DE4400198A1 - Laserschneidmaschine - Google Patents

Laserschneidmaschine

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DE4400198A1
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Toshihiro Mori
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Laserschneidmaschine, die mit einem Sensor ausgerüstet ist, der eine Entfernung zwischen einem Schneidkopf und einem Werkstück mißt.
Fig. 16 zeigt einen konventionellen Aufbau einer Laserschneidmaschine, die eine Basis 1 für einen Schneidtisch aufweist, ein Tischbett 2, welches in linearer Richtung auf der Basis 1 bewegbar ist (diese lineare Achse ist hier als X-Achse festgelegt), einen Motor 3, der das Tischbett 2 in Richtung der X-Achse bewegt, einen Tisch 4, der in orthogonaler Richtung zur X-Achse durch einen nicht gezeigten Motor auf dem Tischbett 2 bewegt werden kann (diese lineare Achse ist hier als Y-Achse festgelegt), einen Höhenbewegungskörper 5, der sich in einer Richtung orthogonal zur X- und Y-Achse nach oben und unten bewegt (diese Anhebungsachse ist hier als Z-Achse festgelegt), einen Deckel 6, der zum Schutz des Höhenbewegungskörpers 5 ausgebildet ist, einen Schneidkopf 7, der an dem Vorderende des Höhenbewegungskörpers 5 befestigt ist, einen Gestellkörper 8, der den Z-Achsenteil haltert, einen Laseroszillator 9, der einen Laserstrahl ausgibt, einen Laserstrahlführungszylinder 10, eine Laserschneidmaschinen-Steuereinrichtung 11, die eine Einrichtung zur numerischen Steuerung (NC) aufweist, die aus einer Schnittstelle mit externen Signalen, einer CPU, einem Speicher und dergleichen besteht, und ein Werkstück 12.
Der Laserstrahl wird von dem Laseroszillator 9 ausgegeben, durch den Laserstrahlführungszylinder 10 geführt, durch eine Linse in dem Schneidkopf 7 gesammelt, und auf das Werkstück 12 aufgebracht, welches sich auf dem Tisch 4 befindet. Zu diesem Zeitpunkt wird gleichzeitig ein Schneidgas eingespritzt. Die Laserschneidmaschinen-Steuereinrichtung 11 sorgt für einen Antrieb in Richtung der X-, Y- und Z-Achsen, um die Relativpositionen des Schneidkopfes und des Tisches 4 durch entsprechende Bewegungen einzustellen, und steuert die Laserstrahlausgangsleistung und dergleichen, damit so das Werkstück in eine gewünschte Form geschnitten werden kann.
Weiterhin muß beim Laserschneiden der Brennpunkt des von der Linse gesammelten Laserstrahls in eine geeignete Position in Bezug auf das Werkstück 12 eingestellt werden. Zu diesem Zweck ist der Schneidkopf 7 mit einem Sensor ausgerüstet, der die Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück mißt, um für die Laserschneidmaschine eine Funktion zur Verfügung zu stellen, welche die Überschreitung dieser Signaldaten in Bezug auf einen vorbestimmten Bereich beurteilt, oder ein Signal erzeugt, welches die Berührung des Kopfes mit dem Werkstück als nicht ordnungsgemäß anzeigt, und einen Alarm auslöst. Weiterhin ist die Laserschneidmaschine häufig mit einer Kopierfunktion ausgerüstet, durch welche die Position des Schneidkopfes 7 oder der Linse nach oben bzw. nach unten bewegt wird, unter Steuerung des Sensorsignals, um so automatisch den Brennpunkt in Bezug auf das Werkstück in eine vorbestimmte Position einzustellen.
Fig. 17 zeigt eine konventionelle Anordnung für eine Schneidsteuerung, einschließlich der Alarmdetektorfunktion und der Kopierfunktion, mit einem Hauptsteuerabschnitt 13, einem Schneidmaschinensteuerabschnitt 14, einem Positionssteuerabschnitt 15 und einem Alarmsteuerabschnitt 16 in der numerischen Steuerung (NC). Weiterhin zeigt Fig. 17 einen Kopiersteuerabschnitt 17, einen Sensordatenprozessor 18, einen Sensor 19, der eine Entfernung L mißt, eine X-Achsen-Servosteuerung 20, eine Y-Achsen-Servosteuerung 21, eine Z-Achsen-Servosteuerung 22, Servomotoren 23, 24, 25 mit Positionsdetektoren für die X-, Y- und Z-Achse. Weiterhin ist in Fig. 17 eine Vorrichtung 26 gezeigt, die aus einem Laseroszillator, einem gesamten Schneidtisch und einer Alarmanzeige 27 besteht.
Unter Bezugnahme auf Fig. 17 wird nunmehr die Steuerung beschrieben, die zum Schneiden des Werkstücks entsprechend einem NC-Programm durchgeführt wird. Der Hauptsteuerabschnitt 13 analysiert das NC-Schneidprogramm blockweise und gibt Information entsprechend Programmbefehlen an die nachfolgenden Steuerabschnitte ab. Wenn die Programmbefehle den Laseroszillator und den Schneidtisch betreffen, also das Einschalten/Ausschalten des Laserstrahls, des Schneidgases und einer Werkstückklemme, so wird die Befehlsinformation an den Schneidmaschinensteuerabschnitt 14 geschickt. Der Schneidmaschinensteuerabschnitt schickt Signale an den Laseroszillator und den Schneidtisch 26 entsprechend der Befehlsinformation. Der Laseroszillator und der Schneidtisch 26 werden dazu veranlaßt, ein Einschalten/Ausschalten des Laserstrahlausgangssignals, ein Einschalten/Ausschalten eines Schneidgas-Magnetventils und dergleichen unter der Steuerung der Befehlssignale zu veranlassen. Umgekehrt werden die Signale von Grenzschaltern, verschiedenen Sensoren und dergleichen von dem Laseroszillator und Schneidtisch 26 an den Hauptsteuerabschnitt 13 über den Schneidmaschinensteuerabschnitt 14 übertragen, wodurch die Steuereinrichtung mit der Information bezüglich des Zustands des Laseroszillators und des Schneidtisches 26 versorgt wird.
Wenn der Programmbefehl ein Positionsbefehl ist, so gibt der Hauptsteuerabschnitt 13 an den Positionssteuerabschnitt 15 Information ab, beispielsweise eine Bewegungsposition und eine Bewegungsgeschwindigkeit. Entsprechend der gegebenen Information berechnet der Positionssteuerabschnitt 15 eine Bewegungsentfernung, verteilt diese auf die X- und Y-Achse, und gibt Bewegungsbefehle an die Servosteuerabschnitte 20, 21 aus. Gleichzeitig steuert der Positionssteuerabschnitt 15 eine momentane Position und dergleichen, entsprechend dem Bewegungsausgangssignal in Bezug auf die befohlene Bewegungsentfernung, der verbleibenden Bewegungsentfernung, und der Information von den Servosteuerabschnitten. Die Servosteuerabschnitte 20, 21 treiben die Servomotoren 23, 24 so an, daß diese den Schneidkopf 7 jeweils in Bezug auf das Werkstück bewegen. Auf diese Weise bewegt sich der Schneidkopf entsprechend der durch das Programm festgelegten Form, um das Werkstück zu schneiden. Umgekehrt gibt der Positionssteuerabschnitt 15 Information wie beispielsweise die Position, die ausgegebene Bewegungsentfernung und die verbleibende Bewegungsentfernung, an den Hauptsteuerabschnitt 13 aus.
Nachstehend wird die Steuerung der Kopierfunktion beschrieben. Wenn der Programmbefehl ein Einschalt-/Ausschaltbefehl für die Kopierfunktion ist, dann gibt der Hauptsteuerabschnitt 13 Befehlsinformation an den Kopiersteuerabschnitt 17 aus. Wenn er einen Kopierfunktions-Einschaltbefehl empfängt, so vergleicht der Kopiersteuerabschnitt 17 Information bezüglich der Entfernung L, die von dem Sensordatenprozessor 18 eingegeben wurde, mit einer voreingestellten, vorbestimmten Entfernung, und gibt ein Bewegungssignal an den Z-Achsen-Servosteuerabschnitt 22 aus, um eine Differenz zwischen diesen Werten zu eliminieren. Der Servosteuerabschnitt 22 treibt den Servomotor 25 so, daß sich der Schneidkopf 7 in Vertikalrichtung bewegt. Der Entfernungssensor 19, der in der Zeichnung dargestellt ist, kann verschiedenartig ausgebildet sein, und arbeitet im vorliegenden Fall kapazitiv. Der Sensor 19 gibt ein Signal entsprechend der Entfernung L zwischen der Düse und dem Werkstück 12 aus, und das Sensorsignal wird über den Sensordatenprozessor 18 auf den Kopiersteuerabschnitt 17 rückgekoppelt. Wenn sich die Entfernung L infolge einer Verwindung des Werkstücks oder dergleichen ändert, so ändern sich auf diese Weise die Sensordaten, und die Z-Achsenposition ändert sich entsprechend der Änderung der Sensordaten, um so die Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück auf dem voreingestellten und vorbestimmten Wert zu halten. Umgekehrt überträgt der Kopiersteuerabschnitt 17 die Kopierzustandsinformation an den Hauptsteuerabschnitt 13.
Nachstehend wird die Steuerung der Alarmdetektorfunktion beschrieben. Wenn das von dem Sensor 19 empfangene Signal einen vorbestimmten Bereich überschritten hat, oder eine Berührung des Kopfes mit dem Werkstück anzeigt, so stellt der Sensordatenprozessor 18 fest, daß die Lagebeziehung zwischen dem Schneidkopf 7 und dem Werkstück 12 nicht zufriedenstellend ist, und gibt ein Alarmsignal an den Alarmsteuerabschnitt 16 aus. Beim Empfang des Alarmsignals informiert der Alarmsteuerabschnitt 16 den Hauptsteuerabschnitt 13 über den Alarm, verlangt ein Anhalten des Schneidens, und zeigt den Alarm auf der Alarmanzeige 27 an. Wenn der Alarm eingegeben wird, so hält der Hauptsteuerabschnitt 13 die Ausführung des Schneidprogramms an, befiehlt dem Schneidmaschinen-Steuerabschnitt 14, den Laserstrahl abzuschalten usw. befiehlt dem Positionssteuerabschnitt 15, einen Achsenbewegung anzuhalten, und befiehlt dem Kopiersteuerabschnitt 17, das Kopieren abzuschalten. Fig. 18 ist ein Flußdiagramm der Alarmerzeugungsverarbeitung. Im Schritt S1 wird beurteilt, ob das Signal von dem Sensor den vorbestimmten Bereich überschritten hat bzw. einen Alarm, beispielsweise Berührung mit dem Werkstück, anzeigt, oder nicht. Ist das Signal das Alarmsignal, so wird im Schritt S2 der Alarm erzeugt.
Zusätzlich zu den voranstehend erwähnten Programmbefehlen bearbeitet der Hauptsteuerabschnitt 13 einen Unterprogrammaufrufbefehl, einen Schneidzustandsumschaltbefehl sowie andere Befehle entsprechend dem Inhalt des NC-Programms, gibt Information bezüglich der entsprechenden Steuerabschnitte aus, je nach Erfordernis, und empfängt auch Information, beispielsweise bezüglich der Beendigung der Befehlsausführung, von den entsprechenden Steuerabschnitten.
