DE4318140C2 - Verfahren zur Zuordnung der einkoppelseitigen Enden der einzelnen Lichtleitfasern eines Lichtleiterbündels zu den auskoppelseitigen Enden dieser Lichtleitfasern - Google Patents

Verfahren zur Zuordnung der einkoppelseitigen Enden der einzelnen Lichtleitfasern eines Lichtleiterbündels zu den auskoppelseitigen Enden dieser Lichtleitfasern

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren, das die einkoppelsei­ tigen Enden der einzelnen Lichtleitfasern eines Lichtleiter­ bündels den auskoppelseitigen Enden dieser Lichtleitfasern zuordnet.
Für die Bildübertragung in Endoskopen oder ähnlichen Vor­ richtungen werden bisher Lichtleiterbündel mit parallel an­ geordneten Lichtleitfasern eingesetzt. Die Herstellverfahren für derartige Lichtleiterbündel sind aufwendig und die Kon­ figurationsmöglichkeiten der Bündel sind sehr eingeschränkt. Das bisher am häufigsten bei der Parallelanordnung der Lichtleitfasern angewendete Verfahren sieht vor, die Fasern miteinander zu verschmelzen. Dies führt zu einer verminder­ ten Flexibilität des Lichtleiterbündels. Häufig kommt es da­ bei zu Brüchen einzelner Fasern. Dies wiederum bedingt oft teure Reparaturmaßnahmen und Ausfallzeiten der Vorrichtung.
Ein Sensorkopf mit parallel angeordneten Lichtleitfasern zur Bildübertragung ermöglicht, wenn überhaupt, nur mit sehr ho­ hem Aufwand ein Integrieren von zusätzlichen Licht­ wellenleitern für spezielle Aufgaben, wie z. B. für Beleuch­ tungs- oder meßtechnische Applikationen.
Aus der DE 40 42 317 A1 ist ein Lichtleiterbündel mit nicht parallelen Lichtleitfasern bekannt, bei dem die Lichtleitfa­ sern an dem einen Ende des Lichtleiterbündels flächenhaft und beliebig angeordnet sind und an seinem anderen Ende eine flächenhafte matrixförmige Anordnung, also vorgegebene Posi­ tionen aufweisen. Wird in ein solches Lichtleiterbündel ein Bild eingekoppelt, ist dieses ohne weitere Maßnahmen auf der Auskoppelseite wegen der unterschiedlichen Anordnung der Lichtleitfasern an Einkoppel- und Auskoppelseite mit zahl­ reichen Bildfehlern behaftet. Ein eingekoppeltes Bild kann aus den am Auskoppelende des Lichtleiterbündels erhaltenen Bildinformationen nur dann mittels elektronischer Bildverar­ beitung rekonstruiert werden, wenn die auskoppelseitigen und einkoppelseitigen Koordinaten der Lichtleitfaserenden be­ kannt sind und die jeweiligen Lichtleitfaserenden einander zugeordnet werden können. Aus der vorgenannten Druckschrift ist auch ein Verfahren bekannt, mit dem die Koordinaten der beliebig angeordneten Lichtleitfaserenden am Einkoppelende bestimmt werden können und eine Zuordnung der jeweiligen Lichtleitfaserenden erfolgt. Dazu wird die Einkoppelseite des Lichtleiterbündels ausschnittsweise beleuchtet und an der Auskoppelseite die Lichtdurchlässigkeit der Lichtleitfa­ sern ermittelt und protokolliert. Die auskoppelseitigen Ko­ ordinaten der Lichtleitfasern sind durch die matrixförmige Anordnung vorgegeben.
