DE3941117C2 - Bediengerät - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bediengerät zur manuellen
Steuerung einer Vielzahl von Funktionen unterschiedlicher Geräte,
insbesondere für Krankenhäuser oder Hotels, mit den im Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Derartige Bediengeräte sind beispielsweise als Fernsteuergeräte für
Fernsehapparate etc. bekannt. Hierbei wird ein einziges Gerät durch das
Bediengerät angesteuert. Bei Krankenhäusern sind ferner Bediengeräte
bekannt, mit denen man beispielsweise Krankenhausbetten verstellen kann.
Auch hierbei ist das Bediengerät ausschließlich zur Ansteuerung eines
einzigen Gerätes bestimmt. Je nach der Art der Ansteuerung sind diese
Geräte entweder völlig unabhängig vom anzusteuernden Gerät oder über
entsprechende Kabel mit diesem verbunden. Es ist ferner in
Krankenhäusern oder Hotels bekannt, stationäre Bedienungseinrichtungen
vorzusehen, mit denen beispielsweise Radios oder Fernsehgeräte
angesteuert und Signale abgegeben werden können, um Bedienungs- bzw.
Pflegepersonal zu rufen.
Aus der DE-PS 35 13 817 ist ein Handsender zur Fernbedienung bekannt,
der ein einziges Gesamtgehäuse aufweist, das eine Reihe von Öffnungen
besitzt, die über Abdeckteile abdeckbar sind. Die vorgesehenen
Abdeckteile stellen keine eigenständigen Gehäusekomponenten dar.
Aus der DE-OS 16 90 160 ist eine Anschlußeinrichtung bekannt, die nicht
als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche Einheit ausgebildet ist. Dort
sind an einer Wand fest installierte Kanalelemente vorgesehen, auf die
entsprechende Abdeckelemente aufgeschraubt werden.
In der DE-GM 86 25 831 ist ein Funksendeempfänger beschrieben. Hierbei
sind an das Gehäuse des Funktelefons in seitlicher Richtung und nach
unten Hilfsaggregate anbaubar.
Aus der DE-GM 87 08 646 ist ein Bediengerät mit den Merkmalen des
Obergriffs des Patentanspruchs 1 bekannt. Das in dieser Veröffentlichung
beschriebene Regelgerät weist mehrere funktionell unterschiedliche
Gerätekomponenten auf, die baukastenförmig zu einem Gesamtblock
zusammengefaßt sind. Hierbei sind auf einer als Träger ausgebildeten
Hauptkomponente drei Nebenkomponenten angeordnet. Die Komponenten sind
im Bereich ihrer gegenseitigen Anlageflächen mit die Verbindungselemente
bildenden Steckkontaktteile versehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bediengerät der
angegebenen Art zu schaffen, das bei besonders bequemer Handhabbarkeit
besonders einfach variierbar bzw. erweiterbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Bediengerät der angegebenen
Art durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird eine Vielzahl
von Geräten und Bedienungsfunktionen in einem einzigen Gerät
untergebracht, das eine größtmögliche Mobilität und Anpas
sungsfähigkeit an den jeweiligen Anwendungsfall besitzt.
Durch den standardisierten Aufbau des Gerätes - Unterteilung
in einen Hauptmodul und Nebenmodulen - lassen sich nach dem
Baukastenprinzip die verschiedensten Gerätevarianten her
stellen, wobei sich verschiedenartig ausgebildete Hauptmo
dulen mit verschiedenartigen Nebenmodulen beliebig koppeln
lassen.
Der Nebenmodul wird über eine Steck- bzw. Klemmverbindung
am Hauptmodul bzw. einen anderen Nebenmodul befestigt. Diese
Verbindungsart gestattet einen ver
hältnismäßig einfachen An- und Abbau des Nebenmoduls bei
sicherer Halterung desselben am Hauptmodul. Die
Klemm- bzw. Steckverbindung ist dadurch verwirklicht, daß an
der entsprechenden Seitenfläche des Hauptmoduls sowie der
Seitenfläche des Nebenmoduls vorstehende Klemmflansche an
geordnet sind, die im Klemmsitz in Vertiefungen der ent
sprechenden Gegenfläche eingreifen. Beim Ansetzen des
Nebenmoduls an den Hauptmodul wird daher zuerst der Neben
modul auf die entsprechenden Klemmflansche gesteckt, so daß
eine Klemmverbindung hergestellt wird. Danach wird der
Nebenmodul mit Hilfe von Schrauben, die die entsprechenden
Seitenflächen durchdringen, endgültig am Hauptmodul be
festigt.