Fig. 19 erläutert ein Beispiel für ein konventionelles Schneidprogramm. Wenn ein Durchdringungszustands-Auswahlbefehl im Block 1 vorhanden ist, so werden die Laserausgangsleistung des Laseroszillators, das elektropneumatische Proportionalventil für den Schneidgasdruck des Schneidtisches, und dergleichen auf die vorgegebenen Durchdringungszustände eingestellt, durch die Bearbeitung des Hauptsteuerabschnitts 13 und des Schneidmaschinen-Steuerabschnitts von Fig. 17. Wenn im Block 2 ein Kopierfunktions-Einschaltbefehl vorgesehen ist, so führt der Kopiersteuerabschnitt 17 eine solche Verarbeitung durch, daß der Schneidkopf zu einer Bewegung veranlaßt wird, bis die Entfernung L vom Werkstück eine vorbestimmte Durchdringungsentfernung erreicht, und daraufhin dazu veranlaßt wird, die vorbestimmte Entfernung aufrecht zu erhalten. Ist die vorbestimmte Entfernung erreicht, so führt der Hauptsteuerabschnitt 13 einen Durchdringungsbefehl im nächsten Block 3 aus, um den Beginn des Durchdringens an den Schneidmaschinen-Steuerabschnitt 14 zu übertragen und diesem zu befehlen, das Schneidgas und den Laserstrahl einzuschalten. Dies veranlaßt den Laseroszillator dazu, den Laserstrahl einzuschalten, und den Schneidtisch dazu, ein Schneidgas-Magnetventil zu öffnen, wodurch ein Bohrvorgang zu Beginn des Schneidens (Durchdringens) eingeleitet wird. Wenn ein auf dem Schneidtisch 26 vorgesehener Sensor, der als Durchdringungssensor bezeichnet wird, die Beendigung des Bohrvorgangs feststellt (also daß ein Loch das Werkstück durchdrungen hat), so überträgt der Sensor diese Information an den Schneidmaschinen-Steuerabschnitt 14, welcher dann den Hauptsteuerabschnitt 13 dahingehend informiert, daß der Durchdringungsvorgang fertig ist. Ist der Durchdringungsvorgang beendet, so wird der Block 4 ausgeführt. Im Block 4 werden die Laserausgangsleistung usw. auf Schneidbedingungen eingestellt. Die voreingestellte Kopierentfernung wird darüberhinaus auf eine Schneidentfernung umgeschaltet. Wenn im Block 5 ein Bewegungspositionsbefehl ausgegeben wird, so führt der Positionssteuerabschnitt eine solche Verarbeitung aus, daß der Schneidkopf in X- und Y-Richtung bewegt wird. Daraufhin werden an den Block 98 eine Schneidbedingungsänderung, eine Positionsbewegung und andere Befehle ausgegeben, und unter diesen Befehlen wird das Werkstück in eine gewünschte Form geschnitten. Wenn im Block 99 ein Schneidendebefehl ausgegeben wird, so befiehlt der Hauptsteuerabschnitt 13 dem Schneidmaschinen-Steuerabschnitt, das Schneidgas und den Laserstrahl auszuschalten. Hiermit ist eine Schneidsequenz beendet, und daraufhin erfolgt eine Bewegung zu einer neuen Position, und der nächste Schneidvorgang beginnt erneut mit einem Durchdringungsvorgang.
Die wie voranstehend geschildert aufgebaute, konventionelle Laserschneidmaschine führt zu einem Alarm und hält das Schneiden an, wenn von dem Sensordatenprozessor 18 Information ausgegeben wird, die den Alarm des Sensorsignals anzeigt. Allerdings kann das Alarmsignal von dem Sensor ausgegeben werden, wenn es nicht erforderlich ist, das Schneiden anzuhalten. Beispielsweise kann das Alarmsignal von dem Sensor infolge von Plasma, gestreuter Materialteile, Vorsprünge des Werkstücks oder angesammelter Spritzer ausgegeben werden, die während des Bohrvorgangs zu Beginn des Schneidens erzeugt werden. Weiterhin kann das Alarmsignal dann ausgegeben werden, wenn das geschnittene Werkstück geneigt ist oder an einem Schneidendpunkt weggeblasen wird, so daß der Sensor beeinflußt wird. In solchen Fällen, in welchen das Schneiden nicht hätte angehalten werden müssen, wurde ein Alarm zur Beendigung des Schneidens ausgegeben.
Fig. 20 erläutert Beispiele für solche Fälle, in welchen das Alarmsignal ausgegeben wird, obwohl das Schneiden nicht angehalten werden müßte. Fig. 20(a) zeigt, daß während des Durchdringungsvorgangs Plasma 28 erzeugt wurde. In diesem Fall kann der Sensor, der infolge des Einflusses des Plasmas die Entfernung L nicht exakt messen kann, das Alarmsignal ausgeben, so daß während des Durchdringungsvorgangs ein Alarm erzeugt wird. Fig. 20(b) zeigt, daß vorsprungartige, dünne Verformungen am Umfang eines Loches erzeugt wurden, welches während des Durchdringungsvorgangs gebohrt wurde. In diesem Fall gibt der Sensor das Alarmsignal aus, welches eine Annäherung an das Werkstück oder eine Berührung mit diesem anzeigt, infolge des Einflusses der Vorsprünge 29, während des Durchdringens oder zum Zeitpunkt des Bewegung nach der Durchdringung, so daß der Alarm erzeugt wird. Fig. 20(c) zeigt, daß sich Spritzer am Umfang des Loches während des Durchdringungsvorgangs angesammelt haben. In diesem Fall gibt der Sensor das Alarmsignal aus, welches eine Annährung an das Werkstück oder einen Kontakt mit diesem anzeigt, infolge des Einflusses der Ansammlungen 30 zum Zeitpunkt der Bewegung nach der Durchdringung, so daß der Alarm erzeugt wird. Fig. 20(d) zeigt, daß das abgeschnittene Werkstück sich geneigt hat. In diesem Fall gibt der Sensor das Alarmsignal, welches Annäherung an das Werkstück 31 oder einen Kontakt mit diesem anzeigt, gegen Ende des Schneidvorgangs aus, so daß der Alarm erzeugt wird.
Um mit diesem Schwierigkeiten fertig zu werden, gibt es ein Verfahren, welches beispielsweise in der japanischen Veröffentlichung Nr. HEI 3-490 eines offengelegten Patents beschrieben ist, wobei die Signale von dem Sensor sämtlich während eines Durchdringungsvorgangs und dergleichen gesperrt werden, so daß sie nicht an die Steuerabschnitte abgegeben werden, und daher keine Kopiersteuerung durchgeführt wird. Allerdings stellt dieses Verfahren keinen Alarm zur Verfügung, und erlaubt es auch nicht, die Kopierfunktionen einzusetzen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, daß einige Arten von Schneidvorgängen schwierig sein können, falls die Kopierfunktion nicht benutzt werden kann. Dies umfaßt Schneidverfahren, bei welchen die eingestellte Entfernung der Kopierfunktion während eines Durchdringungsvorgangs in kleinen Inkrementen geändert wird, um den Schneidkopf geringfügig allmählich zu senken oder anzuheben, um den Brennpunkt des Laserstrahls in das Werkstück hinein oder davon wegzutreiben. Wenn die Kopierfunktion nicht verwendet werden kann, kann auch ein solches Schneidverfahren schwierig sein, bei welchem die eingestellte Entfernung der Kopierfunktion unmittelbar nach dem Durchdringen oder Durchstoßen geändert wird, um die Höhe des Schneidkopfes zwischen dem Schneiden und dem Durchdringen umzuschalten. Da diese Schneidverfahren nicht eingesetzt werden können, wenn die Kopierfunktion nicht ausgeführt wird, gibt es in der Hinsicht ein Problem, daß ein Schneidfehler auftreten kann. Wenn die Kopierfunktion vorgesehen ist, so wird ein nicht autorisiertes Signal von dem Sensor ausgegeben, welches häufig momentan abgegeben wird.
Fig. 21 zeigt ein Sensorsignal, wenn ein Alarmsignal infolge eines Plasmas oder von Spritzern während eines Durchdringungsvorgangs ausgegeben wird. Wie aus dieser Zeichnung hervorgeht, wird häufig statistisch ein Alarmsignal kurzer Dauer erzeugt. Da die Dauer in diesem Fall zu kurz ist, um das Sensorsignal mit der Reaktionsgeschwindigkeit der üblichen Kopierfunktion zu reagieren, gibt es kein Problem beim Schneiden, falls die Kopierfunktion vorgesehen ist. Auch wenn die Kopierfunktion nicht in dem Falle ausgeführt wird, in welchem sich Spritzer ansammeln, wie in Fig. 20(c) gezeigt ist, wird der Schneidkopf in Bezug auf die Spritzeransammlung überhaupt nicht angehoben, wodurch dann, wenn das Vorderende des Schneidkopfes die angesammelten Abschnitte überschreitet, er eine Störung durch die Ansammlung erfährt, was zu einer Beschädigung des Werkstücks und/oder des Schneidkopfes führt. Wenn die Ansammlung das Loch am Vorderende des Schneidkopfes verschließt, wo der Laserstrahl hindurchgeht, so tritt ein Schneidfehler auf, und die gestreuten Spritzer haften direkt durch das Loch in dem Schneidkopf an der inneren Linse an, wodurch sich deren Eigenschaften verschlechtern. Auch in einem Fall, in welchem die Kopierfunktion nicht durchgeführt wird, wenn das geneigte Werkstück sich an den Schneidkopf annähert oder diesen berührt, wie in Fig. 20(d) gezeigt, kann es zu einer einfachen, gegenseitigen Störung des Schneidkopfes mit dem Werkstück kommen.
Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht daher darin, die voranstehend genannten Nachteile dadurch zu überwinden, daß eine Laserschneidmaschine zur Verfügung gestellt wird, welche keinen unnötigen Alarm erzeugt, so daß die Kopierfunktion verwendet und das Schneiden fortgesetzt werden kann, ohne daß die Maschine anhält.
Eine Laserschneidmaschine gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist einen Laseroszillator auf, ein optisches Kondensorsystem, um ein Laserstrahl-Ausgangssignal von dem Laseroszillator auf ein Werkstück zu richten, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zum Messen einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung des Übermaßes des Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung in Bezug auf einen vorbestimmten Bereich als ein Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, sowie einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfang des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, wobei eine Durchdringungsüberbrückungseinrichtung vorgesehen ist, um zu überprüfen, daß die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang durchführt, und eine Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um dieses Alarmsignal ungültig zu machen.
Ein Laserschneidverfahren, welches als zweite Ausführungsform der Erfindung bezeichnet wird, zum Schneiden des Werkstücks gleichzeitig mit der Messung der Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, wobei die Entfernungsmeßeinrichtung in der Laserschneidmaschine gemäß der ersten Ausführungsform verwendet wird, weist folgende Schritte auf: (1) Überprüfung, ob die Maschine einen Durchdringungsvorgang durchführt oder nicht, mit Hilfe der Durchdringungsüberprüfungseinrichtung; (2) Wenn die Maschine einen Durchdringungsvorgang durchführt, Ungültigmachen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt mit Hilfe der Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um so zu verhindern, daß der Alarm auf dem Alarmanzeigeabschnitt angezeigt wird, und das Schneiden weiter durchzuführen; und (3) Falls die Maschine keinen Durchdringungsvorgang durchführt, Anzeigen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt des Alarmanzeigeabschnitts, und Anhalten des Schneidens.
Eine Laserschneidmaschine gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung weist einen Laseroszillator auf, ein optisches Kondensorsystem, um einen Laserstrahl, der von dem Laseroszillator ausgegeben wird, auf ein Werkstück zu richten, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung des Übermaßes des Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung in Bezug auf einen vorbestimmten Bereich als einen Alarmzustand, und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, sowie einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfang des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, und ist mit einer Blocküberprüfungseinrichtung versehen, um zu überprüfen, daß sich die Laserschneidmaschine in einem ersten Bewegungsblock nach der Beendigung eines Durchdringungsvorgangs bewegt, mit einem Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt, um zu beurteilen, ob sich ein momentaner Schneidpunkt um eine vorbestimmte Entfernung von einem bestimmten Punkt auf dem Werkstück bewegt hat oder nicht, und mit einer Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
Ein Laserschneidverfahren gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung schneidet das Werkstück gleichzeitig mit der Messung der Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, unter Verwendung der Entfernungsmeßeinrichtung in der Laserschneidmaschine gemäß der dritten Ausführungsform, mit folgenden Schritten: (1) Überprüfung, ob sich die Maschine in dem ersten Bewegungsblock bewegt, nach der Beendigung der Durchdringung, mit Hilfe der Blocküberprüfungseinrichtung; (2) Wenn sich die Maschine nach der Beendigung der Durchdringung in dem ersten Bewegungsblock bewegt, beurteilen, ob eine Wegstrecke von einem Durchdringungspunkt zum momentanen Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung liegt oder nicht, mit Hilfe des Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitts; (3) Wenn die Wegstrecke innerhalb der voreingestellten Entfernung liegt, Ungültigmachen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt mit Hilfe der Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um zu verhindern, daß der Alarm auf dem Alarmanzeigeabschnitt angezeigt wird, und um das Schneiden fortzusetzen; und (4) wenn die Wegstrecke die vorbestimmte Entfernung überschritten hat, oder wenn der momentane Schneidpunkt nicht in dem ersten Bewegungsblock nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs liegt, anzeigen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt auf dem Alarmanzeigeabschnitt, und anhalten des Schneidens.