Aus der US 4 674 834 ist ein Lichtleiterbündel aus nicht parallelen Lichtleitfasern bekannt, bei dem die Lichtleitfa­ sern an der Einkoppelseite linear und an der Auskoppelseite flächenhaft angeordnet sind. An der Auskoppelseite sind die Lichtleitfaserenden zudem auf einem fotosensitiven Speicher­ baustein (RAM) fixiert. Die Zuordnung der jeweiligen Licht­ leitfaserenden erfolgt hier, indem die Fasern an der Einkop­ pelseite nacheinander einzeln beleuchtet werden und an der Auskoppelseite festgestellt wird, welches Lichtleiterfa­ serende das eingekoppelte Licht wiedergibt.
Die bekannten Verfahren zur Zuordnung der einkoppelseitigen zu den auskoppelseitigen Enden der Lichtleitfasern gehen von einer vorgegebenen Anordnung der Lichtleitfaserenden an min­ destens einer Seite des Lichtleiterbündels aus.
Es ist nun Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem die Anordnung der Lichtleitfaserenden sowohl an der Einkoppel- als auch an der Auskoppelseite des Lichtleiterbündels beliebig ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Verfahren ge­ löst, das beliebig angeordnete einkoppelseitige Enden der einzelnen Lichtleitfasern eines Lichtleiterbündels den be­ liebig angeordneten auskoppelseitigen Enden dieser Licht­ leitfasern zuordnet, bei dem
  • a) Licht an der Einkoppelseite gleichzeitig in alle Licht­ leitfasern des Lichtleiterbündels eingekoppelt und auskop­ pelseitig erfaßt wird,
  • b) die auskoppelseitigen Koordinaten der einzelnen Licht­ leitfasern dadurch ermittelt werden, daß die auskoppelseiti­ gen Lichtleitfaserenden durch Schwellwertbildung des er­ faßten Lichts separiert und bezeichnet werden und die Mit­ telpunkte der auskoppelseitigen Lichtleitfaserenden ermit­ telt werden, und
  • c) danach die einkoppelseitigen Koordinaten jeder an der Auskoppelseite ermittelten und bezeichneten Lichtleitfaser bestimmt und den gemäß Merkmal b) ermittelten auskoppelsei­ tigen Koordinaten zugeordnet werden.
Die Anwendung dieses Verfahrens erlaubt die Verwendung ko­ stengünstig herstellbarer Lichtleiterbündel, die in ihrer Handhabung robust sind. Derartige Lichtleiterbündel lassen eine lose Anordnung der einzelnen Lichtleitfasern zu und er­ geben dadurch eine erhöhte mechanische Flexibilität. Die mit solchen Lichtleiterbündeln hergestellten Sensorköpfe sind in weiten Grenzen frei konfigurierbar. Sie erlauben damit auch in Verbindung mit zusätzlichen Elementen die Erschließung neuer Anwendungsgebiete. So können spezielle Zusatzfasern für Beleuchtungs- und/oder meßtechnische Zwecke in ein Lichtleiterbündel integriert werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt die Verwendung von Lichtleiterbündeln mit nicht parallelen Lichtleitfasern mit integrierter oder zusätzlicher Linsenkorrektur. Das Verfah­ ren erlaubt darüber hinaus die Korrektur von Fertigungsto­ leranzen bei parallel gefertigten Lichtleiterbündeln mit oder ohne zusätzliche integrierte und/oder zusätzliche Lin­ senkorrektur. Es kann auch zur Korrektur von Linsenfehlern bei Lichtleiterbündeln mit parallelen Lichtleitfasern eingesetzt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist sowohl in der medizini­ schen wie auch in der industriellen Endoskopie für visuelle und meßtechnische Applikationen einsetzbar. Es kann ange­ wendet werden, um Bilder mittels eines flexiblen Lichtlei­ terbündels zu projizieren oder einzuspielen.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfah­ rens sind insbesondere Gegenstand der Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachstehend an Hand von Ausführungsbeispielen, z. T. unter Verwendung von Zeichnun­ gen, beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Lichtleiterbün­ dels mit nicht parallelen Lichtleitfasern;
Fig. 2 eine dreidimensionale Darstellung des Grauwert­ verlaufs der Lichtleitfasern auf der Auskoppel­ seite;
Fig. 3 eine Faserseparierung mit einfacher Schwellwert­ bildung;
Fig. 4 eine Faserseparierung nach Schwellwertbildung und Einsatz eines Sharpen-Filters;
Fig. 5 eine Faserseparierung mit optimierten Mittelpunk­ ten;
Fig. 5 ein Diagramm betreffend die Faserfindung auf der Einkoppelseite mittels Kanteninterpolation;
Fig. 7 eine schematische Darstellung betreffend die Ver­ wendung von zwei in X- bzw. Y-Richtung verschieb­ baren Blenden und
Fig. 8 Bildverarbeitung bei Rasterung der Einkoppel­ seite.
