DE3904872A1 - Verfahren und vorrichtung zum sammeln und abtrennen von zellen, partikeln od. dgl. aus koerperfluessigkeit fuer die mikroskopische diagnostik - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum sammeln und abtrennen von zellen, partikeln od. dgl. aus koerperfluessigkeit fuer die mikroskopische diagnostik

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Sammeln und Abtrennen von Zellen, Partikeln od. dgl. aus Körperflüssig­ keit für die mikroskopische Diagnostik.
Bekannte Zellabscheidungsverfahren aus Körperflüssigkeiten arbeiten in der Regel über Filtration oder über Zentrifugal­ prozesse oder über Sedimentation. Hierfür sind eine Reihe von Verfahren und Geräten entwickelt worden. Der Mehrzahl dieser Verfahren liegt die Aufgabe zugrunde, Flüssigkeiten von Par­ tikeln zu säubern (Wasser aufbereiten) und die Flüssigkeit dann zu beseitigen. Hierbei wird die gereinigte Flüssigkeit weiterverwendet und die Partikel werden verworfen. Bei sol­ chen Verfahren ist eine Partikelgewinnung aus den verwendeten Filtern, z.B. Mehrschicht- oder Tiefenfilter, auch nicht mög­ lich.
In der Labormedizin arbeitet man bekanntermaßen bei der Untersuchung von Körperflüssigkeiten mit sehr differenten Methoden, die jeweils von der diagnostischen Aufgabe bzw. vom Krankheitsbild her vorgegeben werden. In der Regel werden Flüssigkeitsproben für die Gewinnung von Zellen zentri­ fugiert. Das Sediment wird dann über Objektträgerausstriche ausgewertet. Gemäß bekanntem Stand der Technik wird vorzugs­ weise eine spezielle Art der Zentrifugation angewendet, bei der das Zellmaterial aus einer eingegebenen Probe direkt auf Objektträger deponiert wird. Die (Körper-)Flüssigkeit wird bei diesem Prozeß über den Zentrifugationsvorgang von den Partikeln getrennt und in einem Vliespapier gesammelt, wel­ ches zusammen mit dem Objektträger in der Zentrifuge einge­ spannt ist.
Neben den Zentrifugationsmethoden werden außerdem für die Zellgewinnung Filtrationsmethoden angewendet, die sich über­ wiegend der Membranfiltertechnik bedienen.
Sollen aus Körperflüssigkeiten, z.B. aus Urin, pathologische Prozesse, wie z.B. Neoplasien, nachgewiesen werden, müssen die für die zytologische Diagnose relevanten Zellen in hoher Anzahl und ohne Selektion aus der Gesamtprobe isoliert werden. Der Zytologe stellt hierbei an das Untersuchungs­ material und an die Zellgewinnungsmethode besonders hohe Anforderungen. Dabei ist sehr wichtig, daß nach dem Gewinnen der Zellen deren Augenblickszustand voll erhalten bleibt, d. h., daß die Feinmorphologie der Zellen dem Zustand ent­ spricht, den diese schon bei der Abschilferung vom Gewebe in die Flüssigkeit hinein hatten. Bei Körperflüssigkeitsproben handelt es sich in der Regel um ein sehr unterschiedlich zusammengesetztes Material. Ascites ist häufig zell-, blut- und proteinreich und hat eine hohe Viskosität. Frauenurine sind zellreicher und viskoser als Männerurine. Entzündliche Prozesse kontaminieren die Proben mit Erythrozyten und Leukozyten und beeinflussen auch die Fließgeschwindigkeit. Genauso können Proben mit Protein-, Fibrin- und Blutkoagular durchsetzt sein. Bakterien zerstören Zellen und führen zu einem Durchsetzen der Proben mit Detritus.
Für die Zytologie von Körperflüssigkeiten, und das gilt neben Urin für alle, auch für Liquor, für Ergüsse, für Ascites und für Bauchhöhlenlavage, muß - unabhängig von der Beschaffenheit der Flüssigkeit - ein ausreichend gut erhaltenes Zellmaterial gewonnen werden können.
Vorbekannte Verfahren, die für die Partikel- und/oder Zellge­ winnung eingesetzt werden, sind noch mit mehr oder weniger erheblichen Nachteilen belastet. So ist bekannt, daß bei Zen­ trifugationsvorgängen an den Wandungen der Zentrifugengläser, abhängig vom Adhesionsverhalten der Zellen, vergleichsweise viel Zellmaterial verlorengehen kann.
Bekannte Membranfilter weisen ebenfalls erhebliche Nachteile auf; insbesondere sind sie bei sehr zellreichen Proben oder bei hochviskosen Lösungen nicht einsetzbar. Empfindliche oder vorgeschädigte Zellen werden bei beiden Methoden in hohem Anteil zerstört oder verändert. Nachteilig sind auch Fil­ trationsverfahren und Vorrichtungen dazu, bei denen Zellen verlorengehen. Dadurch wird nämlich das Gesamtbild des zyto­ logischen Präparates verfälscht und es besteht die Gefahr, daß kleinzellige Karzinome negativ selektiert werden.
Moderne, fortschrittliche, ansich bekannte Diagnosemethoden stellen an ein Zellgewinnungsverfahren bzw. die dazu gehören­ den Vorrichtungen insbesondere folgende Anforderungen, die aber in aller Regel nicht oder nur unvollständig erfüllt werden können:
  • - Abtrennung aller für die Diagnostik wichtigen Zellen, ohne Zell-Selektion oder Zell-Verlust.
  • - Keine Einschränkung hinsichtlich der Partikelgröße. Zellen unter einer Größe von 7 µm müssen im Anteil genauso erfaßt werden wie Zell-Konglomerate über 100 µm.
  • - Die Viskosität einer Lösung (Körperflüssigkeit) darf keinen Einfluß auf die Gewinnungsrate der Zellen haben.
  • - Das Verfahren muß schnell, effektiv und reproduzierbar ar­ beiten und auch für Reihenuntersuchungen geeignet sein.
  • - Zum Schutz des Anwenders muß gesichert sein, daß Berüh­ rungskontakte mit der zu untersuchenden Flüssigkeit durch eine die Untersuchung ausführende Person weitestgehend ausgeschlossen ist (Infektionsprophylaxe).
  • - Die Flüssigkeitsprobe muß nach Abtrennen der Partikel sicher entsorgt oder aber auch für andere Untersuchungen in einem geschlossenen System sicher verwahrt werden können.
  • - Schließlich sollen von der Flüssigkeit abgetrennte Partikel (Zellen) direkt nach der Gewinnung in einer geeigneten Flüssigkeit, z.B. Alkohol, fixiert bzw. konserviert werden können.
