DE3907421C2 - - Google Patents

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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F5/00Dryer section of machines for making continuous webs of paper
    • D21F5/18Drying webs by hot air
    • D21F5/182Drying webs by hot air through perforated cylinders
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06BTREATING TEXTILE MATERIALS USING LIQUIDS, GASES OR VAPOURS
    • D06B23/00Component parts, details, or accessories of apparatus or machines, specially adapted for the treating of textile materials, not restricted to a particular kind of apparatus, provided for in groups D06B1/00 - D06B21/00
    • D06B23/02Rollers
    • D06B23/025Perforated rollers
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S68/00Textiles: fluid treating apparatus
    • Y10S68/903Perforated drum and continuous textile feed and discharge

Description

Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum durchströmenden Behandeln von Textilgut, Vliesen oder Papier mit einem gasförmigen oder flüssigen, in der Gesamtvorrichtung umgewälzten Behandlungs­ mittel mit einer von außen nach innen durchströmten, unter Saugzug stehenden, stirnseitig Böden aufweisenden durchlässigen Trommel als Transportelement, welche an ihrem Umfang mit einem siebförmigen Belag bedeckt ist, wobei zwischen den Böden der Trommel in Achs­ richtung verlaufende Blechstreifen angeordnet sind, deren Breitenaus­ dehnung sich im wesentlichen in radialer Richtung erstreckt und in Umfangsrichtung zwischen den Blechstreifen die Blechstreifen ver­ bindende Verbindungselemente angeordnet sind, die
  • a) jeweils einstückig,
  • b) dem Sollabstand der unmittelbar benachbarten Blechstreifen entsprechend breit ausgebildet,
  • c) mit dem benachbarten Blechstreifen verbunden sind und weiterhin
  • d) zumindest einseitig mit einem Arretierelement versehen sind, das jeweils durch eine entsprechende Öffnung in dem zugeordneten Blechstreifen schiebbar ist.
Eine Vorrichtung dieser Art ist in der DE 38 02 791 A1 beschrieben. Diese Konstruktion hat den Vorteil, daß auf die bekann­ te, aufwendige Wabenstruktur gemäß der US-PS 35 90 453, deren Trommelkörper aus zickzackförmig in Achsrichtung verlaufenden und durch Verschweißen miteinander verbundenen Metallstreifen gebildet ist, derart, daß der siebförmige Belag eine bienenwabenartige Konstruktion aufweist, verzichtet werden kann. Um die Elemente dieser Trommelkonstruktion miteinander verbinden zu können, ist eine umfangreiche Schweißarbeit notwendig, die nicht nur teuer bei der Montage ist, sondern auch den Nachteil hat, daß sich die Gesamtkonstruktion aufgrund der hohen Temperaturen bei der umfangreichen Schweißarbeit verzieht. Deshalb ist eine Rundlauf­ genauigkeit solcher geschweißter Bienenwabenkonstruktionen nur durch eine erhebliche Nacharbeit nach der Montage möglich. Die Konstruk­ tion nach der oben angegebenen Patentanmeldung geht dabei andere Wege, indem leicht montierbare Abstandshalter zwischen die Blech­ streifen geschoben und mittels Schrauben oder Nieten mit den Blech­ streifen verbunden werden. Eine Vorrichtung dieser Art hat sich in der Praxis als durchaus vorteilhaft erwiesen, jedoch ist sie nicht für alle Anwendungsfälle denkbar. lnsbesondere ist festgestellt worden, daß die Gesamtkonstruktion dieser Trommelstruktur ein erhebliches Gewicht aufweist, wenn dieses auch für eine entsprechende Stabilität der Konstruktion sorgt. Bei Trommeln, die mit hoher Umlaufgeschwin­ digkeit z. B. für das Trocknen von Papier oder Herstellen von Vliesen angetrieben werden müssen, kann diese Schraubenkonstruktion jedoch zu Nachteilen führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Trommelkonstruktion zu finden, die nach wie vor die optimale Durchlässigkeit von über 90% aufweist, jedoch in der Montage einfacher ist, dadurch, daß die Schraubkonstruktion vermieden ist, aber dennoch bei gleicher Stabilität die Gesamtkonstruktion erheblich leichter hergestellt werden kann.
