DE3934776A1 - Klemme zur regulierung des fluidstroms durch einen kunststoffschlauch - Google Patents

Klemme zur regulierung des fluidstroms durch einen kunststoffschlauch

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    • A61M39/28Clamping means for squeezing flexible tubes, e.g. roller clamps
    • A61M39/286Wedge clamps, e.g. roller clamps with inclined guides

Description

Die Erfindung befaßt sich mit Klemmeinrichtungen, die zur Regulierung des Fluidstromes durch einen Kunststoffschlauch bzw. eine Kunststoffschlauchleitung eingesetzt werden. Insbesondere befaßt sich die Erfindung mit einer Vorrichtung, welche eine Rolle hat, die längs einer im allgemeinen in Längsrichtung verlaufenden Achse relativ zu einer gegenüberliegenden Klemmflä­ che verstellbar ist, um die Fluiddurchflußmenge bzw. die Fluiddurchflußrate durch die Schlauchleitung einzuregeln und einzustellen.
In den US-PSen RE 31 584, 40 13 263, 40 47 694 und 47 25 037 sind Klemmvorrichtungen zum Regulieren des Fluidstroms durch Kunst­ stoffschlauchleitungen beschrieben, die insbesondere bei der Verabreichung von Parenteralfluiden zweckmäßig sind. Die Klemmen der vorstehend genannten Patente haben den Vorteil, daß das Kriechen oder der Kaltfluß des Kunststoffmaterials der Schlauch­ leitung in starkem Maße herabgesetzt wird, um eine konstantere Durchflußmenge bzw. Durchflußrate der Parenterallösung zu ermöglichen, so daß die Notwendigkeit einer späteren Nachstellung nach einer anfänglichen Einstellung möglichst minimal ist. In den US-PSen 40 13 263, 40 47 694 und 47 25 037 sind Klemmen beschrieben, bei denen eine Verbesserung hinsichtlich der Konstanz der Durchflußmenge bzw. Durchflußrate dadurch erzielt wird, daß erhabene Abschnitte vorgesehen werden, die auf der Klemmfläche ausgebildet sind. Diese Teile sind voneinander durch gesonderte Vertiefungsteile bzw. Talteile getrennt, so daß die Schlauchleitung an gesonderten Stellen oder Intervallen ge­ quetscht oder erfaßt wird, um hierdurch im wesentlichen das Kriechen des Kunststoffs einzudämmen und Durchflußmengenänderun­ gen weitgehend minimal zu machen, wenn die Klemme für die gewünschte Durchflußmenge bzw. Durchflußrate eingestellt worden ist. Bei bevorzugten Ausführungsformen gemäß diesen Patentschrif­ ten sind die erhabenen Abschnitte in Form von langen, stegförmi­ gen Erhebungen ausgebildet, die in einem Abstand voneinander zur optimalen Herabsetzung des Kriechens angeordnet sind.
Im allgemeinen verhalten sich weichere Schlauchleitungen nachgiebiger im Zusammenwirken mit einer Quetschklemme, da die Schlauchleitung sich leichter an die durch die Klemme aufgeprägte neue Gestaltungsform anpaßt. Härtere oder steifere Schlauchlei­ tungen haben den Vorzug, daß sie gegenüber einem Knicken widerstandfähig sind, wenn sie zum Verpacken aufgewickelt oder gebogen werden. Das Knicken kann als eine ständige Verformung definiert werden, die ein Schlauch bzw. ein Rohr infolge einer starken und/oder einer lang andauernden neuen Formgebung annimmt, die dem Schlauch aufgeprägt wird, wodurch bewirkt wird, daß der Schlauch eine neue Gestalt mit einem Krümmungsradius unter gewissen kritischen Werten annimmt. Wenn die Kunststoffschlauch­ leitung als eine Einweganordnung zur intravenösen Verabreichung eingesetzt wird, wird sie häufig in Form einer kompakten, länglichen Wicklung abgepackt. Die Wicklung ist etwa 20,32 cm (8 inches) lang und 7,62 cm (3 inches) breit, während die Schlauchleitung einige 177,8 cm (70 inches) lang ist. Wenn der Wicklungsradius zu klein ist, neigt die Schlauchleitung zum Knicken, wodurch die Fähigkeit der Schlauchleitung im späteren Gebrauchszustand beeinträchtigt wird, Fluide durchzuleiten. Größere Wicklungsradien sind unerwünscht, da die Wicklungen einen größeren Raum in Anspruch nehmen, wenn sie vor dem bestimmungsge­ mäßen Gebrauch gelagert werden. Daher ist eine steifere Schlauch­ leitung als geeignetes Mittel anzusehen, eine möglichst kompakte Schlauchwicklungsverpackung zu erreichen. Eine erhöhte Steifig­ keit kann man durch einen dickeren Wandquerschnitt oder durch eine größere Härte des Schlauchmaterials oder mit beiden Mitteln erzielen.
