DE3728601C1 - Zentralverriegelungsanlage fuer Tuer- und Deckelverschluesse eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Zentralverriegelungsanlage fuer Tuer- und Deckelverschluesse eines Kraftfahrzeugs

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DE3728601C1
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DE3728601A
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English (en)
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Ulrich Dipl-Ing Bruhnke
Juergen Koerber
Helmut Fischer
Ingo Dipl-Ing Jobmann
Dieter Dipl-Ing Feichtiger
Hans Dipl-Ing Deischl
Guenther Dipl-Ing Weikert
Josef Dipl-Ing Schumacher
Klaus Dipl-Ing Claar
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FEICHTIGER, DIETER, DIPL.-ING., 71134 AIDLINGEN, D
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Daimler Benz AG
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/46Locking several wings simultaneously
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    • Y10T70/5889For automotive vehicles

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Zentralverriegelungs­ anlage (ZVA) mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Eine gattungsgemäße ZVA ist bekannt (DE-PS 35 31 349).
Ferner ist es bereits bekannt, im Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges befindliche Klappenverschlüsse, z.B. des Handschuhkastens und zusätzlicher Stauräume, mit durch einen Schlüssel zu betätigenden Schließstellen zu versehen, damit diese Klappenverschlüsse jeweils gegen unbefugten Zugriff verriegelt werden können.
Eine solche Anordnung findet sich z.B. in von der Anmelderin hergestellten Kombilimousinen und wird in deren Be­ dienungsanleitung ausdrücklich erwähnt. Aus derselben Bedienungsanleitung geht hervor, daß der Heckdeckelverschluß durch Schlüsselbetätigung seiner Schließstelle in eine von der ZVA abgekoppelt verriegelte Schließstellung gebracht werden kann. Eine Wiederent­ riegelung des Heckdeckelverschlusses ist dann nur noch durch erneute Schlüsselbetätigung seiner Schließstelle möglich und nicht mittels der von einer anderen Schließstelle aus.
Vor allem für Fahrzeuge, die mit offenem Verdeck be­ trieben und abgestellt werden können, fehlt bislang eine komfortable ZVA die es dem Fahrzeugbenutzer er­ möglicht, Ablage- und Gepäckfächer im Fahrgastraum einer­ seits gemeinsam mit den Fahrzeugtüren und dem Heckdeckel, andererseits willkürlich unabhängig von diesen gegen unbe­ fugten Zugriff durch Schlüsselbetätigung jeweils einer einzelnen Schließstelle zentral zu verriegeln.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße ZVA in der angegebenen Weise weiterzubilden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die Zentralsteuerschaltung (ZS) der ZVA kann demnach auch durch Schlüsselbetätigung einer im Fahrgastraum vorgesehenen und mit einem Steuerschalter gekoppelten Schließstelle bedient werden.
Eine Umschaltvorrichtung ist in Verbindungen der Stell­ elemente für Tür- und Deckelverschlüsse mit der ZS und der Stellelemente für Behältnisklappenverschlüsse mit der ZS geschaltet. Sie verbindet, gesteuert durch die ZS und Schaltsignale verschiedener Schließstellen bzw. Steuerschalter, entweder nur die Tür- und Deckelverschluß- Stellelemente oder nur die Klappenverschluß-Stellelemente oder auch auf einen einzelnen Schaltbefehl hin alle Stell­ elemente gemeinsam - d.h. kurzzeitig nacheinander oder gleichzeitig - mit der ZS oder deren Antriebsmittel (z.B. Bidruckpumpe) für die Stellelemente.
Mittels einer Kennungsanordnung an solchen Schließ­ stellen, die von außerhalb des Fahrzeugs mittels Schlüssels und vom Fahrzeuginneren her mittels einer Innenbetätigungshandhabe ent- und verriegelt werden können - also i.a. an den Schließstellen an der Fahrer­ tür und an der Beifahrertür - wird der ZS bei Ver­ wendung eines Schlüssels ein Schlüsselerkennungssignal zugeführt. Durch Verknüpfung des letzteren mit einem Umschaltsignal eines der betätigten Schließstelle zuge­ ordneten Steuerschalters wird in der Schaltlogik der ZS eine Unterscheidung getroffen, ob die Ansteuerung der ZS von außen oder von innen vorgenommen wurde.
Im Fall einer Verriegelung des Fahrzeugs von innen werden die Klappenverschluß-Stellelemente nicht im Verriegelungssinn betrieben, da davon ausgegangen werden kann, daß sich ein Fahrzeugbenutzer im Fahrgastraum befindet, der zwar die Türen und den Heckdeckel des Fahrzeugs gegen unbefugtes Eindringen auch im Fahr­ betrieb geschützt wissen will, aber weiterhin freien Zugang zu den Behältnissen im Fahrgastraum wünscht.
Eine separate zentrale Verriegelung der Behältnis- Klappenverschlüsse ist gleichwohl durch Verriegelung der Schließstelle im Fahrgastraum möglich.
