DE4019181A1 - Vorrichtung zum kontaktvorspannen von glasscheiben - Google Patents
Vorrichtung zum kontaktvorspannen von glasscheibenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Kontaktvorspannen einer Glasscheibe, mit zwei
flüssigkeitsgekühlten Preßplatten und einer Einrichtung
zum Kühlen der Umfangsfläche der Glasscheibe mit
Luftstrahlen.
Üblicherweise erfolgt das Vorspannen von Glasscheiben
durch Aufblasen von Kaltluftstrahlen auf die
Scheibenflächen. In bestimmten Fällen kann es jedoch
vorteilhafter sein, Glasscheiben durch unmittelbaren
flächigen Kontakt mit beispielsweise wassergekühlten
Preßplatten oder Preßformen vorzuspannen. Durch den
direkten Kontakt mit den Preßplatten lassen sich
beispielsweise Deformationen oder Verwerfungen der
Glasscheibe vermeiden, die unter Umständen eintreten
können, wenn die Glasscheibe während des Vorspannens nur
am Rand oder nur auf einer Seite gehalten ist. Auch zum
Herstellen sehr dünner vorgepannter Glasscheiben kann das
Kontaktvorspannverfahren vorteilhafter sein, weil in diesem
Fall Biegen und Vorspannen der Glasscheiben gewissermaßen
in einem einzigen Vorgang erfolgen. Zum Vorspannen mit
Luftstrahlen reicht nämlich bei sehr dünnen Glasscheiben
deren Temperatur oft nicht mehr aus, wenn sie vorher erst
in einer voraufgehenden Biegestation gebogen wurden und
dann unter Temperaturverlust in die Vorspannstation
verbracht werden müssen.
Das Verfahren zum Kontaktvorspannen ist grundsätzlich
bekannt. Ebenso sind verschiedene Vorrichtungen für die
Durchführung des Kontaktvorspannens bekannt.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art, bei der die
Glasscheiben während des Kontaktvorspannens auf ihrer
Umfangsfläche mit Luftstrahlen gekühlt werden ist in der
EP 02 77 074 A1 beschrieben. Bei dieser bekannten
Vorrichtung werden die Umfangsflächen der Glasscheiben
während des Preßkontaktes der Glasscheiben mit den
gekühlten Preßplatten durch parallel zur Glaskante
außerhalb der Preßplatten angeordnete Schlitzdüsen
gekühlt. Dabei kann grundsätzlich die vorzuspannende
Glasscheibe größer sein als die Preßplatten, so daß der
Rand der Glasscheiben über die Preßformen hinausragt.
Oder die Glasscheiben sind gleich groß wie die
Preßplatten, so daß die Umfangsfläche der Glasscheibe
bündig mit den Preßformen abschließt. Ebenfalls aus
dieser EP ist es bekannt, die Preßplatten größer
auszubilden als die Glasscheibe, so daß die durch Luft zu
kühlende Umfangsfläche der Glasscheibe gegenüber den
seitlichen Begrenzungsflächen der Preßplatten
zurückgesetzt und so eine Nut zwischen den Preßplatten
gebildet ist, deren Basisfläche von der Umfangsfläche der
Glasscheibe gebildet wird.
Zum Stand der Technik gehört ebenfalls eine Vorrichtung
zum Kontaktvorspannen mit Hilfe von Preßplatten, von denen
die eine aus einer wassergekühlten starren Metallplatte,
und die andere aus einem durch eine dichte
wärmebeständige Membran verschlossenen Gehäuse besteht,
das mit Druckwasser beaufschlagbar ist und dessen Membran
den Kontakt zur Glasscheibe herstellt (DE-OS 17 71 790).
Auch in diesem Fall sind die Preßformen größer als die
Glasscheiben. Die Kühlung der Umfangsflächen der
Glasscheiben soll dabei dadurch erfolgen, daß die
Glasscheiben auf derjenigen Seite, die an der Membran zur
Anlage kommt, derart abgeschrägt sind, daß die gekühlte
Membran sich auf die abgeschrägte Fläche legen kann. Eine
solche Abschrägung der Kanten der Glasscheiben läßt sich
jedoch beispielsweise bei Autoglasscheiben nicht
durchführen.
