DE4221502C1 - - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61F—FILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
- A61F13/00—Bandages or dressings; Absorbent pads
- A61F13/14—Bandages or dressings; Absorbent pads specially adapted for the breast or abdomen
- A61F13/146—Shoulder bandages or bandaging garments
-
- Y—GENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
- Y10—TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
- Y10S—TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
- Y10S128/00—Surgery
- Y10S128/19—Clavicle splint
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schultergelenkbandage mit einem
den Oberarm umschließenden Schlauchabschnitt und einer sich hieran
anschließenden Schulterkappe, an deren halsseitigen Rand Haltegurte
ansetzen, von denen der eine als Rückengurt diagonal den Rücken über
quert und unter der Achselhöhle der der Schulterkappe gegenüberliegen
den Schulter die Hüfte umfaßt, während der andere mindestens teilweise
als Brustgurt über die Brustseite zu dieser Hüfte geführt ist, wo sich
Rücken- und Brustgurt kreuzen und sich auf der jeweils anderen Körper
seite in Richtung auf die andere Hälfte fortsetzen.
Eine derartige Schultergelenkbandage ist in dem DE-GBM 90 10 801.9
und der DE-PS 37 04 288 bekannt. Diese Schultergelenkbandage dient
dazu, zur Nachbehandlung von operativen Eingriffen am Schultergelenk
die verletzte Schulter zu bandagieren, um Schmerzen zu lindern und den
Heilungsprozeß zu unterstützen, wobei dem Schultergelenk ein erheblicher
Bewegungsspielraum erhalten bleibt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte Schultergelenk
bandage in einer Weise umzugestalten, daß sie im Gegensatz zu der bei
der bekannten Schultergelenkbandage verfolgten Zielrichtung eine Ruhig
stellung des Schultergelenks bewirkt. Erfindungsgemäß geschieht dies
dadurch, daß beide Fortsetzungen bei an die betreffende Hüfte angeleg
tem Oberarm diesen gegensinnig von der Hüftseite her umschlingen,
wobei das Ende jeder Fortsetzung nach Umschlingung des Oberarms
jeweils an derselben Fortsetzung befestigt ist.
Die bei der bekannten Schultergelenkbandage lediglich miteinander
verbundenen Fortsetzungen werden bei der erfindungsgemaßen Schulterge
lenkbandage dazu benutzt, durch gegensinnige Umschlingung des Ober
arms diesen sowohl an die betreffende Körperseite heranzuziehen als
auch in Richtung nach vorne und nach hinten einen gewissen Zug
auszuüben, wobei sich diese Kräfte wegen der Umschlingung des Ober
arms sowohl von der Brustseite als auch von der Rückenseite her gegen
seitig kompensieren, für den Oberarm als Zug insofern nicht in Erschei
nung treten. Wegen der gegenseitigen Umschlingung bleibt dabei auch
die gegenseitige Fixierung der Fortsetzungen erhalten, obwohl deren
Enden jeweils an der selben Fortsetzung befestigt sind, da jede in der
Fortsetzung wirkende Zugkraft über den fixierten Oberarm von der
jeweils anderen Fortsetzung aufgefangen wird. Um das Anlegen der
Schultergelenkbandage zu erleichtern, und eine Anpassung an unterschied
liche Armumfänge zu ermöglichen, gestaltet man diese zweckmäßig so,
daß der Schlauchabschnitt, daß der Schlauchabschnitt zur erleichterten
Aufnahme des Oberarms längsgeschlitzt ist und entlang des Schlitzes
jeweils die andere Seite überdeckende Laschen mit Klettverschluß an
geordnet sind.
Um den beiden Haltegurten hinsichtlich ihrer gegenseitigen Lage nach
überqueren des Rückens bzw. der Brust zu stabilisieren, kann man die
beide Haltegurte an ihrer Kreuzungsstelle in einer Kreuzschnalle gegen
seitig halten, und zwar jeweils einzeln gegenüber der Kreuzschnalle
verschiebbar. Durch die Verschiebbarkeit jedes einzelnen Haltegurtes läßt
sich die Lage der Kreuzungsstelle im Bereich der der Schulterkappe
gegenüberliegenden Hüfte in einfacher Weise einstellen, so daß sich für
die Länge der Fortsetzungen und deren Umschlingung des Oberarms
ausreichende Längen ergeben.
