DE4114160C2 - Vorrichtung zur mechanischen und biologischen Zerlegung von organischen Haushaltsabfällen - Google Patents

Vorrichtung zur mechanischen und biologischen Zerlegung von organischen Haushaltsabfällen

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Description

Die Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Vorrichtung zur mechanischen und biologischen Zerlegung oder Zersetzung von Abfall oder Müll. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zur mechanischen und biologischen Zerlegung von organischen Haushaltsabfällen, wie beispielsweise Küchenabfall eines Haushalts, eines Restaurants oder dergleichen und auch auf die Zersetzung von industriellen, organischen Abfällen der Nahrungsmittelindustrie, der Tiernahrungsindustrie oder dergleichen.
Unter den verschiedenen Verfahren zur Beseitigung von Nahrungsabfall ist das am meisten angewandte Verfahren das der Vergrabung des Abfalls. Ein weiteres weit verbreitetes Verfahren ist die Verbrennung des Abfalls. In Japan und anderen Ländern wird der in einem Haushalt anfallende Abfall im allgemeinen durch die öffentliche Hand beseitigt und Nahrungsabfall der Nahrungsmittelindustrie wird als industrieller Abfall durch spezielle sich mit diesen Abfallmaterialien beschäftigende Unternehmen beseitigt. Derzeit ist es jedoch so, daß die meisten auf die Abfallbeseitigung spezialisierten Betriebe, die industriellen Abfall verarbeiten, die Beseitigungsanlagen verwenden, welche durch die öffentliche Hand gebaut werden und dieser gehören. Dies bedeutet, daß diese Unternehmen lediglich Transportunternehmen sind, welche die industriellen Abfälle zu bestimmten Vergrabungs- oder Lagerstellen oder zu Verbrennungsöfen bringen, wobei diese Lagerstellen und Verbrennungsöfen der öffentlichen Hand gehören. In der Vergangenheit beschäftigen sich Schweinezüchter mit dem Sammeln von Nahrungsmittelabfall als Futter. In den letzten Jahren hat sich dies geändert, und zwar nicht nur wegen des Mangels an Arbeitskräften, sondern auch wegen des geringen Preises, das Schweinefleisch heutzutage auf dem Fleischmarkt erzielt. Dies hat die Schweinezüchter dazu gebracht, für die Aufzucht der Schweine künstliche Futtermaterialien zu verwenden. Die Folge davon ist, daß sämtliche Nahrungsmittelabfälle derzeit dadurch beseitigt werden, daß man sie entweder vergräbt oder verbrennt.
Wie oben erläutert, bestehen zwei Verfahren für die Beseitigung von Nahrungsmittelabfällen, und zwar einmal das Vergrabungsverfahren und zum anderen das Verbrennungsverfahren. Jedes dieser beiden Verfahren ist jedoch eine Quelle beträchtlicher Verunreinigungen, was in einer modernen Gesellschaft nicht akzeptabel ist.
(1) In der Praxis wird das Vergrabungsverfahren dadurch ausgeführt, daß man die Abfälle in einem Vergrabungs- oder Lagerplatz entfernt von Gewässern oder an einem Vergrabungsplatz in einem Gebirge oder Tal unterbringt. Alternativ werden die Abfälle an einer Stelle vergraben, die tief genug unterhalb der Erdoberfläche liegt. Jeder der erwähnten Plätze führt jedoch zu einer Zerstörung der natürlichen Umgebung. Insbesondere im Hinblick auf die derzeitigen Verhältnisse, wo weltweit der Schutz der natürlichen Umgebung gegenüber Zerstörung im Mittelpunkt steht, wird davon ausgegangen, daß Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Verunreinigung von See, Fluß und anderen Landschaftsgebieten zu vermeiden.
Die größten Probleme beim Vergrabungsverfahren bestehen darin, daß an der Vergrabungsstelle giftige Insekten geboren werden und aufwachsen. Darüber hinaus wird ein übler Geruch an dem Vergrabungsplatz hervorgerufen, so daß in der Nähe lebende Personen in unvermeidbarer Weise unter diesen giftigen Insekten und dem unangenehmen Geruch leiden müssen. In vielen Ländern, insbesondere auch in Japan, gibt es ferner das Problem, daß wenig Raum verfügbar ist, um das Vergrabungsverfahren anzuwenden.
(2) Es gibt auch beachtliche Probleme beim Verbrennungsverfahren, da die Verbrennungsöfen in der Herstellung teuer sind und es zunehmend schwerer wird, die notwendigen Genehmigungen zu erlangen, da die in der Nähe lebenden Menschen den Bau einer Verbrennungsanlage häufig nicht billigen.
Die Beseitigung von Abfällen durch das Verbrennungsverfahren ist ähnlich zu der Verdampfung von Wasser. Anders ausgedrückt, erfolgt die Beseitigung des Abfalls ähnlich wie die Verdampfung von Wasser durch Verbrennen von Schweröl. Demgemäß führt die Verbrennung von Abfällen mit Öl zu einem erheblichen Energieverlust, was wiederum ein Verlust an Resorcen bedeutet. Darüber hinaus ist es unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der natürlichen Umgebung und der Menschen unakzeptabel, das Verbrennungsverfahren zur Beseitigung von Abfällen zu verwenden, da während der Verbrennung Kohlendioxid und verschiedene giftige Materialien erzeugt und gleichzeitig in der Luft verteilt werden.
(3) Hinsichtlich der Beseitigung der in Haushalten anfallenden Abfälle haben die Gebietskörperschaften oder die öffentliche Hand in den letzten 10 Jahren positive Schritte unternommen, damit die Abfälle von jedem Haushalt bereits von diesem selbst so weit möglich beseitigt werden, da die bestehenden Verbrennungsanlagen nur eine begrenzte Kapazität für die Beseitigung von Abfällen haben.
