DE4102506C2 - Austragvorrichtung für Medien - Google Patents

Austragvorrichtung für Medien

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Description

Die Erfindung betrifft eine Austragvorrichtung für Medien mit einem Grundkörper und zwei Funktionseinheiten, die durch mindestens einen Medienspeicher sowie wenigstens eine Aus­ trageinheit gebildet sind und mit mindestens einer Austrag- Betätigung mit Betätigungshandhabe, die über einen, einem Austraghub zugeordneten, Betätigungshub zu betätigen ist. Mit der Austragvorrichtung soll insbesondere manuell mindestens ein fließfähiges Medium auszutragen sein, das einen beliebi­ gen Aggregatzustand haben kann, bevorzugt jedoch pastös, flüssig und/oder pulverförmig ist. Bei derartigen Austragvor­ richtungen kann wenigstens eine Austrageinheit durch eine manuell anzutreibende Pumpe, ein Aerosolventil oder dgl. gebildet sein. Außerdem ist die Austrag-Betätigung meist durch einen Druckkopf gebildet und über einen Betätigungshub zu betätigen, von dem wenigstens ein Teil auch gleichzeitig ein Austraghub sein kann, über welchen das Medium aus der Austragvorrichtung herausgefördert wird.
Aus zahlreichen Gründen kann bei solchen Austragvorrichtungen das Bedürfnis bestehen, daß wenigstens über einen Teil des Betätigungshubes ein Austrag nicht oder nur mit einer Förder­ geschwindigkeit erfolgt, die wesentlich geringer als die maximale Fördergeschwindigkeit ist. Werden z. B. entsprechend der DE 36 14 515 A1 zwei Austrageinheiten über eine gemein­ same Austrag-Betätigung gleichzeitig betätigt, so kann es zweckmäßig sein, die Austraghübe der beiden Austrageinheiten zeitlich versetzt beginnen und/oder enden zu lassen. Wird dies bei Verwendung von Austragpumpen als Austrageinheiten durch Verzögerung des Druckaufbaus in der Druckkammer be­ wirkt, so kann sich eine sehr komplizierte und kaum zuverläs­ sige Justierung ergeben. Eine wenigstens teilweise Abkopplung des Austraghubes vom Betätigungshub kann aber auch aus anderen Gründen zweckmäßig sein, z. B. wenn gegen unbefugten Gebrauch in einer vorgegebenen Funktionsstellung zwar eine Betätigung, nicht aber ein Austrag möglich sein soll.
In der DE 36 14 515 A1 ist eine Registersteuerung mit einer Wirkung beschrieben, nach welcher zwei parallel geschaltete Austragpumpen nacheinander in Stufen so fördern, daß die zugehörigen Medien nacheinander ausgetragen werden. Eine solche Registersteuerung kann z. B. eine Ventilsteuerung sein, durch welche der zeitlich versetzte Austrag bestimmt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Austragvor­ richtung der genannten Art zu schaffen, bei welcher Nachteile bekannter Ausbildungen vermieden sind. Insbesondere soll es auf einfache Weise möglich sein, den Austraghub wenigstens von einem Teil des Betätigungshubes abzukoppeln, ohne daß hierfür besondere Ausgestaltungen der Arbeitscharakteristik der Austrageinheit selbst erforderlich sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Austragvorrichtung der genannten Art vorgesehen, daß mindestens eine der Funk­ tionseinheiten mit der Austrag-Betätigung über einen für die Austrageinheit wenigstens teilweise betätigungsfreien Verzö­ gerungshub bewegbar ist, und daß mindestens eine der Funk­ tionseinheiten mindestens über einen Teil des Verzögerungs­ hubes gegenüber dem Grundkörper bewegbar ist. Es kann minde­ stens ein Medienspeicher, wenigstens eine Austrageinheit und/oder eine ähnliche Funktionseinheit im wesentlichen als Ganzes mit der Austrag-Betätigung so über einen Verzögerungs­ hub bewegbar sein, daß sie hierbei im Sinne des Austrages nicht oder allenfalls nur mit reduzierter Fördermenge pro Hubeinheit betätigt wird.
