DE4317737A1 - Lenkradpolster - Google Patents
LenkradpolsterInfo
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- B60R21/16—Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein
Lenkradpolster, das eine Gassackeinrichtung umfaßt.
Die japanische ungeprüfte Gebrauchsmuster-
Offenlegungsschrift Nr. 4-5171 zeigt ein herkömmliches
einen Gassack aufweisendes Lenkradpolster. Wie in Fig. 13
dargestellt, schließt dieses Polster ein inneres Bauteil
51, ein äußeres Bauteil 52 und einen zwischen dem inneren
und dem äußeren Bauteil 51 und 52 angeordneten
Hupenschalter ein. Eine Gassackeinrichtung 54 ist im
inneren Bauteil 51 untergebracht. Die Gassackeinrichtung 54
wird im inneren Bauteil 51 mittels einem Paar Sackhalter 55
(nur einer dargestellt) gehalten.
In einem den oben beschriebenen Aufbau aufweisenden Polster
56, ist das Paar Sackhalter 55 jeweils mittels Nieten 58 an
einem Paar Konsolen 59 befestigt, um jedes der Bauteile 51,
52, 54 und 55 beim Aufblasen des Gassacks 57 durch
Aktivieren der Gassackeinrichtung 54 vom Wegfliegen zu
bewahren. Mittels weiterer Nieten 60 werden die Konsolen 59
zusammen mit dem Hupenschalter 53 und dem äußeren Bauteil
52 an dem eine hohe Steifigkeit aufweisenden inneren
Bauteil 51 befestigt.
Anschlußdrähte 61 und 62 sind jeweils mit dem Hupenschalter
53 und der Gassackeinrichtung 54 verbunden, so daß der
Hupenschalter 53 und die Gassackeinrichtung 54 elektrisch
mit der Fahrzeugkarosserie verbunden werden kann. Die
Anschlußdrähte 61 und 62 sind zusammengebündelt und durch
einen Raum im Polster 56 verlegt. Die gebündelten Drähte 61
und 62 sind in ein Loch 63a einer Metallplatte 63
eingesetzt. Diese Drähte 61 und 62 sind über einen
Schleifring oder Ähnlichem mit der Batterie verbunden.
Bei dem herkömmlichen Aufbau entsprechend dieser Bauart,
wird normalerweise der Arbeitsvorgang zum Montieren des
Polsters 56 und der Arbeitsvorgang zum elektrischen
Verbinden des Hupenschalters 53 getrennt durchgeführt.
Insbesondere, wenn die elektrische Verbindung des
Hupenschalters 53 durchgeführt wird, wird der mit dem
Hupenschalter 53 verbundene Anschlußdraht 61 durch den
verengten Raum verlegt. Damit wird es ziemlich schwierig,
den Verdrahtungsvorgang durchzuführen, was zu einem Abfall
der Arbeitsleistung bei der Montage führt.
Dementsprechend liegt der Erfindung eine erste Aufgabe
zugrunde, ein Lenkradpolster zur Verfügung zu stellen, bei
dem das Polster, gleichzeitig mit dem Arbeitsvorgang des
elektrischen Anschließens des Hupenschalters leicht,
montiert werden kann kann, wodurch die Arbeitsleistung bei
der Herstellung des Polsters verbessert werden kann.
Um die obige und andere Aufgaben zu lösen, umfaßt ein
erfindungsgemäßes Lenkradpolster ein nicht leitendes
inneres Bauteil. Das Polster hat einen im inneren Bauteil
angeordneten druckempfindlichen Hupenschalter. Der
Hupenschalter hat Anschlußklemmen. Das Polster hat ein
nicht leitfähiges äußeres Bauteil, das das innere Bauteil
und den Hupenschalter überdeckt. Eine Gassackeinrichtung
wird vom inneren Bauteil aufgenommen. Ein leitfähiger
Sackhalter ist an der Gassackvorrichtung zum Anbringen der
Luftsackeinrichtung am inneren Bauteil vorgesehen. Das
Polster hat eine leitfähige Konsole und ein leitfähiges
Verbindungsbauteil, das einen Stababschnitt und je einen
Eingriffsabschnitt an seinen entgegengesetzten Enden hat.
Die Konsole ist an einer äußeren Seite des äußeren Bauteils
angeordnet. Der Stababschnitt des Verbindungsbauteils ist
in den Sackhalter, das innere Bauteil, die Anschlußklemmen,
das äußere Bauteil und die Konsole eingesetzt. Die
Eingriffsabschnitte des Verbindungsbauteils sind in Kontakt
mit dem Sackhalter und der Konsole, so daß der Sackhalter,
das innere Bauteil, die Anschlußklemmen, das äußere Bauteil
und die Konsole miteinander verbunden sind und die Konsole
elektrisch mit den Anschlußklemmen verbunden ist. Daher
sind am Hupenschalter befestigte Anschlußdrähte nicht mehr
erforderlich.
