DE3790947C2 - Verfahren und Vorrichtung für eine Taschenventilation in der Trockenpartie einer Papiermaschine, insbesondere für schnellaufende Papiermaschinen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung für eine Taschenventilation in der Trockenpartie einer Papiermaschine, insbesondere für schnellaufende Papiermaschinen

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DE3790947C2 DE3790947A DE3790947A DE3790947C2 DE 3790947 C2 DE3790947 C2 DE 3790947C2 DE 3790947 A DE3790947 A DE 3790947A DE 3790947 A DE3790947 A DE 3790947A DE 3790947 C2 DE3790947 C2 DE 3790947C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren für eine Taschenventilation in Mehrzylinder­ trocknern einer Papiermaschine, wobei die Trockenpartie zwei Rei­ hen von Trockenzylindern aufweist, in deren Verbindung eine Zweisiebführung angeordnet ist, so daß mittels der Trocken­ siebe ein geschlossener Zug im Transfer der Papierbahn von einer Zylinderreihe auf die andere erhalten wird, wobei zum Erreichen des geschlossenen Zuges die Leitwalzen der Trocken­ siebe den Lauf des anderen Siebes berührend ange­ ordnet sind, auf welchen das Trockensieb von seinem Trocken­ zylinder auf seine Leitwalze läuft, wobei durch die Trocken­ siebe Luft geblasen wird, um die Taschen, die durch die Siebe und freien Oberflächen der Trockenzylinder entstehen, zu belüften. Dabei wird ein Luftstrahl oder Luftstrahlen zur Ventilierung von Blasluft eingesetzt, wobei die Strahlen auf den Lauf des Trockensiebes gerichtet sind, wo das Trockensieb von seinem Trockenzylinder auf seine Leitwalze läuft, so daß die Strahlen innerhalb des Laufs des Trockensiebes auftreffen.
Die Erfindung bezieht sich außerdem auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens der Erfindung in einem Mehrzylin­ dertrockner einer Papiermaschine, wobei die Trockenpartie zwei Reihen von übereinandergelagerten Trockenzylindern auf­ weist, wobei in besagtem Trockner eine Zweisiebführung so angeordnet ist, daß die Trockenpartie ein Obersieb aufweist, welches über seine Leitwalzen geleitet wird, und ein ent­ sprechendes Untersieb, das über seine Leitwalzen geleitet wird, wobei die Leitwalzen so angeordnet sind, daß die Pa­ pierbahn von den oberen Zylindern auf die unteren Zylinder und umgekehrt läuft, wobei sie während der ganzen Zeit von den Trockensieben getragen wird, wobei die Papierbahn in der Vorrichtung und in den Zwischenräumen zwischen den Zylindern von der Leitwalze des letzteren Trockensiebes von einem Trockensieb zum anderen transportiert wird.
Die Maschinengeschwindigkeiten von Papiermaschinen sind in den letzten Jahren ständig gestiegen und nähern sich heute bereits 1500 m/min. Das Flattern der Bahn bildet dabei ein wachsendes Problem, das die Laufeigenschaften der Papier­ maschine beeinträchtigt. Die Überführung der Bahn von der Pressenpartie zur Trockenpartie und das Stützen der Bahn im Bereich der Einsiebführung ist mit Verfahren und Vorrichtun­ gen, die in früheren FI-Patenten und FI-Patentanmeldungen der Anmelderin beschrieben sind, zu beherrschen, aber im Bereich der Zweisiebführung, insbesondere in der 3. und 4. Betriebsgruppe, sind Schwierigkeiten bei hohen Geschwindig­ keiten aufgetreten.
Unter Einsiebführung wird in dieser Anmeldung eine Bahnfüh­ rung verstanden, bei der die Bahn über beheizte Trockenzylin­ der geführt wird, wobei die Bahn vom Trockensieb gestützt von einer Zylinderreihe zur anderen läuft derart, daß sich die Bahn in der einen Zylinderreihe zwischen dem Trockensieb und der Zylinderoberfläche befindet und in der anderen Zylin­ derreihe außen liegt und sich das Trockensieb zwischen Zylin­ deroberfläche und Papierbahn befindet und die Bahn die Züge zwischen den Zylinderreihen durchläuft, indem sie vom Trockensieb unterstützt wird. Der Vorteil dieser Einsiebfüh­ rung besteht darin, daß die Bahn die ganze Zeit vom Trocken­ sieb gestützt wird und keine oder wenigstens keine wesent­ lich langen freien Züge hat, womit die Gefahr des Verknit­ terns und Reißens der Bahn verringert wird.
