DE3901051A1 - Schwenkunterstuetzung eines den unteren abschluss eines klappverdecks bildenden dachhauthaltebuegels - Google Patents

Schwenkunterstuetzung eines den unteren abschluss eines klappverdecks bildenden dachhauthaltebuegels

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Description

Die Erfindung befaßt sich mit der Schwenkunterstützung eines den unteren Abschluß eines Klappverdecks bildenden Dachhauthaltebügels der im Oberbegriff des Patentan­ spruchs 1 angegebenen Art.
Eine derartige Schwenkunterstützung ist aus der DE-OS 16 30 305 bereits als bekannt zu entnehmen. Bei diesem Stand der Technik liegt beidseitig eines Kraftwagens in den Schen­ keln eines Verdeckkastens jeweils ein etwa horizontal ange­ ordneter Hydraulikzylinder, dessen hauptspriegelabgewandtes Ende an einen karosseriefesten Lagerbock angelenkt ist. Durch Druckbeaufschlagung der Hydraulikzylinder, die unter Ansteue­ rung durch fluidische Endschalter selbsttätig erfolgt, wird der Dachhauthaltebügel und mit diesem der hintere Teil des Verdecks bedarfsgerecht nach vorn hochgeklappt oder in seine etwa horizontale Ausgangsstellung zurück­ geklappt. Hierbei behält der Hauptspriegel, an dem die Seitenschenkel des Dachhauthaltebügels angeschlagen sind, seine aufgerichtete, im wesentlichen vertikale Stellung bei.
Zum Versenken des Klappverdecks in den Verdeckkasten ist der Hauptspriegel unter Schwenkantrieb durch zwei Hydrau­ likzylinder umlegbar, die den beiden Verdecksäulen des Hauptspriegels zugeordnet an diesen angreifen, und die ebenfalls karosseriefest abgestützt sind. Dabei fahren die hauptspriegelseitig angelenkten Hydraulikzylinder ein und schieben gleichzeitig die Kolbenstangen der korrespondierenden, haltebügelseitig angelenkten Hydrau­ likzylinder in ihren Zylinder hinein.
Wegen der automatischen Klappfolgesteuerung aller Verdeck­ teile ist bereits ein hoher Bedienkomfort gewährleistet. Allerdings muß hierfür in Kauf genommen werden, daß zur Anordnung der beiden verdeckkastennahen Hydraulikzylinder ein erheblicher Einbau und Bewegungsfreiraum erforderlich ist, der sich insbesondere auf die Bautiefe der Bord­ wände des Fahrzeugs nachteilig auswirkt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Schwenkunterstützung eines Dachhauthalte­ bügels eines Klappverdecks dahingehend weiterzuentwickeln, daß eine raumsparende Anordnung der schwenkunterstützenden Stangenelemente möglich ist.
Nach der vorliegenden Erfindung ergibt sich die Lösung dieser Aufgabe dadurch, daß das zweite Ende des Stangen­ elements gelenkig an die zugeordnete Verdecksäule ange­ schlossen ist. Somit ist in Breitenrichtung des Klapp­ verdecks gesehen eine Anordnung des Stangenelements neben dem unteren Längenabschnitt der Verdecksäule möglich. Auch nimmt das Stangenelement aufgrund seiner Anlenkung an allen Schwenkbewegungen des Hauptspriegels teil, so daß es seine relative Lage zur Verdecksäule nur im Zuge der eigenen Längenänderung geringfügig ändert. Um Verwindungen des Dachhauthaltebügels durch die Unter­ stützungskräfte des Stangenelements zu vermeiden, wird im Regelfall die beidseitige Schwenkunterstützung des Dachhauthaltebügels zweckmäßig sein, also die Zuordnung von zwei Stangenelementen gleicher Unterstützungskraft zu den beiden Seitenschenkeln des Dachhauthaltebügels.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Als vorteilhaft ist es anzusehen, wenn das Stangen­ element in seiner bei aufgerichtetem Dachhauthaltebügel vorliegenden Stützlänge längenfixiert ist. In diesem Fall kann das längenblockierte Stangenelement gleichzeitig als Lenker dienen, der im Zusammenwirken mit weiteren Getriebegliedern die mechanische Zwangssteuerung des Dachhauthaltebügels in Fahrzeuglängsrichtung übernehmen kann, die zum Eintauchen des Klappverdecks in den Verdeckkasten erforderlich ist.
