DE3790947C2 - Verfahren und Vorrichtung für eine Taschenventilation in der Trockenpartie einer Papiermaschine, insbesondere für schnellaufende Papiermaschinen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung für eine Taschenventilation in der Trockenpartie einer Papiermaschine, insbesondere für schnellaufende PapiermaschinenInfo
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- D21F5/046—Drying on cylinders on two or more drying cylinders in combination with suction or blowing devices using pocket ventilation systems
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren für eine Taschenventilation in Mehrzylinder
trocknern einer Papiermaschine, wobei die Trockenpartie zwei Rei
hen von Trockenzylindern aufweist, in deren Verbindung eine
Zweisiebführung angeordnet ist, so daß mittels der Trocken
siebe ein geschlossener Zug im Transfer der Papierbahn von
einer Zylinderreihe auf die andere erhalten wird, wobei zum
Erreichen des geschlossenen Zuges die Leitwalzen der Trocken
siebe den Lauf des anderen Siebes berührend ange
ordnet sind, auf welchen das Trockensieb von seinem Trocken
zylinder auf seine Leitwalze läuft, wobei durch die Trocken
siebe Luft geblasen wird, um die Taschen, die durch die Siebe
und freien Oberflächen der Trockenzylinder entstehen, zu
belüften. Dabei wird ein Luftstrahl oder Luftstrahlen zur Ventilierung von Blasluft
eingesetzt, wobei die Strahlen auf den Lauf des Trockensiebes gerichtet sind, wo das Trockensieb
von seinem Trockenzylinder auf seine Leitwalze läuft, so daß die Strahlen innerhalb des
Laufs des Trockensiebes auftreffen.
Die Erfindung bezieht sich außerdem auf eine Vorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens der Erfindung in einem Mehrzylin
dertrockner einer Papiermaschine, wobei die Trockenpartie
zwei Reihen von übereinandergelagerten Trockenzylindern auf
weist, wobei in besagtem Trockner eine Zweisiebführung so
angeordnet ist, daß die Trockenpartie ein Obersieb aufweist,
welches über seine Leitwalzen geleitet wird, und ein ent
sprechendes Untersieb, das über seine Leitwalzen geleitet
wird, wobei die Leitwalzen so angeordnet sind, daß die Pa
pierbahn von den oberen Zylindern auf die unteren Zylinder
und umgekehrt läuft, wobei sie während der ganzen Zeit von
den Trockensieben getragen wird, wobei die Papierbahn in der
Vorrichtung und in den Zwischenräumen zwischen den Zylindern
von der Leitwalze des letzteren Trockensiebes von einem
Trockensieb zum anderen transportiert wird.
Die Maschinengeschwindigkeiten von Papiermaschinen sind in
den letzten Jahren ständig gestiegen und nähern sich heute
bereits 1500 m/min. Das Flattern der Bahn bildet dabei ein
wachsendes Problem, das die Laufeigenschaften der Papier
maschine beeinträchtigt. Die Überführung der Bahn von der
Pressenpartie zur Trockenpartie und das Stützen der Bahn im
Bereich der Einsiebführung ist mit Verfahren und Vorrichtun
gen, die in früheren FI-Patenten und FI-Patentanmeldungen
der Anmelderin beschrieben sind, zu beherrschen, aber im
Bereich der Zweisiebführung, insbesondere in der 3. und 4.
Betriebsgruppe, sind Schwierigkeiten bei hohen Geschwindig
keiten aufgetreten.
Unter Einsiebführung wird in dieser Anmeldung eine Bahnfüh
rung verstanden, bei der die Bahn über beheizte Trockenzylin
der geführt wird, wobei die Bahn vom Trockensieb gestützt
von einer Zylinderreihe zur anderen läuft derart, daß sich
die Bahn in der einen Zylinderreihe zwischen dem Trockensieb
und der Zylinderoberfläche befindet und in der anderen Zylin
derreihe außen liegt und sich das Trockensieb zwischen Zylin
deroberfläche und Papierbahn befindet und die Bahn die Züge
zwischen den Zylinderreihen durchläuft, indem sie vom
Trockensieb unterstützt wird. Der Vorteil dieser Einsiebfüh
rung besteht darin, daß die Bahn die ganze Zeit vom Trocken
sieb gestützt wird und keine oder wenigstens keine wesent
lich langen freien Züge hat, womit die Gefahr des Verknit
terns und Reißens der Bahn verringert wird.
