DE3917057A1 - Behaelterverschluss mit zwei klappen - Google Patents

Behaelterverschluss mit zwei klappen

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DE3917057A1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/06Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages
    • B65D47/08Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having articulated or hinged closures
    • B65D47/0804Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having articulated or hinged closures integrally formed with the base element provided with the spout or discharge passage
    • B65D47/0833Hinges without elastic bias
    • B65D47/0847Hinges without elastic bias located within a flat surface of the base element

Description

Die Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf Verschlüsse für Behälter und im speziellen auf einen spritzgegossenen Kunststoff-Verschluß mit scharnierartig befestigten, wie­ derverschließbaren Klappen.
In den US-Patenten 46 93 399 und 47 14 181 sind jeweils spritzgegossene Kappen für Gewürzbehälter und ähnliches beschrieben, welche in ihrer Bauart so ausgebildet sind, daß eine Entnahme durch Ausschütten und mittels eines Löffels möglich ist. Die Kappen umfassen entlang einer Seite eine im wesentlichen halbkreisförmige Löffel- Öffnung, welche so bemessen ist, daß ein Löffel in den Behälter eingeführt werden kann, um löffelweise den Be­ hälterinhalt zu entnehmen. Entlang der anderen Seite der Kappe ist eine Mehrzahl von relativ kleinen Öffnungen vorgesehen, um den Behälterinhalt herauszuschütteln oder abzusieben. Die Kappen sind weiterhin mit zwei Klappen oder Verschlüssen versehen, welche mit der Kappe über ein Scharnier verbunden sind. Eine Klappe dient dazu, die Löffel-Öffnung wahlweise zu öffnen oder zu schließen, während die andere Klappe dazu dient, die Ausschüttöffnung zu öffnen oder zu schließen. Hinsichtlich der Offenbarung der Erfindung wird an dieser Stelle auf die beiden Patente Bezug genommen.
Bei der Herstellung von spritzgegossenen Teilen, wie etwa einer Verschlußkappe gemäß den obenbeschriebenen Patenten ist es in hohem Maße wünschenswert, das Teil bis zu einem maximal möglichen Maß mit einer gleichförmigen Wanddicke auszubilden und diese Wanddicke bevorzugterweise so dünn wie möglich auszubilden, soweit sich dies mit dem herzu­ stellenden Teil verträgt.
Wenn ein Teil aus einem thermoplastischen Material herge­ stellt wird, wird das Material geschmolzen, wenn es in den Formhohlraum eingespritzt wird, und muß, bevor es ent­ nommen werden kann, in dem Formhohlraum abkühlen und er­ starren. Während dieses Abkühlvorgangs neigen diese Mate­ rialien zum Schrumpfen. Bei einer nicht gleichmäßigen Wanddicke oder wenn wesentlich mehr Material in einer Zone des Gegenstandes angeordnet ist als in einer anderen Zone, kann die Schrumpfung, welche während der Abkühlung auf­ tritt zu starken Störungen des fertiggestellten Teiles führen. Wenn beispielsweise ein rundes Teil, wie etwa die Kappe gemäß der vorliegenden Erfindung, hergestellt werden kann, kann die Schrumpfung dazu führen, daß das fertige Teil eine ovale und nicht runde Form aufweist.
Weiterhin führt die Schrumpfung in den Zonen der größten Wanddicke dazu, daß Bereiche erzeugt werden, welche übli­ cherweise als "Einfallstellen" bezeichnet werden, welche oft zu einem nicht zufriedenstellenden Aussehen des ferti­ gen Teiles führen. Weiterhin erfordern, falls erhebliche Wanddicken vorgesehen sind, die Abkühlung und die Erstar­ rung eine längere Zeit, wodurch die Verweilzeit in der Form verlängert wird. Dies begrenzt die Produktionskapazi;­ tät einer vorgegebenen Form. Wenn schließlich Teile mit einer größeren Dicke als erforderlich produziert werden, steigt die zur Herstellung eines vorgegebenen Teils erfor­ derliche Materialmenge, und die Kosten des Artikels werden erhöht.
Die in dem US-Patent 47 14 181 beschriebene Verschlußkappe weist einen relativ dicken Randbereich auf, welcher mit in diesem ausgebildeten, zurückversetzten Gewindenuten ver­ sehen ist, welche so bemessen sind, daß sie hervorstehende Gewindegänge eines Behälters aufnehmen können. Ein der­ artig dicker Randbereich erhöht in starkem Maße die erfor­ derliche Materialmenge zur Herstellung der Kappe und lie­ fert sehr unerwünschte Schrumpfungsprobleme, welche sich ergeben, wenn das eingespritzte Gießmaterial, welches die Kappe bildet, während der Erstarrung schrumpft.