Speziell haben Regierungsstellen oder Gebietskörperschaften die Verwendung eines keinen Boden besitzenden Behälters aus Kunststoff empfohlen, und zwar zum Zwecke der biologischen Zersetzung von organischem Küchenabfall gemäß den Regeln der Natur. Der Behälter wird in der Weise benutzt, daß man den organischen Abfall in den bodenlosen Behälter wirft, der direkt auf dem Erdboden angeordnet ist, worauf dann eine Abdeckung über den Behälter angeordnet wird, so daß der organische Abfall im Verlauf der Zeit kompostiert oder biologisch zerlegt wird. Es wurde jedoch festgestellt, daß bei diesem Verfahren unter Verwendung des bodenlosen Behälters die folgenden Nachteile auftreten:
  • (1) Zur Durchführung des Verfahrens ist eine bestimmte Bodenqualität absolut erforderlich;
  • (2) Durch den Behälter wird Tag für Tag ein unangenehmer Geruch erzeugt;
  • (3) Giftige Würmer und Insekten, wie beispielsweise auch Käfer und Fliegen, werden in dem Behälter geboren und wachsen darinnen auf;
  • (4) Obwohl der organische Küchenabfall in dem Behälter biologisch nach den Regeln der Natur kompostiert werden kann, ist es doch unvermeidbar, daß ein sogenannter Überfluß dann auftritt, wenn Tag für Tag eine bestimmte Müllmenge in den Behälter eingebracht wird;
  • (5) Der Behälter wird basierend auf der Grundbedingung verwendet, daß das kompostierte Material als Dünger verwendet wird. Wenn ein Benutzer keinen Grund und Boden besitzt, so kann das kompostierte Material nicht als Düngemittel verwendet werden, und zwar unabhängig von einer gewissen Verfügbarkeit an Boden für die biologische Zerlegung des organischen Abfalls;
  • (6) Um den Behälter für jeden Benutzer kostengünstig zur Verfügung zu stellen, ist er aus Kunststoff hergestellt, und besitzt eine sehr dünne Wand. Aus diesem Grunde kann der Behälter leicht beschädigt oder zerbrochen werden, und zwar durch kleine auf seine Außenseite ausgeübte Kräfte;
  • (7) Der derzeit verwendete Behälter besteht aus einem Kunststoff, der einen geringen Witterungsschutz bietet. Demgemäß wird der Behälter im Laufe der Zeit ganz natürlich beschädigt, und bricht;
  • (8) Oftmals bringen Hunde und Katzen den der Zerlegung unterworfenen Abfall aus dem Behälter heraus. Dies hat eine sogenannte Streuverunreinigung zur Folge.
Das von den Gebietskörperschaften bisher empfohlene Verfahren wird am häufigsten von individuellen Haushalten in Vororten verwendet. Somit leidet nicht die Gebietskörperschaft selbst unter dem Problem, die mit der Zerlegung von Küchenabfall zusammenhängen, sondern jedes Haus in einer Stadt ist dieser Problematik ausgesetzt.
Um die genannten Probleme zu lösen, wurde eine Vorrichtung vorgeschlagen, um organischen Abfall in einem gekühlten Zustand zu lagern oder es wurde eine Verbrennungsvorrichtung, insbesondere nach Art eines elektronischen Ofens zum Zwecke der Beseitigung des Abfalls vorgeschlagen. Es ist jedoch eindeutig, daß die genannten Vorschläge keine vollständige Lösung der Probleme vorsehen.
Ein Ziel der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zur mechanischen und biologischen Zerlegung von organischen Abfällen vorzusehen, und zwar in einer außerordentlich hygienischen Art und Weise und mit einer hohen Betriebseffizienz.
Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zur mechanischen und biologischen Zerlegung von organischen Abfällen vorzusehen, bei der sämtliche Probleme vollständig gelöst werden, unter denen ansonsten die Gebietskörperschaften, Haushalte und die Industrie leiden.
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, sieht die Erfindung eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1 vor.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Als nächstes wird die biologische Zerlegung oder Zersetzung des organischen Abfalls im einzelnen beschrieben.
Bekanntermaßen besteht Küchenabfall in erster Linie aus unterschiedlichen Arten von organischem Material. Sämtliche organischen Materialien werden normalerweise durch die Natur erzeugt. Demgemäß kann der aus diesen organischen Materialien gewonnene Abfall grundsätzlich nach den Regeln der Natur wieder zurückgeführt werden. Was die Rolle der Natur anlangt, so wird der Müll biologisch zerlegt, und zwar in Anwesenheit von müllzerlegenden oder zersetzenden Bazillen, wie beispielsweise Bodenbazillen, Wasserbazillen, optisch synthetischen Bazillen oder dergleichen. Die biologische Zerlegung der organischen Materialien nach den Regeln der Natur hat jedoch viele Nachteile. Insbesondere braucht die biologische Zerlegung des Mülls viel Zeit und unterschiedlichen Arten von giftigen Insekten wird ein Nährboden gegeben, in gleicher Weise entstehen Krankheitsbazillen, die ebenfalls wachsen und darüber hinaus wird in unvermeidbarer Weise während der biologischen Zerlegung organischer Materialien ein übelriechender Geruch erzeugt. Es sei hinzugefügt, daß die Regeln der Natur eine Grenze hinsichtlich der biologischen Zerlegung organischer Materialien in der Erde besitzen und daß sich das Ausmaß der biologischen Zersetzung organischer Materialien stark verändert, abhängig von dem Ungleichgewicht der Bazillen in der Erde infolge unterschiedlicher Arten von Böden, sowie der Intensität der Sauerstoffdurchdringung in dem Boden. Es ist natürlich, daß die Temperatur und die Feuchtigkeit einen erheblichen Einfluß auf die biologische Zerlegung der organischen Abfälle ausüben.
Es ist bekannt, daß sich die in der Erde bis zu 1 m oder einer größeren Tiefe lebenden Bazillen deutlich von den an der Erdoberfläche lebenden Bazillen unterscheiden, und zwar hinsichtlich der Art und der Menge und hinsichtlich der biologischen Zerlegungsfähigkeit von organischen Materialien.
