DE3926024C2 - Vorrichtung zum Entnehmen von fließfähigem Füllgut durch eine flexible Wand eines Beutels - Google Patents
Vorrichtung zum Entnehmen von fließfähigem Füllgut durch eine flexible Wand eines BeutelsInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Ent
nehmen von fließfähigem Füllgut durch eine flexible Wand
eines Beutels nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In einer Hinsicht bezieht sich die Erfindung auf eine zwei
teilige, mit dem Beutel verbindbare Vorrichtung zum Formen
einer Entnahmeöffnung.
Aus der DE-OS 25 25 000 ist eine Entnahmevorrichtung be
kannt geworden, die einen im Beutel vorgesehenen ringför
migen Dichtungsteil und einen außerhalb des Beutels vorge
sehenen Entnahmeteil aufweist, das mit dem Dichtungsteil
unter Durchtrennen der Wand zu einer gegen die Wand abge
dichteten Durchgangsverbindung zusammensteckbar ist.
(Ringförmig bedeutet allgemein rundum geschlossen und ist
nicht auf kreisringförmig beschränkt). Am Abdichtteil und
an dem Entnahmeteil vorgesehene ringförmige Dichtflächen
umgeben jeweils eine Durchgangsöffnung und werden beim
Zusammenstecken gegenseitig zur abdichtenden Anlage unter
Zwischenlage der Beutelwand gebracht. Das Trennmittel be
steht aus einem zentrischen Spitzkonus, der in seiner Sei
tenwand die Durchgangsöffnung aufweist und an dessen Basis
eine flachere Konusfläche anschließt, die die Dichtungs
fläche bildet. Beim Zusammenstecken wird die Beutelwand
durchtrennt, bevor die Dichtflächen zusammentreffen. Eine
weitere Relativbewegung in Zusammensteckrichtung ist dann
nicht mehr möglich. Abdichtteil und Entnahmeteil können
miteinander verschraubt werden. Nachteilig bei der bekann
ten Vorrichtung ist jedoch, daß der Spitzkonus die Beutel
wand möglicherweise nicht durchtrennt, sondern lediglich
vorschiebt. Dies kann besonders bei dickwandigen oder
doppelwandigen Beuteln auftreten. Auch wenn die Beutelwand
durchtrennt wird, kann sich leicht eine unzureichende und/
oder ungleichmäßige Öffnung ergeben, die bis in die Dicht
fläche reichen kann und die gewünschte Abdichtung gefährdet.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der
DE-OS 35 44 244 bekannt geworden. Das Abdichtteil und das
Entnahmeteil weisen Rastmittel auf, die radial außerhalb
der Dichtflächen und im axialen Abstand zu diesen so ange
ordnet sind, daß sie beim Zusammenstecken die Wand des
Beutels zwischen sich erfassen und straffen, bevor die
Trennmittel wirksam werden. Mit Hilfe einer derartigen
Entnahmevorrichtung kann fließfähiges Füllgut auch zuver
lässig aus dickwandigen und doppelwandigen Behältern ent
nommen werden. Das Abdichtteil wird von einem Ring gebil
det, der an seinem Außenumfang eine Ringnut aufweist, in
die Rastzungen des Entnahmeteils einschnappen.
Diese bekannte Entnahmevorrichtung macht erforderlich, daß
Abdichtteile vorsorglich auch in solche Beutel eingegeben
werden, die unter Umständen nicht mit der Entnahmevorrich
tung geleert werden. Für solche Fälle ist jedoch das Ab
dichtteil nachteilig, da es beim Entleeren des Beutels mit
austritt und in den zu vergießenden Bereich gelangt. lnsbe
sondere bei Gießharzen für elektrische Verbindungen, bei
spielsweise Kabelverbindungen, ist das Eingießen des Ab
dichtteils insbesondere aus Gründen der elektrischen Iso
lierung unerwünscht.
Das im Beutel frei umherschwimmende Abdichtteil kann
leicht aufgefunden werden, wenn die im Beutel befindliche
Substanz durchsichtig oder zumindest durchscheinend ist.
In manchen Fällen ist das fließfähige Gut hingegen so dun
kel, daß das Abdichtteil nur durch Ertasten aufgefunden
werden kann.
