DE4301249A1 - Hochfrequenz-Behandlungsgerät - Google Patents

Hochfrequenz-Behandlungsgerät

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B18/00Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body
    • A61B18/04Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body by heating
    • A61B18/12Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body by heating by passing a current through the tissue to be heated, e.g. high-frequency current
    • A61B18/14Probes or electrodes therefor
    • A61B18/1482Probes or electrodes therefor having a long rigid shaft for accessing the inner body transcutaneously in minimal invasive surgery, e.g. laparoscopy

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hochfrequenz-Behand­ lungsgerät für beispielsweise Resektionsvorgänge, Schneide­ vorgänge oder zum Koagulieren von Blutungen an befallenem oder erkranktem lebendem Körpergewebe mittels eines Hochfre­ quenzstromes.
Für gewöhnlich wird die Spitze eines Hochfrequenz-Behand­ lungsgerätes über eine Öffnung in der Wand einer Körperhöhle in die Körperhöhle eingeführt, so daß beispielsweise Resek­ tionen, Schneidevorgänge und Kauterisierungen oder Koagulie­ rungsvorgänge von Blut an befallenem Körpergewebe mittels eines Hochfrequenzstromes durchgeführt werden können.
Wie beispielsweise in den US-PSen 4,811,733 und 5,071,419, der PCT-Veröffentlichung WO 82/02 488 und der EP-OS 04 63 363 gezeigt, weist ein Hochfrequenz-Behandlungsgerät einen Elek­ trodenabschnitt an einem distalen Endabschnitt eines Ein­ führabschnittes auf, der in eine Körperhöhle einführbar ist und aus einem elektrisch leitfähigen Bauteil geformt ist, so daß beim Fließen eines Hochfrequenzstromes durch den Elek­ trodenabschnitt sich der Elektrodenabschnitt erhitzt und da­ mit auch hiermit in Kontakt stehendes Körpergewebe erhitzt, so daß Resektionen, Schneidevorgänge oder das Koagulieren von Blut möglich sind.
Eine Form eines Hochfrequenz-Behandlungsgerät ist in Fig. 14 der EP-OS 04 63 363 dargestellt.
Dieses Hochfrequenz-Behandlungsgerät weist eine Einführröhre auf, welche in die Körperhöhle eingeführt ist, sowie einen Elektrodenabschnitt, der innerhalb des distalen Endbereiches der Einführröhre vorgesehen ist, um eine Stromleitung zu er­ möglichen. Um eine elektrische Leitfähigkeit zwischen dem Elektrodenabschnitt und der Einführröhre sicherzustellen, ist die Einführröhre aus einem elektrisch leitfähigen Mate­ rial gefertigt und ein Hochfrequenzstrom wird dem Elektro­ denabschnitt über diese Einführröhre zugeführt.
Am distalen Ende des Elektrodenabschnittes ist ein J-förmi­ ger Behandlungsabschnitt vorgesehen, um einen befallenen Be­ reich des menschlichen Körpers behandeln zu können. Die vor­ dere Endseite des Elektrodenabschnittes steht von dem offe­ nen distalen Ende der Einführröhre vor. Wenn der Elektroden­ abschnitt von dem distalen offenen Ende des Einführabschnit­ tes vorsteht, ist derjenige äußere Abschnitt, der nicht der Behandlungsabschnitt ist, mit einem isolierenden Material bedeckt. Weiterhin ist isolierendes Material auf dem äußeren Umfangsabschnitt und dem inneren Wandabschnitt der Einführ­ röhre vorgesehen, welche in die Körperhöhle eingeführt ist, um elektrische Sicherheit zu haben.
In dem Fall, in dem befallenes lebendes Gewebe des menschli­ chen Körpers mittels des Hochfrequenz-Behandlungsgerät bei­ spielsweise geschnitten wird, wird ein Hochfrequenzstrom über die Einführröhre dem Elektrodenabschnitt zugeführt und der Elektrodenabschnitt wird erhitzt. Der Behandlungsab­ schnitt am distalen Ende des Elektrodenabschnittes ist nicht mit dem isolierenden Material bedeckt und wird in Kontakt mit dem gewünschten Bereich des lebenden Körpergewebes ge­ bracht. Hierdurch wird der in Frage stehende Bereich des Körpergewebes unter Hitzeeinwirkung von dem Elektrodenab­ schnitt beispielsweise geschnitten. Wenn jedoch die Endflä­ che der Einführröhre, welche den elektrischen Kontakt mit dem Elektrodenabschnitt ermöglicht, in Kontakt mit dem le­ benden Gewebe gebracht wird, besteht das Risiko, daß an die­ ser Kontaktstelle ebenfalls Schneidevorgänge stattfinden.
Bislang wurde ein Isolierüberzug oder -film als Isoliermate­ rial verwendet, mit welchem der Elektrodenabschnitt und die Einführröhre bedeckt ist. Der isolierende Überzug ist jedoch beispielsweise an der Endfläche und inneren Oberfläche des distalen Endabschnittes der Einführröhre schwer aufzubrin­ gen, so daß sich ein Problem hinsichtlich mangelnder elek­ trischer Sicherheit ergeben kann. Weiterhin ist der Be­ schichtungsvorgang selbst ziemlich zeitaufwendig. Gleichwohl lassen sich Fehlstellen oder Defekte in dem beschichteten Bereich nicht völlig ausschließen.
