DE4109240A1 - Tragbare schneid- und schermaschine fuer das finishing von spitzenbahnen - Google Patents

Tragbare schneid- und schermaschine fuer das finishing von spitzenbahnen

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DE4109240A1
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Thomas Rahner
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    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04BKNITTING
    • D04B35/00Details of, or auxiliary devices incorporated in, knitting machines, not otherwise provided for
    • D04B35/36Devices for printing, coating, or napping knitted fabrics

Description

Die Erfindung betrifft eine tragbare Schneid- und Scher­ maschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Auf US-Patent­ anmeldung 07/1 73 079 vom 25.03.1988 sowie auf eine daraus resultierende cip-Anmeldung wird verwiesen.
Maschinen der genannten Art werden dazu benutzt, um die losen Fäden, die die verschiedenen Motive oder Muster der Spitzen miteinander verbinden, abzuschneiden. Diese losen Fäden werden "Brochees" genannt.
Bei der Herstellung gewirkter Spitzen werden Kettenwirk­ maschinen verwendet, um sich wiederholende Muster von Spitzenmotiven in einem bahnförmigen Gewebe zu wiederholen. Das gewirkte Gewebe, das die Spitze trägt, verläßt die Maschine in bestimmten Standardbreiten und wird auf einer Rolle aufgewickelt. Das fertige Spitzenmuster besteht aus einzelnen, getrennten Motiven (Blumen oder anderen Verzierungen). Aus praktischen Gründen wird beim Spitzen­ wirkvorgang ein kontinuierlicher Faden verwendet. Die Spitze kommt daher in einem Zustand aus der Maschine, wobei die einzelnen Motive durch lose Klöppelfäden miteinander verknüpft sind. Diese Fäden müssen vom Gewebe oder Stoff entfernt werden.
Die Spitze wird im allgemeinen, nachdem sie aus der Maschine herauskommt, in teuren Hochleistungsmaschinen verarbeitet. Dort wird zunächst jeder Bindefaden in zwei Stränge zertrennt, und anschließend werden die Fäden vom Stoff ab­ geschnitten, und zwar dicht um das Motiv herum.
Der Vorgang der Spitzenherstellung ist relativ langsam, und die Vielzahl von verschiedenen möglichen Mustern und Anwendungen hat viele spezialisierte Spitzenfabriken ent­ stehen lassen. Eine Durchschnittsfabrik hat etwa 20-30 Spitzenmaschinen und läßt im allgemeinen ein Drittel bis die Hälfte der Maschinen mit Brochee-Spitze laufen - abhängig von der Nachfrage und Maschinenart. Deshalb werden spezialisierte Fabriken beauftragt, die sich die hohen Investitionen von Hochgeschwindigkeitsmaschinen leisten können, um die Schnitt- und Scherarbeit durchzuführen.
Kleinere Unternehmen, die sich die beträchtliche Investition in Hochleistungsmaschinen (zum Schneiden und Scheren) nicht erlauben können, müssen aufgrund des genannten Sachverhaltes die Auslieferung ihrer Endprodukte so lange aufschieben, bis ihre Ware von speziellen Schnitt- und Scherunternehmen weiterverarbeitet ist.
Schnitt- und Schermaschinen sind bekannt aus US-PS 3 61 563, betreffend eine Maschine, die die Bindefäden (Brochees) in zwei Stränge zerschneidet. Maschinen zum Abschneiden dieser losen Fäden sind aus US-PS 27 47 534 und US-PS 33 27 366 bekannt.
Stand der Technik
Bisherige Versuche, Spitzenmuster voneinander zu trennen, haben immer daraus bestanden, die Schnitt- und Scherapparate auf die Stickmaschinen zu montieren. Diese Versuche haben aber alle einen großen Nachteil gemeinsam. In ihrer Gestaltung, bei ihrem Einbau und in ihrer Arbeitsweise sind sie kompliziert. Diese Kompliziertheit beeinträchtigt sehr die praktische Anwendung von diesen Apparaten. Aus dem Grund auch müssen sie zusammengebaut und mehr oder weniger permanent auf nur einer Strickmaschine aufmontiert sein, damit der Apparat, die Strickmaschine und die Spitze aufeinander abgestimmt werden kann. Diese permanent aufmontierten Maschinen sind auch schwerfällig und machen Reparaturen auf die Strickmaschinen bzw. auf die Spitzrolle aufwendig. Außerdem lassen diese Maschinen es nicht zu, daß sie nach Belieben von einer auf eine andere Strickmaschine gewechselt werden können.