Aus der EP 0 322 980 ist eine Vorrichtung zum Entnehmen
von fließfähigem Füllgut durch eine flexible Wand eines
Beutels bekanntgeworden, die einteilig mit aneinander gelenkten
Elementen ausgebildet ist, wobei eines einen Dorn
und das andere eine Tülle enthält. Es ist erforderlich,
die bekannte Vorrichtung sehr nahe an einer Kante des Beutels
anzubringen. Es ist zwar ohne weiteres möglich, mit
der bekannten Vorrichtung einen Beutel zu öffnen. Bei der
Abgabe des Mediums aus dem Beutel können jedoch Schwierigkeiten
auftreten. Bei der Abgabe wird der Beutel von Hand
oder mit Hilfe einer geeigneten Vorrichtung unter Druck
gesetzt. Dadurch verformen sich die Beutelwände kissenartig,
insbesondere auch im Bereich der Entnahmevorrichtung.
Da dieser Druck nicht automatisch senkrecht zu den
Flächen der bekannten Entnahmevorrichtung verläuft, vielmehr
in einem Winkel dazu, werden mehr oder weniger hohe
Ablösekräfte wirksam. Es besteht daher die Gefahr, daß
trotz einer Verklebung die Vorrichtung vom Beutel zumindest
teilweise getrennt wird und das Medium unkontrolliert
austritt. Diese Gefahr kann zwar verringert werden, wenn
die Bedienungsperson die beiden Elemente der Entnahmevorrichtung
von Hand erfaßt. Hierzu ist jedoch eine gewisse
Geschicklichkeit der Bedienungsperson erforderlich. Außerdem
wird dadurch die Handhabung der Vorrichtung beim Entnehmen
der Flüssigkeit erschwert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Entnehmen von fließfähigem Füllgut durch eine flexible
Wand eines Beutels mit an gegenüberliegenden Seiten des
Beutels anbringbaren Teilen so zu verbessern, daß die
Teile während der Entnahme sicher am Beutel gehalten sind.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs
1 gelöst.
Erstes und zweites Element der erfindungsgemäßen Entnahmevorrichtung
können an beliebiger Stelle des Beutels angebracht
werden, insbesondere in ausreichendem Abstand zu
den Kanten. Durch die Verriegelung der beiden Elemente ist
gewährleistet, daß die Dichtflächen weitgehend parallel
bleiben, auch wenn ein erheblicher Druck beim Entnehmen
entsteht. Ein derartiger Druck ist nicht nicht nur schädlich,
sondern führt dazu, daß die Wände des Beutels fest
gegen die Dichtflächen der Elemente angepreßt werden, so
daß die Gefahr eines Lösens der Klebverbindung in keiner
Weise besteht.
Das Trennmittel bzw. der dornartige Abschnitt wird in
der Durchbohrung des anderen Elements verriegelt, jedoch
derart, daß die Elemente eine Relativbewegung ausführen
können. Beim Durchstoßen mit dem Trennmittel liegen beide
Beutelwände zunächst gegeneinander, wodurch nur ein sehr
enger Durchgang zum anderen Element hin geschaffen ist.
Damit das fließfähige Gut frei über das andere Element
bzw. seine Durchbohrung austreten kann, müssen die Beutel
wände einen gewissen Abstand voneinander haben. Dieser Ab
stand wird dadurch erhalten, daß erstes und zweites Ele
ment bis zu einem Anschlag auseinanderbewegt werden. Das
fließfähige Gut kann nunmehr frei in den Durchgang eintre
ten, der zwischen der Durchbohrung im ersten Element und
dem dornartigen Trennmittel am zweiten Element gebildet
ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht mithin aus einer
Fassung und einem in der Fassung verriegelbaren Trennmit
tel (Dorn), die beide durch Klebung mit der Beutelwand
verbindbar sind und dadurch zugleich eine Abdichtung her
stellen. Die Verriegelung zwischen den beiden Elementen
kann eine herkömmliche Schnappverbindung sein, wie sie in
vielen Modifikationen bekannt geworden ist, oder eine form
schlüssige Verbindung, z. B. ein Bajonettverschluß oder
dergleichen. In beiden Fällen ist erforderlich, daß in
Einsteckrichtung bzw. entgegengesetzt dazu beide Elemente
begrenzt relativ zueinander bewegbar sind, um das Austre
ten des fließfähigen Guts aus dem Beutel zuzulassen. Der
Materialeinsatz und der Herstellungsaufwand für die Ele
mente sind äußerst gering. Vor allen Dingen wird der Nach
teil vermieden, daß ein Teil der Entnahmevorrichtung im
Beutel zusammen mit dem fließfähigen Gut eingebracht wer
den muß.
