DE3717103A1 - Mittel zur mundpflege in form eines aerosolschaumes - Google Patents
Mittel zur mundpflege in form eines aerosolschaumesInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Mittel zur
Reinigung, Desinfektion und/oder Desodor(is)ierung der
Mundhöhle und der Zähne und liegt in Form eines wässrigen
Aerosolschaumes vor, der in Kontakt mit der
Mundschleimhaut oder den Zähnen von kurzer Lebensdauer ist.
Es wurde bereits vorgeschlagen, zur Reinigung,
Desinfektion und/oder Desodorisierung des Mundes und der
Zähne Mittel zum Spülen bzw. Reinigen des Mundes zu
verwenden, die man auch als Mundbäder bezeichnet und die
in Form eines Schaumes aus einer Aerosolvorrichtung
verteilt werden. Diese Mittel dienen insbesondere dazu,
Nahrungsmittelrückstände zu entfernen und der
Zahnsteinbildung, Karies und schlechten Mundgerüchen
vorzugbeugen. Derartige Produkte werden insbesondere in
den japanischen Patenten 55/0 85 513, 57/0 14 520, 57/0 14 521
und in der deutschen Patentanmeldung 20 01 317 beschrieben.
Die Mittel des Standes der Technik führen jedoch sehr
häufig zur Bildung eines festen (beständigen) und flüssigen
Schaumes, der sich lange hält und ein verhältnismässig
grosses Volumen aufweist. Sie umfassen aus diesem Grunde
im wesentlichen anionische oberflächenaktive Mittel, wie
Natriumlaurylsulfat, Natriumdodecylbenzolsulfonat, ein
Natriumsalz von Lauroylsarcosinat und in bestimmten Fällen
oberflächenaktive Mittel, die im weiteren die Textur des
Schaumes verbessern, wie Lauryldiethanolamid. Diese Mittel
liegen im allgemeinen in pastöser Form vor, wobei sie
ausserdem ein Polierschleifmittel aufweisen und
wie eine Zahnpaste mit Hilfe einer Bürste verwendet
werden. Sofern sie zur Mundspülung (bain de bouche)
verwendet werden, wird vorgeschlagen, zunächst den Schaum
in eine Mundglas einzubringen und ihn dann mit Wasser auf
ein Vielfaches seines Volumens zu verdünnen, wobei man das
Ganze schüttelt, bis sich der Schaum auflöst. Ein solches
Mittel kann daher nicht direkt zur Mundspülung verwendet
werden.
Aus diesem Grunde besteht ein Bedarf nach einem Mittel,
welches die gesamte Mundhöhle reinigt, desinfiziert und
desodorisiert und das man jederzeit leicht handhaben kann,
ohne dass dazu weitere Hilfsgegenstände erforderlich sind
oder dass man das Produkt auflösen muss.
Die Anmelderin hat nun gefunden, dass die direkte
Behandlung mit einem Schaum anstelle eines flüssigen
Mittels zur Reinigung, Desinfektion und Desodorisierung
des Mundes wesentlich wirksamer ist. Dies scheint, ohne
dass diese Erklärung eine begrenzende Wirkung haben soll,
auf die besseren Befeuchtungseigenschaften der Mittel in
Form eines Schaumes zurückzuführen zu sein, wobei eine
bessere Verteilung und eine bessere Penetration in die
Zwischenräume zwischen den Zähnen und eine verbesserte
Eliminierung der Speiserückstände sowie eine bessere
Desodorierung erzielt wird.
