DE4211362A1 - Vorrichtung zur Bestimmung von Materialparametern durch Mikrowellenmessungen - Google Patents

Vorrichtung zur Bestimmung von Materialparametern durch Mikrowellenmessungen

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Mikrowellen-Transmissions- oder Reflexionsmessungen sind eine bekannte Methode, um Materialparameter, beispielsweise den Wasser­ gehalt, einer bestimmten Probe durch Wechselwirkung der Welle mit dieser Probe zu bestimmen. Hierbei werden z. B. der Frequenzgang der Dämpfung und der Phase der Mikrowelle in Abhängigkeit von dem zu bestimmenden Materialparameter der Probe ausgewertet.
Eine bekannte Möglichkeit besteht darin, in einen Hohlleiter die Probe einzubringen und dann die Transmissions- oder Reflexions­ messung durchzuführen. Diese Methode setzt voraus, daß von Zeit zu Zeit diskrete Proben des zu untersuchenden Stoffes entnommen und in geeigneter Form und Portionierung in das Innere eines Hohlleiters eingebracht werden.
Dieses Verfahren ist grundsätzlich auch bei flüssigen Proben anwendbar, setzt aber auch zusätzliche Arbeitsabläufe zur Entnahme einer Probe in definierten Zeitabschnitten voraus.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Mikrowellen-Meßverfahren der genannten Art so weiterzubilden, daß die kontinuierliche (In-Line) Messung solcher Medien möglich wird (insbesondere flüssiger Medien), die durch eine Rohrleitung geführt sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch den kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die Durchführung der Rohrleitung durch den Hohlleiter ermöglicht den ständigen Zugriff der Messung auf den jeweils zu bestimmenden Parameter, beispielsweise den Wassergehalt des durchströmenden Mediums und erlaubt somit insbesondere die Überwachung dieses Para­ meters, der sich in der Praxis oft innerhalb bestimmter Grenzen bewegen darf, die bei einzelnen Produkten auch gesetzlich vorge­ schrieben sein können.
Abhängig von der Art des zu messenden Mediums und den erwarteten Schwankungen oder Abweichungen können dann zweckmäßige Meßinter­ valle definiert werden, in denen der interessierende Material­ parameter bestimmt wird.
Damit ist eine vollautomatische Messung möglich geworden, es sind keinerlei Handgriffe zur Probenentnahme und Durchführung des Meßvorganges als solchen mehr erforderlich.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind den Unteransprüchen entnehmbar; ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung und die damit im einzelnen erzielbaren Vorteile werden nun anhand von Zeichnungen näher erläutert, es zeigen:
Fig. 1A . . . D Schematische Darstellungen zur Verdeutlichung des Arbeitsprinzips der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 einen Längsschnitt in der Ebene M-M′ der Fig. 2 durch ein Ausführungsbeispiel eines Hohl­ leiters,
Fig. 3 eine Aufsicht auf den Hohlleiter gemäß Fig. 2, und
Fig. 4 eine teilweise aufgebrochene Seitenansicht einer praktischen Anwendung des Hohlleiters der Fig. 2 und 3 bei einer Rohrleitung.
Fig. 1A zeigt das grundsätzliche Meßprinzip: Ein in einer Rohr­ leitung 10 (in der Zeichnung von oben nach unten) strömendes Medium soll hinsichtlich seines Wassergehaltes bestimmt werden. Hierzu dient ein Hohlleiter 50 mit rechteckigem Querschnitt Q, der an seiner Ober- und Unterseite jeweils eine Öffnung 50A, 50B aufweist, die von der Rohrleitung 10 durchstoßen wird. Beidseitig der Rohr­ leitung 10 werden an schematisch dargestellten Anschlüssen 60, 61 Mikrowellen ein- und ausgekoppelt, derart, daß diese Mikrowellen zwangsläufig die Rohrleitung und damit das auszumessende, darin strömende Medium durchsetzen und somit die meßbaren Eigenschaften der Mikrowelle (Dämpfung und/oder Phase) in auswertbarer Weise beeinflussen.
