DE4038634C2 - - Google Patents

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    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B55/00Safety devices for grinding or polishing machines; Accessories fitted to grinding or polishing machines for keeping tools or parts of the machine in good working condition
    • B24B55/06Dust extraction equipment on grinding or polishing machines
    • B24B55/10Dust extraction equipment on grinding or polishing machines specially designed for portable grinding machines, e.g. hand-guided
    • B24B55/105Dust extraction equipment on grinding or polishing machines specially designed for portable grinding machines, e.g. hand-guided with oscillating tools

Description

Die Erfindung betrifft einen Schwingschleifer mit einer auf einer Motorwelle angeordneten Absaugvorrichtung zum Entfernen des anfallenden Schleifstaubes von der Schleifplatte in einen am Gehäuse des Schwingschleifers befestigten Staubsammelbe­ hälter.
Elektrisch angetriebene Schwingschleifer, sind üblicherweise mit einer Platte ausgestattet, auf deren Oberfläche ein Schleifpapier, z. B. Sandpapier, angebracht wird. Ein solches Werkzeug weist einen Elektromotor auf, dessen Welle über ein Getriebe mit der Platte gekoppelt ist, das die Drehbewegung des Motors in eine Schwingbewegung umwandelt. Bei dieser Bewegung kann es sich um eine hin- und hergehende, eine kreisförmige oder eine Kombination derartiger Bewegungen handeln, so daß eine Relativbewegung zwischen Schleifpapier und der zu behandelnden Oberfläche entsteht. Durch den daraus resultierenden Abrieb der Oberfläche entsteht Schleifstaub.
Der durch die Oberflächenbearbeitung entstehende Schleifstaub ist unerwünscht und es wurden in der Vergangenheit viele Vorrichtungen entworfen, um den Schleifstaub zu sammeln. Diese Vorrichtungen umfassen üblicherweise ein Gebläse an der Antriebswelle des Motors, sowie Durchgänge, durch die der Luftstrom aufgrund der Saugwirkung den Schleifstaub von der Oberfläche entfernt. Im allgemeinen ist ein Filtersammelbeutel an der Sammelöffnung angebracht und die mit Abfall beladene Luft wird in den Beutel geblasen, wobei die Luft durch den Beutel hindurchgeht, während der Abfall darin hängen bleibt.
Obwohl eine solche Vorrichtung ihren vorgesehenen Zweck erfüllt, weist sie auch einige Nachteile auf. Zum Beispiel ist der Filtersammelbeutel für Abfall im allgemeinen relativ groß und schlaff, so daß er nicht nur die freie Sicht auf den Arbeitsbereich behindert, sondern auch bei der Handhabung des Werkzeugs stört. Weiterhin ist ein solcher Filtersammelbeutel meist schwierig zu entleeren und zu reinigen. Auch ist es schwierig, festzustellen, wann der Beutel geleert werden muß. Insgesamt beeinträchtigt er das ästhetische Aussehen des Werkzeugs.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, einen Schwingschleifer der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß er die oben genannten Nachteile nicht hat.
Erreicht wird dies durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale. Der Staubsammelbehälter kann leicht von dem Schwingschleifer entfernt und an diesem befestigt werden. Zum Ausleeren kann der Staubsammelbehälter umgedreht werden. Die äußere Form des Staubsammelbehälters ist so gestaltet, daß er sich den Umrissen des Schwingschleifers anpaßt, um einen sehr gefälligen, ästhetischen Gesamteindruck zu schaffen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Schwingschleifers gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Sammelbehälters für den Schwingschleifer;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Schwingschleifers gemäß Fig. 1, jedoch mit abgelöstem Staubsammelbehälter;
Fig. 4 eine teilweise aufgebrochen dargestellte Seitenansicht des Schwingschleifers gemäß Fig. 1.