Demgegenüber ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Hochfrequenz-Behandlungsgerät so auszubilden, daß seine elektrischen Isolationsfähigkeiten gegenüber bekannten Gerä­ ten erheblich verbessert sind.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
Ein erfindungsgemäßes Hochfrequenz-Behandlungsgerät weist demnach auf: eine Einführröhre mit elektrischer Leitfähig­ keit; ein elektrisch isolierendes rohrförmiges Bauteil, wel­ ches über einen äußeren Umfang der Einführröhre geschoben ist, wobei ein distales, offenes Ende des rohrförmigen Bau­ teiles vorderhalb eines distalen Endes der Einführröhre zu liegen kommt; Stromzufuhrvorrichtungen zum Zuführen eines Hochfrequenzstromes von einer Energiequelle zu der Einführ­ röhre; einen Elektrodenabschnitt, der fest an dem distalen Ende der Einführröhre angeordnet ist, um den Hochfrequenz­ strom zu führen, wobei der Elektrodenabschnitt von dem dis­ talen offenen Ende des rohrförmigen Bauteiles vorsteht, so daß der von der Energiequelle kommende Hochfrequenzstrom über die Einführröhre zuführbar ist; und einen Behandlungs­ abschnitt am distalen Ende des Elektrodenabschnittes der vom distalen offenen Ende des rohrförmigen Bauteiles vorsteht und von dem Hochfrequenzstrom durchflossen werden kann, so daß befallenes lebendes Gewebe durch Hitze aufgrund des Hochfrequenzstromes behandelt werden kann.
Bei dem Hochfrequenz-Behandlungsgerät gemäß der vorliegenden Erfindung ist somit das elektrisch isolierende rohrförmige Bauteil über den äußeren Umfang der Einführröhre gesetzt, so daß das distale Ende des rohrförmigen Bauteiles über die Einführröhre hinaus vorsteht und somit sämtliche Oberflächen der Einführröhre gegenüber der Außenseite hin vollständig isoliert sind und somit sämtliche Oberflächenbereiche der Einführröhre, welche mit dem Hochfrequenzstrom beaufschlagt sind, nicht in Kontakt mit lebendem Körpergewebe gebracht werden können. Es ist somit möglich, zu verhindern, daß ein elektrischer Strom aufgrund eines direkten Kontaktes mit der Einführröhre in das lebende Körpergewebe fließt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Schnittdarstellung eines wesentlichen Bereiches eines Hochfrequenz-Behandlungsgerät gemäß einer er­ sten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung des Gesamtaufbaues des Hoch­ frequenz-Behandlungsgerät gemäß der ersten Ausfüh­ rungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3 eine vergrößerte Schnittdarstellung durch einen En­ ergieleiter-Anschlußabschnitt in dem Behandlungsge­ rät von Fig. 1;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Kontaktbauteiles in dem Behandlungsgerät von Fig. 1;
Fig. 5 eine Schnittdarstellung ähnlich der von Fig. 1 einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 6 eine Schnittdarstellung ähnlich der von Fig. 1 einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 7 eine Schnittdarstellung einer Abwandlung eines Betä­ tigungsabschnittes in dem Hochfrequenz-Behandlungs­ gerät von Fig. 2.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Gemäß Fig. 2 umfaßt ein Hochfrequenz-Behandlungsgerät 1 ge­ mäß der vorliegenden Erfindung im wesentlichen einen Ein­ führabschnitt 10, der in die Körperhöhle eines Menschen ein­ führbar ist. Ein Betätigungsabschnitt 12 ist an dem proxima­ len Ende des Einführabschnittes 10 angeordnet. Ein Ener­ gieleiter-Anschlußabschnitt 14 und ein rohrförmiges Bauteil 16 mit einem Ventil 17 sind an einem Betätigungsabschnitt- Gehäuse 12a des Betätigungsabschnittes 12 angeschlossen. Der Einführabschnitt 10 des Behandlungsgerätes 1 umfaßt eine Einführröhre 2 aus elektrisch leitfähigem Material und eine Isolierröhre 4 aus elektrisch isolierendem Material, welche über die äußere Umfangsoberfläche der Einführröhre 2 gezogen ist. Das distale Ende der Einführröhre 2 liegt näher Rich­ tung des proximalen Endes als dasjenige der Isolierröhre 4, d. h., das distale Ende der Einführröhre 2 ist gegenüber demjenigen der Isolierröhre 4 zurückversetzt oder zurückge­ zogen.
Am distalen Ende der Einführröhre 2 ist ein Elektrodenab­ schnitt 6 aus elektrisch leitfähigem Material vorgesehen. Wie aus der vergrößerten Darstellung von Fig. 1 hervorgeht, ist ein Endabschnitt 6b des Elektrodenabschnittes 6 fest in einer Verbindungsbohrung in der Innenwand der Einführröhre 2 befestigt, um eine elektrische Leitfähigkeit sicherzustel­ len. Hierdurch kann ein Hochfrequenzstrom von einer externen Quelle über die Einführröhre 2 dem Elektrodenabschnitt 6 zu­ geführt werden. Der distale Endabschnitt des Elektrodenab­ schnittes 6 läuft axial entlang der inneren Oberfläche der Einführröhre 2 und steht von einem offenen distalen Ende 2a der Einführröhre 2 vor, sowie von einem offenen distalen Ende 4a der Isolierröhre. Die distalen Endflächen der Ein­ führröhre 2 und der Isolierröhre 4 sind diagonal oder schräg abgeschnitten.