Die Rohrleitung 10 ist zu diesem Zweck aus nicht-leitendem, dielektrischem Material. Die Längsachse A-A′ der Rohrleitung 10 steht hierbei senkrecht auf der Längsachse M-M′ des Hohlleiters 50 derart, daß das in Fig. 1A schematisch dargestellte elektrische Feld E der magnetischen H10-Welle parallel zur Achse A-A′ der Rohrleitung 10 verläuft, wie dies durch die parallel angeordneten Pfeile in Fig. 1A angedeutet ist, deren Spitzen auf einer Sinus- Halbkurve entsprechend dem Feldverlauf des dort herrschenden elektrischen Feldes enden. Daraus ergibt sich, daß sich das Maximum der elektrischen Feldstärke dort befindet, wo die Welle den Durch­ messer der Rohrleitung 10 durchlaufen muß, wo also folglich die größte Dämpfung D zu erwarten ist. Durch Vergleich des Sinus- Verlaufs der Feldstärke E mit der hierzu senkrechten Querschnitts- Kreisfläche der Rohrleitung ist leicht zu erkennen, daß dem Abfall der elektrischen Feldstärke E zu den Rändern des Hohlleiters 50 hin eine etwa vergleichbare Abnahme der Schicht des zu durchstrahlenden Mediums gegenübersteht, so daß hier eine zumindest näherungsweise Kompensation erfolgt, in dem Sinne, daß die "zur Verfügung stehende" Feldstärke etwa der zu erwartenden Dämpfung proportional verläuft. Dies wirkt sich vorteilhaft auf die Meßempfindlichkeit und die Meßgenauigkeit aus, und hieraus ergibt sich, daß die verwendete Rohrleitung 10 den Querschnitt Q des eingesetzten Hohl­ leiters 50 möglichst vollständig ausfüllen sollte, was sich bei in der Regel vorgegebenem Rohrdurchmesser durch die Wahl einer zu einem entsprechenden Querschnitt Q führenden Mikrowellen- Meßfrequenz erreichen läßt.
Mit dieser in Fig. 1A schematisch dargestellten Meßanordnung lassen sich am Eingang 60 (HFin) beispielsweise Mikrowellen einspeisen, die dann nach Durchstrahlung des Mediums am Ausgang 61 (HFout) wieder ausgekoppelt werden und durch die Durchführung einer allgemein bekannten Messung in einer Auswerteeinheit 100, die im wesentlichen aus einer Messung der Dämpfung D und/oder der Phase Phi besteht, lassen sich die gewünschten Rückschlüsse auf den Wassergehalt des durch die Rohrleitung 10 strömenden Mediums ziehen.
Fig. 1B zeigt ein einfaches Ersatzschaltbild der in Fig. 1A perspektivisch dargestellten Prinzipanordnung, wobei von besonderem Interesse ist, daß die beiden Öffnungen 50A, 50B in den gegenüber­ liegenden Seitenwandungen des Hohlleiters 50 mit der durchgeführten Rohrleitung 10 zu Störungen der einfallenden Mikrowelle führen, die im Ersatzschaltbild der Fig. 1B näherungsweise durch eine zur Fehlanpassung führende Kapazität C repräsentiert sind.
Mißt man (Fig. 1C, 1D) mit einer Anordnung gemäß Fig. 1A gemäß Ersatzschaltbild 1B Dämpfung D und Phase ϕ (zunächst leer, das heißt, ohne durchströmendes Medium), so ergibt sich der in den Fig. 1C/1D mit durchgezogener Linie angegebene Verlauf, d. h., es bildet sich bei der Resonanzfrequenz x ein scharfer Einbruch bei der Dämpfung bzw. ein entsprechend scharfer Sprung bei der Phase Phi (bei gefüllter Rohrleitung 10 verschiebt sich die Resonanz­ frequenz entsprechend zu dem niedrigeren Wert x′).
Da bei der Bestimmung der Materialeigenschaften des Materials der Betrag und der Phasenverlauf beispielsweise einer Transmissions­ messung in Abhängigkeit von der Frequenz ausgewertet wird (Auswerteeinheit 100), ist es daher besonders wichtig, daß bei derartigen Messungen ein möglichst glatter (im Idealfall ein linearer) Verlauf dieser beiden Meßwerte in Abhängigkeit von der Frequenz erreicht wird.
