DE3841394C2 - Verfahren für die Ausgabe von Postgebühren - Google Patents

Verfahren für die Ausgabe von Postgebühren

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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf ein Verfahren für die Ausgabe von Postgebühren.
Es gibt derzeit vier allgemein anerkannte Systeme zur Ab­ rechnung von Postsachen, die durch einen postalischen Ver­ sanddienst verschickt werden, wie z. B. dem United States Postal Service (USPS). Diese vier Systeme umfassen im allge­ meinen das Freimachen mittels Postwertzeichen, das Freima­ chen mittels Freistemplern, das Postfreistempeln und das Freimachen mittels Freimachungsvermerk durch die Post.
Postwertzeichen können bekannterweise nicht automatisch bei Anlagen zur Bearbeitung von großen Versandvolumina verwen­ det werden. Insbesondere ist die Verwendung von Postwertzei­ chen im allgemeinen auf Kleinversender begrenzt und ist kein wirtschaftliches System für irgendwelche Großversen­ der.
Freistempler sind für höhere Versandvolumina geeignet, da sie jedoch im allgemeinen mechanisch arbeiten, weisen sie einige Probleme hinsichtlich der Zuverlässigkeit auf. Wei­ ter muß die Postgebühr vor der tatsächlichen Verwendung in den Freistempler eingegeben werden, so daß eine genaue Schätzung durchgeführt werden muß, um sicherzustellen, daß der Freistempler während eines bestimmten Postlaufs nicht leer wird. Weiter müssen Freistempler aufgrund des Gesetzes vermietet oder verlegst werden, so daß sie für den Kunden einen dauernden Kostenfaktor darstellen, der nicht vermie­ den werden kann. Hinsichtlich der Freistempler kann es weiter geschehen, daß große Postmengen verarbeitet werden, wo­ bei der Freistempler unbeabsichtigt auf den verkehrten Wert eingestellt wurde. Ein derartiger Irrtum erfordert gewöhn­ lich, daß der gesamte Postlauf noch einmal bearbeitet wer­ den muß.
Postfreistempelsysteme sind gegenwärtig für jene Postkunden verfügbar, die große Volumina von Poststücken gleichen Ge­ wichts versenden. Bei derartigen Systemen bringt der Erlaub­ nisinhaber hin Erlaubniszeichen auf jedem Poststück an, wo­ bei dieses Zeichen ebenfalls vorgedruckt sein kann und lie­ fert ein Summenblatt mit jeder unter der Erlaubnis zu ver­ sendenden Versandmenge beim Postamt ab. Dieses System ist zwar für zahlreiche Anwendungen geeignet, wobei allerdings viele typische Versendungsarten, z. B. das Versenden von Rechnungen oder von Anzeigen nicht die Anforderungen des gleichen Gewichts erfüllen.
Ein Freimachen mittels Freimachungsvermerk löst die meisten Probleme der Postfreistempelung. Das Freimachen mittels Freimachungsvermerk weist jedoch andere Schwierigkeiten zu­ mindest vom Standpunkt der Post auf. Beispielsweise besteht eine Schwierigkeit darin, weil die Kennzeichnungen auf dem Poststück nicht mittels einer sicheren Einrichtung, z. B. einer Frankiermaschine angebracht werden, es für einen be­ stimmten Teilnehmer sehr einfach ist, offensichtlich gülti­ ge Post in betrügerischer Absicht herzustellen. Somit müs­ sen die Prüfverfahren vermehrt und eine zusätzliche Doku­ mentation geschaffen werden, um die Einheit und Integrität des Systems des Freimachens mittels Freimachungsvermerk durch die Post sicherzustellen. Teilweise aufgrund dieser Dokumentation können bisher auf diese Weise freigemachte Poststücke nachdem sie vom Rest der Postversandmenge ge­ trennt wurden, nicht mehr verifiziert werden, wenn nicht die Dokumentation, die die Poststücke begleitet, jede Ein­ zelheit jedes Poststücks spezifiziert und gleichzeitig für irgendjemanden verfügbar ist, der irgendein verdächtiges Poststück prüfen will. Die Schwierigkeit liegt hierbei in der Tatsache, daß bei der Verwendung eines Systems des Frei­ machens mittels Freimachungsvermerk Großversender tausende von Poststücken in einer einzigen Versandmenge versenden können.
Eine weitere Schwierigkeit bei dem System des Freimachens mittels Freimachungsvermerk liegt in der Frage, ob das Nach­ weisdokument oder die Versandliste, die mit jeder Versand­ menge zum Nachweis der Gültigkeit übermittelt wird, richtig vorbereitet wurde. Bekannterweise ist irgendein Anwendungs­ programm, das auf einem unsicheren Computer arbeitet, bei­ spielsweise einem Hauptrechner des Versenders, meist durch die Bestimmung Gegenstand von Fälschungen, Änderungen oder anderen Nachbildungen. Ein derartiges Fälschen kann nur sehr schwierig entdeckt werden und kann dennoch so arbei­ ten, daß es eine Versandliste für eine Versandmenge druckt, die eine geringere Postgebühr als die tatsächlich erforder­ te aufweist. Um ein derartiges Fälschen zu verhindern, wäre es erforderlich, daß die Post für jede Versandmenge von Poststücken eine entsprechende Prüfung vornimmt. Wenn bei­ spielsweise die Dokumentation oder die Versandliste aus einer Liste mit jedem Poststück und der dafür erforderli­ chen Gebühr besteht, müßte ein Prüfer mindestens die Gesamt­ werte für jedes Poststück haben, um festzustellen, daß die gesamte in der Dokumentation wiedergegebene Menge richtig ist.
