DE4317737A1 - Lenkradpolster - Google Patents

Lenkradpolster

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DE4317737A1
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conductive
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Makoto Kanai
Michio Inoue
Junichi Mizutani
Takanori Kantoh
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Toyoda Gosei Co Ltd
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Toyoda Gosei Co Ltd
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    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
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    • B60R21/20Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q5/00Arrangement or adaptation of acoustic signal devices
    • B60Q5/001Switches therefor
    • B60Q5/003Switches therefor mounted on the steering wheel

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Lenkradpolster, das eine Gassackeinrichtung umfaßt.
Die japanische ungeprüfte Gebrauchsmuster- Offenlegungsschrift Nr. 4-5171 zeigt ein herkömmliches einen Gassack aufweisendes Lenkradpolster. Wie in Fig. 13 dargestellt, schließt dieses Polster ein inneres Bauteil 51, ein äußeres Bauteil 52 und einen zwischen dem inneren und dem äußeren Bauteil 51 und 52 angeordneten Hupenschalter ein. Eine Gassackeinrichtung 54 ist im inneren Bauteil 51 untergebracht. Die Gassackeinrichtung 54 wird im inneren Bauteil 51 mittels einem Paar Sackhalter 55 (nur einer dargestellt) gehalten.
In einem den oben beschriebenen Aufbau aufweisenden Polster 56, ist das Paar Sackhalter 55 jeweils mittels Nieten 58 an einem Paar Konsolen 59 befestigt, um jedes der Bauteile 51, 52, 54 und 55 beim Aufblasen des Gassacks 57 durch Aktivieren der Gassackeinrichtung 54 vom Wegfliegen zu bewahren. Mittels weiterer Nieten 60 werden die Konsolen 59 zusammen mit dem Hupenschalter 53 und dem äußeren Bauteil 52 an dem eine hohe Steifigkeit aufweisenden inneren Bauteil 51 befestigt.
Anschlußdrähte 61 und 62 sind jeweils mit dem Hupenschalter 53 und der Gassackeinrichtung 54 verbunden, so daß der Hupenschalter 53 und die Gassackeinrichtung 54 elektrisch mit der Fahrzeugkarosserie verbunden werden kann. Die Anschlußdrähte 61 und 62 sind zusammengebündelt und durch einen Raum im Polster 56 verlegt. Die gebündelten Drähte 61 und 62 sind in ein Loch 63a einer Metallplatte 63 eingesetzt. Diese Drähte 61 und 62 sind über einen Schleifring oder Ähnlichem mit der Batterie verbunden.
Bei dem herkömmlichen Aufbau entsprechend dieser Bauart, wird normalerweise der Arbeitsvorgang zum Montieren des Polsters 56 und der Arbeitsvorgang zum elektrischen Verbinden des Hupenschalters 53 getrennt durchgeführt. Insbesondere, wenn die elektrische Verbindung des Hupenschalters 53 durchgeführt wird, wird der mit dem Hupenschalter 53 verbundene Anschlußdraht 61 durch den verengten Raum verlegt. Damit wird es ziemlich schwierig, den Verdrahtungsvorgang durchzuführen, was zu einem Abfall der Arbeitsleistung bei der Montage führt.
Dementsprechend liegt der Erfindung eine erste Aufgabe zugrunde, ein Lenkradpolster zur Verfügung zu stellen, bei dem das Polster, gleichzeitig mit dem Arbeitsvorgang des elektrischen Anschließens des Hupenschalters leicht, montiert werden kann kann, wodurch die Arbeitsleistung bei der Herstellung des Polsters verbessert werden kann.
Um die obige und andere Aufgaben zu lösen, umfaßt ein erfindungsgemäßes Lenkradpolster ein nicht leitendes inneres Bauteil. Das Polster hat einen im inneren Bauteil angeordneten druckempfindlichen Hupenschalter. Der Hupenschalter hat Anschlußklemmen. Das Polster hat ein nicht leitfähiges äußeres Bauteil, das das innere Bauteil und den Hupenschalter überdeckt. Eine Gassackeinrichtung wird vom inneren Bauteil aufgenommen. Ein leitfähiger Sackhalter ist an der Gassackvorrichtung zum Anbringen der Luftsackeinrichtung am inneren Bauteil vorgesehen. Das Polster hat eine leitfähige Konsole und ein leitfähiges Verbindungsbauteil, das einen Stababschnitt und je einen Eingriffsabschnitt an seinen entgegengesetzten Enden hat. Die Konsole ist an einer äußeren Seite des äußeren Bauteils angeordnet. Der Stababschnitt des Verbindungsbauteils ist in den Sackhalter, das innere Bauteil, die Anschlußklemmen, das äußere Bauteil und die Konsole eingesetzt. Die Eingriffsabschnitte des Verbindungsbauteils sind in Kontakt mit dem Sackhalter und der Konsole, so daß der Sackhalter, das innere Bauteil, die Anschlußklemmen, das äußere Bauteil und die Konsole miteinander verbunden sind und die Konsole elektrisch mit den Anschlußklemmen verbunden ist. Daher sind am Hupenschalter befestigte Anschlußdrähte nicht mehr erforderlich.
