DE3926024C2 - Vorrichtung zum Entnehmen von fließfähigem Füllgut durch eine flexible Wand eines Beutels - Google Patents

Vorrichtung zum Entnehmen von fließfähigem Füllgut durch eine flexible Wand eines Beutels

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Ent­ nehmen von fließfähigem Füllgut durch eine flexible Wand eines Beutels nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. In einer Hinsicht bezieht sich die Erfindung auf eine zwei­ teilige, mit dem Beutel verbindbare Vorrichtung zum Formen einer Entnahmeöffnung.
Aus der DE-OS 25 25 000 ist eine Entnahmevorrichtung be­ kannt geworden, die einen im Beutel vorgesehenen ringför­ migen Dichtungsteil und einen außerhalb des Beutels vorge­ sehenen Entnahmeteil aufweist, das mit dem Dichtungsteil unter Durchtrennen der Wand zu einer gegen die Wand abge­ dichteten Durchgangsverbindung zusammensteckbar ist. (Ringförmig bedeutet allgemein rundum geschlossen und ist nicht auf kreisringförmig beschränkt). Am Abdichtteil und an dem Entnahmeteil vorgesehene ringförmige Dichtflächen umgeben jeweils eine Durchgangsöffnung und werden beim Zusammenstecken gegenseitig zur abdichtenden Anlage unter Zwischenlage der Beutelwand gebracht. Das Trennmittel be­ steht aus einem zentrischen Spitzkonus, der in seiner Sei­ tenwand die Durchgangsöffnung aufweist und an dessen Basis eine flachere Konusfläche anschließt, die die Dichtungs­ fläche bildet. Beim Zusammenstecken wird die Beutelwand durchtrennt, bevor die Dichtflächen zusammentreffen. Eine weitere Relativbewegung in Zusammensteckrichtung ist dann nicht mehr möglich. Abdichtteil und Entnahmeteil können miteinander verschraubt werden. Nachteilig bei der bekann­ ten Vorrichtung ist jedoch, daß der Spitzkonus die Beutel­ wand möglicherweise nicht durchtrennt, sondern lediglich vorschiebt. Dies kann besonders bei dickwandigen oder doppelwandigen Beuteln auftreten. Auch wenn die Beutelwand durchtrennt wird, kann sich leicht eine unzureichende und/ oder ungleichmäßige Öffnung ergeben, die bis in die Dicht­ fläche reichen kann und die gewünschte Abdichtung gefährdet.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE-OS 35 44 244 bekannt geworden. Das Abdichtteil und das Entnahmeteil weisen Rastmittel auf, die radial außerhalb der Dichtflächen und im axialen Abstand zu diesen so ange­ ordnet sind, daß sie beim Zusammenstecken die Wand des Beutels zwischen sich erfassen und straffen, bevor die Trennmittel wirksam werden. Mit Hilfe einer derartigen Entnahmevorrichtung kann fließfähiges Füllgut auch zuver­ lässig aus dickwandigen und doppelwandigen Behältern ent­ nommen werden. Das Abdichtteil wird von einem Ring gebil­ det, der an seinem Außenumfang eine Ringnut aufweist, in die Rastzungen des Entnahmeteils einschnappen.
Diese bekannte Entnahmevorrichtung macht erforderlich, daß Abdichtteile vorsorglich auch in solche Beutel eingegeben werden, die unter Umständen nicht mit der Entnahmevorrich­ tung geleert werden. Für solche Fälle ist jedoch das Ab­ dichtteil nachteilig, da es beim Entleeren des Beutels mit austritt und in den zu vergießenden Bereich gelangt. lnsbe­ sondere bei Gießharzen für elektrische Verbindungen, bei­ spielsweise Kabelverbindungen, ist das Eingießen des Ab­ dichtteils insbesondere aus Gründen der elektrischen Iso­ lierung unerwünscht.
Das im Beutel frei umherschwimmende Abdichtteil kann leicht aufgefunden werden, wenn die im Beutel befindliche Substanz durchsichtig oder zumindest durchscheinend ist. In manchen Fällen ist das fließfähige Gut hingegen so dun­ kel, daß das Abdichtteil nur durch Ertasten aufgefunden werden kann.
