DE4109240A1 - Tragbare schneid- und schermaschine fuer das finishing von spitzenbahnen - Google Patents
Tragbare schneid- und schermaschine fuer das finishing von spitzenbahnenInfo
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- D—TEXTILES; PAPER
- D04—BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
- D04B—KNITTING
- D04B35/00—Details of, or auxiliary devices incorporated in, knitting machines, not otherwise provided for
- D04B35/36—Devices for printing, coating, or napping knitted fabrics
Description
Die Erfindung betrifft eine tragbare Schneid- und Scher
maschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Auf US-Patent
anmeldung 07/1 73 079 vom 25.03.1988 sowie auf eine daraus
resultierende cip-Anmeldung wird verwiesen.
Maschinen der genannten Art werden dazu benutzt, um die losen
Fäden, die die verschiedenen Motive oder Muster der Spitzen
miteinander verbinden, abzuschneiden. Diese losen Fäden
werden "Brochees" genannt.
Bei der Herstellung gewirkter Spitzen werden Kettenwirk
maschinen verwendet, um sich wiederholende Muster von
Spitzenmotiven in einem bahnförmigen Gewebe zu wiederholen.
Das gewirkte Gewebe, das die Spitze trägt, verläßt die
Maschine in bestimmten Standardbreiten und wird auf einer
Rolle aufgewickelt. Das fertige Spitzenmuster besteht aus
einzelnen, getrennten Motiven (Blumen oder anderen
Verzierungen). Aus praktischen Gründen wird beim Spitzen
wirkvorgang ein kontinuierlicher Faden verwendet. Die Spitze
kommt daher in einem Zustand aus der Maschine, wobei die
einzelnen Motive durch lose Klöppelfäden miteinander
verknüpft sind. Diese Fäden müssen vom Gewebe oder Stoff
entfernt werden.
Die Spitze wird im allgemeinen, nachdem sie aus der Maschine
herauskommt, in teuren Hochleistungsmaschinen verarbeitet.
Dort wird zunächst jeder Bindefaden in zwei Stränge
zertrennt, und anschließend werden die Fäden vom Stoff ab
geschnitten, und zwar dicht um das Motiv herum.
Der Vorgang der Spitzenherstellung ist relativ langsam, und
die Vielzahl von verschiedenen möglichen Mustern und
Anwendungen hat viele spezialisierte Spitzenfabriken ent
stehen lassen. Eine Durchschnittsfabrik hat etwa 20-30
Spitzenmaschinen und läßt im allgemeinen ein Drittel bis die
Hälfte der Maschinen mit Brochee-Spitze laufen - abhängig von
der Nachfrage und Maschinenart. Deshalb werden spezialisierte
Fabriken beauftragt, die sich die hohen Investitionen von
Hochgeschwindigkeitsmaschinen leisten können, um die Schnitt- und
Scherarbeit durchzuführen.
Kleinere Unternehmen, die sich die beträchtliche Investition
in Hochleistungsmaschinen (zum Schneiden und Scheren) nicht
erlauben können, müssen aufgrund des genannten Sachverhaltes
die Auslieferung ihrer Endprodukte so lange aufschieben, bis
ihre Ware von speziellen Schnitt- und Scherunternehmen
weiterverarbeitet ist.
Schnitt- und Schermaschinen sind bekannt aus US-PS 3 61 563,
betreffend eine Maschine, die die Bindefäden (Brochees) in
zwei Stränge zerschneidet. Maschinen zum Abschneiden dieser
losen Fäden sind aus US-PS 27 47 534 und US-PS 33 27 366
bekannt.
Bisherige Versuche, Spitzenmuster voneinander zu trennen,
haben immer daraus bestanden, die Schnitt- und Scherapparate
auf die Stickmaschinen zu montieren. Diese Versuche haben
aber alle einen großen Nachteil gemeinsam. In ihrer
Gestaltung, bei ihrem Einbau und in ihrer Arbeitsweise sind
sie kompliziert. Diese Kompliziertheit beeinträchtigt sehr
die praktische Anwendung von diesen Apparaten. Aus dem Grund
auch müssen sie zusammengebaut und mehr oder weniger
permanent auf nur einer Strickmaschine aufmontiert sein,
damit der Apparat, die Strickmaschine und die Spitze
aufeinander abgestimmt werden kann. Diese permanent
aufmontierten Maschinen sind auch schwerfällig und machen
Reparaturen auf die Strickmaschinen bzw. auf die Spitzrolle
aufwendig. Außerdem lassen diese Maschinen es nicht zu, daß
sie nach Belieben von einer auf eine andere Strickmaschine
gewechselt werden können.
