DE4318140A1 - Verfahren zur Verwendung von Lichtleiterbündeln aus nicht parallelen Lichtleitfasern - Google Patents

Verfahren zur Verwendung von Lichtleiterbündeln aus nicht parallelen Lichtleitfasern

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verwendung von Lichtleiterbündeln aus nicht parallelen Lichtleitfasern für visuelle und meßtechnische Zwecke, wobei Licht an einer Einkoppelseite in die Lichtleiterbündel eingekoppelt und an einer Auskoppelseite aus diesen ausgekoppelt wird.
Für die Bildübertragung in Endoskopen oder ähnlichen Vor­ richtungen werden bisher Lichtleiterbündel mit parallel an­ geordneten Lichtleitfasern eingesetzt. Die Herstellverfah­ ren für derartige Lichtleiterbündel sind aufwendig und die Konfigurationsmöglichkeiten der Bündel sind sehr einge­ schränkt. Das bisher am häufigsten bei der Parallelanord­ nung der Lichtleitfasern angewendete Verfahren sieht vor, die Fasern miteinander zu verschmelzen. Dies führt zu einer verminderten Flexibilität des Lichtleiterbündels. Häufig kommt es dabei zu Brüchen einzelner Fasern. Dies wiederum bedingt oft teure Reparaturmaßnahmen und Ausfallzeiten der Vorrichtung.
Ein Sensorkopf mit parallel angeordneten Lichtleitfasern zur Bildübertragung ermöglicht, wenn überhaupt, nur mit sehr hohem Aufwand ein Integrieren von zusätzlichen Licht­ wellenleitern für spezielle Aufgaben, wie z. B. für Beleuch­ tungs- oder meßtechnische Applikationen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, ein Verfahren zur Verwendung von Lichtleiterbündeln aus nicht parallelen Lichtleitfasern für visuelle und meßtech­ nische Zwecke anzugeben, wobei Licht an einer Einkoppel­ seite in die Lichtleiterbündel eingekoppelt und an einer Auskoppelseite aus diesen ausgekoppelt wird. Mit diesem Verfahren sollen insbesondere die vorstehend aufgezeigten Nachteile der bisher verwendeten Lichtleiterbündel mit pa­ rallelen Lichtleitfasern beseitigt werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einem Verfahren der eingangs erwähnten Art vorgesehen, daß die einzelnen Lichtleitfasern an der Auskoppelseite bezeichnet und ihre Koordinaten ermittelt werden; daß danach jede an der Auskoppelseite festgestellte Lichtleitfaser am Einkop­ pelende ermittelt und in ihren Koordinaten bestimmt wird und daß schließlich die Positionen der einzelnen Lichtleit­ fasern auf der Auskoppelseite auf die Koordinaten der ent­ sprechenden Lichtleitfasern auf der Einkoppelseite umge­ rechnet werden.
Die Anwendung dieses Verfahrens erlaubt die Verwendung ko­ stengünstig herstellbarer Lichtleiterbündel, die in ihrer Handhabung robust sind. Derartige Lichtleiterbündel lassen eine lose Anordnung der einzelnen Lichtleitfasern zu und ergeben dadurch eine erhöhte mechanische Flexibilität. Die mit solchen Lichtleiterbündeln hergestellten Sensorköpfe sind in weiten Grenzen frei konfigurierbar. Sie erlauben damit auch in Verbindung mit zusätzlichen Elementen die Er­ schließung neuer Anwendungsgebiete. So können spezielle Zu­ satzfasern für Beleuchtungs- und/oder meßtechnische Zwecke in ein Lichtleiterbündel integriert werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt die Verwendung von Lichtleiterbündeln mit nicht parallelen Lichtleitfasern mit integrierter oder zusätzlicher Linsenkorrektur. Das Verfah­ ren erlaubt darüber hinaus die Korrektur von Fertigungsto­ leranzen bei parallel gefertigten Lichtleiterbündeln mit oder ohne zusätzliche integrierte und/oder zusätzliche Lin­ senkorrektur. Es kann zur Korrektur von Linsenfehlern bei Lichtleiterbündeln mit parallelen Lichtleitfasern einge­ setzt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist sowohl in der medizini­ schen wie auch in der industriellen Endoskopie für visuelle und meßtechnische Applikationen einsetzbar. Es kann ange­ wendet werden, um Bilder mittels eines flexiblen Lichtlei­ terbündels zu projizieren oder einzuspielen.