Je nach ihrer Funktion und dem Gerät, das in ihnen unterge
bracht ist, besitzen die Nebenmodulen unterschiedliche For
men. Sie sind jedoch im groben und ganzen immer leisten
formig ausgebildet und weisen die gleiche Höhe auf wie der
Hauptmodul, so daß die Nebenmodulen nach ihrer Befestigung
oben und unten mit dem Hauptmodul fluchten. Die Breite der
Nebenmodulen ist je nach Gerät und Funktion unterschiedlich.
Es gibt Zwischenmodulen und Abschlußmodulen, je nachdem, ob
mehrere Nebenmodulen hintereinander angeordnet werden sollen
oder ob der Nebenmodul das Endglied einer Reihe bildet. In
der Regel sind jedoch alle Nebenmodulen im Schnitt etwa C-
förmig ausgebildet und übergreifen mit ihren Randflanschen
von der Seitenfläche des Hauptmoduls im Abstand vom Rand
vorstehende Klemmflansche, derart, daß die Randflansche des
Nebenmoduls und die Vorder- und Rückfläche des Hauptmoduls
bündig sind. Damit ergibt sich nach dem Zusammenbau ein
einheitliches kastenförmiges Gebilde, das sich aus dem
kastenförmigen Hauptmodul und mindestens einem leisten
formigen Nebenmodul zusammensetzt. Es versteht sich, daß an
beiden Seiten des Hauptmoduls Nebenmodulen angeordnet sein
können. Bei einer einseitigen Anordnung von Nebenmodulen ist
auf der gegenüberliegenden Seite des Hauptmoduls vorzugs
weise ein Abschlußmodul angeordnet. Für diesen Fall kann
jedoch der Hauptmodul auch selbst mit einer geeigneten
Abschlußwand versehen sein.
Bei der Ausbildung des Nebenmoduls als Abschlußmodul gehen
die Randflansche rechtwinklig in eine Abschluß- bzw. Ab
deckwand über, während bei der Ausbildung als Zwischenmodul
die Wandflansche rechtwinklig in eine Zwischenwand über
gehen, die im Abstand vom Rand mit entsprechenden vorstehen
den Klemmflanschen versehen ist. Mit Hilfe dieser Klemm
flansche läßt sich ein weiterer Nebenmodul anschließen.
Die endgültige Verbindung
der Modulen aneinander erfolgt vorzugsweise mit Hilfe von Schrauben.
Zur Anbringung der Schrauben sind in den Abschlußwänden bzw.
Zwischenwänden entsprechende Bohrungen vorgesehen, oder die
Modulen weisen Halteplatten auf, die mit Schraubenbohrungen
versehen sind. Diese Halteplatten können eine begrenzte Aus
dehnung aufweisen, um den in den Modulen enthaltenen Raum
nicht zu verringern.
In der vorstehend geschilderten Weise können somit
"Terminals" beispielsweise für Patienten oder Hotelgäste
zusammengestellt werden. Als Beispiel für den Aufbau von
derartigen Terminals sei hier folgendes genannt: Der Haupt
modul kann beispielsweise einen TV-Bildschirm, mindestens
einen Lautsprecher, die Funktionstasten und eine Karten
eingabe/ausgabe-Einheit aufweisen. Die Funktionstasten sind
vorzugsweise in Form einer Tastenmatrix ausgebildet. Diese
Tastenmatrix kann die entsprechenden Bedientasten für einen
LCD-Farbfernseher und ein Radio enthalten. Desweiteren ist
vorzugsweise eine gesonderte Ruftaste vorgesehen, mit der
Personal herbeigerufen werden kann. Je nach der Art und Zahl
der vorhandenen Nebenmodulen besitzt der Hauptmodul ferner
entsprechende Funktionstasten zur Bedienung der in diesen
Nebenmodulen untergebrachten Geräte. Wenn beispielsweise ein
Nebenmodul als Lampenhalterung mit Lampe ausgebildet ist,
weist der Hauptmodul eine oder mehrere Funktionstasten zur
Bedienung dieser Lampe auf. Bei einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung ist ein Nebenmodul als Telefon
mit entsprechender Halterung ausgebildet. Das zugehörige
Tastenfeld für das Telefon kann ebenfalls am Hauptmodul an
geordnet sein, sich jedoch auch am Nebenmodul, d. h. am Hörer
selbst, befinden. Weitere Funktionstasten am Hauptmodul sind
beispielsweise Bedientasten für die erwähnte Karteneingabe/
ausgabe-Einheit. Über diese Einheit können beispielsweise
Codes eingegeben werden, die bestimmte Geräte in Funktion
setzen. Ferner können Bedientasten für einen Drucker vor
gesehen sein.