Aus der EP 0 322 980 ist eine Vorrichtung zum Entnehmen von fließfähigem Füllgut durch eine flexible Wand eines Beutels bekanntgeworden, die einteilig mit aneinander gelenkten Elementen ausgebildet ist, wobei eines einen Dorn und das andere eine Tülle enthält. Es ist erforderlich, die bekannte Vorrichtung sehr nahe an einer Kante des Beutels anzubringen. Es ist zwar ohne weiteres möglich, mit der bekannten Vorrichtung einen Beutel zu öffnen. Bei der Abgabe des Mediums aus dem Beutel können jedoch Schwierigkeiten auftreten. Bei der Abgabe wird der Beutel von Hand oder mit Hilfe einer geeigneten Vorrichtung unter Druck gesetzt. Dadurch verformen sich die Beutelwände kissenartig, insbesondere auch im Bereich der Entnahmevorrichtung. Da dieser Druck nicht automatisch senkrecht zu den Flächen der bekannten Entnahmevorrichtung verläuft, vielmehr in einem Winkel dazu, werden mehr oder weniger hohe Ablösekräfte wirksam. Es besteht daher die Gefahr, daß trotz einer Verklebung die Vorrichtung vom Beutel zumindest teilweise getrennt wird und das Medium unkontrolliert austritt. Diese Gefahr kann zwar verringert werden, wenn die Bedienungsperson die beiden Elemente der Entnahmevorrichtung von Hand erfaßt. Hierzu ist jedoch eine gewisse Geschicklichkeit der Bedienungsperson erforderlich. Außerdem wird dadurch die Handhabung der Vorrichtung beim Entnehmen der Flüssigkeit erschwert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Entnehmen von fließfähigem Füllgut durch eine flexible Wand eines Beutels mit an gegenüberliegenden Seiten des Beutels anbringbaren Teilen so zu verbessern, daß die Teile während der Entnahme sicher am Beutel gehalten sind.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erstes und zweites Element der erfindungsgemäßen Entnahmevorrichtung können an beliebiger Stelle des Beutels angebracht werden, insbesondere in ausreichendem Abstand zu den Kanten. Durch die Verriegelung der beiden Elemente ist gewährleistet, daß die Dichtflächen weitgehend parallel bleiben, auch wenn ein erheblicher Druck beim Entnehmen entsteht. Ein derartiger Druck ist nicht nicht nur schädlich, sondern führt dazu, daß die Wände des Beutels fest gegen die Dichtflächen der Elemente angepreßt werden, so daß die Gefahr eines Lösens der Klebverbindung in keiner Weise besteht.
Das Trennmittel bzw. der dornartige Abschnitt wird in der Durchbohrung des anderen Elements verriegelt, jedoch derart, daß die Elemente eine Relativbewegung ausführen können. Beim Durchstoßen mit dem Trennmittel liegen beide Beutelwände zunächst gegeneinander, wodurch nur ein sehr enger Durchgang zum anderen Element hin geschaffen ist. Damit das fließfähige Gut frei über das andere Element bzw. seine Durchbohrung austreten kann, müssen die Beutel­ wände einen gewissen Abstand voneinander haben. Dieser Ab­ stand wird dadurch erhalten, daß erstes und zweites Ele­ ment bis zu einem Anschlag auseinanderbewegt werden. Das fließfähige Gut kann nunmehr frei in den Durchgang eintre­ ten, der zwischen der Durchbohrung im ersten Element und dem dornartigen Trennmittel am zweiten Element gebildet ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht mithin aus einer Fassung und einem in der Fassung verriegelbaren Trennmit­ tel (Dorn), die beide durch Klebung mit der Beutelwand verbindbar sind und dadurch zugleich eine Abdichtung her­ stellen. Die Verriegelung zwischen den beiden Elementen kann eine herkömmliche Schnappverbindung sein, wie sie in vielen Modifikationen bekannt geworden ist, oder eine form­ schlüssige Verbindung, z. B. ein Bajonettverschluß oder dergleichen. In beiden Fällen ist erforderlich, daß in Einsteckrichtung bzw. entgegengesetzt dazu beide Elemente begrenzt relativ zueinander bewegbar sind, um das Austre­ ten des fließfähigen Guts aus dem Beutel zuzulassen. Der Materialeinsatz und der Herstellungsaufwand für die Ele­ mente sind äußerst gering. Vor allen Dingen wird der Nach­ teil vermieden, daß ein Teil der Entnahmevorrichtung im Beutel zusammen mit dem fließfähigen Gut eingebracht wer­ den muß.