Die Merkmale der vorliegenden Erfindung, die man für neu
hält, werden im besonderen in den beigefügten Ansprüchen
dargelegt. Die Erfindung, zusammen mit seinen Aufgaben und
seinen Vorteilen, wird bestens verständlich unter
Bezugnahme auf die Beschreibung der vorliegenden
Ausführungsbeispiele zusammen mit den bei liegenden
Zeichnungen, in denen:
Fig. 1 eine Draufsicht ist, die ein Lenkrad eines
erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels zeigt;
Fig. 2 eine vergrößerte geschnitte Ansicht entlang der
Linie A-A der Fig. 1 ist;
Fig. 3 eine vergrößerte geschnittene Ansicht ist, die einen
wesentlichen Abschnitt der Fig. 2 zeigt;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht ist, die die Art der
Verbindung eines Sackhalters, eines Hupenschalters und
eines äußeren Bauteils zeigt, die an einem inneren Bauteil
des Lenkrads nach Fig. 1 montiert sind;
Fig. 5 eine Draufsicht ist, die den im Lenkrad angeordneten
Hupenschalter nach Fig. 1 zeigt;
Fig. 6 eine vergrößerte perspektivische Ansicht des nicht
montierten Hupenschalters nach Fig. 5 ist;
Fig. 7 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der Linie B-B
nach Fig. 5 ist;
Fig. 8 eine Draufsicht ist, die ein inneres Bauteil im
Lenkrad nach Fig. 1 zeigt;
Fig. 9 eine rückwärtige Ansicht des inneren Bauteils ist,
an dem der Hupenschalter angeordnet ist;
Fig. 10 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der Linie
C-C nach Fig. 8 ist;
Fig. 11 eine vergrößerte Ansicht des Abschnitts D nach Fig.
9 ist;
Fig. 12 eine Schnittansicht entlang der Linie E-E nach Fig.
11 ist;
Fig. 13 eine Schnittansicht ist, die einen Polsterabschnitt
eines herkömmlichen Lenkrads teilweise zeigt;
Fig. 14 eine Draufsicht ist, die einen Hupenschalter in
einem abgewandelten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
zeigt; und
Fig. 15 eine perspektivische Ansicht eines zerlegten
Hupenschalters nach Fig. 14 ist.
Nachstehend wird ein erfindungsgemäßes bevorzugtes
Ausführungsbeispiel eines in einem Fahrzeug verwendeten
Lenkrads unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 12 näher
erläutert.
Wie in Fig. 1 gezeigt, umfaßt ein Lenkrad 1 entsprechend
diesem Ausführungsbeispiel ein Polster 2, einen Ring 3 und
eine Vielzahl von Speichen 4. Der Ring 3 ist um das Polster
2 herum angeordnet. Jede Speiche 4 verbindet das Poster 2
mit dem Ring 2. Fig. 2 zeigt den inneren Aufbau des
Polsters 2. Das Polster 2 hat ein eine Gassackeinrichtung 5
aufnehmendes inneres Bauteil 6, ein das innere Bauteil 6
überdeckendes äußeres Bauteil 7 und einen Hupenschalter 8,
der zwischen dem inneren 6 und dem äußeren Bauteil 7
angeordnet ist.
Die Gassackeinrichtung 5 umfaßt eine Aufblaseinrichtung 10
und einen Gassack 11. Die Aufblaseinrichtung 10 ist am
Fußabschnitt des inneren Bauteils 6 mittels eines
Sackhalters 9 befestigt. Der gefaltete Gassack 11 ist
zwischen dem inneren Bauteil 6 und der Aufblaseinrichtung
10 angeordnet. Der Sackhalter 9 ist aus einem leitfähigen
kalt gewalzten Stahlblech hergestellt, das eine Dicke von
einem Millimeter (mm) hat. Die Aufblaseinrichtung 10 umfaßt
einen Zünder. Wenn der Zünder aktiviert wird, wird
Stickstoffgas erzeugt, infolge eines sich zersetzenden ein
das erzeugendes Mittels, das im Zünder eingelagert ist. Der
Gassack 11 wird durch das Stickstoffgas unmittelbar
aufgeblasen.
Das innere Bauteil 6 ist aus einem steifen Material
hergestellt, wie Polyäthylenterephtalat (PET),
thermoplastischem Polyurethan (TPU) oder Ähnlichem, und es
ist im allgemeinen kastenförmig, wobei dessen Bodenfläche
geöffnet ist. Wie in Fig. 8 dargestellt ist, sind durch
unterbrochene Intervalle eine Vielzahl von Kerben 12, die
das innere Bauteil 6 durchdringen, um den oberen
Umfangsabschnitt und entlang einer im wesentlichen
zentralen Linie des inneren Bauteils 6 ausgebildet. Diese
Kerben 12 bilden Aufblaslinien. Wenn der Gassack 11
aufgeblasen wird, wird durch den aufgeblasenen Gassack 11
das innere Bauteil 6 entlang dieser Linien aufgebrochen und
geöffnet.
Wie in Figs. 5 und 6 dargestellt ist, umfaßt der
Hupenschalter 8 einen Schaltkörper 13, und drei
Anschlußklemmen 21, 23 und 24. Der Schaltkörper 13 umfaßt
eine Grundplatte 14, eine erste Kontaktplatte 15 und eine
zweite Kontaktplatte 16. Die Platte 15 ist über der
Grundplatte 14 und die Platte 16 ist unter der Grundplatte
14 angeordnet. Die Grundplatte 14 ist aus einer Phosphor-
Bronze-Platte hergestellt, die im allgemeinen eine
rechtwinklige Form hat. Beide Kontaktplatten 15 und 16 sind
aus Edelstahl hergestellt, und haben eine Form, die im
allgemeinen ähnlich zur Form der Grundplatte 14 ist. Die
Grundplatte 14 und beide Kontaktplatten 15 und 16 sind
biegsam und leitfähig. Die Kontaktplatten 15 und 16 sind an
der jeweiligen oberen und unteren Seite der Grundplatte 14
angeordnet, so daß sie sich über ein gürtelförmiges
Abstandsstück 17 und einer Vielzahl pillenförmiger
Abstandsstücke 18 gegenüberstehen.
