DE4119786A1 - Abdeckung fuer einen filter eines atemgeraetes - Google Patents

Abdeckung fuer einen filter eines atemgeraetes

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Thomas D Pouchot
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    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B23/00Filters for breathing-protection purposes
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    • Y10T137/794With means for separating solid material from the fluid
    • Y10T137/8122Planar strainer normal to flow path

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine abnehmbare Filterabdec­ kung für einen Filter eines Atemgerätes, insbesondere eines Atemschutzgerätes.
Diese Filterabdeckung soll sehr einfach an den Filter ange­ bracht werden können, wenn der Benutzer des Atemgeräts eine kontaminierte Umgebung verläßt, und soll ferner sämtliche aus dem Filter herausfallende kontaminierte Stoffe auffangen und speichern, so daß eine Verschmutzung der gereinigten oder de­ kontaminierten Bereiche verhindert wird.
In Situationen, in denen Arbeiten in kontaminierter Umgebung auszuführen sind, verlassen die die Atemschutzgeräte tragenden Arbeiter das kontaminierte Gebiet, indem sie eine oder eine Reihe von Reinigungs- oder Dekontaminationszonen passieren. Da­ bei werden die Atemschutzgeräte oft auch in den Reinigungszonen weiter getragen. Diese Praxis birgt jedoch die Gefahr, daß in den Filter des Atemgeräts während des Gebrauchs eingesogene, kontaminierte Stoffe, Partikel oder Agglomerate aus dem Filter oder vom Filter abfallen und in der Reinigungszone herausfallen oder sogar in den Reinbereich hinter der Reinigungszone gelan­ gen und diesen bzw. diese verschmutzen können. Um dies zu ver­ meiden, wird der Benutzer eines Atemschutzgerätes den Filter mit einem Klebeband abkleben oder anderweitig verstopfen. Dies hat jedoch eine Blockierung des Luftstromes zur Folge, so daß das Atemschutzgerät nicht länger verwendet werden kann und der Benutzer es zu einem früheren Zeitpunkt des Dekontamina­ tionsprozesses ablegen muß, als es eigentlich wünschenswert wä­ re. Als Alternative bleibt nur noch, daß der Benutzer nach Ver­ stopfen des Filters seinen Atem anhält, bis er genügend dekon­ taminiert wurde, um sein Atemschutzgerät gefahrlos ablegen zu können.
Aus der US-Patentschrift 48 18 122 ist eine Zusatzeinrichtung bekannt, in welche die gesamte Filtereinheit eines Atemschutz­ gerätes eingebracht wird, so daß der Benutzer auch beim Duschen während eines Dekontaminationsprozesses das Atemschutzgerät weiterbenutzen kann. Diese Filterabdeckung ist in erster Linie dazu ausgelegt, den Filter trocken zu halten. Sie ist aus einem relativ großen, flachen, dreieckförmigen Beutel aus einem was­ serundurchlässigen und flexiblen Material ausgebildet. Der Beu­ tel wird über die ganze Filtereinheit gestülpt, wobei ein Reiß­ verschluß, der entlang einer ganzen Dreieckseite verläuft, auf­ gezogen oder geöffnet ist und der dann geschlossen wird, um den Beutel um die Filtereinheit abzudichten, aus dem der Gesichts­ maskenatmungsschlauch austritt. Ein Ein-Wege-Ventil, das in ei­ ner Wand des Beutels angeordnet ist, läßt Luft von außen zum Filter einströmen und ermöglicht so die weitere Benutzung des Atemschutzgerätes.
Ein Nachteil der vorstehend beschriebenen Zusatzeinrichtung ist, daß sie nicht einfach und schnell am Filter installiert werden kann, da der Dreieckbeutel sorgfältig positioniert wer­ den muß, so daß das Ein-Wege-Ventil genau am Filtereinlaß des Atemschutzgerätes zum Anliegen kommt oder zum Filtereinlaß hin ausgerichtet ist, um zu verhindern, daß der flexible Beutel vom Filter angesogen wird. Selbst wenn Filtereinlaß und Ein-Wege- Ventil anfangs funktionsgerecht ausgerichtet waren, besteht die Möglichkeit, daß sie im folgenden verrutschen und der Benutzer dadurch beim Atmen stark behindert wird.