Ausschlaggebend für die Wichtigkeit der vorhandenen Erfindung ist gerade diese Flexibilität, den Schnitt- und Scherapparat bei verschiedenen Strickmaschinen einzusetzen.
Da sich Musteränderungen auf Strickmaschinen häufig nach der Marktlage richten, kann ein Werkführer nicht immer ent­ scheiden, auf welche Strickmaschine ein Muster mit Brochees geführt wird. Er hat lediglich zwei Möglichkeiten: zum einen kann er den Schnitt- und Scherapparat abbauen und dann wieder zusammenbauen, jedesmal, wenn er gebraucht wird. Diese Lösung erfordert, daß die Strickmaschine zwischen 24 und 72 Arbeits­ stunden abgestellt wird und hat auch sehr hohe Arbeitskosten zur Folge. Zum anderen kann der Werkführer jede Strick­ maschine mit einem zugehörigen Schnitt- und Scherapparat ausrüsten. Diese Lösung ist zu teuer, als daß sie realisier­ bar wäre.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Maschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 derart zu gestalten, daß sie billiger wird, als dies seither der Fall war. Es soll ein in sich geschlossener Schnitt- und Scherapparat geschaffen werden, der genügend Flexibilität aufweist, um von einer Strickmaschine auf eine andere verlegt werden zu können. Die Maschine soll natürlich leicht und schnell auf einer Strick­ maschine montierbar und auch mit dieser synchronisierbar sein. Sie soll ferner leicht zugänglich sein, um Schäden an der Spitze zu reparieren, auch dann, wenn die Maschine noch in der Strickmaschine eingebaut ist. Schließlich soll die Schnitt- und Schermaschine von der Strickmaschine antreibbar sein.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Die Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert. Darin ist im einzelnen folgendes dargestellt:
Abb. 1 zeigt einen Abschnitt einer Spitze mit mehreren Motiven, die durch Brochees miteinander verknüpft sind.
Abb. 2 zeigt perspektivisch eine bevorzugte Ausführungsform einer tragbaren und synchronisierten Scher- und Schnittmaschine.
Abb. 3 zeigt die Schneidklingen des Schnitteils der in Abb. 2 gezeigten Maschine.
Abb. 4 zeigt die in sich geschlossene, eingekapselte Schnitt- und Schermaschine mit einer Strickmaschine und einem Arbeiter, der einen Schaden an der Spitze repariert.
Abb. 1 zeigt ein Stück Spitze 10, das mehrere einzelne Spitzeneinsätze 12 umfaßt. Jeder der einzelnen Spitzenein­ sätze 12 definiert ein Muster wie z. B. eine Blume, einen Stern oder ähnliches. Jedes Muster wird in der Branche als "Motiv" bezeichnet.
Um Spitze auf eine Kettenwirkmaschine (warp knitting machine) zu stricken, in einer Breite, die von der jeweiligen Anordnung des Musters abhängt, und normalerweise ungefähr ca. 3,3 m beträgt, werden die dünnen Fäden von den Kettbäumen in Maschinen gestrickt. Diese Maschen machen die Grundlage der Ware aus, auf die die Musterfäden von den Teilbäumen eingelegt werden, um vorhergeplante Motive zu bilden.
Die lineare Geschwindigkeit gestrickter Spitze ist gering, nämlich ungefähr 7 bis 15 cm/min. Gleichwohl werden die Maschen mit einer Geschwindigkeit von 300-400 Maschen pro Minute gebildet, abhängend von der Drehzahl des Hauptan­ triebsrads. Diese Drehzahl steht in einem Verhältnis von 1:1 zu der Maschenbildung. (Es gibt ungefähr 15-22 Maschen/cm, je nach Muster.)
Alle Fäden müssen bei diesem Strickvorgang kontinuierlich sein. Deshalb wird jedes Motiv zu den angrenzenden Motiven durch deren lose Enden verbunden. Diese Motivenden müssen vom Endprodukt entfernt werden und werden deshalb da, wo sie auf die Motive treffen, weggeschnitten. Normalerweise wird die Ware 10, die aus der Maschine kommt, auf den Warenbaum gerollt und zum Schneiden weggeschickt.