Aus verschiedenen Gründen ist es vorteilhaft, zum
Kontaktvorspannen solche Vorrichtungen zu verwenden, bei
denen die Preßplatten größer sind als die
vorzuspannenden Glasscheiben. Mit Hilfe der bekannten
Vorrichtungen läßt sich jedoch kein befriedigender
Spannungszustand der Glasscheiben in ihrem unmittelbaren
Randbereich und auf ihren Umfangsflächen erreichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß
sie eine einwandfreie Vorspannung der Glasscheiben auch in
ihrem Randbereich, insbesondere auch auf ihrer
Umfangsfläche, erlaubt.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst,
daß die Einrichtung zum Kühlen der Umfangsflächen der
Glasscheibe aus zwischen den Preßplatten angeordneten
Düsenleisten besteht, in denen einerseits auf die
Umfangsfläche der Glasscheibe gerichtete Düsenbohrungen
für die Kühlluftstrahlen und andererseits zwischen diesen
Düsenbohrungen Abströmöffnungen vorgesehen sind, wobei
die Düsenbohrungen einen Durchmesser von wenigstens 1 mm
und höchstens gleich der Dicke der Glasscheibe aufweisen,
und die Abströmöffnungen einen Querschnitt besitzen, der
wenigstens dreimal so groß ist wie der Querschnitt der
Düsenbohrungen, und daß die Flächenabmessungen der
Preßplatten sowie die Anordnung bzw. die Breite der
Düsenleisten so bemessen sind, daß der Abstand zwischen
den Düsenmündungen und der diesen gegenüberliegenden
Umfangsfläche der Glasscheibe wenigstens zweimal und
höchstens sechsmal so groß ist wie der Durchmesser der
Düsenbohrungen.
Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Düsenleisten,
die den Raum zwischen den beiden Preßplatten abschließen
und definierte Kanäle für die Kühlluftstrahlen und
definierte Abströmkanäle für die von der Umfangsfläche
der Glasscheibe zurückströmende erwärmte Luft schaffen,
werden gleichbleibende und kontrollierte Bedingungen für
die Luftkühlung der Umfangsfläche der Glasscheibe
geschaffen. Hierdurch und durch die erfindungsgemäße
Bemessung der Querschnitte für die Düsenkanäle und für
die Abströmöffnungen, sowie für die Bemessung des
Abstandes zwischen den Düsenöffnungen und der
Umfangsfläche der Glasscheibe, werden die Bedingungen
erfüllt, die einen optimalen Vorspannungszustand im
Randbereich der Glasscheibe, und insbesondere im Bereich
der Umfangsfläche, gewährleisten.
Zweckmäßigerweise sind die Düsenbohrungen und die
Abströmöffnungen in abwechselnder Reihenfolge angeordnet.
In diesem Fall beträgt der Querschnitt einer
Abströmöffnung vorzugsweise etwa das Vierfache des
Querschnitts einer Düsenbohrung.
Falls die Düsenbohrungen und die Abströmkanäle nicht
streng abwechselnd angeordnet sind, muß die Summe der
Querschnitte der Abströmkanäle wenigstens dreimal und
vorzugsweise viermal so groß sein wie die Summe der
Querschnitte der Düsenbohrungen.
Die Düsenleisten können grundsätzlich aus einzelnen
Abschnitten bestehen, die gegebenenfalls unter Belassung
eines kleinen Zwischenraumes zu einer umlaufenden
Düsenleiste zusammengesetzt sind. Vorzugsweise ist die
Düsenleiste jedoch als geschlossener Rahmen ausgebildet.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche und ergeben sich darüber
hinaus aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels für eine erfindungsgemäße
Vorrichtung.
