DE3929737A1 - Zahnfarben-auswaehlvorrichtung - Google Patents

Zahnfarben-auswaehlvorrichtung

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C19/00Dental auxiliary appliances
    • A61C19/10Supports for artificial teeth for transport or for comparison of the colour

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Auswählvorrichtung nach der Gattung des Hauptanspruchs. Solche Vorrichtungen sind in mancherlei Ausgestaltungen schon seit längerem bekannt.
Die menschlichen Zähne sind ein Teil des Skeletts und haben eine Vielzahl verschiedener Funktionen. Als Bestandteil des Kausystems haben sie die Aufgabe, Nahrung zu erfassen, abzubeißen und zu zerkleinern, wobei sie die Bewegung des Unterkiefers steuern. Darüber hinaus wirken die Zähne bei der Gestaltung der menschlichen Sprache mit. Die Zähne dienen auch als Ausdrucksmittel in zwischenmenschlichen Beziehungen, beispielsweise bei Freude und Aggression. Funktionstüchtige Zähne werden in der Musik beim Spielen von Blasinstrumenten und beispielsweise in der Artistik gebraucht. Schließlich gewinnt der ästhetische Ausdruck eines menschlichen Antlitzes durch ein wohlgeformtes Gebiß.
Die Zähne werden nach ihrer Stellung im Zahnbogen und nach ihrer Aufgabe in Schneidezähne, Eckzähne, kleine Mahlzähne und große Mahlzähne eingeteilt. Diese Zähne sind jeweils unterschiedlich geformt.
Am Zahn selbst unterscheidet man zunächst die Zahnkrone und die Zahnwurzel. Die Krone ragt in die Mundhöhle, die Wurzel steckt im Kieferknochen. Der Bereich zwischen der Krone und der Wurzel wird als Zahnhals bezeichnet. Die einzelnen Kronen der Zähne des Gebisses sind voneinander sehr verschieden. Die Hauptmasse eines Zahns besteht aus Zahnbein (Dentin). Das Zahnbein ist im Bereich der Krone mit Zahnschmelz bedeckt, wobei die Schmelzkappe am Zahnhals die kleinste und an den Randleisten der Kaufläche eines Zahns die größte Dicke aufweist. Im Bereich der Zahnwurzel ist das Zahnbein mit Wurzelzement überzogen.
Die Farbe eines einzelnen Zahns ist nicht gleichmäßig und auch nicht gleichförmig über den Zahn verteilt. Die Farbhelligkeit und die Transparenz nehmen von der Schneidkante oder der Kaufläche eines Zahns zum Zahnhals hin ab. Der Zahnschmelz zeigt eine weißlich-bläuliche Farbe, das Zahnbein gelbliche bis bräunliche Farbtöne. Zahnhals und Wurzelzement sind ebenfalls von gelblich­ bräunlicher Farbe, meist jedoch dunkler als das entsprechende Zahnbein. Die Eckzähne sind im allgemeinen etwas dunkler als die übrigen Zähne.
Die Farbtönungen der Zähne können bei verschiedenen Individuen stark unterschiedlich sein. Darüber hinaus sind auf einzelnen Zähnen häufig farbliche Einschlüsse zu finden, die dunkler oder heller als die unmittelbare Umgebung getönt sind. Schließlich werden mit zunehmendem Lebensalter die Zähne dunkler und verlieren an Transluzenz.
Bei der Restauration eines Zahns oder eines Gebisses muß außer der Form und der Größe und der funktionellen eines Zahns vor allem die Zahnfarbe richtig gewählt werden. Dabei soll sich eine Zahnrestauration nicht nur geschmackvoll in den Zahnbogen einfügen, sondern sich auch in ihrem Farbverlauf den individuellen Gegebenheiten der Nachbarzähne und des ganzen Gebisses anpassen.
Soll eine Zahnrestauration, beispielsweise eine Krone, hergestellt werden, so wird die zu erzielende Zahnfarbe üblicherweise durch einen Vergleich des natürlichen Zahns mit einem Musterzahn oder mit einem Farbplättchen bestimmt. Der Hersteller der Musterzähne faßt die von ihm angebotenen Zahnfarben in einem Katalog, der meist Farbring genannt wird, zusammen. Die Musterzähne oder Farbplättchen sind in nebeneinanderliegenden abgegrenzten Bereichen mit Halsmasse, Dentinmasse und Schmelzmasse belegt. Die Kombination dieser drei Massen auf jedem Musterzahn ist - wie auch die verfügbare Auswahl der Zahnfarben - vom Hersteller festgelegt. Ein Zahnarzt kann also nur einen Musterzahn auswählen, dessen Farbe dem natürlichen Zahn des Patienten am ähnlichsten ist.