Gemäß der Erfindung wird die Ware noch einem Verarbeitungs­ schritt unterworfen. Dieser Schritt besteht darin, die Spitze zuerst einer Schneidmaschine zuzuführen, um jede Brochee 16 in zwei lose Stränge 17 zu zerschneiden (wie in Abb. 1 dar­ gestellt. In einem zweiten Schritt schneidet ein Schneidgerät die Stränge 17 von der Ware 10 nah bei den Motiven 12.
Abb. 2 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform einer in sich geschlossenen, rollbaren und deshalb bewegbaren Schneid- und Schermaschine 18. Diese Maschine umfaßt ein Gehäuse 99 und im Gehäuse eine Aufnahmerolle 24, um die Ware 10 direkt von der Strickmaschine 20 aufzunehmen. Die Aufnahmerolle 24 wird durch die Kette 26 getrieben. Diese Kette 26 wird durch eine (nicht abgebildete) Niedergeschwindigkeitswelle der Strick­ maschine 20 angetrieben. Die Kette 26 ist so ausgelegt, daß ihre Geschwindigkeit die Aufnahmerolle 24 genauso schnell in Umlauf versetzt, wie die Ware 10 aus der Strickmaschine 20 herauskommt. Es ist aber auch möglich, die Kette 26 als Zug- oder Spannmechanismus zu gestalten, z. B. als einen selbständig getriebenen Motor (nicht abgebildet) und eine Steuervorrichtung, so daß Aufnahmerolle 24 die Ware 10 beim Herauskommen aus der Strickmaschine 20 aufnehmen kann.
Dann läuft die Ware 10 durch eine Reihe von Führungs- und Spannleisten 30, die die Spannung der Ware 10 nachstellen, und die Brochees 16 ausrichten, so wie dargestellt.
Eine erste Ausrichtrolle 32 ändert die Richtung der Raschel­ ware 10, so daß die Brochees 16 nach oben gekehrt und auf den Schnittapparat 34 gerichtet sind. Schnittapparat 34 besteht aus mehreren sichelförmigen Schneidklingen 36 (wie z. B. in Abb. 4 dargestellt wird). Die Schneidklingen 36 werden auf Stange 38 gestützt und werden durch eine Nockenwelle getrieben, so daß sie rechtwinklig auf der Laufrichtung der Ware 10 oszillieren, um die Brochees 16 dadurch zu heben und durchzuschneiden. Schneidklingen 36 erstrecken sich über die ganze Breite der Raschelware 10, im allgemeinen eine Ent­ fernung von etwa 330 cm. Jede Schneidklinge 36 hat eine löffelförmige Spitze 37, die dazu dient, Brochee 16 bei einer Vorwärtsschwingung zu schneiden (links in Abb. 4). Somit wird jede Brochee 16 zu zwei losen Strängen 17 umgestaltet.
Die Spannungseinstellvorrichtung 40 befindet sich unterhalb der Ware 10, direkt unter dem Schnittapparat 34, um den Ab­ stand zwischen der Ware 10 und den Schneidklingen 36 so ein­ zustellen, daß jede Brochee 16 durch die Schneidklingen 36 aufgefangen und geschnitten wird.
Eine zweite Ausrichtrolle 42 befindet sich hinter dem Schnittapparat 34 und dient dazu, die Stränge 17 nach unten auszurichten, damit die Stränge 17 gerade dann nach oben fliegen, wenn sie von den Scherklingen 46 des Scherapparates 48 erfaßt werden.
Der Scherapparat 48 besteht aus einer unteren Walze 50 und einer oberen Walze 52, auf der die Scherklingen gestutzt werden. Läuft die obere Walze 52 in Richtung des Pfeils 47 um, so werden die Stränge 17 abgeschert und in einem Abfall­ behälter 49 gesammelt. Normalerweise ist der Scherapparat 48 von der Bauart gemäß US-PS 33 27 366. Diese Bauart ist in dieser Beschreibung beschrieben. Eine verstellbare Leiste 54 kontrolliert die Stellung der Ware 10 bezüglich der Scher­ klingen 46 und regelt, wie dicht beim Motiv 12 die Stränge 17 geschnitten werden.