Bei vorsortierter Post zum Freimachen mittels Freimachungs­ vermerk gibt es die weitere Schwierigkeit der Sicherstel­ lung des genauen Postgebührenbetrages auf dem Poststück, da die dafür erforderliche Postgebühr eine Funktion der Anord­ nung jedes Poststücks in der sortierten Post und der Eigen­ schaften der benachbarten Stücke ist. Eine übliche Lösung besteht darin, die gesamte Post mit einer minimalen Menge zu stempeln und darauf eine Nachgebühr für die Stücke aufzu­ bringen, bei denen sich hinterher herausstellt, daß sie nicht den vorsortierten Abschlagsbeträgen entsprechen. Bei diesen Verfahren muß die gesamte Restpost, d. h. die gesamte Post, die nicht den Bedingungen entspricht, gesondert berechnet und bezahlt werden.
Aus DE 36 44 319 A1 ist ein Überprüfungsverfahren und eine Überprüfungsvorrichtung für ein Postbearbeitungssystem bekannt. Hierbei wird zur Überprüfung der Portoverrechnung von Postgut ein Aufstellungsblatt erzeugt, das neben den Adressen auch eine entsprechende verschlüsselte Zahl aufweist, um eine Überprüfung der Echtheit des Dokuments zu ermöglichen. Das Aufstellungsblatt begleitet jeden Stapel von Postgut, und die Aufstellung enthält Daten bezüglich des Postgutes und des erforderlichen Portobetrags.
Aus dem US-Patent 4,423,287 ist ein Verschlüsselungssystem bekannt, welches dazu dient, eine Übermittlung von Finanzen betreffenden Daten zu sichern. Das Dokument erwähnt nicht die Bearbeitung von Post.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren für die Ausgabe von Postgebühren zu schaffen, das den Absender von zahlreichen Durchläufen befreit, die Kosten und das Erfordernis von teueren Anlager senkt.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
Es wird ein Verfahren für die Ausgabe von Postgebühren geschaffen, das Einrichtungen zum Empfangen und Speichern einer Postversandinformation und Mittel zum Schaffen einer eindeutigen und verschlüsselten Zahl für jedes Poststück, die über die Versandinformation bestimmt wird, aufweist. Die verschlüsselte Zahl wird erzeugt auf der Grundlage eines Schlüssels, der noch eine weitere Funktion hat, da er nämlich auch eine erfolgreiche Überweisung bestätigt.
Zur Erläuterung der vorliegenden Erfindung dient die nachfolgende Beschreibung, in Verbindung mit den Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockdiagramm eines Sicherheitssystems für die Ausgabe von Postgebühren;
Fig. 2 ein Blockdiagramm eines weiteren Sicherheitssystems für die Ausgabe von Postgebühren;
Fig. 3 ein Blockdiagramm eines Datenmeßzentrums, insbesondere geeignet für die in Fig. 1 und 2 dargestellten Systeme;
Fig. 4a und 4b Flußdiagramme zur Darstellung des Betriebs des Datenmeßzentrums gemäß Fig. 3;
Fig. 5a und 5b detaillierte Blockdiagramme der Abschnitte des in Fig. 1 und 2 dargestellten Systems;
Fig. 6 ein Flußdiagramm zur Darstellung eines Betriebsab­ laufs des Teils des in Fig. 5A dargestellten Systems und
Fig. 7a, und 7b Flußdiagramme zur Darstellung unterschiedlicher Betriebsabläufe des Teils des in Fig. 5b darge­ stellten Systems.
