DE4139706A1 - Schutzvorrichtung fuer einen pulswellenfuehler - Google Patents

Schutzvorrichtung fuer einen pulswellenfuehler

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B46/00Surgical drapes
    • A61B46/10Surgical drapes specially adapted for instruments, e.g. microscopes

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzvorrichtung, um einen zum Herzschlag synchronen Pulswellenfühler, der an einer Extremität eines Lebewesens, welcne auf einem Auflager gelagert ist, angebracht ist, gegen eine Berührung durch medi­ zinisches Personal, wie einen Arzt oder eine Scnwester zu schützen.
Zur Überwachung des Blutdrucks oder zur Ermittlung einer arteriellen Pulswelle eines Patienten während oder nach einem chirurgiscnen Eingriff ist es übliche Praxis, eine Sonde oder einen Meßfühler an einer Extremität des auf einem Operationstisch liegenden Patienten anzubringen und dadurch eine vom Patienten synchron mit seinem Herzschlag er­ zeugte Pulswelle zu erfassen. Derartige zum Herzschlag syn­ chrone Pulswellenfühler umfassen beispielsweise eine auf­ blasbare Manschette zur Messung eines Blutdrucks eines Sub­ jekts durch Ermitteln einer oszillometrischen Pulswelle oder von Korotkoff′ Geräuschen, die von einem Oberarm oder Ober­ schenkel erzeugt werden, wenn der Luftdruck in der Man­ schette einer Änderung unterliegt, und einen Pulswellen­ fühler, der am Handgelenk eines Subjekts angebracht werden kann, um von einer Pulsader hervorgerufene Pulswellen im Handgelenk zu ermitteln, wobei die Arterie unter dem Fühler teilweise abgeflacht oder flachgedrückt wird.
Wenn ein Arzt oder eine Schwester den Patienten auf der Seite der Extremität, an welcher der Pulswellenfühler angebracht ist, während oder nach einem chirurgischen Eingriff behan­ delt, so können der Arzt oder die Schwester den Fühler berüh­ ren, wodurch dieser verschoben oder ein Geräusch erzeugt wird, das mit der Pulswelle vom Fühler vermischt wird. Hierdurch wird die Genauigkeit in der Ermittlung der Pulswelle herabge­ setzt. Wenn jedoch das medizinische Personal seine Tätigkeit durchführt, wobei die Aufmerksamkeit darauf gerichtet wird, den Pulswellenfühler nicht zu berühren, um die obigen Probleme zu vermeiden, dann wird die Wirksamkeit in der Durchführung dieser Tätigkeit vermindert.
Es ist insofern eine primäre Aufgabe der Erfindung, eine Vor­ richtung zum Schutz eines zum Herzschlag synchronen Pulswel­ lenfühlers, der an einer auf einem Auflager abgestützten Ex­ tremität einer Person angebracht ist, zu schaffen, um den Fühler gegenüber einer die Person auf oder von der Seite der Extremität oder des daran getragenen Fühlers behandeln­ den Personals so abzuschirmen, daß der Fühler nicht berührt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Meßfühler-Schutz­ vorrichtung zum Schutz eines an einer Extremität einer Person angebrachten, eine Pulswelle synchron zum Herzschlag ermit­ telnden Pulswellenfühlers gegenüber einem die Person auf der Seite der Extremität, die auf einem eine Seitenkantenfläche aufweisenden Auflager gelagert ist. Behandelnden gelöst, wobei sich diese Vorrichtung (a) durch eine ein zwischen das Auflager sowie einen Teil der Extremität, an welchem der Meßfühler ange­ bracht ist, eingesetztes ebenes Bauteil mit zwei einander ent­ gegengesetzten Enden bildende Einrichtung, (b) durch eine ein vom einen der einander entgegengesetzten Enden des ebenen Bau­ teils in einer von diesem weg verlaufenden Richtung sich er­ streckendes Schutzelement, das den Meßfühler gegen eine Berüh­ rung von seiten des medizinischen Personals abschirmt, bil­ dende Einrichtung und (c) durch eine einen von dem einen der einander entgegengesetzten Enden des ebenen Bauteils in zur Erstreckungsrichtung des Schutzelements entgegengesetzter Richtung verlaufenden Anschlag, der an der Seitenkantenfläche des Auflagers bei einer Berührung des Schutzelements durch das sich bewegende medizinische Personal zur Anlage gelangen kann und eine Verlagerung der Meßfühler-Schutzvorrichtung in der die Berührung hervorrufenden Bewegungsrichtung des medi­ zinischen Personals über eine begrenzte Strecke hinaus ver­ hindert, bildende Einrichtung auszeichnet.