Die Anmelderin hat versucht, ein Mittel aufzufinden, das
die vorstehend genannten Vorteile aufweist, d. h. welches
die Reinigung, Desinfektion oder Desorisierung durch
direkte Verteilung im Mund aus einer Aerosolvorrichtung
erlaubt. Ein solcher Schaum muss aber nach Imprägnierung
der Schleimhaut und der Zähne innerhalb eines Zeitraumes,
der kurz genug ist, dass er in Form eine Flüssigkeit
ausgespuckt bzw. ausgespült werden kann, in sich
zusammenbrechen. Man bezeichnet diesen Typ von Schaum als
einen "kurzlebigen Schaum" oder "ephemeren Schaum"; in der
angelsächsischen Terminologie wird dieser Schaum auch als
"quick breaking" bezeichnet. Ein Schaum für die
Direktbehandlung der Mundhöhle und der Zähne wird dann als
kurzlebig bezeichnet, wenn er in einem Zeitraum von
weniger als 25 Sekunden nach seiner Bildung verschwindet,
d. h. sich in eine Flüssigkeit umwandet.
Diese Zeit des Verschwindens des Schaumes kann z. B. mit
Hilfe des folgenden Tests bestimmt werden:
Auf ein Uhrenglas gibt man 1 g des Schaumes gemäss der
Erfindung und bestimmt mit der Stoppuhr die Zeit, bis er
sich in eine Flüssigkeit umwandelt; 1 g des Schaumes
wandelt sich in einem Zeitraum von ca. 20 Sekunden in eine
Flüssigkeit um. Es wurde ausserdem die Gewichtsmenge des
Schaumes bestimmt, die man im allgemeinen in der Mundhöhle
und auf den Zähnen niederschlägt. Diese Menge kann
zwischen 0,3 und 1 g, vorzugsweise zwischen 0,4 und 0,6 g
liegen, und verschwindet in Kontakt mit den Schleimhäuten
und den Zähnen in einer Zeit von 10 bis 15 Sekunden.
Die bisher im Stand der Technik vorgeschlagenen
oberflächenaktiven Mittel und die mit diesen
oberflächenaktiven Mitteln verbundenen Treibmittel
ermöglichen nicht den Erhalt kurzlebiger und gegenüber den
Schleimhäuten nicht aggresiver Mundschäume.
Die Anmelderin hat nun gefunden, dass es möglich ist,
einen kurzlebigen Mundschaum herzustellen, der direkt auf
der Mundschleimhaut oder den Zähnen angewendet werden
kann, ohne dass es einer Auflösung desselben bedarf, wobei
als oberflächenaktives Agens mindestens ein
nicht-ionisches oberflächenaktives Agens aus der Familie
der Poly(hydroxypropylether) und als Treibmittel ein
partiell halogenierter Kohlenwasserstoff verwendet wird.
Die Erfindung betrifft somit ein Mittel auf der Grundlage
nicht-ionischer oberflächenaktiver Mittel aus der Familie
der Poly(hydroxypropylether), welche in einer
Aerosolvorrichtung in Gegenwart eines Treibmittels,
ausgewählt aus den partiell halogenierten
Kohlenwasserstoffen, unter Druck gesetzt wird.
Im weiteren umfasst die Erfindung ein Verfahren zum
Reinigen der Mundhöhle oder der Zähne, wobei dieses
Mittel, das in Form eines Schaumes verteilt wird,
verwendet wird.
Weitere Ziele der Erfindung ergeben sich beim Studium der
Beschreibung und der folgenden Beispiele.
Das Mittel zur Pflege des Mundes gemäss der Erfindung ist
im wesentlichen dadurch charakterisiert, dass es aus einer
wässrigen oder wässrig-alkoholischen Lösung besteht,
welche mindestens ein nicht-ionisches oberflächenaktives
Mittel aus der Familie der Poly(hydroxypropylether)
enthält, welches konditioniert ist in einer
Druckvorrichtung in Gegenwart eines Treibmittels, das
ausgewählt ist aus den partiell halogenierten
Kohlenwasserstoffen.