Damit eine rasche Verklebung der Elemente mit der Beutel­ wand erfolgen kann, weisen die ringförmigen Dichtflächen vorzugsweise eine selbstklebende Schicht auf, die vor Ge­ brauch mit einer ablösbaren Schutzschicht bedeckt ist.
Insbesondere wenn das eine Element eine Gießtülle auf­ weist, kann die erfindungsgemäße Entnahmevorrichtung dazu verwendet werden, den Inhalt des Beutels unmittelbar in einen Behälter oder dergleichen einzufüllen. Alternativ kann indessen das erste die Durchbohrung aufweisende Ele­ ment selbst ein Anschlußteil für einen Behälter sein.
Schließlich kann das erste Element vom Behälter bzw. von einem Abschnitt des Behälters gebildet sein. So ist z. B. vorgeschlagen worden, eine sogenannte Klappmuffe für eine Kabelverbindung mit einer im Querschnitt schwalbenschwanz­ förmigen Schiene zu verschließen. Wird diese Schiene mit einer Durchbohrung versehen, kann das zweite Element, das als dornartiges Trennmittel geformt ist, in die Durchboh­ rung eingesteckt werden und mit dieser verriegelnd zusam­ menwirken. Auf diese Weise kann z. B. ein Gießharz vom Beu­ tel aus direkt in das Innere der Muffe eingefüllt werden. Befindet sich eine Durchbohrung an der Oberseite eines Be­ hälters, kann auf die beschriebene Art und Weise ein Beu­ tel unmittelbar in den Behälter auf entleert werden. Aller­ dings sollten für diesen Fall Vorkehrungen getroffen wer­ den, den Beutel nach dem Entleeren zu entfernen, z. B. durch Abreißen des Beutels oder durch Abbrechen des oberen Teils des dornartigen Abschnitts, der aber nicht in den Behälter fallen darf.
Es ist denkbar, das Trennmittel hülsenartig auszubilden mit Reißzähnen, die sich nur teilweise um das freie Ende der Hülse herum erstrecken. Dies ist z. B. aus der bereits beschriebenen DE-OS 35 44 244 bekannt geworden. Mit dem bekannten Trennmittel wird ein Plättchen aus der Beutel­ wand ausgeschnitten, das jedoch über einen Abschnitt mit der Beutelwand verbunden bleibt. Bei der Anwendung eines derartigen Trennmittels auf die Erfindung muß nur dafür gesorgt werden, daß zwischen der Außenseite des Trennmit­ tels und der Innenwand der Durchbohrung ausreichend Platz vorhanden ist für den Durchtritt des fließfähigen Gutes. Alternativ kann das Trennmittel mindestens zwei Schneid­ kanten aufweisen, die in einem Winkel gleich oder ungleich 180° angeordnet sind. Schneidkanten im Winkel von 180° zu­ einander formen einen geraden Feinschnitt in die Beutel­ wand, der sich leicht wieder schließt. Mehrere Schneidkan­ ten, die in einem Winkel zueinander verlaufen, schneiden winklige Lappen heraus, die mit der Beutelwand verbunden bleiben, die jedoch bei einem Wegklappen einen ausreichend großen Durchgang für das fließfähige Gut bereitstellen. Vorzugsweise sind drei oder mehr Schneidkanten sternartig angeordnet, wobei zwecks eines verbesserten Schneideffek­ tes die Schneidkanten keilförmig verlaufen und in Richtung von der ringförmigen Dichtfläche fort bzw. in Einsteck­ richtung konvergieren.
