DE3644237A1 - Druckbehaelter zur abgabe eines schaumes verbesserter qualitaet - Google Patents
Druckbehaelter zur abgabe eines schaumes verbesserter qualitaetInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Druckbehälter und insbesondere
einen Aerosolbehälter, der zum Aufbewahren und zum Abgeben
eines schäumenden Produktes dient. Dieser Behälter ist mit
einem Abgabeventil ausgestattet, mit dessen Hilfe der Benutzer
unter Anwendung von Druck auf einen mit diesem Ventil
assoziierten Druckknopf den Ausstoß des abzugebenden Produktes
in Schaumform herbeiführen kann.
Schäumende Produkte, die auf diese Weise in Form von Schäumen
aus einem Behälter des genannten Typs abgegeben werden
können, sind häufig kosmetische und pflegende Produkte. Zur
Körper- und Haarpflege werden beispielsweise folgende Produkte
in unter Druck stehenden Blechgefäßen konditioniert:
Schäumende Rasiercremes, Haarfärbemittel, in der Kälte ange
wandte Reduktionsmittel für Haardauerwellen, Shampoos, Ent
haarungsmittel, Abschminkschäume und "bubble baths".
Die erfindungsgemäße Vorrichtung dient vorwiegend zur Abgabe
eines Schaumes für kosmetische Zwecke.
Einer der Hauptnachteile bei der Abgabe von Schäumen aus
Druckbehältern besteht darin, daß diese Schäume aus diesen
Behältern durch eine kleindimensionierte Öffnung abgegeben
werden und daß der Schaum, wenn er aus dieser Öffnung heraus
tritt, zumindest teilweise auf den Abgabekopf des Behälters
zurückfällt.
Möchte man diesen Nachteil sowie eine befriedigende Vertei
lung des direkt aus der Austrittsöffnung des Druckbehälters
austretenden Produktes auf der Oberfläche erzielen, auf die
dieses Produkt aufgetragen werden soll, dann kann man die
in der US-PS 36 72 546 beschriebene Vorrichtung zur Anwendung
bringen. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist es vorgesehen,
auf die Ejektionshülse, die aus dem Abgabekopf herausragt,
welcher den Druckknopf für das Ventil aufweist, ein trichter
förmiges oder konusförmiges Ansatzstück anzubringen, an dessen
Endrand sich ein Gitter befindet. Mit Hilfe dieses Gitters
ist es möglich, den aus der Austrittsöffnung austretenden
Schaum zu verteilen, wobei das Ansatzstück als Applikator
dient.
Es stellt sich jedoch ein anderes Problem, das dann auftritt,
wenn Schäume von Druckbehältern abgegeben werden. Dieses
Problem betrifft die Struktur (Textur) der Schäume. Insbe
sondere ist es erwünscht, die Schäume feiner zu machen, so
daß sie besser auf den Träger aufgetragen werden können.
Dies ist nachstehend mit dem Ausdruck "Schaumkonditionierung"
bezeichnet.
Es wurde nun überraschend gefunden, daß man, falls die
Schaumexpansion am Ausgang des Druckbehälters in einer soge
nannten Sammelkammer stattfindet, in dieser Kammer in den
Weg des aus den Druckbehälter austretenden Flusses ein
Hindernis anordnen kann, welches eine Ablenkung des Schaumes
derart hervorruft, daß er im gesamten Raum dieser Kammer ver
teilt wird, bevor er durch ein Gitter heraus austritt.
Dadurch wird die Rheologie des Schaums auf überraschende
Weise im gewünschten Sinne modifiziert. Parallel dazu
kann man den Austritt des Schaumes hervorragend kontrollieren,
und zwar in dem Sinne, daß man, nachdem man auf den Druck
knopf gedrückt hat, einen Schaumblock produziert, der an dem
Gitter haften bleibt und nicht auf den Abgabekopf des Be
hälters zurücksackt. Dadurch wird der zusätzliche Vorteil
erzielt, daß es für den Benutzer einfacher ist, den Schaum
mit der Hand aufzunehmen, bevor er ihn aufträgt.