Die Kappe des Patents 46 93 399 sieht andererseits einen zylindrischen Rand vor, welcher eine geringe Wanddicke aufweist und mit einer schraubenförmigen, nach innen vor­ stehenden Gewindeform versehen ist, welche zu dem erhabe­ nen Gewindegang des Behälters paßt. Der innere Durchmesser des Randes, mit Ausnahme der schraubenförmigen Gewindevor­ sprünge, ist größer als der äußere Durchmesser der hervor­ stehenden Gewindegänge des Behälters. Diese Ausgestaltung verringert in großem Maße die erforderliche Materialmenge zur Herstellung einer vorgegebenen Kappe und schafft eine bessere fertiggestellte Kappe, da die Schrumpfungsproble­ me, welche während des Gießens der Kappe auftreten, in großem Maße reduziert sind. Da weiterhin die Kappe dünnere Wandbereiche vorsieht, wird die Verweilzeit in der Form wesentlich reduziert, und es kann bei einer vorgegebenen Form eine größere Durchsatzleistung erzielt werden.
Da der innere Durchmesser des Randes mit Ausnahme des schraubenförmigen Gewindevorsprungs größer ist als der Außendurchmesser der hervorstehenden Gewindewandungen des Behälters und da die ebene kreisförmige Dichtungsfläche, welche an dem Behälter vorgesehen ist, einen Durchmesser aufweist, welcher wesentlich geringer ist als der Maximal­ durchmesser der hervorstehenden, an dem Behälter ausgebil­ deten Gewindegänge, muß die Kappe eine Dichtungszone im Inneren der Kappe aufweisen, welche im wesentlichen in einem Abstand von der inneren Wandung des zylindrischen Randes beabstandet ist.
Erfindungsgemäß wird eine neue und verbesserte Verschluß­ kappe geschaffen, bei welcher die Dicke der verschiedenen Bereiche der Kappe bis zu dem maximalen Maß konstant ge­ halten und dünn ausgebildet sind. Deshalb sind die Materialkosten minimiert, die Schrumpfungsprobleme mini­ mieren und die Verweilzeit in der Form wird auf ein Minimum gesenkt. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Löffel-Öffnung und die Ausschütt-Öffnungen im wesentlichen identisch zu den entsprechenden Teilen, wel­ che in dem US-Patent 46 93 399 beschrieben sind. Weiterhin ist der Rand mit einem relativ geringen Querschnitt ver­ sehen und sieht nach innen vorstehende schraubenförmige Vorsprünge vor, welche zu den erhabenen Gewindevorsprün­ gen eines Behälters passen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Unterseite der Kappe mit einem ebenen Dichtungssteg versehen, welcher nach innen von der inneren Wandung des zylindrischen Ran­ des beabstandet ist und so angeordnet ist, daß er mit der ebenen Dichtungsfläche an der Öffnung des Behälters in Eingriff bringbar ist.
Die Wandung der Kappe zwischen dem Dichtungssteg und dem Rand ist so ausgebildet, daß ein im wesentlicher gleich­ förmiger, dünner Wandungsbereich geschaffen wird, um die Materialmenge der Kappe zu minimieren, um die Probleme einer beim Schrumpfen auftretenden Ovalförmung zu minimie­ ren, um Einfallstellen und ähnliches zu minimieren und um die Verweilzeit in der Form zu reduzieren.
Da die Wanddicke in der Zone zwischen dem zylindrischen Rand und dem Dichtungssteg relativ dünn ist und einer Ver­ biegung ausgesetzt ist, wenn die Kappe fest auf den Be­ hälter aufgeschraubt wird, sind am Umfang angeordnete radiale Versteifungsrippen vorgesehen, so daß ein Verrie­ geln der beiden Abdeckungen nicht von Verformungen in der Zone beeinträchtigt wird. Folglich wird eine gute Verrie­ gelung und eine gute Betriebsweise der Klappen auch dann erreicht, wenn die Kappe auf den Behälter durch eine automatisierte Kappenaufbringungseinrichtung aufgebracht wird und nachdem die Kappe von dem Benutzer entfernt und ersetzt wurde.