Unter Zweisiebführung wird in dieser Anmeldung eine dem
heutigen Stand der Technik entsprechende Methode der Bahn
stützung und Bahnführung an beheizten Trockenzylindern ver
standen, bei der an den Oberzylindern ein Obersieb und an
den Unterzylindern ein Untersieb verwendet wird, das von der
Oberfläche der Trockenzylinder und von den in deren Zwischen
räumen angeordneten Leitwalzen geführt wird, derart, daß die
Bahn an der Oberzylinderreihe vom Obersieb in direkten
Trocknungskontakt mit der Oberfläche der Oberzylinder und
dementsprechend vom Untersieb gegen die Oberfläche der Unter
zylinder gepreßt wird.
Bei der Zweisiebführung hat die Bahn beim Laufen von einer
Zylinderreihe zur anderen im allgemeinen ziemlich lange
freie Züge gehabt. Diese freien Züge sind gegen Flattern und
dadurch verursachtes Bahnreißen und Verknittern anfällig,
welcher Nachteil in gesteigerter Form bei erhöhter Maschinen
geschwindigkeit von Papiermaschinen auftrat, und in beson
ders gesteigerter Form im Anfangsteil der Trockenpartie, wo
die Bahn noch relativ naß und deshalb schwach ist und ihre
elastischen Eigenschaften das Flattern begünstigen.
Es wurde seinerzeit versucht, diesen Nachteil durch Verkür
zung der genannten freien Züge der Bahn im Anfangsteil der
Trockenpartie zu eliminieren, indem man die gedachten, durch
die Achsen der Ober- und Unterzylinderreihen gelegten Ebenen
mit einem kürzeren Abstand zueinander anordnete als man dies
bisher gewohnt war, oder wie dies beispielsweise seitens der
Trocknungsleistung optimal gewesen wäre.
Auch wurde die 3. und 4. Trockengruppe auf Einsiebführung
umgerüstet, was aber eine Notlösung war, weil dies zur Sen
kung der Verdampfungsleistung und zur Erschwerung der Durch
führung von Be- und Entlüftung führt.
Es wurden Versuche unternommen, durch Anwenden der Einsieb
führung die Probleme der Laufeigenschaften der Trockenpartie
zu lösen, die sich aus den steigenden Maschinengeschwindig
keiten der Papiermaschinen ergeben. Da dieser Einsatz die
Trockenkapazität der Maschine vermindert, sollte diese Methode
nur im Notfall angewandt werden, zum Beispiel in den
ersten und zweiten Trockengruppen. In den anderen Gruppen
der Trockenpartie werden Versuche mit der Zweisiebführung
unternommen, welche hinsichtlich der Trockenkapazität
vorzuziehen ist.
Nach dem heutigen Stand der Technik sind für die Lösung der
oben beschriebenen Probleme Vorschläge bekannt, nach welchen
die Geometrie einer Maschine, die mit einer Zweisiebführung
ausgestattet ist, so umgewandelt würde, daß die Papierbahn
während der ganzen Zeit mittels einer Führung ohne Freiläufe
getragen wird. Solche Trockenpartien sind zum Beispiel in
den US-Patenten 3,751,822, 3,753,298 und 4,510,698 beschrie
ben.
Wenn die Maschinenlaufgeschwindigkeit einer Papiermaschine
höher als 1000 m/min ist, wirkt sich die durch die Siebe
verursachte Luftströmung entscheidend auf die Laufeigen
schaft aus, und solange diese Luftströmungen nicht gesteuert
werden, sind Flattern der Papierbahn, Verknittern, ungleich
mäßige Trocknung und sogar Papierbahnrisse die Folge mit
daraus resultierenden teuren Stillständen.
Die früheren FI Patentanmeldungen der Anmelderin, Nr. 841167
(Veröffentlichungsnummer 68,279), 850611 und 853670, be
fassen sich mit Verfahren und Vorrichtungen, womit die Lauf
eigenschaft einer Maschine, die mit einer Zweisiebführung
versehen ist, verbessert werden kann.
Die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist das Ver
bessern der Ventilierung der Taschen in der Trockenpartie
einer Papiermaschine, die mit einer Zweisiebführung versehen
ist, so daß der Lauf der Papierbahn und seine Kontakte mit
den verschiedenen Trockensieben nicht gestört wird.
