DE3941117C2 - Bediengerät - Google Patents

Bediengerät

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DE3941117C2 DE3941117A DE3941117A DE3941117C2 DE 3941117 C2 DE3941117 C2 DE 3941117C2 DE 3941117 A DE3941117 A DE 3941117A DE 3941117 A DE3941117 A DE 3941117A DE 3941117 C2 DE3941117 C2 DE 3941117C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bediengerät zur manuellen Steuerung einer Vielzahl von Funktionen unterschiedlicher Geräte, insbesondere für Krankenhäuser oder Hotels, mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Derartige Bediengeräte sind beispielsweise als Fernsteuergeräte für Fernsehapparate etc. bekannt. Hierbei wird ein einziges Gerät durch das Bediengerät angesteuert. Bei Krankenhäusern sind ferner Bediengeräte bekannt, mit denen man beispielsweise Krankenhausbetten verstellen kann. Auch hierbei ist das Bediengerät ausschließlich zur Ansteuerung eines einzigen Gerätes bestimmt. Je nach der Art der Ansteuerung sind diese Geräte entweder völlig unabhängig vom anzusteuernden Gerät oder über entsprechende Kabel mit diesem verbunden. Es ist ferner in Krankenhäusern oder Hotels bekannt, stationäre Bedienungseinrichtungen vorzusehen, mit denen beispielsweise Radios oder Fernsehgeräte angesteuert und Signale abgegeben werden können, um Bedienungs- bzw. Pflegepersonal zu rufen.
Aus der DE-PS 35 13 817 ist ein Handsender zur Fernbedienung bekannt, der ein einziges Gesamtgehäuse aufweist, das eine Reihe von Öffnungen besitzt, die über Abdeckteile abdeckbar sind. Die vorgesehenen Abdeckteile stellen keine eigenständigen Gehäusekomponenten dar.
Aus der DE-OS 16 90 160 ist eine Anschlußeinrichtung bekannt, die nicht als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche Einheit ausgebildet ist. Dort sind an einer Wand fest installierte Kanalelemente vorgesehen, auf die entsprechende Abdeckelemente aufgeschraubt werden.
In der DE-GM 86 25 831 ist ein Funksendeempfänger beschrieben. Hierbei sind an das Gehäuse des Funktelefons in seitlicher Richtung und nach unten Hilfsaggregate anbaubar.
Aus der DE-GM 87 08 646 ist ein Bediengerät mit den Merkmalen des Obergriffs des Patentanspruchs 1 bekannt. Das in dieser Veröffentlichung beschriebene Regelgerät weist mehrere funktionell unterschiedliche Gerätekomponenten auf, die baukastenförmig zu einem Gesamtblock zusammengefaßt sind. Hierbei sind auf einer als Träger ausgebildeten Hauptkomponente drei Nebenkomponenten angeordnet. Die Komponenten sind im Bereich ihrer gegenseitigen Anlageflächen mit die Verbindungselemente bildenden Steckkontaktteile versehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bediengerät der angegebenen Art zu schaffen, das bei besonders bequemer Handhabbarkeit besonders einfach variierbar bzw. erweiterbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Bediengerät der angegebenen Art durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird eine Vielzahl von Geräten und Bedienungsfunktionen in einem einzigen Gerät untergebracht, das eine größtmögliche Mobilität und Anpas­ sungsfähigkeit an den jeweiligen Anwendungsfall besitzt. Durch den standardisierten Aufbau des Gerätes - Unterteilung in einen Hauptmodul und Nebenmodulen - lassen sich nach dem Baukastenprinzip die verschiedensten Gerätevarianten her­ stellen, wobei sich verschiedenartig ausgebildete Hauptmo­ dulen mit verschiedenartigen Nebenmodulen beliebig koppeln lassen.
