DE3929737A1 - Zahnfarben-auswaehlvorrichtung - Google Patents
Zahnfarben-auswaehlvorrichtungInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
- A61C19/00—Dental auxiliary appliances
- A61C19/10—Supports for artificial teeth for transport or for comparison of the colour
Description
Die Erfindung geht aus von einer Auswählvorrichtung
nach der Gattung des Hauptanspruchs. Solche
Vorrichtungen sind in mancherlei Ausgestaltungen schon
seit längerem bekannt.
Die menschlichen Zähne sind ein Teil des Skeletts und
haben eine Vielzahl verschiedener Funktionen. Als
Bestandteil des Kausystems haben sie die Aufgabe,
Nahrung zu erfassen, abzubeißen und zu zerkleinern,
wobei sie die Bewegung des Unterkiefers steuern. Darüber
hinaus wirken die Zähne bei der Gestaltung der
menschlichen Sprache mit. Die Zähne dienen auch als
Ausdrucksmittel in zwischenmenschlichen Beziehungen,
beispielsweise bei Freude und Aggression.
Funktionstüchtige Zähne werden in der Musik beim
Spielen von Blasinstrumenten und beispielsweise in der
Artistik gebraucht. Schließlich gewinnt der ästhetische
Ausdruck eines menschlichen Antlitzes durch ein
wohlgeformtes Gebiß.
Die Zähne werden nach ihrer Stellung im Zahnbogen und
nach ihrer Aufgabe in Schneidezähne, Eckzähne,
kleine Mahlzähne und große Mahlzähne eingeteilt. Diese
Zähne sind jeweils unterschiedlich geformt.
Am Zahn selbst unterscheidet man zunächst die Zahnkrone
und die Zahnwurzel. Die Krone ragt in die Mundhöhle, die
Wurzel steckt im Kieferknochen. Der Bereich zwischen der
Krone und der Wurzel wird als Zahnhals bezeichnet. Die
einzelnen Kronen der Zähne des Gebisses sind voneinander
sehr verschieden. Die Hauptmasse eines Zahns besteht aus
Zahnbein (Dentin). Das Zahnbein ist im Bereich der Krone
mit Zahnschmelz bedeckt, wobei die Schmelzkappe am
Zahnhals die kleinste und an den Randleisten der
Kaufläche eines Zahns die größte Dicke aufweist. Im
Bereich der Zahnwurzel ist das Zahnbein mit Wurzelzement
überzogen.
Die Farbe eines einzelnen Zahns ist nicht gleichmäßig
und auch nicht gleichförmig über den Zahn verteilt.
Die Farbhelligkeit und die Transparenz nehmen von der
Schneidkante oder der Kaufläche eines Zahns zum Zahnhals
hin ab. Der Zahnschmelz zeigt eine weißlich-bläuliche
Farbe, das Zahnbein gelbliche bis bräunliche Farbtöne.
Zahnhals und Wurzelzement sind ebenfalls von gelblich
bräunlicher Farbe, meist jedoch dunkler als das
entsprechende Zahnbein. Die Eckzähne sind im allgemeinen
etwas dunkler als die übrigen Zähne.
Die Farbtönungen der Zähne können bei verschiedenen
Individuen stark unterschiedlich sein. Darüber hinaus
sind auf einzelnen Zähnen häufig farbliche Einschlüsse
zu finden, die dunkler oder heller als die unmittelbare
Umgebung getönt sind. Schließlich werden mit zunehmendem
Lebensalter die Zähne dunkler und verlieren an Transluzenz.
Bei der Restauration eines Zahns oder eines Gebisses
muß außer der Form und der Größe und der funktionellen
eines Zahns vor allem die Zahnfarbe richtig gewählt
werden. Dabei soll sich eine Zahnrestauration nicht
nur geschmackvoll in den Zahnbogen einfügen, sondern
sich auch in ihrem Farbverlauf den individuellen
Gegebenheiten der Nachbarzähne und des ganzen Gebisses
anpassen.
Soll eine Zahnrestauration, beispielsweise eine Krone,
hergestellt werden, so wird die zu erzielende Zahnfarbe
üblicherweise durch einen Vergleich des natürlichen
Zahns mit einem Musterzahn oder mit einem Farbplättchen
bestimmt. Der Hersteller der Musterzähne faßt die von
ihm angebotenen Zahnfarben in einem Katalog, der meist
Farbring genannt wird, zusammen. Die Musterzähne oder
Farbplättchen sind in nebeneinanderliegenden abgegrenzten
Bereichen mit Halsmasse, Dentinmasse und Schmelzmasse
belegt. Die Kombination dieser drei Massen auf jedem
Musterzahn ist - wie auch die verfügbare Auswahl der
Zahnfarben - vom Hersteller festgelegt. Ein Zahnarzt kann
also nur einen Musterzahn auswählen, dessen Farbe dem
natürlichen Zahn des Patienten am ähnlichsten ist.