Bei einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform ist
die Sammelkammer durch eine Seitenwand begrenzt, welche die
Form eines stark aufgeweiteten Konus besitzt und deren Höhe
gering ist. Das Gitter ist wesentlich größer als das
Hindernis, das in der Nähe der Eintrittsöffnung des
Schaumes in diese Sammelkammer angeordnet ist.
Erfindungsgemäß ist es außerdem von Vorteil, wenn die Sammel
kammer einen Teil eines abnehmbaren Ansatzstückes darstellt,
das direkt auf den Abgabekopf des Druckbehälters aufgesetzt
werden kann. Dieser Abgabekopf wirkt in üblicher Weise mit
dem Abgabeventil des Behälters zusammen, und zwar unabhängig
davon, ob das Ventil einen hervorstehenden Rohrstutzen auf
weist oder nicht.
Gegenstand der Erfindung ist somit ein Druckbehälter zur
Konditionierung eines schäumenden Produktes und zu dessen
kontrollierter Abgabe in Form eines Schaumes verbesserter
Qualität mit einem Abgabeventil, das auf der Austrittsöff
nung des Behälters angeordnet ist, einem Druckknopf, der
mit dem Ventil zusammenwirkt, um das Produkt durch einen
Ausstoßkanal auszustoßen, welcher in einer Sammelkammer für
den Schaum mündet, wobei diese Kammer eine aus einem Gitter
bestehende Endwand besitzt, die im wesentlichen der Öffnung
gegenüberliegt, durch welche der Kanal in die Kammer mündet,
der dadurch gekennzeichnet ist, daß im Inneren dieser Kammer
in der Nähe der Öffnung ein Ablenker angeordnet ist, der
als Hindernis für den eintretenden Schaumfluß dient.
Die Sammelkammer ist vorzugsweise rotationssymmetrisch zu
einer Achse, die, wenn der Behälter zusammengebaut ist, mit
der Achse des in die Kammer eintretenden Schaumflusses zu
sammenfällt. Bei dieser Sammelkammer handelt es sich um
eine Verteilerkammer.
Bei einer zweckmäßigen erfindungsgemäßen Ausführungsform
stellen der Ablenker und das Gitter planare Elemente dar,
die im wesentlichen senkrecht zur Achse des in die Sammel
kammer eintretenden Schaumflusses angebracht sind.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird diese Sammelkam
mer durch eine Seitenwand begrenzt, die sich nach außen auf
weitet, wobei die vom Endrand dieser Seitenwand begrenzte
Öffnung von dem Gitter abgeschlossen wird.
Das Gitter weist vorteilhafterweise eine Oberfläche auf,
die wesentlich größer ist als diejenige der Öffnung, durch
die der Austrittskanal in die Sammelkammer mündet. Ein wei
teres Charakteristikum dieses Gitters besteht darin, daß
es frontal eine optische Durchlässigkeit von
20 bis 60% sowie einen mittleren Durchmesser der Öffnung
der Maschen von 0,7 bis 1,1 mm besitzt. Das Gitter kann
außerdem ein abnehmbares Element darstellen, das an seinem
Platz mit Hilfe eines Ringes gehalten wird, der um den End
rand der verbleibenden, die Sammelkammer begrenzenden Wand
einrastet.
Der Ablenker als solcher besitzt vorzugsweise eine Oberfläche,
die höchstens so groß ist wie diejenige der Öffnung, durch
welche der Austrittskanal in die Sammelkammer mündet. Der
Ablenker kann durch ein (oder mehrere) Element(e) der die
Sammelkammer begrenzenden Wand gehalten werden.
Der Abstand vom Gitter zum Ablenker ist zweckmäßigerweise
etwa gleich groß wie der Abstand des Ablenkers von der
Öffnung, durch die der Ausstoßkanal in die Sammelkammer
mündet.
Der Ausstoßkanal ist vorzugsweise bezüglich der Achse des
Behälters schräg nach oben ausgerichtet.
Wird der Ausstoßkanal durch einen Rohrstutzen begrenzt,
der aus einem Abgabekopf herausragt, welcher auf dem Behälter
angebracht werden kann und den Druckknopf aufweist, dann
ist die Sammelkammer für den Schaum vorteilhafterweise im
lnneren eines abnehmbaren Ansatzstückes ausgestaltet, das
an seinem dem Gitter gegenüberliegenden Ende eine Hülse auf
weist, mit Hilfe derer dieses Ansatzstück auf dem genannten
Rohrstutzen befestigt werden kann bzw. darauf aufschiebbar
ist.