Eine Laserschneidmaschine gemäß einer fünften Ausführungsform der Erfindung weist einen Laseroszillator auf, ein optisches Kondensorsystem, um einen von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahl auf ein Werkstück zu richten, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung des Übermaßes des Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich als einen Alarmzustand, und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, und einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfangen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, wobei eine Stop-Überprüfungseinrichtung vorgesehen ist, um zu überprüfen, daß sich die Laserschneidmaschine in einem Programmblock befindet, der keinen Bewegungsbefehl aufweist, und eine Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
Ein Laserschneidverfahren, welches eine sechste Ausführungsform der Erfindung bildet, schneidet das Werkstück gleichzeitig mit der Messung der Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück unter Verwendung der Entfernungsmeßeinrichtung in der Laserschneidmaschine gemäß der fünften Ausführungsform, und umfaßt folgende Schritte: (1) Überprüfen, mit Hilfe der Stop-Überprüfungseinrichtung, ob sich die Maschine in dem Block befindet, der keine Bewegung aufweist; (2) Wenn sich die Maschine in dem Block ohne Bewegung befindet, ungültig machen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt mit Hilfe der Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um zu verhindern, daß der Alarm auf dem Alarmanzeigeabschnitt angezeigt wird, und um das Schneiden fortzusetzen; und (3) wenn sich die Maschine nicht in dem Block befindet, der keine Bewegung aufweist, anzeigen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt auf dem Alarmanzeigeabschnitt, und stoppen des Schneidens.
Eine Laserschneidmaschine gemäß einer siebten Ausführungsform der Erfindung weist einen Laseroszillator auf, ein optisches Kondensorsystem, um einen von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahl auf ein Werkstück zu richten, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Überprüfung des Übermaßes des Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, sowie einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfang des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, und ist mit einer Durchdringungsüberprüfungseinrichtung zur Überprüfung, daß die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang durchführt, versehen, mit einer Blocküberprüfungseinrichtung zum Überprüfen, daß sich die Laserschneidmaschine in einem ersten Bewegungsblock nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs bewegt, mit einem Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt zur Beurteilung, ob sich ein momentaner Schneidpunkt um eine vorbestimmte Entfernung über einen bestimmten Punkt auf dem Werkstück bewegt hat oder nicht, und mit einer Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
Ein Laserschneidverfahren, welches eine achte Ausführungsform der Erfindung bildet, schneidet das Werkstück gleichzeitig mit der Messung der Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück unter Verwendung der Entfernungsmeßeinrichtung in der Laserschneidmaschine gemäß der siebten Ausführungsform, und weist folgende Schritte auf: (1) Überprüfung mit Hilfe der Durchdringungsüberprüfungseinrichtung, ob die Maschine einen Durchdringungsvorgang durchführt; (2) Falls die Maschine keinen Durchdringungsvorgang durchführt, Überprüfung, ob sich die Maschine in dem ersten Bewegungsblock nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs befindet, mit Hilfe der Blocküberprüfungseinrichtung; (3) Weiterhin, falls sich die Maschine nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs in dem ersten Bewegungsblock befindet, Beurteilung, ob die Wegstrecke von einem Durchdringungspunkt zum momentanen Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung befindet, mit Hilfe des Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitts; (4) Wenn die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang durchführt, oder sich nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs in dem ersten Bewegungsblock bewegt, und die Wegstrecke innerhalb der vorbestimmten Entfernung ist, ungültig machen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt mit Hilfe der Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um eine Anzeige des Alarms auf dem Alarmanzeigeabschnitt zu verhindern, und das Schneiden fortzusetzen; und (5) wenn die Maschine keinen Durchdringungsvorgang durchführt und sich in dem ersten Bewegungsblock nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs bewegt, und die Wegstrecke die vorbestimmte Entfernung überschritten hat, oder der momentane Schneidpunkt nicht in dem ersten Bewegungsblock nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs liegt, anzeigen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt auf dem Alarmanzeigeabschnitt und anhalten des Schneidens.
Eine Laserschneidmaschine gemäß einer neunten Ausführungsform der Erfindung weist einen Laseroszillator auf, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahls auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zum Messen einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung des Übermaßes des Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, und einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfang des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, wobei weiterhin eine Blocküberprüfungseinrichtung vorgesehen ist, um zu überprüfen, daß sich die Laserschneidmaschine in einem Bewegungsblock unmittelbar vor der Beendigung des Schneidens bewegt, mit einem Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt zur Beurteilung, ob ein momentaner Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem bestimmten Punkt auf dem Werkstück liegt oder nicht, und mit einer Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
Ein Laserschneidverfahren, welches eine zehnte Ausführungsform der Erfindung bildet, schneidet das Werkstück gleichzeitig mit der Messung der Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück unter Verwendung der Entfernungsmeßeinrichtung in der Laserschneidmaschine gemäß der neunten Ausführungsform, und weist folgende Schritte auf: (1) Überprüfen, mit Hilfe der Blocküberprüfungseinrichtung, ob sich die Maschine in dem Bewegungsblock unmittelbar vor der Beendigung des Schneidens bewegt; (2) Wenn sich die Maschine unmittelbar vor der Beendigung des Schneidens in dem Bewegungsblock bewegt, beurteilen, ob die Wegstrecke von einem Schneidbeendigungspunkt bis zum momentanen Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung liegt, mit Hilfe des Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitts; (3) Wenn die Wegstrecke nicht mehr als die voreingestellte Entfernung beträgt, ungültig machen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt mit Hilfe der Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um eine Anzeige des Alarms auf dem Alarmanzeigeabschnitt zu verhindern, und das Schneiden fortzusetzen; und (4) wenn die Wegstrecke die vorbestimmte Entfernung überschritten hat, oder wenn der momentane Schneidpunkt nicht in dem Bewegungsblock unmittelbar vor der Beendigung des Schneidens liegt, anzeigen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt auf dem Alarmanzeigeabschnitt, und anhalten des Schneidens.
Eine Laserschneidmaschine gemäß einer elften Ausführungsform der Erfindung weist einen Laseroszillator auf, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahls auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zum Messen einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignalausgabeabschnitt zur Beurteilung des Übermaßes des Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, sowie einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfang des Alarmsignals von dem Alarmsignalausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, und ist mit einer Blocküberprüfungseinrichtung versehen, um zu überprüfen, daß sich die Laserschneidmaschine unmittelbar vor der Beendigung des Schneidens in einem Bewegungsblock bewegt, mit einer Blocküberprüfungseinrichtung, um zu überprüfen, daß sich die Laserschneidmaschine unmittelbar nach der Beendigung des Schneidens in einem Bewegungsblock bewegt, mit einem Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt zur Beurteilung, ob ein momentaner Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem bestimmten Punkt auf dem Werkstück liegt oder nicht, und mit einer Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
Ein Laserschneidverfahren, welche seine zwölfte Ausführungsform der Erfindung bildet, schneidet das Werkstück gleichzeitig mit der Messung der Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück unter Verwendung der Entfernungsmeßeinrichtung in der Laserschneidmaschine gemäß der elften Ausführungsform, und weist folgende Schritte auf: (1) Überprüfen, ob sich die Maschine in dem Bewegungsblock unmittelbar vor der Beendigung des Schneidens bewegt, mit Hilfe der Blocküberprüfungseinrichtung; (2) wenn sich die Maschine unmittelbar vor der Beendigung des Schneidens in dem Bewegungsblock bewegt, beurteilen, ob die Wegstrecke von einem Schneidbeendigungspunkt bis zum momentanen Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung liegt, mit Hilfe des Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitts; (3) wenn sich die Maschine nicht unmittelbar vor der Beendigung des Schneidens in dem Bewegungsblock bewegt, weitere Beurteilung, ob sich die Maschine unmittelbar nach der Beendigung des Schneidens in dem Bewegungsblock bewegt, mit Hilfe der Überprüfungseinrichtung; (4) wenn sich die Maschine unmittelbar nach der Beendigung des Schneidens in dem Bewegungsblock bewegt, Beurteilung, ob die Wegstrecke von dem Schneidbeendigungspunkt zu dem momentanen Schneidpunkt innerhalb der vorbestimmten Entfernung liegt, mit Hilfe des Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitts; (5) wenn die Wegstrecke in dem Block unmittelbar vor der Beendigung des Schneidens nicht größer ist als die vorbestimmte Entfernung, oder wenn die Wegstrecke in dem Block unmittelbar nach der Beendigung des Schneidens nicht größer als die vorbestimmte Entfernung ist, ungültig machen des Alarmsignals von dem Alarmsignalausgabeabschnitt mit Hilfe der Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um eine Anzeige des Alarms auf dem Alarmanzeigeabschnitt zu verhindern, und um das Schneiden fortzusetzen; und (6) wenn die Wegstrecke die vorbestimmte Entfernung überschritten hat, oder wenn der momentane Schneidpunkt nicht in dem Bewegungsblock unmittelbar vor oder nach der Beendigung des Schneidens liegt, anzeigen des Alarmsignals von dem Alarmsignalausgabeabschnitt auf dem Alarmanzeigeabschnitt, und anhalten des Schneidens.
Eine Laserschneidmaschine gemäß einer dreizehnten Ausführungsform der Erfindung weist einen Laseroszillator auf, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahls auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignalausgabeabschnitt zur Beurteilung des Übermaßes des Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich hinaus als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, und einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfang des Alarmsignals von dem Alarmsignalausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, und weist weiterhin eine Blocküberprüfungseinrichtung auf, um zu überprüfen, daß sich die Laserschneidmaschine in einem vorbestimmten Bewegungsblock bewegt, einen Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt zur Beurteilung, ob ein momentaner Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung gegenüber dem Endpunkt des Bewegungsblocks liegt oder nicht, und eine Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
Ein Laserschneidverfahren, welches eine vierzehnte Ausführungsform der Erfindung bildet, schneidet das Werkstück gleichzeitig mit der Messung der Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück unter Verwendung der Entfernungsmeßeinrichtung in der Laserschneidmaschine gemäß der dreizehnten Ausführungsform, und weist folgende Schritte auf: (1) Überprüfen, ob sich die Maschine in dem vorbestimmten Bewegungsblock bewegt, mit Hilfe der Blocküberprüfungseinrichtung; (2) wenn sich die Maschine in dem Bewegungsblock bewegt, beurteilen, ob die Wegstrecke von einem Schneidendpunkt bis zum momentanen Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung liegt, mit Hilfe des Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitts; (3) wenn die Wegstrecke nicht größer ist als die vorbestimmte Entfernung, ungültig machen des Alarmsignals von dem Alarmsignalausgabeabschnitt mit Hilfe der Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um eine Anzeige des Alarms auf dem Alarmanzeigeabschnitt zu verhindern, und um das Schneiden fortzusetzen; und (4) wenn die Wegstrecke die vorbestimmte Entfernung überschritten hat, oder wenn der momentane Schneidpunkt nicht in dem vorbestimmten Bewegungsblock liegt, Anzeige des Alarmsignals von dem Alarmsignalausgabeabschnitt auf dem Alarmanzeigeabschnitt, und anhalten des Schneidens.
Eine Laserschneidmaschine gemäß einer fünfzehnten Ausführungsform weist einen Laseroszillator auf, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahls auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignalausgabeabschnitt zur Beurteilung des Übermaßes des Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich hinaus als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfangen des Alarmsignals von dem Alarmsignalausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, und eine Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen, wobei ein Zustandseinstellabschnitt vorgesehen ist, um einen Zustand einzustellen, in welchem das Alarmsignal ungültig gemacht wird, sowie ein Zustandsbeurteilungsabschnitt, um den Zustand zum Ungültigmachen des Alarmsignals, der durch den Zustandseinstellabschnitt eingestellt wurde, mit einem Signal zu vergleichen, welches sich entsprechend einem Schneidzustand ändert, um zu beurteilen, ob das Alarmsignal ungültig gemacht wurde oder nicht.
In einer Laserschneidmaschine gemäß einer sechzehnten Ausführungsform der Erfindung umfaßt der Zustandsbeurteilungsabschnitt einen Beurteilungsabschnitt, um zumindest eine der folgenden Bedingungen zu überprüfen: (1) ob in einer momentanen Position ein Durchdringungsvorgang stattfindet oder nicht; (2) ob die momentane Position in einem Block unmittelbar nach einem Durchdringungsvorgang liegt oder nicht, und ob sie innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Durchdringungspunkt liegt; (3) ob die momentane Position in einem Block ohne Bewegung liegt oder nicht; (4) ob die momentane Position in einem Block unmittelbar vor dem Ende des Schneidens liegt oder nicht, und ob sie innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Schneidendepunkt liegt; (5) ob die momentane Position in einem Block unmittelbar nach dem Ende des Schneidens liegt oder nicht, und ob sie innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von dem Schneidendepunkt liegt; und (6) ob die momentane Position in einem Block liegt oder nicht, der durch den Zustandseinstellabschnitt voreingestellt ist, und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von dem Endpunkt des voreingestellten Blockes liegt.
