DE4306466A1 - Verfahren und Vorrichtung zur behandlungsgerechten Lagerung eines Patienten - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur behandlungsgerechten Lagerung eines Patienten

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G15/00Operating chairs; Dental chairs; Accessories specially adapted therefor, e.g. work stands
    • A61G15/02Chairs with means to adjust position of patient; Controls therefor
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    • A61G15/125Head-rests

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur behandlungsgerechten Lagerung eines Patienten, insbesondere für die zahnmedizinische und/oder kieferchirurgische und/oder kiefer­ orthopädische Behandlung.
Bei der Behandlung von Patienten im medizinischen, insbesondere im zahnmedizinischen Bereich sind die Position des Arztes, insbesondere des Zahnarztes, und die Position des Patienten von großer Bedeutung. Für ein optimales Behandlungsergebnis ist es wichtig, daß die zu behandelnden Bereiche des Patienten für den Arzt und gegebenenfalls einen Assistenten optimal zugänglich sind; bei der zahnmedizinischen oder kieferchirurgischen Behand­ lung ist es dementsprechend üblich, den Patienten auf einem Behandlungsstuhl oder einer Behandlungsliege in einer bestimmten Stellung zu positionieren. Aufgrund der verschiedenen räumlichen Lagen der zu behandelnden Zahnflächen oder Kieferbereiche kann die Positionierung des Patienten in die optimale Behandlungs­ stellung zeitaufwendig und kompliziert sein. Weiterhin ist die Haltung des Arztes von maßgeblicher Bedeutung für die Ergonomie und somit für dessen persönliche Belastung bei der Behandlung.
Die DE-PS 21 19 837 beschreibt einen programmgesteuerten zahn­ ärztlichen Behandlungsstuhl, bei welchem jede manuell einstell­ bare Stuhlstellung durch eine Übertragungseinrichtung auf ein Speichermedium übertragbar ist. Bei diesem zahnärztlichen Behand­ lungsstuhl können einmal bei einer Behandlung eingestellte Stel­ lungen auf dem Speichermedium gespeichert und später für dieselbe Behandlung wieder abgerufen werden. Somit kann ein Patient für dieselbe Behandlung aufgrund der gespeicherten Daten sehr schnell wieder korrekt positioniert werden. Für weitere andere zu behan­ delnde Bereiche muß jedoch eine vollständig neue Einstellung des Stuhls vorgenommen werden.
In der DE-PS 36 11 406 wird ein zahnärztlicher Behandlungsplatz beschrieben, bei welchem Steuerdaten einer Mehrzahl von Behand­ lungsinstrumenten und den diesen zugehörigen Stellgliedern in einem transportablen Datenspeicher gespeichert werden, aus dem bzw. in den nach seinem Einsetzen in eine Speicheraufnahme Steu­ erdaten einschreibbar und unter anderem bei einer späteren Be­ handlung abrufbar sind. Dieser Datenspeicher, der vorzugsweise patientenindividuelle Daten enthält, ermöglicht ebenfalls nur die Positionierung des Patienten in bereits vorher eingestellten Positionen.
Obwohl die zu behandelnden Bereiche des Patienten gerade bei der zahnmedizinischen oder kieferchirurgischen Behandlung systema­ tisch in bezug auf die Orientierung unterschiedlicher Zahnflächen erfaßbar sind, ist es bei bisher bekannten Behandlungsstühlen oder -liegen nicht möglich, aufgrund individueller Daten des Patienten und des Behandlers Einstellungen von Behandlungsstuhl oder -liege für neu zu behandelnde Bereiche des Patienten automa­ tisiert vorzunehmen. Für jede weitere neue Behandlung desselben Patienten muß die ergonomisch günstigste Behandlungsposition von Behandlungsstuhl bwz. -liege jeweils neu gesucht und eingestellt werden.
Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die ergonomisch günstigste Behandlungsposition eines Behandlungs­ stuhls oder einer Behandlungsliege für einen bestimmten zu behan­ delnden Bereich des Patienten für den jeweiligen behandelnden Arzt zu vereinfachen.
Bei dem Verfahren wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß ein zu behandelnder Patient auf einem Behandlungsstuhl oder einer Be­ handlungsliege in eine bestimmte Stellung positioniert wird und der Behandlungsstuhl oder die Behandlungsliege einen zu behan­ delnden Bereich des Patienten, insbesondere die Zahn- oder Kie­ ferpartie an eine durch die Größe des behandelnden Arztes defi­ nierte räumliche Position bringt, welche vorab für den jeweils behandelnden Arzt abgespeichert ist oder von dem behandelnden Arzt abgespeichert wird, und an dieser definierten räumlichen Position für jeweils verschiedene Behandlungen, insbesondere der Zahn- und/oder Kieferpartien, jeweils die Stellung des zu behan­ delnden Bereiches des Patienten aufgrund von vorab festgelegten abgespeicherten Parametern eingestellt wird.
Gelöst wird die Aufgabe bei der Vorrichtung mit einem Behand­ lungsstuhl oder einer Behandlungsliege und daran angebrachten Verstellelemente und einer Steuervorrichtung der Verstellelemen­ te, welche jeweils mindestens eine Eingabeeinheit, einen Mikro­ prozessor, einen Speicher und eine Ausgabeeinheit aufweist, bei welcher in dem Speicher Daten der Verstellelemente für verschie­ dene Positionen und Stellungen des Behandlungsstuhls oder der Behandlungsliege dem jeweils behandelnden Arzt und zu behandeln­ den Bereich eines Patienten zugeordnet speicherbar sind und diese Daten vorab abgespeichert sind und/oder über die Eingabeeinheit eingebbar sind und über eine Ausgabeeinheit mittels eines Daten­ trägers ausgebbar und/oder einlesbar sind.
In diesem Zusammenhang hat der Begriff "räumliche Position" die Bedeutung absoluter Koordinaten im Raum unabhängig vom Behand­ lungsstuhl und unabhängig von den Bewegungen des Behandlungs­ stuhles und des Patienten. Die "definierte räumliche Position" ist derjenige Ort im Raum, an welchen der zu behandelnde Bereich des Patienten gebracht wird. Ausgehend von diesem Ort oder Punkt im Raum hat "Stellung" die Bedeutung einer räumlichen Winkellage, dies bedeutet z. B. die Winkellage oder Neigung von Zahnflächen während der Behandlung oder während des Verbringens in die opti­ male Behandlungsposition.
Vorteilhafterweise entspricht die Höhe der definierten räumlichen Position des zu behandelnden Bereiches des Patienten jeweils in etwa der Höhe des mit ca. 90° vom Körper des behandelnden Arztes weggestreckten Unterarms bei angelegtem Oberarm.
Vorteilhaft wird beim Verbringen des Patienten in die Stellung zur Behandlung die Stellung des Kopfes des Patienten sowohl ver­ tikal als auch seitlich durch eine an dem Behandlungsstuhl oder der Behandlungsliege angebrachte bewegbare Kopfstütze geneigt. Hierdurch kann zugleich eine zu starke Neigung oder Kippung des Rumpfes des Patienten vermieden werden.
Die räumliche Position und Stellung des zu behandelnden Bereiches des Patienten kann dadurch eingestellt oder noch genauer einge­ stellt werden, ohne daß der Behandler oder Arzt zeitaufwendige weitere Einstellungen vornehmen muß, indem gemessene Parameter, wie insbesondere das Gewicht oder die Größe des Patienten, von Meßwertaufnehmern erfaßt werden, und die erfaßten Parameter vorab festgelegten Stellungen des Behandlungsstuhles oder der Behand­ lungsliege zugeordnet werden, in welche der Behandlungsstuhl oder die Behandlungsliege danach gebracht werden.