Diese und weitere Aspekte der vorliegenden Erfindung wer­ den nachfolgend bei der Beschreibung eines Ausführungsbei­ spiels in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausfüh­ rungsbeispiels der erfindungsgemäßen Ge­ würzkappe, wobei die Kappe so dargestellt ist, daß sich die beiden Klappen in der ge­ öffneten Position befinden, um die Löffel- Öffnung und die Ausschütt-Öffnung sichtbar zu machen;
Fig. 1a eine perspektivische Ansicht ähnlich Fig. 1, jedoch im geschlossenen Zustand der Klappen;
Fig. 2 eine Innenansicht der in Fig. 1 gezeigten Kappe längs einer Ebene direkt über den Ge­ windevorsprüngen, welche in dem Rand der Kappe ausgebildet sind, wobei der innere Aufbau der Kappe gezeigt ist;
Fig. 3 eine Schnittansicht entlang der Linie 3-3 von Fig. 2, in welcher der gesamte Randbe­ reich der Kappe dargestellt ist;
Fig. 4 eine Schnittansicht ähnlich Fig. 3, entlang der Linie 4-4 von Fig. 2;
Fig. 5 eine vergrößerte Teilschnittansicht entlang der Linie 5-5 von Fig. 2;
Fig. 6 eine vergrößerte Teilschnittansicht entlang der Linie 6-6 von Fig. 2;
Fig. 7 eine vergrößerte Teilschnittansicht entlang der Linie 7-7 von Fig. 2;
Fig. 8 eine vergrößerte Teilschnittansicht entlang der Linie 8-8 von Fig. 2;
Fig. 9 eine vergrößerte Teilschnittansicht entlang der Linie 9-9 von Fig. 2;
Fig. 10 eine Teilansicht der Unterseite der Klappe, welche die Löffel-Öffnung verschließt;
Fig. 11 eine vergrößerte Teilschnittansicht entlang der Linie 10-10 von Fig. 9, in welcher die Verriegelungseinrichtung der Löffelklappe dargestellt ist; und
Fig. 12 eine vergrößerte Teilschnittansicht, in welcher die Verriegelungseinrichtung für die Ausschüttklappe gezeigt ist.
Die Fig. 1 zeigt die Gesamtanordnung des gezeigten Aus­ führungsbeispiels der Verschlußkappe 10 gemäß der vorlie­ genden Erfindung. Die speziell gezeigte Kappe besteht aus einem einstückigen, spritzgegossenen Körper, welcher einen zylindrischen Rand 11 und eine kreisförmige Endwandung 12 aufweist. Die Kappe wird beim Gebrauch auf die Öffnung eines Behälters 13 (siehe Fig. 3) aufgeschraubt. Das ge­ zeigte Ausführungsbeispiel zeigt eine Löffel- und Ausschütt-Kappe, welche häufig bei Behältern von Gewürzen oder anderen Würzmitteln verwendet wird. Die Endwandung 12 ist mit einer vergrößerten, im wesentlichen halbkreisför­ migen Löffel-Öffnung 14 versehen, welche an einer Seite angeordnet ist, sowie mit mehreren relativ kleinen Aus­ schüttöffnungen 16 an der anderen Seite der Kappe. Eine erste mit einem Scharnier versehene Klappe 17 ist ein­ stückig als ein Teil des Körpers der Kappe 10 ausgeformt und ist mittels eines frei betätigbaren Scharnierbereichs entlang einer Scharnierlinie 18 zur Ausführung einer Schwenkbewegung verbunden. Die Klappe 17 ist zwischen einer offenen Stellung, welche in Fig. 1 dargestellt ist, und einer in Fig. 1a geschlossenen Stellung durch Ver­ schwenken bewegbar, wobei in letzterer die Klappe die Löffel-Öffnung dicht abschließt.
Eine nachfolgend im einzelnen beschriebene Verriegelungs­ anordnung ist vorgesehen, um die erste Klappe 17 in ihrer geschlossenen Position zu verriegeln, und welche lösbar ist, um eine Verschwenkung der Klappe in die offene, in Fig. 1 dargestellte Stellung zu ermöglichen, so daß ein Löffel durch die Öffnung 14 in den zugehörigen Behälter eingeführt werden kann, um löffelweise den Inhalt des Behälters zu entnehmen.
Weiterhin ist eine zweite Klappe 19, welche ebenfalls ein­ stückig mit dem Körper der Kappe 10 ausgebildet ist, mit der Endwandung 12 mittels eines frei beweglichen Schar­ niers, das sich entlang einer Scharnierlinie 21 erstreckt, für eine Schwenkbewegung verbunden. Die zweite Klappe 19 ist zwischen der in Fig. 1 gezeigten offenen Stellung und einer in Fig. 1a dargestellten geschlossenen Stellung schwenkbar bewegbar, wobei in letzterer die Klappe die Ausschüttöffnungen 16 schließt und abdichtet. Auch hier ist wiederum eine im nachfolgenden im Detail zu beschrei­ bende Verriegelungsanordnung vorgesehen, um lösbar die zweite Klappe 19 in ihrer geschlossenen Stellung zu si­ chern.
