DE3906074C2 - - Google Patents

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    • A61B5/24Detecting, measuring or recording bioelectric or biomagnetic signals of the body or parts thereof
    • A61B5/25Bioelectric electrodes therefor
    • A61B5/251Means for maintaining electrode contact with the body
    • A61B5/257Means for maintaining electrode contact with the body using adhesive means, e.g. adhesive pads or tapes
    • A61B5/259Means for maintaining electrode contact with the body using adhesive means, e.g. adhesive pads or tapes using conductive adhesive means, e.g. gels

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer Körperelektrode gemäß Oberbegriff des Hauptanspruchs.
In der DE-OS 35 07 301 ist eine bioelektrische Elektrode beschrieben, welche sich aus einem Kunststoffolienstück mit einer darauf aufgebrachten Zinkschicht, einer Dispersionsklebeschicht zur Hautseite, einer Abdeckung mit isolierender Folie auf der hautfernen Seite und einem abnehmbaren Silikanpapier zur Abdeckung der Dispersionsklebeschicht zusammensetzt. Es wird allerdings kein Hinweis dahingehend gegeben, auf welche Weise die Dispersionsklebeschicht auf die Elektrode aufgebracht werden muß.
Schichtförmige Elektroden sind aus der WO 81/02 097, der DE 35 09 979 und US-A 43 62 165 bekannt, die nach aufwendigen und unökonomischen Verfahren hergestellt werden. Schließlich ist in der DD 1 21 478 eine medizinische Elektrode auf Gelatinegelbasis beschrieben, welche aufgrund der dort aufgezeichneten Konstruktion nicht zum Austrocknen neigen soll.
Die Elektroden werden an der Haut des zu untersuchenden beziehungsweise behandelnden Patienten befestigt und dienen dazu, elektrische Signale des Körpers in ein Aufzeichnungsgerät oder umgekehrt derartige Signale aus einer Vorrichtung in den Körper zu übertragen. Beispielsweise werden sie zur Aufzeichnung von Elektrokardiogrammen, als Erdungselektroden bei Operationen oder zur Schmerzlinderung durch Übertragung von elektrischen Impulsen eingesetzt.
Diese Elektroden bestehen im wesentlichen aus einem oder mehreren, in der Regel plattenförmig ausgestalteten galvanisch aktiven Sensor(en), der bzw. die eine Anschlußstelle für eine elektrische Leitung aufweisen können, die zu einer Aufzeichnungsvorrichtung führt beziehungsweise elektrische Impulse aus einer Vorrichtung in den Körper überträgt, wobei der Sensor an seiner Körperkontaktseite mit einer auf der Haut haftenden Schicht aus einem elektrisch leitenden klebenden elastischen hydrophilen Material oder Materialverbund verbunden ist. Diese Schicht dient dazu, eine innige Haftung der Körperelektrode auf der Haut unter Ausgleich von Körperunebenheiten zu gewährleisten, um die Übertragung von elektrischen Signalen aus dem Körper über den Sensor in ein Anzeigegerät oder ein in einem Gerät erzeugtes Signal über den Sensor in den Körper sicherzustellen. An der dem Körper abgewandten Seite befindet sich eine nichtleitende elastische und nichtklebende Abdeck- oder Stützschicht, welche die Elektrodenplatte und, falls die Elektrodenplatte kleiner ist als die an der Haut klebenden Schicht, diese abdeckt und mit ihr verbunden ist.
Elektroden dieser Art wurden bisher in der Weise hergestellt, daß aus einer Bahn aus einem an der Haut haftenden klebenden Material Teile mit der gewünschten Größe und Form ausgestanzt wurden, worauf auf diese Formteile der Sensor aufgesetzt und dann eine entsprechend dimensionierte Abdeck- oder Stützfolie auf die dem Körper abgewandte Seite der Sensorplatte und gegebenenfalls der an der Haut klebenden Schicht aufgebracht wurde.
