DE3933611A1 - Erosionsschutzelement fuer den bodenschutz - Google Patents

Erosionsschutzelement fuer den bodenschutz

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DE3933611A1
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    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02DFOUNDATIONS; EXCAVATIONS; EMBANKMENTS; UNDERGROUND OR UNDERWATER STRUCTURES
    • E02D17/00Excavations; Bordering of excavations; Making embankments
    • E02D17/20Securing of slopes or inclines
    • E02D17/205Securing of slopes or inclines with modular blocks, e.g. pre-fabricated
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02BHYDRAULIC ENGINEERING
    • E02B3/00Engineering works in connection with control or use of streams, rivers, coasts, or other marine sites; Sealings or joints for engineering works in general
    • E02B3/04Structures or apparatus for, or methods of, protecting banks, coasts, or harbours
    • E02B3/12Revetment of banks, dams, watercourses, or the like, e.g. the sea-floor
    • E02B3/122Flexible prefabricated covering elements, e.g. mats, strips
    • E02B3/126Flexible prefabricated covering elements, e.g. mats, strips mainly consisting of bituminous material or synthetic resins

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Description

Bodenerosionen werden durch Wasser, Wind oder sonstige Einflüsse ausgelöst. Das damit verbundene Ausspülen oder Abtragen von Bodenmaterial ist im allgemeinen uner­ wünscht. Schäden durch Bodenerosionen sind z. B. bei neu angelegten Bodenflächen, Böschungen, Gebirgshängen wie allgemein an geneigten Erdoberflächen, bei Wegen oder auch an Gewässerböden zu befürchten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein preiswertes und einfach anzubringendes Schutzelement vorzusehen, mit dem der Erosionsgefahr wirksam begegnet werden kann.
Das diese Aufgabe erfüllende erfindungsgemäße Erosions­ schutzelement ist gekennzeichnet durch eine zumindest zum Teil aus Kunststoff bestehende Platte mit Durchbrechungen zwischen der Oberseite und Unterseite und durch Befesti­ gungsmittel zur Lagesicherung der Platte auf, in oder unter der Bodenoberfläche.
Mit den entsprechenden Platten läßt sich ein gefährdeter Untergrund flächig abdecken, wobei die Platten durch die vorgesehene Befestigung in ihrer Lage gesichert sind. Die Platten halten dabei den mehr oder minder losen Boden zu­ rück, wobei ihre Durchbrechungen eine Vegetationsbildung ermöglichen und die nachfolgende Verfestigung des Unter­ grundes durch Wurzelbildung zulassen. Dementsprechend ist die schützende Wirkung je nach Anwendungsfall im allge­ meinen nur für eine begrenzte Zeitdauer erforderlich, so daß die Platten zweckmäßigerweise auch aus sich im Laufe der Zeit teilweise oder ganz zersetzenden Materialien hergestellt werden können.
Die Größe und Stärke des plattenförmigen Erosionsschutz­ elementes kann innerhalb weiter Grenzen variiert werden. Entsprechendes gilt für die Anzahl, Form und Größe sowie die Anordnung der Durchbrechungen. In erster Linie em­ pfiehlt sich eine rechteckige oder quadratische Platte von handlicher Größe und Gewicht, die zu einer ver­ gleichsweise hohen, auf die Fläche bezogenen Verlege­ leistung führt. Dabei ergibt sich die vorteilhafte Mög­ lichkeit, bei der Herstellung der Platten Recyclingmate­ rial und verschiedenartige Abfallstoffe zu verarbeiten, was nicht nur im Interesse einer preiswerten Herstellung liegt, sondern zugleich dem Umweltschutz dient.
Die Platten können in ihrer Einbaustellung entweder direkt im Untergrund verankert werden und/oder durch eine Verbindung mit benachbarten Platten lagegesichert werden. Diese Verbindung kann eine direkte Verbindung von Keilen der benachbarten Platten sein, es können jedoch auch ge­ sonderte Verbinder vorgesehen sein, die benachbarte Plat­ ten miteinander verbinden.