Von den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 eine erfindungsgemäß ausgebildete
Vorrichtung zum Kontaktvorspannen, teilweise
aufgebrochen, in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung in
geschlossenem Zustand der Preßplatten, in
Form eines senkrechten Schnitts;
Fig. 3 einen Ausschnitt aus Fig. 2 in vergrößerter
Darstellung, und
Fig. 4 eine andere Ausgestaltung der Vorrichtung,
ebenfalls in Form eines senkrechten Schnitts.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt der Einfachheit
halber eine Vorrichtung zum Herstellen von planen
vorgespannten Glasscheiben, das heißt eine Vorrichtung,
bei der die Kontaktflächen der beiden Preßplatten eben
sind. Es ist jedoch selbstverständlich möglich, die
Preßplatten als Formplatten mit gebogenen Kontaktflächen
auszubilden, so daß die Glasscheiben mit Hilfe der
Preßplatten gleichzeitig gebogen und vorgespannt werden.
Die Vorrichtung umfaßt eine untere Preßplatte 1 mit
starrem Aufbau und eine obere Preßplatte 2 mit einer
flexiblen Kontaktfläche. Die untere Preßplatte 1 besteht
aus einer Metallplatte 11 aus einem Metall mit guter
Wärmeleitfähigkeit wie Kupfer oder Aluminium. Die
Metallplatte 11 ist mit Bohrungen bzw. Kanälen 2 versehen,
durch die Kühlwasser hindurchgeleitet wird. Das
Kühlwasser wird durch ein Zuleitungsrohr 13 zugeführt und
fließt durch das Rohr 14 ab. Auf der Preßfläche der
Metallplatte 11 ist eine Schicht 15 aus einem Material
angeordnet, das einen niedrigen Wärmedurchgangswiderstand
von 0,1 × 10-3 bis 0,25 × 10-3 m2 × K × W-1, das heißt
gute Wärmeleitungseigenschaften, und gleichzeitig ein
gewisses elastisches Deformationsvermögen aufweist. Diese
Schicht 15 hat die Aufgabe, für einen optimalen
ganzflächigen Kontakt mit der Glasscheibe zu sorgen.
Zweckmäßigerweise hat sie eine Dicke von etwa 1 bis 2 mm
und kann beispielsweise aus einem Schichtgraphit-Material
bestehen. Ein derartiges Material ist beispielsweise im
Handel unter der Bezeichnung SIGRAFLEX erhältlich. Auf der
elastischen Schicht 15 ist ein dünnes Metallgewebe 16
angeordnet, dessen Randbereiche 17 auf den Umfangsflächen
der Metallplatte 11 befestigt sind. Das Metallgewebe 16
stellt eine mechanische Schutzschicht für die elastische
Schicht 15 dar und sorgt für die Befestigung der
elastischen Schicht 15 auf der Metallplatte 11. Bei dem
Metallgewebe 16 handelt es sich um ein sehr feinmaschiges
Gewebe, das in Richtung senkrecht zu seiner
Flächenausdehnung einen niedrigen
Wärmedurchgangswiderstand von 0,25 × 10-3 bis 5 × 10-3 m2
× K × W-1 aufweisen muß und hat eine Dicke von 0,1 bis 0,3
mm. Das Metallgewebe 16 kann beispielsweise aus Fasern aus
einer hochhitzebeständigen Eisen-Chrom-Nickel-Legierung
oder einer Chrom-Nickel-Legierung bestehen. Die
Metallplatte 11 ist in geeigneter Weise auf einer Halterung
18 befestigt.
Die obere Preßplatte 2 besteht aus einem Metallgehäuse
21, das unten durch eine flexible Membran 22 dicht
abgeschlossen und mit einer Flüssigkeit wie Wasser
gefüllt ist. Das Wasser wird mit geregeltem Druck und
geregelter Strömungsgeschwindigkeit durch das
Zuleitungsrohr 23 in das Gehäuse 21 eingeleitet und
verläßt das Gehäuse 21 durch das Rohr 24. Eine nicht
dargestellte Regelungsvorrichtung sorgt dafür, daß der
erforderliche Innendruck im Gehäuse 21 von beispielsweise
5 bar erst dann aufgebaut wird, wenn die Presse geschlossen
ist, das heißt wenn die flexible Membran 22 an der
Glasscheibe 30 anliegt. Die flexible Membran 22 muß einen
niedrigen Wärmedurchgangswiderstand aufweisen, dessen
Größe von der Dicke der vorzuspannenden Glasscheibe
abhängt. Für eine Glasscheibendicke von 3 mm
beispielsweise muß der Wärmedurchgangswiderstand der
flexiblen Membran kleiner sein als 1,6 × 10-3 m2 × K × W-1.