Die Endwandung 12 ist so ausgestaltet, daß bei geschlos­ senen Klappen 17 und 19 die Endwandung mit den Klappen zusammenwirkt, um eine ebene oder flache, kreisförmige sichtbare Fläche zu bilden, so wie dies in Fig. 1a darge­ stellt. Um dies zu erreichen, ist die Endwandung 12 mit seitlich gegenüberliegenden, nach oben vorstehenden Be­ reichen 22 und 23 versehen, welche in gleicher Höhe zu einem Scharnierlagerbereich 24 angeordnet sind. Benachbart zu der Löffel-Öffnung 14 ist die Endwandung mit einem ersten ausgenommenen Bereich 26 versehen, welcher eine obere Fläche aufweist, welcher unter den Oberflächen der vorspringenden Bereich 22 und 23 angeordnet ist, und zwar in einem Maß, welches der Dicke der ersten Klappe 17 gleich ist. Deshalb ist die sichtbare Fläche der Klappe 17 koplanar zu den Oberflächen der vorspringenden Bereiche 22 und 23 und zu der Oberfläche des Scharnierlagerbereichs 24, wenn die Klappe 17 sich in der geschlossenen Stellung befindet.
In ähnlicher Weise ist ein zweiter ausgenommener Bereich 27 vorgesehen, in welchem die Ausschüttöffnungen 16 aus­ gebildet sind, welcher unter die Oberfläche der vorsprin­ genden Bereiche 22 und 23 abgesenkt ist, und zwar um einen Abstand, welcher der Dicke der Klappe 19 gleich ist. Wenn folglich die zweite Klappe 19 in der geschlossenen Stel­ lung ist, ist deren sichtbare Fläche eben ausgerichtet zu der Oberfläche der vorstehenden Bereiche 22 und 23 und dem Scharnierlagerbereich 24, um mit diesen Oberflächen und der sichtbaren Oberfläche der ersten Klappe 17 zusammen­ zuwirken und eine glatte, ebene, sichtbare Oberfläche zu bilden, wenn die beiden Klappen geschlossen sind.
Die innere Wandung 31 des Randes ist im wesentlichen zylindrisch, ist jedoch mit sich nach innen erstreckenden, schraubenförmigen Gewindevorsprüngen 31 versehen, welche so angeordnet und bemessen sind, daß sie zu den äußeren oder hervorstehenden Gewindegängen 33 benachbart zu der Öffnung 34 des Behälters 13 passen.
Die Kappe 10 ist aus einem thermoplastischen Material mittels eines Einspritz-Gießverfahrens in einen Formhohl­ raum hergestellt, welcher in bekannter Weise ausgebildet ist. Das thermoplastische Material wird vor dem Ein­ spritzen in den Formhohlraum auf einen flüssigen Zustand erwärmt und wird in der Form zurückgehalten, bis das Material um ein ausreichendes Maß abgekühlt ist, um zu erstarren und die Form beizubehalten.
Während des Kühlvorganges, währenddessen das thermo­ plastische Material erstarrt, tritt eine Schrumpfung auf, welche, wenn die Kappe nicht in geeigneter Weise ausge­ bildet ist, eine starke Deformierung der Kappe hervorrufen kann, wenn diese aus dem Formhohlraum entfernt wird. Eine derartige starke Deformierung kann beispielsweise dadurch deutlich werden, daß die fertiggestellte Kappe oval ausge­ bildet ist. Weiterhin besteht an den Stellen, an welchen eine größere Dicke in dem Teil vorhanden ist, die Gefahr des Auftretens von Einfallstellen an der äußeren Oberflä­ che des fertigen Gegenstandes. Wenn weiterhin relativ dicke Bereiche vorgesehen sind, muß die Verweillzeit in der Form verlängert werden, so daß die Masse des thermo­ plastischen Materials entlang dem dicksten Bereich der Kappe eine ausreichende Zeit zur Erstarrung hat, bevor das Teil aus der Form entnommen werden kann. Eine Vergrößerung der erforderlichen Verweilzeit in der Form zur Herstellung des jeweiligen Teils reduziert die mögliche Produktions­ kapazität einer vorgegebenen Form und ist unerwünscht, ins­ besondere bei einem Produkt dieses Typs, welches in sehr großen Stückzahlen hergestellt werden muß. Zusätzlich ist es, wenn dickere Bereiche vorgesehen sind, nötig, zusätz­ liches Material für die Herstellung eines vorgegebenen Teils zu verwenden, wodurch die Materialkosten des Teils steigen.
Erfindungsgemäß ist die Kappe in dem maximal möglichen Maße ausgebildet, um eine im wesentlichen gleichförmige Wanddicke über die gesamte Kappe vorzusehen. Dadurch ver­ ringert sich die Verweilzeit in der Form, und es sich bei einem vorgegebenen Formapparat höhere Produktionskapazi­ täten möglich. Weiterhin werden die Probleme einer Defor­ mierung der Kappe nach deren Entnahme aus der Form und die Probleme von Einfallstellen durch Anordnung der Ausge­ staltung der Kappe dadurch verringert, daß eine im wesent­ lichen gleichförmige Wanddicke über die gesamte Kappenaus­ bildung vorgesehen ist. Weiterhin ist das gezeigte Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung primär für relativ große Pro­ duktionszahlen gedacht, welche bei der Verpackung von Ge­ würzen und anderen Würzmitteln für den Einzelverkauf ver­ wendet werden. Deshalb ergeben auch geringe Einsparungen bei dem erforderlichen Material der Kappe erhebliche Ein­ sparungen bei den Herstellungskosten.