Aufgrund der Klebrigkeit der Bahn, aus der die an der Haut haftende Schichtteile ausgestanzt werden, ist der Stanzvorgang mit Schwierigkeiten verbunden, da die ausgestanzten Teile zu einem Kleben an dem Stanzwerkzeug neigen, so daß ein schnelltaktiges kontinuierliches Stanzen schwierig durchzuführen ist.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, unter Beseitigung der vorstehend geschilderten Nachteile ein Verfahren zur Herstellung von Körperelektroden zu schaffen, das in störungsfreier sowie einfacher wirtschaftlicher Weise durchführbar ist.
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung betrifft daher ein Verfahren zur Herstellung einer Körperelektrode aus einem oder mehreren galvanisch aktiven Sensor(en), der bzw. die an der Körperkontaktseite mit einer auf der Haut haftenden Schicht aus einem elektrisch leitenden klebenden elastischen hydrophilen Material verbunden ist und auf der dem Körper abgewandten Seite eine Abdeck- oder Stützschicht aus einem elastischen nichtklebenden Material aufweist, das dadurch gekennzeichnet ist, daß zur Herstellung der an der Haut haftenden Schicht und der Abdeck- oder Stützschicht jeweils ein vergießbares Polymer eingesetzt wird, welche nacheinander in eine Gießform gegossen und anschließend ausgehärtet werden, wobei nach Gießen der einen Schicht der Sensor aufgesetzt wird.
Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Da bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht mehr das Problem des Anklebens der ausgestanzten an der Haut haftenden Schichtteile besteht, kann es in großtechnischem Maßstabe kontinuierlich störungsfrei mit hohen Taktzeiten durchgeführt werden.
Die bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Vergießen der an der Haut haftenden Schicht und der Abdeck- oder Stützschicht eingesetzten Materialien werden in zweckmäßiger Weise in Form einer Schmelze, einer Lösung oder einer vernetz- beziehungsweise härtbaren Vorstufe einge­ setzt.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Vergießen eingesetzten Materialien bestehen vorzugsweise aus natürlichen und/oder synthetischen Materialien, insbesondere Polymeren, in ganz besonders bevorzugter Weise elastomeren Polymeren.
Als natürliche Materialien kommen beispielsweise Kollagene oder natürliche Kautschuke in Frage, vorzugsweise werden jedoch synthetische Materialien eingesetzt, insbesondere synthetische Polymere, in ganz bevorzugter Weise elastomere Polymere. Es ist ferner vorteilhaft, durchsichtige Materialien zur Herstellung der an Haut haftenden Schicht und/oder der Abdeck- oder Stützschicht zu verwenden, da durchsichtige Elektroden eine Betrachtung der sich darunter befindlichen Hautfläche gestatten.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Elektroden können 1 oder mehrere Sensor(en) enthalten und vorzugsweise kreisförmig oder quadratisch ausgestaltet sein, wobei sie jedoch auch in beliebigen anderen Formen gefertigt werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren ist zur Herstellung der Elektroden nach der DE-OS 39 06 071 anwendbar.
Zur Herstellung der an der Haut haftenden Schicht kann jedes beliebige bekannte elastische, hautfreundliche, nichttoxische, hydrophile und an der Haut klebende natürliche oder synthetische Material verwendet werden. Voraussetzung für dieses Material ist, daß es in irgendeiner Form vergießbar ist. Vorzugsweise besteht das in Frage kommende Material aus einem synthetischen, vorzugs­ weise elastomeren Polymeren oder aus einer Polymermischung und/oder aus einem Kollagen, wobei dieses Material entweder selbstleitend ist oder durch Zusatz eines Elektrolyten leitend gemacht worden ist. Vorzugsweise werden zur Herstel­ lung der an der Haut haftenden Schicht synthetische organische Polymere oder Polymermischungen verwendet, die entweder selbstleitend sind oder durch Zusatz eines Elektrolyten leitend gemacht worden sind. Diese Polymeren müssen in Form einer Lösung, einer Schmelze oder eines entsprechend niedrigviskosen Vorpolymeren vergießbar sein. Polymere, welche diesen Anforderungen genügen, stehen in reicher Auswahl zur Verfügung. Als leitende Polymere kommen beispielsweise die in der US-PS 40 66 078 beschriebenen Polymeren aus 2-Acryl-amido-2-methylpropansulfonsäure, ihren Salzen, Copolymeren der genannten Säure, Copolymeren der Salze der Säure sowie Mischungen davon in Mischung mit Wasser, Alkoholen und Mischungen davon, die in der DE-OS 29 35 238 beschriebenen Polymeren mit mindestens 5 Mol-% Monomereinheiten, die ein Salz einer Carbonsäure enthalten, sowie die leitenden polymeren Massen in Frage, welche aus einem hydrophilen vernetzten Polymeren und einem hydrophilen nichtvernetzten Polymeren bestehen und in der EP 85 327 beschrieben werden.
