DE3717103C2 - Mittel zur Reinigung, Desinfektion und Desodorisierung der Mundhöhle und der Zähne - Google Patents

Mittel zur Reinigung, Desinfektion und Desodorisierung der Mundhöhle und der Zähne

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Mittel zur Reinigung, Desinfektion und Desodorisierung der Mundhöhle und der Zähne gemäss den Patentansprüchen. Es liegt in Form eines wässrigen Aerosolschaumes vor, der in Kontakt mit der Mundschleimhaut oder den Zähnen von kurzer Lebensdauer ist.
Es wurde bereits vorgeschlagen, zur Reinigung, Desinfektion und/oder Desodorisierung des Mundes und der Zähne Mittel zum Spülen bzw. Reinigen des Mundes zu verwenden, die man auch als Mundbäder bezeichnet und die in Form eines Schaumes aus einer Aerosolvorrichtung verteilt werden. Diese Mittel dienen insbesondere dazu, Nahrungsmittelrückstände zu entfernen und der Zahnsteinbildung, Karies und schlechten Mundgerüchen vorzugbeugen. Derartige Produkte werden insbesondere in den JP-OS 55/085513, 57/014520, 57/014521 und in der DE-OS 20 01 317 beschrieben.
Die Mittel des Standes der Technik führen jedoch sehr häufig zur Bildung eines festen (beständigen) und fülligen Schaumes, der sich lange hält und ein verhältnismässig grosses Volumen aufweist. Sie umfassen aus diesem Grunde im wesentlichen anionische oberflächenaktive Mittel, wie Natriumlaurylsulfat, Natriumdodecylbenzolsulfonat, ein Natriumsalz von Lauroylsarcosinat und in bestimmten Fällen oberflächenaktive Mittel, die im weiteren die Textur des Schaumes verbesern, wie Lauryldiethanolamid. Diese Mittel liegen im allgemeinen in pastöser Form vor, wobei sie ausserdem ein Polierschleifmittel aufweisen und wie eine Zahnpaste mit Hilfe einer Bürste verwendet werden. Sofern sie zur Mundspülung verwendet werden, wird vorgeschlagen, zunächst den Schaum in eine Mundglas einzubringen und ihn dann mit Wasser auf ein Vielfaches seines Volumens zu verdünnen, wobei man das Ganze schüttelt, bis sich der Schaum auflöst. Ein solches Mittel kann daher nicht direkt zur Mundspülung verwendet werden.
Aus der EP-A-0208009 ist ein Reinigungsschaum für Zähne in Aerosolform bekannt, der aus einer flüssigen Zusammensetzung und einem Treibmittel besteht, wobei die flüssige Zusammensetzung einen Alkohol, ein pharmazeutisch annehmbares oberflächenaktives Mittel, ein pharmzeutisch annehmbares Feuchthaltemittel, ein Antiplaqueittel, bakteriostatisches Mittel und Wasser enthält; als pharmzeutisch annehmbares oberflächenaktives Mittel wird z. B. eine Mischung aus einem nicht-ionischen und einem amphoteren oberflächenaktiven Mittel eingesetzt.
Aus der DE-A-34 20 348 ist ein Zahn- und Mundpflegemittel bekannt, das insbesondere in Form einer Zahnpasta oder eines Mundwassers vorliegt, und das dadurch gekennzeichnet ist, daß es einen nicht-ionischen grenzflächenaktiven Polyhydroxypropylether enthält.
Aufgabenstellung der vorliegenden Erfindung ist es, ein Mittel bereitzustellen, welches die gesamte Mundhöhle reinigt, desinfiziert und desodorisiert und das man jederzeit leicht handhaben kann, ohne dass dazu weitere Hilfsgegenstände erforderlich sind oder dass man das Produkt auflösen muss.
Die Anmelderin hat gefunden, dass die direkte Behandlung mit einem Schaum anstelle eines flüssigen Mittels zur Reinigung, Desinfektion und Desodorisierung des Mundes wesentlich wirksamer ist. Dies scheint, ohne dass diese Erklärung eine begrenzende Wirkung haben soll, auf die besseren Befeuchtungseigenschaften der Mittel in Form eines Schaumes zurückzuführen zu sein, wobei eine bessere Verteilung und eine bessere Penetration in die Zwischenräume zwischen den Zähnen und eine verbesserte Eliminierung der Speiserückstände sowie eine bessere Desodorisierung erzielt wird.
