DE4107581A1 - Lichtwerbeelement - Google Patents
LichtwerbeelementInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Lichtwerbeelement mit einem im
wesentlichen lichtundurchlässigen, kastenförmigen In
stallationsträger, der in seinem Inneren mit wenigstens
einer Lichtquelle versehen und mit einer i.a. opaken (also
zwar lichtdurchlässigen, aber nicht durchsichtigen), i.a.
weißen Frontplatte abgedeckt ist, die an ihrer Außenseite
mit wenigstens einer (aufgedruckten, aufgemalten, aufgekleb
ten oder auf andere Weise ausgebildeten) lichtdurchlässigen
Werbung versehen ist, die eine andere Farbgebung aufweist
als der ihr benachbarte Bereich der Frontplatte.
Wenn vor- oder nachstehend von einer "Werbung" die Rede ist,
so soll hierunter im Rahmen der vorliegenden Erfindung mit
hin eine (lichtdurchlässige) Werbung verstanden werden, die
bei einer Lichtbeaufschlagung aus dem Inneren des Lichtwer
beelementes bzw. dessen Installationsträger lichtdurchlässig
ist (ganz gleich, ob dieses bei abgeschalteter Lichtquelle,
wie dieses bei natürlicher Tageshelligkeit in aller Regel
der Fall ist, von außen her erkennbar ist oder nicht), also
einer gleichsam lichtransparenten Werbung, die bspw. aus
einer lichtdurchlässigen Beschriftung oder einem sonstigen
Motiv besteht und - wie ausgeführt - durch Bedrucken, Bema
len, Bekleben mit Kunststoffolie, farbige integrale Aus-
oder Einprägung in die Frontplatte oder auf sonstige Weise
gebildet sein kann, wobei das Vorhandensein einer solchen
Werbung selbstverständlich nicht ausschließt, daß außerdem
auf der Frontplatte des Lichtwerbeelementes noch andere
Werbungen in Form von Schrift-oder/und Bildbestandteilen
vorhanden sein können, die ggf. nicht lichtdurchlässig aus
gebildet sind und mithin i.a. die lichtdurchlässige Werbung
ergänzen, sei es nun mit einer Werbeaussage oder aber unter
Bildung blickfangbildender lichttechnischer Werbeelemente.
Seit Erfindung der in der Praxis i.a. kurz mit "Neonröhren"
bezeichneten Hochspannungs-Dampfentladungslampen einerseits
und Entwicklung sowie Einführung der Lichtwerbetechnik ande
rerseits haben diese (nachstehend der Einfachheit halber
jeweils kurz als "Neonröhren" bezeichneten) Lichtelemente in
der Lichtwerbetechnik bekanntlich stets eine erhebliche
Rolle gespielt, da sie sowohl in Weiß-Ausführung wie insbe
sondere auch bei farbigen Ausgestaltungen besonders aggres
sive Lichtelemente bilden und demgemäß insbesondere zur
Schaffung von blickfangartigen (Werbe-)Lichtelementen wegen
der damit verbundenen Werbewirksamkeit stets besonders
zweckmäßig erschienen und demgemäß beliebt waren.
Nachdem die Lichtwerbetechnik derartige "Neonröhren" - ver
mutlich wegen ihres relativ aggressiven Erscheinungsbildes -
vorübergehend weniger verwandt hatte, sind diese Lichtwer
beelemente zwischenzeitlich bereits seit längerer Zeit wie
der in ihrer (werbe-)lichttechnischen Bedeutung erheblich
gestiegen, wohl u. a. weil der mit ihnen verbundene nostalgi
sche Effekt von der Werbebranche zu Recht erkannt worden
ist, so daß sie heutzutage längst wiederum einen festen
Bestandteil der Lichtwerbetechnik bilden.
Dabei ist jedoch unglücklicherweise der Einsatz derartiger
Neonröhren mit verschiedenen erheblichen Nachteilen verbun
den, die dazu führen, daß ein auf ihnen beruhendes oder ihre
Verwendung einschließendes Lichtwerbekonzept letztlich dann
oft doch nicht praktiziert wird.