Ein anderer Nachteil dieser Zusatzeinrichtung ist, daß sie an­ fällig für Leckwerden durch spitze Gegenstände und für andere Beschädigungen ist. Desweiteren ist es schwierig, den Dreieck­ beutel nach der Benutzung zu reinigen, da entweder in das Beu­ telinnere hinein gefaßt werden muß oder der Beutel nach außen umgekehrt werden muß, um kontaminierte Stoffe von den Ver­ schweißungen entlang der Kanten des Dreieckbeutels abzulösen. Noch ein weiterer Nachteil ist, daß der Dreieckbeutel recht vo­ luminös und massig ist, da er eine gesamte Filtereinheit auf­ nehmen muß. Schließlich ist es auch fraglich, ob mit dem Reiß­ verschluß eine ausreichende Abdichtung erreicht werden kann, um das Austreten kleiner Partikel aus dem Beutel zu verhindern, besonders um den Bereich herum, wo der Gesichtsmasken­ atmungsschlauch aus dem Beutel austritt.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine kleine, dauerhafte, einfach zu handhabende und gut abdich­ tende Filterabdeckung zu schaffen, die aus dem Filter eines Atemschutzgerätes herausfallende kontaminierte Stoffe auffängt und aufnimmt und die weitere Benutzung des Atemschutzgerätes ermöglicht, während der Benutzer eine Reihe von Dekontamina­ tionszonen und Reinigungsbereichen passiert.
Eine derartige Vorrichtung würde auch die Handhabung, die Lage­ rung und den Transport eines Atemschutzgerätes in einer nicht kontaminierten Umgebung vereinfachen, da es nicht unbedingt nach jeder Benutzung dekontaminiert zu werden braucht.
Die vorstehend genannte Aufgabe wird bei der eingangs beschrie­ benen Abdeckung erfindungsgemäß durch die Merkmale des kenn­ zeichnenden Teiles des Anspruches 1 gelöst.
Eine erfindungsgemäße Filterabdeckung umfaßt ein Gehäuse, das vorzugsweise aus einem halbstarren, leichtgewichtigen, nicht zerbrechlichen und nicht korrodierbaren Material hergestellt ist, wie z. B. Kautschuk oder Kunststoff.
Das Gehäuse ist dann sehr haltbar und desweiteren unempfind­ lich gegen Beschädigung durch spitze Gegenstände oder gegen an­ derweitige Beschädigung. Das Gehäuse ist den äußeren Abmessun­ gen einer Filtereinlaßseite angepaßt, so daß es einen Preß- oder Festsitz bildend auf diese aufgesetzt oder aufgeschoben werden kann. Das Gehäuse ist vorzugsweise rund, kann jedoch ei­ ner beliebigen Form des Filters angepaßt sein, für den die Fil­ terabdeckung bestimmt ist. Das Gehäuse der erfindungsgemäßen Abdeckung umfaßt eine Frontseite, einen äußeren Flansch sowie ein Verbindungsteil zwischen der Frontseite und dem äußeren Flansch. Dieses Verbindungsteil ist vorzugsweise eine Seiten­ wand, gegebenenfalls mit einer daran anschließenden, einen An­ schlag bildenden Schulter, wodurch ein bestimmter Abstand der Frontseite der Filterabdeckung vom Filter bzw. von der Filter­ einlaßseite und damit eine bestimmte Position der Filterabdec­ kung im montierten Zustand vorgegeben wird. In der Frontseite des Gehäuses befindet sich eine Ventilanordnung, die ein Ein- Wege-Ventil und vorzugsweise eine Ventilabdeckung aus Kunst­ stoff aufweist.
Beim Verlassen einer kontaminierten Umgebung stülpt der Benut­ zer eines Atemschutzgerätes die Filterabdeckung einfach und schnell über die Filtereinlaßseite des Filters seines Atem­ schutzgerätes, so daß eine luft- und wasserundurchlässige Ab­ dichtung zwischen der Wandung des Filters und dem daran anlie­ genden äußeren Flansch des Abdeckungsgehäuses erreicht wird. Diese Abdichtung kommt durch einen Preß- oder Festsitz des äu­ ßeren Flansches des Gehäuses um die Wandung des Filters herum zustande und sorgt dafür, daß durch Atmung in das Atemschutzge­ rät eingesogene Luft durch das Ein-Wege-Ventil in der Frontseite des Gehäuses hindurch in den Filter gelangt. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Filterabdeckung wird auch verhindert, daß kontaminierte Stoffe, Partikel oder Agglomerate von Partikeln, vom Filter durch die Filterabdeckung hindurch nach außerhalb gelangen können, wohingegen Luft ungehindert durch das Ein-Wege-Ventil in den Filter strömen kann. Die Filterabdeckung ist erfindungsgemäß so geschaffen, daß die Frontseite, die Ventilanordnung, die Filtereinlaßseite des Filters und das vorzugsweise als Seitenwand ausgebildete Verbindungsteil einen Behälter bilden oder umfassen, in welchem die vom Filter abfallenden Stoffe, Partikel etc. aufgefangen und gespeichert werden können. Durch Verwendung eines Ein-Wege-Ventils, vorzugsweise in Verbindung mit einer Ventilabdeckung, wird auch ein Austreten von kontaminierten Stoffen durch die Ventilanordnung sicher ausgeschlossen, und es wird zugleich ein Eindringen von Wasser in die Filterabdeckung bzw. in den Filter verhindert. Diese Anordnung erlaubt einem Benutzer, sein Atemschutzgerät während der Reinigungs- oder De­ kontaminationsprozesse in Reinigungszonen weiter zu benützen, ohne daß dadurch diese Bereiche durch kontaminierte Stoffe, Partikel etc. aus dem Filter belastet werden könnten. Auch die Handhabung, die Lagerung und der Transport von Filter und Atem­ schutzgerät in nicht kontaminierter Umgebung oder auch in einem sogenannten Reinbereich werden dadurch vereinfacht, daß der Filter nicht nach jedem Gebrauch dekontaminiert bzw. gereinigt zu werden braucht.