Vorteilhaft kann auch für die hier offenbarte ZVA ein Hauptschlüssel-/Nebenschlüssel-(HS/NS-)System an sich bekannter Art verwendet werden.
Dabei können HS und NS in den Fahrer- /Beifahrertür- Schließstellen verwendet werden, während die Schließstelle im Fahrgastraum in bekannter Weise nur mit dem HS be­ tätigt werden kann.
Die Kennungsanordnung kann dann vorteilhaft abweichend vom Stand der Technik so ausgebildet werden, daß sie auch bei Verwendung des NS ihr Schlüsselerkennungs­ signal erzeugt.
Weitere vorteilhafte Gestaltungen der erfindungsgemäßen ZVA gehen aus den Merkmalen der Unteransprüche hervor.
Ein Ausführungsbeispiel einer ZVA gemäß der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt. In der folgenden Figurenbeschreibung werden auch verschiedene Funktionsabläufe der ZVA aufgezeigt.
Es zeigt
Fig. 1 ein Gesamtschema einer elektropneumatischen ZVA und
Fig. 2 eine Variante der Umschaltvorrichtung für eine ZVA mit elektrisch betriebenen Stell­ elementen.
Eine elektrische oder elektronische Zentralsteuer­ schaltung (ZS) 1 steuert einen Elektromotor 2 und damit eine von diesem umkehrbar angetriebene Bidruckpumpe 3 mit einem Druck-/Unterdruckausgang 4. An letzteren ist als Umschaltvorrichtung ein 3/2-Wege-Elektromagnet­ ventil 5 fluidisch angeschlossen, welches elektrisch ebenfalls von der ZS 1 gesteuert wird. Das Ventil 5 nimmt stromlos seine Grundschaltstellung "0" ein und kann gegen eine rückstellende Federkraft in eine Stellung "1" befristet umgeschaltet werden. Es dient als Druck-/ Unterdruckweiche zum wechselweisen Anschließen eines äußeren Druckleitungszweiges 6 - in Stellung "0" - und eines inneren Druckleitungszweiges 7 - in Stellung "1" - an den Druck-/Unterdruckausgang 4.
An den äußeren Druckleitungszweig 6 sind in zwei ersten Schließstellen 8 und einer zweiten Schließstelle 9 je ein Türverschluß-Stellelement 10 - für Fahrer- und Beifahrertürverschlüsse sowie den schlüsselbetätigbaren Heckdeckelverschluß - und weitere Tür- und Deckelver­ schluß-Stellelemente 11 - für Fondtüren - und 12 - für Tankdeckel - fluidisch angeschlossen.
In den gleich aufgebauten Schließstellen 8, die sowohl durch einen Hauptschlüssel (HS) als auch durch einen Nebenschlüssel (NS) - durch Symbole angedeutet - betätigt werden können, ist je ein mit dem Stellglied des Stellelementes 10 gekoppelter elektrischer Steuer­ schalter 8.1 als auch ein ebenfalls mit dem Stellglied gekoppelter Innenbetätigungsknopf 8.2 vorgesehen. Ferner ist jede - ebenfalls mit dem Stellglied, dem Steuerschalter 8.1 und dem Innenbetätigungsknopf 8.2 gekoppelte - Schließstelle 8 mit einer elektrischen Kennungsanordnung in Gestalt eines bei Benutzung eines Schlüssels - HS und NS - in der Schließstelle ge­ schlossenen Schließerschalters 8.3 versehen.
In der zweiten Schließstelle 9 ist lediglich ein Steuer­ schalter 9.1, der funktionell den Steuerschaltern 8.1 entspricht, vorgesehen. Die Schließstelle 9 kann nur mittels des HS betätigt werden. Die Steuerschalter 8.1 und 9.1 sind bistabile Wechselschalter, die zwischen Plus- und Minus-Potential umschaltbar sind und das jeweils anliegende elektrische Potential auf je einen Einzelanschluß der ZS 1 legen.
An den inneren Leitungszweig 7 sind fluidisch ein Hand­ schuhkasten-Klappenverschluß-Stellelement 13 sowie weitere Klappenverschluß-Stellelemente 13′ ange­ schlossen. Neben dem Handschuhkasten können nunmehr auch weitere Behältnisse wie Türtaschen, Fächer für Audio-Cassetten oder Compact-Discs und Kleingepäck mittels der ZVA gegen unbefugten Zugriff gesichert werden.
Sämtliche Stellelemente sind hier als Membrankolben­ elemente bekannter Bauart ausgeführt, wie durch die aufgeschnittene Darstellung eines Stellelements 10 in einer Schließstelle 8 angedeutet wird. Dabei können die Klappenverschluß-Stellelemente 13 und 13′ mit gleichzeitig als Riegel ausgebildeten Kolben­ stangen versehen sein, die zum Verriegeln durch eine an der jeweiligen Behältnisklappe angebrachte Lasche geführt werden. Mit einer endseitig gegabelten Kolben­ stange eines Klappenverschluß-Stellelements 13′ können z.B. zwei nebeneinander angeordnete Klappen­ verschlüsse mit nur einem Stellelement gesichert werden.