Diese Gesichtspunkte sind in den Unteransprüchen berück­ sichtigt, aus denen sich noch weitere zweckmäßige Ausge­ staltungen und Weiterbildungen ergeben.
Ausführungsbeispiele des Erosionsschutzelementes sowie der Verlegung, Verankerung und gegenseitiger Verbindung solcher Erosionsschutzelemente sind nachfolgend anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Bodenschutzplatte für die direkte Verbindung mit benachbarten Platten in Draufsicht;
Fig. 2 die Platte in einem Schnitt längs der Linie A/A in Fig. 1;
Fig. 3-7 dem Querschnitt in Fig. 2 ent­ sprechende vergrößerte Teil­ schnitte mit zueinander ab­ gewandelten Profilen von Plattenleisten;
Fig. 8-11 alternative Gestaltungsmög­ lichkeiten für die direkten Verbindungsmittel und deren Zusammenwirken in vergrößer­ ten Vertikalschnitten durch den Verbindungsbereich be­ nachbarten Platten;
Fig. 12 eine Draufsicht einer anderen Bodenschutzplatte mit Ver­ bindungsmitteln, die zur Ver­ bindung mit benachbarten ent­ sprechenden Platten gesonder­ ter Verbinder bedürfen;
Fig. 13 einen Schnitt längs der Linie A/A in Fig. 12;
Fig. 14-18 vergrößerte Teilansichten bzw. Teilschnitte der Ver­ bindungsbereiche zwischen be­ nachbarten Platten der Gattung gem. Fig. 12 unter Veranschaulichung verschiede­ ner Gestaltungsmöglichkeiten für die Verbindungsmittel der Platten und für angepaßte Verbinder sowie das verbin­ dende Zusammenwirken dieser Teile;
Fig. 19 einen Vertikalschnitt unter Darstellung des Zusammenwir­ kens eines seilförmigen Ver­ binders mit einer Platte;
Fig. 20 einen Vertikalschnitt durch einen Plattenrand zur Veran­ schaulichung der Bodenver­ ankerung der Platte mittels eines getrennten Boden­ spießes;
Fig. 21 eine Fig. 20 entsprechende Darstellung mit einer Ver­ ankerung der Platte durch an diese angeformte Bodenspieße;
Fig. 22 die Verankerung benachbarter Platten durch einen Verbinder mit zapfenförmigen Boden­ spießen;
Fig. 23 veranschaulicht in Draufsicht die Einzelverlegung von Bodenschutzplatten zu den Ge­ gebenheiten angepaßten Form­ gebilden,
Fig. 24 veranschaulicht in Fig. 23 entsprechender Darstellung die Verlegung der Boden­ schutzplatten in nebeneinan­ der verlaufenden Reihen;
Fig. 25 die Verlegung bereits in Reihe miteinander verbundener Bodenschutzplatten von einer Rolle;
Fig. 26 die Draufsicht einer verleg­ ten Anordnung mit direkter Plattenverbindung bei unter­ schiedlichen Plattenlängen und
Fig. 27 eine Anordnung mit unter­ schiedlich langen Platten bei Verwendung getrennter und verschiedenartiger Verbinder.
Gemäß Fig. 1 und 2 ist als Erosionsschutzelement eine Platte 1 vorgesehen, die aus Kunststoff im Spritzgußver­ fahren hergestellt ist. Die Platte 1 weist eine etwa quadratische Form auf, jedoch kann die Platte 1 wie in Fig. 1 durch die senkrecht gestrichelte Linie angedeutet und wie auch aus Fig. 26 zu ersehen entsprechend einem Rastermaß in einer Richtung verlängert sein.
