DE3644316B4 - Postbearbeitungsvorrichtung mit mehreren Arbeitsstationen - Google Patents

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Abstract

Vorrichtung zur Postbearbeitung und Portoverrechnung mit.
a) einer gesicherten Verrechnungseinheit (25), die einen Prozessor (24) und einen mit dem Prozessor verbundenen Speicher (26) umfasst, für die Speicherung, Ausgabe und Verrechnung von Portogebühren;
b) einer ungesicherten Druckvorrichtung (40), die mit der Verrechnungseinheit (25) verbunden ist, für das Drucken von zumindest von der Verrechnungseinheit ausgegebenen Portogebühren auf die Poststücke; und
c) einer Einführvorrichtung (39), die mit der Verrechnungseinheit (25) verbunden ist, für das Erstellen der Poststücke.

Description

  • Dies ist eine Teil-Fortführungsanmeldung der anhängigen US-Patentanmeldung Nr. 813 445 vom 26. Dezember 1985.
  • Ein dem Anmeldungsgegenstand ähnlicher Gegenstand findet sich in der US-Anmeldung "Postage and mailing information applying system" von Ronald Sansone et al, die am 6. August 1985 eingereicht wurde und die Anmeldenummer 762 994 aufweist und die auf den Rechtsinhaber der vorliegenden Anmeldung übertragen wurde (korrespondierend zu P 36 13 008.7, angemeldet am 17. April 1986).
  • Bestimmte Organisationen geben periodisch grosse Mengen Postgüter auf. Beispiele derartiger Organisationen sind Bankinstitute, Versorgungsunternehmen, Versicherungsgesellschaften, Kreditinstitute und dergleichen. Bei derartigen grossen Mengen nehmen diese Versender normalerweise eine Vorbündelung und Vorsortierung ihrer Post vor und bekommen vom Postdienst eine geringere Postgebühr im Hinblick auf die dem Postdienst ersparte Zeit. Es sind im allgemeinen zwei Arten vorhanden, in welcher derartige Versender ihre Post frankieren. Der üblichste Weg ist die Verwendung einer Frankiermaschine, die vom Versender von einem Frankiermaschinen-Hersteller gemietet wird, und mit welcher die erforderliche Postgebühr auf jedes Postgut aufgebracht wird. Es wurden Einführsysteme entwickelt, bei welchen Einsätze in eine Hülle eingegeben und diese verschlossen, adressiert und mit einer Portogebührenmarkierung versehen werden. Die Postgüter können bei ihrer Weiterbewegung gewogen werden oder eine Einzelwägung mag nicht erforderlich sein, falls alle Postgüter der gleichen Art sind, d.h. nur ein Probepostgut gewogen werden muss. Diese Postbehandlungsvorgänge können mit einer verhältnismässig hohen Geschwindigkeit durchgeführt werden.
  • Ein zweites Verfahren zur Postaufgabe grosser Mengen Postgut ist das Abfertigungs-Postaufgabesystem. Bei einem derartigen System bringt der Versender eine Abfertigungsnummer auf dem Postgut an und stellt eine Ladungsliste her, die die Art und die Anzahl der in jedem Einzelfall aufgegebenen Postgüter sowie die erforderlichen Postgebühren angibt.
  • Bei beiden derartigen Systemen ist eine Inspektion am Ort des Postabsenders erforderlich. Im Falle der Frankiermaschine ist der Vermieter der Frankiermaschine, d.h. der Frankiermaschinen-Hersteller, durch Gesetz dazu verpflichtet, die Frankiermaschine mindestens zweimal jährlich zu inspizieren, um zu gewährleisten, dass kein Beweis einer Manipulation mit der Frankiermaschine vorliegt, aus welcher sich ein Versuch zur Erzielung nicht-genehmigter Portogebühren ergibt. Bei Abfertigungspost werden grosse Mengen der gleichen Art von Postgut gleichzeitig aufgegeben und der Postdienst nimmt eine Inspektion vor, um nachzuprüfen, dass die Ladungsliste, die der Abfertigungspost beiliegt, genau den Betrag der Postgebühren angibt, der für die vom Postdienst aufgenommene Post fällig ist. Dies wird durch eine Inspektion seitens des Postdienstes erreicht, indem die Aufzeichnungen des Postbenützers bei jedem Vorgang überprüft werden.
  • Offensichtlich hat jedes dieser beiden Systeme gewisse Nachteile. Bei der vor Ort erfolgenden Inspektion der Frankiermaschinen, wobei durch große Postversender eine große Anzahl von Frankiermaschinen betrieben werden, ist deren Inspektion eine kostspielige Angelegenheit. Ferner müssen Frankiermaschinen, die große Postgutmengen verarbeiten, relativ häufig wegen Abnützung ersetzt werden. Was das Abfertigungs-Postsystem betrifft, so liegt der Nachteil in der Notwendigkeit für den Postdienst begründet, einem Vertreter häufig zu den verschiedenen Versandorten zu schicken, um sicherzustellen, dass der Versender genau die versandte Postmenge abrechnet. Ein derartiges System ist nicht völlig zuverlässig, da es auf der Überprüfung vor Ort basiert, wobei die Aufzeichnungen des Versenders verwendet werden, die nicht sicher sind.
  • Die Druckschrift US 4.511.793 beschreibt eine Frankiermaschine, die in der Lage ist, Frankierkosten auf unterschiedliche Konten aufzuteilen. Dazu wird jedem Konto ein Bar-Code zugeordnet und auf dem Konto zugeordnete Umschläge aufgedruckt. Ein zur Frankiermaschine gehöriges Bar-Code Lesegerät, liest den Bar-Code, wenn die Poststücke durch die Maschine geführt werden. Die Frankierwerte werden für jedes Konto aufsummiert und dem Konto in Rechnung gestellt.
