DE3730392A1 - Verfahren und vorrichtung zum konstanthalten der schneidbedingungen an einer rotationsstanze - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum konstanthalten der schneidbedingungen an einer rotationsstanze

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrich­ tung zum Konstanthalten der Schneidbedingungen an einer Rotationsstanze zur Erzeugung profilierter und gerader Schnitte an bewegten Bahnen oder flachen Einzel­ artikeln aus Folie und Papier, insbesondere zur Her­ stellung von Hygieneprodukten, Briefhüllen, Flachbeutel u. dgl., mittels eines rotierenden Schneidwerkzeuges und eines festen oder rotierenden Gegenwerkzeuges, die innerhalb eines Rahmens angeordnet sind, wobei die Schneidkanten bzw. Schneidkante des Schneidwerkzeuges einen Hüllzylinder beschreiben, und wobei sich unter Betriebsbedingungen eine produkt- und umweltabhängige Betriebstemperatur einstellt.
Rotationsstanzen der beschriebenen Art sind seit langem bekannt. Sie werden vielfältig eingesetzt, so z.B. bei der Papier- u. Folienverarbeitung und bei der Herstellung von Hygieneprodukten, wie Höschenwindeln, Damenbinden und dgl.
Ihre Hauptorgane, das rotierende Schneidwerkzeug und das Gegenwerkzeug, sind, eine Arbeitsebene tangierend, innerhalb eines Rahmens angeordnet, der im wesentlichen aus einer unteren Grundplatte, linken und rechten Seitenteilen und einer oberen Brücke besteht. Das Schneidwerkzeug ist meist zylindrisch ausgebildet und mit seitlichen Lagerzapfen versehen, mittels denen es in Wälzlagereinheiten gelagert ist. Mit Hilfe dieser Wälzlagereinheiten ist es verschiebbar in den Seiten­ teilen des Rahmens aufgenommen und wird mit einer vorge­ gebenen Kraft zum Gegenwerkzeug an- und eingestellt. Als Gegenwerkzeug kann sowohl eine stationäre Leiste als auch eine rotierende Walze dienen. Ein stationäres Gegen­ werkzeug ist meist mit einem Werkzeughalter auf der Bodenplatte befestigt, während ein rotierendes Gegen­ werkzeug, wie das rotierende Schneidwerkzeug, in Wälz­ lagereinheiten gelagert ist, mittels denen es aller­ dings ortsgebunden in den Seitenteilen aufgenommen ist.
Rotationsstanzen dieser Art arbeiten unter normalen Temperaturbedingungen im allgemeinen zufriedenstellend. Schwierigkeiten ergeben sich allerdings überall dort, wo Präzisionsschnitte unter wechselnden Temperaturver­ hältnissen durchzuführen sind. Dabei ist es ganz gleich, ob diese schwierigen Temperaturbedingungen durch die Verarbeitung von heißen Produkten oder durch wechselnde Umgebungstemperaturen hervorgerufen werden. Durch die differenzierte Bauweise der Stanzvorrichtung - Verwendung unterschiedlicher Baumaterialien u. unterschiedliche Massenanhäufungen - sowie durch punktuelle Wärmezufuhr stellen sich innerhalb der Stanzvorrichtung unterschied­ liche und wechselnde Temperaturniveaus ein. Unterschied­ liche Temperaturniveaus, wie auch unterschiedliche Bau­ materialien, rufen unterschiedliche Wärmeausdehnungen in der Rotationsstanze hervor. Dies führt, je nach der örtlichen Lage der Erwärmung innerhalb der Rotations­ stanze zu Schnittaussetzen oder zu einem Aufeinander­ hämmern von Schneid- u. Gegenwerkzeug, ruft dadurch einen erhöhten Werkzeugverschleiß hervor und erfordert so häufiges Nachstellen des Werkzeuges. Daraus ergibt sich letztlich eine erheblich kürzere Werkzeugstandzeit. Besonders gravierend zeigt sich dies, wenn beim Verar­ beiten von heißen Produkten das Schneid-und das Gegen­ werkzeug schneller und höher erwärmt werden als die übrigen Teile der Rotationsstanze.