Die Merkmale der vorliegenden Erfindung, die man für neu hält, werden im besonderen in den beigefügten Ansprüchen dargelegt. Die Erfindung, zusammen mit seinen Aufgaben und seinen Vorteilen, wird bestens verständlich unter Bezugnahme auf die Beschreibung der vorliegenden Ausführungsbeispiele zusammen mit den bei liegenden Zeichnungen, in denen:
Fig. 1 eine Draufsicht ist, die ein Lenkrad eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels zeigt;
Fig. 2 eine vergrößerte geschnitte Ansicht entlang der Linie A-A der Fig. 1 ist;
Fig. 3 eine vergrößerte geschnittene Ansicht ist, die einen wesentlichen Abschnitt der Fig. 2 zeigt;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht ist, die die Art der Verbindung eines Sackhalters, eines Hupenschalters und eines äußeren Bauteils zeigt, die an einem inneren Bauteil des Lenkrads nach Fig. 1 montiert sind;
Fig. 5 eine Draufsicht ist, die den im Lenkrad angeordneten Hupenschalter nach Fig. 1 zeigt;
Fig. 6 eine vergrößerte perspektivische Ansicht des nicht montierten Hupenschalters nach Fig. 5 ist;
Fig. 7 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der Linie B-B nach Fig. 5 ist;
Fig. 8 eine Draufsicht ist, die ein inneres Bauteil im Lenkrad nach Fig. 1 zeigt;
Fig. 9 eine rückwärtige Ansicht des inneren Bauteils ist, an dem der Hupenschalter angeordnet ist;
Fig. 10 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der Linie C-C nach Fig. 8 ist;
Fig. 11 eine vergrößerte Ansicht des Abschnitts D nach Fig. 9 ist;
Fig. 12 eine Schnittansicht entlang der Linie E-E nach Fig. 11 ist;
Fig. 13 eine Schnittansicht ist, die einen Polsterabschnitt eines herkömmlichen Lenkrads teilweise zeigt;
Fig. 14 eine Draufsicht ist, die einen Hupenschalter in einem abgewandelten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel zeigt; und
Fig. 15 eine perspektivische Ansicht eines zerlegten Hupenschalters nach Fig. 14 ist.
Nachstehend wird ein erfindungsgemäßes bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines in einem Fahrzeug verwendeten Lenkrads unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 12 näher erläutert.
Wie in Fig. 1 gezeigt, umfaßt ein Lenkrad 1 entsprechend diesem Ausführungsbeispiel ein Polster 2, einen Ring 3 und eine Vielzahl von Speichen 4. Der Ring 3 ist um das Polster 2 herum angeordnet. Jede Speiche 4 verbindet das Poster 2 mit dem Ring 2. Fig. 2 zeigt den inneren Aufbau des Polsters 2. Das Polster 2 hat ein eine Gassackeinrichtung 5 aufnehmendes inneres Bauteil 6, ein das innere Bauteil 6 überdeckendes äußeres Bauteil 7 und einen Hupenschalter 8, der zwischen dem inneren 6 und dem äußeren Bauteil 7 angeordnet ist.
Die Gassackeinrichtung 5 umfaßt eine Aufblaseinrichtung 10 und einen Gassack 11. Die Aufblaseinrichtung 10 ist am Fußabschnitt des inneren Bauteils 6 mittels eines Sackhalters 9 befestigt. Der gefaltete Gassack 11 ist zwischen dem inneren Bauteil 6 und der Aufblaseinrichtung 10 angeordnet. Der Sackhalter 9 ist aus einem leitfähigen kalt gewalzten Stahlblech hergestellt, das eine Dicke von einem Millimeter (mm) hat. Die Aufblaseinrichtung 10 umfaßt einen Zünder. Wenn der Zünder aktiviert wird, wird Stickstoffgas erzeugt, infolge eines sich zersetzenden ein das erzeugendes Mittels, das im Zünder eingelagert ist. Der Gassack 11 wird durch das Stickstoffgas unmittelbar aufgeblasen.
Das innere Bauteil 6 ist aus einem steifen Material hergestellt, wie Polyäthylenterephtalat (PET), thermoplastischem Polyurethan (TPU) oder Ähnlichem, und es ist im allgemeinen kastenförmig, wobei dessen Bodenfläche geöffnet ist. Wie in Fig. 8 dargestellt ist, sind durch unterbrochene Intervalle eine Vielzahl von Kerben 12, die das innere Bauteil 6 durchdringen, um den oberen Umfangsabschnitt und entlang einer im wesentlichen zentralen Linie des inneren Bauteils 6 ausgebildet. Diese Kerben 12 bilden Aufblaslinien. Wenn der Gassack 11 aufgeblasen wird, wird durch den aufgeblasenen Gassack 11 das innere Bauteil 6 entlang dieser Linien aufgebrochen und geöffnet.
