DE3921573C2 - Digitale Kommunikationsvorrichtung - Google Patents
Digitale KommunikationsvorrichtungInfo
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- DE3921573C2 DE3921573C2 DE3921573A DE3921573A DE3921573C2 DE 3921573 C2 DE3921573 C2 DE 3921573C2 DE 3921573 A DE3921573 A DE 3921573A DE 3921573 A DE3921573 A DE 3921573A DE 3921573 C2 DE3921573 C2 DE 3921573C2
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- H04Q—SELECTING
- H04Q11/00—Selecting arrangements for multiplex systems
- H04Q11/04—Selecting arrangements for multiplex systems for time-division multiplexing
- H04Q11/0428—Integrated services digital network, i.e. systems for transmission of different types of digitised signals, e.g. speech, data, telecentral, television signals
Description
Die Erfindung betrifft eine Kommunikationsvorrichtung, insbesondere
ein digitales Telefonsystem unter Verwendung verteilter
Verarbeitung sowie Vermittlung.
Ein wichtiges Ziel des modernen Fernmeldewesens besteht darin,
das Problem der Verbindung einer Anzahl von Telefonbenutzern
und Datenkommunikationsgeräten zu lösen. Die Lösung dieses
Problems hat die Verwirklichung einer Schaltung, die eine
Übertragungs- und Vermittlungsfunktion vorsieht, wie auch eine
Schaltung, die ein Signalisierungs- und Steuerfunktion
vorsieht, zur Folge.
Bei konventionellen digitalen (PCM)-Telefonsystemen wird diese
Übertragungs- und Vermittlungsfunktion mit Hilfe einer
zentralen Zeitmultiplex-Matrix realisiert, um eine Vielzahl
von fernen Telefonbenutzern und Datenkommunikationsgeräten
über individuelle Codecs (Codierer-Decodierer) über
festgeschaltete, einseitig gerichtete PCM-Vielfachleitungen zu
verbinden, die mit der zentralen Matrix gekoppelt sind.
Diese individuellen Codecs werden hierbei gewöhnlich in
Gruppen von vier, acht oder zwölf auf einer Leiterplatte
angeordnet, die gewöhnlich als Anschlußkarte bezeichnet wird,
wobei jede Karte in eine Basisleiterplatte eingesteckt wird,
die die elektrische Verbindung zur zentralen Matrix herstellt.
Bei den konventionellen digitalen Telefonsystemen wird ferner
die Signalisierungs- und Steuerfunktion mit Hilfe einer
Zentraleinheit realisiert, die mit den Anschlußkarten entweder
über einen parallelen Mikroprozessor-Bus oder über eine Anzahl
von seriellen Bussen in einem durchgeschalteten Modus
kommuniziert.
Ein wesentlicher Nachteil dieser konventionellen Systeme, die
eine zentrale Vermittlungsmatrix zum Übertragen von Signalen
über einseitig gerichtete PCM-Vielfachleitungen verwenden,
besteht darin, daß die einseitig gerichteten Vielfachleitungen
durch eine begrenzte Bandbreite charakterisiert sind. Ferner
ist der Zugriff von den individuellen Anschlußkarten auf den
Basisbus recht komplex, da jede Anschlußkarte mit vorher
zugeordneten Vielfachleitungen der PCM-Vielfachleitungen
verbunden werden muß. Dieses bei den konventionellen Systemen
vorliegende komplexe Verbindungsmuster zwischen den PCM-
Vielfachleitungen und den Leiterplatten führt zu einem
kostenaufwendigen und komplizierten Layout der
Basisleiterplatte. Ferner bringt die Realisierung der
Signalisierungs- und Steuerfunktion mit Hilfe der bekannten
Zentraleinheit den prinzipiellen Nachteil mit sich, daß der
Hauptprozessor eine Routine-Anschlußabtastfunktion ausführen
muß, für die ein wesentlicher Betrag an Prozessorzeit
erforderlich ist. Außerdem werden konventionelle
Zentralsteuergeräte typischerweise unter Steuerung eines
vorbestimmten Hauptrufverarbeitungssoftwarepakets betrieben,
das, falls neue Typen und Formate von Anschlußkarten in das
System eingeführt werden, neu geschrieben werden muß. Zudem
erfordert die Kommunikation zwischen dem Zentralsteuergerät
und den verschiedenen Anschlußkarten typischerweise mehrfache
Signalisierungs- und Steuerleitungen, um die individuellen
Karten mit dem Zentralsteuergerät zu verbinden, was zu dem
komplexen Layout des Betriebsbusses bzw. der Busplatine
beiträgt.
Aus der DE 33 01 979 A1 ist eine Kommunikationssteuereinrichtung
bekannt, die einen Informationsaustausch zwischen einer
zentralen Steuerung und einer peripheren Steuerung vorsehen
kann. Diese Kommunikationssteuereinrichtung findet ebenso bei
einer zentralen Vermittlungsmatrix Anwendung.