Die Erfindung wird nachstehend unter Bezug auf die Zeichnun
gen näher erläutert. Diese Zeichnungen zeigen bevorzugte
Ausführungsformen.
Von den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des oberen Teils
eines erfindungsgemäßen Druckbehälters,
Fig. 2 eine Schnittansicht des Abgabekopfes des Behälters
der Fig. 1 entlang der Symmetrieebene dieses
Abgabekopfes und
Fig. 3 eine Aufsicht auf das Ansatzstück, mit dem der
Abgabekopf des gezeigten Behälters ausgestattet
ist, wobei das Gitter und der Ring, welcher das
Gitter hält, weggelassen worden sind.
In der Fig. 1 ist ein Druckbehälter des Typs "Aerosolbombe"
gezeigt und mit der Bezugszahl 1 versehen. In diesem Druck
behälter ist eine Rasierschaumcreme konditioniert, die in
Form eines Schaumes ausgehend von der Öffnung dieses Behäl
ters 1 abgegeben werden soll.
Der Behälter 1 besitzt einen Körper 2 mit einer zylindrischen
Seitenwand, auf deren oberer Rand eine Kappe mit Ventilhal
ter aufgebördelt ist. In der zentralen Zone dieser Kappe
mit Ventilhalter befindet sich ein Ventil, das mit einem
hervorstehenden Austrittsröhrchen ausgestattet ist. Die
Kappe mit Ventilhalter, das Ventil und das dazugehörige Aus
trittsröhrchen sind in der Zeichnung nicht gezeigt, da sie
auf übliche Weise konstruiert sind. Drückt man das Austritts
röhrchen des Ventils nieder, dann bewirkt man, daß der Inhalt
des Behälters freigesetzt wird und damit aus dem Behälter
unter der Einwirkung des im Behälter vorhandenen Treibmittels
herausgestoßen wird. Dabei bildet sich gleichzeitig ein
Schaum, da in der flüssigen Phase ein schäumendes Produkt
vorhanden ist, das mindestens aus einem geeigneten grenz
flächenaktiven Mittel besteht. Ferner findet eine teilweise
Freisetzung des in der flüssigen Phase im Inneren des Behäl
ters vorhandenen Treibgases statt.
Auf den Körper 2 kann ein Abgabekopf 3 angebracht werden,
der aus einem festen Teil 4 und einem beweglichen Teil 5
besteht, wobei letzteres ein Ansatzstück 6 zum Konditionie
ren des Schaumes aufnimmt.
Das feste Teil 4 des Abgabekopfes 3 besteht aus einem zylin
drischen umlaufenden Kranz 7, der mit einem Boden 8 verbun
den ist, welcher eine zentrale Öffnung 9 besitzt. Ist der
Abgabekopf 3 auf dem Körper 2 befestigt, dann ragt der Boden
8 über den oberen umlaufenden Rand der Kappe mit Ventilhal
ter. Der Kranz 7 besitzt innen in der Nähe seines freien
Randes einen unterbrochenen ringförmigen Wulst 10, der, wenn
der Kopf 3 aufgesetzt ist, in die umlaufende Nut einrastet,
die beim Aufbördeln der Kappe mit Ventilhalter auf die Seiten
wand des Körpers des Behälters entsteht. Das feste Teil 4
des Abgabekopfes 3 weist außerdem mehrere radiale Flügel
11 auf, die mit dem Kranz 7 und dem Boden 8 verbunden sind.
Diese Flügel kommen gegen den oberen peripheren Rand der
Kappe mit Ventilhalter in Anschlag, wenn man den Kopf 3 auf
den Körper 2 befestigt.
Das bewegliche Teil 5 des Abgabekopfes 3 besteht aus einem
scheibenförmigen Sockel 12, dessen Durchmesser geringfügig
geringer ist als derjenige der Öffnung 9. Der Sockel 12 ist
an den Innenrand des Bodens 8 über ein Filmscharnier 13 ange
lenkt. Der Sockel 12 weist außen, dem Filmscharnier 13 gegen
überliegend einen Druckknopf 14 auf, der aus einer Ausstül
pung besteht, welche durch eine kegelstumpfförmige äußere
Seitenwand 14 a, zwei im wesentlichen radiale Seitenwände
14 b und eine obere Wand 14 c begrenzt ist, wobei letztere
Rillen aufweist, welche die Haftung des Fingers des Benutzers
unterstützen, wenn dieser Druck auf den Druckknopf 14 aus
übt, um den Schaum abzugeben.