Unter Zweisiebführung wird in dieser Anmeldung eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Methode der Bahn­ stützung und Bahnführung an beheizten Trockenzylindern ver­ standen, bei der an den Oberzylindern ein Obersieb und an den Unterzylindern ein Untersieb verwendet wird, das von der Oberfläche der Trockenzylinder und von den in deren Zwischen­ räumen angeordneten Leitwalzen geführt wird, derart, daß die Bahn an der Oberzylinderreihe vom Obersieb in direkten Trocknungskontakt mit der Oberfläche der Oberzylinder und dementsprechend vom Untersieb gegen die Oberfläche der Unter­ zylinder gepreßt wird.
Bei der Zweisiebführung hat die Bahn beim Laufen von einer Zylinderreihe zur anderen im allgemeinen ziemlich lange freie Züge gehabt. Diese freien Züge sind gegen Flattern und dadurch verursachtes Bahnreißen und Verknittern anfällig, welcher Nachteil in gesteigerter Form bei erhöhter Maschinen­ geschwindigkeit von Papiermaschinen auftrat, und in beson­ ders gesteigerter Form im Anfangsteil der Trockenpartie, wo die Bahn noch relativ naß und deshalb schwach ist und ihre elastischen Eigenschaften das Flattern begünstigen.
Es wurde seinerzeit versucht, diesen Nachteil durch Verkür­ zung der genannten freien Züge der Bahn im Anfangsteil der Trockenpartie zu eliminieren, indem man die gedachten, durch die Achsen der Ober- und Unterzylinderreihen gelegten Ebenen mit einem kürzeren Abstand zueinander anordnete als man dies bisher gewohnt war, oder wie dies beispielsweise seitens der Trocknungsleistung optimal gewesen wäre.
Auch wurde die 3. und 4. Trockengruppe auf Einsiebführung umgerüstet, was aber eine Notlösung war, weil dies zur Sen­ kung der Verdampfungsleistung und zur Erschwerung der Durch­ führung von Be- und Entlüftung führt.
Es wurden Versuche unternommen, durch Anwenden der Einsieb­ führung die Probleme der Laufeigenschaften der Trockenpartie zu lösen, die sich aus den steigenden Maschinengeschwindig­ keiten der Papiermaschinen ergeben. Da dieser Einsatz die Trockenkapazität der Maschine vermindert, sollte diese Methode nur im Notfall angewandt werden, zum Beispiel in den ersten und zweiten Trockengruppen. In den anderen Gruppen der Trockenpartie werden Versuche mit der Zweisiebführung unternommen, welche hinsichtlich der Trockenkapazität vorzuziehen ist.
Nach dem heutigen Stand der Technik sind für die Lösung der oben beschriebenen Probleme Vorschläge bekannt, nach welchen die Geometrie einer Maschine, die mit einer Zweisiebführung ausgestattet ist, so umgewandelt würde, daß die Papierbahn während der ganzen Zeit mittels einer Führung ohne Freiläufe getragen wird. Solche Trockenpartien sind zum Beispiel in den US-Patenten 3,751,822, 3,753,298 und 4,510,698 beschrie­ ben.
Wenn die Maschinenlaufgeschwindigkeit einer Papiermaschine höher als 1000 m/min ist, wirkt sich die durch die Siebe verursachte Luftströmung entscheidend auf die Laufeigen­ schaft aus, und solange diese Luftströmungen nicht gesteuert werden, sind Flattern der Papierbahn, Verknittern, ungleich­ mäßige Trocknung und sogar Papierbahnrisse die Folge mit daraus resultierenden teuren Stillständen.
Die früheren FI Patentanmeldungen der Anmelderin, Nr. 841167 (Veröffentlichungsnummer 68,279), 850611 und 853670, be­ fassen sich mit Verfahren und Vorrichtungen, womit die Lauf­ eigenschaft einer Maschine, die mit einer Zweisiebführung versehen ist, verbessert werden kann.
Die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist das Ver­ bessern der Ventilierung der Taschen in der Trockenpartie einer Papiermaschine, die mit einer Zweisiebführung versehen ist, so daß der Lauf der Papierbahn und seine Kontakte mit den verschiedenen Trockensieben nicht gestört wird.