Aus der DE 32 14 189 A1 ist eine digitale Kommunikationsvorrichtung
bekannt, die im wesentlichen eine Vielzahl von als Anlagenanschlüsse
dienende Schnittstellenschaltungen sowie eine
als gemeinsame Anlagensteuerung dienende Schnittstellenschaltung
einschließt. Jede als Anlagenanschluß dienende Schnittstellenschaltung
bedient eine Anzahl von Teilnehmerstellen und
steht über eine gemeinsame Doppelsammelleitung mit der gemeinsamen
Anlagensteuerung in Verbindung. Die Anlagensteuerung enthält
eine Sammelleitungs-Schnittstellen- und Zeitgeberschaltung,
einen Gesprächsprozessor als Zentralprozessoreinheit und
einen Tonsignalgenerator. Der Gesprächsprozessor nimmt Anreize
von den Teilnehmerstellen über die als Anlagenanschlüsse dienenden
Schnittstellenschaltungen auf und steuert Verbindungen
zwischen den Teilnehmerstellen durch Zuordnung von Zeitlagen,
die für jede Teilnehmerstelle zu benutzen sind. Der Gesprächsprozessor
liefert ferner Steuerinformationen an die als Anlagenanschlüsse
dienenden Schnittstellenschaltungen, die die
Identität derjenigen Zeitlagen angeben, die z. B. für eine gegebene
Konferenz zu kombinieren sind. Die einzelnen als Anlagenanschlüsse
dienenden Schnittstellenschaltungen weisen als
Koppelmatrizen ausgebildete Netzwerkverarbeitungselemente, die
die zwischen den Teilnehmerstellen und den Sammelleitungen
übertragenen Signale verarbeiten und steuern, sowie ein Mikroprozessor-Steuergerät
als auch eine zugeordnete Steuerkanal-
Schnittstellenschaltung auf. Dabei ordnet das Mikroprozessor-
Steuergerät jedem der Netzwerk-Prozessorelemente Sende- und
Empfangslagen über interne Sammelleitungen zu. Die Steuerkanal-
Schnittstellenschaltung gibt dem Mikroprozessor-Steuergerät die
Möglichkeit, über eine der gemeinsamen Sammelleitungen mit dem
Gesprächsprozessor in der gemeinsamen Anlagensteuerung zu kommunizieren.
Der zentrale Gesprächsprozessor bestimmt dann,
welche Zeitlagen für die Verbindung zu benutzen sind und sendet
über die gemeinsame Sammelleitung ein Antwortsignal zu der
Steuerkanal-Schnittstellenschaltung. Das Mikroprozessor-Steuergerät
in diesen Schnittstellenschaltungen programmiert dann die
Netzwerkprozessorelemente so, daß diese für die Dauer der Verbindung
in angegebenen Zeitlagen senden und empfangen. Der einzige
Kommunikationsweg, über den der Gesprächsprozessor somit
mit der Steuerkanalschnittstellenschaltung kommunizieren kann,
ist durch die gemeinsame Doppelsammelleitung vorgegeben, die
über Puffer mit den internen Sammelleitungen gekoppelt ist, an
denen die Netzwerkprozessorelemente angeschlossen sind. Um Informationen
zur Steuerkanalschnittstelle übermitteln zu können,
muß der Gesprächsprozessor jedoch von zwei Zeitlagensystemen
Gebrauch machen, was die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems
beschränkt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine digitale Kommunikationsvorrichtung
vorzuschlagen, die beim Austausch von Informationssignalen
zwischen den Schnittstellenschaltungen eine hohe
Leistungsfähigkeit aufweist ist und kostengünstig installiert
werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche 2 bis 10.
Gemäß der Erfindung wird eine digitale Kommunikationsvorrichtung
vorgeschlagen, die von einer verteilten Vermittlung Gebrauch
macht, wobei eine Vermittlungsmatrix auf jeder
Schnittstellenschaltung für den Zugriff auf eine Vielzahl von
zweiseitig gerichteten (bidirektionalen), auf einem
universellen Basisbus angeordneten PCM-Vielfachleitungen
(Multiplexleitungen) realisiert wird. Die bidirektionalen PCM-
Vielfachleitungen der Erfindung sorgen für eine weitaus
effizientere digitale Übertragungsvorrichtung als im Vergleich zu
konventionellen, einseitig gerichteten Mehrfachleitungen, da
Sprach- und Datensignale anstatt über eine zentrale
Vermittlungsmatrix direkt zwischen Schnittstellenschaltungen
übertragen werden. Der Basisbuszugriff gemäß der Erfindung
wird gegenüber konventionellen Systemen, die eine zentrale
Vermittlungsmatrix verwenden, vereinfacht, da alle
Anschlußkarten oder Schnittstellenschaltungen auf identische
Weise mit dem Basisbus bzw. der Busplatine verbunden sind.
Dies resultiert im Vergleich zu konventionellen Systemen in
einer verbesserten Flexibilität für zukünftige Anwendungen, da
jede Karte auf die volle Systembandbreite Zugriff ausüben
kann. Ferner ist das Busplatinen-Layout der bidirektionalen
PCM-Mehrfachleitungen gemäß der Erfindung stark vereinfacht,
und zwar im Vergleich zu konventionellen PCM-
Vielfachleitungen, die mit einer zentralen Vermittlungsmatrix
verbunden sind, da die erfindungsgemäßen PCM-Vielfachleitungen
als paralleler Bus vorgesehen werden können, anstatt die
Vielfachleitungen in einem komplexen Muster zu den
individuellen Leiterplatten zu führen.