Für den Zahnarzt und den Zahntechniker ist die
Kombination der Farbtöne des Zahnhalses, des Zahnbeins
und des Zahnschmelzes nicht reproduzierbar. Außerdem
können farbliche Einlagerungen, Transparenzeffekte,
individuelle Schattierungen und Farbeigenheiten nicht
erfaßt werden. Häufig weichen die Zahnfarbeffekte von
der Musterfarbkombination erheblich ab. Der Zahntechniker
rekonstruiert im Labor eine Restauration nicht nach
den Gegebenheiten beim Patienten, sondern nach den
ihm vorliegenden abstrakten Farbmustern. Eine ästhetisch
befriedigende Restauration bleibt dabei in den meisten
Fällen der Erfahrung des Zahntechnikers, größtenteils
aber dem Zufall überlassen.
Bei der Auswahl der Farben eines Zahnersatzes ist eine
Vielzahl von Randbedingungen zu beachten.
Zunächst ist die Eigenfarbe der Restauration wichtig.
Sie setzt sich zusammen aus dem Farbton, der
Farbintensität und der Farbtemperatur. Eine Rolle spielt
die spektrale Zusammensetzung der jeweiligen Lichtquelle,
mit der die Restauration beleuchtet wird. Der natürliche
Zahn ist nicht opak, sondern an seiner Oberfläche mehr
oder weniger durchscheinend; deshalb sind die
Transparenzen und Transluzenzen des Zahnschmelzes zu
beachten. Lichtreflexionen führen zu Glanzstellen und
Glanzlinien, daher sollte auch die Oberflächenbeschaffenheit
eines Ersatzzahns mit der Oberfläche der Nachbarzähne
übereinstimmen.
Aber auch Fremdfarben verschiedenen Ursprungs
beeinlussen die Farbauswahl. Von Einfluß sind die
Farbe der inneren (Zahnmark) und äußeren (Zahnfleisch,
Zunge, Lippe, Wange) Weichteile in der Umgebung des
Zahns und die Farbe der benachbarten Zahnhartsubstanzen
oder Restaurationen. Rücksicht genommen werden muß
auch auf das umgebende Mundmilieu; ein Austrocknen
der natürlichen Zähne führt dazu, daß sie heller werden.
Mit den bisher bekannten Zahnfarben-Auswählvorrichtungen
ist es nicht möglich, zu einem befriedigenden Ergebnis
bei einer Restauration, geschweige denn zu einem
optimalen funktionellen und ästhetischen Zahnersatz,
zu kommen.
Bei polychromatischen Farbringen, Farbtafeln oder
Musterzähnen, wie sie beispielsweise aus dem
DE 34 29 927 A1, der DE 35 03 084 A1 oder der
DE 36 18 153 A1 bekannt sind, dient als Unterlage für
die Farbmuster-Zahnmasse ein Metallträger. Dieses
Metall beeinflußt die Farbe des Musterzahns durch das
Einstrahlen einer Fremdfarbe von hinten, solche Muster
systeme sind also für eine Restauration in Vollkeramik
nicht geeignet. Durch das Aufbrennen von Farbmustern
auf Metallsubstrate geht auch die Transparenz und die
Transluzenz zugunsten einer Opazität verloren; ein
nach einem solchen Muster aufgebauter restaurierter
Zahn wirkt daher nicht lebendig.
Bei den polychromatischen Farbringen sind auf einem
einzigen Muster mehrere Farben angesiedelt, nämlich
die Farben der Kompartimente Zahnschmelz, Zahnbein
(Dentin) und Zahnhals. Die Farben der Kompartimente
können deshalb nicht einzeln angegeben werden, sondern
nur in der vom Hersteller festgelegten Kombination.
Ein Erfassen der verschiedenen individuellen Farben
oder Farbeffekte eines einzelnen Zahns ist nicht möglich.
Schon gar nicht möglich ist ein Aussuchen des Farbtons
von einzelnen farblichen Einlagerungen im Zahn.
Schließlich gibt es bei den bekannten Farbringen keinen
Weg, dem Zahntechniker Unterlagen über die Transparenz
und die Transluzenz eines Zahns zukommen zu lassen.
Bei den bekannten Mustern ist die Grundfarbe die
Grundfarbe des Dentins. Die Farben von Zahnschmelz und
Zahnhals sind in undefinierter Dicke darüber-geschichtet,
ihre Farbe ist also später nicht mehr eindeutig
reproduzierbar.
Überhaupt ist die Schichtdicke der Farbmuster im
allgemeinen viel zu hoch gewählt und außerdem noch
inhomogen. Dies führt zu Fehlbeurteilungen beim
Heraussuchen eines Farbmusters, weil die Farbintensität
und der Farbton mit von der Schichtdicke abhängen. So kann
eine Farbverschiebung dadurch auftreten, daß im Muster
selbst einzelne Wellenlängen resorbiert oder reflektiert
werden; das Ergebnis kann ein Graueffekt sein.