Die nicht-ionischen oberflächenaktiven Mittel aus der
Familie der Poly(hydroxypropylether), die gemäss der
Erfindung erwendet werden, werden insbesondere ausgewählt
aus den Verbindungen entsprechend den Formel (I), (II) und
(III), wie sie nachstehend angegeben werden, oder aus den
Verbindungen, die gemäss dem in dem nachfolgenden Absatz
(iv) beschriebenen Verfahren hergestellt werden:
- (i) worin R1 eine Alkylgruppe mit 10 bis 14 Kohlenstoffatomen oder ein Gemisch dieser Gruppen bedeutet, und m eine ganze oder dezimale Zahl von 2 bis 10, vorzugsweise von 3 bis 6 darstellt;
- (ii) worin R2 eine Alkylgruppe mit 8 bis 12 Kohlenstoffatomen oder ein Gemisch solcher Gruppen darstellt, und n eine ganze oder dezimale Zahl von 2 bis 10, vorzugsweise von 2,5 bis 6, bedeutet,
- (iii) worin R3 einen Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 11 bis 17 Kohlenstoffatomen oder ein Gemisch solcher Reste bedeutet, und p eine ganze Zahl oder dezimale Zahl von 1 bis 5, vorzugsweise von 1,5 bis 4, darstellt;
- (iv) Verbindungen, die hergestellt werden durch Kondensation unter Säurekatalyse von 2 bis 10, vorzugsweise 2,5 bis 6 Mol Glycidol pro Mol Alkohol oder 1,2-Alkandiol, welche(s) 10 bis 14 Kohlenstoffatome aufweist, und wie sie insbesondere in FR-PS 21 69 787 beschrieben werden.
Die in den erfindungsgemässen Mitteln besonders
bevorzugten oberflächenaktiven Mittel entsprechen den
folgenden Formeln:
worin R1 ein Gemisch von Alkylresten mit C10H21 und
C12H23 bedeutet,
worin R2 ein Gemisch der Alkylreste C9H19 bis C12H25
bedeutet,
worin R3 ein Gemisch von Gruppen darstellt, welche
Alkylgruppen mit C12H25, C14H29, Alkylreste und
Alkenylreste, die von Kopra-Fettsäuren abgeleitet sind
oder eine Oleylgruppe umfassten;
Die am meisten bevorzugten oberflächenaktiven Mittel sind
die, welche der vorstehenden Formel (VI) entsprechen.
Die vorstehend genannten oberflächenaktiven Mittel werden
in den Mitteln zur Pflege des Mundes gemäss der Erfindung
in Konzentrationen zwischen 0,2 und 3 Gew.-%, vorzugsweise
zwischen 0,5 und 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Mittels, verwendet.
Die Treibmittel, die in den als Aerosol unter Druck
gesetzten Vorrichtungen verwendet werden, werden
ausgewählt unter den partiell halogenierten
Kohlenwasserstoffen. Ein besonders bevorzugtes Treibmittel
besteht aus Chlordifluormethan, wie z. B. das von der Firma
DuPont de Nemour unter der Bezeichnung "DYMEL 22"
vertriebene Produkt, das auch als "FREON 22" bezeichnet
wird, oder aus Difluorethan, wie dem von der Firma DuPont
de Nemours unter der Bezeichnung "DYMEL" vertriebene
Produkt, das auch als "FREON 152 A" bezeichnet wird. Das
Treibmittel liegt in der Druckvorrichtung in Anteilen in
der Grössenordnung von 5 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das
Gesamtgewicht des Mittels, vorzugsweise von 8 bis 12%,
vor.
Die Mittel gemäss der Erfindung können ausser den
nicht-ionischen oberflächenaktiven Mitteln aus der Familie
der Poly(hydroxypropylether) weitere oberflächenaktive
Mittel enthalten, insbesondere oberflächenaktive Mittel,
die bakterizide Eigenschaften besitzen, um damit
insbesondere der Bildung einer Zahnplaque
entgegenzuwirken. Es handelt sich dabei im allgemeinen um
kationische Stickstoffverbindungen, unter denen zu nennen
sind: Benzyl-dimethyl-alkyl(C8-C18)ammoniumchlorid,
Diisobutyl-phenoxyethoxy-ethyldimethylbenzyl-ammoniumchlorid,
Dodecyl-trimethyl-ammoniumbromid,
Dodecyl-dimethyl-(2-phenoxyethyl)-ammoniumbromid,
Benzyl-dimethyl-stearyl-ammoniumchlorid,
Cetylpyridiniumchlorid, quaternisiertes
5-Amino-1,3-bis(2-ethylhexyl)-5-methyl-hexahydroxypyrimidin,
Trimethyl-cetyl-ammoniumbromid,
Alkyldimethyl-hydroxyethyl-ammoniumbromid, worin die
Alkylgruppe ein Gemisch von Resten darstellt, die von
Kopra-Fettsäuren abgeleitet sind; Chlorhexidin, Alexidin,
langkettige tertiäre Amine.
