DE3718076A1 - Menstruations- und inkontinenzbinde - Google Patents

Menstruations- und inkontinenzbinde

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Description

Die Erfindung betrifft eine Menstruations- oder Inkontinenzbinde gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung befaßt sich mit absorbierenden Binden bzw. Polstern, die für eine externe Applikation vorgesehen sind. Die Erfindung befaßt sich insbesondere mit einem länglichen, schalenförmig geformten Kleidungsstück, das speziell für eine Benutzung während der Mensis in Art einer Menstruationsbinde verwendbar ist.
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einem absorbierenden Gegenstand, wie beispielsweise einer Menstruationsbinde, der einen absorbierenden Körper und eine diese umschließende Umhüllung enthält, wobei die Umhüllung eine fluid-durchlässige Schicht enthält, die bei der Verwendung körperseitig belegen ist, sowie eine fluid-undurchlässige Schicht, die an der entgegengesetzten Seite, d.h. der Rückseite des absorbierenden Körpers angeordnet ist.
Bei der Benutzung von Menstruationsbinden bestand jeweils das Problem einer Undichtigkeit im Seitenbereich. Dieses Problem trat bei allen Typen von Menstruationsbinden auf, sowohl den älteren Typen, d.h. den dicken und weiten Binden, sowie auch bei den moderneren Typen, beispielsweise den sog. körpergemäß geformten Binden, bei denen die Dicke über ihre Länge variiert und die in ihrem Mittelbereich, an dem sie am dicksten sind, eine relativ geringe Breite aufweisen.
Menstruationsbinden des älteren Typs, die eine gleichmäßige Dicke aufweisen, erfahren vielfach eine starke Verformung bei ihrer Verwendung, aus dem einfachen Grunde, daß sie zu groß und der Form des menschlichen Körpers zu wenig angepaßt sind. Sie sind auch nicht nachgiebig und deformierbar bei Bewegungen des Körpers der Benutzerin. Normalerweise werden sie im Mittelbereich zusammengepreßt und entlang ihrer Längsachse umgebogen, so daß die in Kontakt mit der Benutzerin stehende Vorderseite eine konvexe Krümmung erhält, wobei Teile der fluid-durchlässigen Schicht nach außen zu den Seiten hin weisen, während gleichzeitig die fluid-undurchlässige Schicht mehr oder weniger zusammengefaltet ist. Dies führt dazu, daß die wirksame, einen Flüssigkeitsdurchtritt unterbindende Oberfläche, verringert wird. Dies bedeutet, daß ein Fluid von der Binde durch die nach außen gefaltete fluid-durchlässige Vorderseite beiderseits der nach oben gefalteten fluid-undurchlässigen Rückschicht austreten kann. Ein derartiger unerwünschter Fluid-Austritt wird auch durch die Falt- und Verschiebungsbewegung der Binde hervorgerufen.
Es wurden Versuche unternommen, dieses Problem durch die Herstellung der modernen sanitären Binden dahingehend zu lösen, daß diese bei ihrer Verwendung sich in stärkerem Maße der Körpergestalt anpassen und dieser folgen, und daß sie ihre größte Absorptionsfähigkeit an derjenigen Stelle aufweisen, an der diese am meisten benötigt wird.
Die modernen sanitären Binden bzw. Polster bzw. Kissen werden während ihrer Benutzung nicht besonders stark deformiert und sind auch komfortabler. Auch bei derartigen, der Körpergestalt angepaßten Binden stellt jedoch ein seitlicher unerwünschter Fluid-Austritt ein wesentliches Problem dar. Insbesondere bei Anlässen, bei denen die Fluid-Abgabe groß ist, erwies es sich, daß zu einer ausreichenden Absorption der gesamten Fluidmenge nicht genügend Zeit zur Verfügung steht. Es kann daher dazu kommen, daß ein Teil über die Seiten und Längsränder der Binde hinausfließt.
Die Entwicklungen der letzten Jahre führten jedoch dazu, daß die Binden zunehmend dünner und dünner wurden. Dies wurde zum einen durch ein Zusammenpressen des absorbierenden Materials ermöglicht, zum anderen durch eine Verwendung von hochabsorbierendem Material. Beispiele von derartigen sehr dünnen und komfortablen Binden sind die dünnen sanitären Binden mit hochabsorbierenden Materialien, die an Stelle der älteren, dickeren sanitären Binden getreten sind. Für diese dünnen Binden ergibt sich das Problem eines seitlichen Flüssigkeitsaustritts, da die Binden nicht der Körperform entsprechen. Da sie üblicherweise sehr dünn sind, müssen sie selbst in der Mitte relativ breit sein, was dazu führt, daß sie beim Tragen zu einer relativ großen Deformierung neigen, was unglücklicherweise oft dazu führt, daß auch bei diesem Typ der Binden es relativ oft zu einem Flüssigkeitsaustritt im Randbereich kommt.
Es wurden viele unterschiedliche Versuche unternommen, um dieses Auftreten eines seitlichen Flüssigkeitsaustritts zu verhindern. Bei dünnen Binden wird gemäß einem Beispiel eine Anzahl von in Längsrichtung komprimierten Bereichen in dem absorbierenden Material angeordnet, was dem Zweck dient, die Flüssigkeit rasch in Längsrichtung zu verteilen. Diese komprimierten Bereiche sind jedoch bei weitem noch nicht ausreichend, um den Flüssigkeitsaustritt in befriedigender Weise zu verhindern.
Es ist des weiteren bekannt, die flüssigkeitsundurchlässige Schicht derart zu erweitern, daß diese neben der Rückseite von den seitlichen Kanten der Binden auch einen Teil der Vorderseite bedeckt, der in Berührung mit der Haut der Trägerin tritt, wenn diese die Binde benutzt. Bei dieser Konstruktion wird zwar sichergestellt, daß diejenige Flüssigkeit, die bereits in dem absorbierenden Körper gesammelt ist, sicher und wirksam eingeschlossen verbleibt, es ergibt sich jedoch hier der wesentliche Nachteil, daß die fluid-undurchlässige Schicht, welche an der Vorderseite nach innen umgebogen ist, einen größeren Bereich der dem Körper der Benutzerin zugekehrten Binde bedeckt, wenn die Binde während ihrer Benutzung deformiert ist, so daß Menstruationsflüssigkeit direkt aus der Binde an der Oberseite von denjenigen Bereichen herausfließen kann, an denen die rückwärtige Schicht über die Vorderseite gefaltet ist.