Die oben beschriebene Meßfühler-Schutzvorrichtung wird derart verwendet, daß dann, wenn das Schutzelement zum medizinischen Personal hin gerichtet wird, das ebene Bauteil zwichen das Auflager und denjenigen Teil der Extremität, an welcher der Meßfühler angebracht ist, so weit eingeschoben wird, daß der Anschlag mit der Seitenkantenfläche des Auflagers in Berüh­ rung kommt. In diesem Zustand dient das Schutzelement der Vorrichtung dazu, den Meßfühler gegen eine Berührung durch das medizinische Personal, das sich um die Person von der Seite, auf der der Meßfühler an der Extremität der liegenden Person angebracht ist, aus kümmert, abgeschirmt wird. Die er­ findungsgemäße Schutzvorrichtung verhindert insofern in vor­ teilhafter Weise eine Berührung des Meßfühlers durch das Per­ sonal, so daß dadurch eine nachteilige Beeinflussung der vom Fühler ermittelten Pulswelle, was durch eine derartige Berüh­ rung hervorgerufen werden kann, unterbunden wird.
Da der Anschlag mit der Seitenkantenfläche des Auflagers zur Anlage kommt, wenn das Personal das Schutzelement be­ rührt, wird darüber hinaus die Schutzvorrichtung an einer Verlagerung über eine begrenzte Strecke in der Bewegungsrich­ tung des medizinischen Personals, die zur Berührung führt, hinaus, gehindert. Insofern gewährleistet die erfindungs­ gemäße Schutzvorrichtung, daß die ermittelte Pulswelle von nachteiligen Einflüssen aus Verlagerungen des Fühlers frei ist.
Das medizinische Personal kann deshalb seine Tätigkeit am Pa­ tienten ausführen, ohne die Aufmerksamkeit darauf zu Ienken, daß der Meßfühler oder das Schutzelement der Schutzvorrich­ tung nicht berührt werden. Insofern kann das medizinische Per­ sonal seine Tätigkeit mit höherer Effizienz vornehmen gegen­ über dem Fall, da eine soIche Schutzvorrichtung nicht zur An­ wendung gelangt und folglich große Sorgfalt darauf verwendet werden muß, den Pulswellenfühler nicht zu berühren.
Gemäß einem bevorzugten Merkmal der Erfindung umfaßt die das ebene Bauteil sowie das Schutzelement bildende Einrichtung ein erstes Konstruktionsteil mit haken- oder J-förmigem Querschnitt, wobei das ebene Bauteil dem geraden Teil und das Schutzelement dem gekrümmten Teil des im Querschnitt allge­ mein haken- oder J-förmigen Konstruktionsteils entspricht. Das erste Konstruktionsteil kann aus Kunstharz gebildet sein.
Gemäß einem weiteren MerkmaI der Erfindung umfaßt die den An­ schlag bildende Einrichtung ein zweites Konstruktionsteil mit allgemein L-förmigem Querschnitt, wobei der AnschIag dem kürzeren geraden Schenkel, der vom längeren geraden Schenkel des L-förmigen Querschnitts ausgeht, entspricht, und ist das zweite Konstruktionsteil am ersten Konstruktionsteil so befe­ stigt, daß sich der gekrümmte Teil des ersten Konstruktions­ teils und der kürzere gerade Schenkel des zweiten Konstruk­ tionsteils in jeweils entgegengesetzte Richtungen erstrecken. Das zweite Konstruktionsteil kann aus einem Metall gefertigt sein.
Gemäß einem noch weiteren Merkmal der Erfindung umfaßt die Schutzvorrichtung eine erste Befestigungseinrichtung, die ein erstes, an der einen von einander entgegengesetzten Flä­ chen des Schutzelements, welche eine Fläche zum ebenen Bau­ teil einen größeren Abstand als die andere Fläche hat, ange­ brachtes Befestigungselement und eine zweite Befestigungsein­ richtung, die ein zweites, längliches und flexibles Befesti­ gungselement aufweist, das an einem seiner längsliegenden End­ abschnitte am ebenen Bauteil so befestigt ist, daß dieser eine Endabschnitt vom Anschlag beabstandet ist, wobei das zweite Befestigungselement an seinem anderen längsliegenden Endabschnitt mit dem ersten Befestigungselement derart in Eingriff zu bringen ist, daß ein zwischenliegender Abschnitt des zweiten Befestigungselements um das Auflager sowie den Anschlag, die miteinander in Berührung sind, herumgeschlun­ gen wird.
In Übereinstimmung mit einem weiteren Merkmal der Erfindung umfaßt die Schutzvorrichtung eine an einer von einander ent­ gegengesetzten Flächen des ebenen Bauteils, welche eine Flä­ che vom zweiten Konstruktionsteil weiter als die andere Flä­ che entfernt ist, angebrachte Dämpfungsauflage, wobei die eine Fläche mittels der Dämpfungsauflage die Extremität der Person, an welcher der Meßfühler angebracht ist, abstützt.