Ein erheblicher Nachteil von Neonröhren liegt zunächst ein
mal darin, daß sie nach wie vor sehr teuer sind, so daß
entsprechende Lichtwerbekonzepte häufig schon aus Kostenge
sichtspunkten verworfen werden müssen.
Es kommt hinzu, daß die regelmäßig erforderliche Pflege von
Neonröhren sehr wartungsintensiv ist, da sie durch Umwelt
einflüsse relativ schnell verschmutzen, so daß eine relativ
häufige Reinigung erforderlich ist, um den durch eine un
übersehbar verschmutzte Lichtwerbung hervorgerufenen Anti-
Werbeeffekt, welcher der Fachwelt hinlänglich bekannt ist,
zu verhindern.
Bei dieser Reinigung kommt es häufig zu Beschädigungen
(Bruch) von Neonröhren, die als Lichtwerbeelemente einge
setzt sind, da derartige Reinigungsarbeiten regelmäßig von
nicht qualifiziertem, sorglosem Personal durchgeführt wird.
Es kommt hinzu, daß Neonröhren aufgrund der elektrischen
Vorgänge grundsätzlich einer Entflammungsgefahr unterliegen,
und daß es nicht selten zu einer Zerstörung durch Entflam
mung kommt, wobei diese dann nicht nur vorübergehend zu
einem werblich nicht akzeptablen Erscheinungsbild führt,
sondern ersichtlich auch zu weiteren (ggf. erheblichen)
Schäden führen kann.
Unter Berücksichtigung der genannten und weiterer Nachteile
von für lichtwerbetechnische Zwecke eingesetzten (oben defi
nierten) Neonröhren einerseits und dem Umstand, daß sich das
Erscheinungsbild derartiger Neonröhren nach wie vor - unter
nostalgischen Gesichtspunkten in zunehmendem Maße - für
lichtwerbetechnische Zwecke bzw. Effekte ganz besonders
eignet andererseits, liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein Lichtwerbeelement der eingangs be
schriebenen Gattung zu schaffen, welches bzgl. seiner - wie
oben definierten - Werbung das lichttechnische Erscheinungs
bild von Neonröhren vermittelt, tatsächlich aber insoweit
für die Neonröhren gleichsam eine "technische Ersatzlösung"
liefert, die nicht nur ganz erheblich billiger und besser zu
pflegen ist, keine Entflammungsgefahr enthält etc., und die
dennoch (lichtwerbetechnisch) den Effekt von Neonröhren
vermittelt, ganz gleichgültig, ob die betreffende Werbung
des Lichtwerbeelementes blickfangartige Elemente bildet oder
bspw. einen Schriftzug oder ein sonstiges Bildmotiv, wie man
es in konventioneller Weise aus Neonröhren herstellen kann.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht erfindungsgemäß darin, daß
die Frontplatte an ihrer Innenseite jeweils nur im Bereich
der Werbung lichtdurchlässig ist und in den hieran angren
zenden (Projektions-)Bereichen lichtundurchlässig ausgebil
det ist, wobei die Lichtintensität des lichtdurchlässigen
Bereiches der Frontplattenunterseite unterschiedlich groß
ist, und zwar i.a. bevorzugt im mittleren Abschnitt des
lichtdurchlässigen Bereiches größer als an den äußeren Rand
abschnitten des lichtdurchlässigen Bereiches, wie weiter
unten - insbesondere an Ausführungsbeispielen - noch im
einzelnen erläutert wird.
Um den aufgabengemäß angestrebten Effekt zu optimieren, ist
es zweckmäßig, wenn der einer auf der Außenseite der Front
platte des Lichtwerbeelementes angebrachten Werbung zugeord
nete Lichtdurchlässigkeitsbereich an der Innenseite der
Frontplatte jeweils der betreffenden Werbung im wesentli
chen geometrisch folgt und bevorzugt im wesentlichen symme
trisch zu der (den) Symmetrielinie(n) der Werbung angeordnet
ist.