Um diese angestrebten und weiteren, nachfolgend beschriebenen Ziele zu erreichen, ist das Verfahren hauptsächlich dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Strahlen in dem Bereich auftreffen, in welchem das Trockensieb die Leitwalze des anderen Trockensiebes berührt, wobei der besagte Blasbereich einen sich erweiternden keilförmigen Raum aufweist, der sich durch das Trockensieb und die Leit­ walze ergibt, in welchem die Taschenventilation stattfindet.
Auf der anderen Seite ist die Vorrichtung erfindungsgemäß hauptsächlich dadurch gekennzeichnet, daß gegenüber den Leit­ walzen der Trockensiebe, entgegen der im wesentlichen gera­ den Läufe des Trockensiebes, die von ihren Trockenzylindern im wesentlichen in einem geraden Lauf zu ihrer Leitwalze lau­ fen, ein Blaskasten angeordnet ist, welcher mit einer Luft­ quelle verbunden ist, so daß die Seite des Blaskastens, die auf das Trockensieb gerichtet ist, mit einem Düsenschlitz oder -schlitzen versehen ist, der oder die so ausgerichtet sind, daß aus ihnen der Luftstrahl oder die Strahlen im wesentlichen senkrecht auf das Trockensieb gerichtet sind.
Im folgenden wird die Erfindung unter Einbeziehung des heu­ tigen Stands der Technik mit Bezugnahmen auf die Darstellun­ gen in den begleitenden Zeichnungen detailliert beschrieben.
Fig. 1 zeigt einen Teil einer Trockenpartie einer Papierma­ schine, die eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende konventionelle Zweisiebführung aufweist.
Fig. 2 zeigt einen Teil der Trockenpartie einer dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Papiermaschine, die mit einer Zweisiebführung veränderter Geometrie versehen ist.
Fig. 3 zeigt das gleiche wie Fig. 2 und außerdem Taschenven­ tilationseinrichtungen, die das Verfahren erfindungsgemäß durchführen, und Vorrichtungen zur Verbesserung der Lauf­ eigenschaft.
Fig. 4 zeigt eine Vorrichtung, die das Verfahren der Erfin­ dung in vergrößertem Maßstab darstellt.
In der Zweisiebführung der zu trocknenden Papierbahn W, wie in Fig. 1 dargestellt, befindet sich die Papierbahn W, wie bekannt, auf dem unteren Trockenzylinder 11 zwischen dem Untersieb F2 und der erhitzten Zylinderoberfläche 11. Aus diesem Grunde ist in der Zweisiebführung der Kontakt zwischen den Zylindern 10, 11 und der Papierbahn W gut, weil so die Abdampfung aus der Papierbahn W und ihre Trocknung wirkungsvoll sind. In der Zweisiebführung nach heutiger Technik von Fig. 1 bleibt die Papierbahn W auf ihrem langen Lauf WD zwischen dem oberen Zylinder 10 und dem unteren Zylinder 11 von dem Sieb ungestützt, weil das Obersieb F1 über die Obersiebleitwalzen 12 und das Untersieb F2 wieder über die Untersiebleitwalzen 13 läuft. Die langen freien Züge WD der Papierbahn W verursachen Schwierigkeiten, wenn sich die Geschwindigkeit der Maschine erhöht, insbesondere bezogen auf das Flattern des Laufs WD.
In der dem Stand der heutigen Technik entsprechenden Zwei­ siebführung mit veränderter Geometrie, Fig. 2, sind die Sieb­ leitwalzen 12 und 13 entsprechend der Fig. 1 verschoben wor­ den, so daß die Leitwalze 13 des Untersiebs F2 höher ange­ bracht ist als die Leitwalze 12 des Obersiebs F1. In Fig. 2 läuft die Papierbahn W während der ganzen Zeit gestützt über die Siebe F1 und F2.
Bei hohen Maschinenlaufgeschwindigkeiten verursacht das Luft­ einpumpen durch die Siebe F1 und F2 so große Luftströmungen und so große Druckunterschiede an den gegenüberliegenden Seiten der Papierbahn W, daß die Papierbahn W den Kontakt auf den Sieben F1 und F2 nicht halten kann. In den Taschen T1 und T2 wird die Luftfeuchtigkeit hoch, was die Ver­ dampfungskapazität herabsetzt und eine ungleichmäßige Trock­ nung des Papierbandes W in seiner querlaufenden Richtung zur Folge hat.