Wenn aus verschiedenen Arten von organischen Materialien bestehender Abfall zum Zwecke der biologischen Zerlegung in der Anwesenheit von Bazillen in der Erde vergraben wird, so ist es eine bekannte Tatsache, daß weitere Arten von Bazillen vorhanden sind, die Experten und Gelehrten auf dem Gebiet der biologischen Zerlegung nicht bekannt sind, weil ihnen, durch die wiederholten Geburtsvorgänge, den Wachstum und den Tod dieser Bazillen in der Erde, das vollständige Verständnis fehlt. Typischerweise können beispielsweise folgende Bazillen bemerkt werden: Ein Bazillus, der Krankheitsbazillen verzehrt; ein Bazillus, der andere Bazillen verzehrt und ein Bazillus der als eine Quelle für das Selbstwachstum eines organischen Materials dient. Die genannte Regel der Natur ist auch auf die menschliche Gesellschaft anwendbar und es wurde daher gefordert, eng angelehnt an die Regeln der Natur zu verfahren, um so eine gute Harmonie mit der menschlichen Gesellschaft vorzusehen. Im Hinblick auf den derzeitigen Stand war die vorliegende Erfindung in der Lage, die oben genannten Probleme zu lösen, und zwar unter entsprechender Berücksichtigung der Witterungsbedingungen, basierend auf einer guten Harmonisierung mit dem täglichen Lebensmuster der Menschen.
Als nächstes werden Mittel erläutert, die dazu verwendet werden, um die Erfindung auszuführen.
(1) Hinsichtlich eines Verfahrens zur Zerlegung von organischen Abfällen in Wasser innerhalb einer kurzen Zeitperiode wird eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens kostengünstig hergestellt. Zu diesem Zweck basiert die vorliegende Erfindung auf dem gleichen Prinzip wie das Vergraben des Abfalls in der Erde entsprechend den Regeln der Natur. Um die Erfindung auszuführen wird anstelle von Boden oder Erde zerkleinertes Holz verwendet. Vor der praktischen Verwendung wird das zerkleinerte Holz thermisch mit einer Temperatur von 130°C bearbeitet, und zwar zum Zwecke der Entfernung verschiedener giftiger Substanzen aus dem zerkleinerten Holz, worauf dann dessen Sterilisation erfolgt. Der Schritt der vorherigen Verarbeitung dient dazu, das Wachstum der Abfallzerlegungsbazillen zu fördern, die Temperatur zu erhöhen, die zum Wachstum der Abfallzerlegungsbazillen erforderlich ist und aus dem Zersetzungsgefäß Ligninsäure zu entfernen, was in effektiver Weise das Wachstum von Sprossen verhindert. Infolgedessen können die durch das erfindungsgemäße System erzeugten Produkte als ein Düngemittel verwendet werden.
(2) Das Entstehen von Geruch während der natürlichen Zerlegung von organischem Abfall ist auf unterschiedliche Arten von übelriechenden Gasen zurückzuführen, die während der natürlichen Zerlegung des Mülls entstehen. Erfindungsgemäß wird das Problem der Geruchserzeugung dadurch gelöst, daß man aerobe Bazillen in dem Zersetzungsgefäß verwendet, und zwar für den Schritt der biologischen Zerlegung, um so die Fähigkeit der Zerlegung des organischen Abfalls zu verbessern und darüber hinaus wird sehr fein zerkleinertes Holz benutzt, um ein Zersetzungs- oder Zerlegungsbazillus- Wachstumsbett zu bilden mit einer ausgezeichneten Luftpermeabilität und Porosität. Druckluft kann nach Bedarf in das Zersetzungsgefäß eingeblasen werden.
Zudem wird, um zu verhindern, daß ein Teil des festen, zerlegten Abfalls zur Oberfläche des Zersetzungsbazillus- Wachstumsbetts gelangt, die Vorrichtung derart angeordnet, daß die Oberflächenschicht oder -lage des Zerlegungsbazillus- Wachstumsbetts eine bestimmte Höhe oder Dicke besitzt und in einem nicht gerührten Zustand gehalten wird, um die Erzeugung eines unerwünschten Geruches zu eliminieren oder zu minimieren.
(3) Es wurde bislang als praktisch unmöglich angesehen, während der Zerlegung organischer Materialien, die Entstehung giftiger Würmer und Insekten zu verhindern. Mit anderen Worten wurde es bislang als unvermeidbar angesehen, daß die Zerlegung organischer Abfälle von der Erzeugung bestimmter unerwünschter Gerüche begleitet ist. Erfindungsgemäß hat jedoch das im vorstehenden Absatz (2) beschriebene System das Problem der Entstehung und des Wachstums giftiger Insekten und Würmer im Zersetzungsgefäß eliminiert.
Es sind daher keine Einschränkungen nötig, was die Örtlichkeiten anlangt, in denen das erfindungsgemäße System eingebaut wird. Das System kann auf einer Veranda oder in einem Kücheneingang installiert werden. Alternativ kann das System an irgendeiner außen gelegenen Stelle untergebracht werden.
(4) Um die Zersetzung organischen Abfalls zu fördern, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung derart verwendet werden, daß der Abfall im ursprünglichen Zustand ins Innere des Systems eingeführt wird. Vom Gesichtspunkt des Entwurfs und der Konstruktion des Systems mit kleineren Abmessungen ist zu sagen, daß der organische Abfall in eine große Anzahl von Teilen zerlegt wird, und zwar durch eine Zerkleinerungsvorrichtung, um eine Vergrößerung der effektiven Oberfläche des Abfalls zu erreichen. Wenn organischer Abfall direkt ins Innere des Zersetzungsgefäßes zusammen mit Wasser eingeführt wird, welches von der Zerkleinerungsvorrichtung benötigt wird, so entsteht das Problem, daß eine lange Zeit notwendig ist, bis der Abfall vollständig zerlegt ist, weil der Abfall jedesmal mit Wasser gewaschen wird, wenn neuer Abfall in das Zersetzungsgefäß eingegeben wird.