Der vorliegenden Erfindung liegt dementsprechend insbesondere die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, welches auf einfache und vorteilhafte Weise unter Vermeidung der Nachteile bekannter Verfahren und Vorrich­ tungen ermöglicht, zu präzise auswertbaren Proben zu kommen, ohne daß der Verfahrens- und Vorrichtungsaufwand einerseits und der Zellverlust andererseits groß sind. Insbesondere soll auch eine Selektion von Zellen unterschiedlicher Größe und Typen sowie das Zerstören von zu untersuchendem Zellmaterial weitestgehend vermieden werden. Ferner gehört mit zur Aufgabe der Erfindung, daß man das Verfahren bzw. die zugehörige Vor­ richtung verhältnismäßig einfach an problematische Diagnose­ methoden anpassen kann, z.B. an die Zellgewinnung aus dem Urogenitaltrakt.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens der eingangs erwähnten Art. Für diese gilt analog eine Aufgabenstellung der vorbeschriebenen Art.
Bei einem Verfahren der eingangs erwähnten Art besteht die erfindungsgemäße Lösung insbesondere darin, daß bei dem Ver­ fahren aus einer Zellflüssigkeitsprobe (z.B. Urin) durch Kapillarwirkung Zellflüssigkeit durch eine flüssigkeitsdurch­ lässige, das zu untersuchende Zellmaterial zurückhaltende Bereitstellungsfläche hindurchgesaugt wird.
Auf diese Weise kann man mit geringem Aufwand Zellmaterial auf die Bereitstellungsfläche einer Vorrichtung aufbringen, bedarfsweise fixieren und anschließend auf einen Objektträger aufstreichen. Wie Versuche gezeigt haben, erfolgt eine Ab­ trennung aller für die Diagnostik wichtigen Zellen ohne praktisch ins Gewicht fallenden Verlust an Zellmaterial. Eine vorteilhafte Weiterbildung des Verfahrens besteht darin, daß vor dem Abstreifen des zu untersuchenden Zellmateriales auf einen Objektträger wesentliche Teile der bei der Probenahme mit-angesaugten Flüssigkeit entfernt werden. Das begünstigt nicht nur ein sauberes Arbeiten mit entsprechend geringer Infektionsgefahr für die Bedienungsperson, sondern ermöglicht auch, das gewonnene Zellmaterial im Bedarfsfalle, z.B. per Post, zu versenden.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Ver­ fahrens besteht darin, daß das Ansaugen des zu untersuchenden Zellmaterials mit Hilfe eines erheblichen Volumenvergrößerns eines Filterabschnittes verstärkt wird. Durch dieses beson­ dere Vergrößern des Volumens des Filterabschnittes wird die Saugwirkung bei der Beschickung der Bereitstellungsfläche so stark vergrößert, daß ein gutes Abtrennen aller für die Dia­ gnostik wichtigen Zellen bei schneller und effektiver Ar­ beitsweise des Verfahrens stark begünstigt wird.
Nach einer zusätzlichen Weiterbildung des Verfahrens wird das auf der Bereitstellungsfläche gesammelte, zu untersuchende Zellmaterial dadurch transportfähig gemacht, daß es, gege­ benenfalls nach Fixierung, in einen Verschlußbehälter einge­ führt wird, z.B. nachdem die überflüssige Flüssigkeit ent­ fernt worden ist. Das zu untersuchende Zellmaterial befindet sich dann, gegen äußere Einflüsse geschützt, in einem ge­ schlossenen, transportfähigen Behälter.
Es kann erwünscht sein, daß zusätzlich zu dem auf der Bereit­ stellungsfläche bereits befindlichen, zu untersuchenden Zell­ material weitere Untersuchungsflüssigkeit bei der Probe be­ halten bzw. mittransportiert werden soll. In einem solchen Fall ist es vorteilhaft, daß innerhalb eines die Bereit­ schaftsfläche aufnehmenden Behälters, vorzugsweise des Ver­ schlußbehälters, zu untersuchende Flüssigkeit zusätzlich zu­ gegeben wird.
Wie erwähnt, betrifft die Erfindung auch eine Vorrichtung zum Sammeln und Abtrennen von Zellen und Partikeln aus Körper­ flüssigkeiten für die mikroskopische Diagnostik mit der vor­ stehend bereits näher erläuterten Aufgabenstellung.
Die erfindungsgemäße Lösung für eine solche Vorrichtung be­ steht insbesondere darin, daß diese Vorrichtung einen mit einer oberen und unteren Öffnung versehenen Filterbehälter aufweist, dessen untere Öffnung von einem flüssigkeitsdurch­ lässigen, aber Zellen-undurchlässigen Zellträgerelement ab­ gedeckt ist, wobei im Filterbehälter - hintereinander von unten nach oben - hinter dem Zellträgerelement mindestens ein Filterabschnitt und danach eine Saugeinlage angeordnet sind.
Wenn man das untere, mit dem Zellträgerelement versehene Ende dieser Vorrichtung in einen z.B. mit Urin gefüllten Behälter eintaucht, wird ein entsprechender Flüssigkeitsanteil durch das Trägerelement und durch einen Filterabschnitt hindurch in die Saugeinlage hineingesaugt, ohne daß es irgendwelcher zu­ sätzlicher Hilfsmaßnahmen bedarf. Die aus der Flüssigkeit ab­ zutrennenden Zellen, Partikel od. dgl. zu untersuchendes Zellmaterial legen sich am Zellträgerelement an, wobei der Sammel- und Abtrenn-Vorgang schonend und dennoch zügig und schnell erfolgt.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Vorrichtung besteht darin, daß ihr Zellträgerelement aus Seidengewebe, vor­ zugsweise einem dichten, weitestgehend alles zu untersuchen­ des Zellmaterial zurückhaltendes, jedoch Flüssigkeit durch­ lassendes Seidengewebe gebildet ist und zweckmäßigerweise mittels des der Frontfläche des Zellträgerelementes benach­ barten Filterabschnittes od. dgl. im Filterbehälter befind­ lichen Teilen am unteren Ende des Filterbehälters festgelegt ist. Versuche haben gezeigt, daß ein derartiges dichtes Seidengewebe besonders gut zum Abtrennen und Sammeln von Zellmaterial geeignet ist.
Insbesondere für das Versenden von abgetrenntem Zellmaterial ist es vorteilhaft, wenn die Vorrichtung einen Verschluß­ behälter für das untere, das Zellträgerelement aufweisende Ende des Filterbehälters hat.