Für den Zahnarzt und den Zahntechniker ist die Kombination der Farbtöne des Zahnhalses, des Zahnbeins und des Zahnschmelzes nicht reproduzierbar. Außerdem können farbliche Einlagerungen, Transparenzeffekte, individuelle Schattierungen und Farbeigenheiten nicht erfaßt werden. Häufig weichen die Zahnfarbeffekte von der Musterfarbkombination erheblich ab. Der Zahntechniker rekonstruiert im Labor eine Restauration nicht nach den Gegebenheiten beim Patienten, sondern nach den ihm vorliegenden abstrakten Farbmustern. Eine ästhetisch befriedigende Restauration bleibt dabei in den meisten Fällen der Erfahrung des Zahntechnikers, größtenteils aber dem Zufall überlassen.
Bei der Auswahl der Farben eines Zahnersatzes ist eine Vielzahl von Randbedingungen zu beachten.
Zunächst ist die Eigenfarbe der Restauration wichtig. Sie setzt sich zusammen aus dem Farbton, der Farbintensität und der Farbtemperatur. Eine Rolle spielt die spektrale Zusammensetzung der jeweiligen Lichtquelle, mit der die Restauration beleuchtet wird. Der natürliche Zahn ist nicht opak, sondern an seiner Oberfläche mehr oder weniger durchscheinend; deshalb sind die Transparenzen und Transluzenzen des Zahnschmelzes zu beachten. Lichtreflexionen führen zu Glanzstellen und Glanzlinien, daher sollte auch die Oberflächenbeschaffenheit eines Ersatzzahns mit der Oberfläche der Nachbarzähne übereinstimmen.
Aber auch Fremdfarben verschiedenen Ursprungs beeinlussen die Farbauswahl. Von Einfluß sind die Farbe der inneren (Zahnmark) und äußeren (Zahnfleisch, Zunge, Lippe, Wange) Weichteile in der Umgebung des Zahns und die Farbe der benachbarten Zahnhartsubstanzen oder Restaurationen. Rücksicht genommen werden muß auch auf das umgebende Mundmilieu; ein Austrocknen der natürlichen Zähne führt dazu, daß sie heller werden. Mit den bisher bekannten Zahnfarben-Auswählvorrichtungen ist es nicht möglich, zu einem befriedigenden Ergebnis bei einer Restauration, geschweige denn zu einem optimalen funktionellen und ästhetischen Zahnersatz, zu kommen.
Bei polychromatischen Farbringen, Farbtafeln oder Musterzähnen, wie sie beispielsweise aus dem DE 34 29 927 A1, der DE 35 03 084 A1 oder der DE 36 18 153 A1 bekannt sind, dient als Unterlage für die Farbmuster-Zahnmasse ein Metallträger. Dieses Metall beeinflußt die Farbe des Musterzahns durch das Einstrahlen einer Fremdfarbe von hinten, solche Muster­ systeme sind also für eine Restauration in Vollkeramik nicht geeignet. Durch das Aufbrennen von Farbmustern auf Metallsubstrate geht auch die Transparenz und die Transluzenz zugunsten einer Opazität verloren; ein nach einem solchen Muster aufgebauter restaurierter Zahn wirkt daher nicht lebendig.
Bei den polychromatischen Farbringen sind auf einem einzigen Muster mehrere Farben angesiedelt, nämlich die Farben der Kompartimente Zahnschmelz, Zahnbein (Dentin) und Zahnhals. Die Farben der Kompartimente können deshalb nicht einzeln angegeben werden, sondern nur in der vom Hersteller festgelegten Kombination.
Ein Erfassen der verschiedenen individuellen Farben oder Farbeffekte eines einzelnen Zahns ist nicht möglich. Schon gar nicht möglich ist ein Aussuchen des Farbtons von einzelnen farblichen Einlagerungen im Zahn. Schließlich gibt es bei den bekannten Farbringen keinen Weg, dem Zahntechniker Unterlagen über die Transparenz und die Transluzenz eines Zahns zukommen zu lassen.
Bei den bekannten Mustern ist die Grundfarbe die Grundfarbe des Dentins. Die Farben von Zahnschmelz und Zahnhals sind in undefinierter Dicke darüber-geschichtet, ihre Farbe ist also später nicht mehr eindeutig reproduzierbar.