Ausschlaggebend für die Wichtigkeit der vorhandenen Erfindung
ist gerade diese Flexibilität, den Schnitt- und Scherapparat
bei verschiedenen Strickmaschinen einzusetzen.
Da sich Musteränderungen auf Strickmaschinen häufig nach der
Marktlage richten, kann ein Werkführer nicht immer ent
scheiden, auf welche Strickmaschine ein Muster mit Brochees
geführt wird. Er hat lediglich zwei Möglichkeiten: zum einen
kann er den Schnitt- und Scherapparat abbauen und dann wieder
zusammenbauen, jedesmal, wenn er gebraucht wird. Diese Lösung
erfordert, daß die Strickmaschine zwischen 24 und 72 Arbeits
stunden abgestellt wird und hat auch sehr hohe Arbeitskosten
zur Folge. Zum anderen kann der Werkführer jede Strick
maschine mit einem zugehörigen Schnitt- und Scherapparat
ausrüsten. Diese Lösung ist zu teuer, als daß sie realisier
bar wäre.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Maschine gemäß
dem Oberbegriff von Anspruch 1 derart zu gestalten, daß sie
billiger wird, als dies seither der Fall war. Es soll ein in
sich geschlossener Schnitt- und Scherapparat geschaffen
werden, der genügend Flexibilität aufweist, um von einer
Strickmaschine auf eine andere verlegt werden zu können. Die
Maschine soll natürlich leicht und schnell auf einer Strick
maschine montierbar und auch mit dieser synchronisierbar
sein. Sie soll ferner leicht zugänglich sein, um Schäden an
der Spitze zu reparieren, auch dann, wenn die Maschine noch
in der Strickmaschine eingebaut ist. Schließlich soll die
Schnitt- und Schermaschine von der Strickmaschine antreibbar
sein.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von
Anspruch 1 gelöst.
Die Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert. Darin
ist im einzelnen folgendes dargestellt:
Abb. 1 zeigt einen Abschnitt einer Spitze mit mehreren
Motiven, die durch Brochees miteinander verknüpft
sind.
Abb. 2 zeigt perspektivisch eine bevorzugte Ausführungsform
einer tragbaren und synchronisierten Scher- und
Schnittmaschine.
Abb. 3 zeigt die Schneidklingen des Schnitteils der in Abb. 2
gezeigten Maschine.
Abb. 4 zeigt die in sich geschlossene, eingekapselte Schnitt- und
Schermaschine mit einer Strickmaschine und einem
Arbeiter, der einen Schaden an der Spitze repariert.
Abb. 1 zeigt ein Stück Spitze 10, das mehrere einzelne
Spitzeneinsätze 12 umfaßt. Jeder der einzelnen Spitzenein
sätze 12 definiert ein Muster wie z. B. eine Blume, einen Stern
oder ähnliches. Jedes Muster wird in der Branche als "Motiv"
bezeichnet.
Um Spitze auf eine Kettenwirkmaschine (warp knitting machine)
zu stricken, in einer Breite, die von der jeweiligen
Anordnung des Musters abhängt, und normalerweise ungefähr ca.
3,3 m beträgt, werden die dünnen Fäden von den Kettbäumen in
Maschinen gestrickt. Diese Maschen machen die Grundlage der
Ware aus, auf die die Musterfäden von den Teilbäumen
eingelegt werden, um vorhergeplante Motive zu bilden.
Die lineare Geschwindigkeit gestrickter Spitze ist gering,
nämlich ungefähr 7 bis 15 cm/min. Gleichwohl werden die
Maschen mit einer Geschwindigkeit von 300-400 Maschen pro
Minute gebildet, abhängend von der Drehzahl des Hauptan
triebsrads. Diese Drehzahl steht in einem Verhältnis von 1:1
zu der Maschenbildung. (Es gibt ungefähr 15-22 Maschen/cm, je
nach Muster.)
Alle Fäden müssen bei diesem Strickvorgang kontinuierlich
sein. Deshalb wird jedes Motiv zu den angrenzenden Motiven
durch deren lose Enden verbunden. Diese Motivenden müssen vom
Endprodukt entfernt werden und werden deshalb da, wo sie auf
die Motive treffen, weggeschnitten. Normalerweise wird die
Ware 10, die aus der Maschine kommt, auf den Warenbaum
gerollt und zum Schneiden weggeschickt.
Gemäß der Erfindung wird die Ware noch einem Verarbeitungs
schritt unterworfen. Dieser Schritt besteht darin, die Spitze
zuerst einer Schneidmaschine zuzuführen, um jede Brochee 16
in zwei lose Stränge 17 zu zerschneiden (wie in Abb. 1 dar
gestellt. In einem zweiten Schritt schneidet ein Schneidgerät
die Stränge 17 von der Ware 10 nah bei den Motiven 12.