Sind entsprechend der DE 36 14 515 A1, auf die wegen weiterer Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen Bezug genommen wird, zwei gesonderte Austrageinheiten über eine gemeinsame Hand­ habe zu betätigen, so kann hierdurch trotz z. B. etwa gleichen Fördervolumens das effektive Fördervolumen aus dem einen Medienspeicher gegenüber demjenigen des anderen beliebig reduziert werden. Auch kann der Beginn des Austrages aus dem einen Medienspeicher gegenüber demjenigen aus dem anderen Medienspeicher zeitlich verzögert werden oder es können Auslaßventile dieser beiden Austrageinheiten so justiert werden, daß bei zwar etwa gleichzeitigem Beginn des Austrages das Medium in einer Austrageinheit wesentlich stärker vorkom­ primiert wird und daher mit höherem Druck als aus der anderen Austrageinheit austritt. Ist durch eine Umstellung der Verzögerungshub ein- bzw. auszurücken oder sein Beginn und/oder sein Ende und somit ggf. seine Länge zu verändern, so kann diese Ausbildung auch als Sicherung gegen unbefugten Austrag bzw. zur Veränderung einer dosierten Austragmenge verwendet werden, wobei die Austragvorrichtung auch nur einen einzigen Medienspeicher und/oder eine einzige Austrageinheit aufweisen kann.
Anstatt die Austrageinheit, z. B. ein Pumpengehäuse, gegenüber dem Medienspeicher über den gesamten Verzögerungs- bzw. Leerhub oder einen Teil davon zu bewegen, ist die Anordnung bevorzugt so vorgesehen, daß der Medienspeicher gegenüber einem Grundkörper mit der Austrag-Betätigung gleichlaufend mitbewegt werden kann, so daß in diesem Fall eine Relativ­ bewegung zwischen den für den Austrag zu bewegenden Bauteilen der Austrageinheit nicht erfolgt, der Basiskörper der Aus­ trageinheit jedoch im wesentlichen starr mit dem Medienspei­ cher verbunden sein kann.
Zur Bewirkung des Verzögerungshubes könnte zwar die Betäti­ gungshandhabe gegenüber einem Betätigungsglied der Austrag­ einheit, z. B. einem Betätigungsstößel, über einen Leerweg bewegbar sein, jedoch ist es zur Erzielung einfacher Abdich­ tungen zweckmäßig, wenn der bewegbare Funktionsteil mit der Betätigungshandhabe unabhängig bzw. gesondert von der Verbin­ dung durch das Betätigungsglied über einen Mitnehmer oder dgl. verbunden ist. Die Verbindung erfolgt zweckmäßig so, daß der Funktionsteil zunächst im wesentlichen ohne Betätigung gleichlaufend oder ggf. unter reduzierter Betätigung ver­ langsamt mitgenommen wird, wobei der Funktionsteil am Ende des Verzögerungshubes durch Anschlag festgelegt werden kann, so daß die Austrageinheit über den anschließenden restlichen Teil des Betätigungshubes gleichlaufend betätigt wird. Hierbei gibt dann zweckmäßig der Mitnehmer z. B. dadurch federnd nach, daß er in seiner wirksamen Länge verkürzt wird.