Ein signifikantes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß der Abfall der durch die Zerkleinerungsvorrichtung zerkleinert wurde, zu einer Fest/Flüssig-Trennvorrichtung transportiert wird, in der das Wasser von dem zerkleinerten Abfall getrennt wird und sodann zu einem Abfluß gebracht wird. Der entwässerte, zerkleinerte Abfall wird zu dem Zersetzungsgefäß transportiert, in dem er biologisch zersetzt oder zerlegt wird, bis er seine ursprüngliche Form innnerhalb einer bestimmten Zeitperiode, beispielsweise innerhalb von ein oder zwei Tagen, verliert. Bei einer derartigen Konstruktion, bei der die Menge des zerlegten Materials größer ist als die Menge des zu zerlegenden Abfalls, wurde herausgefunden, daß beispielsweise in einem Falle, wo täglich 1 kg Küchenabfall von einem Haushalt bestehend aus fünf Personen anfällt, das erfindungsgemäße System in zufriedenstellender Weise mit einer Kapazität von 40 bis 60 Litern arbeiten kann.
(5) Gemäß der vorliegenden Erfindung wird organischer Abfall biologisch entsprechend den Regeln der Natur zerlegt, während das Wasser von dem zerkleinerten Abfall getrennt wird. Zudem wird zerkleinertes pulverförmiges Holz zur Bildung eines Zersetzungsbazillus-Wachstumsbetts anstelle von Erde verwendet, und zwar nachdem zuvor eine Verarbeitung bei erhöhter Temperatur erfolgte, um verschiedene giftige Materialien daraus zu entfernen. Auf diese Weise kann das sich aus der biologischen Zerlegung ergebende Produkt in dem Zerlegungsgefäß nach einer gewissen Zeitperiode als organisches Düngemittel verwendet werden. Dies bedeutet, daß das erfindungsgemäße System für landwirtschaftliche Verfahren geeignet ist, die mit organischem Dünger arbeiten.
(6) Die Abfallbeseitigungsvorrichtung wird in der Nähe des Abflusses einer Küche eines Haushalts oder in der Nähe des Abflusses einer Küche eines Restaurants angeordnet. Wenn der organische Abfall in die Abfallbeseitigungsvorrichtung durch einen Benutzer eingegeben wird, so wird der zunächst zerkleinerte Müll zusammen mit Wasser zu der Fest/Flüssig- Trennvorrichtung transportiert, so daß der dann entwässerte, zerkleinerte Abfall ins Innere des Zerlegungsgefäßes eingebracht wird, während das getrennte Wasser zur Außenseite abgelassen wird. Der entwässerte, zerkleinerte Abfall wird zusammen mit dem zerkleinerten, vorzugsweise pulverförmigen Holz gerührt und die Zersetzungsbazillen in dem Zersetzungsgefäß wirken im Zusammenhang mit der Abfallbeseitigungsvorrichtung. Nach Beendigung des Rührvorgangs wird das Zersetzungsgefäß automatisch in einen inoperativen Zustand gebracht. Ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß überhaupt keine Arbeitsleistung erforderlich ist.
Da das erfindungsgemäße System mit kleinen Abmessungen mit einer kleinen Anzahl von Bauteilen gebaut werden kann, und zwar unter Verwendung von Materialien, die jeweils ausgezeichnete Materialeigenschaften zeigen, kann das System über lange Zeiträume praktisch eingesetzt werden. Achtung verdient die Auswahl der Rohmaterialien, die erforderlich sind, um die Vorrichtung herzustellen, bei der beispielsweise die Verwendung von auf Stahl basierenden Materialien minimiert wird und die Materialien jeweils ausgezeichnete Eigenschaften hinsichtlich der Oxidationsbeständigkeit, der Beständigkeit hinsichtlich ultravioletter Strahlen und mechanischer Beanspruchungen besitzen.
Weitere Vorteile, Ziele und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung; in der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Vertikalschnitt, der schematisch den gesamten Aufbau einer Vorrichtung zur mechanischen und biologischen Zerlegung von organischen Abfällen gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt;
Fig. 2 einen Teilschnitt der Vorrichtung der Fig. 1, wobei wesentliche Bauteile einer Fest/Flüssig-Trennvorrichtung dargestellt sind;
Fig. 3 eine Seitenansicht der Vorrichtung, wobei insbesondere die Fest/Flüssig-Trennvorrichtung dargestellt ist, wie man sie von der Motorseite der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung aus sieht;
Fig. 4 eine Seitenansicht der Vorrichtung, insbesondere der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung, und zwar von der Abfallabgabeseite der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung aus gesehen;
Fig. 5 einen Teilschnitt der Vorrichtung der Fig. 1, wobei speziell dargestellt ist, daß eine Vielzahl von Drahtbürsten fest an einer Spiraltransportklinge oder -fläche angebracht ist, und zwar für den Zweck des Reinigens eines Fest/Flüssig-Trennsiebs;
Fig. 6 einen Teilschnitt der Vorrichtung ähnlich Fig. 5, wobei hier speziell eine Vielzahl von Blattfedern dargestellt ist, die fest an der Spiraltransportklinge angebracht sind, und zwar zum Zwecke des Reinigens des Fest/Flüssig- Trennsiebs; und
Fig. 7 einen vertikalen Teilschnitt einer Vorrichtung zur mechanischen und biologischen Zerlegung von organischem Abfall gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Es sei nunmehr die Erfindung im einzelnen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert, in denen ein System zur mechanischen und biologischen Zerlegung von organischen Abfällen gemäß bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung gezeigt ist.
Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt, wird der organische Abfall einer Haushaltsküche, einer Restaurantküche, eines Nahrungsmittel-Verarbeitungsgeschäftes oder dergleichen über einen Einlaßanschluß 2 ins Innere einer Beiseitigungsvorrichtung 3 eingegeben, und zwar zusammen mit Wasser, das von einem Ventil 1 geliefert wird. Wenn die Beseitigungsvorrichtung bis zu einem gewissen Ausmaß mit Abfall gefüllt ist, wird die Beseitigungsvorrichtung 3 durch einen (nicht gezeigten) Motor angetrieben. Zu diesem Zeitpunkt werden im wesentlichen gleichzeitig die folgenden Motoren angetrieben: ein Motor 4a zur Drehung einer Fest/Flüssig-Trennvorrichtung 4; ein Motor 5 zur Drehung einer Spiralrührklinge 30; und ein Motor 6 zum Wenden der Rührklinge.