Mit der in Fig. 1A schematisch skizzierten Meßanordnung sind bereits Messungen möglich, jedoch führen diese Resonanzerschei­ nungen aufgrund er Kapazität C zu quantitativ unbefriedigenden Meßergebnissen. Eine wesentliche Verbesserung läßt sich durch die im folgenden geschilderte Maßnahme erreichen, mit deren Hilfe der Funktionenverlauf in den Fig. 1C/1D die gestrichelte Kurve annimmt, d. h., mit deren Hilfe ein näherungsweise linearer oder zumindest glatter Verlauf dieser für die Auswertung wesentlichen Kurven erzielbar ist. Zur Erläuterung dieser (und weiterer) zusätzlicher Maßnahmen zur Erhöhung der Meßempfindlichkeit und zur Verbesserung der Meßgenauigkeit dienen die Fig. 2 bis 4:
Der Grundgedanke zur Verbesserung des Meßverhaltens besteht zunächst darin, den Einfluß der Kapazität C (Ersatzschaltbild 1B) durch Anordnung von Induktivitäten L1/L2 möglichst weitgehend zu kompensieren, die im Ersatzschaltbild 1B entsprechend der durch sie bewirkten Glättung der Funktionsverläufe in den Fig. 1C und 1D ebenfalls gestrichelt dargestellt sind.
Es hat sich herausgestellt, daß konstruktiv derartige Induktivi­ täten realisierbar sind, im Ausführungsbeispiel durch Verbindungs­ stege 51A . . . 51D, die sowohl in der Nähe der Wandungen der Rohr­ leitung 10, als auch in der Nähe der zur Rohrleitung 10 parallelen Wandungen des Hohlleiters 50 angeordnet sind und sich von der Oberseite des Hohlleiters 50 bis zur Unterseite erstrecken. Der "induktive Effekt" derartiger Bauelemente ist in der Lage, den die Messung grundsätzlich verfälschenden Effekt der durch die Öffnungen 50A, 50B geführten Rohrleitung 10 zumindest im wesentlichen zu kompensieren, so daß das durchströmende Medium sozusagen "pur" mit der Mikrowellen-Anordnung ausgemessen werden kann.
Zweckmäßigerweise sind hierbei die Verbindungsstege 51A . . . 51D symmetrisch angeordnet, Formgebung und Anzahl dieser Stege sind in gewissen Grenzen wählbar und von der Dimensionierung des Hohlleiters im konkreten Anwendungsfall abhängig und im konkreten Einzelfall empirisch bestimmbar.
In der Aufsichtsdarstellung der Fig. 3 ist erkennbar, daß im Gegensatz zum angestrebten Optimum der Durchmesser 2R der Öffnungen 50A/50B (entsprechend dem Außendurchmesser der Rohrleitung 10) geringfügig kleiner ist als die in der gleichen Richtung liegende lichte Breite B des Hohlleiters 50; dies kann darauf beruhen, daß bei vorgegebenem Durchmessser 2R die Mikrowellensende-Frequenz (beispielsweise aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen) nicht genau so gewählt werden kann, daß die Idealbedingung B = 2R erfüllt ist. In diesem Fall ist es zweckmäßig, die beiden sich bildenden Spalte 52A/52B zwischen der Rohrwandung und den parallelen Seitenwandungen des Hohlleiters durch eine geeignete Absorberschicht 52A/52B abzu­ dämpfen, um die dort auftretenden Feldkomponenten von der Messung auszuschließen, da diese im Endeffekt zur Messung eines Misch- Dielektrikums führen würden und somit die Meßempfindlichkeit beeinträchtigen würden.
Eine Detaildarstellung der konstruktiven Ausgestaltung einer Durchführung einer Rohrleitung 10 durch einen Hohlleiter 50 zeigt Fig. 4:
Das durch den Hohlleiter 50 führende Stück der Rohrleitung 10 wird gebildet von einem für elektromagnetische Wellen transparenten Teilstück 10A, wobei der Übergang von metallischen, üblicherweise verwendeten Anschlußleitungen 11A, 11B zu diesem Teilstück 10A beispielsweise mittels in der Lebensmittelindustrie verwendeten ("Schaulaterne") Konstruktionen durchgeführt werden kann, bei denen ein Glas- oder Keramikrohr als Teilstück 10A mit Hilfe zweier Metallflansche 13A/13B in die metallischen Rohrleitungsabschnitte 11A, 11B übergeführt werden kann. Hierfür sind insbesondere Flansche 12A, 12B vorgesehen, in deren Innennut das Teilstück 10A aufsitzt, wobei Dichteinlagen 14A, 14B eine Abdichtung gegen Wasser der Rohr­ leitung einerseits gegenüber dem Hohlleiter-Meßsystem andererseits zwischengelegt sind. Der untere, am Hohlleiter 50 anliegende Flansch 12B wird hierbei mit einer Dichtung 14B aus weichem Zinn abgedichtet, der obere Flansch 12A, der auf dem Teilstück 10A aufliegt, wird mit einer zusätzlichen Nut versehen und dort wird ein konventioneller Dichtring 14A eingelegt.