Zur Lösung dieses Problems bei Rotationsstanzen sind bisher verschiedene Vorschläge gemacht worden. Unter anderem das Abstützen des rotierenden Schneidwerk­ zeuges gegen das rotierende Gegenwerkzeug mittels aus dem Druckmaschinenbau bekannter Schmitzringe. Dabei liegt den Schmitzringen zunächst die Aufgabe zugrunde, Ausgleichsbewegungen zwischen Schneid-und Gegenwerk­ zeug, wie die durch wechselnde Schnitt-und Unwucht­ kräfte verursacht werden, auszuschließen, zum anderen aber auch Fehleinstellungen des Schneidwerkzeuges gegen­ über dem Gegenwerkzeug, die durch Wärmeeinwirkung ent­ stehen und zur Zerstörung des Schneid- u. des Gegenwerk­ zeuges führen, zu vermeiden.
Eine solche Rotationsstanze ist aus der DE-GM 66 02 393 bekannt. Sie dient zum Stanzen von Etiketten aus Haft­ papier. Der Schnitt darf nur durch das Etikettenpapier bis in die Klebstoffschicht, keinesfalls aber durch das Trägerpapier erfolgen. Um dies zu gewährleisten, sind die Schmitzringe bei dieser Ausführung in ihrem Durch­ messer so gewählt, daß zwischen wirksamer Schneidkante und Gegenwalze ein lichter Abstand von der Stärke des Trägerpapiers eingehalten wird.
Die mit Schmitzringen ausgestatteten Rotationsstanzen erfüllen die an sie gestellten Aufgaben nur unter ln­ kaufnahme erheblicher Nachteile. Am stärksten fällt hier­ bei ins Gewicht, daß der Achsabstand zwischen Messer- und Gegenwalze in Anpassung an den unvermeidbaren Messer­ verschleiß nur durch umständliches und zeitraubendes Überschleifen der gesamten Messerwalze einschließ­ lich der Schmitzringe ausgeglichen werden kann. Ein wesentlicher Nachteil der Schmitzringe besteht darin, daß die Gegenwalze als umlaufende Walze ausgebildet sein muß, die mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit wie die Messerwalze umläuft, während es für beste Schneid­ ergebnisse oftmals notwendig ist, die Gegenwalze stillzu­ setzen oder zumindest langsamer als die Messerwalze um­ laufen zu lassen. Gegen die Anwendung von Schmitzringen an Schneidvorrichtungen spricht schließlich die Auswir­ kung des starken Staubanfalls, der beim Schneiden von Papier auftritt. Dieser Staub setzt sich auf den Schmitzringen fest und drückt Schneid- und Gegenwalze aus­ einander, wodurch nicht nur die Schneidwirkung sondern auch die Lebensdauer der Lager ungünstig beeinflußt wird.
In der US-Pat. No. 31 86 275 wird vorgeschlagen die seitlichen Rahmenteile eines Querschneiders zu erwärmen. Dazu sind an den seitlichen Rahmenteilen Heizelemente u. Temperaturfühler angebracht, die mit einer Steuerein­ richtung verbunden sind. Die seitlichen Rahmenteile bei diesem Querschneider werden vor Produktionsbeginn auf eine Temperatur gebracht, die in etwa so hoch ist wie die Temperatur, welche sich unter Produktionsbedingungen durch Lagererwärmung einstellt. Hierdurch wird erreicht, daß die Schneidbedingungen beim Anlauf nach längerem Stillstand annähernd die gleichen sind, wie während des normalen Produktionsbetriebes. Abgesehen davon, daß heute Wälzlagereinheiten verfügbar sind, welche das bei der US-Pat. No. 31 86 275 geschilderte Problem gar nicht erst aufkommen lassen, ist es mit dieser reinen Quer­ schneidvorrichtung nicht möglich, Formschnitte an heißen Produkten durchzuführen. Bei dem in Rede stehenden US-Pa­ tent geht man davon aus, daß Schneid- u. Gegenwerkzeug während des Betriebes nicht nennenswert erwärmt werden, und daß nur die Schneidbedingungen beim Anlauf nach längerem Stillstand zu verbessern sind. Die beschriebene Heizeinrichtung hat also praktisch nach Aufnahme der Produktion ihre Aufgabe verloren. Außerdem weist die Querschneidevorrichtung weder die Möglichkeit auf, die Temperaturen an Schneid- u. Gegenwerkzeug zu erfassen, noch diese zu beeinflussen.