  • Die Druckschrift US 3.255.439 beschreibt ein Frankiersystem, das an einer Zentralstation Werte von Gütern oder Markierungen aufnimmt, die an einer oder mehreren einzelnen Kundenstationen ausgegeben worden sind.
  • Die Druckschrift DE 36 13 025 A1 beschreibt ein nicht-gesichertes Portogebühren-Aufbringungssystem mit einem Drucker und einer Abrechnungseinheit, die durch eine nicht-gesicherte Verbindung miteinander verbunden sind. Über die nicht-gesicherte Verbindung werden verschlüsselte Daten übertragen.
  • Die Druckschrift DE 32 04 906 A1 beschreibt eine Portowaage-Peripheriegeräte-Schnittstelle, die eine Übertragungsverbindung zwischen einem einer Portowaage zugeordneten Systemprozessor und einer Anzahl von Peripheriegeräte herstellt. Dabei können die Peripheriegeräte elektronische Frankiermaschinen sein, elektronische Buchungssysteme und Drucker.
  • Die Druckschrift DE 18 07 222 beschreibt ein Frankiersystem in Verbindung mit einem Fernsprechanschluss und einem Frankierapparat, bei dem vorbestimmte Krediterhöhungen in Abhängigkeit von einem Eingang eines elektrischen Signals eingestellt werden können.
  • Es wurde ein System gefunden, bei welchem ein Versender große Mengen oder Stapel von Postgut versenden kann, ohne dass das Erfordernis von Inspektionen vor Ort besteht. Dies wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 2 erreicht.
  • Der Versender erhält eine sichere Abrechnungseinheit, die ähnlich einer Frankiermaschine ausgebildet ist, in welcher der Portogebührenwert durch eine Ausgabestation oder Zentralstation plaziert wird. Eine Aufstellung begleitet jeden Stapel Postgut und enthält Daten bezüglich der Post und des erforderlichen Betrages an Postgebühren. Eine Verbindung zwischen der Zentralstation und dem Postversender gestattet es, dass der Portogebührenwert zum Benutzer der Zentralstation übertragen wird und dass Postaufgabe- und Überprüfungsdaten vom Versender an die Zentralstation gesandt werden. Die Postaufgabe- und Überprüfungsdaten sind die gleichen, wie sie auf der Postaufstellung angegeben sind, die die Stapel des Postgutes begleiten. Dieses System sieht eine Zentralstation für eine grosse Anzahl von Postversendern vor, so dass der Postdienst seiner Verpflichtung enthoben ist, Inspektionen vor Ort durchzuführen und die Zentralstation arbeitet als Verrechnungsstelle für den Postdienst, durch welchen eine Überprüfung der Portogebühren praktisch und kostengünstig erzielt werden kann.
  • Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass jeder Kunde eine Anzahl von Arbeitsstationen haben kann; wobei nur eine einzige gesicherte Verrechnungseinheit die von allen Arbeitsstationen bearbeiteten Stapel des Postgutes verrechnet.
  • Ein weiteres Merkmal dieser Erfindung liegt darin, dass ein Kunde eine Anzahl von Bereichen haben kann, beispielsweise Bereiche mit elektronischen Frankiermaschinen, die fern voneinander liegen und die durch eine einzige Zentralstation bedient werden.
  • Ein weiteres Merkmal der Erfindung liegt darin, dass die Sicherheitsmerkmale einer Frankiermaschine vorhanden sind, während ein mit hoher Geschwindigkeit arbeitender, verhältnismäßig kostengünstiger Drucker zum Bedrucken aller Postgüter verwendet werden kann.
  • Ein Portogenerierungssystem umfasst eine gesicherte Verrechnungseinheit mit einem Prozessor und einem Speicher zur Speicherung von Portodaten, eine Vorrichtung, die zur Generierung von Portodaten in Verbindung mit der Verrechnungseinheit steht, eine Druckvorrichtung zum Drucken der Postdaten, eine Vorrichtung zur Übermittlung der Postdaten an eine ungesicherte Verrechnungseinheit und eine mit der ungesicherten Verrechungseinheit in Verbindung stehende Druckvorrichtung, die mindestens einen Teil der Portodaten auf die Postgüter aufdruckt.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 ein Blockschaltbild eines Stapelgut-Postaufgabesystems mit einer einzigen Arbeitsstation,
  • 2 ein Blockschaltbild eines Stapelgut-Postaufgabesystems mit einer Anzahl Arbeitsstationen,
  • 3 ein Blockschaltbild eines alternativen Stapelgut-Postaufgabesystem mit einer Anzahl von Arbeitsstationen,
  • 4 ein Blockschaltbild eines Stapelgut-Postaufgabesystems mit einer Anzahl unabhängiger Arbeitsstationen,
  • 5 ein Blockschaltbild einer Hilfseinheit gemäss 3,
  • 6 eine Draufsicht auf eine Verrechnungsaufstellung, die jeden vom System nach 1 versandten Stapel Postgut begleitet,
  • 7 eine Draufsicht auf eine Hülle, die Daten enthält, die auf ihr vom System nach 1 aufgebracht werden,
  • 8 bis 10 Betriebsablauf-Darstellungen, die die Arbeitsweise des Systems nach 1 beschreiben, und
  • 11A, 11B, 11C und 12A, 12B und 12C Betriebsablauf-Darstellungen, die jeweils die Funktionen der in den 2 und 3 beschriebenen Systeme erläutern.
  • In den Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszeichen ähnliche Bauelemente. Es wird nunmehr auf die bevorzugte Ausführungsform näher eingegangen.
  • Unter Bezugnahme auf 1 ist ein Stapelgut-Postaufgabesystem allgemein mit (10) bezeichnet und umfasst ein Postamt (12), eine Zentralstation (14) und einen Kundenbereich (16).