Die obere Fläche der Platte 15 und die untere Fläche der
Platte 16 sind jeweils mittels aus PET hergestellter Filme
19 und 20 geschützt. Die Filme 19 und 20 sind jeweils über
den Platten 15 und 16 angeordnet und die Kanten der Filme
15 und 16 sind miteinander verschweißt. Daher sind die
Platten 15 und 16 und die Grundplatte 14 durch die beiden
Filme 19 und 20 überdeckt.
Wenn der Schaltkörper 13 nicht gedrückt wird, sind durch
die Existenz der Abstandsstücke 17 und 18 beide Platten 15
und 16 von der Grundplatte 14 getrennt. Wird jedoch
angenommen, daß die pillenförmigen Abstandsstücke 18 auf
der Platte 15 und die pillenförmigen Abstandsstücke 18 auf
der Platte 16 derart angeordnet sind, daß sie sich
gegenüberstehen. In einem derartigen Fall wird verhindert,
daß die Platte 15 gebogen wird, sogar wenn Druck von außen
auf eines der auf der Platte 15 angeordneten pillenförmigen
Abstandsstücke 18 aufgebracht wird, dem je eines der auf
der Platte 16 angeordneten Abstandsstücke 18 entspricht.
Daher kontaktiert weder die erste Kontaktplatte 15 noch die
zweite Kontaktplatte 16 die Grundplatte 14.
Um den oben beschriebenen Nachteil zu überwinden, werden
die Abstandsstücke 18 der ersten Platte 15 derart
angeordnet, daß sie bezüglich der auf der zweiten Platte 16
angeordneten Abstandsstücke 18 versetzt sind. Wenn Druck
auf die entsprechende äußere Stelle der ersten Platte, an
der jedes der Abstandsstücke 18 der ersten Platte 15
vorgesehen ist, aufgebracht wird, wird durch diese
versetzte Anordnung der Druck über die auf der ersten
Platte 15 angeordneten Abstandsstücke 18 auf die
Grundplatte 14 übertragen. Daher wird die Grundplatte 14
gebogen, so daß sie die zweite Platte 16 kontaktiert. Wenn
andererseits der Druck auf die entsprechende äußere Stelle
der ersten Platte 15 aufgebracht wird, an der die
Abstandsstücke 18 nicht vorgesehen sind, wird die erste
Platte 15 gebogen, so daß sie die Grundplatte 14
kontaktiert.
Eine Grundplattenanschlußklemme 21 ist einstückig mit der
Grundplatte 14 an einem mittleren Abschnitt an einer seiner
Kanten ausgebildet. Ein Endabschnitt der Anschlußklemme 21
steht aus den Filmen 19 und 20 hervor, an der eine
Verbindungsanschlußklemme 22 befestigt ist (bezieht sich
auf Fig. 5).
Eine erste Kontaktplattenanschlußklemme 23 ist einstückig
an der ersten Kontaktplatte 15 an einer gegenüber seiner
Mitte leicht außermittigen Position ausgebildet. Weiterhin
ist die zweite Kontaktplattenanschlußklemme 24, die
gegenüber der Anschlußklemme 23 entgegengesetzt angeordnet
ist, einstückig mit der Platte 16 an ihrer Kante
ausgebildet. Der größte Teil sowohl der Anschlußklemme 23
als auch der Anschlußklemme 24 erstreckt sich aus den
Filmen 19 und 20 heraus.
Gemäß Fig. 2 ist der Schaltkörper 13 des Hupenschalters 18
an der oberen Seite des inneren Bauteils 6 angeordnet.
Weiterhin sind die Anschlußklemmen 21, 23 und 24 abwärts
(in Richtung der Lenkwelle 29) gebogen. Die
Grundanschlußklemme 21 ist elektrisch mit einer
Hupeneinrichtung (nicht dargestellt) verbunden und die
erste und die zweite Anschlußklemme 23 und 24 sind an einer
Seitenwand 6a des inneren Bauteils 6 befestigt.
Bezüglich eines anderen Aufbaus zum Befestigen des
Hupenschalters 8 am inneren Bauteil 6 ist es möglich, daß
der Schaltkörper 13 an der oberen Fläche des inneren
Bauteils 6 mittels eines Klebemittels befestigt ist. Wenn
jedoch die Raumtemperatur des Fahrzeugs während der
Sommerzeit signifikant ansteigt, können bei Anwendung der
oben beschriebenen Montage, Unterschiede im thermischen
Ausdehnungskoeffizienten zwischen dem inneren Bauteil 6 und
den jeweiligen den Schaltkörper 13 bildenden Bauteilen
Spannungen verursachen, die auf den Schaltkörper 13
einwirken. Die Spannungen können zu Fehlfunktionen beim
Schaltkörper 13 führen.
Um gemäß diesem Ausführungsbeispiel den oben beschriebenen
Nachteil zu überwinden, wird nur der Schaltkörper 13, der
von den den Hupenschalter bildenden Komponenten in eine
Schalttätigkeit verwickelt ist, auf dem inneren Bauteil 6
angeordnet. Im Gegensatz dazu ist die erste Anschlußklemme
23 und die zweite Anschlußklemme 24, die praktisch nicht in
die Schalttätigkeit verwickelt sind, am inneren Bauteil 6
befestigt.