In einer Laserschneidmaschine gemäß einer siebzehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist der Zustandseinstellabschnitt einen Einstellabschnitt auf, um als den Zustand zum Ungültigmachen des Alarmsignals irgendeine Kombination folgender Zustände einzustellen: (1) ob die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang durchführt oder nicht; (2) ob die Laserschneidmaschine in einem Block unmittelbar nach einem Durchdringungsvorgang liegt oder nicht, und ob sie innerhalb der vorbestimmten Entfernung von dem Durchdringungspunkt liegt; (3) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Block ohne Bewegung befindet oder nicht; (4) ob die Laserschneidmaschine in einem Block unmittelbar vor dem Ende des Schneidens liegt oder nicht, und ob sie innerhalb der vorbestimmten Entfernung von dem Schneidendepunkt liegt; (5) ob die Laserschneidmaschine in einem Block unmittelbar nach dem Ende des Schneidens liegt oder nicht, und innerhalb der vorbestimmten Entfernung von dem Schneidendepunkt liegt; und (6) ob die Laserschneidmaschine in einem Block liegt oder nicht, der durch den Zustandseinstellabschnitt voreingestellt ist, und innerhalb der vorbestimmten Entfernung von dem Endpunkt des voreingestellten Blockes liegt.
In einer Laserschneidmaschine gemäß einer achtzehnten Ausführungsform der Erfindung weist der Zustandseinstellabschnitt einen Einstellabschnitt auf, um als den Zustand zum Ungültigmachen des Alarmsignals zumindest einen der folgenden Zustände einzustellen: (1) ob die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang durchführt oder nicht; (2) ob die Laserschneidmaschine in dem Block unmittelbar nach dem Durchdringungsvorgang liegt oder nicht, und sich innerhalb der vorbestimmten Entfernung von dem Durchdringungspunkt befindet; (3) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Block ohne Bewegung befindet oder nicht; (4) ob sich die Laserschneidmaschine in eine Block unmittelbar vor dem Ende des Schneidens befindet oder nicht, und innerhalb der vorbestimmten Entfernung von dem Schneidendepunkt liegt; (5) ob die Laserschneidmaschine in einem Block unmittelbar nach der Beendigung des Schneidens liegt oder nicht, und innerhalb der vorbestimmten Entfernung von dem Schneidendepunkt liegt; und (6) ob die Laserschneidmaschine in einem Block liegt oder nicht, der durch den Zustandseinstellabschnitt voreingestellt ist, und innerhalb der vorbestimmten Entfernung von dem Endpunkt des voreingestellten Blockes liegt.
Bei einer Laserschneidmaschine gemäß einer neunzehnten Ausführungsform der Erfindung weist der Zustandseinstellabschnitt einen Entfernungseinstellabschnitt auf, um vier unterschiedliche, voreingestellte Entfernungen einzustellen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer ersten Ausführungsform einer Laserschneidmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 ein Verarbeitungs-Flußdiagramm für die Laserschneidmaschine von Fig. 1;
Fig. 3 ein Blockschaltbild einer dritten Ausführungsform einer Laserschneidmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 4 ein Verarbeitungs-Flußdiagramm für die Laserschneidmaschine in Figur;
Fig. 5 ein Blockschaltbild einer fünften Ausführungsform einer Laserschneidmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 6 ein Bearbeitungs-Flußdiagramm der Laserschneidmaschine in Fig. 5;
Fig. 7 ein Blockschaltbild einer siebten Ausführungsform einer Laserschneidmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 8 ein Verarbeitungs-Flußdiagramm für die Laserschneidmaschine in Fig. 7;
Fig. 9 ein Blockschaltbild einer neunten Ausführungsform einer Laserschneidmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 10 ein Bearbeitungs-Flußdiagramm für die Laserschneidmaschine in Fig. 9;
Fig. 11 ein Blockschaltbild einer elften Ausführungsform einer Laserschneidmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 12 ein Bearbeitungs-Flußdiagramm für die Laserschneidmaschine in Fig. 11;
Fig. 13 ein Blockschaltbild einer dreizehnten Ausführungsform einer Laserschneidmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 14 ein Bearbeitungs-Flußdiagramm für die Laserschneidmaschine in Fig. 13;
Fig. 15 in Blockschaltbild einer fünfzehnten Ausführungsform einer Laserschneidmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 16 eine Außenansicht einer Laserschneidmaschine nach dem Stand der Technik;
Fig. 17 ein Blockschaltbild einer Laserschneidmaschine nach dem Stand der Technik;
Fig. 18 ein Flußdiagramm einer Alarmerzeugungsbearbeitung nach dem Stand der Technik;
Fig. 19 ein Beispiel für ein Schneidprogramm nach dem Stand der Technik;
Fig. 20 Beispiele für die Ausgabe eines unnötigen Schneidstopp-Alarmsignals beim Stand der Technik; und
Fig. 21 ein Modelldiagramm für ein Sensorsignal während eines Durchdringungsvorgangs beim Stand der Technik.
Fig. 1 ist ein Blockschaltbild mit einer Darstellung einer Laserschneidmaschine gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. In der Zeichnung bezeichnen die Bezugsziffern 7 und 12 bis 27 gleiche oder entsprechende Teile wie in Fig. 17. Es sind eine Steuervorrichtung 11a, ein Durchdringungsüberprüfungsprozessor 32 sowie ein Prozessor 33 zum Ungültigmachen eines Alarmsignals gezeigt. Der Durchdringungsüberprüfungsprozessor 32 empfängt einen Programmbefehl, der von dem Hauptsteuerabschnitt 13 ausgeführt wird, und beurteilt diesen als Start zur Ausführung eines Durchdringungsvorgangs, wenn er ein Durchdringungsbefehl ist. Der Hauptsteuerabschnitt wird bezüglich der Beendigung des Durchdringungsvorgangs durch den Durchdringungssensor über den Schneidmaschinensteuerabschnitt 14 informiert. Der Durchdringungsüberprüfungsprozessor 32 empfängt diese Information von dem Hauptsteuerabschnitt und beurteilt einen Zeitraum zwischen dem Start der Ausführung der Durchdringung bis zum Empfang der Durchdringungsbeendigungsinformation als Durchdringungsvorgang. Wenn ein Durchdringungsvorgang ausgeführt wird, so wird ein Befehlssignal an den Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals ausgegeben, um das Alarmsignal ungültig zu machen. Beim Empfang des Alarmsignals von dem Sensordatenprozessor 18 gibt der Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals üblicherweise dieses Signal an den Alarmsteuerabschnitt 16 aus, wenn jedoch das Befehlssignal zum Ungültigmachen eingegeben wird, macht er das Alarmsignal ungültig und überträgt das Alarmsignal nicht an den Alarmsteuerabschnitt 16. Wenn der Sensordatenprozessor 18 das Alarmsignal ausgibt, stellt daher während eines Durchdringungsvorgangs der Alarmsteuerabschnitt 16 nicht den Alarm zur Verfügung.
Fig. 2 ist ein Verarbeitungs-Flußdiagramm für ein Verfahren, bei welchem der Alarm während eines Durchdringungsvorgangs in der Laserschneidmaschine von Fig. 1 ungültig gemacht wird. In Fig. 2 wird im Schritt S100 beurteilt, ob das Signal von dem Sensor den vorbestimmten Bereich überschritten hat oder nicht, oder infolge einer Berührung mit dem Werkstück das Alarmsignal anzeigt. Falls es sich um das Alarmsignal handelt, so wird im Schritt S101 beurteilt, ob ein Durchdringungsvorgang durchgeführt wird oder nicht. Wird ein Durchdringungsvorgang ausgeführt, so wird der Alarm nicht ausgegeben. Wird kein Durchdringungsvorgang ausgeführt, so wird im Schritt S102 der Alarm erzeugt.
Fig. 3 ist ein Blockschaltbild einer Laserschneidmaschine gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei der ersten Ausführungsform kann der Alarm, der durch die Erfassung von Plasma während eines Durchdringungsvorgangs erzeugt wird, ungültig gemacht werden. Allerdings kann der Alarm erzeugt werden, wenn der Sensor das Alarmsignal während der Bewegung unmittelbar nach dem Durchdringungsvorgang ausgibt, infolge des Ansammelns einer großen Menge von Spritzern auf dem Werkstück um das beim Durchdringungsvorgang hergestellte Loch herum. Fig. 3 zeigt eine Blockanordnung, welche den Alarm ungültig macht, bis unmittelbar nach einem Durchdringungsvorgang eine Bewegung über eine vorbestimmte Entfernung erfolgt ist. In der Figur sind eine Steuervorrichtung 11b gezeigt, ein Überprüfungsabschnitt 34 für einen Bewegungsblock nach der Durchdringung, und ein Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 35. Der Überprüfungsabschnitt 34 für einen Bewegungsblock nach der Durchdringung empfängt den von dem Hauptsteuerabschnitt 13 ausgeführten Befehl, beurteilt einen ersten Bewegungsbefehl nach der Ausführung des Durchdringungsbefehls als einen Bewegungsbefehl unmittelbar nach der Durchdringung, und gibt an den Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 35 ein Signal aus, welches den ersten Bewegungsblock nach der Durchdringung anzeigt. Beim Empfang des Signals empfängt der Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 35 eine Wegstreckenentfernungsinformation bis zum momentanen Zustand in Bezug auf den Bewegungsbefehl von dem Hauptsteuerabschnitt 13 und vergleicht diese mit der voreingestellten Entfernung. Ist die Wegstreckenentfernung nicht größer als die voreingestellte Entfernung, so wird ein Befehlssignal an den Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals ausgegeben, um das Alarmsignal ungültig zu machen. Beim Empfang des Alarmsignals von dem Sensordatenprozessor 18 gibt der Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals üblicherweise dieses Signal an den Alarmsteuerabschnitt 16 aus, jedoch macht er, während das Befehlssignal zum Ungültigmachen empfangen wird, das Alarmsignal ungültig, und überträgt das Alarmsignal nicht an den Alarmsteuerabschnitt 16. Wenn der Sensordatenprozessor 18 das Alarmsignal ausgibt, gibt daher der Alarmsteuerabschnitt 16 nicht den Alarm ab, bis unmittelbar nach dem Durchdringungsvorgang eine Bewegung über die vorbestimmte Entfernung erfolgt ist.
Fig. 4 ist ein Verarbeitungs-Flußdiagramm eines Verfahrens, bei welchem der Alarm ungültig gemacht wird, bis eine Bewegung über die vorbestimmte Entfernung nach dem Durchdringungsvorgang bei der Laserschneidmaschine in Fig. 3 erfolgt ist. In Fig. 4 wird im Schritt S200 beurteilt, ob das Signal von dem Sensor den vorbestimmten Bereich überschritten hat oder nicht, oder das Alarmsignal infolge einer Berührung mit dem Werkstück anzeigt. Falls das Alarmsignal vorhanden ist, wird im Schritt S201 beurteilt, ob die momentane Bewegung eine Bewegung unmittelbar nach einem Durchdringungsvorgang ist oder nicht. Falls nicht, wird im Schritt S203 der Alarm ausgegeben. Falls ja, werden im Schritt S202 die Wegstreckenentfernung bis zum momentanen Zeitpunkt sowie die vorbestimmte Entfernung verglichen. Ist die Wegstreckenentfernung größer oder gleich der voreingestellten Entfernung, so wird im Schritt S203 der Alarm ausgegeben. Ist die Wegstreckenentfernung kürzer als die voreingestellte Entfernung, so wird der Alarm nicht ausgegeben.