Gemäß der Erfindung ist jede Schnittstellenschaltung mit einer
örtlichen Intelligenz in Form eines Mikroprozessors oder eines
Mikrocontrollers ausgestattet, der alle Anschlußkarten oder
Schnittstellenschaltungen über ein mit hoher Geschwindigkeit
arbeitendes, öffentliches Netz (LAN) mit Paketvermittlung
verbindet, und zwar unter Verwendung eines Basisbusses als
Übertragungsmedium. Demzufolge wird eine Kommunikationsvorrichtung mit verteilter
Verarbeitung vorgesehen, die durch die folgenden Vorteile
gegenüber einem konventionellen System mit zentraler Steuerung
charakterisiert ist. Erstens, es entbindet den Hauptprozessor
vom Erfordernis einer Routine-Anschlußabtastung, die bei
konventionellen Systemen erforderlich ist. Zweitens, es
gestattet die Verwendung eines bitorientierten Protokolls für
den Nachrichtendurchgang, so daß neue Typen von Anschlußkarten
oder Schnittstellenschaltungen eingeführt werden können, ohne
daß die Hauptrufverarbeitungssoftware wie bei konventionellen
Systemen neu geschrieben werden muß. Ferner ist nur eine
Signalisierungs- und Steuerleitung erforderlich, um im System
alle Anschlußkarten oder Schnittstellenschaltungen zu
verbinden, was wiederum das Busplatinenlayout im Vergleich zu
konventionellen Systemen vereinfacht.
Gemäß der Erfindung wird somit ein digitales Telefonsystem
vorgeschlagen, das einen universellen Basisbus, eine oder
mehrere Schnittstellenschaltungen, die jeweils eine
Steuerschaltung zum Erzeugen und Empfangen von
Überwachungssignalen (Signalisierungs- und Steuersignale) für
den bzw. vom Bus und eine oder mehrere entfernte periphere
Geräte aufweist, die mit vorbestimmten
Schnittstellenschaltungen verbunden sind und
Informationssignale erzeugen bzw. empfangen. In jeder
Schnittstellenschaltung ist zur Ausführung einer verteilten
bidirektionalen Vermittlung der Informationssignale zwischen
den entfernten Peripheriegeräten über den Bus eine
Vermittlungs- bzw. Koppelmatrix vorgesehen. Ferner ist in jeder
Schnittstellenschaltung eine Kommunikationssteuerschaltung zum
Austauschen der Überwachungssignale zwischen den
Steuerschaltungen über den Bus entsprechend einem
bitorientierten Datenübertragungsprotokoll vorgesehen, in
Erwiderung dessen die Steuerschaltung die bidirektionale
Vermittlung der Informationssignale überwacht.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 den Aufbau des Telefonsystems anhand eines
Blockdiagramms,
Fig. 2A bis 2C die Unterschiede zwischen der konventionellen,
einseitig gerichteten Informationssignalisierung und
der erfindungsgemäßen zweiseitig gerichteten
Informationssignalisierung anhand von
Blockdiagrammen,
Fig. 3 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des
Busplatinenlayouts anhand eines Blockdiagramms und
Fig. 4 ein Detail des HDLC-Steuergeräts, der digitalen
Vermittlungs- bzw. Koppelmatrix und der örtlichen
Steuereinheit eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
einer Schnittstellenschaltung.
In Fig. 1 wird mit Hilfe eines Blockdiagramms eine allgemeine
Übersicht des Aufbaus des Systems gegeben. Dieses
Blockdiagramm zeigt einen universellen Basisbus 1 in Form
bidirektionaler PCM-Multiplexleitungen, die mit einer Vielzahl
von Schnittstellenschaltungen, wie z. B. einer
Hauptsteuereinheit 3 sowie verschiedenen peripheren
Anschlußkarten [z. B. einer analogen
Station/Verbindungsleitungs-Karte 5, einer ISDN(dienste
integrierendes digitales Netz)-Anschlußkarte 7 und einer LAN-
(Ortsnetz) -Überleitungskarte 9] verbunden ist. Jede der
Schnittstellenschaltungen 3 bis 9 steht mit einer weiteren
Überwachungssignalleitung 1A in Verbindung, die ein Teil des
Basisbusses bildet.
Während des Betriebs steht eine Vielzahl von entfernten
Peripheriegeräten, wie z. B. Teilnehmergeräte,
Personalcomputer, Überwachungskonsolen usw. mit den
Schnittstellenschaltungen der Peripherieanschlußkarten, wie z.
B. der analogen Station/Verbindungsleitungs-Karte 5, der ISDN-
Anschlußkarte 7 und der LAN-Überleitungskarte 9 in Verbindung.
Jede der Schnittstellenschaltungen 3 bis 9 ist in identischer
Art und Weise mit dem universellen Basisbus 1 verbunden, der
Informationssignale mit 12 · 106 Bits pro Sekunde zwischen
entsprechenden Schnittstellenschaltungen 3 bis 9 überträgt.