Wie in Figs. 5 und 6 dargestellt ist, umfaßt der Hupenschalter 8 einen Schaltkörper 13, und drei Anschlußklemmen 21, 23 und 24. Der Schaltkörper 13 umfaßt eine Grundplatte 14, eine erste Kontaktplatte 15 und eine zweite Kontaktplatte 16. Die Platte 15 ist über der Grundplatte 14 und die Platte 16 ist unter der Grundplatte 14 angeordnet. Die Grundplatte 14 ist aus einer Phosphor- Bronze-Platte hergestellt, die im allgemeinen eine rechtwinklige Form hat. Beide Kontaktplatten 15 und 16 sind aus Edelstahl hergestellt, und haben eine Form, die im allgemeinen ähnlich zur Form der Grundplatte 14 ist. Die Grundplatte 14 und beide Kontaktplatten 15 und 16 sind biegsam und leitfähig. Die Kontaktplatten 15 und 16 sind an der jeweiligen oberen und unteren Seite der Grundplatte 14 angeordnet, so daß sie sich über ein gürtelförmiges Abstandsstück 17 und einer Vielzahl pillenförmiger Abstandsstücke 18 gegenüberstehen.
Die obere Fläche der Platte 15 und die untere Fläche der Platte 16 sind jeweils mittels aus PET hergestellter Filme 19 und 20 geschützt. Die Filme 19 und 20 sind jeweils über den Platten 15 und 16 angeordnet und die Kanten der Filme 15 und 16 sind miteinander verschweißt. Daher sind die Platten 15 und 16 und die Grundplatte 14 durch die beiden Filme 19 und 20 überdeckt.
Wenn der Schaltkörper 13 nicht gedrückt wird, sind durch die Existenz der Abstandsstücke 17 und 18 beide Platten 15 und 16 von der Grundplatte 14 getrennt. Wird jedoch angenommen, daß die pillenförmigen Abstandsstücke 18 auf der Platte 15 und die pillenförmigen Abstandsstücke 18 auf der Platte 16 derart angeordnet sind, daß sie sich gegenüberstehen. In einem derartigen Fall wird verhindert, daß die Platte 15 gebogen wird, sogar wenn Druck von außen auf eines der auf der Platte 15 angeordneten pillenförmigen Abstandsstücke 18 aufgebracht wird, dem je eines der auf der Platte 16 angeordneten Abstandsstücke 18 entspricht. Daher kontaktiert weder die erste Kontaktplatte 15 noch die zweite Kontaktplatte 16 die Grundplatte 14.
Um den oben beschriebenen Nachteil zu überwinden, werden die Abstandsstücke 18 der ersten Platte 15 derart angeordnet, daß sie bezüglich der auf der zweiten Platte 16 angeordneten Abstandsstücke 18 versetzt sind. Wenn Druck auf die entsprechende äußere Stelle der ersten Platte, an der jedes der Abstandsstücke 18 der ersten Platte 15 vorgesehen ist, aufgebracht wird, wird durch diese versetzte Anordnung der Druck über die auf der ersten Platte 15 angeordneten Abstandsstücke 18 auf die Grundplatte 14 übertragen. Daher wird die Grundplatte 14 gebogen, so daß sie die zweite Platte 16 kontaktiert. Wenn andererseits der Druck auf die entsprechende äußere Stelle der ersten Platte 15 aufgebracht wird, an der die Abstandsstücke 18 nicht vorgesehen sind, wird die erste Platte 15 gebogen, so daß sie die Grundplatte 14 kontaktiert.
Eine Grundplattenanschlußklemme 21 ist einstückig mit der Grundplatte 14 an einem mittleren Abschnitt an einer seiner Kanten ausgebildet. Ein Endabschnitt der Anschlußklemme 21 steht aus den Filmen 19 und 20 hervor, an der eine Verbindungsanschlußklemme 22 befestigt ist (bezieht sich auf Fig. 5).
Eine erste Kontaktplattenanschlußklemme 23 ist einstückig an der ersten Kontaktplatte 15 an einer gegenüber seiner Mitte leicht außermittigen Position ausgebildet. Weiterhin ist die zweite Kontaktplattenanschlußklemme 24, die gegenüber der Anschlußklemme 23 entgegengesetzt angeordnet ist, einstückig mit der Platte 16 an ihrer Kante ausgebildet. Der größte Teil sowohl der Anschlußklemme 23 als auch der Anschlußklemme 24 erstreckt sich aus den Filmen 19 und 20 heraus.
Gemäß Fig. 2 ist der Schaltkörper 13 des Hupenschalters 18 an der oberen Seite des inneren Bauteils 6 angeordnet. Weiterhin sind die Anschlußklemmen 21, 23 und 24 abwärts (in Richtung der Lenkwelle 29) gebogen. Die Grundanschlußklemme 21 ist elektrisch mit einer Hupeneinrichtung (nicht dargestellt) verbunden und die erste und die zweite Anschlußklemme 23 und 24 sind an einer Seitenwand 6a des inneren Bauteils 6 befestigt.
Bezüglich eines anderen Aufbaus zum Befestigen des Hupenschalters 8 am inneren Bauteil 6 ist es möglich, daß der Schaltkörper 13 an der oberen Fläche des inneren Bauteils 6 mittels eines Klebemittels befestigt ist. Wenn jedoch die Raumtemperatur des Fahrzeugs während der Sommerzeit signifikant ansteigt, können bei Anwendung der oben beschriebenen Montage, Unterschiede im thermischen Ausdehnungskoeffizienten zwischen dem inneren Bauteil 6 und den jeweiligen den Schaltkörper 13 bildenden Bauteilen Spannungen verursachen, die auf den Schaltkörper 13 einwirken. Die Spannungen können zu Fehlfunktionen beim Schaltkörper 13 führen.