Fig. 5 ist ein Blockschaltbild einer Laserschneidmaschine gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wenn die erste und die zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Kombination ausgeführt werden, so wird der Alarm ausgegeben, sobald ein Befehl, der keine Bewegung der X- und Y-Achse hat, also beispielsweise ein Schneidzustandsauswahlbefehl oder ein Unterprogrammaufrufbefehl, zwischen der Beendigung des Durchdringungsvorgangs und dem ersten Bewegungsbefehl ausgeführt wird, wenn Vorsprünge am Umfang des beim Durchdringungsvorgang hergestellten Loches in Berührung mit dem Sensor geraten. Daher ist es erforderlich, den Alarm in einem Befehlsblock des NC-Programms, welcher keine Bewegung aufweist, ungültig zu machen. Die fünfte Ausführungsform gemäß Fig. 5 löst dieses Problem. Wie in Fig. 5 gezeigt ist, empfängt der Stopp-Überprüfungsprozessor 36 den Befehl, der von dem Hauptsteuerabschnitt 13 ausgeführt wird, und wenn der Befehl keine Bewegung aufweist, gibt er ein Befehlssignal an den Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals aus, um das Alarmsignal ungültig zu machen. Beim Empfang des Alarmsignals von dem Sensordatenprozessor 18 gibt der Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals üblicherweise dieses Signal an den Alarmsteuerabschnitt 16 ab, während jedoch das Befehlssignal zum Ungültigmachen anliegt, macht er das Alarmsignal ungültig und überträgt das Alarmsignal nicht an den Alarmsteuerabschnitt 16. Wenn der Sensordatenprozessor 18 das Alarmsignal ausgibt, gibt daher der Alarmsteuerabschnitt 16 nicht den Alarm in dem Befehlsblock des NC-Programms ab, welcher keine Bewegung aufweist.
Fig. 6 ist ein Bearbeitungs-Flußdiagramm eines Verfahrens, bei welchem in dem Befehlsblock des NC-Programms, welcher keine Bewegung aufweist, der Alarm ungültig gemacht wird. In Fig. 6 wird im Schritt S300 beurteilt, ob das Signal von dem Sensor den vorbestimmten Bereich überschritten hat oder nicht, oder das Alarmsignal infolge einer Berührung mit dem Werkstück anzeigt. Falls das Alarmsignal vorhanden ist, so wird im Schritt S301 beurteilt, ob der Befehlsblock des NC-Programms, der momentan ausgeführt wird, ein Block ohne eine Bewegung ist oder nicht. Falls ja, wird der Alarm nicht ausgegeben. Falls nein, wird im Schritt S302 der Alarm erzeugt.
Fig. 7 ist ein Blockschaltbild einer Laserschneidmaschine gemäß einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei welcher der Alarm ungültig gemacht wird vom Beginn des Durchdringungsvorgangs aus, bis nach dem Durchdringungsvorgang eine Bewegung über eine vorbestimmte Entfernung erfolgt ist. Eine Steuervorrichtung 11d, ein Durchdringungsüberprüfungsprozessor 32, ein Überprüfungsabschnitt 34 für einen Bewegungsblock nach der Durchdringung, ein Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 37 sowie ein Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals sind in dieser Figur gezeigt. Während ein Durchdringungsvorgang durchgeführt wird, gibt der Durchdringungsüberprüfungsprozessor 32 an den Entfernungszustandbeurteilungsabschnitt 37 ein Signal aus, welches einen Durchdringungsvorgang anzeigt. Weiterhin gibt der Überprüfungsabschnitt 34 für den Bewegungsblock nach der Durchdringung an den Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 37 ein Signal aus, welches die Ausführung des ersten Bewegungsbefehlsblocks des NC-Programms nach der Durchdringung während dieser Ausführung anzeigt. Beim Empfang des Durchdringungssignals gibt der Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 37 ein Befehlssignal an den Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals aus, um das Alarmsignal ungültig zu machen. Wenn daraufhin das Signal eingegegeben wird, welches den ersten Bewegungsbefehlsblock des NC-Programms nach dem Durchdringungsvorgang anzeigt, empfängt der Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 37 die Wegstreckenentfernungsinformation bis zum momentanen Zeitpunkt in Bezug auf den Bewegungsbefehl von dem Hauptsteuerabschnitt 13, und vergleicht sie mit der voreingestellten Entfernung. Das Befehlssignal wird ausgegeben, um das Alarmsignal ungültig zu machen, bis die Wegstreckenentfernung nicht mehr kleiner als die voreingestellte Entfernung ist. Beim Empfang des Alarmsignals von dem Sensordatenprozessor 18 gibt üblicherweise der Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals das Signal an den Alarmsteuerabschnitt 16 aus, jedoch macht er, während das Befehlssignal zum Ungültigmachen eingegeben wird, das Alarmsignal ungültig und überträgt das Alarmsignal nicht an den Alarmsteuerabschnitt 16. Wenn der Sensordatenprozessor 18 das Alarmsignal ausgibt, gibt daher der Alarmsteuerabschnitt 16 das Alarmsignal vom Beginn des Durchdringungsvorgangs bis zu dem Zeitpunkt nicht aus, an welchem die Bewegung nach der Durchdringung über die vorbestimmte Entfernung erfolgt ist.
Fig. 8 ist ein Bearbeitungs-Flußdiagramm für ein Verfahren, bei welchem der Alarm vom Beginn der Durchdringung bis zu dem Zeitpunkt ungültig gemacht wird, bis eine Bewegung über die vorbestimmte Entfernung nach der Durchdringung durchgeführt wurde, in der Laserschneidmaschine von Fig. 7. Wie aus Fig. 8 hervorgeht, wird im Schritt S400 beurteilt, ob das Signal von dem Sensor den vorbestimmten Bereich überschritten hat oder nicht, oder ob es infolge einer Berührung mit dem Werkstück das Alarmsignal anzeigt. Falls das Alarmsignal vorhanden ist, so wird im Schritt S401 beurteilt, ob ein Durchdringungsvorgang durchgeführt wird oder nicht. Wird ein Durchdringungsvorgang ausgeführt, so wird der Alarm nicht ausgegeben. Wird kein Durchdringungsvorgang ausgeführt, so wird im Schritt S402 beurteilt, ob nach dem Durchdringungsvorgang ein Bewegungsbefehl erfolgte oder nicht. Falls es keinen Bewegungsbefehl gab, wird der Alarm nicht ausgegeben. Falls ein Bewegungsbefehl vorhanden war, so wird im Schritt S403 beurteilt, ob dieser Befehl der Befehl für die erste Bewegung nach dem Durchdringungsvorgang ist. Handelt es sich nicht um die erste Bewegung nach dem Durchdringungsvorgang, so wird im Schritt S405 der Alarm ausgegeben. Handelt es sich um die erste Bewegung nach dem Durchdringungsvorgang, so werden im Schritt S404 die Wegstreckenentfernung bis zum momentanen Punkt und die vorbestimmte Entfernung verglichen. Ist die Wegstreckenentfernung größer oder gleich der voreingestellten Entfernung, so wird im Schritt S405 der Alarm ausgegeben. Ist die Wegstreckenentfernung kürzer als die voreingestellte Entfernung, so wird der Alarm nicht ausgegeben.
Mit den voranstehend geschilderten Ausführungsformen kann der Alarm verhindert werden, der durch den Einfluß gestreuter oder angesammelter Spritzer oder des Plasmas während des Durchdringungsvorgangs hervorgerufen wird. Wenn jedoch das Werkstück am Endpunkt des Schneidens abgeschnitten wird, und so geneigt ist, daß es in Berührung mit dem Sensor gelangt, oder das Werkstück abgetrennt und weggeblasen wird, und momentan in Berührung mit dem Sensor gelangt, so gibt der Sensor das Alarmsignal aus, wodurch der Alarm erzeugt wird. Nachstehend wird eine Ausführungsform beschrieben, welche die Alarmerzeugung in diesen Fällen verhindert.
Fig. 9 zeigt ein Blockschaltbild einer Laserschneidmaschine gemäß einer neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei welcher der Alarm über eine Entfernung von einem Punkt, der eine vorbestimmte Entfernung vor einem Schneidendepunkt darstellt, und dem Schneidendepunkt ungültig gemacht wird. In Fig. 9 sind eine Steuervorrichtung 11e, ein Überprüfungsabschnitt 38 für einen Bewegungsblock mit einem Punkt unmittelbar vor dem Ende des Schneidens, sowie ein Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 39 gezeigt. Der Überprüfungsabschnitt 38 für einen Bewegungsblock mit einem Punkt unmittelbar vor dem Ende des Schneidens empfängt den Befehl, der von dem Hauptsteuerabschnitt 13 ausgeführt wird, sowie einen Vor-Lesebefehl, also den als nächsten durchzuführenden Befehl, und wenn der Vor-Lesebefehl ein Befehl ist, welcher das Ende des Schneidens angibt, beurteilt er den vorherigen Bewegungsbefehl als einen Bewegungsbefehl unmittelbar vor dem Schneidendepunkt, und gibt an den Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 39 ein Signal aus, welches die Erfassung des Bewegungsblocks unmittelbar vor dem Schneidendepunkt anzeigt. Beim Empfang des Signals empfängt der Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 39 die Wegstreckenentfernungsinformation bis zum momentanen Punkt, in Bezug auf den Bewegungsbefehl von dem Hauptsteuerabschnitt 13, und vergleicht eine übrigbleibende Entfernung bis zu einem Bewegungsendpunkt (entsprechend dem Schneidendepunkt) mit einer vorbestimmten Entfernung. Wenn die verbleibende Entfernung nicht größer als die voreingestellte Entfernung ist, so wird ein Befehlssignal an den Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals ausgegeben, um das Alarmsignal ungültig zu machen. Beim Empfang des Alarmsignals von dem Sensordatenprozessor 18 gibt üblicherweise der Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals das Signal an den Alarmsteuerabschnitt 16 aus, während jedoch das Befehlssignal zum Ungültigmachen eingegeben wird, macht er das Alarmsignal ungültig und überträgt das Alarmsignal nicht an den Alarmsteuerabschnitt 16. Wenn der Sensordatenprozessor 18 das Alarmsignal ausgibt, gibt daher der Alarmsteuerabschnitt 16 nicht den Alarm über eine Entfernung von dem Punkt aus, der eine vorbestimmte Entfernung ist, vor dem Schneidendepunkt aus.
Fig. 10 ist ein Verarbeitungs-Flußdiagramm eines Verfahrens, bei welcher der Alarm über eine Entfernung von einem Punkt, welcher eine vorbestimmte Entfernung vor dem Schneidendepunkt ist, bis zum Schneidendepunkt in der Laserschneidmaschine von Fig. 9 ungültig gemacht wird. In Fig. 10 wird im Schritt S500 beurteilt, ob das Signal von dem Sensor den vorbestimmten Bereich überschritten hat oder nicht, oder infolge einer Berührung mit dem Werkstück das Alarmsignal anzeigt. Falls das Alarmsignal vorhanden ist, wird im Schritt S501 beurteilt, ob die Bewegung eine Bewegung unmittelbar vor dem Schneidendepunkt ist. Falls nicht, wird im Schritt S503 der Alarm ausgegeben. Falls ja, wird die verbleibende Entfernung, die durch Subtrahieren der Wegstreckenentfernung bis zum momentanen Punkt von dem Endpunkt der Bewegung erhalten wird, mit der voreingestellten Entfernung im Schritt S502 verglichen. Ist die verbleibende Entfernung größer oder gleich der voreingestellten Entfernung, so wird im Schritt S503 der Alarm ausgegeben. Ist die verbleibende Entfernung kürzer als die voreingestellte Entfernung, so wird der Alarm nicht ausgegeben.
Fig. 11 ist ein Blockschaltbild einer Laserschneidmaschine gemäß einer elften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei der vorherigen Ausführungsform kann der Alarm verhindert werden, der erzeugt wird, wenn das unmittelbar vor dem Schneidendepunkt abgeschnittene Werkstück so geneigt ist, daß es in Berührung mit dem Sensor gelangt, oder wenn das Werkstück abgetrennt und weggeblasen wird, und momentan in Berührung mit dem Sensor gelangt. Wenn das geneigte Werkstück allerdings in Berührung mit dem Sensor bleibt, so gibt es die Möglichkeit, daß der Alarm durch das Sensorkontaktalarmsignal erzeugt wird, sobald die nächste Bewegung begonnen wird. Daher muß der Alarm über eine Entfernung von einem Punkt in einer vorbestimmten Entfernung vor dem Schneidendpunkt bis zu einem Punkt, welcher eine vorbestimmte Entfernung nach der Ankunft am Schneidendepunkt liegt, ungültig gemacht werden. Dieses Ziel wird durch die in Fig. 11 gezeigte, elfte Ausführungsform erreicht. In Fig. 11 sind eine Steuervorrichtung 11f, ein Überprüfungsabschnitt 38 für einen Bewegungsblock unmittelbar vor einem Schneidendepunkt, ein Überprüfungsabschnitt 40 für einen Bewegungsblock mit einem Punkt unmittelbar nach dem Schneidende, ein Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 41, und ein Prozessor 33 zum Ungültigmachen eines Alarmsignals gezeigt. Der Überprüfungsabschnitt 38 für einen Bewegungsblock mit einem Punkt unmittelbar vor dem Schneidende gibt an den Entfernungsbeurteilungsabschnitt 41 ein Signal aus, welches das Vorhandensein eines Bewegungsbefehlsblocks des NC-Programms unmittelbar vor dem Schneidendepunkt anzeigt. Der Überprüfungsabschnitt 40 für einen Bewegungsblock unmittelbar nach dem Schneidendepunkt empfängt den vom Hauptsteuerabschnitt 13 ausgeführten Befehl, beurteilt den Bewegungsbefehl nach dem das Schneidende betreffenden Befehl als Bewegungsbefehl unmittelbar nach dem Schneidendepunkt, und gibt an den Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 41 ein Signal aus, welches die Erfassung des Bewegungsblocks unmittelbar nach dem Schneidendepunkt anzeigt.