Zur Längenfixierung sind z.B. mechanische Verrastungen denkbar, die im einfachsten Fall von Hand betätigbar sein können.
Empfehlenswert sind allerdings selbsttätig blockierende Stangenelemente, die keinen Zugriff erfordern. Solche Stangenelemente, die auch als Aufsteller für Klappen oder dgl. in Form sogenannter Gasdruckfedern verwendet werden, sind allgemein bekannt. Als druckschriftlicher Stand der Technik ist hier z.B. auf die DE-PS 25 13 302 hinzu­ weisen, die eine selbsttätig blockierbare pneumatische oder hydropneumatische Teleskopfeder offenbart.
Unter Federkraft längenveränderbare Stangenelemente weisen allerdings den Nachteil auf, daß sie nur in einer Schwenk­ bewegungsrichtung des Dachhauthaltebügels unterstützend wirken können, während sie den Vorschub in der entgegen­ gesetzten Richtung hemmen.
Daher ist es vorzuziehen, als Stangenelement einen doppelt­ wirkenden Arbeitszylinder vorzusehen. Letzteres gilt insbe­ sondere dann, wenn ohnehin zur automatischen Verdeckbe­ tätigung eine Druck- und/oder Saugquelle vorhanden ist, die zur Arbeitszylinderbeaufschlagung mitgenutzt werden kann. In diesem Fall ist jedoch eine permanent an den Arbeitszylinder angeschlossene Schlauchleitung für das Arbeitsmedium erforderlich, die mit der Druck- und/oder Saugquelle verbunden ist. Die flexible Schlauchleitung muß dabei so verlegt sein, daß sie die Relativbewegungen gegenüber der Karosserie ausgleichen kann, ohne abge­ quetscht oder beschädigt zu werden. Eine solche Verle­ gung der Schlauchleitung ist besonders einfach dann mög­ lich, wenn der Arbeitszylinder im lichten Gabelquerschnitt eines hauptlagernahen Endbereichs der zugeordneten Ver­ decksäule angeordnet ist. Zudem ergibt sich durch diese Art der Anordnung eine besonders kompakte Unterbringung des Stangenelements. Zur Umwandlung des Vorschubs des Stangenelements in eine Schwenkbewegung des Dachhaut­ haltebügels muß jedoch zwischen den Gabelflächen der Verdecksäule ein haltebügelfester Anschlußhebel vorhanden sein, während der Endbereich des Seitenschenkels funktions­ bedingt weiter außen liegen muß als dieser lichte Verdeck­ säulenquerschnitt, der das Stangenelement aufnimmt. Daher ist zwischen den Gabelflächen am Anlenkpunkt des Dachhaut­ haltebügels an der Hauptsäule ein Auslegerarm schwenkbar gelagert, der drehfest mit dem gelagerten Ende des Seiten­ schenkels verbunden ist. Zur drehfesten Verbindung sind übliche Mitnehmerverbindungen geeignet.
Auf längenfixierbare Stangenelemente kann dann verzichtet werden, wenn der Dachhauthaltebügel selbst unter einer Federbelastung in seiner etwa parallel hinter den Dachhaut­ halteschienen liegenden Versenkstellung gegen zugeordnete Anschläge gehalten ist.
Falls die vorgesehenen Stangenelemente Gasdruckfedern oder ähnliche Druckfederanordnungen sind, können diese gleich­ zeitig für die erwünschte Federbelastung mitgenutzt werden, indem sie unter einer Übertotpunktanordnung angelenkt werden.
