DE4341779A1 - Hubsäule für ein heb- und senkbares Tragelement, insbesondere für eine Lagerfläche einer Patientenliege oder für industrielle Anwendungen sowie eine Patientenliege mit einer solchen Hubsäule - Google Patents

Hubsäule für ein heb- und senkbares Tragelement, insbesondere für eine Lagerfläche einer Patientenliege oder für industrielle Anwendungen sowie eine Patientenliege mit einer solchen Hubsäule

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Hubsäule gemäß Oberbe­ griff Patentanspruch 1 sowie auf einen Patientenliege gemäß Oberbegriff Patentanspruch 18.
Hubsäulen für Operationstische, Patientenliegen oder Patien­ tenbehandlungsliegen sind in unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Insbesondere sind auch Hubsäulen bekannt, bei denen die Bewegungen durch hydraulische Stellglieder, nämlich Hubzylinder erzeugt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Hubsäule aufzuzeigen, die sich durch eine besonders einfache, kompakte und stabile Bauform auszeichnet und einen Vertikalhub aufweist, der größer ist als die Bauhöhe der Hubsäule.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Hubsäule entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ausgebildet.
Die Vorteile der Erfindung bestehen u. a. in einer einfachen, kompakten Bauform, die auch seitlich über den Umfang der Hubsäule wegstehende Elemente oder Stellglieder vermeidet und die weitestgehend unter Verwendung handelsüblicher Bauteile realisiert werden kann.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß der maximale Hub größer ist als die Bauhöhe der Hubsäule.
Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Hubsäule sind:
Realisierung eines Vertikalhubes sowie einer Kipp- und Kantbewegung durch Impletierung von vier Zylindern, die für eine hohe Stabilität und Festigkeit der Hubsäule sorgen;
einfache Bauform, die insbesondere auch unter Verwendung standardisierter Bauelemente realisiert werden kann;
großer Hub bei geringer Bauhöhe;
kompakte Bauform bei geringem Durchmesser der Hubsäule; hohe Stabilität und Festigkeit;
geringe Volumenströme für die hydraulische Flüssigkeit, wodurch auch eine kleine und kompakte Bauform für das Hydraulik-Aggregat möglich wird;
großer Verstell- und Schwenkbereich für die Auflage bzw. die Patientenlagerfläche.
Bei entsprechender Ausbildung läßt sich weiterhin ein geringer Volumenstrom und damit eine geringe Stromaufnahme des Pumpenmotors erreichen, wodurch ein kleines energie­ sparendes Hydraulikaggregat möglich wird, welches insbe­ sondere auch mit einer Batterie betrieben werden kann.
Die erfindungsgemäße Hubsäule eignet sich insbesondere für eine Anwendung bei Patientenliegen bzw. Patientenbehandlungs­ liegen, aber auch für industrielle Anwendungen dort, wo heb-und senkbare Tragelemente, Auflagen oder Tische benötigt werden, die zusätzlich zu einer Hubbewegung auch eine Kipp- und Kantbewegung aufweisen. Eine Patientenliege oder Patientenbehandlungsliege ist erfindungsgemäß entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 18 ausgebildet.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unter­ ansprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter schematischer Darstellung und teilweise in Seitenansicht (Positionen a-d) und teilweise in Stirnansicht (Positionen e + f) eine medizinische Liege gemäß der Erfindung in unter­ schiedlichen Stellungen der Auflage;
Fig. 2 in vereinfachter Darstellung und im Längsschnitt die Hubsäule der Liege gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 2;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Schwenkplatte der Hubsäule der Fig. 2, teilweise geschnitten;
Fig. 5 in vergrößerter Detaildarstellung die obere Tragplatte sowie die über dieser Tragplatte vorgesehene Schwenk­ platte in einer Darstellung ähnlich der Fig. 2;
Fig. 6 eine Darstellung ähnlich der Fig. 5, jedoch bei geschwenkter Schwenkplatte;
Fig. 7 in vereinfachter Darstellung den Hydraulik-Schaltplan für die insgesamt vier Hydraulik-Zylinder.
Die in den Figuren dargestellte Patientenliege oder Patien­ tenbehandlungsliege besteht im wesentlichen aus einer Auflage oder einer Patientenlagerfläche 1, aus einem Fußteil 2 sowie aus einer Trag- und Hubsäule 3 zwischen dem Fußteil 2 und der Patientenlagerfläche 1.
Die Hubsäule 3, die mit ihrem oberen Ende an der Unterseite der Patientenlagerfläche in deren Mitte befestigt ist und mit ihrem unteren Ende in der Mitte des Fußteils 2 gehalten ist, dient sowohl als Last aufnehmendes und tragendes Element, als auch für eine Verstellung der Patientenlagerfläche 1 relativ zum Fußteil 2 und zur Fixierung der jeweiligen Einstellung der Patientenlagerfläche 1.