Wie nachfolgend mit Bezug auf Fig. 3 näher erörtert wird,
weist jede der Schnittstellenschaltungen 3 bis 9 ferner eine
Vermittlungs- bzw. Koppelmatrix zur Realisierung einer
digitalen Zeit- und Raum-Vermittlung der Informationssignale
unter Überwachung seitens der residenten Steuerschaltung auf.
Der Austausch von Überwachungssignalen zwischen den residenten
Steuerschaltungen entsprechender Schnittstellenschaltungen
wird mit Hilfe der als D-Kanal-Leitung bezeichneten
Überwachungssignalleitung 1A des Basisbusses 1 vorgenommen.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weist jede Schnittstellenkarte 3
bis 9 eine Standardbasisbusverbindung auf, die in den Basisbus
1 eingesteckt ist. Der Basisbus 1 ist parallel ausgelegt,
wobei alle Leitungen zu den gleichen Stiftnummern auf jeder
der Schnittstellenschaltungen führen, jedoch mit Ausnahme der
Stifte, die zum Übertragen von 5 Bit-
Identifikationscodesignalen dienen, um im Hinblick auf die
einzelnen Schaltungen 3 bis 9 feststellen zu können, in
welchen Schlitz des Basisbusses 1 die jeweilige Schaltung
eingesteckt wurde, wie dies nachfolgend erläutert wird.
Bei einem erfolgreichen Prototypen der Erfindung waren für
jeden Schlitz lediglich 32 Stifte erforderlich, um für jede
der Schnittstellenschaltungen 3 bis 9 einen Basisbuszugriff zu
ermöglichen. Diese 32 Stifte wurden auf einer Matrix mit 0,508
(0,2 inch) cm × 0,508 cm angeordnet, um die Möglichkeit von
zufälligen Kurzschlüssen zu verringern, und zwar wie folgt:
wobei E einen verlängerten Vorladestift anzeigt.
Wie vorstehend erläutert und nachstehend im einzelnen noch mit
Bezug auf Fig. 3 dargelegt wird, macht das erfindungsgemäße
Telefonsystem von einer bidirektionalen
Informationssignalisierung längs des parallelen Basisbusses 1
Gebrauch. Bei einem erfolgreichen Prototypen wurden 5
zweiseitig gerichtete PCM-Datenbusse und ein einziger
einseitig gerichteter PCM-Tonbus auf dem Basisbus vorgesehen,
um eine bidirektionale Signalübertragung zu realisieren.
Wie aus den Fig. 2A bis 2C ersichtlich, ermöglicht eine
zweiseitig gerichtete Signalübertragung gegenüber einem
konventionellen, einseitig gerichteten System eine
Signalübertragung mit größerer Bandbreite.
In Fig. 2A ist ein typisches konventionelles Schema für eine
einseitig gerichtete PCM-Übertragung dargestellt, die einen
Zeit/Raum-Schalter 11 verwendet. Dieser Schalter bzw. Wähler
11 steht mit einer Vielzahl von PCM-Verbindungsleitungen, wie
z.B. den PCM-Multiplexleitungen 13A und 13B in Verbindung,
wobei die PCM-Multiplexleitung 13A Signale überträgt, die von
einer Vielzahl von Codecs, wie z.B. dem Codec 14 und 15, auf
vorher bestimmten Zeitschlitzkanälen (z. B. Kanal 0 vom Codec
14 und Kanal 1 vom Codec 15) empfangen werden. Ein typisches
PCM-Kommunikationssystem verwendet 32 PCM-Kanaldatenrahmen,
die bei jeder PCM-Multiplexleitung in einer zyklisch
wiederkehrenden Art und Weise Verwendung finden. Somit
überträgt die sendende PCM-Multiplexleitung 13A wie auch die
empfangende PCM-Multiplexleitung 13B 32 Zeitschlitze, um 16
gleichzeitige Gespräche über 32 Anschlüsse (z.B. Codecs)
unterbringen zu können. PCM-Informationssignale werden mit
Hilfe des Codecs 14 während des Zeitschlitzes 0 erzeugt und
über die sendende PCM-Multiplexleitung 13A vom Zeit-Raum-
Schalter 11 empfangen. In gleicher Weise empfängt der Codec 14
vom Zeit/Raum-Schalter 11 über die empfangende PCM-
Multiplexleitung 13B während des Zeitschlitzes 0
Informationssignale. In ähnlicher Weise empfängt und sendet
der Codec 15 während des Zeitschlitzes 1 PCM-Signale. In
gleicher Art und Weise können bis zu 32 Codecs vorgesehen
werden.
Somit würde ein gemäß Fig. 2A aufgebautes Telefonsystem, das
mit 2 MHz arbeitet, durch eine Signalbandbreite von 4 · 106 Bits
pro Sekunde charakterisiert sein.
Betrachtet man nun Fig. 2B, so ist dort ein bidirektionales
Eindrahtsystem verdeutlicht, bei dem der Zeit/Raum-Schalter 11
durch eine vorbestimmte Zeitschlitzverbindung der Codecs 14
und 15 mit einer bidirektionalen PCM-Multiplexleitung 16
ersetzt wurde. PCM-Informationssignale, die vom Codec 14
während des Zeitschlitzes 0 gesendet wurden, werden über die
PCM-Multiplexleitung 16 übertragen und während des gleichen
Zeitschlitzes vom Codec 15 empfangen. In gleicher Weise
erzeugt und liefert der Codec 15 PCM-Signale an die
Multiplexleitung 16 während des Zeitschlitzes
(Zeitschlitzkanal) 1, die dann vom Codec 14 empfangen werden.