Es wurden Versuche zur Verbesserung der Laufeigenschaften der veränderten Geometrie unternommen, wie dargestellt in Fig. 2, und zwar durch den Ersatz der Filzleitwalzen durch Saug-Blaswalzen. Diese kostspielige Lösung verbessert etwas das Ablösen der Papierbahn W von der Leitwalze an einem ge­ eigneten Punkt, sie reduziert jedoch die Luftströmungen nicht, welche von den Sieben F1 und F2 hervorgerufen werden, so daß das Problem der Laufeigenschaft so nicht gelöst wer­ den kann.
Im folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf Fig. 3 und 4 detailliert beschrieben, welche eine erfindungsgemäße Lösung darstellen, wobei der Zylindertrockner den Ausgangs­ punkt bildet, der in Übereinstimmung mit Fig. 2 eine Zwei­ siebführung aufweist. In den Fig. 3 und 4 werden dieselben Bezugszeichen angewendet wie für die Teile, die in Fig. 1 und 2 dargestellt sind, so daß die Beschreibungen der Fig. 1 und 2 im folgenden in dieser Hinsicht nicht wiederholt werden.
In Fig. 3 sind der Zweisiebführung veränderter Geometrie die Einrichtungsanordnungen des Verfahrens der vorliegenden Er­ findung hinzugefügt worden, wobei diese Anordnungen insbeson­ dere dann nötig werden, wenn die Laufgeschwindigkeit der Ma­ schine hoch wird (Regel: Geschwindigkeit = 1000 m/min). Die Blaseinrichtungen 14 und 15 stabilisieren in Übereinstimmung mit den früheren Patentanmeldungen Nr. 850611 und 853670 der Anmelderin den Lauf der Papierbahn W durch die Erhaltung des Stützkontakts zwischen der Papierbahn W und den Sieben F1 und F2. Die Taschenventilationsanordnung 16 führt den Ta­ schen T1 und T2 erfindungsgemäß Blasluft zu, welche den Luft­ feuchtigkeitsgrad in den Taschen T1 und T2 verringert, die Verdampfung aus der Papierbahn W erhöht und einen steuer­ baren Trocknungsprozeß herstellt.
Die Taschenventilationsanordnung 16 befindet sich erfindungs­ gemäß in der Nähe der Stelle, an welcher das Obersieb F1 und die Leitwalze 13 des Untersiebs sowie entsprechend das Unter­ sieb F2 und die Leitwalze 12 des Obersiebs so dicht ange­ ordnet sind, daß sie sich berühren (wobei die Papierbahn W und eines der Siebe F1/F2 dazwischen liegen).
Die erfindungsgemäße Arbeitsweise des Taschenventilationsver­ fahrens stellt sich in Fig. 4 am deutlichsten dar. Die Anord­ nung der Einrichtung, die die Erfindung anwendet, besteht aus zwei Blaskästen 17, die über die gesamte Breite der Siebe F1 und F2 quer zur Laufrichtung der Papierbahn W ragen, wobei die Blaskästen an Vorrichtungen angeschlossen sind, die Blasluft erzeugen, wobei diese Vorrichtungen mit einem Block 20 schematisch dargestellt sind. An der Kastenseite, die dem Sieb F1 zugewandt ist, an der ablaufenden Kante des Kastens 17, gesehen aus Richtung des Sieblaufs, befindet sich ein Düsenschlitz 18, wodurch ein Luftstrahl S1 senk­ recht oder fast senkrecht gegen das Sieb F1 bläst. Wenn der Luftstrahl S1 auf das mit hoher Geschwindigkeit laufende Sieb F1 trifft, dreht sich der Strahl und wird zum Strahl S2, parallel zum Sieb F1, und ein Teil der Luft geht durch das durchlässige Sieb F1, um somit in die Tasche T2 zu bla­ sen, worauf die Pfeile S3 hinweisen.