Die Seitenwände 14 b verlängern sich mittels zueinander
paralleler Wände 15 (Fig. 1), deren Höhe sich zunehmend zur
Bandlinie des Filmscharniers 13 verringert. Diese Wände 15
sind durch eine rechteckige geneigte Wand 15 verbunden, deren
Basis vom Filmscharnier begrenzt ist.
Der Sockel 12 weist in seiner unteren Fläche drei Öffnungen
auf. Die erste dieser Öffnungen mündet in eine hohe Zone
17, die durch die Wände 14 a, 14 b und 14 c des Druckknopfes
14 begrenzt ist. Die zweite Öffnung mündet in einen axialen
Kanal 18. Die dritte Öffnung mündet in eine hohe Zone 19,
die durch die Wände 15 und 16 begrenzt ist.
Der axiale Kanal 18 ist durch eine zylindrische Wand 20
begrenzt, deren Innenrand 21 abgeschrägt ist und der sich
nach einer ringförmigen inneren Schulter 22 in Form eines
Teils mit kleinerem Durchmesser 23 verlängert, in das der
axiale Kanal 24 eines Rohrstutzens 25 mündet, welcher durch
den oberen Teil der zuvor genannten Wand 16 verläuft und
nach außen bezüglich der Seitenwand 16 hervorragt.
Das Konditionieransatzstück 6 entsteht beim Zusammenbau eines
Ansatzes 26 und eines Gitters 27, welche zwischen sich eine
Sammelkammer 28 für den Schaum definieren.
Das Gitter 27 ist am Ansatz 26 mit Hilfe eines peripheren
Rings 29 befestigt.
Der Ansatz 26 besteht aus einer zylindrischen Hülle 30, die
sich zu einem ihrer Enden hin aufweitet, damit eine plane
Wand 31 mit Kronenform entsteht, die der Hülse 30 gegenüber
liegend eine abgewinkelte Krempe 32 besitzt.
Der Innendurchmesser der Hülse 30 ist geringfügig größer
als der Außendurchmesser des Rohrstutzens 25, damit das
Konditionieransatzstück 6 auf dem Rohrstutzen 25 gleiten
kann, wobei ein ausreichender Reibungsschluß zur Halterung
dieses Ansatzstückes 6 auf dem Abgabekopf 3 sichergestellt
sein muß.
Die zylindrische Außenwand der Krempe 32 besitzt in der
Nähe ihres oberen Randes 34 einen nach außen gerichteten
Absatz 33, der einen ringförmigen Anschlag für das Gitter 27
darstellt. Die Krempe 32 ist außerdem innen durch eine sich
von der Hülse 30 weg erweiternde kegelstumpfförmige Wand
35 begrenzt.
Der Ansatz 26 des Ansatzstückes 6 besitzt zudem innen im
wesentlichen in der gleichen Ebene wie die kronenförmige Wand
31 eine Ablenkplatte 36 in Form eines gleichschenkeligen
Dreieckes. Diese Ablenkplatte 36 wird von Wänden 37 gehalten,
die senkrecht zu ihrer Ebene und außerhalb von ihr in der
Verlängerung jeder Seite des Dreieckes verlaufen, wie man
dies in der Fig. 3 sehen kann. In der Fig. 2 ist mit der
Bezugszahl 38 die Vereinigungsstelle zweier, mit einem Winkel
der Ablenkplatte 36 (Prallplatte) assoziierter Wände 37
bezeichnet. Zwischen den drei Elementen 38 befinden sich
die so gebildeten Öffnungen, damit der Schaum vom Kanal 24
des Rohrstutzens 25 in die Sammelkammer 28 gelingen kann,
wenn der Ansatz 26 sich an seinem Platz auf dem Abgabekopf 3
befindet.