Die Verstellung beinhaltet zum einen eine Höhenverstellung in einer vertikalen Achse VH, und zwar zwischen einer unteren Hubstellung, in der der Abstand zwischen der Unterseite der Patientenlagerfläche 1 und der Oberseite des Fußteiles 2 beispielsweise 400 mm beträgt und einer oberen Hubstellung, in der dieser Abstand beispielsweise 1000 mm beträgt. Weiterhin ist mit der Hubsäule 3 ein Schwenken der Patienten­ lagerfläche 1 um zwei senkrecht zueinander verlaufende horizontale Achsen möglich, nämlich um eine Achse S1 senk­ recht zur Längsachse der rechteckförmigen Patientenlager­ fläche 1 (Pos. c + d der Fig. 1) sowie um eine Achse S2 parallel zur Längsachse der Patientenlagerfläche 1 (Pos. e + f der Fig. 1).
Sämtliche Verstellbewegungen sind jeweils einzeln, aber auch in beliebiger Weise miteinander kombiniert möglich.
Um diese Verstellbewegungen bei kleiner und kompakter Ausbildung, bei hoher Steifigkeit sowie insbesondere auch bei kleinem Durchmesser der Hubsäule 3 zu erreichen, ist diese in der in den Fig. 2-6 der dargestellten Weise ausgebildet.
Im wesentlichen besteht die Hubsäule 3 dementsprechend aus einer unteren Tragplatte 4, die mit einer horizontalen Ebene, d. h. in einer Ebene senkrecht zu der Achse der Hubbewegung am Fußteil 2 befestigt ist und bei der dargestellten Ausfüh­ rungsform einen quadratischen Zuschnitt aufweist. Die Tragplatte 4 ist am unteren Ende eines rohrartigen inneren Gehäuseteils 5 befestigt, d. h. die Tragplatte 5 schließt dort das Gehäuseteil 5 nach unten hin ab, welches einen der Tragplatte 4 entsprechenden quadratischen Querschnitt aufweist und mit seiner Achse achsgleich mit der Achse VH liegt.
Das innere Gehäuseteil 5 ist teleskopartig von einem äußeren, ebenfalls rohrartigen Gehäuseteil 6 umschlossen, welches einen quadratischen Innen- und Außenquerschnitt aufweist, dessen Innenquerschnitt aber etwas größer ist als der Außenquerschnitt des Gehäuseteils 5. Am oberen Ende des Gehäuseteils 6, welches mit seiner Achse wiederum achsgleich mit der Achse VH liegt, ist eine obere Tragplatte 7 be­ festigt, die wiederum einen quadratischen Querschnitt aufweist und an ihrem Umfang von dem Gehäuseteil 6 umschlos­ sen und dort mit diesem Gehäuseteil verbunden ist.
Im Bereich des oberen, offenen Endes des Gehäuseteils 5 ist jeweils in der Mitte jeder Umfangsseite dieses Gehäuseteils außen liegend ein Führungsstück 8 befestigt. Jedes Führungs­ stück 8 besitzt bei der dargestellten Ausführungsform in einer Querschnittsebene senkrecht zur Achse VH einen nach außen hin offenen U-förmigen Querschnitt, der eine in ihrer Längserstreckung parallel zur Achse VH liegende, beidendig offene Führungsnut 9 bildet, in die jeweils eine leisten­ förmige Gleitführung 10 eingreift. Jede Gleitführung 10 ist an der Innenfläche einer Umfangsseite des Gehäuseteils 6 befestigt und erstreckt sich mit ihrer ebenfalls parallel zur Achse VH liegenden Längserstreckung über die gesamte Höhe des Gehäuseteils 6.
An der unteren Tragplatte 4 ist das Zylindergehäuse 11 eines Hubzylinders 12 befestigt, der mit seiner Kolbenstange 13 an der oberen Tragplatte 7 angreift. Der Hubzylinder 12 liegt achsgleich mit der Achse VH. Um bei möglichst großer Länge des hydraulischen Hubzylinders 12 und damit bei möglichst großem Vertikalhub eine niedrige Bauform für die Hubsäule 3 zu erreichen, greift die Kolbenstange 13 nicht unmittelbar an der oberen Tragplatte 7 an, sondern an einer Hilfsplatte 14, die mit Hilfe von Distanzstücken 15 mit Abstand oberhalb der Tragplatte 7 an dieser gehalten ist. Die Tragplatte 7 besitzt hierfür eine Öffnung 16, durch die der Hubzylinder 12 bzw. das Zylindergehäuse 11 in der unteren Hubstellung, d. h. bei völlig abgesenkter Tragplatte 7 über die Oberseite dieser Tragplatte vorsteht.
Mit Hilfe des Hubzylinders 12 sind die Tragplatte 7 und mit dieser das Gehäuseteil 6 in vertikaler Richtung auf- und abbewegbar, wobei sich durch die rohrartige Ausbildung der Gehäuseteile 5 und 6 sowie durch die Führung dieser Gehäuse­ teile aneinander mit Hilfe der Führungsstücke 8 und Gleit­ führungen 10 eine starre und verwindungssteife Verbindung zwischen den Gehäuseteilen 5 und 6 und damit auch zwischen den Tragplatten 4 und 7 ergibt.