Von den Polymeren, die als solche nicht leitfähig sind und durch Zusatz eines Elektrolyten leitfähig gemacht werden, seien Polyvinylalkohole, Polyvinylacetate, Polyvinylpropionate, Polyvinylether, wie sie beispielsweise in "Adhäsion" 5/81, Seiten 208 bis 213 beschrieben werden, sowie Polyacrylate und Polymethacrylate erwähnt, beispielsweise diejenigen, die in der DE-OS 31 36 366, der US-PS 45 54 924 und in der DE-AS 28 14 061 beschrieben werden.
Als besonders geeignet erwiesen haben sich die von der BASF unter dem Warenzeichen "LAROMER" in den Handel gebrachten ungesättigten Acrylatharztypen erwiesen, in ganz besonders bevorzugter Weise das Harz, das unter dem Warenzeichen "LAROMER EA-8812" vertrieben wird.
Zur Erhöhung bzw. zur Steuerung der Klebrigkeit können diese Polymeren zusätzlich eines oder mehrere klebrigmachende Mittel, wie die für diesen Zweck bekannten Glycidetheracrylate und deren Derivate, enthalten. Außerdem können sie Weichmacher und/oder hygroskopische Mittel enthalten, wie Polyole, wie Diole und Triole, beispielsweise Hexantriole, Polyethylenglykol etc. In zweckmäßiger Weise enthalten sie noch einen Zusatz an Bakteriostatika sowie Geruchsbinder, wie Eukalyptol.
Wie bereits erwähnt, werden die eingesetzten Polymeren zur Herstellung der die Haut kontaktierenden Schicht in einer Gießform in einem gießfähigen Zustand vergossen, und zwar entweder in Form einer Lösung, einer Schmelze oder eines durch Vernetzung härtbaren Vorpolymeren. Die zuletztgenannte Ausführungsform wird bevorzugt, wobei die Aushärtung vorzugsweise durch Bestrahlung mit UV-Licht und/oder Wärme unter Einsatz bekannter Photoinitiatoren und/oder Härtungsbeschleuniger wie unter Einsatz von Perverbindun­ gen, wie Peroxiden, und/oder Ketonhärtungsbeschleunigern, erfolgt, beispielsweise unter Verwendung von 2-Hydroxy-2-methyl-1-phenyl-propan-1-on, das ein wirksamer Photoinitiator für acrylierte Epoxide, acrylierte Polyurethane, acrylierte Polyether und acrylierte ungesät­ tigte Polyester oder Mischungen davon ist.
Durch Variation der Art und Menge des eingesetzten leitenden bzw. durch Elektrolytzusatz leitend gemachten Polymeren, des gegebenenfalls eingesetzten klebrigmachenden Mittels, Weich­ machers und/oder hygroskopischen Mittels sowie des Vernetzungs- bzw. Härtungsgrades lassen sich die Klebe-, Leitfähigkeits- und Elastizitätseigenschaften der die Haut kontaktierenden Schicht maßschneidern.
Als Elektrolyten, die dazu verwendet werden, nichtleitende Polymere zur Herstellung der hautkontaktierenden Schicht leitfähig zu machen, werden vorzugsweise Alkalihalogenide, wie Kaliumchlorid, verwendet.