Es wurden auch geformte Kissen für eine Verwendung als Menstruations- oder Inkontinenzbinde vorgeschlagen. Die europäische Patentanmeldung 00 91 412 - Widlund - beschreibt ein derart geformtes Kissen. Das Kissen von Widlund ist längs der Kanten des Mittelbereichs eines allgemein rechteckförmigen Kissens elastisch. Das Elastik dient dazu, das Kissen in eine schalenförmige Gestalt zu bringen, wobei die elastisch gestalteten Ecken sich nach oben neben den absorbierenden Teil erstrecken. Die britische Patentanmeldung 21 42 541 - Buell beschreibt ein für Inkontinenzzwecke konstruiertes, Abfallbehälter- Kleidungsstück. Dieses Kleidungsstück weist ebenfalls elastisch gestaltete Ecken auf. Bei der Anwendungsform von Buell erstreckt sich das Elastik nahezu über die gesamte Länge des Bekleidungsstücks und die elastisch ausgebildeten Eckbereiche, welche kein absorbierendes Mittel enthalten, scheinen etwas weiter zu sein, als diejenigen von Widlund. Andere Kissen, welche elastisch gestaltete Ecken aufweisen, sind in dem britischen Patent 21 43 115 - Damico und der europaischen Patentveröffentlichung 01 67 931 - Damico et al, beschrieben. Eine Damenbinde mit elastisch gestalteten Ecken ist desweiteren in dem UK-Patent 21 56 681 - Mokry beschrieben.
Trotz der vorstehend beschriebenen Konstruktionen besteht noch immer ein Bedürfnis für eine Damenbinde, welche die folgenden Eigenschaften aufweist: Anpassung an die Krümmung des menschlichen Körpers; kein Verrutschen während der Benutzung; guter Tragekomfort; hohe Wirksamkeit, insbesondere gegenüber einem seitlichen Austritt von Flüssigkeit; und Unauffälligkeit. Dünnere rechteckförmige Kissen gemäß dem Stand der Technik weisen keine Gestalt auf, die leicht auf Körperform zu bringen ist, ohne daß diese zusammenbauschen oder deformiert werden. Es besteht daher noch immer ein Bedürfnis nach einer verbesserten Menstruations und/oder Inkontinenzbinde. Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Menstruations- und/oder Inkontinenzbinde zu schaffen, bei welcher die vorstehend erwähnten Nachteile vermieden sind. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Menstruations- und/oder Inkontinenzbinde gemäß dem Gegenstand des Hauptanspruches gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Mit der Erfindung wird eine Menstruations- oder Inkontinenzbinde geschaffen, die einen erhöhten Schutz gegen seitliches Austreten von Flüssigkeit aufweist.
Mit der Erfindung wird desweiteren ein Kissen bzw. ein Polster geschaffen, das komfortabel zu tragen ist und während der Benutzung an Ort und Stelle verbleibt.
Mit der Erfindung wird schließlich eine angepaßte Menstruations- und/oder Inkontinenzbinde geschaffen, die einer Verformung während ihrer Benutzung entgegenwirkt und Die Verwirklichung der genannten Zielsetzungen sowie weitere Vorteile werden bei der vorliegenden Erfindung dadurch erreicht, daß ein gekrümmtes, längliches, absorbierendes Kissen zur Absorption von Körpersekreten und Ausscheidungen geschafffen wird, welches ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückteil aufweist, ein oberes, absorbierendes Verstärkungselement, ein unteres, weiches, absorbierendes Speicherelement sowie ein flüssigkeitsdurchlässiges körperseitiges Element. Das obere, absorbierende Verstärkungselement ist als bogenförmige Schicht unter der durchlässigen Abdeckung vorgesehen und erstreckt sich im wesentlichen über die gesamte Fläche des rückwärtigen Elementes an den Kanten des Kissens. Das untere, absorbierende, als Speicher dienende, Element ist im allgemeinen sanduhr- oder hundeknochenförmig gestaltet, d.h. es weist einen engeren Mittelbereich aus einem weichen, absorbierenden Material auf. Der Mittelbereich des unteren, absorbierenden Speichers ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform etwas dicker ausgebildet als die als Reservoir dienenden absorbierenden Bereiche an den Enden des Kissens. Das Kissen weist des weiteren nach oben ragende Seitenbereiche in der Mitte von jeder Längskante in demjenigen Gebiet auf, bei dem der untere Speicher aus einem weichen, absorbierenden Material enger ist. Die obere, asorbierende Verstärkungsschicht erstreckt sich bis in die seitlichen Kanten. Die bevorzugte Damenbinde ist darüberhinaus derart gekrümmt, daß sie allgemein der Vulva in der Vorderseite förmlich entspricht und sich im rückwärtigen Bereich um das Gebiet des Anus erstreckt.
Die bevorzugte Form des Kissens wird bei einer Ausbildung desselben als Damenbinde von einem länglichen, blattförmigen Rückseitenmaterial gebildet, einem absorbierenden Verstärkungsbogen und einer körperseitigen Stoffeinlage oder Futter wobei ein auf die Rückseitenschicht, die absorbierende Verstärkungsschicht und das Futter aufgebrachtes Elastik außerhalb des verengten Bereiches des sanduhrförmig gestalteten, unteren, weichen, absorbierenden Speichers eine Klappe bildet. Wenn das Elastik in relaxiertem, d.h. nicht gestreckten Zustand vorliegt, zieht es die Klappen nach oben, in einer Weise, daß sie sich über den unteren absorbierenden Speicher erstrecken, wobei sie desweiteren eine Verkürzung des Kissens vornehmen, welche eine Krümmung desselben bewirkt.
Die beiliegenden Zeichnungen bevorzugter Ausführungsbeispiele dienen der weiteren Erläuterung der Erfindung.
Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße Binde.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Binde.
Fig. 3 zeigt eine Unteransicht auf die erfindungs­ gemäße Binde.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungs­ gemäße Binde.
Fig. 5 zeigt einen Schnitt längs der Linie V-V von Fig. 4.
Fig 6 zeigt einen Schnitt längs der Linie VI-VI von Fig. 4.
Fig. 7 zeigt einen Querschnitt des erfindungsgemäßen Kissens längs der Linie VII-VII von Fig. 4.
Fig. 8 zeigt eine Draufsicht auf Materialbogen, welche die Rückseiten bzw. die Rückteile der erfindungsgemäßen Binden bilden, mit einem aufgebrachten wärmeschrumpfbaren Elastik.
Fig. 9 zeigt eine weitere Draufsicht von einem weiteren System zur Anordnung von einem Elastik.
Die erfindungsgemäße Binde weist zahlreiche Vorteile gegenüber den Binden gemäß dem Stand der Technik auf. Die absorbierende Schicht ist im Mittelbereich weniger breit und erlaubt eine bessere Paßform im Bereich der Vaginalöffnung, während die breiteren Endbereiche sowohl dazu beitragen, die Binde in ihrer Lage zu halten als auch die zusätzliche Absorbtion zu bewirken und einen Flüssigkeitsaustritt zu verhindern. Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei der nach oben stehende Wandungen und ein dickerer Bereich in der Mitte vorgesehen sind, wird ein Kissen bzw. eine Binde geschaffen, die ein verbessertes Absorbtionsvermögen und einen hohen Widerstand gegenüber einem Flüssigkeitsaustritt aufweist. Darüberhinaus ist das Kissen bzw. die Binde mit den nach oben stehenden absorbierenden Wandungen benachbart zu einem engen, dicken, weichen Speicher als absorbierendem Material komfortabel und bietet eine gute Speicherkapazität für Flüssigkeit. Ein weiterer Vorteil beruht darin, daß die erfindungsgemäße Binde trotz ihrer dreidimensionalen Gestaltung von einem Material für die Rückseite und einer Abfütterung der Innenseite gebildet wird, die parallele Seiten aufweisen, so daß Schwierigkeiten bei der Produktion und die Produktionskosten minimal gehalten werden können.
