DE3721981A1 - Verfahren und vorrichtung zur beseitigung von verunreinigungen im boden - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur beseitigung von verunreinigungen im boden

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Beseitigung von Verunreinigungen im Boden, insbesondere zur Grundwasser­ sanierung, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, und eine insbesondere zur Durchführung dieses Verfahrens dienende Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 11.
Aufgrund des steigenden Umweltbewußtseins versucht man, bekanntgewordene Untergrundkontaminationen, insbesondere mit Kohlenwasserstoffen, zu beseitigen. Diese werden häufig beobachtet auf alten bzw. ehemaligen Geländen chemischer bzw. petrochemischer Fabriken, bei denen in der Vergangenheit kein oder nur wenig Wert auf die voll­ ständige Verhinderung des Einsickerns von Schadstoffen in den Boden gelegt wurde. Dabei kam es zu Grundwasserkonta­ minationen. Hier eine Grundwassersanierung durchzuführen, ist außerordentlich schwierig. Insbesondere sind solche Sanierungsmaßnahmen nur langfristig mit einem erheblichen Aufwand durchzuführen. Als Faustregel kann angenommen wer­ den, daß eine Grundwassersanierung etwa die gleiche Zeit in Anspruch nimmt, in der eine Verunreinigung des im Boden enthaltenen Grundwassers stattgefunden hat.
Zu diesem Zweck sind mehrere Sanierungsverfahren bereits bekannt. Ein Verfahren besteht darin, in verunreinigten Bereichen den Boden auszutauschen. Das führt jedoch ledig­ lich zu einer Verlagerung des Problems auf Sonderdeponien. Auch die Kosten des Bodenaustausches sind außergewöhnlich hoch. Weiterhin ist eine Bodenwäsche bzw. eine thermische Bodenbehandlung bekannt. Dieses Verfahren ist sehr aufwen­ dig und kostenintensiv. Schließlich ist eine Sanierung durch Bodenluftabsaugung mit alternativer oder gleichzei­ tiger Grundwasserdesorption bekannt. Hier werden zur Rei­ nigung der verunreinigten Bodenluft bzw. die beim Strippen des verunreinigten Grundwassers entstehende Abluft in Ak­ tivkohlefiltern gereinigt. Hierbei tritt lediglich eine Problemverlagerung auf die Aktivkohle ein. Diese muß näm­ lich wiederum auf Sonderdeponien gelagert werden. Im übri­ gen ist dieses Verfahren sehr zeitaufwendig. Es erfordert darüber hinaus einen hohen apparativen und energetischen Aufwand.
Hiervon ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zu­ grunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welches mit geringem Aufwand durchführbar ist, ohne daß eine Schadstoffverlagerung erfolgt.
Die vorrichtungsgemäße Aufgabe wird durch die kennzeich­ nenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Durch die Kombina­ tion aus der biologischen Reinigung des Wassers und dem Durchspülen des Bodens arbeitet das erfindungsgemäße Ver­ fahren besonders wirtschaftlich, da das Spülen einen opti­ malen Schadstoffaustrag mit dem abgezogenen Wasser gewähr­ leistet und biologische Wasseraufbereitungsverfahren trotz eines geringen Energiebedarfs außerordentlich effektiv sind. Vor allem werden bei der biologischen Reinigung die dem Wasser entzogenen Stoffe, und zwar die besonders schwer abbaubaren halogenierten Kohlenwasserstoffe, prak­ tisch restlos abgebaut. Es fallen dadurch hierbei keiner­ lei Sekundärstoffe an, die einer Entsorgung bedürfen, also auf Sondermülldeponien endgelagert werden müssen. Eine Schadstoffverlagerung, wie es bei den bereits bekannten Verfahren dieser Art vielfach notwendig ist, findet somit beim erfindungsgemäßen Verfahren nicht statt.