Das zur Herstellung der Stütz- oder Abdeckschicht verwendete Material kann jedes natürliche und/oder synthetische hydrophile Material, insbesondere polymeres Material, sein, das ebenfalls in Form einer Lösung, einer Schmelze oder eines vernetz- oder aushärtbaren Vorpolymeren vergießbar ist und sich beim Verfestigen mit dem Material der hautkontaktierenden Schicht verbindet. Das Material für die Deckschicht darf natürlich nicht leitend sein und auch keine leitend machenden Zusätze enthalten und kann ebenso wie das Material der hautkontaktierende Schicht durchsichtig sein. Von den vielen bekannten, den genannten Kriterien genügenden Materialien seien Polymere, insbesondere elastomere Polymere, Gelatine, insbesondere mit einer Gallertfestigkeit von 60 bis 260 Bloom Ossein und einer Shore-Härte der gegossenen Gelatine zwischen 40 und 90 Shore, sowie insbesondere die auch zur Herstellung der Schicht verwendeten Polyacrylate erwähnt, die jedoch vernetzt bzw. gehärtet werden, daß sie nicht mehr klebrig sind. Vorzugsweise werden daher zur Herstellung der Deckschicht erfindungsgemäß dieselben Polyacrylatvorpolymeren eingesetzt, wie sie zur Herstellung der hautkontaktierenden Schicht verwendet werden, wobei sie jedoch in einem stärkeren Ausmaße vernetzt bzw. gehärtet werden, daß sie nicht mehr klebrig sind. Auf diese Weise entsteht ein besonders fester Verbund aus dem Polymeren der hautkontaktierenden Schicht und dem Polymeren der Deckschicht.
Die an der Haut haftende Schicht und die Deckschicht können aus demselben Material bestehen, wobei natürlich die an der Haut haftende Schicht durch Zusatz eines Elektrolyten leit­ fähig und darüber hinaus klebrig gemacht werden muß. Die Klebrigkeit kann durch Zusatz eines klebrigmachenden Mittels oder, falls vernetzbare Polymere zur Herstellung der beiden Schichten eingesetzt werden, in der Weise erzielt werden, daß die die Haut kontaktierende Schicht weniger stark vernetzt wird als die Deckschicht, falls das Polymere in weniger stark vernetztem Zustand eine ausreichende Klebrigkeit besitzt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsge­ mäßen Verfahrens kann, falls entweder die an der Haut haftende Schicht und/oder die Abdeck- oder Stützschicht, insbesondere die letztere, aus einem durchsichtigen Material bestehen, zwischen diese beiden Schichten eine ebenfalls vorzugsweise durchsichtige zeichentragende Schicht einge­ bracht werden, wobei die Zeichen beispielsweise aus Be­ schriftungen oder graphischen Darstellungen bestehen, um die Elektrode herkunfts- oder verwendungsmäßig zu identifizieren.
Das gegebenenfalls zur Herstellung der mit Zeichen versehenen Zwischenschicht eingesetzte Material kann ebenfalls aus einem vergießbaren natürlichen oder synthetischen Material bestehen, wobei dieselben Materialien verwendet werden können, wie sie zur Herstellung der die hautkontaktierenden Schichten und der Deckschichten verwendet werden. Die Zwischenschicht muß jedoch nicht leitfähig sein.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzten Sensoren sind im wesentlichen bekannt und werden ebenfalls in der obengenannten DE-OS beschrieben.
Eine Identifizierung der erfindungsgemäß hergestellten Elektroden ist auch in der Weise möglich, daß in die Gießform, beispielsweise mit Hilfe eines Prägestempels, Zeichen oder Beschriftungen (beispielsweise Firmenher­ kunftsangaben oder Typenbezeichnungen) in Spiegelschrift eingeprägt werden, worauf zuerst die Abdeck- oder Stütz­ schicht vergossen wird. Die auf diese Weise hergestellten Elektroden sind dann an ihrer Oberseite auf der Abdeck- oder Stützschicht mit den erhaben ausgeformten Zeichen versehen.