Eine dickwandigere Schlauchleitung unterstützt im allgemeinen die Tendenz, das Knicken des Schlauchs möglichst gering zu halten.
Wenn man eine im allgemeinen parallel wirkende Klemme bei irgendeinem gegebenen Schlauchleitungsquerschnitt einsetzt, muß ein Abschnitt der Schlauchleitung vollständig zur Absperrung zusammengequetscht werden, sowie eng umschlossen werden. Wenn man eine dickere Wand oder eine steifere Schlauchleitung verwendet, so gestaltet sich das Quetschen und Einschließen schwieriger, da die Quetschklemme stärker und hinsichtlich ihren Abmessungen größer ausgelegt werden muß, um zusätzliche Kräfte jeweils aufbringen zu können und entsprechende Hebelwirkungen zur Einwirkung zu bringen. Ferner können die kleinen, erhabenen Teile auf der Gehäuseklemmfläche, wie jene, die in der US-PS 40 13 353 beschrieben sind, weniger bei einer Schlauchleitung wirksam sein, die steifer ist und/oder dickere Wände hat.
Bei einer steiferen Schlauchleitung und/oder einer dickwandigeren Schlauchleitung wird bei dem Einführen der erhabenen Teile Einfluß auf die Größe des gebildeten Lumens genommen, welches im allgemeinen die Tendenz zu größeren Abmessungen hat (wenn alle anderen Sachen gleich sind).
Bei einer Reihe von überwachten Versuchen wurde festgestellt, daß der effektive Durchflußquerschnitt der gebildeten Lumen beträcht­ lich größer war, wenn die erhabenen Teile eingeführt wurden und alle anderen Einflußgrößen unverändert blieben. Dieser Unter­ schied ist noch drastischer, wenn man eine Schlauchleitung bei Untersuchung verwendet, die sowohl steifer als auch dickwandiger ist. In diesem Anwendungsfall fordert der Markt, daß derartige steife, dickerwandige Schlauchleitungen verwendet werden, so daß eine Einführung einer dünnerwandigen, weichen Schlauchleitung nicht möglich ist.
Bei einer zweiten überwachten Untersuchung wurde festgestellt, daß, wenn die erhabenen Elemente dem Entlastungsteil der Klemmfläche des Klemmgehäuses näherliegen, der effektive Querschnitt des Lumens größer als in dem Fall wer, wenn das erhabene Teil, das dem Entlastungsteil am nächsten liegt, weiter entfernt lag.
Wenn das erhabene Teil von dem Entlastungsteil der Klemmfläche mit verminderter Größe des Lumens weiter entfernt liegt, lassen sich nicht die zweckmäßigen Vorteile der erhabenen Teile nutzen (Zugwiderstand und verbesserte Durchflußregelung).
Die Erfindung zielt daher darauf ab, eine verbesserte Schlauch­ klemme bereitzustellen, die Erfassungserhebungen in der Klemmflä­ che hat, und welche insbesondere jedoch nicht ausschließlich in Verbindung mit einer härteren Schlauchleitung oder einer dickerwandigen Schlauchleitung einsetzbar ist.
Die Klemme nach der Erfindung stellt eine Weiterentwicklung im Hinblick darauf dar, daß dickere Schlauchleitungen oder hartwan­ digere Schlauchleitungen eingesetzt werden können, bei denen die Klemmen der vorstehend genannten Patente mit an der Klemmfläche ausgebildeten Erhebungen die Neigung besitzen, daß man eine weniger konstante Durchflußmenge bzw. Durchflußrate als bei dünneren oder weicheren Schlauchleitungen erhält.
Die Klemme nach der Erfindung bringt die Vorteile der früheren Klemmen mit Erhebungen, wie jene, die in Fig. 1 gezeigt ist, zur Geltung. Es werden aber die Schwierigkeiten bei derartigen Klemmen insbesondere in dem Zusammenhang überwunden, daß man dickere und härtere, mit Wänden versehene Schlauchleitungen einsetzt. Auch ergeben sich Verbesserungen, wenn die erfindungs­ gemäße Klemme bei dünneren oder weicheren, mit Wänden versehenen Kunststoffschlauchleitungen eingesetzt wird.