Eine Anlage 10 mit dem Sicherheitssystem für die Ausgabe von Postgebühren, das im einzelnen weiter unten beschrieben wird, ist in Fig. 1 dargestellt. Es umfaßt einen Computer 12, der vom Kunden oder Systembenutzer bedient wird und der Zugriff zu einer Versandquelle 14 mit Kundeninformation hat und der einen Drucker 16 steuert. Der Computer 12 ist bidirektional über einen ersten Kommuni­ kationszweig 20 mit einem Datenmeßsystem 18 verbunden, das im einzelnen weiter unten beschrieben wird. Das Datenmeßsy­ stem 18 umfaßt einen zweiten Kommunikationszweig 22, der für eine bidirektionale Kommunikation zwischen einem Daten­ meßzentrum 24 und einem Geldmengensteuerzentrum 26, z. B. einer Bank, einem Fernmeßrückstellsystem, einem Tresorraum eines Postgeräts oder ähnlichem verbunden ist. Der Computer 12 kann beispielsweise ein Zentralrechner sein und die Quel­ le 14 der Kundenversandinformation kann eine Magnetscheibe oder ein anderer nicht löschbarer Speicher sein. Bei dieser Anlage kann das Datenmeßzentrum 24 sich bei dem Computer 12 befinden, wobei bei einer derartigen Anordnung der erste damit verbundene Kommunikationszweig 20 ein örtlicher Daten­ zweig ist. Alternativ kann das Datenmeßzentrum 24 vom Compu­ ter 12 entfernt angeordnet sein und mittels einer Ferndaten­ leitung damit verbunden sein. Bei jeder Anordnung ist das Geldmittelsteuerzentrum 26 vorzugsweise nicht im Bereich des Kunden. Die Art des verwandten Druckers 16 ist für die Durchführung der vorliegenden Erfindung nicht kritisch; er sollte elektronisch steuerbar sein. In dem in Fig. 1 dargestellten Aufbau ist das Datenmeßzentrum 24 im wesentlichen ein Zubehörteil für den Computer 12 und empfängt von ihm versandte Daten, verarbeitet sie und gibt sie zu dem Computer 12 des Kunden für ein folgendes Verar­ beiten oder Drucken.
Eine andere Anlage 28, die ebenfalls ein Sicherheitssystem für die Ausgabe von Postwertzeichen darstellt, ist in Fig. 2 dargestellt. In Fig. 2 bezeichnen gleiche Bezugszeichen ähnliche oder gleiche Teile wie in Fig. 1. In der Anlage 28 ist der Computer 12 des Benutzers nicht direkt mit dem Druc­ ker 16 verbunden, obwohl er sich beim Computer 12 befindet. Tat­ sächlich kann der Drucker 16 sich woanders als beim Benut­ zer, z. B. an einem Ort befinden, wo sich das Datenmeßzen­ trum 24 befindet. Somit verbessert die in Fig. 2 dargestell­ te Anlage die Gesamtsicherheit der Postbehandlung dadurch, daß keine Möglichkeit einer unerlaubten Datenmanipulation durch den Computer 12 vor dem Drucken der Information auf die Poststücke besteht. Wie in Fig. 2 dargestellt, hat der Computer 12 des Benutzers Zugriff zu einer Quelle 14 der Kundenversandinformation und liefert diese Information zu dem Datenmeßzentrum 24. Das Datenmeßzentrum 24 liegt lei­ tungsmäßig zwischen dem Computer 12 des Benutzers und dem Drucker 16. Nach dem Empfang der Information vom Computer 12 empfängt das Datenmeßzentrum 24, wie weiter unten beschrieben, eine geeignete Freigabe nach einem Datenaustausch mit dem Geldmengensteuerzentrum 26, d. h. einer Bank oder einem Fernmeßrückstellzentrum, und nach der Feststellung der Bezahlung wird direkt der Drucker 16 gesteuert, um die Poststücke entsprechend dem vom Computer 12 empfangenen Befehl zu drucken.
In einer besonderen Ausführungsform umfaßt das Datenmeßzen­ trum 24 ein Datenkommunikationssystem 30, das wirksam arbei­ tet, um sowohl die eingehenden als auch die ausgehenden Kom­ munikationen mit dem Datenmeßzentrum 24 zu steuern. Bei die­ ser Ausführungsform steuert das Datenkommunikationssystem 30 drei Tore, ein Dateneingangstor 32 zum Empfang von Daten von dem Computer 12 des Benutzers, ein Datenausgangstor 34 zum Liefern der Postinformation zum Computer 12 des Benut­ zers und ein bilaterales Kommunikationstor 36 für den Infor­ mationsaustausch mit dem Geldmittelsteuerzentrum 26, um eine Geldüberweisung zu bewirken und um ein Verschlüsse­ lungsverfahren einzuleiten.
Das Datenmeßzentrum 24 umfaßt weiter einen Eingangsdaten­ speicher 38, in dem die von dem Dateneingangstor 32 empfan­ genen Daten gespeichert werden, woraufhin in einer Ausfüh­ rungsform dann die Verarbeitung der Daten stattfinden kann. Ein derartiger Eingangsdatenspeicher 38 ist vorzugsweise ein nicht löschbarer Speicher oder ein Mittel, wie z. B. eine Magnetscheibe, ein Magnetband oder ähnliches. Der Ein­ gangsdatenspeicher 38 dient zum Puffern der Eingangsdaten bis eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Datenmeßzen­ trum 24 und dem Computer 12 des Benutzers aufgebaut ist. Das Datenmeßzentrum 24 umfaßt weiter Mittel 40, um Postin­ formationen auf den neuesten Stand zu bringen, wobei die Mittel vorzugsweise eine Postinformationsdatenbasis 42 und einen Postinformationsrechner 44 umfaßt, um die Postinforma­ tion auf den neuesten Stand zu bringen. Das Mittel 40, um die Postinformation auf den neuesten Stand zu bringen, stellt sicher, daß alle Änderungen bezüglich der gespei­ cherten Postdaten, wie z. B. Versand­ streckendaten, Änderungen der Adresseninformation oder ähnliches wahlweise beim Verarbeiten der vom Computer 12 emp­ fangenen Postinformation berücksichtigt sind. Die Postinfor­ mationsdatenbank 42 speichert vorzugsweise Daten, um den Rechner 44 zu stützen, der die Postinformation auf den neue­ sten Stand bringt und umfaßt derartige Dinge, wie die Beförderungswegtabellen, Gewichtsklassentabel­ len, Adressenänderungstabellen oder ähnliches.