Ausgehend von der Vorrichtung anfangs genannter Art, bei der gemäß der genannten DE 38 02 791 A1 ein bolzenförmiger Dorn durch eine entsprechende Öffnung in dem benachbarten Blechstreifen geschoben ist und zur Befestigung dieses Verbindungselementes mit dem Blech­ streifen eine Mutter auf den Dorn geschraubt ist, geht die Erfindung jetzt andere Wege. Der wesentliche Grundgedanke besteht darin, daß das durch den Blechstreifen hindurchgeschobene Arretierelement eines ersten Verbindungselementes mit dem benachbarten zweiten Verbin­ dungselement fest justierbar bzw. verbindbar ist. lm Gegensatz zum Stand der Technik wird also jetzt das jeweilige Verbindungselement nicht mit dem Blechstreifen verbunden, sondern die Verbindungsele­ mente untereinander. Die Verbindung kann in einfacher Weise durch Schweißen erfolgen, wobei die Schweißnähte nicht über eine größere Länge die Stabilität der Gesamtkonstruktion erzeugen müssen, sondern es reicht eine kurze Schweißnaht zur kraftschlüssigen Verbindung eines Arretierelementes mit dem nächsten Verbindungselement. Ein Verzug der Gesamtkonstruktion ist damit nicht zu befürchten.
Unter diesen Grundgedanken sind eine größere Anzahl von jeweils erfinderischen Beispielen unterzuordnen. Mit Vorteil kann z. B. das Verbindungselement lediglich aus einem einer Blechstärke entspre­ chend dicken, sich radial erstreckenden Steg mit ggf. zusätzlich einem einseitig angeordneten T-Flansch bestehen, an dessen anderer Seite das durch eine Öffnung im Blechstreifen schiebbare Arretierele­ ment angeordnet ist. Das Arretierelement sollte als Bolzen ausgebildet sein, der in seiner Mitte einen parallel zum Steg ausgerichteten, der Dicke des Steges entsprechenden Spalt aufweist. Die Montage einer solchen Steg-Bolzen-Konstruktion ist sehr einfach. Es ist z. B. möglich, die jeweiligen Verbindungselemente mit einem Blechstreifen vorzumontieren, indem der jeweilige T-Flansch mit dem Blechstreifen durch eine kurze Schweißnaht verbunden wird. Anschließend werden die einzelnen, mit den Verbindungselementen versehenen Blechstreifen radial einwärts in die Trommelkonstruktion geschoben, und zwar derart, daß die radial sich erstreckenden Stege zwischen die halbierten Bolzen geschoben werden. Die Bolzen sind dann mit den Stegen zu verschwweißen, woraufhin eine weitere Reihe von Ver­ bindungselementen montiert werden kann.
Eine andere Konstruktion, die ähnlich vorteilhaft ist, besteht darin, daß das Verbindungselement aus mindestens einem Rohr besteht mit einem einsei­ tig angeordneten, durch eine Öffnung im Blechstreifen schiebbaren Dorn, dessen Außendurchmesser dem lnnendurchmesser des Rohres entspricht. Diese Verbindungselemente können zwar nicht radial in die Trommelkonstruktion zur Montage verschoben werden, vielmehr müssen sie in Umfangsrichtung hintereinander aufgereiht werden, jedoch ist auch hier eine stabile Gesamtkonstruktion erzielbar, ohne daß große Schweißarbeiten notwendig sind, und ohne daß die Gesamt­ konstruktion ein erhebliches Gewicht aufweisen wird. Als Schweißnaht kommt lediglich die Verbindung des Rohres mit dem Dorn in Frage, was durch eine Öffnung im Rohr bewirkt werden kann.
Ein weiteres vorteilhaftes Verbindungselement besteht aus ebenfalls einem einer Blechstärke entsprechend dicken, sich radial erstrecken­ den Steg, wobei jetzt aber das Arretierelement aus gegenüber der Höhe des Steges schmaleren, fingerförmigen Blechstreifen gebildet ist, der wiederum durch eine Öffnung im axial sich erstreckenden Blechstreifen schiebbar und mit dem dann folgenden, parallel zum Steg ausgerichteten Verbindungselement verschweißbar ist. Diese Verbindungs- und Arretierelemente bestehen also insgesamt nur aus einem Blechstück, das bei der Herstellung gestanzt werden kann. Die jeweils benachbarten Verbindungselemente überdecken sich damit parallel und können infolgedessen durch eine einfache Schweißnaht miteinander zu einer stabilen Gesamtkonstruktion verbunden werden.