An der Tragplatte 7 bzw. im Bereich von drei Ecken dieser Tragplatte sind drei Hubzylinder befestigt, die mit ihrer Zylinderachse jeweils parallel zueinander und parallel zur Achse VH liegen, und zwar im Bereich einer Ecke der Hub­ zylinder 17 mit seinem Zylindergehäuse 18 und der Hubzylinder 19 mit seinem Zylindergehäuse 20 bzw. der Hubzylinder 21 mit seinem Zylindergehäuse 22. Die Anordnung ist dabei so getroffen, daß sich beidseitig von dem Hubzylinder 17 in jeder benachbarten Ecke ein Hubzylinder 19 bzw. 21 befindet.
Die Hubzylinder 17, 19 und 21 sind jeweils starr mit der oberen Tragplatte 7 verbunden und besitzen jeweils eine gleiche Nullhublänge und zwar in der Weise, daß die unteren, der Tragplatte 7 abgewandten Enden der Hubzylinder 18, 20 und 22 bei abgesenktem bzw. eingefahrenem Hubzylinder 12 der Oberseite der unteren Tragplatte 4 unmittelbar benachbart liegen, d. h. an der Oberseite dieser Tragplatte nur einen geringen Abstand aufweisen.
Die Kolbenstange 23 des Zylinders 17 ist über ein Gelenk 24 mit einer oberhalb der Tragplatte 7 angeordneten Schwenk­ platte 25 verbunden, und zwar im Bereich einer Ecke der ebenfalls einen quadratischen Zuschnitt aufweisenden Schwenk­ platte 25.
Die Kolbenstange 26 des Hubzylinders 19 ist über ein Gelenk 27 und die Kolbenstange 28 des Hubzylinders 21 über ein Gelenk 29 mit der Schwenkplatte 25 befestigt, und zwar wiederum jeweils im Bereich einer Ecke dieser Schwenkplatte, auf der die Patientenlagerfläche 1 befestigt ist. Das Gelenk 24 ist dabei als Doppelgelenk ausgebildet, welches aus­ schließlich ein Schwenken der Schwenkplatte 25 um zwei Schwenkachsen S1′ und S2′ ermöglicht, die zumindest bei horizontaler Schwenkplatte 25 parallel zu den Schwenkachsen S1 und S2 liegen. Hierfür weist das Gelenk 24 die beiden Gelenkbolzen 30 und 31 auf. Die Gelenke 27 und 29 sind ebenfalls als Doppelgelenk ausgebildet, d. h. derart aus­ gebildet, daß ein Schwenken der Schwenkplatte 25 relativ zu der jeweiligen Kolbenstange 26 bzw. 28 um die beiden Schwenk­ achsen S1 und S2 möglich ist, gleichzeitig ist jedes Gelenk 27 bzw. 29 auch als Gleitlager ausgebildet, d. h. jedes Gelenk 27 bzw. 29 erlaubt eine Verschiebebewegung in einer Achs­ richtung S2′ bzw. S1′, die in einer gemeinsamen vertikalen Ebene mit der Schwenkachse S2 bzw. S1 und auch in der Ebene der Schwenkplatte 25 liegt. Die Achsen S1′ und S2′ sind dabei jeweils so orientiert, daß bei jedem Gelenk 27 bzw. 29 eine Gleitbewegung im Sinne einer Vergrößerung und einer Verringe­ rung des Abstandes zum Gelenk 24 möglich ist.
Jedes Gelenk 27 besteht dementsprechend aus einem Gleitstück 32, welches an einem mit seiner Achse in der betreffenden Achse S1′ bzw. S2′ angeordneten und an der Schwenkplatte 25 gehaltenen Gleitbolzen verschiebbar geführt ist und der über einen Gelenkbolzen 34 mit dem Ende der jeweiligen Kolben­ stange 26 bzw. 28 gelenkig verbunden ist, wobei der Gelenk­ bolzen 34 mit seiner Achse senkrecht zur jeweiligen Achse S1′ bzw. S2′ in horizontaler Richtung orientiert ist.
Die Schwenkplatte 25 besitzt im mittleren Bereich eine Öffnung 35, die bei auf die Tragplatte 7 abgesenkter Schwenk­ platte 25, d. h. bei vollständig eingefahrenen Hubzylindern 17, 19 und 21 die Hilfsplatte 14 aufnimmt.
Die Hubzylinder 12, 17, 19 und 21 sind jeweils doppelt­ wirkende Hydraulikzylinder.
Die Fig. 7 zeigt die Ansteuerung der Hubzylinder 12, 17, 19 und 21. Zur Ansteuerung dient eine Steuereinrichtung 36, die insgesamt drei Paare von elektromagnetisch steuerbare 2/2-Wege-Sitzventile 37 und 38 aufweist, deren gesperrte Stellung jeweils die Ruhestellung ist und die im aktivierten Zustand geöffnet sind. Diese 2/2-Wege-Sitzventile 37 und 38 haben weiterhin die Eigenschaft, daß sie in ihrer gesperrten Stellung als Rückschlagventil wirken, d. h. in dieser Stellung einen Fluß der hydraulischen Flüssigkeit (Hydrauliköl) vom "Eingang" zum "Ausgang" hin sperren, während (ebenfalls bei gesperrtem Ventil) ein Fluß der hydraulischen Flüssigkeit in umgekehrter Richtung, d. h. vom Ausgang zum Eingang hin möglich ist.