Die einstückige Platte 1 besteht aus einem rahmenartig umlaufenden Rand 2 und einer Innenfläche 3, die durch die beiden Mittelachsen der Platte 1 in die vier Felder 4, 5, 6 und 7 unterteilt ist. Jedes Feld 4-7 wird durch parallele Rippen 8 gebildet, die in einem etwa der Rippenbreite entsprechenden Abstand zueinander verlaufen und langgestreckte Durchbrechungen 9 zwischen sich be­ grenzen. Die Rippen 8 verlaufen jeweils parallel zu einer Plattenkante, wobei sie in den diagonal verbundenen Feldern 4 und 6 bzw. 5 und 7 jeweils zueinander parallel verlaufen, während die Ausrichtung zwischen den beiden Feldergruppen rechtwinklig zueinander ist. Auch der Rand 2 ist mit Durchbrechungen 10 versehen, die von der Plattenunterseite bis zur Plattenoberseite durchlaufen.
Die Platte 1 weist an ihrem Rand 2 einstückig angeformte Verbindungsmittel auf, die der Verbindung mit benachbart verlegten gleichartigen Platten dienen. Diese Verbin­ dungsmittel sind, wie dargestellt, längs der vier Plattenkanten verteilt und lassen sich entsprechend den gestrichelten Einkreisungen in erste Verbindungsmittel 11, die innerhalb des Randes 2 bzw. der rechteckigen Um­ rißlinie der Platte 1 angeordnet sind, und in zweite Verbindungsmittel 12 unterteilen, die demgegenüber nach außen vorragen. Typischerweise befinden sich die ersten Verbindungsmittel 11 an zwei sich an einer Plattenecke schneidenden Seitenkanten, während die zweiten Verbin­ dungsmittel 12 an den beiden anderen Seitenkanten ange­ ordnet sind, welche die diagonal gegenüberliegende Plattenecke begrenzen. Vorzugsweise sind an jeder Plattenkante mindestens zwei Verbindungsmittel 11 bzw. 12 angeordnet, wobei die Verbindungsmittel an sich gegenüberliegenden parallelen Seitenkanten aufeinander ausgerichtet sind, wie es in Fig. 1 für die obere und die untere Seitenkante dargestellt ist. Die Verbindungsmittel 11 und 12, die zum Zusammenwirken aneinander angepaßt sind, können sehr unterschiedlich gestaltet sein. Ver­ schiedene Ausführungsformen werden später anhand der Fig. 8 bis 11 beschrieben.
Gemäß Fig. 1 weist die Platte 1 in ihrer Mitte eine vertikal durchlaufende Befestigungsöffnung 13 mit einer Öffnungserweiterung 14 an der Plattenoberseite auf. Die Befestigungsöffnung 13, von der gegebenenfalls mehrere über die Plattenfläche verteilt oder auch innerhalb des Randes 2 vorgesehen sein können, dient der Bodenveranke­ rung der Platte 1 mittels eines lagerförmigen Boden­ spießes, dessen Kopf von der Öffnungserweiterung 14 auf­ genommen wird. Eine entsprechende Bodenverankerung wird später noch anhand von Fig. 20 erläutert.
Gemäß Fig. 2 weisen die Rippen 8 der Platte 1 ein umge­ kehrt U-förmiges Profil auf, das in Fig. 4 vergrößert dargestellt ist. Stattdessen können aber auch T-förmige Rippen 15 oder flache senkrechte Stege 16 gemäß Fig. 5 vorgesehen sein, zwischen denen in gleicher Weise Durch­ brechungen vorhanden sind. Gemäß Fig. 6 können auch Rippen 17 mit einem Doppelkreuzprofil und mit Durch­ brechungen 18 vorgesehen sein. Eine andere Möglichkeit ist in Fig. 7 dargestellt, wonach geneigte Stege 19 vor­ gesehen sind, die sich mehr oder minder schuppenartig überlappen, wobei außer den Zwischenräumen 20 zwischen benachbarten Stegen 19 auch senkrechte Durchbrechungen 21 vorgesehen sind.