Wird zur Übertragung eines Bildes ein ungeordnetes Licht­ leiterbündel (Fig. 1) verwendet, so ist für die Rückgewin­ nung der Bildinformation nach der Zerlegung im Bündel das Erstellen einer Transformationsmatrix nötig. Nur diese er­ laubt es, jedem Bildpunkt auf der Auskoppelseite, die z. B. die Kameraseite sein kann, den zugehörigen Bildpunkt auf der Einkoppelseite, z. B. der Sensorseite, zuzuordnen.
Als Lichtwellenleiter können sowohl Gradienten- als auch Stufenindexfasern verwendet werden. Im Gegensatz zu Gradi­ entenfasern können Stufenindexfasern keine Bilder übertra­ gen. Bei Stufenindexfasern besteht also kein kontinuierli­ cher Zusammenhang zwischen Ort und Richtung, an denen ein Lichtstrahl auf der Einkoppelseite in die Faser eindringt und dem Ort und der Richtung, an denen er wieder austritt. Daher reicht es aus, nur den von jeder Faser über die Flä­ che der Faser auf der Auskoppelseite gemittelten Grauwert zu extrahieren, anstatt jedes Kamerapixel einzeln zu bewer­ ten. Der so ermittelte Grauwert wird dem Ort der Faser auf der Einkoppelseite zugeordnet.
Auf diese Weise kann eine Transformationsmatrix mit bei­ spielsweise etwa 360 000 Einträgen (ca. 600×600 Pixel) ohne Informationsverlust zu einer Transformationstabelle reduziert werden, die für jede der z. B. 5000 Fasern eines Sensors je einen Eintrag für die Koordinaten der Ein- und Auskoppelseite enthält und die Fasern über die Reihenfolge des Auftretens in der Tabelle eindeutig bestimmt. Bei der Verwendung von Gradientenfasern kann die Auflösung einzel­ ner Punkte eines betrachteten Bildes möglicherweise besser sein.
Bei dem hier betroffenen Verfahren wurden zunächst einmal die Lichtleitfasern auf der Auskoppelseite zur Erstellung der erforderlichen Transformationstabelle bezeichnet und dann ihre Koordinaten ermittelt. Um die Lichtleitfasern gleichmäßig zu beleuchten, wurde eine diffuse Beleuchtung vorgenommen. Dazu wurde eine Anordnung von drei hinterein­ ander vorgesehenen, milchig-weiß-transparenten Plexiglas­ scheiben aufgebaut. Auf die erste Scheibe wurde dann mit einer Halogenlampe ein Fleck projiziert, der größer war als der aktive Durchmesser des Lichtleiterbündels = Sensors.
Als Kamera wurde eine Standard Video-Ausführung mit einer Auflösung von 768×574 Pixeln verwendet. Dies führte bei ei­ nem Faserdurchmesser von 70 µm und ca. 5000 Lichtleitfasern im Kamerabild zu einer Abbildung des Faserdurchmessers auf etwa 8 Pixeln. Als Objektiv wurde ein Mikro-Zoomobjektiv zum Einsatz gebracht, das durch die Verwendung verschiede­ ner Tuben- und Vorsatzlinsen geeignete Abbildungsmaßstäbe ermöglichte.