Für die Befestigung der Enden der Fortsetzungen an diesen selbst
versieht man die Enden der Fortsetzung zweckmäßig mit einem Klettver
schluß.
In diesem Falle gestaltet man die Schultergelenkbandage zweckmäßig aus
Flauschmaterial, wobei die Enden der Fortsetzungen mit Klettband
versehen sind.
Um auf dem Unterarm zuverlässig zu fixieren, kann man eine Man
schette zur Aufnahme des Unterarms vorsehen, die um die bauchseitige
Fortsetzung des betreffenden Haltegurts geschlungen ist. Da die bauch
seitige Fortsetzung von der Kreuzungsstelle zum umschlungenen Oberarm
fest am Bauch anliegt, ist auch die Manschette festgehalten, wodurch ein
von der Manschette getragender Unterarm ebenfalls solide fixiert ist.
Um dem Patienten die Möglichkeit zu geben, je nach Art der Behand
lung den Unterarm bewegen und wieder fixieren zu können, gestaltet
man die Manschette zweckmäßig so, daß diese aus einem Band gebildet
ist, dessen Enden mittels eines Klettverschlusses zusammengefügt sind.
Bei Öffnen des Klettverschlusses kann die Manschette leicht abgenommen
werden und gibt damit dem Unterarm über das Ellenbogengelenk seine
Beweglichkeit. Mit Anlegen der Manschette wird dann der Unterarm
wieder fixiert.
In den Figuren ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es
zeigen:
Fig. 1 die Frontansicht eines Patienten mit angelegter
Schultergelenkbandage, die einen Schlauchabschnitt
und eine anschließende Schulterkappe aufweist,
Fig. 2 eine in der Bandage enthaltene Kreuzschnalle,
Fig. 3 die Rückenansicht eines Patienten,
Fig. 4 die Seitenansicht der Schulterkappe,
Fig. 5 die Frontansicht des Patienten mit der den Unter
arm tragenden Manschette.
Fig. 1 zeigt einen Patienten 1 mit angelegter Schultergelenkbandage 2,
die die Schulterkappe 4 enthält. Die Schulterkappe 4 legt sich satt um
die Schulter des Patienten 1 und umfaßt mit ihrem Schlauchabschnitt 3
dessen Oberarm. Zum Anziehen der Schultergelenkbandage 2 wird der
Unterarm 5 durch den Schlauchabschnitt 3 hindurch geführt, bis dieser
in den Bereich des Oberarms 6 gelangt, wobei sich die nach innen hin
offene Schulterkappe 4 um die Schulter legt. Um der Schultergelenkban
dage 2 einen sicheren Sitz am Körper des Patienten 1 zu geben, sind
zwei Haltegurte vorgesehen, die an der Befestigungsstelle 7 zusammen an
dem dem Hals zugewandten Rand der Schulterkappe 4 befestigt sind.
Von der Befestigungsstelle 7 verläuft der eine Haltegurt 8 unterhalb des
Nackens des Patienten 1 zu der der Schulterkappe 4 gegenüberliegenden
Schulter des Patienten, wo er in den Brustgurt 9 übergeht. Der andere
Haltegurt verläuft von der Befestigungsstelle 7 als diagonal über den
Rücken verlaufender Rückengurt 10 zu der dem Schlauchabschnitt 3
gegenüberliegenden Hüfte, wo sich Rückengurt 10 und Brustgurt 9
kreuzen. An dieser Kreuzungsstelle 11 ist eine in der Fig. 2 dargestellte
Kreuzschnalle 12 vorgesehen, durch die die sich in ihr kreuzenden Gurte
also der Rückengurt 9 und der Brustgurt 10, gegenseitig festgehalten
werden. Die Kreuzschnalle 12 ist mit vier Langlöchern 13 versehen,
wobei jeweils gegenüberliegende Langlöcher zur Einfädelung jeweils eines
Gurtes dienen. Hierdurch ist gewährleistet, daß jeder Gurt für sich durch
die Kreuzschnalle 12 hindurchgeschoben werden kann, so daß also die
Kreuzschnalle 12 gegenüber jedem einzelnen Gurt verschiebbar bleibt.