Nachdem der Müll in eine große Anzahl von Teilen zerkleinert ist, wird der zerkleinerte Abfall zusammen mit Wasser zu der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung 4 über eine Rohrleitung 7 transportiert.
Als nächstes wird die Fest/Flüssig-Trennvorrichtung 4 unter Bezugnahme auf Fig. 2 beschrieben.
Der zerkleinerte Abfall wird zusammen mit Wasser in das Innere eines zylindrischen Fest/Flüssig-Trennsiebes 9 eingegeben. Da eine Spiraltransportklinge 10 zum Abfalltransport gedreht wird, während die Außenumfangsoberfläche 11 der Spiraltransportklinge 10 in Berührung mit der Innenwandoberfläche des Fest/ Flüssig-Trennsiebs 9 kommt, wird eine gewisse Abfallmenge zusammen mit Wasser in der Zone in der Nähe einer Einlaßöffnung 8 akkumuliert. Wenn jedoch die Spiraltransportklinge 10 gedreht wird, so fließt das Wasser durch eine große Anzahl von Löchern in dem Fest/Flüssig-Trennsieb 9 nach unten und wird sodann nach außen über einen Auslaßanschluß 12 abgeleitet.
Es entsteht keine Fehlfunktion dahingehend, daß das Fest/ Flüssig-Trennsieb 9 in unerwünschter Weise mit zerkleinerten Abfallteilchen verstopft wird, da die Außenumfangsoberfläche 11 der Spiraltransportklinge 10 normalerweise in engem Kontakt mit der Innenwandoberfläche des Fest/Flüssig-Trennsiebs 9 kommt, und darüberhinaus ist das Fest/Flüssig-Trennsieb 9 derart dimensioniert, daß es eine kleine Dicke von 0,3 mm bis 0,5 mm besitzt. In einem speziellen Fall, wo industrielle, organische Abfallmaterialien zerlegt werden sollen, besteht die Möglichkeit, daß das Fest/Flüssig-Trennsieb 9 mit Abfallmaterialteilchen verstopft wird. Um dieses Problem zu vermeiden, wird eine Vielzahl von Drahtbürsten 40 fest an der Rückseite 14 der Spiraltransportklinge 10 angebracht, um kontinuierlich das Fest/Flüssig-Trennsieb 9 zu reinigen, wenn sich die Spiraltransportklinge 10 dreht, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist. Alternativ kann eine Vielzahl von Blattfedern 41 fest an der hinteren Oberfläche 14 der Spiraltransportklinge 10 für den gleichen Zweck angebracht werden, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist. Es sei bemerkt, daß sich die Anordnung von Drahtbürsten 40 oder von Blattfedern 41 in der oben beschriebenen Art und Weise durch praktische Versuche als günstig erwiesen hat. In der Tat wurden auch Kugellager oder federbelastete Stangen um die Außenumfangsoberfläche 11 einer Spiraltransportklinge 10 herum angebracht, und zwar zum Zwecke des Reinigens des Fest/Flüssig-Trennsiebs 9, wobei aber festgestellt wurde, daß der Vorschlag nicht praktikabel war, weil die Spiraltransportklinge 10 mit niedriger Geschwindigkeit gedreht wurde und daher der Reinigungsvorgang nur für einen Teil der Kontaktzone zwischen dem Fest/Flüssig-Reinigungssieb 9 und der Spiraltransportklinge 10 erfolgte. Die feste Anbringung von Reinigungsbürsten 40 oder von Blattfedern 41 an der Rückseite 14 der Spiraltransportklinge 10 vermeidet die genannten Probleme der eben genannten anderen Vorschläge. Es wurde bestätigt, daß die feste Anbringung der Reinigungsbürsten 40 oder Blattfedern 41 sicherstellt, daß eine Rotationsreinigung über eine große Breite ausgeführt wird, was die Möglichkeit der Fest/ Flüssig-Trennung beträchtlich erhöht.
Ein Wasserabdichtring 16 paßt in einen Ringraum zwischen dem Fest/Flüssig-Trennsieb oder -schirm 9 und einem äußeren Gehäuse 15, um zu verhindern, daß Wasser in ein Zersetzungsgefäß 23, welches noch beschrieben wird, eintritt.
Es sei bemerkt, daß eine mechanische Dichtung 17, eine flanschförmige Wand 18, ein flanschförmiger Packungsring 19 und ein Packungsring 20 auch als ein Lager für einen Wellenteil 17a dienen, um das Auftreten von Wasserlecken zu verhindern. Wie man in Fig. 1 erkennt, ist das Außengehäuse 15 fest am Außengehäuse 15 des Müllbeseitigungsgefäßes 23 befestigt, und zwar im wesentlichen in einer Mittelposition, wie man dies in Richtung der Tiefe des Außengehäuses 15 sieht.
Fig. 7 ist ein Teilschnitt eines anderen Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zur mechanischen und biologischen Zerlegung von organischen Abfällen gemäß der Erfindung. Bei diesem Ausführungsbeispiel erstreckt sich eine Rohrleitung 7 vertikal längs des Zersetzungsgefäßes 23, und zwar direkt oberhalb der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung 4, wobei der Motor 4a dazu dient, die Fest/Flüssig-Trennvorrichtung 4 anzutreiben, die direkt unterhalb der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung 4 angeordnet ist. Die Anordnung der Rohrleitung 7 und des Motors 4a in der oben beschriebenen Weise dient zur Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit kleineren Abmessungen.
Fig. 7 zeigt ferner ein Leistungsgetriebe unter Verwendung eines Paars von Kettenrädern, wobei der Motor 4a fest an einer nicht gezeigten Verlängerung der flanschförmigen Wand 18 befestigt ist.
Die Erfindung ist nicht auf das oben beschriebene Getriebesystem beschränkt. Alternativ könnte ein Paar von Zeitsteuerbändern mit Riemenscheiben oder auch Zahnräder verwendet werden.
