DE3906074C2 - - Google Patents
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- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61B—DIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
- A61B5/00—Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
- A61B5/24—Detecting, measuring or recording bioelectric or biomagnetic signals of the body or parts thereof
- A61B5/25—Bioelectric electrodes therefor
- A61B5/251—Means for maintaining electrode contact with the body
- A61B5/257—Means for maintaining electrode contact with the body using adhesive means, e.g. adhesive pads or tapes
- A61B5/259—Means for maintaining electrode contact with the body using adhesive means, e.g. adhesive pads or tapes using conductive adhesive means, e.g. gels
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer
Körperelektrode gemäß Oberbegriff des Hauptanspruchs.
In der DE-OS 35 07 301 ist eine bioelektrische Elektrode
beschrieben, welche sich aus einem Kunststoffolienstück mit
einer darauf aufgebrachten Zinkschicht, einer
Dispersionsklebeschicht zur Hautseite, einer Abdeckung mit
isolierender Folie auf der hautfernen Seite und einem
abnehmbaren Silikanpapier zur Abdeckung der
Dispersionsklebeschicht zusammensetzt. Es wird allerdings
kein Hinweis dahingehend gegeben, auf welche Weise die
Dispersionsklebeschicht auf die Elektrode aufgebracht
werden muß.
Schichtförmige Elektroden sind aus der WO 81/02 097, der DE
35 09 979 und US-A 43 62 165 bekannt, die nach aufwendigen
und unökonomischen Verfahren hergestellt werden. Schließlich
ist in der DD 1 21 478 eine medizinische Elektrode auf
Gelatinegelbasis beschrieben, welche aufgrund der dort
aufgezeichneten Konstruktion nicht zum Austrocknen neigen soll.
Die Elektroden werden an der Haut des zu untersuchenden
beziehungsweise behandelnden Patienten befestigt und dienen
dazu, elektrische Signale des Körpers in ein
Aufzeichnungsgerät oder umgekehrt derartige Signale aus
einer Vorrichtung in den Körper zu übertragen.
Beispielsweise werden sie zur Aufzeichnung von Elektrokardiogrammen,
als Erdungselektroden bei Operationen oder zur
Schmerzlinderung durch Übertragung von elektrischen Impulsen
eingesetzt.
Diese Elektroden bestehen im wesentlichen aus einem oder
mehreren, in der Regel plattenförmig ausgestalteten
galvanisch aktiven Sensor(en), der bzw. die eine
Anschlußstelle für eine
elektrische Leitung aufweisen können, die zu einer
Aufzeichnungsvorrichtung führt beziehungsweise elektrische
Impulse aus einer Vorrichtung in den Körper überträgt, wobei
der Sensor an seiner Körperkontaktseite mit einer auf der
Haut haftenden Schicht aus einem elektrisch leitenden
klebenden elastischen hydrophilen Material oder
Materialverbund verbunden ist. Diese Schicht dient dazu,
eine innige Haftung der Körperelektrode auf der Haut unter
Ausgleich von Körperunebenheiten zu gewährleisten, um die
Übertragung von elektrischen Signalen aus dem Körper über
den Sensor in ein Anzeigegerät oder ein in einem Gerät
erzeugtes Signal über den Sensor in den Körper
sicherzustellen. An der dem Körper abgewandten Seite
befindet sich eine nichtleitende elastische und nichtklebende
Abdeck- oder Stützschicht, welche die Elektrodenplatte
und, falls die Elektrodenplatte kleiner ist als die an der
Haut klebenden Schicht, diese abdeckt und mit ihr verbunden
ist.
Elektroden dieser Art wurden bisher in der Weise
hergestellt, daß aus einer Bahn aus einem an der Haut
haftenden klebenden Material Teile mit der gewünschten Größe
und Form ausgestanzt wurden, worauf auf diese Formteile der
Sensor aufgesetzt und dann eine entsprechend dimensionierte
Abdeck- oder Stützfolie auf die dem Körper abgewandte Seite
der Sensorplatte und gegebenenfalls der an der Haut klebenden
Schicht aufgebracht wurde.