Nach dem Austreten aus dem Scherapparat 48 wird die Ware 10 auf einer (nicht abgebildeten) Rolle aufgerollt, um sodann z. B. gefärbt oder geschnitten zu werden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die obengenannte Rolle auch die Aufnahme­ rolle der Strickmaschine 20. In diesem Fall wird die Ware 10 normalerweise nach dem Schnitt- und Scherapparat 18 zeit­ weilig abgeleitet, um geschnitten und gescheert zu werden. Die Ware 10 wird dann wieder zur Strickmaschine 20 zurück­ geführt, um auf der Aufnahmerolle, die Teil der Strick­ maschine 20 ist, aufgerollt zu werden.
Scherapparat 48 und Schnittapparat 34 werden allein von der Strickmaschine 20 angetrieben. In diesem Fall wird Scher­ apparat 48 durch Linie 28 an eine Hochgeschwindigkeitswelle (nicht abgebildet) der Strickmaschine 20 angekoppelt. Um den Scherapparat 48 mit der nötigen Geschwindigkeit für die Schnitt- und Scherfunktionen anzutreiben, ist ein Getriebe vorgesehen.
Abb. 4 stellt den in Abb. 3 dargestellten Apparat dar, mit einem Gehäuse 99 und von einer Metallhülse 58 umschlossen, und nahe bei der Strickmaschine 20 aufgestellt. Der in sich geschlossene Apparat 18, der in Abb. 4 dargestellt ist, hat eine Höhe von etwa 45-60 cm, eine ähnliche Breite, und eine Länge, die wenigstens genauso lang wie die Breite der Ware 10 ist, die typischerweise ca. 330 cm beträgt. Die Metallhülse 58 hat eine Höhe von etwa 125 cm, damit die Ware 10 sichtbar bleibt, wenn sie die Strickmaschine 20 verläßt. Ein Arbeiter kann aber darauf bequem knien, um Reparaturen auf der Ware 10 durchzuführen.
Metallhülse 58 hat einen Scharnierdeckel 59. Auch sind die Seiten mit Scharnieren versehen, damit man eine unbehinderte Sicht des Schnitt- und Schervorgangs hat, sowie leichten Zugang, um die Schnitt- und Schermesser zu reparieren oder auszutauschen.
Die in sich geschlossene Hülse 58 hat blockierbare Räder 60, damit zwei Männer sie leicht bewegen können. Da ihr Gewicht ca. 90 kg beträgt, können mehrere Exemplare der Maschine aufeinander gelagert werden.
Abb. 4 zeigt auch die einfache Weise, in der die Kettenver­ bindungen 26 und 28, die die Aufnahmerollen 30 und den Schnitt- und Scherapparat in Abb. 3 antreiben, zu der Strick­ maschine 20 gekoppelt sind. Diese Kettenverbindungen 26 und 28 koppeln, durch ein Getriebegehäuse 61, das sich auf der Seite der Schneidescheren befindet, den Schnitt- und Scher­ apparat mit der Hochgeschwindigkeits-Hauptnockenwelle (nicht abgebildet) der Strickmaschine 20.
Auf der linken Seite des in Abb. 4 dargestellten Apparates befindet sich eine Kette 26, die die Aufnahmerollen der Strickmaschine (nicht abgebildet) mit den Aufnahmerollen des tragbaren Schnitt- und Scherapparates koppelt. Dadurch wird eine saubere Kontinuität der Raschelwarenbewegung von der Strickmaschine durch den tragbaren Schneid- und Scherapparat erzielt.
Der Schneid- und Scherapparat ist nicht nur leicht zu bewegen, er kann auch von einer Strickmaschine abmontiert und auf eine andere, die ein anderes Brocheemotiv hat, in etwa zwei Stunden aufmontiert und zum Laufen gebracht werden. Dies beruht darauf, daß der Apparat in sich geschlossen ist und durch die zwei Kettenverbindungen 26 und 28 sowie durch die Regulierung vom Getriebegehäuse 61, Spannungseinstellvor­ richtung 40 und die verstellbare Leiste 54, leicht synchronisiert wird.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht es somit, einen Schneid- und Scherapparat an eine Strickmaschine anzukoppeln. Man braucht nur Apparat 18 an die Strickmaschine 20 heranzu­ fahren und die Ketten 26 und 28 anzukoppeln. Wenn nötig, werden das Getriebegehäuse 61, die Spannungseinstell­ vorrichtung 40 und die verstellbare Leiste 54 auch einge­ stellt. Mit diesem einfachen Vorgang ist das System betriebs­ bereit. Entscheidend ist, daß gemäß der Erfindung kein Teil des Schneid- und Scherapparats 18 ständig oder vorübergehend mit der Strickmaschine 20 verbunden sein muß, z. B. durch Schrauben.