Auf diese Weise wird ein Gespräch zwischen den Codecs 14 und
15 unter Verwendung der aus einem einzelnen Draht bestehenden
Multiplexleitung 16 hergestellt, ohne daß dazu eine
festgeschaltete Vermittlungsmatrix erforderlich ist. Auf diese
Weise können bis zu 16 Gespräche zwischen 32 Anschlüssen (z.
B. Codecs) unter Verwendung einer eindrahtigen PCM-
Multiplexleitung 16 untergebracht werden. Das in Fig. 2B
gezeigte System ist durch eine Bandbreite von 2 · 106 Bits pro
Sekunden charakterisiert, obwohl im Vergleich zum
Zweidrahtsystem der Fig. 2A nur ein Draht verwendet wird, und
erfordert keinen Zeit/Raumschalter 11. Ferner kann die Anzahl
der Anschlüsse, die vom System der Fig. 2 B aufgenommen werden
können, gegenüber dem konventionellen System der Fig. 2A
verdoppelt werden.
Fig. 2C verdeutlicht ein bidirektionales Zweidrahtsystem, bei
dem Codecs 14 und 15 mit zwei bidirektionalen PCM-
Multiplexleitungen 17A und 17B verbunden sind. Bei dem in Fig.
2C gezeigten System erzeugt und empfängt jeder der Codecs 14
und 15 zum Übertragen eines Gesprächs PCM-Signale auf dem
gemeinsamen Zeitschlitz 0. Somit können mit dem
bidirektionalen Zweidrahtsystem der Fig. 2C bis zu 32
Gespräche zwischen 64 Anschlüssen über 32 Zeitschlitze
übertragen werden, und zwar mit einer Bandbreite von 4 · 106
Bits pro Sekunde. Demzufolge entspricht die
Anschlußhandhabbarkeit des bidirektionalen Zweidrahtsystems
der Fig. 2C im Vergleich zu der des konventionellen Systems in
Fig. 2A exakt dem Doppelten.
Um die bidirektionalen PCM-Signal-Übertragungssysteme der Fig.
2B und 2C realisieren zu können, muß jeder der Codecs 14 und
15 mit einer Schaltung ausgestattet werden, die selektiv ein
Senden und Empfangen von PCM-Signalen über die individuellen
Codecs während der vorbestimmten Zeitschlitzkanäle ermöglicht.
Gemäß der Erfindung wird eine solche
Zeitschlitzzuordnungsschaltung mit Hilfe einer digitalen
Vermittlungs- bzw. Koppelmatrix vorgesehen, die mit Bezug auf
die Fig. 3 und 4 näher erläutert wird. In Fig. 3 ist im
einzelnen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel gezeigt, bei dem
der Basis- bzw. PCM-Bus 1 mit einer Vielzahl von
bidirektionalen PCM-Multiplexleitungen B0 bis B4, einem
einseitig gerichteten Tonbus B5 (T), einer bidirektionalen
Datenleitung D0 und einer Vielzahl von Taktleitungen C4, F0
und NS ausgestattet ist. Jede der Schnittstellenschaltungen 3
und 5 besteht aus einer digitalen Koppelmatrix (z.
B. dem Duplex-Chip 21A bzw. 21B), einer Steuerschaltung (z. B.
der Zentralprozessoreinheit 23A bzw. der lokalen Steuereinheit
23B), einem Kommunikationssteuergerät (dem HDLC-Steuergerät
25A bzw. 25B) sowie einem Taktgenerator 26A bzw. 26B. Vier
einseitig gerichtete ST-Busse (z. B. CST und DST) sind in der
Hauptsteuereinheit 3 zwischen die digitale Koppelmatrix 21A
und den entsprechenden Anschluß, wie z. B. einer Tongenerator-
und Konferenzschaltung 28 geschaltet, während in der
Station/Verbindungsleitung-Schnittstelle 5 vier einseitig
gerichtete ST-Busse (z.B. CST und DST) zwischen die digitale
Koppelmatrix 21B und den entsprechenden Anschluß, wie z.B.
der Codecs- und Schnittstellenschaltung 30 geschaltet ist.
Alle PCM-Busse werden mit einer Übertragungsgeschwindigkeit
von 2,048 · 106 Bits pro Sekunde betrieben, was in einer
Gesamtbasisbus-PCM-Bandbreite von 10,24 · 106 Bits pro Sekunde
resultiert. Dadurch wird eine gesamte nichtsperrende
Systemkapazität von 160 Nur-Sprache-Anschlüssen oder 80
Sprache/Daten-(ISDN)-Anschlüssen erzielt.