Der Nebenmodul wird über eine Steck- bzw. Klemmverbindung am Hauptmodul bzw. einen anderen Nebenmodul befestigt. Diese Verbindungsart gestattet einen ver­ hältnismäßig einfachen An- und Abbau des Nebenmoduls bei sicherer Halterung desselben am Hauptmodul. Die Klemm- bzw. Steckverbindung ist dadurch verwirklicht, daß an der entsprechenden Seitenfläche des Hauptmoduls sowie der Seitenfläche des Nebenmoduls vorstehende Klemmflansche an­ geordnet sind, die im Klemmsitz in Vertiefungen der ent­ sprechenden Gegenfläche eingreifen. Beim Ansetzen des Nebenmoduls an den Hauptmodul wird daher zuerst der Neben­ modul auf die entsprechenden Klemmflansche gesteckt, so daß eine Klemmverbindung hergestellt wird. Danach wird der Nebenmodul mit Hilfe von Schrauben, die die entsprechenden Seitenflächen durchdringen, endgültig am Hauptmodul be­ festigt.
Je nach ihrer Funktion und dem Gerät, das in ihnen unterge­ bracht ist, besitzen die Nebenmodulen unterschiedliche For­ men. Sie sind jedoch im groben und ganzen immer leisten­ formig ausgebildet und weisen die gleiche Höhe auf wie der Hauptmodul, so daß die Nebenmodulen nach ihrer Befestigung oben und unten mit dem Hauptmodul fluchten. Die Breite der Nebenmodulen ist je nach Gerät und Funktion unterschiedlich. Es gibt Zwischenmodulen und Abschlußmodulen, je nachdem, ob mehrere Nebenmodulen hintereinander angeordnet werden sollen oder ob der Nebenmodul das Endglied einer Reihe bildet. In der Regel sind jedoch alle Nebenmodulen im Schnitt etwa C- förmig ausgebildet und übergreifen mit ihren Randflanschen von der Seitenfläche des Hauptmoduls im Abstand vom Rand vorstehende Klemmflansche, derart, daß die Randflansche des Nebenmoduls und die Vorder- und Rückfläche des Hauptmoduls bündig sind. Damit ergibt sich nach dem Zusammenbau ein einheitliches kastenförmiges Gebilde, das sich aus dem kastenförmigen Hauptmodul und mindestens einem leisten­ formigen Nebenmodul zusammensetzt. Es versteht sich, daß an beiden Seiten des Hauptmoduls Nebenmodulen angeordnet sein können. Bei einer einseitigen Anordnung von Nebenmodulen ist auf der gegenüberliegenden Seite des Hauptmoduls vorzugs­ weise ein Abschlußmodul angeordnet. Für diesen Fall kann jedoch der Hauptmodul auch selbst mit einer geeigneten Abschlußwand versehen sein.
Bei der Ausbildung des Nebenmoduls als Abschlußmodul gehen die Randflansche rechtwinklig in eine Abschluß- bzw. Ab­ deckwand über, während bei der Ausbildung als Zwischenmodul die Wandflansche rechtwinklig in eine Zwischenwand über­ gehen, die im Abstand vom Rand mit entsprechenden vorstehen­ den Klemmflanschen versehen ist. Mit Hilfe dieser Klemm­ flansche läßt sich ein weiterer Nebenmodul anschließen.
Die endgültige Verbindung der Modulen aneinander erfolgt vorzugsweise mit Hilfe von Schrauben. Zur Anbringung der Schrauben sind in den Abschlußwänden bzw. Zwischenwänden entsprechende Bohrungen vorgesehen, oder die Modulen weisen Halteplatten auf, die mit Schraubenbohrungen versehen sind. Diese Halteplatten können eine begrenzte Aus­ dehnung aufweisen, um den in den Modulen enthaltenen Raum nicht zu verringern.