Wegen der toleranzausgleichenden Wirkung dieses Prinzips lassen sich hierbei kostengünstige Stangenelemente verwenden.
Im folgenden sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung an­ hand einer zeichnerischen Darstellung näher erläutert.
Hierin zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Hebel­ werks eines Klappverdecks bei geschlossenem Verdeck,
Fig. 2 das Hebelwerk gemäß Fig. 1 bei aufgerichtetem Dachhauthaltebügel,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Hebelwerks in den aus Fig. 1 und Fig. 2 ersichtlichen Stellungen mit einer Druckfederanordnung,
Fig. 4 eine Frontalansicht des haltebügelseitigen Anlenkbereiches des Stangenelementes, und
Fig. 5 den schematischen Schnitt der Linie IV-IV in Fig. 1 entsprechend.
Ein nicht näher dargestelltes Klappverdeck eines Kraftwagens, das vollständig in einem Verdeckkasten der Karosserie versenk­ bar ist, ist mit seinem Seitenwandgestänge in einer zen­ tralen Fahrzeugquerebene an der Karosserie angeschlagen. Zum Schwenkanschlag sind die Seitenwandgestänge an einem Hebelwerk 1 beteiligt, das in beiden Bordwänden versenkt angeordnet ist. Die beiden Hebelwerke 1 sind jeweils in seitlichen karosseriefesten Konsolen 2 gelagert, die vor dem zugeordneten Schenkel des Verdeckkastens liegen. Da die Hebelwerke 1 bezogen auf die Längsmittelebene des Fahrzeugs spiegelbildlich zueinander gestaltet sind, ist aus Vereinfachungsgründen nur das linke Hebelwerk 1 dar­ gestellt. Unmittelbar in der Konsole 2 ist die linke Verdecksäule 3 eines die Dachbreite überspannenden Haupt­ spriegels gelagert. Die Lagerung erfolgt auf dem Umfang eines konsolfesten Lagerbolzens 4, der eine senkrecht zur Längsmittelebene des Kraftwagens verlaufende Achs­ richtung vorgibt. Der Hauptspriegel befindet sich in einer aufgerichteten Stellung in der eine Dachhaut­ halteschiene 3 a der Verdecksäule 3 parallel zur hin­ teren Scheibenkante einer Seitenscheibe des Kraftwagens verläuft. In dieser Stellung ist er durch eine ausge­ fahrene Kolbenstange 5 eines Hydraulikzylinders gehalten, dessen Zylinder nicht mehr sichtbar unterhalb der Konsole 2 angeordnet ist. Das untere Ende des Zylinders ist karosserieseitig ortsfest angelenkt. Zur Abstützung der Verdecksäule 3 weist die Kolbenstange 5 endseitig ein Lagerauge 5 a auf, das einen zugeordneten Lagerbolzen 6 umgreift. Der Lagerbolzen 6 ist im Endbereich eines ver­ decksäulenfesten Antriebshebels 7 angeordnet, der von der Verdecksäule 3 nach hinten auskragt. Dadurch ergibt sich bezogen auf den Lagerbolzen 4 ein ausreichender Hebelarm für den Hydraulikzylinder, so daß sich die Ver­ decksäule 3 durch Einfahren der Kolbenstange 5 in den Zylinder um 90 Grad im Uhrzeigersinn schwenken läßt, wenn das Klappverdeck in den Verdeckkasten versenkt werden soll. Beim Ausfahren der Kolbenstange 5 nimmt die Verdeck­ säule 3 wieder ihre aufgerichtete Stellung ein, in der sie durch die Kolbenstange 5 abgestützt ist.