Die lichtführenden Bereiche der verwendeten Lichtleitfasern hatten einen Abstand von etwa 10 µm. Dieser Abstand konnte sehr gut erkannt werden, wenn man am Objektiv eine entspre­ chend große Vergrößerung wählte. Mittels einer Schwellwert­ bildung wurden die Fasern vom Hintergrund separiert.
Wenn ein Abbildungsmaßstab gewählt wurde, der die Erfassung des Sensors mit einer einzigen Aufnahme ermöglichte, dann kam der Faserdurchmesser in die Größenordnung der Auflösung des Objektivs. Dies bedeutete, daß die einzelnen Fasern in­ einander übergingen. Daraus ergab sich das Problem, daß bei der späteren Auswertung auf der Auskoppelseite das Licht einer beleuchteten Faser auf die Nachbarfasern übersprechen konnte. Die Einkoppelpunkte solcher benachbarter Fasern la­ gen aber nicht direkt neben denen der beleuchteten Faser. So erschien das übergesprochene Licht im zurücktransfor­ mierten Bild wesentlich weiter von seinem Ursprung entfernt als es allein durch die Unschärfe bedingt gewesen wäre. Es kam zu gravierenden Bildfehlern.
Daraus ergab sich, daß zum einen der Ort einer Faser sehr genau detektiert werden mußte. Jede Ungenauigkeit ver­ stärkte den Effekt. Zum andern durfte nur ein kleiner zen­ traler Ausschnitt der Faser zur Ermittlung des Grauwertes benutzt werden, in den kein Licht der Nachbarfaser eindrang.
Eine einfache Schwellwertbildung führte zu Schwierigkeiten, da der Grauwert zwischen zwei eng benachbarten Fasern auch innerhalb von anderen Fasern auftrat. Dies verdeutlicht Fig. 3, in dem der Threshold, also der Grauwertbereich der als Vordergrund definiert wurde, hervorgehoben ist.
Man erkennt aus dieser Figur, daß einzelne Lichtleitfasern separiert werden. Andere Lichtleitfasern verschmelzen aber und andere fallen aus dem Bild heraus. Um dem entgegenzu­ wirken, konnte mit einer mehrstufigen Auswertung gearbeitet werden. Dabei mußte aber darauf geachtet werden, daß alle in den verschiedenen Stufen erkannten Fasern auch bewertet und erfaßt wurden. Daraufhin wurde das Bild vor der Schwellwertbildung gefiltert, um die einzelnen Lichtleitfa­ sern deutlicher herauszustellen. Zur Filterung wurde dabei ein Sharpen-Faltungsfilter eingesetzt. Es handelte sich um einen 5×5-Filter mit folgendem Kernel:
Ein mit diesem Kernel gefaltetes Faserbild ließ eine ein­ deutige Trennung zwischen Fasern und Hintergrund zu. Dies galt insbesondere auch für die dunkleren Fasern. Um ein möglichst gutes Filterergebnis zu erzielen, durften die Fa­ sern nicht zu stark beleuchtet werden (Fig. 4).
Eine weitere Möglichkeit zur Filterung wurde darin erkannt, eine Korrelation zwischen Faserbild und einer einzelnen Mu­ sterfaser durchzuführen. Dazu wurde eine einzelne Faser aus dem Bild herausgeschnitten und mit diesem Bild die Korrela­ tion durchgeführt. Bei der Korrelation wurde das Muster über das Bild geschoben und an jeder Stelle vom Bild sub­ strahiert. Vorher wurde der entsprechende Bildbereich in seiner Helligkeit normiert, damit nur der reine Formverlauf einen Einfluß auf das Maß für die Ähnlichkeit hatte.