Um gemäß diesem Ausführungsbeispiel den oben beschriebenen Nachteil zu überwinden, wird nur der Schaltkörper 13, der von den den Hupenschalter bildenden Komponenten in eine Schalttätigkeit verwickelt ist, auf dem inneren Bauteil 6 angeordnet. Im Gegensatz dazu ist die erste Anschlußklemme 23 und die zweite Anschlußklemme 24, die praktisch nicht in die Schalttätigkeit verwickelt sind, am inneren Bauteil 6 befestigt.
Das äußere Bauteil 7 ist aus isolierendem oder nicht leitendem weichen Material, wie beispielsweise einen thermoplastischen Elastomer hergestellt. Dieses thermoplastische Elastomer ist zusammengesetzt aus hydrofinitem SBS Blockcopolymer, Polypropylen, Öl und Füller. Eine Vielzahl von Rippen 7a sind einstückig an der unteren Fläche des äußeren Bauteils 7 ausgebildet. Die Rippen 7a grenzen an die obere Fläche des inneren Bauteils 6 oder an die obere Fläche des Schaltkörpers 13 des Hupenschalters 8a an. Wenn das äußere Bauteil 7 nicht gedrückt wird, halten die Rippen 7a das äußere Bauteil 7 in einer vorbestimmten Gestalt. Wenn das äußere Bauteil 7 gedrückt wird, übertragen die Rippen 7a den Druck auf den Schaltkörper 13.
In diesem Ausführungsbeispiel wird der nachfolgend beschriebene Montageaufbau angewendet, um den Sackhalter 9 mit beiden Anschlußklemmen 23 und 24 des Hupenschalters 8 elektrisch zu verbinden.
Wie in den Fig. 3 und 4 dargestellt ist, hat der Montageaufbau eine Konsole 25 und als Verbindungselemente dienende Nieten 26. Die Konsole 25 ist aus leitfähigem kalt gewalzten Stahlblech hergestellt, das eine Dicke von annähernd einen Millimeter (mm) aufweist. Die Konsole 25 wird durch einen Preßvorgang ausgebildet. Die äußere Oberfläche der Konsole 25 ist galvanisiert. Die Niete 26 hat einen Stababschnitt 26a und ein Paar Eingriffsabschnitte 26b und 26c. Die Eingriffsabschnitte 26b und 26c sind einstückig mit dem Stababschnitt 26a an seinen gegenüberliegenden Enden ausgebildet. Die ganze Niete 26 ist aus leitfähigem kalt gewalztem Stahlblech hergestellt.
Ein in Richtung des äußeren Bauteils 7 hervorstehender Abschnitt der Konsole 25 ist im allgemeinen als kegelstumpfartiger Vorsprung 27 ausgebildet. Die Höhe des Vorsprungs 27 ist annähernd gleich der Dicke des äußeren Bauteils 7 (in diesem Fall, ungefähr 2,5 mm). Der äußere Durchmesser des Vorsprungs 27 ist abnehmend, da er sich in Richtung des Hupenschalters 8 erstreckt. Der Durchmesser der inneren Grundfläche des Vorsprungs 27 ist etwas größer als der des Eingriffsabschnitts 26c der Niete 26. Demzufolge paßt der Eingriffsabschnitt 26c in den Raum innerhalb des Vorsprungs 27 und grenzt an die Grundfläche 27a an.
Löcher 27b, 7b, 23b (oder 24b), 6b, und 9b sind jeweils im Vorsprung 27 der Konsole 25, dem unteren Abschnitt des äußeren Bauteils 7 dem unteren Abschnitt der Anschlußklemme 23 (oder 24), dem inneren Bauteil 6 und dem Sackhalter 9 ausgebildet, in welche jeweils der Stababschnitt 26a der Niete 26 eingesetzt werden kann. Von diesen Löchern ist das Loch 7b des äußeren Bauteils 7 speziell größer ausgebildet als die verbleibenden Löcher, damit der Vorsprung 27 darin einsetzbar ist.
Der Sackhalter 9 ist über der inneren Seite des inneren Bauteils 6 derart angeordnet, daß die Löcher 27b, 7b, 23b (oder 24b), 6b und 9b in gerader Linie ausgerichtet werden. Beide Kontaktanschlußklemmen 23 und 24, das äußere Bauteil 7 und die Konsole 25 sind über der äußeren Seite des inneren Bauteils 6 aufeinander folgend angeordnet. Unter dieser Anordnung ist der Vorsprung 27 der Konsole 25 in das Loch 7b des äußeren Bauteils 7 eingesetzt. Das vorstehende Ende des Vorsprungs 27 kontaktiert die Anschlußklemme 23 (oder 24). Der Stababschnitt 26a der Niete 26 wird in die Löcher 27b, 7b, 23b (oder 24b), 6b und 9b eingesetzt. Weiterhin grenzt der innere Eingriffsabschnitt 26b der Niete 26 an den Sackhalter 9 an. Der äußere Eingriffsabschnitt 26c der Niete 16 grenzt an die Bodenfläche 27a des Vorsprungs 27a. Alle Bauteile 9, 6, 8 und 25 sind zwischen den Eingriffsabschnitten 26b und 26c der Niete 26 sicher geklemmt.