Relativ zur aufgerichteten Verdecksäule 3 ist ein den rück­ wärtigen Abschluß des Klappverdeckes bildender Dachhaut­ haltebügel 8 um eine horizontale Fahrzeugquerachse schwenk­ bar. Diese Schwenkbarkeit ist erforderlich, damit ein gegen­ läufig zum Dachhauthaltebügel 8 angeschlagener Verdeck­ kastendeckel, auf dem der Dachhauthaltebügel 8 bei ge­ schlossenem Verdeck aufliegt, am Dachhauthaltebügel 8 vorbeigeschwenkt werden kann. Zur Schwenklagerung ist ein zugeordneter linker Seitenschenkel 8 a des Dachhaut­ haltebügels 8 in seinem vorderen Endbereich an der Ver­ decksäule 3 gelagert. Um einen konsolnahen Anschlag des Seitenschenkels 8 a zu ermöglichen, endet der Seiten­ schenkel 8 a in einem nach unten abgewinkelten Winkel­ hebel 8 b, der endseitig am oberen Ende eines Lenkers 9 drehgelagert ist. Der Lenker 9 erstreckt sich schräg nach hinten sowie nach unten, wobei sein unteres Ende gelenkig an die Konsole 2 angeschlossen ist, und dient der Vorschubsteuerung des Dachhauthaltebügels 8 in Fahr­ zeuglängsrichtung im Zuge des Versenkvorgangs des Haupt­ spriegels. Zur mechanischen Zwangssteuerung in Abhängig­ keit vom Schwenkwinkel der Verdecksäule 3 greift im Mittelbereich des Lenkers 9 ein Mitnehmerhebel 10 ge­ lenkig an, der sich schräg nach unten vorn erstreckt. Mit seinem zweiten Ende ist der Mitnehmerhebel 10 an einer Lasche 11 drehgelagert, die außenseitig auf die Verdecksäule 3 aufgeschweißt ist, und die parallel zum Antriebshebel 7 nach hinten auskragt. Solange die Verdeck­ säule 3 in der aufgerichteten Stellung verbleibt, ist der Lenker 9 somit über den Mitnehmerhebel 10 schwenkblockiert, so daß eine quasi ortsfeste Schwenklagerung des Winkel­ hebels 8 b am Lenker 9 gegeben ist.
Damit ein Schwenkvorschub auf den Dachhauthaltebügel 8 aus­ geübt werden kann, liegt hinter dem Winkelhebel 8 b ein zweiter abgewinkelter Hebel 12 gleicher Formgebung. Dieser Hebel 12 ist im Gegensatz zum Winkelhebel 8 b jedoch nicht starr sondern über eine Drehschiebeanlenkung an sich be­ kannter Art mit dem Seitenschenkel 8 a verbunden. Hierzu ist der Hebel 12 in nicht dargestellter Weise an einem Gleitstein angelenkt, der längsverschiebbar im Seiten­ schenkel 8 a geführt ist. Das untere Ende des Hebels 12 ist unmittelbar an der Verdecksäule 3 drehbar gelagert. Dabei ist der Drehpunkt so festgelegt, daß er exakt zum Anlenkpunkt des Winkelhebels 8 b am Lenker 9 fluchtet, wo­ durch sich eine gemeinsame geometrische Schwenkachse 13 ergibt. Mit dem Hebel 12 ist ein Auslegerarm 14 dreh­ fest verbunden, der über die Schwenkachse 13 hinaus­ stehend etwa parallel zur Erstreckungsrichtung des Seiten­ schenkels 8 a in entgegengesetzter Richtung auskragt. Das der Schwenkachse 13 abgewandte Ende des Auslegerarms 14 ist mit einem Querbolzen 15 versehen, der axial im Aus­ legerarm 14 schiebegesichert ist. Am unteren Ende der Verdecksäule 3, das sich hinter dem Lagerbolzen 4 bis unterhalb desselben erstreckt, ist ein zweiter sich senk­ recht zur Flächenebene des flachen Profils der Verdeck­ säule 3 erstreckender Querbolzen 16 angeordnet. An den beiden Querbolzen 15 und 16 sind die Enden eines längen­ veränderbaren Stangenelements