Um diese angestrebten und weiteren, nachfolgend beschriebenen Ziele
zu erreichen, ist das Verfahren hauptsächlich dadurch gekenn
zeichnet, daß die Strahlen in dem Bereich auftreffen, in welchem das
Trockensieb die Leitwalze des anderen Trockensiebes berührt,
wobei der besagte Blasbereich einen sich erweiternden keilförmigen
Raum aufweist, der sich durch das Trockensieb und die Leit
walze ergibt, in welchem die Taschenventilation stattfindet.
Auf der anderen Seite ist die Vorrichtung erfindungsgemäß
hauptsächlich dadurch gekennzeichnet, daß gegenüber den Leit
walzen der Trockensiebe, entgegen der im wesentlichen gera
den Läufe des Trockensiebes, die von ihren Trockenzylindern
im wesentlichen in einem geraden Lauf zu ihrer Leitwalze lau
fen, ein Blaskasten angeordnet ist, welcher mit einer Luft
quelle verbunden ist, so daß die Seite des Blaskastens, die
auf das Trockensieb gerichtet ist, mit einem Düsenschlitz
oder -schlitzen versehen ist, der oder die so ausgerichtet
sind, daß aus ihnen der Luftstrahl oder die Strahlen im
wesentlichen senkrecht auf das Trockensieb gerichtet sind.
Im folgenden wird die Erfindung unter Einbeziehung des heu
tigen Stands der Technik mit Bezugnahmen auf die Darstellun
gen in den begleitenden Zeichnungen detailliert beschrieben.
Fig. 1 zeigt einen Teil einer Trockenpartie einer Papierma
schine, die eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende
konventionelle Zweisiebführung aufweist.
Fig. 2 zeigt einen Teil der Trockenpartie einer dem heutigen
Stand der Technik entsprechenden Papiermaschine, die mit
einer Zweisiebführung veränderter Geometrie versehen ist.
Fig. 3 zeigt das gleiche wie Fig. 2 und außerdem Taschenven
tilationseinrichtungen, die das Verfahren erfindungsgemäß
durchführen, und Vorrichtungen zur Verbesserung der Lauf
eigenschaft.
Fig. 4 zeigt eine Vorrichtung, die das Verfahren der Erfin
dung in vergrößertem Maßstab darstellt.
In der Zweisiebführung der zu trocknenden Papierbahn W, wie
in Fig. 1 dargestellt, befindet sich die Papierbahn W, wie
bekannt, auf dem unteren Trockenzylinder 11 zwischen dem
Untersieb F2 und der erhitzten Zylinderoberfläche 11. Aus
diesem Grunde ist in der Zweisiebführung der Kontakt
zwischen den Zylindern 10, 11 und der Papierbahn W gut, weil
so die Abdampfung aus der Papierbahn W und ihre Trocknung
wirkungsvoll sind. In der Zweisiebführung nach heutiger
Technik von Fig. 1 bleibt die Papierbahn W auf ihrem langen
Lauf WD zwischen dem oberen Zylinder 10 und dem unteren
Zylinder 11 von dem Sieb ungestützt, weil das Obersieb F1
über die Obersiebleitwalzen 12 und das Untersieb F2 wieder
über die Untersiebleitwalzen 13 läuft. Die langen freien
Züge WD der Papierbahn W verursachen Schwierigkeiten, wenn
sich die Geschwindigkeit der Maschine erhöht, insbesondere
bezogen auf das Flattern des Laufs WD.
In der dem Stand der heutigen Technik entsprechenden Zwei
siebführung mit veränderter Geometrie, Fig. 2, sind die Sieb
leitwalzen 12 und 13 entsprechend der Fig. 1 verschoben wor
den, so daß die Leitwalze 13 des Untersiebs F2 höher ange
bracht ist als die Leitwalze 12 des Obersiebs F1. In Fig. 2
läuft die Papierbahn W während der ganzen Zeit gestützt über
die Siebe F1 und F2.
Bei hohen Maschinenlaufgeschwindigkeiten verursacht das Luft
einpumpen durch die Siebe F1 und F2 so große Luftströmungen
und so große Druckunterschiede an den gegenüberliegenden
Seiten der Papierbahn W, daß die Papierbahn W den Kontakt
auf den Sieben F1 und F2 nicht halten kann. In den Taschen
T1 und T2 wird die Luftfeuchtigkeit hoch, was die Ver
dampfungskapazität herabsetzt und eine ungleichmäßige Trock
nung des Papierbandes W in seiner querlaufenden Richtung zur
Folge hat.