Abb. 2 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform einer in sich
geschlossenen, rollbaren und deshalb bewegbaren Schneid- und
Schermaschine 18. Diese Maschine umfaßt ein Gehäuse 99 und im
Gehäuse eine Aufnahmerolle 24, um die Ware 10 direkt von der
Strickmaschine 20 aufzunehmen. Die Aufnahmerolle 24 wird
durch die Kette 26 getrieben. Diese Kette 26 wird durch eine
(nicht abgebildete) Niedergeschwindigkeitswelle der Strick
maschine 20 angetrieben. Die Kette 26 ist so ausgelegt, daß
ihre Geschwindigkeit die Aufnahmerolle 24 genauso schnell in
Umlauf versetzt, wie die Ware 10 aus der Strickmaschine 20
herauskommt. Es ist aber auch möglich, die Kette 26 als Zug- oder
Spannmechanismus zu gestalten, z. B. als einen
selbständig getriebenen Motor (nicht abgebildet) und eine
Steuervorrichtung, so daß Aufnahmerolle 24 die Ware 10 beim
Herauskommen aus der Strickmaschine 20 aufnehmen kann.
Dann läuft die Ware 10 durch eine Reihe von Führungs- und
Spannleisten 30, die die Spannung der Ware 10 nachstellen,
und die Brochees 16 ausrichten, so wie dargestellt.
Eine erste Ausrichtrolle 32 ändert die Richtung der Raschel
ware 10, so daß die Brochees 16 nach oben gekehrt und auf den
Schnittapparat 34 gerichtet sind. Schnittapparat 34 besteht
aus mehreren sichelförmigen Schneidklingen 36 (wie z. B. in
Abb. 4 dargestellt wird). Die Schneidklingen 36 werden auf
Stange 38 gestützt und werden durch eine Nockenwelle
getrieben, so daß sie rechtwinklig auf der Laufrichtung der
Ware 10 oszillieren, um die Brochees 16 dadurch zu heben und
durchzuschneiden. Schneidklingen 36 erstrecken sich über die
ganze Breite der Raschelware 10, im allgemeinen eine Ent
fernung von etwa 330 cm. Jede Schneidklinge 36 hat eine
löffelförmige Spitze 37, die dazu dient, Brochee 16 bei einer
Vorwärtsschwingung zu schneiden (links in Abb. 4). Somit wird
jede Brochee 16 zu zwei losen Strängen 17 umgestaltet.
Die Spannungseinstellvorrichtung 40 befindet sich unterhalb
der Ware 10, direkt unter dem Schnittapparat 34, um den Ab
stand zwischen der Ware 10 und den Schneidklingen 36 so ein
zustellen, daß jede Brochee 16 durch die Schneidklingen 36
aufgefangen und geschnitten wird.
Eine zweite Ausrichtrolle 42 befindet sich hinter dem
Schnittapparat 34 und dient dazu, die Stränge 17 nach unten
auszurichten, damit die Stränge 17 gerade dann nach oben
fliegen, wenn sie von den Scherklingen 46 des Scherapparates
48 erfaßt werden.
Der Scherapparat 48 besteht aus einer unteren Walze 50 und
einer oberen Walze 52, auf der die Scherklingen gestutzt
werden. Läuft die obere Walze 52 in Richtung des Pfeils 47
um, so werden die Stränge 17 abgeschert und in einem Abfall
behälter 49 gesammelt. Normalerweise ist der Scherapparat 48
von der Bauart gemäß US-PS 33 27 366. Diese Bauart ist in
dieser Beschreibung beschrieben. Eine verstellbare Leiste 54
kontrolliert die Stellung der Ware 10 bezüglich der Scher
klingen 46 und regelt, wie dicht beim Motiv 12 die Stränge 17
geschnitten werden.
Nach dem Austreten aus dem Scherapparat 48 wird die Ware 10
auf einer (nicht abgebildeten) Rolle aufgerollt, um sodann z. B.
gefärbt oder geschnitten zu werden. In einer bevorzugten
Ausführungsform ist die obengenannte Rolle auch die Aufnahme
rolle der Strickmaschine 20. In diesem Fall wird die Ware 10
normalerweise nach dem Schnitt- und Scherapparat 18 zeit
weilig abgeleitet, um geschnitten und gescheert zu werden.
Die Ware 10 wird dann wieder zur Strickmaschine 20 zurück
geführt, um auf der Aufnahmerolle, die Teil der Strick
maschine 20 ist, aufgerollt zu werden.