Allgemein kommen alle möglichen Rippen- bzw. Profilformen in Betracht. Maßgeblich ist, daß eine ausreichende Festigkeit und eine genügende Tragfähigkeit der Platte entsteht. Als Profile für mechanisch höhere Anforderungen eignen sich insbesondere T- und U-Profile. Letztere weisen eine größere Auflagefläche auf und sind daher vor­ teilhaft bei besonderen statischen Belastungen oder bei weichen Böden. Flache oder konische Stege bieten große Durchbrechungsflächen und kleine Widerstandsmomente in seitlicher Richtung, was dem Aufbrechen oder Aufbiegen durch Bewuchs entgegenkommt. Rippenprofile gemäß Fig. 6 oder in ähnlicher Ausbildung führen zu großstruktu­ rierten Oberflächen, wie sie für begehbare und befahrbare Böden von Vorteil sind. Außerdem ist hier ein symmetri­ scher Aufbau der Platte in Bezug auf ihre Mittelebene möglich. Schuppenprofile führen neben gut strukturierten Oberflächen zu besonders biegeweichen Platten. Die Biege­ eigenschaft der Platte, die für die Anpassung an Boden­ unterebenheiten von Bedeutung ist, ist ebenso ein wichtiges Kriterium wie die Größe und Anordnung der Durchbrechungen.
Fig. 8 bis 11 zeigen, wie zwei längs einer Seitenkante benachbarte Platten 1 und 1′ mit Hilfe angeformter Ver­ bindungsmittel miteinander verbunden werden können. Ge­ mäß Fig. 8 ist das erste Verbindungsmittel von einer Art Öse 22 gebildet, während das zweite Verbindungsmittel eine Art Haken 23 ist. Der Haken 23 läßt sich von oben in die Ösen 22 so weit einführen, daß die miteinander verbundenen Platten 1 und 1′ in einer Ebene verlaufen, wobei keine Teile über die Ober- und Unterseite der Platten vorspringen. Diese Steckverbindung hält die beiden Platten in seitlicher Richtung zusammen.
Eine modifizierte Steckverbindung ist in Fig. 9 darge­ stellt. Hier ist eine vergrößerte Öse 24 mit einer in die Ösenöffnung hineinragenden Leiste 25 vorgesehen, die in der Einbaustellung von einem am Haken 26 vorgesehenen Winkelansatz 27 umgriffen wird. Hier werden die Platten 1 und 1′ bei der Verbindung in einer zueinander winkligen Stellung zusammengesteckt und dann in die in Fig. 9 dar­ gestellte Verriegelungsstellung aufgeklappt. Diese sichert die Platten nicht nur gegenüber Relativbewegungen in seitlicher Richtung, sondern auch in Höhenrichtung.
Fig. 10 zeigt eine Schnappverbindung 28 zwischen den Platten 1 und 1′. Dazu ist an die Platte 1 eine konische Verbindungsleiste 29 angeformt, die auf jeder Seite einen vorspringenden Ansatz 30 mit einer nach unten weisenden Verriegelungsfläche 31 aufweist. An der anderen Platte 1′ ist eine Hakenleiste 32 angeformt, die in der darge­ stellten Einbaustellung die Verbindungsleiste 29 über­ greift und mit den Verriegelungsflächen 31 zusammenwir­ kende Hakenflächen 33 aufweist. Die Hakenleiste 32 ist federnd aufweitbar, so daß sie mit ihren konischen Innenfläche auf die Verbindungsleiste 29 aufgesetzt und in die Verriegelungsstellung niedergedrückt werden kann, in die sie dann einrastet bzw. einschnappt. Da die Ver­ bindungsleiste 29, wie dargestellt, nicht massiv ausge­ führt ist, kann diese gleichfalls eine kleine federnde Formveränderung zur Erleichterung des Zusammenbaus aus­ führen. Im übrigen springen hier beide Verbindungsmittel 11, Verbindungsleiste 29 und Hakenleiste 32 über die Um­ rißlinien der Platten 1 bzw. 1′ vor.
Fig. 11 zeigt gleichfalls eine Schnappverbindung 34 zwischen den Platten 1 und 1′. Diese Schnappverbindung 34 ist kugelgelenkartig ausgebildet. Dazu weist die Platte 1 eine Kugelleiste 35 mit einer aufragenden Kugel 36 auf, während die Platte 1′ eine Pfannenleiste 37 mit einer herabragenden Pfanne 28 aufweist. Der Pfannenrand 39 ist elastisch aufweitbar, so daß beim Zusammenbau die Pfanne 38 auf die Kugel 36 niedergedrückt werden kann. Auch hier springen beide Leisten 35 und 37 über den Plattenumriß vor und sind dementsprechend durch gegenüber der Kugel 36 bzw. der Pfanne 38 versetzte Versteifungs­ stege 40 bzw. 41 abgestützt.