Die Verbindungselemente können aber auch druckknopfähnlich ausge­ bildet sein, wobei der Kopf des jeweiligen Druckknopfteiles in seiner Breite dem Sollabstand der Blechstreifen entspricht und in seinem Körper ein Hohlraum mit Öffnung für den Einschub des Druckknopf­ rundstiftes vorgesehen ist. Hier ist die Montage besonders einfach, wobei die Druckknöpfe zweckmäßigerweise nach der Montage durch eine Schweißnaht mit den axial verlaufenden Blechstreifen verbunden werden.
Bisher bestand ein Verbindungselement jeweils aus einem solchen, das mit einem durch den axial sich erstreckenden Blechstreifen schieb­ baren Arretierelement verbunden ist, so daß jeweils ein Arretier­ element mit einem benachbarten Verbindungselement verschweißbar ist. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ist diese ldee der Verbindung eines ersten Raumes zwischen zwei axial verlaufenden Blechstreifen mit dem benachbarten Raum zwischen zwei Blechstreifen durch Elemente, die sich durch beide Räume erstrecken, konsequent weiterverfolgt, indem das Arretierelement durch mehr als einen der hintereinander folgenden Blechstreifen schiebbar ist, z. B. indem das Verbindungselement aus mindestens einem rund um die Trommel sich erstreckenden Blechprofil besteht, das dann bei der Montage mit den axial sich erstreckenden Blechstreifen entsprechend ihrem Sollabstand verschweißt wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der Vorrichtung nach der Erfindung dargestellt. Anhand dieser Beispiele sollen noch weitere erfinderische Details eingehend erläutert werden. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt längs durch eine Siebtrommeltrockenvorrich­ tung, deren Trommelmantel jedoch nicht gelocht, sondern aus einer Blechstreifenstruktur hergestellt ist,
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel mit radial einschiebbaren Verbin­ dungselementen mit den Fig. 3 und 4 entsprechend der Schnittlinien in der Fig. 2,
Fig. 5 ein Ausführungsbeispiel der Blechstreifenstruktur mit in Umfangsrichtung der Trommel einschiebbaren Verbindungsele­ menten, mit den Fig. 6 und 7 entlang der Schnittlinien in der Fig. 5,
Fig. 8 ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Verbindungs-, Arre­ tierelemente lediglich aus gestanzten Blechstücken besteht, mit den Fig. 9 und 10 entsprechend der Schnittlinien in Fig. 8 und die Fig. 11 mit der Ansicht eines solchen gestanzten Blechstückes,
Fig. 12 ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Verbindungselemente sich durch mehr als ein axial sich erstreckenden Blech­ streifen bewegt, vorzugsweise sich rund um die Trommel erstrecken, mit der Fig. 13 entlang der Schnittlinie in Fig. 12 und
Fig. 14 ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Verbindungselemente mit druckknopfähnlicher Arretierung mit dem benachbarten Verbindungselement verbunden sind.
Die Siebtrommelvorrichtung nach Fig. 1 besteht aus einem rechtecki­ gen Gehäuse 1, das durch eine Zwischenwand 2 in einen Behand­ lungsraum 3 und einen Ventilatorraum 4 unterteilt ist. Im Behand­ lungsraum 3 ist eine Siebtrommel 5 und konzentrisch zu dieser im Ventilatorraum 4 ein Ventilator 6 drehbar gelagert. Selbstverständlich kann der Ventilatorraum auch in einem davon abgetrennten, hier nicht dargestellten, gesonderten Ventilatorgehäuse angeordnet sein. Jedenfalls setzt der Ventilator das Innere der Siebtrommel 5 über seine offene Stirnseite unter Saugzug. Auch ist die Trommelkonstruk­ tion an einer Naßbehandlungsvorrichtung, die auch nur zum Absaugen von Flüssigkeit oder zum Naßvernadeln von Vliesen dienen kann, Gegenstand der Anmeldung. Die Gesamtkonstruktion ist dann entspre­ chend anzupassen.