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfah­ rens sind insbesondere Gegenstand der Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachstehend an Hand von Ausführungsbeispielen, z. T. unter Verwendung von Zeichnun­ gen, beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Lichtleiterbün­ dels mit nicht parallelen Lichtleitfasern;
Fig. 2 eine dreidimensionale Darstellung des Grauwert­ verlaufs der Lichtleitfasern auf der Auskoppel­ seite;
Fig. 3 eine Faserseparierung mit einfacher Schwellwert­ bildung;
Fig. 4 eine Faserseparierung nach Schwellwertbildung und Einsatz eines Sharpen-Filters;
Fig. 5 eine Faserseparierung mit optimierten Mittelpunk­ ten;
Fig. 6 ein Diagramm betreffend die Faserfindung auf der Einkoppelseite mittels Kanteninterpolation;
Fig. 7 eine schematische Darstellung betreffend die Ver­ wendung von zwei in X- bzw. Y-Richtung verschieb­ baren Blenden und
Fig. 8 Bildverarbeitung bei Rasterung der Einkoppel­ seite.
Wird zur Übertragung eines Bildes ein ungeordnetes Licht­ leiterbündel (Fig. 1) verwendet, so ist für die Rückgewin­ nung der Bildinformation nach der Zerlegung im Bündel das Erstellen einer Transformationsmatrix nötig. Nur diese er­ laubt es, jedem Bildpunkt auf der Auskoppelseite, die z. B. die Kameraseite sein kann, den zugehörigen Bildpunkt auf der Einkoppelseite, z. B. der Sensorseite, zuzuordnen.
Als Lichtwellenleiter können sowohl Gradienten- als auch Stufenindexfasern verwendet werden. Im Gegensatz zu Gradi­ entenfasern können Stufenindexfasern keine Bilder übertra­ gen. Bei Stufenindexfasern besteht also kein kontinuierli­ cher Zusammenhang zwischen Ort und Richtung, an denen ein Lichtstrahl auf der Einkoppelseite in die Faser eindringt und dem Ort und der Richtung, an denen er wieder austritt. Daher reicht es aus, nur den von jeder Faser über die Flä­ che der Faser auf der Auskoppelseite gemittelten Grauwert zu extrahieren, anstatt jedes Kamerapixel einzeln zu bewer­ ten. Der so ermittelte Grauwert wird dem Ort der Faser auf der Einkoppelseite zugeordnet.
Auf diese Weise kann eine Transformationsmatrix mit bei­ spielsweise etwa 360 000 Einträgen (ca. 600 × 600 Pixel) ohne Informationsverlust zu einer Transformationstabelle reduziert werden, die für jede der z. B. 5000 Fasern eines Sensors je einen Eintrag für die Koordinaten der Ein- und Auskoppelseite enthält und die Fasern über die Reihenfolge des Auftretens in der Tabelle eindeutig bestimmt. Bei der Verwendung von Gradientenfasern kann die Auflösung einzel­ ner Punkte eines betrachteten Bildes möglicherweise besser aufgelöst werden.
Bei dem hier betroffenen Verfahren wurden zunächst einmal die Lichtleitfasern auf der Auskoppelseite zur Erstellung der erforderlichen Transformationstabelle bezeichnet und dann ihre Koordinaten ermittelt. Um die Lichtleitfasern gleichmäßig zu beleuchten, wurde eine diffuse Beleuchtung vorgenommen. Dazu wurde eine Anordnung von drei hinterein­ ander vorgesehenen, milchig-weiß-transparenten Plexiglas­ scheiben aufgebaut. Auf die erste Scheibe wurde dann mit einer Halogenlampe ein Fleck projiziert, der größer war als der aktive Durchmesser des Lichtleiterbündels = Sensors.