Mit ihren "Ausgängen" sind die Ventile 37 und 38 an Leitungen oder Kanäle 39 und 40 angeschlossen, und zwar die Ventile 37 jeweils an die Leitung 39 und die Ventile 38 jeweils an die Leitung 40. Beide Leitungen führen zu einem nicht darge­ stellten Hydraulik-Aggregat, welches zwischen wenigstens zwei Zuständen steuerbar ist, und zwar derart, daß in dem einen Zustand die Leitung 39 die Druckleitung und die Leitung 40 die an den Tank führende Leitung und im anderen Zustand die Leitung 40 die Druckleitung und die Leitung 39 die an den Tank führende Leitung sind.
Jeweils ein Steuerventil 37 und ein Steuerventil 38 bilden einen Steuerbereich 41, 42 bzw. 43 mit jeweils einem Ausgang 44 und 45, wobei jeder Ausgang 44 von dem Eingang eines Steuerventils 37 und jeder Ausgang 45 von dem Eingang eines Steuerventils 38 des betreffenden Steuerbereichs 41-43 gebildet ist.
Die Hubzylinder 12, 17, 19 und 21 sind über Hydraulik-Leitun­ gen 46 und 47 sowie über Zwischenleitungen 48 mit den Ausgängen 44 und 45 des Steuerbereichs 41 verbunden, und zwar derart, daß die Hubzylinder 12, 17, 19 und 21 mit ihren Zylinderräumen in Serie liegen und dabei speziell in der Art, daß sich folgende Verbindungen ergeben:
Von der vollen Kolbenfläche des Hubzylinders 12 gebildete Zylinderraum über Leitung 46 an den Ausgang 44,
von der Ringkolbenfläche des Zylinders 12 gebildete Zylinderraum über Zwischenleitung 48 an von der vollen Kolbenfläche gebildete Zylinderraum des Hubzylinders 17,
von der Ringkolbenfläche gebildete Zylinderraum des Zylinders 17 über Zwischenleitung 48 an von der vollen Kolbenfläche gebildete Zylinderraum des Zylinders 19,
von der Ringkolbenfläche gebildete Zylinderraum des Hubzylinders 19 über Zwischenleitung 48 an den von der vollen Kolbenfläche gebildete Zylinderraum des Hub­ zylinders 21,
von der Ringkolbenfläche gebildete Zylinderraum des Hubzylinders 21 über Leitung 47 an den Ausgang 45 des Steuerbereichs 41.
An den Ausgängen 44 und 45 der Steuerbereiche 42 und 43 sind zusätzliche Hydraulikleitungen 49 und 50 angeschlossen, und zwar an die Ausgänge 44 die Hydraulik-Leitungen 49, von denen die an den Ausgang 44 des Steuerbereichs 42 angeschlossene Leitung 49 an die Verbindungsleitung 48 zwischen den Hub­ zylindern 17 und 19 und die Leitung 49 am Ausgang 44 des Steuerbereichs 43 an die Verbindungsleitung 48 zwischen den Hubzylindern 19 und 21 angeschlossen ist. Die Leitung 50 am Ausgang 45 des Steuerbereichs 42 ist an die Verbindungs­ leitung 48 durch den Hubzylinder 19 und 21 angeschlossen und die Leitung 50 des Ausgangs 45 des Steuerbereichs 43 an die Leitung 47.
Die einzelnen Kolbenflächen der Hubzylinder 12 sind weiterhin so aufeinander abgestimmt, daß die über eine Zwischenleitung 48 miteinander verbundenen Zylinderräume jeweils eine gleich große Kolbenfläche aufweisen, also folgende Verhältnisse bestehen:
Ringkolbenfläche des Hubzylinders 12 = volle Kolbenfläche des Hubzylinders 17;
Ringkolbenfläche 17 = volle Kolbenfläche des Hubzylinders 19;
Ringkolbenfläche des Hubzylinders 19 = volle Kolbenfläche des Hubzylinders 21.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Abstimmung der Kolbenflächen ist mit der Steuereinrichtung eine synchrone Auf- und Abbewegung der Kolbenstangen sämtlicher Hubzylinder 12, 17, 19 und 21 jeweils um den gleichen Betrag möglich, und zwar eine Aufwärtsbewegung dadurch, daß die Leitung 39 mit dem Hydraulikdruck beaufschlagt ist und die Leitung 40 eine drucklose Leitung, d. h. mit dem Tank verbunden ist. Für die Aufwärtsbewegung wird nur das Steuerventil 38 des Steuer­ bereichs 41 geöffnet, so daß die hydraulische Flüssigkeit aus der oberen Zylinderkammer des Hubzylinders 21 über das Steuerventil 38 abfließen kann, während das über das Rück­ schlagventil wirkende geschlossene Steuerventil 37 des Steuerbereichs 41 Hydraulik-Flüssigkeit aus der Druckleitung 39 in den unteren Zylinderraum des Hubzylinders 12 gelangt. Weiterhin sind die beiden Hubzylinder 19 und 21 auch indivi­ duell für eine Aufwärtsbewegung steuerbar, und zwar derart, daß auch hierfür wiederum das mit der drucklosen Leitung 40 verbundene Steuerventil 38 des Steuerbereichs 42 (für eine individuelle Aufwärtsbewegung des Hubzylinders 19) oder das Steuerventil 38 des Steuerbereichs 43 (für eine individuelle Aufwärtsbewegung des Hubzylinders 21) geöffnet wird.