Nunmehr sei wiederum unter Bezugnahme auf Fig. 1 darauf hingewiesen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung derart aufgebaut ist, daß das Außengehäuse 21 des Zersetzungsgefäßes 23 wasserdicht um die Umfangskante einer Bodenplatte 24 herum angeordnet ist und daß eine Antriebswelle 26, die zum Drehantrieb der Spiralrührklinge 30 dient, von der Bodenplatte 24 an der Mittelposition nach oben ragt und zwar über eine mechanische Dichtung 25. Ein Ende der Antriebswelle 26 ist betriebsmäßig mit einem Universalgelenk 27 für die Spiralrührbewegung der Klinge 30 verbunden, während das andere Ende derselben betriebsmäßig mit einer Welle 28 für den Motor 5 verbunden ist, um die Spiralrührklinge 30 anzutreiben.
Das Zersetzungsgefäß 23 ist mit einem Schutzdeckel 29 am Bodenteil desselben ausgestattet, und zwar um eine gute Schmierung aufrechtzuerhalten, wobei aber die Anordnung des Schutzdeckels 29 nicht stets erforderlich ist, weil das Zersetzungsgefäß 23 nicht zum Rühren anorganischen Materials eingesetzt wird.
Das untere Ende einer Welle 31 für die Spiralrührklinge 30 ist betriebsmäßig mit dem Universalgelenk 27 verbunden, während das obere Ende der Welle 31 betriebsmäßig über ein Universalgelenk 33 mit einer Welle 32 des Motors 6 verbunden ist, und zwar zum Drehen der Spiralrührklinge 30. Ein Lager 34 ist speziell für die Wendebewegung der Spiralrührklinge 30 ausgelegt und ist an der Armplatte 33 befestigt, die ihrerseits an der Welle 32 befestigt ist.
Die Motorwelle 32 und die Armplatte 33 sind derart ausgelegt, daß sie jeweils eine konstante Länge besitzen und die Armplatte 33 dreht sich in dem Bereich mit einer Tiefe von 70 mm oder mehr, gemessen von der Oberseite des Zersetzungsbazillus- Wachstumsbetts 35. Zudem ist die Spiralrührklinge oder -fläche 30 derart angeordnet, daß der feste, zerkleinerte Müll, der ins Innere des Zersetzungsgefäßes 23 durch Drehung der Spiraltransportklinge 10 transportiert wurde, nicht oberhalb des oberen Endes des Zersetzungsbazillus-Wachstumsbetts 35 erscheint.
Der Zweck des Haltens des zerkleinerten Abfalls in dem Zersetzungsbazillus- Wachstumsbett 35 in dem vergrabenen Zustand besteht hauptsächlich darin, daß die Geschwindigkeitsverringerung der biologischen Zerlegung des zerkleinerten Abfalls verhindert wird. Ferner wird die Erzeugung von übelriechendem Geruch eliminiert und die biologische Zerlegungsgeschwindigkeit wird so weit wie möglich über das gesamte Zersetzungsbazillus-Wachstumsbett 35 hinweg konstant gemacht, wobei die Entstehung und das Wachstum von Würmern in zuverlässiger Weise verhindert wird. Die oben genannten Zwecke und Merkmale bilden daher einen signifikanten Merkmalsbeitrag der vorliegenden Erfindung.
Als nächstes sei der Betrieb des erfindungsgemäßen Systems beschrieben.
Ein Benutzer betätigt eine Steuertafel 36 zum Starten der Drehung der Zerkleinerungsvorrichtung 3. Zu diesem Zeitpunkt geschieht infolge der Befehle von Steuertafel 36 folgendes: Der Motor 4a zum Antrieb der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung 4 und der Motor 5 zum Antrieb der Rührklinge 30 werden gedreht. Dann wird der Motor 6 zum Wenden der Spiralrührklinge 30 mit einer Verzögerung von mehreren Sekunden angetrieben. Der Zweck den Motor 6 nach einer bestimmten Verzögerungsperiode anzutreiben besteht darin, daß die vom Motor 5 zu überwindende Last zum Startzeitpunkt beträchtlich vermindert werden kann.
Solange die Zerkleinerungsvorrichtung 3 betrieben wird, werden die Motoren 5 und 6 in einer Betriebsbeziehung mit der Zerkleinerungsvorrichtung 3 angetrieben. Selbst wenn die Zerkleinerungsvorrichtung 3 ihren Betrieb beendet hat, wird die Drehung sämtlicher Motoren nicht gleichzeitig unter Steuerung der Steuertafel 36 gestoppt, sondern sie werden automatisch nach dem Ablauf einer vorbestimmten Zeitperiode gestoppt.
Dies ist auf die Tatsachen zurückzuführen, daß eine bestimmte Menge an zerkleinertem Abfall und Wasser noch immer in der Rohrleitung 7 verbleiben, abhängig von der Stelle, wo die Zerkleinerungsvorrichtung 3 angebracht ist und es sollte die vollständige Abgabe des zerkleinerten Abfalls in den Fest/Flüssig-Trennschirm 9 erreicht werden, während die Spiralklinge 10 in der Fest/Flüssig- Trennvorrichtung 4 mit verminderter Geschwindigkeit gedreht wird um sicherzustellen, daß die Trennung des zerkleinerten Abfalls von dem Wasser positiv gefördert wird.
Wenn der zerkleinerte Abfall biologisch in dem Zersetzungsbazillus-Wachstumsbett 35 zerlegt oder abgebaut ist, sinkt das Wasser, welches über die Wassermenge hinaus geht, welche für das Zersetzungsbazillus-Wachstumsbett 35 erforderlich ist, durch das Zersetzungsgefäß 23, um die Bodenplatte 24 zu erreichen, auf der es dann gesammelt wird. Sodann wird es über einen Auslaßanschluß 37 und eine Leitung 38 in einen Wasserspeichertank 39 abgeleitet.
Wenn gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Monate nach der Zerlegung des Abfalls in dem Zersetzungsbazillus-Wachstumsbett 35 über mehrere Tage hinweg abgelaufen sind, wird das Zersetzungsbazillus-Wachstumsbett 35 ein Reservoir für unterschiedliche Arten von brauchbaren Düngekomponenten, und zwar aus dem biologisch zerlegten Abfall. Es wurde festgestellt, daß die erwähnten Düngerbestandteile außerordentlich effektiv sind für das Wachstum von Blattgemüsen, wie beispielsweise Spinat und dgl. Ferner wurde festgestellt, daß dann, wenn das täglich erzeugte biologisch zerlegte Wasser Topfpflanzen täglich als organischer Flüssigdünger zugeführt wird, diese außerordentliche Wachstumserscheinungen zeigen. So wurden in einem Experiment mit einem einzigen Kiwisamen in einem Topf unter Verwendung des organischen Flüssigdüngers eine Ernte von sechsundreißig Kiwifrüchten erreicht.