Diese bakteriziden Mittel werden im allgemeinen in
Anteilen von 0,005 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise von 0,05
bis 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels,
verwendet.
Diese Mittel können auch Verdickungsmittel enthalten, wie
insbesondere Naturgummi oder synthetische
Verdickungsmittel, unter denen zu nennen sind:
Natriumalginat, Carraghenatgummi, Xanthangummi, das
Natriumsalz von Carboxymethylcellulose und die
Hydroxyalkylcellulosen.
Diese Verdickungsmittel müssen in den Mitteln zur Pflege
des Mundes in Anteilen vorliegen, die stets eine Bildung
eines kurzlebigen Schaumes ermöglichen; im allgemeinen in
Anteilen von weniger oder gleich 0,5%, vorzugsweise von
weniger oder gleich 0,025%.
Diesd kurzlebigen Mundschäume gemäss der Erfindung
enthalten im allgemeinen ein Süssungsmittel in
Konzentrationen, die von 5 bis 30%, vorzugsweise von 10
bis 20%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels,
betragen können. Unter diesen Agenzien sind z. B. zu
nennen: Sorbit, Glycerin, Natriumsaccharinat. Sie können
auch Konservierungsmittel in Mengen von 0,01 bis 0,5 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels,
enthalten, wie z. B. Formol und dessen Derivate,
Methyl-para-hydroxybenzoat, Propyl-pary-hydroxybenzoat,
etc..
Im Hinblick auf ihre Verwendung als Mundbad enthalten sie
im allgemeinen eine aromatisierende bzw.
geschmacksverleihende Substanz in Anteilen von
vorzugsweise 0,5 bis 5%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Schaumes, der aus der Aerosolvorrichtung ausgetrieben
wird. Hierzu sind zu nennen: Essenzen von Minze (gekräuselt
oder gesprenkelt = creques ou proivr´es), Anis, Eukalytus,
Kamille, Gewürznelke, Salbei, Süssholz, Fruchtessenzen,
wie die Essenzen von Zitrone, Organge, Mandarine und
Erdbeere oder gegebenenfalls Methylsalicylat.
Bei den erfindungsgemässen Mitteln handelt es sich im
allgemeinen um wässrige Mittel, jedoch können diese auch
in Form wässrig-alkoholischer Mittel vorliegen, und bei
dieser Ausführungsform Niedrigalkanole enthalten, wie z. B.
Ethanol oder Glykole, wie Propylenglykol, wobei diese
Alkohole in Mengen vorliegen, dass eine Schaumbildung
nicht beeinträchtigt wird. Die Anteile liegen im
allgemeinen unterhalb 20%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Mittels.
Der pH dieser Mittel gemäss der Erfindung liegt im
allgemeinen zwischen 3 und 9, vorzugsweise zwischen 5 und
7,5.
Die Mittel gemäss der Erfindung können natürlich auch
sämtliche weiteren Hilfsstoffe umfassen, die gewöhnlich in
Mitteln zur Pflege des Mundes verwendet werden.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung
eines kurzlebigen Mundschaumes durch Unterdrucksetzen des
vorstehend definierten wässrigen Mittels, welches als
oberflächenaktives Mittel Poly(hydroxypropylether)
enthält, in einer Aerosolvorrichtung mit Hilfe eines
Treibmittels, das ausgewählt ist aus partiell
halogenierten Kohlenwasserstoffen, insbesondere
Difluorethan.