Analog hierzu sind auch eine synchrone Abwärtsbewegung sämtlicher Hubzylinder 12, 17, 19 und 21 sowie einem indivi­ duell gesteuerte Abwärtsbewegung der Hubzylinder 19 und 21 möglich, und zwar dadurch, daß durch entsprechendes Um­ schalten des Hydraulik-Aggregates die Leitung 40 die Druck­ leitung und die Leitung 39 die drucklose Leitung sind und für eine synchrone Bewegung sämtlicher Hubzylinder das mit der drucklosen Leitung 39 verbundene Steuerventil 37 des Steuer­ bereichs 41 und für die individuellen Abwärtsbewegungen der Hubzylinder 19 bzw. 21 das Steuerventil 37 des Steuerbereichs 42 (für die individuelle Abwärtsbewegung des Hubzylinders 19) oder das Steuerventil 37 des Steuerbereichs 43 (für die individuelle Abwärtsbewegung des Hubzylinders 21) geöffnet werden.
Mit der beschriebenen Steuerung ist durch synchrone Bewegung sämtlicher Hubzylinder der Auf- und Abwärtshub der Patienten­ lagerfläche 1 möglich, wobei der hierbei erreichbare maximale Hub gleich dem maximalen Hub des Hubzylinders 12 zzgl. des maximalen Hubes eines der Hubzylinder 17, 19 und 21 ist. Durch die individuelle Steuerung der Hubzylinder 19 und 21 ist weiterhin auch ein Schwenken der Schwenkplatte 25 und damit der Patientenlagerfläche 1 um die Schwenkachsen S1 und S2 möglich, und zwar durch Verschwenken der Schwenkplatte 25 um die Achsen des Gelenkes 24.
Durch die teleskopartig ineinandergreifenden Gehäuseteile 5 und 6 ist die Hubsäule im Bereich dieser Gehäuseteile nach außen hin geschlossen. Zwischen der Schwenkplatte 25 und der oberen Tragplatte 7 ist ein flexibles, balgartiges Abdeck­ element 51 vorgesehen. Das Hydraulikaggregat sowie auch die Steuereinrichtung 36 bzw. die diese Steuereinrichtung bildenden Steuerventile 37 und 38 sind im Inneren der Hubsäule 3, d. h. in dem von dem Gehäuseteil 5 umschlossenen Raum untergebracht, so daß sich auch insoweit eine sehr kompakte, wenig Platz in Anspruch nehmende Konstruktion ergibt.
Grundsätzlich ist es auch möglich, eine andere Art der Steuerung für die Zylinder 12, 17, 19, 21 vorzunehmen. Insbesondere können auch bei der vorbeschriebenen Steuerein­ richtung 36 die 2/2-Wege-Sitzventile 37 und 38 so ausgebildet sein, daß sie nicht als Rückschlagventile wirken, sondern als Sperrventile, die im gesperrten Zustand in beiden Richtungen sperren.
Bezugszeichenliste
1 Patientenlagerfläche
2 Fußteil
3 Hubsäule
4 Tragplatte
5, 6 Gehäuseteil
7 Tragplatte
8 Führungsstück
9 Führungsnut
10 Gleitführung
11 Zylindergehäuse
12 Hubzylinder
13 Kolbenstange
14 Hilfsplatte
15 Distanzstück
16 Öffnung
17 Hubzylinder
18 Zylindergehäuse
19 Hubzylinder
20 Zylindergehäuse
21 Hubzylinder
22 Zylindergehäuse
23 Kolbenstange
24 Gelenk
25 Schwenkplatte
26 Kolbenstange
27 Gelenk
28 Kolbenstange
29 Gelenk
30, 31 Gelenkbolzen
32 Gleitkörper
33 Gleitbolzen
34 Gelenkbolzen
35 Öffnung
36 Steuerventileinrichtung
37, 38 Sitzventil
39, 40 Leitung
41, 42, 43 Steuerbereich
44, 45 Ausgang
46, 47 Leitung
48 Zwischenleitung
49, 50 Leitung
51 Abdeckelement

Claims (42)

1. Hubsäule für ein heb- und senkbares Tragelement, insbe­ sondere für eine Lagerfläche einer Patientenliege oder für industrielle Anwendungen, die (Hubsäule) mit Hilfe von Hydraulik-Zylindern (12, 17, 19, 21) eine gesteuerte Auf- und Abbewegung bzw. einen gesteuerten Vertikalhub (VH) sowie ein Schwenken des Tragelementes (1) in zwei senkrecht zueinander verlaufenden horizontalen Schwenk­ achsen (S1, S2), d. h. eine Kipp- oder Kantbewegung er­ möglicht, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubsäule (3) wenigstens einen ersten Hubzylinder (12) aufweist, der zwischen einem unteren, mit dem Fußteil (2) verbundenen Träger (4) und einem oberen Träger (7) für eine Auf- und Abbewegung des oberen Trägers in der Achse des Vertikal­ hubes (VH) wirkt, durch wenigstens einen zweiten, einen dritten und einen vierten Hubzylinder (16, 19, 21), die zwischen dem oberen Träger (7) und einem über diesem Träger angeordneten, die Auflage (1) tragenden Schwenk­ träger (25) wirken und jeweils an räumlich gegeneinander versetzten Bereichen sowohl des oberen Trägers (7) als auch des Schwenkträgers (25) angreifen.