Das im einzelnen gezeigte Ausführungsbeispiel ist für die Verwendung von Behältern bemessen, welche eine Öffnung von 53 mm aufweisen, welche eine der Standardabmessungen von Behältern für Gewürze ist. Das gezeigte Ausführungsbei­ spiel kann jedoch auch zur Verwendung bei 63 mm Behältern verwendet werden, welche üblicherweise bei kommerziellen Verkäufen von Gewürzen an Restaurants und ähnliches ver­ wendet werden. Erfindungsgemäß können die Kappen weiterhin für anderes bemessene Behälter hergestellt werden, welche üblicherweise für die Verpackung von vielen Materialien dieses allgemeinen Typs verwendet werden.
Das Innere der Endwandung 12 ist mit einem kreisförmigen und ebenen Steg 36 versehen, welcher in einem wesentli­ chen Abstand von der inneren Wandung 31 des Randes ange­ ordnet ist und konzentrisch zu diesem ausgebildet ist. Der Steg 36 ist so angeordnet, daß er mit einer ebenen, kreis­ förmigen Endwandung 37 des Behälters 13 in Eingriff bring­ bar und abdichtbar ist, wenn die Kappe 10 auf den Behälter 13 aufgeschraubt ist. Der Steg 36 ist in Form eines nach unten vorstehenden Randes ausgebildet, welcher von dem verbleibenden Bereich der Endwandung von einer Stelle 38 bis zu einer Stelle 39 entlang der Seite des Inneren der Kappe und von der Stelle 41 zu der Stelle 42 entlang der gegenüberliegenden Seite des Inneren der Endwandung vor­ steht.
Zwischen den Stellen 39 und 41 und den Stellen 38 und 42 ist die Stegoberfläche jeweils koplanar zu den inneren Oberfläche 43 und 44, welche den Steg mit dem Rand 11 aus nachfolgend im einzelnen zu beschreibenden Gründen ver­ binden.
Entlang der Stegbereiche von der Stelle 38 zu der Stelle 46 ist jedoch der innere Oberflächenbereich 47 von der Oberfläche des Stegs 36 um einen geringen Abstand zurück­ versetzt, so daß die Wanddicke entlang des Oberflächen­ bereichs 47 gleich ist zu der Wanddicke des zurückver­ setzten Bereichs 27. Dies ist am besten aus der vergrößer­ ten Teilschnittansicht von Fig. 5 ersichtlich. Weiterhin ist die Wanddicke über den rückversetzten Oberflächenbe­ reich 47 und den rückversetzten Bereich 27 bevorzugter­ weise gleich zu der Dicke des benachbarten Bereichs des Randes 11, so wie dies am besten aus Fig. 5 ersehen werden kann.
Eine ähnliche strukturelle Anordnung ist benachtbart zu der Löffel-Öffnung 14 vorgesehen, bei welcher ein zurück­ versetzter Oberflächenbereich 48 von der Oberfläche des Stegs 36 um einen geringen Abstand zurückversetzt ist, um eine gleichförmige Wanddicke zwischen dem Steg 36 und dem Rand 11 zwischen den Stellen 49 und 39 zu schaffen, so wie dies am besten aus Fig. 8 ersichtlich ist.
Unterhalb der beiden nach oben vorstehenden Bereiche 22 und 23 ist das Innere der Endwandung mit einem zurückver­ setzten Oberflächenbereich 51 versehen, welcher von der Oberfläche des Stegs 36 um einen größeren Abstand zurück­ versetzt ist, so daß die Wanddicke entlang der sich nach oben erstreckenden Bereiche 22 und 23 wiederum gleich ist zu der Dicke des benachbarten Bereichs des Randes 11, so wie dies am besten aus den Fig. 6 und 7 zu ersehen ist, und gleich ist zu der Wanddicke des zurückversetzten Be­ reichs 27.
Wie am deutlichsten aus Fig. 7 ersichtlich ist, weist die Kappe eine kurze, sich nach innen erstreckende Lippe 51 entlang der Löffel-Öffnung 14 auf. Die Lippe 51 bildet einen Teil eines Verriegelungssystems, um die erste Klappe 17 lösbar in ihrer geschlossenen Position zu halten, so wie dies nachfolgend im einzelnen beschrieben wird.