Damit eine rasche Verklebung der Elemente mit der Beutel
wand erfolgen kann, weisen die ringförmigen Dichtflächen
vorzugsweise eine selbstklebende Schicht auf, die vor Ge
brauch mit einer ablösbaren Schutzschicht bedeckt ist.
Insbesondere wenn das eine Element eine Gießtülle auf
weist, kann die erfindungsgemäße Entnahmevorrichtung dazu
verwendet werden, den Inhalt des Beutels unmittelbar in
einen Behälter oder dergleichen einzufüllen. Alternativ
kann indessen das erste die Durchbohrung aufweisende Ele
ment selbst ein Anschlußteil für einen Behälter sein.
Schließlich kann das erste Element vom Behälter bzw. von
einem Abschnitt des Behälters gebildet sein. So ist z. B.
vorgeschlagen worden, eine sogenannte Klappmuffe für eine
Kabelverbindung mit einer im Querschnitt schwalbenschwanz
förmigen Schiene zu verschließen. Wird diese Schiene mit
einer Durchbohrung versehen, kann das zweite Element, das
als dornartiges Trennmittel geformt ist, in die Durchboh
rung eingesteckt werden und mit dieser verriegelnd zusam
menwirken. Auf diese Weise kann z. B. ein Gießharz vom Beu
tel aus direkt in das Innere der Muffe eingefüllt werden.
Befindet sich eine Durchbohrung an der Oberseite eines Be
hälters, kann auf die beschriebene Art und Weise ein Beu
tel unmittelbar in den Behälter auf entleert werden. Aller
dings sollten für diesen Fall Vorkehrungen getroffen wer
den, den Beutel nach dem Entleeren zu entfernen, z. B. durch
Abreißen des Beutels oder durch Abbrechen des oberen Teils
des dornartigen Abschnitts, der aber nicht in den Behälter
fallen darf.
Es ist denkbar, das Trennmittel hülsenartig auszubilden
mit Reißzähnen, die sich nur teilweise um das freie Ende
der Hülse herum erstrecken. Dies ist z. B. aus der bereits
beschriebenen DE-OS 35 44 244 bekannt geworden. Mit dem
bekannten Trennmittel wird ein Plättchen aus der Beutel
wand ausgeschnitten, das jedoch über einen Abschnitt mit
der Beutelwand verbunden bleibt. Bei der Anwendung eines
derartigen Trennmittels auf die Erfindung muß nur dafür
gesorgt werden, daß zwischen der Außenseite des Trennmit
tels und der Innenwand der Durchbohrung ausreichend Platz
vorhanden ist für den Durchtritt des fließfähigen Gutes.
Alternativ kann das Trennmittel mindestens zwei Schneid
kanten aufweisen, die in einem Winkel gleich oder ungleich
180° angeordnet sind. Schneidkanten im Winkel von 180° zu
einander formen einen geraden Feinschnitt in die Beutel
wand, der sich leicht wieder schließt. Mehrere Schneidkan
ten, die in einem Winkel zueinander verlaufen, schneiden
winklige Lappen heraus, die mit der Beutelwand verbunden
bleiben, die jedoch bei einem Wegklappen einen ausreichend
großen Durchgang für das fließfähige Gut bereitstellen.
Vorzugsweise sind drei oder mehr Schneidkanten sternartig
angeordnet, wobei zwecks eines verbesserten Schneideffek
tes die Schneidkanten keilförmig verlaufen und in Richtung
von der ringförmigen Dichtfläche fort bzw. in Einsteck
richtung konvergieren.