Wenn man wünscht, können die vom Computer 12 des Benutzers eingegebenen Daten zuerst von dem Rechner 44, der dazu dient, die Postinformation auf den neuesten Stand zu brin­ gen, bearbeitet werden, bevor die Daten im Eingangsdaten­ speicher 38 gespeichert werden.
Bei der bevorzugten Ausführungsform umfaßt das Datenmeßzen­ trum 24 weiter Mittel 46 zum Sortieren der über den Rechner 44 empfangenen Postinformationen um diese auf den neuesten Stand zu bringen. Das Sortiermittel 46 kann Postinformationen in einer vorbestimmten Reihenfolge ent­ sprechend den Befehlen vom Benutzer oder entsprechend ge­ speicherter Informationen sortieren, um den Kunden mit den minimalen Mengengebühren, die für eine besondere Gruppe von Adressaten zur Verfügung stehen, zu versorgen.
Vorzugsweise umfaßt das Datenmeßzentrum 24 zusätzlich Mit­ tel 48, um Postgebührenstufen zu bestimmen und umfaßt unter anderem einen Postgebührenrechner 50, der die erforderliche Postgebühr nicht nur für jedes Stück auf der Grundlage von Daten, wie z. B. dem Stückgewicht (z. B. einem vorberechne­ ten Gewicht), sondern ebenfalls für die Versandmengeninfor­ mation unter Verwendung eines vorsortierten Abschlages, ins­ besondere in Bezug auf den Weg, den das Poststück in der Versandmenge hat, d. h. entsprechend dem Sortierrechner und irgendeiner Postleitzahl oder anderen verfügbaren Abschlä­ gen, berechnet.
Der Postgebührenrechner 50 bestimmt weiter in der bevorzugten Ausführungsform die gesamte für die gesamte Versandmen­ ge erforderliche Postgebühr. Wie weiter unten beschrieben, wird diese Information entsprechend einer Betriebsart dem Geldmittelsteuerzentrum 26 zur Bewirkung der Zahlung zuge­ leitet.
In der bevorzugten Ausführungsform umfaßt das Datenmeßzen­ trum 24 weiter Mittel 52, die für den Empfang eines Verschlüsselungsschlüssels von dem Geldmittelsteuerzentrum 26 mittels des Datenkommuni­ kationssystems 30 geeignet sind, um eine Information zu verschlüs­ seln. Wie weiter unten beschrie­ ben, wird die Information jeder Adresse zugeordnet bzw. an­ gehängt, die jedem Poststückversanddatenwert zugeordnet ist, wobei die Information eine verschlüsselte Zahl umfaßt, die unter anderem für die für das Poststück bezahlte Postge­ bühr repräsentativ ist. Diese Verschlüsselung wird in dem Datenmeßzentrum 24 auf der Grundlage des Verschlüsselungs­ schlüssels, der vom Geldmittelsteuerzentrum 26 empfangen wurde, verarbeitet.
Das Datenmeßzentrum 24 umfaßt weiter einen Ausgangsdaten­ speicher 54 für die von dem Verschlüsselungsmittel 52 vor der Ausgabe dieser Daten empfangenen Daten. Dieser Speicher puf­ fert tatsächlich die Daten, die einem besonderen Satz von Eingangsdaten zugeordnet sind vor ihrer Übertragung entwe­ der zum Computer 12 des Benutzers oder zum Drucker 16, um den Postlauf von dem Benutzer oder für den Benutzer zu druc­ ken.
In der bevorzugten Ausführungsform umfaßt das Datenmeßzen­ trum 24 weiter eine Steuerschnittstelle 56, die mit einer Systemsteuerung 58 kommuniziert, damit die Bedienungsperson das Datenmeßzentrum 24 steuern kann. Die Systemsteuerung 58 umfaßt unter anderem die spezifische Information, die der Adressatenliste von dem Postgebührenberechnungssystem in Verbindung mit dem Verschlüsselungssystem angehängt wird. Die Systemsteuerung 58 steuert weiter die Kriterien für das Sortieren des Postlaufes, d. h. in Bezug auf die verfügba­ ren Preisstufen und Abschläge und weiter danach, ob die tat­ sächliche Gebühr zu zahlen ist oder ob der Postlauf einfach durchgeführt wird, um die Kundeninformation auf den neue­ sten Stand zu bringen oder die Kundeninformation zu sortie­ ren. Die Steuerschnittstelle 56 ist vorzugsweise direkt mit einer Systemsteuerung 58 verbunden und umfaßt in einer be­ sonderen Ausführungsform eine Tastatur und eine Anzeige.