Der distale Endabschnitt des Elektrodenabschnittes 6 steht von dem Ende 4a der Isolierröhre 4 vor und ist nach innen und rückwärts zurückgebogen, um einen Behandlungsabschnitt 6a in diesem zurückgebogenen Bereich zu bilden. Von dem Elektrodenabschnitt, der von dem Ende 2a der Einführröhre 2 vorsteht, ist der Teil mit Ausnahme des Behandlungsabschnit­ tes 6a von einem Isolierbauteil 5 bedeckt. Das Isolierbau­ teil 5 kann durch Aufbringen eines isolierenden Überzugs auf den äußeren Umfangsabschnitt des Elektrodenabschnittes 6 ge­ bildet werden, bevorzugt besteht jedoch das Isolierbauteil 5 aus einem isolierenden rohrförmigen Bauteil, welches über den äußeren Umfang des Elektrodenabschnittes 6 geschoben wird.
Wie in Fig. 2 dargestellt, ist eine Durchgangsbohrung 15 in dem Gehäuse 12a in Längsrichtung verlaufend vorgesehen, wo­ bei im wesentlichen mittig an der inneren Oberfläche dieser Durchgangsbohrung 15 ein abgestufter Bereich 19 vorgesehen ist. Die Durchgangsbohrung 15 weist einen Innendurchmesser auf, der an der distalen Endseite etwas größer ist, als an der proximalen Endseite (vom abgestuften Bereich 19 aus ge­ sehen) und der Innendurchmesser an der distalen Endseite ist im wesentlichen gleich dem äußeren Durchmesser der Isolier­ röhre 4. Der proximale Endabschnitt der Isolierröhre 4 wird in den distalen Endbereich in der Durchgangsbohrung 15 ein­ gesetzt, wobei der Außendurchmesser des proximalen Endab­ schnittes der Isolierröhre 4 im wesentlichen gleich dem In­ nendurchmesser der Durchgangsbohrung 15 ist. Der proximale Endabschnitt der Einführröhre 2 verläuft über das Basisende der Isolierröhre 4 zur proximalen Endseite der Durchgangs­ bohrung 15 über eine Einführbohrung 27 (Fig. 4) eines Rohraufnahmeabschnittes 26a eines Kontaktbauteiles 26 hin­ aus, wie nachfolgend noch erläutert wird, welches in der Durchgangsbohrung 15 angeordnet ist, wobei die Endfläche des proximalen Endes der Einführröhre 2 gegen die Endfläche des abgestuften Bereiches 19 in der Durchgangsbohrung 15 an­ schlägt.
Zwischen der inneren Oberfläche der Durchgangsbohrung 15 und dem äußeren Umfangsabschnitt der proximalen Endseite der Einführröhre 2 ist eine ringförmige Hülse 20 luftspaltfrei angeordnet, wobei die ringförmige Hülse 20 aus elektrisch leitfähigem Material gefertigt ist. Die Einführröhre 2 ist hierbei mechanisch in dem Gehäuse 12a mittels einer Befesti­ gungsvorrichtung festgelegt, wie sie nachfolgend noch be­ schrieben wird.
Der innere Durchmesser eines Abschnittes der Durchgangsboh­ rung 15 am proximalen Ende ist gegenüber dem abgestuften Be­ reich 19 im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser der Einführröhre 2 und ein Fluiddurchlaß 25 für das Hochfre­ quenz-Behandlungsgerät 1 wird sowohl durch einen Abschnitt der Durchgangsbohrung 15 an der proximalen Endseite relativ zu dem abgestuften Bereich 19 und der Innenbohrung der Ein­ führröhre 2 gebildet.
Das rohrförmige Bauteil 16 wird mittels einer Befestigungs­ vorrichtung 29 an dem Basisende des Gehäuses 12a festgelegt. Ein Kanal 13 des rohrförmigen Bauteiles 16 steht mit der Durchgangsbohrung 15a des Gehäuses in Verbindung. Der Kanal 13 des rohrförmigen Bauteiles 16 hat einen Innendurchmesser, der im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser der Durch­ gangsbohrung 15 ist.
Das Ventilbauteil 17 ist in einem Bereich des rohrförmigen Bauteiles 16 angeordnet und umfaßt einen Kolbenabschnitt 17a und einen Zylinderabschnitt 17b. Normalerweise ist das Ven­ til 17 in einem geschlossenen Zustand, in welchem eine Ver­ bindung zwischen dem Kanal 13 an dem Basisende des Ventil­ teiles 17 und dem Kanal 13 am distalen Ende unterbrochen ist. Wird der Kolbenabschnitt 17a gegen eine Kraft einer Fe­ der 18 in den Zylinderabschnitt 17b gedrückt, so daß eine Verbindungsbohrung 21 des Kolbenabschnittes 17a mit dem Ka­ nal 13 in Verbindung gerät, entsteht eine Verbindung zwi­ schen dem Kanal 13 an dem Basisende des Ventilteiles 17 mit dem Kanal 13 am distalen Ende der Anordnung. Wenn an einem Anschluß 16a am proximalen Ende des rohrförmigen Bauteiles 16 eine Leitung oder ein Schlauch angeschlossen wird, wobei der Schlauch mit einer Absaugvorrichtung verbunden wird, kann bei einer Verbindung der Verbindungsbohrung 21 in Kol­ benabschnitt 17a mit dem Kanal 13 über den Schlauch durch den Fluiddurchlaß 25 Flüssigkeit, abgetrennte Gewebeteile oder dgl. in der Körperhöhle über den Fluiddurchlaß 25 abge­ saugt werden. Das Zuführen einer Spülflüssigkeit ist glei­ chermaßen möglich.