Zweckmäßigerweise erfolgt die biologische Reinigung in aufeinanderfolgenden anaeroben und aeroben Biostufen, die apparativ zusammengefaßt sind. Diese Anlagen lassen sich dem jeweiligen Sanierungsfall anpassen, sind kompakt und mit geringem Energieaufwand zu betreiben. Das letztge­ nannte Kriterium ist besonders wichtig, da erfahrungsgemäß derartige Sanierungsmaßnahmen einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung werden unmit­ telbar vor bzw. während der Zurückleitung des soweit ge­ reinigten Wassers in den Boden die darin enthaltenen schwer löslichen Restverunreinigungen, insbesondere gelö­ ste organische Kohlenstoffe, eliminiert. Hierzu dient nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ein ebenfalls bio­ logisch arbeitendes Langsamfilter, das mit einer Langzeit­ biologie besiedelt ist. In diesem Langzeitfilter werden die Restverunreinigungen ohne irgendwelche Energierzufuhr von außen praktisch beim Zurückleiten des Wassers in den Boden gereinigt.
Schließlich wird verfahrensmäßig vorgeschlagen, das Durch­ spülen des Bodens dadurch herbeizuführen, daß beim Abzie­ hen des zu reinigenden Wassers der (Grund-)Wasserspiegel abgesenkt und beim Zurückführen des gereinigten Wassers dieser wieder erhöht wird. Das dabei entstehende hydrauli­ sche Druckgefälle löst eine Spülströmung aus. Besonders vorteilhaft ist es, wenn gleichzeitig die Entnahmestelle und die Zurückführstelle derart auseinandergelegt werden, daß das wieder im Boden eingeleitete Wasser auf dem Weg zur erneuten Entnahme in Richtung des (Grund-)Wasserstroms fließt. Hierdurch entsteht ein besonders effektiver Spül­ fluß, der zusammen mit der überirdischen Anordnung der Reinigungs- bzw. Filtrationsorgane einen geschlossenen Kreislauf bildet.
Die vorrichtungsgemäße Lösung der Erfindung verfügt über die kennzeichnenden Merkmale des Anspruch 11. Durch die Verwendung von Tauchtrommelreaktoren, die apparativ zusam­ mengefaßt sind, verfügt die biologische Reinigungsanlage über sehr kompakte Abmessungen. Sie ist daher leicht transportabel, also am Sanierungsort leicht auf- und ab­ baubar. Insbesondere läßt sich die Reinigungsanlage so leicht in genormten Großraumbehältern (Containern) unter­ bringen, die ohne nennenswerten baulichen Aufwand problem­ los vor Ort installiert werden können.
Weitere Merkmale der Erfindung beziehen sich auf die Aus­ bildung eines Langsamfilters zur Elimination der Restver­ unreinigungen. Dieses ist erfindungsgemäß als ein teichar­ tiges Sickerbecken ausgebildet, welches zum einen leicht herstellbar ist, nämlich lediglich einen Bodenaushub er­ fordert ggf. mit einer Schüttung aus einer Filterschicht, insbesondere Kies, und eventuell einer Folie zur Abdeckung der Seitenwandungen und/oder des Bodens versehen ist. Hierin wird dann eine Langzeitbiologie angesiedelt, die eine langsame Elimination schwer löslicher Restverunreini­ gungen bewirkt, und zwar ohne irgendwelche bewegten Teile im Sickerbecken, so daß für die Beseitigung der Restverun­ reinigungen kein zusätzlicher Energieaufwand erforderlich ist. Darüber hinaus kann die Wasseraufnahmekapazität des Langzeitfilters, also des Sickerbeckens, ausreichend groß bemessen werden, um bei möglichen Funktionsstörungen in der Reinigungsanlage eine kontinuierliche weitergehende Zurückleitung des gereinigten Wassers zu gewährleisten, wodurch der Spülfluß im Boden stets aufrechterhalten bleibt. Das Spülbecken kann darüber hinaus ohne nennens­ werte Kosten ausreichend groß bemessen werden, um zum einen eine ausreichend lange Verweilzeit des nachzureini­ genden Wassers hierin zu gewährleisten und andererseits einen Zwischenspeicher zu bilden, für den Fall, daß zwi­ schenzeitlich die biologische Reinigungsanlage einen grö­ ßeren Ausstoß an biologisch gereinigtem Wasser hat als durch das Sickerbecken in den Boden zurücksickern kann.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des Verfahrensablaufs derselben werden nachfolgend an­ hand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Gesamtansicht der Vorrichtung mit einem vertikalen Schnitt durch das Sanie­ rungsgebiet,
Fig. 2 eine Grundrißdarstellung der Vorrichtung gemäß der Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt durch ein Sickerbecken,
Fig. 4 einen Querschnitt durch eine alternative Ausfüh­ rungsform des Sickerbeckens.