Kurz gesagt, diese Verbesserung wird dadurch erhalten, daß die Geometrie der Erhebungen derart gewählt wird, daß die Erhebungen, die der Entlastungsnut in oder in der Nähe der Klemmfläche näher liegen, eine im wesentlichen niedrigere Höhe als jene haben, die von der Nut weiter entfernt liegen. Die höheren, erhabenen Teile, wie jene, die bei dem Stand der Technik zum Einsatz kommen, erlauben, das gewünschte örtliche Erfassen und Klemmen in Verbindung mit einem Trennen an der Kunststoff­ schlauchleitung, während die Teile mit niedrigerer Höhe, die zusätzlich gemäß der Erfindung vorgesehen sind und der Entla­ stungsnut näher liegen, ein mittelmäßiges, örtliches Erfassen gestatten, ohne daß die Form der Schlauchleitung nennenswert verändert wird. Wenigstens ein weniger hoch ausgelegtes Teil befindet sich in der Nähe der Entlastungsnut, während wenigstens ein höher ausgelegtes Teil an einer im allgemeinen von der Nut weiter entfernt liegenden Stelle vorgesehen ist. Das entferntlie­ gende, stärker erhabene Teil oder die entsprechenden Elemente haben eine Höhe und einen Abstand, deren optimale Abmessungen auf die Schlauchwanddicke bezogen sind. Die kürzeren Teile haben eine Höhe und einen Abstand, der durch die Schlauchwandstärke und/oder die Härte des Schlauchs bestimmt sind.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung von bevorzugten Ausfüh­ rungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung. Darin zeigt:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht einer übli­ chen Klemme;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht zur Verdeutlichung einer bevorzugten Ausführungsform einer Klemme nach der Erfindung;
Fig. 3 eine Schnittansicht längs der mit 3-3 in Fig. 2 gezeigten Ebene;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Teilausschnitts zur Verdeutlichung einer bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung;
Fig. 5 eine obere Schnittansicht einer bevor­ zugten Ausführungsform nach der Erfin­ dung; und
Fig. 6 eine schematische Ansicht zur Verdeut­ lichung der Abmessungszuordnungen der erhabenen Teile bei der bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 2 bis 6 wird eine bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung erläutert. Die bevorzugte Ausführungsform der Klemme nach der Erfindung unterscheidet sich von der bevorzugten Ausführungsform gemäß der US-PS 40 13 263 im Hinblick auf die Auslegung der Klemmfläche 18. Die Klemme hat einen Körperabschnitt oder ein Gehäuse 11, das Seitenwände 13 und 14 hat, welche gegenüberliegende Lagerausnehmungen 13 a und 14 a haben, die darin ausgebildet sind. Eine Rolle 16 hat ein Paar von Lagerzapfen (von denen einer mit Zapfen 16 a in Fig. 2 gezeigt ist) und welche sich von dem Rad derart wegerstrecken, daß sie in den Ausnehmungen 13 a und 14 a jeweils laufen. Der Körper der Klemme hat auch eine Bodenfläche 18, die als eine Klemmfläche dient, die zur Anlage gegen den Kunststoffschlauch 20 kommt, wenn dieser mittels des Rads 16 geklemmt wird. Im Mittelteil der Fläche 18 ist ein Kanal 22 mit einer variablen Länge und variab­ len Tiefe ausgebildet. Die Klemmfläche 18 ist im wesentlichen parallel zu den Ausnehmungen 13 a und 14 a, so daß der Abstand zwischen dem Rad 16 und der Fläche 18 im wesentlichen über den gesamten Bewegungsweg des Rades an den Lagerzapfen hinweg konstant bleibt. Die Fluiddurchflußrate bzw. Fluiddurchflußmenge durch die Schlauchleitung 20 wird auf den gewünschten Wert durch die Positionierung des Rads 16 längs den Ausnehmungen 13 a und 14 a eingestellt, wodurch die Schlauchleitung zur vollständigen Absperrung gegen die Flächen zusammengedrückt wird, die den gewünschten Teilen des Kanals benachbart sind, der eine sich ändernde Tiefe und Breite an der gewünschten Lage des Rads hat. Die insoweit beschriebene Vorrichtung ist ähnlich wie die bevorzugte Ausführungsform nach der US-PS 40 13 263 ausgelegt, und durch die Bezugnahme auf diese US-PS werden alle zusätzlich dort beschriebenen Einzelheiten hinsichtlich der Ausbildungsform und der Wirkungsweise als von der vorliegenden Offenbarung miterfaßt angesehen.