Die Verwendung eines absorbierenden Verstärkungsglieds unterhalb der körperseitig belegenen Abfütterung weist verschiedene Vorteile auf. Der Hauptvorteil beruht darin, daß die Formbeständigkeit der Binde verbessert wird. Die Binde mit dem Verstärkungsglied unterhalb der körperseitig belegenen Abfütterung ballt sich weniger zusammen. Unter einem Zusammenballen wird eine Verengung des Kissens am Ende verstanden. Darüberhinaus zeigt das Kissen eine geringere Tendenz zu einer Verwindung während seiner Benutzung. Ein weiterer Vorteil beruht darin, da0 die Verteilung der Menstruationsflüssigkeit in dem absorbierenden Material verbessert wird. Diese Verbesserung wird umso deutlicher bemerkbar, wenn das Verstärkungselement mit Prägungen versehen wird, so daß Kanäle für die Fluidverteilung entstehen. Die Kanten des Kissens bilden aufgrund ihres Absorbtionsvermögens eine Grenzbarriere gegenüber einem Auslaufen von Flüssigkeit, wenn die Flüssigkeit nicht in der weichen, unteren, absorbierenden Schicht aufgenommen wird oder wenn die Flüssigkeit längs der Kissenoberfläche entlangläuft und die Kanten erreicht. Das Kissen mit dem Bogen als Verstärkungsmaterial unter der körperseitigen Abfütterung ist weniger verletzlich und hält auch im feuchten Zustand besser zusammen. Der Bogen aus einem absorbierenden Verstärkungsmaterial hat, wenn er aus Coform gebildet ist, den zusätzlichen Vorteil, daß er die Flüssigkeit von der körperseitig belegenen Abfütterung abzieht, um die körperseitige Abfütterung trockener zu halten. Das absorbierende Verstärkungsglied, das unmittelbar unterhalb der körperseitig gelegenen Abdeckung belegen ist, bewirkt des weiteren, daß die Abdeckung weißer aussieht, da die Flüssigkeit von der Abdeckung hinweggezogen wird. Dies führt zu einem besseren Aussehen der Binde. Der absorbierende Speicher bewirkt, daß die Flüssigkeit von dem Verstärkungsmaterial weggezogen und entfernt wird und damit noch weiter aus einem Kontaktbereich mit der Benutzungsperson hinwegbewegt wird. Diese sowie weitere Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung anhand der beiliegenden Zeichnungen ersichtlich.
Man erkennt in Fig. 1 ein Kissen bzw. eine Binde 10, die ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenteil 12 enthält, das die Form eines Aufnahmebeckens einnimmt. Eine Schicht aus körperseitig belegenem Materia1 13 bewirkt eine Abfütterung oder Auskleidung des Beckens. Unter dem körperseitig belegenen Element 13 ist eine absorbierende Verstärkungsschicht 15 angeordnet. Das undurchlässige Element 12 und das körperseitig gelegene durchlässige Element 13 sind längs einer Abdichtungslinie 16 miteinander verbunden, die rund um den Rand der Enden 22 und 24 der Binde 10 verläuft. Die Wandungen 18 und 20 sind durch strichlierte bzw. unterbrochene Dichtungslinien in ihrem oberen Bereich abgedichtet. Der Bereich, an dem die Wandung mit dem Bereich des Kissens zusammenstößt, welches das enge, untere absorbierende Reservoir 40 enthält, ist punktförmig oder in kurzen strichförmigen Bereichen 30 abgedichtet. Die nach oben abstehenden Wandungen 18 und 20 sind im Mittelbereich der Längsseiten des Kissens 10 angeordnet. Die Wandungen sind an ihrer Oberseite ungefähr im gleichen Abstand voneinander angeordnet, wie die Breite des weichen, unteren, absorbierenden Speichers. Die Enden 22 und 24 sind abgerundet. Das Kissen ist mit einem entfernbaren Abziehstreifen 26 versehen. Der Abziehstreifen 26 kann entfernt werden, um einen Klebstoff freizulegen, der zur Befestigung der Binde an einem Unterwäschestück dient. Der Mittelbereich 28 ist etwas erhöht und erhebt sich bis etwas auf die Erhebung der Wandungen 18 und 20. Die Enden 22 und 24 erheben sich vom Mittelbereich der Binden, um ein gebogenes Becken zu bilden, das der Vulva einer Frau entspricht. Der angehobene Mittelbereich 28 wird im allgemeinen nahe der Vaginalöffnung und des Harnleiterausgangs angebracht.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht der in Fig. 1 gezeigten Binde. Die Seitenansicht zeigt den Abziehstreifen 26, der an dem Boden des Beckens 12 befestigt ist. Es ist desweiteren dargestellt, daß die dem Körper zugekehrte Seite der inneren Schicht bzw. der Ausfütterung 13 über das Niveau des Beckens 12 angehoben ist, wobei diese in Endbereichen 22 und 24 endet. Die unterbrochen dargestellte Dichtungslinie 30 befindet sich an derjenigen Stelle, an der die körperseitige Abfütterung 13, die absorbierende Verstärkungsschicht 15 um das Becken 12 miteinander befestigt sind. Die Befestigung der körperseitig gelegenen Auskleidung und des Beckens kann auf verschiedene Weise erfolgen, wie beispielsweise durch Kleben oder durch eine Verbindung mittels Ultraschall. Die punktierte bzw. strichlierte Dichtungslinie 19 erstreckt sich als kontinuierliche Linie zu den Enden (siehe Bezugszeichen 16 in Fig. 1). Es ist erwähnenswert, daß der erhabene Mittelbereich der körperseitigen Ausfütterung 28 sich nahezu bis zu der höchsten Erhebung der Oberseite 34 der Wandung 20 erstreckt.
Fig. 3 ist eine Unteraufsicht auf die Binde 10. Der Abziehstreifen 26 bedeckt vorzugsweise ein breites Gebiet, das mit einem Klebstoff 46 versehen ist oder in alternativen Ausgestaltungen verschiedene linienförmige Klebstoffbereiche aufweist. Fig. 4 zeigt die Draufsicht auf die erfindungsgemäße Binde. Die Binde ist mit einer Abdichtungslinie 16 versehen, welche die flüssigkeitsundurchlässige rückwärtige Abdeckung 12 sowie die körperseitig belegene Ausfütterung 13 im Bereich der Enden der Binde verbindet. Die Dichtungslinie 16 sowie die strichliert dargestellten Dichtungslinien 19 und 30 werden durch Ultraschall-Verschweißen bzw. -Abdichten hergestellt. Die Abdichtungsbereiche können jedoch auch durch ein anderes Verfahren, wie beispielsweise durch Hitzeeinwirkung bzw. thermische Abdichtung oder durch Verkleben hergestellt werden. Die Binde enthält gekrümmte Unebenheiten 38 und 39 im Bereich derer die Enden der Binde nach oben gebogen sind. Der Mittelbereich 28 ist jedoch allgemein glatt und weich. Die Wandungen 18 und 20 verlaufen mit zunehmender Entfernung von der strichliert dargestellten Dichtungslinie 30 leicht nach außen geneigt.