Das äußere Bauteil 7 ist aus isolierendem oder nicht
leitendem weichen Material, wie beispielsweise einen
thermoplastischen Elastomer hergestellt. Dieses
thermoplastische Elastomer ist zusammengesetzt aus
hydrofinitem SBS Blockcopolymer, Polypropylen, Öl und
Füller. Eine Vielzahl von Rippen 7a sind einstückig an der
unteren Fläche des äußeren Bauteils 7 ausgebildet. Die
Rippen 7a grenzen an die obere Fläche des inneren Bauteils
6 oder an die obere Fläche des Schaltkörpers 13 des
Hupenschalters 8a an. Wenn das äußere Bauteil 7 nicht
gedrückt wird, halten die Rippen 7a das äußere Bauteil 7 in
einer vorbestimmten Gestalt. Wenn das äußere Bauteil 7
gedrückt wird, übertragen die Rippen 7a den Druck auf den
Schaltkörper 13.
In diesem Ausführungsbeispiel wird der nachfolgend
beschriebene Montageaufbau angewendet, um den Sackhalter 9
mit beiden Anschlußklemmen 23 und 24 des Hupenschalters 8
elektrisch zu verbinden.
Wie in den Fig. 3 und 4 dargestellt ist, hat der
Montageaufbau eine Konsole 25 und als Verbindungselemente
dienende Nieten 26. Die Konsole 25 ist aus leitfähigem kalt
gewalzten Stahlblech hergestellt, das eine Dicke von
annähernd einen Millimeter (mm) aufweist. Die Konsole 25
wird durch einen Preßvorgang ausgebildet. Die äußere
Oberfläche der Konsole 25 ist galvanisiert. Die Niete 26
hat einen Stababschnitt 26a und ein Paar
Eingriffsabschnitte 26b und 26c. Die Eingriffsabschnitte
26b und 26c sind einstückig mit dem Stababschnitt 26a an
seinen gegenüberliegenden Enden ausgebildet. Die ganze
Niete 26 ist aus leitfähigem kalt gewalztem Stahlblech
hergestellt.
Ein in Richtung des äußeren Bauteils 7 hervorstehender
Abschnitt der Konsole 25 ist im allgemeinen als
kegelstumpfartiger Vorsprung 27 ausgebildet. Die Höhe des
Vorsprungs 27 ist annähernd gleich der Dicke des äußeren
Bauteils 7 (in diesem Fall, ungefähr 2,5 mm). Der äußere
Durchmesser des Vorsprungs 27 ist abnehmend, da er sich in
Richtung des Hupenschalters 8 erstreckt. Der Durchmesser
der inneren Grundfläche des Vorsprungs 27 ist etwas größer
als der des Eingriffsabschnitts 26c der Niete 26.
Demzufolge paßt der Eingriffsabschnitt 26c in den Raum
innerhalb des Vorsprungs 27 und grenzt an die Grundfläche
27a an.
Löcher 27b, 7b, 23b (oder 24b), 6b, und 9b sind jeweils im
Vorsprung 27 der Konsole 25, dem unteren Abschnitt des
äußeren Bauteils 7 dem unteren Abschnitt der Anschlußklemme
23 (oder 24), dem inneren Bauteil 6 und dem Sackhalter 9
ausgebildet, in welche jeweils der Stababschnitt 26a der
Niete 26 eingesetzt werden kann. Von diesen Löchern ist das
Loch 7b des äußeren Bauteils 7 speziell größer ausgebildet
als die verbleibenden Löcher, damit der Vorsprung 27 darin
einsetzbar ist.
Der Sackhalter 9 ist über der inneren Seite des inneren
Bauteils 6 derart angeordnet, daß die Löcher 27b, 7b, 23b
(oder 24b), 6b und 9b in gerader Linie ausgerichtet werden.
Beide Kontaktanschlußklemmen 23 und 24, das äußere Bauteil
7 und die Konsole 25 sind über der äußeren Seite des
inneren Bauteils 6 aufeinander folgend angeordnet. Unter
dieser Anordnung ist der Vorsprung 27 der Konsole 25 in das
Loch 7b des äußeren Bauteils 7 eingesetzt. Das vorstehende
Ende des Vorsprungs 27 kontaktiert die Anschlußklemme 23
(oder 24). Der Stababschnitt 26a der Niete 26 wird in die
Löcher 27b, 7b, 23b (oder 24b), 6b und 9b eingesetzt.
Weiterhin grenzt der innere Eingriffsabschnitt 26b der
Niete 26 an den Sackhalter 9 an. Der äußere
Eingriffsabschnitt 26c der Niete 16 grenzt an die
Bodenfläche 27a des Vorsprungs 27a. Alle Bauteile 9, 6, 8
und 25 sind zwischen den Eingriffsabschnitten 26b und 26c
der Niete 26 sicher geklemmt.
Da der Montageaufbau die Nieten 26 und die Konsole 25
verwendet, werden der Sackhalter und die Anschlußklemmen 23
und 24 elektrisch verbunden. Der Halter 9, die
Anschlußklemmen 23 und 24 und das äußere Bauteil 7 werden
an einem einzigen Punkt am inneren Bauteil 6 befestigt. Der
Sackhalter 9 ist am negativen Pol der Batterie (nicht
dargestellt) mittels einer Buchse 28 und einer Lenkwelle 29
elektrisch angeschlossen.