Von der Kreuzungsstelle 11 setzt sich der Rückengurt 10 in der Fort
setzung 14 fort. Der Brustgurt 9 geht hier in seine Fortsetzung 15 über.
Mit diesen beiden Fortsetzungen wird die Ruhigstellung des Oberarms 6
auf folgende Weise herbeigeführt. Die Fortsetzung 14, die über den
Bauch des Patienten 1 verläuft, ist von hinten her um den Schlauch
abschnitt 3 herumgeschlungen und nach Umschlingung an der Vorderseite
der Fortsetzung 14 befestigt. In entsprechender Weise ist die über den
Rücken verlaufende Fortsetzung 15 zwischen dem Körper des Patienten
1 und dem Oberarm 6 hindurchgeschlungen und umschlingt daher von
vorne her den Schlauchabschnitt 6, wonach das betreffende Ende der
Fortsetzung 14 auf der Rückenseite des Patienten an dieser befestigt ist.
Auf diese Weise ist der Oberarm 6 des Patienten 1 durch zwei gegen
sinnig verlaufende Schlaufen gehalten, die einerseits den Oberarm 6 an
den Körper des Patienten 1 heranziehen und andererseits verhindern, daß
der Patient mit seinem Oberarm 6 etwa eine Schwingbewegung ausführt.
Mit den beiden Umschlingungen des Oberarms 6 durch die Verlängerung
14 und 15 wird der Oberarm 6 unter gegenseitiger Aufhebung etwaiger
Zugkräfte sicher in seiner herabhängenden Lage gehalten.
Fig. 3 zeigt die Rückansicht des Patienten 1, aus der die Führung der
beiden Haltegurte über den Rücken hervorgeht. Dargestellt ist wieder die
Schulterkappe 4 und der Schlauchabschnitt 3 sowie der eine Haltegurt 8
der im Bereich des Nackens des Patienten 1 von der Befestigungsstelle
7 zu der der Schulterkappe 4 gegenüberliegenden Schulter des Patienten
verläuft und hier in den gestrichelt gezeichneten Brustgurt 9 übergeht.
Von der Befestigungsstelle 7 verläuft diagonal über den Rücken des
Patienten 1 der Rückengurt 10, der sich mit dem Brustkorb 9 in der
Kreuzungsstelle 11 trifft. Von dieser Kreuzungsstelle aus verläuft die
Fortsetzung 14 des Rückengurts 10 über den Bauch des Patienten 1,
während die Fortsetzung 15 des Brustgurtes 9 über den Rücken des
Patienten 1 verläuft. Im Bereich des Schlauchabschnitts 3 umschlingen
dann die Fortsetzungen 14 und 15 den Schlauchabschnitt 3, und zwar
derart, daß die Fortsetzung 14 von der Bauchseite her nach hinten hin
zwischen dem Schlauchabschnitt und dem Körper des Patienten 1 durch
tritt um auf der Rückenseite des Patienten 1 den Schlauchabschnitt 3 zu
umschlingen, wonach die Fortsetzung 14 mit ihrem Ende 16 an der Fort
setzung 14 befestigt ist. Umgekehrt tritt die Fortsetzung 15 vom Rücken
des Patienten 1 her zwischen dessen Körper und dem Schlauchabschnitt
3 nach vorne durch, um den Schlauchabschnitt 3 zu umschlingen, wor
aufhin dann die Fortsetzung 15 auf der Frontseite um den Schlauch
abschnitt 3 gelegt ist und mit ihrem Ende 16a an der Fortsetzung 15
haftet.
Fig. 4 zeigt die Schulterkappe 4 und den Schlauchabschnitt 3 allein.
Der Schlauchabschnitt 3 ist hier mit dem Längsschlitz 17 versehen, der
sich zum leichteren Anlagen der Schultergelenkbandage öffnen läßt. Um
den Schlauchabschnitt 3 zu schließen, sind die Laschen 18 vorgesehen,
die abwechselnd den Schlitz 17 übergreifen und als Klettverschluß ausge
bildet sind, so daß mit Andrücken der Lappen 18 gegen das Material
des Schlauchabschnitts 17 dieser geschlossen wird.