Die kugelartige Schnappverbindung 34 gemäß Fig. 11 führt zu einer erhöhten relativen Beweglichkeit zwischen den beiden Platten 1 und 1′, insbesondere wenn diese nur durch eine einzige derartige Schnappverbindung mitein­ ander verbunden sind. Sind zwei oder mehr Schnappver­ bindungen 34 zwischen denselben Platten 1 und 1′ vorge­ sehen, so können an Stelle der Kugeln 36 koaxiale zylindrische Zapfen und an Stelle der teilhohlkugelför­ migen Pfannen 38 entsprechend gestreckte teilhohlzylin­ drische Pfannen verwendet werden. Diese Konstruktion führt zu einer scharnierartigen Verbindung der Platten.
Fig. 12 und 13 zeigen eine andere Platte 42, die sich von der Platte 1 gemäß Fig. 1 und 2 nur hinsichtlich der Verbindungsmittel unterscheidet. Es sind nicht zwei ver­ schiedenartige, sondern nur gleichartige Verbindungs­ mittel 43 vorgesehen, und diese sind sämtlich im rahmen­ förmigen Rand 44 der Platte 42 integriert, springen also nicht über die Umrißlinie der Platte 42 vor.
Die Verbindungsmittel 43, die gemäß Fig. 12 an den Plattenecken oder in einen mittleren Bereich der Platten­ kanten angeordnet sein können, weisen eine vertikale Ver­ bindungsöffnung 45 auf. Die zylindrischen Verbindungs­ öffnungen 45 sind an ihrem oberen und unteren Ende im Durchmesser erweitert. Jede Verbindungsöffnung 45 mündet an ihrem oberen Ende in einer Fläche 46, die gegenüber der Plattenoberseite nach unten zurückversetzt ist. Die Flächen 46 werden durch im wesentlichen quadratische flache Randausnehmungen 47 an der Plattenoberseite ge­ bildet. Im übrigen weist die Platte 42 wie die Platte 1 im Innenflächenbereich Rippen 48 und Durchbrechungen 49 auf.
Bodenschutzplatten nach Art der Platte 42 werden nicht direkt, sondern durch gesonderte Verbinder miteinander verbunden, wie es die Fig. 14 bis 18 veranschaulichen.
Gemäß Fig. 14 ist eine Steckverbindung 50 mittels eines Verbinders 51 vorgesehen, der herabragende Verbindungs­ zapfen 52 und 53 aufweist, die in die betreffende Ver­ bindungsöffnung 45 der einander benachbarten Platten 42 und 42′ eingreifen. Dabei wird der im wesentlichen plattenförmige Verbinder 51 von den Randausnehmungen 47 der Platten aufgenommen, so daß er nicht über die Ober­ seite der Platten hinausragt.
Fig. 15 zeigt eine Schnappverbindung 54 mit einem Ver­ binder 55, dessen in gleicher Weise ausgebildeten Ver­ bindungszapfen 56 einen Verriegelungskopf 57 mit einem von seinem unteren Ende ausgehenden Einschnitt 58 auf­ weisen, so daß beim Zusammenbauen die Verbindungszapfen 56 durch die Verbindungsöffnungen 45 niedergedrückt werden können, wobei die Kopfhälften mittels an ihnen vorgesehener Schrägflächen 59 auf die Abmessungen der Verbindungsöffnung 45 zusammengedrückt werden, um nach dem Passieren der Verbindungsöffnung 45 in die gezeigte Verriegelungsstellung auseinander zu federn. In dieser Stellung wird jeder Verriegelungskopf 57 von einer Aus­ sparung 60 an der Plattenunterseite aufgenommen.