Sollen die beiden Elemente der erfindungsgemäßen Entnahme
vorrichtung über eine Schnappverbindung verriegelbar sein,
muß mindestens ein Element mit einem elastisch nachgeben
den Abschnitt versehen werden, der bei einem Zusammenstec
ken der beiden Elemente einen Hinterschnitt des anderen
Elements erfaßt. Besonders einfach ist die Ausformung eines
nachgebenden Abschnitts am dornartigen Abschnitt, der z. B.
mit einer Verengung in der Bohrung des anderen Elements
verriegelnd zusanmenwirkt.
Das Trennmittel muß, damit es beide Beutelwände sicher
durchschneiden kann, verhältnismäßig scharf und widerstands
fähig sein. Wird hierfür Kunststoffmaterial verwendet,
kann der geeignete Werkstoff verhältnismäßig hart sein und
eine äußerst geringe Bruchdehnung aufweisen. Die zulässige
Deformation des nachgebenden Teils des Trennmittels reicht
u. U. nicht aus, eine sichere Schnappverbindung herzustel
len. Es muß vermieden werden, daß die Schnappverbindung
wieder gelöst wird. Beim Ausgießen des Guts aus einem
Beutel können beträchtliche Drücke auftreten, vor allen
Dingen, wenn zusätzliche Hilfsmittel eingesetzt werden, um
den Inhalt des Beutels unter Preßdruck zu setzen. Die
Schnappverbindung zwischen den Elementen muß auch dem er
höhten Druck standhalten. Es kann daher zweckmäßig sein,
den nachgebenden Abschnitt in das andere Element zu ver
legen. Eine Ausführungsform der Erfindung sieht hierzu vor,
daß die Durchbohrung einen Abschnitt aufweist, dessen Wan
dung abwechselnd Einschnitte und Vorsprünge aufweist, wo
bei die Anordnung der Einschnitte derart gewählt ist, daß
bei entsprechender Ausrichtung die Schneidkanten der Trenn
mittel durch die Einschnitte hindurchsteckbar sind, daß
oberhalb der Schneiden Schultern geformt sind und die Vor
sprünge auf der in Einsteckrichtung hinteren Seite der Ver
tiefungen aufweisen, die mit den Schultern zusammenwirken.
Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung werden die Schnei
den zunächst ohne eine Verformungsarbeit zu leisten durch
die Schlitze hindurchgesteckt. Da die Schlitze verhältnis
mäßig schmal sind, reicht eine minimale Drehung des ersten
Elements bzw. seines dornartigen Abschnitts aus, damit
die Schultern der Schneiden nicht mehr in Ausziehrichtung
durch die Schlitze hindurchtreten können, sondern statt
dessen in die Vertiefungen gelangen, die an der hinteren
Seite der Vorsprünge geformt sind. Die Verriegelung wird
noch dadurch verbessert, daß die Schlitze von flexiblen
Zungen gebildet sind, die mit ihren freien Enden so nahe
beieinander liegen, daß bei einem Zurückziehen des Dornab
schnitts die Schultern gegen die freien Enden der Zungen
stoßen oder automatisch seitlich in die Vertiefungen hin
eingleiten, so daß in keinem Fall ein Lösen der Verbindung
mehr möglich ist.
Wie bereits erwähnt, sind die verschiedensten bekannten
Schnappverbindungen für die erfindungsgemäße Vorrichtung
verwendbar. Es soll an dieser Stelle davon abgesehen wer
den, hierzu weitere Beispiele zu nennen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend an
hand von Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung nach der Erfindung nach der
Anbringung an einem Beutel.
Fig. 2 zeigt die Vorrichtung nach Fig. 1 in der Position,
in der die Entnahmevorrichtung entleert wird.
Fig. 3 zeigt in Seitenansicht vergrößert das dornartige
zweite Element der Vorrichtung nach Fig. 1.
Fig. 4 zeigt vergrößert im Schnitt das erste Element der
Vorrichtung nach Fig. 1.
Fig. 5 zeigt eine Untersicht des Elements nach Fig. 3.
Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht eines abgewandelten zweiten
Elements.
Fig. 7 zeigt einen Schnitt durch ein abgewandeltes Element.
Fig. 8 zeigt eine Draufsicht auf das Element nach Fig. 7.
Fig. 9 zeigt im Schnitt die Elemente nach Fig. 6 und 7 im
zusammengebauten Zustand in einer ersten Relativ
position.