Obwohl eine (schon aus Kostengründen) höchst bevorzugte
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung darin besteht, daß
der jeweils einer Werbung zugeordnete Lichtdurchlässig
keitsbereich an der Rückseite der Frontplatte im wesent
lichen schlitzförmig ausgebildet ist, wobei die Schlitz
breite jedes Abschnittes des Lichtdurchlässigkeitsbereiches
jeweils schmaler ausgebildet ist als die (Außen-)Kontur des
betreffenden Abschnittes der Werbung, ist eine solche Ausge
staltung zur Lösung der obigen Aufgabe nicht obligatorisch,
sowie es auch nicht obligatorisch ist, daß schlitzförmig
ausgebildete Lichtdurchlässigkeitsbereiche notwendigerweise
gleichsam filterfrei ausgebildet sein müssen, obwohl es
höchst zweckmäßig und demgemäß in aller Regel zu bevorzugen
ist, wenn der einer Werbung zugeordnete Lichtdurchlässig
keitsbereich jeweils in seinem mittleren Bereich durchlässig
für helles - vorzugsweise weißes - Licht ist.
Der dem mittleren Bereich eines Lichtdurchlässigkeitsbe
reiches jeweils benachbarte Bereich ist bevorzugt licht
durchlässig für farbiges Licht ausgebildet, und zwar in
bevorzugter Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung für
farbiges Licht, dessen Farbe gleich (bzw. ähnlich) der Farbe
der betreffenden Werbung ist, da sich gezeigt hat, daß bei
einer solchen Ausgestaltung der insbesondere angestrebte
"Neonröhren-Effekt" besonders eindrucksvoll ist.
Eine Ausgestaltungsmöglichkeit zur Erzielung des erstrebten
Effektes besteht darin, daß die Einfärbungsintensität eines
farbigen lichtdurchlässigen Bereiches von dessen Mitte nach
außen zunimmt, wobei es höchst zweckmäßig ist, wenn bei
einer solchen Ausgestaltung die Lichtdurchlässigkeitszunahme
von der Mitte nach außen kontinuierlich abnimmt, und zwar
bevorzugt letztlich so stark, daß die Lichtdurchlässigkeit
eines farbigen Lichtdurchlässigkeitsbereiches an seinem dem
angrenzenden lichtundurchlässigen Bereich benachbarten Rand
bereich bereits annähernd gegen Null geht, um auf diese
Weise im Übergangsbereich zwischen lichtdurchlässigen und
lichtundurchlässigen Abschnitten der Frontplatte(nrückseite)
diffuse Zonen zu erzeugen, die im Zusammenwirken mit dem
stark lichtdurchlässigen mittleren Bereich des jeweiligen
Lichtdurchlässigkeitsbereiches den erstrebten dreidimensio
nalen Plastizitätseffekt bewirken.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unter
ansprüchen beschrieben.
Die Erfindung ist nachstehend an Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine etwas vereinfachte bzw. schemati
sierte Draufsicht auf die Sichtseite
eines erfindungsgemäßen Lichtwerbe
elementes in Richtung des Pfeiles I
in Fig. 2 gesehen;
Fig. 2 einen (relativ stark) schematisierten
Schnitt durch das Lichtwerbeelement
gemäß Fig. 1 in Richtung der Schnitt
linie II-II gesehen;
Fig. 3 den mit einer strichpunktierten Linie
umrandeten Frontplattenabschnitt III
gemäß Fig. 2 in (erheblich) vergrößerter
Darstellung (etwa im Maßstab 3 : 1 zur
tatsächlichen Größe);
Fig. 4 den in Fig. 3 mit einer strichpunktierten
Linie umrahmten Abschnitt IV von Fig. 3,
der einen unteren bzw. inneren Abschnitt
der Frontplatte des Lichtwerbeelementes
in wiederum gegenüber der Darstellung
gemäß Fig. 3 vergrößerter Darstellung
zeigt;
Fig. 5 eine Darstellung gemäß Fig. 4, die eine