Insbesondere bei der letztgenannten Ausbildung der Vorrich­ tung ist es vorteilhaft, das zwischen dem Verschluß- und dem Filterbehälter eine Flüssigkeitsdichtung vorgesehen ist, vor­ zugsweise dadurch, daß wenigstens beim unteren Ende des Filterbehälters eine Flüssigkeitsdichtung angeordnet ist. Wenn der Verschlußbehälter, wie zum Transport üblich, an seinem dem Zellträgerelement gegenüberliegenden Ende ver­ schlossen und mit seinem anderen Endbereich oder seinem Mittelbereich flüssigkeitsdicht mit dem Filterbehälter in Verbindung steht, ergibt sich ein das Zellträgerelement ab­ dichtend umschließendes Gehäuse. Dieses schützt das zu untersuchende Zellmaterial vor unerwünschten Einflüssen.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vor­ richtung besteht darin, daß der Filterbehälter an seinem oberen, das heißt dem Zellträgerelement abgewandten Ende einen gelochten Deckel od. dgl. oberen Abschluß hat und diese Lochung vorzugsweise als Einsteck- oder Entnahmeöffnung für die Saugeinlage ausgebildet ist. Dies erlaubt ein leichtes Entfernen dieser Saugeinlage und damit die Entfernung eines ganz erheblichens Teiles der Körperflüssigkeit od. dgl. Flüssigkeit, aus der das Zellmaterial abgetrennt wurde.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Vorrichtung besteht darin, daß zumindest ein dem Zellträger naher Filter­ abschnitt aus sich bei Kontakt mit Flüssigkeit schwammartig entfaltendem Werkstoff, vorzugsweise aus regenerierter, ver­ preßter Zellulose besteht. Wenn ein solcher Filterabschnitt sich beim Kontakt mit Flüssigkeit schwammartig in seinem Volumen vergrößert, wird die Saugwirkung der Vorrichtung ver­ stärkt. Als Werkstoff für ein schwammartig sich entfaltender Filterabschnitt hat sich regenerierte, verpreßte Zellulose als besonders geeignet herausgestellt. Sie besitzt auch so viel Eigenstabilität, daß sie das aus Gewebe, insbesondere dichtem Seidengewebe bestehende Zellträgerelement im Inneren des Filterbehälters ausreichend festklemmen und wandbündig verdichten kann. Dies trägt mit dazu bei, daß der Aufbau der gesamten Vorrichtung nicht nur sehr einfach ist, sondern auch unerwünschte zusätzliche Halterungen für dieses Seidengewebe od. dgl., die das Verfahren zum Sammeln und Abtrennen von Zellen od. dgl. beeinträchtigen können, nicht benötigt werden.
Zusätzliche Weiterbildungen der Erfindung sind in weiteren Verfahrens- und Vorrichtungsunteransprüchen aufgeführt.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von vorteilhaften Aus­ führungsbeispielen mit den erfindungswesentlichen Einzel­ heiten in Verbindung mit der Zeichnung noch näher be­ schrieben. Es zeigen in unterschiedlichen Maßstäben und stärker schematisiert:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Vorrichtung zum Sammeln von Zellen od.dgl., auf deren unteres Ende bereits ein Verschlußbehälter aufgesteckt ist,
Fig. 2 den Verschlußbehälter nach Fig. 1,
Fig. 3 den leeren Filterbehälter gemäß Fig. 1,
Fig. 4 den in den leeren Filterbehälter nach Fig. 3 ein­ zubringenden Filterbehälter-Inhalt, jedoch ohne ein Zellträgerelement,
Fig. 4a die auf eine Saugeinlage gemäß Fig. 4 aufzusetzende Muffe,
Fig. 5 einen Verschlußstab, der in den Filterbehälter nach dem Entfernen seiner Saugeinlage einzuführen ist,
Fig. 6 den Inhalt des Filterbehälters, nämlich eine Saug­ einlage, ein Filterabschnitt sowie ein Zellträger­ element in auseinandergezogener Darstellung, und
Fig. 7 den unteren Teil des Filterbehälter-Inhalts ähnlich Fig. 6, ebenfalls in auseinandergezogener Dar­ stellung.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Vorrichtung weist einen Filterbehälter 2 sowie einen Verschlußbehälter 3 auf (Fig. 1 u. 2). Diese Vorrichtung 1 dient zum Sammeln und Abtrennen von Zellen, Partikeln od. dgl., zu untersuchendes Zellmaterial aus Körperflüssigkeiten od. dgl. für die mikroskopische Dia­ gnostik. Dabei hat der Filterbehälter 2 eine obere und eine untere Öffnung 4 und 5. Er ist im wesentlichen rohrförmig ausgebildet (Fig. 3). Wie gut aus Fig. 1, 6 u. 7 erkennbar, ist die untere Öffnung 5 von einem Zellträgerelement 10 aus dichtem Seidengewebe abgedeckt. Im Filterbehälter 2 befinden sich, von unten nach oben hintereinander angeordnet, ein Filterabschnitt 11 und, daran anschließend, eine Saugeinlage 12.
Der (leere) Filterbehälter 2 ist im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 gegenüber einer möglichen, praktischen Ausführung nur wenig verkleinert dargestellt. Er ist, wie nachstehend noch näher erläutert, als Handgerät mit entsprechenden Abmessungen und Griffhilfen ausgestattet. Dabei besteht der Filterbehäl­ ter 2 vorzugsweise aus Polyethylen und seine Gesamtlänge L beträgt z.B. 110 mm und sein innerer Durchmesser D z.B. 10,5 mm. Der Filterbehälter 2 hat eine ringförmige Flüssig­ keitsdichtung 13, die in der Gegend des unteren Endes 5 an­ gebracht ist. Das untere Ende 5 des Filterbehälters 2 weist eine konische Verengung 14 auf, so daß sich am unteren Ende 5 des Filterbehälters 2 eine lichte Öffnung 5 mit einem Durch­ messer d von z.B. 6,5 mm ergibt. Beim oberen Ende 4 ist der Filterbehälter 2 über die axiale Länge eines Griffabschnittes 15 mit einem vergrößerten Außendurchmesser D 1 versehen. Dort sind radiale Rippen 16 oder eine entsprechende Riffelung vor­ gesehen. Sowohl die Durchmesservergrößerung als auch die Rippen 16 od. dgl. Riffelung sollen die Handhabung verein­ fachen.
In der konischen Verengung 14 des Filterbehälters 2 ist, wie aus Fig. 1 und vergrößert gut aus Fig. 6 u. 7 erkennbar, ein Filterabschnitt 11 untergebracht, der z.B. etwa 20 mm Länge hat. Wie gut aus Fig. 6 erkennbar, besteht der Filterab­ schnitt 11 aus in Längsrichtung faserigem Werkstoff, und zwar verwendet man dort vorzugsweise hochsaugfähigen Werkstoff. Zweckmäßigerweise sind die im Filterbehälter 2 untergebrach­ ten Teile, also das aus einem Abschnitt von dichtem Seiden­ gewebe bestehende Zellträgerelement 10, der Filterabschnitt 11 und die Saugeinlage 12 innerhalb dieses Filterbehälters 2 lagefixiert.