Claims (10)

1. Bewegliche, vorzugsweise rollbare Schnitt- und Scher­ maschine für das Finishing von Spitzenbahnen, die auf einer Spitzenmaschine hergestellt wurden, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
  • a) Ein Gehäuse, eine Mehrzahl von am Gehäuse montierten Rädern, um die Maschine zu einer Spitzenmaschine zu verfahren;
  • b) eine Aufnahmerolle, die im Gehäuse getragen ist, um eine Spitzenbahn beim Austritt aus der Spitzen­ maschine aufzunehmen; eine Fördereinrichtung zum Fördern der Spitzenbahn durch die Schneid- und Scher­ maschine entlang einer bestimmten Wegstrecke;
  • c) Schneidmittel, die im Gehäuse angeordnet sind, um die Brochees (floats), welche sich an der Spitzenbahn befinden, in Stränge zu zerschneiden, wobei jeder einzelne Strang an seinem einen Ende an einem bestimmten, auf der Spitzenbahn befindlichen Motiv hängt;
  • d) Schermittel, die ebenfalls im Gehäuse angeordnet sind, um die Stränge von der Spitzenbahn nahe bei den betreffenden Motiven abzuscheren; und
  • e) eine Koppel- und Synchronisiervorrichtung zum abnehm­ baren Ankoppeln der tragbaren Maschine an die Spitzenmaschine derart, daß die tragbare Maschine von der Spitzenmaschine antreibbar ist, und weiterhin derart, daß die Geschwindigkeit der Bewegung der Spitzenbahn durch die tragbare Maschine mit der Geschwindigkeit synchronisierbar ist, mit welcher die Spitzenbahn aus der Spitzenmaschine austritt, wobei die Koppel- und Synchronisiervorrichtung eine einzige mechanische Verbindung zwischen der trag­ baren Maschine und der Spitzenmaschine aufweist, wobei die Maschinen leicht und schnell aneinander angekoppelt und voneinander ab gekoppelt werden können.
2. Maschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Spannvorrichtung zum Justieren der Spannung der Spitzen­ bahn.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung eine Mehrzahl von Schneidklingen auf­ weist, die in einer Reihe angeordnet sind, welche sich quer zur vorgegebenen Wegstrecke der Spitzenbahn er­ strecken, daß jede Schneidklinge derart angeordnet ist, daß sie quer zur Wegstrecke der Spitzenbahn hin und her läuft, und eine Vorderkante hat, die derart gestaltet ist, daß sie dann die auf der Spitzenbahn befindlichen Brochees erfaßt, wenn die Schneidklingen sich nach vorn bewegen.
4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtungen eine Spannungsstange aufweisen, die den Schneidklingen gegenüberliegt und die sich in Bezug auf die Schneidklingen auf der gegenüberliegenden Seite der Spitzenbahn befindet, und daß die Spannungsstange derart gestaltet und angeordnet ist, daß sie den Abstand der Schneidklingen zur Spitzenbahn steuert.
5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontkante löffelförmig gestaltet ist.
6. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schereinrichtung eine zylindrische Walze sowie eine Mehr­ zahl von Scherklingen aufweist, die radial von der zylindrischen Walze vorstehen, und daß sich jede Scher­ klinge spiralig um eine Achse der Walze herum erstreckt und die Achse der Walze quer zur Wegstrecke der Spitzen­ bahn verläuft.
7. Maschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in Bezug auf die Scherklingen unterhalb der Spitzenbahn eine einstellbare Leiste vorgesehen ist, um den Abstand zwischen derjenigen Seite der Spitzenbahn, die die Stränge enthalten, und den Scherklingen der Schereinrichtung einzustellen.
8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zum Auffangen der Stränge ein Abfallbehälter vorgesehen ist.
9. Maschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitzenbahn mit einer Geschwindigkeit von etwa bis 13 cm/min. die Maschine durchläuft.
10. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitzenbahn bei einer Geschwindigkeit von 7,5 bis 15 cm/min die Maschine durchläuft.
DE4109240A 1989-02-06 1991-03-21 Tragbare schneid- und schermaschine fuer das finishing von spitzenbahnen Withdrawn DE4109240A1 (de)

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