Beim Aufstecken oder Aufschieben einer erfindungsgemäßen Fil­ terabdeckung wird das Ein-Wege-Ventil automatisch funktionsge­ recht an der Filtereinlaßseite positioniert. Die Montage oder Anordnung der Filterabdeckung ist nicht nur sehr einfach, son­ dern es kann auch nicht zum Verrutschen des Ein-Wege-Ventils und somit zur Blockierung des Luftstroms wie beim Stand der Technik kommen. Hinsichtlich der Handhabung und der Lagerung ist die Kompaktheit der Filterabdeckung ein weiterer wesentli­ cher Vorteil. Auch die Reinigung der Filterabdeckung bereitet keinerlei Probleme, da ihr Inneres leicht zugänglich ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung sowie der zeichnerischen Darstellung eines bevorzugten Ausführungs­ beispiels der erfindungsgemäßen Filterabdeckung.
Fig. 1 zeigt eine Schnittansicht durch ein Filter mit einer erfindungsgemäßen Filterabdeckung.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weist die Filterabdeckung ein Ge­ häuse 1 und eine Ventilanordnung 2 auf. Das Gehäuse 1 umfaßt eine Frontseite 3, eine Seitenwand 4, eine Schulter 5 und einen äußeren Flansch 6. Die Schulter 5 verbindet die Seitenwand 4 und den äußeren Flansch 6, so daß die Seitenwand 4 und der äu­ ßere Flansch 6 im wesentlichen parallel, jedoch versetzt zuein­ ander angeordnet sind. Die Ventilanordnung 2 weist vorzugsweise eine Ventilabdeckung 7 und ein Ein-Wege-Ventil 8, z. B. ein Klappenventil, auf.
Das Gehäuse 1 ist vorzugsweise aus einem halbstarren, leichtge­ wichtigen, nicht zerbrechlichen sowie nicht korrodierbaren Ma­ terial, wie z. B. Kautschuk oder Kunststoff, hergestellt. Die inneren Abmessungen des äußeren Flansches 6 sind den äußeren Abmessungen einer Wandung 10 eines Filters 9, beispielsweise eines Atemschutzgerätes, angepaßt, so daß das Gehäuse 1 der Filterabdeckung einen Preß- oder Festsitz bildend auf die Wan­ dung 10 des Filters 9 aufgeschoben werden kann.
Die Abmessung der Seitenwand 4 in Montagerichtung der Filterab­ deckung ist vorzugsweise gleich der Abmessung der Ventilanord­ nung in besagter Richtung, so daß, wenn der äußere Flansch 6 auf den Filter 9 aufgeschoben und angepreßt wird, bis die Schulter 5 an einer vorderen Umrandung 11a des Filters 9 an­ liegt, die Ventilabdeckung 7 gerade in Kontakt mit einer Filtereinlaßseite 12 des Filters 9 ist. Die luftundurchlässige Abdichtung zwischen dem äußeren Flansch 6 und der Wandung 10 des Filters 9 sowie zwischen der Schulter 5 und der vorderen Umrandung 11a des Filters 9 verhindern auch, daß vom Filter 9 abgelöste, kontaminierte Partikel vom Behälter 13, der durch die Filtereinlaßseite 12 des Filters 9, die Seitenwand 4, die Frontseite 3 des Gehäuses 1 sowie durch die Ventilanordnung 2 gebildet wird, nach außerhalb des Filters bzw. der Filterabdec­ kung gelangen können. Diese Dichtungen stellen auch sicher, daß Luft ausschließlich durch die Ventilanordnung 2 ins Innere des Filters 9 gelangen kann. Vorstehend erläuterte Ausführungsform verhindert auch ein Eindringen von Wasser ins Filterinnere, so daß der Filter während des Duschens oder Absprühens zu Dekonta­ minationszwecken trocken bleibt und weiterbenutzt werden kann.