Die innere Oberfläche angrenzend an den Scharnierlagerbe­ reich 24 ist mit einer Versteifungsrippe 56 versehen, wel­ che sich im wesentlichen benachbart zu der Scharnierlinie 19 zur Lagerung des Scharniers der Klappe 17 erstreckt, so wie dies am besten aus Fig. 9 ersichtlich ist. Benachbart zu der Versteifungsrippe 56 ist die innere Wandung 57 zu­ rückversetzt, so daß die Wanddicke längs des Scharnier­ lagerbereichs 24 ebenso gleich ist zu der Wanddicke des zurückversetzten Bereichs 27 und des zurückversetzten Be­ reichs 26.
In dem Zentrum des Scharnierlagerbereichs 24 ist ein fla­ cher, sich nach unten erstreckender Vorsprung 58 (siehe Fig. 2) angeordnet, welcher als Einlaßbereich dient, durch welchen das thermoplastische Material in den Formhohlraum während des Gießvorgangs eingespritzt wird. Dieser Vor­ sprung 58 ist jedoch an seinem äußeren, von der inneren Oberfläche der Rippe 56 zurückversetzt, sowie von der be­ nachbarten inneren Wandung des zurückversetzten Bereichs 27, so daß dann, wenn der Einguß von dem fertigen Teil abgebrochen wird, dieser nicht unter die erwähnten Flä­ chen vorsteht.
Die Verriegelungsstruktur für die zwei Klappen ist am besten aus den Fig. 11 und 12 ersichtlich. Wie in Fig. 10 gezeigt, weist das Innere der Klappe 17 eine im wesent­ lichen halbkreisförmige Rippe 61 auf, welche an vier be­ abstandeten Stellen Verriegelungsvorsprünge 62 aufweist. Diese Verriegelungsvorsprünge 62 haben eine Form, welche am besten aus Fig. 11 ersichtlich ist, und schaffen einen radial vorstehenden Haken 63, welcher unter die Lippe 52, welche sich um die Löffel-Öffnung erstreckt und in Fig. 7 dargestellt ist, vorstehen kann. Diese Haken halten die Klappe 17 lösbar in der geschlossenen Stellung und sind ausreichend verformbar, um eine Freigabe der Klappe 17 zu ermöglichen, wenn ein Zugang zu dem Inneren des Behälters durch die Löffel-Öffnung gewünscht wird. Die Wandung des Randes 11 gegenüberliegend der Scharnierlinie 18 ist mit einem flachen, schrägen Bereich 64 und einer flachen Aus­ nehmung 66 versehen, um dem Benutzer das Einbringen eines Fingernagels oder eines Küchenwerkzeugs unter die Kante der Klappe 17 zu ermöglichen, wenn diese geöffnet werden soll.
Es ist auch für die Klappe 19 eine Verriegelungsstruktur vorgesehen. Diese umfaßt einen Vorsprung 67, welcher an der Klappe 19 vorgesehen ist, um durch jede der benach­ barten Öffnungen 16 durchzuragen. Auch sind die Vorsprünge 67 mit sehr flachen Hakenbereichen 68 versehen, welche sich unter einen zugehörigen Rand erstrecken, welcher in dem ausgenommenen Wandungsbereich 27 um die Öffnungen 16 angeordnet ist.
Die Art, in welcher die Vorsprünge angeordnet und betätigt sind, ist im einzelnen in dem US-Patent 46 93 399 be­ schrieben, auf welches hiermit Bezug genommen wird, um eine detailliertere Beschreibung des Betätigungsvorganges dieser Vorsprünge zu geben.
Der Rand längs der Mittellinie gegenüberliegend zu der Scharnierlinie 21 ist um einen geringen Betrag zurückge­ neigt und mit flachen Ausnehmungen 69 und 70 versehen, ähnlich zu den Ausnehmungen 64 und 66, um dem Benutzer das Einführen eines Fingernagels oder eines Werkzeugs unter die Klappe 19 zur Betätigung der Klappe zu ermöglichen. Der Steg 36 ist von dem Rand 11 um einen Betrag von zu­ mindest der doppelten Wanddicke des diese verbindenden Kappenbereichs beabstandet.
Es hat sich herausgestellt, daß der Bereich der Endwandung 12 zwischen dem Steg 36 und dem Rand geringfügig verformt werden kann, wenn die Kappe fest auf den Behälter aufge­ schraubt wird. Eine derartige Verformung führt zu einer Fehlfunktion des Klappenverriegelungssystems. Folglich ist die Kappe mit einer Vielzahl von am Umfang beabstandeten, sich radial erstreckenden Rippen 71 zwischen dem Steg 36 und den benachbarten Bereichen des Randes 11 versehen, um derartigen Verformungen zu widerstehen und Fehlfunktionen des Verriegelungssystems zu vermeiden, auch wenn die Kappe relativ fest auf dem Behälter aufgebracht ist. In ähnli­ cher Weise ist die Endwandung 12 angrenzend an die Ober­ flächenbereiche 43 und 44 mit einer geringfügig verstärk­ ten Dicke versehen, um derartigen Verbiegungen einen zu­ sätzlichen Widerstand entgegenzusetzen. Das Vorhandensein dieser Rippen 71 bildet jedoch kein Problem bezüglich der Schrumpfung und erfordert nur eine geringfügig zusätzliche Materialmenge. Bevorzugterweise sind derartige Rippen 71 um einen sehr geringen Betrag von der Oberfläche des Stegs 36 beabstandet.