Da der Montageaufbau die Nieten 26 und die Konsole 25 verwendet, werden der Sackhalter und die Anschlußklemmen 23 und 24 elektrisch verbunden. Der Halter 9, die Anschlußklemmen 23 und 24 und das äußere Bauteil 7 werden an einem einzigen Punkt am inneren Bauteil 6 befestigt. Der Sackhalter 9 ist am negativen Pol der Batterie (nicht dargestellt) mittels einer Buchse 28 und einer Lenkwelle 29 elektrisch angeschlossen.
Wenn das äußere Bauteil 7 im oben beschriebenen Aufbau des im Lenkrad 1 ausgebildeten Polsters 2 nicht gedrückt wird, so sind die Platten 15 und 16 des Hupenschalters 8 von der Basisplatte 14 getrennt. Dadurch werden sie in einer nicht leitenden Position gehalten, so daß die Hupeneinrichtung nicht betätigt ist. Wenn das äußere Bauteil 7 gedrückt wird und ein bestimmter Druck oder eine bestimmte Belastung über die Rippen 7a auf den Hupenschalter 8 aufgebracht wird, kontaktiert eine der Platten 15 und 16 mit der Basisplatte 14. Damit wird der Hupenschalter leitfähig und die Hupeneinrichtung ist dann betätigt.
Im oben beschriebenen Aufbau des Polsters 2 wird nur der den größten Anteil des Hupenschalters 8 einnehmende Schaltkörper 13 über der oberen Fläche des inneren Bauteils 6 angeordnet. Wenn daher irgendwelche Abmaße nicht berücksichtigt worden sind, kann während des Montagevorgangs des Polsters 2 der Schaltkörper 13 an einer gegenüber der vorbestimmten Position versetzten Position befestigt werden, da beide Anschlußklemmen 23 und 24 mittels Nieten 26 befestigt sind. Beide Anschlußklemmen 23 und 24 werden, bevor sie mittels der Nieten 26 verbunden werden, nicht von vorn herein gegenüber dem inneren Bauteil 6 positioniert. Daher soll der mittels Nieten erfolgende Verbindungsvorgang dann erfolgen, wenn die Verbindungsposition beider Anschlußklemmen 23 und 24 festgelegt ist, um die Löcher 6b und 23b (24b) zueinander auszurichten.
Um die oben beschriebenen Nachteile zu überwinden, werden gemäß diesem Ausführungsbeispiel folgende zwei Anordnungen (eine erste und eine zweite) verwendet.
Bei der ersten Anordnung, wie in den Fig. 8 und 10 dargestellt ist, ist ein Paar Positionierösen 31 in der Nähe der Kerbe 12 am zentralen Abschnitt der oberen Fläche des inneren Bauteils 6 vorgesehen. Die Positionierösen 31 haben einen ersten Abschnitt 31a, der nach oben aus der Oberseite des inneren Bauteils 6 vorsteht, und einen zweiten Abschnitt 31b, der am Endabschnitt des ersten Abschnitts 31a ausgebildet ist. Ein Paar Laschen des Schaltkörpers 13 können in die entsprechenden Schlitze eingesetzt werden, die von der Oberseite des inneren Bauteils 6 und sowohl vom ersten Abschnitt 31a und vom zweiten Abschnitt 31b umgeben sind. Ein Paar Führungsösen 32 sind an der Oberseite des inneren Bauteils 6 ausgebildet, die mit den entsprechenden Positionierösen korrespondieren.
Daher werden das Paar Laschen des Schaltkörpers 13 in die entsprechenden Ösen 31 eingesetzt, und eine Kante des Schaltkörpers 13 liegt an der Führungsöse 32 an. Damit wird durch den ersten Abschnitt 31a der Ösen 31 und durch die Führungsösen 32, die Vorwärts- Rückwärtsbewegung und die Links- Rechtsbewegung des Schaltkörpers 13 eingeschränkt.
Die vertikale Bewegung des Schaltkörpers 13 wird durch den zweiten Abschnitt 31b der Ösen 31 eingeschränkt.
Bei der zweiten Anordnung, die in den Fig. 4, 9 und 11 gezeigt ist, sind Langlöcher 33 an einem unteren Abschnitt der jeweiligen Anschlußklemmen 23 und 24 gebohrt. Eine Vielzahl von Kerben 34 (vier Kerben in diesem Ausführungsbeispiel) sind in bestimmten Abständen um jedes der Langlöcher 33 ausgebildet. Die Abschnitte zwischen den benachbarten, um die Löcher 33 herum angeordneten Kerben 34, bilden flexible elastische Stücke 35 aus (der durch die unterbrochene Linie in Fig. 11 umgebene Abschnitt).
Ein Stift 36 mit einem ovalen Querschnitt und einer säulenförmigen Gestalt, ist am inneren Bauteil 6 an einer Stelle, die mit den Löchern 33 korrespondiert, ausgebildet. Die Querschnittsfläche des Stücks 36 ist ein wenig größer ausgebildet, als die Öffnungsfläche des Lochs 33.
Bevor die Bauteile mittels Nieten 26 verbunden werden, wird der Stift 36 in das Loch 33 eingepaßt. Wie in Fig. 12 dargestellt ist, wird dabei das elastische Stück 35, beruhend auf dem Kontakt mit der Umfangsfläche des Stifts 36, verformt. Daher sind die Anschlußklemmen 23 und 24 mittels des Stifts 36 vorpositioniert und ein Versetzen wird verhindert. Das Schwimmen der Anschlußklemmen 23 und 24 gegenüber dem inneren Bauteil 6 wird ebenso verhindert. Die in den Anschlußklemmen 23 und 24 ausgebildeten Löcher 23b und 24b werden an den jeweils zugeordneten Stellen sicher positioniert. Weiterhin liegt der Grund für die Ausbildung der Querschnittsfläche des Stifts 36 und des Lochs 33 als Ovale darin, zu verhindern, daß die Anschlußklemmen 23 und 24 sich drehen.
Gemäß diesem Ausführungsbeispiel werden vor dem Befestigen der Hupenschalter 8, der Schaltkörper 13 und die Anschlußklemmen 23 und 24 vorpositioniert, und können in vorpositionierten Stellen gehalten werden. Wenn der Verbindungsvorgang mittels Nieten 26 durchgeführt wird, kann während des Montagevorgangs des Polsters 2 der Schaltkörper 13 vor Versatz bewahrt werden. Daher ist vor dem Verbindungsvorgang mittels Nieten 26 ein Arbeitsgang zum Vorpositionieren der Anschlußklemmen 23 und 24 nicht mehr erforderlich. Die Arbeitsleistung bei der Montage kann verbessert werden. Weiterhin kann thermische Verformung vermieden werden, die in dem Fall auftritt, wenn der Schaltkörper 13 auf der Oberseite des inneren Bauteils 13 mittels Klebstoff befestigt wird.
Nun wird die Wirkungsweise und die Vorteile gemäß diesem Ausführungsbeispiel beschrieben.
Gemäß diesem Ausführungsbeispiel grenzt, wie in Fig. 3 dargestellt ist, der Eingriffsabschnitt 26b der Niete 26 an die innere Oberfläche des Sackhalters 9 an und der Eingriffsabschnitt 26c grenzt an die äußere Fläche der Konsole 25 an. Der Stababschnitt 26a der Niete 26 wird in die jeweiligen Löcher 9b, 6b, 23b (oder 24b), 7b und 27b des Sackhalters 9, des inneren Bauteils 6, der Kontaktanschlußklemme 23 (24), des äußeren Bauteils 7 und der Konsole 25 eingesetzt. Der Stababschnitt 26a verbindet den Eingriffsabschnitt 26b und 26c. Daher sind der Sackhalter 9, das innere Bauteil 6, die Kontaktanschlußklemmen 23 und 24, das äußere Bauteil 7 und die Konsole 25 mittels Nieten 26 fest miteinander verbunden.
Weiterhin ist das nicht leitende innere Bauteil 6 zwischen den Kontaktanschlußklemmen 23 und 24 des Hupenschalters 8 und dem Sackhalter 9 angeordnet. In diesem Ausführungsbeispiel sind jedoch ungeachtet des inneren Bauteils 6 die Anschlußklemmen 23 und 24 mit dem Sackhalter 9 über die Konsole 25 und die Nieten 26 elektrisch verbunden. Durch diese elektrische Verbindung kann auf Anschlußdrähte verzichtet werden, die an den Anschlußklemmen 23 und 24 des Hupenschalters 8 angeschlossen werden. Obwohl ein die Gassackeinrichtung 5 und die Fahrzeugkarosserie miteinander elektrisch verbindender Anschlußdraht noch erforderlich ist, wird die Verdrahtung im Vergleich mit dem Stand der Technik erleichtert.
Wie oben erwähnt, kann der Vorgang des elektrischen Verbindens zwischen dem Sackhalter 9 der Gassackeinrichtung 5 und dem Hupenschalter 9 gleichzeitig mit dem Montagevorgang des Polsters 2 durchgeführt werden. Daher kann die Arbeitsleistung bei der Montage des Polsters verbessert werden.
Weiterhin sind, gemäß diesem Ausführungsbeispiel, nachfolgend Gründe dafür aufgeführt, daß die Länge des Stababschnitts 26 der Niete 26 verkürzt werden kann.
Da der Verbindungsaufbau die Nieten 26 und die Konsole 25 verwendet, kann vorgeschlagen werden, daß die Größe der Löcher 7b des äußeren Bauteils 7 gleich den Löchern 6b und 9b ausgebildet werden, und daß die Konsole 25 im Gegensatz zum oben beschriebenen Ausführungsbeispiel flach, ohne dem darauf ausgebildeten Vorsprung erstellt wird. In diesem Fall jedoch sind die Anschlußklemmen 23 und 24 und die Konsole 25 getrennt angeordnet. Daher sollten die Anschlußklemmen 23 und 24 und die Konsole 25 mittels irgendwelchen Maßnahmen elektrisch verbunden werden (z. B. Anschlußdrähte). Es ist unvermeidbar, daß die Länge des Stababschnitts 26a der Niete 26 gleich den addierten dicken des Sackhalters 9, des inneren Bauteils 6 der Anschlußklemmen 23 und 24, des äußeren Bauteils 27 und der Konsole 25 ist.