Der Energieleiter-Anschlußabschnitt 14 ist mit dem Gehäuse 12a in einer vertikalen Richtung zu der Durchgangsbohrung 15 angeschlossen. Der Anschlußabschnitt 14 bildet eine Einrich­ tung zur Zufuhr eines Hochfrequenzstromes an die Einführ­ röhre 2, sowie weiterhin die bereits erwähnte Befestigungs­ vorrichtung zum festen Anschließen der Einführröhre 2 an dem Betätigungsabschnitt-Gehäuse 12a.
Wie in der vergrößerten Darstellung gemäß Fig. 3 gezeigt, weist der Anschlußabschnitt 14 ein leitfähiges Kontaktteil 26 aus Metall, einen Anschlußstift 24, und eine elektrisch iso­ lierende Abdeckung 22 auf. Das Kontaktteil 26 umfaßt einen Aufnahmeabschnitt 26a großen Durchmessers und einen Verbin­ dungsabschnitt 26b kleinen Durchmessers, wie am besten aus Fig. 4 ersichtlich wird. Der Aufnahmeabschnitt 26a weist eine Durchgangsbohrung 27 in einer Richtung senkrecht zur Achse des Kontaktteiles 26 auf. Die Bohrung 27 hat einen In­ nendurchmesser, der im wesentlichen gleich demjenigen der Durchgangsbohrung 15 am distalen Ende relativ zum abgestuf­ ten Bereich 19 ist.
Das Kontaktteil 26, der Anschlußstift 24 und die Abdeckung 22 sind in einer Befestigungsbohrung 31 des Gehäuses 12a an­ geordnet. Die Befestigungsbohrung 31 verläuft vertikal von der äußeren Oberfläche des Gehäuses 12a in Richtung der Durchgangsbohrung 15 und weist ein inneres Abschlußende auf, welches bezüglich der Durchgangsbohrung 15 auf der gegen­ überliegenden Seite derart liegt, daß die Befestigungsboh­ rung 31 mit der Durchgangsbohrung 15 am distalen Ende rela­ tiv zum abgestuften Bereich 19 in Verbindung steht, d. h., die Befestigungsbohrung 31 verläuft vertikal über die Durch­ gangsbohrung 15 hinaus. Die Befestigungsbohrung 31 umfaßt einen inneren Abschnitt 31a kleinen Durchmessers, der auf der gegenüberliegenden Durchgangsbohrung 15 liegt, sowie einen äußeren Abschnitt 31c großen Durchmessers, der auf der nach außen hin offenen Seite des Gehäuses 12a liegt. Die in­ nere Fläche des äußeren Abschnittes 31c auf der Seite der Durchgangsbohrung 15 weist eine Durchmesserverjüngung auf, um eine abgeschrägte Fläche 31b zu bilden.
Der innere Abschnitt 31a kleinen Durchmessers weist einen Innendurchmesser auf, der im wesentlichen gleich dem Außen­ durchmesser des Aufnahmeabschnittes 26a des Kontaktteiles 26 ist. Der Kopfabschnitt des Aufnahmeabschnittes 26a ist in diesen inneren Abschnitt 31a geringen Durchmessers einge­ setzt. Hierbei fluchtet die Durchgangsbohrung 27 in dem Auf­ nahmeausschnitt 26a mit der Durchgangsbohrung 15 des Gehäu­ ses 12a. Die Basisendabschnitte von der Einführröhre 2 und Hülse 20 sind in die Durchgangsbohrung 15 eingeführt und er­ strecken sich durch die Bohrung 27, wobei das Kontaktteil 26 von dem Basisendabschnitt der Hülse 20, welche durch die Durchgangsbohrung 15 verläuft, gestützt wird. Um das Kon­ taktteil 26 mit der Hülse 20 zu befestigen, ist eine Schraubverbindung 28 vorgesehen, welche in die innere Boh­ rung des Verbindungsabschnittes 26b kleinen Durchmessers eingeschraubt ist, der mit der Einführbohrung 27 in Verbin­ dung steht. Somit wird das Kontaktteil 26 mit der Hülse 20 dadurch verbunden, daß die Schraubverbindung 28 in Richtung der äußeren Oberfläche der Hülse 20 eingeschraubt wird, so daß die Spitze der Schraubverbindung 28 an der äußeren Ober­ fläche der Hülse 20 anschlägt. Um ein Lockern der Schraub­ verbindung 28 zu verhindern, ist ein Klebemittel 30 in die innere Bohrung des Verbindungsabschnittes 26b eingefüllt.