Als Kamera wurde eine Standard Video-Ausführung mit einer Auflösung von 768 × 574 Pixeln verwendet. Dies führte bei ei­ nem Faserdurchmesser von 70 µm und ca. 5000 Lichtleitfasern im Kamerabild zu einer Abbildung des Faserdurchmessers auf etwa 8 Pixeln. Als Objektiv wurde ein Mikro-Zoomobjektiv zum Einsatz gebracht, das durch die Verwendung verschiede­ ner Tuben- und Vorsatzlinsen geeignete Abbildungsmaßstäbe ermöglichte.
Die lichtführenden Bereiche der verwendeten Lichtleitfasern hatten einen Abstand von etwa 10 µm. Dieser Abstand konnte sehr gut erkannt werden, wenn man am Objektiv eine entspre­ chend große Vergrößerung wählte. Mittels einer Schwellwert­ bildung wurden die Fasern vom Hintergrund separiert.
Wenn ein Abbildungsmaßstab gewählt wurde, der die Erfassung des Sensors mit einer einzigen Aufnahme ermöglichte, dann kam der Faserdurchmesser in die Größenordnung der Auflösung des Objektivs. Dies bedeutete, daß die einzelnen Fasern in­ einander übergingen. Daraus ergab sich das Problem, daß bei der späteren Auswertung auf der Auskoppelseite das Licht einer beleuchteten Faser auf die Nachbarfasern übersprechen konnte. Die Einkoppelpunkte solcher benachbarter Fasern la­ gen aber nicht direkt neben denen der beleuchteten Faser. So erschien das übergesprochene Licht im zurücktransfor­ mierten Bild wesentlich weiter von seinem Ursprung entfernt als es allein durch die Unschärfe bedingt gewesen wäre. Es kam zu gravierenden Bildfehlern.
Daraus ergab sich, daß zum einen der Ort einer Faser sehr genau detektiert werden mußte. Jede Ungenauigkeit ver­ stärkte den Effekt. Zum andern durfte nur ein kleiner zen­ traler Ausschnitt der Faser zur Ermittlung des Grauwertes benutzt werden, in den kein Licht der Nachbarfaser eindrang.
Eine einfache Schwellwertbildung führte zu Schwierigkeiten, da der Grauwert zwischen zwei eng benachbarten Fasern auch innerhalb von anderen Fasern auftrat. Dies verdeutlicht Fig. 3, in dem der Threshold, also der Grauwertbereich der als Vordergrund definiert wurde, hervorgehoben ist.
Man erkennt aus dieser Figur, daß einzelne Lichtleitfasern separiert werden. Andere Lichtleitfasern verschmelzen aber und andere fallen aus dem Bild heraus. Um dem entgegenzu­ wirken, konnte mit einer mehrstufigen Auswertung gearbeitet werden. Dabei mußte aber darauf geachtet werden, daß alle in den verschiedenen Stufen erkannten Fasern auch bewertet und erfaßt wurden. Daraufhin wurde das Bild vor der Schwellwertbildung gefiltert, um die einzelnen Lichtleitfa­ sern deutlicher herauszustellen. Zur Filterung wurde dabei ein Sharpen-Faltungsfilter eingesetzt. Es handelte sich um einen 5×5-Filter mit folgendem Kernel:
Ein mit diesem Kernel gefaltetes Faserbild ließ eine ein­ deutige Trennung zwischen Fasern und Hintergrund zu. Dies galt insbesondere auch für die dunkleren Fasern. Um ein möglichst gutes Filterergebnis zu erzielen, durften die Fa­ sern nicht zu stark beleuchtet werden (Fig. 4).
Eine weitere Möglichkeit zur Filterung wurde darin erkannt, eine Korrelation zwischen Faserbild und einer einzelnen Mu­ sterfaser durchzuführen. Dazu wurde eine einzelne Faser aus dem Bild herausgeschnitten und mit diesem Bild die Korrela­ tion durchgeführt. Bei der Korrelation wurde das Muster über das Bild geschoben und an jeder Stelle vom Bild sub­ strahiert. Vorher wurde der entsprechende Bildbereich in seiner Helligkeit normiert, damit nur der reine Formverlauf einen Einfluß auf das Maß für die Ähnlichkeit hatte.