Der Einfluß des Arztes kann dadurch berücksichtigt werden, daß die definierte räumliche Position für den jeweils behandelnden Arzt erhalten wird, indem die Meßwertaufnehmer die Größe des behandelnden Arztes erfassen und aus dieser Größe die definierte räumliche Position berechnen.
Der Einfluß des Patienten kann dadurch berücksichtigt werden, daß die jeweiligen Parameter des Patienten von an dem Behandlungs­ stuhl oder der Behandlungsliege angeordneten Meßwertaufnehmern, insbesondere Gewichts- oder Druckmeßgeräten oder einem Längen­ meßgerät, aufgenommen werden, nachdem der Patient auf dem Behand­ lungsstuhl oder der Behandlungsliege Platz genommen hat.
Hierbei kann die Größe des Patienten dadurch erfaßt werden, daß die Länge der Verschiebung der Kopfstütze gemessen wird.
Die Parameter können von den Meßwertaufnehmern dadurch erfaßt werden, daß räumlich getrennt von dem Behandlungsstuhl oder der Behandlungsliege angeordnete Meßwertaufnehmer, insbesondere ein Gewichts- oder Längenmeßgerät, das Gewicht oder die Größe erfas­ sen, bevor der Patient auf dem Behandlungsstuhl oder der Behand­ lungsliege Platz genommen hat. Während des Platznehmens des Patienten können die entsprechenden Patientendaten berechnet werden und stehen somit bei Beginn der Behandlung bereits zur Verfügung.
Wenn die Meßwerterfassung auf dem Weg des Patienten oder des behandelnden Arztes zum Behandlungsstuhl oder zur Behandlungs­ liege durch eine Lichtschranke oder ein Abstandsmeßgerät und/oder eine im Bodenbereich angeordnete Wägeeinrichtung vorgenommen wird, können die entsprechenden Parameter des Patienten und/oder des Arztes unabhängig vom Behandlungsstuhl oder der Behandlungs­ liege erfaßt werden.
Eine weitere Verbesserung der Genauigkeit der Einstellung des Behandlungsstuhls und/oder der Behandlungsliege ergibt sich dadurch, daß die Stellung des zu behandelnden Bereichs des Pa­ tienten, insbesondere der Zahn- oder Kieferpartien, von dem Behandlungsstuhl oder der Behandlungsliege dadurch eingestellt oder noch genauer eingestellt wird, daß weitere Parameter des Patienten durch eine direkte Messung der räumlichen Lage und/oder der räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches erfaßt werden, mit vorab abgespeicherten Werten von Sollagen verglichen werden und der Patient in eine der vorbestimmten, gespeicherten Sollage entsprechende Stellung verbracht wird.
Die direkte Messung der räumlichen Lage und/oder der räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches des Patienten wird vorteilhafterweise dadurch vorgenommen, daß eine Abstandsmeßein­ richtung die Lage des oberen und/oder unteren Kieferbogens oder die Lage der den oberen oder unteren Kieferbogen abdeckenden Weichteile oder die Lage der Zähne des oberen oder unteren Kie­ ferbogens mißt.
Einfach zu handhaben ist eine Abstandsmeßeinrichtung, welche aus einer an oder in die Mundhöhle des Patienten zu führenden Kamera besteht, welche vorzugsweise ein Weitwinkelobjektiv aufweist, deren räumliche Position erfaßt und ausgewertet wird und deren optische Erfassung der Lage der Kieferbögen und/oder der Zähne ausgewertet wird.
Eine weitere, ebenfalls berührungslose und somit auch den erhöh­ ten hygienischen Anforderungen genügende Abstandsmeßeinrichtung erfaßt die räumliche Lage und/oder die räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches des Patienten dadurch, daß die räumli­ chen Reflexionen eines oder mehrerer in der Nähe des zu behan­ delnden Bereiches des Patienten angeordneter Ultraschallgeber durch mindestens zwei Ultraschallempfänger erfaßt und nachfolgend ausgewertet wird oder werden.
Die gleichen Vorteile weist eine Messung der räumlichen Lage und/oder der räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches des Patienten auf, bei welcher der Schattenwurf des Patienten, vorzugsweise der seitliche und der frontale Schattenwurf des Kopfes des Patienten oder dessen räumliche Reflexionen, einer oder mehrerer in der Nähe des zu behandelnden Bereiches des Patienten angeordneter Lichtquellen erfaßt und nachfolgend, insbesondere durch eine Kamera und/oder mehrere Fotoelemente, ausgewertet werden.
Die nachfolgende Datenverarbeitung kann vereinfacht werden und Moir´techniken können zur Anwendung kommen, wenn die Lichtquellen Muster auf den zu behandelnden Bereich des Patienten projizieren und diese Muster durch die Kamera oder durch die Fotoelemente ausgewertet werden, wobei die Muster insbesondere durch einen oder mehrere parallellaufende Laserstrahlen erzeugt werden, welche vorzugsweise in einem nicht sichtbaren Wellenlängenbereich liegen und über den zu behandelnden Bereich des Patienten bewegt werden.
Eine weitere Vereinfachung der Messung der räumlichen Lage und/- oder räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches des Patienten kann dadurch erreicht werden, daß die räumlichen Refle­ xionen an einer von dem Patienten mit seinen Zähnen oder seinem Kiefer gehaltenen Aufbißplatte oder an einer auf den Lippen des Patienten aufgetragenen reflektierenden, vorzugsweise fluoreszie­ renden, Schicht erfaßt und nachfolgend durch eine Kamera und/oder mehrere Fotoelemente ausgewertet werden.
Es hat sich als ergonomisch günstig für den behandelnden Arzt herausgestellt, beim Verändern der Stellung des Patienten den zu behandelnde Bereich, insbesondere die Zahn- und/oder Kieferpar­ tien, im wesentlichen ortsfest an der definierten räumlichen Position zu halten.
Die Veränderung der Stellung des Patienten kann zügig und auf für den Patienten angenehme Weise vorgenommen werden, wenn die Ver­ stellelemente des Behandlungsstuhls oder der Behandlungsliege derart koordiniert betätigt werden, daß nur eine einzige Ver­ stellbewegung von dem jeweiligen Verstellelement vorgenommen wird, so daß der Behandlungsstuhl oder die Behandlungsliege nur eine einzige Verstellbewegung aus einer bisherigen Stellung in eine neue Stellung durchführt und die jeweils betätigten Stell­ elemente dabei im wesentlichen über die gleiche Zeit betätigt werden.
Eine weitere Entlastung für den behandelnden Arzt kann dadurch erreicht werden, daß auf den Boden neben dem Behandlungsstuhl oder der Behandlungsliege Lichtzeichen projiziert werden, welche den optimalen Standort des behandelnden Arztes angeben, wobei insbesondere entweder ein größerer flächiger Bereich, in welchem die Füße des behandelnden Arztes stehen sollen, oder die Soll­ position der Füße des behandelnden Arztes direkt durch die Licht­ zeichen angegeben werden, oder daß an dem Behandlungsstuhl bzw. der Behandlungsliege angebrachte Leuchteinrichtungen diesen Standort anzeigen. Der optimale Standort des behandelnden Arztes wird dabei entsprechend den Stundenstellungen eines Uhrzeigers angezeigt, vgl. auch beiliegende Fig. 3. Ebenso wird mit Licht­ zeichen für die Helferin auf ihrer Seite verfahren.