Die Fig. 5, 6 und 7 zeigen Querschnittsdarstellungen der Binde längs der in Fig. 4 dargestellten Schnittebenen. Fig. 5 zeigt eine Querschnittsansicht durch den Mittelbereich der Binde, der über die gesamte Breite verläuft, wobei man den absorbierenden Speicher 40 im Mittelbereich der Binde erkennt, welcher eine bogenförmig verlaufende Oberfläche aufweist und unterhalb der körperseitig belegenen durchlässigen Schicht bzw. Abfütterung 13 gelegen ist. Die Wandungen 18 und 20 beginnen an der unterbrochenen Dichtungslinie 30, bei der die Abfütterung bzw. Abdeckung 13 ein bandartiges elastisches Element 21 und der Bogen aus absorbierendem Verstärkungsmaterial 15 zusammengeklebt sind, sowie die äußere Abdeckung 12. Die äußere Abdeckung 12 besteht aus zwei getrennten Bögen oder Schichten, die zu einem einzigen zusammenhängenden blattförmigen Bogen verbunden sind. Das Blatt bzw. der Bogen 12 besteht aus einer äußeren Schicht 42, aus einem aus Non-Woven bezeichneten Material und einer flüssigkeitsundurchlässigen Polymeren Schicht 44, die zu einer Einheit miteinander verbunden sind. Auf diese Weise erhält man eine äußere Oberfläche aus dem Non-Woven-Material, die weich ist und die Haut nicht irritiert. Der Abziehstreifen 26 ist mittels eines Klebstoffs 46 aufgebracht, der ein einzelnes, weites Gebiet einnimmt, welches dazu dient, die Binde dadurch festzuhalten, indem sie an die Unterwäsche der Trägerin geklebt wird. Fig. 6 zeigt einen Querschnitt durch den breiteren Bereich nahe dem Ende der Binde 10, bei dem diese etwas breiter ist als im Mittelbereich, der in Fig. 5 dargestellt wurde. Man erkennt, daß der absorbierende Speicher 40 an dieser Stelle dünner ist als im Mittelbereich und daß er dort nicht ballig oder nach oben gerundet ausgebildet ist. Die Schnittdarstellung der Fig. 7, welche in Längsrichtung der Binde erfolgt, läßt erkennen, daß der absorbierende Speicher 40 im Mittelbereich dicker ist als den Endbereichen. Die Binde enthält die Dichtungslinie 16 im allgemeinen etwa an dem vertikalen Mittelbereich des absorbierenden Speichers 40. Die Kanten sind, wie beispielsweise aus der mit dem Bezugszeichen 48 gekennzeichneten Stelle hervorgeht, lose und bilden eine weiche Oberflächenanlage gegenüber dem Körper.
Die Fig. 8 und 9 erläutern die Herstellung des erfindungsgemäßen Produkts mit zwei unterschiedlichen, wahlweise festzulegenden Anordnungen für das elastische Material. Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 8 wird ein Bogen 70 des körperseitig belegenen Materials in verschiedenen Bereichen, die durch die Bezugszeichen 72, 74 und 76 angedeutet sind, mit einem Material versehen, das elastisch wird, nachdem es durch Wärmeeinwirkung einer Schrumpfung unterzogen wurde. Die Linien 78, 80 und 82 stellen die Schnittlinien bzw. benachbarter Binden bzw. Verbandelementen dar. Die Schnittlinien für die Enden der Kleidungsstücke sind durch die Linien 84 und 86 wiedergegeben. Das durch Wärmeeinwirkung schrumpfbare Material 72, 74 und 76 ist bei seiner Aufbringung auf das Unterlagematerial nicht elastisch, bei einer Erhitzung desselben schrumpft es jedoch und wird elastisch. Die Linie 87 gibt den Ort an, bei dem der darunterliegende absorbierende Speicher anzuordnen wäre. Vorzugsweise wird die Binde so zusammengefaltet, daß ihre beiden Enden einander überlappen, bevor auf die Seitenkanten Wärme aufgebracht wird, um das Elastik zum Schrumpfen zu bringen. Das Elastik kann jedoch auch zum Schrumpfen gebracht werden, indem man die Wärme bzw. Hitze auf die flach liegende Binde aufbringt. Vorzugsweise wird die Binde gefaltet und das Elastik wird durch Wärmeaufbringung von den Seiten zum Schrumpfen gebracht, da dies eine besssere Aufbringung von Heißluft auf die Binde erlaubt. Fig. 9 zeigt eine alternative Anordnung des Elastik, bei der auf einer Binde 90, bei welcher ein absorbierendes Material 92 als Speicher auf eine flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht 94 aufgebracht ist, elastische Streifen 96 und 98 angebracht sind. Diese elastischen Streifen können auf das die Außen­ bzw. Rückseite bildende Material oder auf die dem Körper zugewandte Abfütterung aufgeklebt werden, während sie gespannt sind oder man kann ebenso wärmeschrumpfbare elastische Filmmaterialien verwenden.
Bei weiteren Ausführungsformen der Erfindung ist es möglich, daß ein als Superabsorbent bezeichnetes Material der Binde zugegeben wird, um das Absorptionsvermögen in bestimmten Bereichen zu erhöhen, ohne daß gleichzeitig die Dicke der absorbierenden Schicht erhöht werden muß.
Als absorbierende Materialien, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden, können absorbierende Materialien beliebiger Art dienen, welche austretende Körperflüssigkeiten wie Menstruationsflüssigkeit oder Urin absorbieren können. Geeignete Materialien für eine Verwendung als absorbierender, weicher Speicher sind Holzflusen bzw. ein Zellulosefaserflaum, Rayon, Baumwolle sowie durch Schmelzblasen hergestellte Polymere wie Polyester oder Polypropylen oder Coform. Coform ist eine durch Schmelzblasen und Niederschlag im Luftstrom gebildete Kombination aus durch Schmelzblasen erzeugten Polymeren, wie Polypropylen mit absorbierenden Stapel- bzw. Schnittfasern wie beispielsweise die aus Zellulose. Als besonders bevorzugtes Material erwies sich ein Holzfaserflaum, nachdem dieser billig und relativ einfach zu formen ist, sowie ein gutes Absorptionsvermögen aufweist. Das Absorptionsmaterial kann in einer einzelnen konturierten Schicht gebildet werden, wie dies in den Zeichnungen dargestellt ist. Es kann jedoch auch in zwei Stufen gebildet werden, wobei eine zusätzliche Schicht auf eine Basisschicht in dem Mittelbereich aufgebracht ist, wo eine größere Dicke erwünscht ist.