Beim Empfang des Signals, welches den Bewegungsblock unmittelbar vor dem Schneidendepunkt anzeigt, empfängt der Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 41 die Wegstreckenentfernung bis zum momentanen Punkt in Bezug auf den Bewegungsbefehl von dem Hauptsteuerabschnitt 13 und vergleicht eine verbleibende Entfernung bis zum Bewegungsendpunkt (entsprechend dem Schneidendepunkt) mit der voreingestellten Entfernung. Ist die übrigbleibende Entfernung nicht größer als die voreingestellte Entfernung geworden, so wird das Befehlssignal an den Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals ausgegeben, um das Alarmsignal ungültig zu machen. Wenn daraufhin das Signal, welches den Bewegungsblock unmittelbar nach dem Schneidendepunkt anzeigt, eingegeben wird, empfängt der Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 41 die Wegstreckenentfernungsinformation bis zum momentanen Punkt relativ zum Bewegungsbefehl von dem Hauptsteuerabschnitt 13, und vergleicht sie mit der voreingestellten Entfernung. Das Befehlssignal wird weiterhin ausgegeben, um das Alarmsignal ungültig zu machen, bis die Wegstreckenentfernung nicht kleiner als die voreingestellte Entfernung wird. Beim Empfang des Alarmsignals von dem Sensordatenprozessor 18 gibt der Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals üblicherweise dieses Signal an den Alarmsteuerabschnitt 16 aus, macht jedoch während der Eingabe des Befehlssignals zum Ungültigmachen das Alarmsignal ungültig, und überträgt das Alarmsignal nicht an den Alarmsteuerabschnitt 16. Wenn der Sensordatenprozessor 18 das Alarmsignal ausgibt, gibt daher der Alarmsteuerabschnitt 16 den Alarm nicht über eine Entfernung von dem Punkt eine vorbestimmte Entfernung vor dem Schneidendepunkt bis zu dem Punkt eine vorbestimmte Entfernung nach der Ankunft an dem Schneidendepunkt aus.
Fig. 12 ist ein Verarbeitungs-Flußdiagramm für ein Verfahren, bei welchem der Alarm über eine Entfernung von dem Punkt, der eine vorbestimmte Entfernung vor dem Schneidendepunkt liegt, bis zu dem Punkt ungültig gemacht wird, der eine vorbestimmte Entfernung nach der Ankunft am Schneidendepunkt liegt, und zwar bei der Ausführungsform der Laserschneidmaschine von Fig. 11. In Fig. 12 wird beurteilt, im Schritt S600, ob das Signal von dem Sensor den vorbestimmten Bereich überschritten hat oder nicht, oder ob es infolge einer Berührung mit dem Werkstück das Alarmsignal anzeigt. Falls ja, so wird im Schritt S601 beurteilt, ob die Bewegung unmittelbar vor dem Schneidendepunkt stattfindet. Falls nein, verzweigt die Ausführung zum Schritt S603. Falls ja, wird die verbleibende Entfernung erhalten durch Subtrahieren der Wegstreckenentfernung bis zum momentanen Punkt von dem Bewegungsendpunkt, und wird im Schritt S602 mit der voreingestellten Entfernung verglichen. Ist die verbleibende Entfernung größer oder gleich der voreingestellten Entfernung, so geht die Verarbeitung mit dem Schritt S606 weiter. Ist die verbleibende Entfernung kürzer als die voreingestellte Entfernung, so wird der Alarm nicht ausgegeben. Im Schritt S603 wird beurteilt, ob nach der Ankunft an dem Schneidendepunkt ein Bewegungsbefehl vorhanden war oder nicht. Gab es keinen Bewegungsbefehl, so wird der Alarm nicht ausgegeben. Falls ein Bewegungsbefehl vorhanden war, wird im Schritt S604 beurteilt, ob dieser Befehl für die erste Bewegung nach der Ankunft an dem Schneidendepunkt dient. Handelt es sich nicht um die erste Bewegung nach der Ankunft an dem Schneidendepunkt, so wird im Schritt S606 der Alarm ausgegeben. Falls doch, so wird im Schritt S605 die Wegstreckenentfernung bis zum momentanen Punkt mit der voreingestellten Entfernung verglichen. Ist die Wegstreckenentfernung größer oder gleich der voreingestellten Entfernung, so wird im Schritt S606 der Alarm ausgegeben. Ist die Wegstreckenentfernung kürzer als die voreingestellte Entfernung, so wird der Alarm nicht ausgegeben.
Fig. 13 ist ein Blockschaltbild einer Laserschneidmaschine gemäß einer dreizehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei den vorherigen Ausführungsformen kann der unnötige Alarm verhindert werden, der zu dem Zeitpunkt erzeugt wird, an welchem Enden durchstoßen oder abgeschnitten werden. Abhängig von der Schneidform und von den Schneidbedingungen treten jedoch Plasma und/oder Spritzer leicht in einem bestimmten Bewegungsbefehlsblock des NC-Programms mitten beim Schneiden auf, und in diesem Block kann der Alarm auftreten und das Schneiden anhalten. Eine Ausführungsform, welche den Alarm in dem vorbestimmten Wegstreckenbereich eines vorher festgelegten Blocks ungültig macht, ist in Fig. 13 gezeigt. In Fig. 13 sind eine Steuervorrichtung 11g, ein Überprüfungsabschnitt 42 für einen spezifizierten Block, ein Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 43, und ein Prozessor 33 zum Ungültigmachen eines Alarmsignals gezeigt. Der Überprüfungsabschnitt 42 für einen spezifizierten Block empfängt den von dem Hauptsteuerabschnitt 13 ausgeführten Befehl, und wenn es sich um den spezifizierten Block handelt, gibt er an den Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 33 ein Signal aus, welches anzeigt, daß der spezifizierte Block ermittelt wurde.
Beim Empfang des Signals, welches den angegebenen Block anzeigt, empfängt der Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 43 die Wegstreckenentfernungsinformation bis zum momentanen Punkt in Bezug auf den Bewegungsbefehl von dem Hauptsteuerabschnitt 13, und vergleicht die verbleibende Entfernung bis zu dem Endpunkt der Bewegung mit der voreingestellten Entfernung. Ist die verbleibende Entfernung nicht größer als die voreingestellte Entfernung geworden, so wird das Befehlssignal an den Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals ausgegeben, um das Alarmsignal ungültig zu machen. Beim Empfang des Alarmsignals von dem Sensordatenprozessor 18 gibt der Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals normalerweise dieses Signal an den Alarmsteuerabschnitt 16 aus, jedoch macht der Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals während der Eingabe des Befehlssignals zum Ungültigmachen das Alarmsignal ungültig, und überträgt das Alarmsignal nicht an den Alarmsteuerabschnitt 16. Wenn der Sensordatenprozessor 18 das Alarmsignal ausgibt, gibt daher der Alarmsteuerabschnitt 16 das Alarmsignal nicht über eine Wegstreckenentfernung von einem Punkt, der um eine vorbestimmte Entfernung vor dem Endpunkt des angegebenen Befehlsblocks des NC-Programms liegt, bis zum Endpunkt aus.
Fig. 14 ist ein Flußdiagramm eines Verfahrens, bei welchem der Alarm über eine Entfernung von dem Punkt um eine vorbestimmte Entfernung vor dem Endpunkt des angegebenen Blocks bis zum Endpunkt ungültig gemacht wird, bei der Ausführungsform der Laserschneidmaschine in Fig. 13. In Fig. 14 wird im Schritt S700 beurteilt, ob das Signal von dem Sensor den vorbestimmten Bereich überschritten hat oder nicht, oder ob es infolge einer Berührung mit dem Werkstück den Alarm anzeigt. Falls ja, so wird im Schritt S701 beurteilt, ob der angegebene Block ausgeführt wird oder nicht. Wird der angegebene Block nicht ausgeführt, so wird im Schritt S703 der Alarm ausgegeben. Wird der angegebene Block ausgeführt, so wird die verbleibende Entfernung durch Subtrahieren der Wegstreckenentfernung bis zum momentanen Endpunkt von dem Bewegungsendpunkt erhalten, und im Schritt S702 mit der voreingestellten Entfernung verglichen. Ist die verbleibende Entfernung größer oder gleich der voreingestellten Entfernung, so wird im Schritt S703 der Alarm ausgegeben. Ist die verbleibende Entfernung kürzer als die voreingestellte Entfernung, so wird der Alarm nicht ausgegeben. Ob der angegebene Block ausgeführt wird oder nicht kann dadurch beurteilt werden, ob der Programmbefehl, der durch den Hauptsteuerabschnitt gelesen und ausgeführt wird, einen bestimmten Befehlscode aufweist oder nicht, der vorher für den angegebenen Block in d 08829 00070 552 001000280000000200012000285910871800040 0002004400198 00004 08710em Programm bereitgestellt wird. Wenn sämtliche Bewegungsblöcke als bestimmte Blöcke festgelegt sind, ohne daß irgendwelche bestimmten Codes vorher zur Verfügung gestellt werden, kann auch dann eine Beurteilung erfolgen, und zwar dadurch, ob der Befehl ein Bewegungsbefehl ist oder nicht. Während der Alarm in sämtlichen Bewegungsblöcken ungültig gemacht wird, unabhängig von den Blöcken, in welchen leicht ein Alarm auftritt, stellt dies im vorliegenden Fall kein Problem dar, falls eine kurze Entfernung vorher eingestellt wurde. Abhängig von dem Alarmerzeugungsverfahren kann darüber hinaus der Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt 43 eine Beurteilung anhand der Wegstreckenentfernung anstatt der verbleibenden Entfernung durchführen.
Bei den voranstehenden Ausführungsformen wurden die Einrichtungen zum Verhindern des unnötigen Alarms auf der Grundlage des Auftretens solcher Phänomene wie einer Durchdringung (Durchlöcherung) und des Schneidendes beschrieben. Allerdings ist es beim tatsächlichen Schneiden wünschenswert, diese Bedingungen selektiv gültig zu machen, da Schneidzustände und Abschnitte, in welchen leicht ein Alarm auftritt, von den Schneidzuständen, dem Schneidmaterial und dergleichen abhängen. Wenn nämlich sämtliche genannten Zustände gültig gehalten werden, besteht eine Möglichkeit, daß die Schneidzustände und Abschnitte, in welchen der Alarm ungültig gemacht wird, zunehmen, und ein notwendiger Alarm ungültig gemacht wird. Fig. 15 zeigt eine Laserschneidmaschine gemäß einer fünfzehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die mit mehreren Zustandsbeurteilungsabschnitten versehen ist, die beurteilen können, ob das Alarmsignal ungültig gemacht wurde oder nicht, sowie mit einem Zustandseinstellabschnitt, der einstellt, welche Zustände gültig gemacht werden, als Einrichtung zum Ungültigmachen.