Vom Stand der Technik ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine zur Durch­ führung des Verfahrens geeigneteVorrichtung anzugeben, die es gestatten, die Schneidbedingungen an einer Rota­ tionsstanze auch bei wechselnden und unterschiedlichen Temperaturen konstant zu halten und die Werkzeugstand­ zeiten zu verbessern.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, durch die Merk­ male im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1, die für das Verfahren angegeben sind, und durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 10, die für die Vorrichtung angegeben sind.
Weitere Merkmale der Erfindung gehen aus der Beschrei­ bung und den Ansprüchen hervor.
Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht insbe­ sondere darin, daß die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung komplett auf eine konstante Temperatur gebracht und auf dieser gehalten wird, die oberhalb der höchsten Betriebs­ temperatur liegt, die sich unter Betriebsbedingungen ein­ stellt. Durch diese Maßnahme wird der negative Einfluß der unkontrollierten Wärmeausdehnung ausgeschaltet und somit die Werkzeugstandzeit, die Betriebssicherheit und letztlich auch die Servicefreundlichkeit wesentlich erhöht.
Ein unerwarteter und nicht zu verachtender weiterer Vor­ teil ergibt sich zudem aus der Tatsache, daß mittels gesteuerter, individueller Temperaturerhöhung an Schneid- und Gegenwerkzeug eine feinfühlige, werkzeug­ schonende Verschleißnachstellung möglich ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von einem Aus­ führungsbeispiel näher beschrieben.
Dabei zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte Frontansicht einer Rotationsstanze mit rotierendem Gegenwerkzeug,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Rotationsstanze.
Die Fig. 1 u. 2 zeigen eine Rotationsstanze 1 zur Durchführung von Formtrennschnitten bei der Herstellung von Damenbinden u. Slipeinlagen. Die Rotationsstanze 1 besteht aus einem Schneidwerkzeug 2, das gegen ein Gegenwerkzeug 3 arbeitet, zwischen denen eine Produkt­ bahn 4, die eine Arbeitsebene 5 definiert, in Laufrich­ tung 6 hindurch geführt wird. Sowohl das Schneidwerkzeug 2 als auch das Gegenwerkzeug 3 sind als zylindrische Wal­ zen ausgebildet und werden im weiteren als Schneidwalze 2 bzw. als Gegenwalze 3 bezeichnet. Schneid- u. Gegenwalze 2, 3 sind die Arbeitsebene 5 tangierend innerhalb eines Rahmens 7 angeordnet. Dieser wird gebildet aus einer Grundplatte 8, einem linken Seitenteil 9, einem rechten Seitenteil 10, und einer oberen Brücke 11. Der Rahmen 7 liegt mit seiner Grundplatte 8 auf einer Quertraverse 12 auf, die zwischen Maschinengestellen 13 u. 14 der Produk­ tionsmaschine befestigt ist. Der Rahmen 7 ist mittels einer Verstellspindel 15, die mit ihrem Gewinde in die Grundplatte 8 eingreift und drehbar in einer Nase 12′ der Quertraverse 12 gelagert ist, quer zur Laufrichtung 6 verstellbar und wird mit Hilfe von nicht gezeigten Be­ festigungselementen auf der Quertraverse 12 fixiert.
Die Seitenteile 9 und 10 sind aus gleichen Elementen aufgebaut. Oberhalb einem unteren Lagerbock 16 ist be­ abstandet über Distanzringe 17 ein oberer Lagerbock 18 positioniert. Vertikale Stangen 19, die von oben in den unteren Lagerbock 16 eingeschraubt sind, durchdringen die Distanzringe 17 und den oberen Lagerbock 18 und hal­ ten diesen lagegenau aber vertikal verschiebbar zum unte­ ren Lagerbock 16. Auf den oberen Enden der Stangen 19 und auf der Oberseite des oberen Lagerbockes 18 auflie­ gend, sind Tellerfederpakete 20 aufgefädelt, die mittels Muttern 21 und Druckscheiben 22 gegen den oberen Lager­ bock 18 verspannt sind. Mit Hilfe der Tellerfederpakete 20 werden unterer und oberer Lagerbock 16 u. 18, sowie die Distanzringe 17 mit einer vorbestimmbaren Kraft auf­ einander gepreßt. Die unteren Lagerböcke 16 der Seiten­ teile 9, 10 sind jeweils mit Schrauben 23 und Nutensteinen 24, die in T-Nuten 25 der Grundplatte 8 aufgenommen sind, auf der Grundplatte 8 verschiebbar befestigt. Die oberen Lagerböcke 18 der Seitenteile 9, 10 weisen eine schwalben­ schwanzförmige Nut 26 auf mit der sie eine an der oberen Brücke 11 angeformte Schwalbenschwanzführung 27 umgreifen. An den Seiten der unteren Lagerböcke 16 sind Laschen 28, 29 befestigt, welche die oberen Lager­ böcke 18 in Laufrichtung 6 lagegenau in Position halten.