angelenkt, das in den Fig. 1 und 2 aus einem doppeltwirkenden Hydraulikzylinder 17 besteht. Der Hydraulikzylinder 17 steht über eine Schlauchleitung 18 mit einer zentralen hydraulischen Bidruckpumpe in Verbin­ dung, die zur Versorgung aller vorgesehenen Hydraulik­ zylinder ausgelegt ist. Die Ansteuerung des Hydraulik­ zylinders 17 erfolgt in bekannter Weise über elektro­ magnetische Ventile, wobei die Ausgangsstellung durch übliche Mikroschalter abgetastet ist. Dadurch kann der Hydraulikzylinder 17 bedarfsgerecht automatisch druck- oder saugbeaufschlagt werden. Bei Druckbeaufschlagung fährt die Kolbenstange 17 a des Hydraulikzylinders 17 ein, wobei der Dachhauthaltebügel 8 aus seiner Auflagestel­ lung auf dem Verdeckkasten nach Fig. 1 in seine aufge­ richtete Stellung gemäß Fig. 2 verschwenkt wird, in der er durch Aufrechterhaltung des Druckes im Hydraulikzy­ linder 17 gehalten ist. Danach wird zum Versenken des Klappverdeckes der Verdeckkastendeckel geöffnet und, wenn dieser seine geöffnete Endstellung erreicht hat, wird die Kolbenstange 5 eingefahren, wobei die Verdeck­ säule 3 umgelegt wird. An dieser Rückschwenkbewegung des Hauptspriegels nimmt der Dachhauthaltebügel 8 in einer etwa Fig. 2 entsprechenden Schwenkstellung zur Verdecksäule 3 teil, wobei er allerdings aufgrund seiner mechanischen Zwangssteuerung über den Lenker 9 und den Mitnehmerhebel 10 in Abhängigkeit vom Schwenkwinkel der Hauptsäule 3 nach vorn verschoben wird, damit ein Hinabtauchen in die Öffnung des Verdeckkastens möglich ist. Bei dieser Rückschwenkbewegung wirkt der Hydraulik­ zylinder 17 wie ein starrer Lenker, der den Hebel 12 in seiner Fig. 2 entsprechenden Parallelstellung zur Dach­ hauthalteschiene 3 a fixiert, während aufgrund der Gleit­ steinanlenkung eine geringe Relativauslenkung des Seiten­ schenkels 8 a gegenüber der Dachhauthalteschiene 3 a mög­ lich bleibt.
Diese Lenkercharakteristik des Hydraulikzylinders 17 bleibt erhalten, bis die Verdecksäule 3 im Zuge eines erneuten Schließvorgangs des Klappverdecks ihre aufgerichtete Stellung gemäß Fig. 2 wieder eingenommen hat. Anschließend ist der Hydraulikzylinder 17 saugbeaufschlagbar, wobei die Kolbenstange 17 a ausgefahren wird bis die Auflage­ stellung des Dachhauthaltebügels 8 auf dem Verdeckkasten wieder erreicht ist.
Unter gleicher Anordnung wie der Hydraulikzylinder 17 könnte anstelle desselben z.B. eine Gasdruckfeder verwendet werden, mit der jedoch nur eine Schwenkunterstützung in einer Schwenk­ richtung möglich wäre. Auch die Gasdruckfeder könnte die Lenker­ funktion des Hydraulikzylinders 17 übernehmen, wenn sie in der eingefahrenen Stellung blockierbar wäre. Als Richtungs­ sinn für die Schwenkunterstützung käme sowohl eine Hub­ unterstützung im Sinne einer Federbelastung des Dachhaut­ haltebügels 8 im Uhrzeigergegensinn als auch eine Federbe­ lastung im Uhrzeigersinn infrage. Bei letzterer müßte der Dachhauthaltebügel 8 zwar von Hand in seiner aufge­ richteten Stellung festgehalten werden, jedoch würde er bei manueller Betätigung des Klappverdeckes die Bedienung vereinfachen, da die Klappabfolge dadurch teilweise funktionell vorgegeben wäre.