Sowohl im äußeren Druckleitungszweig 6 als auch im inneren Druckleitungszweig 7 ist eine druck- bzw. unterdruckbetätigte Schaltvorrichtung 6.1 (im Zweig 6) Und 7.1 (im Zweig 7) vorgesehen. Diese Schaltvor­ richtungen sprechen erst bei einem bestimmten Druck-/ Unterdruckniveau an, vor dessen Erreichen die Stell­ elemente 10, 11, 12, 13 und 13′ sicher umgestellt worden sind, und geben an die ZS 1 jeweils ein elektri­ sches Schwellwertschaltsignal ab. Prinzipiell können die Schaltvorrichtungen 6.1, 7.1 ebenfalls mit einem Stellelement höherer Ansprechschwelle, z.B. mit Drossel­ anschluß, oder mit einem Druckmeßwandler - wie dargstellt - kombiniert sein.
Eine weitere Schließstelle 14 ist im Fahrgastraum des Fahrzeugs, z.B. am Armaturenbrett, angeordnet und kann nur mit dem HS in eine entriegelte und in eine ver­ riegelte Schließstellung bewegt werden, wobei die an­ liegende Schließstellung z.B. aus der Stellung des Schlüssellochs von außen ohne weiteres erkennbar sein soll. Entsprechend der Schließstellung der weite­ ren Schließstelle 14 ist auch die Schaltstellung eines weiteren Steuerschalters 14.1, der mit der Schließ­ stelle 14 gekoppelt ist und der elektrisch wie die anderen Steuerschalter 8.1 und 9.1 angeschlossen ist.
Die ZS 1 hat also neben Plus- und Masse-Anschlüssen vier separate Anschlußeingänge für die zwei ersten Steuerschalter 8.1, den zweiten Steuerschalter 9.1 und den weiteren Steuerschalter 14.1. In der elektroni­ schen Schaltlogik der ZS 1 kann daher eindeutig be­ stimmt werden, über welchen der Steuerschalter eine Bedienung der ZS 1 erfolgt.
Ferner wird das Schlüsselerkennungssignal der Schließer­ schalter 8.3 ebenfalls einem Eingang der ZS 1 zugeführt, und auch den Schaltvorrichtungen 6.1 und 7.1 ist je ein Anschlußeingang der ZS 1 zugeordnet.
Zur zentralen Entriegelung oder Verriegelung mehrerer Verschlüsse wird die ZS 1 in bekannter Weise durch Um­ schalten eines der Steuerschalter und den daraus resultierenden Potentialwechsel an dem entsprechenden Anschlußeingang bedient.
Dabei ist die weitere Schließstelle 14 nur zur zentralen Ent- und Verriegelung der Behältnis-Klappenverschlüsse mittels der Stellelemente 13 und 13′ vorgesehen. Sie ist selbst nicht zwangsläufig mit einem Stellelement kombiniert, kann aber entgegen der Darstellung in Fig. 1 mechanisch ähnlich wie die zweite Schließstelle 9.1 aufgebaut sein.
Im Ausführungsbeispiel werden Potentialwechselsignale der Steuerschalter 8.1 mit dem Schlüsselerkennungs­ signal der Schließerschalter 8.3 verknüpft. Liegen beide Signale gleichzeitig an, so schließt die Schalt­ logik der ZS 1 daraus, daß eine der ersten Schließ­ stellen 8 mittels eines Schlüssels betätigt wurde. Bei ausbleibendem Schlüsselerkennungssignal wurde der betreffende Steuerschalter 8.1 mittels des Innenbe­ tätigungsknopfes 8.2 umgeschaltet.
Eine Ansteuerung des Elektromagnetventils 5 zur gemeinsamen Verriegelung oder Entriegelung aller Tür-, Deckel- und Klappenverschlüsse kann von einer Schließ­ stelle 8 aus nur unter zwei Bedingungen erfolgen:
  • - Die weitere Schließstelle 14 muß in entriegelter Schließstellung stehen, weil ihr Steuerschalter 14.1 in der verriegelten Schließ­ stellung der Schließstelle 14 ein Sperrsignal gegen das Umschalten des Elektromagnetventils 5 aus der Grundschaltstellung "0" in die Stellung "1" an die ZS 1 anlegt.
  • - Es müssen an der ZS 1 gleichzeitig das Schlüssel­ erkennungssignal eines Schließerschalters 8.3 und ein Potentialwechselsignal eines Steuerschalters 8.1 anliegen.