Die Gegenwalze 3 besitzt einen zylindrischen Grundkör­ per 30 mit daran anschließenden Lagerzapfen 31 u. 32. Mittels der Lagerzapfen 31 u. 32 ist die Gegenwalze 3 in einer linken und einer rechten Wälzlagereinheit 33 u. 34 drehbar gelagert, die wiederum in den unteren Lagerböcken 16 aufgenommen sind. Der rechte Lagerzapfen 32 ragt durch die rechte Wälzlagereinheit 34 und durch einen an dieser verschwenkbar befestigten Riemenspanner 35 hindurch und trägt an seinem rechten Ende eine Rie­ menscheibe 36. Die Schneidwalze 2 besitzt ebenfalls einen zylindrischen Grundkörper 37 und koaxial daran anschließend einen linken und rechten Lagerzapfen 38 und 39. Mit Hilfe der Lagerzapfen 38, 39 ist die Schneidwalze 2 in einer linken und einer rechten Wälzlagereinheit 41 u. 42 drehbar gelagert, die in den oberen Lagerböcken 18 aufgenommen sind. Der linke Lagerzapfen 38 ragt durch die linke Wälzlagereinheit 41 hindurch und trägt auf seinem linken Ende einen Klemm­ flansch 43. An den Klemmflansch 43 ist eine Gelenk­ welle (nicht gezeigt) anschließbar, welche die Schneid­ walze 2 mit einem nicht gezeigten Hauptantrieb der Produktionsmaschine verbindet. Der rechte Lagerzapfen 39 ragt durch die rechte Wälzlagereinheit 42 hindurch und trägt auf seinem rechten Ende ein Saugluftsteuer­ ventil 44 und eine Riemenscheibe 45. Die Riemenscheibe 45 ist in der Flucht der Riemenscheibe 36 auf dem Lager­ zapfen 39 befestigt. Sie überträgt mittels eines nicht gezeigten Flachriemens den Rotationsantrieb auf die Riemenscheibe 36. Der Flachriemen wird dabei von dem Riemenspanner 35 gespannt und derart umgelenkt, daß die Drehrichtungen von Schneid- und Gegenwalze 2 u. 3 ent­ sprechend der Laufrichtung 6 gegenläufig sind. Das Saug­ luftsteuerventil 44 steht mittels nicht gezeigter, in der Schneidwalze 2 angeordneter Bohrungen mit in dem Grundkörper 37 angeordneten Saugluftaustritten 46 in luftleitender Verbindung. Es weist einen Anschlußstutzen 44′ auf, durch den von einer nicht gezeigten Saugluft­ quelle Saugluft zugeführt wird. Das Saugluftsteuerventil 44 selbst wird, da Stand der Technik und für die Er­ findung nicht wesentlich, nicht näher beschrieben. Auf dem zylindrischen Grundkörper 37 der Schneidwalze sind Schneidklingen 47 angeordnet, die mit ihren Schneid­ kanten 48 während der Rotation einen Hüllzylinder 49 be­ schreiben und im Augenblick des Schnittes auf die Gegen­ walze 3 treffen. Das Abstandsmaß der Rotationsachsen von Schneid- und Gegenwalze 2 u. 3 ist so gewählt und mittels der Distanzringe 17 und nicht gezeigter Verstellkeile fixiert, daß die Schneidkanten 48 der Schneidwalze 2 den zylindrischen Grundkörper 30 der Gegenwalze 3 tuschierend berühren.