Es wurden Versuche zur Verbesserung der Laufeigenschaften
der veränderten Geometrie unternommen, wie dargestellt in
Fig. 2, und zwar durch den Ersatz der Filzleitwalzen durch
Saug-Blaswalzen. Diese kostspielige Lösung verbessert etwas
das Ablösen der Papierbahn W von der Leitwalze an einem ge
eigneten Punkt, sie reduziert jedoch die Luftströmungen
nicht, welche von den Sieben F1 und F2 hervorgerufen werden,
so daß das Problem der Laufeigenschaft so nicht gelöst wer
den kann.
Im folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf Fig. 3
und 4 detailliert beschrieben, welche eine erfindungsgemäße
Lösung darstellen, wobei der Zylindertrockner den Ausgangs
punkt bildet, der in Übereinstimmung mit Fig. 2 eine Zwei
siebführung aufweist. In den Fig. 3 und 4 werden dieselben
Bezugszeichen angewendet wie für die Teile, die in Fig. 1 und
2 dargestellt sind, so daß die Beschreibungen der Fig. 1 und
2 im folgenden in dieser Hinsicht nicht wiederholt werden.
In Fig. 3 sind der Zweisiebführung veränderter Geometrie die
Einrichtungsanordnungen des Verfahrens der vorliegenden Er
findung hinzugefügt worden, wobei diese Anordnungen insbeson
dere dann nötig werden, wenn die Laufgeschwindigkeit der Ma
schine hoch wird (Regel: Geschwindigkeit = 1000 m/min). Die
Blaseinrichtungen 14 und 15 stabilisieren in Übereinstimmung mit
den früheren Patentanmeldungen Nr. 850611 und 853670 der
Anmelderin den Lauf der Papierbahn W durch die Erhaltung des
Stützkontakts zwischen der Papierbahn W und den Sieben F1
und F2. Die Taschenventilationsanordnung 16 führt den Ta
schen T1 und T2 erfindungsgemäß Blasluft zu, welche den Luft
feuchtigkeitsgrad in den Taschen T1 und T2 verringert, die
Verdampfung aus der Papierbahn W erhöht und einen steuer
baren Trocknungsprozeß herstellt.
Die Taschenventilationsanordnung 16 befindet sich erfindungs
gemäß in der Nähe der Stelle, an welcher das Obersieb F1 und
die Leitwalze 13 des Untersiebs sowie entsprechend das Unter
sieb F2 und die Leitwalze 12 des Obersiebs so dicht ange
ordnet sind, daß sie sich berühren (wobei die Papierbahn W
und eines der Siebe F1/F2 dazwischen liegen).
Die erfindungsgemäße Arbeitsweise des Taschenventilationsver
fahrens stellt sich in Fig. 4 am deutlichsten dar. Die Anord
nung der Einrichtung, die die Erfindung anwendet, besteht
aus zwei Blaskästen 17, die über die gesamte Breite der Siebe
F1 und F2 quer zur Laufrichtung der Papierbahn W ragen,
wobei die Blaskästen an Vorrichtungen angeschlossen sind,
die Blasluft erzeugen, wobei diese Vorrichtungen mit einem
Block 20 schematisch dargestellt sind. An der Kastenseite,
die dem Sieb F1 zugewandt ist, an der ablaufenden Kante des
Kastens 17, gesehen aus Richtung des Sieblaufs, befindet
sich ein Düsenschlitz 18, wodurch ein Luftstrahl S1 senk
recht oder fast senkrecht gegen das Sieb F1 bläst. Wenn der
Luftstrahl S1 auf das mit hoher Geschwindigkeit laufende
Sieb F1 trifft, dreht sich der Strahl und wird zum Strahl
S2, parallel zum Sieb F1, und ein Teil der Luft geht durch
das durchlässige Sieb F1, um somit in die Tasche T2 zu bla
sen, worauf die Pfeile S3 hinweisen.