In der vorstehend geschilderten Weise können somit "Terminals" beispielsweise für Patienten oder Hotelgäste zusammengestellt werden. Als Beispiel für den Aufbau von derartigen Terminals sei hier folgendes genannt: Der Haupt­ modul kann beispielsweise einen TV-Bildschirm, mindestens einen Lautsprecher, die Funktionstasten und eine Karten­ eingabe/ausgabe-Einheit aufweisen. Die Funktionstasten sind vorzugsweise in Form einer Tastenmatrix ausgebildet. Diese Tastenmatrix kann die entsprechenden Bedientasten für einen LCD-Farbfernseher und ein Radio enthalten. Desweiteren ist vorzugsweise eine gesonderte Ruftaste vorgesehen, mit der Personal herbeigerufen werden kann. Je nach der Art und Zahl der vorhandenen Nebenmodulen besitzt der Hauptmodul ferner entsprechende Funktionstasten zur Bedienung der in diesen Nebenmodulen untergebrachten Geräte. Wenn beispielsweise ein Nebenmodul als Lampenhalterung mit Lampe ausgebildet ist, weist der Hauptmodul eine oder mehrere Funktionstasten zur Bedienung dieser Lampe auf. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Nebenmodul als Telefon mit entsprechender Halterung ausgebildet. Das zugehörige Tastenfeld für das Telefon kann ebenfalls am Hauptmodul an­ geordnet sein, sich jedoch auch am Nebenmodul, d. h. am Hörer selbst, befinden. Weitere Funktionstasten am Hauptmodul sind beispielsweise Bedientasten für die erwähnte Karteneingabe/ ausgabe-Einheit. Über diese Einheit können beispielsweise Codes eingegeben werden, die bestimmte Geräte in Funktion setzen. Ferner können Bedientasten für einen Drucker vor­ gesehen sein.
Die vorstehend aufgeführten Geräte und Funktionen sind le­ diglich beispielhaft. Es versteht sich, daß das erfindungs­ gemäß ausgebildete Bediengerät hierauf nicht beschränkt ist. So kann das Bediengerät eine Vielzahl von weiteren Geräten und Funktionen enthalten bzw. besitzen, die entweder im Hauptmodul oder in den Nebenmodulen untergebracht sein können. Als Beispiel hierfür seien genannt: Weitere Ruftasten für Menüwahl, Filmwahl etc., Bedientasten für eine Gegensprechanlage, Anschlußmöglichkeiten für einen Datenaus­ tausch mit Diagnosegeräten, ein Lesegerät für EEPROM-Karten, Bedientasten für externe Geräte bzw. Funktionen, wie bei­ spielsweise das Raumlicht, die Raumheizung etc., eine in­ tegrierte Kamera (CCD) zur Patientenüberwachung, Anschlüsse für Ferndiagnose, Temperaturdiagnose, weitere Kartenleser etc.
Eine besonders bevor­ zugte Lösung des erfindungsgemäß ausgebildeten Bedienge­ rätes weist eine Halterung zur Befestigung an einer Wand u. dgl. auf, die als Gelenkgestänge ausgebildet ist. Diese Halte­ rung soll ermöglichen, daß das Bediengerät einerseits in einer manuell eingestellten Lage fixiert wird, und ande­ rerseits eine möglichst grobe Bewegungsfreiheit des Be­ diengerätes gestatten. Hierzu weist das Gelenkgestänge bzw. der Schwenkarm zweckmäßigerweise vier Gelenke auf, von denen ein Gelenk am Positionierungsort des Gestänges an einer Wand u. dgl. angeordnet ist. Das zweite Gelenk ist ein mittleres Gelenk, während das dritte und vierte Gelenk in der Form eines Doppelgelenkes am Verbindungspunkt zwischen Gestänge und Bediengerät angeordnet sind. Dieses Doppelgelenk er­ möglicht eine Drehung des Bediengerätes um seine Horizon­ talachse und um seine Vertikalachse. Die Verbindung zwischen Gelenkgestänge und Bediengerät ist derart bewerkstelligt, daß ein entsprechender Abschlußmodul eine mittige Bohrung besitzt, in der ein Gelenkzapfen des Doppelgelenkes drehbar, jedoch in der entsprechenden Drehstellung fixierbar gela­ gert ist. Hierdurch kann das Gerät um seine Horizontalachse gedreht werden. Der Gelenkzapfen weist in seiner Verlänge­ rung eine senkrecht dazu angeordnete Gelenkscheibe auf, die mit einer anderen Gelenkscheibe am Gestänge drehbar zusam­ menwirkt. Mit Hilfe dieses Gelenkes lädt sich das Bedien­ gerät um seine Vertikalachse bzw. um eine Vertikalachse im Raum verschwenken.