Die genannte Aufgabe und weitere Ziele der Erfindung wie auch deren Merkmale und Vorteile werden aus der fol­ genden, auf die Zeichnungen Bezug nehmenden Beschreibung von derzeit bevorzugten Ausführungsformen des Erfindungs­ gegenstandes deutlich. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Meßfühler- Schutzvorrichtung;
Fig. 2 eine Frontansicht der Schutzvorrichtung von Fig. 1, wobei ein Teil weggelassen wurde;
Fig. 3 eine untere Ansicht der Schutzvorrichtung von Fig. ;
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung zur Erläuterung der Art der Verwendung der Schutzvorrichtung von Fig. 1;
Fig. 5 den Schnitt nach der Linie 5-5 in der Fig. 4;
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung einer Meßfühler- Schutzvorrichtung in einer Ausführungsform gemäß der Erfindung und die Art ihrer Anwendung.
In den Fig. 1-3 ist eine Meßfühler-Schutzvorrichtung 10 gemäß der Erfindung dargestellt. Diese Vorrichtung 10 umfaßt einen Hauptkörper oder ein erstes Konstruktionsteil 16, das beispielsweise aus transparentem, hartem Vinylchlorid-Kunst­ harz gefertigt ist, und ein zweites Konstruktionsteil 18 aus einem plattenförmigen Metall. Das erste Konstruktionsteil 16 enthält ein plattenförmiges, ebenes Bauteil 12 von allge­ mein rechteckiger Gestalt und ein gekrümmtes Teil 14, das sich von dem einen der einander entgegengesetzten Enden 15 und 17 des ebenen Bauteils 12 in einer allgemein zur Ebene dieses Bauteils 12 rechtwinkligen Richtung erstreckt. Die Dicke des Materials des gekrümmten Teils oder Schutzelements 14 ist gleich derjenigen des plattenförmigen, ebenen Bauteils 12. Das gekrümmte Teil 14 und das ebene Bauteil 12 sind ein­ stückig zu dem ersten Konstruktionsteil 16 ausgebildet, das somit einen J-förmigen oder hakenförmigen Querschnitt hat.
Das zweite Konstruktionsteil ist von allgemein rechteckiger Gestalt und mittels eines Paares von Senkkopfschrauben 24 an einen mittigen Teil einer außenliegenden Fläche 22 (einer unteren Fläche in Fig. 1) des ebenen Bauteils 12 des ersten Konstruktionsteils 16 geschraubt, und zwar in einer Rich­ tung, die rechtwinklig zu derjenigen ist, in welcher sich die beiden Enden 15 und 17 des ebenen Bauteils 12 gegen­ überliegen, wobei diese Richtung im folgenden als X-Richtung bezeichnet wird. Das zweite Konstruktionsteil 28 weist eine Abwinkelung 26 am einen seiner beiden entgegengesetzten En­ den auf, welches Ende mit dem einen Ende 15 des ebenen Bau­ teils 12 übereinstimmt, von welchem das gekrümmte Teil 14 ausgeht. Die Abwinkelung 26 erstreckt sich in einer zur Er­ streckungsrichtung des gekrümmten Teils 14 entgegengesetzten Richtung.
Die Schutzvorrichtung 10 umfaßt ferner eine Schwamm- oder Dämpfungsauflage 20, die an einem großen Teil einer lnnen­ fläche 18 des ebenen Bauteils 12 befestigt ist, wobei die­ ses große Teil seitwärts des gekrümmten Teils 14 angeord­ net ist. Ferner ist die Dämpfungsauflage 20 an einem kleinen Teil einer Innenfläche 19 des gekrümmten Teils 14 befestigt, welches Teil mit der Innenfläche 18 des ebenen Bauteils 12 kontinuierlich ausgebildet ist. Darüber hinaus umfaßt die Schutzvorrichtung 10 ein Paar von Einsteck- oder Einhakebefe­ stigungselementen 30 und ein Paar von länglichen, flexiblen Aufnahme- oder Ösenelementen 36. Das Paar Hakenbefestigungs­ elemente 30 ist an einer Außenfläche 21 des gekrümmten Teils so angebracht, daß diese Elemente 30 voneinander in der X- Richtung beabstandet sind. Jedes Ösenelement 36 ist an einem seiner längsliegenden Enden an der Außenfläche 22 des ebenen Bauteils 12 mittels einer Klemmplatte 32 und eines Paares von Senkkopfschrauben 34 befestigt. Die befestigten Enden der Ösenelemente 36 sind an beiden Seiten von und benachbart zu dem zur Abwinkelung 26 entgegengesetzten Ende des zweiten Konstruktionsteils 28 angeordnet.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 4 und 5 wird die Verwendung der Meßfühler-Schutzvorrichtung 10 mit dem oben beschrie­ benen Aufbau erläutert.