Die meisten der bekannten Farbmuster sind zahnähnlich
aufgebaut. Ein solches Muster kann aber nicht flächig
an einen Zahn angelegt werden, es herrscht dann ein
verhältnismäßig großer Abstand zwischen dem Muster
und dem Objekt, dem Zahn. Das Auswählergebnis wird
durch umliegende Farben verfälscht, denn es kommt zu
unkontrollierten Licht- und Farbeinstrahlungen. Ein
Aussuchen einer richtigen Farbe wird weiter erschwert
durch die optische Isolation zwischen Muster und Zahn,
denn die Luft hat einen Brechungsindex von etwa n=1,
ein Zahn und auch ein Farbmuster dagegen weisen einen Brechungs
index von n=1,5 bis 1,8 auf.
Nicht nur die Größe und die Form, sondern auch die
unflexible Befestigung des Musters an einer Sonde
stehen einer ordnungsgemäßen Farbbestimmung hinderlich
entgegen. Auch deshalb kann ein Muster nicht flächig
an einen Zahn angelegt werden. Bei einigen
polychromatischen Mustersystemen ist schon die Farbe
eines einzigen Kompartiments größer als ein natürlicher
Zahn. Auch für den Benutzer ist durch die Sperrigkeit
der Muster die Handhabung oft schwierig.
Durch die genannten Nachteile bedingt ist, daß zum
"genauen" Aussuchen der Farbe viel zu viel Zeit
erforderlich ist. Das Auge adaptiert aber schon nach
ganz kurzer Zeit, es stellt sich auf die Lichtverhältnisse
und die Farben in der Umgebung des Zahns ein. Die Folge
davon ist, daß die Farbe falsch ausgewählt wird.
Viele Farbringe kranken auch daran, daß bei den
Farbmustern andere Massen verwendet werden, als sie
nachher bei der Restauration Verwendung finden.
Monochromatische Farbringe gibt es als Intensivfarbräder
oder als Kugelfarbsysteme. Monochromatische Farbringe
sind beispielsweise aus der DE 35 17 344 A1, der
DE 37 13 491 A1 und der EU 02 34 945 A2 bekannt.
Bei Irtensivfarbrädern dienen Intensivfarben zum
Feinadstimmen von vorab grob bestimmten Grundfarben. Dabei
werden Intensivfarben ausgewählt, die der normalen
Zahnfarbe beigemischt werden. Auch hier treten die
oben bereits beschriebenen Schwierigkeiten auf.
Es besteht keine Möglichkeit, den Gesamtfarbeindruck
genau zu bestimmen, es ist nicht möglich, die
Transluzenz und die Transparenz anzugeben, und auch die
Farbe einzelner Kompartimente kann nicht reproduzierbar
bestinmt werden.
Schwierig ist für den Anwender, die Intensivfarben zu
einer individuellen Farbmischung genau anzugeben.
Bei Intensivfarbrädern stehen keine Originalmassen im
später verwendeten Mischungsverhältnis zur Verfügung.
Die Farbmuster sind auf einen opaken Kunststoff- oder
Metallträger aufgebrannt. Dies führt wieder zu einer
Farbbeeinflussung durch die eingestrahlte Fremdfarbe.
Bei Kugelfarbsystemen ist ein flächiges Anlegen des
Farbmusters an einen Zahn durch die unglückliche
Formgestaltung überhaupt nicht möglich. Sowohl der
große mittlere Abstand der Kugel vom Zahn als auch das
punktförmige Anliegen des Musters erschweren den
direkten Vergleich des Farbmusters mit dem Zahn. Das
Farbmuster ist vom Zahn nicht nur optisch sehr gut
isoliert, sondern auch durch Einstrahlungen aus vielen
verschiedenen Quellen farblich getrennt. Die "richtige"
Farbe kann daher praktisch nicht gefunden werden.
Auch bei den Kugelfarbsystemen gibt es keine Möglichkeit
zur Bestimmung der Transparenzeffekte.
Keiner weiteren Erwähnung bedarf die komplizierte
Handhabung derartiger Systeme.
Besonders ungünstig sind die Farbringe, die mit
Schablonen arbeiten, wie sie beispielsweise aus der
DE 26 41 740 C2 oder der EU 01 47 232 B1 bekannt sind.
Der Benutzer muß dabei durch ein Fenster einer farbigen
Schablone auf den Zahn schauen und soll die Zahnfarbe
mit der Farbe der Schablone vergleichen. Schon die
Handhabung an einem lebenden Objekt, nämlich einem
menschlichen Patienten, ist nicht einfach. Eine
korrekte Farbbestimmung ist wegen des großen Abstands
des Musters vom Zahn und wegen der Schattenwirkung des
rahmenförmigen Musters nicht möglich.