gegenüber den Fig. 3 und 4 modifizierte
Ausgestaltung zeigt;
Fig. 6 den in Fig. 1 mit einer strichpunktier
ten Linie umrahmten Abschnitt VI bei
Tageslichtverhältnissen (ohne einge
schaltete Lichtquelle(n));
Fig. 6a den Abschnitt gemäß Fig. 6 in perspekti
vischer Darstellung, wie er sich einem
Betrachter darstellt;
Fig. 7 den in Fig. 1 mit einer strichpunktier
ten Linie umrahmten Abschnitt VI bei
Dunkelheit und eingeschalteter Licht
quelle; und
Fig. 7a den in den Fig. 6, 6a und 7 wiederge
gebenen Abschnitt, wie er einem Betrach
ter - trotz seiner flächigen Ausgestal
tung - optisch erscheint.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf die Sichtseite eines im
ganzen mit 1 bezeichneten Lichtwerbeelementes (in Richtung
des Pfeiles I in Fig. 2 gesehen) mit einem aus der Schnitt
darstellung gemäß Fig. 2 erkennbaren lichtundurchlässigen
Installationsträger 2 (Blech), der in seinem Inneren mit
mehreren als normale Leuchtstoffröhren ausgebildeten Licht
quellen 3 versehen und mit einer opaken, also zwar lichtun
durchlässigen, aber nicht durchsichtigen, weißen Frontplatte
4 aus Kunststoff abgedeckt ist und mit Seitenstegen 4′ sowie
an deren Innenseite ausgebildeten umlaufenden Wülsten 5
formschlüssig und dichtend in eine umlaufende Nut 6 des
Installationsträgers 2 greift.
Die Frontplatte ist an ihrer Außenseite mit mehreren Werbe
elementen bzw. Werbeeinheiten versehen, nämlich mit einem
Schriftzug 7, einer bildlichen Darstellung 8 sowie zwei
einzeln und gemeinsam einen optischen Blickfang bildenden
halbkreisförmigen Bögen 9.1 bzw. 9.2.
Dabei sind die Werbeelemente 7 und 8 sowohl in der Ausge
staltung wie auch im Erscheinungsbild konventioneller Art,
nämlich jeweils im Siebdruck auf die Außenseite 4′′ der
Frontplatte 4 aufgedruckt. Dagegen handelt es sich bei den
halbkreisförmigen Werbeelementen 9.1 und 9.2, die nach
stehend auch gemeinsam als "Werbung" 9 bezeichnet werden, um
eine erfindungsgemäße Werbung, die den Betrachtern des
Lichtwerbeelementes 1 den Eindruck vermitteln soll, als
handele es sich bei ihnen (gemäß der obigen Definition) um
Neonröhren, die offenbar an der Außenseite der Frontplatte 4
angeordnet sind, und diesen Eindruck im erleuchteten Zustand
auch tatsächlich erwecken, obwohl die Werbung 9 überhaupt
keine Hochspannungsdampfentladungslampen aufweist und aus
einfachsten sowie entsprechend preiswerten Elementen be
steht, wie nachfolgend im einzelnen erläutert wird:
Die halbkreisförmigen Bögen 9.1 und 9.2 sind jeweils farbig,
wobei beide Bögen 9.1, 9.2 ebenso wie der Schriftzug 7 und
das Bild 8 im Siebdruck (mit einer lichtdurchlässigen Farbe)
auf die Außenseite 4′′ der Frontplatte 4 aufgedruckt sind und
demgemäß im nicht erleuchteten Zustand (also bei nicht ein
geschalteten Lichtquellen 3) zur Tageszeit bzw. bei natürli
chem Licht, bei dem ein Lichtwerbeelement als solches ohne
hin lediglich eine plakative Wirkung entfaltet, auch ent
sprechend flächig wirken.
Werden daher insbesondere bei Dunkelheit die Lichtquellen 3
eingeschaltet, so wirken die Werbeelemente 9.1 und 9.2 schon
aus relativ kurzer Entfernung auf einen Betrachter so, als
handelte es sich bei ihnen um (farbige) Neonröhren, während
der Schriftzug 7 und das Bild 8 nach wie vor entsprechend
ihrer tatsächlichen Ausgestaltung flächig wirken.