Fig. 10 zeigt eine ähnliche Darstellung wie Fig. 9 mit den
Elementen in einer zweiten Relativposition.
Fig. 11 zeigt in Seitenansicht eine abgewandelte Ausfüh
rungsform eines zweiten Elements der Vorrichtung
nach der Erfindung.
Fig. 12 zeigt eine weitere abgewandelte Ausführungsform
eines zweiten Elements der Vorrichtung nach der
Erfindung.
Fig. 13 zeigt perspektivisch eine abgewandelte Ausführungs
form eines ersten Elements.
Ein Beutel 10 ist aus Kunststoffolie hergestellt, die an
den Rändern 11 verschweißt ist. Der Beutel 10 enthält eine
fließfähige Substanz, z. B. flüssiges Gießharz. An dem Beu
tel 10 ist eine Entnahmevorrichtung 14 angebracht, die aus
einem ersten Element 15 und einem zweiten Element 16 be
steht. Die Elemente 15 und 16 werden nachfolgend anhand
der Fig. 3 bis 5 näher erläutert.
Das in den Fig. 3 und 5 dargestellte Element 16 weist
einen flachen plattenartigen Kopf 20 auf, an den ein Dorn
21 angeformt ist. Der Dorn besteht aus sich rechtwinklig
kreuzenden Stegen 22, 23, die im mittleren Bereich eine
sich radial nach außen erstreckende Schulter 24 aufweisen.
Unterhalb der Schultern 24 sind die Außenkanten der Stege
22, 23 von Schneidkanten 25 gebildet, die sich am freien
Ende des Dornabschnitts 21 bei 26 in einer Spitze schnei
den. An der Unterseite des Kopfes 20 ist eine Klebeschicht
28 aufgebracht, die, wie aus Fig. 5 zu erkennen, ein ge
wissen Abstand zu den Stegen 22, 23 hält. Die Klebeschicht
28 ist von einem lösbaren Schutzfilm 29 abgedeckt.
Von den Schultern 24 des Elements 16 erstreckt sich paral
lel zu den Schneidkanten 25 ein Schlitz 51, wodurch die
die Schneidkanten 25 aufweisenden Abschnitte etwas radial
nach innen verformt werden können.
Das einteilig geformte Element 16 besteht aus geeignetem
Kunststoffmaterial großer Härte, so daß scharfe wider
standsfähige Schneidkanten 25 gebildet werden können.
Das Element 15 nach Fig. 4 weist einen Hülsenabschnitt 30
auf, der sich bei 31 konisch verjüngt. Am anderen Ende
weist es einen radialen Flansch 32 auf. Auf dem Flansch ist
eine Klebstoffschicht 33 aufgebracht, die von einem Schutz
film 34 abgedeckt ist. Das Element 15 weist am oberen Ende
einen im Durchmesser verringerten Bohrungsabschnitt 50 auf.
Wenn die Schneidkanten 25 des Elements 16 mit dem Bohrungs
abschnitt 50 in Eingriff treten, können sie radial nach
innen ausweichen. Anschließend schnappen die Schultern 24
hinter den Absatz, welcher durch den Bohrungsabschnitt 50
gebildet ist, so daß das Element 16 nicht aus dem Element
15 wieder herausgezogen werden kann.
Bei der Anbringung der Elemente 15, 16 der Entnahmevorrich
tung werden zunächst die Schutzfilme 29 und 34 von den
selbstklebenden Schichten 28 bzw. 33 entfernt (Fig. 1 und
2). Anschließend wird das Element 15 mit der Außenseite
einer Beutelwand verklebt. Danach wird von der gegenüber
liegenden Seite der Dornabschnitt 21 durch beide Beutel
wände hindurchgestoßen und in das Element 15 in der oben
beschriebenen Art und Weise eingeführt. Das Element 16
wird soweit in das Element 15 hineingesteckt, daß die
Klebeschicht 28 mit der zugekehrten Außenseite der Beutel
wand ebenfalls verklebt. Werden nun die Elemente 15, 16
durch einen entsprechenden entgegengesetzten Druck auf den
Beutel auseinanderbewegt, kann das Medium zwischen dem
Dornabschnitt 21 und der Durchbohrung 50 des Hülsenab
schnitts 30 austreten, wie durch die Pfeile 42 in Fig. 2
angedeutet. Die vier Schneidkanten 25 des Dornabschnitts
21 erzeugen einen Kreuzschnitt in der Beutelwandung, wo
durch vier dreieckige Lappen gebildet sind, die beim Heraus
fließen des Mediums in den Durchgang hineinklappen, wie
bei 43 zu erkennen. Die Schultern 24 des Dornabschnitts 21
verhindern, daß er aus dem ersten Element 15 herausgezogen
werden kann.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 6 bis 10 werden
für gleiche Teile wie bei der vorstehend beschriebenen Aus
führungsform die gleichen Bezugszeichen verwendet, denen
ein "a" hinzugefügt ist.