Die Anmelderin hat versucht, ein Mittel aufzufinden, das die vorstehend genannten Vorteile aufweist, d. h. welches die Reinigung, Desinfektion oder Desodorisierung durch direkte Verteilung im Mund aus einer Aerosolvorrichtung erlaubt. Ein solcher Schaum muss aber nach Imprägnierung der Schleimhaut und der Zähne innerhalb eines Zeitraumes, der kurz genug ist, dass er in Form einer Flüssigkeit ausgespuckt bzw. ausgespült werden kann, in sich zusammenbrechen. Man bezeichnet diesen Typ von Schaum als einen "kurzlebigen Schaum" oder "ephemeren Schaum", in der angelsächsischen Terminologie wird dieser Schaum auch als "quick breaking" bezeichnet. Ein Schaum für die Direktbehandlung der Mundhöhle und der Zähne wird dann als kurzlebig bezeichnet, wenn er in einem Zeitraum von weniger als 25 Sekunden nach seiner Bildung verschwindet, d. h. sich in eine Flüssigkeit umwandelt.
Diese Zeit des Verschwindens des Schaumes kann z. B. mit Hilfe des folgenden Tests bestimmt werden:
Auf ein Uhrenglas gibt man 1 g des Schaumes gemäss der Erfindung und bestimmt mit der Stoppuhr die Zeit, bis er sich in eine Flüssigkeit umwandelt; 1 g des Schaumes wandelt sich in einem Zeitraum von ca. 20 Sekunden in eine Flüssigkeit um. Es wurde ausserdem die Gewichtsmenge des Schaumes bestimmt, die man im allgemeinen in der Mundhöhle und auf den Zähnen niederschlägt. Diese Menge kann zwischen 0,3 und 1 g, vorzugsweise zwischen 0,4 und 0,6 g liegen, und verschwindet in Kontakt mit den Schleimhäuten und den Zähnen in einer Zeit von 10 bis 15 Sekunden.
Die bisher im Stand der Technik vorgeschlagenen oberflächenaktiven Mittel und die mit diesen oberflächenaktiven Mitteln verbundenen Treibmittel ermöglichen nicht den Erhalt kurzlebiger und gegenüber den Schleimhäuten nicht aggressiver Mundschäume.
Die Anmelderin hat nun gefunden, dass es möglich ist, einen kurzlebigen Mundschaum herzustellen, der direkt auf der Mundschleimhaut oder den Zähnen angewendet werden kann, ohne dass es einer Auflösung desselben bedarf, wobei als oberflächenaktives Agens mindestens ein nicht-ionisches oberflächenaktives Agens aus der Familie der Poly(hydroxypropylether) und als Treibmittel ein partiell halogenierter Kohlenwasserstoff verwendet wird.
Das erfindungsgemäße Mittel kann für ein Verfahren zum Reinigen der Mundhöhle oder Zähne verwendet werden, wobei dieses Mittel dann in Form eines Schaumes verteilt wird.
Weitere Ziele der Erfindung ergeben sich beim Studium der Beschreibung und der folgenden Beispiele.
Das Mittel zur Pflege des Mundes gemäss der Erfindung ist im wesentlichen dadurch charakterisiert, dass es aus einer wässrigen oder wässrig-alkoholischen Lösung besteht, welche mindestens ein nicht-ionisches oberflächenaktives Mittel aus der Familie der Poly(hydroxypropylether) enthält, welches konditioniert ist in einer Druckvorrichtung in Gegenwart eines Treibmittels, das ausgewählt ist aus den partiell halogenierten Kohlenwasserstoffen.
Die nicht-ionischen oberflächenaktiven Mittel aus der Familie der Poly(hydroxypropylether), die gemäss der Erfindung verwendet werden, werden insbesondere ausgewählt aus den Verbindungen entsprechend den Formel (I), (II) und (III), wie sie nachstehend angegeben werden, oder aus den Verbindungen, die gemäss dem in dem nachfolgenden Absatz (iv) beschriebenen Verfahren hergestellt werden:
worin R1 eine Alkylgruppe mit 10 bis 14 Kohlenstoffatomen oder ein Gemisch dieser Gruppen bedeutet, und m eine ganze oder dezimale Zahl von 2 bis 10, vorzugsweise von 3 bis 6 darstellt;
worin R2 eine Alkylgruppe mit 8 bis 12 Kohlenstoffatomen oder ein Gemisch solcher Gruppen darstellt, und n eine ganze oder dezimale Zahl von 2 bis 10, vorzugsweise von 2,5 bis 6, bedeutet,
worin R3 einen Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 11 bis 17 Kohlenstoffatomen oder ein Gemisch solcher Reste bedeutet, und p eine ganze oder dezimale Zahl von 1 bis 5, vorzugsweise von 1,5 bis 4, darstellt;
(iv) Verbindungen, die hergestellt werden durch Kondensation unter Säurekatalyse von 2 bis 10, vorzugsweise 2,5 bis 6 Mol Glycidol pro Mol Alkohol oder 1,2-Alkandiol, welche(s) 10 bis 14 Kohlenstoffatome aufweist, und wie sie insbesondere in FR-PS 2 169 787 beschrieben werden.