In Fig. 4 bezeichnet T-T die Ebene, die durch das Achsenzen
trum der Leitwalze 13 führt, und P die Tangente der Leit
walze 13 und des Siebes F1. Nach dieser Linie beginnt ein
Walzenspalt N (Luftkeil), der sich in Laufrichtung der Siebe
F1 und F2 und im Anfang der Papierbahn erweitert, wobei im
Bereich des besagten Walzenspalts N mit Hilfe der erfindungs
gemäßen Blaseinrichtung durch den Düsenschlitz 18 Luft in
die Taschen T2 (Pfeile S3) eingeblasen wird. Wie aus der
Figur zu sehen ist, befindet sich der Düsenschlitz 18 im ge
ringsten Abstand zum Sieb F1, in einem ganz geringen Abstand
k nach der Tangentenlinie P.
Die durch das Sieb F1 durchdringende Luftmenge S3, welche
etwa 25-30% der gesamten Menge der aus dem Blaskasten 17
kommenden Blasluft ausmacht, ist zur Ventilation der Tasche
T2 gut ausreichend. Die Luft wird aus der Tasche T2 zu den
Seiten der Maschine gedrängt. Der durch das Sieb F1 fließende
Luftstrom hilft auch beim Trennen der Papierbahn W vom
Sieb F1 an der richtigen Stelle und beim Übertragen der Pa
pierbahn auf die Unterstützung durch das andere Sieb F2, und
verbessert somit die Laufeigenschaft.
Wenn nötig, kann die Vorderkante des Blaskastens 17 eine
Blasdüse 19, bekannt aus der früheren Patentanmeldung Nr.
850611 der Anmelderin, aufweisen, wobei der aus diesem
Schlitz austretende Luftstrom S4 durch seine Ejektionswir
kung (Pfeil E) den Stützkontakt zwischen der Papierbahn W
und dem Sieb F1 verbessert, da sie in dem Raum A zwischen
dem Blaskasten 17, der Wand 21 und dem Sieb F1 Unterdruck er
zeugt. Die Anwendung eines Düsenschlitzes 19 hat jedoch keine Wirkung
- zumindest keine schädliche - auf den Arbeitsablauf der
Taschenventilationsanordnung 16, die das Verfahren der vor
liegenden Erfindung durchführt.
Der Blaskasten 17 erstreckt sich an den Seiten des Siebes F1
in geringstem Abstand zu den Rändern des Siebes F1, wobei an
den Enden des Blaskastens 17 möglicherweise Randdüsen ange
ordnet sein können, die ähnlich wie die Düse 19 das Einströ
men von Leckluft von den Seiten der Maschine in Unterdruck
bereiche verhindert.
Eine detaillierte Beschreibung des Stadiums des erfindungsge
mäßen Verfahrens wurde mit Bezug auf Fig. 4 gegeben, wobei
die Papierbahn W als geschlossener Zug vom Obersieb F1 des
Mehrzylindertrockners auf das Untersieb F2 befördert wird.
Daraus wird deutlich, daß zur Beförderung der Papierbahn W
als geschlossener Zug vom Untersieb F2 auf das Obersieb F1
in Verbindung mit den Leitwalzen 12 des nachfolgenden Siebes
die entsprechenden Schritte des Verfahrens durchgeführt wer
den und die gleichen Einrichtungsanordnungen benutzt werden.
Die Beschreibung der Fig. 4 ist hinsichtlich dieser Verfah
rensschritte und Einrichtungen anzuwenden, wenn das Obersieb
F1 durch das Untersieb, die Leitwalze 13 durch die Walze 12
und die Tasche T2 durch die andere Tasche T1 ersetzt wird.
Bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt die
Durchlässigkeit der Transportsiebe F1 und F2 in der Regel in
dem Bereich zwischen 2000 bis 7000 m³/h × m², vorzugsweise in
dem Bereich zwischen 3000 bis 5000 m³/h × m².
Die Geschwindigkeit des Luftstrahls, der aus dem Düsen
schlitz 18 oder aus mehreren entsprechenden Düsenschlitzen
geblasen wird, liegt in der Regel in dem Bereich zwischen
V = 10 bis 50 m/s, vorzugsweise V = 30 m/s.
Mit den vorabgenannten Kennwerten und einer sinnvollen Aus
richtung des Luftstrahles S1 oder der Luftstrahlen, kann ein
Luftstrom S3 durch die Trockensiebe zu den Taschen T1 und T2
vordringen, wobei deren Durchflußmenge in der Regel im
Bereich zwischen 100 bis 400 m³/h × m² liegt, vorzugsweise im
Bereich zwischen 150 bis 250 m³/h × m².