Die hier gezeigte Vorrichtung dient zur Grundwassersanie­ rung, und zwar insbesondere zur Beseitigung von Kohlenwas­ serstoffen aus dem Grundwasser.
Diese Vorrichtung verfügt über einen Grundwas­ serabzugsschacht in Form eines Tiefbrunnens 10, eine Ozo­ nungseinrichtung 11, eine biologische Reinigungsanlage 12, ein mechanisches Trommelbandfilter 13 und ein Langsamfil­ ter 14.
Die Bodenstruktur läßt im hier gezeigten Falle eine obere wasserungesättigte Zone 15, eine darunterliegende (eng schraffierte) wassergesättigte Zone 16 und eine in der letzteren sich befindende (karierte) verunreinigte Zone 17 erkennen. Die Grundwasserströmungsrichtung 18 markiert der in der wassergesättigten Zone 16 eingezeichnete Pfeil.
Der Tiefbrunnen 10 besteht im hier gezeigten Ausführungs­ beispiel aus einem in eine entsprechende Erdbohrung 19 eingelassenes Filterrohr 20, dessen Außenmantel von einer Kiesschüttung 21 umgeben ist, die den Freiraum zwischen der Erdbohrung 19 und das im Durchmesser entsprechend kleiner bemessene Filterrohr 20 ausfüllt. Der Tiefbrunnen 10 ist derart im Boden eingebracht, daß er in den in bezug auf die Grundwasserströmungsrichtung 18 vornliegenden Zipfel der verunreinigten Zone 17 mündet, wobei der Tief­ brunnen 10 soweit in den Boden hineinragt, daß er im un­ teren Bereich der verunreinigten Zone 17 endet. Das Fil­ terrohr 20 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel nur in demjenigen unteren Endbereich mit Öffnungen 22 zum Ein­ tritt des zu reinigenden Wassers versehen, der sich in der verunreinigten Zone 17 befindet. Der übrige, hochführende Restbereich des Filterrohrs 20 ist im vorliegenden Ausfüh­ rungsbeispiel geschlossen ausgebildet. Es ist aber zur einfacheren Ausbildung des Filterrohrs 20 auch denkbar, dieses über einen größeren Längenbereich bzw. vollständig mit Öffnungen 22 zu versehen.
Das aus dem Tiefbrunnen 10 durch eine in den Figuren nicht gezeigte Pumpanlage aus dem Boden abgezogene verunreinigte Wasser wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel zunächst der Ozonungseinrichtung 11 zugeleitet. Diese dient zur oxydativen Aufspaltung schwer abbaubarer Substanzen, um diese der biologischen Reinigung leichter zugänglich zu machen.