Dann ergibt sich in Stichworten folgender Ablauf
  • a) Verriegeltes Fahrzeug von außen entriegeln:
    • - Entriegelung mit Schlüssel (HS oder NS) an einer der ersten Schließstellen 8;
    • - Schließer 8.3 geschlossen;
    • - Potentialwechsel von Minus nach Plus am Steuerschaltcr 8.1, ebenso am entsprechenden Anschlußeingang der ZS 1;
    • - Bidruckpumpe 3 wird zur Erzeugung von Überdruck angetrieben, Stellelemente 10, 11, 12 werden im Entriegelungssinn betrieben;
    • - Schaltvorrichtung 6.1 gibt Schwellwertschalt­ signal an ZS 1;
    • - Elektromagnetventil 5 wird durch ZS 1 von "0" nach "1" umgeschaltet;
    • - Stellelemente 13 und 13′ werden im Ent­ riegelungssinn betrieben;
    • - Schaltvorrichtung 7.1 gibt Schwellwertschalt­ signal an ZS 1
    • - Bidruckpumpe 3 wird abgeschaltet;
    • - Elektromagnetventil 5 stellt selbsttätig in Grundschaltstellung "0" zurück.
Zum separaten Verriegeln der Klappenverschlüsse ergibt sich folgender Ablauf
  • b)
    • - Mit HS weitere Schließstelle 14 in die verriegelte Schließstellung bringen;
    • - Potentialwechsel am weiteren Steuerschalter 14.1 von Plus nach Minus, ebenso am entsprechenden An­ schlußeingang der ZS 1;
    • - Elektromagnetventil 5 wird von "0" nach "1" umge­ schaltet;
    • - Bidruckpumpe 3 wird zur Erzeugung von Unterdruck angetrieben, Stellelemente 13 und 13′ werden im Verriegelungssinn betrieben;
    • - Schaltvorrichtung 7.1 gibt Schwellwertschaltsignal an ZS 1;
    • - Bidruckpumpe 3 wird abgeschaltet;
    • - Elektromagnetventil 5 stellt nach "0" zurück;
    • - Steuerschalter 14.1 legt mit Minus-Potential ein Sperrsignal gegen Umschaltung des Elektromagnet­ ventils 5 an die ZS 1 an.
Ausgehend vom jetzt erreichten Zustand können die Klappen­ verschluß-Stellelemente 13 und 13′ nur nach Entriegeln der Schließstelle 14 mit dem HS wieder im Entriegelungssinn betrieben werden, um die Klappenverschlüsse wieder frei­ zugeben.
Auch die Tür- und Deckelverschlüsse außen am Kraftfahr­ zeug können, ausgehend vom vollständig entriegelten Zu­ stand, separat verriegelt werden nach Ablauf
  • c)
    • - Innenbetätigungsknopf 8.2 im Verriegelungssinn betätigen;
    • - Potentialwechsel am gekoppelten Steuerschalter 8.1 von Plus nach Minus, ebenso am entsprechenden Anschlußeingang der ZS 1, jedoch kein Schlüssel­ erkennungssignal;
    • - Bidruckpumpe 3 erzeugt Unterdruck und betreibt Stellelemente 10, 11, 12 im Verriegelungssinn;
    • - Schaltvorrichtung 6.1 gibt Schwellwertschalt­ signal an ZS 1;
    • - da kein Schlüsselerkennungssignal anliegt, wird Bidruckpumpe 3 abgeschaltet, die Klappenverschlüsse bleiben entriegelt.
Eine Wiederentriegelung der Tür- und Deckelverschlüsse von innen her erfolgt sinngemäß im umgekehrten Ablauf.
Schließlich wird ein vollständig entriegeltes Fahrzeug vom Heckdeckelverschluß her zentral vollständig ver­ riegelt nach Ablauf
  • d)
    • - Schließstelle 9 mit HS im Verriegelungssinn be­ tätigen;
    • - Potentialwechsel am Steuerschalter 9.1 von Plus nach Minus, ebenso am zugehörigen Anschlußeingang der ZS 1;
    • - Bidruckpumpe 3 erzeugt Unterdruck und betreibt Stellelemente 10, 11, 12 im Verriegelungssinn;
    • - Schaltvorrichtung 6.1 gibt Schwellwertschaltsignal an ZS 1;
    • - Schließstelle ohne Innenbetätigungsmöglichkeit wurde betätigt: Umschaltung des Elektromagnet­ ventils 5 von "0" auf "1" erfolgt auch ohne anliegendes Schlüsselerkennungssignal;
    • - Stellelemente 13 und 13′ werden im Verriegelungs­ sinn betrieben;
    • - Schaltvorrichtung 7.1 gibt Schwellwertschaltsignal an ZS 1;
    • - Bidruckpumpe 3 wird abgeschaltet;
    • - Elektromagnetventil 5 stellt nach "0" zurück.
Da in der ZS 1 eine eindeutige Zuordnung der Potential­ wechselsignale zum jeweiligen Steuerschalter erfolgt und der Steuerschalter 9.1 der zweiten Schließstelle 9 nicht durch Innenbetätigung umgeschaltet werden kann, wird für den Ablauf d) auf eine Verknüpfung des Potential­ wechselsignals mit dem Schlüsselerkennungssignal zur Umschaltung des Elektromagnetventils 5 verzichtet.