Es ist für den Fachmann verständlich, daß man die Funktio­ nen des Rechners 44, der die Postinformationen auf den neue­ sten Stand bringt, des Sortierrechners 46, des Postgebühren­ rechners 50 und der Systemsteuerung durch Verwendung eines einzigen Mikroprozessors verwirklichen kann, der zusätzlich ebenfalls das Verschlüsselungssystem 52 enthalten kann. Be­ vorzugt wird jedoch, daß das Verschlüsselungssystem 52, das den von dem Geldmittelsteuerzentrum 26 empfangenen Ver­ schlüsselungsschlüssel verwendet, um dem Kunden eine ver­ schlüsselte Information zu liefern, isoliert ausgeführt wer­ den sollte, um die Gesamtsicherheit des Datenmeßzentrums 24 und der davon gelieferte Information zu erhöhen.
Ein typischer Betriebsablauf des Datenmeßzentrums 24 ist mittels der Flußdiagramme in Fig. 4a und 4b dargestellt. Wie im folgenden beschrieben, wird das Datenmeßzentrum 24 bei 60 entsprechend der von der Benutzerschnittstelle empfange­ nen Steuerinformation initialisiert. Der Postversanddaten­ wert wird empfangen und über das Dateneingangstor 32 ange­ nommen und bei dieser Ausführungsform im Eingangsdatenspei­ cher gespeichert. Wenn die Daten vollständig empfangen wur­ den, wird, wenn bei 64 die Daten auf den neuesten Stand ge­ bracht werden müssen, dies im Eingangsdatenspeicher 38 durchgeführt. Vorzugsweise wird dieses Auf-den-neuesten- Stand-bringen entsprechend der gelieferten Information oder je nach Wahl durch den Benutzer durchgeführt. In den Fäl­ len, in denen z. B. Gebührenänderungen und/oder Abschlagsän­ derungen erfolgen sollen, kann das Verfahren ebenfalls unter der Steuerung der Bedienungsschnittstelle durchgeführt werden. Vorzugsweise wird das Verfahren des Auf-den-neue­ sten-Stand-bringens ebenfalls dann durchgeführt, wenn der Datenwert empfangen wird und bevor er im Eingangsdatenspei­ cher gespeichert wird. Ein derartiger Betriebsablauf eröff­ net jedoch die Möglichkeit, daß Daten über die Telekommuni­ kationsmittel und/oder eine Unterbrechung verlorengehen. Es wird daher bevorzugt, daß die gesamte Informationsmenge im Eingangspeicher vor irgendeiner Weiterverarbeitung gespei­ chert wird.
Nach dem Empfang und dem Auf-den-neuesten-Stand-bringen bzw. Erneuern der Kundenversandinformation wird, wenn von der Bedienungsperson bei 68 ein Sortieren erfordert wird, das Sortieren bei 70 über den Sortierrechner 46 durchgeführt. Vor­ zugsweise werden die sortierten Datenwert bei 72 darauf weiter von dem Postgebührenrechner 48 verarbeitet, und jedes Post­ stück wird innerhalb der Datenbasis mit der individuellen Postgebühr markiert, wobei, wenn dies gewünscht wird, die gesamte Postgebühr bei 74 berechnet wird.
Nach dem Berechnen der einzelnen und der gesamten Postge­ bühr wird, wenn die Postgebühr bei 76 bezahlt werden soll, eine Verbindung mit dem Geldmittelsteuerzentrum 26 bei 78 hergestellt. Wenn die Postgebühr nicht zu zahlen ist, wird der Postversanddatenwert direkt zum Ausgangstor übermit­ telt, und die Weiterbearbeitung in Bezug auf das Datenmeß­ zentrum 24 wird beendet. In dem Fall, wenn die Postgebühr bezahlt werden soll, wird ein entsprechender Datenwert be­ züglich der Versandmenge bei 82 dem Geldmittelsteuerzentrum 26 zugeleitet. Ein derartiger Datenwert umfaßt üblicherwei­ se mindestens die gesamte erforderliche Postgebühr und häu­ fig die Anzahl der Stücke, das Datum, die Verteilung, d. h. entsprechend dem Gewicht und der Postleitzahl und/oder ir­ gendwelche anderen geeigneten Daten. Nach der Kreditzusage bei 84 oder nach einer tatsächlichen Überweisung der Geld­ mittel empfängt das Datenmeßzentrum 24 einen Verschlüsselungsschlüssel 86 mit einem sich ergebenden Code und einem Stützdatenwert von dem Geldmittelsteuerzentrum 26. Der Ver­ schlüsselungsschlüssel wird dem Verschlüsselungssystem 52 zusammen mit einer Versandmengenkennung zugeführt und dort verwendet, um bei 88 eine verschlüsselte Zahl für jeden Da­ tenwertgegenstand im Postversand zu erzeugen. Wenn dagegen die Geldüberweisung nicht stattfindet, wird an der Steuer­ schnittstelle 56 eine Irrtumsmitteilung 90 angezeigt, und die Weiterverarbeitung beendet. Im Fall der Zustimmung wird die verschlüsselte Zahl für jedes Datenpaket bei 92 an das Paket angebracht. Der Begriff "Datenpaket" bezieht sich hier auf eine Information bezüglich eines einzigen Post­ stücks oder bezüglich mehrerer Poststücke. Diese Informa­ tion wird dann bei 80 im Ausgangsdatenspeicher 54 gespei­ chert. Darauf wird zwischen dem Datenmeßzentrum 24 und dem Computer 12 des Benutzers oder alternativ direkt mit dem Drucker 16 des Benutzers eine Verbindung hergestellt. Die vollständig verarbeiteten Daten werden dann für die tatsäch­ liche Verwendung durch den Benutzer oder die Verwendung für den Benutzer dem Drucker 16 übermittelt.