Überhaupt ist die Schichtdicke der Farbmuster im allgemeinen viel zu hoch gewählt und außerdem noch inhomogen. Dies führt zu Fehlbeurteilungen beim Heraussuchen eines Farbmusters, weil die Farbintensität und der Farbton mit von der Schichtdicke abhängen. So kann eine Farbverschiebung dadurch auftreten, daß im Muster selbst einzelne Wellenlängen resorbiert oder reflektiert werden; das Ergebnis kann ein Graueffekt sein.
Die meisten der bekannten Farbmuster sind zahnähnlich aufgebaut. Ein solches Muster kann aber nicht flächig an einen Zahn angelegt werden, es herrscht dann ein verhältnismäßig großer Abstand zwischen dem Muster und dem Objekt, dem Zahn. Das Auswählergebnis wird durch umliegende Farben verfälscht, denn es kommt zu unkontrollierten Licht- und Farbeinstrahlungen. Ein Aussuchen einer richtigen Farbe wird weiter erschwert durch die optische Isolation zwischen Muster und Zahn, denn die Luft hat einen Brechungsindex von etwa n=1, ein Zahn und auch ein Farbmuster dagegen weisen einen Brechungs­ index von n=1,5 bis 1,8 auf.
Nicht nur die Größe und die Form, sondern auch die unflexible Befestigung des Musters an einer Sonde stehen einer ordnungsgemäßen Farbbestimmung hinderlich entgegen. Auch deshalb kann ein Muster nicht flächig an einen Zahn angelegt werden. Bei einigen polychromatischen Mustersystemen ist schon die Farbe eines einzigen Kompartiments größer als ein natürlicher Zahn. Auch für den Benutzer ist durch die Sperrigkeit der Muster die Handhabung oft schwierig.
Durch die genannten Nachteile bedingt ist, daß zum "genauen" Aussuchen der Farbe viel zu viel Zeit erforderlich ist. Das Auge adaptiert aber schon nach ganz kurzer Zeit, es stellt sich auf die Lichtverhältnisse und die Farben in der Umgebung des Zahns ein. Die Folge davon ist, daß die Farbe falsch ausgewählt wird.
Viele Farbringe kranken auch daran, daß bei den Farbmustern andere Massen verwendet werden, als sie nachher bei der Restauration Verwendung finden.
Monochromatische Farbringe gibt es als Intensivfarbräder oder als Kugelfarbsysteme. Monochromatische Farbringe sind beispielsweise aus der DE 35 17 344 A1, der DE 37 13 491 A1 und der EU 02 34 945 A2 bekannt.
Bei Irtensivfarbrädern dienen Intensivfarben zum Feinadstimmen von vorab grob bestimmten Grundfarben. Dabei werden Intensivfarben ausgewählt, die der normalen Zahnfarbe beigemischt werden. Auch hier treten die oben bereits beschriebenen Schwierigkeiten auf.
Es besteht keine Möglichkeit, den Gesamtfarbeindruck genau zu bestimmen, es ist nicht möglich, die Transluzenz und die Transparenz anzugeben, und auch die Farbe einzelner Kompartimente kann nicht reproduzierbar bestinmt werden.
Schwierig ist für den Anwender, die Intensivfarben zu einer individuellen Farbmischung genau anzugeben.
Bei Intensivfarbrädern stehen keine Originalmassen im später verwendeten Mischungsverhältnis zur Verfügung.
Die Farbmuster sind auf einen opaken Kunststoff- oder Metallträger aufgebrannt. Dies führt wieder zu einer Farbbeeinflussung durch die eingestrahlte Fremdfarbe.
Bei Kugelfarbsystemen ist ein flächiges Anlegen des Farbmusters an einen Zahn durch die unglückliche Formgestaltung überhaupt nicht möglich. Sowohl der große mittlere Abstand der Kugel vom Zahn als auch das punktförmige Anliegen des Musters erschweren den direkten Vergleich des Farbmusters mit dem Zahn. Das Farbmuster ist vom Zahn nicht nur optisch sehr gut isoliert, sondern auch durch Einstrahlungen aus vielen verschiedenen Quellen farblich getrennt. Die "richtige" Farbe kann daher praktisch nicht gefunden werden.
Auch bei den Kugelfarbsystemen gibt es keine Möglichkeit zur Bestimmung der Transparenzeffekte.
Keiner weiteren Erwähnung bedarf die komplizierte Handhabung derartiger Systeme.
Besonders ungünstig sind die Farbringe, die mit Schablonen arbeiten, wie sie beispielsweise aus der DE 26 41 740 C2 oder der EU 01 47 232 B1 bekannt sind. Der Benutzer muß dabei durch ein Fenster einer farbigen Schablone auf den Zahn schauen und soll die Zahnfarbe mit der Farbe der Schablone vergleichen. Schon die Handhabung an einem lebenden Objekt, nämlich einem menschlichen Patienten, ist nicht einfach. Eine korrekte Farbbestimmung ist wegen des großen Abstands des Musters vom Zahn und wegen der Schattenwirkung des rahmenförmigen Musters nicht möglich.