Wenn das äußere Bauteil 7 im oben beschriebenen Aufbau des
im Lenkrad 1 ausgebildeten Polsters 2 nicht gedrückt wird,
so sind die Platten 15 und 16 des Hupenschalters 8 von der
Basisplatte 14 getrennt. Dadurch werden sie in einer nicht
leitenden Position gehalten, so daß die Hupeneinrichtung
nicht betätigt ist. Wenn das äußere Bauteil 7 gedrückt wird
und ein bestimmter Druck oder eine bestimmte Belastung über
die Rippen 7a auf den Hupenschalter 8 aufgebracht wird,
kontaktiert eine der Platten 15 und 16 mit der Basisplatte
14. Damit wird der Hupenschalter leitfähig und die
Hupeneinrichtung ist dann betätigt.
Im oben beschriebenen Aufbau des Polsters 2 wird nur der
den größten Anteil des Hupenschalters 8 einnehmende
Schaltkörper 13 über der oberen Fläche des inneren Bauteils
6 angeordnet. Wenn daher irgendwelche Abmaße nicht
berücksichtigt worden sind, kann während des
Montagevorgangs des Polsters 2 der Schaltkörper 13 an einer
gegenüber der vorbestimmten Position versetzten Position
befestigt werden, da beide Anschlußklemmen 23 und 24
mittels Nieten 26 befestigt sind. Beide Anschlußklemmen 23
und 24 werden, bevor sie mittels der Nieten 26 verbunden
werden, nicht von vorn herein gegenüber dem inneren Bauteil
6 positioniert. Daher soll der mittels Nieten erfolgende
Verbindungsvorgang dann erfolgen, wenn die
Verbindungsposition beider Anschlußklemmen 23 und 24
festgelegt ist, um die Löcher 6b und 23b (24b) zueinander
auszurichten.
Um die oben beschriebenen Nachteile zu überwinden, werden
gemäß diesem Ausführungsbeispiel folgende zwei Anordnungen
(eine erste und eine zweite) verwendet.
Bei der ersten Anordnung, wie in den Fig. 8 und 10
dargestellt ist, ist ein Paar Positionierösen 31 in der
Nähe der Kerbe 12 am zentralen Abschnitt der oberen Fläche
des inneren Bauteils 6 vorgesehen. Die Positionierösen 31
haben einen ersten Abschnitt 31a, der nach oben aus der
Oberseite des inneren Bauteils 6 vorsteht, und einen
zweiten Abschnitt 31b, der am Endabschnitt des ersten
Abschnitts 31a ausgebildet ist. Ein Paar Laschen des
Schaltkörpers 13 können in die entsprechenden Schlitze
eingesetzt werden, die von der Oberseite des inneren
Bauteils 6 und sowohl vom ersten Abschnitt 31a und vom
zweiten Abschnitt 31b umgeben sind. Ein Paar Führungsösen
32 sind an der Oberseite des inneren Bauteils 6
ausgebildet, die mit den entsprechenden Positionierösen
korrespondieren.
Daher werden das Paar Laschen des Schaltkörpers 13 in die
entsprechenden Ösen 31 eingesetzt, und eine Kante des
Schaltkörpers 13 liegt an der Führungsöse 32 an. Damit wird
durch den ersten Abschnitt 31a der Ösen 31 und durch die
Führungsösen 32, die Vorwärts- Rückwärtsbewegung und die
Links- Rechtsbewegung des Schaltkörpers 13 eingeschränkt.
Die vertikale Bewegung des Schaltkörpers 13 wird durch den
zweiten Abschnitt 31b der Ösen 31 eingeschränkt.
Bei der zweiten Anordnung, die in den Fig. 4, 9 und 11
gezeigt ist, sind Langlöcher 33 an einem unteren Abschnitt
der jeweiligen Anschlußklemmen 23 und 24 gebohrt. Eine
Vielzahl von Kerben 34 (vier Kerben in diesem
Ausführungsbeispiel) sind in bestimmten Abständen um jedes
der Langlöcher 33 ausgebildet. Die Abschnitte zwischen den
benachbarten, um die Löcher 33 herum angeordneten Kerben
34, bilden flexible elastische Stücke 35 aus (der durch die
unterbrochene Linie in Fig. 11 umgebene Abschnitt).
Ein Stift 36 mit einem ovalen Querschnitt und einer
säulenförmigen Gestalt, ist am inneren Bauteil 6 an einer
Stelle, die mit den Löchern 33 korrespondiert, ausgebildet.
Die Querschnittsfläche des Stücks 36 ist ein wenig größer
ausgebildet, als die Öffnungsfläche des Lochs 33.
Bevor die Bauteile mittels Nieten 26 verbunden werden, wird
der Stift 36 in das Loch 33 eingepaßt. Wie in Fig. 12
dargestellt ist, wird dabei das elastische Stück 35,
beruhend auf dem Kontakt mit der Umfangsfläche des Stifts
36, verformt. Daher sind die Anschlußklemmen 23 und 24
mittels des Stifts 36 vorpositioniert und ein Versetzen
wird verhindert. Das Schwimmen der Anschlußklemmen 23 und
24 gegenüber dem inneren Bauteil 6 wird ebenso verhindert.
Die in den Anschlußklemmen 23 und 24 ausgebildeten Löcher
23b und 24b werden an den jeweils zugeordneten Stellen
sicher positioniert. Weiterhin liegt der Grund für die
Ausbildung der Querschnittsfläche des Stifts 36 und des
Lochs 33 als Ovale darin, zu verhindern, daß die
Anschlußklemmen 23 und 24 sich drehen.