Es versteht sich, daß weitere Ausgestaltungen in bezug auf die Halterung möglich sind, wobei je nach den gestellten Anforderungen eine mehr oder weniger große Bewegungsfrei­ heit des Bediengerätes erreicht wird.
Um zu verhindern, daß die Halterung aus ihrem Befestigungs­ punkt herausreißt, wenn entsprechende äußere Kräfte auf das Bediengerät einwirken (sich beispielsweise ein Patient am Bediengerät abstützt), ist das Gelenkgestänge zweckmäßiger­ weise über eine Gasdruckmechanik an einer Wand u. dgl. be­ festigt, die zur Vernichtung der entsprechenden Energie führt.
Eine weitere Alternative der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Halterung zur Befestigung des Gerätes an einer Wand u. dgl. an der Rückseite des Hauptmoduls montiert ist. Hierbei weist zweckmäßigerweise die Rückseite des Hauptmoduls eine Erhebung auf, an der ein Gestängearm der Halterung fixiert ist. Die Befestigung geschieht dabei vorzugsweise über eine auf der Erhebung angeordnete Metall­ platte, mittels der und dem entsprechenden Gehäuseteil des Hauptmoduls der Gestängearm verschraubt ist. Der Montagepunkt ist dabei vorzugsweise gelenkig ausgebildet, so daß das Gerät relativ zum Gestängearm gedreht und auch verschwenkt werden kann, wobei insbesondere ein Kugelgelenk Verwendung findet, das ein Verschwenken in alle Richtungen ermöglicht. Die Befestigung des Gerätes an der Rückseite des Hauptmoduls hat den Vorteil, daß hierdurch in keiner Weise die Anordnung von weiteren Nebenmodulen störend beeinflußt wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen im einzelnen erläu­ tert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsge­ mäß ausgebildeten Bediengerätes, wobei eine Alternative für die Ausbildung eines Nebenmoduls getrennt dargestellt ist;
Fig. 2 eine Unteransicht des Bediengerätes der Fig. 1, wobei die Alternative für den Nebenmodul ebenfalls in der Unteran­ sicht dargestellt ist;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des Bediengerätes der Fig. 1 und 2 im ausgeschwenkten Zustand des Halterungs­ gestänges; und
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung des Bedien­ gerätes der Fig. 1 bis 3.
Es wird zuerst auf die Fig. 1 und 2 Bezug genommen. Das hier dargestellte Bediengerät 1 besitzt ein Gehäuse, in dem diverse Geräte bzw. eine entsprechende Verdrahtung unter­ gebracht sind. Dieses Gehäuse ist über ein Gestänge 7 an einer Wand u. dgl. fixiert. Das Gestänge ist so ausgebildet, daß für das Bediengerät eine möglichst grobe Bewegungsfrei­ heit besteht.
Das Gehäuse des Bediengerätes 1 besteht aus einem kasten­ förmigen Hauptmodul 2 und drei leistenförmigen Nebenmodulen 3, 4 und 8. Diese Nebenmodulen sind seitlich am Hauptmodul 2 befestigt, wobei die Nebenmodulen 4 und 8 Abschlußmodulen darstellen, während der Nebenmodul 3 als Zwischenmodul aus­ gebildet ist. Mit 9 ist ein weiterer Nebenmodul bezeichnet, der als Handgriff ausgebildet ist und anstelle des Neben­ moduls 8 Verwendung finden kann.
Der Hauptmodul 2 bildet mit den Nebenmodulen 3, 4 und 8 im zusammengebauten Zustand ein einheitliches kompaktes Ge­ häuse, das etwa Kastenform besitzt, wie insbesondere die Unteransicht der Fig. 2 zeigt. Die einzelnen Gehäuseteile, d. h. Modulen, sind aus einem hierfür geeigneten Kunststoff gefertigt. Derartige Kunststoffe sind dem Fachmann bekannt und brauchen daher an dieser Stelle nicht im einzelnen auf­ geführt zu werden. Wie man den Fig. 1 und 2 desweiteren entnehmen kann, sind die Modulen so aneinandergesetzt, daß sich ebene Vorder-, Rück- und Seitenflächen ergeben. Die entsprechenden Kanten sind vorzugsweise abgerundet, damit sich das Gerät besser handhaben läßt und eine bessere Erscheinungsform erhält. Auch können insbesondere die Vor­ der- und Rückfläche eine geringe Wölbung aufweisen.