Die vorstehend aufgeführten Geräte und Funktionen sind le
diglich beispielhaft. Es versteht sich, daß das erfindungs
gemäß ausgebildete Bediengerät hierauf nicht beschränkt ist.
So kann das Bediengerät eine Vielzahl von weiteren Geräten
und Funktionen enthalten bzw. besitzen, die entweder im
Hauptmodul oder in den Nebenmodulen untergebracht sein
können. Als Beispiel hierfür seien genannt: Weitere
Ruftasten für Menüwahl, Filmwahl etc., Bedientasten für eine
Gegensprechanlage, Anschlußmöglichkeiten für einen Datenaus
tausch mit Diagnosegeräten, ein Lesegerät für EEPROM-Karten,
Bedientasten für externe Geräte bzw. Funktionen, wie bei
spielsweise das Raumlicht, die Raumheizung etc., eine in
tegrierte Kamera (CCD) zur Patientenüberwachung, Anschlüsse
für Ferndiagnose, Temperaturdiagnose, weitere Kartenleser
etc.
Eine besonders bevor
zugte Lösung des erfindungsgemäß ausgebildeten Bedienge
rätes weist eine Halterung zur Befestigung an einer Wand u. dgl.
auf, die als Gelenkgestänge ausgebildet ist. Diese Halte
rung soll ermöglichen, daß das Bediengerät einerseits in
einer manuell eingestellten Lage fixiert wird, und ande
rerseits eine möglichst grobe Bewegungsfreiheit des Be
diengerätes gestatten. Hierzu weist das Gelenkgestänge bzw.
der Schwenkarm zweckmäßigerweise vier Gelenke auf, von denen
ein Gelenk am Positionierungsort des Gestänges an einer Wand
u. dgl. angeordnet ist. Das zweite Gelenk ist ein mittleres
Gelenk, während das dritte und vierte Gelenk in der Form
eines Doppelgelenkes am Verbindungspunkt zwischen Gestänge
und Bediengerät angeordnet sind. Dieses Doppelgelenk er
möglicht eine Drehung des Bediengerätes um seine Horizon
talachse und um seine Vertikalachse. Die Verbindung zwischen
Gelenkgestänge und Bediengerät ist derart bewerkstelligt,
daß ein entsprechender Abschlußmodul eine mittige Bohrung
besitzt, in der ein Gelenkzapfen des Doppelgelenkes drehbar,
jedoch in der entsprechenden Drehstellung fixierbar gela
gert ist. Hierdurch kann das Gerät um seine Horizontalachse
gedreht werden. Der Gelenkzapfen weist in seiner Verlänge
rung eine senkrecht dazu angeordnete Gelenkscheibe auf, die
mit einer anderen Gelenkscheibe am Gestänge drehbar zusam
menwirkt. Mit Hilfe dieses Gelenkes lädt sich das Bedien
gerät um seine Vertikalachse bzw. um eine Vertikalachse im
Raum verschwenken.
Es versteht sich, daß weitere Ausgestaltungen in bezug auf
die Halterung möglich sind, wobei je nach den gestellten
Anforderungen eine mehr oder weniger große Bewegungsfrei
heit des Bediengerätes erreicht wird.
Um zu verhindern, daß die Halterung aus ihrem Befestigungs
punkt herausreißt, wenn entsprechende äußere Kräfte auf das
Bediengerät einwirken (sich beispielsweise ein Patient am
Bediengerät abstützt), ist das Gelenkgestänge zweckmäßiger
weise über eine Gasdruckmechanik an einer Wand u. dgl. be
festigt, die zur Vernichtung der entsprechenden Energie
führt.