  • Die Zentralstation (14) hat einen Prozessor (18). Dieser Prozessor (18) ist zweckmässig ein Universalrechnertyp mit erheblicher Kapazität. Eine Verbindung zwischen dem Postamt (12) und einer Anzahl Zentralstationen (14) (wovon nur eine dargestellt ist), erfolgt durch eine Leitung oder Übertragungslinie (19), die eine Verbindungsvorrichtung, wie beispielsweise ein Telefon (20), enthält. Dem Prozessor (18) ist eine mit diesem in Verbindung stehende Speichereinheit (22) mit grosser Speichermenge zugeordnet, so dass grosse Datenmengen gespeichert werden können, sowie eine Registereinstellvorrichtung (23), die Verschlüssler-Software enthält, wie sie für die Fernrückstellung von Frankiermaschinen erforderlich ist. Systeme für die Fernrückstellung von Frankiermaschinen sind bekannt, wozu beispielsweise auf die US-PSen 3 792 446, 4 097 923 (entsprechend P 28 20 658.8) und 4 447 890 (entsprechend P 31 26 786.6) verwiesen wird.
  • Ein fernliegender Kundenbereich (16) hat eine gesicherte Einheit (25), die anschliessend als "Dienstgerät" bezeichnet wird. Das Dienstgerät (25) wird von der Zentralstation (14) dem Benutzer zur Verfügung gestellt und umfasst einen Kunden-Prozessor (24), der aus einem Prozessor kleinerer Kapazität bestehen kann, beispielsweise einem Intel 8085-Prozessor, der von Intel Corporation, Santa Clara, California, vertrieben wird. Mit dem Prozessor (24) ist ein Speicher (26) verbunden. Vorzugsweise ist der Speicher (26) ein nicht-flüchtiger Speicher (NVM). Der Prozessor (24) ist mit dem Zentralstation-Prozessor (18) über eine Verbindung oder Verbindungsleitung (28) verbunden. Ein Telefon (30) oder eine andere Verbindungsvorrichtung kann in der Verbindungsleitung (28) vorgesehen sein, um eine selektive Verbindung zwischen den Prozessoren (18, 24) herzustellen. Mit dem Prozessor (24) sind ferner ein RAM (32), ein ROM (34), ein Verschlüssler (35) und eine Uhr (36) verbunden, deren jeweilige Funktionen anschliessend näher beschrieben werden. Ein Eingabe-Prozessor (38) ist mit dem Kunden-Prozessor (24) verbunden, so dass Daten entweder manuell oder über ein Medium, wie beispielsweise eine Diskette oder ein Band, dem Kunden-Prozessor zugeführt werden können, um die für die Verarbeitung des Postgutes erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Der Eingabe-Prozessor (38) kann aus einer Vielzahl von Personal-Computern ausgewählt werden, die eine Tastatur und einen Bildschirm aufweisen und im Handel erhältlich sind, wie beispielsweise ein IBM XT-Personal-Computer.
  • Eine mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtung (39) ist elektrisch mit dem Dienstgerät (25) verbunden und führt die physikalischen Akte aus, die beim Verarbeiten der Post erforderlich sind, wie beispielsweise das Einführen von Einsätzen in Hüllen, das Versiegeln der Hüllenklappen, die Orientierung der Postgüter und die Förderung der Postgüter an eine Frankiermaschine oder an einen Drucker. Der Ausdruck "Einsatz" umfasst Rechnungen, Werbematerial, Ankündigungen und dergleichen, die eine Grösse aufweisen, dass sie in einem Umschlag oder dergleichen aufgenommen werden können. Mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtungen dieser Bauart sind im Handel erhältlich, beispielsweise das Einführgerät Nr. 3100 Serie Von Pitney Bowes Inc., Stamford, Ct., USA.
  • Ein erster Drucker (40) steht in Verbindung mit dem Kunden-Prozessor (24) des Dienstgerätes (25) und mit dem Eingabe-Prozessor (38) und kann auf Postgütern (42), wie beispielsweise Einsätze enthaltende Hüllen, drucken, die er von der Einführvorrichtung (39) erhält. Dieser Drucker (40) wird vom Kunden aufgestellt und ist ein ungesicherter, mit hoher Geschwindigkeit arbeitender Drucker, der entweder durch den Prozessor (24) oder durch den Eingabe-Prozessor (38) gesteuert wird. Ein zweiter Drucker (44) ist vorgesehen, um ein Aufstellungsblatt (46) oder anderes Dokument zu bedrucken. Dieser zweite Drucker (44) ist vorzugsweise ein gesicherter Drucker, der von der Zentralstation (14) zur Verfügung gestellt wird. Unter "gesichert" wird eine Vorrichtung verstanden, die in gleicher Weise wie eine Frankiermaschine ohne Zugang zum Inneren des Gerätes ausgebildet ist, ausgenommen autorisiertes Personal. Ein Beispiel einer derartigen Frankiermaschine ist das Frankiermaschinen-Modell 6500 von der oben genannten Firma Pitney Bowes Inc.. Offensichtlich kann der zweite Drucker ein ungesicherter Drucker sein, jedoch bringt dies ein grösseres Risiko bezüglich der Überprüfung der Bezahlung der Postgebühren mit sich. In der folgenden Beschreibung und den Ansprüchen wird das Aufstellungsblatt (46) als "Pass" bezeichnet. Einzelheiten des Passes (46) werden anschliessend in Verbindung mit 2 beschrieben.
