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Dies
ist eine Teil-Fortführungsanmeldung
der anhängigen
US-Patentanmeldung
Nr. 813 445 vom 26. Dezember 1985.
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Ein
dem Anmeldungsgegenstand ähnlicher Gegenstand
findet sich in der US-Anmeldung "Postage
and mailing information applying system" von Ronald Sansone et al, die am 6.
August 1985 eingereicht wurde und die Anmeldenummer 762 994 aufweist
und die auf den Rechtsinhaber der vorliegenden Anmeldung übertragen
wurde (korrespondierend zu P 36 13 008.7, angemeldet am 17. April
1986).
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Bestimmte
Organisationen geben periodisch grosse Mengen Postgüter auf.
Beispiele derartiger Organisationen sind Bankinstitute, Versorgungsunternehmen,
Versicherungsgesellschaften, Kreditinstitute und dergleichen. Bei
derartigen grossen Mengen nehmen diese Versender normalerweise eine
Vorbündelung
und Vorsortierung ihrer Post vor und bekommen vom Postdienst eine
geringere Postgebühr im
Hinblick auf die dem Postdienst ersparte Zeit. Es sind im allgemeinen
zwei Arten vorhanden, in welcher derartige Versender ihre Post frankieren.
Der üblichste
Weg ist die Verwendung einer Frankiermaschine, die vom Versender
von einem Frankiermaschinen-Hersteller gemietet wird, und mit welcher
die erforderliche Postgebühr
auf jedes Postgut aufgebracht wird. Es wurden Einführsysteme
entwickelt, bei welchen Einsätze
in eine Hülle
eingegeben und diese verschlossen, adressiert und mit einer Portogebührenmarkierung
versehen werden. Die Postgüter können bei
ihrer Weiterbewegung gewogen werden oder eine Einzelwägung mag
nicht erforderlich sein, falls alle Postgüter der gleichen Art sind,
d.h. nur ein Probepostgut gewogen werden muss. Diese Postbehandlungsvorgänge können mit
einer verhältnismässig hohen
Geschwindigkeit durchgeführt
werden.
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Ein
zweites Verfahren zur Postaufgabe grosser Mengen Postgut ist das
Abfertigungs-Postaufgabesystem. Bei einem derartigen System bringt
der Versender eine Abfertigungsnummer auf dem Postgut an und stellt
eine Ladungsliste her, die die Art und die Anzahl der in jedem Einzelfall
aufgegebenen Postgüter
sowie die erforderlichen Postgebühren
angibt.
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Bei
beiden derartigen Systemen ist eine Inspektion am Ort des Postabsenders
erforderlich. Im Falle der Frankiermaschine ist der Vermieter der Frankiermaschine,
d.h. der Frankiermaschinen-Hersteller, durch Gesetz dazu verpflichtet,
die Frankiermaschine mindestens zweimal jährlich zu inspizieren, um zu
gewährleisten,
dass kein Beweis einer Manipulation mit der Frankiermaschine vorliegt,
aus welcher sich ein Versuch zur Erzielung nicht-genehmigter Portogebühren ergibt.
Bei Abfertigungspost werden grosse Mengen der gleichen Art von Postgut gleichzeitig
aufgegeben und der Postdienst nimmt eine Inspektion vor, um nachzuprüfen, dass
die Ladungsliste, die der Abfertigungspost beiliegt, genau den Betrag
der Postgebühren
angibt, der für
die vom Postdienst aufgenommene Post fällig ist. Dies wird durch eine
Inspektion seitens des Postdienstes erreicht, indem die Aufzeichnungen
des Postbenützers bei
jedem Vorgang überprüft werden.
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Offensichtlich
hat jedes dieser beiden Systeme gewisse Nachteile. Bei der vor Ort
erfolgenden Inspektion der Frankiermaschinen, wobei durch große Postversender
eine große
Anzahl von Frankiermaschinen betrieben werden, ist deren Inspektion
eine kostspielige Angelegenheit. Ferner müssen Frankiermaschinen, die
große
Postgutmengen verarbeiten, relativ häufig wegen Abnützung ersetzt
werden. Was das Abfertigungs-Postsystem betrifft, so liegt der Nachteil
in der Notwendigkeit für
den Postdienst begründet,
einem Vertreter häufig
zu den verschiedenen Versandorten zu schicken, um sicherzustellen, dass
der Versender genau die versandte Postmenge abrechnet. Ein derartiges
System ist nicht völlig
zuverlässig,
da es auf der Überprüfung vor
Ort basiert, wobei die Aufzeichnungen des Versenders verwendet werden,
die nicht sicher sind.
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Die
Druckschrift
US 4.511.793 beschreibt eine
Frankiermaschine, die in der Lage ist, Frankierkosten auf unterschiedliche
Konten aufzuteilen. Dazu wird jedem Konto ein Bar-Code zugeordnet
und auf dem Konto zugeordnete Umschläge aufgedruckt. Ein zur Frankiermaschine
gehöriges
Bar-Code Lesegerät,
liest den Bar-Code, wenn die Poststücke durch die Maschine geführt werden.
Die Frankierwerte werden für
jedes Konto aufsummiert und dem Konto in Rechnung gestellt.
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Die
Druckschrift
US 3.255.439 beschreibt
ein Frankiersystem, das an einer Zentralstation Werte von Gütern oder
Markierungen aufnimmt, die an einer oder mehreren einzelnen Kundenstationen
ausgegeben worden sind.
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Die
Druckschrift
DE 36
13 025 A1 beschreibt ein nicht-gesichertes Portogebühren-Aufbringungssystem mit
einem Drucker und einer Abrechnungseinheit, die durch eine nicht-gesicherte Verbindung miteinander
verbunden sind. Über
die nicht-gesicherte Verbindung werden verschlüsselte Daten übertragen.