Gemäß diesem Ausführungsbeispiel werden vor dem Befestigen
der Hupenschalter 8, der Schaltkörper 13 und die
Anschlußklemmen 23 und 24 vorpositioniert, und können in
vorpositionierten Stellen gehalten werden. Wenn der
Verbindungsvorgang mittels Nieten 26 durchgeführt wird,
kann während des Montagevorgangs des Polsters 2 der
Schaltkörper 13 vor Versatz bewahrt werden. Daher ist vor
dem Verbindungsvorgang mittels Nieten 26 ein Arbeitsgang
zum Vorpositionieren der Anschlußklemmen 23 und 24 nicht
mehr erforderlich. Die Arbeitsleistung bei der Montage kann
verbessert werden. Weiterhin kann thermische Verformung
vermieden werden, die in dem Fall auftritt, wenn der
Schaltkörper 13 auf der Oberseite des inneren Bauteils 13
mittels Klebstoff befestigt wird.
Nun wird die Wirkungsweise und die Vorteile gemäß diesem
Ausführungsbeispiel beschrieben.
Gemäß diesem Ausführungsbeispiel grenzt, wie in Fig. 3
dargestellt ist, der Eingriffsabschnitt 26b der Niete 26 an
die innere Oberfläche des Sackhalters 9 an und der
Eingriffsabschnitt 26c grenzt an die äußere Fläche der
Konsole 25 an. Der Stababschnitt 26a der Niete 26 wird in
die jeweiligen Löcher 9b, 6b, 23b (oder 24b), 7b und 27b
des Sackhalters 9, des inneren Bauteils 6, der
Kontaktanschlußklemme 23 (24), des äußeren Bauteils 7 und
der Konsole 25 eingesetzt. Der Stababschnitt 26a verbindet
den Eingriffsabschnitt 26b und 26c. Daher sind der
Sackhalter 9, das innere Bauteil 6, die
Kontaktanschlußklemmen 23 und 24, das äußere Bauteil 7 und
die Konsole 25 mittels Nieten 26 fest miteinander
verbunden.
Weiterhin ist das nicht leitende innere Bauteil 6 zwischen
den Kontaktanschlußklemmen 23 und 24 des Hupenschalters 8
und dem Sackhalter 9 angeordnet. In diesem
Ausführungsbeispiel sind jedoch ungeachtet des inneren
Bauteils 6 die Anschlußklemmen 23 und 24 mit dem Sackhalter
9 über die Konsole 25 und die Nieten 26 elektrisch
verbunden. Durch diese elektrische Verbindung kann auf
Anschlußdrähte verzichtet werden, die an den
Anschlußklemmen 23 und 24 des Hupenschalters 8
angeschlossen werden. Obwohl ein die Gassackeinrichtung 5
und die Fahrzeugkarosserie miteinander elektrisch
verbindender Anschlußdraht noch erforderlich ist, wird die
Verdrahtung im Vergleich mit dem Stand der Technik
erleichtert.
Wie oben erwähnt, kann der Vorgang des elektrischen
Verbindens zwischen dem Sackhalter 9 der Gassackeinrichtung
5 und dem Hupenschalter 9 gleichzeitig mit dem
Montagevorgang des Polsters 2 durchgeführt werden. Daher
kann die Arbeitsleistung bei der Montage des Polsters
verbessert werden.
Weiterhin sind, gemäß diesem Ausführungsbeispiel,
nachfolgend Gründe dafür aufgeführt, daß die Länge des
Stababschnitts 26 der Niete 26 verkürzt werden kann.
Da der Verbindungsaufbau die Nieten 26 und die Konsole 25
verwendet, kann vorgeschlagen werden, daß die Größe der
Löcher 7b des äußeren Bauteils 7 gleich den Löchern 6b und
9b ausgebildet werden, und daß die Konsole 25 im Gegensatz
zum oben beschriebenen Ausführungsbeispiel flach, ohne dem
darauf ausgebildeten Vorsprung erstellt wird. In diesem
Fall jedoch sind die Anschlußklemmen 23 und 24 und die
Konsole 25 getrennt angeordnet. Daher sollten die
Anschlußklemmen 23 und 24 und die Konsole 25 mittels
irgendwelchen Maßnahmen elektrisch verbunden werden (z. B.
Anschlußdrähte). Es ist unvermeidbar, daß die Länge des
Stababschnitts 26a der Niete 26 gleich den addierten dicken
des Sackhalters 9, des inneren Bauteils 6 der
Anschlußklemmen 23 und 24, des äußeren Bauteils 27 und der
Konsole 25 ist.
Im Gegensatz zum obigen werden gemäß diesem
Ausführungsbeispiel die Vorsprünge 27 in der Konsole 25
ausgebildet. Das Loch 7b des äußeren Bauteils 7 ist etwas
größer als die anderen Löcher 6b und 9b. Die Endabschnitte
der Vorsprünge 27 sind in der Lage mit den Anschlußklemmen
23 und 24 zu kontaktieren. Die Länge des Stababschnitts 26
der Niete 26 ergibt sich durch Subtraktion der Dicke des
äußeren Bauteils 7 von der oben beschriebenen addierten
Länge. Demzufolge kann die Länge des Stababschnitts 26 um
die subtrahierte Länge gekürzt werden. Daher können die
Kosten zum Herstellen der Nieten 26 vermindert werden. Der
Vorgang zum Einsetzen des Stababschnitts 26a in die Löcher
9b, 6b, 23b (oder 24b), 7b und 27b wird einfacher.