Aufgrund der Klebrigkeit der Bahn, aus der die an der Haut
haftende Schichtteile ausgestanzt werden, ist der
Stanzvorgang mit Schwierigkeiten verbunden, da die ausgestanzten
Teile zu einem Kleben an dem Stanzwerkzeug neigen,
so daß ein schnelltaktiges kontinuierliches Stanzen
schwierig durchzuführen ist.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, unter
Beseitigung der vorstehend geschilderten Nachteile ein
Verfahren zur Herstellung von Körperelektroden zu schaffen,
das in störungsfreier sowie einfacher wirtschaftlicher Weise
durchführbar ist.
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren des Patentanspruchs 1
gelöst.
Die Erfindung betrifft daher ein Verfahren zur Herstellung
einer Körperelektrode aus einem oder mehreren galvanisch
aktiven Sensor(en), der bzw. die an der Körperkontaktseite
mit einer auf der Haut haftenden Schicht aus einem
elektrisch leitenden klebenden elastischen hydrophilen
Material verbunden ist und auf der dem Körper abgewandten
Seite eine Abdeck- oder Stützschicht aus einem elastischen
nichtklebenden Material aufweist, das dadurch gekennzeichnet
ist, daß zur Herstellung der an der Haut haftenden Schicht
und der Abdeck- oder Stützschicht jeweils ein vergießbares
Polymer eingesetzt wird, welche nacheinander in eine
Gießform gegossen und anschließend ausgehärtet werden, wobei
nach Gießen der einen Schicht der Sensor aufgesetzt wird.
Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Da bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht mehr das
Problem des Anklebens der ausgestanzten an der Haut
haftenden Schichtteile besteht, kann es in großtechnischem
Maßstabe kontinuierlich störungsfrei mit hohen Taktzeiten
durchgeführt werden.
Die bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Vergießen der an der Haut haftenden Schicht und der
Abdeck- oder Stützschicht eingesetzten Materialien werden in
zweckmäßiger Weise in Form einer Schmelze, einer Lösung oder
einer vernetz- beziehungsweise härtbaren Vorstufe einge
setzt.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum
Vergießen eingesetzten Materialien bestehen vorzugsweise aus
natürlichen und/oder synthetischen Materialien, insbesondere
Polymeren, in ganz besonders bevorzugter Weise elastomeren
Polymeren.
Als natürliche Materialien kommen beispielsweise Kollagene
oder natürliche Kautschuke in Frage, vorzugsweise werden
jedoch synthetische Materialien eingesetzt, insbesondere
synthetische Polymere, in ganz bevorzugter Weise elastomere
Polymere. Es ist ferner vorteilhaft, durchsichtige
Materialien zur Herstellung der an Haut haftenden Schicht
und/oder der Abdeck- oder Stützschicht zu verwenden, da
durchsichtige Elektroden eine Betrachtung der sich darunter
befindlichen Hautfläche gestatten.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Elektroden können 1 oder mehrere Sensor(en) enthalten und
vorzugsweise kreisförmig oder quadratisch ausgestaltet sein,
wobei sie jedoch auch in beliebigen anderen Formen gefertigt
werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren ist zur
Herstellung der Elektroden nach der DE-OS 39 06 071 anwendbar.
Zur Herstellung der an der Haut haftenden Schicht kann jedes
beliebige bekannte elastische, hautfreundliche,
nichttoxische, hydrophile und an der Haut klebende
natürliche oder synthetische Material verwendet werden.