  • Im Betrieb ist der Kunde in der Kundenstation (16) ein Versender grosser Mengen Postgutes, der von der Zentralstation (14) eine Kenn-Nummer erhält, die in den nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) des Dienstgerätes (25) eingegeben wird. Diese Kenn-Nummer ist permanent und einmalig für jedes Dienstgerät (25) und der Kunde hat keinen Zutritt zu jenem Abschnitt des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM), der die Kenn-Nummer speichert. Dieses Merkmal kann offensichtlich auch bei Frankiermaschinen vorgesehen werden. Das Vorliegen der Kenn-Nummer im Speicher (26) beseitigt die Notwendigkeit, an einer Frankiermaschine oder einem Dienstgerät (25) ein Schild anzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Dienstgerät viele Merkmale einer Frankiermaschine aufweist, beispielsweise Sicherheit, ein fallendes Register und dergleichen, jedoch sind bestimmte Bauelemente nicht vorhanden. Das augenscheinlichste nicht vorhandene Bauelement ist ein Drucker, wobei der Vorteil hiervon laufend erläutert wird. Ein weiteres Fehlendes Bauelement ist ein steigendes Register. In einer Frankiermaschine ist ein steigendes Register nur für einen Service-Vertreter des Frankiermaschinen-Herstellers zugänglich und kann dazu verwendet werden, festzustellen, ob irgendeine Manipulation der Frankiermaschine erfolgt ist. Wie aus der folgenden Beschreibung hervorgeht, wird die Notwendigkeit für ein steigendes Register im Dienstgerät (25) beseitigt.
  • Nach der Eingabe der Kenn-Nummer setzt sich der Kunde über das Telefon (30) mit der Zentralstation (14) in Verbindung, um der Zentralstation die Höhe des Portobetrages mitzuteilen, den er seinem Speicher (26) kreditiert haben will. Der Kunde erhält einen Zutritts-Code, der über die Tastatur des Telefons (30) an die Einstellvorrichtung (23) adressiert werden kann. Nach Erhalt des Zutritts-Codes übermittelt der Kunde der Zentralstation (14) den Zutritts-Code und seine Kenn-Nummer, sowie die Anforderung für einen Portowertbetrag. Die Einstellvorrichtung (23) arbeitet, um den Portowert im Speicher (26) zu belasten oder zu erhöhen. Dieser Speicher (26) enthält ein fallendes Register, das durch die Zentralstation (14) mit dem ausgewählten Portowertbetrag geladen wird. Während der Kundenbereich (16) Post verarbeitet, wird der Portobetrag im fallenden Register im Einklang mit dem zur Bearbeitung der Postgüter (34) erforderlichen Portobetrag verringert. Vorrichtungen zur Belastung von Registern, wie beospielsweise die fallenden Register, sind bekannt, beispielsweise aus den US-PSen 3 792 446, 4 097 923 (P 28 20 658.8) und 4 447 890 (P 31 26 786.6).
  • Eine bekannte elektronische Frankiermaschine (41), wie beispielsweise die Frankiermaschine der 6500-Serie(Pitney Bowes) mit Fernrückstellbarkeit, ist in 1 in selektiver Verbindung mit dem Prozessor (24) des Dienstgerätes (25) dargestellt. Diese Verbindung kann eine Telefonverbindung, ähnlich jener, die für die Verbindung mit der Zentralstation (14) beschrieben wurde, sein, so dass Mittel vom Dienstgerät (25) an die elektronische Frankiermaschinen (42) übertragen werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung mittels eines Modems oder einer anderen seriellen oder parallelen Datenübertragung bekannter Art erfolgen kann. Bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform arbeitet die Frankiermaschine (41) auch, um unmittelbar mit der Zentralstation (14) über eine Telefonleitung in Verbindung zu treten, wie dies bekannt und beispielsweise in der US-PS 4 097 923 (P 28 20 658.8) beschrieben ist, die hiermit durch diese Bezugnahme mit eingeschlossen wird.
  • Der übrige Teil des Dienstgerätes (25) enthält das ROM (34), das Daten enthält, die Adressignale formatieren und eine Reihe von Programmen speichern, um die Funktionen des Dienstgerätes (25) zu steuern, ein RAM (32), das Echtzeitdaten hält und zuführt, eine Uhr (36), die Zeit und Datum angibt, und einen Verschlüssler (35), der den Code speichert, der für die Einstellfunktionen des fallenden Registers erforderlich ist. Der Verschlüssler (35) kann aus einer Anzahl von Verschlüsselungsvorrichtungen gewählt werden, einschliesslich solcher Vorrichtungen, die die Datenverschlüsselungsnormen verwenden, die in FIPS P4B 46 vom 15. Januar 1977, beschrieben und vom US Department of Commerce, National Bureau of Standards, herausgegeben wurden.
  • Wie ersichtlich, ist der Drucker (40) ein mit hoher Geschwindigkeit arbeitender, kostengünstiger, ungesicherter Drucker, beispielsweise ein Tintenstrahldrucker oder ein Laserdrucker oder irgendein Punktmatrixdrucker, der die Adressen des Absenders und Empfängers unter Steuerung des Eingabe-Prozessors (38) im Zusammenwirken mit dem Dienstgerät (25) auf die Vorderseite der Postgüter aufdruckt. Zusätzlich können vom Drucker (40) weitere Daten unter Steuerung durch den Prozessor (24) auf jedes Postgut (42) aufgedruckt werden. Diese Daten umfassen eine Transaktionsnummer (T.A. Nr.), die laufende Nummer des jeweiligen Post-Stapelgutes, das Datum und die Zeit der Postaufgabe, die Postklasse und eine Stapelnummer. Die Transaktionsnummer ist. die Nummer, die der Kundenstation durch die Zentralstation zugeteilt wird, sooft ein Postgebührenwert am Dienstgerät (25) addiert und im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeichert wird. Diese Transaktionsnummer ist die gleiche für einen Postgutstapel oder mehrere derselben, die zum Versand gelangen und bleibt die gleiche, bis das fallende Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) mit einem Postgebührenwert neu belastet wird, zu welchem Zeitpunkt eine neue Transaktionsnummer anstelle der vorausgehenden Transaktionsnummer zugeteilt und im Speicher (26) (NVM) gespeichert wird. Durch Änderung der Transaktionsnummer bei jeder erneuten Belastung wird ein Ansatz zur Überprüfung der Postgebühren gegeben. Die Stapelnummer wird durch den Eingabe-Prozessor (38) dem Benutzer zugeteilt, so dass ein gegebener Stapel Postgut, d.h. Postgut eines besonderen Typs oder Charakters, durch die vom Benutzer zugeteilte Zahl identifiziert werden kann. Darüber hinaus kann eine laufende Nummer, die eine Unterteilung des Stapels darstellt, jeweils für identifizierte besondere Abschnitte des Stapels zugeteilt werden.