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Die
Druckschrift
DE 32
04 906 A1 beschreibt eine Portowaage-Peripheriegeräte-Schnittstelle, die eine Übertragungsverbindung
zwischen einem einer Portowaage zugeordneten Systemprozessor und
einer Anzahl von Peripheriegeräte
herstellt. Dabei können
die Peripheriegeräte
elektronische Frankiermaschinen sein, elektronische Buchungssysteme
und Drucker.
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Die
Druckschrift
DE 18 07 222 beschreibt
ein Frankiersystem in Verbindung mit einem Fernsprechanschluss und
einem Frankierapparat, bei dem vorbestimmte Krediterhöhungen in
Abhängigkeit
von einem Eingang eines elektrischen Signals eingestellt werden
können.
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Es
wurde ein System gefunden, bei welchem ein Versender große Mengen
oder Stapel von Postgut versenden kann, ohne dass das Erfordernis
von Inspektionen vor Ort besteht. Dies wird durch eine Vorrichtung
mit den Merkmalen der Ansprüche
1 und 2 erreicht.
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Der
Versender erhält
eine sichere Abrechnungseinheit, die ähnlich einer Frankiermaschine ausgebildet
ist, in welcher der Portogebührenwert durch eine
Ausgabestation oder Zentralstation plaziert wird. Eine Aufstellung
begleitet jeden Stapel Postgut und enthält Daten bezüglich der
Post und des erforderlichen Betrages an Postgebühren. Eine Verbindung zwischen
der Zentralstation und dem Postversender gestattet es, dass der
Portogebührenwert
zum Benutzer der Zentralstation übertragen
wird und dass Postaufgabe- und Überprüfungsdaten
vom Versender an die Zentralstation gesandt werden. Die Postaufgabe-
und Überprüfungsdaten
sind die gleichen, wie sie auf der Postaufstellung angegeben sind,
die die Stapel des Postgutes begleiten. Dieses System sieht eine
Zentralstation für
eine grosse Anzahl von Postversendern vor, so dass der Postdienst seiner
Verpflichtung enthoben ist, Inspektionen vor Ort durchzuführen und
die Zentralstation arbeitet als Verrechnungsstelle für den Postdienst,
durch welchen eine Überprüfung der
Portogebühren
praktisch und kostengünstig
erzielt werden kann.
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Ein
weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass jeder
Kunde eine Anzahl von Arbeitsstationen haben kann; wobei nur eine
einzige gesicherte Verrechnungseinheit die von allen Arbeitsstationen
bearbeiteten Stapel des Postgutes verrechnet.
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Ein
weiteres Merkmal dieser Erfindung liegt darin, dass ein Kunde eine
Anzahl von Bereichen haben kann, beispielsweise Bereiche mit elektronischen
Frankiermaschinen, die fern voneinander liegen und die durch eine
einzige Zentralstation bedient werden.
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Ein
weiteres Merkmal der Erfindung liegt darin, dass die Sicherheitsmerkmale
einer Frankiermaschine vorhanden sind, während ein mit hoher Geschwindigkeit
arbeitender, verhältnismäßig kostengünstiger
Drucker zum Bedrucken aller Postgüter verwendet werden kann.
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Ein
Portogenerierungssystem umfasst eine gesicherte Verrechnungseinheit
mit einem Prozessor und einem Speicher zur Speicherung von Portodaten,
eine Vorrichtung, die zur Generierung von Portodaten in Verbindung
mit der Verrechnungseinheit steht, eine Druckvorrichtung zum Drucken
der Postdaten, eine Vorrichtung zur Übermittlung der Postdaten an
eine ungesicherte Verrechnungseinheit und eine mit der ungesicherten
Verrechungseinheit in Verbindung stehende Druckvorrichtung, die
mindestens einen Teil der Portodaten auf die Postgüter aufdruckt.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 ein Blockschaltbild eines
Stapelgut-Postaufgabesystems
mit einer einzigen Arbeitsstation,
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2 ein Blockschaltbild eines
Stapelgut-Postaufgabesystems
mit einer Anzahl Arbeitsstationen,
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3 ein Blockschaltbild eines
alternativen Stapelgut-Postaufgabesystem
mit einer Anzahl von Arbeitsstationen,
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4 ein Blockschaltbild eines
Stapelgut-Postaufgabesystems mit einer Anzahl unabhängiger Arbeitsstationen,
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5 ein Blockschaltbild einer
Hilfseinheit gemäss 3,
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6 eine Draufsicht auf eine
Verrechnungsaufstellung, die jeden vom System nach 1 versandten Stapel Postgut begleitet,
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7 eine Draufsicht auf eine
Hülle,
die Daten enthält,
die auf ihr vom System nach 1 aufgebracht
werden,
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8 bis 10 Betriebsablauf-Darstellungen, die
die Arbeitsweise des Systems nach 1 beschreiben,
und
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11A, 11B, 11C und 12A, 12B und 12C Betriebsablauf-Darstellungen,
die jeweils die Funktionen der in den 2 und 3 beschriebenen Systeme erläutern.
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In
den Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszeichen ähnliche
Bauelemente. Es wird nunmehr auf die bevorzugte Ausführungsform
näher eingegangen.
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Unter
Bezugnahme auf 1 ist
ein Stapelgut-Postaufgabesystem allgemein mit (10) bezeichnet
und umfasst ein Postamt (12), eine Zentralstation (14)
und einen Kundenbereich (16).
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Die
Zentralstation (14) hat einen Prozessor (18).