Wie aus den Zeichnungen ersichtlich ist, wird die Erfindung im Zusammenhang mit einem Schwingschleifer beschrieben, der das Bezugszeichen 10 trägt. Üblicherweise umfaßt er ein Gehäuse 12 aus Kunststoff aus zwei sich ergänzenden Hälften, die längs einer Längsschnittebene mit Schrauben oder dgl. lösbar verbunden sind. Das Gehäuse 12 umfaßt einen Turmabschnitt 14, in dem ein Elektromotor 16 gelagert ist und unter dem sich eine Schleifplatte 18 mit einer Oberfläche 20 zur Aufnahme von Schleifpapier, befindet. Das Gehäuse 12 umfaßt weiterhin einen im wesentlichen horizontalen Griffabschnitt 22, der sich nach rückwärts vom oberen Ende des Turmabschnitts 14 über die rückwärtige äußerste Grenze der Platte 18 hinaus erstreckt. Der Griffabschnitt 22 trägt einen Schalter 24, der zur Steuerung mit einem elektrischen Schalter verbunden ist, durch welchen dem Motor 16 Energie aus einer geeigneten Stromquelle zugeführt werden kann.
Weiterhin ist ein nach vorn ausgerichteter zusätzlicher Griff 26 vorgesehen.
Wie in Fig. 4 gezeigt, umfaßt der Motor 16 eine Antriebswelle 28. Ein Getriebe 30 verbindet die Antriebswelle 28 mit der Platte 18 zur Umwandlung der Drehbewegung der Antriebswelle 28 in eine Bewegung der Platte 18. Die Platte 18 kann sich kreisförmig oder hin und her bewegen, oder beides. Es ist bekannt, daß die Platte 18 eine Stützplatte 32 umfaßt, die vom Gehäuse 12 durch eine Mehrzahl von elastischen Gummistützen 34 getragen wird. Die elastischen Gummistützen 34 haltern die Platte 18 am Gehäuse 12 und zwischen beiden ist aufgrund des Getriebes 30 eine Relativbewegung möglich.
Im Turmabschnitt 14 ist zwischen dem Motor 16 und dem Getriebe 30 ein Lüfterrad 36 auf der Antriebswelle 28 angebracht und zwar so, daß das Lüfterrad 36 und die Antriebswelle 28 miteinander drehbar sind und als Zentrifugalgebläse wirken. Das Lüfterrad hat zwei Sätze von Flügeln, einen oberen Satz 38 und einen unteren Satz 40, die über einen kreisförmigen Flansch 42 getrennt sind. Der Turmabschnitt 14, der radial zum Flansch 42 ausgerichtet ist, ist mit einem nach innen gerichteten, im wesentlichen komplementären Flanschteil 44 versehen, der im Turmabschnitt 14 zwei Lüftergehäusekammern festlegt, eine obere Kammer 46, die dem oberen Flügelsatz 38 und eine untere Kammer 48, die dem unteren Flügelsatz 40 zugeordnet ist. Demgemäß dient das Lüfterrad 36 dazu, für einen gleichzeitigen Luftstrom durch zwei getrennte Strömungswege im Turmabschnitt 14 zu sorgen, die durch die komplementären Flansche 42 und 44 voneinander getrennt sind.
In einem Kühlluftweg wird Luft durch den oberen Satz Lüfterflügel 38 durch Einlaßöffnungen 50 angezogen, die im Turmabschnitt 14 oberhalb des Motors 16 vorgesehen sind, um dann an dem Motor 16 vorbei und aus dem Turmabschnitt 14 heraus zu strömen, und zwar durch Luftablaßöffnungen 52, die mit der oberen Lüfterkammer 46 in Verbindung stehen.
Die Platte 18 ist beispielsweise mit einer Mehrzahl von Öffnungen 54 ausgebildet. Die Öffnungen 54 sind mit Kammern 56 verbunden, welche durch entsprechende Formgebung der Stützplatte 32 gebildet sind. Die Gummistützen 34 sind hohl, und die Stützplatte 32 ist mit Stutzen 58 versehen, die eng in die zentrale Öffnung der Gummistützen 34 eingepaßt sind, so daß das Innere der Gummistützen 34 mit den jeweiligen Kammern 56 und diese wiederum mit den jeweiligen Plattenöffnungen 54 in Verbindung stehen. Die oberen Enden der Innenöffnungen der Gummistützen 34 stehen direkt mit der unteren Lüfterkammer 48 in Verbindung. Dadurch erzeugt der untere Lüfterflügelsatz 40 eine Saugwirkung relativ zu den Öffnungen 54, wodurch ein Luftstrom durch die Platte 18 und in die untere Kammer 48 hinein entsteht, wie dies mit den Pfeilen 60 angezeigt ist. Das Schleifpapier, das an der Unterseite 20 der Platte 18 befestigt ist, wird an den den Öffnungen 54 in der Platte 18 entsprechenden Stellen durchstochen. Dadurch bewirkt die durch den unteren Lüfterflügelsatz 40 erzeugte Saugwirkung, daß der vom Schwingschleifer 10 erzeugte Abrieb nach oben durch die Öffnungen 54 und in die untere Kammer 48 gezogen wird.