Der Arzt behält weiterhin die Hände frei für die Behandlung und kann den erhöhten hygienischen Anforderungen genügen, wenn die Anweisungen bezüglich der Bedienung, insbesondere der Positionie­ rung und der Stellung, des Behandlungsstuhles oder der Behand­ lungsliege per Sprache gegeben werden und von einem Mikrophon empfangen und an eine Spracherkennungs- und Ausgabeeinheit wei­ tergeleitet werden. In vorteilhafter Weise macht zudem die Sprachsteuerung den Fußanlasser für die Behandlungsgerätesteue­ rung überflüssig. Hierdurch kommt es vorteilhafterweise nicht zu einem Verdrehen des Beckens des Behandlers, da der Fuß des Be­ handlers nicht wie bisher üblich ausgestellt werden muß. Die vorgesehene Sprachsteuerung kann sich auf alle im Zusammenhang mit der Behandlung nötigen Aggregate erstrecken und schließt insbesondere auch Laser- und AlO3-Strahlgeräte ein. Zu den durch Sprachsteuerung positionierbaren Geräten und Einrichtungen gehören dabei unter anderem ein üblicher Motorwagen mit Instru­ mentenablage, eine Speichelabsaugeeinrichtung sowie der Ausspei­ trichter. Auch bei diesen letztgenannten Einrichtungen soll, ebenso wie bei dem Behandlungsstuhl, eine entsprechende patien­ ten- und behandlerspezifische Positionierung über Sprache indivi­ duell steuerbar sein.
Zur Verbesserung der Einstellung des Behandlungsstuhls oder der Behandlungsliege können in dem Speicher der Vorrichtung Katego­ rien von zu behandelnden Patienten, wie insbesondere "Mann, Frau, Kind, groß, mittel, klein" gespeichert werden und ebenfalls diesen Kategorien zugeordnete Daten der Verstellelemente für verschiedene Positionen und Stellungen des Behandlungsstuhls oder der Behandlungsliege vorab gespeichert sein.
Vorteilhafterweise ist die Vorrichtung zur Projektion von Licht­ zeichen in einem Sockelbereich oder Fußbereich des Behandlungs­ stuhls oder der Behandlungsliege angeordnet, da hierbei kein für die Behandlung benötigter Platz beansprucht wird. Alternativ oder ergänzend kann vorteilhaft auch am Außenrand des Behandlungs­ stuhls oder der Behandlungsliege eine Reihe von Leuchtdioden zur Anzeige der korrekten Uhr-Position vorgesehen sein.
Eine weitere Erleichterung für den behandelnden Arzt ergibt sich dadurch, daß eine OP- oder Behandlungsleuchte durch die Eingabe­ einheit oder den Mikroprozessor, insbesondere per Spracheingabe, steuerbar ist. Dabei ist die OP- oder Behandlungsleuchte ebenso wie der Behandlungsstuhl bzw. die Behandlungsliege derart pro­ grammiert, daß der per Sprache eingegebene Zahn mit Fläche auch zu einer bestimmten Positionierung der OP-Leuchte führt. Vorzugs­ weise sitzt in der OP-Leuchte außerdem der Meßwertaufnehmer in Form einer integrierten festen Kamera.
Vorteilhaft ist zudem, daß zur Beibehaltung der behandlungsge­ rechten Lagerungsposition bei patientenseitiger Änderung der­ selben eine automatische und/oder sprachsteuerbare Behandlungs­ stuhl-Nachführung vorzugsweise mit Hilfe der Kamera (38) vorgese­ hen ist.
Weiterhin ist zwischen Behandler und Behandlungsstuhl (1) eine zusätzliche optische Kontrolleinrichtung vorgesehen, durch die der Behandlungsstuhl bei Änderung der Behandler-Uhrposition automatisch neu ausrichtbar ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Figuren im einzelnen beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht des oberen Bereiches eines Behand­ lungsstuhls oder einer Behandlungsliege mit einer daran verschwenkbar angeordneten Kopfstütze;
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Kopfstütze des Be­ handlungsstuhls oder der Behandlungsliege mit verschwenkter Stellung der Kopfstütze;
Fig. 3 einen schematisch dargestellten liegenden Patien­ ten mit einer Einteilung der Arbeitspositionen für die Behandlung in Uhrzeigernomenklatur;
Fig. 4 schematische Darstellungen eines Zahnarztes und eines Patienten bei der Behandlung von drei ver­ schiedenen Seiten;
Fig. 5 die Segmentierung des oberen und des unteren Zahnbogens und zusätzliche Flächenangaben;
Fig. 6 eine Ansicht eines Behandlungsplatzes mit den zugehörigen Elementen der erfindungsgemäßen Vor­ richtung.
Nachstehend wird zunächst die Vorrichtung unter Bezugnahme auf Fig. 6 beschrieben.
Die Vorrichtung weist im wesentlichen einen Behandlungsstuhl 1 mit daran angebrachten und hier nur beispielhaft dargestellten Verstellelementen 2, 3, 4 und eine Steuervorrichtung 5 der Ver­ stellelemente 2, 3, 4 mit einer Eingabeeinheit 6, 7 und einer Ausgabeeinheit 8 sowie einem Speicher zur Speicherung von festen sowie veränderbaren Daten und einem Mikroprozessor auf.
Die Steuervorrichtung 5 der Verstellelemente 2, 3, 4 ist mit den Aktuatoren zur Betätigung der Verstellelemente 2, 3, 4 in bekann­ ter Weise verbunden, so daß diese Aktuatoren durch die Steuervor­ richtung 5 gesteuert werden oder durch manuelle Betätigung die jeweiligen Verstellelemente 2, 3, 4 einstellbar sind.
Die hier dargestellten Verstellelemente 2, 3, 4 für die Verstel­ lung der Neigung der Rückenlehne 9 sowie der Kopfstütze 10 und der Höhe des Behandlungsstuhls 1 werden für die vereinfachte Darstellung beispielhaft für beliebige weitere Verstellelemente herausgegriffen.
Die Steuervorrichtung 5 ist sowohl über eine Eingabeeinheit 6 als auch über eine Eingabeeinheit 7 bedienbar und ist in der Lage über eine nicht näher dargestellte Ausgabeeinheit 8 in bekannter Weise Daten sowohl auszugeben als auch einzulesen und verwendet hierfür bekannte Datenträger, wie z. B. Disketten, Magnetkarten, Speicherchips oder Lochkarten.
In dem Speicher der Steuervorrichtung 5 sind dem Arzt zugeordnete Daten speicherbar, welche die für den jeweiligen Arzt optimale räumliche Position angeben. Zusätzlich sind patientenindividuelle Daten, wie das Gewicht oder die Größe, speicherbar und es sind bereits im vorhinein für die zu behandelnden Bereiche standardi­ sierte Daten dauerhaft gespeichert.
Die zu behandelnden Bereiche werden entsprechend dem in Fig. 5 angegebenen Schema segmentiert. Der obere Zahnbogen 20 und der untere Zahnbogen 21 werden dabei jeweils in Zahnpositionen wie z. B. die Zahnpositionen 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 unterteilt, wobei diese Zahnpositionen den normalen Sollpositionen der Zähne des Patienten entsprechen. Jedem Zahn werden Zahnflächen 29, 30, 31, 32, 33 zugeordnet (distal, mesial, occlusal, oral, vestibu­ lär), welche im vorhinein abgespeichert sind und wobei diesen Zahnflächen bestimmte Einstellungen des Behandlungsstuhls 1 zugeordnet sind.