Eine weitere Alternative der Erfindung zeichnet sich
dadurch aus, daß die Halterung zur Befestigung des Gerätes
an einer Wand u. dgl. an der Rückseite des Hauptmoduls
montiert ist. Hierbei weist zweckmäßigerweise die Rückseite
des Hauptmoduls eine Erhebung auf, an der ein Gestängearm
der Halterung fixiert ist. Die Befestigung geschieht dabei
vorzugsweise über eine auf der Erhebung angeordnete Metall
platte, mittels der und dem entsprechenden Gehäuseteil
des Hauptmoduls der Gestängearm verschraubt ist. Der
Montagepunkt ist dabei vorzugsweise gelenkig ausgebildet,
so daß das Gerät relativ zum Gestängearm gedreht und auch
verschwenkt werden kann, wobei insbesondere ein Kugelgelenk
Verwendung findet, das ein Verschwenken in alle Richtungen
ermöglicht. Die Befestigung des Gerätes an der Rückseite
des Hauptmoduls hat den Vorteil, daß hierdurch in keiner
Weise die Anordnung von weiteren Nebenmodulen störend
beeinflußt wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
der Zeichnungen im einzelnen erläu
tert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsge
mäß ausgebildeten Bediengerätes, wobei
eine Alternative für die Ausbildung
eines Nebenmoduls getrennt dargestellt
ist;
Fig. 2 eine Unteransicht des Bediengerätes der
Fig. 1, wobei die Alternative für den
Nebenmodul ebenfalls in der Unteran
sicht dargestellt ist;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des
Bediengerätes der Fig. 1 und 2 im
ausgeschwenkten Zustand des Halterungs
gestänges; und
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung des Bedien
gerätes der Fig. 1 bis 3.
Es wird zuerst auf die Fig. 1 und 2 Bezug genommen. Das
hier dargestellte Bediengerät 1 besitzt ein Gehäuse, in dem
diverse Geräte bzw. eine entsprechende Verdrahtung unter
gebracht sind. Dieses Gehäuse ist über ein Gestänge 7 an
einer Wand u. dgl. fixiert. Das Gestänge ist so ausgebildet,
daß für das Bediengerät eine möglichst grobe Bewegungsfrei
heit besteht.
Das Gehäuse des Bediengerätes 1 besteht aus einem kasten
förmigen Hauptmodul 2 und drei leistenförmigen Nebenmodulen
3, 4 und 8. Diese Nebenmodulen sind seitlich am Hauptmodul 2
befestigt, wobei die Nebenmodulen 4 und 8 Abschlußmodulen
darstellen, während der Nebenmodul 3 als Zwischenmodul aus
gebildet ist. Mit 9 ist ein weiterer Nebenmodul bezeichnet,
der als Handgriff ausgebildet ist und anstelle des Neben
moduls 8 Verwendung finden kann.
Der Hauptmodul 2 bildet mit den Nebenmodulen 3, 4 und 8 im
zusammengebauten Zustand ein einheitliches kompaktes Ge
häuse, das etwa Kastenform besitzt, wie insbesondere die
Unteransicht der Fig. 2 zeigt. Die einzelnen Gehäuseteile,
d. h. Modulen, sind aus einem hierfür geeigneten Kunststoff
gefertigt. Derartige Kunststoffe sind dem Fachmann bekannt
und brauchen daher an dieser Stelle nicht im einzelnen auf
geführt zu werden. Wie man den Fig. 1 und 2 desweiteren
entnehmen kann, sind die Modulen so aneinandergesetzt, daß
sich ebene Vorder-, Rück- und Seitenflächen ergeben. Die
entsprechenden Kanten sind vorzugsweise abgerundet, damit
sich das Gerät besser handhaben läßt und eine bessere
Erscheinungsform erhält. Auch können insbesondere die Vor
der- und Rückfläche eine geringe Wölbung aufweisen.