2. Hubsäule nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Mittel (8, 10) zum Führen des oberen Trägers (7) während des Vertikalhubes.
3. Hubsäule nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Träger (4) und der obere Träger (7) jeweils an einem von zwei teleskopartig ineinander­ greifenden Gehäuseteilen (5, 6) vorgesehen oder gebildet sind, und daß die Gehäuseteile (5, 6) Mittel (8, 9) zur gegenseitigen Führung aufweisen.
4. Hubsäule nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (5, 6) jeweils rohrartig ausgebildet und mit ihrer Achse achsgleich mit der Achse des Vertikalhubes (VH) liegen.
5. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sämtliche Zylinder (12, 17, 19, 21) sich mit ihrem Zylindergehäuse über eine gemeinsame Seite, vorzugsweise über die Unterseite des oberen Trägers (7) wegerstrecken.
6. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der wenigstens eine erste Hubzylinder (12) mit seinem Zylindergehäuse (11) am unteren Träger (4) oder an dem diesen unteren Träger aufweisenden Gehäuse­ teil (5) befestigt und mit seiner Kolbenstange (13) mit dem oberen Träger (7) verbunden ist.
7. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der zweite, dritte und vierte Hubzylinder (17, 19, 21) mit seinem Zylindergehäuse (18, 20, 22) jeweils starr am oberen Träger (7) befestigt ist und die Kolbenstange (23, 26, 28) der zweiten, dritten und vierten Hubzylinder (17, 19, 21) jeweils über ein einen Angriffspunkt am Schwenkträger (25) bildendes Gelenk (24, 27, 29) mit diesem Schwenkträger (25) verbunden ist.
8. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Angriffspunkte des zweiten, dritten und vierten Hubzylinders (17, 19, 21) am oberen Träger (7) und/oder am Schwenkträger (25) jeweils die Eckpunkte eines Dreiecks bilden, vorzugsweise die Eckpunkte eines rechtwinkligen oder im wesentlichen rechtwinkligen Dreiecks.
9. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Angriffspunkt des zweiten Hubzylinders (17) von einem Gelenk (24) gebildet ist, welches aus­ schließlich ein Schwenken um wenigstens zwei senkrecht zueinander verlaufende Achsen ermöglicht.
10. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Angriffspunkte des dritten und vierten Hubzylinders (15, 21) jeweils von einem Gelenk (27, 28) gebildet ist, welches ein Schwenken um wenigstens zwei senkrecht zueinander verlaufende Achsen ermöglicht, zugleich auch als Gleitlager ausgebildet ist, welches eine Verlagerung des betreffenden Angriffspunktes im Sinne einer Vergrößerung oder Verkleinerung des Abstandes von dem Angriffspunkt des zweiten Hubzylinders (17) ermöglicht.
11. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Träger (4) und/oder der obere Träger (7) und/oder der Schwenkträger (25) eine Platte ist.
12. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß der Angriffspunkt des ersten Hub­ zylinders (12) am oberen Träger (7) oberhalb der Ebene des oberen Trägers (7) liegt.
13. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-12, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung (36), mit der die Hub­ zylinder (12, 17, 19, 21) für die Hubbewegung jeweils gemeinsam und der dritte sowie vierte Hubzylinder (19, 21) für die Kipp- und Kantbewegung jeweils individuell steuerbar sind.
14. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubzylinder (12, 17, 19, 21) mit ihren Zylinderkammern in Serie zwischen einem ersten Ausgang (44) und einem zweiten Ausgang (45) eines Steuerbereichs (41) einer Steuereinrichtung (36), vorzugsweise eines ersten von mehreren Steuerbereichen (41-43) angeordnet sind.
15. Hubsäule nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem zweiten Hubzylinder (17) verbundene Anschluß des dritten Hubzylinders (19) mit einem ersten Ausgang (44) eines zweiten Steuerbereichs (42) und der mit dem Anschluß des vierten Hubzylinders (21) verbundene Anschluß des dritten Hubzylinders (19) mit dem zweiten Ausgang (45) des zweiten Steuerbereichs (42) verbunden sind.