Die äußere flüssigkeitsundurchlässige Abdeckung kann aus jedem gewünschten Material bestehen. Typische Beispiele für derartige Materialien sind Polymerfolien aus Polypropylen, Polyethylen oder Kombinationen derselben. Besonders bevorzugt sind zusammengesetzte bzw. Verbundmaterialien aus einem Polymeren und einem Vliesstoff bzw. aus einem als "Non-Woven" bezeichneten stoffartigen Material. Die Verbundfolien werden im allgemeinen durch Extrusion eines Polymeren auf die vliesverfestigte Bahn gebildet werden, so daß eine zusammenhängende Bahn bzw. Folie entsteht. Dieses Material wird insofern bevorzugt, als die Außenfläche des so hergestellten Stoffs oder Material die Haut der Benutzerin nicht irritiert. Die Wandungen der erfindungsgemäßen Binde erstrecken sich allgemein gesprochen nach oben in die Hautfalte zwischen den Beinen und der Vulva der Benutzerin. Aus diesem Grunde können die äußeren Wandungsbereiche in Berührung mit den Beinen der Benutzerin treten, so daß sie für die Haut komfortabel und nicht irritierend sein sollten.
Das der Körperseite zugekehrte Material kann ein irgendein geeignetes, durchlässiges Element sein. Typische Beispiele für die Materialien sind Vliesstoffe, die im Rahmen dieser Anmeldung auch als "Non-Wovens" bezeichnet werden, feine Gewebe, perforierte Polymerfolien sowie aus diesen Materialien hergestellte Verbundmaterialien. Als speziell bevorzugtes Material für die Verwendung als dem Körper zugekehrte Schicht bzw. Abfütterung erwies sich ein Verbundmaterial aus einer vliesverfestigten Poly­ propylenbahn, die mit einer Schicht aus Stapel- bzw. Schnittfasern aus Polyester oder Polypropylen verbunden bzw. verklebt ist. Die Verbindung erfolgt in kleinen Bereichen mittels Ultraschallverschweißen. Die Abdeckung wird bevorzugt, da sie einen kissen- oder polsterartigen Griff hat. Dieses Material ist in der US-PS 43 97 644 von Matthews et al beschrieben.
Die Bahn aus einem absorbierenden Verstärkungsmaterial, welche unterhalb der körperseitig belegenen Abdeckung liegt, kann aus irgendeinem geeigneten Material bestehen, das eine Verstärkung zwecks verbessertem Formhaltevermögen der Binde liefert und das gleichzeitig in den nach oben stehenden Kantenbereichen eine Absorbtion bewirkt. Daneben sollte dieses absorbierende Material derart gewählt sein, daß es beim Befestigen bzw. Ankleben des Elastik, des körperseitig belegenen durchlässigen Glieds und des undurchlässigen, die Rückseite bildenden Glieds in den nach oben stehenden Kantenbereichen nicht stört. Ein besonders bevorzugtes Material ist eine Schicht aus Coform mit einem Basisgewicht von etwa 60 bis 120 g/m2. Coform wird insofern bevorzugt, als es billig ist und gute Eigenschaften bezüglich der Naßfestigkeit aufweist, sowie da es in den Kantenbereichen durch Hitze oder Ultraschalleinwirkung verschweißt werden kann. Die bevorzugten Materialien haben da neben eine Gurley-Steife von etwa 1000 bis etwa 1300 mg, gemessen mit einem Gurley-Steifheits-Testinstrument, unter Verwendung von TAPPI Test Nummer T 543 - Papiersteifheit (Gurley-Steifheitstester). Die bevorzugte Steifheit gibt einen Widerstand gegenüber einer Deformation bei der Benutzung der Binde, es ist jedoch nicht so steif, daß es sich der Körpergestalt nicht anpaßt und zu einem Unbehagen der Benutzerin führt. Das Coform-Material kann in einer besonders bevorzugten Ausführungsform mit Prägungen versehen sein, so daß verbesserte Kanäle für die Flüssigkeitsabsorption und Verteilung in der Binde entstehen. Das absorbierende bogenförmige Ver­ steifungsmaterial ist gemäß seiner bevorzugtesten Ausgestaltung derart ausgebildet, daß es sich bis zu einem Punkt gerade unterhalb des oberen Bereichs der Wandungen der Binde erstreckt. Das absorbierende Verstärkungsmaterial 15 kann sich in den Enden 13 der Binde bis zu der Verschweißungslinie 16 erstrecken, wie dies in Fig. 6 dargestellt ist. Andererseits kann es sich durch die Verschweißungslinie hindurch erstrecken und bis zur Außenkante um eine größere Verstärkung zu gewährleisten. Das blatt- oder bogenförmige Material 15 würde sich bei der bevorzugten Ausführungsform gerade bis unter die obere unterbrochene, d.h. strichliert verlaufende Ultraschallverschweißungslinie 19 im Wandungsbereich erstrecken. Dies ist in Fig. 5 dargestellt, wo die Coform-Schicht 15 sich über die intermittierende Verschweißungslinie 30 hinaufstreckt, jedoch gerade unterhalb der oberen Verschweißungslinie 19 endet. Indem man gewährleistet, daß sich die Schicht aus absorbierendem Verstärkungsmaterial 15 bis knapp unter die Verschweißungslinie 19 erstreckt und nicht bis zu der Oberseite der Wandung, erreicht man, daß die Binde weniger zu einem Austritt von Flüssigkeit im Kantenbereich neigt, da das Material 15 aus einem absorbierenden Verstärkungsmaterial nicht an der Außenkante freiliegt und daher keine Flüssigkeit an die Unterwäsche der Benutzerin abgibt. Durch die Anbringung des absorbierenden Materials in den Seitenwandungen besteht jedoch umgekehrt eine Tendenz, die Flüssigkeit zurück zu dem im Mittelbereich der Binde belegenen absorbierenden Elementen durch die Spalten zu transportieren, welche zwischen den unterbrochenen Schweißlinien 30 bestehen. Dieser Transport wird durch die guten Flüssigkeitsleitungseigenschaften der bevorzugten Coform-Schicht unterstützt.