Die erfindungsgemäße Ausbildung ist auch für solche Austrag­ vorrichtungen bzw. Austrageinheiten geeignet, mit welchen nur eine einzige, im wesentlichen vollständige Entleerung des Medienspeichers erfolgt und daher ein Rückhub nicht erforder­ lich ist. Besonders geeignet ist sie jedoch für Austragein­ heiten, die aufgrund im wesentlichen jedes Rückhubes aus dem Medienspeicher in eine Druck- bzw. Pumpkammer eine vorbe­ stimmte Medienmenge wieder ansaugen und beim nächsten Betäti­ gungshub wieder abgeben können. Solche Austrageinheiten können z. B. Schubkolbenpumpen sein, die im Inneren eines Zylindergehäuses eine auf den Pumpkolben wirkende Rückstell­ feder vollständig verkapselt aufnehmen. Diese Rückstellfeder ist auch dafür geeignet, nach jedem Betätigungshub die gesamte Austragvorrichtung in ihre Austragslage zurückzustel­ len, so daß eine gesonderte Rückstellfeder nicht erforderlich ist. Zu dieser Rückstellung gehört dann auch die Rückstellung der bewegbaren Funktionseinheit um den Verzögerungshub. Hierzu wird statt eines gesonderten Mit­ nehmers zweckmäßig der genannte Mitnehmer verwendet, der z. B. nach Art einer Schnappverbindung eine Ringschulter der Funktionseinheit hintergreift, wobei die Ringschulter durch einen Ringflansch am Ende eines Gefäßhalses des Medienspei­ chers gebildet sein kann. Dadurch ist es auch auf einfache Weise möglich, den Funktionsteil bei der Montage über eine Steck- bzw. Schnappverbindung mit det Betätigungshandhabe zu verbinden.
Sofern nicht oder nicht nur die Austrageinheit gegenüber dem Medienspeicher, sondern der Medienspeicher selbst über wenigstens einen Teil des Verzögerungshubes bewegbar ist, ist für dessen Lagerung ein gesonderter Grundkörper vorge­ sehen, der zweckmäßig als mindestens einen oder alle Me­ dienspeicher im wesentlichen vollständig verkapselt aufneh­ mendes Gehäuse ausgebildet ist, gegenüber welchem die Betä­ tigungshandhabe um den Betätigungshub verschiebbar ist. Dieses Außengehäuse kann zur Lagerung des bewegbaren Funk­ tionsteiles ein im wesentlichen einteilig mit ihm ausgebil­ detes Innengehäuse, z. B. einen von einer Stirnwand im we­ sentlichen berührungsfrei nach innen vorstehenden Lager­ schacht aufweisen, dessen von der Stirnwand abgekehrte Bo­ denwand den Anschlag für die bewegbare Funktionseinheit bildet. Eine einfache Montage ergibt sich, wenn der beweg­ bare Funktionsteil bzw. mindestens eine geschlossene Bau­ gruppe aus Medienspeicher und Austrageinheit von der Seite dieser Stirnwand her in das Gehäuse eingesetzt wird, wäh­ rend mindestens eine entsprechende, jedoch nicht bewegbar anzuordnende Baugruppe vom anderen Ende des Gehäuses her eingesetzt und vorzugsweise im Bereich der Innenseite die­ ser Stirnwand über eine Schnappverbindung gesichert wird. Nach dem Einsetzen kann dieses andere, zunächst offene Ende des Gehäuses dann mit einem Deckel, einer Kappe oder dgl. verschlossen werden. Nach dem Einsetzen der Baugruppen läßt sich die kappenförmige Betätigungshandhabe durch Steck- bzw. Schnappverbindungen aufsetzen und dadurch gleichzeitig mit den über die Stirnwand vorstehenden Betätigungsgliedern aller Austrageinheiten verbinden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher erläu­ tert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Austragvorrichtung in teilweise geschnittener Ansicht,
Fig. 2 die Austragvorrichtung gemäß Fig. 1 in teil­ weise geschnittener Seitenansicht und
Fig. 3 die Austragvorrichtung gemäß Fig. 2 in teil­ weise geschnittener Draufsicht.
Die Austragvorrichtung 1 gemäß den Fig. 1 bis 3 weist zwei auch gesondert zum Austrag voll funktionsfähige Aus­ traggruppen 2, 3 auf, die jeweils im wesentlichen aus einer Austrageinheit 4, 5 mit einem Betätigungsglied 6, 7 und einem Medienspeicher 8, 9 bestehen. Mindestens eine Aus­ trageinheit 4 bzw. 5 ist durch eine Schubkolbenpumpe gebil­ det, deren Gehäuse abgedichtet und lagefest mit dem zugehö­ rigen Medienspeicher 8 bzw. 9 verbunden ist und etwa in dessen Mittelachse liegt.