Das Gitter 27 besitzt Kreisform. Die Form der Maschen ist
nicht entscheidend. Bei dem Gitter 27 kann der "Freiraum"
zwischen den Fäden des Gitters etwa 20 bis 60% der gesamten
Oberfläche des Gitters ausmachen.
Der Ring 29 besteht aus einer zylindrischen Wand 39, die an
einem ihrer Enden winkelig nach innen abgeknickt ist, damit
ein Wulst 40 zur Halterung des Gitters 27 auf seinem Träger
gebildet wird. Auf der Innenfläche der Wand 39 befindet sich
ein ringförmiger Wulst 41, der gegen den Absatz 33 in Anschlag
kommt, wenn der Ring 29 auf den Ansatz 26 aufgeschoben wird,
um ihn dort zu befestigen. Auch der Innenrand der Wand 39
kann dem Wulst 40 gegenüberliegend derart abgeschwächt sein,
daß das Aufschieben des Ringes 29 erleichtert wird. Beim
Zusammenbau der das Konditionieransatzstück 6 darstellenden
Elemente läßt man den Ring 29 um die Krempe 32 des Ansatzes
26 gleiten, auf dem man das Gitter 27 aufbringt. Aufgrund
der Elastizität des Ringes 29 und des Ansatzes 26 kommt der
Wulst 41, wie oben ausgeführt, hinter dem Absatz 33 zu liegen.
In dieser Position drückt die Randleiste 40 fest gegen das
Gitter 27.
In dem Behälter 1 konditioniert man auf übliche Weise ein
schäumendes Präparat zusammen mit den abzugebenden Aktiv
materialien und einem Treibmittel, beispielsweise einem
Kohlenwasserstoff, vorzugsweise einem halogenierten Kohlen
wasserstoff. Das Treibmittel befindet bei einem verhältnis
mäßig reduzierten Druck in der Größenordnung von einigen
Bar und bei den Anwendungstemperaturen in einem Flüssigkeit-
Dampf-Gleichgewicht.
Es wurden die Schaumcharakteristika verglichen, die erhalten
wurden für den Fall, daß der Konditionieransatz 6 sich nicht
auf seinem Platz auf dem Rohrstutzen befand, und für den Fall,
daß der sich dort befand.
Im ersten Fall fiel der aus dem Rohrstutzen 25 ausgestoßene
Schaum praktisch unverzüglich auf die Wand 16 und auf den
Boden 8 des festen Teiles 4 des Abgabekopfes 3 zurück. Es
ist für den Benutzer äußerst unangenehm, diesen Schaum aufzu
nehmen.
Befindet sich hingegen das Konditionieransatzstück 6 auf
seinem Platz, dann besitzt der produzierte Schaum eine deut
lich verbesserte Festigkeit als der zuvor erhaltene Schaum.
Sein Ausstoß ist außerdem vollständig kontrolliert. Man stellt
fest, daß ein Schaumblock, den man hat austreten lassen,
an dem Gitter 27 haften bleibt. Der Benutzer kann dann diesen
Schaum auf äußerst einfache Weise abnehmen. Zudem ist die
Struktur (Textur) dieses Schaumes sehr viel feiner und somit
bei der Anwendung wesentlich wirksamer. Der Ausstoß des
Schaumes ist von einem geringen Knistergeräusch begleitet,
was zweifelsohne mit der Kompaktierung des Schaumes verbunden
ist, der in der Sammelkammer 28 gegen die Ablenkplatte 36
gestoßen wird.
Es wurde außerdem versucht, die Struktur- bzw. Texturunter
schiede quantitativ zu bestimmen, die zwischen den Schäumen
existierten, die von einem klassischen Druckbehälter sowie
von einem erfindungsgemäßen Druckbehälter abgegeben wurden.
Es wurden zwei Vergleichsuntersuchungen durchgeführt, welche
die interessanten Charakteristika der Schäume zeigen, die
von dem erfindungsgemäßen Druckbehälter abgegeben werden.