Die der Ozonungseinrichtung 11 nachgeordnete biologische Reinigungsanlage 12 verfügt im vorliegenden Ausführungs­ beispiel über eine Dosierstation 23, von der aus das bio­ logisch zu reinigende Wasser nacheinander zwei, im vorlie­ genden Ausführungsbeispiel nebeneinanderliegenden Tropf­ körpern, nämlich rotierenden, zylindrischen Tauchtrommel­ reaktoren 24 und 25 zugeführt wird. Der erste Tauchtrom­ melreaktor 24 bildet eine erste, anaerobe Biostufe, in der eine Behandlung des zu reinigenden Wassers in gasdichter Umgebung erfolgt zum mikrobiellen Abbau der Schadstoffe, insbesondere von Kohlenwasserstoffen. Der zweite Tauch­ trommelreaktor 25 ist als aerobe Biostufe ausgebildet, in der unter Sauerstoffzufuhr überschüssige Sekundärstoffe aus der ersten anaeroben Biostufe eliminiert werden. Al­ ternativ kann die biologische Reinigungsanlage 12 auch über einen Aufbau verfügen, wie er aus den Deutschen Of­ fenlegungsschriften 34 740 177 und 35 37 397 hervorgeht.
Im Anschluß an die biologische Reinigung des Wassers er­ folgt eine mechanische Filtration, und zwar im vorliegen­ den Fall durch ein der biologischen Reinigungsanlage nach­ geordnetes mechanisches Trommelbandfilter 13.
Das dem Trommelbandfilter 13 nachgeordnete Langsamfilter 14 kann über einen Aufbau verfügen, wie er in den Fig. 3 bzw. 4 dargestellt ist. In beiden Fällen ist das Langsam­ filter 14 teichförmig ausgebildet, besteht nämlich aus ei­ nem in den Boden eingelassenen Sickerbecken 26 mit einer im gezeigten Ausführungsbeispiel rechteckigen Grundfläche. Das Sickerbecken 26 kann aber genauso über andere, bei­ spielsweise eine kreisförmige Grundfläche verfügen. Die beiden hier gezeigten Ausführungsformen der Langsamfilter 14 sind im Bereich ihres Bodens 27 wasserdurchlässig aus­ gebildet. Das im Langsamfilter 14 befindliche Wasser kann somit durch den Boden 27 im Erdreich versickern. Als Fil­ termaterial dient in beiden Fällen eine den Boden 27 voll­ ständig abdeckende Filterschicht 28, die einfachstenfalls aus einer Kiesschüttung bestehen kann, in der eine Lang­ zeitbiologie angesiedelt ist. Die Wandungen 29 des Sicker­ beckens 26 sind geneigt, und zwar derart, daß einander ge­ genüberliegende Wandungen 29 zum Boden 27 hin konvergie­ rend verlaufen.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 3 sind die Wandungen 29 ringsherum wasserundurchlässig ausgebildet, nämlich durch wasserdicht miteinander verbundene Platten oder eine durch­ gehende Betonschicht abgedeckt. Diese gewährt eine Stüt­ zung des Erdreichs im Bereich der Wandungen 29. In diesem Fall ist es daher auch möglich, die Wandungen 29 senkrecht verlaufen zu lassen. Der Boden 27 des Sickerbeckens 26 ist in diesem Ausführungsbeispiel lediglich durch die Filter­ schicht 28 abgedeckt. Es steht so die gesamte Bodenfläche zum Versickern des gereinigten Wassers ins Erdreich zur Verfügung.
Das Sickerbecken der Fig. 4 ist vollständig durch eine Fo­ lie 30 ausgekleidet. Diese ist im Bereich der Wandungen 29 wasserundurchlässig, während im Bereich des Bodens 27 die Folie 30 wasserdurchlässig ausgebildet ist, wozu die Folie 30 in diesem Bereich mit rasterförmig auf die Fläche des Bodens 27 verteilten Löchern 31 versehen ist. Alternativ kann die Folie im Bereich des Bodens 27 auch aus einem Textilmaterial bestehen, welches wasserdurchlässig ist. In diesem Falle kann ggf. die Filterschicht 28 im Sickerbec­ ken 26 entfallen, d.h. das textile Geflecht im Bereich des Bodens 27 mit darauf angesiedelten Bakterien unmittelbar als Filter dienen.