Je kleiner nun diese Zahl vom Betrag her ist, desto ähnli­ cher sind die Bereiche. Sind die Bereiche identisch, so er­ gibt sich als Differenz Null.
Die Ergebnisse mußten anschließend noch auf den Grauwert von 0 bis 255 normiert und invertiert werden, damit die Fa­ sern als helle Bereiche in einem Grauwertbild erschienen.
Die Korrelation lieferte nutzbare Ergebnisse, die aber im ausgeführten Fall nicht an die des modifizierten Sharpen- Filters heranreichten.
Die Korrelation hat dagegen den Vorteil, daß sie problemlos auf größere und kleinere Faserdurchmesser angepaßt werden kann. Verkleinern ist dagegen bei Sharpen-Filtern nicht, vergrößern nicht ohne weiteres möglich. Ein solcher Filter liefert aber auch bei kleineren Durchmessern noch ausrei­ chend gute Ergebnisse. Nach der Filterung waren einige Fa­ sern noch über Stege miteinander verbunden. Um sie vonein­ ander zu trennen, mußte das Bild mehrfach binär erodiert werden, ohne jedoch zu einzelnen Punkten erodierte Fasern zu löschen. Die so erhaltenen Punkte wurden als ungefähre Mittelpunkte der Lichtleitfasern angesehen. Sie lagen aber noch nicht alle genau im Mittelpunkt der jeweiligen Faser. Als Mittelpunkt der Faser wurde die Kuppe des Grauwerthü­ gels des Faserbildes angesehen (Fig. 2).
Um den genauen Mittelpunkt einer Faser zu finden, wurde ein Iterationsprozeß zur Optimierung verwendet. Dazu wurde in einem Bereich von ± zwei Pixeln jeweils ein Kreis (bei quadratischen Pixeln) in Fasergröße angenommen. Von diesen 25 Kreisen definierte derjenige die optimale Lage der Fa­ ser, der den höchsten mittleren Grauwert hatte.
Wurde auf diese Weise nicht der Ausgangskreis festgestellt, so wurde ein weiterer Iterationsschritt durchgeführt. Das Verfahren terminierte mit dem optimierten Mittelpunkt. Da­ bei waren im Schnitt zwei Iterationsschritte nötig (Fig. 5).
Nun wurde zu jeder Faser auf der Auskoppelseite ihre Posi­ tion auf der Einkoppelseite bestimmt. Dazu wurden vor der Einkoppelseite erst in X- und dann in Y-Richtung schritt­ weise scharfkantige Blenden verfahren. Dafür eigneten sich in besonderer Weise Rasierklingen.
Damit die Kanten der Blenden möglichst scharf abgebildet wurden, wurde eine parallele Beleuchtung benutzt. Als maxi­ maler Abstand zwischen Lichtquelle und Einkoppelseite wurde ein Wert von etwa 10 cm festgestellt. Weiter wurde heraus­ gefunden, daß die Blenden möglichst nah an dem Sensor vorbeigeführt werden mußten (Fig. 7).
Die als Blenden verwendeten Klingen wurden bei einem Durch­ messer der Lichtleitfasern von 70 µm in 35-µm-Schritten verfahren. Nach jedem Schritt wurden die Grauwerte der ein­ zelnen Fasern aufgenommen und gespeichert. Es ergab sich eine Länge des Kantenüberganges etwa in Größe des Faser­ durchmessers. Dies erwies sich als die mögliche Unter­ grenze, da eine halb abgeschattete Faser immer noch die Hälfte des Lichts aufnimmt.