Die in den erfindungsgemässen Mitteln besonders bevorzugten oberflächenaktiven Mittel entsprechen den folgenden Formeln:
worin R1 ein Gemisch von Alkylresten mit C10H21 und C12H25 bedeutet,
worin R2 ein Gemisch der Alkylreste C9H19 bis C12H25 bedeutet,
worin R3 ein Gemisch von Gruppen darstellt, welche Alkylgruppen mit C12H25, C14H29, Alkylreste und Alkenylreste, die von Kopra-Fettsäuren abgeleitet sind oder eine Oleylgruppe umfassten;
Die am meisten bevorzugten oberflächenaktiven Mittel sind die, welche der vorstehenden Formel (VI) entsprechen.
Die vorstehend genannten oberflächenaktiven Mittel werden in den Mitteln zur Pflege des Mundes gemäss der Erfindung in Konzentrationen zwischen 0,2 und 3 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,5 und 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels, verwendet.
Die Treibmittel, die in den als Aerosol unter Druck gesetzten Vorrichtungen verwendet werden, werden ausgewählt unter den partiell halogenierten Kohlenwasserstoffen. Ein besonders bevorzugtes Treibmittel besteht aus Chlordifluormethan, wie z. B. das von der Firma DuPont de Nemour unter der Bezeichnung "DYMEL 22" vertriebene Produkt, das auch als "FREON 22" bezeichnet wird, oder aus Difluorethan, wie dem von der Firma DuPont de Nemours unter der Bezeichnung "DYMEL®" vertriebene Produkt, das auch als "FREON® 152 A" bezeichnet wird. Das Treibmittel liegt in der Druckvorrichtung in Anteilen in der Grössenordnung von 5 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels, vorzugsweise von 8 bis 12%, vor.
Die Mittel gemäss der Erfindung können ausser den nicht-ionischen oberflächenaktiven Mitteln aus der Familie der Poly(hydroxypropylether) weitere oberflächenaktive Mittel enthalten, insbesondere oberflächenaktive Mittel, die bakterizide Eigenschaften besitzen, um damit insbesondere der Bildung einer Zahnplaque entgegenzuwirken. Es handelt sich dabei im allgemeinen um kationische Stickstoffverbindungen, unter denen zu nennen sind: Benzyl-dimethl-alkyl(C8-C18)ammoniumchlorid, Diisobutyl-phenoxyethoxy-ethyldimethylbenzyl-ammonium­ chlorid, Dodecyl-trimethyl-ammoniumbromid, Dodecyl-dimethyl-(2-phenoxyethyl)-ammoniumbromid, Benzyl-dimethyl-stearyl-ammoniumchlorid, Cetylpyridiniumchlorid, quaternisiertes 5-Amino-1,3-bis(2-ethylhexyl)-5-methyl-hexahydroxypyrimidin, Trimethyl-cetyl-ammoniumbromid, Alkyldimethyl-hydroxyethyl-ammoniumbromid, worin die Alkylgruppe ein Gemisch von Resten darstellt, die von Kopra-Fettsäuren abgeleitet sind; Chlorhexidin, Alexidin, langkettige tertiäre Amine.
Diese bakteriziden Mittel werden im allgemeinen in Anteilen von 0,005 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise von 0,05 bis 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels, verwendet.
Diese Mittel können auch Verdickungsmittel enthalten, wie insbesondere Naturgummi oder synthetische Verdickungsmittel, unter denen zu nennen sind:
Natriumalginat, Carraghenatgummi, Xanthangummi, das Natriumsalz von Carboxymethylcellulose und die Hydroxyalkylcellulosen.
Diese Verdickungsmittel müssen in den Mitteln zur Pflege des Mundes in Anteilen vorliegen, die stets eine Bildung eines kurzlebigen Schaumes ermöglichen; im allgemeinen in Anteilen von weniger oder gleich 0,5%, vorzugsweise von weniger oder gleich 0,025%.
Die kurzlebigen Mundschäume gemäss der Erfindung enthalten im allgemeinen ein Süssungsmittel in Konzentrationen, die von 5 bis 30%, vorzugsweise von 10 bis 20%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels, betragen können. Unter diesen Agenzien sind z. B. zu nennen: Sorbit, Glycerin, Natriumsaccharinat. Sie können auch Konservierungsmittel in Mengen von 0,01 bis 0,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels, enthalten, wie z. B. Formol und dessen Derivate, Methyl-para-hydroxybenzoat, Propyl-pary-hydroxybenzoat.