Scherapparat 48 und Schnittapparat 34 werden allein von der
Strickmaschine 20 angetrieben. In diesem Fall wird Scher
apparat 48 durch Linie 28 an eine Hochgeschwindigkeitswelle
(nicht abgebildet) der Strickmaschine 20 angekoppelt. Um den
Scherapparat 48 mit der nötigen Geschwindigkeit für die
Schnitt- und Scherfunktionen anzutreiben, ist ein Getriebe
vorgesehen.
Abb. 4 stellt den in Abb. 3 dargestellten Apparat dar, mit
einem Gehäuse 99 und von einer Metallhülse 58 umschlossen,
und nahe bei der Strickmaschine 20 aufgestellt. Der in sich
geschlossene Apparat 18, der in Abb. 4 dargestellt ist, hat
eine Höhe von etwa 45-60 cm, eine ähnliche Breite, und eine
Länge, die wenigstens genauso lang wie die Breite der Ware 10
ist, die typischerweise ca. 330 cm beträgt. Die Metallhülse
58 hat eine Höhe von etwa 125 cm, damit die Ware 10 sichtbar
bleibt, wenn sie die Strickmaschine 20 verläßt. Ein Arbeiter
kann aber darauf bequem knien, um Reparaturen auf der Ware 10
durchzuführen.
Metallhülse 58 hat einen Scharnierdeckel 59. Auch sind die
Seiten mit Scharnieren versehen, damit man eine unbehinderte
Sicht des Schnitt- und Schervorgangs hat, sowie leichten
Zugang, um die Schnitt- und Schermesser zu reparieren oder
auszutauschen.
Die in sich geschlossene Hülse 58 hat blockierbare Räder 60,
damit zwei Männer sie leicht bewegen können. Da ihr Gewicht
ca. 90 kg beträgt, können mehrere Exemplare der Maschine
aufeinander gelagert werden.
Abb. 4 zeigt auch die einfache Weise, in der die Kettenver
bindungen 26 und 28, die die Aufnahmerollen 30 und den
Schnitt- und Scherapparat in Abb. 3 antreiben, zu der Strick
maschine 20 gekoppelt sind. Diese Kettenverbindungen 26 und
28 koppeln, durch ein Getriebegehäuse 61, das sich auf der
Seite der Schneidescheren befindet, den Schnitt- und Scher
apparat mit der Hochgeschwindigkeits-Hauptnockenwelle (nicht
abgebildet) der Strickmaschine 20.
Auf der linken Seite des in Abb. 4 dargestellten Apparates
befindet sich eine Kette 26, die die Aufnahmerollen der
Strickmaschine (nicht abgebildet) mit den Aufnahmerollen des
tragbaren Schnitt- und Scherapparates koppelt. Dadurch wird
eine saubere Kontinuität der Raschelwarenbewegung von der
Strickmaschine durch den tragbaren Schneid- und Scherapparat
erzielt.
Der Schneid- und Scherapparat ist nicht nur leicht zu
bewegen, er kann auch von einer Strickmaschine abmontiert und
auf eine andere, die ein anderes Brocheemotiv hat, in etwa
zwei Stunden aufmontiert und zum Laufen gebracht werden. Dies
beruht darauf, daß der Apparat in sich geschlossen ist und
durch die zwei Kettenverbindungen 26 und 28 sowie durch die
Regulierung vom Getriebegehäuse 61, Spannungseinstellvor
richtung 40 und die verstellbare Leiste 54, leicht
synchronisiert wird.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht es somit, einen Schneid- und
Scherapparat an eine Strickmaschine anzukoppeln. Man
braucht nur Apparat 18 an die Strickmaschine 20 heranzu
fahren und die Ketten 26 und 28 anzukoppeln. Wenn nötig,
werden das Getriebegehäuse 61, die Spannungseinstell
vorrichtung 40 und die verstellbare Leiste 54 auch einge
stellt. Mit diesem einfachen Vorgang ist das System betriebs
bereit. Entscheidend ist, daß gemäß der Erfindung kein Teil
des Schneid- und Scherapparats 18 ständig oder vorübergehend
mit der Strickmaschine 20 verbunden sein muß, z. B. durch
Schrauben.