Gemäß Fig. 1 sind oberhalb und unterhalb des Ventilators 6 jeweils Heizaggregate 7 angeordnet, die aus mit Heizmedium durchflossenen Rohren bestehen. Im allgemeinen sind die Siebtrommeln mit der hier nur interessierenden bis zu 90% luftdurchlässigen Struktur mit einem sehr großen Durchmesser gebaut, und die Siebtrommel wird beim Wärmebehandeln über fast die gesamte Umfangsfläche mit dem zu behandelnden Textilgut oder Papier bedeckt. Im Bereich der Auflage und der Wiederabnahme des Textilgutes ist die Trommel jedoch von innen gegen den von innen herrschenden Saugzug abzuschirmen, weswegen in der Fig. 1 die Innenabdeckung 8 dargestellt ist, die jedoch bei diesem Ausführungsbeispiel auch in Höhe der Trommelachse ortsfest angeordnet sein könnte. Um den Siebtrommelmantel ist außen ein feinmaschiges Sieb 9 geschlungen, das an der Stirnseite der Trommel an den beiden Böden 11, 12 befestigt ist.
Die Trommelstruktur besteht aus axial ausgerichteten Blechstreifen 10, deren Breitenausdehnung aus z. B. den Fig. 2, 5, 8, 12 und 14 ersichtlich ist und sich in radialer Richtung erstreckt. Damit liegt also grundsätzlich der siebförmige Belag 9 nur auf den radial außen angeordneten Kanten, der Blechstreifen 10 und der senkrecht dazu angeordneten Verbindungselemente auf, die in den Ausführungsbei­ spielen radial außen durchwegs einen Kurzsteg 13 aufweisen, auf dem der siebförmige Belag 9 ebenfalls aufliegt. Selbstverständlich kann dieser Kurzsteg 13 auch entfallen, womit der siebförmige Belag ledig­ lich auf den Blechstreifen 10 aufliegen würde. Die Blechstreifen 10 sind mit einem definierten Abstand nebeneinander an den beiden Böden 11 und 12 befestigt. Damit dieser Abstand über die Breite der Siebtrommel 5 konstant ist, sind die als Abstandshalter dienenden, im ganzen mit 14 bezeichneten Verbindungselemente vorgesehen, die - das gilt für alle Ausführungsbeispiele - sich nicht nur im Raum zwischen zwei benachbarten, axial verlaufenden Blechstreifen 10 erstrecken, sondern sich auch noch in den benachbarten Zwischen­ raum zwischen einem zusätzlichen Blechstreifen hinein erstrecken und dort mit dem zweiten, dort angeordneten Verbindungselement durch einen Schweißvorgang fest verbunden sind.
Beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 2-4 besteht das Verbin­ dungselement aus einem einer Blechstärke entsprechend dicken radial ausgerichteten Steg 15, der sich über die gesamte Höhe eines axial ausgerichteten Blechstreifens 10 erstreckt. Auf der einen Stirnseite dieses Steges 15 ist der aus Fig. 3 ersichtliche T-Flansch mittig be­ festigt, der an dem zugeordneten Blechstreifen 10 flächig anliegt und mit diesem verschweißt ist. Auf der Rückseite dieses Flansches 16 sind mit Abstand oben und unten zwei Arretierelemente angeordnet, die gemäß Fig. 3 als Bolzen 17 ausgebildet sind und durch kreis­ runde Öffnungen in dem Blechstreifen 10 in den Raum der benachbar­ ten Blechstreifenpaarung geschoben sind. Die beiden Bolzen 17 sind in ihrer Mitte mit einem der Dicke des Steges 15 entsprechend breiten Spalt 18 versehen, so daß der Steg 15 des benachbarten Verbindungs­ elementes in diesen Spalt 18 radial einschiebbar ist. Der jeweilige Steg 15 eines Verbindungselementes 14 ist mit den Bolzen 17 des benachbarten Verbindungselementes 14 durch eine kurze Schweißnaht 19 fest verbunden. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, besteht also das Verbindungs-Arretierelement nach Fig. 2 aus dem radial sich er­ streckenden Steg 15 mit dem stirnseitig angeordneten T-Flansch, der auf seiner Rückseite wiederum die beiden Bolzen 17 trägt, die in den benachbarten Raum zwischen zwei Blechstreifen 10 hineinragen.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5-7 besteht das eigentliche Verbindungselement aus den beiden übereinander angeordneten Rohren 20, die stirnseitig wiederum einen T-förmigen Flansch 21 aufweisen. Auf der Rückseite dieses T-förmigen Flansches 21 sind dann Dorne 22 angeordnet, deren Außendurchmesser dem Innendurchmesser der Rohre 20 entspricht. Die Blechstreifen 10 weisen wiederum in Höhe der Dorne 22 Bohrungen auf, durch die das Arretierelement in den benachbarten Raum zwischen zwei Blechstreifen 10 geschoben werden kann. Die Rohre 20 sind durch eine radial sich erstreckende Wandung 23 miteinander verbunden und weisen an ihrer Unterseite den Fuß 24, der auch breiter ausgebildet sein kann, und auf ihrer Oberseite den Kurzsteg 13 auf, die gemäß Fig. 6 jedoch seitlich versetzt angebracht sind. Der Grund für diese Maßnahme ist die Notwendigkeit des Verschweißens des Rohres 20 mit dem Dorn 22 des benachbarten Verbindungselementes. Um den Schweißvorgang leichter durchführen zu können, sind die für diesen Schweißvorgang notwendigen Öffnungen 25 in den Rohren 20 radial außen bzw. innen angeordnet, wie dies aus Fig. 6 zu entnehmen ist. Die Schweißnaht ist mit dem Bezugszeichen 26 versehen. Wie aus Fig. 7 ersichtlich, besteht also das Verbindungs-Arretierelement der Figurenreihe 5-7 aus den Rohren 20, dem T-förmigen Flansch 21 und den Dornen 22. Das Rohr 20 hat zusammen mit dem T-förmigen Flansch eine Länge, die dem Abstand zwischen zwei benachbarten Blechstreifen 10 entspricht.