Als vorteilhaft erweist es sich gerade bei Cabriolet- Fahrzeugen, nach einem Verriegelungsvorgang von einer der Schließstellen 8 oder 9 aus mittels HS oder NS - letzterer nur in Schließstellen 8 - durch das jeweils erzeugte Potentialwechselsignal - von Plus nach Minus - eine Speicherschaltung in der ZS 1 in einen Zustand zu setzen, in dem eine erneute Ansteuerung der ZS 1 nur entweder
  • - durch ein Potentialwechselsignal des Steuerschalters 9.1 von Minus nach Plus oder
  • - durch ein Potentialwechselsignal eines Steuerschalters 8.1 von Minus nach Plus und ein gleichzeitig anliegendes Schlüsselerkennungssignal erfolgen kann.
Mit dieser Vorkehrung wird verhindert, daß ein Unbefugter z.B. durch Hineinlangen in ein mit offenem Verdeck abge­ stelltes, jedoch von außen mit HS oder NS verriegeltes Fahrzeug und Entriegeln per ZVA mittels des Innenbe­ tätigungsknopfes einer Tür - was im Fahrbetrieb ja möglich ist - an den Inhalt des Kofferraums oder der Behältnisse im Fahrgastraum herankommt. Höchstens kann er die jeweilige Tür mechanisch entriegeln.
In einer ebenbürtigen Variante der ZVA, bei der das Schlüsselerkennungssignal nur bei Verwendung des HS erzeugt wird, bei der ferner sowohl die zweite Schließstelle 9 und die weitere Schließstelle 14 wie bisher nur mit dem HS betätigt werden können, kann unter Ver­ zicht auf eine Passivschaltung der ZS 1 einem NS- Benutzer der Zugang zu den Behältnissen verwehrt werden, ohne daß die weitere Schließstelle verriegelt werden muß. Das Fahrzeug muß dazu mit dem HS von außen ver­ riegelt worden sein, so daß alle Stellelemente ihre zugeordneten Verschlüsse verriegelt haben. Bei Verwendung des NS in einer der ersten Schließstellen 8 wird dann das Elektromagnetventil 5 nicht umgeschaltet, so daß die Klappenverschlüsse verriegelt bleiben. Allerdings müßte in dieser Variante evtl. der Heck­ deckelverschluß in bekannter Weise von der ZVA ab­ gekoppelt werden können.
In Fig. 2 ist schematisch eine Umschaltvorrichtung 5′ dargestellt, die für eine ZVA mit durch die ZS 1 elektrisch über eine elektrische Doppelleitung 4′ be­ triebene, nicht dargestellte Motor- oder Magnet-Stell­ elemente vorgesehen ist. Sie besteht aus zwei Schließer­ relais 5.1, 5.2, die jeweils einen Doppelschaltkontakt haben und je einen Doppelleitungszweig 6′ bzw. 7′ an die - im übrigen wie in Fig. 1 gesteuerte - ZS 1 anschließen bzw. von dieser trennen.
Mit dieser Anordnung können alle an die beiden Doppel­ leitungszweige 6′, 7′ angeschlossenen Stellelemente gleichzeitig betrieben werden, da die Schließerrelais 5.1, 5.2 unabhängig voneinander umschaltbar sind.
In der elektropneumatischen ZVA nach Fig. 1 müßten zum gleichen Zweck zwei 2/2-Wege-Ventile, je eines in einem Druckleitungszweig 6 und 7, vorgesehen werden.
Umgekehrt kann selbstverständlich auch für eine elektri­ sche ZVA ein dem 3/2-Wegeventil 5 äquivalentes Wechsler­ relais mit Doppelschaltkontakt vorgesehen werden.
Ist mit der Umschaltvorrichtung jeweils nur ein Druck­ leitungszweig oder Doppelleitungszweig im Wechsel an die ZS 1 anschließbar, so muß natürlich sichergestellt sein, daß beim gemeinsamen Betrieb aller Stellelemente an Tür-, Deckel- und Klappenverschlüssen erst alle an den ersten Zweig angeschlossenen Stellelemente sicher umgestellt worden sind, dann erst die Umschaltvorrichtung auf den zweiten Zweig umgeschaltet wird und dann alle Stellelemente des zweiten Zweiges sicher umgestellt werden.
Dies kann bei der elektropneumatischen ZVA nach Fig. 1 mit den Schaltvorrichtungen 6.1 und 7.1 erreicht werden, indem die zuerst ansprechende - zum gemeinsamen Betrieb aller Stellelemente - ein Umschaltsignal für das Elektromagnetventil 5 und erst die als zweite ansprechende ein Endabschaltsignal erzeugt, so wie es in den aufge­ führten Funktionsabläufen a) und d) erfolgt. Bei separatem Betrieb der Stellelemente eines Zweiges ist dann das Schwellwertschaltsignal der in diesem Zweig angeordneten Schaltvorrichtung gleichzeitig das Endabschaltsignal.
Als Variante - vor allem für elektrische ZVA - ist aber auch ein Betrieb der Stellelemente jedes Zweiges inner­ halb konstanter, zur Umstellung der Stellelemente sicher ausreichender Zeitspannen möglich. Letztere sind dann durch entsprechende Schaltglieder in der ZS 1 gespeichert.