Am oberen Ende der Durchbohrung des Elements 15 sind bei
35 an die Wandung Zungen 36 angeformt. Die Zungen sind
paarweise so angeordnet, daß sie einen von oben nach unten
verlaufenden V-förmigen Schlitz 37 bilden, der seine engste
Stelle bei 38 hat. Durch die Zungen 36 sind jeweils zwi
schen benachbarten Zungen 36 im Querschnitt umgekehrt V-
förmige Vertiefungen 39 gebildet. Die Anzahl der Schlitze
37 ist derart, daß das von den Schneidkanten 25a des Trenn
elements 16a gebildete Kreuz durch die Schlitze 37 hin
durchgesteckt werden kann, wenn die Schneidkanten 25a zur
Achse jeweils von vier um 90° versetzten Schlitzen 37 aus
gerichtet sind. Da die Breite der Schneidkanten 25a bzw.
der Stege 22a, 23a etwas größer ist als der engste Quer
schnitt 38 der Schlitze 37, werden die flexibel ausgebil
deten Zungen 36 etwas verformt. Ist der Dornabschnitt 21a
soweit hindurchgesteckt, daß die Schultern 24a den Engquer
schnitt 38 passiert haben, geht die Verformung der Zungen
36 zurück, wodurch diese verhindern, daß der Dornabschnitt
21a wieder herausgezogen werden kann. Im Gegenteil, bei
einem Zug am Element 16a in Ausziehrichtung gelangen die
Schultern 24a in die umgekehrt V-förmigen Vertiefungen 39,
wodurch der Dornabschnitt 21 unlösbar mit dem Element 15a
verbunden bleibt. Dies geht aus den Fig. 9 und 10 her
vor, in denen das Zusammenstecken der Elemente 15a und 16a
dargestellt ist.
In Fig. 10 ist dargestellt, wie der Dornabschnitt 21a weit
in die Bohrung des Hülsenabschnitts 30a eingesteckt wird.
Wird er, wie in Fig. 9 dargestellt, in Ausziehrichtung 40
bewegt, werden die Schultern 24a in die Vertiefungen 39
zwischen benachbarten flexiblen Zungen eingeführt und kom
men mit dem Anbindungspunkt 35 für die Zungen 36 in Anlage.
Ein weiteres Herausziehen ist dann nicht mehr möglich. Man
erkennt ferner, daß zwischen der Bohrungswand des Hülsenab
schnitts 30a und den Stegen 22a, 23a des Dornabschnitts 21a
ein in Sektoren unterteilter Durchgang gebildet ist, durch
den fließfähiges Medium hindurchtreten kann.
Die Verriegelung der Elemente 15a, 16a erfolgt bei der Aus
führungsform nach den Fig. 6 bis 10 durch eine geeignete
Schnappverbindung. Bei dieser Schnappverbindung ist der
Dornabschnitt 21a als starres Teil ausgebildet, während das
Element 15a nachgiebige Abschnitte (Zungen 36) aufweist.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 ist hin
gegen das dornartige Element 16 nachgebend geformt. Es ver
steht sich, daß auch beliebige andere geeignete Schnapp
verbindungen angewendet werden können. Auch die Form des
Dornabschnitts 21, 21a kann vielfach modifiziert werden.
So kann beispielsweise anstelle eines Kreuzes von Schneid
kanten auch eine ringförmige Schneidkante verwendet werden.