Des weiteren wird sich das Auge des Untersuchers eher
auf die größere Farbfläche des Schablonenrahmens als
auf das kleine Fenster konzentrieren, es wird somit
ungewollt farblich abgelenkt und getäuscht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auswählen einer
Zahnfarbe mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß das
Farbmuster an alle sichtbaren Zahnflächen jedes Zahns
flächig angelegt werden kann,
ohne daß ein störender Zwischenraum verbleibt. Als
weiterer Vorteil ist anzusehen, daß die Farbe jedes
einzelnen Zahns für sich bestimmt werden kann. Ein
entscheidender Vorteil ist jedoch, daß die Farbe
einzelner Kompartimente eines Zahns je für sich mit
einem eigenen Farbmuster verglichen werden kann.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen
der im Hauptanspruch angegebenen Farbauswählvorrichtung
möglich.
Besonders vorteilhaft ist, daß die Farbmusterplättchen frei
von Metall oder sonstigen Fremdstoffen und aus dem
gleichen Keramikmaterial wie die spätere Restauration
hergestellt sind.
Für den Anwender von Vorteil ist, daß das Trägerelement
etwa wie ein Schirm gekrümmt und etwa dreieckig
ausgebildet ist und daß die Seiten des Dreiecks
konkav gekrümmt sind. Darüber hinaus ist das
Farbmusterplättchen etwa so breit wie ein Zahn. Durch
diese Merkmale ist es möglich, das Farbmuster an jede
beliebige Stelle jedes einzelnen Zahns dicht anzulegen
und schnell und ohne störende ungewollte Einstrahlungen
die Farbe des Zahns zu bestimmen. Des weiteren ist es
möglich, auf einfache Weise durch ein Anlegen einer
Dreieckspitze auch die Farbe einzelner Einschlüsse oder
Schattierungen exakt zu ermitteln.
Auch die Handhabung der Farbmusterplättchen ist
erfindungsgemäß in vorteilhafter Weise gestaltet. Als
Verbindungselement zwischen dem Plättchen und einem
Haltegriff dient lediglich eine kleine Kugel, die mit
dem Plättchen einstückig verbunden ist. Dadurch ist
das Plättchen am Haltegriff nach allen Richtungen
schwenkbar und kann auf leichte Weise an alle Zähne,
insbesondere auch an die hinteren Zähne und an die
Rückseite der Schneidezähne, zur Farbbestimmung angelegt
werden.
Die mit dem Plättchen einstückige Ausbildung des
Verbindungselements zusammen mit dem glasklar transparenten
Haltegriff hat den weiteren Vorteil, daß jede Einstrahlung
von Fremdfarben auf das Farbmuster vermieden wird, da am
Farbmuster kein Fremdmaterial vorhanden und der Haltegriff
farbneutral ist. Auf das Farbmuster wirken die gleichen
Lichtquellen ein wie auf das Prüfobjekt, den Zahn, und
damit ist ohne weiteres eine genaue Farbbestimmung
möglich.
Ein beachtlicher Vorteil der erfindungsgemäßen
Vorrichtung besteht darin, daß die Farbmusterplättchen
homogen aus einer keramischen Masse derselben
Zahnmusterfarbe hergestellt sind.
Der Zahnmusterfarbe ist abschnittsweise in einem
definierten Maß Transparenzmasse zugegeben, wobei linear
fließende Übergänge mit steigendem Anteil an
Transparenzmasse bestehen. Dadurch
kann an jeder Stelle eines jeden Zahns nicht nur die
richtige Zahnfarbe, sondern auch das richtige Maß an
Transparenz ermittelt werden. Selbstverständlich ist
- wegen der erfindungsgemäß vorteilhaften Form des
Farbmusterplättchens - eine solche Farb- und Transparenz
bestimmung auch an Einschlüssen und Farbflächen eines
Zahns leicht durchzuführen.
Die genaue Farbbestimmung wird noch dadurch erleichtert,
daß selbst die Oberfläche des dreieckigen Farbmuster
plättchens in der gleichen Art bearbeitet, also
beispielsweise poliert, ist wie die vorgesehene
Restauration. Im übrigen entspricht die Dicke des
Farbmusterplättchens der mittleren Verarbeitungsstärke
von Vollkeramiksystemen, wodurch die Genauigkeit der
Farbbestimmung noch weiter erhöht wird.
Nach der Erfindung können die Farben von Zahnbein und
Zahnschmelz getrennt voneinander bestimmt werden, nämlich
mit Hilfe von zwei Sätzen von Farbmustern.
Ein zusätzliches Farbmusterplättchen dient zu einer
Bestimmung der Opazität und enthält einen Übergang von
glasklar transparenter Masse zu opaker Masse.