Weiterhin sind in dem Speicher Kategorien von zu behandelnden Patienten, wie "Mann, Frau, Kind, groß, mittel, klein" gespei­ chert, welche entweder einem gesonderten Satz von Daten von Einstellungen des Behandlungsstuhls 1, welche den Zahnflächen je­ weils zugeordnet sind, entsprechen, oder Skalierungswerten für die Veränderung der Einstellungen des Behandlungsstuhls 1 ent­ sprechen.
Der Zahnposition ist zusätzlich eine Zahnfläche wie "oral, vesti­ bulär, distal, mesial, okklusal" zugeordnet, mittels welchem die nachstehend beschriebene Sprachsteuerung in der Lage ist, auf­ grund der vorgenommenen Segmentierung per Spracheingabe gegebene Befehle den Einstellungen des Behandlungsstuhles zuzuordnen.
Mit der Steuervorrichtung 5 sind Meßwertaufnehmer verbunden, welche das Gewicht und/oder die Größe des Patienten und/oder des Arztes erfassen und an die Steuervorrichtung 5 weiterleiten.
Diese Meßwertaufnehmer sind an dem Behandlungsstuhl 1 derart angebracht, daß die Größe des Patienten dadurch erfaßt wird, daß die Verstellung der Kopfstütze 10 erfaßt und umgerechnet wird, oder das Gewicht dadurch erfaßt wird, daß im Sockel 35 des Be­ handlungsstuhls 1 eine Wägeeinrichtung angeordnet ist.
Bei Ausführungsformen mit nicht längenverstellbaren Kopfstützen 10 kann die Lage des Kopfes des Patienten und somit dessen Größe dadurch erfaßt werden, daß in der Kopfstütze 10 selbst Kontakte oder Drucksensoren angeordnet sind, welche die Lage des Kopfes des Patienten erfassen.
Alternativ sind die Meßwertaufnehmer in der Nähe des Behandlungs­ stuhls 1 im Zugangsbereich zu dem Behandlungsstuhl 1 angeordnet und bestehen aus einer oder mehreren Lichtschranken, welche in bekannter Weise als Abstandsmeßgerät eingesetzt wird oder werden. Die Wägeeinrichtung ist hierbei im Bodenbereich angeordnet.
Weitere Meßwertaufnehmer zur Erfassung der Stellung des zu behan­ delnden Bereiches des Patienten, insbesondere der Zahn- oder Kieferpartien sind in der Nähe des Behandlungsstuhls 1 angebracht und mit der Steuervorrichtung 5 derart verbunden, daß Daten über die räumliche Lage des von den Meßwertaufnehmern erfaßten Berei­ ches in dem Speicher 5 der Steuervorrichtung ablegbar sind.
Als Meßwertaufnehmer wird eine Kamera 38 verwendet, welche Erfas­ sungseinheiten 39 für ihre räumliche Position und Auswerterein­ heiten 40 zur Auswertung der räumlichen Position der von der Kamera 38 erfaßten Bilder aufweist. Die Kamera 38 ist mit einem Weitwinkelobjektiv ausgestattet, welches aufgrund des großen Erfassungswinkels ein Bild sowohl des oberen als auch des unteren Zahnbogens 20, 21 aufzeichnet. Die Auswertereinheiten 40 kom­ munizieren mit der Steuervorrichtung 5.
Alternativ sind in der Nähe des Behandlungsstuhls 1 ein oder mehrere Ultraschallgeber 43 sowie ein oder mehrere Ultraschall­ empfänger 44 angeordnet.
Weiterhin sind alternativ oder zusätzlich in der Nähe des Behand­ lungsstuhls 1 oder in der OP- oder Behandlungsleuchte 42 den zu behandelnden Bereich ausleuchtende Lichtquellen 48 angeordnet, und es ist bzw. sind in der Nähe der Kopfstütze 10 eine weitere Kamera 45 und/oder Fotoelemente 46 angeordnet, welche mit einer Auswertereinheit verbunden ist, die in gleicher Weise wie die Auswertereinheit 40 die Daten der Steuervorrichtung 5 zuleitet.
Alternativ besteht eine der Lichtquellen 48 aus einer Laserlicht­ quelle mit niedriger Emissionsleistung, welche im nicht sicht­ baren Wellenlängenbereich emittiert, und Muster, insbesondere Punktmuster, linear oder rasterförmig versetzt erzeugt. Hierbei wird eine Strahlablenkeinheit für den Laserstrahl verwendet, welche bewegbare Ablenkelemente zur Strahlführung über den zu behandelnden Bereich enthält und in der Kamera 45 werden auf einfache Weise nur die Daten der Punktmuster rasterförmig ab­ getastet und in bezug auf die Position des zu behandelnden Berei­ ches dekodiert.
Im Bereich des Sockels 35 des Behandlungsstuhls 1 ist eine Vor­ richtung 47 zur Projektion von Lichtzeichen angeordnet, welche mit der Steuervorrichtung 5 kommuniziert. Mittels der in dem Speicher der Steuervorrichtung 5 abgelegten Daten werden in der Steuervorrichtung 5 die optimalen Standorte für den behandelnden Arzt und für eine etwa zusätzliche Assistentin angegeben, wobei insbesondere entweder ein größerer flächiger Bereich, in welchem die Füße des behandelnden Arztes oder des Assistenten stehen sollen, oder die Sollposition der Füße des behandelnden Arztes oder des Assistenten direkt durch die Lichtzeichen angegeben werden. Alternativ zeigen an dem Sockel 35 des Behandlungsstuhls 1 angebrachte Leuchteinrichtungen 49 diesen Standort durch ihr Aufleuchten direkt an.
In der Nähe des Behandlungsstuhls 1 ist ein Mikrophon 50 angeord­ net, welches entweder an einem Galgen oder Mikrophonstativ befe­ stigt ist, oder frei von der Decke herabhängt. Das Mikrophon ist mit einer Auswertereinheit zur Spracherkennung verbunden und die Auswertereinheit kommuniziert mit der Steuervorrichtung 5, so daß per Spracheingabe über das Mikrophon 50 erfaßte Anweisungen durch die Auswertereinheit dekodierbar sind und der Steuervorrichtung 5 zugeleitet werden, in welcher sie den Einstellungen des Behand­ lungsstuhles 1 zugeordnet werden.
Die OP- oder Behandlungsleuchte 42 ist an einem Galgen 55 mit Verstellelementen angeordnet, welche jeweils nicht dargestellte Aktuatoren, beispielsweise elektrische Stellmotoren, aufweisen, die mit der Steuervorrichtung 5 zu deren Betätigung verbunden sind.
Der Galgen 55 der OP-Leuchte 42 sowie die Intensität und Funktio­ nen der an der OP-Leuchte 42 angeordneten Abstandsmeßeinrichtun­ gen ist durch die Steuervorrichtung 5 derart steuerbar, daß entweder per Spracheingabe eingegebene Befehle zu den entspre­ chenden Aktionen wie "heller, dunkler, näher, höher, tiefer, links, rechts" führen oder daß durch die Eingabeeinheiten 6, 7 gegebene Befehle ausführbar sind. Einer dieser Befehle kann z. B. die Zahnposition mit Zahnflächenangabe sein. Dabei ist die OP- Leuchte 42 ebenso wie der Behandlungsstuhl 1 derart programmiert, daß der per Sprache eingegebene Zahn mit Fläche auch zu einer Positionierung der OP-Leuchte 42 führt, wobei, wie bereits er­ wähnt, in der OP-Leuchte 42 außerdem der Meßwertaufnehmer in Form der festintegrierten Kamera 45 angeordnet ist.