Dieser Prozessor (18) ist zweckmässig ein Universalrechnertyp
mit erheblicher Kapazität.
Eine Verbindung zwischen dem Postamt (12) und einer Anzahl
Zentralstationen (14) (wovon nur eine dargestellt ist),
erfolgt durch eine Leitung oder Übertragungslinie (19),
die eine Verbindungsvorrichtung, wie beispielsweise ein Telefon
(20), enthält.
Dem Prozessor (18) ist eine mit diesem in Verbindung stehende
Speichereinheit (22) mit grosser Speichermenge zugeordnet, so
dass grosse Datenmengen gespeichert werden können, sowie eine Registereinstellvorrichtung
(23), die Verschlüssler-Software
enthält,
wie sie für
die Fernrückstellung
von Frankiermaschinen erforderlich ist. Systeme für die Fernrückstellung
von Frankiermaschinen sind bekannt, wozu beispielsweise auf die
US-PSen 3 792 446, 4 097 923 (entsprechend P 28 20 658.8) und 4
447 890 (entsprechend P 31 26 786.6) verwiesen wird.
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Ein
fernliegender Kundenbereich (16) hat eine gesicherte Einheit
(25), die anschliessend als "Dienstgerät" bezeichnet wird. Das Dienstgerät (25) wird
von der Zentralstation (14) dem Benutzer zur Verfügung gestellt
und umfasst einen Kunden-Prozessor (24), der aus einem
Prozessor kleinerer Kapazität
bestehen kann, beispielsweise einem Intel 8085-Prozessor, der von
Intel Corporation, Santa Clara, California, vertrieben wird. Mit
dem Prozessor (24) ist ein Speicher (26) verbunden.
Vorzugsweise ist der Speicher (26) ein nicht-flüchtiger
Speicher (NVM). Der Prozessor (24) ist mit dem Zentralstation-Prozessor
(18) über
eine Verbindung oder Verbindungsleitung (28) verbunden.
Ein Telefon (30) oder eine andere Verbindungsvorrichtung
kann in der Verbindungsleitung (28) vorgesehen sein, um
eine selektive Verbindung zwischen den Prozessoren (18, 24)
herzustellen. Mit dem Prozessor (24) sind ferner ein RAM
(32), ein ROM (34), ein Verschlüssler (35) und
eine Uhr (36) verbunden, deren jeweilige Funktionen anschliessend
näher beschrieben
werden. Ein Eingabe-Prozessor (38) ist mit dem Kunden-Prozessor (24)
verbunden, so dass Daten entweder manuell oder über ein Medium, wie beispielsweise
eine Diskette oder ein Band, dem Kunden-Prozessor zugeführt werden
können,
um die für
die Verarbeitung des Postgutes erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
Der Eingabe-Prozessor (38) kann aus einer Vielzahl von
Personal-Computern ausgewählt
werden, die eine Tastatur und einen Bildschirm aufweisen und im
Handel erhältlich
sind, wie beispielsweise ein IBM XT-Personal-Computer.
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Eine
mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtung (39)
ist elektrisch mit dem Dienstgerät
(25) verbunden und führt
die physikalischen Akte aus, die beim Verarbeiten der Post erforderlich sind,
wie beispielsweise das Einführen
von Einsätzen in
Hüllen,
das Versiegeln der Hüllenklappen,
die Orientierung der Postgüter
und die Förderung
der Postgüter
an eine Frankiermaschine oder an einen Drucker. Der Ausdruck "Einsatz" umfasst Rechnungen, Werbematerial,
Ankündigungen
und dergleichen, die eine Grösse
aufweisen, dass sie in einem Umschlag oder dergleichen aufgenommen
werden können.
Mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtungen dieser Bauart
sind im Handel erhältlich,
beispielsweise das Einführgerät Nr. 3100
Serie Von Pitney Bowes Inc., Stamford, Ct., USA.
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Ein
erster Drucker (40) steht in Verbindung mit dem Kunden-Prozessor
(24) des Dienstgerätes (25)
und mit dem Eingabe-Prozessor (38) und kann auf Postgütern (42),
wie beispielsweise Einsätze
enthaltende Hüllen,
drucken, die er von der Einführvorrichtung
(39) erhält.
Dieser Drucker (40) wird vom Kunden aufgestellt und ist
ein ungesicherter, mit hoher Geschwindigkeit arbeitender Drucker,
der entweder durch den Prozessor (24) oder durch den Eingabe-Prozessor
(38) gesteuert wird. Ein zweiter Drucker (44)
ist vorgesehen, um ein Aufstellungsblatt (46) oder anderes
Dokument zu bedrucken. Dieser zweite Drucker (44) ist vorzugsweise
ein gesicherter Drucker, der von der Zentralstation (14)
zur Verfügung
gestellt wird. Unter "gesichert" wird eine Vorrichtung
verstanden, die in gleicher Weise wie eine Frankiermaschine ohne
Zugang zum Inneren des Gerätes
ausgebildet ist, ausgenommen autorisiertes Personal. Ein Beispiel
einer derartigen Frankiermaschine ist das Frankiermaschinen-Modell
6500 von der oben genannten Firma Pitney Bowes Inc.. Offensichtlich
kann der zweite Drucker ein ungesicherter Drucker sein, jedoch bringt
dies ein grösseres
Risiko bezüglich
der Überprüfung der
Bezahlung der Postgebühren
mit sich. In der folgenden Beschreibung und den Ansprüchen wird
das Aufstellungsblatt (46) als "Pass" bezeichnet.
Einzelheiten des Passes (46) werden anschliessend in Verbindung
mit 2 beschrieben.