Der Hauptmodul 2 setzt sich aus einem oberen schalenförmi­ gen Bauteil 16 und einem unteren schalenförmigen Bauteil 17 zusammen, wie man Fig. 2 entnehmen kann. Auf der Vorder­ fläche des oberen schalenförmigen Bauteils 16 sind ein Bild­ schirm 10 für einen LCD-Farbfernseher, eine Tastenmatrix 11, die diverse Bedientasten für den Farbfernseher sowie ein Radio enthält, eine Ruftaste 12 für Bedienungs- oder Pflege­ personal, zwei Lichttasten 13 und eine Quittungstaste 15 angeordnet. An der Unterseite des Hauptmoduls 2 befinden sich eine Kartenein/ausgabe-Einheit 14, diverse Steckan­ schlüsse 19 für Kabel und ein Lautsprecher 18. Mit den Bedientasten 13 läßt sich eine Lampe bedienen, die im Nebenmodul 3 untergebracht ist bzw. die als Nebenmodul 3 ausgebildet ist. Dieser Nebenmodul 3 setzt sich aus einer Lampenhalterung und der eigentlichen Lampe zusammen, die von der Halterung abschwenkbar ist, wie dies in Fig. 3 gezeigt ist. Im eingeschwenkten Zustand fügt sich die Lampe voll­ ständig in das Bediengerät ein, so daß hierdurch dessen Handhabbarkeit nicht nachteilig beeinträchtigt wird.
Der rechts neben dem Hauptmodul 2 angeordnete Nebenmodul 8 ist als Telefon ausgebildet, wobei der in der Figur untere Teil des Nebenmoduls nach außen erweitert ist und eine entsprechende Halterung für den Telefonhörer bildet. Anstatt eines derartigen Telefons kann auch ein vereinfachter Neben­ modul vorgesehen sein, der die Form eines Handgriffes be­ sitzt, wie bei 9 gezeigt.
In Fig. 1 links neben dem Nebenmodul 3 befindet sich ein weiterer Nebenmodul 4, der als Abschlußmodul ausgebildet ist und den Anschluß für die Halterung 7 des Bediengerätes auf­ weist. Hierzu besitzt der Nebenmodul 4 mittig einen nach außen vorstehenden Ringflansch, in den ein Gelenkzapfen eines Drehgelenkes 5 eingesetzt ist. Auf diese Weise kann das Bediengerät manuell um seine Horizontalachse gedreht werden. Der Gelenkzapfen geht in ein weiteres Drehgelenk 6 über, mittels dem das Bediengerät um eine Vertikalachse drehbar ist. Der genauere Aufbau des entsprechenden Gelenk­ gestänges wird in Verbindung mit den Fig. 3 und 4 er­ läutert.
Fig. 4 zeigt den Aufbau des Bediengerätes 1 im Detail. Wie man der Figur entnehmen kann, sind die einzelnen Bauteile - beide Schalen 16 und 17 des Hauptmoduls 2 und die Neben­ modulen 3, 4 und 8 - über Steck- bzw. Klemmverbindungen in Verbindung mit Schraubverbindungen aneinandergesetzt. Der Anschluß der Nebenmodulen an den Hauptmodul sowie der An­ schluß der Nebenmodulen untereinander erfolgt dabei über an den entsprechenden Seitenflächen angebrachte, vorstehende Klemmflansche 20, die in Vertiefungen am benachbarten Teil klemmend eingreifen. Beim Anschluß eines Nebenmoduls an den Hauptmodul braucht daher der Nebenmodul nur auf die Seiten­ fläche des Hauptmoduls gesteckt zu werden, so daß der entsprechende Klemmeingriff zwischen den Klemmflanschen und den Vertiefungen hergestellt wird. In Fig. 1 ist auf der rechten Seitenfläche des Hauptmoduls ein Klemmflansch 20 dargestellt, über den ein Randflansch 21 des Nebenmoduls 8 greift. Nachdem der Nebenmodul 8 über den Klemmflansch 20 gesetzt worden ist, erfolgt eine endgültige Befestigung über Schrauben 23, die in entsprechende Bohrungen in Wänden bzw. Platten 22 des Hauptmoduls und Nebenmoduls eingreifen.