Obwohl zwischen den erfindungsgemäßen Farbmusterplättchen
und dem Zahn bei der Anwendung praktisch ein Lichtschluß
besteht, kann das Zwischenmedium Luft zwischen dem Zahn
und dem keramischen Farbmuster durch das Einfügen eines
Immersionsöls noch verbessert werden. Das Immersionsöl
dient als Lichtkoppler, sein Brechungsindex ist
entsprechend dem Brechungsindex von Keramik gewählt.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der als Handgriff
dienenden Sonde in Verbindung mit dem Farbmusterplättchen
ermöglicht nicht nur eine einfache Handhabung der
Vorrichtung auch im Seitenzahnbereich, sondern auch
einen schnellen Plättchenwechsel. Darüber hinaus können
die benutzten Plättchen getrennt vom Handgriff
sterilisiert werden. Beim Auswählen eines Zahnfarbmusters
reicht es aus, einen einzigen Handgriff trotz mehrerer
Farbmusterplättchen zu verwenden.
Da die Farbmusterplättchen aus keramischer Masse bestehen,
können sie nicht nur desinfiziert, sondern sogar ohne
Gefahr beliebig oft sterilisiert werden.
Weiter ist von Vorteil, den Aufbewahrungsbehälter in
der Komplementärfarbe der zu bestimmenden Zahnfarben
zu halten. Dies ermöglicht eine optimale Sensibilisierung
des Auges des Zahnarztes vor und während der Farbauswahl
und der Transparenzbestimmung.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der
Beschreibung des Ausführungsbeispiels im Zusammenhang
mit der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel
schematisch dargestellt ist. Die Merkmale können einzeln
oder in beliebiger Kombination verwirklicht und/oder
erfindungswesentlich sein.
Die Erfindung soll nicht auf das Ausführungsbeispiel
beschränkt sein, sie soll sich vielmehr auf alle
Abänderungen und Ausgestaltungen, die durch die Ansprüche
und die offenbarten Merkmale abgedeckt sind, erstrecken.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Farbmusterplättchen
in der Draufsicht, Fig. 2 ein solches Plättchen von
der Seite im Schnitt. In Fig. 3 ist ein Farbmuster
plättchen in Verbindung mit einem Haltegriff, von der
Seite her gesehen, gezeigt, Fig. 4 ist eine Draufsicht
auf den Haltegriff. Die Fig. 5 bis 7 zeigen
Anwendungen des Farbmusterplättchens bei einem Schneide
zahn, und zwar von der Seite, von oben und von vorn.
In den Fig. 8 bis 10 ist die Anwendung eines
Farbmusterplättchens bei einem Backenzahn gezeigt,
nämlich von oben, von der Seite und von vorn.
Fig. 11 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Farbplättchen 11
schematisch dargestellt. Das Farbplättchen hat im
großen und ganzen die Form eines gleichseitigen
Dreiecks, die Seiten 12 des Dreiecks sind jedoch konkav
nach innen gekrümmt, die Spitzen 13, 14, 15 sind
abgerundet. Die in Fig. 1 sichtbare Oberfläche des
Plättchens 11 ist in drei ineinander übergehende Bereiche
16, 17, 18 aufgeteilt.
Erfindungesgemäß umfaßt das Vorrichtungssystem drei
Reihen von Farbplättchen. Die Plättchen sind homogen
aus keramischer Masse einer monochromatischen Musterfarbe,
entsprechend den vom Hersteller vorgegebenen - genormten -
Farbmustern, hergestellt.
In der ersten Farbmusterreihe ist der erste Farbbereich
16 beispielsweise aus reinerZahnbeinfarbe (Dentinfarbe)
aufgebaut. Im zweiten Bereich 17 ist der Zahnbeinfarbe
Transparenzmasse beigemischt, das Mischungsverhältnis
beträgt etwa zwei Drittel Zahnbeinmasse und ein Drittel
Transparenzmasse. Im dritten Bereich 18 beträgt das
Mischungsverhältnis etwa ein Drittel Zahnbeinmasse und
zwei Drittel Transparenzmasse. Die drei Bereiche 16, 17,
18 sind nicht scharf gegeneinander abgegrenzt, vielmehr
verlaufen die Farbübergänge von einem Bereich zu einem
anderen Bereich linear fließend. Das oben angegebene
Mischungsverhältnis gilt nur für die jeweiligen Spitzen
13, 14 und 15, die Dreieckspitzen 13, 14, 15 können also
als das Zentrum der Bereiche 16, 17, 18 angesehen werden.