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Im
Betrieb ist der Kunde in der Kundenstation (16) ein Versender
grosser Mengen Postgutes, der von der Zentralstation (14)
eine Kenn-Nummer erhält,
die in den nicht-flüchtigen
Speicher (26) (NVM) des Dienstgerätes (25) eingegeben
wird. Diese Kenn-Nummer ist permanent und einmalig für jedes
Dienstgerät
(25) und der Kunde hat keinen Zutritt zu jenem Abschnitt
des nicht-flüchtigen
Speichers (26) (NVM), der die Kenn-Nummer speichert. Dieses Merkmal
kann offensichtlich auch bei Frankiermaschinen vorgesehen werden.
Das Vorliegen der Kenn-Nummer im Speicher (26) beseitigt
die Notwendigkeit, an einer Frankiermaschine oder einem Dienstgerät (25)
ein Schild anzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Dienstgerät viele
Merkmale einer Frankiermaschine aufweist, beispielsweise Sicherheit,
ein fallendes Register und dergleichen, jedoch sind bestimmte Bauelemente
nicht vorhanden. Das augenscheinlichste nicht vorhandene Bauelement
ist ein Drucker, wobei der Vorteil hiervon laufend erläutert wird.
Ein weiteres Fehlendes Bauelement ist ein steigendes Register. In
einer Frankiermaschine ist ein steigendes Register nur für einen
Service-Vertreter des Frankiermaschinen-Herstellers zugänglich und
kann dazu verwendet werden, festzustellen, ob irgendeine Manipulation
der Frankiermaschine erfolgt ist. Wie aus der folgenden Beschreibung
hervorgeht, wird die Notwendigkeit für ein steigendes Register im
Dienstgerät
(25) beseitigt.
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Nach
der Eingabe der Kenn-Nummer setzt sich der Kunde über das
Telefon (30) mit der Zentralstation (14) in Verbindung,
um der Zentralstation die Höhe
des Portobetrages mitzuteilen, den er seinem Speicher (26)
kreditiert haben will. Der Kunde erhält einen Zutritts-Code, der über die
Tastatur des Telefons (30) an die Einstellvorrichtung (23)
adressiert werden kann. Nach Erhalt des Zutritts-Codes übermittelt
der Kunde der Zentralstation (14) den Zutritts-Code und
seine Kenn-Nummer, sowie die Anforderung für einen Portowertbetrag. Die
Einstellvorrichtung (23) arbeitet, um den Portowert im
Speicher (26) zu belasten oder zu erhöhen. Dieser Speicher (26)
enthält
ein fallendes Register, das durch die Zentralstation (14)
mit dem ausgewählten
Portowertbetrag geladen wird. Während
der Kundenbereich (16) Post verarbeitet, wird der Portobetrag
im fallenden Register im Einklang mit dem zur Bearbeitung der Postgüter (34)
erforderlichen Portobetrag verringert. Vorrichtungen zur Belastung
von Registern, wie beospielsweise die fallenden Register, sind bekannt,
beispielsweise aus den US-PSen 3 792 446, 4 097 923 (P 28 20 658.8)
und 4 447 890 (P 31 26 786.6).
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Eine
bekannte elektronische Frankiermaschine (41), wie beispielsweise
die Frankiermaschine der 6500-Serie(Pitney Bowes) mit Fernrückstellbarkeit,
ist in 1 in selektiver
Verbindung mit dem Prozessor (24) des Dienstgerätes (25)
dargestellt. Diese Verbindung kann eine Telefonverbindung, ähnlich jener,
die für
die Verbindung mit der Zentralstation (14) beschrieben
wurde, sein, so dass Mittel vom Dienstgerät (25) an die elektronische
Frankiermaschinen (42) übertragen
werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung mittels eines Modems
oder einer anderen seriellen oder parallelen Datenübertragung
bekannter Art erfolgen kann. Bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform
arbeitet die Frankiermaschine (41) auch, um unmittelbar
mit der Zentralstation (14) über eine Telefonleitung in
Verbindung zu treten, wie dies bekannt und beispielsweise in der
US-PS 4 097 923 (P 28 20 658.8) beschrieben ist, die hiermit durch
diese Bezugnahme mit eingeschlossen wird.
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Der übrige Teil
des Dienstgerätes
(25) enthält
das ROM (34), das Daten enthält, die Adressignale formatieren
und eine Reihe von Programmen speichern, um die Funktionen des Dienstgerätes (25) zu
steuern, ein RAM (32), das Echtzeitdaten hält und zuführt, eine
Uhr (36), die Zeit und Datum angibt, und einen Verschlüssler (35),
der den Code speichert, der für
die Einstellfunktionen des fallenden Registers erforderlich ist.
Der Verschlüssler
(35) kann aus einer Anzahl von Verschlüsselungsvorrichtungen gewählt werden,
einschliesslich solcher Vorrichtungen, die die Datenverschlüsselungsnormen
verwenden, die in FIPS P4B 46 vom 15. Januar 1977, beschrieben und vom
US Department of Commerce, National Bureau of Standards, herausgegeben
wurden.
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Wie
ersichtlich, ist der Drucker (40) ein mit hoher Geschwindigkeit
arbeitender, kostengünstiger, ungesicherter
Drucker, beispielsweise ein Tintenstrahldrucker oder ein Laserdrucker
oder irgendein Punktmatrixdrucker, der die Adressen des Absenders
und Empfängers
unter Steuerung des Eingabe-Prozessors (38) im Zusammenwirken
mit dem Dienstgerät
(25) auf die Vorderseite der Postgüter aufdruckt. Zusätzlich können vom
Drucker (40) weitere Daten unter Steuerung durch den Prozessor
(24) auf jedes Postgut (42) aufgedruckt werden.