Des weiteren wird sich das Auge des Untersuchers eher auf die größere Farbfläche des Schablonenrahmens als auf das kleine Fenster konzentrieren, es wird somit ungewollt farblich abgelenkt und getäuscht.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auswählen einer Zahnfarbe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß das Farbmuster an alle sichtbaren Zahnflächen jedes Zahns flächig angelegt werden kann, ohne daß ein störender Zwischenraum verbleibt. Als weiterer Vorteil ist anzusehen, daß die Farbe jedes einzelnen Zahns für sich bestimmt werden kann. Ein entscheidender Vorteil ist jedoch, daß die Farbe einzelner Kompartimente eines Zahns je für sich mit einem eigenen Farbmuster verglichen werden kann.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Farbauswählvorrichtung möglich.
Besonders vorteilhaft ist, daß die Farbmusterplättchen frei von Metall oder sonstigen Fremdstoffen und aus dem gleichen Keramikmaterial wie die spätere Restauration hergestellt sind.
Für den Anwender von Vorteil ist, daß das Trägerelement etwa wie ein Schirm gekrümmt und etwa dreieckig ausgebildet ist und daß die Seiten des Dreiecks konkav gekrümmt sind. Darüber hinaus ist das Farbmusterplättchen etwa so breit wie ein Zahn. Durch diese Merkmale ist es möglich, das Farbmuster an jede beliebige Stelle jedes einzelnen Zahns dicht anzulegen und schnell und ohne störende ungewollte Einstrahlungen die Farbe des Zahns zu bestimmen. Des weiteren ist es möglich, auf einfache Weise durch ein Anlegen einer Dreieckspitze auch die Farbe einzelner Einschlüsse oder Schattierungen exakt zu ermitteln.
Auch die Handhabung der Farbmusterplättchen ist erfindungsgemäß in vorteilhafter Weise gestaltet. Als Verbindungselement zwischen dem Plättchen und einem Haltegriff dient lediglich eine kleine Kugel, die mit dem Plättchen einstückig verbunden ist. Dadurch ist das Plättchen am Haltegriff nach allen Richtungen schwenkbar und kann auf leichte Weise an alle Zähne, insbesondere auch an die hinteren Zähne und an die Rückseite der Schneidezähne, zur Farbbestimmung angelegt werden.
Die mit dem Plättchen einstückige Ausbildung des Verbindungselements zusammen mit dem glasklar transparenten Haltegriff hat den weiteren Vorteil, daß jede Einstrahlung von Fremdfarben auf das Farbmuster vermieden wird, da am Farbmuster kein Fremdmaterial vorhanden und der Haltegriff farbneutral ist. Auf das Farbmuster wirken die gleichen Lichtquellen ein wie auf das Prüfobjekt, den Zahn, und damit ist ohne weiteres eine genaue Farbbestimmung möglich.
Ein beachtlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, daß die Farbmusterplättchen homogen aus einer keramischen Masse derselben Zahnmusterfarbe hergestellt sind.
Der Zahnmusterfarbe ist abschnittsweise in einem definierten Maß Transparenzmasse zugegeben, wobei linear fließende Übergänge mit steigendem Anteil an Transparenzmasse bestehen. Dadurch kann an jeder Stelle eines jeden Zahns nicht nur die richtige Zahnfarbe, sondern auch das richtige Maß an Transparenz ermittelt werden. Selbstverständlich ist - wegen der erfindungsgemäß vorteilhaften Form des Farbmusterplättchens - eine solche Farb- und Transparenz­ bestimmung auch an Einschlüssen und Farbflächen eines Zahns leicht durchzuführen.
Die genaue Farbbestimmung wird noch dadurch erleichtert, daß selbst die Oberfläche des dreieckigen Farbmuster­ plättchens in der gleichen Art bearbeitet, also beispielsweise poliert, ist wie die vorgesehene Restauration. Im übrigen entspricht die Dicke des Farbmusterplättchens der mittleren Verarbeitungsstärke von Vollkeramiksystemen, wodurch die Genauigkeit der Farbbestimmung noch weiter erhöht wird.
Nach der Erfindung können die Farben von Zahnbein und Zahnschmelz getrennt voneinander bestimmt werden, nämlich mit Hilfe von zwei Sätzen von Farbmustern.
Ein zusätzliches Farbmusterplättchen dient zu einer Bestimmung der Opazität und enthält einen Übergang von glasklar transparenter Masse zu opaker Masse.