Bei der zweiten Reihe von Farbmustern ist reine Zahnschmelzfarbe
verwendet. Der erste Bereich 16 enthält die reine
Schmelzmasse, der zweite Bereich 17 besteht aus etwa zwei Drittel
Zahnschmelzmasse und einem Drittel Transparenzmasse,
hergestellt, der dritte Bereich 18 enthält ein Drittel
Schmelzmasse und zwei Drittel Transparenzmasse. Die
Farbübergänge sind auch hier linear fließend. Für die
dritte Farbreihe ist nur ein Plättchen vorgesehen, das
als Transparenzmassenplättchen bezeichnet werden könnte.
Der erste Bereich 16 ist aus glasklarer Transparenzmasse
angefertigt, der zweite Bereich 17 enthält eine Mischung
zu gleichen Teilen aus Transparenzmasse und opaker
Masse und erscheint deshalb grau-klar, im dritten
Bereich 18 ist opake Masse verwendet.
In Fig. 2 ist ein Schnitt durch das Farbmusterplättchen
11 gezeigt. Gleiche Teile sind mit den gleichen
Bezugszeichen versehen, so die im Schnitt sichtbaren
Dreieckspitzen 13 und 14 und die zum Teil sichtbare
untere Dreieckseite 12. Im Schnittbild sieht man den
Aufbau des Farbmusterplättchens 11. Das Trägerelement 22
ist - ähnlich wie ein flacher Regenschirm - im
wesentlichen kugelsegmentartig gekrümmt und weist
eine convexe äußere Seite 21 auf.
Zentrisch auf der konkaven Seite des Trägerelements 22 ist
ein erster Teil eines Verbindungselements gezeigt, nämlich
ein kugelförmiger Kopf 23, der über einen Hals 24 mit dem
Trägerelement 22 verbunden ist. Kopf 23 und Hals 24 sind
mit dem Trägerelement 22 einstückig ausgebildet und
bestehen aus dem gleichen Material und der gleichen Farbe. Als Material ist das
gleiche Keramikmaterial verwendet, das auch für die
spätere Zahnrestauration vorgesehen ist.
Die Größe des in den Fig. 1 und 2 gezeigten Plättchens
liegt etwa in der Größenordnung einer Zahnbreite. Eine
Dreieckseite 12 ist also etwa fünf bis sechs Millimeter
lang. Die gesamte Dicke eines Plättchens 22
entspricht etwa der Dicke einer Vollkeramik-Restauration,
das sind etwa ein bis zwei Millimeter.
In Fig. 3 ist eine vollständige Vorrichtung gezeigt,
wie sie vom Benutzer an das Gebiß eines Patienten
geführt wird. Nicht maßstäblich ist skizziert, wie der
kugelförmige Kopf 23, nämlich der eine Teil des
Verbindungselements, in Ausnehmungen 25 in eine
gabelförmige Halterung 26 eines Haltegriffs 27 eingerastet
ist. Die gabelförmige Halterung 26 mit den Ausnehmungen
25 stellt den anderen Teil des Befestigungselements dar.
Der Haltegriff 27 mit der Gabel 26 ist vorzugsweise aus
transparentem Acrylglas hergestellt und poliert. Durch
diese Maßnahme werden Fremdeinstrahlungen und störende
Farbreflexionen beim Auswählen der Farbe vermieden.
Wie leicht zu erkennen ist, kann das Farbplättchen 11
mit Hilfe des kugelförmigen Kopfs 23 in der Gabel 26 in
fast alle Richtungen verstellt werden. Damit kann der
Benutzer der erfindungsgemäßen Vorrichtung das
Farbmusterplättchen 11 im Mund des Patienten an sämtliche
Zähne, und zwar sowohl an ihre Außenseite als auch an ihre
Innenseite, ohne Schwierigkeiten anlegen.
Fig. 4 zeigt schematisch und nicht maßstabsgerecht eine
andere Ansicht des Haltegriffs 27 mit der Gabel 26.
In Fig. 5 ist ein Schneidezahn 31 in einer Seitenansicht
skizziert. Es sind zwei von den zahllosen Möglichkeiten,
ein Zahnfarbenmusterplättchen 11 an den Zahn 31
anzulegen, angedeutet. Als Beispiel sei angenommen, daß
der Benutzer gerade einen Farbfleck 32 am Zahn 31
untersuchen will. Zunächst ermittelt er aus seinem
Farbenkatalog (Musterplättchensortiment) die Farbe, die für den Zahnfleck zutrifft.
Dann legt er - wie in Fig. 5 gezeigt - das als zutreffend
ermittelte Farbplättchen an den Zahn, um das Verhältnis
von Zahnfarbe zu Transparenzmasse zu bestimmen. Im
gezeigten Beispiel hat er das optimale Verhältnis an
einer bestimmten Stelle der Seite 12 zwischen den Spitzen
13 und 14 gefunden. Am Beispiel der Fig. 5 sieht man
auch, daß der Krümmungsradius der Seiten 12 so ausgelegt
ist, daß ein Plättchen 11 praktisch an alle Zahnflächen
angelegt werden kann. In Fig. 5 ist als weiteres
Beispiel angedeutet, wie auf der lingualen Seite des
Zahns 31 die eine Spitze 14 des Plättchens 11 zur
Farbuntersuchung angelegt ist.