Die bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung, die in den Fig. 2 bis 6 gezeigt ist, hat eine speziell zugeschnittene Geometrie für die erhabenen Teile oder stegförmigen Erhebungen 25 a und 25 b, die auf der Klemmfläche 18 ausgebildet sind, und welche den erhabenen Teilen 25 bei den üblichen Auslegungen gegenübergestellt werden. Diese haben dort alle im wesentlichen oder in etwa die gleiche Höhe. Die erhabenen Teile 25 a und 25 b sind voneinander durch gesonderte Vertiefungen bzw. Talabschnit­ te 27 getrennt. Bei der bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung sind die erhabenen Teile 25 a und 25 b im wesentlichen parallel zu Längsachse des Klemmkörpers, um eine vereinfachte Herstellung zu erreichen. Jedoch können sie auch in andere Richtungen verlaufen, und sie können in Form einer Reihe von unterbrochenen Elementen oder Erhebungen mit gleicher oder ungleicher Länge oder Breite ausgelegt sein. Obgleich sechs derartige, erhabene Elemente gezeigt sind, kann sich die Anzahl dieser Elemente in Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernis­ sen ändern. Jedoch sind wenigstens zwei auf jeder Seite des Kanals 22 erforderlich. Die erhabenen Teile 25 a, die von dem Kanal 22 am weitesten entfernt sind und die von dem Kanal 22 um wenigstens ein erhabenes Element in Längsrichtung entfernt liegen, sind wesentlich größer oder höher als die erhabenen Elemente 25 b, die näher zu dem Kanal liegen. Die Oberteile der erhabenen Teile oder stegförmigen Erhebungen 25 a und 25 b sind vorzugsweise abgerundet, um einen guten Griff auf der Schlauch­ leitung zu erhalten und in wirksamer Weise das Kriechen abzu­ schwächen, ohne daß die Schlauchleitung beschädigt wird, wie dies bei scharfkantigen Erhebungen der Fall wäre.
Die entfernt liegenden, erhabenen Teile 25 a ermöglichen das erwünschte, örtliche Erfassen der Kunststoffschlauchleitung, während die kürzeren Teile 25 b, die dem Kanal 22 näherliegen, ein mittelmäßiges, örtliches Erfassen, ohne daß in starkem Maße die Gestalt des zu regulierenden Lumens 30 im Vergleich zu dem Lumen verändert wird, das sich bei der Klemme gemäß Fig. 1 ergibt, das erhabene Teile 25 hat, die alle im wesentlichen dieselbe Höhe haben. Wie am besten aus Fig. 6 zu ersehen ist, haben die entferntliegenden, erhabenen Teile 25 a eine Höhe "a", die in der Größenordnung der zusammengedrückten Wanddicke "c" der Schlauchleitung 20 liegt. Die erhabenen Teile 25 b, die dem Kanal bzw. der Nut näherliegen, haben eine Höhe a′, die in der Größenordnung von 0,2 bis 0,8 der Höhe der Teile 25 a liegen, wobei eine bevorzugte Höhe sich auf etwa 0,5 der Höhe "a" der entfernt liegenden, erhabenen Teile beläuft. Die Breite "d" aller erhabenen Teile sowie der Abstand "b" zwischen denselben liegt in der Größenordnung des 1/3-3fachen der Höhe "a" der Teile 25 a.
Wie aus Fig. 5 zu ersehen ist, bei der die Nut bzw. die Ausneh­ mung 22 relativ schmal ist, wenn man sich der "Absperr"-Zone nähert, sind zwei Paare von niedrigeren Erhebungen 25 b und nur ein Paar von höheren Erhebungen 25 a vorgesehen, während in dem Bereich, in dem der Kanal bzw. die Nut 22 breiter ist, nur ein Paar der jeweiligen niedrigeren Erhebungen 25 b und der höheren Erhebungen 25 a vorgesehen ist.