Im Hinblick auf ihre Verwendung als Mundbad enthalten sie im allgemeinen eine aromatisierende bzw. geschmacksverleihende Substanz in Anteilen von vorzugsweise 0,5 bis 5%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Schaumes, der aus der Aerosolvorrichtung ausgetrieben wird. Hierzu sind zu nennen: Essenzen von Minze (gekräuselt oder gesprenkelt = crepues ou proivrées), Anis, Eukalyptus, Kamille, Gewürznelke, Salbei, Süssholz, Fruchtessenzen, wie die Essenzen von Zitrone, Orange, Mandarine und Erdbeere oder gegebenenfalls Methylsalicylat.
Bei den erfindungsgemässen Mitteln handelt es sich im allgemeinen um wässrige Mittel, jedoch können diese auch in Form wässrig-alkoholischer Mittel vorliegen, und bei dieser Ausführungsform Niedrigalkanole enthalten, wie z. B. Ethanol oder Glykole, wie Propylenglykol, wobei diese Alkohole in Mengen vorliegen, dass eine Schaumbildung nicht beeinträchtigt wird. Die Anteile liegen im allgemeinen unterhalb 20%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels.
Der pH dieser Mittel gemäss der Erfindung liegt im allgemeinen zwischen 3 und 9, vorzugsweise zwischen 5 und 7,5.
Die Mittel gemäss der Erfindung können natürlich auch sämtliche weiteren Hilfsstoffe umfassen, die gewöhnlich in Mitteln zur Pflege des Mundes verwendet werden.
Das erfindungsgemäße Mittel eignet sich zur Herstellung eines kurzlebigen Mundschaumes, und für ein Verfahren zur Reinigung, Spülung oder Desinfizierung der Mundhöhle, bei dem man aus der Aerosolvorrichtung, die das erfindungsgemäße Mittel enthält, in der Mundhöhle und auf den Zähnen einen Schaum verteilt, und dann das Mittel über eine ausreichende Zeitdauer bis zur Verflüssigung des Schaumes einwirken läßt, um den Mund und die Zähne zu reinigen, und den verflüssigten Schaum dann als Flüssigheit ausspuckt bzw. ausspült.
Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung näher erläutern, ohne diese zu beschränken.
Beispiel 1
Es wird das folgende Mittel zur Mundhygiene in Form eines Schaumes hergestellt:
Man gibt 90 g dieses Mittel in eine Aerosolvorrichtung, die ausgestattet ist mit einer Sprühvorrichtung (embout d'orientation), sowie anschliessend 10 g Difluorethan. Durch Betätigung des Ventils erhält man einen kurzlebigen Mundschaum, der sich in Kontakt mit der Mundschleimhaut und den Zähnen in etwa 10 Sekunden zersetzt. Der Schaum verleiht dem Mund einen angenehmen Atemgeruch und trägt dazu bei, den Zahnstein abzulösen.
Beispiel 2
Es wird das folgende Hygiene-Mundmittel in Form eines Schaumes hergestellt:
Man gibt 90 g dieses Mittels in eine Aerosolvorrichung, die mit einer Sprühvorrichtung (embout d'orientation) ausgestattet ist, sowie im weiteren 10 g Chlordifluormethan. Durch Betätigung des Ventils setzt man einen kurzlebigen Mundschaum frei, welcher sich in Kontakt mit der Mundschleimhaut und den Zähnen in ca. 12 Sekunden zersetzt.
Diese Mittel werden gemäss der in Beispiel 1 beschriebenen Methode mit Difluorethan konditioniert; durch Betätigung des Ventils setzt man einen kurzlebigen Schaum frei, der sich in etwa 12 Sekunden in Kontakt mit der Mundschleimhaut und den Zähnen zersetzt.
Die gleichen Mittel, ergeben ebenfalls kurzlebige Schäume, die nach der gleichen Zeit verschwinden, wenn man sie mit Chlordifluormethan unter Druck setzt.

Claims (2)

1. Mittel zur Reinigung, Desinfektion und Desodorisierung der Mundhöhle und der Zähne, dadurch gekennzeichnet, daß es in einer Aerosolvorrichtung vorliegt und in einer wässerigen oder wässerig-alkoholischen Lösung 0.2 bis 3 Gew.-% eines nicht-ionischen oberflächenaktiven Pol(hydroxypropylethers) und 5 bis 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels, eines Treibmittels aus partiell halogenierten Kohlenwasserstoffen enthält.
2. Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Treibmittel Difluorethan oder Chlordifluormethan darstellt.
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