Der Hauptmodul 2 setzt sich aus einem oberen schalenförmi
gen Bauteil 16 und einem unteren schalenförmigen Bauteil 17
zusammen, wie man Fig. 2 entnehmen kann. Auf der Vorder
fläche des oberen schalenförmigen Bauteils 16 sind ein Bild
schirm 10 für einen LCD-Farbfernseher, eine Tastenmatrix 11,
die diverse Bedientasten für den Farbfernseher sowie ein
Radio enthält, eine Ruftaste 12 für Bedienungs- oder Pflege
personal, zwei Lichttasten 13 und eine Quittungstaste 15
angeordnet. An der Unterseite des Hauptmoduls 2 befinden
sich eine Kartenein/ausgabe-Einheit 14, diverse Steckan
schlüsse 19 für Kabel und ein Lautsprecher 18. Mit den
Bedientasten 13 läßt sich eine Lampe bedienen, die im
Nebenmodul 3 untergebracht ist bzw. die als Nebenmodul 3
ausgebildet ist. Dieser Nebenmodul 3 setzt sich aus einer
Lampenhalterung und der eigentlichen Lampe zusammen, die von
der Halterung abschwenkbar ist, wie dies in Fig. 3 gezeigt
ist. Im eingeschwenkten Zustand fügt sich die Lampe voll
ständig in das Bediengerät ein, so daß hierdurch dessen
Handhabbarkeit nicht nachteilig beeinträchtigt wird.
Der rechts neben dem Hauptmodul 2 angeordnete Nebenmodul 8
ist als Telefon ausgebildet, wobei der in der Figur untere
Teil des Nebenmoduls nach außen erweitert ist und eine
entsprechende Halterung für den Telefonhörer bildet. Anstatt
eines derartigen Telefons kann auch ein vereinfachter Neben
modul vorgesehen sein, der die Form eines Handgriffes be
sitzt, wie bei 9 gezeigt.
In Fig. 1 links neben dem Nebenmodul 3 befindet sich ein
weiterer Nebenmodul 4, der als Abschlußmodul ausgebildet ist
und den Anschluß für die Halterung 7 des Bediengerätes auf
weist. Hierzu besitzt der Nebenmodul 4 mittig einen nach
außen vorstehenden Ringflansch, in den ein Gelenkzapfen
eines Drehgelenkes 5 eingesetzt ist. Auf diese Weise kann
das Bediengerät manuell um seine Horizontalachse gedreht
werden. Der Gelenkzapfen geht in ein weiteres Drehgelenk 6
über, mittels dem das Bediengerät um eine Vertikalachse
drehbar ist. Der genauere Aufbau des entsprechenden Gelenk
gestänges wird in Verbindung mit den Fig. 3 und 4 er
läutert.
Fig. 4 zeigt den Aufbau des Bediengerätes 1 im Detail. Wie
man der Figur entnehmen kann, sind die einzelnen Bauteile
- beide Schalen 16 und 17 des Hauptmoduls 2 und die Neben
modulen 3, 4 und 8 - über Steck- bzw. Klemmverbindungen in
Verbindung mit Schraubverbindungen aneinandergesetzt. Der
Anschluß der Nebenmodulen an den Hauptmodul sowie der An
schluß der Nebenmodulen untereinander erfolgt dabei über an
den entsprechenden Seitenflächen angebrachte, vorstehende
Klemmflansche 20, die in Vertiefungen am benachbarten Teil
klemmend eingreifen. Beim Anschluß eines Nebenmoduls an den
Hauptmodul braucht daher der Nebenmodul nur auf die Seiten
fläche des Hauptmoduls gesteckt zu werden, so daß der
entsprechende Klemmeingriff zwischen den Klemmflanschen und
den Vertiefungen hergestellt wird. In Fig. 1 ist auf der
rechten Seitenfläche des Hauptmoduls ein Klemmflansch 20
dargestellt, über den ein Randflansch 21 des Nebenmoduls 8
greift. Nachdem der Nebenmodul 8 über den Klemmflansch 20
gesetzt worden ist, erfolgt eine endgültige Befestigung über
Schrauben 23, die in entsprechende Bohrungen in Wänden bzw.
Platten 22 des Hauptmoduls und Nebenmoduls eingreifen.
Wenn der Nebenmodul als Zwischenteil ausgebildet ist, wie
dies bei dem Modul 3, der die Lampe trägt, gezeigt ist, so
besitzt dieser auf der einen Seite einen gegenüber dem Rand
zurückversetzten Klemmflansch 20 und auf der gegenüber
liegenden Seite einen Randflansch 21, wobei bei dem dar
gestellten Ausführungsbeispiel der Randflansch 21 einen auf
der zugehörigen Seitenfläche des Hauptmoduls 2 vorgesehenen
Klemmflansch 20 übergreift, während der auf der gegen
überliegenden Seite des Nebenmoduls angeordnete Klemmflansch
20 von einem Randflansch 21 des entsprechenden Abschluß
moduls 4 übergriffen wird. Die Teile werden nach dem Zusam
mensetzen in entsprechender Weise aneinander geschraubt.