Fig. 6 zeigt einige Anwendungsbeispiele einer
Farbuntersuchung, bei der ein Schneidezahn von oben
skizziert ist.
In Fig. 7 sind vier Anwendungsbeispiele für einen
Schneidezahn 31, der in Frontansicht zu sehen ist,
dargestellt.
Die Fig. 8, 9, 10 zeigen zahlreiche Anwendungs
möglichkeiten für die erfindungsgemäße Vorrichtung
in Verbindung mit einem Backenzahn 34.
Nicht dargestellt ist in den Fig. 5 bis 10, daß
zweckmäßigerweise zwischen das Plättchen 11 und die
Zähne 31 und 34 ein Tropfen Immersionsöl gebracht
werden kann, um eine - wenn auch noch so kleine -
optische Unterbrechung zu vermeiden. Das Immersionsöl
dient als Lichtkoppler und hat den gleichen
Brechungsindex wie der natürliche Zahn und die
Zahnersatzkeramik, nämlich etwa n = 1,5 ... 1,8.
Durch den damit erzielten optischen Lichtschluß
können Fehlinterpretationen der Zahnfarbe vollends
ausgeschlossen werden.
Zweckmäßigerweise werden die Plättchen in einem Behältnis
aufbewahrt und vor allem auch vor ihrer Anwendung aus
einem solchen Behältnis entnommen, das in einer
Komplementärfarbe zu der mittleren Farbe der Plättchen
gehalten ist. Eine solche Komplementärfarbe liegt im
blauen Bereich und hat eine Wellenlänge von etwa
480 ... 490 nm. Damit kann eine Adaption oder eine
Readaption der Augen des Benutzers an Fremdfarben
umgangen werden.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß das erfindungsgemäße
Verbindungselement 23, 26 es auch gestattet, die
Plättchen 11 bei der Suche nach einer optimalen
Farbe schnell auszuwechseln. Dies hat die zusätzliche
angenehme Nebenwirkung, daß für jede Farbuntersuchung
zwar eine Mehrzahl von Plättchen, aber nur ein einziger
Handgriff 27 benötigt wird und anschließend sterilisiert
werden muß.
In Fig. 11 ist eine Variante gezeigt, in der auf ein
Trägerelement 22, das in neutraler Farbe gehalten ist,
als konvexe Fläche 21 eine Keramikschicht aufgetragen
ist. Diese Keramikschicht 21 weist die oben schon
beschriebenen Farb-, Transparenz- und Opak- Eigenschaften
auf.
Claims (37)
1. Vorrichtung zum Auswählen einer Zahnfarbe aus einem
Katalog von - vorzugsweise genormten - Farbmustern für
die Herstellung von Zahnersatz, mit einem Trägerelement,
mit einer mit dem Trägerelement zusammenwirkenden,
gemäß dem Farbmuster eingefärbten, Verblendmasse, mit
einem Haltegriff für das Trägerelement und mit einem
den Haltegriff mit dem Trägerelement verbindenden
Verbindungselement,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - entsprechend der vorgegebenen Zahl von Farbmustern eine Mehrzahl von Trägerelementen (22) vorgesehen ist,
- - die Trägerelemente (22) aus Verblendmasse bestehen,
- - jedes der Trägerelemente (22) jeweils nur eine einzige Zahnmusterfarbe aufweist und
- - das Trägerelement (22) flach ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägerelement (22) vollständig aus Keramik
material hergestellt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Herstellung des Trägerelements (22) das gleiche
Keramikmaterial verwendet ist, wie es zur Herstellung
des Zahnersatzes bereitgehalten wird.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (22)
etwa den Umriß eines gleichseitigen Dreiecks aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seiten (12) des Dreiecks nach einer
vorgebbaren ersten Funktion konkav gekrümmt sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spitzen (13, 14, 15) des Dreiecks
mit einem vorgebbaren Radius abgerundet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge einer Seite (12) des
Dreiecks in der Größenordnung der Breite eines Zahns
(31, 34) liegt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die dem Verbindungselement (23)
abgewandte Fläche (21) des Trägerelements (22) nach
einer vorgebbaren zweiten Funktion konvex gekrümmt ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (23,
26) in an sich bekannter Weise so ausgebildet ist, daß
eine im wesentlichen allseitige Verstellbarkeit des
Trägerelements (22) gegenüber dem Haltegriff (27)
gegeben ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch
folgende Merkmale:
- - auf der Seite des Trägerelements (22) ist als der eine Teil des Verbindungselements (23, 26) ein kugelförmiger Kopf (23) vorgesehen,
- - der kugelförmige Kopf (23) ist über einen Hals (24) mit dem Trägerelement (22) verbunden,
- - auf der Seite des Haltegriffs (27) ist als der andere Teil des Verbindungselements (23, 26) eine am Haltegriff (27) befestigte gabelförmige Halterung (26) vorgesehen,
- - auf der Innenseite der Gabelzinken (26) sind Ausnehmungen (25) zum Einrasten des kugelförmigen Kopfs (23) eingebracht.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der kugelförmige Kopf (23) auf der der äußeren
Fläche (21) abgewandten inneren - gegebenenfalls konkav
ausgebildeten - Fläche des Trägerelements (22)
befestigt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der kugelförmige Kopf (23) auf der konkaven Fläche
zentrisch angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der kugelförmige Kopf
(23) und der Hals (24) aus dem gleichen Keramikmaterial
hergestellt sind wie das Trägerelement (22).