Die beiden Austraggruppen 2, 3 sind unmittelbar benachbart zueinander, jedoch im wesentlichen berührungsfrei und pa­ rallel nebeneinander an einem dünnwandigen Grundkörper 10 angeordnet, der einteilig ein Außen-Gehäuse 11 und ein In­ nen-Gehäuse 12 bildet. Das eine Außenfläche der Austragvor­ richtung 1 bildende Außen-Gehäuse 11 ist am bodenseitigen Ende mit einem kappenförmigen Verschluß 13 verschlossen, dessen Mantel gleiche Querschnittsform wie der Mantel 14 des Gehäuses 11 hat und durch einander übergreifende Ring­ stege mit dem Mantel 14 verbunden ist. Dem Verschluß 13 ge­ genüberliegend weist der Mantel 14 als Endbegrenzung eine einteilig mit ihm ausgebildete Stirnwand 15 auf, und der Mantel 16 des Gehäuses 12 schließt einteilig im wesentli­ chen nur an die Innenseite dieser Stirnwand 15 so an, daß er mit einem Spaltabstand von der Innenseite des Mantels 14 liegt und nur über einen Teil von dessen Innenlänge reicht. Das Innere, im Abstand vom Boden des Verschlusses 13 lie­ gende Ende des Mantels 16 ist einteilig mit einem Boden 17 dicht verschlossen.
Auf dem außerhalb des Gehäuses 11 liegenden Schubstößel bzw. Betätigungsglied 6, 7 der jeweiligen Austrageinheit 4, 5 ist benachbart zur Außenseite der Stirnwand 15 eine ge­ sonderte Austrag- bzw. Betätigungs-Kappe 18, 19 durch Auf­ stecken eines innen liegenden Halses befestigt, der von einem wesentlich weiteren Kappenmantel umgeben ist. Jede Austraggruppe 2 bzw. 3 kann daher, wenn sie von dem Grund­ körper 10 entnommen ist, für sich zum Austrag manuell betä­ tigt werden. Auf die Kappen 18, 19 ist eine gemeinsame Be­ tätigungshandhabe 20 aufgesteckt, die für jede Kappe 18 bzw. 19 eine nur über die Innenseite ihrer Stirnwand vor­ stehende Steckmuffe aufweist und deren Kappenmantel im we­ sentlichen gleiche Querschnittsform wie der Mantel 14 bzw. der Mantel des Verschlusses 13 hat. Die Innenweite des Ge­ häuses 11 ist verhältnismäßig eng an die Außenweite des im Querschnitt weiteren Medienspeichers 8 angepaßt, so daß dieser unmittelbar gegenüber der Innenseite des Mantels 14 etwa auf einem halbkreisförmigen Bogen abgestützt und zen­ triert ist. Benachbart zum etwa gleich weiten, halbkreis­ förmigen Querschnittsbogen des im Querschnitt flachovalen Mantels 14 liegt der im Querschnitt engere Medienspeicher 9, der somit nicht wie der Medienspeicher 8 in der Mittel­ achse des zugehörigen Querschnittsbogens vorgesehen ist.