Das Gelenkgestänge 7 zur Halterung des Bediengerätes ist am
besten in Fig. 3 zu erkennen. Es umfaßt zwei Gestängeab
schnitte, die durch ein mittleres Gelenk voneinander
getrennt sind. Wie erwähnt, befindet sich am Befestigungs
punkt des Gestänges an einer Wand u. dgl. ein Gelenk und am
Verbindungspunkt mit dem Bediengerät ein entsprechendes
Doppelgelenk. Die Gestänge- und entsprechenden Gelenkab
schnitte sind hohl ausgebildet, so daß hierdurch Kabel in
das Innere des Bediengerätes geführt werden können, wie bei
20 gezeigt.
In der vorstehenden Beschreibung wurde ferner erläutert,
daß das Bediengerät als bewegliche bzw. begrenzt beweg
liche Einheit ausgebildet ist. Hierzu gehören auch
Fälle, bei denen ein
an sich stationär eingebautes Gerät in begrenzter Weise
bewegt werden kann, beispielsweise aus einer Vertiefung
herausgeschwenkt werden kann oder um seine Horizontal
achse gekippt werden kann, um die Handhabung und Bedienung
des Gerätes zu erleichtern.
Die vorstehend beschriebenen
Nebenmodulen können im einfachsten Fall auch als bloße Abdeck
platte für den Hauptmodul ausgebildet sein. Unter dem
Begriff "Zusatzgerät", das diese Nebenmodulen enthalten,
sollen daher im weitesten Sinne auch sämtliche Zusatz
einrichtungen verstanden werden, die irgendeine Funktion
erfüllen, wie beispielsweise Abdeckplatte, Halterungen,
Griffeinrichtungen, Standfußeinrichtungen etc.
Die Halterung für das Bediengerät kann auch in der Form
eines Standfußes ausgebildet sein. Es können auch zwei
Standfüße zu beiden Seiten des Gerätes angeordnet sein.
Anstatt eines Lautsprechers oder zusätzlich zu einem
Lautsprecher können auch ein Kopfhöreranschluß oder eine
Gegensprechanlage vorgesehen sein.
Der vorstehend in Verbindung mit den Nebenmodulen ver
wendete Begriff "leistenförmig" ist ebenfalls weit aus
zulegen. Dieser Begriff soll auch solche Nebenmodulen
umfassen, die ggf. eine größere Breite als Höhe be
sitzen. Solche Fälle werden jedoch selten sein und be
treffen insbesondere Anwendungsfälle, bei denen zusätz
liche Diagnosegeräte am Bediengerät vorgesehen sind. In
diesem Zusammenhang schlägt die Erfindung auch vor, daß
das Gerät mindestens einen Aufsteckmodul aufweist, der
entweder auf den Hauptmodul oder einen Nebenmodul auf
steckbar ist und ohne Lösen einer permanenten Verbindung
(Schraubverbindung) wieder abgezogen werden kann. Diese
Ausführungsform eignet sich insbesondere für Diagnose
geräte, die als zusätzliche Geräte auf das Bediengerät
aufgesteckt werden.