Je nach den vorherrschenden Temperaturen kann in manchen Gegenden das thermische Isoliermaterial 22 im Außengehäuse 21 nicht erforderlich sein. Andererseits ist es aus Gründen der Sicherheit zweckmäßig, daß das äußere Gehäuse 21 mit der thermischen Isolierung 22 aus Hartpolyurethan ausgekleidet ist, und zwar mit einer Dicke von ungefähr 15 mm, insbesondere dann, wenn das erfindungsgemäße System in der kälteren Jahreszeit in kälteren Gebieten Verwendung findet. Es sei bemerkt, daß es nicht erforderlich ist, das Außengehäuse 21 zusätzlich mit einer Heizvorrichtung auf der Innenseite oder der Außenseite auszustatten. Dies liegt daran, daß das Zersetzungsbazillus- Wachstumsbett 35 selbst als ein thermischer Isolator wirkt und darüberhinaus selbst jederzeit Wärme erzeugt, was zur Folge hat, daß die Umgebungstemperatur außerhalb des Gehäuses 31 nicht nachteilig beeinflußt wird.
Die Art des zu zerlegenden organischen Abfalls ändert sich von Haushalt zu Haushalt sowie durch Lebensgewohnheiten. Es wurde jedoch festgestellt, daß die meisten Nahrungsabfälle ohne Schwierigkeit zerlegt werden können.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist in der Lage, nicht nur Eierschalen, Fischgräten, Krebspanzer wie auch den Kopf eines großen Lachses vollständig innerhalb einer Woche derart zu zersetzen, daß die ursprüngliche Form nicht mehr sichtbar unterschieden werden kann.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird praktischer Umweltschutz betrieben und die Natur vor Schäden bewahrt.
Das erfindungsgemäße System ist für unterschiedlichste organische Abfallarten geeignet, die sich auf Grund des zunehmenden Wohlstands und der sich ändernden Eßgewohnheiten ergeben.
Üblicherweise kostet die Beseitigung von 1 m³ Müll mehrere zig Mark, wenn Verbrennungsanlagen verwendet werden. Diese Kosten werden drastisch gesenkt.
Durch das erfindungsgemäße System ist es möglich, den Müll naturgemäß zu beseitigen. Das erfindungsgemäße System führt zu einer mechanischen und biologischen Zerlegung des Mülls mit minimaler Energie. Das erfindungsgemäße System erzeugt dabei Nebenprodukte, die als hochqualitative organische flüssige Düngemittel sowie als pulverförmige organische Düngemittel verwendet werden können. Ein wichtiges Merkmal der Erfindung besteht darin, daß organischer Dünger erzeugt wird, obwohl ansonsten Rohmaterial für die Herstellung organischer Düngemittel nicht ohne weiteres verfügbar ist.
Beim erfindungsgemäßen System wird Elektrizität zur Drehung sämtlicher Motoren bei der biologischen Zerlegung des Mülls benötigt, aber nur für einige Minuten jedesmal dann, wenn Abfall in das System eingegeben wird. Die Kosten für die Elektrizität können daher auf einem sehr niedrigen Niveau unter Normalbedingungen gehalten werden, wenn der Abfall dreimal pro Tag eingegeben wird. Zudem kann ein Material zur Erzeugung des Zersetzungsbazillus-Wachstumsbetts, in dem der zerkleinerte Abfall biologisch verarbeitet wird, sehr hygienisch in der Weise hergestellt werden, daß man zerkleinertes, vorzugsweie pulverförmiges Holz (Abfallmaterial, erhalten bei der Produktion von plattenförmigen Holzprodukten) thermisch verarbeitet, und zwar zum Zwecke der Sterilisation und Zersetzungsbazillen werden sodann in das verarbeitete zerkleinerte Holz eingegeben. Es sei bemerkt, daß während des fortlaufenden Abfallzerlegungsvorgangs kein Wartungsdienst erforderlich ist.
Da das Zersetzungsgefäß in sehr einfacher Weise aufgebaut ist, ist es möglich, die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer kleinen Anzahl von Komponenten innerhalb einer kurzen Zeitperiode zu betreiben. Zudem macht es der einfache Aufbau des Zersetzungsgefäßes möglich, die Herstellungskosten zu reduzieren, die für die erfindungsgemäße Vorrichtung erforderlich sind, und zwar auf ein so niedriges Niveau, daß die Vorrichtung ohne weiteres in einem normalen Haushalt eingesetzt werden kann. Wie sich aus der obigen Beschreibung ergibt, hat die erfindungsgemäße Vorrichtung zahlreiche Vorteile nicht nur hinsichtlich der Einsparung von Zeit, Arbeit und der Belastung des Benutzers, sondern auch hinsichtlich des Umweltschutzes und der wirtschaftlichen Belastung der mit der Abfall- oder Müllverwertung befaßten Verwaltungsstellen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Zerkleinerungsvorrichtung, einer Fest/Flüssig-Trennvorrichtung und einem Zersetzungsgefäß. Mit dieser Konstruktion wird ein großer Teil des Wassers, das in die Fest/Flüssig-Trennvorrichtung von der Zerkleinerungsvorrichtung eintritt, von dem zerkleinerten Abfall in der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung getrennt und sodann nach außen über einen Auslaßanschluß abgegeben. Auf diese Weise wird nur der feste zerkleinerte Abfall in das Innere des Zersetzungsgefäßes eingegeben, wenn eine Spiraltransportklinge in der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung gedreht wird. Infolgedessen kann der Zersetzungsvorgang in dem Zersetzungsgefäß mit verbesserter Betriebseffizienz ausgeführt werden.