Die Fig. 4 zeigt einen Patienten 40, der mit seinem Rücken auf einem Operationstisch 38 liegt. Ein Armauflager 42 ist an einer Seitenfläche des Operationstischs 38 so angebracht, daß die Oberfläche des AufIagers 42 mit der Oberfläche des Operationstischs 38 bündig ist. Das Armauflager 42 hat eine längliche Rechteckgestalt und trägt den linken Arm 44 des Patienten 40. Ein durch eine gestrichelte Linie in Fig. 4 angedeuteter Arzt 46 behandelt den Patienten 40 auf oder von der Seite des Armauflagers 42. Beispielsweise führt der Arzt 46 einen chirurgischen Eingriff an der Brust oder dem Bauch des Patienten 40 aus.
Eine zur Blutdruckmessung dienende aufblasbare Manschette 48 ist um einen oberen Teil des Arms 44 des Patienten 40 ge­ legt, während ein Pulswellenfühler 50 am Handgelenk des Arms 44 mittels eines Bandes 52 angebracht ist. Der Oberarm des Patienten 40 wird durch die Manschette 48 einem Preßdruck ausgesetzt, wenn dieser ein Fluid unter Druck zugeführt wird, z. B. Druckluft von einer (nicht dargestellten) Druckquelle. Wenn der Fluiddruck in der Manschette, d. h. der auf die darun­ ter liegende Armarterie im Oberarm des Patienten 40 aufgebrach­ te Druck, einer Änderung unterliegt, werden ein systolischer und ein diastolischer Blutdruck des Patienten 40 auf der Grundlage der Pulswelle oder der Korotkoff′ Geräusche, die synchron mit dem Herzschlag des Patienten 40 von der Armar­ terie erzeugt werden, gemessen. Der Pulswellenfühler 70 umfaßt ein zylindrisches Gehäuse 54 und einen darin untergebrachten (nicht dargestellten) Druckwandler. Das Gehäuse 54 hat eine Bodenwand sowie eine Öffnung, und der Druckwandler ist aus der Öffnung des Gehäuses 54 heraus verlagerbar, und zwar wird der Druckwandler aus dem Gehäuse 54 nach außen verlagert, so daß er über das Hautgewebe gegen die Pulsader gepreßt wird. Auf diese Weise ermittelt der Druckwandler eine Puls­ druckwelle, die in der Pulsader des Patienten 40 synchron mit dessen Herzschlag hervorgerufen wird. Als Pulswellen­ fühler kann ein solcher zur Anwendung kommen, wie er in der JP-Patent-OS Nr. 3 (1991)-7140 (veröffentlicht am 14. Januar 1991) offenbart ist.
Bei dem vorliegenden Beispiel dient der Patient 40 als ein lebendes Subjekt, während der linke Arm 44 des Patienten die Extremität des Subjekts darstellt und der Arzt 46 das medi­ zinische Personal, das sich um den Patienten oder das Subjekt kümmert, sein soll. Zusätzlich dient das Armauflager 42 als eine die Extremität des Subjekts stützende Trageinrichtung, und die Manschette 48 sowie der Pulswellenfühler 50 dienen als ein zum Herzschlag synchroner Pulswellenfühler. Eine weitere Beschreibung der Blutdruckmessung unter Verwendung der Manschette 48 oder der Druckpulswellenermittlung unter Verwendung des Meßfühlers 50 kann entfallen, da das in der einschlägigen Technik bekannt und für das Verständnis der vorliegenden Erfindung nicht wesentlich ist.
Wie die Fig. 4 und 5 zeigen, werden zwei Schutzvorrichtungen 10 am Armauflager 42 verwendet, um jeweils die beiden Meßfüh­ ler (Manschette 48 und Meßfühler 50), die am Arm 44 ange­ bracht sind, gegen eine Berührung von seiten des Arztes 46 zu schützen. lm einzelnen wird zuerst das ebene Bauteil 12 des ersten Konstruktionsteils 16 einer jeden Schutzvorrich­ tung 10 zwischen den Oberarm oder das Handgelenk des Arms 44 sowie das Armauflager 42 eingeschoben, wobei das gekrümm­ te Teil 14 zum Arzt 46 hin gerichtet ist. Das Einschieben des Bauteils 12 geschieht so weit, bis die Abwinkelung 26 des zweiten Konstruktionsteils 28 mit einer Seitenkantenflä­ che 43 des Armauflagers 42 in Anlage ist. Anschließend werden die Manschette 48 und der Pulswellenfühler 50 an den ent­ sprechenden Stellen des linken Arms 44 jeweils angebracht, und dann werden die Manschette 48 sowie das Band 52 auf die an der Innenfläche 18 des ebenen Bauteils 12 ange­ brachte Schwammauflage 20 gelegt. Ferner werden zwei Ösen­ elemente 36 um das Armauflager 42 sowie die Abwinkelung 26, die miteinander in Berührung sind, geschlungen, um diese Ösenelemente 36 mit den zugeordneten Einhakebefestigungsele­ menten 30 unter einer geeigneten Spannkraft, die in den fle­ xiblen Ösenelementen 36 erzeugt wird, zum Eingriff zu brin­ gen. Beispielsweise können die Einhakebefestigungs- und Ösen­ elemente als Klettenverschluß ausgebildet sein.