Dementsprechend kann die Arbeitsleistung verbessert werden.
Nun wird ein Ausführungsbeispiel eines Hupenschalters unter
Bezugnahme auf die Fig. 14 und 15 beschrieben. Nur der
Anschlußklemmenaufbau des Hupenschalters unterscheidet sich
vom Hupenschalter des obigen Ausführungsbeispiels. Die
erste und die zweite Kontaktplatte 15 und 16 haben den
gleichen Aufbau. Die Anschlußklemmen 71 und 72 sind jeweils
an einer Seitenkante der ersten und Ufer zweiten
Kontaktplatte 15 und 16 derart ausgebildet, daß sie von ihr
hervorstehen und sich überlappen. Eine
Grundplattenanschlußklemme 74 ist an einer Seitenkante der
Grundplatte 14 ausgebildet, die im wesentlichen parallel zu
den Anschlußklemmen 71 und 72 von ihr hervorsteht. Die
Anschlußklemmen 71 und 72 sind mit der Gassackeinrichtung 5
verbunden und die Grundplattenanschlußklemme 73 ist mit der
Hupeneinrichtung (nicht dargestellt) verbunden.
Entgegengesetzte Kerben 73a sind am körpernahen Ende der
Grundplattenanschlußklemme 73 ausgebildet. Entgegengesetzte
Kerben 74a sind an den Abschnitten 74 der Filme 19 und 20
ausgebildet, die teilweise das körpernahe Ende der
Grundplattenanschlußklemme 73 überdecken. Daher werden die
Grundplattenanschlußklemme 73 und die Filmschicht 19 und 20
an den Kerben 73a und 74a abgebrochen, wenn der Druck beim
Aufblasen des Gassacks auf den Hupenschalter 70 aufgebracht
wird. Dementsprechend wird die elektrische Verbindung
zwischen dem Hupenschalter und der Hupeneinrichtung
garantiert durchgetrennt. Auch wenn die Gassackeinrichtung
während der Betätigung der Hupeneinrichtung ausgelöst wird,
kann die Funktion der Hupeneinrichtung garantiert gestoppt
werden. Wenn die Kontaktplatten 15 und 16 aus Stahlmaterial
mittels eines Preßvorgangs in einem Zustand gebildet
werden, in dem die Anschlußklemmen 71 und 72 sich einander
gegenüberstehen, werden diese effektiv hergestellt.
Obwohl nur wenige erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele
beschrieben wurden, ist es für einen Fachmann offenbar, daß
die vorliegende Erfindung auf viele andere bestimmte
Ausführungen anwendbar ist, ohne den Bereich der Erfindung
zu verlassen. Im Speziellen sollen ergänzend folgende
Abwandlungen vornehmbar sein.
- 1) Das im obigen Ausführungsbeispiel beschriebene Bauteil 7 kann aus weichem Material hergestellt sein, wie weiches Venylchloridharz und TPU usw. anstelle eines thermoplastischen Elastomers.
- 2) Die Anzahl oder die Lage der Positionierösen 31 und der Führungsösen 32 kann geändert werden. Weiterhin kann die Gestalt der Löcher 33 und der Stifte 36 abgewandelt werden und die Anzahl der Kerben 34 der Löcher 33 kann verändert werden.
Daher sind die vorliegenden Beispiele und Ausführungen als
erläuternd und nicht als beschränkend zu betrachten und die
Erfindung ist nicht begrenzt auf die hierin gemachten
Einzelheiten sondern kann innerhalb des Bereiches der
beiliegenden Ansprüche abgewandelt werden.
Ein Lenkradpolster weist ein nicht leitendes inneres
Bauteil auf. Das Polster hat einen auf dem inneren Bauteil
angeordneten druckempfindlichen Hupenschalter. Der
Hupenschalter weist Anschlußklemmen auf. Das Polster hat
ein nicht leitfähiges äußeres Bauteil, das das innere
Bauteil und den Hupenschalter überdeckt. Eine
Gassackeinrichtung ist im inneren Bauteil untergebracht.
Ein leitfähiger Sackhalter ist an der Gassackeinrichtung
vorgesehen, um die Gassackeinrichtung am inneren Bauteil zu
befestigen. Das Polster hat eine leitfähige Konsole und ein
leitfähiges Verbindungsbauteil, das einen Stababschnitt und
Eingriffsabschnitte an seinen entgegegesetzten Enden hat.
Die Konsole ist an einer äußeren Seite des äußeren Bauteils
angeordnet. Der Stababschnitt des Verbindungsbauteils wird
in den Sackhalter, das innere Bauteil, die Anschlußklemmen,
das äußere Bauteil und die Konsole eingesetzt. Die
Eingriffsabschnitte des Verbindungsbauteils stehen derart
mit dem Sackhalter und der Konsole in Kontakt, so daß der
Sackhalter, das innere Bauteil, die Anschlußklemmen, daß
äußere Bauteil und die Konsole miteinander verbunden sind
und, daß die Konsole mit den Anschlußklemmen elektrisch
verbunden ist.