Beim gemeinsamen Betrieb aller Stellelemente wird dann zunächst eine erste Betriebs-Zeitspanne ablaufen, darauf die Umschaltvorrichtung umgestellt und dann eine zweite Betriebs-Zeitspanne ablaufen.
Als weitere Alternative kann, wieder speziell bei einer elektropneumatischen ZVA, sowohl die Umschaltung des Elektromagnetventils 5 als auch die Endabschaltung des Elektromotors 2 bzw. der Bidruckpumpe 3 durch Schwell­ wertschaltsignale einer einzelnen, in Fig. 1 gestrichelt dargestellten und an sich bekannten Schaltvorrichtung 4.1 am Druckausgang 4 der Bidruckpumpe 3 gesteuert werden. Beim gemeinsamen Betrieb aller Stellelemente wird das erste Schwellwertschaltsignal der Schaltvorrichtung 4.1 von der ZS 1 als Umschaltsignal für das 3/2-Wege-Magnetventil 5 aufgefaßt. Mit dem Umschalten des Magnetventils wird das Druck- bzw. Unterdruckniveau am Druckanschluß 4 wieder unter den jeweiligen Schwellwert abgesenkt. - Zweckmäßig sind in den beiden Druckleitungszweigen 6 und 7 Lüftungs- drosseln vorzusehen, die einen langsamen Druckausgleich im Ruhezustand mit der Atmosphäre zulassen. -
Die Bidruckpumpe 3 wird nunmehr weiterbetrieben, bis nach dem Umstellen der Stellelemente im zweiten Druckleitungs­ zweig ein erneutes Schwellwertschaltsignal die Endab­ schaltung des Elektromotors 2 bewirkt.
Die verschiedenen Funktionen der ZS 1, wie
  • - Erkennen, von welcher Schließstelle her ein Poten­ tialwechselsignal anliegt,
  • - Erkennen, ob ein Schlüsselerkennungssignal anliegt,
  • - Erkennen, ob vom Steuerschalter 14.1 her ein Sperr­ signal anliegt,
  • - Erkennen, ob ein Schwellwertschaltsignal die Umschalt­ vorrichtung steuern oder die Stellelemente bzw. den Elektromotor der Bidruckpumpe endabschalten soll,
bedingen logische Signalverknüpfungen, die vorteilhaft von einem entsprechend programmierten Mikroprozessor ausgeführt werden können. Zum Betrieb der Stellelemente bzw. des Elektromotors wird eine Leistungsstufe vorzu­ sehen sein.
Wenn auch im vorangegangenen Text lediglich von Schlüsseln und Schließstellen die Rede war, so soll doch darauf hinge­ wiesen werden, daß eine erfindungsgemäße ZVA auch mittels Fernbedienung per Ultraschall oder Infrarot-Strahlung be­ dient werden könnte. Den Schlüsseln entsprechen dann Sender - die ebenfalls wie HS und NS unterschiedlich codiert sein können -, während die Schließstellen als Empfängerbausteine ausgeführt sein werden. Natürlich sind mechanische Wirkungen - Kennungsanordnung, Kopplung von Schließstellen mit Steuer­ schaltern - dann durch entsprechende elektrische Äquivalente zu ersetzen.

Claims (10)

1. Zentralverriegelungsanlage (ZVA) für mittels fremd­ kraftbetätigter Stellelemente ent- und verriegelbare Tür- und Deckelverschlüsse eines Kraftfahrzeuges mit Mehrstellenbedienung einer die Stellelemente wenigstens mittelbar betreibenden elektrischen Zentral­ steuerschaltung
  • - von außen durch Schlüsselbetätigung erster, mit einer Kennungsanordnung zur Schlüsselerkennung und zur Erzeugung eines Schlüsselerkennungssignals versehener Schließstellen an Türen,
  • - von innen durch Handbetätigung von im Fahrgastraum des Kraftfahrzeuges angeordneten Handhaben der Tür­ verschlüsse mittels mit den ersten Schließstellen und den Handhaben gekoppelter erster Steuerschalter, mit einer in eine Verbindung zwischen der Zentral­ steuerschaltung und mindestens ein Stellelement geschalteten Umschaltvorrichtung, welche
  • - bei anliegendem Schlüsselerkennungssignal umschaltbar ist und
  • - in einer bestimmten Schaltstellung jedes nachge­ schaltete Stellelement von der Zentralsteuerschaltung trennt,
und mit einem per ZVA verriegelbaren Handschuhkasten- Klappenverschluß, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • - eine weitere, im Fahrgastraum angeordnete und durch Schlüsselbetätigung in eine entriegelte und in eine verriegelte Schließstellung zu bringende Schließstelle (14) ist mechanisch mit einem bistabilen weiteren Steuerschalter (14.1) zur Bedienung der Zentralsteuerschaltung (1) und Umschaltung der von letzterer elektrisch gesteuerten Umschaltvorrichtung (5) gekoppelt;