Die zum Verspannen der Flansche notwendigen Bolzen 20 werden durch Hülsen geführt, die durch den Hohlleiter 50 geführt sind, vorzugs­ weise durch die "Ersatzinduktivitäten", die Stege 51A . . . 51D. An ihren Eintrittsstellen auf der Ober- und Unterseite des Hohlleiters sind diese Hülsen dicht geschweißt.
Ein weiteres Merkmal verbessert die Qualität der Mikrowellen­ messung:
Koaxial zu den Öffnungen 50A, 50B des Hohlleiters 50 ist ein zylindrischer, metallischer Aufsatz 54 aufgebracht, der die Wandung des Teilstückes 10A der Rohrleitung 10 eng anliegend umschließt.
Dieser Rohraufsatz 54 erfüllt im wesentlichen zwei Aufgaben; er verhindert einerseits, daß elektromagnetische Wellen aus dem Hohl­ leiter 50 austreten und in die Umgebung abgestrahlt werden, außerdem wird verhindert, daß elektromagnetische Wellen in den Hohlleiter 50 eingekoppelt werden, die das Meßergebnis verfälschen könnten.
Dies kann darauf beruhen, daß über die metallische Wandung des Hohlleiters die Längsströme, die von der Mikrowelle im Hohlleiter induziert werden, auf die gegenüberliegende Seite zur Auskoppel­ stelle gelangen können. Dadurch wird erreicht, daß auch beim Durchgang der Mikrowelle durch das Meßmedium deren Charakter als Hohlleiterwelle die in Richtung der Leitung geführt wird, erhalten bleibt. Dies trägt ebenso wie die oben beschriebenen "Ersatz­ induktivitäten" zur Verbesserung des Übertragungsverhaltens der Mikrowellenanordnung bei. Die Längsströme, die über den zylindrischen Aufsatz 54 fließen, können in der Rohrleitung selbst ebenfalls eine Hohlleiterwelle vom Typ H11 anregen, dies ist für die Messung jedoch von untergeordneter Bedeutung.
Die Anordnung solcher zylindrischer Aufsätze, wie des zylindrischen Aufsatzes 54, muß so erfolgen, daß störende Reflexionen am Übergang vom Teilstück 10A zu den Metallflanschen keine Rückwirkungen auf die Feldverteilung im Inneren des Hohlleiters haben. Grundsätzlich können nämlich die Feldkomponenten, die in das nicht-leitende Rohr eindringen, an den metallischen Flanschen reflektiert werden und wegen der geringen Dämpfung des nicht-leitenden Rohres muß dafür gesorgt werden, daß diese vom unteren und oberen Flansch reflektierten Feldkomponenten gegenphasig überlagert werden, so daß sie sich gegenseitig auslöschen und die Feldverteilung im Inneren des Hohlleiters nicht mehr beeinträchtigen.
Dies wird dadurch gewährleistet, daß die Länge x als Funktion von n und λε des zylindrischen Aufsatzes 54 nach der Gleichung
gewählt ist, mit ε=Dielektrizitätskonstante und λε = Mikrowellen-Wellenlänge. Diese "Auslöschbedingung" gewährleistet den angestrebten Effekt.
Grundsätzlich kann dies auch dadurch erreicht werden, daß auf den beiden gegenüberliegenden Öffnungen jeweils ein zylindrischer Aufsatz realisiert wird, die dann unterschiedliche Länge haben müssen. Die im Ausführungsbeispiel dargestellte Lösung mit einem einzigen, einseitig angeordneten zylindrischen Aufsatz 54 zeigt sich jedoch als die konstruktiv einfachste.
Zweckmäßigerweise sind hierbei die Länge des Teilstückes 10A und die Länge des zylindrischen Aufsatzes 54 so aufeinander abgestimmt, daß der Aufsatz 54 in der Ringnut des Flansches 12A das Teilstück 10A um die Dicke der Dichtungseinlage 14A überragt, so daß hierdurch eine gute Hochfrequenz-Abdichtung erreicht wird.
Die Anordnung wurde oben am Beispiel eines Rechteck-Hohlleiters beschrieben, grundsätzlich ist es jedoch genausogut möglich, einen Rundhohlleiter einzusetzen, wobei dann die magnetische Grundwelle, die das Medium durchsetzt, die H11-Welle ist.