Der Innenaufbau des Geldmittelsteuerzentrums 26 ist in Fig. 5 dargestellt. Grundsätzlich führt das Geldmittelsteuerzen­ trum 26 zwei Funktionen durch. Erstens liefert es eine Stüt­ zung für das Datenmeßzentrum 24 und seinen Betrieb mittels der Durchführung elektronischer Geldmittelüberweisungen und schafft Verschlüsselungsschlüssel. Zweitens dient es als Zentrum zur Feststellung der Gültigkeit, um festzustellen, daß alle Poststücke, die durch die von dem Datenmeßzentrum empfangene Information erzeugt wurden, gültig sind. Während des Vorgangs der Erzeugung des Verschlüsselungsschlüssels wird über ein Kommunikationstor 92 dem Geldmittelsteuerzen­ trum 26 eine Information zugeführt, wobei das Kommunika­ tionstor 92 in der Lage ist, mit dem bilateralen Kommunika­ tionstor 36 des Datenmeßzentrums 24 zu kommunizieren. Ein Geldmittelüberweisungssystem 94 ist für die Steuerung der Überweisung der Geldmittel entsprechend der erforderlichen Postgebühr für eine bestimmte Versandmenge verantwortlich. Die Geldmittelüberweisung kann direkt zwischen dem Kunden­ konto, beispielsweise bei einer Bank und dem Postzustell­ system, z. B. der Bank der Post, abgewickelt werden. Die Geldüberweisung 94 kann mittels bekannter elektronischer Geldüberweisungssysteme durchgeführt werden. Das Geldmittel­ steuerzentrum 26 umfaßt ein System 96 zur Erzeugung eines Verschlüsselungsschlüssels für die innerhalb des Datenmeß­ zentrums 24 auftretende Verschlüsselung. Dieses Merkmal un­ terscheidet sich entscheidend von der üblichen Verwendung von Verschlüsselungsschlüsseln zur Feststellung der Gültig­ keit, da üblicherweise aufgrund der Zahlung der Geldmittel der Schlüssel zurückgesendet wird. Wie oben ausgeführt, ist in diesem Fall der Verschlüsselungsschlüssel nicht nur ein Anzeichen für die erfolgreiche Überweisung der Geldmittel, sondern ist, wie weiter unten ausgeführt, weiter nützlich, um Gültigkeitsdaten auf jedem Poststück zu schaffen, die es darauffolgend irgendeinem interessierten Teilnehmer gestat­ ten, die Gültigkeit jedes so verarbeiteten Poststückes, un­ abhängig von der Zeit und der Beziehung zu anderen Poststüc­ ken festzustellen. Das Geldmittelsteuerzentrum 26 umfaßt weiter einen Archivspeicher 98, um besondere für jede Ver­ sandmenge erzeugte Schlüssel zusammen mit der Poststückin­ formation zurückzuhalten.
Wie in Fig. 5b gezeigt, umfaßt der Gültigkeitsfeststellungs­ abschnitt des Geldmittelsteuerzentrums 26 einen Archivspei­ cher 98, ein Kommunikationstor 100 zum Datenaustausch von einem für gültig erklärten Poststück und zur Rückführung des Status des Poststücks an den Anfrager. Zusätzlich um­ faßt das Zentrum 26 ein Verschlüsselungsschlüsselrückführ­ system 102, mit dem man Versandmengen zugeordnete Daten er­ hält, die bestimmen, daß das interessierende Poststück dazu­ gehört und um vom Archivspeicher 98 einen vorher gespeicher­ ten Versandmengendatenwert und einen dazugehörigen Ver­ schlüsselungsschlüssel zu erhalten. Der Abschnitt zur Fest­ stellung der Gültigkeit des Geldmittelsteuerzentrums 26 umfaßt weiter ein System 104 zur Feststellung der Gültigkeit, das Informationen von einem Verschlüsselungssystem 106 ent­ sprechend dem Verschlüsselungsschlüssel, dem Datenwert vom Umschlag und dem der Versandmenge zugehörigen Datenwert emp­ fängt und auf Grundlage der Information bestimmt, ob das Poststück gültig ist oder nicht. Diese Information wird über das Kommunikationstor 92 dem Anfrager zurückgegeben.