Die auf der Leiterplatte angeordnete Steuerschaltung (z.B.
die lokale Steuereinheit 23B bzw. die Zentralprozessoreinheit
23A) sieht eine mikroprozessorgesteuerte örtliche Intelligenz
vor. Die individuellen Steuerschaltungen der
Schnittstellenschaltungen kommunizieren über das örtliche Netz
(LAN) mit Paketvermittlung mit einer
Übertragungsgeschwindigkeit von 2,048 · 106 Bits pro Sekunde,
wobei dieses örtliche Netz durch die Datenleitung D0 und den
HDLC-Steuergeräten 25A und 25B vorgesehen wird.
Für ein besseres Verständnis der Erfindung wird nachfolgend
mit Bezug auf die Fig. 1 und 3 ein typischer Funktionsablauf
zur Verdeutlichung einer normalen Ruffolge beschrieben.
Z.B. kann ein entfernter Benutzer eines digitalen
Teilnehmergeräts (nicht gezeigt), das mit der ISDN-
Anschlußkarte 7 verbunden ist, den Einschaltvorgang
durchführen. Dieser Einschaltzustand wird von der
Ortssteuereinheit der ISDN-Anschlußkarte 7 erfaßt, die
daraufhin ein Vermittlungssignal zur Übertragung über das
zugeordnete HDLC-Steuergerät und für den Empfang seitens der
Hauptsteuereinheit 3 erzeugt, um der Hauptsteuereinheit 3
anzuzeigen, welches der entfernten Peripheriegeräte in den
Einschaltzustand gegangen ist.
Währenddessen erzeugt der Tongenerator 28 der
Hauptsteuereinheit 3 konstant ein Wähltonsignal und andere
Steuer- bzw. Überwachungstonsignale und legt diese während
entsprechender Zeitschlitzkanäle an den einseitig gerichteten
Tonbus B5 (T) an. Die ISDN-Anschlußkarte 7 blendet das
Wähltonsignal über die zugehörige, auf der Leiterplatte
befindliche, digitale Koppelschaltung aus dem Tonbus B5 (T)
aus. Das Wähltonsignal wird dann auf bekannte Art und Weise
zum entfernten digitalen Teilnehmergerät (nicht gezeigt)
übertragen.
In Erwiderung auf das Wählen vorbestimmter Zeichen am
entfernten digitalen Teilnehmergerät überträgt die ISDN-
Anschlußkarte 7 Informationen bezüglich der Rufzeichen über
den Basis- bzw. Rückebenen-Bus 1 zur Hauptsteuereinheit 3.
Falls die Zentralprozessoreinheit 23A der Hauptsteuereinheit 3
eine gültige Telefonnummer, die durch die Rufzeichen
identifiziert wird, erfaßt, formuliert und erzeugt die
Zentralprozessoreinheit 23A ein Überwachungssignal für die
Station/Verbindungsleitungs-Karte 5, um eine Verbindung
entsprechend der Rufverarbeitungssoftware herzustellen und
überträgt Rufzeicheninformationen über das HDLC-Steuergerät
25A und die Datenleitung D0 zu einer Schaltung einer
vorbestimmten, freien Verbindungsleitung, die mit einer der
Codecs- und Schnittstellenschaltungen 30 verbunden ist. Die
Rufverarbeitungssoftware kann z.B. auch solche
Leistungsmerkmale wie z.B. eine Routine für geringste Kosten,
eine Fernverbindungssperre usw. realisieren. Die
Zentralprozessoreinheit 23A der Hauptsteuereinheit 3 weist
eine Speicherbelegungsliste für die verfügbaren Zeitschlitze
in den jeweiligen digitalen Vermittlungs- bzw.
Koppelschaltungen auf, die den Schnittstellenschaltungen 3 bis
9 zugeordnet sind. Die verfügbaren Zeitschlitze können für
einzelne Codecs 30, einzelne Tongenerator- und
Konferenzschaltungen 28 oder andere individuelle periphere
Schnittstellen vorgewählt werden, da eine dynamische
Zeitschlitzzuordnung infolge des nichtsperrenden Aufbaus nicht
erforderlich ist.
Die Zentralprozessoreinheit 23A erzeugt und liefert
Überwachungssignale sowohl zur Station/Verbindungsleitungs-
Karte 5 als auch zur ISDN-Anschlußkarte 7 für die Zuordnung
vorbestimmter Zeitschlitze in den zugehörigen digitalen
Vermittlungsschaltungen, um somit einen Kommunikationskanal
über einen der vorbestimmten, bidirektionalen Signalbusse B0
bis B4 zwischen dem entfernten digitalen Teilnehmergerät, das
mit der ISDN-Anschlußkarte 7 verbunden ist, und der entfernten
Verbindungsleitungsschaltung, die mit der analogen
Station/Verbindungsleitung-Karte 5 verbunden ist,
herzustellen. Jede der digitalen Koppel- bzw.
Vermittlungsschaltungen 21A, 21B usw. weist 256 Speicherplätze
auf, die zwischen den Basisbussen B0 bis B4 und B5 (T) und den
CST- und DST-Bussen, die mit den entfernten Peripheriegeräten
verbunden sind, aufgeteilt sind.