Claims (9)
1. Lenkradpolster mit einem nicht leitfähigen inneren
Bauteil (6), einem auf dem inneren Bauteil (6) angeordneten
druckempfindlichen Hupenschalter (8), einem das innere
Bauteil (6) und den Hupenschalter (8) überdeckenden nicht
leitfähigen äußeren Bauteil (7), einer im inneren Bauteil
(6) untergebrachten Gassackeinrichtung (5) ist
gekennzeichnet durch,
einen leitfähigen Sackhalter (9), der zum Befestigen der Gassackeinrichtung (5) am inneren Bauteil (6) an der Gassackeinrichtung (5) vorgesehen ist;
eine leitfähige Konsole (25); und
ein leitfähiges Verbindungsbauteil (26) mit einem Stababschnitt (26a) und mit an seinen entgegegesetzten Enden angeordneten Eingriffsabschnitten (26b, 26c),
wobei die Konsole (25) an einer Außenseite des äußeren Bauteils (7) angeordnet ist, der Stababschnitt (26a) des Verbindungsbauteils (26) in den Sackhalter (9) eingesetzt ist, das innere Bauteil (6), die Anschlußklemmen (23, 24) des Hupenschalters (8), das äußere Bauteil (7) und die Konsole (25) und die Eingriffsabschnitte (26b, 26c) des Verbindungselements (26) mit dem Sackhalter (9) und der Konsole (25) in Verbindung sind, wodurch der Sackhalter (9), das innere Bauteil (6) die Anschlußklemmen (23, 24), das äußere Bauteil (7) und die Konsole (25) miteinander verbunden sind, und die Konsole (25) mit den Anschlußklemmen (23, 24) elektrisch verbunden ist.
einen leitfähigen Sackhalter (9), der zum Befestigen der Gassackeinrichtung (5) am inneren Bauteil (6) an der Gassackeinrichtung (5) vorgesehen ist;
eine leitfähige Konsole (25); und
ein leitfähiges Verbindungsbauteil (26) mit einem Stababschnitt (26a) und mit an seinen entgegegesetzten Enden angeordneten Eingriffsabschnitten (26b, 26c),
wobei die Konsole (25) an einer Außenseite des äußeren Bauteils (7) angeordnet ist, der Stababschnitt (26a) des Verbindungsbauteils (26) in den Sackhalter (9) eingesetzt ist, das innere Bauteil (6), die Anschlußklemmen (23, 24) des Hupenschalters (8), das äußere Bauteil (7) und die Konsole (25) und die Eingriffsabschnitte (26b, 26c) des Verbindungselements (26) mit dem Sackhalter (9) und der Konsole (25) in Verbindung sind, wodurch der Sackhalter (9), das innere Bauteil (6) die Anschlußklemmen (23, 24), das äußere Bauteil (7) und die Konsole (25) miteinander verbunden sind, und die Konsole (25) mit den Anschlußklemmen (23, 24) elektrisch verbunden ist.
2. Lenkradpolster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Hupenschalter (8) einen Schaltkörper (13) hat, der
eine leitfähige Grundplatte (14) und zwei an
entgegegesetzten Flächen der Grundplatte (14) angeordnete
leitfähige Kontaktplatten (15, 16) umfaßt und, daß einer
der beiden Kontaktplatten (15, 16) mit der Grundplatte (14)
kontaktieren, um miteinander elektrisch verbunden zu
werden, wenn der Schaltkörper (13) gedrückt wird.
3. Lenkradpolster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gassackeinrichtung (5) eine am
inneren Bauteil (6) mittels des Sackhalters (9) befestigte
Aufblaseinrichtung (10) und einen zwischen der
Aufblaseinrichtung (10) und dem inneren Bauteil (6) in
gefaltetem Zustand untergebrachten Gassack (11) umfaßt und,
daß der Gassack mittels Stickstoffgas aufgeblasen wird,
welches in der Aufblaseinrichtung (10) erzeugt wird.
4. Lenkradpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das innere Bauteil (6) aus einem
steifen synthetischen Harz hergestellt ist und eine
Vielzahl von Kerben (12) zum Aufbrechen des inneren
Bauteils (6) hat, wenn der Gassack (11) aufgeblasen wird.
5. Lenkradpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Konsole (25) einen Vorsprung (27)
hat, der in Richtung des äußeren Bauteils (7) hervorsteht
und, daß der Vorsprung (27) von einem Loch (7b) des äußeren
Bauteils (7) aufgenommen wird, daß ein äußerer Umfang des
Vorsprungs (27) mit einer Außenfläche des äußeren Bauteils
(7) kontaktiert und, daß der Stababschnitt (26a) des
Verbindungselements (26) in den Vorsprung (27) eingesetzt
ist.
6. Lenkradpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Positionierstift (36) entweder am
inneren Bauteil (6) oder am Hupenschalter (8) vorgesehen
ist, wobei das jeweils andere Bauteil ein Loch (33) hat, in
das der Stift (36) eingreift.
7. Lenkradpolster nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stift (36) einen nicht kreisförmigen Querschnitt
hat.
8. Lenkradpolster nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Querschnittsfläche des Stifts (36)
größer ist als die Öffnungsfläche des Lochs (33) und daß
eine Vielzahl von Kerben (34) um das Loch (33) herum
ausgebildet sind, um die Öffnungsfläche des Lochs (33)
während seines Eingriffs mit dem Stift (36) zu vergrößern.
9. Lenkradpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das innere Bauteil (6) eine Vielzahl
von Positionierabschnitten (31, 32) hat, die in den
Hupenschalter (8) eingreifen, um den Schaltkörper (13) zu
positionieren.
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