Je kleiner nun die zugehörige Zahl vom Betrag her ist, desto ähnli­ cher sind die Bereiche. Sind die Bereiche identisch, so er­ gibt sich als Differenz Null.
Die Ergebnisse mußten anschließend noch auf den Grauwert von 0 bis 255 normiert und invertiert werden, damit die Fa­ sern als helle Bereiche in einem Grauwertbild erschienen.
Die Korrelation lieferte nutzbare Ergebnisse, die aber im ausgeführten Fall nicht an die des modifizierten Sharpen-Filters heranreichten.
Die Korrelation hat dagegen den Vorteil, daß sie problemlos auf größere und kleinere Faserdurchmesser angepaßt werden kann. Verkleinern ist dagegen bei Sharpen-Filtern nicht, vergrößern nicht ohne weiteres möglich. Ein solcher Filter liefert aber auch bei kleineren Durchmessern noch ausrei­ chend gute Ergebnisse. Nach der Filterung waren einige Fa­ sern noch über Stege miteinander verbunden. Um sie vonein­ ander zu trennen, mußte das Bild mehrfach binär erodiert werden, ohne jedoch zu einzelnen Punkten erodierte Fasern zu löschen. Die so erhaltenen Punkte wurden als ungefähre Mittelpunkte der Lichtleitfasern angesehen. Sie lagen aber noch nicht alle genau im Mittelpunkt der jeweiligen Faser. Als Mittelpunkt der Faser wurde die Kuppe des Grauwerthü­ gels des Faserbildes angesehen (Fig. 2).
Um den genauen Mittelpunkt einer Faser zu finden, wurde ein Iterationsprozeß zur Optimierung verwendet. Dazu wurde in einem Bereich von +/- zwei Pixeln jeweils ein Kreis (bei quadratischen Pixeln) in Fasergröße angenommen. Von diesen 25 Kreisen definierte derjenige die optimale Lage der Fa­ ser, der den höchsten mittleren Grauwert hatte.
Wurde auf diese Weise nicht der Ausgangskreis festgestellt, so wurde ein weiterer Iterationsschritt durchgeführt. Das Verfahren terminierte mit dem optimierten Mittelpunkt. Da­ bei waren im Schnitt zwei Iterationsschritte nötig (Fig. 5).
Nun wurde zu jeder Faser auf der Auskoppelseite ihre Posi­ tion auf der Einkoppelseite bestimmt. Dazu wurden vor der Einkoppelseite erst in X- und dann in Y-Richtung schritt­ weise scharfkantige Blenden verfahren. Dafür eigneten sich in besonderer Weise Rasierklingen.
Damit die Kanten der Blenden möglichst scharf abgebildet wurden, wurde eine parallele Beleuchtung benutzt. Als maxi­ maler Abstand zwischen Lichtquelle und Einkoppelseite wurde ein Wert von etwa 10 cm festgestellt. Weiter wurde heraus­ gefunden, daß die Blenden möglichst nah an dem Sensor vorbeigeführt werden mußten (Fig. 7).
Die als Blenden verwendeten Klingen wurden bei einem Durch­ messer der Lichtleitfasern von 70 µm in 25 µm-Schritten verfahren. Nach jedem Schritt wurden die Grauwerte der ein­ zelnen Fasern aufgenommen und gespeichert. Es ergab sich eine Länge des Kantenüberganges etwa in Größe des Faser­ durchmessers. Dies erwies sich als die mögliche Unter­ grenze, da eine halb abgeschattete Faser immer noch die Hälfte des Lichts aufnimmt.