Anstelle eines in der Stützlänge fixierbaren bzw. fixierten Stangenelements ist es ferner denkbar, zwar den Schwenkvorschub mittels eines längenveränderbaren Stangenelements auf den Dachhauthaltebügel 8 auszuüben, aber den Dachhauthaltebügel 8, nachdem dieser seine hauptspriegelnahe Klappstellung er­ reicht hat, durch eine Federbelastung relativ zu den Ver­ decksäulen 3 in dieser Klappstellung zu halten.
Eine Anwendung dieses Prinzips beim Schwenkantrieb des Dach­ hauthaltebügels 8 durch Hydraulikzylinder 17 hat den Vorteil, daß diese nach Abschluß ihres Arbeitshubes ohne Einfluß auf die Klappstellung des Dachhauthaltebügels 8 drucklos ge­ schaltet werden können.
Ist demgegenüber eine manuelle Verdeckbetätigung verbunden mit einer Druckfederanordnung zur Schwenkunterstützung des Dachhauthaltebügels 8 vorgesehen, so läßt sich die den Dach­ hauthaltebügel 8 antreibende Druckfederanordnung vorteil­ haft zum Fixieren der Klappstellung des Dachhauthaltebügels 8 mitnutzen.
Diese Doppelnutzung der Druckfederanordnung ist relativ problemlos möglich, wenn die Druckfederanordnung den Dachhaut­ haltebügel 8 im Uhrzeigergegensinn um die geometrische Achse 13, also auf den Hauptspriegel zu, schwenkbelastet. Hierbei müßte lediglich die Ausfederlänge der Druckfederanordnung aus­ reichend lang bemessen und der Schwenkwinkel des Dachhaut­ haltebügels 8 gegenüber den Verdecksäulen 3 durch Anschläge begrenzt sein.
Im Falle einer Druckfederbelastung des Dachhauthaltebügels 8 im Uhrzeigersinn, also einer Unterstützung der Rückschwenkbe­ wegung vom Hauptspriegel weg, bleibt eine Doppelnutzung der Druckfederanordnung trotzdem möglich. Eine hierzu vorgesehene Anlenkung einer wegen ihres geringen Gewichts vorzugsweise ein­ zusetzenden Gasdruckfeder 27 im Hebelwerk 1 a ist aus Fig. 3 zu ersehen. Da das Hebelwerk 1 a weitgehend mit dem bereits beschriebenen Hebelwerk 1 übereinstimmt, sind aus Verein­ fachungsgründen nur die funktionellen Unterschiede erläutert, wobei baugleiche Teile mit identischen Bezugszeichen versehen sind.
Die Darstellung des Hebelwerks 1 a umfaßt beide zu den Fig. 1 und 2 korrespondierende Stellungen, wobei die Fig. 2 ent­ sprechende Zwischenstellung mit durchgezogenen Linien ge­ zeichnet ist. In dieser Zwischenstellung ragt ein Ausleger­ arm 14′, der auf der Achse 19 gelagert und drehfest mit dem ebenfalls auf der Achse 19 gelagerten Hebel 12 verbunden ist, schräg nach hinten von der Achse 19 ab, wobei er nach unten gerichtet ist.
Dabei ist der Auslegerarm 14′ so bemessen, daß sein den Quer­ bolzen 15 lagerndes Ende in Fahrzeuglängsrichtung gesehen, hinter einer Verbindungslinie zwischen der Lagerachse 19 und dem Quer­ bolzen 16 liegt.