Mindestens ein Medienspeicher 8 bzw. 9 besteht aus durch­ sichtigem oder durchscheinendem Werkstoff und weist einen im wesentlichen zylindrischen Gefäßbauch 21 bzw. 22 auf, der an einem Ende über eine abgesetzte Ringschulter in einen verengten Gefäßhals 23 bzw. 24 übergeht und am ande­ ren Ende auf voller Innenweite offen ist. Am Ende des Ge­ fäßhalses 23 bzw. 24 ist jeweils ein geringfügig nach außen erweiterter Halsflansch 25 bzw. 26 vorgesehen, an welchem das Gehäuse der jeweiligen Austrageinheit 4 bzw. 5 mit einem Krimpring 27, 28 oder dgl. so gesichert ist, daß es unter Zwischenlage einer Dichtung mit einem Ringflansch un­ ter Spannung an der Endfläche des Gefäßhalses 23 bzw. 24 anliegt. Die gegenüber dem Grundkörper 10 feststehend ange­ ordnete Austraggruppe 2 durchsetzt mit einem Teil der Länge des Gehäuses ihrer Austrageinheit 4 eine eng angepaßte Öff­ nung in der Stirnwand 15 und ist durch eine an der Innen­ seite dieser Stirnwand 15 liegende Schnappverbindung 29 auch dann gegenüber dem Grundkörper 10 lagegesichert, wenn der Verschluß 13 noch nicht aufgesetzt wird. Diese Austrag­ gruppe 2 wird vor dem Aufsetzen des Verschlusses 13 vom zu­ gehörigen Ende her in den Grundkörper 10 eingesetzt und schlägt dann mit dem Ringflansch bzw. dem Krimpring 27 der Austrageinheit 4 an der Innenseite der Stirnwand 15 an, wo­ bei die Schnappverbindung 29 einrückt. Diese kann z. B. durch über den Umfang sternförmig verteilte Rippen gebildet sein, welche mit abgesetzten Schnappschultern den Krimpring 27 im Bereich der Übergangsschulter des Halsflansches 25 hintergreifen. Das andere Ende des Medienspeichers 8 reicht im wesentlichen bis zur Innenseite des Bodens des Ver­ schlusses 13, so daß der Medienspeicher 8 zwischen diesem Boden 13 und der Stirnwand 15 im wesentlichen spielfrei verspannt werden kann und dieser Boden einen Verschluß des offenen Endes des Gefäßbauches 21 bildet.
Die andere Austraggruppe 3 ist mit der Betätigungshandhabe 20 gegenüber dem Grundkörper 10 verschiebbar, und zwar, ausgehend von der Ausgangsstellung, über einen ersten Teil­ weg der Betätigungshandhabe 20. Zu diesem Zweck bildet der Mantel 16 des Gehäuses 12 eine lineare Schiebelagerung für den Gefäßbauch 22 des Medienspeichers 9. Die Austraggruppe 3 ist in beiden entgegengesetzten Bewegungsrichtungen im wesentlichen formschlüssig über einen Mitnehmer 30 mit der Betätigungshandhabe 20 verbunden. Dieser Mitnehmer 30 kann z. B. aus einer ein- oder mehrfach längsgeschlitzten Hülse bestehen, welche in Längsrichtung über die zugehörige Steckmuffe vorsteht und über eine Schnappverbindung 31 mit dem Medienspeicher 9 verbunden ist. Die Hülse liegt mit ih­ rer Endfläche an der Ringschulter 32 zwischen dem Gefäß­ bauch 22 und dem Gefäßhals 24 an und bildet im Querschnitt um die Mittelachse der Mitnehmerverbindung gekrümmte Feder­ arme. Jeder Federarm weist einen an der Innenseite vorste­ henden Schnappnocken 34 auf, welcher den Halsflansch 26 bzw. den Krimpring 28 in der anhand der Schnappverbindung 29 beschriebenen Weise hintergreift. Diese Austraggruppe 3 kann mit der Betätigungshandhabe 20 vormontiert werden, wo­ nach sie von der Seite der Stirnwand 15 her in das auf vol­ ler Innenweite im Bereich der Stirnwand 15 offene Gehäuse 12 eingeführt wird, bis die Betätigungshandhabe 20 auch in Eingriff mit dem Betätigungsglied selbst bzw. der Kappe 18 gelangt. Das offene Ende des Gefäßbauches 22 liegt dann in einem gegenüber dem Gesamthub der Betätigungshandhabe 20 kleineren Abstand vom Boden 17, der einen Anschlag 35 für dieses Ende bildet. Der Gefäßhals 24 kann in dieser Aus­ gangsstellung über die Außenseite der Stirnwand 15 vorste­ hen. Durch Abziehen der Betätigungshandhabe 20 von dem Ge­ häuse 11 kann der Medienspeicher 9 bzw. die Austraggruppe 3 jederzeit entnommen und z. B. gegen eine neue ausgewechselt werden.