Der Behandlungsstuhl 1 ist sowohl manuell als auch über durch die Steuervorrichtung 5 betätigte Aktuatoren nicht nur in der Ver­ tikalen sondern auch in der Transversalen schwenkbar. Er weist oberhalb seiner Rückenlehne 9 eine Kopfstütze 10 auf, welche über ein Verstellelement 4 mit der Rückenlehne 9 verbunden ist. Die Kopfstütze 10 ist um das Verstellelement 4, welches in der Nähe der Seite der Rückenlehne 9 und der Kopfstütze 10 angeordnet ist, sowohl manuell als auch über durch die Steuervorrichtung 5 betä­ tigte Aktuatoren seitlich und vertikal verschwenkbar.
In der Kopfstütze 10 sind seitlich angeordnete Anlageflächen 11, 12 ausgebildet, welche für den Kopf des Patienten in seitlich verschwenkte Stellung der Kopfstütze 10 Anlageflächen für einen sicheren und bequemen Halt bilden.
Die Kopfstütze 10 kann in der in Fig. 2 dargestellten Weise um das Verstellelement 4 derart seitlich verschwenkt werden, daß der Kopf des Patienten dabei gleichzeitig eine geringfügige Nickbe­ wegung nach hinten vornehmen kann.
Im Rahmen der Erfindung können die jeweiligen Auswertereinheiten sowie die Steuervorrichtung 5 durch dezentrale, an den jeweiligen Erfassungseinheiten angeordneten Mikroprozessor gesteuerte Steu­ ereinrichtungen gebildet sein oder es können die Funktionen der jeweiligen Auswertereinrichtungen durch die Steuervorrichtung 5 übernommen werden.
Nachstehend wird das Verfahren im einzelnen beschrieben.
Vor Beginn der Behandlung werden je nach Ausführungsbeispiel die Daten des Patienten, wie seine Größe oder sein Gewicht, entweder durch die in der Nähe der Behandlungsliege angeordneten Meßwert­ aufnehmer erfaßt oder nach dem Platznehmen des Patienten auf dem Behandlungsstuhl 1 dessen individuelle Daten durch die am Behand­ lungsstuhl 1 angeordneten Meßwertaufnehmer erfaßt.
Die individuellen Daten des jeweils behandelnden Arztes werden über die Eingabeeinheiten 6, 7, die Meßwertaufnehmer, per Sprach­ eingabe über das Mikrophon 50 oder durch einen Datenträger mit­ tels der Ausgabeinheit 8 der Steuervorrichtung 5 zugeleitet.
Nach dem Platznehmen des Patienten auf dem Behandlungsstuhl 1 wird von dem behandelnden Arzt der zu behandelnde Bereich des Patienten entweder über die Eingabeeinheiten 6, 7 oder per Spracheingabe festgelegt. Die beiden Zahnreihen werden mit einer Mobilkamera wie bei einer Fotoabformung aufgenommen und verein­ facht als Zahnbogen wiedergegeben und gespeichert. Gleichzeitig wird die Zahngröße extrapoliert, und aufgrund dessen eine Segmen­ tierung vorgenommen, so daß fehlende Zähne kein Problem darstel­ len. Die intere Vermessung ist ähnlich einer kieferorthopädischen Vermessung anzusehen. Anhand der memorisierten zwei Zahnbögen reicht der Ausschnitt der Frontpartie aus, um die vorgesehene Positionierung durchzuführen. Dabei sollte der Meßwertaufnehmer, im vorliegenden Fall vorzugsweise die in der OP-Leuchte 42 inte­ grierte Kamera 45, zentral eingebaut sein.
Eine mögliche Befehlsfolge per Spracheingabe besteht aus den Worten "einstellen, vier-sechs, vestibulär". Hierbei gibt das Zeichen "einstellen" der Spracheingabe das Signal für den Beginn der nachfolgenden Befehlskette, wobei vorzugsweise in nicht dargestellter Weise ein Lichtzeichen die Empfangsbereitschaft signalisieren kann. Es wird somit vermieden, daß im Gespräche auftretende Wortkombinationen zu einer Verstellung des Behand­ lungsstuhls 1 führen.
Die Zahl "vier-sechs" gibt die Position des Zahns 46 aus Fig. 5 entsprechend der vorstehend beschriebenen Segmentierung an; das Attribut "vestibulär" die Zahnfläche 33.
Falls an einer Zahnposition keine Zähne vorhanden sind, oder durch Aufwanderungen Zahnpositionen verändert sind, wird die entsprechende Nummer der normalen Zahnposition angegeben, so daß auch in diesem Fall eine korrekte Einstellung des Behandlungs­ stuhls 1 erfolgt.
Der auf dem Behandlungsstuhl 1 sitzende oder liegende Patient wird nach Eingabe des Befehls mit dem zu behandelnden Bereich an die durch die Größe des behandelnden Arztes definierte räumliche Position gebracht, und jeweils mit der korrekten Stellung des zu behandelnden Bereiches des Patienten aufgrund der vorab abgeleg­ ten abgespeicherten standardisierten Parameter durch die ent­ sprechende Einstellung des Behandlungsstuhls 1 angeordnet. Bei flacher Lagerung für die Behandlung im Oberkiefer ist dabei vorteilhaft vorgesehen, daß die programmierte Endposition nicht in einen durchgehenden Bewegungsgang erreicht wird, sondern wenigstens eine Unterbrechung erfolgt. Dies gilt nur für die Bewegung aus dem Sitzen in das Liegen und geschieht mit Rücksicht auf all die Patienten, die die Verträglichkeit bei einer Flach­ lagerung bejahen, jedoch das Ausmaß anders einschätzen würden.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung, in welcher keine Meß­ wertaufnehmer zur Erfassung der patientenindividuellen Daten vorhanden sind, gibt der behandelnde Arzt Eigenschaften wie "Mann, Frau, Kind, groß, mittel, klein" ein, welche zu einer Verbesserung der Genauigkeit der Einstellung des Behandlungs­ stuhls 1 führt.
Eine weitere Verbesserung der Einstellungsgenauigkeit wird bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform dadurch er­ reicht, daß die Stellung des zu behandelnden Bereichs des Patien­ ten bzw. weitere Parameter des Patienten durch eine direkte Messung der räumlichen Lage und/oder der räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches erfaßt werden, mit vorab gespei­ cherten Werten von Sollagen verglichen werden und der Patient in eine der vorbestimmten, gespeicherten, der Sollage entsprechenden Stellung verbracht wird.
Hierbei werden sowohl willkürliche als auch unwillkürliche Bewe­ gungen des Patienten während der Behandlung dadurch kompensiert, daß die momentane Lage der zu behandelnden Bereiche des Patienten erfaßt werden und gegenläufig zu der Bewegung des Patienten ausgeglichen werden können.
Die direkte Messung der räumlichen Lage und/oder der räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches des Patienten wird dadurch vorgenommen, daß eine Abstandsmeßeinrichtung die Lage des oberen und/oder unteren Kieferbogens oder Zahnbogens 20, 21 oder die Lage der den oberen oder unteren Kieferbogen abdeckenden Weichteile oder die Lage der Zähne des oberen oder unteren Kie­ ferbogens mißt.
Bei Verwendung der Kamera 38 wird diese vom behandlenden Arzt an die Mundhöhle des Patienten geführt und auf ein Signal des Arztes hin, welches entweder über die vorstehend beschriebenen Eingabe­ einheiten 6, 7, 50 gegeben wurde oder über einen Taster an der Kamera 38 gegeben wird, wird die räumliche Position der Kamera 38 erfaßt und ausgewertet und deren optische Erfassung ausgewertet und der Steuervorrichtung 5 zugeleitet.