Sollen die beiden Elemente der erfindungsgemäßen Entnahme­ vorrichtung über eine Schnappverbindung verriegelbar sein, muß mindestens ein Element mit einem elastisch nachgeben­ den Abschnitt versehen werden, der bei einem Zusammenstec­ ken der beiden Elemente einen Hinterschnitt des anderen Elements erfaßt. Besonders einfach ist die Ausformung eines nachgebenden Abschnitts am dornartigen Abschnitt, der z. B. mit einer Verengung in der Bohrung des anderen Elements verriegelnd zusanmenwirkt.
Das Trennmittel muß, damit es beide Beutelwände sicher durchschneiden kann, verhältnismäßig scharf und widerstands­ fähig sein. Wird hierfür Kunststoffmaterial verwendet, kann der geeignete Werkstoff verhältnismäßig hart sein und eine äußerst geringe Bruchdehnung aufweisen. Die zulässige Deformation des nachgebenden Teils des Trennmittels reicht u. U. nicht aus, eine sichere Schnappverbindung herzustel­ len. Es muß vermieden werden, daß die Schnappverbindung wieder gelöst wird. Beim Ausgießen des Guts aus einem Beutel können beträchtliche Drücke auftreten, vor allen Dingen, wenn zusätzliche Hilfsmittel eingesetzt werden, um den Inhalt des Beutels unter Preßdruck zu setzen. Die Schnappverbindung zwischen den Elementen muß auch dem er­ höhten Druck standhalten. Es kann daher zweckmäßig sein, den nachgebenden Abschnitt in das andere Element zu ver­ legen. Eine Ausführungsform der Erfindung sieht hierzu vor, daß die Durchbohrung einen Abschnitt aufweist, dessen Wan­ dung abwechselnd Einschnitte und Vorsprünge aufweist, wo­ bei die Anordnung der Einschnitte derart gewählt ist, daß bei entsprechender Ausrichtung die Schneidkanten der Trenn­ mittel durch die Einschnitte hindurchsteckbar sind, daß oberhalb der Schneiden Schultern geformt sind und die Vor­ sprünge auf der in Einsteckrichtung hinteren Seite der Ver­ tiefungen aufweisen, die mit den Schultern zusammenwirken. Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung werden die Schnei­ den zunächst ohne eine Verformungsarbeit zu leisten durch die Schlitze hindurchgesteckt. Da die Schlitze verhältnis­ mäßig schmal sind, reicht eine minimale Drehung des ersten Elements bzw. seines dornartigen Abschnitts aus, damit die Schultern der Schneiden nicht mehr in Ausziehrichtung durch die Schlitze hindurchtreten können, sondern statt dessen in die Vertiefungen gelangen, die an der hinteren Seite der Vorsprünge geformt sind. Die Verriegelung wird noch dadurch verbessert, daß die Schlitze von flexiblen Zungen gebildet sind, die mit ihren freien Enden so nahe beieinander liegen, daß bei einem Zurückziehen des Dornab­ schnitts die Schultern gegen die freien Enden der Zungen stoßen oder automatisch seitlich in die Vertiefungen hin­ eingleiten, so daß in keinem Fall ein Lösen der Verbindung mehr möglich ist.
Wie bereits erwähnt, sind die verschiedensten bekannten Schnappverbindungen für die erfindungsgemäße Vorrichtung verwendbar. Es soll an dieser Stelle davon abgesehen wer­ den, hierzu weitere Beispiele zu nennen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend an­ hand von Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung nach der Erfindung nach der Anbringung an einem Beutel.
Fig. 2 zeigt die Vorrichtung nach Fig. 1 in der Position, in der die Entnahmevorrichtung entleert wird.
Fig. 3 zeigt in Seitenansicht vergrößert das dornartige zweite Element der Vorrichtung nach Fig. 1.
Fig. 4 zeigt vergrößert im Schnitt das erste Element der Vorrichtung nach Fig. 1.
Fig. 5 zeigt eine Untersicht des Elements nach Fig. 3.
Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht eines abgewandelten zweiten Elements.
Fig. 7 zeigt einen Schnitt durch ein abgewandeltes Element.
Fig. 8 zeigt eine Draufsicht auf das Element nach Fig. 7.
Fig. 9 zeigt im Schnitt die Elemente nach Fig. 6 und 7 im zusammengebauten Zustand in einer ersten Relativ­ position.