Mit dem vorbeschriebenen Filterbehälter 2 läßt sich bereits ein Verfahren zum Sammeln und Abtrennen von Zellen und Par­ tikeln aus Flüssigkeit, z.B. Körperflüssigkeit für mikro­ skopische Diagnostik ausführen, wenn z.B. zwischen dem Sammeln und Abtrennen der Zellen aus der Flüssigkeit und dem Aufstreichen der gesammelten Zellen und Partikel auf einen Objektträger keine ins Gewicht fallenden Zeiträume und/oder keine Transportwege überbrückt werden müssen. Man kann dann z.B. den Filterbehälter 2 in ein Probeglas mit Urin ein­ stecken und abwarten, bis die Saugeinlage 12 genügend Flüssigkeit angesaugt hat. Dieser Status wird optisch sicht­ bar gemacht, indem sich eine in der oberen Muffe befindliche Zellulosescheibe 41, welche in innigem Kontakt zur oberen Endfläche der Saugeinlage gelagert ist, nach oben entfaltet hat (vgl. Pos. 41 in Fig. 1).
Das bedeutet, daß diese Zellulosescheibe 41 über die Saug­ einlage 12 mit der gefilterten Körperflüssigkeit getränkt wird und praktisch das Endfassungsvermögen des Systems an­ zeigt. Der Quellvorgang dieser Zellulosescheibe 41 wird da­ durch sichtbar gemacht, daß die Wandungen der Muffe 26 trans­ parent ausgebildet sind. Die Zellulose kann mit einer gelben oder roten Signalfarbe gekennzeichnet sein.
Damit wird auch angezeigt, daß sich eine entsprechende An­ sammlung von Zellmaterial auf der Bereitstellungsfläche 17 des Zellträgerelementes 10 befindet. Dieses Zellmaterial kann auf einen Objektträger übertragen werden. Bedarfsweise kann dem Sammel-Vorgang noch ein Fixieren des Zellmaterials mit den üblichen Fixiermitteln, z.B. mit Alkohol, vor dem Ab­ streichen zwischengeschaltet werden. Eine solche Vorgehens­ weise ist gut möglich, wenn die Körperflüssigkeit z.B. von der zu überprüfenden Person in einer Klinik erhalten wird, die auch in einem Kliniklabor alsbald das weitere Unter­ suchungsverfahren am Zellmaterial durchführen kann.
Häufig erfolgt jedoch ein zur Verfügungstellen der Körper­ flüssigkeit od. dgl. in einem zeitlichen und/oder räumlichen Abstand zur Untersuchung. Nicht selten will man auch noch die Möglichkeit zu einer zweiten Proben-Untersuchung haben. Dem­ entsprechend ist die Vorrichtung 1 gemäß der Erfindung so ausgebildet, daß sie bedarfsweise einen Verschlußbehälter 3 für das untere Ende 5 des Filterbehälters 2 aufweist (vgl. insbesondere Fig. 1 bis 3) . Dabei sind der Verschlußbehälter 3 und der Filterbehälter 2 mit ihren Abmessungen aufeinander abgestimmt und es ist zwischen ihnen die bereits erwähnte Flüssigkeitsdichtung 13 vorgesehen. Diese Flüssigkeitsdich­ tung ist dadurch gebildet, daß wenigstens beim unteren Ende des Filterbehälters 2 eine ringförmige Dichtlippe 13 vorge­ sehen ist.
Wie gut aus Fig. 2 erkennbar ist, ist am oberen Ende 19 des Verschlußbehälters 3 ein Abstreifring 20 vorgesehen, der vor­ zugsweise aus saugfähigem Werkstoff besteht. Dazu hat der Verschlußbehälter 3 an seinem oberen Ende 19 eine nach außen aufgewölbte, im Querschnitt nahezu U-förmige Haltewulst 21, die zum Inneren des Verschlußbehälters 3 offen ist. In die dadurch gebildete ringförmige Höhlung ist der Abstreifring 20 eingelegt, der z.B. aus saugfähigem Material besteht und, wenn der Filterbehälter 2 in den Verschlußbehälter 3 einge­ steckt ist (Fig. 1), die Außenwand des Filterbehälters 2 berührt. Dies hat den Vorteil, daß beim Hereinstecken bzw. beim Herausziehen des Filterbehälters 2 aus dem Verschlußbe­ hälter 3 die Außenwand des Filterbehälters 2 selbsttätig ge­ reinigt und eine Bedienungsperson weitgehend gegenüber Berüh­ rung mit der für die Untersuchung zur Verfügung gestellten Flüssigkeit geschützt und somit die Infektionsgefahr erheb­ lich vermindert wird. Dies wird auch noch durch den Griffab­ schnitt 15 bzw. der zugehörigen Griff-Riffelung od. dgl. Aus­ bildung dieses Griffabschnittes 15 begünstigt.
Aus Fig. 1 ist auch gut erkennbar, daß der Filterbehälter 2 an seinem oberen Ende 4 einen gelochten Deckel 24 od. dgl. oberen Abschluß hat. Die entsprechende Lochung 25 ist als Einsteck- und Entnahmeöffnung für die Saugeinlage 12 ausge­ bildet. Sowohl der Filterbehälter 2 als auch der diesen oben begrenzende Deckel 24 müssen eine obere Öffnung 4 bzw. die vorerwähnte Lochung 25 haben, damit die in der Saugeinlage 12 erwünschte Kapillarwirkung zum Ansaugen der Flüssigkeit funk­ tionieren kann. Die Saugeinlage 12 des Filterbehälters 2 ist stabförmig und als axiales Widerlager für die vor ihr liegen­ den Teile 10 u. 11 ausgebildet. Ferner ist die Saugeinlage 12 an ihrem oberen Ende von einer Muffe 26 klemmend eingefaßt, die selbst eine Öffnung nach außen hat, die durch ein Loch 27 an der oberen Stirnseite der Muffe 26 realisiert ist. In dieser Muffe 26 ist über der Saugeinlage 12 und in innigem Kontakt zu dieser eine Zellulosescheibe 41 angeordnet. Diese Zellulosescheibe kann sich nach Feuchtigkeitsaufnahme in der Muffe 26 bis zur Belüftungsöfffnung ausdehnen.