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf synthetische elastomere polymere Materialien, die zur Herstellung der an der Haut haftenden Schicht und der Abdeck- oder Stützschicht einer Elektrode, die aus einer die Haut kontaktierenden Schicht, einem plattenförmigen Sensor mit eine Anschlußstelle für eine elektrische Leitung, wobei die Fläche der Sensorplatte kleiner ist als die Fläche der die Haut kontaktierenden Schicht, und einer die dem Körper abgewandte Seite der die Haut kontaktierenden Schicht und der Sensorplatte abdeckenden Abdeck- oder Stützschicht besteht, eingesetzt werden, beschrieben.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann, wie bereits erwähnt, in der Weise durchgeführt werden, daß eine Schmelze aus dem zur Bildung an der Haut haftenden Schicht verwendeten Polymeren erzeugt wird, diese Schmelze kontinuierlich mit einem Dosiergerät in eine Form, die der Größe und Ausgestaltung der die Haut bildenden Schicht entspricht, in einer solchen Menge eingebracht wird, daß die gewünschte Schichtdicke erzielt wird. Nachdem die Schmelze zumindest soweit abge­ kühlt beziehungsweise sich soweit verfestigt hat, daß beim Aufsetzen des Sensors dieser nicht allzu tief in die die Haut bildende Schicht eindringt, wird dieser auf die erzeugte Schicht aufgesetzt, worauf aus einer nachge­ schalteten Dosiervorrichtung die Abdeck- oder Stützschicht in der gewünschten Dicke aufgegossen wird.
Es ist ferner möglich, eine Lösung eines Polymeren in einem geeigneten Lösungsmittel zum Vergießen der die Haut bildenden Schicht zu verwenden. Nach dem Vergießen der Schicht wird das Lösungsmittel, gegebenenfalls beschleunigt durch Erwärmen verdampft und das Polymere soweit vernetzt bzw. gehärtet, daß der aufgesetzte Sensor nicht unerwünscht tief in die gebildete Schicht eindringt.
Diese Vernetzung beziehungsweise Härtung kann in bekannter Weise durch Wärme, Licht, ionisierende Strahlung oder unter Einsatz von Katalysatoren oder Initiatoren beziehungsweise Härtungs- und Polymerisationsbeschleunigern durchgeführt werden, wobei auch Kombinationen dieser Maßnahmen angewendet werden können, wobei sich die jeweiligen Maßnahmen auch nach der Art des verwendeten polymeren Materials richten.
Katalysatoren, Initiatoren oder Härtungs- beziehungsweise Beschleunigungspromotoren werden in zweckmäßiger Weise der Gießlösung unmittelbar vor dem Vergießen zugesetzt.
Erfindungsgemäß kommt ferner eine Methode in Frage, nach welcher eine vernetz- oder härtbare Vorstufe des ver­ wendeten elastomeren Polymeren in gießfähigem Zustand vergossen wird. Nach dem Vergießen wird in zweckmäßiger Weise vor dem Aufsetzen des Sensors zumindest soweit vernetzt beziehungsweise gehärtet, daß die vergossene Schicht nicht mehr so weich ist, daß der Sensor zu tief in sie eindringen kann.
Nach einer der drei genannten Methoden wird auch die Abdeck- oder Stützschicht vergossen, wobei jedoch die jeweils ein­ gehaltene Methode nicht mit der Methode identisch sein muß, nach welcher die auf der Haut haftende Schicht vergossen worden ist.