An die Querbolzen 15 und 16 sind die Enden der Gasdruckfeder 27 angelenkt, wodurch auch die sich entlang der Mittellängs­ achse der Gasdruckfeder 27 erstreckende Wirkungslinie der Feder­ kraft in einem Abstand hinter der Lagerachse 19 verläuft. In Abhängigkeit des Abstandes dieser Wirkungslinie von der Lager­ achse 19 erzeugt die Kraft der nur geringfügig ausgeschobenen Gasdruckfeder 27 ein links drehendes Moment um die Lagerachse 19, durch welches der Dachhauthaltebügel 8 im Uhrzeigergegen­ sinn schwenkbeaufschlagt ist. Da dieser jedoch in der aufge­ richteten Zwischenstellung über nicht dargestellte Anschläge an den Verdecksäulen 3 abgestützt ist, wird er durch die Aus­ federkraft der Gasdruckfeder 27 in seiner Parallelstellung zu den Dachhauthalteschienen 3 a gehalten. Die Haltekräfte müssen dabei so bemessen sein, daß diese Parallelstellung auch im Zuge eines Versenkvorganges des Klappverdecks zuver­ lässig erhalten bleibt.
In der letzten Schließphase des Klappverdecks muß der auf­ recht stehende Dachhauthaltebügel 8 zunächst durch manuellen Zugriff soweit zurückgeschwenkt werden, daß die Übertotpunkt­ stellung der Gasdruckfeder 27 überdrückt ist, wonach die Wirkungslinie derselben linksseitig der Lagerachse 19 ver­ läuft.
Da die Gasdruckfeder 27 nach dem Passieren ihrer Totpunkt­ stellung im entgegengesetzten Richtungssinn am Auslegerarm 14′ angreift, wird nunmehr ein rechtsdrehendes Moment auf den Dachhauthaltebügel 8 ausgeübt, das die Rückschwenkbe­ wegung desselben zunehmend unterstützt. Diese Unterstützungs­ kraft bleibt unter weiterem Ausfedervorschub der Gasdruckfeder 27 erhalten, bis der Dachhauthaltebügel 8 seine durch unter­ brochene Linien dargestellte Auflagestellung auf dem Ver­ deckkastendeckel eingenommen hat.
Unabhängig davon, ob ein Hydraulikzylinder 17 oder eine Gas­ druckfeder 27 oder dgl. als längenveränderbares Stangenelement eingesetzt wird, kann die Anordnung so getroffen werden, daß das Stangenelement innenseitig neben einem unteren Endbereich 3 b der Verdecksäule 3 liegt, und daß es im Zuge der Längenänderung eine zur Breitseite des Endbe­ reichs 3 b parallele Bewegungsbahn aufweist, die weit­ gehend innerhalb der Breitenerstreckung des Endbereichs 3 b verlaufen kann. Dadurch ist kaum zusätzlicher Bauraum erforderlich.
Damit eine Krafteinleitung der Unterstützungskräfte nicht zu Verwindungen des Verdeckgestells führt, die die Leicht­ gangigkeit beim Klappvorgang beeinträchtigen könnten, ist es vorteilhaft, wenn der untere Endbereich 3 b gabelförmig gestaltet ist. Wie aus den Fig. 4 und 5 zu erkennen ist, läßt sich der Hydraulikzylinder 17 bzw. ein anderes Stangenelement in diesem Fall zwischen den beiden Gabel­ wangen des Endbereichs 3 b anordnen, wobei der Abstand der Gabelwangen voneinander etwas größer sein muß als der Durchmesser des Hydraulikzylinders 17 bzw. eines anderen Stangenelements. Eine mittige Bewegungsbahn und eine günstige Krafteinleitung in den Auslegerarm 14 läßt sich dabei erreichen, wenn eine Lagerachse 19 in beiden Gabel­ wangen des Endbereiches, Bohrungen in diesen durchsetzend, drehgelagert ist, und wenn sie zwischen den beiden Lager­ stellen nach Art einer Kurbelwellenkröpfung gestaltet ist. Dadurch kann ein endseitiges Lagerauge 17 b Seitenführung erhalten. Zur Drehmomentübertragung zwischen den Lager­ stellen der Lagerachse 19 sowie im Durchgangsbereich des Hebels 12 ist die Lagerachse 19, wie durch Kreuzlinien angedeutet als Vierkant oder Kerbverzahnung ausgebildet, wodurch sich eine absolut sichere Drehmomentumwandlung des Vorschubs der Kolbenstange 17 a in die gewünschte Schwenkbewegung des Hebels 12 ergibt.