Voraussetzung für dieses Material ist, daß es in irgendeiner
Form vergießbar ist. Vorzugsweise besteht das in Frage
kommende Material aus einem synthetischen, vorzugs
weise elastomeren Polymeren oder aus einer Polymermischung
und/oder aus einem Kollagen, wobei dieses Material entweder
selbstleitend ist oder durch Zusatz eines Elektrolyten
leitend gemacht worden ist. Vorzugsweise werden zur Herstel
lung der an der Haut haftenden Schicht synthetische
organische Polymere oder Polymermischungen verwendet, die
entweder selbstleitend sind oder durch Zusatz eines
Elektrolyten leitend gemacht worden sind. Diese Polymeren
müssen in Form einer Lösung, einer Schmelze oder
eines entsprechend niedrigviskosen Vorpolymeren vergießbar
sein. Polymere, welche diesen Anforderungen genügen, stehen
in reicher Auswahl zur Verfügung. Als leitende Polymere
kommen beispielsweise die in der US-PS 40 66 078
beschriebenen Polymeren aus
2-Acryl-amido-2-methylpropansulfonsäure, ihren Salzen,
Copolymeren der genannten Säure, Copolymeren der Salze der
Säure sowie Mischungen davon in Mischung mit Wasser,
Alkoholen und Mischungen davon, die in der DE-OS 29 35 238
beschriebenen Polymeren mit mindestens 5 Mol-%
Monomereinheiten, die ein Salz einer Carbonsäure enthalten,
sowie die leitenden polymeren Massen in Frage, welche aus
einem hydrophilen vernetzten Polymeren und einem hydrophilen
nichtvernetzten Polymeren bestehen und in der EP 85 327
beschrieben werden.
Von den Polymeren, die als solche nicht leitfähig sind und
durch Zusatz eines Elektrolyten leitfähig gemacht werden,
seien Polyvinylalkohole, Polyvinylacetate,
Polyvinylpropionate, Polyvinylether, wie sie beispielsweise
in "Adhäsion" 5/81, Seiten 208 bis 213 beschrieben werden,
sowie Polyacrylate und Polymethacrylate erwähnt,
beispielsweise diejenigen, die in der DE-OS 31 36 366, der
US-PS 45 54 924 und in der DE-AS 28 14 061 beschrieben
werden.
Als besonders geeignet erwiesen haben sich die von der BASF
unter dem Warenzeichen "LAROMER" in den Handel gebrachten
ungesättigten Acrylatharztypen erwiesen, in ganz besonders
bevorzugter Weise das Harz, das unter dem Warenzeichen
"LAROMER EA-8812" vertrieben wird.
Zur Erhöhung bzw. zur Steuerung der Klebrigkeit können diese
Polymeren zusätzlich eines oder mehrere klebrigmachende
Mittel, wie die für diesen Zweck bekannten
Glycidetheracrylate und deren Derivate, enthalten.
Außerdem können sie Weichmacher und/oder hygroskopische
Mittel enthalten, wie Polyole, wie Diole und Triole,
beispielsweise Hexantriole, Polyethylenglykol etc. In
zweckmäßiger Weise enthalten sie noch einen Zusatz an
Bakteriostatika sowie Geruchsbinder, wie Eukalyptol.
Wie bereits erwähnt, werden die eingesetzten Polymeren zur
Herstellung der die Haut kontaktierenden Schicht in einer
Gießform in einem gießfähigen Zustand vergossen, und zwar
entweder in Form einer Lösung, einer Schmelze oder eines
durch Vernetzung härtbaren Vorpolymeren. Die zuletztgenannte
Ausführungsform wird bevorzugt, wobei die Aushärtung
vorzugsweise durch Bestrahlung mit UV-Licht und/oder Wärme
unter Einsatz bekannter Photoinitiatoren und/oder
Härtungsbeschleuniger wie unter Einsatz von Perverbindun
gen, wie Peroxiden, und/oder Ketonhärtungsbeschleunigern,
erfolgt, beispielsweise unter Verwendung von
2-Hydroxy-2-methyl-1-phenyl-propan-1-on, das ein wirksamer
Photoinitiator für acrylierte Epoxide, acrylierte
Polyurethane, acrylierte Polyether und acrylierte ungesät
tigte Polyester oder Mischungen davon ist.
Durch Variation der Art und Menge des eingesetzten leitenden
bzw. durch Elektrolytzusatz leitend gemachten Polymeren, des
gegebenenfalls eingesetzten klebrigmachenden Mittels, Weich
machers und/oder hygroskopischen Mittels sowie des
Vernetzungs- bzw. Härtungsgrades lassen sich die Klebe-,
Leitfähigkeits- und Elastizitätseigenschaften der die Haut
kontaktierenden Schicht maßschneidern.
Als Elektrolyten, die dazu verwendet werden, nichtleitende
Polymere zur Herstellung der hautkontaktierenden Schicht
leitfähig zu machen, werden vorzugsweise Alkalihalogenide,
wie Kaliumchlorid, verwendet.