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der kugelförmige Kopf (23)
und der Hals (24) einstückig mit dem Trägerelement
(22) ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe von kugelförmigem
Kopf (23) mit Hals (24) nur wenig mehr als die Dicke
des Trägerelements (22) mißt.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (22)
zusätzlich zur Zahnmusterfarbe auch Transparenzmasse
umfaßt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägerelement (22) mehrere Bereiche (16,
17, 18) mit jeweils unterschiedlichem Mischungsverhältnis
von Zahnmusterfarbe und Transparenzmasse umfaßt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Übergang von einem Bereich (16, 17, 18) eines
einen Mischungsverhältnisses zu einem Bereich (17, 18, 16)
eines anderen Mischungsverhältnisses linear fließend
verläuft.
19. Vorrichtung nach Ansprüch 17 oder 18, dadurch
gekennzeichnet, daß drei Bereiche (16, 17, 18) vorgesehen
sind, von denen ein erster (16) die reine Zahnmusterfarbe,
ein zweiter (17) etwa zwei Drittel Zahnmusterfarbe und
ein Drittel Transparenzmasse und der dritte (18) etwa
ein Drittel Zahnmusterfarbe und zwei Drittel Transparenz
masse enthält.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zentrum je eines der drei Bereiche
(16, 17, 18) im wesentlichen an einer der Spitzen (13, 14,
15) des Dreiecks liegt.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (22)
in der gleichen Weise ausgearbeitet
ist, wie es für die Herstellung des Zahnersatzes vorgesehen
ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der
Beschichtung (21) in der gleichen Weise behandelt ist,
wie es bei der Herstellung des Zahnersatzes vorgesehen
ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß als Zahnmusterfarbe
Zahnbeinmasse verwendet ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß als Zahnmusterfarbe (21)
Zahnschmelzmasse verwendet ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch
gekennzeichnet, daß zusätzlich ein Trägerelement (22)
vorgesehen ist, das aus Transparenzmasse hergestellt
ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägerelement (22) aus
Transparenzmasse und aus opaker Masse besteht.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägerelement (22) aus mehreren Bereichen (16,
17, 18) mit jeweils unterschiedlichem Mischungsverhältnis
von Transparenzmasse und opaker Masse besteht.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet,
daß der Übergang von einem Bereich (16, 17, 18) eines einen
Mischungsverhältnisses zu einem Bereich (17, 18, 16) eines
anderen Mischungsverhältnisses linear fließend verläuft.
29. Vorrichtung nach Ansprüch 27 oder 28, dadurch
gekennzeichnet, daß drei Bereiche (16, 17, 18) vorgesehen
sind, von denen ein erster (16) die reine Transparenzmasse,
ein zweiter (17) etwa gleiche Anteile an Transparenzmasse
und opaker Masse und der dritte (18) reine opake Masse
enthält.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß das Zentrum je eines der
drei Bereiche (16, 17, 18) im wesentlichen an einer der
Spitzen (13, 14, 15) des Dreiecks liegt.
31. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des
Trägerelements (22, 21) in der Größenordnung der
mittleren Verarbeitungsstärke von Vollkeramiksystemen
für Zahnersatz liegt.
32. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen das
Trägerelement (22, 21) und den zu beurteilenden Zahn
(31, 34) eine Lichtkoppler-Flüssigkeit einfügbar ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lichtkoppler einem dem Zahn (31, 34) und dem
Trägerelement (22, 21) gleichwertigen
Brechungsindex aufweist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet,
daß als Lichtkoppler Immersionsöl mit dem Brechungsindex
n = 1,518 nach DIN 58 884 Verwendung findet.
35. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Haltegriff (27) aus
glasklarem transparenten Material hergestellt ist.
36. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche
mit einem Aufbewahrungsbehälter, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens die Innenwände des Behälters eine Farbe
von einer Wellenlänge in der Größenordnung von
480 ... 490 nm aufweisen.
37. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnmusterfarbe auf das
Trägerelement (22) aufgeschichtet ist.
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