  • - die Umschaltvorrichtung ist in Verbindungen sowohl zwischen den Tür- und Deckelverschluß-Stell­ elementen (10, 11, 12) und der Zentralsteuerschaltung (1) als auch zwischen dem dem Handschuhkasten-Klappenver­ schluß zugeordneten Stellelement (13) sowie weiteren - Klappenverschlüssen mehrerer anderer vom Fahrgastraum her zugänglicher Behältnisse zugeordneten - Stell­ elementen (13′) und der Zentralsteuerschaltung (1) geschaltet;
  • - bei anliegender verriegelter Schließstellung der weiteren Schließstelle (14) liegt von dem weiteren Steuerschalter (14.1) her an der Zentralsteuerschaltung (1) ein Sperrsignal an, aufgrund dessen ein Umschalten der Umschaltvorrichtung (5) in eine die Klappenverschlußstellelemente (13, 13′) mit der Zentralsteuer­ schaltung (1) verbindende Schaltstellung bis zum Wiederentriegeln der weiteren Schließstelle (14) ver­ hindert wird;
  • - bei Schlüsselbetätigung der weiteren Schließstelle (14) wird die Umschaltvorrichtung (5) in eine die Tür- und Deckelverschluß-Stellelemente (10, 11, 12) von der Zentralsteuerschaltung (1) trennende und die Klappenverschluß-Stellelemente (13, 13′) mit dieser verbindende Schaltstellung wenigstens befristet umgeschaltet, um ein separates Betreiben der Klappenverschluß-Stell­ elemente (13, 13′) durch die Zentralsteuerschaltung (1) zu gestatten;
  • - nur bei Schlüsselbetätigung einer der ersten Schließ­ stellen (8) und gleichzeitig anliegender entriegelter Schließstellung der weiteren Schließstelle (14) wird die Umschaltvorrichtung (5) aufgrund des der Zentral­ steuerschaltung (1) zugeführten Schlüsselerkennungs­ signals der Kennungsanordnung (8.3) befristet umgeschaltet, um ein gemeinsames Betreiben der Tür- und Deckelverschluß-Stellelemente (10, 11, 12) einerseits und der Klappenverschluß-Stellelemente (13, 13′) andererseits durch die Zentralsteuerschaltung (1) zu gestatten.
2. Zentralverriegelungsanlage nach Anspruch 1 mit sowohl durch einen Hauptschlüssel (HS) als auch durch einen Nebenschlüssel (NS) zu betätigenden ersten Schließ­ stellen, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennungsanordnung (8.3) das Schlüsseler­ kennungssignal sowohl bei Verwendung des HS als auch bei Verwendung des NS erzeugt, daß die Zentralsteuerschaltung (1) eine mit der Kennungsanordnung (8.3) verbundene Speicherschaltung enthält, daß bei jeder Schlüsselbetätigung einer der ersten Schließstellen (8) im Verriegelungssinne bzw. bei einem entsprechenden Verriegelungssignal eines der ersten Steuerschalter (8.1) das Schlüsselerkennungs­ signal der Speicherschaltung zugeführt wird, wobei die Speicherschaltung einen Setzzustand annimmt, der eine erneute Bedienung der Zentralsteuereinheit (1) nur durch Schlüsselbetätigung einer der ersten Schließstellen (8) im Entriegelungssinn unter gleich­ zeitigem Rücksetzen der Speicherschaltung gestattet, und daß die weitere Schließstelle (14) - in an sich bekannter Weise - lediglich mit dem HS betätigt werden kann.
3. Zentralverriegelungsanlage nach Anspruch 2 mit einer zweiten, nur mittels des HS zu betätigenden, vorzugs­ weise am Heckdeckel des Fahrzeuges angeordneten Schließ­ stelle mit einem zweiten Steuerschalter zur Bedienung der Zentralsteuerschaltung, wobei sowohl der zweite Steuerschalter als auch jeder der ersten Steuerschalter an je einen Anschluß der Zentralsteuerschaltung angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß in der Zentralsteuerschaltung (1) zur Ansteuerung der Umschaltvorrichtung (5) eine das Schlüsseler­ kennungssignal der Kennungsanordnung (8.3) mit Signalen der ersten Steuerschalter (8.1) logisch verknüpfende Schaltung vorgesehen ist, deren Ausgangssignale dieselbe Ansteuerung der Umschalt­ vorrichtung bewirken wie Signale des zweiten Steuer­ schalters (9.1), indem sie mit diesen in ODER-Ver­ knüpfung zusammengeführt werden.