Zur genauen Bestimmung des Faserortes wurde eine Interpola­ tion des Kantenverlaufs durchgeführt (Fig. 6). Dazu wurde als Kantenort derjenige angenommen, bei dem 50% der Inten­ sität bei voller Ausleuchtung erreicht wurde. Zwischen den einzelnen Scan-Schritten erfolgte eine lineare Interpola­ tion. Zur Kontrolle der ermittelten Fasermittelpunkte wurde dann ein Kamerabild der Einkoppelseite mit den gefundenen Mittelpunkten überlagert. Dazu wurden die Koordinaten der Mittelpunkte auf die Größe des Kamerabildes angepaßt. Wenn nun die Bilder übereinander gelegt wurden, wurde gegebenen­ falls eine leichte Verdrehung festgestellt, die durch eine nicht genaue Einspannung der beiden Seiten des Lichtleiter­ bündels zu erklären ist. Eine solche Verdrehung wurde durch eine Drehung des Bildes zurückgerechnet.
Bei einem Vergleich der Mittelpunkte mit den Fasern stellte man Abweichungen von bis zu etwa einem Drittel des Faser­ durchmessers fest.
Diese Abweichungen können durch nicht genaue rechtwinklige bzw. parallele Anbringung der Rasierklingen, Verschiebung des Kantenübergangs einzelner Fasern, durch leicht unter­ schiedliche Einkopplungswinkel oder Ungenauigkeit bei der Kanteninterpolation auftreten. Da aber trotz der Verschie­ bung die Mittelpunkte innerhalb der Fasern lagen, konnten derartige Fehler auf die gleiche Art korrigiert werden, wie bei der Faserfindung auf der Auskoppelseite, nämlich über die Suche eines Kreises in Fasergröße mit maximalem Grau­ wert.
Wenn nun die Lichtleitfasern auf einem rechteckigen oder zumindest andersartig regelmäßigen Raster lägen, dann könnte das aufgenommene Bild dadurch rekonstruiert werden, daß man jedem Pixel den Grauwert der entsprechenden Licht­ leitfaser zuordnet. Eine derartige Anordnung der Lichtleit­ fasern ist jedoch herstellungsbedingt nicht erreichbar. Die Fasern liegen allenfalls teilweise, keineswegs aber aus­ schließlich hexagonal gepackt.
Um ein zurücktransformiertes Bild darzustellen, wurde erwo­ gen, ein Bild mit etwa der Pixelzahl eines Kamerabildes zu verwenden. In jede Koordinate einer Lichtleitfaser sollte ein Kreis mit Faserdurchmesser gezeichnet werden, dessen mittlere Helligkeit der der Lichtleitfaser entsprach. Das daraus resultierende Bild enthielt aber einen großen Teil redundanter Informationen. Bei 50 Pixeln je Faser hatten 50 Pixel dieselbe Information und etwa weitere 10 schwarze Pi­ xel um die Faser herum hatten keinen Informationsgehalt. Dies würde die weitere Verarbeitung unnötig verlangsamen. Außerdem würde ein kontinuierlicher Grauwertverlauf über mehrere Fasern diskontinuierlich dargestellt, was zu Pro­ blemen bei der Weiterverarbeitung führen würde.
Es wurde dann so verfahren, daß pro Faser ein Pixel zur Darstellung benutzt wurde. Zur Erhaltung der Ortsinforma­ tion der Faser wurde ein Raster über die Einkoppelseite ge­ legt, dessen Rasterabstand dem Faserdurchmesser entsprach. Der Grauwert jeder Faser wurde nun derart auf die maximal vier Quadranten des Rasters, die mit dem Kreis überlappen, aufgeteilt, das jedes Pixel den Grauwertanteil an 255 er­ hielt, der dem Anteil der Fläche der Überlappung bezogen auf die Gesamtkreisfläche entsprach. In einem Korrekturver­ lauf wurden die dunklen Stellen, die durch die nicht ideale Packung der Fasern hervorgerufen wurden, angehoben, um ein besser ausgeleuchtetes Bild zu erhalten (Fig. 8).