Im Bereich seines der jeweiligen Austrageinheit 4 bzw. 5 gegenüberliegenden Endes ist der Speicherraum des jeweili­ gen Medienspeichers 8 bzw. 9 durch einen Schleppkolben 36 bzw. 37 begrenzt, der unter dem beim Ansaugen des Mediums auftretenden Unterdruck selbsttätig entlang des zugehörigen Gefäßbauches 21, 22 unter Aufrechterhaltung der Abdichtung verschoben wird und in einem Kolbenboden eine mit einem Deckel verschließbare Füllöffnung für den Speicherraum hat. Dem Schleppkolben 36 bzw. 37 liegt die in den Speicherraum hineinragende Saugöffnung 38 bzw. 39 der jeweiligen Aus­ trageinheit 4 bzw. 5 im Abstand gegenüber, wobei diese Saugöffnung 38 bzw. 39 durch das Gehäuseende der zugehöri­ gen Austrageinheit 4 bzw. 5 gebildet ist und z. B. unter Zwischenschaltung eines Einlaßventiles in eine Pumpenkammer führt.
Zum Austrag wird die Betätigungshandhabe 20 durch Finger­ druck an der Außenseite ihrer Stirnwand gegenüber dem Ge­ häuse 11 niedergedrückt. Dabei wird sofort bzw. über den gesamten Betätigungshub die Austrageinheit 4 so betätigt, daß in ihrer Pumpenkammer befindliches Medium ausgetragen wird. Die Austraggruppe 3 dagegen wird über einen ersten Teilhub gleichlaufend mit der Betätigungshandhabe 20 mitge­ nommen, so daß zunächst keine Betätigung der Austrageinheit 5 erfolgt. Erst wenn das Ende des Medienspeichers 9 am An­ schlag 35 anliegt, ergibt sich über den restlichen Betäti­ gungshub der Betätigungshandhabe 20 auch eine Betätigung der Austrageinheit 5, nämlich eine Relativbewegung der Be­ tätigungshandhabe 20 bzw. des Betätigungsgliedes 7 gegen­ über dem Gehäuse der Austrageinheit 5. Mit dem Betätigungs­ glied 7 ist ein sich entsprechend bewegender Pumpkolben verbunden. Am Ende des Betätigungshubes wird die Betäti­ gungshandhabe 20 freigegeben, so daß die in den Gehäusen der Austrageinheiten 4, 5 befindlichen Rückstellfedern die Austrageinheiten 4, 5 in ihre Ausgangslage zurückstellen, während die Rückstellfeder der Austrageinheit 4 außerdem die Austraggruppe 3 gegenüber dem Grundkörper 10 in ihre Ausgangslage zurückstellt.
Sobald die Austraggruppe 3 am Anschlag 35 angeschlagen hat, werden die Federarme 33 unter ausbauchender Verformung in ihrer effektiven Länge verkürzt, wobei die Schnappnocken 34 von ihrer Schnapplage zwar abheben bzw. ausrücken können, jedoch bei Freigabe der Betätigungshandhabe 20 von selbst wieder in ihre Sicherungslage zurückkehren, so daß sie nach Erreichen der Ausgangsstellung der Austrageinheit 5 als Rückhub-Mitnehmer für die Austraggruppe 3 dienen können. Insofern bilden die Federarme 33 ebenfalls eine Rückstell­ feder für die Austrageinheiten 4, 5.