Alternativ erfassen die Ultraschallgeber 43 zusammen mit den Ultraschallempfängern 44, welche in der Nähe des zu behandelnden Bereiches des Patienten angeordnet sind, die räumliche Lage und/oder die räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches des Patienten.
Diese Daten können ebenfalls dadurch erfaßt werden, daß bei weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung der Schattenwurf des Patienten, vorzugsweise der seitliche und der frontale Schatten­ wurf des Kopfes oder dessen räumliche Reflexionen der Lichtquel­ len 48 durch die Kamera 45 oder die Photoelemente 46 erfaßt und nachfolgend ausgewertet werden. Bei einem weiteren Ausführungs­ beispiel werden die von der Lichtquelle 48, welche vorzugsweise als Laserlichtquelle ausgebildet ist, auf den zu behandelnden Bereich des Patienten projizierten Muster durch die Kamera 45 oder durch die Fotoelemente 46 ausgewertet. Hierbei werden die Muster durch einen oder mehrere parallel laufende Laserstrahlen erzeugt, welche in einem nicht sichtbaren Wellenlängenbereich liegen, niedrige Emissionsenergie haben und welche über den zu behandelnden Bereich des Patienten bewegt werden.
In weiterer Ausgestaltung werden gerichtete, nicht bewegte, räumliche festgelegte Punkte auf den zu behandelnden Bereich des Patienten projizieren und die Lage dieser Punkte durch die Kamera 45 ausgewertet.
Alternativ wird die direkte Messung der räumlichen Lage und/oder der räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches des Patienten dadurch vorgenommen, daß die räumlichen Reflexionen an einer von dem Patienten mit seinen Zähnen oder seinem Kiefer gehaltenen Aufbißplatte oder an einer auf den Lippen des Patien­ ten aufgetragenen reflektierenden und fluoreszierenden Schicht erfaßt und nachfolgend durch eine Kamera 45 oder die Fotoelemente 46 ausgewertet werden.
Vorzugsweise kann noch eine optische oder akkustische Anzeige vorgesehen sein, die dem Behandler angibt, wenn und wie weit sich ein Patient gravierend aus der eingestellten Position herausbe­ wegt hat. Der Behandler kann dann in einfacher Weise über eine Sprachbefehl eine Korrektur vornehmen. Alternativ kann auch die vorgesehene Kamera dazu eingesetzt werden, die vorgesehene opti­ male Behandlungsposition dadurch beizubehalten, daß bei patien­ tenseitiger Herausbewegung automatisch eine Nachführung angesteu­ ert wird.
Für ein Röntgen sind für den Behandlungsstuhl 1 vorteilhaft besondere Lagerungspositionen im Lagerungsprogramm vorgesehen. Die auch mittels der vorgesehenen Sprachsteuerung nachjustiert werden können. Für die Nachsteuerung selbst wird das Mikrophon sinnvollerweise um den Hals getragen und hängt dann im Bereich des Brustbeins (Sternums). Hierbei ist es in günstiger Weise möglich, zusätzlich zu der reinen Mikrophonfunktion auch eine optische Korrespondenz zu dem am Behandlungsstuhl 1 vorgesehene Lichtband bzw. Leuchteinrichtung 49 am Behandlungsstuhl mit einer sogenannten Sternumleuchte vorzusehen. Hierdurch läßt sich bei­ spielsweise auf Sprachbefehl optisch eine automatische Einstel­ lung des Behandlungsstuhls auf eine vom Behandler neu eingenomme­ ne veränderte Uhr-Position erreichen.
Bei der Patientenlagerung kann über die Sprache eine freie indi­ viduelle Einstellung ohne Rekorrektur von seiten des Programms vorgenommen werden, beispielsweise für den Fall des Würgens bei Flüssigkeitsansammlung oder bei auf den Weichgaumen gefallenen Amalgan-Partikeln. Wesentlich und entscheidend für die vorgesehe­ ne Erleichterung der Erreichung der günstigen Behandlungsposition ist, daß nicht nur die Zahnfläche an einen festgelegten Punkt im Raum gebracht wird, sondern auch die richtige Winkelstellung der Arbeitsfläche zur Zahnachse/Zahnbogen erreicht wird. Andererseits ist der Bedeutung von kleinem Kiefer/Zahnbogen und großem Kie­ fer/Zahnbogen mit den Auswirkungen Rechnung zu tragen. Der Zahn 16 ist beispielsweise bei einem kleinen Kiefer auf der Höhe von 14/15 eines großen Kiefers/Zahnbogens. Demgemäß ist es für die vorgesehene Programmierung wichtig, daß die Zahnbogengröße mit­ erfaßt wird.
Nach dem Beenden der Behandlung kann für einen weiteren zu behan­ delnden Bereich die vorstehend beschriebene Befehlsfolge gegeben werden. Falls hierbei nur die Zahnfläche gewechselt wird, genügt bereits die Spracheingabe "einstellen, okklusal", wobei dann die jeweils nicht geänderten Parameter, wie Zahnstellung im Unter- oder Oberkiefer beibehalten werden.
Der Befehl führt zur entsprechenden Veränderung der Einstellung des Behandlungsstuhls 1 und der Stellung des Patienten, hierbei verbleibt jedoch der zu behandelnde Bereich im wesentlichen ortsfest an der definierten räumlichen Position.
Bei der Verstellung werden die Verstellelemente 2, 3, 4 des Behandlungsstuhls 1 derart koordiniert betätigt, daß nur eine einzige Verstellbewegung von dem jeweiligen Verstellelement vorgenommen wird, so daß der Behandlungsstuhl 1 nur eine einzige Verstellbewegung aus einer bisherigen Stellung in eine neue Stellung durchführt und die jeweils betätigten Stellelemente 2, 3, 4 im wesentlichen über die gleiche Zeit betätigt werden.
Während der Behandlung werden dem behandelnden Arzt und ggf. dem Assistenten auf dem Boden neben dem Behandlungsstuhl 1 durch Projektion Lichtzeichen gegeben, welche den optimalen Standort für die Behandlung angeben, wobei insbesondere entweder ein größerer flächiger Bereich, in welchem die Füße des behandelnden Arztes oder des Assistenten stehen sollen, oder die Sollposition der Füße des behandelnden Arztes oder des Assistenten direkt durch die Lichtzeichen angegeben werden, oder wobei an dem Be­ handlungsstuhl 1 angebrachte Leuchteinrichtungen 49 diesen Stand­ ort anzeigen, welcher entsprechend der vorbeschriebenen Uhrposi­ tion in bezug auf das Brustbein des Patienten eingeteilt ist. Nach dem Beenden der Behandlung kann durch Eingabe eines ein­ fachen Befehls der Behandlungsstuhl 1 in seine Ausgangsposition zum Betreten und zum Verlassen gebracht werden.