Somit wird ein Gesprächsweg mit Hilfe der in den Fig. 1 und 3
gezeigten Schaltung zwischen einem ersten Peripheriegerät, wie
z.B. einem digitalen Teilnehmergerät, das mit der ISDN-
Anschlußkarte 7 verbunden ist, und einem zweiten
Peripheriegerät, das in diesem Fall eine mit der analogen
Station/Verbindungsleitung-Karte 5 verbundene entfernte
Verbindungsleitungsschaltung ist, hergestellt. Zusätzliche
Verbindungen zwischen einem entfernten Teilnehmer und der
Verbindungsleitungsschaltung werden auf bekannte Art und Weise
hergestellt.
In Fig. 4 ist ein schematisches Blockdiagramm dargestellt, das
das HDLC-Steuergerät 25A, die digitale Koppelmatrixschaltung
21A sowie die mit beiden verbundene Zentralprozessoreinheit
23A der Hauptsteuereinheit 3 wiedergibt. Selbstverständlich
ist der Aufbau des HDLC-Steuergeräts, der digitalen
Koppelmatrixschaltung und der Steuerschaltung der Fig. 4 bei
jeder der Schnittstellenschaltungen 3 bis 9 realisiert, was -
wie oben erläutert - in einem typischen Zugriff auf die
universelle Busplatine resultiert.
Bei dem erfolgreichen, in Fig. 4 gezeigten Prototypen wurde
als HDLC-Steuergerät 25A ein MT8952B HDLC-Protokollsteuergerät
und als digitale Koppelmatrixschaltung 21A eine MT8980D-
Koppelmatrixschaltung der Mitel Co. verwendet.
Die Systemarchitektur bei der vorliegenden Erfindung beruht
auf einem flexiblen, breitbandigen Basisbus mit universellen
Schlitzen. Hierbei kann irgendeine Karte (z.B. die
Schnittstellenschaltungen 3 bis 9) in irgendeinen Schlitz des
Basisbusses eingesteckt werden, wobei jede Karte auf die
Bandbreite des Gesamtsystems Zugriff hat. Der Basisbus ist
vorzugsweise aus einem oder mehreren Modulen aufgebaut, die
bis auf maximal 32 Schlitze erweitert werden können. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung macht von einer verteilten
Verarbeitung sowie einer verteilten Vermittlung Gebrauch, was
die Verwendung des universellen Basisbusses erleichtert. Somit
können mit Hilfe der Erfindung die eingangs erläuterten
Nachteile des konventionellen Systems mit zentraler
Verarbeitung sowie zentraler Vermittlung beseitigt werden.
Ferner sind für den Fachmann mehrere Varianten möglich.
Z.B. kann die Übertragungsgeschwindigkeit der auf dem
Basisbus 1 übertragenen PCM-Signale bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel von 2,048 · 106 Bits pro Sekunde auf
4,096 · 106 Bits pro Sekunde gesteigert werden. Diese führt zu
einer Steigerung der nichtsperrenden Kapazität des Systems bis
auf 320 analoge "Nur-Sprache"-Anschlüsse oder 160
Sprache/Daten-(ISDN)Anschlüsse. Diese Modifikation ist leicht
zu erreichen, da die einzige wesentliche Änderung in einer
Verdopplung der Bitübertragungskapazität der in jeder
Schnittstellenschaltung verwendeten digitalen
Koppelmatrixschaltung besteht.
Andere Anwendungen der Erfindung sind in Verbindung mit
Hochkapazitäts-"Nur-Daten"-PABXs (automatische
Nebenstellenanlagen) oder digitalen T1-Verbindungsleitungs-
Multiplexers usw. möglich.
Obwohl Fig. 1 ein Blockdiagramm eines repräsentativen Aufbaus
von Schnittstellenschaltungen verdeutlicht, sind viele andere
Kombinationen von Schnittstellenschaltungen möglich. Es können
z.B. digitale T1-Verbindungsleitungskarten, verschiedene
Alarmkarten usw. in das System integriert werden.
Claims (10)
1. Digitale Kommunikationsvorrichtung, bestehend aus
einem standardisierten Basisbus (1),
mehrere Schnittstellenschaltungen (3, 5, 7, 9), die jeweils eine Steuereinrichtung (23A, 23B) zum Senden und Empfangen von Überwachungssignalen zum bzw. vom Basisbus (1) aufweisen,
einem oder mehreren entfernten Peripheriegeräten, die mit vorbestimmten (5, 7, 9) der Schnittstellenschaltungen (3, 5, 7, 9) zum Erzeugen und Empfangen von Informationssignalen verbunden sind,
einer in jeder Schnittstellenschaltung vorgesehenen Koppelmatrix (21A; 21B) zum Realisieren einer bidirektionalen verteilten Vermittlung der Informationssignale zwischen den Peripheriegeräten über den Basisbus (1) und
einer in jeder Schnittstellenschaltung vorgesehenen Kommunikationssteuereinrichtung (25A, 25B) zum Austausch der Überwachungssignale zwischen den Steuereinrichtungen (23A, (23B) über den Basisbus (1) entsprechend einem bitorientierten Übertragungsprotokoll, woraufhin die Steuereinrichtungen (32A, 23B) die bidirektionale Vermittlung der Informationssignale überwachen,
wobei die Steuerschaltung (23A) einer (3) der Schnittstellenschaltungen (3, 5, 7, 9) als Zentralprozessoreinheit eine Speicherbelegungsliste mit den verfügbaren Zeitschlitzen in den jeweiligen Koppelmatrizen (21A, 21B) aufweist und Überwachungssignale für die Zuordnung der Zeitschlitze zum Austausch der Informationssignale über den Basisbus (1) liefert.