Fig. 10 zeigt eine ähnliche Darstellung wie Fig. 9 mit den Elementen in einer zweiten Relativposition.
Fig. 11 zeigt in Seitenansicht eine abgewandelte Ausfüh­ rungsform eines zweiten Elements der Vorrichtung nach der Erfindung.
Fig. 12 zeigt eine weitere abgewandelte Ausführungsform eines zweiten Elements der Vorrichtung nach der Erfindung.
Fig. 13 zeigt perspektivisch eine abgewandelte Ausführungs­ form eines ersten Elements.
Ein Beutel 10 ist aus Kunststoffolie hergestellt, die an den Rändern 11 verschweißt ist. Der Beutel 10 enthält eine fließfähige Substanz, z. B. flüssiges Gießharz. An dem Beu­ tel 10 ist eine Entnahmevorrichtung 14 angebracht, die aus einem ersten Element 15 und einem zweiten Element 16 be­ steht. Die Elemente 15 und 16 werden nachfolgend anhand der Fig. 3 bis 5 näher erläutert.
Das in den Fig. 3 und 5 dargestellte Element 16 weist einen flachen plattenartigen Kopf 20 auf, an den ein Dorn 21 angeformt ist. Der Dorn besteht aus sich rechtwinklig kreuzenden Stegen 22, 23, die im mittleren Bereich eine sich radial nach außen erstreckende Schulter 24 aufweisen.
Unterhalb der Schultern 24 sind die Außenkanten der Stege 22, 23 von Schneidkanten 25 gebildet, die sich am freien Ende des Dornabschnitts 21 bei 26 in einer Spitze schnei­ den. An der Unterseite des Kopfes 20 ist eine Klebeschicht 28 aufgebracht, die, wie aus Fig. 5 zu erkennen, ein ge­ wissen Abstand zu den Stegen 22, 23 hält. Die Klebeschicht 28 ist von einem lösbaren Schutzfilm 29 abgedeckt.
Von den Schultern 24 des Elements 16 erstreckt sich paral­ lel zu den Schneidkanten 25 ein Schlitz 51, wodurch die die Schneidkanten 25 aufweisenden Abschnitte etwas radial nach innen verformt werden können. Das einteilig geformte Element 16 besteht aus geeignetem Kunststoffmaterial großer Härte, so daß scharfe wider­ standsfähige Schneidkanten 25 gebildet werden können.
Das Element 15 nach Fig. 4 weist einen Hülsenabschnitt 30 auf, der sich bei 31 konisch verjüngt. Am anderen Ende weist es einen radialen Flansch 32 auf. Auf dem Flansch ist eine Klebstoffschicht 33 aufgebracht, die von einem Schutz­ film 34 abgedeckt ist. Das Element 15 weist am oberen Ende einen im Durchmesser verringerten Bohrungsabschnitt 50 auf. Wenn die Schneidkanten 25 des Elements 16 mit dem Bohrungs­ abschnitt 50 in Eingriff treten, können sie radial nach innen ausweichen. Anschließend schnappen die Schultern 24 hinter den Absatz, welcher durch den Bohrungsabschnitt 50 gebildet ist, so daß das Element 16 nicht aus dem Element 15 wieder herausgezogen werden kann.
Bei der Anbringung der Elemente 15, 16 der Entnahmevorrich­ tung werden zunächst die Schutzfilme 29 und 34 von den selbstklebenden Schichten 28 bzw. 33 entfernt (Fig. 1 und 2). Anschließend wird das Element 15 mit der Außenseite einer Beutelwand verklebt. Danach wird von der gegenüber­ liegenden Seite der Dornabschnitt 21 durch beide Beutel­ wände hindurchgestoßen und in das Element 15 in der oben beschriebenen Art und Weise eingeführt. Das Element 16 wird soweit in das Element 15 hineingesteckt, daß die Klebeschicht 28 mit der zugekehrten Außenseite der Beutel­ wand ebenfalls verklebt. Werden nun die Elemente 15, 16 durch einen entsprechenden entgegengesetzten Druck auf den Beutel auseinanderbewegt, kann das Medium zwischen dem Dornabschnitt 21 und der Durchbohrung 50 des Hülsenab­ schnitts 30 austreten, wie durch die Pfeile 42 in Fig. 2 angedeutet. Die vier Schneidkanten 25 des Dornabschnitts 21 erzeugen einen Kreuzschnitt in der Beutelwandung, wo­ durch vier dreieckige Lappen gebildet sind, die beim Heraus­ fließen des Mediums in den Durchgang hineinklappen, wie bei 43 zu erkennen. Die Schultern 24 des Dornabschnitts 21 verhindern, daß er aus dem ersten Element 15 herausgezogen werden kann.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 6 bis 10 werden für gleiche Teile wie bei der vorstehend beschriebenen Aus­ führungsform die gleichen Bezugszeichen verwendet, denen ein "a" hinzugefügt ist.