Claims (12)

1. Vorrichtung zur Bestimmung von Materialparametern, insbesondere des Wassergehalts, an einem in einer im Bereich der Messung zumindest teilweise aus dielektrischem Material bestehenden Rohrleitung geführten dielektrischen Medium mit hinreichend geringen dielektrischen Verlusten, durch Mikrowellen- Transmissions- oder Reflexionsmessungen, mit einem in Wechselwirkung mit dem Medium stehenden Mikrowellen-Sende­ /Empfangssystem, dadurch gekennzeichnet, daß das Mikrowellensystem ein die Rohr­ leitung (10) zumindest teilweise umschließender Hohlleiter (50) ist, dessen Transmissions-/Reflexionssignal kontinuierlich oder taktweise ausgewertet wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrleitung (10) den Hohlleiter (50) durch gegenüberliegende Öffnungen (50A, 50B) derart durchsetzt, daß das wechselwirkende elektrische Feld (E) der sich ausbildenden Mikrowelle praktisch vollständig das Medium beaufschlagt, und hierbei die Achse (A- A′) der Rohrleitung (10) mit der Richtung des elektrischen Feldes (E) im Hohlleiter (50) übereinstimmt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlleiter (50) ein Rechteckhohlleiter ist, wobei die Öffnungen (50A, 50B) an gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser (2R) der Rohrleitung (10) gleich oder gering­ fügig geringer ist als die senkrecht zur Rohrleitung (10) und senkrecht zur Längsachse (M-M′) des Hohlleiters (50) gemessene lichte Breite (B) des Hohlleiters (50), so daß die Rohrleitung (10) den Querschnitt (Q) des Hohlleiters vollständig oder fast vollständig ausfüllt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die von den beiden Öffnungen (50A, 50B) des Hohlleiters (50) verursachte Kapazität durch als Induktivität (L1, L2) wirkende Bauelemente im Bereich der Rohrleitung (10) bzw. der Öffnungen (50A, 50B) zumindest näherungsweise kompensiert wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauelemente aus leitenden Verbindungsstegen zwischen den beiden gegenüberliegenden Seiten des Hohlleiters (50) und parallel zur Lächsachse (A-A′) der Rohrleitung (10) ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindes­ tens zwei, vorzugsweise vier Verbindungselemente (51A . . . , . . . D) vorgesehen sind, die sich in unmittelbarer Nähe sowohl der Wandung der Rohrleitung (10), als auch an die parallel zur Längsachse (A-A′) der Rohrleitung (10) verlaufenden Seitenwandungen des Hohlleiters (50) befinden.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4-6, dadurch gekennzeichnet, daß ein zwischen der Wandung der Rohrleitung (10) und den gegen­ überliegenden Seitenwandungen des Hohlleiters (50) verbleibender Spalt (52) durch eine Absorberschicht (53) ausgefüllt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrleitung (10) im Bereich der Messung aus einem dielektrischen Teilstück (10A) besteht und daß zylindrische Aufsätze auf den Öffnungen des Hohlleiters (50) koaxial aufsitzen, deren Innen­ durchmesser zumindest im wesentlichen gleich dem Außenquer­ schnitt des Teilstücks (10A) ist, so daß die Struktur eines Kreuzes gebildet wird, derart, daß das dielektrische Teilstück (10A) zumindest näherungsweise vollständig abgeschirmt wird, damit der Anteil der Mikrowelle, der in die Rohrleitung (10) eintritt, in dieser geführt wird.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zylindrischen Aufsätze ungleich lang sind, so daß im Grenzfall (nur ein einziger Aufsatz (54)) eine T-Struktur entsteht, derart, daß sich die an elektrischen Störstellen im Rohrlei­ tungssystem (insbesondere an den Übergängen vom dielektrischen Teilstück (10A)) auf die elektrisch leitenden Anschlußleitungen (11A, 11B) auftretenden Reflexionen im Bereich des Hohlleiters (50) weitgehend kompensieren und somit deren Störeinfluß auf die Messung minimiert wird.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktstellen zwischen dielektrischem Teilstück (10A) und Hohlleiter (50) wasserdicht ausgeführt sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung zwischen Hohlleiter (50) und Rohrleitung (10) Schraub- und/oder Bolzenelemente (20) vorgesehen sind, die durch die Verbindungsstege (51A . . . D) durchgeführt sind.
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