Obwohl zwischen den erfindungsgemäßen Farbmusterplättchen und dem Zahn bei der Anwendung praktisch ein Lichtschluß besteht, kann das Zwischenmedium Luft zwischen dem Zahn und dem keramischen Farbmuster durch das Einfügen eines Immersionsöls noch verbessert werden. Das Immersionsöl dient als Lichtkoppler, sein Brechungsindex ist entsprechend dem Brechungsindex von Keramik gewählt.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der als Handgriff dienenden Sonde in Verbindung mit dem Farbmusterplättchen ermöglicht nicht nur eine einfache Handhabung der Vorrichtung auch im Seitenzahnbereich, sondern auch einen schnellen Plättchenwechsel. Darüber hinaus können die benutzten Plättchen getrennt vom Handgriff sterilisiert werden. Beim Auswählen eines Zahnfarbmusters reicht es aus, einen einzigen Handgriff trotz mehrerer Farbmusterplättchen zu verwenden.
Da die Farbmusterplättchen aus keramischer Masse bestehen, können sie nicht nur desinfiziert, sondern sogar ohne Gefahr beliebig oft sterilisiert werden.
Weiter ist von Vorteil, den Aufbewahrungsbehälter in der Komplementärfarbe der zu bestimmenden Zahnfarben zu halten. Dies ermöglicht eine optimale Sensibilisierung des Auges des Zahnarztes vor und während der Farbauswahl und der Transparenzbestimmung.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung des Ausführungsbeispiels im Zusammenhang mit der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel schematisch dargestellt ist. Die Merkmale können einzeln oder in beliebiger Kombination verwirklicht und/oder erfindungswesentlich sein.
Die Erfindung soll nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt sein, sie soll sich vielmehr auf alle Abänderungen und Ausgestaltungen, die durch die Ansprüche und die offenbarten Merkmale abgedeckt sind, erstrecken.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Farbmusterplättchen in der Draufsicht, Fig. 2 ein solches Plättchen von der Seite im Schnitt. In Fig. 3 ist ein Farbmuster­ plättchen in Verbindung mit einem Haltegriff, von der Seite her gesehen, gezeigt, Fig. 4 ist eine Draufsicht auf den Haltegriff. Die Fig. 5 bis 7 zeigen Anwendungen des Farbmusterplättchens bei einem Schneide­ zahn, und zwar von der Seite, von oben und von vorn. In den Fig. 8 bis 10 ist die Anwendung eines Farbmusterplättchens bei einem Backenzahn gezeigt, nämlich von oben, von der Seite und von vorn. Fig. 11 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel.
Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Farbplättchen 11 schematisch dargestellt. Das Farbplättchen hat im großen und ganzen die Form eines gleichseitigen Dreiecks, die Seiten 12 des Dreiecks sind jedoch konkav nach innen gekrümmt, die Spitzen 13, 14, 15 sind abgerundet. Die in Fig. 1 sichtbare Oberfläche des Plättchens 11 ist in drei ineinander übergehende Bereiche 16, 17, 18 aufgeteilt.
Erfindungesgemäß umfaßt das Vorrichtungssystem drei Reihen von Farbplättchen. Die Plättchen sind homogen aus keramischer Masse einer monochromatischen Musterfarbe, entsprechend den vom Hersteller vorgegebenen - genormten - Farbmustern, hergestellt.
In der ersten Farbmusterreihe ist der erste Farbbereich 16 beispielsweise aus reinerZahnbeinfarbe (Dentinfarbe) aufgebaut. Im zweiten Bereich 17 ist der Zahnbeinfarbe Transparenzmasse beigemischt, das Mischungsverhältnis beträgt etwa zwei Drittel Zahnbeinmasse und ein Drittel Transparenzmasse. Im dritten Bereich 18 beträgt das Mischungsverhältnis etwa ein Drittel Zahnbeinmasse und zwei Drittel Transparenzmasse. Die drei Bereiche 16, 17, 18 sind nicht scharf gegeneinander abgegrenzt, vielmehr verlaufen die Farbübergänge von einem Bereich zu einem anderen Bereich linear fließend. Das oben angegebene Mischungsverhältnis gilt nur für die jeweiligen Spitzen 13, 14 und 15, die Dreieckspitzen 13, 14, 15 können also als das Zentrum der Bereiche 16, 17, 18 angesehen werden. Bei der zweiten Reihe von Farbmustern ist reine Zahnschmelzfarbe verwendet. Der erste Bereich 16 enthält die reine Schmelzmasse, der zweite Bereich 17 besteht aus etwa zwei Drittel Zahnschmelzmasse und einem Drittel Transparenzmasse, hergestellt, der dritte Bereich 18 enthält ein Drittel Schmelzmasse und zwei Drittel Transparenzmasse. Die Farbübergänge sind auch hier linear fließend. Für die dritte Farbreihe ist nur ein Plättchen vorgesehen, das als Transparenzmassenplättchen bezeichnet werden könnte. Der erste Bereich 16 ist aus glasklarer Transparenzmasse angefertigt, der zweite Bereich 17 enthält eine Mischung zu gleichen Teilen aus Transparenzmasse und opaker Masse und erscheint deshalb grau-klar, im dritten Bereich 18 ist opake Masse verwendet.