Im Gegensatz zum obigen werden gemäß diesem Ausführungsbeispiel die Vorsprünge 27 in der Konsole 25 ausgebildet. Das Loch 7b des äußeren Bauteils 7 ist etwas größer als die anderen Löcher 6b und 9b. Die Endabschnitte der Vorsprünge 27 sind in der Lage mit den Anschlußklemmen 23 und 24 zu kontaktieren. Die Länge des Stababschnitts 26 der Niete 26 ergibt sich durch Subtraktion der Dicke des äußeren Bauteils 7 von der oben beschriebenen addierten Länge. Demzufolge kann die Länge des Stababschnitts 26 um die subtrahierte Länge gekürzt werden. Daher können die Kosten zum Herstellen der Nieten 26 vermindert werden. Der Vorgang zum Einsetzen des Stababschnitts 26a in die Löcher 9b, 6b, 23b (oder 24b), 7b und 27b wird einfacher. Dementsprechend kann die Arbeitsleistung verbessert werden.
Nun wird ein Ausführungsbeispiel eines Hupenschalters unter Bezugnahme auf die Fig. 14 und 15 beschrieben. Nur der Anschlußklemmenaufbau des Hupenschalters unterscheidet sich vom Hupenschalter des obigen Ausführungsbeispiels. Die erste und die zweite Kontaktplatte 15 und 16 haben den gleichen Aufbau. Die Anschlußklemmen 71 und 72 sind jeweils an einer Seitenkante der ersten und Ufer zweiten Kontaktplatte 15 und 16 derart ausgebildet, daß sie von ihr hervorstehen und sich überlappen. Eine Grundplattenanschlußklemme 74 ist an einer Seitenkante der Grundplatte 14 ausgebildet, die im wesentlichen parallel zu den Anschlußklemmen 71 und 72 von ihr hervorsteht. Die Anschlußklemmen 71 und 72 sind mit der Gassackeinrichtung 5 verbunden und die Grundplattenanschlußklemme 73 ist mit der Hupeneinrichtung (nicht dargestellt) verbunden.
Entgegengesetzte Kerben 73a sind am körpernahen Ende der Grundplattenanschlußklemme 73 ausgebildet. Entgegengesetzte Kerben 74a sind an den Abschnitten 74 der Filme 19 und 20 ausgebildet, die teilweise das körpernahe Ende der Grundplattenanschlußklemme 73 überdecken. Daher werden die Grundplattenanschlußklemme 73 und die Filmschicht 19 und 20 an den Kerben 73a und 74a abgebrochen, wenn der Druck beim Aufblasen des Gassacks auf den Hupenschalter 70 aufgebracht wird. Dementsprechend wird die elektrische Verbindung zwischen dem Hupenschalter und der Hupeneinrichtung garantiert durchgetrennt. Auch wenn die Gassackeinrichtung während der Betätigung der Hupeneinrichtung ausgelöst wird, kann die Funktion der Hupeneinrichtung garantiert gestoppt werden. Wenn die Kontaktplatten 15 und 16 aus Stahlmaterial mittels eines Preßvorgangs in einem Zustand gebildet werden, in dem die Anschlußklemmen 71 und 72 sich einander gegenüberstehen, werden diese effektiv hergestellt.
Obwohl nur wenige erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele beschrieben wurden, ist es für einen Fachmann offenbar, daß die vorliegende Erfindung auf viele andere bestimmte Ausführungen anwendbar ist, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. Im Speziellen sollen ergänzend folgende Abwandlungen vornehmbar sein.
  • 1) Das im obigen Ausführungsbeispiel beschriebene Bauteil 7 kann aus weichem Material hergestellt sein, wie weiches Venylchloridharz und TPU usw. anstelle eines thermoplastischen Elastomers.
  • 2) Die Anzahl oder die Lage der Positionierösen 31 und der Führungsösen 32 kann geändert werden. Weiterhin kann die Gestalt der Löcher 33 und der Stifte 36 abgewandelt werden und die Anzahl der Kerben 34 der Löcher 33 kann verändert werden.
Daher sind die vorliegenden Beispiele und Ausführungen als erläuternd und nicht als beschränkend zu betrachten und die Erfindung ist nicht begrenzt auf die hierin gemachten Einzelheiten sondern kann innerhalb des Bereiches der beiliegenden Ansprüche abgewandelt werden.