Das zur Herstellung der Stütz- oder Abdeckschicht verwendete
Material kann jedes natürliche und/oder synthetische
hydrophile Material, insbesondere polymeres Material, sein,
das ebenfalls in Form einer Lösung, einer Schmelze oder
eines vernetz- oder aushärtbaren Vorpolymeren vergießbar ist
und sich beim Verfestigen mit dem Material der
hautkontaktierenden Schicht verbindet. Das Material für die
Deckschicht darf natürlich nicht leitend sein und auch keine
leitend machenden Zusätze enthalten und kann ebenso wie das
Material der hautkontaktierende Schicht durchsichtig sein.
Von den vielen bekannten, den genannten Kriterien genügenden
Materialien seien Polymere, insbesondere elastomere
Polymere, Gelatine, insbesondere mit einer Gallertfestigkeit
von 60 bis 260 Bloom Ossein und einer Shore-Härte der
gegossenen Gelatine zwischen 40 und 90 Shore, sowie
insbesondere die auch zur Herstellung der Schicht
verwendeten Polyacrylate erwähnt, die jedoch vernetzt
bzw. gehärtet werden, daß sie nicht mehr klebrig sind.
Vorzugsweise werden daher zur Herstellung der Deckschicht
erfindungsgemäß dieselben Polyacrylatvorpolymeren
eingesetzt, wie sie zur Herstellung der hautkontaktierenden
Schicht verwendet werden, wobei sie jedoch in einem
stärkeren Ausmaße vernetzt bzw. gehärtet werden, daß sie
nicht mehr klebrig sind. Auf diese Weise entsteht
ein besonders fester Verbund aus dem Polymeren der
hautkontaktierenden Schicht und dem Polymeren der
Deckschicht.
Die an der Haut haftende Schicht und die Deckschicht können
aus demselben Material bestehen, wobei natürlich die an der
Haut haftende Schicht durch Zusatz eines Elektrolyten leit
fähig und darüber hinaus klebrig gemacht werden muß. Die
Klebrigkeit kann durch Zusatz eines klebrigmachenden Mittels
oder, falls vernetzbare Polymere zur Herstellung der beiden
Schichten eingesetzt werden, in der Weise erzielt werden, daß
die die Haut kontaktierende Schicht weniger stark vernetzt
wird als die Deckschicht, falls das Polymere in weniger
stark vernetztem Zustand eine ausreichende Klebrigkeit
besitzt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsge
mäßen Verfahrens kann, falls entweder die an der Haut
haftende Schicht und/oder die Abdeck- oder Stützschicht,
insbesondere die letztere, aus einem durchsichtigen Material
bestehen, zwischen diese beiden Schichten eine ebenfalls
vorzugsweise durchsichtige zeichentragende Schicht einge
bracht werden, wobei die Zeichen beispielsweise aus Be
schriftungen oder graphischen Darstellungen bestehen, um die
Elektrode herkunfts- oder verwendungsmäßig zu identifizieren.
Das gegebenenfalls zur Herstellung der mit Zeichen
versehenen Zwischenschicht eingesetzte Material kann
ebenfalls aus einem vergießbaren natürlichen oder
synthetischen Material bestehen, wobei dieselben Materialien
verwendet werden können, wie sie zur Herstellung der die
hautkontaktierenden Schichten und der Deckschichten
verwendet werden. Die Zwischenschicht muß jedoch nicht
leitfähig sein.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
eingesetzten Sensoren sind im wesentlichen bekannt und
werden ebenfalls in der obengenannten DE-OS beschrieben.
Eine Identifizierung der erfindungsgemäß hergestellten
Elektroden ist auch in der Weise möglich, daß in die
Gießform, beispielsweise mit Hilfe eines Prägestempels,
Zeichen oder Beschriftungen (beispielsweise Firmenher
kunftsangaben oder Typenbezeichnungen) in Spiegelschrift
eingeprägt werden, worauf zuerst die Abdeck- oder Stütz
schicht vergossen wird. Die auf diese Weise hergestellten
Elektroden sind dann an ihrer Oberseite auf der Abdeck-
oder Stützschicht mit den erhaben ausgeformten Zeichen
versehen.