Das Verfahren zur Reinigung, zur Spülung oder
Desinfizierung der Mundhöhle gemäss der Erfindung ist im
wesentlichen dadurch charakterisiert, dass man aus einer
Aerosolvorrichtung, welche das vorstehend definierte
Mittel enthält, in Gegenwart eines Treibmittels, bestehend
aus einem partiell halogenierten Kohlenwasserstoff, in der
Mundhöhle und auf den Zähnen einen Schaum verteilt, dass
man dieses Mittel über eine ausreichende Zeitdauer
einwirken lässt, um den Mund und die Zähne zu reinigen,
bis zur Verflüssigung des Schaumes, und dass man diesen
dann in Form einer Flüssigkeit ausspuckt bzw. ausspült
(rejette).
Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung näher
erläutern, ohne diese zu beschränken.
Es wird das folgende Mittel zur Mundhygiene in Form eines
Schaumes hergestellt:
nicht-ionisches oberflächenaktives Mittel
der Formel
worin R ein Gemisch von Alkylresten mit 9 bis
12 Kohlenstoffatomen darstellt 1 g Natriumsaccharinat 0,1 g Sorbit 70%ig) 14 g
Wirkstoff Mononatriumphosphat 0,01 g Konservierungsmittel, Farbstoff, Aroma in ausreichender Menge
Wasser bis auf100 g
12 Kohlenstoffatomen darstellt 1 g Natriumsaccharinat 0,1 g Sorbit 70%ig) 14 g
Wirkstoff Mononatriumphosphat 0,01 g Konservierungsmittel, Farbstoff, Aroma in ausreichender Menge
Wasser bis auf100 g
Man gibt 90 g dieses Mittel in eine Aerosolvorrichtung,
die ausgestattet ist mit einer Sprühvorrichtung (embout
d'orientation), sowie anschliessend 10 g Difluorethan.
Durch Betätigung des Ventils erhält man einen kurzlebigen
Mundschaum, der sich in Kontakt mit der Mundschleimhaut
und den Zähnen in etwa 10 Sekunden zersetzt. Der Schaum
verleiht dem Mund einen angenehmen Atemgeruch und trägt
dazu bei, den Zahnstein abzulösen.
Es wird das folgende Hygiene-Mundmittel in Form eines
Schaumes hergestellt:
nicht-ionisches oberflächenaktives Mittel
der Formel:
worin R ein Gemisch von Alkylresten mit 9
bis 12 Kohlenstoffatomen bedeutet 1 g Natriumsaccharinat 0,13 g Sorbit (70%ig) 14 g
Wirkstoff Chlorhexidin-digluconat 0,05 g Mononatriumphosphat 0,2 g Konservierungsmittel, Farbstoff, Aroma in
ausreichender Menge Wasser bis auf100 g
bis 12 Kohlenstoffatomen bedeutet 1 g Natriumsaccharinat 0,13 g Sorbit (70%ig) 14 g
Wirkstoff Chlorhexidin-digluconat 0,05 g Mononatriumphosphat 0,2 g Konservierungsmittel, Farbstoff, Aroma in
ausreichender Menge Wasser bis auf100 g
Man gibt 90 g dieses Mittels in eine Aerosolvorrichtung,
die mit einer Sprühvorrichtung (embout d'orientation)
ausgestattet ist, sowie im weiteren 10 g
Chlordifluormethan. Durch Betätigung des Ventils setzt man
einen kurzlebigen Mundschaum frei, welcher sich in Kontakt
mit der Mundschleimhaut und den Zähnen in ca. 12 Sekunden
zersetzt.
Es werden Hygiene-Mundmittel in Form folgender Schäume hergestellt:
Diese Mittel werden gemäss der in Beispiel 1 beschriebenen
Methode mit Difluorethan konditioniert; durch Betätigung
des Ventils setzt man einen kurzlebigen Schaum frei, der
sich in etwa 12 Sekunden in Kontakt mit der
Mundschleimhaut und den Zähnen zersetzt.
Die gleichen Mittel, ergeben ebenfalls kurzlebige Schäume,
die nach der gleichen Zeit verschwinden, wenn man sie mit
Chlordifluormethan unter Druck setzt.
