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Die
Erfindung bezieht sich auf einen mattenartigen Fußabstreifer
mit zahlreichen parallel zueinander verlaufenden, flexibel miteinander
verbundenen Profilträgern,
die zwei parallel zueinander verlaufende Seitenteile aufweisen,
die über
zwei parallel zueinander und rechtwinklig zu den Seitenteilen durchgehend
verlaufende Querstege verbunden sind, die mittels der Seitenteile
mindestens eine obere Kammer und zur Aufnahme des Verbindungselements
bzw. des Seils zur flexiblen Verbindung der einzelnen Profilträger einen
sich über
die gesamte Breite des Profilträgers
erstreckenden Hohlraum bilden.
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Es
sind bereits mattenartige Fußabstreifer allgemein
bekannt, die aus zahlreichen miteinander verbundenen Profilen bestehen,
die zur Aufnahme von Bürsten
und Filzelementen dienen, die abwechselnd parallel nebeneinander
angeordnet sind. Derartige Profile sind aufgrund ihres komplizierten
Aufbaus aufwendig und teuer, und die in den Profilleisten eingeklemmten
Abstreifelemente lassen sich nur mit großer Mühe in die Profilleisten einsetzen.
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Ferner
ist ein mattenartiger Fußabstreifer
bekannt (
DE 27 19 857
B1 ), der bereits Matten zur begehbaren Abdeckung von Rinnen,
Becken oder Gruben zeigt. Die Matte besteht aus einer Vielzahl von Profilstäben mit
je einer oberen Kammer zur Aufnahme einer Gummileiste, die über eine
zusätzliche
Vorrichtung in die obere Kammer eingebracht werden kann. Der Profilträger weist
einen sich in Längsrichtung
des Trägers
erstreckenden Steg auf, an den sich eine untere Kammer anschließt. Die
unteren Kammern dienen zur Aufnahme von Halteelementen, die auf
einem Querträger
mit Abstand zueinander angeordnet sind. Für die Montage werden die unteren Kammern
auf die Halteelemente aufgesetzt, so dass die einzelnen Profilträger fest
miteinander verbindbar sind. Eine derartige Montage ist relativ
aufwendig und teuer, insbesondere weil das Einbringen der als Halteelemente
ausgebildeten Kopfteile aufgrund der besonderen Formgebung sehr
zeitaufwendig ist. Die einzelnen Profilstäbe müssen hierzu mit ihren Kammern
in Längsrichtung
auf die Halteelemente aufgeschoben werden.
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Die
Druckschrift
DE 90
03 103 U1 zeigt eine ähnliche
Profilleiste mit einer im Querschnitt rechteckförmigen Kammer, in der bürstenartige
Abstreifelemente eingesetzt sind. Unterhalb des die obere Kammer
bildenden Querstegs befinden sich vertikal verlaufende Wandteile,
die auf einer Unterseite fest aufgebracht sind. Die durchgehende
Unterseite ist flexibel ausgebildet. An eine Kammer lässt sich über ein
Anschlusselement ein weiterer Profilträger anschließen. Durch
den aus drei Profilelementen gebildeten, einteiligen Mattenteil
werden die Lagerhaltungskosten wesentlich erhöht, da eine verschiedenartige
Vorratshaltung erforderlich ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Profilleisten im Querschnitt
wesentlich einfacher herzustellen, so dass eine leichte Montage
der einzelnen Abstreifelemente unter Berücksichtigung einer hohen Biegefestigkeit
der Profilleisten möglich ist,
wobei zusätzliche
Einrichtungen an der Abstreifmatte verhindern sollen, dass Schwingungen
bzw. Körperschall
von der Matte in das betreffende Gebäude übertragen werden.
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Gelöst wird
die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch,
dass die Seitenteile und die Querstege mit weiteren Seitenteilen
mindestens drei untere Kammern, eine linke, eine rechte und eine
mittlere Kammer bilden, wobei in der oberen Kammer elastische, eine
strukturierte Oberfläche
aufweisende und/oder bürstenartige
Abstreifelemente und in mindestens der linken und der rechten unteren
Kammer schallisolierende und/oder gleithemmende Streifenelemente
vorgesehen sind.
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Durch
die vorteilhafte Ausbildung der einzelnen miteinander verbundenen
Profilträger,
die aus mindestens einer oberen, einer mittleren und mindestens
einer unteren Kammer bestehen, die über zwei Querstege voneinander
getrennt angeordnet sind, wird auf kostengünstige Weise ein hohe Traglasten
aufnehmender Profilträger
geschaffen, der in Verbindung mit zahlreichen Profilträgern große Maueröffnungen
abdecken kann. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass die
beiden mit Abstand zueinander angeordneten Querstege als Versteifungselemente
dienen, die gleichzeitig auch einen Hohlraum schaffen, der zur Aufnahme
des flexiblen Befestigungselements dienen kann, so dass die einzelnen Profilleisten
auf kostengünstige
Weise in ihrer Breite variiert werden können, ohne dass an den einzelnen Elementen
oder Profilträgern
Veränderungen
vorgenommen werden müssen.