Zur genauen Bestimmung des Faserortes wurde eine Interpola­ tion des Kantenverlaufs durchgeführt (Fig. 5). Dazu wurde als Kantenort derjenige angenommen, bei dem 50% der Inten­ sität bei voller Ausleuchtung erreicht wurde. Zwischen den einzelnen Scan-Schritten erfolgte eine lineare Interpola­ tion. Zur Kontrolle der ermittelten Fasermittelpunkte wurde dann ein Kamerabild der Einkoppelseite mit den gefundenen Mittelpunkten überlagert. Dazu wurden die Koordinaten der Mittelpunkte auf die Größe des Kamerabildes angepaßt. Wenn nun die Bilder übereinander gelegt wurden, wurde gegebenen­ falls eine leichte Verdrehung festgestellt, die durch eine nicht genaue Einspannung der beiden Seiten des Lichtleiter­ bündels zu erklären ist. Eine solche Verdrehung wurde durch eine Drehung des Bildes zurückgerechnet.
Bei einem Vergleich der Mittelpunkte mit den Fasern stellte man Abweichungen von bis zu etwa einem Drittel des Faser­ durchmessers fest.
Diese Abweichungen können durch nicht genaue rechtwinklige bzw. parallele Anbringung der Rasierklingen, Verschiebung des Kantenübergangs einzelner Fasern, durch leicht unter­ schiedliche Einkopplungswinkel oder Ungenauigkeit bei der Kanteninterpolation auftreten. Da aber trotz der Verschie­ bung die Mittelpunkte innerhalb der Fasern lagen, konnten derartige Fehler auf die gleiche Art korrigiert werden, wie bei der Faserfindung auf der Auskoppelseite, nämlich über die Suche eines Kreises in Fasergröße mit maximalen Grau­ wert.
Wenn nun die Lichtleitfasern auf einem rechteckigen oder zumindest andersartig regelmäßigen Raster lägen, dann könnte das aufgenommene Bild dadurch rekonstruiert werden, daß man jedem Pixel den Grauwert der entsprechenden Licht­ leitfaser zuordnet. Eine derartige Anordnung der Lichtleit­ fasern ist jedoch herstellungsbedingt nicht erreichbar. Die Fasern liegen allenfalls teilweise, keineswegs aber aus­ schließlich, hexagonal gepackt.
Um ein zurücktransformiertes Bild darzustellen, wurde erwo­ gen, ein Bild mit etwa der Pixelzahl eines Kamerabildes zu verwenden. In jede Koordinate einer Lichtleitfaser sollte ein Kreis mit Faserdurchmesser gezeichnet werden, dessen mittlere Helligkeit der der Lichtleitfaser entsprach. Das daraus resultierende Bild enthielt aber einen großen Teil redundanter Informationen. Bei 50 Pixeln je Faser hatten 50 Pixel dieselbe Information und etwa weitere 10 schwarze Pi­ xel um die Faser herum hatten keinen Informationsgehalt. Dies würde die weitere Verarbeitung unnötig verlangsamen. Außerdem würde ein kontinuierlicher Grauwertverlauf über mehrere Fasern diskontinuierlich dargestellt, was zu Pro­ blemen bei der Weiterverarbeitung führen würde.
Es wurde dann so verfahren, daß pro Faser ein Pixel zur Darstellung benutzt wurde. Zur Erhaltung der Ortsinforma­ tion der Faser wurde ein Raster über die Einkoppelseite ge­ legt, dessen Rasterabstand dem Faserdurchmesser entsprach. Der Grauwert jeder Faser wurde nun derart auf die maximal vier Quadranten des Rasters, die mit dem Kreis überlappen, aufgeteilt, daß jedes Pixel den Grauwertanteil bis zu einem Wert von 255 erhielt, der dem Anteil der Fläche der Überlappung bezogen auf die Gesamtkreisfläche entsprach. In einem Korrekturver­ lauf wurden die dunklen Stellen, die durch die nicht ideale Packung der Fasern hervorgerufen wurden, angehoben, um ein besser ausgeleuchtetes Bild zu erhalten (Fig. 8).