Wenn der Nebenmodul als Zwischenteil ausgebildet ist, wie dies bei dem Modul 3, der die Lampe trägt, gezeigt ist, so besitzt dieser auf der einen Seite einen gegenüber dem Rand zurückversetzten Klemmflansch 20 und auf der gegenüber­ liegenden Seite einen Randflansch 21, wobei bei dem dar­ gestellten Ausführungsbeispiel der Randflansch 21 einen auf der zugehörigen Seitenfläche des Hauptmoduls 2 vorgesehenen Klemmflansch 20 übergreift, während der auf der gegen­ überliegenden Seite des Nebenmoduls angeordnete Klemmflansch 20 von einem Randflansch 21 des entsprechenden Abschluß­ moduls 4 übergriffen wird. Die Teile werden nach dem Zusam­ mensetzen in entsprechender Weise aneinander geschraubt.
Das Gelenkgestänge 7 zur Halterung des Bediengerätes ist am besten in Fig. 3 zu erkennen. Es umfaßt zwei Gestängeab­ schnitte, die durch ein mittleres Gelenk voneinander getrennt sind. Wie erwähnt, befindet sich am Befestigungs­ punkt des Gestänges an einer Wand u. dgl. ein Gelenk und am Verbindungspunkt mit dem Bediengerät ein entsprechendes Doppelgelenk. Die Gestänge- und entsprechenden Gelenkab­ schnitte sind hohl ausgebildet, so daß hierdurch Kabel in das Innere des Bediengerätes geführt werden können, wie bei 20 gezeigt.
In der vorstehenden Beschreibung wurde ferner erläutert, daß das Bediengerät als bewegliche bzw. begrenzt beweg­ liche Einheit ausgebildet ist. Hierzu gehören auch Fälle, bei denen ein an sich stationär eingebautes Gerät in begrenzter Weise bewegt werden kann, beispielsweise aus einer Vertiefung herausgeschwenkt werden kann oder um seine Horizontal­ achse gekippt werden kann, um die Handhabung und Bedienung des Gerätes zu erleichtern.
Die vorstehend beschriebenen Nebenmodulen können im einfachsten Fall auch als bloße Abdeck­ platte für den Hauptmodul ausgebildet sein. Unter dem Begriff "Zusatzgerät", das diese Nebenmodulen enthalten, sollen daher im weitesten Sinne auch sämtliche Zusatz­ einrichtungen verstanden werden, die irgendeine Funktion erfüllen, wie beispielsweise Abdeckplatte, Halterungen, Griffeinrichtungen, Standfußeinrichtungen etc.
Die Halterung für das Bediengerät kann auch in der Form eines Standfußes ausgebildet sein. Es können auch zwei Standfüße zu beiden Seiten des Gerätes angeordnet sein.
Anstatt eines Lautsprechers oder zusätzlich zu einem Lautsprecher können auch ein Kopfhöreranschluß oder eine Gegensprechanlage vorgesehen sein.
Der vorstehend in Verbindung mit den Nebenmodulen ver­ wendete Begriff "leistenförmig" ist ebenfalls weit aus­ zulegen. Dieser Begriff soll auch solche Nebenmodulen umfassen, die ggf. eine größere Breite als Höhe be­ sitzen. Solche Fälle werden jedoch selten sein und be­ treffen insbesondere Anwendungsfälle, bei denen zusätz­ liche Diagnosegeräte am Bediengerät vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang schlägt die Erfindung auch vor, daß das Gerät mindestens einen Aufsteckmodul aufweist, der entweder auf den Hauptmodul oder einen Nebenmodul auf­ steckbar ist und ohne Lösen einer permanenten Verbindung (Schraubverbindung) wieder abgezogen werden kann. Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere für Diagnose­ geräte, die als zusätzliche Geräte auf das Bediengerät aufgesteckt werden.