Diese Daten umfassen eine Transaktionsnummer (T.A. Nr.), die laufende
Nummer des jeweiligen Post-Stapelgutes, das Datum und die Zeit der
Postaufgabe, die Postklasse und eine Stapelnummer. Die Transaktionsnummer
ist. die Nummer, die der Kundenstation durch die Zentralstation
zugeteilt wird, sooft ein Postgebührenwert am Dienstgerät (25)
addiert und im nicht-flüchtigen
Speicher (26) (NVM) gespeichert wird. Diese Transaktionsnummer
ist die gleiche für einen
Postgutstapel oder mehrere derselben, die zum Versand gelangen und
bleibt die gleiche, bis das fallende Register des nicht-flüchtigen
Speichers (26) (NVM) mit einem Postgebührenwert neu belastet wird,
zu welchem Zeitpunkt eine neue Transaktionsnummer anstelle der vorausgehenden
Transaktionsnummer zugeteilt und im Speicher (26) (NVM)
gespeichert wird. Durch Änderung
der Transaktionsnummer bei jeder erneuten Belastung wird ein Ansatz
zur Überprüfung der
Postgebühren
gegeben. Die Stapelnummer wird durch den Eingabe-Prozessor (38)
dem Benutzer zugeteilt, so dass ein gegebener Stapel Postgut, d.h.
Postgut eines besonderen Typs oder Charakters, durch die vom Benutzer
zugeteilte Zahl identifiziert werden kann. Darüber hinaus kann eine laufende
Nummer, die eine Unterteilung des Stapels darstellt, jeweils für identifizierte
besondere Abschnitte des Stapels zugeteilt werden.
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Soll
ein Stapel Postgut versendet werden, so überträgt der Benutzer Daten zur Postaufgabe
und Überprüfung über den
Eingabe-Prozessor (38) in den Benutzer-Prozessor (24),
der mindestens einen Abschnitt dieser Daten der Einführvorrichtung
(39) zuführt.
Diese Daten könnten
die Anzahl der zu behandelnden Postgüter sowie die Anzahl der Einsätze umfassen,
die in jede Hülle
eingegeben werden. Die Zeit und das Datum können dem Drucker (40) über den Eingabe-Prozessor
(38) durch überfahren
der Uhr (36) zugeführt
werden. Dieses überfahren
ist vorteilhaft, wenn künftige
Post verarbeitet werden soll. Der Kunden-Prozessor (24)
gibt dann dem Drucker (40) den Befehl, die entsprechenden
Postgebühren,
die Zeit, das Datum, die Transaktionsnummer und die Adresse auf
das Postgut (42) für
einen jeweiligen Durchlauf zu drucken. Dieser Durchlauf erhält eine Nummer,
die der jeweiligen zu versendenden Post zugeordnet ist und die auf
den Hüllen
(42) dieses Laufes aufgedruckt wird. Wenn der Drucker die
entsprechenden Daten auf jedes Postgut aufdruckt, so wird die Anzahl
der Postgüter
und die Höhe
der erforderlichen Postgebühren
durch den Prozessor (24) festgelegt. Am Ende des Durchlaufs
oder Stapels druckt der zweite Drucker (44) Berechtigungsdaten auf
einen Pass (46).
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Es
wird nunmehr auf 2 Bezug
genommen, wobei der Pass (46) dargestellt ist, nachdem
er den gesamten Portowert (Postgebührensumme) aufgedruckt hat,
der zum Aufgeben des Stapels Postgut erforderlich ist, sowie die
Transaktionsnummer (T.A. Nr.), Stückzählung für einen Stapel, Betrag des
fallenden Registers (Reg. Am.) nach Subtraktion für die Postgebühren, das
Datum, die Zeit, die Klasse, die Stapelnummer und (optional) die
laufende Nummer. Zusätzlich
können
die Dienstgerätnummer,
d.h. die im nicht-flüchtigen
Speicher (26) (NVM) gespeicherte Kenn-Nummer, der Name
des Benutzers und jedes gewünschte
Zeichen gedruckt werden. Diese Daten auf dem Pass (46)
dienen vielen Zwecken. Zunächst dient
der Registerbetrag als physikalische Aufzeichnung des im fallenden
Register des nicht-flüchtigen Speichers
(26) (NVM) gespeicherten Postgebührenwertes. Dieser Betrag wird
auf den Pass (46) an der oberen rechten Seite gedruckt.
Der Registerbetrag ist jener Betrag im fallenden Register, nachdem
alle Gebührenbelastungen
für den
zu versendenden Stapel Postgut erfolgt sind. Durch Aufbringen dieses
Registerbetrages auf den Pass (46) nach der Postaufgabe
eines jeden Stapels, wird eine laufende permanente Aufzeichnung
der Grösse
des im nicht-flüchtigen
Speicher (26) (NVM) enthaltenen Postgebührenwertes aufrechterhalten.
Sollte sich ein Unglück
ereignen, bei welchem das Dienstgerät (25) zerstört oder
der darin befindliche Speicher (26) unbeabsichtigt gelöscht wird,
so hat auf diese Weise der Benutzer noch die Möglichkeit, die Grösse des
Postgebührenwertes
zu überprüfen, die
von dem ursprünglich gekauften
und gespeicherten Betrag an Postgebühren verbleibt. Die Transaktionsnummer
liefert eine Berechtigungsüberprüfung in
gleicher Weise wie die Kenn- oder Dienstgerätnummer. Durch Änderung
der Transaktionsnummer bei jeder neuen Ladung des Dienstgerätes lässt sich
leicht bestimmen, ob mehr Postgebühren eine Transaktionsnummer
begleiten als autorisiert wurde. Ferner ist am Pass (46)
das Datum und die Zeit aufgedruckt, wo der Pass (46) gedruckt
wurde, sowie die Stückzählung, d.h.
die Anzahl der Postgüter,
die in dem jeweiligen Stapel aufgegeben wurden, und die Postklasse.