Gemäß Fig. 16 sind abgewandelte Platten 61 und 61′ vorge­ sehen, die durch einen Verbinder 62 mittels kugelgelenk­ artiger Schnappverbindung 63 miteinander verbunden sind. Dazu ist an jede Platte eine randseitig vorspringende Pfannenleiste 64 mit aufragender Pfanne 65 angeformt, mit der ein als getrenntes Teil hergestellter, elastisch aufweitbarer Pfannenrand 66 fest verbunden ist. Der Ver­ binder 62 weist an seinen Enden jeweils eine nach unten vorragende Kugel 67 auf, die in der dargestellten Einbau­ stellung durch den Pfannenrand 66 hindurch in die Pfanne 65 eingedrückt ist. Auch hier ergibt sich durch die kugelgelenkartigen Schnappverbindungen 63 eine erhöhte Beweglichkeit zwischen den miteinander verbundenen Platten 61 und 61′.
Bei der Verbindung gemäß Fig. 17 werden die Platten 68 und 68′ über einen Verbinder 69 mittels Bajonettverbin­ dung 70 miteinander verbunden. Dazu weist der plattenför­ mige oder streifenförmige Verbinder 69 zwei Öffnungen 71 auf, durch die sich jeweils ein Bajonettzapfen 72 in vor­ bestimmter Drehstellung einführen läßt, so daß er mit seinem Sechskantkopf 73 auf dem Verbinder 69 aufliegt. Die Platten 68 und 68′ weisen jeweils eine unrunde, bei­ spielsweise ovale oder schlitzförmige Verbindungsöffnung 74 auf, durch die sich der Bajonettzapfen in vorbe­ stimmter Drehstellung hindurchführen läßt. Er befindet sich dann mit seinem unteren Ende, das einen radial vor­ springenden Halteansatz 75 aufweist, in einer vergrößer­ ten Aussparung 76 unterhalb der Verbindungsöffnung 74. Die Verbindung oder Verriegelung erfolgt durch Drehen des Bajonettzapfens 72 in die dargestellte Stellung, in welcher der Halteansatz 75 eine Bodenfläche 77 der Aus­ sparung 76 untergreift.
Gemäß Fig. 18 sind Platten 78 und 78′ vorgesehen, die über einen Verbinder 79 mittels Schraubverbindung 80 mit­ einander verbunden sind. Auch hier weist der Verbinder 79 zwei Öffnungen 81 auf, die eine Sechskantkopfschraube 82 bzw. 83 aufnimmt. Der Schraubenschaft erstreckt sich jeweils durch eine Verbindungsöffnung 84 bzw. 85 bis in eine Aussparung 86 an der Plattenunterseite. Wie aus Fig. 18 zu ersehen, unterscheiden sich die beiden Schraubver­ bindungen 80 dadurch, daß die rechts dargestellte Ver­ bindungsöffnung 84 mit Gewinde versehen ist, in das die Schraube 82 eingeschraubt ist, während die links darge­ stellte Verbindungsöffnung 85 kein Gewinde und einen et­ was größeren Durchmesser aufweist. Hier ist auf das untere Ende der Schraube 83 eine Mutter 87 aufgeschraubt, die von der Aussparung 86 aufgenommen wird.
Fig. 19 zeigt eine andere Möglichkeit zur Verbindung von Platten 88. Diese weisen längs ihrer Ränder verlaufende Nuten 89 auf, die zur Plattenoberseite hin offen und durch eine Abdeckleiste 90 abgedeckt sind, die durch Schrauben oder sonstwie an der Platte 88 befestigt ist. Die gegenseitige Verbindung der Platten erfolgt durch ein Verbinderseil 91, das sich mit einem Abschnitt durch wenigstens eine Nut von zwei oder mehr Platten 88 er­ streckt. Statt des Seils 91 kann auch ein anderes bei­ spielsweise bandförmiges Zugorgan verwendet werden.