Im Hinblick auf die Ausformungen und die hierbei auftretenden Schwierigkeiten sind bei der bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung die erhabenen Teile 25 a, 25 b parallel zu den Bewegungen des Rads, und sie sind parallel zu dem Rand 30 der konisch ausgebildeten Entlastungsnut. Somit kann in jenem Teil 32 der Klemmfläche, in dem sich die konische Entlastungsnut ihrer maximalen Breite nähert, nur ein einziges, erhabenes Teil in der Nähe des Entlastungsnutrandes vorgesehen sein. In diesem speziellen Bereich kommen die nach der Erfindung wesentlichen Merkmale nicht zum Tragen. Jedoch ist die Klemme wie bei den üblicherweise ausgelegten Klemmen normalerweise derart beschaf­ fen, daß Randbetriebsbereiche vorhanden sind, die sehr selten genutzt werden, wenn beispielsweise der Schlauch zufälligerweise außerhalb eines speziell vorgegebenen Abmessungsbereichs liegt oder eine ungewöhnlich große oder ungewöhnlich kleine Strömungs­ drosselung an irgendeiner anderen Stelle in dem Fluidströmungs­ weg vorhanden ist. Normalerweise liegt die aktive Zone der Klemme im Mittelteil (wie dies meist bei den üblichen Klemmen anderer Bauart der Fall ist). Unmittelbar bevor des Rad sein "vollständig abgesperrte Stellung" erreicht, ergibt sich eine Zone, an der keine Fluiddurchströmung auftritt. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Entlastungsnut in dieser Zone zu klein ist, um ein Lumen unter normalen Bedingungen bereitzustellen. Im anderen Extremfall, unmittelbar bevor das Rad seine Stellung mit "maximalem Durchfluß" erreicht, ist ein Bereich bei dem Bewe­ gungsweg des Rades vorhanden, bei dem der tatsächliche Durchfluß selbst bei einer Änderung der Radstellung unverändert bleibt. Dies ist im allgemeinen darauf zurückzuführen, daß eines oder mehrere Teile in dem Fluidströmungsweg die Durchflußmenge bzw. Durchflußrate begrenzen, wenn das Rad in der Nähe seiner "weit geöffneten Stellung" ist. Dieses Teil in dem Strömungsweg kann eine Tropföffnung oder ein Katheter mit einer kleinen Bohrung sein. Bei diesen extremen Bereichen der hohen Durchflußmenge einer Klemme, der in der Praxis kaum genutzt wird, kann man nur die üblichen Auslegungen der Klemmen zur Konstanthaltung einer gleichmäßigen Durchflußrate bzw. Durchflußmenge einsetzen, da bei diesem in diesem Bereich nur ein erhabenes Teil in der Nähe des Randes der konisch ausgebildeten Entlastungsnut vorgesehen ist. Bei der Durchführung der vorliegenden Erfindung sind zwei oder mehr erhabene Teile wenigstens auf einer Seite der Ent­ lastungsnut erforderlich.
Obgleich eine bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung gezeigt ist, bei der die Nut 22 bzw. der Kanal 22 im Mittelteil liegt und die stegförmigen Erhebungen 25 a und 25 b auf gegenüber­ liegenden Seiten der Nut angeordnet sind, kann die Erfindung auch bei einer Vorrichtung verwirklicht werden, bei der die Nut auf einer Seite liegt, wie dies in der US-PS 39 18 675 gezeigt ist. In diesem Fall sind alle stegförmigen Erhebungen auf einer Seite der Nut.
Obgleich die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen erläutert worden ist, ist die Erfindung natürlich nicht auf die hierbei angegebenen Einzelheiten beschränkt, sondern es sind zahlreiche Abänderungen und Modifikationen möglich, die der Fachmann im Bedarfsfall treffen wird, ohne den Erfindungsgedan­ ken zu verlassen.
Zusammenfassend gibt die Erfindung eine Schlauchleitung an, deren Fluiddurchfluß mittels einer Regulierklemme regulierbar ist, in der die Schlauchleitung zwischen einer Rolle und einer Fläche eingeklemmt wird, die im wesentlichen parallel zum Bewegungsweg des Rades ist. Die Oberfläche hat einen Kanal mit einem variablen Querschnitt, der in diesem Bewegungsweg verläuft oder sich längs desselben erstreckt. Die Durchflußrate bzw. die Durchflußmenge durch den Schlauch wird durch eine Längsverstel­ lung der Position der Rolle verändert, wodurch das Verhältnis zwischen dem Teil des Schlauchs, der zum Absperren eingeklemmt ist, und jenem, der zu dem Kanal freiliegt, verändert wird und somit zu dem Teil, der nicht eingeklemmt ist, verändert wird. Eine Mehrzahl von erhabenen Teilen ist auf der Oberfläche ausgebildet und sie wirken örtlich, um die Schlauchleitung in vorgebenen Intervallen zu quetschen oder zu erfassen, wodurch sowohl das Erfassen als auch die Verminderung des Kriechens der Schlauchleitung verbessert werden. Das erhabene Teil, das von dem Kanal am weitesten entfernt liegt, ist wesentlich höher als das erhabene Teil ausgelegt, das dem Kanal näher liegt, um eine konstantere Durchflußrate bzw. Durchflußmenge insbesondere bei dickerwandigen und härteren Schlauchleitungen zu erreichen.