Oberhalb der Schneidwalze 2, die obere Brücke 11 durch­ dringend, ist ein Absaugtrichter 50 angeordnet. Von der Produktbahn 4 aus- und abgeschnittene Schnippel (Abfall) werden auf der Schneidwalze 2 an den Saugluftaustritten 46 angesaugt, bis zum Absaugtrichter 50 transportiert und durch diesen hindurch entsorgt. Als weitere Einrich­ tungen weist die Rotationsstanze 1 für Schneid- und Gegen­ walze 2 u. 3 je eine Befeuchtungseinrichtung 51 bzw. 52 und zum Säubern der Gegenwalze 3 eine Rakeleinrichtung 53 auf.
Zum erfindungsgemäßen Temperieren, beinhaltet die Rota­ tionsstanze verschiedene Elemente und Einrichtungen. Die dabei eingesetzten Heizelemente werden im weiteren als Heizpatronen bezeichnet. Sowohl innerhalb der Schneidwal­ ze 2 als auch innerhalb der Gegenwalze 3 sind in koaxial angeordneten Längsbohrungen 54, 55 Heizpatronen 56, 57 auf­ genommen. Außerdem weisen die Schneid- u. Gegenwalze 2 u. 3 interne Temperaturfühler 58 auf, die jeweils in Bohrungen nahe der arbeitsaktiven Außenperipherie angeordnet sind. ln der Grundplatte 8 sind außerdem zwei Heizpatronen 59 und ein Temperaturfühler 60 angeordnet. Die Leistung der Heizpatronen 56, 57, 59 ist entsprechend dem benötigten Wärmeenergiebedarf ausgelegt. Die Heizpatronen 56, 57, 59 und die Temperaturfühler 58, 60 sind mittels Leitungen 56′, 56′′, 57′, 57′′, 59′, 59′′ und 58′, 60′ mit einer außer­ halb der Rotationsstanze 1 stationär angeordneten Regel­ einrichtung 61 verbunden und werden von dieser nach vor­ gegebenen Parametern gesteuert. Die Heizpatronen 59 und der Temperaturfühler 60 der Bodenplatte 8 sind mittels durchgehender Leitungen 59′, 59′′ und 60′ mit der Regel­ einrichtung 61 verbunden. Dahingegen sind in die Lei­ tungen 56′, 56′′ und 58′, die von der rotierenden Schneid­ walze 2 kommen und in die Leitungen 57′, 57′′ u. 58′, die von der rotierenden Gegenwalze 3 kommen und zu der sta­ tionären Regeleinrichtung 61 führen, schleifringlose, verschleißfrei arbeitende Verbindungselemente 62 einge­ gliedert. Ein Verbindungselement 62 besteht aus einem drehbaren Innenteil 63 und einem stationären Außenteil 64, die jeweils über einen miteinander kooperierenden Kontakt­ set verfügen. Die Verbindungselemente 62 sind mit ihren stationären Außenteilen 64 mittels Klemmhalter 65, 66 derart am Rahmen 7 befestigt, daß die drehbaren lnnenteile 63 koaxial zur Schneidwalze 2 bzw. zur Gegenwalze 3 ausge­ richtet sind. Das drehbare Innenteil 63 trägt jeweils einen aufgeklemmten Mitnehmer 67. In die Riemenscheibe 45 der Schneidwalze 2 und in die Riemenscheibe 36 der Gegenwalze 3 ist jeweils ein Bolzen 68 eingeschraubt, der die Drehbewegung auf das jeweilige lnnenteil 63 über­ trägt.
Während des Produktionsbetriebes dringen die Schneidkan­ ten 48 der Schneidwalze 2 im Arbeitstakt der Produktions­ maschine in die Produktbahn 4 ein, trennen diese in Einzel­ artikel auf und schneiden Schnippel heraus. Diese Schnip­ pel werden, wie schon beschrieben, mittels Saugluft auf der Schneidwalze 2 arretiert und bis zum Absaugtrichter 50 transportiert, durch den sie entsorgt werden. Bei der Verarbeitung von heißem Material heizen sich Schneid- u. Gegenwalze 2 u. 3 auf. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, wie z.B, bei der Herstellung von Slipeinlagen und Damenbinden, ein Formtrennschnitt in unmittelbar vorher heißverprägte Zonen der Produktbahn 4 ausgeführt werden muß. Als weitere Wärmequelle ist die Rakeleinrich­ tung 53 zu sehen, die produktbedingt mehr oder weniger stark an die Gegenwalze 3 angedrückt wird und so Reibungswärme erzeugt. Die durch Lagerreibung in den Wälzlagereinheiten 33, 34, 41, 42 entstehende Wärme kann im Blick auf die vorerwähnten Wärmequellen vernach­ lässigt werden.