In Fig. 2 ist ein Schnitt durch das Farbmusterplättchen 11 gezeigt. Gleiche Teile sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen, so die im Schnitt sichtbaren Dreieckspitzen 13 und 14 und die zum Teil sichtbare untere Dreieckseite 12. Im Schnittbild sieht man den Aufbau des Farbmusterplättchens 11. Das Trägerelement 22 ist - ähnlich wie ein flacher Regenschirm - im wesentlichen kugelsegmentartig gekrümmt und weist eine convexe äußere Seite 21 auf.
Zentrisch auf der konkaven Seite des Trägerelements 22 ist ein erster Teil eines Verbindungselements gezeigt, nämlich ein kugelförmiger Kopf 23, der über einen Hals 24 mit dem Trägerelement 22 verbunden ist. Kopf 23 und Hals 24 sind mit dem Trägerelement 22 einstückig ausgebildet und bestehen aus dem gleichen Material und der gleichen Farbe. Als Material ist das gleiche Keramikmaterial verwendet, das auch für die spätere Zahnrestauration vorgesehen ist.
Die Größe des in den Fig. 1 und 2 gezeigten Plättchens liegt etwa in der Größenordnung einer Zahnbreite. Eine Dreieckseite 12 ist also etwa fünf bis sechs Millimeter lang. Die gesamte Dicke eines Plättchens 22 entspricht etwa der Dicke einer Vollkeramik-Restauration, das sind etwa ein bis zwei Millimeter.
In Fig. 3 ist eine vollständige Vorrichtung gezeigt, wie sie vom Benutzer an das Gebiß eines Patienten geführt wird. Nicht maßstäblich ist skizziert, wie der kugelförmige Kopf 23, nämlich der eine Teil des Verbindungselements, in Ausnehmungen 25 in eine gabelförmige Halterung 26 eines Haltegriffs 27 eingerastet ist. Die gabelförmige Halterung 26 mit den Ausnehmungen 25 stellt den anderen Teil des Befestigungselements dar. Der Haltegriff 27 mit der Gabel 26 ist vorzugsweise aus transparentem Acrylglas hergestellt und poliert. Durch diese Maßnahme werden Fremdeinstrahlungen und störende Farbreflexionen beim Auswählen der Farbe vermieden. Wie leicht zu erkennen ist, kann das Farbplättchen 11 mit Hilfe des kugelförmigen Kopfs 23 in der Gabel 26 in fast alle Richtungen verstellt werden. Damit kann der Benutzer der erfindungsgemäßen Vorrichtung das Farbmusterplättchen 11 im Mund des Patienten an sämtliche Zähne, und zwar sowohl an ihre Außenseite als auch an ihre Innenseite, ohne Schwierigkeiten anlegen.
Fig. 4 zeigt schematisch und nicht maßstabsgerecht eine andere Ansicht des Haltegriffs 27 mit der Gabel 26.
In Fig. 5 ist ein Schneidezahn 31 in einer Seitenansicht skizziert. Es sind zwei von den zahllosen Möglichkeiten, ein Zahnfarbenmusterplättchen 11 an den Zahn 31 anzulegen, angedeutet. Als Beispiel sei angenommen, daß der Benutzer gerade einen Farbfleck 32 am Zahn 31 untersuchen will. Zunächst ermittelt er aus seinem Farbenkatalog (Musterplättchensortiment) die Farbe, die für den Zahnfleck zutrifft.
Dann legt er - wie in Fig. 5 gezeigt - das als zutreffend ermittelte Farbplättchen an den Zahn, um das Verhältnis von Zahnfarbe zu Transparenzmasse zu bestimmen. Im gezeigten Beispiel hat er das optimale Verhältnis an einer bestimmten Stelle der Seite 12 zwischen den Spitzen 13 und 14 gefunden. Am Beispiel der Fig. 5 sieht man auch, daß der Krümmungsradius der Seiten 12 so ausgelegt ist, daß ein Plättchen 11 praktisch an alle Zahnflächen angelegt werden kann. In Fig. 5 ist als weiteres Beispiel angedeutet, wie auf der lingualen Seite des Zahns 31 die eine Spitze 14 des Plättchens 11 zur Farbuntersuchung angelegt ist.