  • Soll ein Stapel Postgut versendet werden, so überträgt der Benutzer Daten zur Postaufgabe und Überprüfung über den Eingabe-Prozessor (38) in den Benutzer-Prozessor (24), der mindestens einen Abschnitt dieser Daten der Einführvorrichtung (39) zuführt. Diese Daten könnten die Anzahl der zu behandelnden Postgüter sowie die Anzahl der Einsätze umfassen, die in jede Hülle eingegeben werden. Die Zeit und das Datum können dem Drucker (40) über den Eingabe-Prozessor (38) durch überfahren der Uhr (36) zugeführt werden. Dieses überfahren ist vorteilhaft, wenn künftige Post verarbeitet werden soll. Der Kunden-Prozessor (24) gibt dann dem Drucker (40) den Befehl, die entsprechenden Postgebühren, die Zeit, das Datum, die Transaktionsnummer und die Adresse auf das Postgut (42) für einen jeweiligen Durchlauf zu drucken. Dieser Durchlauf erhält eine Nummer, die der jeweiligen zu versendenden Post zugeordnet ist und die auf den Hüllen (42) dieses Laufes aufgedruckt wird. Wenn der Drucker die entsprechenden Daten auf jedes Postgut aufdruckt, so wird die Anzahl der Postgüter und die Höhe der erforderlichen Postgebühren durch den Prozessor (24) festgelegt. Am Ende des Durchlaufs oder Stapels druckt der zweite Drucker (44) Berechtigungsdaten auf einen Pass (46).
  • Es wird nunmehr auf 2 Bezug genommen, wobei der Pass (46) dargestellt ist, nachdem er den gesamten Portowert (Postgebührensumme) aufgedruckt hat, der zum Aufgeben des Stapels Postgut erforderlich ist, sowie die Transaktionsnummer (T.A. Nr.), Stückzählung für einen Stapel, Betrag des fallenden Registers (Reg. Am.) nach Subtraktion für die Postgebühren, das Datum, die Zeit, die Klasse, die Stapelnummer und (optional) die laufende Nummer. Zusätzlich können die Dienstgerätnummer, d.h. die im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeicherte Kenn-Nummer, der Name des Benutzers und jedes gewünschte Zeichen gedruckt werden. Diese Daten auf dem Pass (46) dienen vielen Zwecken. Zunächst dient der Registerbetrag als physikalische Aufzeichnung des im fallenden Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) gespeicherten Postgebührenwertes. Dieser Betrag wird auf den Pass (46) an der oberen rechten Seite gedruckt. Der Registerbetrag ist jener Betrag im fallenden Register, nachdem alle Gebührenbelastungen für den zu versendenden Stapel Postgut erfolgt sind. Durch Aufbringen dieses Registerbetrages auf den Pass (46) nach der Postaufgabe eines jeden Stapels, wird eine laufende permanente Aufzeichnung der Grösse des im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) enthaltenen Postgebührenwertes aufrechterhalten. Sollte sich ein Unglück ereignen, bei welchem das Dienstgerät (25) zerstört oder der darin befindliche Speicher (26) unbeabsichtigt gelöscht wird, so hat auf diese Weise der Benutzer noch die Möglichkeit, die Grösse des Postgebührenwertes zu überprüfen, die von dem ursprünglich gekauften und gespeicherten Betrag an Postgebühren verbleibt. Die Transaktionsnummer liefert eine Berechtigungsüberprüfung in gleicher Weise wie die Kenn- oder Dienstgerätnummer. Durch Änderung der Transaktionsnummer bei jeder neuen Ladung des Dienstgerätes lässt sich leicht bestimmen, ob mehr Postgebühren eine Transaktionsnummer begleiten als autorisiert wurde. Ferner ist am Pass (46) das Datum und die Zeit aufgedruckt, wo der Pass (46) gedruckt wurde, sowie die Stückzählung, d.h. die Anzahl der Postgüter, die in dem jeweiligen Stapel aufgegeben wurden, und die Postklasse. Beim Drucken der Daten auf den Pass wird der Postgebührenbetrag für den Stapel vom im fallenden Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) gespeicherten Postgebührenwert abgezogen.