Der so gehaltene Verbindungsabschnitt 26b des Kontaktteiles 26 ist innerhalb des äußeren Abschnittes 31c der Befesti­ gungsbohrung 31 angeordnet. Ein Befestigungsabschnitt 24a des Anschlußstiftes 24 ist über den äußeren Umfangsbereich des Verbindungsabschnittes 26b geschraubt. Der Endabschnitt der Abdeckung 22 ist über den äußeren Umfangsbereich des Be­ festigungsabschnittes 24a des offenen Anschlußstiftes 24 ge­ schraubt. Die Abdeckung 22 weist einen Außendurchmesser auf, der im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser des äußeren Abschnittes 31c der Befestigungsbohrung 31 ist. Wenn die Ab­ deckung 22 in den äußeren Abschnitt 31c eingeführt wird, wo­ bei sie in Schraubeingriff mit dem äußeren Umfangsabschnitt des Befestigungsabschnittes 24a des Anschlußstiftes 24 ist, so daß eine Endfläche der Abdeckung 22 gegen die schräge Fläche 31b gedrückt wird, sind der Anschlußstift 24 und das Kontaktteil 26 in Schraubeingriff miteinander, wobei der Stift 24 in Richtung der Hülse 20 geschoben wird, so daß die innere Oberfläche der Einführbohrung 27 des Kontaktteiles 26 als elektrischer Kontakt gegen die äußere Oberfläche der Hülse 20 gepreßt wird. Eine hierbei auf die äußere Um­ fangsoberfläche der Hülse 20 wirkende Schubkraft ermöglicht, daß die äußere Umfangsoberfläche der Hülse 20 auf einer Sei­ tenfläche (obere Seitenfläche in Fig. 3) gegen die innere Oberfläche der Durchgangsbohrung 15 und somit gegen die Ein­ führröhre 2 gedrückt wird, wobei die innere Oberfläche der Durchgangsbohrung 15 als Widerlager dient. Hierdurch wird die Einführröhre 2 mit dem Gehäuse 12a verbunden.
Die Arbeitsweise des so aufgebauten Hochfrequenz-Behand­ lungsgerät wird nachfolgend erläutert:
Wenn ein befallenes Gewebe in einer Körperhöhle beispiels­ weise herausgeschnitten und entfernt werden soll, wird der Einführabschnitt 10 über eine Öffnung in der Wand der Kör­ perhöhle in die Körperhöhle eingeführt, so daß das distale Ende des Einführabschnittes 10 nahe dem befallenen Bereich zu liegen kommt. Der zurückgebogene hakenförmige Bereich des Behandlungsabschnittes 6a am Elektrodenabschnitt 6 wird dann in Kontakt mit dem befallenen Gewebe gebracht. Zuvor wird ein Energiezufuhrkabel, welches von einer Energiequelle kommt, elektrisch und mechanisch mit dem Anschlußstift 24 des Anschlußabschnittes 14 verbunden, der wiederum mit dem Betätigungsabschnitt 12 des Behandlungsgerätes 1 in Verbin­ dung steht. Nachdem das befallene Gewebe in der Körperhöhle von dem hakenförmig zurückgebogenem Behandlungsabschnitt 6a des Elektrodenabschnittes 6 umfaßt oder ergriffen worden ist, wird über das Kabel ein Hochfrequenzstrom der Energie­ quelle dem Hochfrequenz-Behandlungsgerät 1 zugeführt. Der Hochfrequenzstrom fließt hierbei von der Energiequelle über das Kabel, den Anschlußstift 24, das Kontaktteil 26 und die Hülse 20. Der der Einführröhre 2 zugeführte Hochfrequenz­ strom läuft zu dem Elektrodenabschnitt 6, so daß der Elek­ trodenabschnitt 6 erhitzt wird. Wenn der Elektrodenabschnitt 6 erhitzt wird, wird der Einführabschnitt 10 nach rückwärts in Richtung des proximalen Endes gezogen, so daß der Behand­ lungsabschnitt 6a in engen Kontakt mit dem Körpergewebe ge­ bracht wird, so daß das Gewebe durch den Behandlungsab­ schnitt 6a abgetrennt werden kann.
Da hierbei die Isolierröhre 4 über den äußeren Umfangsab­ schnitt der Einführröhre 2 gesetzt ist, der in die Körper­ höhle eingeführt ist und durch den der Hochfrequenzstrom läuft, ist die äußere Oberfläche der Einführröhre 2 nicht in direktem Kontakt mit dem Gewebe in der Körperhöhle. Weiter­ hin ist die äußere Oberfläche der Einführröhre 2 nicht durch Aufbringen eines isolierenden Überzuges auf den äußeren Um­ fang der Einführröhre 2 elektrisch isoliert, sondern durch Auf setzten oder Aufschieben der Isolierröhre 4 als rohrför­ miges Bauteil über die äußere Oberfläche der Einführröhre 2. Es besteht somit keine Möglichkeit, daß der isolierende Überzug auf dem äußeren Umfang der Einführröhre 2 aufgrund einer nicht einwandfreien Aufbringung beschädigt wird oder sich gar abschält. Da der distale Endabschnitt der Einführ­ röhre 2 in die Isolierröhre 4 eingesetzt ist, besteht auch kein Risiko, daß die distale Endfläche oder dgl. der Ein­ führröhre 2 in Kontakt mit dem Körpergewebe gebracht wird. Die distale Endfläche der Einführröhre 2 und die innere Oberfläche des distalen Endabschnittes der Einführröhre 2, welche bislang mit einem herkömmlichen isolierenden Überzug oder einer Beschichtung schwer zu isolieren waren, sind nun absolut sicher und vollständig elektrisch isoliert.