ln dieser Lage werden die Schutzvorrichtungen 10 sicher ge­ gen eine Verlagerung in einer Richtung vom einen Ende 15 des ebenen Bauteils 12 zu dessen anderem Ende 17 hin, selbst wenn der Arzt 46 das gekrümmte Teil 14 berührt, gehalten. Zusätzlich wird verhindert, daß die Meßfühler-Schutzvorrich­ tungen 10 sowohl in einer entgegengesetzten Richtung vom ande­ ren Ende 17 zum ersten Ende 15 des ebenen Bauteils hin wie auch in einer zu dieser Richtung rechtwinkligen Richtung, d. h. in Längsrichtung des Armauflagers 42, verlagert werden. Die Höhe des gekrümmten Teils 14, gemessen vom Niveau der Innenfläche 18 des ebenen Bauteils 12, die in Fig. 1 mit A angegeben ist, wird beispielsweise mit 160-170 mm gewählt, so daß das gekrümmte Teil 14 wirksam die Manschette 48 und den Fühler 50, die am Arm 44 angebracht sind, gegen eine Be­ rührung von seiten des Arztes 46 abschirmt.
Bei der beschriebenen Ausführungsform dient das ebene Bauteil 12 als eine flache, zwischen das Auflager und die Extremi­ tät der Person einzuschiebende Einrichtung, das gekrümmte Teil dient als ein den Meßfühler gegen eine Berührung von seiten des medizinischen Personals abschirmendes Schutzele­ ment, und die Abwinkelung 26 bildet eine Einrichtung, die als Anschlag gegen die Seitenkantenfläche des Armauflagers zur Anlage kommt.
Wenn der Arzt 46 einen chirurgischen Eingriff am Patienten 40 auf der Seite des Arms 44 (oder des ArmaufIagers 42) vornimmt, während die Manschette 48 und der Pulswellenfüh­ ler 50 am linken Arm 44 zur Ermittlung der Pulswelle oder der Korotkoff′ Geräusche und zur Ermittlung der Druckpulswel­ le jeweils verwendet werden, so dienen, wie aus der vorste­ henden Beschreibung deutlich wird, die gekrümmten Teile 14 der Schutzvorrichtungen 10 der Abschirmung der Manschette 48 und des Fühlers 50 gegenüber einer Berührung von seiten des sich um den Patienten 40 herum bewegenden Arztes 46. Die Schutzvorrichtungen 10 verhindern insofern, daß die von der Armarterie her ermittelten Pulswellen- oder Korot­ koff′ Geräusche oder der auf deren Grundlage bestimmte Blut­ druck und die von der Pulsader ermittelte Druckpulswelle nachteilig durch eine Berührung zwischen dem Arzt 46 sowie der Manschette 48 oder dem Fühler 50, die am Arm 44 des Pa­ tienten 40 angebracht sind, beeinflußt werden.
Erfindungsgmeäß wird die Schutzvorrichtung am Armauflager 42 durch eine ausreichend große Haltekraft sicher befestigt, die durch die in Eingriff miteinander befindlichen Einhake­ befestigungs- und Ösenelemente 30, 36 hervorgerufen wird, wobei die Abwinkelung 26 des zweiten Konstruktionsteils 28 mit der langen Seitenkantenfläche 43 des Armauflagers 42 in Anlage ist. Wenn der Arzt 46 das gekrümmte Teil 14 des ersten Konstruktionsteils 16 der Schutzvorrichtung 10 be­ rührt, so wird das am zweiten Konstruktionsteil 28 befestig­ te erste Konstruktionsteil 16 mit Sicherheit an einer Verla­ gerung über eine bestimmte Strecke hinaus, in welcher sich der Arzt 46 bewegt, gehindert. Darüber hinaus wird eine Ver­ lagerung des ersten Konstruktionsteils 16 in der Richtung zum Arzt 46 hin und in der Längsrichtung des Armauflagers 42 unterbunden. Diese Anordnung trägt insofern dazu bei, zu verhindern, daß die Blutdruckmessung oder die Ermitt­ lung der Druckpulswelle nachteilig durch eine Verlagerung der Schutzvorrichtung 10 oder des ersten Konstruktionsteils 16 von dieser beeinflußt wird.