Claims (16)

1. Bediengerät zur manuellen Steuerung einer Vielzahl von Funktionen unterschiedlicher Geräte, insbesondere für Krankenhäuser oder Hotels, mit einem Gehäuse,
einer Vielzahl von Tasten (11) zur Funktionssteuerung am Gehäuse und
einer im Gehäuse untergebrachten Verdrahtung zur Signalweiterleitung an die Geräte, wobei
  • - das Bediengerät als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche Einheit ausgebildet ist,
  • - das Gehäuse in Modulbauweise erstellt ist und einen die Vielzahl der Funktionstasten (11) aufweisenden kastenförmigen Hauptmodul (2) und mindestens einen weiteren, austauschbaren und lösbar am Hauptmodul befestigten Nebenmodul (3, 4, 8) aufweist,
  • - im bzw. am Hauptmodul (2) selbst mindestens ein Gerät angeordnet ist, dessen Funktion durch manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und
  • - der Nebenmodul (3, 4, 8) ebenfalls ein Gerät, dessen Funktion durch die manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und/oder ein unabhängiges Zusatzgerät enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Nebenmodul (3, 4, 8) leistenförmig ist und zwei parallele Wände sowie einen Boden aufweist,
  • - daß Hauptmodul (2) und Nebenmodul (3, 4, 8) über von ihren Seitenflächen vorstehende Randflansche (21) und Klemmflansche (20) im Abstand vom Rand seitlich lösbar aneinander befestigt sind,
  • - daß die vorstehenden Klemmflansche (20) in Vertiefungen des benachbarten Randflansches (21) klemmend eingreifen und
  • - daß die Rand- bzw. Klemmflansche (21, 20) des Nebenmoduls (3, 4, 8) rechtwinklig in die als Zwischenwand oder Anschluß- bzw. Abdeckwand ausgebildete Wand übergehen.
2. Bediengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Hauptmodul (2) und Nebenmodul (3, 4, 8) über eine Steck- bzw. Klemmverbindung und Zusätzlich eine Schraubverbindung lösbar aneinander befestigt sind.
3. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptmodul (2) beidseitig zum Anbringen von Nebenmodulen (3, 8) ausgebildet ist.
4. Bediengerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Haupt- und/oder Nebenmodul zur Aufnahme der Schrauben (23) entsprechende Halteplatten (22) mit Schraubenbohrungen vorgesehen sind.
5. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptmodul (2) einen TV-Bildschirm (10), mindestens einen Lautsprecher (18) oder Kopfhöreranschluß, die Funktionstasten (11, 12, 13, 15) und eine Karteneingabe/-ausgabe-Einheit (14) aufweist.
6. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Nebenmodul (8) als Telefon mit Halterung ausgebildet ist.
7. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Nebenmodul (3) als Lampen­ halterung mit Lampe ausgebildet ist.
8. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschlußmodul (9) als Haltegriff ausgebildet ist.
9. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Halterung zur Be­ festigung an einer Wand aufweist, die als Gelenk­ gestänge (7) ausgebildet ist.
10. Bediengerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet daß das Gelenkgestänge vier Gelenke aufweist.
11. Bediengerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß es über ein Doppelgelenk (5, 6) mit dem Ge­ lenkgestänge (7) verbunden ist, das eine Drehung des Gerätes (1) um seine Horizontalachse und eine Vertikalachse ermög­ licht.
12. Bediengerät nach einem der Ansprüche 9-11, dadurch gekennzeichnet, daß es über einen Abschlußmodul (4) am Gelenkgestänge (7) befestigt ist, wobei das Gestänge (7) mit einem Drehzapfen drehbar in einer Axialbohrung des Ab­ schlußmoduls (4) gelagert ist.
13. Bediengerät nach einem der Ansprüche 9-12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkgestänge (7) hohl ausgebildet ist und in seinem Inneren die zum Bediengerät (1) führenden Kabel (20) aufnimmt.
14. Bediengerät nach einem der Ansprüche 9-13, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkgestänge (7) über eine Gas­ druckmechanik an einer Wand befestigt ist.
15. Bediengerät nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Halterung zur Befestigung an einer Wand aufweist, die als biegsames Rohr ausgebildet ist.
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