Bei der vorliegenden Erfindung wird somit anstelle des Be­ deckens des äußeren Umfanges der Einführröhre 2 mit einem isolierenden Überzug oder einer Beschichtung, um die Ein­ führröhre 2 elektrisch zu isolieren, die Isolierung 4 in Form eines rohrförmigen Bauteiles über den äußeren Umfang der Einführröhre 2 geschoben, wobei das distale Ende 4a der Isolierröhre 4 vorderhalb des distalen Endes 2a der Einführ­ röhre 2 liegt, so daß die Einführröhre 2 elektrisch isoliert ist. Dies ermöglicht eine vollständige und sichere elektri­ sche Isolierung des äußeren Umfanges der Einführröhre 2, so­ wie der distalen Endfläche der Einführröhre 2 und der inne­ ren Oberfläche des distalen Endabschnittes der Einführröhre 2, welche bislang mit dem isolierenden Überzug oder der Be­ schichtung schwierig zu bedecken waren. Da somit alle Flä­ chen der Einführröhre 2, durch welche ein Hochfrequenzstrom läuft, nicht in Kontakt mit Körpergewebe gebracht werden kann, kann auch kein elektrischer Strom durch den direkten Kontakt die Einführröhre 2 mit dem Körpergewebe in dieses fließen. Da bei der vorliegenden Erfindung der Elektrodenab­ schnitt 6 mit Ausnahme des Behandlungsabschnittes 6a eben­ falls durch das Isolierbauteil 5 elektrisch isoliert ist und somit die gesamten elektrisch leitfähigen Flächen mit Aus­ nahme des Behandlungsabschnittes 6a vollständig isoliert sind, kann eine elektrische Isolation des gesamten Behand­ lungsgerätes 1 erzielt werden. Somit wird gesundes Körperge­ webe nicht verletzt und eine sichere Behandlung mit dem er­ findungsgemäßen Hochfrequenz-Behandlungsgerät 1 ist möglich.
Die Isolation der Einführröhre 2 wird einfach dadurch er­ zielt, daß die Isolierröhre 4 über den äußeren Umfang der Einführröhre 2 geschoben wird. Es ist somit nicht nötig, herstellungstechnisch schwierige Vorgänge wie das Aufbringen eines Isolierüberzuges vorzunehmen und die damit einherge­ henden Fehlerquellen sind ebenfalls beseitigt. Erfindungsge­ mäß ist es somit möglich, auf einfache und kostengünstige Weise eine sichere elektrische Isolierung der Einführröhre 2 zu erzielen. Die mechanische Verbindung der Einführröhre 2 mit dem Gehäuse 12a und diejenige der Einführröhre 2 mit dem Energieleiter-Anschlußabschnitt 14 wird ohne Verwendung ir­ gendeines Verbindungsmittels, Klebers oder dgl. erzielt, wo­ durch die elektrischem Leitfähigkeit verbessert, der Zusam­ menbau vereinfacht und die Betriebszuverlässigkeit erhöht wird.
Fig. 5 zeigt eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Hierbei ist bei dem Hochfrequenz-Behandlungsgerät 35 die Einführröhre 2 einstückig mit dem Elektrodenabschnitt 6 ausgebildet. Die zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ähnlich der ersten Ausführungsform mit Aus­ nahme des Merkmales, daß die Einführröhre 2 einstückig mit dem Elektrodenabschnitt 6 ausgebildet ist. Ein isolierendes Material kann beispielsweise den äußeren Umfang des Elektro­ denabschnittes 6 mit Ausnahme des Behandlungsabschnittes 6a bedecken.
Fig. 6 zeigt eine dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Das Hochfrequenz-Behandlungsgerät 45 der dritten Ausführungsform ist ähnlich demjenigen der ersten Ausfüh­ rungsform mit Ausnahme daß der Endabschnitt 6b des Elektro­ denabschnittes 6 fest in den distalen Endabschnitt der Ein­ führröhre 2 eingeführt ist. In diesem Fall sind Verbin­ dungskanäle 47 im äußeren Umfang des Endabschnittes 6b des Elektrodenabschnittes 6 ausgebildet, um eine Verbindung zwi­ schen dem Fluiddurchlaß 25 und der Außenseite zu ermögli­ chen. Ein elektrisch isolierendes Material kann beispiels­ weise am äußeren Umfang des Elektrodenabschnittes 6 mit Aus­ nahme des Behandlungsabschnittes 6a vorgesehen sein.
Die Hochfrequenz-Behandlungsgeräte 35 und 45 gemäß der zwei­ ten und dritten Ausführungsform weisen die gleichen Vorteile wie dasjenige der ersten Ausführungsform auf.
Fig. 7 zeigt eine Abwandlung des rohrförmigen Bauteiles 16 welches an dem Gehäuse 12a angeschlossen ist. Gemäß Fig. 7 ist ein zylindrischer Körper 57 mit einem Verbindungsbauteil 51 an dem Gehäuse 12a angeschlossen. In dem zylindrischen Körper 57 ist eine Verbindungsbohrung 55 vorgesehen, welche einen Innendurchmesser hat, der im wesentlichen gleich demjenigen des Fluiddurchlasses 25 ist. In dem in Fig. 7 dargestellten Verbindungszustand steht die Verbindungsboh­ rung 55 mit dem Fluiddurchlaß 25 in Verbindung, wobei ein O- Ring 53 zwischen dem zylindrischen Körper 57 und das Gehäuse 12a in der dargestellten Weise zwischengeschaltet ist.