In besonders zweckmäßiger Weise werden jedoch sowohl zur Herstellung der an der Haut haftenden Schicht als auch der Abdeck- oder Stützschicht dieselben vernetz- beziehungs­ weise härtbaren Polymervorstufen verwendet, wobei die Abdeck- oder Stützschicht, die nicht mehr klebrig sein darf, durch eine oder mehrere der genannten Maßnahmen stärker vernetzt wird als die auf der Haut haftende Schicht, die klebrig bleiben muß. Die Vernetzung kann in der beschriebenen Weise durchgeführt werden.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ver­ wendete Gießform wird vorzugsweise in der Weise hergestellt, daß sie aus einer Folie in der gewünschten Form und Tiefe tiefgezogen wird. Zur großtechnischen Herstellung werden daher aus einer Bahn aus einem Material, das sich nicht mit dem Material der an der Haut haftenden Schicht verbindet, sondern sich vielmehr leicht und ohne Hinterlassung von Rückständen von dieser abziehen läßt, durch Tiefziehen entsprechende nebeneinander und hintereinander liegende Formen hergestellt, die dann aufeinanderfolgend unter Dosierungsvorrichtungen zum Zuführen des vergießbaren Materials für die an der Haut haftende Schicht, zum Aufsetzen der Sensoren und zum Zuführen des vergießbaren Materials für die Abdeck- oder Stützschicht in dem entsprechenden Takt, in welchem die genannten Vorrichtungen arbeiten, geführt werden. Den jeweiligen Dosiervor­ richtungen können Bestrahlungs- und/oder Erhitzungsvor­ richtungen nachgeschaltet sein, mit deren Hilfe die er­ wähnten Vernetzungs- beziehungsweise Aushärtungsreaktionen durchgeführt beziehungsweise beschleunigt werden können.
Vorzugsweise bestehen die Materialien für die Bahn, aus welcher die Formen zum Vergießen der erfindungsgemäßen Körperelektrode tiefgezogen werden, aus einem hydrophoben Polymeren oder aus einem Polymeren, das einen Überzug aus einem Antihaft- bzw. Trennmittel aufweist, beispielsweise einem hydrophoben Silikon. Es kommen auch Metallfolien, beispielsweise Aluminiumfolien, in Frage.
In zweckmäßiger Weise kann die Form, in welcher die erfindungsgemäße Körperelektrode durch Vergießen herge­ stellt worden ist, als Schutzschicht verwendet werden, um die an der Haut haftende Schicht gegenüber einer Beschädigung oder einem Austrocknen zu schützen. In diesem Falle wird die Elektrode als Einheit mit der zu ihrer Herstellung verwendeten Gießform in den Handel gebracht.
Eine Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, daß in einer Gießform die auf der Haut haftende Schicht vergossen und ausgehärtet wird, ein Sensor mit elektrischer Anschlußmöglichkeit eingelegt und anschließend die Abdeck- oder Stützschicht unter Einbettung des Sensors vergossen wird.
Im Falle der Herstellung einer derartigen Körperelektrode kann die Verbindung der galvanisch aktiven Schicht mit einem Aufzeichnungsgerät in der Weise erfolgen, daß entweder vor dem Vergießen der die Haut kontaktierenden Schicht seitlich oder nach oben aus der Elektrode herausragende Anschlußleitungen in die Form eingelegt werden, die dann mit Leitungen zu den Aufzeichnungsgeräten verbunden werden können.
Die Leitungen können jedoch auch ebenso wie die galvanisch aktive Schicht in Form einer Schicht auf die in die Gießform einzulegende Folie aufgebracht werden, vorzugsweise in einer Dicke von 30 µm bis 200 µm, wobei sie in zweckmäßiger Weise in einer Zunge an der Elektrode münden, von wo aus sie dann mit einer üblichen elektrischen Leitung mit einem Aufzeichnungsgerät verbunden werden.
Im Falle der Herstellung einer Elektrode aus hautkontaktierender Schicht, plattenförmigem Sensor und Abdeckschicht liegt die Dicke der die Haut kontaktierenden Schicht vorzugsweise zwischen 800 µm und 2500 µm und in ganz besonders bevorzugter Weise zwischen 1000 µm und 2000 µm, während die Dicke der Abdeckschicht 5 vorzugsweise zwischen 500 µm und 2500 µm und insbe­ sondere zwischen 1000 und 2000 µm variiert.
Die Dicke der Elektrodenplatte von in diesen Elektroden eingesetzten plattenförmigen Elektroden schwankt vorzugs­ weise zwischen 50 µm und 1500 µm, insbesondere zwischen 80 µm und 1000 µm. Derartige Elektroden sind vorzugsweise kreisförmig und besitzen vorzugsweise Durchmesser zwischen 20 mm und 60 mm.