Fig. 6 ist ein Flußdiagramm des Betriebsablaufs der Erzeugung des Verschlüsselungsschlüssels und des Geldmittelsteuerzen­ trums 26. Im Betrieb wird bei einer Ausführungsform eine Versandmengeninformation bei 108 über das Kommunikationstor 92 von einem Datenmeßzentrum 24 beim Geldmittelsteuerzen­ trum 26 empfangen. Dann wird die Geldmittelüberweisung in der Höhe der erforderlichen Postgebühr für die gesamte Ver­ sandmenge als auch irgendein zusätzlicher Dienst oder ir­ gendwelche Gebühren bei 110 zwischen dem Kundenkonto und dem Postkonto oder einem Zwischenkonto, von dem der postali­ sche Dienst bezahlt wird, durchgeführt. Wie oben erwähnt, wird zum Datenmeßzentrum 24 eine Irrtumsmitteilung zurückge­ geben, wenn die Anfrage für die Geldmittelüberweisung bei 112 ohne Erfolg blieb oder nicht bestätigt wurde, wobei dann eine Weiterverarbeitung beendet wird. Im anderen Fall wird das System 96 zur Erzeugung des Verschlüsselungsschlüs­ sels aktiviert, um bei 114 einen einzigen Verschlüsselungs­ schlüssel zu erzeugen, der im folgenden für die Kennzeich­ nung der besonderen Versandmengeninformation verwendet wird. Der empfangene Versandmengendatenwert und der erzeug­ te Verschlüsselungsschlüssel werden dann bei 116 in Archiv­ speicher gespeichert. Der Verschlüsselungsschlüssel wird dann bei 118 zum Datenmeßzentrum 24 über das Kommunikations­ tor 92 zurückgegeben, und die Verarbeitung in Bezug auf das Geldmittelsteuerzentrum 26 für alle Absichten und Zwecke beendet.
Jedes darauf erzeugte Poststück, das unter Verwendung des Datenmeßzentrums 24 erzeugt wurde, weist eine darauf befindliche Nummern- oder verschlüsselte Information auf, die zu jeder Zeit irgendwo und von irgendwem verwendet werden kann, um die Gültigkeit und/oder die Echtheit des Post­ stücks sicherzustellen. Da der Verschlüsselungsschlüssel, wie er vom Datenmeßzentrum 24 verwendet wird, sich auf eine Versandmenge bezieht und für diese gleich ist, kann irgend­ ein Poststück verifiziert oder hinsichtlich seiner Echtheit überprüft werden, und zwar ohne Bezug auf die besondere Ver­ sandmenge. D. h., beispielsweise kann ein einziges Post­ stück vollkommen von den restlichen Poststücken in der Ver­ sandmenge getrennt werden, wobei es dennoch eine ausreichen­ de Information über die Versandmenge und das Versanddoku­ ment enthält, um im Geldmittelsteuerzentrum 26 Zugriff zum Ar­ chivspeicher 98 zu erhalten, um das Poststück zu identifi­ zieren und somit das Poststück zu verifizieren und/oder die Echtheit des Poststücks zu bestimmen.
Bekanntermaßen kann eine grundsätzliche Verifizierung mit­ tels Verschlüsselung auf zwei unterschiedliche Arten statt­ finden. In der einen Art wird die verschlüsselte Informa­ tion entschlüsselt, so daß der Originaltext, so wie er vor­ her verschlüsselt wurde, als Klartext vorliegt, d. h. er ist lesbar und verständlich. In der anderen Art wird der Klartext mit einer verkürzten Form der Klartextchiffrierung versehen. Die Verifikation erfolgt mittels Durchführen der gleichen Verschlüsselung und den gleichen Verkürzungsvorgän­ gen des Klartextes, um das Ergebnis mit der verkürzten am Klartext angebrachten Chiffrierung zu vergleichen.
Fig. 7a zeigt ein Flußdiagramm zur Darstellung der ersten Art der Verschlüsselung zur Feststellung der Gültigkeit. An­ fangs wird ein Poststückdatenwert über ein Kommunikations­ tor 100 am Gültigkeitsfeststellungsabschnitt des Geldmittel­ steuerzentrums 26 empfangen. Es ist verständlich, daß der Poststückdatenwert entweder vokal, über eine einer DTNF auf­ gebrachten Information, über einen Computer oder über ir­ gendeine andere Einrichtung zur Übermittlung der Information zum Zentrum empfangen werden kann. Unabhängig von dem Übertragungsverfahren versucht das Entschlüsselungssystem nach Empfang der Information den Verschlüsselungsschlüssel 122, der für die besondere Versandmenge mit dem vorliegen­ den Poststück ausgegeben wurde, zu lokalisieren. Wenn der Versuch bei 124 fehlschlägt, heißt das, daß das Poststück nicht von dieser mit diesem besonderen Geldmittelsteuerzen­ trum verarbeiteten Versandmenge stammt, und es wird eine Fehler- oder Nichtgültigkeitsmitteilung dem Anfrager zurück­ gegeben.