Der Vorrichtung 1, wie sie insbesondere gut aus Fig. 1 er­ kennbar ist, ist ein Verschlußstab 30 zugeordnet (vgl. Fig. 5). Dieser ist in seinen Abmessungen auf die Entnahme­ öffnung 25 für die Saugeinlage 12 bzw. auf die dort befind­ liche Muffe 26 abgestimmt. Nach der Entnahme der Saugeinlage 12 aus dem Filterbehälter 2 kann man den Verschlußstab 30 in die Entnahmeöffnung 25 hineinstecken. Dabei ist der Ver­ schlußstab 30 mit einer Kappe 31 so ausgerüstet, daß er am Filterbehälter befestigbar ist. Dies erfolgt im Ausführungs­ beispiel dadurch, daß die Kappe 31 auf wenigstens einem Ab­ schnitt an die Lochung 25 des Deckels 24 so abgestimmt ist, daß der Verschlußstab dort klemmend festzulegen ist. Ferner ist der Verschlußstab 30 mit seinem inneren Ende 32 so be­ messen, daß dieses innere Ende ein Widerlager für den Filter­ abschnitt 11 im Filterbehälter 2 bildet (vgl. Fig. 4 u. 5). Durch den auf diese Weise ausgebildeten und im Filterbehälter 2 axial festgelegten Verschlußstab 30 erreicht man eine axiale Festlegung der noch nach dem Entfernen der Saugeinlage 12 im Filterbehälter 2 verbleibenden Teile, insbesondere der Teile 10 und 11 bzw. des noch zu erläuternden Teiles 11 b.
Der Filterabschnitt 11 b ist aus sich bei Kontakt mit Flüssig­ keit schwammartig entfaltendem Werkstoff hergestellt. Ver­ suche haben gezeigt, daß sich als Werkstoff regenerierte, verpreßte Zellulose besonders dazu eignet. Wenn z. B. ein in Fig. 7 strichpunktiert angedeuteter Teil-Filterabschnitt 11 b aus regenerierter, verpreßter Zellulose besteht und mit (Körper-)Flüssigkeit in Verbindung kommt, versucht er sich in erheblichem Umfang auszudehnen, beispielsweise bis zur Front­ fläche des Filters 11 a (Fig. 7). Durch diese axiale Ausdeh­ nungsbewegung wird die Ansaugwirkung verstärkt. Die Ausdeh­ nungsmöglichkeit des sich axial ausdehnenden Teiles 11 b des Filterabschnittes 11 ist einerseits durch das unten konische Ende des Filterbehälters 2 in Verbindung mit dem dortigen Zellträgerelement 10 und andererseits nach oben durch das er­ wähnte Widerlager 32 gebildet aus den Teilen 11 a und 12.
Der Filterabschnitt 11, ggf. auch sein aus regenerierter, verpreßter Zellulose bestehender Teilabschnitt 11 b, ist mikroporig ausgebildet und er weist im wesentlichen Poren von der Porengröße von maximal 5 µm auf. Diese maximale Poren­ größe begünstigt, daß möglichst wenig Zellmaterial beim Hoch­ saugen der (Körper-)Flüssigkeit in den Filterbehälter 2 bzw. seine Saugeinlage 12 hineingelangen kann. Die Saugeinlage 12 besteht aus vorzugsweise in Längsrichtung angeordneten und verpreßten Polyester- oder Zellulosefasern. Dabei gehört mit zur Erfindung, daß diese Saugeinlage 12 praktisch keine Fil­ terwirkung, aber eine hohe Saugwirkung entfaltet.
Wie gut aus Fig. 1 u. 2 erkennbar, ist der Verschlußbehälter 3 ebenfalls rohrartig und mit einer oberen und einer unteren Öffnung 35 u. 36 versehen. Mit der oberen Öffnung 35 kann der Verschlußbehälter 3 auf das untere Ende 5 des Filterbehälters aufgesetzt werden, der dann den Verschluß der oberen Öffnung 35 bildet. Am unteren Ende 36 des Verschlußbehälters 3 ist eine abnehmbare Verschlußkappe 37 vorgesehen. Diese Ver­ schlußkappe 37 ermöglicht u. a., die Bereitstellungsfläche 17 des Filterbehälters 2 auch dann noch freizulegen, wenn dieser Filterbehälter 2 sich bereits innerhalb des Verschlußbehäl­ ters 3 befindet. Man kann z. B. nachträglich Fixiermittel in den Verschlußbehälter 3 und somit auch auf die Bereit­ stellungsfläche 17 bringen und anschließend den Verschluß­ behälter 3 wiederum mittels der Verschlußkappe 37 ab­ schließen. Man kann auch zusätzliche, zu untersuchende Körperflüssigkeit im sich zwischen der Verschlußkappe 37 und dem unteren Ende 5 des Filterbehälters 2 beim Verschlußbe­ hälter 3 bildenden Hohlraum 38 einbringen. Die Größe des Hohlraumes ist in gewissen Grenzen wählbar, da der Filter­ behälter 2 teleskopartig im Verschlußbehälter verschiebbar gelagert ist. Der Verschlußbehälter 3 ist ebenfalls vorzugs­ weise aus Polyethylen hergestellt und rohrartig ausgebildet und er hat beispielsweise eine Länge L 1 von 110 mm. Unter den bereits erwähnten, am oberen Ende 35 des Verschlußbe­ hälters 3 angebrachten Haltewulst 21 befindet sich der Ab­ streifring 20, der vorzugsweise aus Schaumstoff besteht. Der Haltewulst 21 ist durch Aufweiten des rohrartigen Verschluß­ behälter-Körpers und Umbördeln seines oberen Endes nach innen leicht herstellbar (Fig. 2).
Der aus regenerierter, verpreßter Zellulose bestehende Teil 11 b des Filterabschnittes 11 entwickelt - wie bereits erwähnt - beim Zusammentreffen mit Wasser, Körperflüssigkeit od. dgl. ein sehr starkes Quellverhalten und damit auch eine sehr starke Bereitschaft, (Körper-)Flüssigkeit aufzunehmen. Als Beispiel wird für das verwendete Material im gepreßten Zu­ stand eine Dichte von 0,58 g/ccm und im Trockenzustand nach der Quellung eine Dichte von 0,06 g/ccm gemessen. Wenn die gepreßte Zellulose, die als Teil 11 b des Filterabschnittes 11 in Fig. 7 angedeutet ist, mit Wasser bzw. (Körper-)Flüs­ sigkeit in Berührung kommt, entwickelt sich im Preßling eine Gitterstruktur. Die Porigkeit bzw. deren Größe wird von der Ausdehnungsmöglichkeit des Teiles 11 b des Filterabschnittes 11 bestimmt. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 u. 7 ist die Ausdehnungsmöglichkeit des Teiles 11 b des Filterab­ schnittes 11 dadurch begrenzt, daß die verpreßte Zellulose selbst oben gegen den Filterabschnitt 11 a anstößt, der durch eine Ringwulst 33 gehalten wird (Fig. 1).