Claims (14)

1. Vorrichtung zur mechanischen und biologischen Zerlegung von organischen Haushaltsabfällen, wobei folgendes vorgesehen ist:
eine Zerkleinerungsvorrichtung (3) zur Zerkleinerung der Haushaltsabfälle in eine große Anzahl von Teilen;
eine Fest/Flüssig-Trennvorrichtung (4), angeordnet stromabwärts gegenüber der Zerkleinerungsvorrichtung (3) zur Aufnahme der Haushaltsabfälle, die durch die Zerkleinerungsvorrichtung zerlegt wurden, wobei die Fest/Flüssig-Trennvorrichtung (4) dazu dient, das Wasser vom zerkleinerten Haushaltsabfall zu trennen, und
ein Zersetzungsgefäß (23), angeordnet stromabwärts gegenüber der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung zur Aufnahme der festen, zerkleinerten Haushaltsabfälle von der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung (4) und zum biologischen Zersetzen des Abfalls, dessen Wasser im wesentlichen in der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung (4) getrennt wurde.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) die Zerkleinerungsvorrichtung (3) an dem Auslaßanschluß eines Küchenabflusses angeordnet ist,
  • b) das obere Ende einer Rohrleitung (7) mit der Zerkleinerungsvorrichtung (3) und das entgegengesetzte Ende der Rohrleitung (7) mit einem Einlaßanschluß der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung (4) verbunden ist,
  • c) ein Außengehäuse der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung (4) an dem Außengehäuse des Zersetzungsgefäßes (23), und zwar an einer mittleren Stelle, gesehen in Richtung der Tiefe des Müllzersetzungsgefäßes befestigt ist,
  • d) ein Fest/Flüssig-Trennsieb (9) in der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung (4) untergebracht ist,
  • e) eine Spiraltransportklinge (10) mit ihrer Außenumfangsoberfläche in engem Kontakt mit der Innenoberfläche des Fest/ Flüssig-Trennsiebs (9) steht, und zwar drehbar in diesem Sieb (9) derart angeordnet, daß der zerkleinerte Abfall zwangsweise in das Zersetzungsgefäß transportiert wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiraltransportklinge (10) eine Welle mit einem Wellenteil für den Antrieb des Siebs durch einen Motor aufweist, wobei sich der Wellenteil durch eine mechanische Dichtung erstreckt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiraltransportklinge (10) durch einen Motor angetrieben ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Außengehäuse des Zersetzungsgefäßes (23) wasserdicht an einer Bodenplatte angebracht ist, an der eine mechanische Dichtung für die Welle eines Motors für den Drehantrieb einer Spiralrührklinge (30) über ein Universalgelenk angebracht ist, wobei die Spiralrührklinge (30) in der Lage ist, sich zu drehen, während sie in dem Zersetzungsgefäß gewendet wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Welle (31) für die Spiralrührklinge (30) mit dem Universalgelenk verbunden ist, wobei das obere Ende der Welle (31) betriebsmäßig mit einer Armplatte (33) zum Drehen oder Wenden der Spiralrührklinge (30) verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Armplatte (33) fest an der Welle eines oberhalb der Armplatte angeordneten Motors (6) befestigt ist, und zwar um die Spiralrührklinge zu drehen.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (24) für das Außengehäuse des Zersetzungsgefäßes (23) mit einem Auslaßanschluß für Wasser zu einem Reservetank (39) über eine Rohrleitung (38) ausgestattet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zersetzungsgefäß (23) mit einem thermischen Isoliermaterial ausgekleidet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zersetzungsgefäß ein Bazilluswachstumsbett aufweist, dessen Oberseite oberhalb der Oberfläche des Wendearms (33), und zwar um eine Höhe von 80 mm oder mehr liegt.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zeitsteuervorrichtung vorgesehen ist, die den Betrieb der Motoren zum Drehen der Spiraltransportklinge zum Drehen der Spiralrührklinge und zum Wenden der Spiralrührklinge derart steuert, daß nur der Motor für das Wenden der Spiralrührklinge seine Drehung mit einer Verzögerung von 5 Sekunden gegenüber der Zeit startet, wo die anderen Motoren starten; daß sämtliche Motoren die Drehung für eine bestimmte Zeitperiode fortsetzen, nachdem die Zerkleinerungsvorrichtung (3) abgeschaltet ist, und wobei sodann automatisch der Stopp der Drehung nach dem Ablauf der voreingestellten Zeit erfolgt; daß der Motor zur Drehung der Spiralrührklinge automatisch für eine voreingestellte Zeitperiode dreimal pro Tag gedreht wird, und zwar unabhängig davon, ob die Zerkleinerungsvorrichtung betätigt wird oder nicht, wobei die Drehung automatisch nach dem Ablaufen der voreingestellten Zeit stoppt.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein Durchmesserabschnitt der Spiralrührklinge (30) derart dimensioniert ist, daß die Spiralrührklinge normalerweise in der Nähe der Innenwandoberfläche des Zersetzungsgefäßes gedreht wird, wobei die Welle der Spiralrührklinge in einem gekippten Zustand im Zersetzungsgefäß (23) gehalten wird und der untere Endteil der Spiralrührklinge normalerweise in der Nähe der Bodenwand des Zersetzungsgefäßes angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Wasserdichtring und ein Packungsring als ein Lager für das Fest/Flüssig-Trennsieb dient, und zwar in koaxialer Beziehung bezüglich der Fest/Flüssig-Trennvorrichtung.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zersetzungsgefäß einen Behälter aufweist, in dem ein Rührwerk angeordnet ist, welches vorzugsweise über die Behälterhöhe hinweg einen Rührvorgang bewirkt, wobei dieser Rührvorgang taumelnd um eine Mittelachse herum in dem vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden Behälter erfolgt, und wobei ferner der Abfall in diesen Behälter seitlich unterhalb der Oberfläche des im Behälter befindlichen zerkleinerten Abfalls zugeführt wird, und zwar in einem von Flüssigkeit befreiten Zustand, und wobei ferner vorzugsweise zerkleinertes Holz in dem Behälter einen für die erforderlichen Bakterien geeigneten Boden schafft.
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