Dieser Effekt wird - wie ausgeführt mit gegenüber Neonröhren
unvergleichbar geringerem Aufwand - dadurch erreicht, daß
die Frontplatte 4 an ihrer Innenseite 4′′′ jeweils nur im
Bereich der Werbung 9.1, 9.2 lichtdurchlässig ist und in den
hieran angrenzenden Bereichen 10 lichtundurchlässig ausge
bildet ist. Dabei folgt der jeder Werbung 9.1 bzw. 9.2 zuge
ordnete Lichtdurchlässigkeitsbereich 11, wie sich zumindest
bzgl. der Projektion der dort vergrößert wiedergegebenen
Werbung 2 aus Fig. 3 ergibt, geometrisch der betreffenden
Werbung (bei der Darstellung gemäß Fig. 3 also der Werbung
9.2), die an der Außenseite 4′′ der Frontplatte 4 über dem
jeweiligen Lichtdurchlässigkeitsbereich 11 angeordnet ist
geometrisch, wobei der Lichtdurchlässigkeitsbereich 11 je
weils symmetrisch zu der betreffenden Werbung 9.2 angeordnet
ist, was indes ersichtlich nicht obligatorisch ist.
Jeder Lichtdurchlässigkeitsbereich 11 ist nun so ausgebil
det, daß er in seinem mittleren Bereich lichtdurchlässiger
ist als an seinen Randbereichen, und zwar insbesondere für
helles, vorzugsweise weißes Licht, während benachbart zu dem
mittleren Bereich jedes Lichtdurchlässigkeitsbereiches 11
eine begrenzte Durchlässigkeit für farbiges Licht vorgesehen
ist, und zwar farbiges Licht, dessen Farbe gleich der be
treffenden Werbung (hier also der Werbung 9.2) ist.
Wie aus der Darstellung gemäß Fig. 3 bzw. in dem in Fig. 4
vergrößerten Abschnitt IV von Fig. 3 angedeutet ist, kann
der der Werbung 9.2 zugeordnete Lichtdurchlässigkeitsbereich
11 so ausgebildet sein, daß er in seinem mittleren Bereich
für das von den Lichtquellen 3 erzeugte weiße Licht durch
lässig ist, wie dieses von den Pfeilen 12.1i und 12.1a ange
deutet ist, während die den Lichtdurchlässigkeitsbereich 11
bildende Blende 11′ so ausgebildet bzw. eingefärbt ist, daß
ihre Pigmentierung von der durch die strichpunktierte Linie
13 angedeuteten Mitte der Werbung 9.2 nach außen zunimmt, so
daß die von den Lichtquellen 3 erzeugten Lichtstrahlen 12.2i
und 12.3i, deren Intensität im wesentlichen gleich groß wie
die Lichtstrahlen 12.1i im mittleren Abschnitt des Licht
durchlässigkeitsbereichs 11 sind von der Mitte nach außen
gesehen in steigendem Maße gefiltert werden, so daß die
letztlich aus der Frontplatte 4 austretenden und in die
Werbung 9.2 eintretenden Lichtstrahlen 12.2a bzw. 12.3a von
der Mitte nach außen des Lichtdurchlässigkeitsbereichs 11
bzgl. ihrer Intensität abnehmen und letztlich aus der Wer
bung 9.2 in den Randbereichen nur noch erheblich schwächeres
Licht austritt als im mittleren Bereich, wobei noch erwähnt
sei, daß die kontinuierlich zunehmende Einfärbung der Blende
11′ in der gleichen Färbung vorgesehen ist wie die ihr zuge
ordnete Werbung 9.2.
Eine konstruktiv erheblich einfacher zu bildende Ausgestal
tung zeigt Fig. 5, wobei bei dieser Modifikation wiederum
gleiche bzw. gleichwirkende Teile bzw. Abschnitte mit den
gleichen Bezugszeichen versehen sind wie bei den Fig. 1 bis
4.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 5 ist der an den Licht
durchlässigkeitsbereich 11 angrenzende Bereich 10 wiederum
lichtundurchlässig (nämlich schwarz) eingefärbt, wobei beim
Projektionsbereich der Werbung 9.2 an der Innenseite 4′′′
der Frontplatte 4 ein Ausschnitt belassen ist, der gleichsam
mit einer "Schlitzblende" 11′ versehen ist, wobei der mitt
lere Bereich 14 dieser "Schlitzblende" 11′ freigelassen ist
und der übrige Bereich - also der Bereich zwischen dem mitt
leren Bereich 14 und dem angrenzenden lichtundurchlässigen
Bereich 10 - durchgehend gleichmäßig eingefärbt ist, und
zwar wiederum mit der gleichen Farbe wie das zugeordnete
Werbeelement 9.2.
