DE4407231C5 - Mattenartiger Fußabstreifer - Google Patents

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L23/00Cleaning footwear
    • A47L23/22Devices or implements resting on the floor for removing mud, dirt, or dust from footwear
    • A47L23/26Mats or gratings combined with brushes ; Mats

Abstract

Mattenartiger Fußabstreifer (20) mit zahlreichen parallel zueinander verlaufenden, flexibel miteinander verbundenen Profilträgern (1), die zwei parallel zueinander verlaufende Seitenteile (4) aufweisen, die über zwei parallel zueinander und rechtwinklig zu den Seitenteilen (4) durchgehend verlaufende Querstege (5, 6) verbunden sind, die mittels der Seitenteile (4) mindestens eine obere Kammer (7) und zur Aufnahme des Verbindungselements bzw. des Seils (41) zur flexiblen Verbindung der einzelnen Profilträger (1) einen sich über die gesamte Breite des Profilträgers (1) erstreckenden Hohlraum (43) sowie mit weiteren Seitenteilen (12, 13) mindestens drei, eine linke, eine rechte und eine mittlere, untere Kammern (8, 9, 10) bilden, wobei in der oberen Kammer (7) elastische (21), eine strukturierte Oberfläche aufweisende und/oder bürstenartige Abstreifelemente (22) und in mindestens der linken und der rechten unteren Kammer (9, 10) schallisolierende und/oder gleithemmende Streifenelemente (23, 24) vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen mattenartigen Fußabstreifer mit zahlreichen parallel zueinander verlaufenden, flexibel miteinander verbundenen Profilträgern, die zwei parallel zueinander verlaufende Seitenteile aufweisen, die über zwei parallel zueinander und rechtwinklig zu den Seitenteilen durchgehend verlaufende Querstege verbunden sind, die mittels der Seitenteile mindestens eine obere Kammer und zur Aufnahme des Verbindungselements bzw. des Seils zur flexiblen Verbindung der einzelnen Profilträger einen sich über die gesamte Breite des Profilträgers erstreckenden Hohlraum bilden.
  • Es sind bereits mattenartige Fußabstreifer allgemein bekannt, die aus zahlreichen miteinander verbundenen Profilen bestehen, die zur Aufnahme von Bürsten und Filzelementen dienen, die abwechselnd parallel nebeneinander angeordnet sind. Derartige Profile sind aufgrund ihres komplizierten Aufbaus aufwendig und teuer, und die in den Profilleisten eingeklemmten Abstreifelemente lassen sich nur mit großer Mühe in die Profilleisten einsetzen.
  • Ferner ist ein mattenartiger Fußabstreifer bekannt ( DE 27 19 857 B1 ), der bereits Matten zur begehbaren Abdeckung von Rinnen, Becken oder Gruben zeigt. Die Matte besteht aus einer Vielzahl von Profilstäben mit je einer oberen Kammer zur Aufnahme einer Gummileiste, die über eine zusätzliche Vorrichtung in die obere Kammer eingebracht werden kann. Der Profilträger weist einen sich in Längsrichtung des Trägers erstreckenden Steg auf, an den sich eine untere Kammer anschließt. Die unteren Kammern dienen zur Aufnahme von Halteelementen, die auf einem Querträger mit Abstand zueinander angeordnet sind. Für die Montage werden die unteren Kammern auf die Halteelemente aufgesetzt, so dass die einzelnen Profilträger fest miteinander verbindbar sind. Eine derartige Montage ist relativ aufwendig und teuer, insbesondere weil das Einbringen der als Halteelemente ausgebildeten Kopfteile aufgrund der besonderen Formgebung sehr zeitaufwendig ist. Die einzelnen Profilstäbe müssen hierzu mit ihren Kammern in Längsrichtung auf die Halteelemente aufgeschoben werden.
  • Die Druckschrift DE 90 03 103 U1 zeigt eine ähnliche Profilleiste mit einer im Querschnitt rechteckförmigen Kammer, in der bürstenartige Abstreifelemente eingesetzt sind. Unterhalb des die obere Kammer bildenden Querstegs befinden sich vertikal verlaufende Wandteile, die auf einer Unterseite fest aufgebracht sind. Die durchgehende Unterseite ist flexibel ausgebildet. An eine Kammer lässt sich über ein Anschlusselement ein weiterer Profilträger anschließen. Durch den aus drei Profilelementen gebildeten, einteiligen Mattenteil werden die Lagerhaltungskosten wesentlich erhöht, da eine verschiedenartige Vorratshaltung erforderlich ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Profilleisten im Querschnitt wesentlich einfacher herzustellen, so dass eine leichte Montage der einzelnen Abstreifelemente unter Berücksichtigung einer hohen Biegefestigkeit der Profilleisten möglich ist, wobei zusätzliche Einrichtungen an der Abstreifmatte verhindern sollen, dass Schwingungen bzw. Körperschall von der Matte in das betreffende Gebäude übertragen werden.
  • Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass die Seitenteile und die Querstege mit weiteren Seitenteilen mindestens drei untere Kammern, eine linke, eine rechte und eine mittlere Kammer bilden, wobei in der oberen Kammer elastische, eine strukturierte Oberfläche aufweisende und/oder bürstenartige Abstreifelemente und in mindestens der linken und der rechten unteren Kammer schallisolierende und/oder gleithemmende Streifenelemente vorgesehen sind.
  • Durch die vorteilhafte Ausbildung der einzelnen miteinander verbundenen Profilträger, die aus mindestens einer oberen, einer mittleren und mindestens einer unteren Kammer bestehen, die über zwei Querstege voneinander getrennt angeordnet sind, wird auf kostengünstige Weise ein hohe Traglasten aufnehmender Profilträger geschaffen, der in Verbindung mit zahlreichen Profilträgern große Maueröffnungen abdecken kann. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass die beiden mit Abstand zueinander angeordneten Querstege als Versteifungselemente dienen, die gleichzeitig auch einen Hohlraum schaffen, der zur Aufnahme des flexiblen Befestigungselements dienen kann, so dass die einzelnen Profilleisten auf kostengünstige Weise in ihrer Breite variiert werden können, ohne dass an den einzelnen Elementen oder Profilträgern Veränderungen vorgenommen werden müssen. Die Querstege gewährleisten eine hohe Biegefestigkeit und Verwindungssteife der einzelnen Profilleisten, ohne dass dadurch ein komplizierter Aufbau des Profilträgers erforderlich wird. Das flexibel ausgestaltete Verbindungselement lässt sich ohne weiteres in den aus den beiden Querstegen gebildeten Hohlraum einführen. Die Montage wird dadurch erleichtert, dass in den Seitenteilen der Profilträger einfache Bohrungen vorgesehen werden, durch die das Verbindungselement geführt werden kann. Es wird also durch die vorteilhafte Ausgestaltung des Profilträgers mit ge ringstmöglichem Materialeinsatz eine optimale Raumausnutzung für die einzelnen Kammern geschaffen, insbesondere deshalb, weil die Querstege durchgehend mit den Seitenwänden verbunden sind. Hierdurch ist es möglich, dass die unteren Querstege gleichzeitig Wandteile für weitere Kammern sein können.
  • Da unterhalb des Querstegs zwei oder mehrere gleich hohe Kammern vorgesehen sind, können diese auf kleinstem Raum mehrere mit Abstand zueinander angeordnete Abstreifelemente aufnehmen, so dass bei Betreten des Fußabstreifers kein Trittschall auf Gebäudeteile übertragen wird. Gleichzeitig können die Streifenelemente auch als Gleitschutz dienen, insbesondere dann, wenn diese mit einer strukturierten Oberfläche versehen sind. Als besonders vorteilhaft werden aus Gummi bestehende, gleithemmende Streifenelemente eingesetzt.
  • Hierzu ist es vorteilhaft, dass die drei Kammern gleich hoch und unterhalb des Querstegs auf der gleichen Querebene vorgesehen sind.
  • Da die beiden parallel zueinander verlaufenden Querstege jeweils endseitig mit den beiden Seitenteilen der Profilträger verbunden sind, erhält man mit Bezug auf den Querschnitt eine optimale Ausgestaltung des Profilträgers, wobei durch die besondere Anordnung der Querstege diese gleichzeitig auch als Wandteile für die entsprechenden Kammern dienen. Hierdurch wird also eine wesentlich einfachere Querschnittsgestaltung des Profilträgers vorgenommen, wobei gleichzeitig eine hohe Biegefestigkeit und Drehfestigkeit der Profilträger erreicht wird.
  • Eine zusätzliche Möglichkeit ist gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, dass in allen gleich ho hen Kammern schallisolierende und/oder gleithemmende Streifenelemente eingeklemmt sind und dass zumindest in der mittleren Kammer ein schallisolierendes und/oder gleithemmendes Streifenelement eingeklemmt ist. Da die einzelnen Kammern alle gleich hoch ausgebildet sind, lassen sich ohne weiteres zwei oder mehrere schallisolierende Gleitelemente in den Kammern unterbringen, so dass man über eine große Fläche sehr viele Gleitelemente auf einfache Weise in den Profilträgern festklemmen kann.
  • Von besonderer Bedeutung ist für die vorliegende Erfindung, dass die beiden äußeren Kammern im Querschnitt gleich groß sind.
  • Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ausbildung und Anordnung des Profilträgers ist es von Vorteil, dass der Querschnitt der beiden äußeren Kammern kleiner als der Querschnitt der mittleren Kammer und in etwa quadratisch ist und dass der Querschnitt der mittleren Kammer in etwa rechteckförmig ausgebildet und etwa zwei- bis dreimal so groß wie der Querschnitt der äußeren Kammern ist.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des Profilträgers besteht darin, dass die beiden parallel verlaufenden Querstege und die zugehörigen, die Querstege verbindenden Seitenteile einen rechteckförmigen Querschnitt A bilden, der in etwa gleich groß ist wie der nach oben offene Querschnitt B, der durch den oberen Quersteg und das sich jeweils endseitig rechtwinklig daran anschließende Seitenteil gebildet ist, wobei die beiden Seitenteile zur Aufnahme eines Abstreifelements eine Kammer mit einer Einlassöffnung bilden, und dass sich an beide Enden eines jeden Seitenteils des Profilträgers je ein rechtwinklig dazu angeordnetes, L-förmiges Seitenteil bzw, ein Schenkel anschließt.
  • Durch die beiden mit Abstand zueinander angeordneten Querstege, die die beiden Seitenteile miteinander verbinden, lassen sich auf einfache und unkomplizierte Weise zwei oder mehrere mit Abstand zueinander angeordnete, einzelne Kammern bilden, die entweder zur Aufnahme von Abstreifelementen, Bürstenelementen oder schallisolierenden Elementen dienen. Durch die durchgehend ausgebildeten Querstege wird die Möglichkeit geschaffen, dass diese einmal als Versteifungselemente dienen und zum anderen auch auf vorteilhafte Weise als Wandteile für die einzelnen Kammern eingesetzt werden können. Dadurch erhält man gerade, durchgehende Flächen, in denen quadratisch bzw. rechteckförmig ausgebildete Streifenelemente eingesetzt werden können. Ferner wird durch die vorteilhafte Anordnung der Querstege der gesamte zur Verfügung stehende Raum zur Bildung einzelner Kammern in optimaler Weise genutzt, so dass bei derartig ausgebildeten Profilträgern keine unnützen Ecken und Kanten bzw. Leerräume entstehen, die für die Funktion der Abstreifmatte keine Bedeutung haben.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass das untere, L-förmige Seitenteil bzw. der Schenkel des Profilträgers mit einem dazu spiegelbildlich angeordneten, ihm zugewandten, L-förmigen Seitenteil die in etwa quadratisch ausgebildeten Kammern bildet und dass die beiden Querstege mit Bezug auf die Seitenteile des Profilträgers mittig angeordnet sind.
  • Vorteilhaft ist es ferner, dass die beiden oberen und/oder unteren, L-förmigen Seitenteile bzw. Schenkel eine strukturierte bzw. gerillte Oberfläche aufweisen und in etwa ballig ausgebildet sind oder eine halbkreisförmige Oberfläche aufweisen.
  • Außerdem ist vorteilhaft, dass der untere, parallel zum Quersteg verlaufende Teil der L-förmigen Schenkel eine schräg verlaufende Gleitfläche aufweist und dass die schallisolierenden und/oder gleithemmenden Streifenelemente aus zwei spiegelbildlich zueinander ausgerichteten, über einen Steg miteinander verbundenen, im Querschnitt pyramidenstumpfförmigen Teilen gebildet sind.
  • Ferner ist es vorteilhaft, dass in den beiden außenliegenden Kammern des Profilträgers jeweils ein pyramidenstumpfförmiges Teil des Streifenelements festklemmbar ist, das kleiner ist als das außerhalb der Kammer befindliche, pyramidenstumpfförmige Teil des Streifenelements, und dass die geneigt verlaufende Oberfläche der pyramidenstumpfförmigen Teile mit der sich daran anschließenden Stirnfläche einen Winkel zwischen 30∅ und 60∅ bzw. 40∅ und 50∅ bzw. 43∅ und 47∅ bildet.