Beim Drucken der Daten auf den Pass wird der Postgebührenbetrag für den Stapel
vom im fallenden Register des nicht-flüchtigen Speichers (26)
(NVM) gespeicherten Postgebührenwert
abgezogen.
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Die
auf dem Pass (46) gedruckten Daten werden der Zentralstation
(14) über
die Verbindungsleitung (28) automatisch nach jedem Stapel übermittelt
und verarbeitet, so dass über
den Prozessor (18), der mit dem Speicher (22)
in Verbindung steht, eine Aufzeichnung geführt wird. Der Speicher (22)
hat ein steigendes Register, das dem fallenden Register im Dienstgerät (25)
entspricht, d.h. das eine ist invers zum anderen. Wie bekannt, ist
das steigende Register jenes, das die Belastungen über eine
längere
Zeitspanne akkumuliert. Optional kann der Speicher (22) ein
fallendes Register aufweisen, das die Beträge im fallenden Register im
nicht-flüchtigen
Speicher (NVM) fortlaufend dupliziert. Indem der Postgebührenwert
innerhalb des Speichers (22) enthalten ist, der dem Wert
des Dienstgerätes
(16) entspricht, wird ständig eine Überprüfung vorgenommen, um sicherzustellen,
dass zwischen den Daten des Passes (46) und dem vom Benutzer
bezahlten Betrag an Postgebühren
eine Übereinstimmung besteht.
Insbesondere wird der Gesamtbetrag, der der Kundenstation kreditiert
wurde, im Speicher (22) gespeichert, und falls der im steigenden
Register vorhandene Betrag den für
den Benutzer verfügbaren
Gesamtbetrag überschreitet,
so wird die Kundenstation benachrichtigt, dass die Mittel nicht
ausreichen. Wird ein Stapel Postgut einem Postamt zur Verarbeitung
zugesandt, so begleitet der Pass (46) für diesen besonderen Stapel
die Post. Der Postangestellte kann aus den Daten am begleitenden
Pass (46) ermitteln, ob eine berechtigte Postübersendung
vorliegt. Falls seitens des Postdienstes eine Frage vorhanden ist,
ob die Daten authentisch sind, so setzt er sich mit der Zentralstation
(14) in Verbindung und erhält über die Leitung (19) die
Daten aus der Zentralstation, um die im Pass (46) enthaltenen
Daten zu überprüfen. Sind
diese Daten richtig, so weiss der Postdienst, dass die Post autorisiert
ist, d.h. dass die Postgebühren
für die
Post bezahlt wurden. Ist andererseits eine Abweichung vorhanden,
so kann der Postdienst Massnahmen ergreifen, um einen Betrug zu
verhindern oder jeglichen Unterschied zu korrigieren. Wie bei der üblichen
Praxis beim Gebrauch von Frankiermaschinen, sendet eine Kundenstation
(16) ihre gesamte Post an ein zugeteiltes Postamt.
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Es
wird nunmehr auf 3 Bezug
genommen, in welcher eine Hülle
(42) dargestellt ist, wie sie durch das vorliegende System
(10) hergestellt wird. Die obere linke Ecke enthält die Adresse
des Absenders der Post und die obere rechte Ecke enthält einen
vorgedruckten Block (43), der die Postklasse enthält und die
Kenn-Nummer oder Dienstgerätnummer
des Postabsender angibt. Diese Daten können auf der Hülle (42)
vor dem Verarbeiten eines Stapels vorab aufgedruckt sein. Ein derartiges
vorab erfolgendes Aufdrucken kann durch direkte Verbindung des Eingabe-Prozessors
(38) mit dem Drucker (44) erfolgen, ohne dass
andere Bauelemente der Kundenstation (16) daran teilnehmen.
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Bei
der Verarbeitung eines Stapels Postgut werden die drei Adresszeilen
zunächst
im Adressenfeld gedruckt, mit Empfängernamen, Strasse und Stadt,
Staat und Postleitzahl. Die vierte Zeile oder Postgebührenzeile
wird dann unter Verwendung der vom Prozessor gelieferten Daten gedruckt.
Diese Postgebührenzeile
enthält
den Postgebührenbetrag $.22,
das Datum 18. Oktober 1985 und die Transaktionsnummer, die in diesem
Falle gleich C2J2743T56 ist. Andere Daten können auf dieser Postgebührenzeile
angegeben werden, falls erwünscht,
einschliesslich des Zeitpunktes, zu welchem die Post verarbeitet
wird. Obgleich die Postgebührenzeile
alphanumerisch dargestellt ist, so ist es offensichtlich, dass sie
im Strichcode angegeben sein kann und, optional, können Strichcode-Adressdaten
nach Wunsch auf der Hülle
gedruckt werden. Zusätzlich
können
die auf dem vorgedruckten Block (43) befindlichen Daten im
Adressenfeld mit anderen Daten zusammen gedruckt werden und der
vorgedruckte Block kann entfallen.
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Obgleich
die dargestellte Hülle
(42) die Postgebühren-
und Adressdaten auf ihrer Vorderseite aufweist, kann das gleiche Schema
bei einem Umschlag mit Fenster angewandt werden.