Claims (16)
1. Bediengerät zur manuellen Steuerung einer Vielzahl von Funktionen
unterschiedlicher Geräte, insbesondere für Krankenhäuser oder Hotels,
mit einem Gehäuse,
einer Vielzahl von Tasten (11) zur Funktionssteuerung am Gehäuse und
einer im Gehäuse untergebrachten Verdrahtung zur Signalweiterleitung an die Geräte, wobei
einer Vielzahl von Tasten (11) zur Funktionssteuerung am Gehäuse und
einer im Gehäuse untergebrachten Verdrahtung zur Signalweiterleitung an die Geräte, wobei
- - das Bediengerät als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche Einheit ausgebildet ist,
- - das Gehäuse in Modulbauweise erstellt ist und einen die Vielzahl der Funktionstasten (11) aufweisenden kastenförmigen Hauptmodul (2) und mindestens einen weiteren, austauschbaren und lösbar am Hauptmodul befestigten Nebenmodul (3, 4, 8) aufweist,
- - im bzw. am Hauptmodul (2) selbst mindestens ein Gerät angeordnet ist, dessen Funktion durch manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und
- - der Nebenmodul (3, 4, 8) ebenfalls ein Gerät, dessen Funktion durch die manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und/oder ein unabhängiges Zusatzgerät enthält,
dadurch gekennzeichnet,
daß der mindestens eine Nebenmodul (3, 4, 8) leistenförmig ist und zwei
parallele Wände sowie einen Boden aufweist,
- - daß Hauptmodul (2) und Nebenmodul (3, 4, 8) über von ihren Seitenflächen vorstehende Randflansche (21) und Klemmflansche (20) im Abstand vom Rand seitlich lösbar aneinander befestigt sind,
- - daß die vorstehenden Klemmflansche (20) in Vertiefungen des benachbarten Randflansches (21) klemmend eingreifen und
- - daß die Rand- bzw. Klemmflansche (21, 20) des Nebenmoduls (3, 4, 8) rechtwinklig in die als Zwischenwand oder Anschluß- bzw. Abdeckwand ausgebildete Wand übergehen.
2. Bediengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Hauptmodul
(2) und Nebenmodul (3, 4, 8) über eine Steck- bzw. Klemmverbindung und
Zusätzlich eine Schraubverbindung lösbar aneinander befestigt sind.
3. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hauptmodul (2) beidseitig zum Anbringen von
Nebenmodulen (3, 8) ausgebildet ist.
4. Bediengerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß im
Haupt- und/oder Nebenmodul zur Aufnahme der Schrauben (23) entsprechende
Halteplatten (22) mit Schraubenbohrungen vorgesehen sind.
5. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hauptmodul (2) einen TV-Bildschirm (10),
mindestens einen Lautsprecher (18) oder Kopfhöreranschluß, die
Funktionstasten (11, 12, 13, 15) und eine Karteneingabe/-ausgabe-Einheit
(14) aufweist.
6. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Nebenmodul (8) als Telefon mit Halterung
ausgebildet ist.
7. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Nebenmodul (3) als Lampen
halterung mit Lampe ausgebildet ist.
8. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschlußmodul (9) als
Haltegriff ausgebildet ist.
9. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß es eine Halterung zur Be
festigung an einer Wand aufweist, die als Gelenk
gestänge (7) ausgebildet ist.
10. Bediengerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet
daß das Gelenkgestänge vier Gelenke aufweist.
11. Bediengerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß es über ein Doppelgelenk (5, 6) mit dem Ge
lenkgestänge (7) verbunden ist, das eine Drehung des Gerätes
(1) um seine Horizontalachse und eine Vertikalachse ermög
licht.
12. Bediengerät nach einem der Ansprüche 9-11, dadurch
gekennzeichnet, daß es über einen Abschlußmodul (4) am
Gelenkgestänge (7) befestigt ist, wobei das Gestänge (7) mit
einem Drehzapfen drehbar in einer Axialbohrung des Ab
schlußmoduls (4) gelagert ist.
13. Bediengerät nach einem der Ansprüche 9-12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gelenkgestänge (7) hohl ausgebildet
ist und in seinem Inneren die zum Bediengerät (1) führenden
Kabel (20) aufnimmt.
14. Bediengerät nach einem der Ansprüche 9-13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gelenkgestänge (7) über eine Gas
druckmechanik an einer Wand befestigt ist.
15. Bediengerät nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch
gekennzeichnet, daß es eine Halterung zur Befestigung
an einer Wand aufweist, die als biegsames Rohr
ausgebildet ist.
Priority Applications (2)
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---|---|---|---|
DE3941117A DE3941117C2 (de) | 1988-12-16 | 1989-12-13 | Bediengerät |
DE8915340U DE8915340U1 (de) | 1988-12-16 | 1989-12-13 |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3842365 | 1988-12-16 | ||
DE3941117A DE3941117C2 (de) | 1988-12-16 | 1989-12-13 | Bediengerät |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3941117A1 DE3941117A1 (de) | 1990-06-21 |
DE3941117C2 true DE3941117C2 (de) | 1995-10-05 |
Family
ID=6369312
Family Applications (3)
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