Am oberen Ende der Durchbohrung des Elements 15 sind bei 35 an die Wandung Zungen 36 angeformt. Die Zungen sind paarweise so angeordnet, daß sie einen von oben nach unten verlaufenden V-förmigen Schlitz 37 bilden, der seine engste Stelle bei 38 hat. Durch die Zungen 36 sind jeweils zwi­ schen benachbarten Zungen 36 im Querschnitt umgekehrt V- förmige Vertiefungen 39 gebildet. Die Anzahl der Schlitze 37 ist derart, daß das von den Schneidkanten 25a des Trenn­ elements 16a gebildete Kreuz durch die Schlitze 37 hin­ durchgesteckt werden kann, wenn die Schneidkanten 25a zur Achse jeweils von vier um 90° versetzten Schlitzen 37 aus­ gerichtet sind. Da die Breite der Schneidkanten 25a bzw. der Stege 22a, 23a etwas größer ist als der engste Quer­ schnitt 38 der Schlitze 37, werden die flexibel ausgebil­ deten Zungen 36 etwas verformt. Ist der Dornabschnitt 21a soweit hindurchgesteckt, daß die Schultern 24a den Engquer­ schnitt 38 passiert haben, geht die Verformung der Zungen 36 zurück, wodurch diese verhindern, daß der Dornabschnitt 21a wieder herausgezogen werden kann. Im Gegenteil, bei einem Zug am Element 16a in Ausziehrichtung gelangen die Schultern 24a in die umgekehrt V-förmigen Vertiefungen 39, wodurch der Dornabschnitt 21 unlösbar mit dem Element 15a verbunden bleibt. Dies geht aus den Fig. 9 und 10 her­ vor, in denen das Zusammenstecken der Elemente 15a und 16a dargestellt ist.
In Fig. 10 ist dargestellt, wie der Dornabschnitt 21a weit in die Bohrung des Hülsenabschnitts 30a eingesteckt wird. Wird er, wie in Fig. 9 dargestellt, in Ausziehrichtung 40 bewegt, werden die Schultern 24a in die Vertiefungen 39 zwischen benachbarten flexiblen Zungen eingeführt und kom­ men mit dem Anbindungspunkt 35 für die Zungen 36 in Anlage.
Ein weiteres Herausziehen ist dann nicht mehr möglich. Man erkennt ferner, daß zwischen der Bohrungswand des Hülsenab­ schnitts 30a und den Stegen 22a, 23a des Dornabschnitts 21a ein in Sektoren unterteilter Durchgang gebildet ist, durch den fließfähiges Medium hindurchtreten kann.
Die Verriegelung der Elemente 15a, 16a erfolgt bei der Aus­ führungsform nach den Fig. 6 bis 10 durch eine geeignete Schnappverbindung. Bei dieser Schnappverbindung ist der Dornabschnitt 21a als starres Teil ausgebildet, während das Element 15a nachgiebige Abschnitte (Zungen 36) aufweist. Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 ist hin­ gegen das dornartige Element 16 nachgebend geformt. Es ver­ steht sich, daß auch beliebige andere geeignete Schnapp­ verbindungen angewendet werden können. Auch die Form des Dornabschnitts 21, 21a kann vielfach modifiziert werden. So kann beispielsweise anstelle eines Kreuzes von Schneid­ kanten auch eine ringförmige Schneidkante verwendet werden.