In Fig. 15 sind gezeigt ein Zustandsbeurteilungsabschnitt 44, ein Zustandseinstellabschnitt 45, ein Entfernungseinstellabschnitt 46, der eine Entfernung einstellt, die von dem Zustandsbeurteilungsabschnitt zur Beurteilung der Entfernung verwendet wird, ein Zustandsauswahlabschnitt 47, der wahlweise auswählt und einstellt, welcher Zustand der Zustandsbeurteilungseinrichtung als die Einrichtung zum Ungültigmachen gültig gemacht wird, sowie Beurteilungsabschnitte 48 bis 53, entsprechend den Zuständen 1 bis 6 in dem Zustandsbeurteilungsabschnitt. Der Beurteilungsabschnitt 48 für den Zustand 1 beurteilt, ob ein Durchdringungsvorgang durchgeführt wird oder nicht, und beurteilt, falls ein Durchdringungsvorgang ausgeführt wird, daß der Zustand zum Ungültigmachen eingerichtet wurde, und gibt ein Signal an ein UND-Gate 54a aus (schaltet ein Signal s1 auf hohen Pegel). Der Beurteilungsabschnitt 49 für den Zustand 2 beurteilt, ob die Bewegung eine Bewegung nach einem Durchdringungsvorgang ist oder nicht, und führt eine Entfernungsbeurteilung 1 durch. Handelt es sich um eine Bewegung nach einem Durchdringungsvorgang, und ist die Wegstreckenentfernung nicht größer als eine Entfernung 1, die durch den Entfernungseinstellabschnitt 46 eingestellt wurde, so beurteilt der Beurteilungsabschnitt 49 für den Zustand 2, daß der Zustand des Ungültigmachens eingerichtet wurde, und gibt ein Signal an ein UND-Gate 54b aus (schaltet ein Signal s2 auf hohen Pegel). Der Beurteilungsabschnitt 50 für den Zustand 3 beurteilt, ob der Befehlsblock des NC-Programms eine Bewegung erfordert oder nicht, und falls der Block keine Bewegung aufweist, beurteilt er, daß der Zustand zum Ungültigmachen eingerichtet wurde, und gibt ein Signal an ein UND-Gate 54c aus (schaltet ein Signal s3 auf hohen Pegel). Der Beurteilungsabschnitt 51 für den Zustand 4 beurteilt, ob es sich bei der Bewegung um eine Bewegung unmittelbar vor dem Schneidende handelt oder nicht, und führt eine Entfernungsbeurteilung 2 durch. Handelt es sich um eine Bewegung unmittelbar vor dem Schneidende, und ist die verbleibende Wegstreckenentfernung nicht größer als eine Entfernung 2, die von dem Entfernungseinstellabschnitt 46 eingestellt wird, so beurteilt der Beurteilungsabschnitt 51 für den Zustand 4, daß der Zustand des Ungültigmachens eingerichtet wurde, und gibt ein Signal an ein UND-Gate 54d (schaltet ein Signal s4 auf hohen Pegel).
Der Beurteilungsabschnitt 52 für den Zustand 5 beurteilt, ob es sich bei der Bewegung um eine Bewegung unmittelbar nach dem Schneidende handelt oder nicht, und führt eine Entfernungsbeurteilung 3 durch. Handelt es sich um eine Bewegung unmittelbar nach dem Schneidende, und ist die verbleibende Wegstreckenentfernung nicht größer als eine Entfernung 3, die von dem Entfernungseinstellabschnitt 46 eingestellt wird, so beurteilt der Beurteilungsabschnitt 52 für den Zustand 5, daß der Zustand des Ungültigmachens eingerichtet wurde, und gibt ein Signal an ein UND-Gate 54e aus (schaltet ein Signal s5 auf hohen Pegel). Der Beurteilungsabschnitt 53 für den Zustand 6 beurteilt, ob der Block ein bestimmter Block ist oder nicht, und führt eine Entfernungsbeurteilung 4 durch. Erfolgt die Bewegung in dem bestimmten Block, und ist die verbleibende Wegstreckenentfernung nicht größer als eine Entfernung 4, die durch den Entfernungseinstellabschnitt 46 eingestellt ist, so beurteilt der Beurteilungsabschnitt 53 für den Zustand 6, daß der Zustand des Ungültigmachen eingerichtet wurde, und gibt ein Signal an ein UND-Gate 54f aus (schaltet ein Signal s6 auf hohen Pegel). Inzwischen werden Signale entsprechend den ausgewählten Zuständen, die als die Zustände zum Ungültigmachen gültig gemacht wurden, in dem Zustandsauswahlabschnitt 47, an die UND-Gates 54a bis 54 f ausgegeben (Signale d1 bis d6 werden auf hohen Pegel geschaltet). Nur wenn ein Zustand von dem Zustandsbeurteilungsabschnitt 44 als eingerichtet beurteilt wurde, und dieser Zustand in dem Zustandsauswahlabschnitt 47 ausgewählt und eingestellt wurde, gelangt daher das entsprechende Signal durch das zugehörige UND-Gate und wird in ein ODER-Gate 55 eingegeben. Wurde von irgendeinem der UND-Gates 54a bis 54f ein Ausgangssignal erzeugt, so gibt das ODER-Gate 55 ein Befehlssignal an den Prozessor 33 zum Ungültigmachen des Alarmsignals aus, um das Alarmsignal ungültig zu machen. Beim Empfang des Alarmsignals von dem Sensordatenprozessor 18 gibt der Prozessor 33 üblicherweise dieses Signal an den Alarmsteuerabschnitt 16 aus, jedoch macht er während der Eingabe des Befehlssignals zum Ungültigmachen das Alarmsignal ungültig, und übermittelt das Alarmsignal nicht an den Alarmsteuerabschnitt 16. Wenn der Sensordatenprozessor 18 das Alarmsignal ausgibt, gibt daher der Alarmsteuerabschnitt 16 nicht den Alarm aus, wenn irgendeiner der Zustände, die in dem Zustandsauswahlabschnitt 47 ausgewählt und eingestellt wurden, in dem Zustandsbeurteilungsabschnitt 44 eingerichtet wurde. Die Anzahl der Zustände, die von dem Zustandsauswahlabschnitt 47 ausgewählt werden, kann eins oder mehr betragen. Auch die Anzahl der Zustände, die von dem Zustandsbeurteilungsabschnitt 44 beurteilt werden, kann eins oder mehrere betragen.
Es wird darauf hingewiesen, daß die zweidimensionale Laserschneidmaschine, die als Beispiel bei den genannten Ausführungsformen angegeben wurde, auch eine dreidimensionale Laserschneidmaschine sein kann, welche dieselben Wirkungen zeigt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, daß die Laserschneidmaschine, welche die Kopierfunktion aufweist, die als Beispiel bei dem voranstehend angegebenen Ausführungsformen genannt wurde, auch eine Laserschneidmaschine sein kann, welche keine Kopierfunktion aufweist oder verwendet, und identische Wirkungen zeigt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, daß der Entfernungssensor auf verschiedene Weisen ausgebildet sein kann, beispielsweise als Differentialtransformatortyp, oder als optischer Typ, oder ein Sensor sein kann, welcher keine Entfernung messen kann, sondern nur eine Berührung mit dem Werkstück feststellt und das Alarmsignal ausgibt, wobei die identischen Wirkungen erzielt werden.

Claims (20)

1. Laserschneidmaschine, gekennzeichnet durch einen Laseroszillator, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegeben Laserstrahl auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zum Messen einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, eine Alarmsignalausgabeeinrichtung zur Beurteilung eines Übermaßes eines Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich hinaus als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, und einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfang des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, wobei die Laserschneidmaschine aufweist:
eine Durchdringungs-Überprüfungseinrichtung zur Überprüfung, daß die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang ausführt; und
eine Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
2. Laserschneidverfahren unter Verwendung einer Laserschneidmaschine zum Schneiden eines Werkstücks gleichzeitig mit einer Messung einer Entfernung zwischen einem Schneidkopf und einem Werkstück, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • (1) ermitteln, ob sich die Laserschneidmaschine in einem Durchdringungsmodus befindet;
  • (2) wenn sich die Laserschneidmaschine in dem Durchdringungsmodus befindet, Ungültigmachen eines Alarmsignals, um die Anzeige eines Alarms zu verhindern und das Schneiden fortzusetzen; und
  • (3) wenn die Laserschneidmaschine keinen Durchdringungsvorgang durchführt, anzeigen des Alarmsignals und anhalten des Schneidvorgangs.
3. Laserschneidmaschine, gekennzeichnet durch einen Laseroszillator, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahls auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung eines Übermaßes eines Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich hinaus als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, und einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfang des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, wobei die Laserschneidmaschine aufweist:
eine Blocküberprüfungseinrichtung zum Überprüfen, daß sich die numerisch gesteuerte Laserschneidmaschine in einem ersten Bewegungsbefehlsblock eines NC-Programms nach Beendigung eines Durchdringungsvorgangs bewegt;
einen Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt zur Beurteilung, ob ein momentaner Schneidpunkt in einer vorbestimmten Entfernung von einem bestimmten Punkt auf dem Werkstück liegt; und
eine Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
4. Laserschneidverfahren unter Verwendung einer Laserschneidmaschine zum Schneiden eines Werkstücks gleichzeitig mit einer Messung einer Entfernung zwischen einem Schneidkopf und einem Werkstück, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • (1) ermitteln, ob sich die Laserschneidmaschine in einem ersten Bewegungsbefehlsblock eines NC-Programms nach einer Beendigung eines Durchdringungsvorgangs bewegt;
  • (2) wenn sich die Laserschneidmaschine in dem ersten Bewegungsbefehlsblock nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs bewegt, beurteilen, ob eine Wegstrecke von einem Durchdringungspunkt zu einem momentanen Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung liegt;
  • (3) wenn die Wegstrecke innerhalb der vorbestimmten Entfernung liegt, ungültig machen eines Alarmsignals, um die Anzeige eines Alarms zu verhindern und einen Schneidvorgang fortzusetzen; und
  • (4) wenn die Wegstrecke die vorbestimmte Entfernung überschritten hat, oder wenn der momentane Schneidpunkt nicht in dem ersten Bewegungsbefehlsblock nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs liegt, anzeigen des Alarmsignals und anhalten des Schneidvorgangs.
5. Laserschneidmaschine, gekennzeichnet durch einen Laseroszillator, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahls auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung eines Übermaßes eines Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich hinaus als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, und einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfangen des Alarmsignals von dem Alarmsignalausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, wobei die Laserschneidmaschine aufweist:
eine Stop-Überprüfungseinrichtung zum Überprüfen, daß sich die Laserschneidmaschine in einem Programmblock eines NC-Programms befindet, der keinen Bewegungsbefehl aufweist; und
eine Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
6. Laserschneidverfahren unter Verwendung einer Laserschneidmaschine zum Schneiden eines Werkstücks gleichzeitig mit einer Messung einer Entfernung zwischen einem Schneidkopf und dem Werkstück, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • (1) überprüfen, ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms befindet, welcher keine Bewegung aufweist;
  • (2) wenn sich die Laserschneidmaschine in dem keine Bewegung aufweisenden Befehlsblock befindet, ungültig machen eines Alarmsignals, um die Anzeige eines Alarms zu verhindern und einen Schneidvorgang fortzusetzen; und
  • (3) wenn sich die Laserschneidmaschine nicht in dem keine Bewegung aufweisenden Befehlsblock befindet, anzeigen des Alarmsignals und anhalten des Schneidvorgangs.
7. Laserschneidmaschine, gekennzeichnet durch einen Laseroszillator, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahl auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung eines Übermaßes eines Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich hinaus als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, und einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfangen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, wobei die Laserschneidmaschine aufweist:
eine Durchdringungs-Überprüfungseinrichtung zur Überprüfung, daß die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang durchführt;
eine Block-Überprüfungseinrichtung zur Überprüfung, daß sich die Laserschneidmaschine in einem ersten Bewegungsbefehlsblock eines NC-Programms nach einer Beendigung eines Durchdringungsvorgangs bewegt;
einen Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt zur Beurteilung, ob sich ein momentaner Schneidpunkt um eine vorbestimmte Entfernung gegenüber einem bestimmten Punkt auf dem Werkstück bewegt hat; und
eine Einrichtung zum Ungültigmachen des Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
8. Laserschneidverfahren unter Verwendung einer Laserschneidmaschine zum Schneiden eines Werkstücks gleichzeitig mit einer Messung einer Entfernung zwischen einem Schneidkopf und dem Werkstück, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • (1) Überprüfung, ob die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang ausführt;
  • (2) falls die Laserschneidmaschine keinen Durchdringungsvorgang ausführt, überprüfen, ob sich die Maschine in einem ersten Bewegungsbefehlsblock eines NC-Programms nach einer Beendigung eines Durchdringungsvorgangs befindet;
  • (3) falls sich die Laserschneidmaschine in dem ersten Bewegungsbefehlsblock nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs befindet, beurteilen, ob eine Wegstrecke von einem Durchdringungspunkt zu einem momentanen Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung liegt;
  • (4) wenn die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang durchführt, oder sich in dem ersten Bewegungsbefehlsblock nach der Beendigung eines Durchdringungsvorgangs bewegt, und die Wegstrecke innerhalb der vorbestimmten Entfernung liegt, ungültig machen eines Alarmsignals, um die Anzeige eines Alarms zu verhindern und den Schneidvorgang fortzusetzen; und
  • (5) wenn die Laserschneidmaschine keinen Durchdringungsvorgang ausführt und sich in dem ersten Bewegungsblock nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs bewegt, und die Wegstrecke die vorbestimmte Entfernung überschritten hat, oder der momentane Schneidpunkt nicht in dem ersten Bewegungsbefehlsblock nach der Beendigung des Durchdringungsvorgangs liegt, anzeigen eines Alarmsignals und anhalten des Schneidvorgangs.