Die Querstege gewährleisten
eine hohe Biegefestigkeit und Verwindungssteife der einzelnen Profilleisten,
ohne dass dadurch ein komplizierter Aufbau des Profilträgers erforderlich wird.
Das flexibel ausgestaltete Verbindungselement lässt sich ohne weiteres in den
aus den beiden Querstegen gebildeten Hohlraum einführen. Die
Montage wird dadurch erleichtert, dass in den Seitenteilen der Profilträger einfache
Bohrungen vorgesehen werden, durch die das Verbindungselement geführt werden kann.
Es wird also durch die vorteilhafte Ausgestaltung des Profilträgers mit
ge ringstmöglichem
Materialeinsatz eine optimale Raumausnutzung für die einzelnen Kammern geschaffen,
insbesondere deshalb, weil die Querstege durchgehend mit den Seitenwänden verbunden
sind. Hierdurch ist es möglich,
dass die unteren Querstege gleichzeitig Wandteile für weitere
Kammern sein können.
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Da
unterhalb des Querstegs zwei oder mehrere gleich hohe Kammern vorgesehen
sind, können diese
auf kleinstem Raum mehrere mit Abstand zueinander angeordnete Abstreifelemente
aufnehmen, so dass bei Betreten des Fußabstreifers kein Trittschall
auf Gebäudeteile übertragen
wird. Gleichzeitig können
die Streifenelemente auch als Gleitschutz dienen, insbesondere dann,
wenn diese mit einer strukturierten Oberfläche versehen sind. Als besonders
vorteilhaft werden aus Gummi bestehende, gleithemmende Streifenelemente
eingesetzt.
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Hierzu
ist es vorteilhaft, dass die drei Kammern gleich hoch und unterhalb
des Querstegs auf der gleichen Querebene vorgesehen sind.
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Da
die beiden parallel zueinander verlaufenden Querstege jeweils endseitig
mit den beiden Seitenteilen der Profilträger verbunden sind, erhält man mit
Bezug auf den Querschnitt eine optimale Ausgestaltung des Profilträgers, wobei
durch die besondere Anordnung der Querstege diese gleichzeitig auch
als Wandteile für
die entsprechenden Kammern dienen. Hierdurch wird also eine wesentlich
einfachere Querschnittsgestaltung des Profilträgers vorgenommen, wobei gleichzeitig
eine hohe Biegefestigkeit und Drehfestigkeit der Profilträger erreicht
wird.
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Eine
zusätzliche
Möglichkeit
ist gemäß einer Weiterbildung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, dass
in allen gleich ho hen Kammern schallisolierende und/oder gleithemmende
Streifenelemente eingeklemmt sind und dass zumindest in der mittleren Kammer
ein schallisolierendes und/oder gleithemmendes Streifenelement eingeklemmt
ist. Da die einzelnen Kammern alle gleich hoch ausgebildet sind, lassen
sich ohne weiteres zwei oder mehrere schallisolierende Gleitelemente
in den Kammern unterbringen, so dass man über eine große Fläche sehr
viele Gleitelemente auf einfache Weise in den Profilträgern festklemmen
kann.
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Von
besonderer Bedeutung ist für
die vorliegende Erfindung, dass die beiden äußeren Kammern im Querschnitt
gleich groß sind.
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Im
Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ausbildung und Anordnung
des Profilträgers
ist es von Vorteil, dass der Querschnitt der beiden äußeren Kammern
kleiner als der Querschnitt der mittleren Kammer und in etwa quadratisch
ist und dass der Querschnitt der mittleren Kammer in etwa rechteckförmig ausgebildet
und etwa zwei- bis dreimal so groß wie der Querschnitt der äußeren Kammern
ist.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung des Profilträgers besteht
darin, dass die beiden parallel verlaufenden Querstege und die zugehörigen, die
Querstege verbindenden Seitenteile einen rechteckförmigen Querschnitt
A bilden, der in etwa gleich groß ist wie der nach oben offene
Querschnitt B, der durch den oberen Quersteg und das sich jeweils
endseitig rechtwinklig daran anschließende Seitenteil gebildet ist,
wobei die beiden Seitenteile zur Aufnahme eines Abstreifelements
eine Kammer mit einer Einlassöffnung
bilden, und dass sich an beide Enden eines jeden Seitenteils des
Profilträgers
je ein rechtwinklig dazu angeordnetes, L-förmiges Seitenteil bzw, ein
Schenkel anschließt.