Soll der Beutel nicht vollständig geleert werden, werden z. B. die Elemente 15 und 16 weiter ineinander geschoben, wie in Fig. 1 dargestellt, so daß der Durchgang für das Medium unterbrochen ist. Um die Schließstellung zu halten, kann in der Bohrung des Elements 15 ein innerer Vorsprung 12 geformt sein, der mit den Schultern 24 des Elements 16 eine leicht lösbare Schnappverbindung bildet.
Das in Fig. 11 gezeigte Element 16b unterscheidet sich von dem nach Fig. 3 dadurch, daß die Stege 22b, 23b einen seit­ lichen Abstand voneinander haben. Sie sind stabartig ausge­ bildet und nur an den Kopf 20b angeformt. Ferner sind sie an der Spitze 26b miteinander verbunden. Die Stege 22b, 23b können daher begrenzt radial verformt werden, damit sie z. B. in ein Element 15 nach den Fig. 1, 2 oder 4 einge­ steckt werden und mit diesem eine Schnappverbindung bilden können.
Fig. 12 zeigt ein dornartiges Element 16c mit einem flachen Kopf 20c, der an der Unterseite eine Klebschicht 28c auf­ weist, die von einem ablösbaren Schutzfilm 29c bedeckt ist. An den Kopf 20c ist ein rohrförmiger Dornabschnitt 70 an­ geformt, der am freien Ende bei 71 abgeschrägt ist. Die Abschrägung 71 enthält eine Zahnung 72 über den größten Teil des Umfanges. Sie dient zum wirksamen Durchschneiden der Beutelwände. Der Dornabschnitt 70 weist zwischen den Enden vier im Umfang gleichmäßig beabstandete Zungen 73 auf, die am unteren Ende angebunden und radial bewegbar sind. Das obere Ende 74 der Zungen 73 bildet Schultern, die z. B. mit einem Element 15 nach Fig. 4 zusammenwirken, um das dornartige Element 16c zu verriegeln, nachdem die Beutelwände durchstoßen worden sind.
Mit Hilfe der beschriebenen Entnahmevorrichtung kann ein Beutel, beispielsweise Beutel 10 nach den Fig. 1 und 2 unmittelbar in einen Behälter entleert werden. Zu diesem Zweck muß der Behälter eine Öffnung aufweisen, die mit dem Element 16, 16a, 16b eine Schnappverbindung in der oben beschriebenen Weise bildet. In Fig. 13 ist eine im Quer­ schnitt schwalbenschwanzförmige Schiene 60 dargestellt mit einer Kreisöffnung 61 im Steg der Schiene. Um die Öffnung 61 herum ist eine Klebeschicht 62 auf den Steg der Schiene 60 aufgetragen, die durch einen Schutzfilm 63 geschützt ist. Die Schiene 60 dient z. B. zum Verschließen einer Klappmuffe (nicht gezeigt) für eine Kabelverbindung. Mit Hilfe eines Elements 16, 16a bzw. 16′, wie es in den an­ deren Figuren dargestellt ist, kann der Inhalt eines Beu­ tels 10, z. B. Gießharz, unmittelbar in das Innere der nicht dargestellten Muffe eingefüllt werden. Es versteht sich, daß eine Öffnung 61 mit einer entsprechenden Klebeschicht auch bei einem beliebigen anderen Behälter vorgesehen wer­ den kann. In diesem Fall ist es zweckmäßig, wenn die ela­ stisch nachgebenden Abschnitte für die Schnappverbindung nicht der Öffnung, sondern dem Dornabschnitt zugeordnet sind.
Im zuletzt beschriebenen Fall kann es zweckmäßig sein, den Beutel vom Behälter oder der Schiene 60 zu entfernen. Das geschieht z. B. durch Abreißen von dem Kopf der Elemente 15 und 16 unter Aufhebung der Klebverbindung. Zu diesem Zweck kann der Beutel mit einer Schwächungslinie versehen werden.