Soll der Beutel nicht vollständig geleert werden, werden
z. B. die Elemente 15 und 16 weiter ineinander geschoben,
wie in Fig. 1 dargestellt, so daß der Durchgang für das
Medium unterbrochen ist. Um die Schließstellung zu halten,
kann in der Bohrung des Elements 15 ein innerer Vorsprung
12 geformt sein, der mit den Schultern 24 des Elements 16
eine leicht lösbare Schnappverbindung bildet.
Das in Fig. 11 gezeigte Element 16b unterscheidet sich von
dem nach Fig. 3 dadurch, daß die Stege 22b, 23b einen seit
lichen Abstand voneinander haben. Sie sind stabartig ausge
bildet und nur an den Kopf 20b angeformt. Ferner sind sie
an der Spitze 26b miteinander verbunden. Die Stege 22b, 23b
können daher begrenzt radial verformt werden, damit sie
z. B. in ein Element 15 nach den Fig. 1, 2 oder 4 einge
steckt werden und mit diesem eine Schnappverbindung bilden
können.
Fig. 12 zeigt ein dornartiges Element 16c mit einem flachen
Kopf 20c, der an der Unterseite eine Klebschicht 28c auf
weist, die von einem ablösbaren Schutzfilm 29c bedeckt ist.
An den Kopf 20c ist ein rohrförmiger Dornabschnitt 70 an
geformt, der am freien Ende bei 71 abgeschrägt ist. Die
Abschrägung 71 enthält eine Zahnung 72 über den größten
Teil des Umfanges. Sie dient zum wirksamen Durchschneiden
der Beutelwände. Der Dornabschnitt 70 weist zwischen den
Enden vier im Umfang gleichmäßig beabstandete Zungen 73
auf, die am unteren Ende angebunden und radial bewegbar
sind. Das obere Ende 74 der Zungen 73 bildet Schultern,
die z. B. mit einem Element 15 nach Fig. 4 zusammenwirken,
um das dornartige Element 16c zu verriegeln, nachdem die
Beutelwände durchstoßen worden sind.
Mit Hilfe der beschriebenen Entnahmevorrichtung kann ein
Beutel, beispielsweise Beutel 10 nach den Fig. 1 und 2
unmittelbar in einen Behälter entleert werden. Zu diesem
Zweck muß der Behälter eine Öffnung aufweisen, die mit dem
Element 16, 16a, 16b eine Schnappverbindung in der oben
beschriebenen Weise bildet. In Fig. 13 ist eine im Quer
schnitt schwalbenschwanzförmige Schiene 60 dargestellt mit
einer Kreisöffnung 61 im Steg der Schiene. Um die Öffnung
61 herum ist eine Klebeschicht 62 auf den Steg der Schiene
60 aufgetragen, die durch einen Schutzfilm 63 geschützt
ist. Die Schiene 60 dient z. B. zum Verschließen einer
Klappmuffe (nicht gezeigt) für eine Kabelverbindung. Mit
Hilfe eines Elements 16, 16a bzw. 16′, wie es in den an
deren Figuren dargestellt ist, kann der Inhalt eines Beu
tels 10, z. B. Gießharz, unmittelbar in das Innere der nicht
dargestellten Muffe eingefüllt werden. Es versteht sich,
daß eine Öffnung 61 mit einer entsprechenden Klebeschicht
auch bei einem beliebigen anderen Behälter vorgesehen wer
den kann. In diesem Fall ist es zweckmäßig, wenn die ela
stisch nachgebenden Abschnitte für die Schnappverbindung
nicht der Öffnung, sondern dem Dornabschnitt zugeordnet
sind.
Im zuletzt beschriebenen Fall kann es zweckmäßig sein, den
Beutel vom Behälter oder der Schiene 60 zu entfernen. Das
geschieht z. B. durch Abreißen von dem Kopf der Elemente 15
und 16 unter Aufhebung der Klebverbindung. Zu diesem
Zweck kann der Beutel mit einer Schwächungslinie versehen
werden.