Fig. 6 zeigt einige Anwendungsbeispiele einer Farbuntersuchung, bei der ein Schneidezahn von oben skizziert ist.
In Fig. 7 sind vier Anwendungsbeispiele für einen Schneidezahn 31, der in Frontansicht zu sehen ist, dargestellt.
Die Fig. 8, 9, 10 zeigen zahlreiche Anwendungs­ möglichkeiten für die erfindungsgemäße Vorrichtung in Verbindung mit einem Backenzahn 34.
Nicht dargestellt ist in den Fig. 5 bis 10, daß zweckmäßigerweise zwischen das Plättchen 11 und die Zähne 31 und 34 ein Tropfen Immersionsöl gebracht werden kann, um eine - wenn auch noch so kleine - optische Unterbrechung zu vermeiden. Das Immersionsöl dient als Lichtkoppler und hat den gleichen Brechungsindex wie der natürliche Zahn und die Zahnersatzkeramik, nämlich etwa n = 1,5 ... 1,8. Durch den damit erzielten optischen Lichtschluß können Fehlinterpretationen der Zahnfarbe vollends ausgeschlossen werden.
Zweckmäßigerweise werden die Plättchen in einem Behältnis aufbewahrt und vor allem auch vor ihrer Anwendung aus einem solchen Behältnis entnommen, das in einer Komplementärfarbe zu der mittleren Farbe der Plättchen gehalten ist. Eine solche Komplementärfarbe liegt im blauen Bereich und hat eine Wellenlänge von etwa 480 ... 490 nm. Damit kann eine Adaption oder eine Readaption der Augen des Benutzers an Fremdfarben umgangen werden.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß das erfindungsgemäße Verbindungselement 23, 26 es auch gestattet, die Plättchen 11 bei der Suche nach einer optimalen Farbe schnell auszuwechseln. Dies hat die zusätzliche angenehme Nebenwirkung, daß für jede Farbuntersuchung zwar eine Mehrzahl von Plättchen, aber nur ein einziger Handgriff 27 benötigt wird und anschließend sterilisiert werden muß.
In Fig. 11 ist eine Variante gezeigt, in der auf ein Trägerelement 22, das in neutraler Farbe gehalten ist, als konvexe Fläche 21 eine Keramikschicht aufgetragen ist. Diese Keramikschicht 21 weist die oben schon beschriebenen Farb-, Transparenz- und Opak- Eigenschaften auf.

Claims (37)

1. Vorrichtung zum Auswählen einer Zahnfarbe aus einem Katalog von - vorzugsweise genormten - Farbmustern für die Herstellung von Zahnersatz, mit einem Trägerelement, mit einer mit dem Trägerelement zusammenwirkenden, gemäß dem Farbmuster eingefärbten, Verblendmasse, mit einem Haltegriff für das Trägerelement und mit einem den Haltegriff mit dem Trägerelement verbindenden Verbindungselement, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - entsprechend der vorgegebenen Zahl von Farbmustern eine Mehrzahl von Trägerelementen (22) vorgesehen ist,
  • - die Trägerelemente (22) aus Verblendmasse bestehen,
  • - jedes der Trägerelemente (22) jeweils nur eine einzige Zahnmusterfarbe aufweist und
  • - das Trägerelement (22) flach ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (22) vollständig aus Keramik­ material hergestellt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung des Trägerelements (22) das gleiche Keramikmaterial verwendet ist, wie es zur Herstellung des Zahnersatzes bereitgehalten wird.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (22) etwa den Umriß eines gleichseitigen Dreiecks aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten (12) des Dreiecks nach einer vorgebbaren ersten Funktion konkav gekrümmt sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitzen (13, 14, 15) des Dreiecks mit einem vorgebbaren Radius abgerundet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge einer Seite (12) des Dreiecks in der Größenordnung der Breite eines Zahns (31, 34) liegt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Verbindungselement (23) abgewandte Fläche (21) des Trägerelements (22) nach einer vorgebbaren zweiten Funktion konvex gekrümmt ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (23, 26) in an sich bekannter Weise so ausgebildet ist, daß eine im wesentlichen allseitige Verstellbarkeit des Trägerelements (22) gegenüber dem Haltegriff (27) gegeben ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • - auf der Seite des Trägerelements (22) ist als der eine Teil des Verbindungselements (23, 26) ein kugelförmiger Kopf (23) vorgesehen,
  • - der kugelförmige Kopf (23) ist über einen Hals (24) mit dem Trägerelement (22) verbunden,
  • - auf der Seite des Haltegriffs (27) ist als der andere Teil des Verbindungselements (23, 26) eine am Haltegriff (27) befestigte gabelförmige Halterung (26) vorgesehen,
  • - auf der Innenseite der Gabelzinken (26) sind Ausnehmungen (25) zum Einrasten des kugelförmigen Kopfs (23) eingebracht.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der kugelförmige Kopf (23) auf der der äußeren Fläche (21) abgewandten inneren - gegebenenfalls konkav ausgebildeten - Fläche des Trägerelements (22) befestigt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der kugelförmige Kopf (23) auf der konkaven Fläche zentrisch angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der kugelförmige Kopf (23) und der Hals (24) aus dem gleichen Keramikmaterial hergestellt sind wie das Trägerelement (22).