Es wurde untersucht, in welcher Weise ein Schaum, der einen
Träger bedeckt, den tangentiellen Widerstand beeinflußt, welcher
durch die Reibung einer Kufe hervorgerufen wird, die bezüglich
dieses Trägers gleiten kann. Man mißt, welche Kraft erforder
lich ist, um die Verschiebung der Kufe herbeizuführen, wobei
man einen Schaum zur Anwendung bringt, der mit einer Abgabe
vorrichtung produziert worden war, die mit einem Konditionier
ansatzstück gemäß der vorliegenden Erfindung ausgestattet
war. Dieselbe Messung wurde unter Verwendung eines Schaumes
durchgeführt, der mit einer klassischen Abgabevorrichtung
produziert worden war. Die in beiden Fällen erhaltenen Ergeb
nisse wurden miteinander verglichen.
Auf ein Fahrgestell, das in Bewegung gesetzt werden kann,
wurde eine Platte fixiert, auf der eine Schicht mit einer
Dicke von 3 mm aus dem zu untersuchenden Schaum gebildet
wurde. Auf diese wurde eine Kufe mit einem Gewicht von 7,7 g
gesetzt, die mit einem Kraftmeßgerät verbunden war, welches
ein Signal von 10 Volt für eine Kraft von 0,049 N liefern
kann. Die mit dem Kraftmeßgerät assoziierte Elektronik be
sitzt einen Analogausgang, der es ermöglicht, die Kraft und
deren Entwicklung mit einer Registriervorrichtung zu re
gistrieren. Die Registriervorrichtung besitzt eine Sensibili
tät von 2,5 Volt für 250 mm.
Das Fahrgestell wurde in eine von dem Kraftmeßgerät
wegzeigende Richtung in Bewegung gesetzt,
und zwar mit einer Geschwindigkeit von 40 mm/mn. In jedem
Fall wurde der Wert des erhaltenen Signals festgehalten.
Die erhaltenen Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle
I zusammengefaßt:
Das Verhältnis des Signalwertes, der in dem Fall erhalten
wurde, in dem der Schaum durch die erfindungsgemäße Abgabe
vorrichtung produziert wurde, zum Signalwert, der in dem
Fall erhalten wurde, in dem der Schaum durch eine klassische
Abgabevorrichtung produziert wurde, ist für die beiden
durchgeführten Untersuchungen identisch und beträgt 0,86.
Dies bedeutet eine Verringerung in einer Größenordnung
von 14% (10 bis 15%) der erforderlichen Kraft, um den
Reibungswiderstand zu überwinden, wenn man einen Schaum ein
setzt, der mit einer mit einem erfindungsgemäßen Konditionier
ansatzstück ausgestatteten Vorrichtung erhalten worden war.
Dieses Ergebnis bestärkt die oben gemachten Aussagen, nämlich
daß eine sehr viel feinere Textur für den mit dem erfindungs
gemäßen Konditionieransatzstück produzierten Schaum beobachtet
worden ist.
Man füllt ein Röhrchen mit einem Innendurchmesser von 18 mm
und einer Höhe von 100 mm mit dem zu untersuchenden Schaum.
Man stellt das Röhrchen senkrecht und setzt bei einer Tempera
tur von 25°C eine Stahlkugel mit einem Durchmesser von 10 mm
auf den Schaum. Sobald man die Stahlkugel losläßt, setzt
man eine Uhr in Betrieb, die man stoppt, wenn die Kugel am
unteren Ende des Röhrchens angekommen ist.
Die erhaltenen Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle
II zusammengefaßt.
Wie man sieht, dauert es bei einem klassischen Schaum
189 Sekunden, bis die Kugel herabgesunken ist. Setzt man
einen Behälter mit einem erfindungsgemäßen Ansatzstück ein,
wobei die Gitter unterschiedliche Abmessungen besitzen, dann
stellt man unterschiedliche "Absinkzeiten" fest. Diese sind
jedoch nicht länger als 95 Sekunden. Diese Untersuchung zeigt,
daß ein mit einem erfindungsgemäßen Konditionieransatzstück
erhaltener Schaum besser gehandhabt werden kann und insbeson
dere besser auf einer Oberfläche verteilt werden kann. Diese
Schaumeigenschaft ist wichtig, insbesondere dann, wenn es
sich um einen Rasierschaum handelt, da der Schaum besser
auf die Haut aufgetragen werden kann und dadurch eine ver
besserte Rasur bewirkt.