Claims (17)
1. Vorrichtung zum Entnehmen von fließfähigem Füllgut durch
eine flexible Wand eines Beutels, mit einem eine Durchbohrung
und eine die Durchbohrung umgebende ringförmige
Dichtfläche aufweisenden ersten Element, eine ringförmige
Dichtfläche aufweisenden zweiten Element, das einen
dornartigen Abschnitt innerhalb der ringförmigen Dichtfläche
zum Durchstechen der Beutelwandung aufweist,
wenn die Dichtflächen in dichtendem Eingriff mit gegenüberliegenden
äußeren Wandflächen in Eingriff gebracht
werden, wobei der dornartige Abschnitt beide Wände
durchsticht und innerhalb der ersten Dichtfläche in die
Durchbohrung des ersten Elements eintritt, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste und zweite Element (15,
15a; 16a, 16b, 16c) als unabhängige Bauteile am Beutel
(10) anbringbar sind, der dornartige Abschnitt (21,
21a, 21b, 21c, 70) des zweiten Elements mit der Durchbohrung
(50) des ersten Elements (15, 15a) unter Belassung
eines Durchgangs für das fließfähige Füllgut in
nicht lösbaren Eingriff bringbar ist und die Elemente
(15, 15a; 16a, 16b, 16c) im verriegelten Zustand begrenzt
gegeneinander bewegbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine ringförmige Dichtfläche eine
selbstklebende Klebeschicht (28, 28a, 28b, 28c, 33,
33a) aufweist, die vor dem Gebrauch von einer ablös
baren Schutzschicht (29, 29a, 29b, 29c, 34, 34a) be
deckt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das erste Element (15, 15a) eine Gieß
tülle (30, 30a) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das erste Element als Anschlußteil (60)
für einen Behälter ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das erste Element als Behälter ausgebil
det ist mit einer oberen die Durchbohrung bildenden
Öffnung (61).
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trennmittel zwei Schneidkanten
(25, 25′) aufweisen, die in einem Winkel von 180° an
geordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trennmittel mindestens zwei
Schneidkanten aufweisen, die in einem Winkel ungleich
180° angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß drei oder mehr Schneidkanten (25, 25a, 25b, 25c)
sternartig angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidkanten (25, 25a, 25b,
25c) keilartig verlaufen und in Richtung von der ring
förmigen Dichtfläche (33) fort konvergieren.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trennmittel einen rohrförmigen Dornabschnitt
(16c) aufweist mit einer zumindest teilweise umlaufen
den Schneidkante (72) am freien Ende, die vorzugsweise
schräg (72) zur Achse des Dornabschnitts angeordnet
ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trennmittel (25a, 25b, 25c)
oder der dornartige Abschnitt (21, 21a, 21b, 21c, 70)
mindestens einen elastisch nachgebenden Rastabschnitt
(24, 24b, 24c) aufweisen, der beim Einführen in die
Durchbohrung verformt wird und einen Hinterschnitt
verriegelnd hintergreift.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trennmittel oder der dornarti
ge Abschnitt mit einem Abschnitt der Durchbohrung ei
nen Bajonettverschluß bildet.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Durchbohrung einen Abschnitt
aufweist, dessen Wandung abwechselnd Einschnitte (38)
und Vorsprünge (36) aufweist, wobei die Anordnung der
Einschnitte (38) derartig gewählt ist, daß bei ent
sprechender Ausrichtung die Schneidkanten (25a, 25b)
der Trennmittel durch die Einschnitte (38) hindurch
steckbar sind, daß oberhalb der Schneidkanten (25a,
25b) Schultern (24a, 24b) geformt sind und die Vor
sprünge auf der in Einsteckrichtung hinteren Seite
Vertiefungen (39) aufweisen, die mit den Schultern
(24a, 24b) zusammenwirken.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vertiefungen (39) im Schnitt dreieckförmig
sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Einschnitte zwischen den Vorsprüngen
sich in Einsteckrichtung verjüngen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorsprünge als flexible Zungen (36) geformt
sind, deren freie Enden einen Abstand voneinander ha
ben, der kleiner ist als die Breite der die Schneid
kanten (25a, 25b) aufweisenden Stege (22a, 23a; 22b,
23b).
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Dornabschnitt (21) und ein Ab
schnitt (12) der Bohrung des ersten Elements (15) eine
lösbare Schnappverbindung bilden, die die Elemente
(15, 16) in einer Verschlußstellung hält, in der die
Wände des Beutels (10) zwischen den Kopfabschnitten
(20, 32) gegeneinander liegen.
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