In Fig. 4 bezeichnet T-T die Ebene, die durch das Achsenzen­ trum der Leitwalze 13 führt, und P die Tangente der Leit­ walze 13 und des Siebes F1. Nach dieser Linie beginnt ein Walzenspalt N (Luftkeil), der sich in Laufrichtung der Siebe F1 und F2 und im Anfang der Papierbahn erweitert, wobei im Bereich des besagten Walzenspalts N mit Hilfe der erfindungs­ gemäßen Blaseinrichtung durch den Düsenschlitz 18 Luft in die Taschen T2 (Pfeile S3) eingeblasen wird. Wie aus der Figur zu sehen ist, befindet sich der Düsenschlitz 18 im ge­ ringsten Abstand zum Sieb F1, in einem ganz geringen Abstand k nach der Tangentenlinie P.
Die durch das Sieb F1 durchdringende Luftmenge S3, welche etwa 25-30% der gesamten Menge der aus dem Blaskasten 17 kommenden Blasluft ausmacht, ist zur Ventilation der Tasche T2 gut ausreichend. Die Luft wird aus der Tasche T2 zu den Seiten der Maschine gedrängt. Der durch das Sieb F1 fließende Luftstrom hilft auch beim Trennen der Papierbahn W vom Sieb F1 an der richtigen Stelle und beim Übertragen der Pa­ pierbahn auf die Unterstützung durch das andere Sieb F2, und verbessert somit die Laufeigenschaft.
Wenn nötig, kann die Vorderkante des Blaskastens 17 eine Blasdüse 19, bekannt aus der früheren Patentanmeldung Nr. 850611 der Anmelderin, aufweisen, wobei der aus diesem Schlitz austretende Luftstrom S4 durch seine Ejektionswir­ kung (Pfeil E) den Stützkontakt zwischen der Papierbahn W und dem Sieb F1 verbessert, da sie in dem Raum A zwischen dem Blaskasten 17, der Wand 21 und dem Sieb F1 Unterdruck er­ zeugt. Die Anwendung eines Düsenschlitzes 19 hat jedoch keine Wirkung - zumindest keine schädliche - auf den Arbeitsablauf der Taschenventilationsanordnung 16, die das Verfahren der vor­ liegenden Erfindung durchführt.
Der Blaskasten 17 erstreckt sich an den Seiten des Siebes F1 in geringstem Abstand zu den Rändern des Siebes F1, wobei an den Enden des Blaskastens 17 möglicherweise Randdüsen ange­ ordnet sein können, die ähnlich wie die Düse 19 das Einströ­ men von Leckluft von den Seiten der Maschine in Unterdruck­ bereiche verhindert.
Eine detaillierte Beschreibung des Stadiums des erfindungsge­ mäßen Verfahrens wurde mit Bezug auf Fig. 4 gegeben, wobei die Papierbahn W als geschlossener Zug vom Obersieb F1 des Mehrzylindertrockners auf das Untersieb F2 befördert wird. Daraus wird deutlich, daß zur Beförderung der Papierbahn W als geschlossener Zug vom Untersieb F2 auf das Obersieb F1 in Verbindung mit den Leitwalzen 12 des nachfolgenden Siebes die entsprechenden Schritte des Verfahrens durchgeführt wer­ den und die gleichen Einrichtungsanordnungen benutzt werden. Die Beschreibung der Fig. 4 ist hinsichtlich dieser Verfah­ rensschritte und Einrichtungen anzuwenden, wenn das Obersieb F1 durch das Untersieb, die Leitwalze 13 durch die Walze 12 und die Tasche T2 durch die andere Tasche T1 ersetzt wird.
Bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt die Durchlässigkeit der Transportsiebe F1 und F2 in der Regel in dem Bereich zwischen 2000 bis 7000 m³/h × m², vorzugsweise in dem Bereich zwischen 3000 bis 5000 m³/h × m².
Die Geschwindigkeit des Luftstrahls, der aus dem Düsen­ schlitz 18 oder aus mehreren entsprechenden Düsenschlitzen geblasen wird, liegt in der Regel in dem Bereich zwischen V = 10 bis 50 m/s, vorzugsweise V = 30 m/s.
Mit den vorabgenannten Kennwerten und einer sinnvollen Aus­ richtung des Luftstrahles S1 oder der Luftstrahlen, kann ein Luftstrom S3 durch die Trockensiebe zu den Taschen T1 und T2 vordringen, wobei deren Durchflußmenge in der Regel im Bereich zwischen 100 bis 400 m³/h × m² liegt, vorzugsweise im Bereich zwischen 150 bis 250 m³/h × m².