Claims (11)
1. Verfahren für eine Taschenventilation in Mehrzylindertrocknern einer Papiermaschine,
wobei die Trockenpartie zwei Reihen von Zylindern (10, 11)
aufweist, in deren Verbindung eine Zweisiebführung angeord
net ist, so daß mittels der Trockensiebe (F1, F2) ein ge
schlossener Zug im Transfer der Papierbahn (W) von einer Zy
linderreihe auf die andere erhalten wird, wobei zum Errei
chen des geschlossenen Zuges, die Leitwalzen (12, 13) der
Trockensiebe (F1, F2) den Lauf des an
deren Siebes (F2, F1) berührend angeordnet sind, auf welchen das
Trockensieb von seinem Trockenzylinder (11, 10) zu seiner
Leitwalze (13, 12) läuft, wobei durch die Trockensiebe
(F1, F2) Luft geblasen wird, um die Taschen, die durch die
Siebe und freien Oberflächen der Trockenzylinder (10, 11)
entstehen, zu belüften, und
ein Luftstrahl oder Luftstrahlen (S1) zur Ventilierung von
Blasluft eingesetzt wird/werden, wobei die Strahlen auf den
Lauf des Trockensiebs (F1, F2) gerichtet sind, wo das Trocken
sieb (F1, F2) von seinem Trockenzylinder (11, 10) auf seine
Leitwalze (13, 12) läuft, so daß die Strahlen innerhalb des
Laufs des Trockensiebs (F1, F2) auftreffen, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlen in dem
Bereich auftreffen, in dem das Trockensieb (F1, F2) die Leitwalze
(13, 12) des anderen Trockensiebes (F2, F1) berührt, wobei der
besagte Blasbereich einen sich erweiternden keilförmigen
Raum (N) aufweist, der sich durch das Trockensieb (F1, F2)
und die Leitwalze (13, 12) ergibt, in welchen die Taschen
ventilation stattfindet.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Luftstrahl (S1) oder die Luftstrahlen wenigstens annä
hernd senkrecht auf die Oberfläche des Trockensiebes (F1, F2)
gerichtet ist/sind, wobei das Trockensieb, bezogen auf die
Papierbahn (W) auf der anderen Seite ist, und zwar an einem
Punkt, an dem es der Leitwalze (13, 12) des anderen Trocken
siebes (F2, F1) gegenüber liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Luftstrahl (S1) oder die Luftstrahlen außerhalb des
Trockensiebes (F1, F2), bezogen auf die Papierbahn (W), ange
wendet wird/werden, wobei sich der Standort eine kleine Dis
tanz (k) hinter der normalen Ebene (T-T) des zuerst genann
ten Trockensiebes (F1, F2) befindet, wobei die normale Ebene
durch das Achsenzentrum der Leitwalze (13, 12) des anderen
Trockensiebes (F2, F1) führt, wobei die Leitwalze (13, 12)
gegenüber des zuerst genannten Trockensiebes (F1, F2) angeord
net ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
vor dem Luftstrahl (S1) oder vor den Luftstrahlen, in Rich
tung des Laufs des Trockensiebes (F1, F2) gesehen, ein oder
mehrere Luftstrahlen (S4) entgegen der Laufrichtung des
Trockensiebs (F1, F2) gerichtet ist/sind, wobei durch den
Luftstrahl oder die Luftstrahlen (S4) Luft (E) aus einem Bereich (A) ausgestoßen wird,
der sich vor dem zuerstgenannten Luftstrahl (S1) befindet
und durch die Wand (21) gebildet wird, wobei der Bereich (A)
durch die oben genannte Einrichtung einen Unterdruck auf
weist, welcher das Halten der Papierbahn (W) auf der
Oberfläche des Trockensiebes (F1, F2) fördert.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die in diesem Verfahren angewandte Durchlässigkeit der
Trockensiebe (F1, F2) in dem Bereich zwischen 2000 bis 7000 m³
/h × m² und vorzugsweise in dem Bereich zwischen 3000 bis
5000 m³/h × m² liegt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Blasen der
Luftstrahlen oder des Luftstrahles durch einen Düsenschlitz (18) oder durch Düsen
schlitze in einem Blaskasten (17) auf die Oberfläche des
Trockensiebes (F1) erfolgt, wobei die Geschwindigkeit der Luft
im Bereich zwischen
v = 10 bis 50 m/s und vorzugsweise im Bereich zwischen v = 30 m/s
liegt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftmenge, Geschwindigkeit und Einstellung des Luft
strahles (S1) in dem Luftstrom so geregelt wird, daß der
durch die Trockensiebe (F1, F2) in die betreffenden Taschen
(T1, T2) einfließende Luftstrom innerhalb des Bereichs von
100 bis 400 m³/h × m² liegt, und vorzugsweise innerhalb des
Bereichs von 150-250 m³/h × m².