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Bei
einer mit einem Fenster ausgestatteten Hülle kann diese in der vorausgehend
beschriebenen Weise vorab gedruckt sein, jedoch würde, statt
dass der Drucker (40) auf der Vorderseite der Hülle (42) druckt,
ein Einsatz mit den gleichen Daten bedruckt, die auf der Vorderseite
der Hülle
(42) vorhanden sind und derart eingeführt, dass er über das
Fenster sichtbar ist. Als Alternative können die Daten bezüglich Postgebühren und
Adresse auf einem Etikett gedruckt werden und dieses kann an der
Hülle (42)
befestigt werden.
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Auf
diese Weise wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, die es einer
Organisation ermöglicht, grosse
Postmengen zu versenden, ohne dass jedes Stück frankiert werden muss. Darüber hinaus
wird dem Postdienst das Problem erspart, Inspektionen in der Kundenstation
(16) vor Ort durchzuführen,
um zu überprüfen, dass
keine Post unberechtigt versandt wird. Durch Zuordnung des Postgebührenbetrages, der
Transaktionsnummer, der Stückzählung, des
Registrierungsbetrages und dergleichen, kann die Überprüfung ohne
das Erfordernis einer Verschlüsselung erfolgen.
Die Zentralstation (14) arbeitet mehr oder weniger als
eine den Postdienst repräsentierende Bank
und verwaltet die Mittel in dessen Namen, während sie gleichzeitig eine
Aufzeichnung zur Überprüfung bereitstellt.
Die dem Dienstgerät
(25) belasteten Postgebührenwerte
oder Mittel können
entweder im vorausabezahlt oder dem Benutzer von der Zentralstation
(14) auf Kreditbasis belastet werden. Die Zentralstation
(14) rechnet die am Dienstgerät auftretenden Postgebühren mit
dem Postdienst auf einer Sofortbasis ab.
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Die
Zentralstation kann ein Hersteller einer Frankiermaschine oder eines
Dienstgerätes
(25) sein oder jede andere verlässliche Stelle.
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Ein
weiterer Vorteil dieses Systems besteht darin, dass der Drucker
(40), der die grosse Anzahl von Postgütern bedruckt, nicht Teil eines
gesicherten Elementes, wie beispielsweise des Dienstgerätes (25)
ist, wie dies im Falle einer Frankiermaschine zutrifft. Aus diesem
Grunde kann der Drucker häufig
mit Ersatzteilen beschickt werden, ohne dass die Kosten oder Unbequemlichkeiten
eines Gesamtaustausches notwendig sind. Es ist offensichtlich, dass
ein Drucker anstelle der beiden dargestellten und beschriebenen
Drucker (40, 44) verwendet werden kann, jedoch
sieht die bevorzugte Ausführungsform
die Verwendung von zwei Druckern aus den angegebenen Gründen vor.
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Das
in 1 dargestellte Postaufgabesystem
umfasst ein Dienstgerät
(25) in Verbindung mit einer einzigen Arbeitsstation, einschliesslich
einer Einführvorrichtung
(39) und einem Drucker (40) für das Postgut. Es wird nunmehr
auf die 2, 3 und 5 Bezug genommen, in welchen das Dienstgerät (25) in
Verbindung mit einer Anzahl Arbeitsstationen verwendet wird, und
jede Arbeitsstation eine Einführvorrichtung
(39) und einen Drucker (40) für das Postgut aufweist. Unter
Bezugnahme auf 2 ist
ersichtlich, dass das Dienstgerät
(25) zur Eingabe der Daten in den Prozessor (24)
des Dienstgerätes
mit einem Eingabeprozessor (38) verbunden ist. Das Dienstgerät (25)
ist ferner mit einem Drucker (44) (Passdrucker) zum Drucken
einer Aufstellung verbunden, die Daten bezüglich der bearbeiteten Post
enthält.
Bei dieser Ausführungsform
steht der Prozessor (24) des Dienstgerätes (25) in Verbindung
mit einer Anzahl Einführvorrichtungen
(39A, 39B, 39C). Jeder Einführvorrichtung 39A, 39B, 39C ist
jeweils ein Drucker (40A, 40B, 40C) zum
Drucken von Postdaten auf die Oberseite des Postgutes zugeordnet
oder alternativ zum Drucken von Einsätzen mit entsprechenden Postversandtdaten.
Bei dieser besonderen Ausführungsform
ist ein Maximum von drei Einführvorrichtungen
mit dem Dienstgerät
(25) verbunden. Eine derartige Verbindung könnte als
Mehrfach-Bearbeitungsanordnung oder Multiplex-Anordnung erfolgen. Wie
in der Betriebsablauf-Darstellung nach 11 beschrieben ist, werden die Postaufgabedaten über den
Eingabe-Prozessor (38) dem Prozessor (24) in Form
von Zuweisungen eingegeben, derart, dass jeweilige Stapel Postgut
von jeweiligen der Einführvorrichtungen
(39A-39C) bearbeitet werden. Der Prozessor (24)
erhält
die Zuweisungsdaten und verteilt die verschiedenen Zuweisungen unter
den Einführvorrichtungen
(39A-39C) zur Bearbeitung der Stapel Postgüter. Die
Zuweisungsdaten werden zur Prozessor-Einheit der Einführvorrichtung
(39) geleitet, die einen Vorsatz aufweist, der die jeweilige
Einführvorrichtung
identifiziert, für
welche die Postaufgabedaten bestimmt sind.
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Werden
drei oder mehrere Einführvorrichtungen
verwendet, so kann das Problem auftauchen, ob ausreichende Bearbeitungsleistung
am Prozessor (24) vorhanden ist. In einem solchen Falle
würde eine Hilfseinheit
(37) verwendet werden, um Portodaten jeder der Einführvorrichtungen
zuzuführen.