Das Verbindungs-Arretierelement nach der Figurenreihe 8-11 besteht aus einem insbesondere aus Fig. 11 ersichtlichen, sich radial er­ streckenden Blechstück 27, das über die gesamte Fläche die Stärke eines Blechstreifens aufweist. An der einen Seite des Blechstückes schließen sich zwei Finger 28 an, die auch hier wiederum für die Arretierung des Verbindungselementes sorgen und durch Öffnungen der sich axial erstreckenden Blechstreifen 10 geschoben werden. Die Finger 28 liegen - wie aus Fig. 10 ersichtlich - parallel zum je­ weils benachbarten Blechstück an und sind mit diesen verschweißt. Die auch hier in den axial sich erstreckenden Blechstreifen 10 not­ wendigen Öffnungen zum Schieben des Verbindungselementes vom einen Raum zwischen zwei benachbarten Blechstreifen in den anderen, bräuchte im Grunde nur einen Querschnitt zu haben, der dem eines Fingers 28 entspricht. Beim Ausführungsbeispiel, insbesondere aus Fig. 8 und 10 ersichtlich, sind diese Öffnungen jedoch entsprechend der zweifachen Blechstärke des Blechstückes 27, 28 ausgebildet. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß nicht nur der Finger insgesamt, son­ dern auch das Ende des vor- bzw. nachgeordneten Blechstückes in in diese Öffnung eingeschoben bzw. dort zentriert werden kann. Wie aus Fig. 11 ersichtlich, weist das Blechstück 27 in Höhe der Finger 28 einen Justiervorsprung 29 auf, der ebenfalls in die rückwärts liegenden Öffnungen der Blechstreifen 10 einschiebbar ist. Wird nun­ mehr der fingerförmige Blechstreifen 28 um die Hälfte der Blechstärke des axial ausgerichteten Blechstreifens 10 länger als dem Sollabstand der beiden unmittelbar benachbarten Blechstreifen 10 ausgebildet, so berühren sich die Blechstreifen des vor- und nachgeordenten Verbindungs-Arretierelementes 14 in dieser Öffnung, wie es aus den Fig. 8 und 10 hervorgeht.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 12 und 13 wird das Verbin­ dungs- bzw. Arretierelement nicht nur durch eine Öffnung in den jeweiligen sich axial erstreckenden Blechstreifen 10 geschoben, son­ dern durch mehrere. Beim Ausführungsbeispiel erstreckt sich sogar dieses Verbindungs-Arretierelement 14 rund um die Trommel 5 als sich kreisförmig erstreckendes Blechprofil 30, das dann mit den axial ausgerichteten Blechstreifen 10 entsprechend dem Sollabstand zu ver­ schweißen ist. Der Sollabstand der axial ausgerichteten Blechstreifen 10 ist beim Schweißvorgang durch nach der Montage entfernbar ausgebildete und in der Zeichnung nicht dargestellte Distanz-Ein­ schubteile bestimmt. Da nunmehr das Verbindungselement sich durch mehrere Öffnungen in den axial ausgerichteten Blechstreifen er­ streckt, sind die Schweißnähte nur abwechslungsweise in dem einen oder dem übernächsten Raum zwischen zwei solchen Blechstreifen erforderlich. Das Ergebnis eines solchen Schweißvorganges ist aus Fig. 12 ersichtlich. Aus Fig. 13 geht noch hervor, daß die in den anderen Beispielen vorhandenen Kurzstege 13 zur Abstützung des siebförmigen Belages 9 auch entfallen können.