Claims (11)

1. Verfahren für eine Taschenventilation in Mehrzylindertrocknern einer Papiermaschine, wobei die Trockenpartie zwei Reihen von Zylindern (10, 11) aufweist, in deren Verbindung eine Zweisiebführung angeord­ net ist, so daß mittels der Trockensiebe (F1, F2) ein ge­ schlossener Zug im Transfer der Papierbahn (W) von einer Zy­ linderreihe auf die andere erhalten wird, wobei zum Errei­ chen des geschlossenen Zuges, die Leitwalzen (12, 13) der Trockensiebe (F1, F2) den Lauf des an­ deren Siebes (F2, F1) berührend angeordnet sind, auf welchen das Trockensieb von seinem Trockenzylinder (11, 10) zu seiner Leitwalze (13, 12) läuft, wobei durch die Trockensiebe (F1, F2) Luft geblasen wird, um die Taschen, die durch die Siebe und freien Oberflächen der Trockenzylinder (10, 11) entstehen, zu belüften, und ein Luftstrahl oder Luftstrahlen (S1) zur Ventilierung von Blasluft eingesetzt wird/werden, wobei die Strahlen auf den Lauf des Trockensiebs (F1, F2) gerichtet sind, wo das Trocken­ sieb (F1, F2) von seinem Trockenzylinder (11, 10) auf seine Leitwalze (13, 12) läuft, so daß die Strahlen innerhalb des Laufs des Trockensiebs (F1, F2) auftreffen, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlen in dem Bereich auftreffen, in dem das Trockensieb (F1, F2) die Leitwalze (13, 12) des anderen Trockensiebes (F2, F1) berührt, wobei der besagte Blasbereich einen sich erweiternden keilförmigen Raum (N) aufweist, der sich durch das Trockensieb (F1, F2) und die Leitwalze (13, 12) ergibt, in welchen die Taschen­ ventilation stattfindet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftstrahl (S1) oder die Luftstrahlen wenigstens annä­ hernd senkrecht auf die Oberfläche des Trockensiebes (F1, F2) gerichtet ist/sind, wobei das Trockensieb, bezogen auf die Papierbahn (W) auf der anderen Seite ist, und zwar an einem Punkt, an dem es der Leitwalze (13, 12) des anderen Trocken­ siebes (F2, F1) gegenüber liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftstrahl (S1) oder die Luftstrahlen außerhalb des Trockensiebes (F1, F2), bezogen auf die Papierbahn (W), ange­ wendet wird/werden, wobei sich der Standort eine kleine Dis­ tanz (k) hinter der normalen Ebene (T-T) des zuerst genann­ ten Trockensiebes (F1, F2) befindet, wobei die normale Ebene durch das Achsenzentrum der Leitwalze (13, 12) des anderen Trockensiebes (F2, F1) führt, wobei die Leitwalze (13, 12) gegenüber des zuerst genannten Trockensiebes (F1, F2) angeord­ net ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Luftstrahl (S1) oder vor den Luftstrahlen, in Rich­ tung des Laufs des Trockensiebes (F1, F2) gesehen, ein oder mehrere Luftstrahlen (S4) entgegen der Laufrichtung des Trockensiebs (F1, F2) gerichtet ist/sind, wobei durch den Luftstrahl oder die Luftstrahlen (S4) Luft (E) aus einem Bereich (A) ausgestoßen wird, der sich vor dem zuerstgenannten Luftstrahl (S1) befindet und durch die Wand (21) gebildet wird, wobei der Bereich (A) durch die oben genannte Einrichtung einen Unterdruck auf­ weist, welcher das Halten der Papierbahn (W) auf der Oberfläche des Trockensiebes (F1, F2) fördert.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die in diesem Verfahren angewandte Durchlässigkeit der Trockensiebe (F1, F2) in dem Bereich zwischen 2000 bis 7000 m³ /h × m² und vorzugsweise in dem Bereich zwischen 3000 bis 5000 m³/h × m² liegt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Blasen der Luftstrahlen oder des Luftstrahles durch einen Düsenschlitz (18) oder durch Düsen­ schlitze in einem Blaskasten (17) auf die Oberfläche des Trockensiebes (F1) erfolgt, wobei die Geschwindigkeit der Luft im Bereich zwischen v = 10 bis 50 m/s und vorzugsweise im Bereich zwischen v = 30 m/s liegt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftmenge, Geschwindigkeit und Einstellung des Luft­ strahles (S1) in dem Luftstrom so geregelt wird, daß der durch die Trockensiebe (F1, F2) in die betreffenden Taschen (T1, T2) einfließende Luftstrom innerhalb des Bereichs von 100 bis 400 m³/h × m² liegt, und vorzugsweise innerhalb des Bereichs von 150-250 m³/h × m².