Das folgende Beispiel erläutert die Erfindung:
Eine Mischung aus 100 g 1-Vinyl-2-pyrrolidon, 10 g Wasserstoffperoxid, (3gew.-%ige Lösung in Wasser), 7 g 4-(Hydroxyethoxy)phenyl-(2-hydroxy-2-propyl)-keton, 5 g Polyetheracrylat, 15 g Polyvinylpyrrolidon, 100 g Propantriol, 20 g destilliertes Wasser, 4 g Triethanolamin und 5 g Ammoniumhydroxid (10% in Wasser) wurde hergestellt. Zu dieser Mischung wurden 40 g einer Lösung aus 30 g Kaliumchlorid und 5 g Natriumtetraborat in 100 g Wasser gegeben.
Aus der erhaltenen Mischung wurden in aus einer Folie aus Polyethylen mit einem Silikonüberzug tiefgezogene kreisförmige Gießformen mit einem Durchmesser von 50 mm und einer Tiefe von 3 mm die Haut kontaktierende Schichten in einer Dicke von 500 µm vergossen. Die vergossenen Schichten wurden während einer Zeitspanne von 15 Sekunden mit UV-Licht bestrahlt und auf eine Temperatur von 60°C erwärmt.
Anschließend wurde auf diese Schicht ein runder plattenförmiger Sensor mit einem Durchmesser von 6 mm und einer Dicke der Sensorplatte von 1 mm aufgesetzt.
Anschließend wurde eine durchsichtige Mischung aus 60 g Propandiol, 5 g Glycidetheracrylat, 40 g Tripropylenglykol­ diacrylat, 60 g Polyethylenglykol-300 und 3 g 2-Hydroxy-2-methyl-1-phenylpropan-1-on als Deckschicht in einer Dicke von 800 µm auf dem erhaltenen Gebilde vergossen und während einer Zeitspanne von 15 Sekunden bei einer Temperatur von 60°C unter Einwirkung von UV-Licht ausgehärtet.
Die dabei erhaltene Körperelektrode war an den nicht von der Sensorplatte abgedeckten Stellen durchsichtig und klebte ohne Ausübung von Reizwirkungen gut an der menschlichen Haut an.

Claims (8)

1. Verfahren zur Herstellung einer Körperelektrode aus einem oder mehreren galvanisch aktiven Sensor(en), der bzw. die an der Körperkontaktseite mit einer auf der Haut haftenden Schicht aus einem elektrisch leitenden klebenden elastischen hydrophilen Material verbunden ist und auf der dem Körper abgewandten Seite eine Abdeck- oder Stützschicht aus einem elastischen nichtklebenden Material aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung der an der Haut haftenden Schicht und der Abdeck- oder Stützschicht jeweils ein vergießbares Polymer eingesetzt wird, welche nacheinander in eine Gießform gegossen und anschließend ausgehärtet werden, wobei nach Gießen der einen Schicht der Sensor aufgesetzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Vergießen der an der Haut haftenden Schicht und der Abdeck- oder Stützschicht eine Schmelze, Lösung oder eine vernetz- beziehungsweise härtbare Vorstufe des zu vergießenden Materials verwendet wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Vergießen eingesetzten Materialien aus natürlichen und/oder synthetischen Polymeren, bestehen.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum Vergießen der an der Haut haftenden Schicht und der Stütz- oder Abdeckschicht ein durchsichtiges Polymer verwendet wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Gießform eine tiefgezogene Folie verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vergossene an der Haut haftende Schicht und/oder die Abdeck- oder Stützschicht durchsichtig sind und zwischen diesen beiden Schichten eine weitere Schicht, die ebenfalls durchsichtig sein kann, eingebracht wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zuerst die Abdeck- oder Stützschicht vergossen wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Gießform die auf der Haut haftende Schicht vergossen und ausgehärtet wird, der Sensor mit elektrischer Anschlußmöglichkeit eingelegt und anschließend die Abdeck- oder Stützschicht unter Einbettung des Sensors vergossen wird.
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