Im Bereich mindestens eines, insbesondere des Medienspei­ chers 8 weist der Mantel 14 des Gehäuses 11 zweckmäßig ein Sichtfenster in Form beispielsweise eines Längsschlitzes auf, durch welchen der Füllzustand bzw. die Lage des als Anzeiger geeigneten Schleppkolbens 36 erkannt werden kann. Oberhalb des Sichtfensters 40 bildet der Mantel 14 einen in der Weite geringfügig, nämlich etwa um die Wandungsdicke des Kappenmantels der Betätigungshandhabe 20 reduzierten Abschnitt 41, dessen Länge geringfügig größer als der Betä­ tigungshub ist, so daß er in jeder Stellung von der Betäti­ gungshandhabe 20 übergriffen wird und praktisch kein Schmutz in den Hohlraum innerhalb der Betätigungshandhabe 20 eindringen kann.
Jede Kappe 18 bzw. 19 bildet einen Austragkopf mit einem etwa radial frei nach außen vorstehenden, rohrförmigen Aus­ tragstutzen 42 bzw. 43, der in die Kappe 18 bzw. 19 einge­ steckt ist. Die beiden Austragstutzen 42, 43 liegen in Draufsicht im spitzen Winkel zueinander und bilden mit ih­ ren freien Enden zwei unmittelbar benachbart zueinander liegende Austragöffnungen 44, 45, die ins Freie führen und deren Mittelachsen einander außerhalb der Austragstutzen 42, 43 schneiden. Die Austragstutzen 42, 43 durchsetzen den Kappenmantel der Betätigungshandhabe 20, die eine über ih­ ren Außenumfang vorstehende Abdeckung 46 als Schutz für die vorstehenden Enden der Austragstutzen 42, 43 bildet. Die Kappe 18 bzw. 19 kann auch mit der Betätigungshandhabe 20 eine vormontierte Baugruppe bilden. Durch Auswechseln der Kappe ist ein einfaches Umrüsten auf unterschiedlich dimen­ sionierte Austragstutzen möglich.

Claims (15)

1. Austragvorrichtung für Medien mit einem Grundkörper (10) und zwei Funktionseinheiten, die durch mindestens einen Medienspeicher (8, 9) sowie wenigstens eine Austragein­ heit (4, 5) gebildet sind und mit mindestens einer Austrag-Betätigung mit Betätigungshandhabe (20), die über einen, einem Austraghub zugeordneten, Betätigungs­ hub zu betätigen ist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Funktionseinheiten mit der Austrag- Betätigung über einen für die Austrageinheit (4, 5) wenigstens teilweise betätigungsfreien Verzögerungshub bewegbar ist, und daß mindestens eine der Funktionsein­ heiten mindestens über einen Teil des Verzögerungshubes gegenüber dem Grundkörper (10) bewegbar ist.
2. Austragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Verzögerungshub ein insbesondere im wesent­ lichen das Ende des Betätigungshubes einschließender Teilhub des Betätigungshubes und vorzugsweise durch Anschlag (35) beendet ist.
3. Austragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Funktionseinhei­ ten wenigstens über einen Teil des Verzögerungshubes an einer Schiebeführung verschiebbar gelagert ist, die insbesondere durch ein Gehäuse (11, 12) gebildet ist, und daß vorzugsweise die Austrageinheit wenigstens über einen Teil des Verzögerungshubes gegenüber dem Medien­ speicher (8) bewegbar ist.
4. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die, insbesondere kappenförmige, Betätigungshandhabe (20) der Austragbetä­ tigung mit der bewegbaren Funktionseinheit in Richtung des Betätigungshubes über einen federnd nachgiebigen Betätigungs-Mitnehmer (30) verbunden ist, der vorzugs­ weise durch mindestens einen verkürz- bzw. spreizbaren Mitnehmerarm (33) gebildet ist und/oder an einer Außen­ schulter (32) des Medienspeichers (9) anliegt.
5. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Funk­ tionseinheit über einen Rückhub, insbesondere mit einer Rückstellfeder mindestens einer Austrageinheit (4, 5) bewegbar ist, wobei vorzugsweise der Betätigungs-Mitneh­ mer (30) auch als Rückstell-Mitnehmer ausgebildet ist.
6. Austragvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie im wesentlichen zur Entleerung des Medienspeichers ohne Rückhub ausgebildet ist, daß insbesondere über den Verzögerungshub eine Fördermenge pro Hubeinheit für den Austrag vorgesehen ist, und daß vorzugsweise die Betätigungshandhabe (20) gegenüber einem Betätigungsglied (6) der Austrageinheit (5) für den Verzögerungshub über einen Leerweg bewegbar ist.
7. Austragvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (30) über eine Schnappverbindung (31) mit der Funktionseinheit verbun­ den ist, vorzugsweise einen Halsflansch (26) des Medien­ speichers (9) federnd hintergreift.
8. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß von wenigstens zwei gemeinsam betätigbaren Austrageinheiten (4, 5) min­ destens einer ein Verzögerungshub zugeordnet ist, wobei insbesondere die Anfänge der Austraghübe wenigstens zweier Austrageinheiten (4, 5) entlang des Betätigungs­ hubes gegeneinander versetzt sind.
9. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß von wenigstens zwei gesonderten Medienspeichern (8, 9) mindestens einer über den Verzögerungshub bewegbar und vorzugsweise am Ende des Verzögerungshubes mit seinem Bodenende an einem Gehäuse-Boden (17) angeschlagen ist.
10. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß für mindestens zwei Medienspeicher (8, 9) ein gemeinsames Außen-Gehäuse (11) vorgesehen ist, das insbesondere für die einsteckbare Aufnahme wenigstens eines Medienspeichers (9) ein kürzeres Innen-Gehäuse (12) aufweist und vorzugsweise an einem wenigstens teilweise offenen Ende mit der Betäti­ gungshandhabe (20) und/oder am anderen Ende mit einem deckelförmigen Verschluß (13) verschlossen ist.
11. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Medien­ speicher (8, 9) von entgegengesetzten Seiten her in ein Außen-Gehäuse (11) eingesetzt sind und insbesondere mindestens ein Medienspeicher (8) zwischen zwei Stirn­ wänden des Gehäuses (11) im wesentlichen spielfrei angeordnet bzw. verspannt und/oder mit einer Schnappver­ bindung (29) oder dgl. gesichert ist.
12. Austragvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungshandhabe (20) eine flachovale Querschnittsform aufweist, die insbesondere im wesentlichen gleich wie die an einen größeren der Medienspeicher (8, 9) angepaßte Querschnittsform des Außen-Gehäuses (11) ist, und daß vorzugsweise die Betätigungshandhabe (20) einen etwa um ihre Wandstärke reduzierten Abschnitt (41) des Gehäuses (11) übergreift.
13. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Aus­ trageinheit (4, 5) durch eine Schubkolbenpumpe mit einem an einem Betätigungsstößel (6, 7) angeordneten Austrag­ kopf (18, 19) gebildet ist und daß vorzugsweise die Betätigungshandhabe (20) über eine Steckverbindung mit dem im wesentlichen in ihr liegenden Austragkopf (18, 19) verbunden und/oder mit einem Durchtritt für min­ destens einen in einer Austragöffnung (44, 45) endenden Austragkanal des Austragkopfes (18, 19) versehen ist.
14. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Medien­ speicher (8, 9) im Endbereich eines Speichermantels mit einem gesonderten Gehäuse (11, 12) verschlossen ist und vorzugsweise einen von einem Schleppkolben (36, 37) begrenzten Speicherraum bildet.
15. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Medienspeicher (8, 9) aus durchscheinendem bzw. durchsichtigem Werkstoff besteht, daß insbesondere der Grundkörper (10) im Bereich des Medienspeichers (8) ein Sichtfenster (40) aufweist, und daß vorzugsweise der Speicherraumboden des Medienspeichers (8, 9) eine verschließbare Füllöffnung für den Speicherraum aufweist.
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