Bei einer bevorzugten erfindungsgemäßen Binde, die bei einer Verwendung als Menstruationsbinde vorgesehen ist, weist diese eine Länge zwischen etwa 21,6 cm (8,5 inch) und etwa 24,1 cm (9,5 inch) auf, wenn der elastische Bereich ausgedehnt ist. Die Breite beträgt zwischen etwa 6,3 cm (2,5 inch) und etwa 8,9 cm (3,5 inch) an der Mitte, wenn das Elastik gedehnt ist. Das untere, weiche Glied aus absorbierendem Material hat vorzugsweise eine Länge zwischen etwa 21 cm (8,25 inch) und etwa 22,2 cm (8,75 inch) mit einer Breite im Mittelbereich, die vorzugsweise zwischen etwa 3,8 cm (1,5 inch) und etwa 4,4 cm (1,75) inch liegt. Die Breite des unteren absorbierenden Materials beträgt im Endbereich zwischen etwa 5,7 cm (2,25 inch) und etwa 6,3 cm (2,5 inch). Die Dicke des weichen unteren absorbierenden Materials beträgt im Mittelbereich zwischen etwa 1,3 cm (0,5 inch) und etwa 2,2 cm (7/8 inch) für Elemente aus Faserflaum. Das absorbierende Verstärkungsmaterial ist in der Mitte etwa 6,3 cm breit (2,5 inch) und im Endbereich etwa 7,6 cm (3 inch) breit und hat eine Länge von etwa 22,2 cm (8,75 inch). Für das bevorzugte Verstärkungsmaterial aus Coform beträgt das Basisgewicht etwa 65 bis etwa 100 g/m2 Material. Die Länge des Elastik beträgt zwischen etwa 8,9 cm (3,5 inch) und 11,4 cm (4,5 inch) mit einer bevorzugten Länge von etwa 10,2 cm (4 inch). Die Breite des Elastik beträgt etwa 0,95 cm (3/8 inch) auf jeder Seite.
Das Coform kann von jedem geeigneten Typus sein. Unter der Bezeichnung "Coform" wird ein luftstromniedergeschlagenes Vlies aus einem Gemisch von schmelzgeblasenen Fasern und Stapel- bzw. Schnittfasern verstanden. In der am meisten verbreiteten und bevorzugtesten Ausführungsform sind die schmelzgeblasenen Fasern Polypropylenfasern, während die Stapelfasern zerfaserte bzw. zerkleinerte Holzfasern sind. Eine bevorzugte Mischung enthält etwa 70% Holzpulpe und 30% Polypropylen.
Die Verwendung eines punktförmigen oder einer unterbrochenen Strichlierung entsprechenden Musters für eine Ultraschallverschweißung längs der Linie 30 erlaubt einen Zutritt für eine zu absorbierende Flüssigkeit an den Kanten der Binde, damit diese Flüssigkeit zu den zentralen Absorptionskörper der Binde zwischen den verschweißten Bereichen geleitet werden kann. Daneben erlaubt dies eine Schrumpfung des Elastik an der Kante des Faserflaums in einfacherer Weise, da sich das Material zwischen den Schweißlinien in Falten legen bzw. einer Raffung unterziehen kann. Eine kontinuierliche Schweißnaht würde den Schrumpfprozeß behindern. Die Linie der größeren Striche nahe der Kante der Oberseite der elastisch ausgebildeten Wandungen hilft, eine Abdichtung gegen ein Austreten von Flüssigkeiten nach außen auf die Kleidung der Benutzerin zu erzielen, während die Linie der kleineren Striche oder die punktförmigen Verschweißungen, die näher an dem Faserflaum liegen, einen Transport der Flüssigkeit in den absorbierenden zentralen Speicher von der absorbierend wirkenden Kante ermöglicht. Der geraffte Bereich, der die Wandung der Binde bildet, kann durch irgendeine von verschiedenen Maßnahmen bewirkt werden. Der geraffte Bereich an der Seite der erfindungsgemäßen Binde wird vorzugsweise durch die Verwendung von Elastik erzeugt. Jedes geeignete Elastik kann hierzu verwendet werden. Unter Wärmeeinwirkung schrumpfbare Elastiks können bei einigen Herstellungsverfahren vorteilhafterweise zur Anwendung kommen, da hier das Elastik in einem nicht-elastischen Zustand als Film aufgebracht werden kann und die Elastizität nach der Erhitzung eintritt. Das durch Wärmeeinwirkung schrumpfbare Material hat desweiteren den Vorteil, daß es auf der gesamten Klappe verwendet werden kann, wobei die Bildung relativ einfach ist. Das Material kann als rechteckiger Streifen aufgebracht werden bzw. allgemein in rechteckiger Form. Bei Erhitzen von der dem Körper zugekehrten Seite der Binde isoliert das absorbierende Mittel jegliches durch Wärmeeinwirkung schrumpfbare Material von der aufgebrachten Wärme, so daß es nicht schrumpft und eine Schrumpfung lediglich in dem Bereich der freiliegenden Klappe erfolgt. Bei einer Verwendung von normalem Elastik wird das Elastik üblicherweise als länglicher Streifen aufgebracht, der im gespannten Zustand festgeklebt wird und sich anschließend entspannen kann. Derartige Materialien und deren Verarbeitungsverfahren sind allgemein bekannt. Als Beispiele hierfür seien die wärmeschrumpfbaren Elastikmaterialien genannt, die in den US-Patentschriften 39 12 565 Koch et al, 36 39 917 Althouse und 38 19 401 Massengale beschrieben sind.
In einer zweiten alternativen Ausführungsform kann die erfindungsgemäße Binde anstatt durch Verwendung einer undurchlässigen Polymerfilmrückseite mit einem Elastik zwecks Formung der Binde durch ein formbares Kunststoffschaummaterial ausgeformt werden, das flüssigkeitsundurchlässig und gegenüber dem Benutzer weich ist. Dieses Material würde mit einer Raffung bzw. mit Falten in den ansteigenden Wandungsbereichen ausgeformt, um eine Anpassung der Binde an den Körper der Benutzerin zu ermöglichen. Bei einer derartigen Binde wäre die Verwendung von Elastik nicht notwendig, nachdem sie in Form eines Behälters oder Beckens ausgeformt werden kann, so daß es nicht notwendig ist, mittels der Kontraktion des Elastik das Material der Rückseite in die gewünschte Gestalt zu bringen.
Ein geeignetes Schaummaterial ist Polyethylen- Polyvinyl-Acetatschaum, der durch Vakuum und thermische Ausformung die gewünschte Gestalt erhält und in den anschließend das absorbierende Mittel und die körperseitige Auskleidung hineingelegt werden.
Gemäß einer dritten Ausführungsform können die Falten bzw. Raffungen im Wandungsbereich aus einem wärmeschrumpfbaren Film ohne bemerkenswert elastische Eigenschaften gebildet werden. Die Binde würde in der gleichen Weise erzeugt wie die bevorzugte Binde, die wärmeschrumpfbares Elastik enthält, wobei nach dem Schrumpfvorgang das Polymer der Binde die gewünschte Form gibt, ohne daß jedoch die Seitenwandungen elastische Eigenschaften erhalten.