Mittels der Heizpatronen 56, 57, 59 wird die gesamte Stanzvorrichtung 1 auf eine einstellbare, vorherbestimm­ bare Temperatur gebracht und gehalten, welche gleich hoch ist wie bzw. größer ist als die höchste Betriebs­ temperatur, die sich unter Betriebsbedingungen ohne die erfindungsgemäße Temperierung einstellt. Die sich ein­ stellenden Temperaturwerte werden an den wichtigsten Stellen der Rotationsstanze 1 von Temperaturfühlern 58, 60 festgestellt und der Regeleinrichtung 61 übermittelt. Diese veranlaßt dann die benötigte Zufuhr von Elektro­ energie zu den Heizpatronen 56, 57, 59. Als vorteilhaft hat sich erwiesen, die Rotationsstanze 1 auf ein Temperatur­ niveau zu bringen und dort zu halten, das geringfügig über der höchsten Betriebstemperatur liegt. Durch diese Maß­ nahme läßt sich durch gesteuerte Wärmeenergiezufuhr leicht ein konstantes Temperaturniveau und damit auch konstante Schneidbedingungen erreichen.
Als weitere Nutzungsmöglichkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine feinfühlige Verschleißnachstellung im µm-Bereich zu erwähnen und zu beschreiben. Bisher konnte diese Verschleißnachstellung nur grob, mit inner­ halb den oberen Lagerböcken 18 angeordneten, verschieb­ baren und gegen die Distanzringe 17 wirkenden Verstell­ keilen (nicht gezeigt), vorgenommen werden. Kommt es auf­ grund von Verschleiß an den Schneidkanten 48 zu Schnitt­ aussetzern oder Schnittfehlern, so wird die Temperatur an der Schneid- und an der Gegenwalze 2 u. 3 kontrolliert erhöht. Durch die daraufhin erfolgende Wärmeausdehnung wird der Abstand zwischen Gegenwalze 3 und dem durch die Schneidkanten 48 beschriebenen Hüllzylinder 49 auf ein gewünschtes Maß verkleinert, und die Schnitte werden wieder sicher ausgeführt. In einer Weiterentwicklung der Erfindung wird nach einer vorgegebenen Anzahl von Schnitten mittels kontrollierter Erhöhung der Temperatur an Schneid- und Gegenwalze 2 u. 3 die Verschleißnach­ stellung automatisch vorgenommen.
Es versteht sich von selbst, daß die Erfindung nicht auf das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt ist, da noch manigfaltige Änderungen und Er­ gänzungen vorgenommen werden können, ohne daß dadurch vom grundsätzlichen Erfindungsgedanken abgewichen wird.

Claims (23)

1. Verfahren zum Konstanthalten der Schneidbe­ dingungen an einer Rotationsstanze z. Erzeugung profi­ lierter und gerader Schnitte an bewegten Bahnen oder flachen Einzelartikeln aus Folie oder Papier, insbes. zur Herstellung von Hygieneprodukten, Briefhüllen, Flach­ beuteln oder dgl., mittels eines rotierenden Schneidwerk­ zeuges und eines festen oder rotierenden Gegenwerkzeuges, die innerhalb eines Rahmens angeordnet sind, wobei die Schneidkanten bzw. Schneidkante einen Hüllzylinder be­ schreiben und im Augenblick des Schnittes auf das Gegen­ werkzeug treffen, und wobei sich unter Betriebsbe­ dingungen eine produkt- und umweltabhängige Betriebs­ temperatur einstellt, dadurch gekennzeichnet, daß die Ro­ tationsstanze (1) auf eine einstell- u. vorherbestimmbare konstante Temperatur gebracht und auf dieser gehalten wird, welche gleich hoch ist wie bzw. größer ist als die höchste Betriebstemperatur, die sich unter Betriebsbe­ dingungen einstellt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Wärmeenergie, von Heizquellen (56, 57, 59) ausgehend, mittels Wärmeleitung gesteuert und kontrolliert zugeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (2) und/oder das Gegenwerkzeug (3) mittels integrierter Heizelemente (56, 57) temperiert wer­ den, und wobei die Temperatur mittels integrierter Wärme­ fühler (58) kontrolliert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Grundplatte (8) des Rahmens (7) mittels minde­ stens eines integrierten Heizelementes (59) temperiert wird, und wobei die Temperatur mittels eines integrierten Temperaturfühlers (60) kontrolliert wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Seitenteile (9, 10) des Rahmens (7) mittels Heizele­ menten temperiert werden, und wobei die Temperatur mittels integrierter Temperaturfühler kontrolliert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine obere Brücke (11) des Rahmens (7) mittels minde­ stens eines integrierten Heizelementes temperiert wird, und wobei die Temperatur mittels eines integrierten Temperaturfühlers kontrolliert wird.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 3 u. 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Temperatur von einer gemeinsamen, sta­ tionären Regeleinrichtung (61) gesteuert ist, die mit allen Heizelementen (56, 57, 59) und Temperaturfühlern (58, 60) in Verbindung steht.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1 u. 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß durch kontrollierte Erhöhung der Temperatur von Schneid- und/oder Gegenwerkzeug (2, 3) eine Schnitt­ anstellung erfolgt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß nach einer vorgegebenen Anzahl von Schnitten mittels kontrollierter Erhöhung der Temperatur von Schneidwerk­ zeug (2) und/oder Gegenwerkzeug (3) eine Verschleißnach­ stellung automatisch erfolgt.