Ein Ventilkörper 60, der mit einem Ventilbauteil 50 ausge­ stattet ist, ist an einem Ende des zylindrischen Körpers 57 angeschlossen und ein zylindrischer Anschluß 62 ist am Ven­ tilkörper 60 vorgesehen. Das Ventilbauteil 50 umfaßt einen Kolben 50a und einen Zylinder 50b und eine ringförmig umlau­ fende Verbindungsausnehmung 52 ist in der äußeren Um­ fangsoberfläche des Kolbens 50a vorgesehen. Wenn der Kolben 50a nicht nach innen geschoben wird, d. h., wenn der Kolben 50a in der in Fig. 7 dargestellten Lage ist, besteht eine Verbindung zwischen der Verbindungsausnehmung 52 im Kolben 50a und der Verbindungsbohrung 55 im zylindrischen Körper 57, während eine Verbindung zwischen einer inneren Bohrung 63 des Anschlusses 62 und der Verbindungsbohrung 55 im zy­ lindrischen Körper 57 unterbrochen ist. Wenn der Kolben 50a entgegen der Kraft einer Feder 59 in den Zylinder 50b ge­ schoben wird, so daß die Verbindungsausnehmung 52 in Verbin­ dung mit der inneren Bohrung 63 des Anschlusses 62 ist, steht die innere Bohrung 63 des Anschlusses 62 mit der Ver­ bindungsbohrung 55 des zylindrischen Körpers 57 über die Ausnehmung 52 im Kolben 50a in Verbindung. Ein Absaugvorgang unter Verwendung des Ventils 50 ist ähnlich demjenigen unter Verwendung des Ventils 17 gemäß Fig. 2.
Wie bereits im Zuammenhang mit der ersten Ausführungsform beschrieben, ist auch bei der Abwandlung gem. Fig. 7 die Isolierröhre 4 über den äußeren Umfang der Einführröhre 2 geschoben, so daß die äußere Oberfläche der Einführröhre 2 nicht in direkten Kontakt mit lebendem Gewebe gebracht wer­ den kann. Es besteht keine Möglichkeit, daß die elektrische Isolation aufgrund eines Abschälens oder anderer Defekte be­ schädigt wird, wie dies bei einem isolierenden Film oder Überzug gemäß des Standes der Technik möglich wäre. Dies deshalb, weil die elektrische Isolierung der äußeren Ober­ fläche der Einführröhre 2 durch Abdecken des äußeren Umfan­ ges der Einführröhre 2 nicht mit einem isolierenden Überzug oder Film, sondern durch Aufschieben der Isolierröhre 4 er­ folgt. Weiterhin liegt das distale Ende der Einführröhre 2 innerhalb der Isolierröhre 4, so daß auch die distale End­ fläche der Einführröhre 2 nicht in Kontakt mit lebendem Ge­ webe gelangen kann. Eine vollständige elektrische Isolierung der distalen Endfläche der Einführröhre 2 und eines inneren Oberflächenabschnittes hiervon ist möglich, was bislang mit isolierenden Filmen oder Überzügen schwer zu bewerkstelligen war. Im Ergebnis kann kein elektrischer Strom über die Ein­ führröhre 2 in lebendes Gewebe fließen, da sämtliche Berei­ che der Einführröhre 2, welche den Hochfrequenzstrom führen, nicht in Kontakt mit dem Gewebe gebracht werden können.
Insoweit zusammenfassend erfolgt somit bei der vorliegenden Erfindung eine Isolierung der Einführröhre 2 einfach durch Aufschieben der Isolierröhre 4 auf den äußeren Umfang der Einführröhre 2. Es ist somit nicht nötig, technisch schwie­ rig zu handhabende Vorgänge durchführen zu müssen, bei­ spielsweise einen isolierenden Überzug oder Film auf der Einführröhre 2 abzuscheiden oder aufzubringen, wobei die hiermit einhergehenden Fehlerquellen gleichfalls beseitigt sind. Gemäß der vorliegenden Erfindung kann somit eine si­ chere elektrische Isolierung mit einfachen Mitteln bewerk­ stelligt werden.
Es versteht sich, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen und Abwandlungen beschränkt ist, sondern daß im Rahmen der vor­ liegenden Erfindung die unterschiedlichsten Änderungen oder Modifikationen möglich sind. Dies betrifft beispielsweise die Ausbildung oder Formgebung des Behandlungsabschnittes 6a, die Ausgestaltung des Ventils oder dgl.

Claims (16)

1. Ein Hochfrequenz-Behandlungsgerät mit:
einer Einführröhre (2) mit elektrischer Leitfähigkeit;
einem elektrisch isolierendem rohrförmigen Bauteil (4), welches über einen äußeren Umfang der Einführröhre (2) geschoben ist, wobei ein distales, offenes Ende des rohrförmigen Bauteiles (4) vorderhalb eines distalen Endes der Einführröhre (2) zu liegen kommt;
Stromzufuhrvorrichtungen (14, 26) zum Zuführen eines Hochfrequenzstromes von einer Energiequelle zu der Ein­ führröhre (2);
einem Elektrodenabschnitt (6), der fest an dem distalen Ende der Einführröhre (2) angeordnet ist, um den Hoch­ frequenzstrom zu führen, wobei der Elektrodenabschnitt (6) von dem distalen offenen Ende des rohrförmigen Bau­ teiles (4) vorsteht, so daß der von der Energiequelle kommende Hochfrequenzstrom über die Einführröhre (2) zuführbar ist; und
einem Behandlungsabschnitt (6a) am distalen Ende des Elektrodenabschnittes (6), der vom distalen offenen Ende des rohrförmigen Bauteiles (4) vorsteht und von dem Hochfrequenzstrom durchflossen werden kann, so daß befallenes lebendes Gewebe durch Hitze aufgrund des Hochfrequenzstromes behandelt werden kann.
2. Behandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Elektrodenabschnitt (6) einstückig an der Einführröhre (2) ausgebildet ist.
3. Behandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß ein Basisendabschnitt des Elektrodenabschnittes (6) fest innerhalb des distalen Endabschnittes der Einführröhre (2) festgelegt ist.
4. Behandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Einführröhre (2) und das rohrförmige Bauteil (4) jeweils diagonal schräg ab­ geschnittene distale Endflächen (2a, 4a) haben.
5. Behandlungsgerät nach Anspruch 1, weiterhin ge­ kennzeichnet durch Isoliervorrichtun­ gen zum elektrischen Isolieren eines Bereiches des Elektrodenabschnittes (6), der vom distalen, offenen Ende der Einführröhre (2) vorsteht, mit Ausnahme des Behandlungsabschnitt des Elektrodenabschnittes (6).
6. Behandlungsgerät nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Isoliervorrichtungen ein rohrförmiges Bauteil (5) aufweisen, das über einen äußeren Umfang des Elektrodenabschnittes (6) gesetzt ist.
7. Behandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Einführröhre (2) einen Fluiddurchlaß (25) zum Absaugen oder Einspritzen eines Fluides über das distale offene Ende des rohrförmigen Bauteiles (4) aufweist.
8. Behandlungsgerät nach Anspruch 1, weiterhin ge­ kennzeichnet durch ein Ventilbauteil (17, 50) mit einem Kolben (17a, 50a) und einem Zylinder (17b, 50b) so daß der Fluiddurchlaß (25) geöffnet oder geschlossen werden kann.
9. Behandlungsgerät nach Anspruch 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kolben (17a, 50a) einen Verbindungsdurchlaß (21, 52) aufweist, der mit dem Fluiddurchlaß (25) in Verbindung steht, wenn das Ventilbauteil (17, 50) offen ist.
10. Behandlungsgerät nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Einführröhre (2) einen Fluiddurchlaß (25) aufweist, so daß über das distale offene Ende des rohrförmigen Bauteiles (4) ein Fluid eingesaugt oder eingespritzt werden kann, wobei Verbin­ dungskanäle (47) indem Endabschnitt (6b) des Elektro­ denabschnittes (6) ausgebildet sind, um eine Verbindung zwischen dem Fluiddurchlaß (25) und einer Außenseite der Einführröhre (2) zu ermöglichen.
11. Behandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Stromzufuhrvorrichtun­ gen einen Energieleiter-Anschlußabschnitt (14) aufwei­ sen, um eine elektrische Verbindung mit der Einführ­ röhre (2) herzustellen.
12. Behandlungsgerät nach Anspruch 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Energieleiter-An­ schlußabschnitt (14) ein Kontaktteil (26) zur Herstel­ lung einer elektrischen Verbindung mit der Einführröhre (2), einen Anschlußstift (24), der im Schraubeingriff mit einem äußeren Umfang des Kontaktteiles (26) ist und eine Abdeckung (22) aufweist, der in Schraubeingriff über den äußeren Umfang des Anschlußstiftes (24) ge­ setzt ist.
13. Behandlungsgerät nach Anspruch 1, weiterhin ge­ kennzeichnet durch einen Betätigungs­ abschnitt (12) mit einer Durchgangsbohrung (15), durch welchen die Einführröhre (2) eingeführt ist und einer Befestigungsbohrung (31), welche quer über die Durch­ gangsbohrung (15) verläuft, wobei die Stromzufuhrvor­ richtungen einen Energieleiter-Anschlußabschnitt (14) aufweisen, der in die Befestigungsbohrung (31) einge­ setzt ist.
14. Behandlungsgerät nach Anspruch 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Energieleiter-An­ schlußabschnitt (14) ein Kontaktteil (26) zur Herstel­ lung einer elektrischen Verbindung mit der Einführröhre (2), einen Anschlußstift (24), der in Schraubeingriff über einen äußeren Umfang des Kontaktteilers (26) ge­ setzt ist und eine Abdeckung (22) aufweist, welche in Schraubeingriff über einen äußeren Umfang des Anschluß­ stiftes (24) gesetzt ist und in eine innere Oberfläche der Befestigungsbohrung (31) geführt ist.
15. Behandlungsgerät nach Anspruch 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Energieleiter-An­ schlußabschnitt (14) Befestigungsmittel zum festen Ver­ binden der Einführröhre (2) mit dem Betätigungabschnitt (12) aufweist, in dem die Abdeckung (22) in die Befe­ stigungsbohrung (31) eingesetzt ist, während sie in Schraubeingriff über den äußeren Umfang des Anschluß­ stiftes (24) geführt ist, wobei der Anschlußstift (24) und das Kontaktteil (26) in Richtung der Befestigungs­ bohrung (31) und somit in Richtung der Einführröhre (2) geschoben wird, wobei durch die Schubkraft Kontakt mit der inneren Oberfläche der Durchgangsbohrung (15) des Betätigungsabschnittes (12) erfolgt.
16. Behandlungsgerät nach Anspruch 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Kontaktbauteil (26) eine Durchgangsbohrung (15) aufweist, durch welche die Einführröhre (2) verläuft.
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