Die bevorzugte Ausführungsform einer Menstruationsbinde im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist derart ausgebildet, daß die Wandungsbereiche sich bis in die Hautfalte an den Seiten der weiblichen Genitalien oder der Vulva erstrecken. Die Länge ist derart konzipiert, daß sie sich entsprechend weit kaudal und dorsal erstreckt, um ein Auslaufen in diese Richtungen zu verhindern, unter gleichzeitiger Anpassung an den Körper und ohne Komforteinbuße oder ohne die Paßform der anderen Kleidungsstücke der Benutzerin zu stören. Obwohl der menschliche Körper bezüglich Größenordnung und Gestalt in einer Vielzahl von Ausgestaltungen vorkommt, und es möglich ist, eine nahezu unendliche Zahl unterschiedlicher Kleidungsstücke herzustellen, um allen möglichen Körpergrößen Rechnung zu tragen, hat es sich allgmein gezeigt, daß Kleidungsstücke mit einem bestimmten Bereich von Dimensionen praktisch befriedigende Ergebnisse liefern. So beträgt allgemein bei dem erfindungsgemäßen Produkt, wenn dieses als Menstruations- und Inkontinenzbinde verwendet wird, die Breite in dem engen Bereich in der Mitte der Längskanten zwischen etwa 3,8 cm (1,5 inch) und etwa 10,2 cm (4 inch). Bei einer Verwendung als Menstruationsbinde beträgt diese Breite vorzugsweise etwa 6,3 cm (2,5 inch) bis 8,9 cm (3,5 inch), um eine Absorption ohne ein Auslaufen sicherzustellen. Im allgemeinen beträgt die Länge der Binde - in ihrer größten Längsausdehnungsrichtung gemessen - bezüglich des flüssigkeitsundurchlässigen Rückenteils zwischen etwa 15,2 cm (6 inch) und etwa 25,4 cm (10 inch). Eine bevorzugte Länge beträgt zwischen etwa 21,6 cm (8,5 inch) und etwa 24,1 cm (9,5 inch), damit ein Komfort für die Trägerin und ein guter Schutz gegen einen Austritt von Flüssigkeit gegeben ist.
Der Klebstoff, der die Binde in der gewünschten Lage halten soll, kann auf die Binde in jeder gewünschten Anordnungsweise aufgebracht werden, einschließlich in einer Reihe von engen Streifen. Im allgemeinen besteht die bevorzugte Anordnung aus der Aufbringung eines Streifens von Klebstoff. Das Band hat eine totale Breite von zwischen etwa 2,54 cm (1 inch) und etwa 3,8 cm (1,5 inch) und eine Länge von etwa 10,1 cm (4 inch) bis 15,2 cm (6 inch).
Die Menge, mit der das Material für den unteren absorbierenden Speicher und für die obere absorbierende Verstärkungsschicht in der Struktur zur Anwendung kommt, kann jede Menge sein, die ausreicht, um die Menge der Flüssigkeiten aufzunehmen, deren Rückhaltung beabsichtigt ist. Desweiteren kann ein hochabsorbierendes Material, wie beispielsweise ein Hydrogelsuperabsorbens dem Absorptionsmittel zugegeben werden, um die Zurückhaltung der flüssigen Stoffe zu unterstützen.
Das Verfahren, um eine Abdichtung zwischen dem durchlässigen Element und dem flüssigkeitsundurchlässigen Rückwandelement herzustellen, kann irgendein geeignetes Verfahren sein, das keine harten, komfortstörenden Rückstände zurückläßt, welche von der Trägerin als störend empfunden würden. Typische Abdichtungsmethoden sind ein Verschweißen durch Wärmeanwendung und eine Abdichtung mittels Klebstoff. Das für die vorliegende Erfindung bevorzugte Verfahren besteht in einer Ultraschallverschweißung längs einer Linie innerhalb der Kante der Binde an den Endbereichen, welche einen lose über die Schweißlinie vorstehenden Materialbereich von etwa 6,3 mm (0,25 inch) beläßt. Ultraschallverschweißen wird bevorzugt, da dieses Verfahren einen sauberen Verlauf der Schweißlinie erzeugt und da keine zusätzlichen Kosten für Klebstoff anfallen, wobei desweiteren bei diesem Verfahren im Vergleich zu einem Verschweißen durch Wärmeeinwirkung die Gefahr geringer ist, daß das Material perforiert wird.
Die bevorzugte Form für den unteren absorbierenden Speicher ist bei der vorliegenden Erfindung eine sanduhr-, hundeknochen- oder löffelbisquitartige Gestalt mit einem eingezogenen Mittelbereich. Bei der bevorzugtesten Ausführungsform ist das weiche, flaumartige Absorptionsmittel im dünneren Bereich dicker aufgetragen, um in diesem kritischen Bereich ein erhöhtes Absorptionsvermögen zu gewährleisten. Wenn eine Binde mit geringen Absorptionseigenschaften ausreicht oder zweckmäßig ist, kann eine Schicht mit einer einheitlichen Dicke aus einem weichen, flaumartigen oder flockigen Absorptionsmittel verwendet werden. Das Absorptionsmittel ist in dem dicken Mittelbereich etwa 1,75 bis 3mal dicker als in den Endbereichen. Alternativ hierzu kann eine Binde mit allgemein gleichförmiger Dicke verwendet werden, die jedoch im Mittelbereich ein Material mit höherem Absorptionsvermögen als in den Endbereichen aufweist. Ein höheres Absorptionsvermögen ohne gleichzeitig erhöhte Dicke läßt sich erreichen, indem man dort Fasern mit einem höheren Absorptionsvermögen verwendet oder indem man dort Mittel zugibt, die unter die Art der von Superabsorbens zu rechnen sind.
Es gibt verschiedene Variationen der Erfindung, die zur Formgebung der erfindungsgemäßen Binden zur Anwendung kommen können. So könnte die Binde mit einer undurchlässigen umgefalteten Kante versehen sein, insbesondere im elastischen Bereich, um ein seitliches Austreten von Flüssigkeit bzw. ein Lecken in diesem Bereich minimal zu halten. Die Krümmung der Binde könnte ebenfalls gegenüber der dargestellten Ausbildung variiert werden, um eine noch bessere Anpassung für Personen unterschiedlicher Größe und Gestalt zu gewährleisten. Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung könnte längs der Mittellinie der unteren flaumartigen Schicht ein nach unten führender Schlitz angebracht sein um damit die Mitte anzuheben und einen Weg für die Flüssigkeitsabsorption zu erzeugen. Die erfindungsgemäße Binde könnte auch in höheren Größen ausgebildet sein, um einen Schutz gegen Inkontinenz zu gewährleisten. Anstelle das absorbierende Verstärkungselement aus Coform zu bilden, wäre es dann vielmehr auch möglich, es aus einem durch Schmelzblasen gebildeten Material oder aus einem absorbierenden Rayon zu fertigen.