Claims (18)

1. Verfahren zur Verwendung von Lichtleiterbündeln aus nicht parallelen Lichtleitfasern für visuelle und meß­ technische Zwecke, wobei Licht an einer Einkoppelseite in die Lichtleiterbündel eingekoppelt und an einer Auskoppel­ seite aus diesen ausgekoppelt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die einzelnen Lichtleitfasern an der Auskoppelseite be­ zeichnet und ihre Koordinaten ermittelt werden;
daß danach jede an der Auskoppelseite festgestellte Licht­ leitfaser am Einkoppelende ermittelt und in ihren Koordina­ ten bestimmt wird und
daß schließlich die Positionen der einzelnen Lichtleitfa­ sern am Auskoppelende auf die Koordinaten der entsprechen­ den Lichtleitfasern am Einkoppelende umgerechnet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß nach Umrechnung ein an der Einkoppelstelle abgeta­ stetes Bild dargestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß das abgetastete Bild durch Rasterung rekonstruiert dargestellt wird, indem der Grauwert jeder Lichtleitfaser flächenanteilsmäßig auf von der Faser überlappte Rasterfel­ der verteilt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß jedem Rasterfeld zumindest ein Pixel entspricht.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestimmung der Koordi­ naten der Lichtleitfasern an der Auskoppelseite an der Ein­ koppelseite diffuses Licht in die Lichtleiterbündel einge­ geben wird und die Lichtleitfasern in ihrer Darstellung am Auskoppelende durch Schwellwertbildung separiert werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Schwellwertbildung mit voneinander abweichen­ den Grauwerteinstellungen mehrstufig ausgeführt wird, wobei die Positionen der in den einzelnen Stufen separiert fest­ gestellten Lichtleitfasern gespeichert werden.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Bild der Auskoppelseite vor der Schwell­ wertbildung mit einem Sharpen-Faltungsfilter gefiltert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 5 oder 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zur Filterung das Bild der Auskoppelseite in seiner Helligkeit normiert und mit einer Musterfaser korre­ liert wird, indem das Muster über das Bild geschoben und von dem jeweiligen Wert des Bildes subtrahiert wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß zur Trennung von in der Darstel­ lung auf der Auskoppelseite noch miteinander verbundenen Lichtleitfasern das Bild mindestens einmal binär erodiert wird, ohne die zu einzelnen Punkten erodierten Faserabbil­ dungen zu löschen.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestimmung der Faser­ positionen am Auskoppelende in einem Bereich von mindestens ± ein Pixel Kreise mit einem dem Durchmesser der Licht­ leitfasern angepaßten Durchmesser geschlagen, die mittleren Grauwerte dieser Kreise bestimmt und der Mittelpunkt des Kreises mit dem höchsten mittleren Grauwert als Mittelpunkt der Lichtleitfaser angenommen wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß der Mittelpunkt der Lichtleitfaser in einem Itera­ tionsprozeß bestimmt wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestimmung der Koordi­ naten jeder auf der Auskoppelseite festgestellten Licht­ leitfaser auf der Einkoppelseite Licht eingespeist wird und scharfkantige Blenden in X- und dann in Y-Richtung vor der Einkoppelseite verfahren werden, wobei die Grauwerte der Lichtleitfaser an bestimmbaren Punkten auf der Auskop­ pelseite gespeichert werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die scharfkantigen Blenden schrittweise in X- und dann in Y-Richtung vor der Einkoppelseite verfahren werden.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Auskoppelseite paralleles Licht eingespeist wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß durch Interpolation die Position der einzelnen Lichtleiter bestimmt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß durch Interpolation die Position der einzelnen Lichtleiter bestimmt wird, in der bei voller Ausleuchtung 50% der Lichtintensität erreicht wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß zur Optimierung der Faserposition auf der Einkoppelseite ein Bild der Einkopppelseite mit ei­ nem Bild der zuvor bestimmten Mittelpunkte der Licht­ leitfasern verglichen wird, nachdem beide Bilder auf eine übereinstimmende Größe gebracht worden sind.
18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß zur Aufbereitung eines Bildes mit einer einem Bild entsprechenden Pixelzahl auf der Aus­ koppelseite jeder auf die Position der Einkoppelseite umge­ rechneten Lichtleitfaser ein Kreis mit Faserdurchmesser zu­ geordnet wird, dessen mittlere Helligkeit derjenigen der Lichtleitfasern entspricht.
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