4. Zentralverriegelungsanlage nach einem der vorstehenden Ansprüche mit einer durch einen Elektromotor ange­ triebenen Bidruckpumpe und durch Fluidüberdruck und Fluidunterdruck betreibbaren Stellelementen, dadurch gekennzeichnet, daß als Umschaltvorrichtung (5) ein 3/2-Wege-Magnetventil vorgesehen ist, an dessen Eingangsanschluß der Druckausgang (4) der Bidruckpumpe (3) angeschlossen ist und welches wechselweise einen äußeren Druckleitungs­ zweig (6) - an welchen die Tür- und Deckelverschluß­ stellelemente (10, 11, 12) angeschlossen sind - und einen inneren Druckleitungszweig (7) - an welchen die Klappenverschluß-Stellelemente (13, 13′) angeschlossen sind - mit dem Druckausgang (4) der Bidruckpumpe (3) verbindet.
5. Zentralverriegelungsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das 3/2-Wege-Magnetventil (5) selbsttätig in seine die Tür- und Deckelverschluß-Stellelemente (10,11,12) mit der Zentralsteuerschaltung (1) verbindende Grundstellung zurückgestellt wird.
6. Zentralverriegelungsanlage nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß in beiden Druckleitungszweigen (6,7) je eine druck- bzw. unterdruckempfindliche Schaltvorrichtung (6.1, 7.1) vorgesehen ist, die mit der Zentralsteuerschaltung (1) elektrisch verbunden ist und dieser bei einem bestimmten im jeweiligen Druckleitungszweig (6 oder 7) vorhandenen Druck- oder Unterdruckniveau ein Schwellwertschaltsignal zuführt, wobei das Druck- bzw. Unterdruckniveau so bemessen ist, daß sämtliche an den Druckleitungszweig (6 oder 7) angeschlossenen Stellelemente (10, 11, 12 oder 13, 13′) vor Erreichen dieses Druck- oder Unterdruckniveaus sicher betätigt worden sind, und wobei
  • - bei gemeinsamem Betrieb aller Stellelemente (10, 11, 12; 13, 13′) ein erstes Schwellwertschaltsignal ein Umschalten der Umschaltvorrichtung (5) bei weiterlaufender Bidruckpumpe und ein zweites Schwellwertschaltsignal die Endabschaltung des Elektromotors (2) bzw. der Bidruckpumpe (3) bewirkt,
  • - bei separatem Betrieb der an einen Druckleitungszweig (6 oder 7) angeschlossenen Stellelemente (10, 11, 12 oder 13, 13′) das Schwellwertsignal der jeweiligen Schalt­ vorrichtung (6.1 oder 7.1) die Endabschaltung des Elektro­ motors (2) bewirkt.
7. Zentralverriegelungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3 , dadurch gekennzeichnet, daß die Umschaltvorrichtung (5′) aus zwei unabhängig voneinander elektrisch schaltbaren Umschaltelementen (5.1, 5.2) besteht (Fig. 2), deren eines (5.1) in einem Verbindungszweig (6′) zwischen der Zentralsteuer­ schaltung (1) und den Tür- und Deckelverschluß-Stell­ elementen (10, 11, 12) angeordnet ist, deren anderes (7.1) in einem Verbindungszweig (7′) zwischen der Zentralsteuerschaltung (1) und den Klappen­ verschluß-Stellelementen (13,13′) angeordnet ist.
8. Zentralverriegelungsanlage nach Anspruch 1 mit sowohl durch einen Hauptschlüssel (HS) als auch durch einen Nebenschlüssel (NS) zu betätigenden ersten Schließ­ stellen, dadurch gekennzeichnet, daß - in bekannter Weise - nur bei Benutzung des HS das Schlüsselerkennungssignal durch die Kennungsanordnung (8.3) erzeugt wird und daß die weitere Schließstelle (14) nur mittels des HS betätigt werden kann, so daß nach zentralem Verriegeln des Fahrzeuges von einer der ersten Schließstellen (8) aus mittels des HS auch bei anliegender entriegelter Schaltstellung der weiteren Schließstelle (14) einem Besitzer eines NS keine Entriegelung der zentral verriegelten Klappenverschlüsse möglich ist.
9. Zentralverriegelungsanlage nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß Schwellwertschaltsignale einer einzelnen, fluidisch zwischen der Bidruckpumpe (3) und dem 3/2-Wege-Magnet­ ventil (5) angeordneten, druck- bzw. unterdruckempfindlichen Schaltvorrichtung (4.1) der Zentralsteuerschaltung (1) zu­ geführt werden, wobei
  • - bei gemeinsamem Betrieb aller Stellelemente (10,11, 12; 13, 13′) ein erstes Schwellwertschaltsignal der jeweils später als die Stellelemente ansprechenden Schaltvorrichtung (4.1) ein Umschalten des 3/2-Wege-Magnetventils (5) bei weiterlaufender Bidruckpumpe und ein zweites Schwell­ wertschaltsignal die Endabschaltung des Elektromotors (2) bzw. der Bidruckpumpe (3) bewirkt,
  • - bei separatem Betrieb der an einen Druckleitungszweig (6 oder 7) angeschlossenen Stellelemente (10, 11, 12 oder 13, 13′) das erste Schwellwertschaltsignal der Schaltvorrichtung (4.1) die Endabschaltung des Elektro­ motors (2) bewirkt.
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