Claims (10)

1. Klemme zum Regulieren des Fluidstroms durch einen Kunststoffschlauch, welcher einen Körper­ abschnitt mit einer in Längsrichtung verlaufen­ den Klemmfläche, einen Längskanal mit einem variablen Querschnitt, der in dieser Fläche oder längs dieser vorgesehen ist, eine Rolle, die in dem Körper zur Ausführung einer Längsbewegung im wesentlichen parallel zu der Fläche gelagert ist, und eine Mehrzahl von verteilt angeordne­ ten, erhabenen Teilen hat, die voneinander durch gesonderte Vertiefungen bzw. talförmige Teile getrennt sind, die in der Klemmfläche zum örtlichen Klemmen der Schlauchwand an vorgebenen Stellen ausgebildet sind, um den Schlauch bei vermindertem Kriechen desselben festzuhalten, wobei der Schlauch zwischen der Rolle und der Fläche eingeklemmt wird, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei der erhabenen Teile (25 a, 25 b) auf einer Seite des Kanals (22) vorgesehen sind und daß wenigstens eines der erhabenen Teile (25 a), die von dem Kanal (22) am weitesten entfernt sind, eine Höhe hat, die wesentlich größer als jene des erhabenen Teils (25 b) ist, das dem Kanal (22) am nächsten liegt, um eine konstantere und steuerbare Durchflußmenge bei dickerwandigen und härteren Schlauchleitungen zu erzielen.
2. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eines der erhabenen Teile (25 a), das von dem Kanal (22) am weitesten entfernt liegt, eine Höhe in der Größenordnung der zusammengedrückten Wanddicke des Schlauches (20) hat, und daß das erhabenene Teil (25 b), das dem Kanal (22) näherliegt, eine Höhe hat, die 0,2 bis 0,8 der Höhe dieses Teils (25 a) ist.
3. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die erhabenen Teile (25 a, 25 b) stegförmige Erhebungen aufweisen, die im wesent­ lichen parallel zur Längsachse des Körperteils (11) der Klemme verlaufen und daß wenigstens eines der am weitesten entfernt liegenden, erhabenen Teile (25 a) und wenigstens eines der näherliegenden Teile (25 b) auf dieser Seite des Kanals (22) vorgesehen sind.
4. Klemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite und der Abstand zwischen den erhabenen Teilen (25 a, 25 b) das 1/3-3fache der Höhe des am weitesten entfernt liegenden, erhabenen Teils (25 a) beträgt.
5. Klemme nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des erhabe­ nen Teils (25 b), das dem Kanal (22) näherliegt, etwa 0,5 der Höhe des erhabenen Teils (25 a) ist, das von dem Kanal (22) am weitesten entfernt liegt.
6. Klemme nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens drei erhabene Teile (25 a, 25 b) auf jeder Seite des Kanals (22) vorgesehen sind, wobei das erhabene Teil (25 a), das von dem Kanal (22) am weitesten entfernt liegt, eine Länge hat, die größer als jene der anderen erhabenen Teile (25 b) ist.
7. Klemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die anderen erhabenen Teile (25 b) ein erhabenes Teil umfassen, das wenigstens einem Teil des Kanals (22) benachbart liegt, und daß das andere erhabene Teil, das zwischen dem von dem Kanal (22) am weitesten entfernt liegenden, erhabenen Teil (25 a) und dem dem Kanal (22) benachbart liegenden, erhabenen Teil angeordnet ist.
8. Klemme nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erhabene Teil (25 a), das von dem Kanal (22) am weitesten entfernt liegt, eine Länge hat, die größer als jene der anderen erhabenen Teile (25 b) ist.
9. Klemme nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erhabene Teil (25 b), das dem Kanal (22) am nächsten liegt, eine Länge hat, die kleiner als jene des erhabe­ nen Teils (25 a) ist, das von dem Kanal (22) am weitesten entfernt liegt.
10. Klemme nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mehr als ein erhabenes Teil (25 a, 25 b) auf jeder Seite des Kanals (22) vorgesehen ist.
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