Letzteres gilt auch beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 14, wo die nebeneinander angeordneten, sich axial erstreckenden Blechstreifen 10 durch druckknopfähnliche Verbindungs-Arretierelemente 14 miteinander verbunden werden. Dabei entspricht der Kopf 31 eines solchen Druckknopfes in seiner Breite dem Sollabstand der benachbarten, axial ausgerichteten Blechstreifen 10, der in seinem Körper einen Hohlraum für den Einschub des Druckknopfrundstückes 32 aufweist. Nach der schnell zu bewirkenden Montage sind dann die Körper des jeweiligen Verbindungselementes mit den Blechstreifen 10 zu ver­ schweißen.

Claims (22)

1. Vorrichtung zum durchströmenden Behandeln von Textilgut, Vlie­ sen, Papier od. dgl. mit einem gasförmigen oder flüssigen, in der Gesamtvorrichtung umgewälzten Behandlungsmittel mit einer von außen nach innen durchströmten, unter Saugzug stehenden, stirnseitig Böden aufweisenden durchlässigen Trommel als Trans­ portelement, welche an ihrem Umfang mit einem siebförmigen Belag bedeckt ist, wobei zwischen den Böden der Trommel in Achsrichtung verlaufende Blechstreifen angeordnet sind, deren Breitenausdehnung sich im wesentlichen in radialer Richtung erstreckt und in Umfangsrichtung zwischen den Blechstreifen die Blechstreifen verbindende Verbindungselemente angeordnet sind, die
  • a) jeweils einstückig,
  • b) dem Sollabstand der unmittelbar benachbarten Blechstreifen entsprechend breit ausgebildet,
  • c) mit den benachbarten Blechstreifen verbunden sind und wei­ terhin
  • d) zumindest einseitig mit einem Arretierelement versehen sind, das jeweils durch eine entsprechende Öffnung in dem zugeordneten Blechstreifen schiebbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das jeweilige Arretierelement (17, 22, 28, 32) eines ersten Verbindungselementes (16) an dem benachbarten zweiten Verbindungselement (14) fest justierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Arretierelement (17, 22, 28, 32) mit dem benachbarten Verbin­ dungselement (14) fest verbindbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung durch Schweißen (19, 26) erfolgt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (14) aus einem einer Blechstärke entsprechend dicken, sich radial erstreckenden Steg (15) mit einem einseitig angeordneten T-Flansch (16) besteht, an dessen anderer Seite das durch eine Öffnung im Blechstreifen (10) schiebbare Arretierelement (17) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Arretierelement als Bolzen (17) ausgebildet ist, der in seiner Mitte einen parallel zum Steg (15) ausgerichteten, der Dicke des Steges (15) entsprechend breiten Spalt (18) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Flanken des halbierten Bolzens (17) mit dem dazwischen ge­ schobenen Steg (15) des zweiten Verbindungselementes (14) verschweißt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß über die Höhe des Steges (15) bzw. des T-Flansches (16) zwei Bolzen (17) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der T-Flansch (16) des jeweiligen Steges (15) mit dem zugeord­ neten, axial verlaufenden Blechstreifen (10) verschweißt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (14) aus mindestens einem Rohr (20) besteht mit einem einseitig angeordneten, durch eine Öffnung im Blechstreifen (10) schiebbaren Dorn (22), dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser des Rohres (20) entspricht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (20) über eine z. B. Teillänge eine Öffnung (25) aufweist, an deren Randbereich das Rohr (20) mit dem eingeschobenen Dorn (22) des benachbarten Verbindungselementes (14) verschweißbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verbindungselement (14) aus zwei übereinander angeordneten, durch eine sich radial erstreckende Wandung (23) miteinander verbundenen Rohren (20) besteht, an deren einer Seite ein T-Flansch (21) angeordnet ist, an dessen anderer Seite die durch die Öffnungen im Blechstreifen (10) schiebbaren Dorne (22) angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ra­ dial außen am Rohr (20) ein schmaler, den siebförmigen Belag abstützender Streifen (13) und radial innen am Rohr (20) ein breiterer Fuß (24) angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (25) im radial außen liegenden Rohr (20) radial außen und im radial innen liegenden Rohr (20) radial innen vorgesehen und der Streifen (13) und der Fuß (24) gegenüber der Wandung (23) seitlich versetzt angebracht sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungs- zusammen mit dem Arretierelement aus nur einem einer Blechstärke entsprechend dicken, sich radial erstreckenden Blechstück (Fig. 11) besteht, wobei das - oder die zwei - Arretierelemente aus einem gegenüber der Höhe des Blechstückes (27) schmaleren Finger (28) gebildet ist, der durch eine Öffnung im axial sich erstreckenden Blechstreifen (10) geschoben, parallel zum benachbarten Blechstück (27) angeordnet und mit diesem verschweißbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung im axial sich erstreckenden Blechstreifen (10) in der trommelaxialen Breite der zweifachen Blechstärke entspricht und das freie Ende des Fingers (28) des ersten Verbindungselementes (14) zusammen mit dem Blechstück (27) des zweiten Verbindungs­ elementes (14) in diese Öffnung einschiebbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung im axial sich erstreckenden Blechstreifen (10) als Zentrierung für das jeweilige freie Ende des Fingers (28) dient und dazu länger ausgebildet ist, als es dem Sollabstand der beiden unmittelbar benachbarten sich axial erstreckenden Blech­ streifen (10) entspricht.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Finger (28) um die Hälfte der Blechstärke des axial ausgerich­ teten Blechstreifens (10) länger als dem Sollabstand der beiden unmittelbar benachbarten, axial verlaufenden Blechstreifen (10) ausgebildet und das Blechstück (27) auf der den jeweiligen Fingern (28) gegenüber angeordneten Rückseite einen Justiervor­ sprung (29) aufweist, dessen Tiefe ebenfalls etwa der Hälfte der Blechstärke des axial ausgerichteten Blechstreifens (10) ent­ spricht.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (14) druckknopfähnlich ausgebildet ist und der Kopf (31) des Druckknopfes in seiner Breite dem Sollabstand der benachbarten, axial ausgerichteten Blechstreifen (10) entspricht und in seinem Körper einen Hohlraum für den Einschub des Druckknopfrundstückes (32) aufweist.
19. Vorrichtung zum durchströmenden Behandeln von Textilgut, Vlie­ sen, Papier od. dgl. mit einem gasförmigen oder flüssigen, in der Gesamtvorrichtung umgewälzten Behandlungsmittel mit einer von außen nach innen durchströmten, unter Saugzug stehenden, stirnseitig Böden aufweisenden, durchlässigen Trommel als Transportelement, welche an ihrem Umfang mit einem siebförmigen Belag bedeckt ist, wobei zwischen den Böden der Trommel in Achsrichtung verlaufende Blechstreifen angeordnet sind, deren Breitenausdehnung sich im wesentlichen in radialer Richtung erstreckt und in Umfangsrichtung zwischen den Blechstreifen die Blechstreifen verbindende Verbindungselemente angeordnet sind, die
  • a) jeweils einstückig,
  • b) dem Sollabstand der unmittelbar benachbarten Blechstreifen entsprechend breit ausgebildet,
  • c) mit den benachbarten Blechstreifen verbunden sind und weiterhin
  • d) zumindest einseitig mit einem Arretierelement versehen sind, das jeweils durch eine entsprechende Öffnung in dem zugeordneten Blechstreifen schiebbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (14) aus mindestens einem, rund um die Trommel (5) sich erstreckenden Blechprofil (30) besteht, das mit den axial ausgerichteten Blechstreifen (10) entsprechend dem Sollabstand verschweißt ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Sollabstand der axial ausgerichteten Blechstreifen (10) beim Schweiß­ vorgang durch nach der Montage entfernbar ausgebildete Distanzeinschubteile bestimmt ist.
DE3907421A 1989-03-08 1989-03-08 Vorrichtung zum durchstroemenden behandeln von textilgut, papier od. dgl. Granted DE3907421A1 (de)

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FR9002869A FR2644181A1 (fr) 1989-03-08 1990-03-07 Dispositif pour le traitement en continu de textiles, de papiers ou analogues
US07/490,412 US5052197A (en) 1989-03-08 1990-03-08 Apparatus for flow-through treatment of textile material, paper or the like

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