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
an dem Trockensieb oder den Trockensieben
(F1, F2) Blasvorrichtungen (14, 15) angeordnet
sind, wobei die durch diese Blasvorrichtungen (14, 15) erzeugten Luftströme wenigstens
annähernd parallel zur Ebene des Trockensiebes, an der gegen
überliegenden Seite des Trockensiebes, relativ zur Papier
bahn (W), so angebracht werden, daß mit Hilfe der Luftströme
Luft so ausgestoßen wird, daß ein Unterdruckbereich erzeugt
wird, der die Verbindung der Papierbahn (W) mit dem Trocken
sieb (F1, F2), welches der Papierbahn (W) zugewandt ist,
fördert.
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der Ansprüche 1 bis 8,
wobei die Trockenpartie in einem Mehrzylindertrockner einer
Papiermaschine zwei Reihen von übereinandergelagerten
Trockenzylindern (10, 11) aufweist, wobei in der Trockenpar
tie eine Zweisiebführung so angeordnet ist, daß die Trocken
partie ein Obersieb (F1) aufweist, welches über seine Leit
walzen (12) geleitet wird, und ein entsprechendes Untersieb
(F2), das über seine Leitwalzen (13) geleitet wird, wobei
die Leitwalzen (12, 13) so angeordnet sind, daß die Papier
bahn (W) von den oberen Zylindern (10) auf die unteren Zy
linder (11) und umgekehrt läuft, wobei sie während der gan
zen Zeit von den Trockensieben (F1, F2) getragen wird, wobei
die Papierbahn (W) in der Vorrichtung und in den Zwischen
räumen zwischen den Zylindern von der Leitwalze (13, 12) des
letzteren Trockensiebes (F2, F1) von einem Trockensieb
(F1, F2) zum anderen (F2/F1) transportiert wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
gegenüber den Leitwalzen (12, 13) der Trockensiebe (F1, F2),
entgegen der im wesentlichen geraden Läufe des Trockensiebes
(F1, F2), die von ihren Trockenzylindern (10, 11) im wesent
lichen in einem geraden Lauf zu ihrer Leitwalze (12, 13) lau
fen, ein Blaskasten (17) angeordnet ist, welcher mit einer
Luftquelle (20) verbunden ist, so daß die Seite des Blas
kastens (17), die auf das Trockensieb (F1, F2) gerichtet ist,
mit einem Düsenschlitz (18) oder -schlitzen versehen ist,
der oder die so ausgerichtet sind, daß aus ihnen der Strahl
(S1) oder Strahlen im wesentlichen senkrecht auf das Trocken
sieb (F1, F2) gerichtet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Blaskasten (17) und sein Düsenschlitz bzw. seine ent
sprechenden Schlitze so angeordnet sind, daß der dort ausge
stoßene Luftstrahl (S1) oder die dort ausgestoßenen Luft
strahlen auf das Trockensieb (F1, F2) auftreffen, und zwar
aus der Richtung des Trockensieblaufs gesehen hinter dem Tan
gentenpunkt (P) mit der Leitwalze (12, 13) des anderen
Trockensiebes.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
das gegenüberliegende Ende des Blaskastens, bezogen auf den
Düsenschlitz (18) oder die Düsenschlitze, einen Düsenschlitz
(19) aufweist, aus welchem ein Luftstrahl (S4) in die Gegen
richtung des Laufs des Trockensiebes (F1, F2), das sich dem
Blaskasten gegenüber befindet, ausgestoßen wird, wobei
mittels des Luftstrahles (S4) Luft aus dem Raum (A), der
durch die Wand (21) des Blaskastens (17), die auf das
Trockensieb (F1, F2) gerichtet ist, gebildet ist, ausgestoßen
werden kann.
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