Claims (12)
1. Mittel zur Reinigung, Desinfektion und
Desodorisierung der Mundhöhle und der Zähne, dadurch
gekennzeichnet, dass es in einem wässrigen
Medium mindestens ein nicht-ionisches oberflächenaktives
Mittel aus der Familie der Poly(hydroxypropylether)
enthält, welches in einer in Gegenwart eines Treibmittels
unter Druck gesetzten Aerosolvorrichtung konditioniert
ist, wobei das Treibmittel ausgewählt ist aus partiell
halogenierten Kohlenwasserstoffen, so dass sich nach
Verteilung aus der unter Druck gesetzten Vorrichtung ein
kurzlebiger Schaum ergibt.
2. Mittel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das nicht-ionische
oberflächenaktive Mittel aus der Familie der
Poly(hydroxypropylether) ausgewählt ist aus den folgenden
Verbindungen:
- (i) worin R1 eine Alkylgruppe mit 10 bis 14 Kohlenstoffatomen oder ein Gemisch solcher Alkylgruppen darstellt, und m eine ganze oder dezimale Zahl von 2 bis 10 bedeutet,
- (ii) worin R2 eine Alkylgruppe mit 8 bis 12 Kohlenstoffatomen oder ein Gemisch solcher Gruppen darstellt, und n eine ganze oder dezimale Zahl von 2 bis 10 bedeutet,
- (iii) worin R3 einen Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 11 bis 17 Kohlenstoffatomen oder ein Gemisch solcher Reste bedeutet, und p eine ganze oder dezimale Zahl von 1 bis 5 darstellt,
- (iv) Verbindungen, die hergestellt sind unter Säurekatalyse durch Kondensation von 2 bis 10 Mol Glycidol pro Mol Alkohol oder 1,2-Alkandiol, welche 10 bis 14 Kohlenstoffatome aufweisen.
3. Mittel nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das nicht-ionische
oberflächenaktive Mittel ausgewält ist aus den folgenden
Verbindungen:
worin R1 ein Gemisch der Alkylgruppen C10H21 und
C12H25 darstellt,
worin R2 ein Gemisch der Alkylreste C9H19 bis C12H25
bedeutet,
worin R3 ein Gemisch von Resten, welche die Alkylreste
C12H25 und C14H25 umfassen, Alkyl- und
Alkenylreste, die von Kopra-Fettsäuren abgeleitet sind und
die Oleylgruppe darstellt;
4. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, dass das
nicht-ionische oberflächenaktive Mittel in Konzentrationen
zwischen 0,2 und 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Mittels, anwesend ist.
5. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, dass das
Treibmittel Difluorethan oder Chlordifluormethan darstellt.
6. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, dass das
Treibmittel in Anteilen von 5 bis 20%, bezogen auf das
Gesamtgewicht des Mittels, vorliegt.
7. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass es
ausserdem kationische stickstoffhaltige Bakterizide
enthält.
8. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, dass es
Verdickungsmittel in Anteilen bis zu 0,5% enthält.
9. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass es
ausserdem Süssungsmittel, Konservierungsmittel und/oder
Aromatisierungsmittel enthält.
10. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, dass das
wässrige Medium aus Wasser oder einem
Wasser-Alkohol-Gemisch besteht.
11. Kurzlebiger Schaum, der erhalten wird durch Exansion
an Luft eines oder mehrerer der Mittel, wie sie in den
Ansprüchen 1 bis 10 definiert sind.
12. Verfahren zur Herstellung eines kurzlebigen
Mundschaumes, ausgehend von einem Mittel, welches in
wässrigem Medium ein nicht-ionisches oberflächenaktives
Mittel aus der Familie der Poly(hydroxypropylether)
enthält, dadurch gekennzeichnet, dass
dieses Mittel in einer Aerosolvorrichtung mit Hilfe eines
partiell halogenierten Kohlenwasserstoffes unter Druck
gesetzt wird.
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