Das Verhältnis des Absorptionsvermögens der absorbierenden Verstärkungsschicht und des Absorptionsvermögens des unteren, weichen Absorptionsmittels kann jede beliebige Kombination einnehmen, die die erwünschte Binde liefert. Im allgemeinen beträgt das Verhältnis der Absorptionsvermögen zwischen den beiden Materialien 1 : 1, wenn für die absorbierende Verstärkungsschicht Coform und für den Speicher ein Faserflaum verwendet ist. Das maximale Absorptionsvermögen der Binde kann in Abhängigkeit von dem primär vorgesehenen Verwendungszweck variieren. So kann eine Binde, die als lnkontinenzbinde getragen werden soll, ein höheres Gesamtabsorptionsvermögen aufweisen, bis zu 60 cm3, während eine kleinere Binde, die als Menstruationsbinde vorgesehen ist, ein Gesamtabsorptionsvermögen von etwa 40 bis etwa 50 g Menstruationsflüssigkeit aufweisen kann. Ein bevorzugtes Absorptionsvermögen für eine Menstruationsbinde würde zwischen etwa 15 und etwa 25 g Menstruationsflüssigkeit liegen, damit eine Binde entsteht, die nicht zu voluminös ist, die jedoch für den normalen Austritt an Menstruationsflüssigkeit ausreicht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung findet primär Anwendung als Inkontinenz- oder Menstruationsbinde. Es ist jedoch auch möglich, die Vorrichtung als Verband für Verletzungen im Ohr, Ellenbogen oder Kniebereich, bzw. anderen Körperbereichen zu verwenden.
Bei der vorstehenden Beschreibung der Erfindung waren zum Zwecke der Erläuterung verschiedene Ausführungsbeispiele beschrieben worden. Es sind jedoch auch weitere Ausführungsformen und Modifikationen innerhalb des Grundgedankens der vorliegenden Erfindung möglich, die dem Fachmann beim Lesen der vorliegenden Anmeldung auf der Hand liegen. Es wäre auch denkbar, den Mittelbereich mit den ansteigenden Wandungen im Zusammehang mit einer langen, lendentuchartigen Inkontinenzbinde zu verwenden. Es könnte beispielsweise die Binde auch durch Gurte an Ort und Stelle gehalten werden, anstatt mittels eines Klebstoffes. Desweiteren ist es denkbar, die Binde lediglich durch ein eng sitzendes Kleidungsstück zu halten und nicht mittels Klebstoffstreifen.

Claims (27)

  1. Menstruations- oder leichte Inkontinenzbinde von länglicher, gekrümmter, der Körperform angepaßter, Gestalt mit verhältnismäßig langen Seiten und sich verjüngenden Enden (22, 24) zur Aufnahme von Körperausscheidungen, enthaltend ein flüssigkeitsdurchlässiges körperseitiges Element, eine unter diesem belegene Verstärkungsschicht aus absorbierendem Material, einen unteren, im Inneren belegenen absorbierenden Speicher und ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenteil, dadurch gekennzeichnet, daß der untere absorbierende Speicher (40) einen engen Mittelbereich aufweist; (13) und die Verstärkungsschicht (15) aus absorbierendem Material sich über den absorbierenden Speicher (40) hinaus erstrecken und Seitenränder aufweisen, welche an denjenigen Stellen, an denen der verengte Bereich des weichen unteren Speichers (40) aus absorbierendem Material das Rückenteil (12) nicht überlagert, Klappen bilden, die durch eine Raffung nach oben gebogen sind und auf jeder Seite des verengten Bereichs des Speichers (40) eine absorbierende Wandung (18, 20) bilden.
  2. 2. Binde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückenteil (12) an dem körperseitigen Element (13) in einem benachbart zu dem absorbierenden Speicher (40) belegenen Gebiet befestigt ist.
  3. 3. Binde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Raffung dieser Klappen zwecks Bildung der Wandungen (18, 20) durch Verkürzung von Elastik entsteht.
  4. 4. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Wandungen (18, 20) in etwa der Breite des weitesten Teiles des darunterliegenden absorbierenden Speichers (40) entspricht.
  5. 5. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Absorbens in der Mitte der Binde (10) sich bis etwa in Höhe der Wandungen (18, 20) erstreckt.
  6. 6. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Absorbens in der Mitte der Binde dicker ist als an den Enden.
  7. 7. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die das Rückenteil (12) bildende Schicht ein Verbundstoff aus einem Faservlies (42) und einem Polymerfilm (44) ist.
  8. 8. Binde nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Elastik (21) sich allgemein über die Länge der Wandung (18, 20) erstreckt.
  9. 9. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das körperseitige Element (13) und das undurchlässige Rückenteil (12) über demjenigen Bereich vorstehen, an dem sie aneinander befestigt sind, unter Ausbildung eines weichen Saumes an den Enden (22, 24) der Binde 10.
  10. 10. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der untere absorbierende Speicher (40) die Kontur einer Sanduhr besitzt.
  11. 11. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die absorbierende Verstärkungsschicht (15) die Kontur eines Hundeknochens hat.
  12. 12. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Damenbinde ist.
  13. 13. Binde nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Inkontinenzbinde ist.
  14. 14. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe des körperseitigen Elements (13) im allgemeinen die gleiche Ausdehnung aufweist wie die Klappe des Rückenteils (12) im Bereich der Wandungen (18, 20).
  15. 15. Binde nach einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die mit Elastik versehenen Seitenränder im allgemeinen parallel zueinander verlaufen.
  16. 16. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappen in etwa ab der Mitte der vertikalen Höhe des dicksten Teils des Absorptionsspeichers nach oben gerichtet verlaufen.
  17. 17. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die absorbierende Verstärkungsschicht (15) eine Gurley-Steifheit zwischen etwa 1000 und etwa 1300 mg besitzt.
  18. 18. Binde nach einem der Ansprüche 3 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Elastik (21) bis zum äußersten Rand der Wandung (18, 20) erstreckt.
  19. 19. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Raffung der Klappen durch Hitzeschrumpfung eines allgemein unelastischen Polymerfilms entsteht.
  20. 20. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die absorbierende Verstärkungsschicht (15) in die Wandungen (18, 20) erstreckt und das Elastik (21) abdeckt.
  21. 21. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der flüssigkeitsundurchlässige Rückenteil eine Schaumstoffschicht enthält.
  22. 22. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bogenförmige Unebenheiten (38, 39) an den Stellen gebildet sind, an denen die Enden (22, 24) der Binde (10) nach oben abgebogen sind.
  23. 23. Binde nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückenteil (12), die absorbierende Verstärkungsschicht (15) und das körperseitig belegene Element (12) sowie das Elastik (21) miteinander an nicht zusammenhängenden Stellen der Seitenwände (18, 20) verbunden, insbesondere verschweißt sind.
  24. 24. Binde nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung mittels Ultraschallverschweißen längs zweier diskontinuierlicher Verbindungslinien erfolgt.
  25. 25. Binde nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den einzelnen Verbindungsstellen Öffnungen bzw. Durchlässe bestehen, die einen Fluidtransfer erlauben.
  26. 26. Binde nach einem der Ansprüche 1 bis 10 und 12 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die absorbierende Verstärkungsschicht die Kontur einer Sanduhr besitzt.
  27. 27. Menstruations- oder Inkontinenzbinde, enthaltend ein gekrümmtes Polster (10) mit elastisch gestalteten Rändern, wobei sich eine absorbierende Verstärkungsschicht (15) unmittelbar unter einem körperseitigen flüssigkeitsdurchlässigen Abdeckelement (13) bis in die elastische gestalteten Ränder (18, 20) erstreckt, zur Verhinderung eines Zusammenbauschens und Verdrehens der Binde.
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