Claims (17)

1. Vorrichtung zum Entnehmen von fließfähigem Füllgut durch eine flexible Wand eines Beutels, mit einem eine Durchbohrung und eine die Durchbohrung umgebende ringförmige Dichtfläche aufweisenden ersten Element, eine ringförmige Dichtfläche aufweisenden zweiten Element, das einen dornartigen Abschnitt innerhalb der ringförmigen Dichtfläche zum Durchstechen der Beutelwandung aufweist, wenn die Dichtflächen in dichtendem Eingriff mit gegenüberliegenden äußeren Wandflächen in Eingriff gebracht werden, wobei der dornartige Abschnitt beide Wände durchsticht und innerhalb der ersten Dichtfläche in die Durchbohrung des ersten Elements eintritt, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite Element (15, 15a; 16a, 16b, 16c) als unabhängige Bauteile am Beutel (10) anbringbar sind, der dornartige Abschnitt (21, 21a, 21b, 21c, 70) des zweiten Elements mit der Durchbohrung (50) des ersten Elements (15, 15a) unter Belassung eines Durchgangs für das fließfähige Füllgut in nicht lösbaren Eingriff bringbar ist und die Elemente (15, 15a; 16a, 16b, 16c) im verriegelten Zustand begrenzt gegeneinander bewegbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine ringförmige Dichtfläche eine selbstklebende Klebeschicht (28, 28a, 28b, 28c, 33, 33a) aufweist, die vor dem Gebrauch von einer ablös­ baren Schutzschicht (29, 29a, 29b, 29c, 34, 34a) be­ deckt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das erste Element (15, 15a) eine Gieß­ tülle (30, 30a) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das erste Element als Anschlußteil (60) für einen Behälter ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das erste Element als Behälter ausgebil­ det ist mit einer oberen die Durchbohrung bildenden Öffnung (61).
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennmittel zwei Schneidkanten (25, 25′) aufweisen, die in einem Winkel von 180° an­ geordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennmittel mindestens zwei Schneidkanten aufweisen, die in einem Winkel ungleich 180° angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß drei oder mehr Schneidkanten (25, 25a, 25b, 25c) sternartig angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (25, 25a, 25b, 25c) keilartig verlaufen und in Richtung von der ring­ förmigen Dichtfläche (33) fort konvergieren.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennmittel einen rohrförmigen Dornabschnitt (16c) aufweist mit einer zumindest teilweise umlaufen­ den Schneidkante (72) am freien Ende, die vorzugsweise schräg (72) zur Achse des Dornabschnitts angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennmittel (25a, 25b, 25c) oder der dornartige Abschnitt (21, 21a, 21b, 21c, 70) mindestens einen elastisch nachgebenden Rastabschnitt (24, 24b, 24c) aufweisen, der beim Einführen in die Durchbohrung verformt wird und einen Hinterschnitt verriegelnd hintergreift.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennmittel oder der dornarti­ ge Abschnitt mit einem Abschnitt der Durchbohrung ei­ nen Bajonettverschluß bildet.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbohrung einen Abschnitt aufweist, dessen Wandung abwechselnd Einschnitte (38) und Vorsprünge (36) aufweist, wobei die Anordnung der Einschnitte (38) derartig gewählt ist, daß bei ent­ sprechender Ausrichtung die Schneidkanten (25a, 25b) der Trennmittel durch die Einschnitte (38) hindurch­ steckbar sind, daß oberhalb der Schneidkanten (25a, 25b) Schultern (24a, 24b) geformt sind und die Vor­ sprünge auf der in Einsteckrichtung hinteren Seite Vertiefungen (39) aufweisen, die mit den Schultern (24a, 24b) zusammenwirken.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (39) im Schnitt dreieckförmig sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einschnitte zwischen den Vorsprüngen sich in Einsteckrichtung verjüngen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge als flexible Zungen (36) geformt sind, deren freie Enden einen Abstand voneinander ha­ ben, der kleiner ist als die Breite der die Schneid­ kanten (25a, 25b) aufweisenden Stege (22a, 23a; 22b, 23b).
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Dornabschnitt (21) und ein Ab­ schnitt (12) der Bohrung des ersten Elements (15) eine lösbare Schnappverbindung bilden, die die Elemente (15, 16) in einer Verschlußstellung hält, in der die Wände des Beutels (10) zwischen den Kopfabschnitten (20, 32) gegeneinander liegen.
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