Die Ventilanordnung 2 ist vorzugsweise mittig in der Frontseite 3 des Gehäuses 1 angeordnet und läßt während eines Atemzuges Luft ins Gehäuseinnere bzw. in den Filter 9 strömen, verhindert dabei aber, daß kontaminierte, vom Filter 9 abgelöste Partikel, die in den Behälter 13 gefallen sind, durch das Ein-Wege-Ventil 8 nach außen gelangen. Die Ventilabdeckung 7 beschränkt die Öffnungsbewegung des Ein-Wege-Ventils 8, so daß dieses nicht an der Filtereinlaßseite 12 des Filters 9 anschlägt.
Bevor der Benutzer eines Atemschutzgerätes eine kontaminierte Umgebung verläßt, stülpt er mit einer einfachen, schnellen Handbewegung die Filterabdeckung über den Filter 9 seines Atem­ schutzgerätes. Die Verwendung der Filterabdeckung macht es dem Benutzer möglich, weiter durch sein Atemschutzgerät zu atmen, während er eine Dekontaminationszone passiert, um in einen nicht kontaminierten Reinbereich zu gelangen. Gleichzeitig nimmt der Behälter 13, der, wie vorstehend beschrieben, von der Filterabdeckung und vom Filter 9 gebildet wird, sämtliche kontaminierte Partikel, die sich vom Filter ablösen, auf und hindert sie daran, nach außerhalb zu gelangen.

Claims (9)

1. Abnehmbare Filterabdeckung für einen Filter eines Atem­ gerätes, insbesondere eines Atemschutzgerätes, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung ein halbstarres Gehäu­ se (1) mit einer Frontseite (3), einen äußeren Flansch (6), der so bemessen ist, daß er in luftdichtem Preßsitz auf eine Wandung (10) des Filters (9) aufsetzbar ist, wobei hierzwischen eine luftundurchlässige Abdichtung gebildet wird, sowie ein Verbindungsteil umfaßt, welches die Frontseite (3) mit dem äußeren Flansch (6) verbindet und die Frontseite (3) von einer Filtereinlaßseite (12) in einem Abstand hält, und daß die Abdeckung eine Ein- Wege-Ventilanordnung (2) aufweist, welche an dem halb­ starren Gehäuse (1) gehalten ist und welche den fortge­ setzten Gebrauch des Atemgerätes ermöglicht und sämtli­ che vom Filter abfallende Stoffe daran hindert, in die Umgebung zu gelangen, während die Abdeckung auf die Wan­ dung (10) des Filters (9) aufgesetzt ist.
2. Filterabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) aus einem leichtgewichtigen Material hergestellt ist.
3. Filterabdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (1) aus einem nicht zerbrech­ lichen Material hergestellt ist.
4. Filterabdeckung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäu­ se (1) aus einem nicht korrodierbaren Material herge­ stellt ist.
5. Filterabdeckung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein- Wege-Ventilanordnung (2) eine Ventilabdeckung (7) auf­ weist.
6. Filterabdeckung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein- Wege-Ventilanordnung (2) in der Frontseite (3) des Ge­ häuses (1) angeordnet ist.
7. Filterabdeckung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (9), die Ein-Wege-Ventilanordnung (2), der Frontbereich (3) sowie das Verbindungsteil in Form einer Seitenwand (4) einen Behälter (13) bilden zur Aufnahme sämtlicher vom Filter (9) abfallender Partikel.
8. Filterabdeckung nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ver­ bindungsteil, das die Frontseite (3) mit dem äußeren Flansch (6) verbindet und die Frontseite von der Filter­ einlaßseite in einem Abstand hält, eine Seitenwand (4) umfaßt, die nahtlos in die Frontseite (3) sowie in eine Schulter (5) übergeht, die ihrerseits nahtlos in den äu­ ßeren Flansch (6) übergeht, und daß die Seitenwandung (4) sich im wesentlichen parallel, jedoch von dem äuße­ ren Flansch (6) weg nach innen versetzt erstreckt, so daß die Schulter (5) benachbart zur Filtereinlaßseite (12) positionierbar ist, wobei eine festgelegte Montage­ position des Gehäuses (1) am Filter (9) geschaffen ist.
9. Filterabdeckung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventilabdeckung (7) in geringem Abstand zu der Filtereinlaßseite (12) angeordnet ist, wenn die Schulter (5) benachbart zur Filtereinlaßseite (12) angeordnet ist.
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