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren arbeitet man mit der Vorrichtung 1 folgendermaßen: Ein Filterbehälter 2, der sich zunächst noch mit seinem unteren Ende 5 in einem Verschlußbe­ hälter 3 und mit diesem zusammen in einer geschlossenen Ver­ packung befindet, weist das Zellträgerelement 10, den Filter­ abschnitt 11, die Saugeinlage 12 und den Deckel 24 auf. Im in Fig. 1 dargestellten, zusammengesetzten Zustand von Filterbe­ hälter 2 und Verschlußbehälter 3 schützt letzterer auch noch besonders die Bereitstellungsfläche 17 für das Zellmaterial sowie den unteren Teil des Filterbehälters 2, der später in die (Körper-)Flüssigkeit od. dgl. eingetaucht wird. Danach entfernt man den Filterbehälter 2 aus dem Verschlußbehälter 3 und taucht diesen Filterbehälter 2 mit seinem unteren Ende 5 in einen Behälter ein, in den sich Körperflüssigkeit, z. B. Urin, befindet, aus dem Zellen, Partikel od. dgl. Zellmate­ rial gesammelt und abgetrennt werden sollen. Zu untersuchende Flüssigkeiten können auch anderer Herkunft sein, z. B. aus einer Bauchhöhlenlavage stammen. Beim Filterbehälter 2 wird dann aus dem Urin od. dgl. (Körper-)Flüssigkeit durch Kapil­ larwirkung diese Flüssigkeit durch die Bereitstellungsfläche 17 für das zu untersuchende Zellmaterial hindurchgesaugt und die zu untersuchenden Zellen und Partikel bleiben auf der Be­ reitstellungsfläche 17, die von dem Zellträgerelement 10 aus Seidengewebe gebildet wird. Der ein- oder mehrteilige Filter­ abschnitt 11 bzw. 11 a und 11 b sowie die Saugeinlage 12 saugen die erwähnte Flüssigkeit durch das Seidengewebe. Wenn sich z. B. ein Teilabschnitt 11 b von regenerierter, verpreßter Zellulose im Filterbehälter 2 befindet, beginnt sich dieser in dem ihm begrenzt zur Verfügung stehenden Raum zu ent­ falten. Der zur Verfügung stehende Raum und der Werkstoff sind so ausgebildet, daß sich nur Poren bilden, deren Größe in aller Regel kleiner als 5 µm ist. Die (Körper-)Flüssigkeit od. dgl. steigt sehr schnell im Filterbehälter 2 hoch, was noch durch die Saugwirkung des zunächst verpreßten Zellu­ loseteiles 11 b begünstigt wird. Schließlich wird diese (Körper-)Flüssigkeit, zumindest zum allergrößten Teil, von der Saugeinlage 12 und der darüber angeordneten Zellulose­ scheibe 41 aufgenommen und darin gespeichert. Dabei ergibt sich auch als besonders vorteilhafter Effekt, daß sich das mit der (Körper-)Flüssigkeit aufsteigende, zu untersuchende Zellmaterial an der äußeren Schicht des Zellträgerelementes 10, also auf der Bereitstellungsfläche 17 quantitativ und schonend sammelt. Dabei wird unter "quantitativ" verstanden, daß sich vergleichsweise große Mengen von Zellmaterial auf der Bereitstellungsfläche 17 ansammeln. Später kann von dort aus das zu untersuchende Zellmaterial durch Abdruck auf einen Objektträger oder auch durch Abspülen in eine Flüssigkeit übertragen.
Vor dem Abstreifen des zu untersuchenden Zellmateriales wird die Saugeinlage 12 zusammen mit deren Muffe 26 entfernt. An­ stelle dieser Teile 12, 26 wird der Verschlußstab 30 (Fig. 5) in den Filterbehälter 2 eingesetzt. Dieser Verschlußstab 30 stellt dann eine insbesondere axiale Lagefixierung des Fil­ terabschnittes 11 und somit auch indirekt ein Widerlager für das Zellträgerelement 10 dar. Versuche haben gezeigt, daß nach einigen Minuten nach dem Eintauchen des Filterbehälters 2 in die zu untersuchende Flüssigkeit etwa 6 ml Probeflüssig­ keit durch den Filterabschnitt 11 in die Saugeinlage 12 auf­ gestiegen sind. Die entsprechende Menge von Zellmaterial hat sich dann auf der Bereitstellungsfläche 17 niedergeschlagen und kann dann direkt auf einen Objektträger übertragen, ge­ färbt und mikroskopische befundet werden.
Wenn das zu untersuchende Zellmaterial nicht direkt nach dem vorbeschriebenen Vorgang auf einen Objektträger übertragen und entsprechend behandelt werden kann, sondern an ein Zyto­ labor (Diagnoselabor) zur Untersuchung versandt werden muß, kann wie folgt verfahren werden:
Der Filterbehälter 2 wird in den Verschlußbehälter 3 einge­ schoben. Dabei streift sich Probenflüssigkeit, welche die Außenwand des Filterbehälters 2 kontaminiert hat, am Ab­ streifring 20 des Verschlußbehälters 3 ab. Damit wird einer Beschmutzung der Hände der Bedienungsperson vorgebeugt. Die Saugeinlage 12 wird nun aus dem Filterbehälter herausgezogen und verworfen. Soll das an der Bereitstellungsfläche 17 haf­ tende Zellmaterial für den Versand konserviert werden, kann die Verschlußkappe 37 des Verschlußbehälters 3 entfernt und eine geeignete Fixierlösung in den Verschlußbehälter 3 einge­ bracht, ggf. auch speziell die Bereitstellungsfläche 17 mit einer geeigneten Fixierlösung besprüht werden. Es geht also darum, daß das zu untersuchende Zellmaterial von diesem fixierenden Medium benetzt und somit verhindert wird, daß während des Versandes der Vorrichtung 1 eine zellzerstörende Lyse weiterläuft. Ferner wird im Filterbehälter ein Ver­ schlußstab 30 eingeführt. Ein solcher Verschlußstab ist an seiner inneren Stirnseite 40 geschlossen und er besteht vor­ zugsweise aus Polystyrol. Der Verschlußstab 30 verhindert, daß das Filtersegment 11 oder ein Teilsegment 11 a oder 11 b davon sich verschieben; außerdem verhindert der Verschlußstab 30, daß Flüssigkeit oder andere unerwünschte Bestandteile aus dem Filterabschnitt 11 od. dgl. 11 a, 11 b austreten oder über diesen Filterabschnitt 11 bzw. 11 a u. 11 b eintreten können. Die Vorrichtung 1 kann dann gut versandt werden.
Wenn es die Aufgabe der Zellgewinnung erforderlich macht, kann der vor der Bereitstellungsfläche 17 liegende Hohlraum 38 des Verschlußbehälters 3 durch eine entsprechend zurück­ gezogene Lage des Filterbehälters 2 vergrößert werden, bei­ spielsweise bis zu einem Fassungsvermögen von etwa 10 ml. Dieser Hohlraum 38 kann dann z. B. mit einer zusätzlichen Probeflüssigkeit desselben Patienten gefüllt werden. Die Vor­ richtung 1 wird dann, mit dem Filterabschnitt 11 nach oben gerichtet, aufgestellt und man kann wie folgt verfahren: Der Verschlußstab 30 wird gegen eine neue Saugeinlage 12 ver­ tauscht und die vorerwähnte, zusätzlich zugegebene Proben­ flüssigkeit wird von oben nach unten vom Filter angesaugt und die in dieser zusätzlichen Probeflüssigkeit befindlichen Zellen können, z. B. zusätzlich zu den bereits vorhandenen, auf der Bereitstellungsfläche 17 abgeschieden werden. Auf diese Weise kann man die für die Untersuchung zur Verfügung gestellte Menge an Zellmaterial vergrößern. Danach erfolgt die Übertragung des Zellmateriales in der üblichen Weise auf den Objektträger.