Weiterhin ist es möglich, das Sickerbecken 26 nur im Be­ reich der Wandungen 29 mit einer Folienauskleidung zu ver­ sehen. Der Boden 27 ist dann wieder - wie im Ausführungs­ beispiel der Fig. 3 - lediglich durch die Filterschicht 28 abgedeckt.
Die Anordnung des Langsamfilters 14 erfolgt zweckmäßiger­ weise in bezug auf die Grundwasserströmungsrichtung 18 vor der verunreinigten Zone 17, also im Bereich des dem Tief­ brunnen 14 gegenüberliegenden Endes der verunreinigten Zo­ ne 17.
Nachfolgend wird die Funktionsweise der beschriebenen Vor­ richtung hinsichtlich des Verfahrensablaufs, insbesondere beim Spülen, näher beschrieben:
Durch die Entnahme des zu reinigenden Wassers und die Wie­ dereinleitung in das Erdreich an definierten Stellen zur verunreinigten Zone 17 entstehen im Erdreich Spülströmun­ gen in im wesentlichen zwei unterschiedlichen Richtungen. Durch das Abziehen des zu reinigenden Wassers durch den Tiefbrunnen 10 erfolgt eine Grundwasserabsenkung, wodurch das Wiedereinsickern des gereinigten Wassers durch das Langsamfilter 14 in das zu sanierende Erdreich begünstigt wird. Außerdem wird durch die Grundwasserabsenkung die Grundwasserströmung, nämlich in die Grundwasserströmungs­ richtung 18, begünstigt. Diese wird noch dadurch ver­ stärkt, daß die Entnahme des zu behandelnden Wassers durch den Tiefbrunnen 10 an der in Grundwasserströmungsrichtung 18 vornliegenden Spitze der verunreinigten Zone 17 er­ folgt, während die Einleitung des gereinigten Wasser durch das Langsamfilter 14 in bezug auf die Grundwasserströ­ mungsrichtung 18 vor der verunreinigten Zone 17 erfolgt. Es fließt nämlich so von der Stelle der Einleitung des gereinigten Wassers in das Erdreich bis zur erneuten Ent­ nahme durch den Tiefbrunnen 10 in die Grundwasserströ­ mungsrichtung 18.
Bei der überirdischen Reinigung des verunreinigten Grund­ wassers wird der Abstand zwischen dem Tiefbrunnen 10 und dem Langsamfilter 14 überbrückt, indem längs der Ozonungs­ einrichtung 11, der biologischen Reinigungsanlage 12, des mechanischen Trommelbandfilters 13 und des Langsamfilters 14 das Wasser in entgegengesetzte Richtung zur Grundwas­ serströmungsrichtung 18 transportiert wird.
Der Verfahrensablauf in der biologischen Reinigungsanlage 12 entspricht demjenigen, wie er beispielsweise aus den Deutschen Offenlegungsschriften 34 42 510 und 35 37 307 bekannt geworden ist.
  • Bezugszeichenliste: 10 Tiefbrunnen
    11 Ozonungseinrichtung
    12 biologische Reinigungsanlage
    13 mechanisches Trommelbandfilter
    14 Langsamfilter
    15 wasserungesättigte Zone
    16 wassergesättigte Zone
    17 verunreinigte Zone
    18 Grundwasserströmungsrichtung
    19 Erdbohrung
    20 Filterrohr
    21 Kiesschüttung
    22 Öffnung
    23 Dosierstation
    24 Tauchtrommelreaktor
    25 Tauchtrommelreaktor
    26 Sickerbecken
    27 Boden
    28 Filterschicht
    29 Wandung
    30 Folie
    31 Loch

Claims (20)

1. Verfahren zur Beseitigung von Verunreinigungen im Boden, insbesondere zu Grundwassersanierung, wobei aus dem Boden (Grund-)Wasser abgezogen, überirdisch gerei­ nigt und wieder in den Boden eingeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Abziehen und Wiedereinleiten des Wassers in den Boden derart erfolgt, daß der Boden durchspült wird und das Wasser biologisch gereinigt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die biologische Reinigung des Wassers durch Tropf­ körper, insbesondere Tauchtrommelreaktoren (24) erfolgt. 3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die biologische Reinigung nacheinander in einer anaeroben und in einer aeroben Biostufe, die apparativ zu­ sammengefaßt sind, durchgeführt wird.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß vor der biologischen Reini­ gung eine Ozonung vorgenommen wird.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß nach der biologischen Rei­ nigung die dabei entstandenen Feststoffe, insbesondere ab­ gebaute Biomassen, mechanisch ausgefiltert werden.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem Wasser unmittelbar vor und/oder während der Zurückleitung in den Boden schwer lösliche Restverunreinigungen eliminiert werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die schwer löslichen Restverunreinigungen durch ein eine Langzeitbiologie aufweisendes Langsamfilter (14) elimi­ niert werden.
8. Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Durchspülen des Bodens der Wasserspiegel durch das Abzie­ hen von Wasser gesenkt und durch das Zurückleiten des be­ handelten Wassers oberhalb des (abgesenkten) Wasserspiegels dieser wieder angehoben wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Wasser an einer anderen Stelle aus dem Boden abgezogen wird als es in denselben zurückgeleitet wird, vorzugsweise derart, daß das Wasser beim Einsickern in den Boden in ei­ ne Grundwasserströmungsrichtung (18) fließt zur Bildung eines kontinuierlichen Spülflusses.
10. Verfahren nach Anspruch 6 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulik des Spülkreislaufs der Reaktion der biologischen Abbauvorgänge, insbesondere im Langsamfilter (14), ange­ paßt wird.
11. Vorrichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen im Boden, insbesondere zur Grundwassersanierung, mit minde­ stens einem im Boden eingelassenen (Grund-)Wasserabzugs­ schacht, einer überirdischen Pump- und Reinigungsanlage für das Wasser und einem Rückleitungsorgan des gereinigten Wassers im Boden, insbesondere zur Durchführung des Ver­ fahrens nach den Ansprüchen 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine biologische Reinigungsanlage (12) aus wenigstens zwei apparativ zusammengefaßten, biologisch arbeitenden Tropf­ körpern (Tauchtrommelreaktoren 24).
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der biologischen Reinigungsanlage (12) eine Ozonungs­ einrichtung (11) und/oder ein mechanisches Filter (Trom­ melbandfilter 13) nachgeordnet ist bzw. sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ozonungseinrichtung (11) und/oder das mechanische Filter (mechanisches Trommelbandfilter 13) in die biologi­ sche Reinigungsanlage (12) integriert sind.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der biologischen Rei­ nigungsanlage (12) bzw. dem mechanischen Filter (mechani­ sches Trommelbandfilter 13) ein Langsamfilter (14) nach­ geordnet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Langsamfilter (14) als ein im Boden eingelassenes Sickerbecken (26) ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 und 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Sickerbecken (26) des Langsamfilters (14) geneigte Wandungen (29) aufweist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 13 sowie einem oder mehre­ ren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Boden (27) des Sickerbeckens (26) des Langsamfilters (14) wasserdurchlässig ausgebildet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der wasserdurchlässige Boden (27) des Sickerbeckens (26) über eine Filterschicht (28), vorzugsweise aus einer Kiesschüttung, verfügt,
19. Vorrichtung nach Anspruch 14 sowie einem oder mehre­ ren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Wandungen (29) des Sickerbeckens (26) mit einer Folie (30) ausgekleidet sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 und 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sowohl die Wandungen (29) als auch der Boden (27) des Sickerbeckens (26) durch eine durchgehende Folie abgedeckt sind, die im Bereich des Bodens (27) wasser­ durchlässig ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 14 sowie einem oder mehre­ ren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Langsamfilter (14), insbesondere in der Filterschicht (28) und/oder dem Bereich der den Boden (27) des Sickerbeckens (26) überdeckenden Folie (30) eine Langzeitbiologie ange­ siedelt ist.
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