  • Die auf dem Pass (46) gedruckten Daten werden der Zentralstation (14) über die Verbindungsleitung (28) automatisch nach jedem Stapel übermittelt und verarbeitet, so dass über den Prozessor (18), der mit dem Speicher (22) in Verbindung steht, eine Aufzeichnung geführt wird. Der Speicher (22) hat ein steigendes Register, das dem fallenden Register im Dienstgerät (25) entspricht, d.h. das eine ist invers zum anderen. Wie bekannt, ist das steigende Register jenes, das die Belastungen über eine längere Zeitspanne akkumuliert. Optional kann der Speicher (22) ein fallendes Register aufweisen, das die Beträge im fallenden Register im nicht-flüchtigen Speicher (NVM) fortlaufend dupliziert. Indem der Postgebührenwert innerhalb des Speichers (22) enthalten ist, der dem Wert des Dienstgerätes (16) entspricht, wird ständig eine Überprüfung vorgenommen, um sicherzustellen, dass zwischen den Daten des Passes (46) und dem vom Benutzer bezahlten Betrag an Postgebühren eine Übereinstimmung besteht. Insbesondere wird der Gesamtbetrag, der der Kundenstation kreditiert wurde, im Speicher (22) gespeichert, und falls der im steigenden Register vorhandene Betrag den für den Benutzer verfügbaren Gesamtbetrag überschreitet, so wird die Kundenstation benachrichtigt, dass die Mittel nicht ausreichen. Wird ein Stapel Postgut einem Postamt zur Verarbeitung zugesandt, so begleitet der Pass (46) für diesen besonderen Stapel die Post. Der Postangestellte kann aus den Daten am begleitenden Pass (46) ermitteln, ob eine berechtigte Postübersendung vorliegt. Falls seitens des Postdienstes eine Frage vorhanden ist, ob die Daten authentisch sind, so setzt er sich mit der Zentralstation (14) in Verbindung und erhält über die Leitung (19) die Daten aus der Zentralstation, um die im Pass (46) enthaltenen Daten zu überprüfen. Sind diese Daten richtig, so weiss der Postdienst, dass die Post autorisiert ist, d.h. dass die Postgebühren für die Post bezahlt wurden. Ist andererseits eine Abweichung vorhanden, so kann der Postdienst Massnahmen ergreifen, um einen Betrug zu verhindern oder jeglichen Unterschied zu korrigieren. Wie bei der üblichen Praxis beim Gebrauch von Frankiermaschinen, sendet eine Kundenstation (16) ihre gesamte Post an ein zugeteiltes Postamt.
  • Es wird nunmehr auf 3 Bezug genommen, in welcher eine Hülle (42) dargestellt ist, wie sie durch das vorliegende System (10) hergestellt wird. Die obere linke Ecke enthält die Adresse des Absenders der Post und die obere rechte Ecke enthält einen vorgedruckten Block (43), der die Postklasse enthält und die Kenn-Nummer oder Dienstgerätnummer des Postabsender angibt. Diese Daten können auf der Hülle (42) vor dem Verarbeiten eines Stapels vorab aufgedruckt sein. Ein derartiges vorab erfolgendes Aufdrucken kann durch direkte Verbindung des Eingabe-Prozessors (38) mit dem Drucker (44) erfolgen, ohne dass andere Bauelemente der Kundenstation (16) daran teilnehmen.
  • Bei der Verarbeitung eines Stapels Postgut werden die drei Adresszeilen zunächst im Adressenfeld gedruckt, mit Empfängernamen, Strasse und Stadt, Staat und Postleitzahl. Die vierte Zeile oder Postgebührenzeile wird dann unter Verwendung der vom Prozessor gelieferten Daten gedruckt. Diese Postgebührenzeile enthält den Postgebührenbetrag $.22, das Datum 18. Oktober 1985 und die Transaktionsnummer, die in diesem Falle gleich C2J2743T56 ist. Andere Daten können auf dieser Postgebührenzeile angegeben werden, falls erwünscht, einschliesslich des Zeitpunktes, zu welchem die Post verarbeitet wird. Obgleich die Postgebührenzeile alphanumerisch dargestellt ist, so ist es offensichtlich, dass sie im Strichcode angegeben sein kann und, optional, können Strichcode-Adressdaten nach Wunsch auf der Hülle gedruckt werden. Zusätzlich können die auf dem vorgedruckten Block (43) befindlichen Daten im Adressenfeld mit anderen Daten zusammen gedruckt werden und der vorgedruckte Block kann entfallen.
  • Obgleich die dargestellte Hülle (42) die Postgebühren- und Adressdaten auf ihrer Vorderseite aufweist, kann das gleiche Schema bei einem Umschlag mit Fenster angewandt werden.
  • Bei einer mit einem Fenster ausgestatteten Hülle kann diese in der vorausgehend beschriebenen Weise vorab gedruckt sein, jedoch würde, statt dass der Drucker (40) auf der Vorderseite der Hülle (42) druckt, ein Einsatz mit den gleichen Daten bedruckt, die auf der Vorderseite der Hülle (42) vorhanden sind und derart eingeführt, dass er über das Fenster sichtbar ist. Als Alternative können die Daten bezüglich Postgebühren und Adresse auf einem Etikett gedruckt werden und dieses kann an der Hülle (42) befestigt werden.
  • Auf diese Weise wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, die es einer Organisation ermöglicht, grosse Postmengen zu versenden, ohne dass jedes Stück frankiert werden muss. Darüber hinaus wird dem Postdienst das Problem erspart, Inspektionen in der Kundenstation (16) vor Ort durchzuführen, um zu überprüfen, dass keine Post unberechtigt versandt wird. Durch Zuordnung des Postgebührenbetrages, der Transaktionsnummer, der Stückzählung, des Registrierungsbetrages und dergleichen, kann die Überprüfung ohne das Erfordernis einer Verschlüsselung erfolgen. Die Zentralstation (14) arbeitet mehr oder weniger als eine den Postdienst repräsentierende Bank und verwaltet die Mittel in dessen Namen, während sie gleichzeitig eine Aufzeichnung zur Überprüfung bereitstellt. Die dem Dienstgerät (25) belasteten Postgebührenwerte oder Mittel können entweder im vorausabezahlt oder dem Benutzer von der Zentralstation (14) auf Kreditbasis belastet werden. Die Zentralstation (14) rechnet die am Dienstgerät auftretenden Postgebühren mit dem Postdienst auf einer Sofortbasis ab.
  • Die Zentralstation kann ein Hersteller einer Frankiermaschine oder eines Dienstgerätes (25) sein oder jede andere verlässliche Stelle.