Claims (13)

1. Verfahren, das beliebig angeordnete einkoppelsei­ tige Enden der einzelnen Lichtleitfasern eines Licht­ leiterbündels den beliebig angeordneten auskoppelseitigen Enden dieser Lichtleitfasern zuordnet, bei dem
  • a) Licht an der Einkoppelseite gleichzeitig in alle Licht­ leitfasern des Lichtleiterbündels eingekoppelt und auskop­ pelseitig erfaßt wird,
  • b) die auskoppelseitigen Koordinaten der einzelnen Licht­ leitfasern dadurch ermittelt werden, daß die aus­ koppelseitigen Lichtleitfaserenden durch Schwellwertbildung des erfaßten Lichts separiert und bezeichnet werden und die Mittelpunkte der auskoppelseitigen Lichtleitfaserenden er­ mittelt werden, und
  • c) danach die einkoppelseitigen Koordinaten jeder an der Auskoppelseite ermittelten und bezeichneten Lichtleitfaser bestimmt und den gemäß Merkmal b) ermittelten auskoppelsei­ tigen Koordinaten zugeordnet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwellwertbildung mit voneinander abweichenden Grauwerteinstellungen mehrstufig ausgeführt wird, wobei die auskoppelseitigen Koordinaten der in den einzelnen Stufen separiert festgestellten Lichtleitfasern gespeichert werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das auskoppelseitig erfaßte Licht als Bild weiterverarbeitet wird und vor der Schwellwertbildung mit einem Sharpen-Faltungsfilter gefiltert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zur Filterung das Bild der Auskoppelseite in seiner Helligkeit normiert und mit einer Musterfaser korre­ liert wird, indem das Muster über das Bild geschoben und von dem jeweiligen Wert des Bildes substrahiert wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß das Bild mindestens einmal binär erodiert wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Korrektur von zuvor festge­ stellten auskoppelseitigen Koordinaten einer Lichtleitfaser um den Mittelpunkt des auf diesen Koordinaten liegenden Pi­ xels eines Bildes der Auskoppelseite sowie um die Mittel­ punkte der zu diesem Pixel benachbarten Pixel jeweils ein Kreis mit dem Durchmesser der Lichtleitfaser geschlagen wird, der mittlere Grauwert der in den jeweiligen Kreisen liegenden Pixel bestimmt wird und die Mittelpunktkoordinaten des Kreises mit dem höchsten mittleren Grauwert als aktuelle auskoppelseitige Koordinaten der Lichtleitfaser angenommen werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelpunkt der Lichtleitfaser in einem Itera­ tionsprozeß bestimmt wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestimmung der einkop­ pelseitigen Koordinaten jeder auf der Auskoppelseite festge­ stellten Lichtleitfaser das Lichtleiterbündel einkoppelsei­ tig mit Licht ausgeleuchtet wird, zwischen Lichtquelle und Einkoppelseite scharfkantige Blenden in X- und dann in Y-Richtung verfahren werden und über den auf der Auskoppel­ seite jeder Lichtleitfaser durch die Blendenbewegung hervor­ gerufenen Hell/Dunkel-Übergang oder den Dunkel/Hell-Übergang die Position der Blendenkante ermittelt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einkoppelseite mit parallelem Licht ausgeleuchtet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die scharfkantigen Blenden schrittweise in X- und dann in Y-Richtung vor der Einkoppelseite verfahren wer­ den.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß nach bestimmten Verfahrstrecken der Blenden, die gleich dem Radius der Lichtleitfasern sind, der auskoppelseitige Grauwert jeder Lichtleitfaser sowie die Blendenposition ermittelt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß die einkoppelseitigen Koordinaten einer Lichtleit­ faser in Grauwert-Blendenposition-Diagrammen am Hell/Dunkel- oder Dunkel/Hell-Übergang durch Interpolation bestimmt wer­ den.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die einkoppelseitigen Koordinaten einer Lichtleit­ faser in interpolierten Grauwert-Blendenposition-Diagrammen durch die Blendenposition bei 50% der Grauwertänderung be­ stimmt werden.
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