einem standardisierten Basisbus (1),
mehrere Schnittstellenschaltungen (3, 5, 7, 9), die jeweils eine Steuereinrichtung (23A, 23B) zum Senden und Empfangen von Überwachungssignalen zum bzw. vom Basisbus (1) aufweisen,
einem oder mehreren entfernten Peripheriegeräten, die mit vorbestimmten (5, 7, 9) der Schnittstellenschaltungen (3, 5, 7, 9) zum Erzeugen und Empfangen von Informationssignalen verbunden sind,
einer in jeder Schnittstellenschaltung vorgesehenen Koppelmatrix (21A; 21B) zum Realisieren einer bidirektionalen verteilten Vermittlung der Informationssignale zwischen den Peripheriegeräten über den Basisbus (1) und
einer in jeder Schnittstellenschaltung vorgesehenen Kommunikationssteuereinrichtung (25A, 25B) zum Austausch der Überwachungssignale zwischen den Steuereinrichtungen (23A, (23B) über den Basisbus (1) entsprechend einem bitorientierten Übertragungsprotokoll, woraufhin die Steuereinrichtungen (32A, 23B) die bidirektionale Vermittlung der Informationssignale überwachen,
wobei die Steuerschaltung (23A) einer (3) der Schnittstellenschaltungen (3, 5, 7, 9) als Zentralprozessoreinheit eine Speicherbelegungsliste mit den verfügbaren Zeitschlitzen in den jeweiligen Koppelmatrizen (21A, 21B) aufweist und Überwachungssignale für die Zuordnung der Zeitschlitze zum Austausch der Informationssignale über den Basisbus (1) liefert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine der Schnittstellenschaltungen (5) einen
oder mehrere Codecs (30) aufweist, die mit den entfernten Peripheriegeräten
und der Koppelmatrix (21B) verbunden sind und
die Informationssignale von den Peripheriegeräten in einem
analogen Format empfangen, die Analogformatsignale in ein digitales
Format umwandeln und die Digitalformatsignale zur
Koppeleinrichtung (21B) übertragen und die Digitalformatsignale
von der Koppelmatrix empfangen, die Digitalformatsignale in
ein analoges Format umwandeln und die Analogformatsignale zu
den Peripheriegeräten übertragen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine (3) der Schnittstellenschaltungen (3, 5,
7, 9) eine Tongenerator- und Tonerfassungsschaltung (28)
aufweist, die mit der Koppelmatrix (21A) verbunden ist, vorbestimmte
Tonsignale für die Übertragung zu den Peripheriegeräten
über die Koppelmatrix (21A) und den Basisbus erzeugt
und zusätzliche, von den Peripheriegeräten erzeugte Tonsignale
empfängt und erfaßt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das bitorientierte Übertragungsprotokoll ein HDLC-Protokoll
ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Koppelmatrix (21A, 21B) aus einem digitalen
Zeit/Raum-Schalter besteht.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine (7) der Schnittstellenschaltungen (3, 5,
7, 9) als ISDN (diensteintegrierendes digitales Netz)-
Anschlußkarte zur Unterstützung einer ISDN-Kommunikation der
Informationssignale zwischen verschiedenen Peripheriegeräten
ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine (9) der Schnittstellenschaltungen (3, 5,
7, 9) aus einer Ortsnetz(LAN)-Überleitungskarte zur Unterstützung
der Kommunikation der Informationssignale zwischen
vorbestimmten Peripheriegeräten und einem Ortsnetz ausgebildet
ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Basisbus (1) aus fünf mit den Koppelmatrizen (21A,
21B) verbundenen bidirektionalen PCM-Verbindungsleitungen (B0
bis B4) zum Übertragen der Informationssignale mit einer Geschwindigkeit
von etwa 2 MHz besteht, wodurch eine Signalbandbreite
auf dem Basisbus (1) von über 10 × 106 Bits pro
Sekunde vorliegt und über 160 analoge Anschlüsse oder 80
ISDN-Anschlüsse gehandhabt werden können.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Basisbus (1) aus fünf bidirektionalen mit den
Koppelmatrizen (21A, 21B) verbundenen bidirektionalen PCM-Verbindungsleitungen
(B0 bis B4) zum Übertragen der Informationssignale
mit einer Geschwindigkeit von etwa 4 MHz besteht,
wodurch eine Signalbandbreite auf dem Basisbus (1) von
über 20 × 106 Bits pro Sekunde vorliegt und über 320 analoge
Anschlüsse oder 160 ISDN-Anschlüsse gehandhabt werden können.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine der Schnittstellenschaltungen aus einer
digitalen T1-Verbindungsleitungskarte zum Bündeln und Austauschen
von digitalen Sprach- und Datensignalen zwischen der
Vorrichtung und einer digitalen Verbindungsleitung besteht.
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
D2 | Grant after examination | ||
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