  • Vorteilhaft ist es auch, dass das größere bzw. untere, pyramidenstumpfförmige Teil eine Stirnseite mit einer Gesamtbreite D aufweist, die in etwa der Gesamtbreite F der äußeren Begrenzung der Kammer entspricht, während das kleinere bzw. obere, pyramidenstumpfförmige Teil eine parallel zur ersten Stirnseite verlaufende zweite Stirnseite mit einer Gesamtbreite E aufweist, die in etwa der Gesamtbreite E der inneren Begrenzung der Kammer entspricht, und dass die beiden unterschiedlich großen, gegeneinander gerichteten, parallel zueinander verlaufenden Stirnseiten der beiden spiegelbildlich angeordneten, pyramidenstumpfförmigen Teile eine Aussparung bilden, die zur Aufnahme der L-förmigen Seitenteile bzw. Schenkel der Kammern dient, und dass die beiden äußeren Kammern in etwa die gleiche Querschnittsform aufweisen wie die pyramidenstumpfförmigen Teile.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass die bürstenartigen Abstreifelemente in einer Klammer aufgenommen sind, die aus zwei V-förmig ausgebildeten, einander zugewandten und geneigt verlaufenden Klammerteilen gebildet ist, wobei jeweils ein Schenkel des einen Klammerteils mit dem Schenkel des anderen Klammerteils fest verbunden ist, wobei die anderen freitragenden Schenkel der beiden Klammerteile eine Einlaßöffnung bilden, und dass jeweils nach einem Profilträger mit einem elastischen bzw. gummiartigen Abstreifelement ein oder mehrere Profilträger mit bürstenartigen Abstreifelementen folgen, die jeweils parallel zueinander verlaufen.
  • Ferner ist es vorteilhaft, dass jeweils nach einem Profilträger mit einem elastischen bzw. gummiartigen Abstreifelement drei Profilträger mit bürstenartigen Abstreifelementen folgen, die jeweils parallel zueinander verlaufen, und dass ein schmaler und/oder leistenförmiger Teil des Abstreifelements oder des Streifenelements auf der Oberfläche des L-förmigen Schenkels rutschfest aufliegt. Durch die pyramidenstumpfartig ausgestalteten Streifenelemente, die als schallisolierende Elemente eingesetzt werden können, in Verbindung mit den vorteilhaft ausgestalteten, quadratisch ausgebildeten Kammern können derartige Streifenelemente wesentlich einfacher montiert werden als bisher, wobei es vorteilhaft ist, dass auch die L-förmigen Seitenteile Gleitflächen aufweisen, die das Einführen der schallisolierenden oder gleithemmenden Streifenelemente in die Kammern wesentlich erleichtern.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und in der Beschreibung erläutert und in den Figuren dargestellt, wobei bemerkt wird, dass alle Ein zelmerkmale und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen erfindungswesentlich sind. Es zeigt:
  • 1 einen Querschnitt eines Profilträgers mit einer aus Weichmaterial hergestellten Abstreifleiste und zwei mit Abstand angeordneten, in unteren Kammern vorgesehenen, schallisolierenden Gleitelementen,
  • 1b ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Profilträgers,
  • 2 ein schallisolierendes Gleitelement bzw. Streifenelement im Maßstab 5:1,
  • 3 eine Teilansicht des unteren Endes des Seitenteils mit der an der Stirnfläche des L-förmigen Schenkels vorgesehenen Gleitfläche,
  • 4 eine perspektivische Darstellung des Fußabstreifers mit den einzelnen Abstreifelementen, die entweder aus Gummi oder aus Bürstenteilen gebildet sind, wobei die unteren Kammern der Profilträger der Querschnittsform der Gleitelemente angepasst sind,
  • 5 den L-förmigen Schenkel eines Profilträgers,
  • 6 die Draufsicht des Fußabstreifers.
  • 7 eine Ansicht der Profilleiste von unten,
  • 8 eine Frontansicht der Abstreifmatte.
  • In der Zeichnung ist in 4 eine perspektivische Darstellung eines Fußabstreifers 20 dargestellt, der aus zahlreichen parallel zueinander verlaufenden Profilträgern 1 besteht, die über seilartige Verbindungselemente 41 zusammengehalten werden. Hierzu sind die Verbindungselemente 41 gemäß 4 in vorteilhafter Weise durch in der Zeichnung nicht dargestellte, in Seitenteilen 4 der Profilträger 1 vorgesehene Bohrungen hindurchgeführt. Zwischen den einzelnen Profilträgern 1 befinden sich rohrförmige bzw. hülsenartige, auf den Verbindungselementen angeordnete Distanzstücke 42, die dafür sorgen, daß die einzelnen Profilträger 1 einen gleichmäßigen Abstand untereinander aufweisen. Jeweils das äußerste Ende des Verbindungselements 41, das als Seil ausgebildet ist, ist jeweils fest oder lösbar mit dem außen liegenden Profilträger 1 verbunden.
  • Die einzelnen Profilträger 1, die in 1 näher veranschaulicht sind, bestehen aus den beiden parallel verlaufenden Seitenteilen 4, die über rechtwinklig dazu angeordnete, parallel verlaufende Querstege 5, 6 fest miteinander verbunden sind. Zwischen den beiden Querstegen 5, 6 ist ein Hohlraum 43 vorgesehen, der durch zwei Seitenteile 25 des Profilträgers 1 begrenzt wird, die dadurch den Hohlraum 43 bilden, durch den die Verbindungselemente 41 geführt sind. Auf diese Weise er hält man eine geschützte Anordnung der als Seil ausgebildeten Befestigungseinrichtung 41.