Ein Lenkradpolster weist ein nicht leitendes inneres Bauteil auf. Das Polster hat einen auf dem inneren Bauteil angeordneten druckempfindlichen Hupenschalter. Der Hupenschalter weist Anschlußklemmen auf. Das Polster hat ein nicht leitfähiges äußeres Bauteil, das das innere Bauteil und den Hupenschalter überdeckt. Eine Gassackeinrichtung ist im inneren Bauteil untergebracht. Ein leitfähiger Sackhalter ist an der Gassackeinrichtung vorgesehen, um die Gassackeinrichtung am inneren Bauteil zu befestigen. Das Polster hat eine leitfähige Konsole und ein leitfähiges Verbindungsbauteil, das einen Stababschnitt und Eingriffsabschnitte an seinen entgegegesetzten Enden hat. Die Konsole ist an einer äußeren Seite des äußeren Bauteils angeordnet. Der Stababschnitt des Verbindungsbauteils wird in den Sackhalter, das innere Bauteil, die Anschlußklemmen, das äußere Bauteil und die Konsole eingesetzt. Die Eingriffsabschnitte des Verbindungsbauteils stehen derart mit dem Sackhalter und der Konsole in Kontakt, so daß der Sackhalter, das innere Bauteil, die Anschlußklemmen, daß äußere Bauteil und die Konsole miteinander verbunden sind und, daß die Konsole mit den Anschlußklemmen elektrisch verbunden ist.

Claims (9)

1. Lenkradpolster mit einem nicht leitfähigen inneren Bauteil (6), einem auf dem inneren Bauteil (6) angeordneten druckempfindlichen Hupenschalter (8), einem das innere Bauteil (6) und den Hupenschalter (8) überdeckenden nicht leitfähigen äußeren Bauteil (7), einer im inneren Bauteil (6) untergebrachten Gassackeinrichtung (5) ist gekennzeichnet durch,
einen leitfähigen Sackhalter (9), der zum Befestigen der Gassackeinrichtung (5) am inneren Bauteil (6) an der Gassackeinrichtung (5) vorgesehen ist;
eine leitfähige Konsole (25); und
ein leitfähiges Verbindungsbauteil (26) mit einem Stababschnitt (26a) und mit an seinen entgegegesetzten Enden angeordneten Eingriffsabschnitten (26b, 26c),
wobei die Konsole (25) an einer Außenseite des äußeren Bauteils (7) angeordnet ist, der Stababschnitt (26a) des Verbindungsbauteils (26) in den Sackhalter (9) eingesetzt ist, das innere Bauteil (6), die Anschlußklemmen (23, 24) des Hupenschalters (8), das äußere Bauteil (7) und die Konsole (25) und die Eingriffsabschnitte (26b, 26c) des Verbindungselements (26) mit dem Sackhalter (9) und der Konsole (25) in Verbindung sind, wodurch der Sackhalter (9), das innere Bauteil (6) die Anschlußklemmen (23, 24), das äußere Bauteil (7) und die Konsole (25) miteinander verbunden sind, und die Konsole (25) mit den Anschlußklemmen (23, 24) elektrisch verbunden ist.
2. Lenkradpolster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hupenschalter (8) einen Schaltkörper (13) hat, der eine leitfähige Grundplatte (14) und zwei an entgegegesetzten Flächen der Grundplatte (14) angeordnete leitfähige Kontaktplatten (15, 16) umfaßt und, daß einer der beiden Kontaktplatten (15, 16) mit der Grundplatte (14) kontaktieren, um miteinander elektrisch verbunden zu werden, wenn der Schaltkörper (13) gedrückt wird.
3. Lenkradpolster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gassackeinrichtung (5) eine am inneren Bauteil (6) mittels des Sackhalters (9) befestigte Aufblaseinrichtung (10) und einen zwischen der Aufblaseinrichtung (10) und dem inneren Bauteil (6) in gefaltetem Zustand untergebrachten Gassack (11) umfaßt und, daß der Gassack mittels Stickstoffgas aufgeblasen wird, welches in der Aufblaseinrichtung (10) erzeugt wird.
4. Lenkradpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Bauteil (6) aus einem steifen synthetischen Harz hergestellt ist und eine Vielzahl von Kerben (12) zum Aufbrechen des inneren Bauteils (6) hat, wenn der Gassack (11) aufgeblasen wird.
5. Lenkradpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (25) einen Vorsprung (27) hat, der in Richtung des äußeren Bauteils (7) hervorsteht und, daß der Vorsprung (27) von einem Loch (7b) des äußeren Bauteils (7) aufgenommen wird, daß ein äußerer Umfang des Vorsprungs (27) mit einer Außenfläche des äußeren Bauteils (7) kontaktiert und, daß der Stababschnitt (26a) des Verbindungselements (26) in den Vorsprung (27) eingesetzt ist.
6. Lenkradpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Positionierstift (36) entweder am inneren Bauteil (6) oder am Hupenschalter (8) vorgesehen ist, wobei das jeweils andere Bauteil ein Loch (33) hat, in das der Stift (36) eingreift.
7. Lenkradpolster nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (36) einen nicht kreisförmigen Querschnitt hat.
8. Lenkradpolster nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Querschnittsfläche des Stifts (36) größer ist als die Öffnungsfläche des Lochs (33) und daß eine Vielzahl von Kerben (34) um das Loch (33) herum ausgebildet sind, um die Öffnungsfläche des Lochs (33) während seines Eingriffs mit dem Stift (36) zu vergrößern.
9. Lenkradpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Bauteil (6) eine Vielzahl von Positionierabschnitten (31, 32) hat, die in den Hupenschalter (8) eingreifen, um den Schaltkörper (13) zu positionieren.
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