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der kugelförmige Kopf (23) und der Hals (24) einstückig mit dem Trägerelement (22) ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe von kugelförmigem Kopf (23) mit Hals (24) nur wenig mehr als die Dicke des Trägerelements (22) mißt.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (22) zusätzlich zur Zahnmusterfarbe auch Transparenzmasse umfaßt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (22) mehrere Bereiche (16, 17, 18) mit jeweils unterschiedlichem Mischungsverhältnis von Zahnmusterfarbe und Transparenzmasse umfaßt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang von einem Bereich (16, 17, 18) eines einen Mischungsverhältnisses zu einem Bereich (17, 18, 16) eines anderen Mischungsverhältnisses linear fließend verläuft.
19. Vorrichtung nach Ansprüch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß drei Bereiche (16, 17, 18) vorgesehen sind, von denen ein erster (16) die reine Zahnmusterfarbe, ein zweiter (17) etwa zwei Drittel Zahnmusterfarbe und ein Drittel Transparenzmasse und der dritte (18) etwa ein Drittel Zahnmusterfarbe und zwei Drittel Transparenz­ masse enthält.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Zentrum je eines der drei Bereiche (16, 17, 18) im wesentlichen an einer der Spitzen (13, 14, 15) des Dreiecks liegt.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (22) in der gleichen Weise ausgearbeitet ist, wie es für die Herstellung des Zahnersatzes vorgesehen ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Beschichtung (21) in der gleichen Weise behandelt ist, wie es bei der Herstellung des Zahnersatzes vorgesehen ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Zahnmusterfarbe Zahnbeinmasse verwendet ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß als Zahnmusterfarbe (21) Zahnschmelzmasse verwendet ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich ein Trägerelement (22) vorgesehen ist, das aus Transparenzmasse hergestellt ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (22) aus Transparenzmasse und aus opaker Masse besteht.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (22) aus mehreren Bereichen (16, 17, 18) mit jeweils unterschiedlichem Mischungsverhältnis von Transparenzmasse und opaker Masse besteht.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergang von einem Bereich (16, 17, 18) eines einen Mischungsverhältnisses zu einem Bereich (17, 18, 16) eines anderen Mischungsverhältnisses linear fließend verläuft.
29. Vorrichtung nach Ansprüch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß drei Bereiche (16, 17, 18) vorgesehen sind, von denen ein erster (16) die reine Transparenzmasse, ein zweiter (17) etwa gleiche Anteile an Transparenzmasse und opaker Masse und der dritte (18) reine opake Masse enthält.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Zentrum je eines der drei Bereiche (16, 17, 18) im wesentlichen an einer der Spitzen (13, 14, 15) des Dreiecks liegt.
31. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des Trägerelements (22, 21) in der Größenordnung der mittleren Verarbeitungsstärke von Vollkeramiksystemen für Zahnersatz liegt.
32. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen das Trägerelement (22, 21) und den zu beurteilenden Zahn (31, 34) eine Lichtkoppler-Flüssigkeit einfügbar ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtkoppler einem dem Zahn (31, 34) und dem Trägerelement (22, 21) gleichwertigen Brechungsindex aufweist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß als Lichtkoppler Immersionsöl mit dem Brechungsindex n = 1,518 nach DIN 58 884 Verwendung findet.
35. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltegriff (27) aus glasklarem transparenten Material hergestellt ist.
36. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einem Aufbewahrungsbehälter, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Innenwände des Behälters eine Farbe von einer Wellenlänge in der Größenordnung von 480 ... 490 nm aufweisen.
37. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnmusterfarbe auf das Trägerelement (22) aufgeschichtet ist.
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