Fig. 20 zeigt die randseitige Verankerung einer Boden­ schutzplatte 92 im Erdboden 93. Bei der Platte 92 kann es sich um eine den vorstehend beschriebenen Platten vergleichbare und auch mit benachbarten Platten verbind­ bare Platte aus Kunststoff handeln. An der Oberseite der Platte 92 ist eine randseitige Aussparung 94 vorgesehen, wodurch ein flacher tiefliegender Rand 95 oder Randbe­ reich gebildet ist. Der Rand 95 weist eine Befestigungs­ öffnung 96 auf. In der gezeigten Verankerungsstellung nimmt diese Befestigungsöffnung 96 einen nagelförmigen Bodenspieß mit einer Spitze 98 und einen Kopf 99 auf, der in der Aussparung 94 versenkt angeordnet ist.
Fig. 21 zeigt eine Platte 100, an deren Unterseite über die Fläche verteilt mehrere Bodenspieße 101 angeformt sind. An die Platte 100 ist ein Verbinder 102 ange­ schlossen, an dessen Unterseite gleichfalls Bodenspieße 103 zur Verankerung am Boden angeformt sind.
Fig. 22 zeigt die einander benachbarten Bereiche zweier gleichartiger Platten 104, die durch einen Steckverbinder 105 verbunden sind. Diese dient zugleich der Bodenver­ ankerung. Dementsprechend sind die Verbindungszapfen als Bodenspieße 106 ausgeführt. Fig. 22 macht zugleich deut­ lich, daß die Bodenschutzplatten nicht nur, wie bei den Fig. 19-21 dargestellt, auf dem Erdboden 93, sondern auch innerhalb des Erdbodens verlegt bzw. mit einer Bodenschicht bedeckt werden können.
Fig. 23 bis 25 veranschaulichen die Verlegung quadra­ tischer Bodenschutzplatten, die an jeder Plattenkante mit zwei Verbindungsmitteln - entweder Ösen oder Haken - dar­ gestellt sind. Die ebenfalls vorhandenen Durchbrechungen der Platten sind der Einfachheit halber nicht darge­ stellt. Durch eine Einzelverlegung (Fig. 23) kann der Bodenschutz flächenmäßig den jeweiligen Gegebenheiten angepaßt werden. Ebenso kann eine Verlegung in konti­ nuierlichen Reihen erfolgen, wie es Fig. 24 mit drei Reihen zeigt Bei der Reihenverlegung können die Platten bereits vormontiert bzw. in Reihe miteinander verbunden und auf eine Rolle 107 aufgewickelt sein, wie es Fig. 25 veranschaulicht, in der die Rolle in Draufsicht (oben) und in Stirnansicht (unten) dargestellt ist. Nach dem Verankern der äußersten (in Fig. 25 rechten) Platten er­ folgt die Verlegung einfach durch Vorrollen der Rolle 107.
Fig. 26 zeigt, daß sich Platten unterschiedlicher Größe kombinieren lassen, wenn die Plattengrößen einem Raster­ maß entsprechen und die Verbindungsmittel entsprechend angeordnet sind. Auf diese Weise können, wie dargestellt, quadratische Platten mit doppelt langen Platten ver­ bunden werden. Dadurch können gegebenenfalls örtliche Bodengegebenheiten besser berücksichtigt werden.
Fig. 27 zeigt eine Verlegung von Platten mittels Ver­ binder, wobei wiederum Platten unterschiedlicher Länge kombiniert sind. Wie dargestellt, können die Verbinder zur gleichzeitigen Verbindung von zwei, drei oder vier Platten vorgesehen sein. Ferner ist in Fig. 27 links eine Randbefestigung mittels eines mit einer Reihe von Verbindern zusammenwirkenden Seils dargestellt.

Claims (21)

1. Erosionsschutzelement für den Bodenschutz, gekenn­ zeichnet durch eine zumindest zum Teil aus Kunststoff bestehende Platte (1, 42, 61, 68, 78, 88, 92, 100, 104) mit Durchbrechungen (9, 10, 49) zwischen der Oberseite und Unterseite und durch Befestigungsmittel (11, 12, 13, 43, 89, 96, 101) zur Lagesicherung der Platte auf, in oder unter der Bodenoberfläche.