Das Gehäuse 12 weist weiterhin einen Kanalabschnitt 62 auf, der sich vom distalen Ende 64 des Griffabschnitts 22 zum unteren Ende 66 des Turmabschnitts 14 erstreckt. Der Kanalabschnitt 62 ist vom Griffabschnitt 22 so beabstandet, daß ein offener Handhaltebereich 68 unter dem Griffabschnitt 22 geschaffen ist. Der Kanalabschnitt 62 ist hohl, um in seinem Inneren einen Kanal 70 zu bilden, der am unteren Ende zur unteren Lüfterkammer 48 hin offen ist. Der Kanalabschnitt 62 ist weiterhin an seiner Unterseite mit einer Auslaßöffnung 72 versehen. Die mit Schleifstaub beladene Luft, die durch die Plattenöffnungen 54 gezogen wird, wird durch die untere Lüfterkammer 48 hindurch und in den Kanal 70 hineingeführt, von wo sie durch die Auslaßöffnung 72 abgelassen wird.
Um den Schleifstaub nach dem Verlassen der Auslaßöffnung 72 zu sammeln, ist ein Staubsammelbehälter 74 vorgesehen. Der Staubsammelbehälter 74 ist aus einem halbstarren Rahmen 76 gebildet, der mehrere Fenster 78 begrenzt. Wie in Fig. 2 gezeigt, hat der Staubsammelbehälter 74 vier Seiten, einen Boden und eine offene Oberseite. Die Fenster 78 befinden sich vorzugsweise in den Seitenwänden 80 und der Rückwand 82. Die Vorderwand 84 sowie der Boden des Behälters 74 haben keine Fenster. Der Rahmen 76 besteht vorzugsweise aus Polypropylen und als Füllung für die Fenster 78 wird vor dem Einbringen des Polypropylens ein Netzgewebe 86 in die Spitzform gegeben. Dementsprechend füllt das Netzgewebe 86 die Fenster 78 aus und wird zu einem integralen Bestandteil des Rahmens 76. Vorzugsweise besteht das Netzgewebe 86 aus gewebtem monofilen Polyamid. Der Nylonfaden hat beispielsweise einen Durchmesser von ca. 3,8 µm und das Netz hat im wesentlichen 120 Maschen pro cm, wobei eine Maschenweite von ca. 45 µm verbleibt.
Die Öffnung am oberen Ende des Behälters 74 ist so bemessen, daß sie die Auslaßöffnung 72 in dem Kanalabschnitt 62 des Schwingschleifers 10 überdeckt. Die Wände des Behälters 74, die diese Öffnung umgeben, sowie die Vorderwand 84, liegen bei 88 auf, wodurch ein Abschluß mit der Auslaßöffnung 72 geschaffen wird, wenn der Staubsammelbehälter 74 auf dem Schwingschleifer 10 befestigt wird.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß das Äußere des Staubsammelbehälters 74 so gestaltet ist, daß er sich den Umrissen des Schwingschleifers 10 anpaßt, um ein ästhetisches Aussehen zu schaffen. Dabei setzen sich die Seiten des Kanalabschnitts 62 in den Seitenwänden 80 des Staubsammelbehälters 74 fort, die Rückwand des Griffabschnitts 22 setzt sich in der Rückwand 82 des Staubsammelbehälters 74 fort und der Boden ist im gleichen Winkel angebracht wie der Kanalabschnitt 62.