Claims (29)

1. Verfahren zur behandlungsgerechten Lagerung eines Patien­ ten, insbesondere für die zahnmedizinische und/oder kie­ ferchirurgische und/oder kieferorthopädische Behandlung, bei welchem ein zu behandelnder Patient auf einem Behand­ lungsstuhl (1) oder einer Behandlungsliege (1) in einer bestimmten Stellung positioniert wird und der Behandlungs­ stuhl (1) oder die Behandlungsliege (1) einen zu behandeln­ den Bereich des Patienten, insbesondere die Zahn- oder Kieferpartie, in eine durch die Größe des behandelnden Arztes definierte räumliche Position bringt, welche vorab für den jeweils behandelnden Arzt abgespeichert ist oder von dem behandelnden Arzt abgespeichert wird, und an dieser definierten räumlichen Position für jeweils verschiedene Behandlungen, insbesondere der Zahn- und/oder Kieferpar­ tien, jeweils die Stellung des zu behandelnden Bereiches des Patienten aufgrund von vorab festgelegten abgespeicher­ ten Parametern eingestellt wird.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der definierten räumlichen Position des zu behandelnden Bereiches des Patienten in etwa der Höhe des mit ca. 90° vom Körper des behandelnden Arztes wegge­ streckten Unterarms bei angelegtem Oberarm entspricht.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß beim Verbringen des Patienten in die Stellung zur Be­ handlung die Stellung des Kopfes des Patienten sowohl ver­ tikal als auch seitlich durch eine an dem Behandlungsstuhl (1) oder der Behandlungsliege (1) angebrachte, vorzugsweise motorisch bewegbare Kopfstütze (10) mit vorzugsweise kon­ zentrischer von innen nach außen weich-harter Polsterung geneigt wird.
4. Verfahren zur behandlungsgerechten Lagerung eines Patien­ ten, vorzugsweise nach einem der vorstehenden Ansprüche, insbesondere für die zahnmedizinische und/oder kieferchir­ urgische Behandlung, bei welchem ein zu behandelnder Pa­ tient, der auf einem Behandlungsstuhl (1) oder auf einer Behandlungsliege (1) Platz genommen hat, mittels des Be­ handlungsstuhls (1) oder der Behandlungsliege (1) in einer bestimmten Stellung positioniert wird und der Behandlungs­ stuhl (1) oder die Behandlungsliege (1) einen zu behandeln­ den Bereich des Patienten, insbesondere die Zahn- oder Kieferpartie, an eine durch die Größe des behandelnden Arztes definierte räumliche Position bringt, welche vorab für den jeweils behandelnden Arzt gespeichert ist oder von dem behandelnden Arzt gespeichert wird, bei welchem die räumliche Position und Stellung des zu behandelnden Berei­ ches des Patienten dadurch eingestellt oder noch genauer eingestellt wird, daß gemessene Parameter, wie insbesondere das Gewicht oder die Größe des Patienten, von Meßwertauf­ nehmern erfaßt werden, und die erfaßten Parameter vorab festgelegten Stellungen des Behandlungsstuhles (1) oder der Behandlungsliege (1) zugeordnet werden, in welche der Be­ handlungsstuhl (1) oder die Behandlungsliege (1) danach ge­ bracht werden.
5. Verfahren gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die definierte räumliche Position für den jeweils be­ handelnden Arzt dadurch erhalten wird, daß die Meßwertauf­ nehmer die Größe des behandelnden Arztes erfassen und aus dieser Größe die definierte räumliche Position berechnen.
6. Verfahren gemäß Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweiligen Parameter des Patienten von an dem Be­ handlungsstuhl (1) oder der Behandlungsliege (1) angeord­ neten Meßwertaufnehmern, insbesondere Gewichts- oder Druck­ meßgeräten oder einem Längenmeßgerät, aufgenommen werden, nachdem der Patient auf dem Behandlungsstuhl (1) oder der Behandlungsliege (1) Platz genommen hat.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe des Patienten dadurch erfaßt wird, daß die Länge der Verschiebung der Kopfstütze (10) oder die Lage des Kopfes des Patienten auf der Kopfstütze (10) gemessen wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Parameter von den Meßwertaufnehmern dadurch erfaßt werden, daß räumlich getrennt von dem Behandlungsstuhl (1) oder der Behandlungsliege (1) angeordnete Meßwertaufnehmer, insbesondere ein Gewichts- oder Längenmeßgerät, das Gewicht oder die Größe erfassen, bevor der Patient auf dem Behand­ lungsstuhl (1) oder der Behandlungsliege (1) Platz genommen hat.
9. Verfahren zur behandlungsgerechten Lagerung eines Patien­ ten, vorzugsweise nach einem der vorstehenden Ansprüche, insbesondere für die zahnmedizinische und/oder kiefer­ chirurgische Behandlung, bei welchem ein zu behandelnder Patient, der auf einem Behandlungsstuhl (1) oder einer Behandlungsliege (1) Platz genommen hat, von dem Behand­ lungsstuhl (1) oder der Behandlungsliege (1) in einer be­ stimmten Stellung positioniert wird, und der Behandlungs­ stuhl (1) oder die Behandlungsliege (1) einen zu behandeln­ den Bereich des Patienten, insbesondere die Zahn- oder Kieferpartie, an eine durch die Größe des behandelnden Arztes definierte räumliche Position bringt, welche vorab für den jeweils behandelnden Arzt gespeichert ist oder von dem behandelnden Arzt gespeichert wird, und die Stellung des behandelnden Bereichs des Patienten, insbesondere der Zahn- oder Kieferpartien, von dem Behandlungsstuhl (1) oder der Behandlungsliege (1) dadurch eingestellt oder noch genauer eingestellt wird, daß weitere Parameter des Patien­ ten durch eine direkte Messung der räumlichen Lage und/oder der räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches erfaßt werden, mit vorab abgespeicherten Werten von Solla­ gen verglichen werden und der Patient in eine der vorbe­ stimmten, gespeicherten Sollage entsprechende Stellung verbracht wird.
10. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die direkte Messung der räumlichen Lage und/oder der räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches des Patienten dadurch vorgenommen wird oder werden, daß eine Abstandsmeßeinrichtung die Lage des oberen und/oder unteren Kieferbogens oder des Zahnbogens (20, 21) oder die Lage der den oberen oder unteren Kieferbogen abdeckenden Weichteile mißt.
11. Verfahren gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandsmeßeinrichtung aus einer an oder in die Mundhöhle des Patienten geführten Kamera (38) besteht, welche vorzugsweise ein Weitwinkelobjektiv aufweist, deren räumliche Position erfaßt und ausgewertet wird und deren optische Erfassung der Lage der Kieferbögen und/oder der Zahnbögen (20, 21) ausgewertet wird.
12. Verfahren gemäß Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die direkte Messung der räumlichen Lage und/oder der räumlichen Abmessungen des zu behandelnden Bereiches des Patienten dadurch vorgenommen wird, daß die räumlichen Reflexionen an einer von dem Patienten mit seinen Zähnen oder seinem Kiefer gehaltenen Aufbißplatte oder an einer auf den Lippen des Patienten aufgetragenen reflektierenden, vorzugsweise fluoreszierenden, Schicht erfaßt und nachfol­ gend durch eine Kamera (38, 45) und/oder mehrere Fotoele­ mente (46) ausgewertet werden.
13. Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Verändern der Stellung des Patienten der zu be­ handelnde Bereich, insbesondere die Zahn- und/oder Kiefer­ partien, im wesentlichen ortsfest an der definierten räum­ lichen Position verbleibt bzw. verbleiben.
14. Verfahren gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellelemente (2, 3, 4), insbesondere die Aktua­ toren der Verstellelemente (2, 3, 4) des Behandlungsstuhls (1) oder der Behandlungsliege (1), derart koordiniert betä­ tigt werden, daß nur eine einzige Verstellbewegung von dem jeweiligen Verstellelement (2, 3, 4) oder seiner Aktuatoren vorgenommen wird, so daß der Behandlungsstuhl (1) oder die Behandlungsliege (1) nur eine einzige Verstellbewegung aus einer bisherigen Stellung in eine neue Stellung durchführt und die jeweils betätigten Aktuatoren oder Stellelemente (2, 3, 4) dabei im wesentlichen über die gleiche Zeit betä­ tigt werden.
15. Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens für den behandelnden Arzt auf den Boden neben dem Behandlungsstuhl (1) oder der Behandlungsliege (1) Lichtzeichen projiziert werden, welche den optimalen Standort wenigstens des behandelnden Arztes angeben, wobei insbesondere entweder ein größerer flächiger Bereich, in welchem die Füße wenigstens des behandelnden Arztes stehen sollen, oder die Sollposition wenigstens der Füße des be­ handelnden Arztes direkt durch die Lichtzeichen angegeben werden, oder daß an dem Behandlungsstuhl (1) bzw. der Be­ handlungsliege (1) angebrachte Leuchteinrichtungen (49) diesen Standort, vorzugsweise in Uhrposition in bezug auf das Brustbein, anzeigen.
16. Verfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anweisungen bezüglich der Bedienung, insbesondere der Positionierung, der Stellung und des Beibehaltens der Stellung, des Behandlungsstuhles (1) oder der Behandlungs­ liege (1) oder einer OP- oder Behandlungsleuchte (42) per Sprache gegeben, von einem Mikrophon (50) empfangen und an eine Spracherkennungs- und Ausgabeeinheit weitergeleitet werden.
17. Vorrichtung zur behandlungsgerechten Lagerung eines Pa­ tienten, insbesondere zur Durchführung eines Verfahrens gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, mit einem Behand­ lungsstuhl (1) oder einer Behandlungsliege (1) und daran angebrachten Verstellelementen (2, 3, 4) und einer Steuer­ vorrichtung (5) der Verstellelemente (2, 3, 4), welche jeweils mindestens eine Eingabeeinheit (6, 7), einen Mikro­ prozessor, einen Speicher und eine Ausgabeeinheit (8) auf­ weist, bei welcher in dem Speicher Daten der Verstellele­ mente (2, 3, 4) für verschiedene Positionen und Stellungen des Behandlungsstuhls (1) oder der Behandlungsliege (1) dem jeweils behandelnden Arzt und zu behandelndem Bereich eines Patienten zugeordnet speicherbar sind und diese Daten vorab abgespeichert sind und/oder über die Eingabeeinheit (6, 7) oder das Mikrophon (50) eingebbar sind und mittels eines Datenträgers durch die Ausgabeinheit (8) ausgebbar und/oder einlesbar sind.
18. Vorrichtung gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß Meßwertaufnehmer, insbesondere für das Gewicht oder die Größe des Patienten oder des Arztes, mit der Steuervorrich­ tung (5) der Verstellelemente (2, 3, 4) verbunden sind, und daß von den Meßwertaufnehmern erfaßte Daten, insbesondere das Gewicht und/oder die Größe des Patienten und/oder des Arztes in dem Speicher speicherbar sind.
19. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertaufnehmer an dem Behandlungsstuhl (1) oder der Behandlungsliege (1) angebracht sind und der Meßwert­ aufnehmer für die Größe des Patienten oder des Arztes an der Längenverstellung einer Kopfstütze (10) des Behand­ lungsstuhls (1) oder der Behandlungsliege (1) angebracht ist.
20. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 17, 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertaufnehmer in der Nähe des Behandlungsstuhls (1) oder der Behandlungsliege (1), vorzugsweise im Zugangs­ bereich zu dem Behandlungsstuhl (1) oder der Behandlungs­ liege (1), angeordnet sind und aus einer oder mehreren Lichtschranken oder einem Abstandsmeßgerät und/oder einer im Bodenbereich angeordneten Wägeeinrichtung bestehen.
21. Vorrichtung gemäß Anspruch 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Meßwertaufnehmer zur Erfassung der Stellung des zu behandelnden Bereiches des Patienten, insbesondere der Zahn- oder Kieferpartien, in der Nähe des Behandlungsstuhls (1) oder der Behandlungsliege (1) angebracht, mit der Steu­ ervorrichtung (5) der Verstellelemente (2, 3, 4) verbunden und Daten über die räumliche Lage des von den Meßwertauf­ nehmern erfaßten Bereiches in dem Speicher ablegbar sind.
22. Vorrichtung gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertaufnehmer zur Erfassung des zu behandelnden Bereiches aus einer Kamera (38) mit Erfassungseinheiten (39) für die räumliche Position der Kamera (38) mit Weit­ winkelobjektiv und Auswertereinheiten (40) zur Auswertung der räumlichen Position der von der Kamera (38) erfaßten Bilder bestehen und die Auswertereinheiten (40) mit der Steuervorrichtung (5) der Verstellelemente verbunden sind.
23. Vorrichtung gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe des Behandlungsstuhls (1) oder der Behand­ lungsliege (1) ein oder mehrere Ultraschallgeber (43) und ein oder mehrere Ultraschallempfänger (44) angeordnet sind, welche mit einer Auswertereinheit verbunden sind, die mit der Steuervorrichtung (5) der Verstellelemente (2, 3, 4) kommuniziert.
24. Vorrichtung gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe des Behandlungsstuhls (1) oder der Behand­ lungsliege (1) den zu behandelnden Bereich ausleuchtende Lichtquellen (42, 48) angeordnet sind und, vorzugsweise in der Nähe der Kopfstütze (10), eine Kamera (45) und/oder mehrere Fotoelemente (46) angeordnet sind, die mit einer Auswertereinheit verbunden sind.
25. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe des Behandlungsstuhls bzw. der Behand­ lungsliege oder in einem Sockel (35) bzw. Fußbereich des Behandlungsstuhls (1) bzw. der Behandlungsliege (1) eine Vorrichtung (47) zur Projektion von Lichtzeichen vorgesehen ist, welche mit der Steuervorrichtung (5) der Verstellele­ mente (2, 3, 4) kommuniziert und mittels der in dem Spei­ cher für die räumliche Position und die Stellung des Be­ handlungsstuhls (1) bzw. der Behandlungsliege (1) abgespei­ cherten Daten Lichtzeichen auf den Boden projizierbar sind.
26. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe des Behandlungsstuhls (1) bzw. der Behand­ lungsliege (1) ein mit einer Auswertereinheit zur Sprach­ erkennung verbundenes Mikrophon (50) angeordnet ist und diese Auswertereinheit mit der Steuervorrichtung (5) der Verstellelemente (2, 3, 4) in Verbindung steht und per Spracheingabe erfaßte Anweisungen decodierbar und an die Steuervorrichtung weiterleitbar sind.
27. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 17 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß von den zahnärztlichen Geräten und Einrichtungen zu­ sätzlich zu dem Behandlungsstuhl (1) bzw. der Behandlungs­ liege (1) wenigstens die OP- oder Behandlungsleuchte (42) durch die Eingabeeinheit (6, 7) oder den Mikroprozessor, insbesondere per Spracheingabe über das Mikrophon (50), steuerbar ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß zur Beibehaltung der behandlungsgerech­ ten Lagerungsposition bei patientenseitiger Änderung der­ selben eine automatische und/oder sprachsteuerbare Behand­ lungsstuhl-Nachführung vorzugsweise mit Hilfe der Kamera (38) vorgesehen ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Behandler und Behandlungsstuhl (1) eine zusätzliche optische Kontrolleinrichtung vorgese­ hen ist, durch die der Behandlungsstuhl bei Änderung der Behandler-Uhrposition automatisch neu ausrichtbar ist.
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