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf
synthetische elastomere polymere Materialien, die zur
Herstellung der an der Haut haftenden Schicht und der
Abdeck- oder Stützschicht einer Elektrode, die aus einer die
Haut kontaktierenden Schicht, einem plattenförmigen Sensor
mit eine Anschlußstelle für eine elektrische Leitung, wobei
die Fläche der Sensorplatte kleiner ist als die Fläche der
die Haut kontaktierenden Schicht, und einer die dem Körper
abgewandte Seite der die Haut kontaktierenden Schicht und
der Sensorplatte abdeckenden Abdeck- oder Stützschicht
besteht, eingesetzt werden, beschrieben.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann, wie bereits erwähnt, in
der Weise durchgeführt werden, daß eine Schmelze aus dem zur
Bildung an der Haut haftenden Schicht verwendeten Polymeren
erzeugt wird, diese Schmelze kontinuierlich mit einem
Dosiergerät in eine Form, die der Größe und Ausgestaltung
der die Haut bildenden Schicht entspricht, in einer solchen
Menge eingebracht wird, daß die gewünschte Schichtdicke
erzielt wird. Nachdem die Schmelze zumindest soweit abge
kühlt beziehungsweise sich soweit verfestigt hat, daß beim
Aufsetzen des Sensors dieser nicht allzu tief in die die
Haut bildende Schicht eindringt, wird dieser auf die
erzeugte Schicht aufgesetzt, worauf aus einer nachge
schalteten Dosiervorrichtung die Abdeck- oder Stützschicht
in der gewünschten Dicke aufgegossen wird.
Es ist ferner möglich, eine Lösung eines Polymeren in einem
geeigneten Lösungsmittel zum Vergießen der die Haut
bildenden Schicht zu verwenden. Nach dem Vergießen der
Schicht wird das Lösungsmittel, gegebenenfalls beschleunigt
durch Erwärmen verdampft und das Polymere soweit vernetzt
bzw. gehärtet, daß der aufgesetzte Sensor nicht unerwünscht
tief in die gebildete Schicht eindringt.
Diese Vernetzung beziehungsweise Härtung kann in bekannter
Weise durch Wärme, Licht, ionisierende Strahlung oder unter
Einsatz von Katalysatoren oder Initiatoren beziehungsweise
Härtungs- und Polymerisationsbeschleunigern durchgeführt
werden, wobei auch Kombinationen dieser Maßnahmen angewendet
werden können, wobei sich die jeweiligen Maßnahmen auch nach
der Art des verwendeten polymeren Materials richten.
Katalysatoren, Initiatoren oder Härtungs- beziehungsweise
Beschleunigungspromotoren werden in zweckmäßiger Weise der
Gießlösung unmittelbar vor dem Vergießen zugesetzt.
Erfindungsgemäß kommt ferner eine Methode in Frage, nach
welcher eine vernetz- oder härtbare Vorstufe des ver
wendeten elastomeren Polymeren in gießfähigem Zustand
vergossen wird. Nach dem Vergießen wird in zweckmäßiger
Weise vor dem Aufsetzen des Sensors zumindest soweit vernetzt
beziehungsweise gehärtet, daß die vergossene Schicht nicht
mehr so weich ist, daß der Sensor zu tief in sie eindringen
kann.
Nach einer der drei genannten Methoden wird auch die Abdeck-
oder Stützschicht vergossen, wobei jedoch die jeweils ein
gehaltene Methode nicht mit der Methode identisch sein muß,
nach welcher die auf der Haut haftende Schicht vergossen
worden ist.