Ferner muß das Material der flexiblen Membran eine gute
Wärmeleitfähigkeit sowie eine gute Hitzebeständigkeit
aufweisen. Bewährt hat sich ein Schichtaufbau aus einer
0,1 bis 0,2 mm dicken Folie 25 aus Polytetrafluoräthylen,
die auf der Außenseite durch ein Metallgewebe 26 abgedeckt
wird. Bei dem Metallgewebe 26 handelt es sich um dasselbe
dünne Metallgewebe von 0,1 bis 0,3 mm Dicke, das bei der
unteren Preßform 1 zur Abdeckung der elastischen Schicht
15 dient. Die Randbereiche 27 der Folie 25 und des
Metallgewebes 26 werden seitlich an dem Metallgehäuse 21
befestigt. Das Metallgehäuse 21 ist an einer Halterung 28
angeordnet. Die Halterungen 18 und 28 sind Teile einer
Presse, die als solche nicht dargestellt ist.
Auf der unteren, starren Preßplatte 1 ist entlang dem
Plattenumfang eine rahmenförmige Düsenleiste 32
angeordnet. Die Düsenleiste 32 aus geeignetem Metall, wie
beispielsweise korrosionsfestem Stahl, hat eine Höhe H,
die der Dicke der Glasscheibe 30 entspricht. Die Breite B
der Düsenleiste 32 ist grundsätzlich nicht kritisch; sie
ist jedoch so zu bemessen, daß der Abstand A zwischen der
Innenfläche 33 der Düsenleiste, auf der sich die
Mündungsöffnungen der Düsenbohrungen 34 befinden, und
der Umfangsfläche 35 der Glasscheibe 30 zweimal bis
sechsmal so groß ist wie der Durchmesser der
Düsenbohrungen 34. Die Düsenbohrungen 34 sind über
Röhrchen 36 mit einer Sammelleitung 37 verbunden, die
über nicht dargestellte Leitungen an einen Ventilator
geeigneter Größe angeschlossen ist, der die zum Kühlen
der Umfangsfläche der Glasscheibe erforderliche Luft
liefert.
Zwischen benachbarten Düsenbohrungen 34 befindet sich
jeweils eine parallel zu den Düsenbohrungen verlaufende
Bohrung 40 mit größerem Querschnitt, die als
Abströmöffnung für die Blasluft dient. Der Querschnitt
einer Abströmöffnung ist etwa viermal so groß wie der
Querschnitt einer Düsenbohrung 34.
Bei der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsform
sind die Abmessungen des Gehäuses 21 der oberen
Preßplatte so gewählt, daß der Querschnitt des mit
Kühlwasser gefüllten Hohlraums des Gehäuses 21 größer
ist als die Flächenabmessung der Glasscheibe 30, so daß
die nachgiebige Membran 22 auf diese Weise bis über die
Umfangsfläche 35 hinausreicht. Im Bereich des Abstandes A
zwischen der Umfangsfläche der Glasscheibe 30 und
Innenfläche 33 der Düsenleiste 32 ist die flexible
Membran 22 nicht unterstützt. Bei dieser Ausführungsform
soll deshalb der Abstand A einen Wert aufweisen, der sich
in der Nähe des unteren Grenzwertes des
erfindungsgemäßen Bereichs befindet. Andernfalls besteht
eine erhöhte Gefahr, das die flexible Membran unter dem
Druck der Kühlflüssigkeit einer zu hohen mechanischen
Belastung ausgesetzt ist.