Gemäss 3 sind eine Anzahl Hilfseinheiten (37A, 37B, 37C,... 37N)
an den Prozessor (24) angeschlossen. Die Hilfseinheit (37)
ist eine Einheit, die keine Sicherheitsmassnahmen aufweist, d.h.
sie hat kein gesichertes Gehäuse
einer Bauart, wie sie bei einer Frankiermaschine oder dem Dienstgerät (25)
verwendet wird. Unter Bezugnahme auf die Betriebsablauf-Darstellung
der 12 liefert der Prozessor
(24) an jede der Hilfseinheiten (37A-37N) ausreichend
Portodaten für
eine unmittelbare Bearbeitung eines gegebenen Stapels Postgut. Dies
erfolgt wiederum mittels eines Vorsatzes, der der Postdatenausgabe
durch den Prozessor (24) vorgeschaltet ist und der die
jeweilige Hilfseinheit (37) identifiziert, für welche
die jeweiligen Portodaten bestimmt sind. Diese Portodaten sind in Form
einer Autorisationsnummer für
einen Stapel Postgut und der Stapelnummer. Unter Bezugnahme auf 5 dupliziert jede Hilfseinheit
(37) die Bauelemente eines Dienstgerätes (25), ausgenommen
des Umstandes, dass sie nicht in einem gesicherten Gehäuse untergebracht
ist und keinen nicht-flüchtigen Speicher
oder keinen Verschlüssler
enthält.
Ferner steht eine Hilfseinheit (37) in Verbindung mit einem Dienstgerät (25)
und nicht mit einer Zentralstation (14), wie dies bei dem
Dienstgerät
der Fall ist. Auf diese Weise würde
die durchzuführende
Aufgabe dem dynamischen Speicher einer Hilfseinheit (37) zugeführt, beispielsweise
dem RAM (32A). Nachdem derartige Portodaten dem RAM (32A)
einer Hilfseinheit (37A) zugeführt wurden, würden sie
im nicht-flüchtigen
Speicher (26) (NVM) des Dienstgerätes (25) gespeichert
und anschliessend als Teil der Daten auf einem Pass (46)
gedruckt, nachdem eine Hilfseinheit benachrichtigt wurde, dass eine
Aufgabe beendet worden ist. Jede Hilfseinheit (37) steuert
jeweils einen Drucker (39A-39N), der in Verbindung mit einer
Einführvorrichtung
(40A-40N) steht, um das Porto auf die Hüllen (42) aufzudrucken.
Bei Abfertigung eines Stapels Postgut durch eine Arbeitsstation werden
entsprechende Daten von der Hilfseinheit der Arbeitsstation dem
Dienstgerät
(25) zwecks Verrechnung des von dieser Arbeitsstation bearbeiteten Postgutes
zugeführt.
Auf diese Weise arbeitet jede Arbeitsstation, die aus einer Hilfseinheit
(37A), einem Drucker (39A) und einer Einführvorrichtung
(40A) besteht, unabhängig
und könnte
irgendwo innerhalb des Netzwerkes der Kundenbereiche (16)
angeordnet sein. Infolgedessen würde
die Bearbeitungskapazität
des Dienstgerätes
(25) nicht überschritten,
wobei lediglich eine Verrechnungseinheit im Kundenbereich (16)
vorhanden ist, die einen Pass (46) für die von allen Arbeitsstationen
bearbeiteten Stapel Postgüter
ausdruckt. Auf diese Weise werden Annehmlichkeit, Wirtschaftlichkeit
und Sicherheit gewährleistet.
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Bisher
wurden Ausführungsformen
dargestellt, bei welchen die gesamte Post aus einem einzelnen Kundenbereich
(16) bearbeitet wird. Unter Bezugnahme auf 4 wird eine bevorzugte Ausführungsform
gezeigt, bei welcher Postgüter
an verschiedenen Bereichen eines einzigen Kunden bearbeitet werden.
In diesem Falle würden
alle Bereiche (16A, 16B,... 16N) ein
Zweig-Dienstgerät
(27A, 27B,... 27N) aufweisen. Jedes Zweig-Dienstgerät würde die
Struktur des Dienstgerätes
(25) duplizieren, mit der Massgabe, dass das Zweig-Dienstgerät (27)
mit dem Dienstgerät
(25) und nicht mit der Zentralstation (14) in
Verbindung steht. Jedes Zweig-Dienstgerät (27A, 27B,... 27N)
erhält
einen Portowert vom Dienstgerät
(25), der in dessen zugehörigem, nicht-flüchtigen
Speicher (26) (NVM) gespeichert ist. Anschliessend arbeitet
jeder Zweigbereich (17A, 17B,... 17N)
unabhängig,
wie dies vorausgehend in Verbindung mit 1 beschrieben wurde.
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Obgleich
nur ein Kundenbereich (16) in Verbindung mit einer Zentralstation
dargestellt ist, so wird darauf hingewiesen, dass viele Kundenbereiche (16)
mit oder ohne zugeordnete Zweigbereiche (17) von der einen
Zentralstation (14) versorgt werden. Die Zentralstation
(14) kann der Sitz eines Frankiermaschinen-Herstellers
oder einer anderen Verrechnungsstelle sein.
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In 4 ist ferner eine selektive
Verbindung zwischen dem Zweig-Dienstgerät (25N) und der Zentralstation
dargestellt. Somit kann als optionales Merkmal oder als Sicherheit,
falls erforderlich, ein Zweig-Dienstgerät, wie (25N), direkt
in Verbindung mit der Zentralstation sein, um die Frankiermaschine zu
kreditieren.