Durch Anwendung von einer oder mehreren Schutzvorrichtungen 10 kann der Arzt 46 seine Tätigkeiten ausführen, ohne darauf achten zu müssen, die Manschette 48 oder den Pulswellenfüh­ ler 50 nicht zu berühren, so daß sich der Arzt 46 gänzlich auf seine Arbeit, z. B. den chirurgischen Eingriff, konzen­ trieren kann. Die Schutzvorrichtung 10 gewährleistet somit, daß der Arzt 46 seine Tätigkeit mit höherer Effizienz gegen­ über dem Fall, da eine solche Schutzvorrichtung nicht verwen­ det wird, durchführen kann.
Bei der in Rede stehenden Ausführungsform gemäß der Erfin­ dung werden die Manschette 48 und das Band 52 (der Fühler 50), die am Arm 44 des Patienten 40 angebracht sind, auf der an der oberen Fläche 18 des ebenen Bauteils 12 angebrachten Schwamm- oder Dämpfungsauflage 20 gelagert. Diese Schwamm­ auflage 20 absobiert auf den Arm 44 übertragene Vibrationen, so daß in vorteilhafter Weise ein Bewegen des Armes unter­ drückt oder vermindert wird.
Die Erfindung bietet einen weiteren Vorteil insofern, als die Schutzvorrichtung 10 durch die miteinander in Eingriff befindlichen Einhake- und Ösenelemente 30, 36 am Armaufla­ ger 42 befestigt wird, weshalb die Schutzvorrichtung ohne Schwierigkeiten an geeigneten Stellen längs der Erstreckung des länglichen Auflagers 42 für einzelne Patienten mit unter­ schiedlichen Armlängen fest angebracht werden kann. Auch in dem Fall, daß verschiedene Armauflager unterschiedliche Quer­ schnittsflächen oder unterschiedliche Umfangslängen haben, wird die Schutzvorrichtung 10 ohne Schwierigkeiten an diesen sicher gehalten.
Wenngleich bei dem beschriebenen Beispiel das gekrümmte Teil 14 des ersten Konstruktionsteils 16 als Schutzelement der Schutzvorrichtung 10 dient, so ist es möglich, anstelle des gekrümmten Teils 14 ein zweites ebenes Bauteil zu verwenden, das sich in einer rechtwinkligen Richtung oder unter einem spitzen Winkel zur Ebene des ersten ebenen Bauteils 12 er­ streckt.
Obwohl vorgesehen wurde, das ebene und das gekrümmte Bauteil 12, 14 aus Kunstharz zu einem einstückigen ersten Konstruk­ tionsteil auszubilden, so besteht die Möglichkeit, dieses erste Konstruktionsteil 16 auch aus Metall zu fertigen. Alter­ nativ ist die Möglichkeit gegeben, anstelle des einstückigen ersten Konstruktionsteils 16 ein ebenes und ein gekrümmtes ( oder ebenes) Bauteil unabhängig voneinander auszubilden und die beiden Bauteile aneinander zu befestigen, um ein erstes Konstruktionsteil 16 zu schaffen.
Wenngleich bei der beschriebenen Ausführungsform das zweite, am ersten Konstruktionsteil 16 befestigte Konstruktionsteil 28 als der Anschlag der Schutzvorrichtung 10 dient, so kann ein solcher Anschlag einstückig mit einem ersten Konstruk­ tionsteil unter Verwendung eines geeigneten Materials, wie Kunstharz oder Metall, ausgebildet werden.
Anstelle der Einhake- oder Ösenelemente 30 und 36, die zur Befestigung der Schutzvorrichtung 10 am Armauflager 42 ver­ wendet werden, ist es ferner möglich, ein Verlängerungsteil zu verwenden, das sich vom freien Ende der Abwinkelung 26 des zweiten Konstruktionsteils 28 in einer Richtung zu dem Ende des zweiten Konstruktionsteils 28 hin erstreckt, wel­ ches zu demjenigen Ende, von dem die Abwinkelung 26 ausgeht, entgegengesetzt ist. In diesem Fall wirken das Verlängerungs­ teil und ein Teil des zweiten Konstruktionsteils 28, welches Teil zum Verlängerungsteil entgegengesetzt ist, miteinander zusammen, um die Seitenkantenfläche des Armauflagers 42 zwi­ schen sich zu halten. Alternatiav kann die Abwinkelung 26 am Armauflager 42 unter Verwendung einer oder mehrerer Schrau­ ben befestigt werden.
Um die Umfangskanten des gekrümmten Teils des ersten Konstruk­ tionsteils zu schützen, kann ein diese Kanten abdeckendes weiches Material, wie weiches Vinyl, verwendet werden.