16. Hubsäule nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem dritten Hubzylinder (19) verbundene Anschluß des vierten Hubzylinders mit dem ersten Ausgang (44) eines dritten Steuerbereichs (43) und der mit dem zweiten Ausgang des ersten Steuerbereichs (41) verbundene Anschluß des vierten Hubzylinders (21) mit dem zweiten Anschluß (45) des dritten Steuerbereichs (43) verbunden ist.
17. Hubsäule nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (36) zwei Kanäle oder Leitungen (39, 40) aufweist, die mit einem umschaltbaren Hydraulik-Aggregat verbunden sind, und zwar in der Weise, daß in einem ersten Zustand des Aggregates die eine Leitung (39) die Druckleitung und die andere Leitung (40) die drucklose Leitung ist und in einem zweiten Zustand des Aggregates die Funktionen dieser Leitung vertauscht sind, und daß jeder Steuerbereich (41-43) von zwei 2/2-Wege-Sitzventilen (37, 38) gebildet ist, von denen jedes mit seinem Ausgang an den einen Kanal (39) bzw. an den anderen Kanal (40) angeschlossen ist und mit seinem Eingang den ersten Ausgang (44) oder den zweiten Ausgang (45) des Steuerbereichs bilden.
18. Patientenliege mit einer Patientenlagerfläche, einem Tragelement oder einer Auflage (1) sowie mit einer an einem Fußteil (2) der Liege vorgesehenen Trag- und Hubsäule, die mit Hilfe von Hydraulik-Zylindern (12, 17, 19, 21) eine gesteuerte Auf-und Abbewegung bzw. einen ge­ steuerten Vertikalhub (VH) sowie ein Schwenken für die Auflage in zwei senkrecht zueinander verlaufenden horizontalen Schwenkachsen (S1, S2) ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubsäule (3) wenigstens einen ersten Hubzylinder (12) aufweist, der zwischen einem unteren, mit dem Fußteil (2) verbundenen Träger (4) und einem oberen Träger (7) für eine Auf- und Abbewegung des oberen Trägers in der Achse des Vertikalhubes (VH) wirkt, durch wenigstens einen zweiten, einen dritten und einen vierten Hubzylinder (16, 19, 21), die zwischen dem oberen Träger (7) und einem über diesem Träger angeordneten, die Auflage (1) tragenden Schwenkträger (25) wirken und jeweils an räumlich gegeneinander versetzten Bereichen sowohl des oberen Trägers (7) als auch des Schwenkträgers (25) angreifen.
19. Patientenliege nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch Mittel (8, 10) zum Führen des oberen Trägers (7) während des Vertikalhubes.
20. Patientenliege nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der untere Träger (4) und der obere Träger (7) jeweils an einem von zwei teleskopartig ineinander­ greifenden Gehäuseteilen (5, 6) vorgesehen oder gebildet sind, und daß die Gehäuseteile (5, 6) Mittel (8, 9) zur gegenseitigen Führung aufweisen.
21. Patientenliege nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (5, 6) jeweils rohrartig ausgebildet und mit ihrer Achse achsgleich mit der Achse des Ver­ tikalhubes (VH) liegen.
22. Patientenliege nach einem der Ansprüche 18-21, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Zylinder (12, 17, 19, 21) sich mit ihrem Zylindergehäuse über eine gemeinsame Seite, vorzugsweise über die Unterseite des oberen Trägers (7) wegerstrecken.
23. Patientenliege nach einem der Ansprüche 18-22, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine erste Hubzylinder (12) mit seinem Zylindergehäuse (11) am unteren Träger (4) oder an dem diesen unteren Träger aufweisenden Gehäuseteil (5) befestigt und mit seiner Kolbenstange (13) mit dem oberen Träger (7) verbunden ist.
24. Patientenliege nach einem der Ansprüche 18-23, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite, dritte und vierte Hubzylinder (17, 19, 21) mit seinem Zylindergehäuse (18, 20, 22) jeweils starr am oberen Träger (7) befestigt ist und die Kolbenstange (23, 26, 28) der zweiten, dritten und vierten Hubzylinder (17, 19, 21) jeweils über einen Angriffspunkt am Schwenkträger (25) bildendes Gelenk (24, 27, 29) mit diesem Schwenkträger (25) verbunden ist.
25. Patientenliege nach einem der Ansprüche 18-24, dadurch gekennzeichnet, daß die Angriffspunkte des zweiten, dritten und vierten Hubzylinders (17, 19, 21) am oberen Träger (7) und/oder am Schwenkträger (25) jeweils die Heckpunkte eines Dreiecks bilden, vorzugsweise die Eckpunkte eines rechtwinkligen oder im wesentlichen rechtwinkligen Dreiecks.
26. Patientenliege nach einem der Ansprüche 18-25, dadurch gekennzeichnet, daß der Angriffspunkt des zweiten Hubzylinders (17) von einem Gelenk (24) gebildet ist, welches ausschließlich ein Schwenken um wenigstens zwei senkrecht zueinander verlaufende Achsen ermöglicht.