Erfindungsgemäß ist eine Kappenanordnung geschaffen, wel­ che aus einem thermoplastischen Material mittels eines Spritzgußverfahrens in einer einstückigen Ausgestaltung hergestellt werden kann, so daß eine vollständig ausge­ bildete Kappe während jedes Einspritzvorganges mit einer minimalen Verweilzeit in der Form hergestellt werden kann, so daß hohe Produktionsraten erzielbar sind. Da weiterhin im wesentlichen die gesamte Kappe eine gleichförmige Wand­ dicke aufweist, werden die Schrumpfungsprobleme minimiert, und es tritt keine große Verformung auf. Weiterhin werden keine dazu beabstandeten Einfallstellen gebildet. Zusätz­ lich existieren keine Bereiche von besonderer Weichheit, obwohl relativ dünne Wandquerschnitte vorgesehen sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist beispielsweise eine Wanddicke von 0,05 inch über die gesamte Kappe vorge­ sehen, mit Ausnahme des Stegs 36 und des Gewindebereichs 32. Da weiterhin der Bereich der Endwandung zwischen dem Rand 11 und dem Steg 36 durch die Rippen 71 und die Wand­ lungsbereiche 43 und 44 verstärkt ist, kann die Kappe durch eine automatisierbare Montageeinheit aufgebracht werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß das Verriege­ ungssystem der Klappen in seiner Funktion beeinträchtigt wird.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Scharnier­ lagerbereich 24 von dem Zentrum der Kappe versetzt, um die Löffel-Öffnung 14 zu vergrößern, um einen ausreichenden Bereich zur Erleichterung der Einführung und der Entfer­ nung eines Löffels zu schaffen. Es ist jedoch eine aus­ reichende Anzahl an Ausschüttöffnungen 16 vorgesehen, ob­ wohl der Bereich, in welchem diese angeordnet sind, klei­ ner ist, als der Bereich der Löffel-Öffnung.
Die Erfindung ist nicht auf das gezeigte Ausführungsbei­ spiel beschränkt, es ergeben sich für den Fachmann viel­ mehr vielfältige Abwandlungs- und Modifikationsmöglich­ keiten.

Claims (12)

1. Entnahmekappe für einen Behälter, gekennzeichnet durch einen einstückigen, spritzgegossenen Kunststoffkörper (10) mit einer kreisförmigen Endwandung (12) und einem zylindrischen Rand (11), welcher sich von einer Seite der Endwandung (12) aus erstreckt, wobei die End­ wandung (12) zumindest eine Öffnung (14, 16) aufweist, durch welche ein Inhalt eines zugeordneten Behälters (13) entfernt werden kann, ohne daß die Kappe von dem Behälter (13) entfernt wird, wobei der Körper (10) eine klappbar angeordnete Klappe (17, 19) umfaßt, welche zum Schließen der Öffnung (14, 16) betätigbar ist, wobei die Endwandung (12) und die Klappe (17, 19) eine Verriegelungseinrichtung zum Halten der Klappe im geschlossenen Zustand aufweisen, sowie durch einen Dichtsteg (36), welcher sich von der inneren Fläche der Endwandung (12) in einem Abstand zu dem Rand (11) nach innen erstreckt und mit dem Rand (11) über einen dünnen Wandbereich verbunden ist, wobei der Rand (11) ein Gewinde (32) zum Eingriff mit erhobenen Gewinde­ bereichen des zugehörigen Behälters (13) zur Lagerung der Kappe an diesem umfaßt, wobei eine Verformung des dünnen Wandbereichs zu einer Fehlfunktion der Verrie­ gelungseinrichtung führt, und durch mehrere Rippen (71), welche sich zwischen dem Steg (36) und dem Rand (11) erstrecken, um einer Verformung des dünnen Wand­ bereichs zur Verhinderung einer Fehlfunktion der Ver­ riegelungseinrichtung zu widerstehen.
2. Kappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen der gesamte Bereich der Endwandung (12) und des Randes (11) eine im wesentlichen gleiche Wand­ dicke aufweisen, welche gleich ist zu dem dünnen Wand­ bereich.
3. Kappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (17, 19) und die Endwandung (12) zu­ sammenwirken, um eine im wesentlichen ebene sichtbare Fläche zu bilden, wenn die Klappe (17, 19) geschlossen ist.