In Fig. 5 erkennt man am unteren Ende des Verschlußstabes 30 eine im begrenzten Umfang saugfähige Einlage 60. Dabei ist dieser Verschlußstab 30 im wesentlichen rohrförmig ausgebil­ det, wobei der Rohrabschnitt mit 30′ bezeichnet ist. In der Gegend seines inneren Endes hat der Verschlußstab 30 eine ringförmige, radial nach innen vorstehende Haltewulst 61, welche die Einlage 60 in Achsrichtung festlegt. Dement­ sprechend kann auch die freie, als Widerlager ausgebildete Stirnseite 40 der saugfähigen Einlage 50 wiederum ein Wider­ lager für die Teile 11 bzw. 11 a u. 11 b (vgl. Fig. 5, 1 u. 6 und 7) bilden.
Es kann erwünscht sein, daß noch nach Eindringen des Ver­ schlußstabes 30 in den Filterbehälter 2 etwas Flüssigkeit aus dem Filterabschnitt 11 bzw. den entsprechenden Filterab­ schnitt-Teilen 11 a u. 11 b entfernt werden soll. In diesem Fall ist die Ausführung des Verschlußstabes 30 mit der be­ grenzt saugfähigen Einlage 60 besonders vorteilhaft. In einem anderen Fall, wo die vorerwähnten Saugvorgänge nicht erforderlich bzw. nicht erwünscht sind, kann das Verschluß­ rohr 30 unten eine nicht saugfähige Stirnplatte als Abschluß haben.
In Fig. 6 ist unter Weglassung des Filterbehälters 2 selbst dessen Inhalt in auseinandergezogener Darstellungsweise dar­ gestellt. Man erkennt, von oben nach unten in Fig. 6 gesehen, die Saugeinlage 12, einen Filterabschnitt 11 und, mit Abstand davon, ein Zellträgerelement 10 aus dichtem Seidengewebe. In Fig. 7 ist der untere Teil des Inhalts des Filterbehälters 2 in etwas abgewandelter Ausführung, ebenfalls in auseinan­ dergezogener Darstellung, wiedergegeben. Man erkennt dort einen verkürzten Filterabschnitt 11 a sowie den Filterab­ schnitt 11 b, der aus einem Werkstoff hergestellt ist, der sich bei Kontakt mit Flüssigkeit schwammartig entfalten kann, vorzugsweise regenerierte, verpreßte Zellulose. Bei der Aus­ führung nach Fig. 7 sind dann am inneren Ende des Filterbe­ hälters 2 entweder die Platzverhältnisse so gewählt, daß sich der Filterabschnitt 11 b auch genügend in einem vorgegebenen Maße volumenmäßig vergrößern kann. Dies kann z. B. durch einen entsprechenden Freiraum oder durch eine gewisse Kompressibi­ lität beim Filterabschnitt 11 a erreicht werden.
Die Flüssigkeits-Aufnahmekapazität des Inhaltes des Filter­ behälters und ggf. der Scheibe 41 der Hülse 26 sind bei einer bevorzugten Ausbildung der Vorrichtung 1 so auf die zu unter­ suchende (Körper-)Flüssigkeit abgestimmt, daß dann, wenn die Saugkapazität der Teile im Filterbehälter 2 und ggf. der Scheibe 41 in der Muffe 26 erschöpft ist, auch genügend zu untersuchendes Zellmaterial für die Untersuchung sich auf dem Zellträgerelement 10 bzw. seiner Bereitstellungsfläche 17 ge­ sammelt hat. Die vorerwähnte Saugkapazität der im Filterbe­ hälter 2 befindlichen Teile wird insbesondere durch die dor­ tige Saugeinlage 12, dem Filterabschnitt 11 bzw. die Teilab­ schnitte 11 a und 11 b des Filterabschnittes und ggf. durch die Saugkapazität der in der Muffe 26 befindlichen Zellulose­ scheibe 41 vorgegeben.
Alle vorbeschriebenen und/oder in den Ansprüchen aufgeführten Merkmale können einzeln oder in beliebiger Kombination mit­ einander erfindungswesentlich sein.

Claims (31)

1. Verfahren zum Sammeln und Abtrennen von Zellen, Partikeln od. dgl. aus Körperflüssigkeit od. dgl. Flüssigkeit für die mikroskopische Diagnostik, dadurch gekennzeichnet, daß aus einer Zellflüssigkeitsprobe, z. B. Urin, od. dgl. (Körper-)Flüssigkeit durch Kapillarwirkung Zellflüssigkeit durch eine flüssigkeitsdurchlässige, das zu untersuchende Zellmaterial zurückhaltende Bereitstellungsfläche (17) hindurchgesaugt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Abstreifen des zu untersuchenden Zellmaterials wesent­ liche Teile der bei der Probenahme mitangesaugten Flüssig­ keit entfernt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ansaugen des zu untersuchenden Zellmaterials mit Hilfe eines Volumenvergrößerns eines Filterabschnittes (11 b) verstärkt wird.
4. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das auf der Bereitstellungs­ fläche (17) gesammelte, zu untersuchende Zellmaterial da­ durch transportfähig gemacht wird, daß es, ggf. nach Fixie­ rung, in einen Verschlußbehälter (3) eingeführt wird, vor­ zugsweise bevor oder nachdem die überflüssige Flüssigkeit aus dem Bereich der Bereitstellungsfläche entfernt worden ist.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb eines die Bereit­ stellungsfläche (17) aufnehmenden Behälters, vorzugsweise des Verschlußbehälters (3), zu untersuchende Flüssigkeit zu­ sätzlich zugegeben wird.
6. Vorrichtung zum Sammeln von Zellen od. dgl. Partikeln aus Körperflüssigkeit für die mikroskopische Diagnostik, insbe­ sondere nach dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung einen mit einer oberen und unteren Öffnung (4, 5) versehenen Filterbehälter (2) aufweist, dessen untere Öffnung (5) von einem flüssig­ keitsdurchlässigen Zellträgerelement (10) abgedeckt ist, wo­ bei im Filterbehälter (2) - hintereinander von unten nach oben - hinter dem Zellträgerelement (10) mindestens ein Fil­ terabschnitt (11) und danach eine Saugeinlage (12) angeor­ dnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterbehälter (2) als Rohrabschnitt mit einer vorzugsweise konischen Verengung (14) seines unteren Endes ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Zellträgerelement (10) aus Seidengewebe, vorzugs­ weise aus dicht gewebtem, flüssigkeitsdurchlässigem Seiden­ gewebe (10) gebildet und dieses Seidengewebe zweckmäßiger­ weise mittels eines ihm benachbarten Filterabschnittes (11) beim unteren Ende des Filterbehälters (2) festgelegt ist.
9. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterabschnitt (11) min­ destens zu einem Teilabschnitt (11 a) aus hochsaugfähigem, zweckmäßigerweise faserigen Werkstoff besteht.
10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Verschlußbehälter (3) für das untere Ende (5) des Filterbehälters (2) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Verschluß- und dem Filterbehälter (3 u. 2) eine Flüssigkeitsdichtung (13) vorgesehen ist, vorzugsweise da­ durch, daß wenigstens beim unteren Ende (5) des Filterbe­ hälters (2) eine Dichtlippe angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Verschlußbehälter (3), vorzugsweise an seinem oberen Ende (19), wenigstens einen Abstreifring (20) hat, vorzugsweise aus saugfähigem Werkstoff.
13. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) als Hand­ gerät ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterbehälter (2) im Be­ reich seines oberen Endes (4) einen Griffabschnitt (15) hat, der vorzugsweise eine mit vergrößertem Durchmesser (D 1) ausgebildete Griff-Riffelung od. dgl. (16) aufweist.
15. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterbehälter (2) an seinem oberen Ende (4) einen gelochten Deckel (24) od. dgl. oberen Abschluß hat, und diese Lochung (25) vorzugsweise als Ein­ steck- und Entnahme-Öffnung für die Saugeinlage (12) ausge­ bildet ist.
16. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugeinlage (12) des Fil­ terbehälters (2) stabförmig und als axiales Widerlager für die im Filterbehälter (2) vor ihr liegenden Teile (10; 11) ausgebildet sowie an ihrem oberen Ende von einer Muffe (26) klemmend eingefaßt ist, die eine Öffnung nach außen hat, vorzugsweise ein Loch (27) in ihrer oberen Stirnseite.
17. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine auf Feuchtigkeit im Oberbereich der Saugeinlage (12) ansprechende Signalein­ richtung (50) hat.
18. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorrichtung (1) ein Ver­ schlußstab (30) zugeordnet ist, der in seinen Abmessungen auf die Entnahmeöffnung (25) für die Saugeinlage (12) und auf deren Abmessungen abgestimmt ist und daß dieser Ver­ schlußstab (30) nach Entnahme der Saugeinlage (12) an deren Stelle einsteckbar ist, wobei dieser Verschlußstab vorzugs­ weise in der am Deckel (24) des Filterbehälters (2) be­ festigbar, zweckmäßigerweise in dessen Entnahmeöffnung (25) klemmend einsteckbar sowie in seiner Länge so bemessen ist, daß der Verschlußstab (30) mit seinem inneren Ende (32) ein Widerlager für den Filterabschnitt (11) od. dgl. (11 a) bil­ det.
19. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterabschnitt (11) oder ein Teil (11 b) davon aus sich bei Kontakt mit Flüssigkeit schwammartig entfaltendem Werkstoff besteht, vorzugsweise aus regenerierter, verpreßter Zellulose.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausdehnungsmöglichkeit des Filterabschnittes (11) oder eines Teiles (11 b) davon einerseits durch das untere, vor­ zugsweise konische Ende (14) des Filterbehälters (2) in Ver­ bindung mit dem dortigen Zellträgerelement (10) und anderer­ seits durch ein Widerlager begrenzt ist, das vorzugsweise aus einer im Inneren des Filterbehälters (2) radial nach innen vorstehenden Ringwulst (33) und des durch ihn einge­ klemmten Filterabschnittes (11 a) besteht.
21. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterabschnitt (11) und/oder ein Teil (11 b) davon mikroporig ausgebildet ist und daß durch Kompression der Materialien im Filterbehälter im wesentlichen Poren von der Porengröße von etwa 5 µm gebildet sind.
22. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugeinlage (12) aus vor­ zugsweise in Längsrichtung angeordneten und verpreßten Polyester- oder Zellulosefasern besteht.
23. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußbehälter (3) an seinen beiden Enden offen ist und an seiner unteren Öffnung (36) eine abnehmbare Verschlußkappe (37) aufweist.
24. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 10 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußbehälter (3) an seiner oberen Öffnung (35) einen Haltewulst (21) für einen Abstreifring (20) aufweist.
25. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 10 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußbehälter (3) und der Filterbehälter (2) teleskopartig ineinander verschiebbar und abdichtend gelagert sind und in der Gegend der unteren Öffnung (5) des Filterbehälters ein vorzugsweise in seinem Inhalt verstellbarer Hohlraum (38) vorgesehen ist.
26. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Signaleinrichtung (50) mit Hilfe einer wenigstens abschnittweise durchsichtigen, innen hohl ausgebildeten Muffe (26) sowie einer dort benachbart zum Oberende der Saugeinlage (12) gehaltenen, mit Signal­ farbe versehenen Zellulosescheibe gebildet ist, die bei Auf­ nahme von (Körper-)Flüssigkeit aufquillt.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren der hohlen Muffe (26) ein Niederhalter-Steg (42) vorgesehen ist, der die noch nicht oder noch nicht wesent­ lich angefeuchtete Zellulosescheibe (41) flach gegen die obere Stirnseite der Saugeinlage (12) hält.
28. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Muffe (26) an ihrem die Saugeinlage (12) umfassenden Abschnitt (51) eine Ringwulst (52) aufweist, mit deren Hilfe die Saugeinlage eingeklemmt ist.
29. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüch 18 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die innere, als Widerlager aus­ gebildete Stirnseite (40) des Verschlußstabes (30) als ab­ schließende Stirnplatte des rohrartigen Teiles (30′) des Verschlußstabes (30) ausgebildet ist.
30. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 18 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Stirnseite (40) des Verschlußstabes (30) von einer Fasereinlage (60) gebildet ist, die mit Hilfe einer am rohrartigen Teil (30′) des Ver­ schlußstabes (30) angebrachten Wulst (61) in ihrer Halte­ position festgelegt ist.
31. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugkapazität der sich im Filterbehälter (2) und ggf. in der Muffe (26) befindlichen, Flüssigkeit ansaugenden Teile (12, 11 bzw. 11 a, 11 b u. ggf. 41) auf die zu untersuchende Körperflüssigkeit derart abge­ stimmt ist, daß etwa bei Erschöpfung der Saugkapazität der im Filterbehälter (2) befindlichen, saugfähigen Teile die für eine Untersuchung notwendige Menge an Zellmaterial am Zellträgerelement, vorzugsweise an dessen Bereitstellungs­ fläche (17) angelagert ist.
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