  • Die oberen Enden der Seitenteile 4 weisen je ein L-förmiges Seitenteil 27 mit je einem Schenkel 2 bzw. 3 auf.
  • Wie aus 4 hervorgeht, kann beispielsweise das Endstück des Seils 41 durch eine Feststellschraube 44 gesichert werden, die durch eine entsprechende Gewindebohrung im Distanzstück 42 hindurchgeführt wird und somit gegen die Oberfläche des Seils 41 zur Anlage kommt. Hierdurch erhält man eine kostengünstige Klemmverbindung.
  • Wie bereits erwähnt, besteht der Profilträger 1 aus den beiden mit 4 gekennzeichneten Seitenteilen, die durch die beiden mit Abstand zueinander angeordneten Querstege 5 und 6 fest verbunden sind. In vorteilhafter Weise können die beiden Querstege 5 und 6 mit Bezug auf die Seitenteile 4 mittig angeordnet sein. Durch die beiden mittig angeordneten Querstege 5 und 6 wird, wie bereits erwähnt, zur Aufnahme des Verbindungselements bzw, des Seils 41 ein platzsparender Hohlraum 43 geschaffen. Gleichzeitig dienen die Querstege 5 und 6 auch als Wände für die nachstehend beschriebenen Kammern 7, 8, 9 und 10. Hierdurch wird bei geringstmöglichem Materialeinsatz eine optimale Raumausnutzung für die einzelnen Kammern 7, 8, 9, 10, 43 geschaffen, insbesondere deshalb, weil die Querstege 5 und 6 durchgehend mit den Seitenteilen 25 verbunden sind. Zwei sich am unteren Quersteg sich anschließende, mit Abstand zueinander angeordnete, L-förmige Seitenteile 13 und 14 bilden die untere, rechte Kammer 9 und zwei L-förmige Schenkel 11 und 12 die linke Kammer 10. Die Kammern 9 und 10 haben einen gleich großen Querschnitt und liegen auf der gleichen Querebene. Zwischen den beiden Kammern 9 und 10 ist ein Hohlraum bzw. die nach unten offene, dritte Kammer 8 vorgesehen, in der ebenfalls ein schallisolierendes Streifenelement eingeklemmt werden kann.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 1 sind jedoch nur zwei schallisolierende und/oder gleithemmende Streifenelemente 23 und 24 in den äußeren Kammern 9 und 10 vorgesehen. Damit sich die Streifenelemente 23 bzw. 24 leicht in die rechteckförmige Kammer 8 bzw. 9 einführen lassen, ist nach einer weiteren Ausführungsform gemäß 3 der Schenkel 11 sowie die anderen Schenkel 12, 13 und 14 mit einer geneigt verlaufenden Gleitfläche 30 versehen, die zwischen ihrer Oberfläche und der Stirnseite des Schenkels 11 einen Winkel α zwischen 30° und 50° bzw. von ca. 45° einschließt.
  • In 2 ist das elastische, aus Gummi oder Kunststoff gebildete Streifenelement 23 dargestellt, das als schallisolierendes und/oder gleithemmendes Streifenelement ausgebildet ist. Das Streifenelement 23 besteht aus zwei spiegelbildlich zueinander ausgerichteten und über einen Steg 31 fest miteinander verbundenen, pyramidenstumpfförmigen Teilen 32 und 33.
  • Die beiden außen liegenden Kammern 9 und 10 des Profilträgers 1 dienen zur Aufnahme je eines pyramidenstumpfförmigen Teils 32, das in der entsprechenden Kammer 9 oder 10 einklemmbar ist. Das in der Kammer 9 bzw. 10 aufnehmbare, pyramidenstumpfförmige Teil 32 ist kleiner als das darunter und außen liegende, pyramidenstumpfförmige Teil 33.
  • Das kleinere, pyramidenstumpfförmige Teil 32 besteht aus zwei geneigt verlaufenden Oberflächen 34, an die sich eine obere Stirnfläche 36' und eine untere Stirnfläche 36 anschließen. Die beiden Stirnflächen 36 und 36' verlaufen parallel zueinander. Die geneigt verlaufende Oberfläche 34 bildet mit den Stirnflächen 36, 36' einen Winkel α zwischen 30° und 50° bzw. von ca. 45°. An die untere Stirnfläche 36 schließt sich der Steg 31 an, der in eine Oberfläche bzw. Stirnseite 35 übergeht. Die Stirnseite 35 des unten liegenden, pyramidenstumpfförmigen Teils 33 ist wesentlich größer als die darüberliegende Stirnfläche 36. Die Stirnfläche 35 mit dem Maß D des unten liegenden, pyramidenstumpfförmigen Teils 33 entspricht der Größe F (1) und somit der äußeren Abmessung der Kammer 9, 10, die durch die Schenkel 11 und 12 bzw. 13 und 14 begrenzt wird.
  • Die L-förmigen Teile der Schenkel 11 und 12 liegen in einer Aussparung 40 zwischen den Stirnseiten 35 und 36 der beiden pyramidenstumpfförmigen Teile 32 und 33, wenn das obere, pyramidenstumpfförmige Teil 32 in die Kammer 9 bzw. 10 eingepreßt ist. Hierdurch erhält man ein widerstandsfähiges, nicht verschiebbares Gleitelement an der Unterseite des Fußabstreifers 20. Der Winkel α zwischen der Oberfläche 34 und den Stirnflächen 36 bzw. 35 oder 36' und 35' kann auch einen Winkel zwischen 30° und 60°, beispielsweise zwischen 40° und 50° bzw. 43° bis 47°, im Ausführungsbeispiel 45°, aufweisen.
  • Es auch möglich, die oberen Teile der Streifenelemente 24'' genau der schwalbenschwanzförmigen Innenkontur der Kammer 9 gemäß 4 anzupassen.
  • Nach diesem Beispiel sind die pyramidenstumpfförmigen Teile 32' um 180° in Bezug auf 2 gedreht. Derartige Streifenelemente lassen sich jedoch nicht so leicht in die Kammer 9 eindrücken wie die Streifenelemente 23 gemäß 2.
  • Wie aus 4 hervorgeht, sind bürstenartige Abstreifelemente 22 in oberen Klammern 37 aufgenommen. Es können jeweils ein, zwei, drei oder auch mehrere bürstenartige Abstreifelemente 22 zwischen zwei elastischen Abstreifelementen 21 vorgesehen sein. Im Ausführungsbeispiel befinden sich zwischen jeweils zwei Abstreifelementen 21 vier bürstenartige Streifenelemente 22. Vorteilhaft ist es jedoch auch, wenn lediglich drei bürstenartige Streifenelemente 22 vorgesehen sind.
  • Die bürstenartigen Streifenelemente 22 sind in der Klammer 37 aufgenommen. Diese bestehen aus zwei V-förmig ausgebildeten, einander zugewandten und geneigt verlaufenden Klammerteilen 38, wobei jeweils ein Schenkel 39 des einen Klammerteils 38 mit dem angrenzenden Schenkel 39 des anderen Klammerteils 38 fest verbunden ist. Zwei andere, freitragende Schenkel 46 der Klammerteile 38 bilden eine Einlassöffnung 47 zur Aufnahme der bürstenartigen Abstreifelemente 22, die aus Kokos, Kunststoff oder aus einem anderen elastischen und widerstandsfähigen Material gebildet sein können. Durch Zusammendrücken der V-förmigen Schenkel 46 der Klammer 37 werden die Bürstenelemente 22 fest eingeklemmt. Die gesamte Klammer 37 befindet sich in der entsprechenden oberen Kammer 7 des Profilträgers 1. Die einzelnen Fasern der bürstenartigen Abstreifelemente 22 bilden mit der oben liegenden Oberfläche der gesamten Abstreifmatte einen annähernd rechten Winkel β, d. h. sie stehen mit Bezug auf die Oberfläche 49 der Abstreifmatte 20 aufrecht und bilden somit einen sehr guten Widerstand beim Abstreifvorgang.
  • Wie aus 5, 1 und 1b hervorgeht, weist das L-förmige Seitenteil 27 einen rechtwinklig dazu angeordneten Schenkel 2 bzw. 3 auf, die eine gerillte Oberfläche 48, 48' aufweisen, an die sich eine ballige oder halbkreisrunde Oberfläche 29 mit einem Radius R von ca. 0,5 mm anschließt. Der Schenkel 2 bzw. 3 greift in die Aussparung 40 des Abstreifelements 21 bzw. des Streifenelements 24' ein (1, 1b).
  • Auf der Oberfläche 48 liegt ein schmaler Teil 50 des Abstreifelements 21 rutschfest auf. Hierdurch wird eine sehr gute Klemmwirkung für das Abstreifelement 21 und das Streifenelement 24' erzielt. Vorteilhaft ist es auch, daß die Außenseite der Schenkel 2, 3 auf der gleichen Ebene liegt wie die Außenfläche des Schenkels 4.
  • 1
    Profilträger
    2
    Schenkel des Seitenteils
    3
    Schenkel des Seitenteils
    4
    Seitenteil
    5
    Quersteg
    6
    Quersteg
    7
    obere Kammer
    8
    untere mittlere Kammer
    9
    untere äußere Kammer
    10
    untere äußere Kammer
    11
    L-förmiges Seitenteil bzw. Schenkel
    12
    L-förmiges Seitenteil bzw. Schenkel
    13
    L-förmiges Seitenteil bzw. Schenkel
    14
    L-förmiges Seitenteil bzw. Schenkel
    20
    Fußabstreifer
    21
    elastisches Abstreifelement
    22
    bürstenartiges Abstreifelement
    23
    schallisolierendes und/oder gleithemmendes
    Streifenelement
    24
    schallisolierendes und/oder gleithemmendes
    Streifenelement
    24'
    Streifenelement
    24''
    Streifenelement
    25
    Seitenteil
    27
    L-förmiges Seitenteil, Schenkel
    29
    halbkreisförmige Oberfläche
    30
    Gleitfläche, Oberfläche
    31
    Steg
    32
    pyramidenstumpfförmiges Teil
    32'
    pyramidenstumpfförmiges Teil
    33
    pyramidenstumpfförmiges Teil
    34
    geneigt verlaufende Oberfläche
    35
    Stirnseite, Oberfläche
    35'
    Stirnseite, Oberfläche
    36
    Stirnseite, Stirnfläche
    36'
    Stirnseite, Stirnfläche
    37
    Klammer
    38
    Klammerteile
    39
    Schenkel
    40
    Aussparung
    41
    seilartige Verbindungselemente, Seil
    42
    Distanzstück
    43
    Hohlraum
    44
    Feststellschraube
    46
    Schenkel
    47
    Öffnung
    48
    rillenförmige Oberfläche
    48'
    Oberfläche
    49
    Oberfläche der Matte 20
    50
    Teil der Abstreifmatte
    R
    = Radius von Oberfläche 29

Claims (25)

  1. Mattenartiger Fußabstreifer (20) mit zahlreichen parallel zueinander verlaufenden, flexibel miteinander verbundenen Profilträgern (1), die zwei parallel zueinander verlaufende Seitenteile (4) aufweisen, die über zwei parallel zueinander und rechtwinklig zu den Seitenteilen (4) durchgehend verlaufende Querstege (5, 6) verbunden sind, die mittels der Seitenteile (4) mindestens eine obere Kammer (7) und zur Aufnahme des Verbindungselements bzw. des Seils (41) zur flexiblen Verbindung der einzelnen Profilträger (1) einen sich über die gesamte Breite des Profilträgers (1) erstreckenden Hohlraum (43) sowie mit weiteren Seitenteilen (12, 13) mindestens drei, eine linke, eine rechte und eine mittlere, untere Kammern (8, 9, 10) bilden, wobei in der oberen Kammer (7) elastische (21), eine strukturierte Oberfläche aufweisende und/oder bürstenartige Abstreifelemente (22) und in mindestens der linken und der rechten unteren Kammer (9, 10) schallisolierende und/oder gleithemmende Streifenelemente (23, 24) vorgesehen sind.
  2. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die drei Kammern (8, 9, 10) gleich hoch und unterhalb des Querstegs (6) auf der gleichen Querebene angeordnet sind.
  3. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass in allen gleich hohen Kammern (8, 9, 10) schallisolierende und/oder gleithemmende Streifenelemente (23, 24) eingeklemmt sind.
  4. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in der mittleren Kammer (8) ein schallisolierendes und/oder gleithemmendes Streifenelement (23, 24) eingeklemmt ist.
  5. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden äußeren Kammern (10, 9) im Querschnitt gleich groß sind.
  6. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der beiden äußeren Kammern (10, 9) kleiner ist als der Querschnitt der mittleren Kammer (8).
  7. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der beiden äußeren Kammern (10, 9) in etwa quadratisch und der Querschnitt der mittleren Kammer (8) in etwa rechteckförmig ausgebildet ist.
  8. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1, 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der mittleren Kammer (8) in etwa zwei- bis dreimal so groß ist wie der Querschnitt der äußeren Kammern (10 bzw. 9).
  9. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden parallel verlaufenden Querstege (5, 6) und die zugehörigen, die Querstege (5, 6) verbindenden Seitenteile (25) einen rechteckförmigen Querschnitt A bilden, der in etwa gleich groß ist wie der nach oben offene Querschnitt B, der durch den oberen Quersteg (5) und das sich jeweils endseitig rechtwinklig daran anschließende Seitenteil (27) gebildet ist, wobei die beiden Seitenteile (27) zur Aufnahme eines Abstreifelements (21) eine Kammer (7) mit einer Einlassöffnung bilden.
  10. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich an beide Enden eines jeden Seitenteils (4) des Profilträgers (1) je ein rechtwinklig dazu angeordnetes, L-förmiges Seitenteil bzw. ein Schenkel (2, 3, 11, 14) anschließt.
  11. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das untere, L-förmige Seitenteil bzw. der Schenkel (11, 14) des Profilträgers (1) mit einem dazu spiegelbildlich angeordneten, ihm zugewandten, L-förmigen Seitenteil (12, 13) die in etwa quadratisch ausgebildeten Kammern (9, 10) bildet.
  12. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Querstege (5, 6) mit Bezug auf die Seitenteile (4) des Profilträgers (1) mittig angeordnet sind.
  13. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und/oder unteren, L-förmigen Seitenteile bzw. Schenkel (2, 3, 11, 12, 13, 14) eine strukturierte bzw. gerillte Oberfläche (48) aufweisen.
  14. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden oberen und/oder unteren, gegenüberliegenden Enden der L-förmigen Seitenteile bzw. Schenkel (2, 3, 11, 12, 13, 14) in etwa ballig ausgebildet sind oder eine halbkreisförmige Oberfläche (29) aufweisen.
  15. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der untere, parallel zum Quersteg (5, 6) verlaufende Teil der L-förmigen Schenkel (11, 12, 13, 14) eine schräg verlaufende Gleitfläche (30) aufweist.
  16. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die schallisolierenden und/oder gleithemmenden Streifenelemente (23, 24) aus zwei spiegelbildlich zueinander ausgerichteten, über einen Steg (31) miteinander verbundenen, im Querschnitt pyramidenstumpfförmigen Teilen (32, 33) gebildet sind.
  17. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 2 oder 1, dadurch gekennzeichnet, dass in den beiden außenliegenden Kammern (9, 10) des Profilträgers (1) jeweils ein pyramidenstumpfförmiges Teil (32) des Streifenelements (23) festklemmbar ist, das kleiner ist als das außerhalb der Kammer (9, 10) befindliche, pyramidenstumpfförmige Teil (33) des Streifenelements (23).
  18. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die geneigt verlaufende Oberfläche (34) der pyramidenstumpfförmigen Teile (32, 33) mit der sich daran anschließenden Stirnfläche (35) einen Winkel (α) zwischen 30° und 60° bzw. 40° und 50° bzw. 43° und 47° bildet.
  19. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das größere bzw. untere, pyramidenstumpfförmige Teil (33) eine Stirnseite (35) mit einer Gesamtbreite D aufweist, die in etwa der Gesamtbreite F der äußeren Begrenzung der Kammer (9, 10) entspricht, während das kleinere bzw, obere, pyramidenstumpfförmige Teil (32) eine parallel zur ersten Stirnseite (36) verlaufende zweite Stirnseite (36) mit einer Gesamtbreite E aufweist, die in etwa der Gesamtbreite E der inneren Begrenzung der Kammern (9, 10) entspricht.
  20. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden unterschiedlich großen, gegeneinander gerichteten, parallel zueinander verlaufenden Stirnseiten (35, 36) der beiden spiegelbildlich angeordneten, pyramidenstumpfförmigen Teile (32, 33) eine Aussparung (40) bilden, die zur Aufnahme der L-förmigen Seitenteile bzw. Schenkel (11, 12, 13, 14) der Kammern (9, 10) dient.
  21. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 2 oder 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden äußeren Kammern (9, 10) in etwa die gleiche Querschnittsform aufweisen wie die pyramidenstumpfförmigen Teile (32).
  22. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die bürstenartigen Abstreifelemente (22) in einer Klammer (37) aufgenommen sind, die aus zwei V-förmig ausgebildeten, einander zugewandten und geneigt verlaufenden Klammerteilen (38) gebildet ist, wobei jeweils ein Schenkel (39) des einen Klammerteils (38) mit dem Schenkel (39) des anderen Klammerteils (38) fest verbunden ist, wobei die anderen freitragenden Schenkel (46) der beiden Klammerteile (38) eine Einlassöffnung (47) bilden.
  23. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils nach einem Profilträger (1) mit einem elastischen bzw. gummiartigen Abstreifelement (21) ein oder mehrere Profilträger (1) mit bürstenartigen Abstreifelementen (22) folgen, die jeweils parallel zueinander verlaufen.
  24. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils nach einem Profilträger (1) mit einem elastischen bzw. gummiartigen Abstreifelement (21) drei Profilträger (1) mit bürstenartigen Abstreifelementen (22) folgen, die jeweils parallel zueinander verlaufen.
  25. Mattenartiger Fußabstreifer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein schmaler und/oder leistenförmiger Teil (50) des Abstreifelements (21) oder des Streifenelements (24') auf der Oberfläche (48, 48') des L-förmigen Schenkels (11, 12, 27) rutschfest aufliegt.
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