Bei der beschriebenen Ausführungsform ist an dem ebenen Bau­ teil 12 des ersten Konstruktionsteils 16 die Schwammauflage 20 vorgesehen. Jedoch kann diese Auflage 20 auch weggelassen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der Verwendung einer weichen Gummiplatte anstelle der Schwammauflage 20.
Bei der beschriebenen Ausführungsform der Erfindung kommen zwei Schutzvorrichtungen 10 für die Manschette 48 bzw. den Pulswellenfühler 50, die zum Herzschlag synchrone Pulswellen- Meßfühler sind, zur Anwendung. Es ist jedoch möglich, eine einzige Schutzvorrichtung 10 für die Manschette 48 oder/und den Fühler 50 zu verwenden. Andererseits kann eine Schutzvor­ richtung 10 zur Abschirmung einer Oxymetriesonde, die optisch eine zum Herzschlag synchrone Pulswelle zur Überwachung der Blut-Sauerstoffsättigung eines Subjekts ermittelt, zur Anwen­ dung gelangen. Die Oxymetriesonde kann zusätzlich zur Man­ schette 48 und zum Fühler 50 oder an deren Stelle oder an­ stelle eines dieser beiden Fühler 48, 50 zum Einsatz kommen und an einem Finger des Patienten 40 angebracht werden. Wenn die Oxymetriesonde zusammen mit dem Pulswellenfühler 50 benutzt wird, kann eine einzige Schutzvorrichtung für diese beiden Fühler angewendet werden.
Die Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform gemäß der Er­ findung. Während die vorherige oder erste Ausführungsform sich auf den Fall bezieht, wobei der Arm 44 des Patienten 40 am in einer zum Operationstisch 38 rechtwinkligen Rich­ tung verlaufenden Armauflager 42 abgestützt wird, be­ zieht sich die zweite Ausführungsform nach Fig. 6 auf den Fall, wobei der linke Arm 44 eines Patienten 40 auf einer Matte 58, auf welcher der Patient 40 mit seinem Rücken liegt, gelagert ist. Eine Manschette 48 und ein Pulswellen­ fühler 50 sind am Arm 44 angebracht, und ein Arzt 46 führt einen chirurgischen Eingriff auf der Seite dieses Arms 44 des Patienten 40 aus. ln diesem Fall werden zwei Schutzvor­ richtungen 60 zur Abschirmung der Manschette 48 bzw. des Fühlers 50 verwendet. Diese Schutzvorrichtungen 60 haben weit­ gehend dieselbe Konstruktion wie die Schutzvorrichtungen 10 der ersten Ausführungsform mit der Ausnahme, daß diese Schutz­ vorrichtungen 60 die Einhakebefestigungs- und Ösenelemente 30, 36 nicht besitzen. Ebene Bauteile 12 der beiden Schutzvorrich­ tungen 60 werden zwischen die Matte 58 und einen Operations­ tisch 56, auf dem die Matte ausgebreitet ist, so weit einge­ schoben, daß Abwinkelungen 26 der Schutzvorrichtungen 60 mit einer Seitenkantenfläche 57 des Operationstisches 56 in Be­ rührung gelangen. Auf diese Weise werden die gekrümmten Teile 14 der beiden Schutzvorrichtungen 60 mit der Manschette 48 bzw. dem Fühler 50 ausgerichtet. Der Operationstisch 56 dient hierbei als eine Extremität einer Person lagernde Einrich­ tung. In diesem Fall können auch die Schutzvorrichtungen 10 der ersten Ausführungsform anstelle der Schutzvorrichtungen 60 verwendet werden.
Eine Meßfühler-Schutzvorrichtung gemäß der Erfindung ist zum Schutz eines zum Herzschlag synchronen Pulswellen-Meß­ fühlers, der am Arm eines auf seinem Rücken oder Bauch lie­ genden Patienten oder am Bein eines am Bauch oder Rücken lie­ genden Patienten angebracht ist, gegenüber einer Berührung von seiten eines Arztes, der den Patienten auf der Seite des Meßfühlers behandelt, von Nutzen.
Die Meßfühler-Schutzvorrichtung gemäß der Erfindung ist auch auf solche Fälle anwendbar, wobei Ärzte oder Schwestern unterschiedliche Arten von medizinischen Behandlungen oder Tätigkeiten außer chirurgischen Eingriffen ausführen.
Wenngleich die Erfindung unter Bezugnahme auf gegenwärtig bevorzugte Ausführungsformen und spezielle Einzelheiten dieser beschrieben wurde, so ist klar, daß dem Fachmann bei Kenntnis der vermittelten Lehre verschiedene Änderungen und Abwandlungen an den beschriebenen Ausführungsformen nahege­ legt sind, die jedoch als in den Rahmen der Erfindung fal­ lend anzusehen sind.