Um diese Art der mechanischen Beanspruchung der flexiblen
Membran zu vermeiden, kann eine Ausführungsform gewählt
werden, wie sie in Fig. 4 dargestellt ist. In diesem Fall
sind die Abmessungen des die oberen Preßplatte bildenden
Gehäuses so gewählt, daß der Innendurchmesser des
Gehäuses kleiner ist als die entsprechenden
Flächenabmessungen der Glasscheibe 30, so daß die
Seitenwände 29 sich auf der Glasscheibe 30 abstützen. In
dem von Druckwasser beaufschlagten Bereich ist die flexible
Membran 22 auf ihrer ganzen Fläche durch die Glasscheibe
30 abgestützt. Auch bei dieser Ausführungsform reicht im
unmittelbaren Randbereich der Glasscheibe die durch die
Kontaktkühlung und durch die gleichzeitige Luftkühlung
bewirkte Kühlwirkung aus, um im Bereich der Umfangsfläche
35 und in den angrenzenden Kantenbereichen eine
ausreichende Vorspannung zu erzeugen.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Kontaktvorspannen einer Glasscheibe,
mit zwei flüssigkeitsgekühlten Preßplatten und
einer Einrichtung zum Kühlen der Umfangsfläche der
Glasscheibe mit Luftstrahlen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum
Kühlen der Umfangsflächen (35) der Glasscheibe (30)
aus zwischen den Preßplatten (1, 2) angeordneten
Düsenleisten (32) besteht, in denen einerseits auf
die Umfangsfläche (35) der Glasscheibe (30)
gerichtete Düsenbohrungen (34) für die
Kühlluftstrahlen und andererseits zwischen diesen
Düsenbohrungen (34) Abströmöffnungen (40)
vorgesehen sind, wobei die Düsenbohrungen (34) einen
Durchmesser von wenigstens 1 mm und höchstens gleich
der Dicke der Glasscheiben aufweisen, und die
Abströmöffnungen (40) einen Querschnitt besitzen,
der wenigstens dreimal so groß ist wie der
Querschnitt der Düsenbohrungen (34), und daß die
Flächenabmessungen der Preßplatten (1, 2) sowie die
Anordnung und/oder die Breite (B) der Düsenleisten
(32) so bemessen sind, daß der Abstand (A) zwischen
den Mündungen der Düsenbohrungen (34) und der diesen
Düsenmündungen gegenüberliegenden Umfangsfläche
(35) der Glasscheibe (30) wenigstens zweimal und
höchstens sechsmal so groß ist wie der Durchmesser
der Düsenbohrungen (34).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querschnitt der Abströmöffnungen (40) etwa
viermal so groß ist wie der Querschnitt der
Düsenbohrungen (34).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand (A) zwischen den
Mündungen der Düsenbohrungen (34) und der
Umfangsfläche (35) der Glasscheibe (30) drei- bis
viermal so groß ist wie der Durchmesser der
Düsenbohrungen (34).
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Düsenbohrungen (34) einen
gegenseitigen Abstand von 10 bis 25 mm aufweisen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Düsenleisten (32) in Form
eines die Glasscheibe umgebenden geschlossenen Rahmens
ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Düsenbohrung (34) über ein
Verbindungsröhrchen (36) an eine Sammelleitung (37)
für die Kaltluft angeschlossen ist, die die untere
Preßplatte (1) umgibt und mit einem Ventilator
verbunden ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Preßplatte (1) eine starre
Metallplatte (11) ist, und die andere Preßplatte (2)
aus einem Metallgehäuse (21) besteht, das durch eine
flexible Membran (22) abgeschlossen und mit
Druckwasser beaufschlagbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der starren Metallplatte (11) eine elastisch
nachgiebige Schicht (15) mit einem geringen
Wärmedurchgangswiderstand von 0,1 × 10-3 bis 0,25 ×
10-3 m2 × K × W-1 aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das die obere Preßplatte (2)
bildende Metallgehäuse (21) durch eine elastisch
verformbare Folie (25) aus Polytetrafluoräthylen mit
einer Dicke von 0,1 bis 0,4 mm und einem
Wärmedurchgangswiderstand von 0,25 × 10-3 bis 5 ×
10-3 m2 × K × W-1 abgeschlossen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die elastisch nachgiebige Schicht
(15) und die Folie (25) jeweils durch ein dünnes
Metallgewebe (26, 16) abgedeckt sind, das eine Dicke
von 0,1 bis 0,3 mm und in Richtung senkrecht zur
Flächenausdehnung einen niedrigen
Wärmedurchgangswiderstand von 0,25 × 10-3 bis 5 ×
10-3 m2 × K × W-1 aufweist.
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