Hierdurch ergeben sich wiederum praktisch im Ergebnis die
gleichen Wirkungen wie bspw. bei der Ausgestaltung gemäß den
Fig. 3 und 4, wobei noch zu ergänzen ist, daß von den Licht
quellen 3 ausgesandte Lichtstrahlen 15, die am Randbereich
des lichtundurchlässigen Bereiches 10 vorbeigehen und insbe
sondere im Randbereich der Werbung 9.2 auftreffen bzw. dort
nach außen austreten, eine Diffusionszone schaffen, die
maßgeblich an den geradezu unglaublichen Effekt einer sol
chen erfindungsgemäßen Werbung 9 beteiligt sind, wie dieses
nachstehend noch an den Fig. 6, 6a und 7, 7a verdeutlicht
werden soll.
Fig. 6 stellt eine Teildraufsicht auf die Frontplatte 4 des
Lichtwerbeelementes 1 dar, und zwar einen kleinen Aus
schnitt, der einen Teil der Werbung 9.2 beinhaltet.
Um noch einmal zu verdeutlichen, wie die Werbung 9.2 und
damit auch der in Fig. 6 dargestellte Teilabschnitt ausge
bildet ist, ist die Darstellung gemäß Fig. 6 in Fig. 6a noch
einmal perspektivisch dargestellt, wobei der (eingefärbte)
Siebdruck, der die Werbung 9.2 bildet, ersichtlich bzw.
bzgl. seiner Dicke übertrieben stark dargestellt ist.
Es läßt sich erkennen, daß eine solche Werbung 9 (in den
Fig. 6 und 6a also beispielhaft 9.2) nicht nur flächig aus
gebildet ist, sondern ohne Aktivierung der Lichtquellen 3
bei Tageslicht auch entsprechend wirkt.
Werden dagegen bei Dunkelheit die Lichtquellen 3 eingeschal
tet, so wirkt die konstruktiv an sich flächige Werbung 9.2
(ebenso wie die Werbung 9.1) schon aus der Nähe (und insbe
sondere in etwas größerer Entfernung) geradezu unglaublich
rohrförmig plastisch, wie mit der Darstellung gemäß Fig. 7a
verdeutlicht werden soll, die den optischen Eindruck auf
einen Betrachter wiedergibt, so daß bspw. das in den Fig. 1
und 2 dargestellte Lichtwerbeelement unter Bedingungen,
unter denen es zu Lichtwerbezwecken vorgesehen ist, einem
Betrachter lichttechnisch den Eindruck vermittelt, als han
dele es sich bei den Werbungen 9.1 und 9.2 um Neonröhren,
die auf die Außenseite 4′′ der Frontplatte 4 aufgesetzt sind.
Es bedarf für den zuständigen Fachmann keiner detaillierten
Hinweise, daß diese Technologie ersichtlich nicht nur für
geometrische Blickfangelemente einsetzbar ist, sondern auch
für Schriftzüge und sonstige Darstellungen, für welche Neon
röhren üblicherweise einsetzbar sind, wobei die Einsatzmög
lichkeiten ersichtlich hierüber sogar noch weit hinausgehen.