Claims (7)

1. Meßfühler-Schutzvorrichtung zum Schutz eines an einer Extremität (44) einer Person (40) angebrachten, eine Pulswelle synchron zum Herzschlag ermittelnden Puls­ wellenfühlers (48, 50) gegenüber einem die Person auf der Seite der Extremität, die auf einem eine Seitenkan­ tenfläche (43, 57) aufweisenden Auflager (42, 56) gela­ gert ist, behandelnden medizinischen Personal (46), gekennzeichnet
  • - durch eine ein zwischen das Auflager (42, 56) sowie einen Teil der Extremität (44), an welchem der Meßfühler (48, 50) angebracht ist, eingesetztes ebenes Bauteil (12) mit zwei einander entgegengesetzten Enden (15, 17) bil­ dende Einrichtung,
  • - durch eine ein vom einen (15) der einander entgegen­ gesetzten Enden des ebenen Bauteils (12) in einer von diesem weg verlaufenden Richtung sich erstreckendes Schutz­ element (14), das den Meßfühler (48, 50) gegen eine Be­ rührung von seiten des medizinischen Personals (46) ab­ schirmt, bildende Einrichtung und
  • - durch eine einen von dem einen (15) der einander entge­ gengesetzten Enden des ebenen Bauteils (12) in zur Erstrec­ kungsrichtung des Schutzelements (14) entgegengesetzter Richtung verlaufenden Anschlag (26), der an der Seitenkan­ tenfläche (43, 57) des Auflagers (42, 56) bei einer Be­ rührung des Schutzelements (14) durch das sich bewegende medizinische Personal zur Anlage gelangen kann und eine Verlagerung der Meßfühler-Schutzvorrichtung (10, 60) in der die Berührung hervorrufenden Bewegungsrichtung des medizinischen Personals über eine begrenzte Strecke hinaus verhindert, bildende Einrichtung.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die das ebene Bauteil (12) sowie das Schutzelement (14) bildende Einrichtung ein erstes Konstruktionsteil (16) mit allgemein J-förmigem Querschnitt umfaßt, wobei das ebene Bauteil (12) dem geraden Teil und das Schutzelement (14) dem gekrümmten Teil des im Querschnitt J-förmigen Konstruk­ tionsteils (16) entsprechen.
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Konstruktionsteil (16) aus Kunstharz besteht.
4. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die den Anschlag (26) bildende Einrichtung ein zweites Konstruktionsteil (28) mit allge­ mein L-förmigem Querschnitt umfaßt, wobei der Anschlag (26) dem kürzeren geraden Schenkel, der vom längeren gera­ den Schenkel des L-förmigen Querschnitts ausgeht, ent­ spricht, und daß das zweite Konstruktionsteil (28) am ersten Konstruktionsteil (16) so befestigt ist, daß sich der ge­ krümmte Teil (14) des ersten Konstruktionsteils und der kürzere gerade Schenkel (26) des zweiten Konstruktionsteils in entgegengesetzte Richtungen erstrecken.
5. Schutzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Konstruktionsteil (28) aus Metall besteht.
6. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet
  • - durch eine erste Befestigungseinrichtung, die ein erstes, an der einen (21) von einander entgegengesetz­ ten Flächen (19, 21) des Schutzelements (14), welche eine Fläche (21) zum ebenen Bauteil (12) einen größeren Abstand als die andere Fläche (19) hat, angebrachtes Befestigungs­ element (30) umfaßt, und
  • - durch eine zweite Befestigungseinrichtung, die ein zwei­ tes, längliches und flexibles Befestigungselement (36) um­ faßt, das an einem seiner längsliegenden Endabschnitte am ebenen Bauteil (12) so befestigt ist, daß dieser eine End­ abschnitt vom Anschlag (26) beabstandet ist, wobei das zwei­ te Befestigungselement (36) an seinem anderen längsliegen­ den Endabschnitt mit dem ersten Befestigungselement (30) derart in Eingriff zu bringen ist, daß ein zwischenliegen­ der Abschnitt des zweiten Befestigungselements (36) um das Auflager (42) sowie den Anschlag (26), die miteinander in Berührung sind, herumgeschlungen ist.
7. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine an einer (18) von einander ent­ gegengesetzten Flächen (18, 22) des ebenen Bauteils (12), welche eine Fläche (18) vom zweiten Konstruktionsteil (28) weiter als die andere Fläche (22) entfernt ist, angebrach­ te Dämpfungsauflage (20), wobei die eine Fläche (18) mit­ tels der Dämpfungsauflage (20) die Extremität (44) der Person (40), an welcher der Meßfühler (48, 50) angebracht ist, abstützt.
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