Im Fall, daß jedoch der Verschlüsselungsschlüssel lokali­ siert wird, entschlüsselt das Verschlüsselungssystem bei 126 die verschlüsselte, auf dem Poststück vorhandene Infor­ mation. Die entschlüsselte Information wird dann hinsicht­ lich der Gültigkeit überprüft, um bei 128 zu bestimmen, ob sie korrekt ausgebildet wurde und der bekannten im Archiv­ system gespeicherten Information entspricht. Eine Gültig­ keitsanzeige wird dann bei 130 über das Kommunikationstor 100 dem Anfrager zurückgegeben, und die Verbindung wird be­ endet.
In Bezug auf den in Fig. 7b dargestellten Ablauf zur Fest­ stellung der Gültigkeit ist festzustellen, daß das Verfah­ ren im wesentlichen dem in Bezug auf Fig. 7a beschriebenen Verfahren entspricht, mit der Ausnahme, daß statt dem Ent­ schlüsseln der verschlüsselten Information die ursprüngli­ che Information bei 132 entschlüsselt und bei 134 mit der ursprünglich verschlüsselten Information verglichen wird, um die Gültigkeit des Poststücks sicherzustellen. Das Ergeb­ nis dieses Vergleichs wird dann bei 130 dem Anfrager zur Verwendung zurückgegeben.

Claims (8)

1. Verfahren für die Ausgabe von Postgebühren in einem System mit einem als Eingabegerät dienenden Computer (12), einem Datenmeßzentrum (24), einem Drucker (16) und einem Geldmittelsteuerzentrum (26), mit folgenden Schritten:
  • a) Empfangen und Speichern einer Postversandinformation vom Computer (12), die eine der Anzahl von zu übersendenden Poststücken zugeordnete Adressenliste und eine die Postgebühr für die Poststücke anzeigende Information umfasst, in dem Datenmesszentrum (24), wobei die zu übersendenden Poststücke eine Versandmenge bilden;
  • b) Berechnen der für die Versandmenge erforderlichen Gesamtpostgebühr im Datenmeßzentrum (24);
  • c) Errichten einer Kommunikation zwischen dem Datenmeßzentrum (24) und dem Geldmittelsteuerzentrum (26), wobei das Geldmittelsteuerzentrum (26) einen Datenwert empfängt, der mit der Versandmenge in Beziehung steht und zusätzlich die Gesamtpostgebühr enthält;
  • d) Überweisen eines Geldbetrags in Höhe der gesamten Postgebühr an einen Beförderungsdienst;
  • e) nach der Durchführung der Geldüberweisung, Erzeugen eines Verschlüsselungsschlüssels und einer Versandmengenkennung, Speichern dieser Größen in einem Speicher (98) und Übersenden dieser Größen an das Datenmeßzentrum (24) als Betätigung für die getätigte Geldüberweisung,
  • f) Empfangen des Verschlüsselungsschlüssels und der Versandmengenkennung in dem Datenmesszentrum (24) und Erzeugen einer verschlüsselten, für jede Adresse in der Adressenliste eindeutige Zahl, und
  • g) Ausgeben der Adressenliste an den Computer (12) oder den Drucker (16), wobei jede Adresse in der Liste mit der eindeutigen und verschlüsselten Zahl versehen ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die erforderliche Postgebühr anzeigende Information eine Gewichtsinformation enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Postleitzahl jeder Adresse in der Adressenliste angebracht wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Adressenliste entsprechend der zugeordneten Postleitzahlen sortiert wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerschnittstelle (56) vorgesehen ist, die eine Einrichtung zur Eingabe einer Prüfinformation und eine Anzeige umfaßt, wobei die Stauerschnittstelle (56) mit Mitteln (40) zur Aktualisierung von Postinformation, einer Adress- Sortiereinrichtung (46), dem Postgebührenrechner (50) und der Einrichtung (52) zur Erzeugung der eindeutigen und verschlüsselten Zahl kommuniziert.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Drucker (16) so gesteuert wird, daß eine Vielzahl von Poststücken, die jeweils eine der eindeutigen und verschlüsselten Zahlen aufgedruckt haben, erzeugt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Geldmittelsteuerzentrum (26) die Gültigkeit eines der Poststücke geprüft wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfung umfasst:
  • - Empfangen einer Poststückinformation, die die eindeutige und verschlüsselte Zahl und eine Versandmengenkennung umfaßt;
  • - Rückgewinnen des Verschlüsselungsschlüssels, wobei diese Rückgewinnung auf der Versandmengenkennung basiert; und
  • - Vergleichen der Poststückinformation mit der Information auf der Grundlage des Verschlüsselungsschlüssels, so daß die Gültigkeit des Poststückes auf Grundlage des Vergleichs bestimmt wird.
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