10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 u. 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Konstanthalten u. Einstellen des Abstandes des von den Schneidkanten (48) bzw. von der Schneidkante (48) beschriebenen Hüllzylinders (49) zum Gegenwerkzeug (3) die Rotationsstanze (1) Mittel zum Temperieren aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das rotierende Schneidwerkzeug (2) mindestens einen integrierten Temperaturfühler (58) und mindestens ein integriertes Heizelement (56) aufweist, wobei diese mittels Leitungen (58′, 56′, 56′′) mit der Regeleinrichtung (61) in Verbindung stehen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das rotierende Gegenwerkzeug (3) mindestens einen integrierten Temperaturfühler (58) und mindestens ein integriertes Heizelement (57) aufweist, wobei diese mittels Leitungen (58′, 57′, 57′′) mit der Regeleinrichtung (61) in Verbindung stehen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (8) des Rahmens (7) Mittel (59, 60) zum Temperieren aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß die Grundplatte (8) des Rahmens (7) mindestens einen integrierten Temperaturfühler (60) und mindestens ein integriertes Heizelement (59) aufweist, die mittels Leitungen (60′, 59′, 59′′) mit der Regeleinrichtung (61) in Verbindung stehen.
15. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11, 12 u. 14, da­ durch gekennzeichnet, daß die Heizelemente (56, 57, 59) elektrisch betriebene Heizpatronen (56, 57, 59) sind.
16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 u. 15 dadurch gekennzeichnet, daß in dem rotierenden Schneidwerkzeug (2) die Heizpatrone (56) koaxial angeordnet ist.
17. Vorrichtung nach den Ansprüchen 12 u. 15, dadurch gekennzeichnet, daß in dem rotierenden Gegenwerkzeug (3) die Heizpatrone (57) koaxial angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 u. 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Temperaturfühler (58) nahe dem arbeitsaktiven Außenmantel des Schneidwerkzeuges (2) bzw. des Gegenwerkzeuges (3) angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 u. 12, dadurch gekennzeichnet, daß in den Leitungen (56′, 56′′, 58) (57′, 57′′, 58′) zwischen dem rotierenden Schneidwerkzeug (2) bzw. dem rotierenden Gegenwerkzeug (3) einerseits und der stationären Regeleinrichtung (61) andererseits ein schleif­ ringloses, verschleißfrei arbeitendes Verbindungselement (62) eingegliedert ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Seitenteile (9, 10) des Rahmens (7) Mittel zum Temperieren aufweisen.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeich­ net, daß jedes Seitenteil (9, 10) des Rahmens (7) minde­ stens ein Heizelement und mindestens einen integrierten Temperaturfühler aufweist, die mittels Leitungen mit der Regeleinrichtung (61) in Verbindung stehen.
22. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die obere Brücke (11) des Rahmens (7) Mittel zum Temperieren aufweist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeich­ net, daß die obere Brücke (11) des Rahmens (7) mindestens ein integriertes Heizelement und mindestens einen inte­ grierten Temperaturfühler aufweist, die mittels Leitungen mit der Regeleinrichtung (61) in Verbindung stehen.
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