In besonders zweckmäßiger Weise werden jedoch sowohl zur
Herstellung der an der Haut haftenden Schicht als auch der
Abdeck- oder Stützschicht dieselben vernetz- beziehungs
weise härtbaren Polymervorstufen verwendet, wobei die
Abdeck- oder Stützschicht, die nicht mehr klebrig sein darf,
durch eine oder mehrere der genannten Maßnahmen stärker
vernetzt wird als die auf der Haut haftende Schicht, die
klebrig bleiben muß. Die Vernetzung kann in der
beschriebenen Weise durchgeführt werden.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ver
wendete Gießform wird vorzugsweise in der Weise hergestellt,
daß sie aus einer Folie in der gewünschten Form und Tiefe
tiefgezogen wird. Zur großtechnischen Herstellung werden
daher aus einer Bahn aus einem Material, das sich nicht mit
dem Material der an der Haut haftenden Schicht verbindet,
sondern sich vielmehr leicht und ohne Hinterlassung von
Rückständen von dieser abziehen läßt, durch Tiefziehen
entsprechende nebeneinander und hintereinander liegende
Formen hergestellt, die dann aufeinanderfolgend unter
Dosierungsvorrichtungen zum Zuführen des vergießbaren
Materials für die an der Haut haftende Schicht, zum
Aufsetzen der Sensoren und zum Zuführen des vergießbaren
Materials für die Abdeck- oder Stützschicht in dem
entsprechenden Takt, in welchem die genannten Vorrichtungen
arbeiten, geführt werden. Den jeweiligen Dosiervor
richtungen können Bestrahlungs- und/oder Erhitzungsvor
richtungen nachgeschaltet sein, mit deren Hilfe die er
wähnten Vernetzungs- beziehungsweise Aushärtungsreaktionen
durchgeführt beziehungsweise beschleunigt werden können.
Vorzugsweise bestehen die Materialien für die Bahn, aus
welcher die Formen zum Vergießen der erfindungsgemäßen
Körperelektrode tiefgezogen werden, aus einem hydrophoben
Polymeren oder aus einem Polymeren, das einen Überzug aus
einem Antihaft- bzw. Trennmittel aufweist, beispielsweise
einem hydrophoben Silikon. Es kommen auch Metallfolien,
beispielsweise Aluminiumfolien, in Frage.
In zweckmäßiger Weise kann die Form, in welcher die
erfindungsgemäße Körperelektrode durch Vergießen herge
stellt worden ist, als Schutzschicht verwendet werden, um
die an der Haut haftende Schicht gegenüber einer
Beschädigung oder einem Austrocknen zu schützen. In diesem
Falle wird die Elektrode als Einheit mit der zu ihrer
Herstellung verwendeten Gießform in den Handel gebracht.
Eine Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht
darin, daß in einer Gießform die auf der Haut haftende
Schicht vergossen und ausgehärtet wird, ein Sensor mit
elektrischer Anschlußmöglichkeit eingelegt und anschließend
die Abdeck- oder Stützschicht unter Einbettung des Sensors
vergossen wird.
Im Falle der Herstellung einer derartigen Körperelektrode
kann die Verbindung der galvanisch aktiven Schicht mit einem
Aufzeichnungsgerät in der Weise erfolgen, daß entweder vor
dem Vergießen der die Haut kontaktierenden Schicht seitlich
oder nach oben aus der Elektrode herausragende
Anschlußleitungen in die Form eingelegt werden, die dann mit
Leitungen zu den Aufzeichnungsgeräten verbunden werden
können.
Die Leitungen können jedoch auch ebenso wie die galvanisch
aktive Schicht in Form einer Schicht auf die in die Gießform
einzulegende Folie aufgebracht werden, vorzugsweise in einer
Dicke von 30 µm bis 200 µm, wobei sie in zweckmäßiger
Weise in einer Zunge an der Elektrode münden, von wo aus sie
dann mit einer üblichen elektrischen Leitung mit einem
Aufzeichnungsgerät verbunden werden.
Im Falle der Herstellung einer Elektrode aus
hautkontaktierender Schicht, plattenförmigem Sensor und
Abdeckschicht liegt die Dicke der die Haut kontaktierenden
Schicht vorzugsweise zwischen 800 µm und 2500 µm und
in ganz besonders bevorzugter Weise zwischen 1000 µm und
2000 µm, während die Dicke der Abdeckschicht 5
vorzugsweise zwischen 500 µm und 2500 µm und insbe
sondere zwischen 1000 und 2000 µm variiert.
Die Dicke der Elektrodenplatte von in diesen Elektroden
eingesetzten plattenförmigen Elektroden schwankt vorzugs
weise zwischen 50 µm und 1500 µm, insbesondere
zwischen 80 µm und 1000 µm. Derartige Elektroden sind
vorzugsweise kreisförmig und besitzen vorzugsweise
Durchmesser zwischen 20 mm und 60 mm.