  • Ein weiterer Vorteil dieses Systems besteht darin, dass der Drucker (40), der die grosse Anzahl von Postgütern bedruckt, nicht Teil eines gesicherten Elementes, wie beispielsweise des Dienstgerätes (25) ist, wie dies im Falle einer Frankiermaschine zutrifft. Aus diesem Grunde kann der Drucker häufig mit Ersatzteilen beschickt werden, ohne dass die Kosten oder Unbequemlichkeiten eines Gesamtaustausches notwendig sind. Es ist offensichtlich, dass ein Drucker anstelle der beiden dargestellten und beschriebenen Drucker (40, 44) verwendet werden kann, jedoch sieht die bevorzugte Ausführungsform die Verwendung von zwei Druckern aus den angegebenen Gründen vor.
  • Das in 1 dargestellte Postaufgabesystem umfasst ein Dienstgerät (25) in Verbindung mit einer einzigen Arbeitsstation, einschliesslich einer Einführvorrichtung (39) und einem Drucker (40) für das Postgut. Es wird nunmehr auf die 2, 3 und 5 Bezug genommen, in welchen das Dienstgerät (25) in Verbindung mit einer Anzahl Arbeitsstationen verwendet wird, und jede Arbeitsstation eine Einführvorrichtung (39) und einen Drucker (40) für das Postgut aufweist. Unter Bezugnahme auf 2 ist ersichtlich, dass das Dienstgerät (25) zur Eingabe der Daten in den Prozessor (24) des Dienstgerätes mit einem Eingabeprozessor (38) verbunden ist. Das Dienstgerät (25) ist ferner mit einem Drucker (44) (Passdrucker) zum Drucken einer Aufstellung verbunden, die Daten bezüglich der bearbeiteten Post enthält. Bei dieser Ausführungsform steht der Prozessor (24) des Dienstgerätes (25) in Verbindung mit einer Anzahl Einführvorrichtungen (39A, 39B, 39C). Jeder Einführvorrichtung 39A, 39B, 39C ist jeweils ein Drucker (40A, 40B, 40C) zum Drucken von Postdaten auf die Oberseite des Postgutes zugeordnet oder alternativ zum Drucken von Einsätzen mit entsprechenden Postversandtdaten. Bei dieser besonderen Ausführungsform ist ein Maximum von drei Einführvorrichtungen mit dem Dienstgerät (25) verbunden. Eine derartige Verbindung könnte als Mehrfach-Bearbeitungsanordnung oder Multiplex-Anordnung erfolgen. Wie in der Betriebsablauf-Darstellung nach 11 beschrieben ist, werden die Postaufgabedaten über den Eingabe-Prozessor (38) dem Prozessor (24) in Form von Zuweisungen eingegeben, derart, dass jeweilige Stapel Postgut von jeweiligen der Einführvorrichtungen (39A-39C) bearbeitet werden. Der Prozessor (24) erhält die Zuweisungsdaten und verteilt die verschiedenen Zuweisungen unter den Einführvorrichtungen (39A-39C) zur Bearbeitung der Stapel Postgüter. Die Zuweisungsdaten werden zur Prozessor-Einheit der Einführvorrichtung (39) geleitet, die einen Vorsatz aufweist, der die jeweilige Einführvorrichtung identifiziert, für welche die Postaufgabedaten bestimmt sind.
  • Werden drei oder mehrere Einführvorrichtungen verwendet, so kann das Problem auftauchen, ob ausreichende Bearbeitungsleistung am Prozessor (24) vorhanden ist. In einem solchen Falle würde eine Hilfseinheit (37) verwendet werden, um Portodaten jeder der Einführvorrichtungen zuzuführen. Gemäss 3 sind eine Anzahl Hilfseinheiten (37A, 37B, 37C,... 37N) an den Prozessor (24) angeschlossen. Die Hilfseinheit (37) ist eine Einheit, die keine Sicherheitsmassnahmen aufweist, d.h. sie hat kein gesichertes Gehäuse einer Bauart, wie sie bei einer Frankiermaschine oder dem Dienstgerät (25) verwendet wird. Unter Bezugnahme auf die Betriebsablauf-Darstellung der 12 liefert der Prozessor (24) an jede der Hilfseinheiten (37A-37N) ausreichend Portodaten für eine unmittelbare Bearbeitung eines gegebenen Stapels Postgut. Dies erfolgt wiederum mittels eines Vorsatzes, der der Postdatenausgabe durch den Prozessor (24) vorgeschaltet ist und der die jeweilige Hilfseinheit (37) identifiziert, für welche die jeweiligen Portodaten bestimmt sind. Diese Portodaten sind in Form einer Autorisationsnummer für einen Stapel Postgut und der Stapelnummer. Unter Bezugnahme auf 5 dupliziert jede Hilfseinheit (37) die Bauelemente eines Dienstgerätes (25), ausgenommen des Umstandes, dass sie nicht in einem gesicherten Gehäuse untergebracht ist und keinen nicht-flüchtigen Speicher oder keinen Verschlüssler enthält. Ferner steht eine Hilfseinheit (37) in Verbindung mit einem Dienstgerät (25) und nicht mit einer Zentralstation (14), wie dies bei dem Dienstgerät der Fall ist. Auf diese Weise würde die durchzuführende Aufgabe dem dynamischen Speicher einer Hilfseinheit (37) zugeführt, beispielsweise dem RAM (32A). Nachdem derartige Portodaten dem RAM (32A) einer Hilfseinheit (37A) zugeführt wurden, würden sie im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) des Dienstgerätes (25) gespeichert und anschliessend als Teil der Daten auf einem Pass (46) gedruckt, nachdem eine Hilfseinheit benachrichtigt wurde, dass eine Aufgabe beendet worden ist. Jede Hilfseinheit (37) steuert jeweils einen Drucker (39A-39N), der in Verbindung mit einer Einführvorrichtung (40A-40N) steht, um das Porto auf die Hüllen (42) aufzudrucken. Bei Abfertigung eines Stapels Postgut durch eine Arbeitsstation werden entsprechende Daten von der Hilfseinheit der Arbeitsstation dem Dienstgerät (25) zwecks Verrechnung des von dieser Arbeitsstation bearbeiteten Postgutes zugeführt. Auf diese Weise arbeitet jede Arbeitsstation, die aus einer Hilfseinheit (37A), einem Drucker (39A) und einer Einführvorrichtung (40A) besteht, unabhängig und könnte irgendwo innerhalb des Netzwerkes der Kundenbereiche (16) angeordnet sein. Infolgedessen würde die Bearbeitungskapazität des Dienstgerätes (25) nicht überschritten, wobei lediglich eine Verrechnungseinheit im Kundenbereich (16) vorhanden ist, die einen Pass (46) für die von allen Arbeitsstationen bearbeiteten Stapel Postgüter ausdruckt. Auf diese Weise werden Annehmlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit gewährleistet.