Zur Befestigung des Staubsammelbehälters 74 auf dem Schwingschleifer 10 ist der Staubsammelbehälter 74 mit einer elastischen Verriegelungsvorrichtung 90 versehen, die sich von der Rückwand 82 her nach oben erstreckt. Die Verriegelungsvorrichtung 90 hat einen gerippten Abschnitt 92, der den Eingriff des Fingers der Bedienungsperson erleichtert, zusammen mit einer Lippe 94, die sich vom distalen Ende des Abschnitts 92 nach außen erstreckt. Um mit der Verriegelungsvorrichtung 90 zusammenzuarbeiten, ist das Gehäuse 12 mit einer nach innen gehenden Lippe 96 versehen, die sich oberhalb und in der Nähe der Auslaßöffnung 72 befindet, wobei die Lippe 96 die Lippe 94 ergänzt und zwar so, daß deren Ineinandergreifen durch die Bedienungsperson dadurch herbeigeführt werden kann, daß die Verriegelungsvorrichtung 90 nach oben gegen die Lippe 96 verschoben wird, so daß es der Lippe 94 durch die Beweglichkeit der Verriegelungsvorrichtung 90 möglich ist, nach innen über die Lippe 96 zu gleiten und dann nach außen zurückzuschnappen, um auf der Lippe 96 einzurasten, wie in Fig. 4 gezeigt. Der Staubsammelbehälter 74 umfaßt weiterhin ein Paar Vorsprünge 98, die sich von der Vorderwand 84 des Behälters 74 nach vorn und seitlich nach außen erstrecken. Diese Vorsprünge 98 stehen, von innen her, unterhalb der Auslaßöffnung 72 mit der Rückwand 100 des Gehäuses 12 in Eingriff. Damit die Vorsprünge 98 in die Rückwand 100 gelangen können, ist diese als Verlängerung der Auslaßöffnung 72 mit einer Öffnung 102 ausgestattet und diese wiederum ist mit einem Paar Aussparungen 104 versehen.
Fig. 3 zeigt, wie der Staubsammelbehälter 74 von dem Schwingschleifer 10 entfernt oder an diesem montiert werden kann. Zum Entfernen wird die Verriegelungsvorrichtung 90 nach innen gedrückt und der Staubsammelbehälter 74 wird so weit nach unten bewegt, daß die Vorsprünge 98 mit den Aussparungen 104 übereinstimmen. Der Staubsammelbehälter 74 wird dann nach hinten aus dem Gehäuse 12 gezogen. Für den Einbau wird dieses Verfahren in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt. Der Staubsammelbehälter 74 wird so angeordnet, daß die Vorsprünge 98 mit den Aussparungen 104 ausgerichtet sind. Anschließend wird er nach innen und oben bewegt, so daß die Lippe 94 auf der Verriegelungsvorrichtung 90 mit der Lippe 96 auf dem Gehäuse 12 in Eingriff kommt und die Vorsprünge 98 in die Rückwand 100 des Gehäuses 12 einrasten.
Wird der Schwingschleifer 10 mit montiertem Behälter 74 eingesetzt, so geht die mit Schleifstaub beladene Luft, die von dem Lüfter 36 durch die Öffnungen 54 gezogen wird, durch den Kanal 70, dann nach außen durch die Auslaßöffnung 72 und in den Staubsammelbehälter 74 hinein. Die Luft geht dann durch das Netzgewebe 86 hindurch, welches den Schleifstaub auffängt. Die Menge des Schleifstaubes kann von der Bedienungsperson leicht festgestellt werden, die diesen durch das Netzgewebe 86 beobachten kann. Erreicht der Schleifstaub eine bestimmte Höhe, kann die Bedienungsperson den Staubsammelbehälter 74 leicht entfernen und entleeren.
Falls gewünscht, kann der Staubsammelbehälter 74 ausgewaschen oder mit Druckluft ausgeblasen werden, um die Öffnungen des Netzgewebes 86 vollständig frei zu machen.

Claims (4)

1. Schwingschleifer mit einer auf seiner Motorwelle angeordneten Absaugvorrichtung zum Entfernen des anfallenden Schleifstaubes von der Schleifplatte in einen am Gehäuse des Schwingschleifers befestigten Staubsammelbehälter, dadurch gekennzeichnet, daß der Staubsammelbehälter (74) mindestens ein Fenster (78) aufweist, das mit einem Netzgewebe (86) abgedeckt ist.
2. Schwingschleifer gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Netzgewebe (86) aus gewebtem monofilen Polyamid hergestellt ist.
3. Schwingschleifer gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Netzgebe (86) eine Nenn-Maschenweite von 45 µm aufweist.
4. Schwingschleifer gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Netzgewebe (86) etwa 120 Öffnungen pro cm aufweist.
DE4038634A 1989-12-13 1990-12-04 Werkzeug zur oberflaechenbearbeitung mit staub- oder abfallsammelvorrichtung Granted DE4038634A1 (de)

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