Bezugszeichenliste
1 Lichtwerbeelement
2 Installationsträger
3 Lichtquellen
4 Frontplatten
4′ Seitenstege (von 4)
4″ Außenseite (von 4)
4′′′ Innenseite (von 4)
5 Wülste
6 Nut (von 2)
7 Schriftzug
8 Bild
9 Werbung
10 an 9 angrenzende Bereiche (lichtundurchlässige)
11 Lichtdurchlässigkeitsbereich
11′ Blende
12 Pfeil
13 Linie
14 mittlerer Bereich
15 Lichtstrahlen
2 Installationsträger
3 Lichtquellen
4 Frontplatten
4′ Seitenstege (von 4)
4″ Außenseite (von 4)
4′′′ Innenseite (von 4)
5 Wülste
6 Nut (von 2)
7 Schriftzug
8 Bild
9 Werbung
10 an 9 angrenzende Bereiche (lichtundurchlässige)
11 Lichtdurchlässigkeitsbereich
11′ Blende
12 Pfeil
13 Linie
14 mittlerer Bereich
15 Lichtstrahlen
Claims (11)
1. Lichtwerbeelement mit einem im wesentlichen undurchlässi
gen Installationsträger, der in seinem Inneren mit wenig
stens einer Lichtquelle versehen und mit einer i.a. opaken
Frontplatte abgedeckt ist, die an ihrer Außenseite mit we
nigstens einer lichtdurchlässigen Werbung versehen ist,
welche eine andere Farbgebung aufweist als der ihr benach
barte Bereich der Frontplatte, dadurch gekennzeichnet, daß
die Frontplatte (4) an ihrer Innenseite (4′′′) jeweils nur im
Bereich der Werbung (9) lichtdurchlässig und in den hieran
angrenzenden Bereichen (10) lichtundurchlässig ausgebildet
ist, wobei die Lichtintensität eines lichtundurchlässigen
Bereiches (10) der Frontplatteninnenseite (4′′′) unterschied
lich groß ist.
2. Lichtwerbeelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß der einer Werbung (9) zugeordnete Lichtdurchlässig
keitsbereich (11) an der Innenseite (4′′′) der Frontplatte (4)
jeweils der Werbung (9) im wesentlichen geometrisch folgt.
3. Lichtwerbeelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß der einer Werbung (9) zugeordnete Lichtdurchlässig
keitsbereich (11) jeweils im wesentlichen symmetrisch zu der
Symmetrielinie der Werbung (9) angeordnet ist.
4. Lichtwerbeelement nach einem oder mehreren der vorherge
henden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der einer Werbung (9) zugeordnete Licht
durchlässigkeitsbereich (11) im wesentlichen schlitzförmig
ausgebildet ist.
5. Lichtwerbeelement nach einem oder mehreren der vorherge
henden Ansprüche, insbesondere Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der einer Werbung (9) zugeordnete Licht
durchlässigkeitsbereich (11) jeweils in seinem mittleren
Bereich (14) durchlässig für helles Licht ist.
6. Lichtwerbeelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich
net, daß der einer Werbung (9) zugeordnete Lichtdurchlässig
keitsbereich (11) jeweils in seinem mittleren Bereich (14)
durchlässig für Weißlicht ist.
7. Lichtwerbeelement nach einem oder mehreren der vorherge
henden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 5 oder 6, da
durch gekennzeichnet, daß der einer Werbung (9) zugeordnete
Lichtdurchlässigkeitsbereich (11) benachbart zu seinem mitt
leren Bereich (14) durchlässig für farbiges Licht ist.
8. Lichtwerbeelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich
net, daß der einer Werbung (9) zugeordnete Lichtdurchlässig
keitsbereich (11) benachbart zu seinem mittleren Bereich
(14) durchlässig für farbiges Licht ist, dessen Farbe gleich
bzw. ähnlich der Farbe der betreffenden Werbung (9) ist.
9. Lichtwerbeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche
5 bis 8, insbesondere nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich
net, daß die Einfärbungsintensität eines farbigen Abschnit
tes eines Lichtdurchlässigkeitsbereiches (11) von dessen
Mitte nach außen zunimmt.
10. Lichtwerbeelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich
net, daß die Einfärbungsintensität eines Lichtdurchlässig
keitsbereiches (11) im wesentlichen kontinuierlich von der
Mitte nach außen zunimmt.
11. Lichtwerbeelement nach Anspruch 9 oder 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Lichtdurchlässigkeit eines Lichtdurch
lässigkeitsbereichs (11) an dessen dem angrenzenden undurch
lässigen Bereich (10) benachbarten Randbereich gegen Null
geht.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4107581C2 DE4107581C2 (de) | 2002-11-07 |
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ID=6426856
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