Aus Gewichtsgründen ist es ferner wünschenswert, daß der Antriebshebel 7 einstückig an die Verdecksäule 3 angeformt ist. Gleichzeitig wurde eine gleichmäßige Kraftaufnahme des Antriebsvorschubes der Kolbenstange 5 über beide Gabelwangen des Endbereichs 3 b angestrebt. Um die Lager­ breite des Lagerauges 5 a gering halten zu können, was auch dem Bauraumverbrauch zugute kommt, gehen die Gabel­ wangen des Endbereichs 3 b unter Abstandsverkürzung zu­ einander einstückig in jeweils einen Antriebshebel 7 über, zwischen denen das Lagerauge 5 a in Normalbreite paßgenau seitengeführt ist.

Claims (11)

1. Schwenkunterstützung eines den unteren Abschluß eines Klappverdecks bildenden Dachhauthaltebügels (8), dessen Seiten­ schenkel (8 a) an zugeordneten Verdecksäulen (3) eines Hauptspriegels angeschlagen sind, mittels eines längenveränderbaren, beid­ endig angelenkten Stangenelements, das im Seitenwandbereich des Klappverdecks angeordnet ist, wobei ein Ende des Stangenelements an den zugewandten Seitenschenkel des Dachhauthaltebügels angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ende des Stangenelements (Zylinder 17, 27) gelenkig an die zugeordnete Verdecksäule (3) angeschlossen ist.
2. Schwenkunterstützung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bei aufgerichtetem Dachhauthaltebügel (8) vor­ liegende Stützlänge des Stangenelements (Zylinder 17, 27) fixierbar ist.
3. Schwenkunterstützung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Stangenelement (Zylinder 17, 27) in der Stützstellung selbsttätig längenfixiert ist.
4. Schwenkunterstützung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Stangenelement teleskopartig ausgebildet ist.
5. Schwenkunterstützung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Stangenelement eine pneumatische Feder (Gasdruck­ feder 27) vorgesehen ist.
6. Schwenkunterstützung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Stangenelement ein doppeltwirkender Arbeits­ zylinder (Hydraulikzylinder 17) vorgesehen ist.
7. Schwenkunterstützung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Anlenkung des Stangenelements (Zylinder 17, 27) am Dachhauthaltebügel (8) ein drehfest mit seinem gelagerten Ende (Hebel 12) verbundener Auslegerarm (14) genutzt ist.
8. Schwenkunterstützung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Stangenelement (Zylinder 17, 27) im lichten Gabel­ querschnitt eines hauptlagernahen Endbereichs (3 b) der Verdecksäule (3) angeordnet ist.
9. Schwenkunterstützung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Dachhauthaltebügel (8) unter einer Federbelastung in seiner verdecksäulennahen Klappstellung gehalten ist.
10. Schwenkunterstützung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Federbelastung auf der Ausfederkraft des Stangen­ elements (Gasdruckfeder 27) beruht.
11. Schwenkunterstützung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlenkpunkte des Stangenelements (Gasdruckfeder 27) an der Verdecksäule (3) und am Hebel (12) derart zueinander angeordnet sind, daß die sich entlang der Mittellängsachse des Stangenelements (Gasdruckfeder 27) erstreckende Wir­ kungslinie der Federkraft bei aufgerichtetem Dachhauthalte­ bügel (8) hinter der Lagerachse (19) und nach Abschluß einer ersten Phase der Rückschwenkbewegung des Dachhauthaltebügels (8) vor der Lagerachse (19) verläuft.
DE3901051A 1988-03-31 1989-01-14 Schwenkunterstuetzung eines den unteren abschluss eines klappverdecks bildenden dachhauthaltebuegels Granted DE3901051A1 (de)

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