Das folgende Beispiel erläutert die Erfindung:
Eine Mischung aus 100 g 1-Vinyl-2-pyrrolidon, 10 g
Wasserstoffperoxid, (3gew.-%ige Lösung in Wasser), 7 g
4-(Hydroxyethoxy)phenyl-(2-hydroxy-2-propyl)-keton, 5 g
Polyetheracrylat, 15 g Polyvinylpyrrolidon, 100 g
Propantriol, 20 g destilliertes Wasser, 4 g Triethanolamin
und 5 g Ammoniumhydroxid (10% in Wasser) wurde hergestellt.
Zu dieser Mischung wurden 40 g einer Lösung aus 30 g
Kaliumchlorid und 5 g Natriumtetraborat in 100 g Wasser
gegeben.
Aus der erhaltenen Mischung wurden in aus einer Folie aus
Polyethylen mit einem Silikonüberzug tiefgezogene
kreisförmige Gießformen mit einem Durchmesser von 50 mm und
einer Tiefe von 3 mm die Haut kontaktierende Schichten in
einer Dicke von 500 µm vergossen. Die vergossenen
Schichten wurden während einer Zeitspanne von 15 Sekunden
mit UV-Licht bestrahlt und auf eine Temperatur von 60°C
erwärmt.
Anschließend wurde auf diese Schicht ein runder
plattenförmiger Sensor mit einem Durchmesser von 6 mm und
einer Dicke der Sensorplatte von 1 mm aufgesetzt.
Anschließend wurde eine durchsichtige Mischung aus 60 g
Propandiol, 5 g Glycidetheracrylat, 40 g Tripropylenglykol
diacrylat, 60 g Polyethylenglykol-300 und 3 g
2-Hydroxy-2-methyl-1-phenylpropan-1-on als Deckschicht in
einer Dicke von 800 µm auf dem erhaltenen Gebilde
vergossen und während einer Zeitspanne von 15 Sekunden bei
einer Temperatur von 60°C unter Einwirkung von UV-Licht
ausgehärtet.
Die dabei erhaltene Körperelektrode war an den nicht von der
Sensorplatte abgedeckten Stellen durchsichtig und klebte
ohne Ausübung von Reizwirkungen gut an der menschlichen Haut
an.
Claims (8)
1. Verfahren zur Herstellung einer Körperelektrode aus einem
oder mehreren galvanisch aktiven Sensor(en), der bzw. die
an der Körperkontaktseite mit einer auf der Haut
haftenden Schicht aus einem elektrisch leitenden
klebenden elastischen hydrophilen Material verbunden ist
und auf der dem Körper abgewandten Seite eine Abdeck-
oder Stützschicht aus einem elastischen nichtklebenden
Material aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Herstellung der an der Haut haftenden Schicht und der
Abdeck- oder Stützschicht jeweils ein vergießbares
Polymer eingesetzt wird, welche nacheinander in eine
Gießform gegossen und anschließend ausgehärtet werden,
wobei nach Gießen der einen Schicht der Sensor aufgesetzt
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zum Vergießen der an der Haut haftenden Schicht und der
Abdeck- oder Stützschicht eine Schmelze, Lösung oder eine
vernetz- beziehungsweise härtbare Vorstufe des zu vergießenden
Materials verwendet wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die zum Vergießen eingesetzten Materialien
aus natürlichen und/oder synthetischen Polymeren, bestehen.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Vergießen der an der Haut
haftenden Schicht und der Stütz- oder Abdeckschicht ein
durchsichtiges Polymer verwendet wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß als Gießform eine tiefgezogene Folie
verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die vergossene an der Haut haftende
Schicht und/oder die Abdeck- oder Stützschicht
durchsichtig sind und zwischen diesen beiden Schichten
eine weitere Schicht, die ebenfalls durchsichtig sein
kann, eingebracht wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zuerst die Abdeck- oder Stützschicht
vergossen wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer Gießform die auf der Haut
haftende Schicht vergossen und ausgehärtet wird, der
Sensor mit elektrischer Anschlußmöglichkeit eingelegt und
anschließend die Abdeck- oder Stützschicht unter
Einbettung des Sensors vergossen wird.
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