4. Kappe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Endwandung (12) einen ausgenommenen Bereich umfaßt, wel­ cher zu Aufnahme der Klappe (17, 19) bemessen ist, wo­ bei die Endwandung (12) Vorsprünge gegenüberliegend zu dem ausgenommenen Bereich aufweist, welche über den ausgenommenen Bereich vorstehen, wobei die Innenfläche der Endwandung (12) mit den Vorsprüngen ausgenommen ist, um eine im wesentlichen gleichförmige Wanddicke über die Endwandung (12) zu erzielen.
5. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Endwandung (12) eine Öffnung (14) an einer Seite aufweist, um einen Löffel aufzu­ nehmen, sowie mehrere kleinere Ausschüttöffnungen (16) entlang der anderen Seite, wobei die Kappe zwei Klappen (17, 19) zu wahlweisen Schließen der Öffnungen (14, 16) aufweist.
6. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Steg (36) von dem Rand (11) in einem Abstand beabstandet ist, welcher zumindest gleich zur ungefähr zweifachen Dicke des dünnen Wand­ bereichs ist.
7. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Steg (36) eine ebene Dichtflä­ che schafft, welche nach innen über den Rest der End­ wandung (12) beabstandet ist.
8. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Endwandung (12) konturiert aus­ gebildet ist, um mit der Klappe (17, 19) zusammenzu­ wirken, um eine glatte, ebene Sichtfläche an der Kappe auszubilden, wenn die Klappe (17, 19) geschlossen ist, und daß die innere Fläche der Endwandung (12) kontu­ riert ist, um im wesentlichen die gesamte Endwandung (12) mit einer im wesentlichen gleichförmigen Wand­ dicke zu versehen.
9. Zweifach-Entnahmekappe für einen Behälter, gekenn­ zeichnet durch einen einstückig ausgebildeten, spritz­ gegossenen Kunststoffkörper (10), wobei der Körper (10) eine kreisförmige Endwandung (12) sowie einen zylindrischen Rand (11) umfaßt, welcher sich von einer Seite der Endwandung (12) aus erstreckt, wobei die Endwandung (12) längs einer Seite eine Löffel-Öffnung (14) aufweist, welche ausreichend groß ist, um die Durchführung eines Löffels zur Entnahme von Inhalt aus einem zugeordneten Behälter (13) zu ermöglichen, sowie eine an der anderen Seite der Endwandung (12) angeord­ nete Ausschüttseite, welche eine Vielzahl von relativ kleinen Ausschüttöffnungen (16) zur Abgabe des Inhalts des zugeordneten Behälters (13) umfaßt, wobei eine erste klappbare Klappe (17) an dem Körper (10) zur wahlweisen Schließung der Löffel-Öffnung (14) vorge­ sehen ist, sowie eine zweite klappbare Klappe (19) an dem Körper zu wahlweisen Schließen der relativ kleinen Ausschüttöffnungen (16), wobei die Endwandung (12) und die Klappen (17, 19) zusammenwirkende, lösbare Verrie­ gelungseinrichtungen umfassen, welche normalerweise die Klappen (17, 19) geschlossenhalten, wobei die End­ wandung (12) konturiert ausgebildet ist, so daß die Endwandung (12) und die Klappen (17, 19) zur Schaffung einer im wesentlichen ebenen und kreisförmigen Außen­ fläche zusammenwirken, wenn die Klappen (17, 19) ge­ schlossen sind, wobei die Endwandung (12) auch einen kreisförmigen Steg (36) umfaßt, welcher nach innen be­ abstandet von dem Rand (11) angeordnet ist und mit der Mündung (34) des Behälters (13) in Eingriff bringbar und abdichtbar ist, wobei der Behälter (13) angrenzend an die Mündung (34) hervorstehende Gewindegänge (33) aufweist, wobei die Endwandung (12) einen dünnen Wandungsbereich umfaßt, welcher den Steg (36) und den Rand (11) verbindet, wobei eine Verformung des dünnen Endwandungsbereiches zu einer Fehlfunktion der Ver­ riegelungseinrichtungen führen kann, und wobei mehrere am Umfang beabstandete, sich radial erstreckende Rip­ pen (21) vorgesehen sind, welche sich entlang des dünnen Wandbereichs erstrecken und den Steg (36) und den Rand (11) verbinden und damit einer Verformung des dünnen Wandbereichs widerstehen und eine Fehlfunktion der Verriegelungseinrichtung verhindern.
10. Kappe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Endwandung (12) eine Innenfläche umfaßt, welche kontu­ riert ist, um im wesentlichen die gesamte Endwandung (12) mit einer gleichmäßigen Wanddicke zu versehen.
11. Kappe nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeich­ net, daß im wesentlichen die gesamte Endwandung (12) und der Rand (11) eine gleichbleibende Wanddicke auf­ weisen.
12. Kappe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (36) von dem Rand (11) in einem Abstand be­ abstandet ist, welcher zumindest gleich ist der zwei­ fachen Dicke der gleich dicken Wandung.
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