Claims (10)
1. Bewegliche, vorzugsweise rollbare Schnitt- und Scher
maschine für das Finishing von Spitzenbahnen, die auf
einer Spitzenmaschine hergestellt wurden, gekennzeichnet
durch die folgenden Merkmale:
- a) Ein Gehäuse, eine Mehrzahl von am Gehäuse montierten Rädern, um die Maschine zu einer Spitzenmaschine zu verfahren;
- b) eine Aufnahmerolle, die im Gehäuse getragen ist, um eine Spitzenbahn beim Austritt aus der Spitzen maschine aufzunehmen; eine Fördereinrichtung zum Fördern der Spitzenbahn durch die Schneid- und Scher maschine entlang einer bestimmten Wegstrecke;
- c) Schneidmittel, die im Gehäuse angeordnet sind, um die Brochees (floats), welche sich an der Spitzenbahn befinden, in Stränge zu zerschneiden, wobei jeder einzelne Strang an seinem einen Ende an einem bestimmten, auf der Spitzenbahn befindlichen Motiv hängt;
- d) Schermittel, die ebenfalls im Gehäuse angeordnet sind, um die Stränge von der Spitzenbahn nahe bei den betreffenden Motiven abzuscheren; und
- e) eine Koppel- und Synchronisiervorrichtung zum abnehm baren Ankoppeln der tragbaren Maschine an die Spitzenmaschine derart, daß die tragbare Maschine von der Spitzenmaschine antreibbar ist, und weiterhin derart, daß die Geschwindigkeit der Bewegung der Spitzenbahn durch die tragbare Maschine mit der Geschwindigkeit synchronisierbar ist, mit welcher die Spitzenbahn aus der Spitzenmaschine austritt, wobei die Koppel- und Synchronisiervorrichtung eine einzige mechanische Verbindung zwischen der trag baren Maschine und der Spitzenmaschine aufweist, wobei die Maschinen leicht und schnell aneinander angekoppelt und voneinander ab gekoppelt werden können.
2. Maschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine
Spannvorrichtung zum Justieren der Spannung der Spitzen
bahn.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneideinrichtung eine Mehrzahl von Schneidklingen auf
weist, die in einer Reihe angeordnet sind, welche sich
quer zur vorgegebenen Wegstrecke der Spitzenbahn er
strecken, daß jede Schneidklinge derart angeordnet ist,
daß sie quer zur Wegstrecke der Spitzenbahn hin und her
läuft, und eine Vorderkante hat, die derart gestaltet ist,
daß sie dann die auf der Spitzenbahn befindlichen Brochees
erfaßt, wenn die Schneidklingen sich nach vorn bewegen.
4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneideinrichtungen eine Spannungsstange aufweisen, die
den Schneidklingen gegenüberliegt und die sich in Bezug
auf die Schneidklingen auf der gegenüberliegenden Seite
der Spitzenbahn befindet, und daß die Spannungsstange
derart gestaltet und angeordnet ist, daß sie den Abstand
der Schneidklingen zur Spitzenbahn steuert.
5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Frontkante löffelförmig gestaltet ist.
6. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schereinrichtung eine zylindrische Walze sowie eine Mehr
zahl von Scherklingen aufweist, die radial von der
zylindrischen Walze vorstehen, und daß sich jede Scher
klinge spiralig um eine Achse der Walze herum erstreckt
und die Achse der Walze quer zur Wegstrecke der Spitzen
bahn verläuft.
7. Maschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in
Bezug auf die Scherklingen unterhalb der Spitzenbahn eine
einstellbare Leiste vorgesehen ist, um den Abstand
zwischen derjenigen Seite der Spitzenbahn, die die Stränge
enthalten, und den Scherklingen der Schereinrichtung
einzustellen.
8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zum
Auffangen der Stränge ein Abfallbehälter vorgesehen ist.
9. Maschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spitzenbahn mit einer Geschwindigkeit von etwa bis 13
cm/min. die Maschine durchläuft.
10. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spitzenbahn bei einer Geschwindigkeit von 7,5 bis
15 cm/min die Maschine durchläuft.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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US07/306,947 US5007253A (en) | 1988-03-25 | 1989-02-06 | Portable lace clipping and shearing apparatus for synchronous operation with a lace-knitting machine |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4109240A1 true DE4109240A1 (de) | 1992-09-24 |
Family
ID=23187584
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE4109240A Withdrawn DE4109240A1 (de) | 1989-02-06 | 1991-03-21 | Tragbare schneid- und schermaschine fuer das finishing von spitzenbahnen |
Country Status (2)
Country | Link |
---|---|
US (1) | US5007253A (de) |
DE (1) | DE4109240A1 (de) |
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Family Cites Families (8)
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1989
- 1989-02-06 US US07/306,947 patent/US5007253A/en not_active Expired - Fee Related
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1991
- 1991-03-21 DE DE4109240A patent/DE4109240A1/de not_active Withdrawn
Also Published As
Publication number | Publication date |
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US5007253A (en) | 1991-04-16 |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |