DE4402081A1 - Chromatographische Trennsäule, deren Innenaufbau, und chromatographisches Trennverfahren - Google Patents
Chromatographische Trennsäule, deren Innenaufbau, und chromatographisches TrennverfahrenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine chromatographische
Trennsäule, die mit Innenaufbauten versehen ist, welche den
Wirkungsgrad der Säule und das Trennergebnis verbessern.
Derartige Innenaufbauten, welche die Erfindung ebenfalls
betrifft, sind besonders geeignet für den Einsatz in großen
Säulen, in welchen der Durchmesser etwa 1,5 m übersteigt und
die Höhe des Füllmaterials in der Säule mehrere Meter
überschreitet. Weiterhin betrifft die Erfindung ein
chromatographisches Trennverfahren unter Verwendung einer
derartigen Säule.
Werden chromatographische Trennverfahren in industriellem
Maßstab in großen Trennsäulen eingesetzt, so treten
verschiedene Schwierigkeiten auf. Wird die Säule mit einer
Aufschlämmung von Füllmaterial gefüllt, und konnte sich das
Füllmaterial absetzten, so ist die Füllung ausgeglichen, und
ihre Oberfläche nimmt eine bestimmte Höhe ein. Wird daraufhin
ein Extraktionsmittel durch das Füllmaterial befördert, so
sinkt die Oberfläche des Füllmaterials am Anfang stark über
einige Stunden ab, und dann sinkt während der Verarbeitung
des zu trennenden Materials die Oberfläche des Füllmaterials
über einige wenige Tage weiter ab. Die Druckdifferenz über
der Höhe des Füllbettes nimmt zu Beginn des Verfahrens stark
zu, und daraufhin verlangsamt sich der Anstieg. Wird das
Verfahren über mehrere Tage auf solche Weise durchgeführt,
daß Wasser und zu trennendes Material abwechselnd durch das
Füllmaterial befördert werden, so nimmt die
Trockensubstanzkonzentration der Produktfraktionen ab, und
ihre Reinheit verringert sich; gleichzeitig nimmt die
Trennkapazität der Säule ab. Da das Trennergebnis und die
Säulenkapazität nicht mehr ausreichend sind, muß die
Verarbeitung unterbrochen werden, und eine erneute Packung
des Füllmaterials durchgeführt werden. Das Füllmaterial wird
rückgespült, wobei Leitungswasser durch das Material vom
Boden nach oben unter hoher Geschwindigkeit hindurchbefördert
wird. Dann wird das Füllmaterialbett ausgedehnt und
fluidisiert. Daraufhin läßt man das Füllmaterial sich
absetzen, und daraufhin kann der Trennvorgang erneut begonnen
werden.
Die Verdichtung des Füllmaterials während des Trennvorgangs
ist schädlich, da sie dazu führt, daß die Trennkapazität
verringert wird. Die ungleichmäßige Verdichtung des
Füllmaterials ist in der Hinsicht schädlich, daß eine
Kanalisierung des Flüssigkeitsflusses hervorgerufen wird. In
diesem Fall bleibt das Konzentrationsprofil des
abzutrennenden Materials im Querschnitt der Säule, mit
anderen Worten die Fronten, nicht gleichförmig, und das
Trennergebnis wird beeinträchtigt. Dies zeigt sich in der
Tatsache, daß die Extraktionsdiagramme für die
unterschiedlichen Komponenten, die im Idealfall relativ
steile Gaußkurven sind, verflacht werden und vollständig
unregelmäßig werden können.
Die voranstehenden Schwierigkeiten erhöhen sich, wenn der
Säulendurchmesser und die Betthöhe ansteigen. Die schädliche
Wirkung der Durchmessererhöhung zeigt sich selbst bei
verhältnismäßig kleinen Säulen; beispielsweise ist in einer
chromatographischen Säule mit einem Durchmesser von etwa
25 cm die Verdichtung wesentlich langsamer als in einer Säule
mit einem Durchmesser von 1 m. Dieselbe Wirkung hält an, wenn
der Durchmesser der Säule weiter erhöht wird, und die
Differenz zeigt sich deutlich bei der Trennung von Saccharose
und Betain aus Molasse in Säulen mit einem Durchmesser von
3,6 m beziehungsweise 2,76 m.
Es sind verschiedene Konstruktionen bekannt, die innerhalb
von Säulen vorgesehen werden können, durch welche Versuche
unternommen wurden, die voranstehenden Schwierigkeiten
abzumildern.
Wird die Säule mit Platten ausgerüstet, welche für den
Flüssigkeitsfluß durchlässig sind, jedoch das Füllmaterial
tragen, so kann das Füllmaterial in mehrere überlagerte
Schichten unterteilt werden, wodurch die Druckdifferenz über
die Gesamthöhe des Füllmaterials verringert wird.
Beispielsweise beschreibt das britische Patent Nr. 1 203 439
(Pharmacia Fine Chemicals AB) eine derartige Konstruktion zur
Verwendung in einer Gelfiltrationssäule, wobei das Füllbett
durch flüssigkeitspermeable Platten in mehrere gegenseitig
getrennte überlagerte Abschnitte unterteilt wird. Allerdings
wird in diesem Fall das Trennergebnis beeinträchtigt, und die
Füllung der Säule mit Füllmaterial, das Rückspülen des
Füllmaterials, und das Entfernen verbrauchten Füllmaterials
werden wesentlich beeinträchtigt. Eine Lösung derselben Art
ist in dem U.S.-Patent Nr. 3 539 505 beschrieben (Lauer, K.
und Stoeck, G.; übertragen an Boehringer Mannheim GmbH);
Diese Lösung soll angeblich eine Verbesserung des
Trennergebnisses ermöglichen. Wie in dieser Veröffentlichung
beschrieben ist, ist das Füllbett in der Längsrichtung der
Säule in Trennzonen unterteilt, zwischen denen
verhältnismäßig flache Mischzonen vorgesehen sind, die durch
Platten ausgebildet werden, die für den Flüssigkeitsfluß
durchlässig sind und kein Füllmaterial enthalten. In den
Mischzonen wird der Flüssigkeit eine Bewegung aufgezwungen,
die von der Axialrichtung der Säule abweicht. Verläßt die
Flüssigkeit eine derartige Mischzone, so ist ihre Front
tatsächlich gleichförmig. Allerdings korrigiert die Mischzone
nicht die Ungleichförmigkeit und das Ausflachen der Front,
welche in dem Bereich der vorherigen Trennzone entstanden
sind. Daher stellt auch diese Konstruktion kein ausreichend
gutes Trennergebnis zur Verfügung, und weist weiterhin den
Nachteil auf, daß die Füllung der Säule, deren Leerung und
eine Neupackung des Füllmaterials schwierig sind.
Weiterhin wurden Versuche unternommen, die Nachteile großer
Säulen mit Hilfe verschiedener Wände auszuschalten, die in
der Säule angeordnet sind und in Richtung der Vertikalachse
der Säule verlaufen. Diese Wände unterteilen die Säule in
mehrere parallele Abschnitte mit kleinerem Querschnitt, wobei
sich die Abschnitte kontinuierlich durch das Füllbett oder
durch beinahe das gesamte Bett erstrecken. Derartige
Konstruktionen sind in der europäischen veröffentlichten
Anmeldung Nr. 5708 (Röhm GmbH) beschrieben, wonach die Säule
durch mehrere konzentrische Zylinderwände in Abschnitte
unterteilt werden kann, der zentrale Abschnitt kreisförmig
ist, und die ihn umgebenden Abschnitte im Querschnitt
ringförmig sind. Bei einer anderen, in dieser
Veröffentlichung beschriebenen Konstruktion ist die Säule
durch vertikale Wände unterteilt, die miteinander einen
rechten Winkel bilden, und zwar in Abschnitte, die einen
rechteckigen Querschnitt aufweisen. Diese Konstruktionen sind
so ausgelegt, daß die oberen Enden der Wände unterhalb der
oberen Oberfläche des Füllmaterials bleiben, und dies führt
dazu, daß die obere Oberfläche des Füllmaterials im
wesentlichen gleichförmig und ausgeglichen verläuft. In der
Veröffentlichung wird behauptet, daß Konstruktionen dieser
Art die Verdichtung des Säulenfüllmaterials verringern.
Allerdings gibt es Schwierigkeiten bezüglich der Durchlaßrate
der Front. Infolge der unterschiedlichen Geometrien der
unterschiedlichen Abschnitte kann eine unterschiedliche
Verdichtung der Abschnitte auftreten, und daher ist das
kombinierte Produkt, welches von den unterschiedlichen
Abschnitten entfernt wird, inadequat.
Weiterhin beschreibt das U.S.-Patent Nr. 5 124 133 (Wilmer
Schoenrock) Säulen, in welchen Konstruktionen vorgesehen
sind, die durch Platten gebildet werden, die sich vertikal
kontinuierlich durch das Füllbett erstrecken. Von diesen
Konstruktionen wird behauptet, daß sie eine Vergleichmäßigung
des Flusses dadurch bewirken, daß sie einen Fluß in
Querrichtung verhindern, so daß ein gleichförmiges Flußprofil
erzeugt wird. Die Platten können die Säule in
unterschiedliche Abschnitte unterteilen, so daß ein
zylindrischer Abschnitt im Zentrum der Säule zur Verfügung
gestellt wird, und der Raum zwischen dem Zylinder und der
Wand der Säule weiterhin in Abschnitte unterteilt ist,
mittels radial ausgerichteter Platten. Auch in diesem Fall
können allerdings die Durchlaßraten der Front in
unterschiedlichen Abschnitten unterschiedlich sein, und daher
kann sich ein schlechtes Trennergebnis ergeben. Weiterhin
beschreibt diese Veröffentlichung eine Konstruktion, bei
welcher zwei Reihen vertikaler Platten, die sich durch die
gesamte Höhe des Füllbettes erstrecken, in der Säule
angeordnet sind. Eine dieser Reihen ist radial und
äquidistant an einem vertikalen Pfosten befestigt, der im
Zentrum der Säule vorgesehen ist, und die Platten der anderen
Reihe sind an der Wand der Säule befestigt und erstrecken
sich in Radialrichtung der Säule zwischen den Platten der
ersten Reihe nach innen. Die Breite der Platten in jeder
Reihe ist etwas größer als die halbe Entfernung zwischen den
vertikalen Pfosten und der Säulenwand. Da diese Konstruktion
relativ lange, ungehalterte Plattenkanten innerhalb des
Füllmaterials aufweist, und das Füllmaterial sehr große
lokale Druckunterschiede zeigen kann, müssen derartige
Konstruktionen verhältnismäßig schwer sein, damit die Platten
gerade bleiben. Die Anordnung einer derartigen Konstruktion
in einer großen Säule ist aus diesem Grunde schwierig.
Das U.S.-Patent Nr. 3 298 527 beschreibt eine
chromatographische Trennsäule, die mit mehreren Rippenteilen
versehen ist, die auf der Innenwand der Säule angebracht sind
und sich durch diese nach innen und in Längsrichtung
erstrecken. Die Säule, die in diesem Patent beschrieben ist,
kann ebenfalls aus identischen Segmenten bestehen, deren
Enden aneinander anstoßen, wobei jedes Segment derartige
Rippenteile aufweist und in Bezug auf die Segmente neben ihm
gedreht ist, so daß die Rippen in zwei benachbarten Segmenten
nicht bezüglich des Winkels ausgerichtet sind. Würde eine
derartige Säule zum Einsatz in industriellen Trennverfahren
heraufskaliert, so würden dieselben Schwierigkeiten
auftreten, wie sie voranstehend im Zusammenhang mit der
Konstruktion nach dem U.S.-Patent Nr. 5 124 133 beschrieben
wurden.
Es hat sich nunmehr herausgestellt, daß die Kapazität und das
Trennergebnis großer Trennsäulen dadurch wesentlich
verbessert werden können, daß in der Säule ein Innenaufbau
angeordnet wird, der sich von vorbekannten Aufbauten
unterscheidet. Dieser Innenaufbau ist leicht, selbsttragend
und einfach in der Säule zu installieren. Daher betrifft die
vorliegende Erfindung eine Trennsäule, welche sich dadurch
auszeichnet, daß ihr Füllmaterialraum in der Vertikalrichtung
zumindest zwei Zonen aufweist, zwischen denen keine
Einrichtung vorhanden ist, die einen Vertikalfluß behindern
könnte, und die durch im wesentlichen vertikal verlaufende
Wände in getrennte Einschnitte unterteilt sind, wobei die
Abmessungen der Zonen so gewählt sind, daß die Oberkante der
Wände in der obersten Zone unterhalb der oberen Oberfläche
des Säulenfüllmaterials unter Betriebsbedingungen der Säule
liegt.
Die Wände zweier überlagerter Zonen sind so ausgebildet, daß
sie gegeneinander versetzt sind.
Die Wände bilden in jeder Zone eine Zellenstruktur. Es ist
wesentlich, daß die Wände in der Struktur keine Winkel
miteinander bilden, die wesentlich kleiner als 90° sind, und
auch nicht mit der Säulenwand, da in derartigen Ecken die
Verdichtung des Füllmaterials und der Flüssigkeitsfluß von
der Verdichtung und dem Flüssigkeitsfluß verschieden sein
könnten, die in den anderen Bereichen des Abschnitts
vorherrschen, und daher das Trennergebnis beeinträchtigt
werden könnte.
Vorzugsweise bilden die Wände in jeder Zone eine
Zellenstruktur, bei welcher die Wände miteinander in einem
Winkel von 120° vereinigt sind, und mit der Säulenwand in der
Radialrichtung der Säule. Bei einem derartigen, bevorzugten
Aufbau weist jede Zone daher zumindest einen Abschnitt auf,
der einen Querschnitt eines im wesentlichen gleichseitigen
Sechsecks aufweist. In diesem Fall sind die Zellenstrukturen
zweier überlagerter Zonen so angeordnet, daß die geraden
Linien, an welchen die Wände einer bestimmten Zone aneinander
anstoßen, in der Mitte der Abschnitte der folgenden Zone
liegen.
Die erfindungsgemäße Struktur ist besonders geeignet zum
Einsatz in Säulen, die einen Durchmesser von 1 bis 5 m
aufweisen, vorzugsweise von 2 bis 4 m. Die vereinigte Höhe
der Zonen beträgt vorzugsweise etwa 70 bis 90% der Höhe des
Füllbettes in der Säule, und jede Zone kann eine Höhe von 0,5
bis 3 m aufweisen, vorzugsweise von 1 bis 2 m. Geeignete
Durchmesser für die Abschnitte hängen selbstverständlich vom
Durchmesser der Säule ab, und betragen vorzugsweise etwa 0,25
bis etwa 1,5 m, besonders bevorzugt etwa 0,5 bis etwa 1 m.
Aufeinanderfolgende Zonen können einander berühren, oder es
können dazwischen Räume ohne Wandstrukturen vorgesehen sein.
Allerdings muß ein derartiger Raum ohne Wandstrukturen
verhältnismäßig niedrig sein, bezogen auf die Höhe der Zone,
und höchstens etwa 10% der Höhe der Zone betragen.
Aufgrund des voranstehend beschriebenen Innenaufbaus wird das
Füllmaterial (stationäre Phase) nicht gleichförmig
verdichtet, und die Packung der Säule bleibt im wesentlichen
gleichförmig an unterschiedlichen Punkten der Säule. Der
Innenaufbau hält das Füllmaterial homogen über einen längeren
Zeitraum nach dem Rückspülen, und die Verdichtung ist nicht
so stark wie ohne diesen Innenaufbau.
Daher betrifft die Erfindung ebenfalls einen Innenaufbau, der
in einer Trennsäule angeordnet werden soll, und die
Verdichtung des Füllmaterials verringert und/oder ausgleicht,
und sich dadurch auszeichnet, daß er zumindest zwei Zonen in
dem Füllmaterialraum der Säule in der Vertikalrichtung
bildet, zwischen denen keine Einrichtung vorhanden ist,
welche den Fluß in Vertikalrichtung behindern könnte, und
welche durch im wesentlichen vertikal verlaufende Wände in
getrennte Abschnitte unterteilt sind, wobei die Abmessungen
der Zonen so gewählt sind, daß die Oberkante der Wände in der
obersten Zonen unterhalb der oberen Oberfläche des
Säulenfüllmaterials unter Betriebsbedingungen der Säule
liegt. Die Wände zweier überlagerter Zonen sind so
angeordnet, daß sie gegeneinander versetzt sind.
Weiterhin betrifft die Erfindung ein chromatographisches
Verfahren zum Trennen gelöster Bestandteile in einer Lösung.
Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß die Lösung
alternierend mit einem Extraktionsmittel gleichmäßig über die
obere Oberfläche des Füllmaterials in einer Trennsäule
zugeführt wird, die mit den voranstehend beschriebenen
Innenaufbauten versehen ist, und mit einem für die Trennung
geeigneten Füllmaterial gepackt ist, wobei die Lösung durch
das Füllmaterialbett befördert wird, und die Fraktionen,
welche die gewünschten Produkte enthalten, aus dem
Flüssigkeitsfluß gesammelt werden, der durch das Füllmaterial
hindurchgegangen ist.
Die Säule und das Verfahren gemäß der Erfindung wurden
erfolgreich bei der Trennung von Saccharose und Betain aus
Rübensirup (Molasse) in einer Säule mit einem Durchmesser von
3,6 m eingesetzt, wobei eine Betthöhe von 6 m für das
Trennharz verwendet wurde. Wenn in der Säule ein Innenaufbau
gemäß der Erfindung angebracht wurde, verbesserte sich das
Trennergebnis deutlich, verglichen mit dem Ergebnis, das man
mit derselben Säule ohne die Innenaufbauten enthielt. In
diesem Zusammenhang wurde die Kapazität der Säule mit der
Kapazität einer kleineren Säule (Durchmesser 2,76 m) ohne
Innenaufbauten verglichen. Ohne die Innenaufbauten war das
Betriebsergebnis der großen Trennsäule schlechter als jenes
der kleinen Säule. Die Innenaufbauten ermöglichten es der
größeren Säule, im wesentlichen bei derselben Zufuhrkapazität
zu arbeiten wie die kleinere Säule. Die Zufuhrkapazität in
diesem Zusammenhang bedeutet die Zufuhrmenge an
Trockensubstanz in einer Zeiteinheit pro Volumeneinheit von
Füllmaterial (kg ds/(hm3)).
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus
welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch die Achse einer Säule;
Fig. 2 Querschnitte der Säule von Fig. 1 in Ebenen A-A,
A′-A′ und A′′-A′′;
Fig. 3 Querschnitte der Säule von Fig. 1 in Ebenen B-B
und B′-B′;
Fig. 4 einen Querschnitt einer denkbaren,
unterschiedlichen Zellenstruktur;
Fig. 5 einen Längsschnitt durch die Achse einer
andersartigen Säule;
Fig. 6 einen Querschnitt der Säule von Fig. 5 in der
Ebene C-C;
Fig. 7 Querschnitte der Säule von Fig. 5 in Ebenen D-D
und D′-D′; und
Fig. 8 einen Querschnitt der Säule von Fig. 5 in einer
Ebene E-E.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform der
Erfindung umfaßt der Füllmaterialraum 2 in der Säule 1 fünf
Zonen 3, 3′. Die erste, dritte und fünfte Zone und die zweite
und vierte Zone weisen aufeinanderfolgend jeweils gleiche
Geometrien auf. Bei dieser Ausführungsform weisen die Zonen
3, 3′ eine gleiche Höhe auf, und dazwischen ist ein Raum 8
vorgesehen, der keine Wände 4 aufweist und eine Höhe von etwa
5% der Höhe der Zone. Die Zellenstrukturen zweier
überlagerter Zonen 3, 3′ sind so angeordnet, daß die geraden
Linien 6, an welchen die Wände 4 einer bestimmten Zone
zusammenlaufen, in der Mitte 7 des Abschnitts 5 der nächsten
Zone liegen.
Die in Fig. 5 gezeigte Ausführungsform der Erfindung
unterscheidet sich von jener in Fig. 1 in Bezug auf die
Querschnitte unterschiedlicher Zonen, und zusätzlich darin,
daß sie vier Zonen 3, 3′ und 3′′ aufweist. Die erste und
dritte Zone vom Boden aus weisen gleiche Geometrie auf, und
die zweite und vierte Zone unterscheiden sich in ihrer
Geometrie, sowohl untereinander als auch von jener der ersten
und dritten Zone. Die in den Fig. 5 bis 8 gezeigten
Innenaufbauten sind beispielsweise geeignet für Säulen mit
einem Durchmesser von etwa 3,9 m.
Die in den unterschiedlichen Zonen vorhandenen Wände sind
fest aneinander und an der Säulenwand befestigt,
beispielsweise durch Schweißen. Die Wände können
beispielsweise aus Metallblech von 2 mm bestehen. Zur
Vermeidung möglicher übermäßiger mechanischer Spannungen
können Anordnungen in den Wandplatten eingesetzt werden, die
den Blechen Nachgiebigkeit verleihen, beispielsweise
faltenbalgartige Anordnungen.
Oberhalb und unterhalb des Füllmaterialraums weist die Säule
bekannte Anordnungen auf, die zur Durchführung des
Trennvorgangs erforderlich sind. Derartige Anordnungen wurden
beispielsweise in der britischen Patentschrift Nr. 1 403 382
und in dem U.S.-Patent Nr. 4 604 199 beschrieben.
Die Erfindung und die hiermit erzielbaren Vorteile werden
nachstehend im einzelnen anhand von Beispielen erläutert,
welche die Erfindung nicht einschränken sollen. Die Beispiele
A und C sind Bezugsbeispiele, und die bei diesen Beispielen
eingesetzten Säulen enthielten nicht die Innenaufbauten gemäß
der Erfindung.
In sämtlichen Beispielen wurden Saccharose und Betain von
Rübensirup getrennt. Um Zahlen zu nennen wurde 88,0%
Trockensubstanz als die Reinheit für die Saccharosefraktion
gewählt, 22,0% als Saccharosegehalt der übrigbleibenden
Fraktion, und für die Betainfraktion wurde eine
Betainreinheit von 45,0% gewählt.
Fig. 9 zeigt die in den Beispielen für Saccharose erhaltenen
Eluierungsdiagramme.
Die bei den Beispielen erhaltenen Trennergebnisse wurden auch
durch Ermittlung der nachstehenden rechnerischen Größen
bewertet: Anzahl theoretischer Platten, und Höhe einer
theoretischen Transfereinheit. Diese Größen wurden durch die
nachstehend angegebene, bekannte mathematische Formel
bestimmt:
N = 16 (V/W)2
und
HETP = L/N
wobei:
N = Anzahl theoretischer Platten V = Eluierungsvolumen (Liter) eines Peaks im Trenndiagramm
W = Fußbreite des Peaks (Liter)
HETP = Höhe theoretischer Transfereinheit (mm)
L = Höhe des Harzbettes.
N = Anzahl theoretischer Platten V = Eluierungsvolumen (Liter) eines Peaks im Trenndiagramm
W = Fußbreite des Peaks (Liter)
HETP = Höhe theoretischer Transfereinheit (mm)
L = Höhe des Harzbettes.
Analysen der in den Beispielen verwendeten, zugeführten
Lösungen sind in Tabelle 1 gezeigt.
Das verwendete Füllmaterial war ein stark saures
Kationenaustauschharz mit der folgenden Harzzusammensetzung:
Fabrikat | |
Duolite | |
Kapazität | 1,58 äquival./1 |
Wasserrückhaltekapazität | 0,95 g H2O/g |
Mittlere Kügelchengröße | 0,47 mm |
Divenylbenzol-Kreuzvernetzungsgrad | 6,5% |
Die Testbedingungen waren wie folgt:
Betthöhe|6,0 m | |
Volumenfluß | 9,0 m3/h |
Temperatur | 80°C |
Zugeführtes Volumen | 4650 l |
Zugeführter Trockensubstanzgehalt | 36,9-37,8 Gewichtsprozent |
Zufuhrintervall | 160 Minuten |
Während des Trennvorgangs wurde eine bestimmte Menge
(zugeführtes Volumen) einer zugeführten Lösung über der
Oberfläche des Trennharzes in vorgegebenen Intervallen
zugeführt (Zufuhrintervallen); während der Intervalle
zwischen den Zuführungsvorgängen wurde Wasser als
Extraktionsmittel durch die Säule geleitet.
Vor dem Beginn des Tests 1 erfolgte ein Rückspülen des
Trennharzes in der Säule, worauf sich dieses verdichten
konnte. Die Zufuhrvorrichtung wurde auf die Oberfläche des
Trennharzes eingestellt, und es wurde mit dem Durchlauf
begonnen. Nachdem die Bearbeitung entsprechend dem Verfahren
einen Tag lang durchgeführt wurde, wurde die
Zufuhrvorrichtung so exakt wie möglich auf die Harzoberfläche
nachjustiert. Man ließ den Vorgang sich stabilisieren, und es
wurde eine erste Reihe von Proben der Trennung gesammelt, und
die Eluierungsdiagramme wurden geplottet.
Die Bearbeitung entsprechend dem in Test 1 begonnenen Verfahren
wurde unter denselben Parametern eine Woche lang
weitergeführt, worauf eine weitere Reihe von Proben genommen
und die Eluierungsdiagramme geplottet wurden. Im Test 2 wurde
die gewünschte Reinheit von 45% für die Betainfraktion nicht
erzielt, jedoch blieb die Reinheit auf dem Wert von 43,0%.
Beim Vergleich der Saccharose-Eluierungsdiagramme des Tests 1
und des Tests 2 in Fig. 9 sieht man, daß die Hinterflanke
des Peaks abgeflacht wurde, und sich der Fuß des Peaks
verbreitert hat.
Im Test 2 betrug die Anzahl erhaltener theoretischer Platten
N = 61, und HETP betrug 98 mm.
Nach dem im Beispiel A ausgeführten Test wurde das Trennharz
aus der Säule entfernt. Der Deckel der Säule wurde entfernt,
und Zellenaufbauten (Zellenstrukturen) gemäß Fig. 1, 2 und 3
wurden in der Säule angebracht, beginnend am Boden der Säule.
Jede zweite Säulenstruktur war gleich. Die Wände der
Zellenstrukturen bestanden aus Stahlblech von 2 mm, und sie
wurden auf solche Weise an die Säulenwand angeschweißt, daß
die Wände der Zellenstrukturen nicht ausgerichtet waren,
sondern versetzt. Die Höhe der Wände in der Zellenstruktur
betrug 1 m. Die unterste Zellenstruktur wurde in einer Höhe
von 0,5 m von der Bodenoberfläche des Füllharzbettes
angebracht, und der Abstand zwischen den Zellenstrukturen
betrug 50 mm.
Das Trennharz wurde zurück in die Trennsäule gepumpt und
rückgespült. Eine Bearbeitung mit denselben Parametern wie in
den Tests 1 und 2 wurde in der Säule begonnen. Das
Zufuhrintervall betrug 150 Minuten. Eine Reihe von Proben
wurde nach einer Woche nach Beginn entnommen. Auf der
Grundlage der Ergebnisse der Tests 2 und 3 wurde deutlich,
daß das Trennergebnis verbessert wurde, welches unter
Verwendung der Innenaufbauten erzielt wurde (vergleiche die
Eluierungsdiagramme in Fig. 9). Die Zusammensetzung der
zugeführten Lösungen in den Tests 2 und 3 war praktisch
gleich.
Im Test 4 betrug das zugeführte Volumen 4,8 m3. Die übrigen
Verfahrensparameter waren dieselben wie im Test 3. Vor der
Probenabnahme ließ man den Vorgang zwei Wochen lang sich
stabilisieren.
Die zugeführte Konzentration betrug 36,7 Gewichtsprozent. Die
Ausbeuten an Saccharose und Betain waren niedriger, und der
Kreislaufprozentsatz war höher als im Test 3.
Test 4 sorgte für eine deutliche Verbesserung der
Konzentration der Saccharosefraktion, welche sich von dem
Wert von 20,2 g/100 ml im Test 3 auf den Wert von
24,6 g/100 ml erhöhte. Ein Vergleich der Form des Saccharose-
Peaks im Test 4 mit der Form des Saccharose-Peaks im Test 2
(vgl. Fig. 9) macht deutlich, daß der Peak höher ist und
einen schmaleren Fuß aufweist, wenn die Säule einen
Innenaufbau aufweist.
Die Anzahl theoretischer Platten, die im Test 4 erhalten
wurde betrug N = 93, und HETP betrug 65 mm, woraus ebenfalls
deutlich wird, daß im Vergleich zum Test 2 die Trennung
verbessert war.
Das zugeführte Volumen betrug 4,65 m3, und das
Zufuhrintervall betrug 140 Minuten. Der Vorgang wurde ohne
Unterbrechung und ohne Rückspülen länger als einen Monat lang
durchgeführt, und daraufhin wurden Probenreihen entnommen.
Die Ausbeuten an Saccharose und Betain waren im Vergleich zum
Test 4 verbessert. Weiterhin erhöhte sich die Anzahl
theoretischer Platten von 93, dem im Test erhaltenen Wert,
auf 117 beim vorliegenden Test.
Der Test ergab die besten Ergebnisse bei einer Säule mit
einem Durchmesser von 3,6 m.
Die Harzzusammensetzung des Füllmaterials war wie folgt:
Fabrikat | |
Korela VO9 | |
Kapazität H⁺ | 1,39 äquiv./1 |
Wasserrückhaltekapazität (Na⁺) | 1,16 g H2O/g |
Mittlere Kügelchengröße (Na⁺) | 0,50 mm |
Divenylbenzol-Kreuzvernetzungsgrad | 5,5% |
Die Versuchsbedingungen waren wie folgt:
Betthöhe|6,0 m | |
Volumenfluß | 5,5 m3/h |
Temperatur | 80°C |
Zugeführtes Volumen | 3500 l |
Zugeführter Trockensubstanzgehalt | 37,0 Gewichtsprozent |
Zufuhrintervall | 130 Minuten |
Die Konzentration der Restfraktion betrug 7,4 g/100 ml mit
einer Saccharosereinheit von 22% Trockensubstanz.
Die Konzentration der Saccharosefraktion betrug 19,7 g/100 ml
mit einer Reinheit von 88,0%, und die Anzahl theoretischer
Platten betrug N = 113.
Die berechneten Vergleichsergebnisse der Tests 2, 5 und 6
sind in Tabelle 2 angegeben.
Die voranstehend angegebenen Ausbeuten für Saccharose und
Betain wurden auf der Grundlage der Trockensubstanz bestimmt,
welche von der Säule entfernt wurde. Kreislaufanteile sind in
der Ausbeute nicht enthalten. Die Ausbeuten wurden auf der
Grundlage folgender Gleichung berechnet:
Die ausgeführten Tests zeigen, daß das Trennergebnis einer
großmaßstäblichen chromatographischen Trennsäule dadurch
verbessert werden kann, daß in der Säule ein Innenaufbau
gemäß der Erfindung installiert wird. Infolge des
Innenaufbaus wurde die Trennkapazität der Säule deutlich
verbessert. Durch den Innenaufbau wurde ermöglicht, daß eine
Säule mit einem Durchmesser von 3,6 m bei einer
Zufuhrkapazität von 16,4 kg Trockensubstanz/(m3/h) arbeiten
konnte, also bei annähernd derselben Zufuhrkapazität wie eine
Säule mit einem Durchmesser von 2,76 m, welche eine
Zufuhrkapazität von 16,6 kg Trockensubstanz/(m3/h) aufwies.
Claims (27)
1. Chromatographische Trennsäule,
dadurch gekennzeichnet, daß
ihr Füllmaterialraum (2) in der Vertikalrichtung
zumindest zwei Zonen (3, 3′, 3′′) aufweist, zwischen
denen keine Einrichtung vorhanden ist, welche einen
Vertikalfluß behindern könnte, und welche durch im
wesentlichen vertikal verlaufende Wände (4) in getrennte
Abschnitte (5) unterteilt sind, wobei die Abmessungen
der Zonen (3, 3′, 3′′) so gewählt sind, daß die
Oberkante (4) in der obersten Zone unterhalb der oberen
Oberfläche des Säulenfüllmaterials im Betriebszustand
der Säule liegt.
2. Trennsäule nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wände (4) der überlagerten Zonen (3, 3′, 3′′) so
angeordnet sind, daß sie gegeneinander versetzt sind.
3. Trennsäule nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Winkel, die durch die Wände (4) untereinander und
mit der Säulenwand (1) gebildet werden, zumindest etwa
90° betragen.
4. Trennsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die in jeder Zone (3, 3′, 3′′) vorhandenen Wände (4)
eine Zellenstruktur bilden, in welcher die Wände (4)
ineinander in einem Winkel von 120° übergehen, und in
die Säulenwand (1) in Radialrichtung der Säule.
5. Trennsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Zellenstrukturen zweier überlagerter Zonen (3, 3′,
3′′) so angeordnet sind, daß die geraden Linien (6),
unter welchen die Wände (4) einer bestimmten Zone
ineinander übergehen, in der Mitte (7) der Abschnitte
(5) der nächsten Zone liegen.
6. Trennsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die vereinigte Höhe der Zonen (3, 3′, 3′′) etwa 70-90%
der Höhe des Füllmaterials in der Säule beträgt.
7. Trennsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
Räume (8) ohne Wandstrukturen zwischen den Zonen (3, 3′,
3′′) vorgesehen sind.
8. Trennsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
aufeinanderfolgende Zonen (3, 3′, 3′′) einander
berühren.
9. Trennsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Zonen (3, 3′, 3′′) Räume (8) ohne
Wandstrukturen vorgesehen sind, die jeweils eine Höhe
von höchstens etwa 10% der Höhe der Zonen (3, 3′, 3′′)
aufweisen.
10. Trennsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Durchmesser der Säule 1 bis 5 m beträgt,
vorzugsweise 2 bis 4 m.
11. Trennsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Durchmesser der Abschnitte 0,25 bis 1,5 m betragen,
vorzugsweise 0,5 bis 1 m.
12. Trennsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Höhe jeder Zone 0,5 bis 3 m beträgt, vorzugsweise 1
bis 2 m.
13. Innenaufbau zur Anordnung in einer chromatographischen
Trennsäule,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Innenaufbau zumindest zwei Zonen (3, 3′, 3′′) in dem
Füllmaterialraum (2) der Säule in der Vertikalrichtung
bildet, wobei zwischen den Zonen (3, 3′, 3′′) keine
Einrichtung vorhanden ist, welche einen Vertikalfluß
behindern könnte, und die Zonen durch im wesentlichen
vertikal verlaufende Wände (4) in getrennte Abschnitte
(5) unterteilt sind, wobei die Zonen (3, 3′, 3′′) solche
Abmessungen aufweisen, daß die Oberkante der Wände (4)
in der obersten Zone unterhalb der oberen Oberfläche des
Säulenfüllmaterials im Betriebszustand der Säule liegt.
14. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach
Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wände (4) zweier aufeinanderfolgender Zonen (3, 3′,
3′′) so angeordnet sind, daß sie gegeneinander versetzt
sind.
15. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach
Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Winkel, die durch die Wände (4) untereinander sowie
mit der Säulenwand (1) gebildet werden, zumindest etwa
90° betragen.
16. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach einem
der Ansprüche 13 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die in jeder Zone (3, 3′, 3′′) vorhandenen Wände (4)
eine Zellenstruktur bilden, in welcher die Wände (4)
ineinander in einem Winkel von 120° übergehen, und in
die Säulenwand (1) in der Radialrichtung der Säule.
17. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach einem
der Ansprüche 13 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Zellenstrukturen zweier überlagerter Zonen (3, 3′,
3′′) so angeordnet sind, daß die geraden Linien (6), in
welchen die Wände (4) einer bestimmten Zone ineinander
übergehen, in der Mitte (7) der Abschnitte (5) der
nächsten Zone liegen.
18. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach einem
der Ansprüche 13 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
die vereinigte Höhe der Zonen (3, 3′, 3′′) etwa 70-90%
der Höhe des Füllmaterials in der Säule beträgt.
19. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach einem
der Ansprüche 13 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
Räume (8) ohne Wandstrukturen zwischen den Zonen (3, 3′,
3′′) vorgesehen sind.
20. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach einem
der Ansprüche 13 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
aufeinanderfolgende Zonen (3, 3′, 3′′) einander
berühren.
21. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach einem
der Ansprüche 13 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Zonen (3, 3′, 3′′) Räume (8) ohne
Wandstrukturen vorgesehen sind, die jeweils eine Höhe
von höchstens 10% der Höhe der Zonen (3, 3′, 3′′)
aufweisen.
22. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach einem
der Ansprüche 13 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Durchmesser der Säule 1 bis 5 m beträgt,
vorzugsweise 2 bis 4 m.
23. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach einem
der Ansprüche 13 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Durchmesser der Abschnitte 0,25 bis 1,5 m betragen,
vorzugsweise 0,5 bis 1 m.
24. Innenaufbau zur Anordnung in einer Trennsäule nach einem
der Ansprüche 13 bis 23.
dadurch gekennzeichnet, daß
die Höhe jeder Zone 0,5 bis 3 m beträgt, vorzugsweise 1
bis 2 m.
25. Chromatographisches Verfahren zur Trennung gelöster
Bestandteile in einer Lösung,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Lösung abwechselnd mit einem Extraktionsmittel einer
Trennsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 10 zugeführt
wird, die mit einem für die Trennung geeigneten
Füllmaterial gepackt ist, gleichmäßig über die obere
Oberfläche des Füllmaterials, daß man die Lösung durch
das Füllmaterialbett fließen läßt, und daß die
Fraktionen, welche die gewünschten Produkte enthalten,
dem Flüssigkeitsfluß entnommen werden, der durch das
Füllmaterial hindurchgeflossen ist.
26. Verfahren nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Lösung Rübensirup ist, von welchem Saccharose- und
Betainfraktionen getrennt werden.
27. Trennsäule nach Anspruch 1 oder einem der folgenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die vertikalen Wände in ihrem Querschnitt ein Muster
eines gleichseitigen Sechsecks ausbilden.
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