2. Erosionsschutzelement nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß als Befestigungsmittel (11, 12) an der Platte (1) Verbindungsmittel (22, 23, 24, 26, 29, 32, 36, 38) zur Verbindung mit einer benachbarten Platte (1) vorgesehen sind.
3. Erosionsschutzelement nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß unterschiedlich gestaltete erste Verbindungsmittel (11) und zweite Verbindungsmittel (12) an der Platte (1) angeformt sind, die als solche verbindend zusammenwirken können.
4. Erosionsschutzelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Verbindungsmittel Ösen (22, 44) und Haken (23, 26) vorgesehen sind.
5. Erosionsschutzelement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Verbindungs­ mittel (11) innerhalb und die zweiten Verbindungs­ mittel (12) außerhalb der im wesentlichen recht­ eckigen Umrißlinie der Platte (1) angeordnet sind.
6. Erosionsschutzelement nach Anspruch 3-5, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Verbindungsmittel (11) auf der einen und die zweiten Verbindungsmittel (12) auf der anderen Seite einer Diagonalen der Platte (1) angeordnet sind.
7. Erosionsschutzelement nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verbindungsmittel (43) durch gesonderte Verbinder (51, 55, 62, 69, 79, 91) zu­ sammenwirken.
8. Erosionsschutzelement nach Anspruch 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verbindungsmittel von Öffnungen oder Nuten (89) gebildet sind, die der Aufnahme von Abschnitten eines Verbinderseils (91) dienen.
9. Erosionsschutzelemente nach Anspruch 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verbindungsmittel der Platte (42, 61, 68, 78) von Verbindungsöffnungen (45, 74, 84, 85) gebildet sind, die Verbindungszapfen (52, 53, 56, 72, 82, 83) aufnehmen können.
10. Erosionsschutzelement nach Anspruch 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verbindungszapfen (52, 53, 56) an den Verbindern (51, 55) angeformt sind.
11. Erosionsschutzelement nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß auch die Verbinder (69, 79) Öffnungen (71, 81) zur Aufnahme getrennt vorgesehener Verbindungszapfen (72, 82, 83) aufweisen.
12. Erosionsschutzelement nach Anspruch 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die getrennten Verbindungszapfen (72) einen vorspringenden Halteansatz (75) zum bajo­ nettverschlußartigen Hintergreifen einer Fläche (77) der Platte (68) aufweisen.
13. Erosionsschutzelement nach Anspruch 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die getrennten Verbindungszapfen Schrauben (82, 83) sind.
14. Erosionsschutzelement nach einem der Ansprüche 3-6 oder 9-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Ver­ bindungsmittel (29, 32, 36, 38, 45, 65) der Platten (1, 1′; 42, 42′; 61, 61′) untereinander oder mit den Verbindern (55, 62) in Form einer federnden Schnapp­ verbindung (28, 34; 54, 63) zusammenwirken.
15. Erosionsschutzelement nach Anspruch 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schnappverbindung (28, 54) ein federndes Hakenteil (32, 57) aufweist.
16. Erosionsschutzelement nach Anspruch 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schnappverbindung (34, 63) kugelgelenkartig mit federndem Pfannenrand (39, 66) ausgebildet ist.
17. Erosionsschutzelement nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel Verankerungsmittel (13, 96, 97, 101, 103, 106) zur Bodenverankerung vorgesehen sind.
18. Erosionsschutzelement nach Anspruch 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß als Verankerungsmittel in den Erd­ boden (93) eintreibbare Bodenspieße (97, 101, 103, 106) vorgesehen sind.
19. Erosionsschutzelement nach Anspruch 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Platte (92) als Verankerungs­ mittel wenigstens eine Befestigungsöffnung (96) zur Aufnahme eines gesonderten Bodenspießes (97) auf­ weist.
20. Erosionsschutzelement nach Anspruch 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Bodenspieße (101 bzw. 103, 106) an der Unterseite der Platte (100) und/oder der Ver­ binder (102, 105) angeformt sind.
21. Erosionsschutzelement nach Anspruch 10 oder 11 und Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Ver­ bindungszapfen als Bodenspieße (106) ausgeführt sind.
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