27. Patientenliege nach einem der Ansprüche 18-26, dadurch gekennzeichnet, daß die Angriffspunkte des dritten und vierten Hubzylinders (15, 21) jeweils von einem Gelenk (27, 28) gebildet ist, welches ein Schwenken um wenig­ stens zwei senkrecht zueinander verlaufende Achsen ermöglicht, zugleich auch als Gleitlager ausgebildet ist, welches eine Verlagerung des betreffenden Angriffspunktes im Sinne einer Vergrößerung oder Verkleinerung des Abstandes von dem Angriffspunkt des zweiten Hubzylinders (17) ermöglicht.
28. Patientenliege nach einem der Ansprüche 18-27, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Träger (4) und/oder der obere Träger (7) und/oder der Schwenkträger (25) eine Platte ist.
29. Patientenliege nach einem der Ansprüche 18-28, dadurch gekennzeichnet, daß der Angriffspunkt des ersten Hub­ zylinders (12) am oberen Träger (7) oberhalb der Ebene des oberen Trägers (7) liegt.
30. Patientenliege nach einem der Ansprüche 18-29, gekenn­ zeichnet durch eine Steuereinrichtung (36), mit der die Hubzylinder (12, 17, 19, 21) für die Hubbewegung jeweils gemeinsam und der dritte sowie vierte Hubzylinder (19, 21) für die Kipp- oder Kantbewegung jeweils individuell steuerbar sind.
31. Patientenliege nach einem der Ansprüche 18-30, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubzylinder (12, 17, 19, 21) mit ihren Zylinderkammern in Serie zwischen einem ersten Ausgang (44) und einem zweiten Ausgang (45) eines Steuerbereichs (41) einer Steuereinrichtung (36), vorzugsweise eines ersten von mehreren Steuerbereichen (41-43) angeordnet sind.
32. Patientenliege nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem zweiten Hubzylinder (17) verbundene Anschluß des dritten Hubzylinders (19) mit einem ersten Ausgang (44) eines zweiten Steuerbereichs (42) und der mit dem Anschluß des vierten Hubzylinders (21) verbundene Anschluß des dritten Hubzylinders (19) mit dem zweiten Ausgang (45) des zweiten Steuerbereichs (42) verbunden sind.
33. Patientenliege nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem dritten Hub­ zylinder (19) verbundene Anschluß des vierten Hubzylin­ ders mit dem ersten Ausgang (44) eines dritten Steuerbe­ reichs (43) und der mit dem zweiten Ausgang des ersten Steuerbereichs (41) verbundene Anschluß des vierten Hubzylinders (21) mit dem zweiten Anschluß (45) des dritten Steuerbereichs (43) verbunden ist.
34. Patientenliege nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (36) zwei Kanäle oder Leitungen (39, 40) aufweist, die mit einem umschaltbaren Hydraulik-Aggregat verbunden sind, und zwar in der Weise, daß in einem ersten Zustand des Aggregates die eine Leitung (39) die Druckleitung und die andere Leitung (40) die drucklose Leitung ist und in einem zweiten Zustand des Aggregates die Funktionen dieser Leitung vertauscht sind, und daß jeder Steuer­ bereich (41-43) von zwei 2/2-Wege-Sitzventilen (37, 38) gebildet ist, von denen jedes mit seinem Ausgang an den einen Kanal (39) bzw. an den anderen Kanal (40) ange­ schlossen ist und mit seinem Eingang den ersten Ausgang (44) oder den zweiten Ausgang (45) des Steuerbereichs bilden.
35. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schwenkachse der Lager (27, 28) innerhalb der Schwenkplatte (25) liegt, vorzugsweise diejenige Achse, die parallel zur möglichen Verlagerung des Angriffspunktes liegt.
36. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-17 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß beide Schwenkachsen des Lagers (24) innerhalb der Schwenkplatte (25) liegen.
37. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-17, 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Vertikalhub größer ist als die Bauhöhe der Hubsäule.
38. Hubsäule nach einem der Ansprüche 1-17 oder 35-38, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbewegung mit den gleichen Elementen (17, 19, 21) erzeugt wird, die auch für die Hubbewegung verwendet sind.
39. Hubsäule nach einem der Ansprüche 18-34, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schwenkachse der Lager (27, 28) innerhalb der Schwenkplatte (25) liegt, vorzugsweise diejenige Achse, die parallel zur möglichen Verlagerung des Angriffspunktes liegt.
40. Hubsäule nach einem der Ansprüche 18-34 oder 39, dadurch gekennzeichnet, daß beide Schwenkachsen des Lagers (24) innerhalb der Schwenkplatte (25) liegen.
41. Hubsäule nach einem der Ansprüche 18-34, 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß der Vertikalhub größer ist als die Bauhöhe der Hubsäule.
42. Hubsäule nach einem der Ansprüche 18-34 oder 39-41, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbewegung mit den gleichen Elementen (17, 19, 21) erzeugt wird, die auch für die Hubbewegung verwendet sind.
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