9. Laserschneidmaschine, gekennzeichnet durch einen Laseroszillator, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahls auf ein Werkstück, eine Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung eines Übermaßes eines Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich hinaus als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, und einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfangen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, wobei die Laserschneidmaschine aufweist:
eine Block-Überprüfungseinrichtung zur Überprüfung, daß sich die Laserschneidmaschine in einem Bewegungsbefehlsblock eines NC-Programms unmittelbar vor der Beendigung eines Schneidvorganges bewegt;
einen Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt zur Beurteilung, ob ein momentaner Schneidpunkt sich innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem bestimmten Punkt auf dem Werkstück bewegt; und
eine Einrichtung zum Ungültigmachen eines Alarmsignals zum Ungültigmachen des Alarmsignals.
10. Laserschneidverfahren unter Verwendung einer Laserschneidmaschine zum Schneiden eines Werkstücks gleichzeitig mit einer Messung einer Entfernung zwischen einem Schneidkopf und einem Werkstück, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • (1) überprüfen, ob sich die Laserschneidmaschine in einem Bewegungsbefehlsblock eines NC-Programms unmittelbar vor einer Beendigung eines Schneidvorganges bewegt;
  • (2) wenn sich die Laserschneidmaschine in dem Bewegungsbefehlsblock unmittelbar vor der Beendigung des Schneidvorganges bewegt, beurteilen, ob eine Wegstrecke von einem Schneidvorgangsbeendigungspunkt zu einem momentanen Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung liegt;
  • (3) wenn die Wegstrecke nicht größer ist als die vorbestimmte Entfernung, ungültig machen eines Alarmsignals, um die Anzeige des Alarmsignals zu verhindern und den Schneidvorgang fortzusetzen; und
  • (4) wenn die Wegstrecke die vorbestimmte Entfernung überschritten hat, oder wenn der momentane Schneidpunkt nicht in dem Bewegungsbefehlsblock unmittelbar vor der Beendigung des Schneidvorgangs liegt, anzeigen des Alarmsignals und anhalten des Schneidvorgangs.
11. Laserschneidmaschine, gekennzeichnet durch einen Laseroszillator, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahls auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung eines Übermaßes eines Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich hinaus als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, und einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfang des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, wobei die Laserschneidmaschine aufweist:
eine Vor-Block-Überprüfungseinrichtung zur Überprüfung, daß sich die Laserschneidmaschine in einem Bewegungsbefehlsblock eines NC-Programms unmittelbar vor einer Beendigung eines Schneidvorgangs bewegt;
eine Nach-Block-Überprüfungseinrichtung zur Überprüfung, daß sich die Laserschneidmaschine in einem Bewegungsblock unmittelbar nach der Beendigung eines Schneidvorgangs bewegt;
einen Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt zur Beurteilung, ob ein momentaner Schneidpunkt sich innerhalb einer vorbestimmten Entfernung gegenüber einem bestimmten Punkt auf dem Werkstück bewegt oder nicht; und
eine Einrichtung zum Ungültigmachen eines Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
12. Laserschneidverfahren unter Verwendung einer Laserschneidmaschine zum Schneiden eines Werkstückes gleichzeitig mit einer Messung einer Entfernung zwischen einem Schneidkopf und dem Werkstück, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • (1) überprüfen, ob sich die Laserschneidmaschine in einem Bewegungsbefehlsblock eines NC-Programms unmittelbar vor einer Beendigung eines Schneidvorgangs bewegt;
  • (2) wenn sich die Laserschneidmaschine in dem Bewegungsbefehlsblock unmittelbar vor der Beendigung des Schneidvorgangs bewegt, beurteilen, ob eine Wegstrecke von einem Schneidvorgangs-Beendigungspunkt bis zu einem momentanen Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung liegt;
  • (3) wenn sich die Laserschneidmaschine nicht in dem Bewegungsbefehlsblock unmittelbar vor der Beendigung des Schneidvorgangs bewegt, weiterhin beurteilen, ob sich die Maschine in einem Bewegungsbefehlsblock unmittelbar nach der Beendigung des Schneidvorgangs bewegt;
  • (4) wenn sich die Laserschneidmaschine in dem Bewegungsbefehlsblock unmittelbar nach der Beendigung des Schneidvorgangs bewegt, beurteilen, ob die Wegstrecke von dem Schneidvorgangs-Beendigungspunkt bis zum momentanen Schneidpunkt innerhalb der vorbestimmten Entfernung liegt;
  • (5) wenn die Wegstrecke in dem Bewegungsbefehlsblock unmittelbar vor der Beendigung des Schneidvorgangs nicht größer als die vorbestimmte Entfernung ist, oder die Wegstrecke in dem Block unmittelbar nach der Beendigung des Schneidvorgangs nicht größer als die vorbestimmte Entfernung ist, ungültig machen eines Alarmsignals, um die Anzeige eines Alarms zu verhindern und den Schneidvorgang fortzusetzen; und
  • (6) wenn die Wegstrecke die vorbestimmte Entfernung überschritten hat, oder wenn der momentane Schneidpunkt nicht in dem Bewegungsbefehlsblock unmittelbar vor oder hinter der Beendigung des Schneidvorgangs liegt, anzeigen des Alarmsignals und anhalten des Schneidvorgangs.
13. Laserschneidmaschine, gekennzeichnet durch einen Laseroszillator, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator ausgegebenen Laserstrahls auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung eines Übermaßes eines Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich hinaus als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, und einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfang des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, wobei die Laserschneidmaschine aufweist:
eine Block-Überprüfungseinrichtung zur Überprüfung, daß sich die Laserschneidmaschine in einem vorher festgelegten Bewegungsbefehl eines NC-Programmblockes bewegt;
einen Entfernungszustandsbeurteilungsabschnitt zur Beurteilung, ob ein momentaner Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Endpunkt des Bewegungsblockes liegt; und
eine Einrichtung zum Ungültigmachen eines Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen.
14. Laserschneidverfahren unter Verwendung einer Laserschneidmaschine zum Schneiden eines Werkstückes gleichzeitig mit einer Messung einer Entfernung zwischen einem Schneidkopf und einem Werkstück, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • (1) überprüfen, ob sich die Laserschneidmaschine in einem vorher festgelegten Bewegungsbefehlsblock eines NC-Programms bewegt;
  • (2) wenn sich die Laserschneidmaschine in dem Bewegungsblock bewegt, beurteilen, ob eine Wegstrecke von einem Schneidendepunkt bis zu einem momentanen Schneidpunkt innerhalb einer vorbestimmten Entfernung liegt;
  • (3) wenn die Wegstrecke nicht größer als die vorbestimmte Entfernung ist, ungültig machen eines Alarmsignals, um die Anzeige eines Alarms zu verhindern und den Schneidvorgang fortzusetzen; und
  • (4) wenn die Wegstrecke die vorbestimmte Entfernung überschritten hat, oder wenn der momentane Schneidpunkt nicht in dem vorher festgelegten Bewegungsbefehlsblock liegt, anzeigen des Alarmsignals und anhalten des Schneidvorgangs.
15. Laserschneidmaschine, gekennzeichnet durch einen Laseroszillator, ein optisches Kondensorsystem zum Richten eines von dem Laseroszillator aus gegebenen Laserstrahls auf ein Werkstück, einen Schneidkopf, um in diesem das optische Kondensorsystem zu haltern, eine Entfernungsmeßeinrichtung zur Messung einer Entfernung zwischen dem Schneidkopf und dem Werkstück, einen Alarmsignal-Ausgabeabschnitt zur Beurteilung eines Übermaßes eines Ausgangssignals der Entfernungsmeßeinrichtung über einen vorbestimmten Bereich hinaus als einen Alarmzustand und zur Bereitstellung eines Alarmsignals, einen Alarmanzeigeabschnitt zum Empfangen des Alarmsignals von dem Alarmsignal-Ausgabeabschnitt und zur Anzeige eines Alarms, und eine Einrichtung zum Ungültigmachen eines Alarmsignals, um das Alarmsignal ungültig zu machen, wobei die Laserschneidmaschine aufweist:
einen Zustandseinstellabschnitt zum Einstellen eines Zustands zum Ungültigmachen eines Alarmsignals, in welchem das Alarmsignal ungültig gemacht wird; und
einen Zustandsbeurteilungsabschnitt zum Vergleichen des Zustands zum Ungültigmachen des Alarmsignals, der durch den Zustandseinstellabschnitt eingestellt ist, mit einem Signal, welches sich entsprechend einem Schneidzustand ändert, um zu beurteilen, ob das Alarmsignal ungültig gemacht ist.
16. Laserschneidmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Zustandsbeurteilungsabschnitt einen Beurteilungsabschnitt aufweist, um zumindest einen der folgenden Zustände zu beurteilen:
  • (1) ob ein Werkstück in einer momentanen Position durchlöchert wird;
  • (2) ob die momentane Position in einem Befehlsblock eines NC-Programms unmittelbar nach einem Durchdringungsvorgang liegt, und sich innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Durchdringungspunkt befindet;
  • (3) ob die momentane Position in einem Befehlsblock eines NC-Programms liegt, welcher keine Bewegung aufweist;
  • (4) ob die momentane Position in einem Befehlsblock eines NC-Programms unmittelbar vor einem Ende eines Schneidvorgangs liegt, und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Schneidvorgangsendpunkt liegt;
  • (5) ob die momentane Position in einem Befehlsblock eines NC-Programms unmittelbar nach dem Ende des Schneidvorgangs und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von dem Endpunkt des Schneidvorgangs liegt; und
  • (6) ob die momentane Position in einem Befehlsblock eines NC-Programms liegt, der durch den Zustandseinstellabschnitt voreingestellt ist, und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Endpunkt des voreingestellten Befehlsblocks liegt.
17. Laserschneidmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Zustandseinstellabschnitt einen Einstellabschnitt aufweist, um als den Zustand zum Ungültigmachen des Alarmsignals irgendeine Kombination folgender Zustände einzustellen:
  • (1) ob die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang ausführt;
  • (2) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms unmittelbar nach einem Durchdringungsvorgang und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Durchdringungspunkt befindet;
  • (3) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms ohne Bewegung befindet;
  • (4) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms unmittelbar vor einem Ende eines Schneidvorgangs und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Endpunkt eines Schneidvorgangs befindet;
  • (5) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms unmittelbar nach einem Ende eines Schneidvorgangs und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Endpunkt eines Schneidvorgangs befindet; und
  • (6) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms befindet, der durch den Zustandseinstellabschnitt voreingestellt ist, und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Endpunkt des voreingestellten Blockes liegt.
18. Laserschneidmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Zustandseinstellabschnitt einen Einstellabschnitt aufweist, um als den Zustand zum Ungültigmachen des Alarmsignals zumindest einen der folgenden Zustände einzustellen:
  • (1) ob die Laserschneidmaschine einen Durchdringungsvorgang ausführt;
  • (2) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms unmittelbar nach einem Durchdringungsvorgang und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Durchdringungspunkt befindet;
  • (3) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms ohne Bewegung befindet;
  • (4) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms unmittelbar vor einem Ende eines Schneidvorgangs und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Endpunkt eines Schneidvorgangs befindet;
  • (5) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms unmittelbar nach dem Ende eines Schneidvorgangs und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Endpunkt eines Schneidvorgangs befindet; und
  • (6) ob sich die Laserschneidmaschine in einem Befehlsblock eines NC-Programms befindet, der durch den Zustandseinstellabschnitt voreingestellt ist, und innerhalb einer vorbestimmten Entfernung von einem Endpunkt des voreingestellten Befehlsblockes liegt.
19. Laserschneidmaschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Zustandseinstellabschnitt einen Entfernungseinstellabschnitt zum Einstellen von vier unterschiedlichen voreingestellten Entfernungen aufweist.
20. Laserschneidmaschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Zustandseinstellabschnitt einen Entfernungseinstellabschnitt zur Einstellung von vier unterschiedlichen voreingestellten Entfernungen aufweist.
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