In Fig. 5 ist die Manschette 19 dargestellt, die zur Ruhigstellung des
Unterarms 5 dient und um die bauchseitig verlaufende Fortsetzung 14
geschlungen ist. Die Manschette 19 hängt also gewissermaßen an der
Fortsetzung 14. Bei in die Manschette 19 eingestecktem Unterarm 5 ist
dieser so festgehalten, daß er praktisch nicht bewegt werden kann. Dies
hängt auch von der Straffheit der Umschlingung des Unterarms 5 durch
die Manschette 19 ab. Damit die Manschette 19 leicht angelegt werden
kann, ist sie nach Art eines Bandes ausgebildet, daß mit seinen Enden
durch überlappende Klettverschlüsse zusammengehalten wird. Zum Ein
sschieben des Unterarms 5 werden die Klettverschlüsse geöffnet, woraufhin
das betreffende Band als Manschette um den Unterarm geschlungen
werden kann, woraufhin mit Schließen der Klettverschlüsse 20 die Man
schette sich fest um den Unterarm 5 legt und diesem damit arritiert.
Um die verwendeten Klettverschlüsse und die Befestigung an den Enden
der beiden Fortsetzungen 14 und 15 günstig zu gestalten, gestaltet man
die Schultergelenkbandage selbst aus Flauschmaterial, das dann mit
Kletteilen der Klettverschlüsse 20 bzw. der Lappen 18 zusammenwirkt.
Entsprechend sind die Enden der Verlängerungen 14 und 15 mit Klett
material zu versehen, das sich dann in dem Flauschmaterial der betref
fenden Verlängerung festhakt.
Claims (7)
1. Schultergelenkbandage (2) mit einem den Oberarm (6) umschließen
den Schlauchabschnitt (3) und einer sich hieran anschließenden
Schulterkappe (4), an deren halsseitigen Rand Haltegurte (8,10)
ansetzen, von denen der eine als Rückengurt (10) diagonal den
Rücken überquert und unter der Achselhöhle der der Schulterkappe
(4) gegenüberliegenden Schulter die Hüfte umfaßt, während der
andere mindestens teilweise als Brustgurt (9) über die Brustseite zu
dieser Hüfte geführt ist, wo sich Rücken- und Brustgurt (9,10)
kreuzen und sich auf der jeweils anderen Körperseite in Richtung
auf die andere Hälfte fortsetzen, dadurch gekennzeichnet, daß beide
Fortsetzungen (14, 15) bei an die betreffende Hüfte angelegtem
Oberarm (6) diesen gegensinnig von der Hüftseite her umschlingen,
wobei das Ende (16) jeder Fortsetzung nach Umschlingung des
Oberarms (6) jeweils an derselben Fortsetzung (14, 15) befestigt ist.
2. Schultergelenkbandage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schlauchabschnitt (3) zur erleichterten Aufnahme des Oberarms
(6) längsgeschlitzt ist und entlang des Schlitzes (17) jeweils die
andere Seite überdeckende Laschen (18) mit Klettverschluß angeord
net sind.
3. Schultergelenkbandage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die beiden Haltegurte (8,10) an ihrer Kreuzungsstelle
(11) in einer Kreuzschnalle (12) gegenseitig gehalten sind, und zwar
jeweils einzeln gegenüber der Kreuzschnalle (12) verschiebbar.
4. Schultergelenkbandage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Enden (16) der Fortsetzungen (14, 15) an
diesen mittels Klettverschluß gehalten sind.
5. Schultergelenkbandage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
sie aus Flanschmaterial besteht und die Enden (16) der Fortsetzun
gen (14, 15) mit Klettband versehen sind.
6. Schultergelenkbandage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß um die bauchseitige Fortsetzung (14) eine zur
Aufnahme des Unterarms (5) dienende Manschette (19) geschlungen
ist.
7. Schultergelenkbandage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Manschette (19) aus einem Band gebildet ist, dessen Enden
mittels eines Klettverschlusses (20) zusammengefügt sind.
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