Claims (12)
1. Druckbehälter zum Aufbewahren eines schäumenden Produktes
und zum Abgeben eines Schaumes verbesserter Qualität
mit
einem Abgabeventil, das auf der Austrittsöffnung des Behälters (1) angeordnet ist,
einem Druckknopf (14), der mit dem Ventil zusammenwirkt, um das Produkt durch einen Ausstoßkanal (24) auszustoßen, welcher in eine Verteilerkammer (28) für den Schaum mündet,
wobei diese Kammer eine aus einem Gitter (27) bestehende Endwand besitzt, die im wesentlichen der Öffnung gegen überliegt, durch welche der Kanal (24) in die Kammer (28) mündet,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Inneren dieser Kammer (28) in der Nähe der Öffnung ein Ablenker (36) angeordnet ist, der verhindert, daß der Schaum direkt aus der Kammer (28) austritt.
einem Abgabeventil, das auf der Austrittsöffnung des Behälters (1) angeordnet ist,
einem Druckknopf (14), der mit dem Ventil zusammenwirkt, um das Produkt durch einen Ausstoßkanal (24) auszustoßen, welcher in eine Verteilerkammer (28) für den Schaum mündet,
wobei diese Kammer eine aus einem Gitter (27) bestehende Endwand besitzt, die im wesentlichen der Öffnung gegen überliegt, durch welche der Kanal (24) in die Kammer (28) mündet,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Inneren dieser Kammer (28) in der Nähe der Öffnung ein Ablenker (36) angeordnet ist, der verhindert, daß der Schaum direkt aus der Kammer (28) austritt.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verteilerkammer (28) bezüglich der Achse
rotationssymmetrisch ist, welche beim zusammenge
bauten Behälter (1) mit der Achse des in die
Kammer (28) eintretenden Kanals (24) zusammenfällt.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ablenker (36) und das Gitter (27) plane, im
wesentlichen senkrecht zur Achse des in die Verteilerkammer
(28) eintretenden Schaumflusses angeordnete Elemente
sind.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verteilerkammer (28) von einer
Seitenwand begrenzt ist, die sich nach außen aufweitet
und daß die von dem Endrand dieser Seitenwand umgrenz
te Öffnung durch das Gitter (27) verschlossen ist.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gitter (27) eine Oberfläche
besitzt, die deutlich größer ist als diejenige der Öffnung,
durch die der Ausstoßkanal (24) in die Verteilerkammer (28)
mündet.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gitter (27) frontal
eine optische Durchlässigkeit von 20 bis 60% und
einen mittleren Durchmesser der Maschenöffnungen von
0,7 bis 1,1 mm besitzt.
7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gitter (27) aus einem abnehm
baren Element besteht, das durch einen Ring (29) an
seinem Platz gehalten wird, der um den äußeren Rand der
verbleibenden, die Verteilerkammer (28) begrenzenden Seiten
wand einrastet.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ablenker (36) eine Oberfläche
besitzt, die höchstens so groß ist wie diejenige der
Öffnung, durch die der Ausstoßkanal (24) in die Verteiler
kammer (28) mündet.
9. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ablenker (36) von
einem (oder mehreren) Element(en) der die Verteiler
kammer (28) begrenzenden Wand gehalten wird.
10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand vom Gitter (27)
zum Ablenker (36) in etwa dem Abstand vom Ablenker (36)
zur Öffnung entspricht, durch welche der Ausstoßkanal
(24) in die Verteilerkammer (28) mündet.
11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ausstoßkanal (24)
bezüglich der Achse des Behälters (1) schräg nach
oben geneigt ist.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
bei dem der Ausstoßkanal (24) von einem Rohrstutzen
(25) umgrenzt ist, der aus einem Abgabekopf (3)
herausragt, welcher auf dem Behälter (1) ange
bracht ist und den Druckknopf (14) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verteilerkammer für
den Schaum im Inneren eines abnehmbaren Ansatzstückes
(6) befindet, das an seinem dem Gitter (27) gegen
überliegenden Ende eine Hülse (30) aufweist, mittels
derer das Ansatzstück (6) auf den Rohrstutzen (25)
aufgeschoben werden kann.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
FR8519133A FR2592004B1 (fr) | 1985-12-24 | 1985-12-24 | Recipient pressurise destine a distribuer, de facon controlee, une mousse de qualite amelioree |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3644237A1 true DE3644237A1 (de) | 1987-06-25 |
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ID=9326136
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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