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Trockensieb oder den Trockensieben (F1, F2) Blasvorrichtungen (14, 15) angeordnet sind, wobei die durch diese Blasvorrichtungen (14, 15) erzeugten Luftströme wenigstens annähernd parallel zur Ebene des Trockensiebes, an der gegen­ überliegenden Seite des Trockensiebes, relativ zur Papier­ bahn (W), so angebracht werden, daß mit Hilfe der Luftströme Luft so ausgestoßen wird, daß ein Unterdruckbereich erzeugt wird, der die Verbindung der Papierbahn (W) mit dem Trocken­ sieb (F1, F2), welches der Papierbahn (W) zugewandt ist, fördert.
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Trockenpartie in einem Mehrzylindertrockner einer Papiermaschine zwei Reihen von übereinandergelagerten Trockenzylindern (10, 11) aufweist, wobei in der Trockenpar­ tie eine Zweisiebführung so angeordnet ist, daß die Trocken­ partie ein Obersieb (F1) aufweist, welches über seine Leit­ walzen (12) geleitet wird, und ein entsprechendes Untersieb (F2), das über seine Leitwalzen (13) geleitet wird, wobei die Leitwalzen (12, 13) so angeordnet sind, daß die Papier­ bahn (W) von den oberen Zylindern (10) auf die unteren Zy­ linder (11) und umgekehrt läuft, wobei sie während der gan­ zen Zeit von den Trockensieben (F1, F2) getragen wird, wobei die Papierbahn (W) in der Vorrichtung und in den Zwischen­ räumen zwischen den Zylindern von der Leitwalze (13, 12) des letzteren Trockensiebes (F2, F1) von einem Trockensieb (F1, F2) zum anderen (F2/F1) transportiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüber den Leitwalzen (12, 13) der Trockensiebe (F1, F2), entgegen der im wesentlichen geraden Läufe des Trockensiebes (F1, F2), die von ihren Trockenzylindern (10, 11) im wesent­ lichen in einem geraden Lauf zu ihrer Leitwalze (12, 13) lau­ fen, ein Blaskasten (17) angeordnet ist, welcher mit einer Luftquelle (20) verbunden ist, so daß die Seite des Blas­ kastens (17), die auf das Trockensieb (F1, F2) gerichtet ist, mit einem Düsenschlitz (18) oder -schlitzen versehen ist, der oder die so ausgerichtet sind, daß aus ihnen der Strahl (S1) oder Strahlen im wesentlichen senkrecht auf das Trocken­ sieb (F1, F2) gerichtet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Blaskasten (17) und sein Düsenschlitz bzw. seine ent­ sprechenden Schlitze so angeordnet sind, daß der dort ausge­ stoßene Luftstrahl (S1) oder die dort ausgestoßenen Luft­ strahlen auf das Trockensieb (F1, F2) auftreffen, und zwar aus der Richtung des Trockensieblaufs gesehen hinter dem Tan­ gentenpunkt (P) mit der Leitwalze (12, 13) des anderen Trockensiebes.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das gegenüberliegende Ende des Blaskastens, bezogen auf den Düsenschlitz (18) oder die Düsenschlitze, einen Düsenschlitz (19) aufweist, aus welchem ein Luftstrahl (S4) in die Gegen­ richtung des Laufs des Trockensiebes (F1, F2), das sich dem Blaskasten gegenüber befindet, ausgestoßen wird, wobei mittels des Luftstrahles (S4) Luft aus dem Raum (A), der durch die Wand (21) des Blaskastens (17), die auf das Trockensieb (F1, F2) gerichtet ist, gebildet ist, ausgestoßen werden kann.
DE3790947A 1985-11-14 1987-05-13 Verfahren und Vorrichtung für eine Taschenventilation in der Trockenpartie einer Papiermaschine, insbesondere für schnellaufende Papiermaschinen Expired - Lifetime DE3790947C2 (de)

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