  • Bisher wurden Ausführungsformen dargestellt, bei welchen die gesamte Post aus einem einzelnen Kundenbereich (16) bearbeitet wird. Unter Bezugnahme auf 4 wird eine bevorzugte Ausführungsform gezeigt, bei welcher Postgüter an verschiedenen Bereichen eines einzigen Kunden bearbeitet werden. In diesem Falle würden alle Bereiche (16A, 16B,... 16N) ein Zweig-Dienstgerät (27A, 27B,... 27N) aufweisen. Jedes Zweig-Dienstgerät würde die Struktur des Dienstgerätes (25) duplizieren, mit der Massgabe, dass das Zweig-Dienstgerät (27) mit dem Dienstgerät (25) und nicht mit der Zentralstation (14) in Verbindung steht. Jedes Zweig-Dienstgerät (27A, 27B,... 27N) erhält einen Portowert vom Dienstgerät (25), der in dessen zugehörigem, nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeichert ist. Anschliessend arbeitet jeder Zweigbereich (17A, 17B,... 17N) unabhängig, wie dies vorausgehend in Verbindung mit 1 beschrieben wurde.
  • Obgleich nur ein Kundenbereich (16) in Verbindung mit einer Zentralstation dargestellt ist, so wird darauf hingewiesen, dass viele Kundenbereiche (16) mit oder ohne zugeordnete Zweigbereiche (17) von der einen Zentralstation (14) versorgt werden. Die Zentralstation (14) kann der Sitz eines Frankiermaschinen-Herstellers oder einer anderen Verrechnungsstelle sein.
  • In 4 ist ferner eine selektive Verbindung zwischen dem Zweig-Dienstgerät (25N) und der Zentralstation dargestellt. Somit kann als optionales Merkmal oder als Sicherheit, falls erforderlich, ein Zweig-Dienstgerät, wie (25N), direkt in Verbindung mit der Zentralstation sein, um die Frankiermaschine zu kreditieren.

Claims (9)

  1. Vorrichtung zur Postbearbeitung und Portoverrechnung mit. a) einer gesicherten Verrechnungseinheit (25), die einen Prozessor (24) und einen mit dem Prozessor verbundenen Speicher (26) umfasst, für die Speicherung, Ausgabe und Verrechnung von Portogebühren; b) einer ungesicherten Druckvorrichtung (40), die mit der Verrechnungseinheit (25) verbunden ist, für das Drucken von zumindest von der Verrechnungseinheit ausgegebenen Portogebühren auf die Poststücke; und c) einer Einführvorrichtung (39), die mit der Verrechnungseinheit (25) verbunden ist, für das Erstellen der Poststücke.
  2. Vorrichtung zur Postbearbeitung und Portoverrechnung mit a) einer Einführvorrichtung (39) für das Erstellen von Poststücken; b) einer ungesicherten Druckvorrichtung (40), der die Poststücke von der Einführvorrichtung (39) zugeführt werden, für das Drucken von zumindest Portogebührendaten auf die Poststücke; und c) einer gesicherten Verrechnungseinheit (25), die einen Prozessor (24), mit dem die Druckvorrichtung (40) verbunden ist, und einen mit dem Prozessor verbundenen Speicher (26) umfasst, für die Speicherung, Ausgabe und Verrechnung von Portogebühren.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die gesicherte Einheit (25) verbunden ist mit einer gesicherten Druckvorrichtung (44) zum Ausdruck einer Aufstellung der die verarbeitete Post betreffenden Daten.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Arbeitsstationen, jeweils mit einer Einführvorrichtung (39A, 39B, 39C, 39N), einer ungesicherten Druckvorrichtung (40A, 40B, 40C, 40N), und einer Hilfseinheit (27A, 27B, 27N; 37A, 37B, 37C, 37N), wobei jede Hilfseinheit einen Prozessor (35A) und mehrere Speichereinrichtungen (32A, 34A) umfasst, und wobei der Prozessor (35A) der Hilfseinheit (27A, 37A) einerseits mit einem Prozessor (24) der gesicherten Verrechnungseinheit (25) und andererseits mit dem ungesicherten Drucker der jeweiligen Arbeitsstation verbunden ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfseinheiten (27A, 27B, 27N; 37A, 37B, 37C, 37N) ungesicherte Einheiten sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die gesicherte Einheit (25) verbunden ist mit einer gesicherten Druckvorrichtung (44) zum Ausdruck einer Aufstellung der die verarbeitete Post betreffenden Daten.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfseinheiten (27A, 27B, 27N) gesicherte Einheiten sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die gesicherten Hilfseinheiten (27A, 27B, 27N) jeweils verbunden sind mit gesicherten Druckvorrichtungen (44A, 44B, 44N) zum Ausdruck von Aufstellungen der die in der jeweiligen Arbeitsstation verarbeitete Post betreffenden Daten.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der gesicherten Hilfseinheiten (27A, 27B, 27N) verbunden ist mit einer Zentralstation (14).
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