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Durch
die beiden mit Abstand zueinander angeordneten Querstege, die die
beiden Seitenteile miteinander verbinden, lassen sich auf einfache
und unkomplizierte Weise zwei oder mehrere mit Abstand zueinander
angeordnete, einzelne Kammern bilden, die entweder zur Aufnahme
von Abstreifelementen, Bürstenelementen
oder schallisolierenden Elementen dienen. Durch die durchgehend
ausgebildeten Querstege wird die Möglichkeit geschaffen, dass
diese einmal als Versteifungselemente dienen und zum anderen auch
auf vorteilhafte Weise als Wandteile für die einzelnen Kammern eingesetzt
werden können. Dadurch
erhält
man gerade, durchgehende Flächen, in
denen quadratisch bzw. rechteckförmig
ausgebildete Streifenelemente eingesetzt werden können. Ferner
wird durch die vorteilhafte Anordnung der Querstege der gesamte
zur Verfügung
stehende Raum zur Bildung einzelner Kammern in optimaler Weise genutzt,
so dass bei derartig ausgebildeten Profilträgern keine unnützen Ecken
und Kanten bzw. Leerräume
entstehen, die für
die Funktion der Abstreifmatte keine Bedeutung haben.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass das
untere, L-förmige
Seitenteil bzw. der Schenkel des Profilträgers mit einem dazu spiegelbildlich
angeordneten, ihm zugewandten, L-förmigen Seitenteil die in etwa
quadratisch ausgebildeten Kammern bildet und dass die beiden Querstege
mit Bezug auf die Seitenteile des Profilträgers mittig angeordnet sind.
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Vorteilhaft
ist es ferner, dass die beiden oberen und/oder unteren, L-förmigen Seitenteile
bzw. Schenkel eine strukturierte bzw. gerillte Oberfläche aufweisen
und in etwa ballig ausgebildet sind oder eine halbkreisförmige Oberfläche aufweisen.
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Außerdem ist
vorteilhaft, dass der untere, parallel zum Quersteg verlaufende
Teil der L-förmigen Schenkel
eine schräg
verlaufende Gleitfläche
aufweist und dass die schallisolierenden und/oder gleithemmenden
Streifenelemente aus zwei spiegelbildlich zueinander ausgerichteten, über einen
Steg miteinander verbundenen, im Querschnitt pyramidenstumpfförmigen Teilen
gebildet sind.
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Ferner
ist es vorteilhaft, dass in den beiden außenliegenden Kammern des Profilträgers jeweils ein
pyramidenstumpfförmiges
Teil des Streifenelements festklemmbar ist, das kleiner ist als
das außerhalb
der Kammer befindliche, pyramidenstumpfförmige Teil des Streifenelements,
und dass die geneigt verlaufende Oberfläche der pyramidenstumpfförmigen Teile
mit der sich daran anschließenden
Stirnfläche
einen Winkel zwischen 30∅ und 60∅ bzw. 40∅ und
50∅ bzw. 43∅ und 47∅ bildet.
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Vorteilhaft
ist es auch, dass das größere bzw. untere,
pyramidenstumpfförmige
Teil eine Stirnseite mit einer Gesamtbreite D aufweist, die in etwa
der Gesamtbreite F der äußeren Begrenzung
der Kammer entspricht, während
das kleinere bzw. obere, pyramidenstumpfförmige Teil eine parallel zur
ersten Stirnseite verlaufende zweite Stirnseite mit einer Gesamtbreite
E aufweist, die in etwa der Gesamtbreite E der inneren Begrenzung
der Kammer entspricht, und dass die beiden unterschiedlich großen, gegeneinander
gerichteten, parallel zueinander verlaufenden Stirnseiten der beiden
spiegelbildlich angeordneten, pyramidenstumpfförmigen Teile eine Aussparung
bilden, die zur Aufnahme der L-förmigen
Seitenteile bzw. Schenkel der Kammern dient, und dass die beiden äußeren Kammern
in etwa die gleiche Querschnittsform aufweisen wie die pyramidenstumpfförmigen Teile.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass die
bürstenartigen
Abstreifelemente in einer Klammer aufgenommen sind, die aus zwei
V-förmig
ausgebildeten, einander zugewandten und geneigt verlaufenden Klammerteilen
gebildet ist, wobei jeweils ein Schenkel des einen Klammerteils mit
dem Schenkel des anderen Klammerteils fest verbunden ist, wobei
die anderen freitragenden Schenkel der beiden Klammerteile eine
Einlaßöffnung bilden,
und dass jeweils nach einem Profilträger mit einem elastischen bzw.
gummiartigen Abstreifelement ein oder mehrere Profilträger mit
bürstenartigen
Abstreifelementen folgen, die jeweils parallel zueinander verlaufen.
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Ferner
ist es vorteilhaft, dass jeweils nach einem Profilträger mit
einem elastischen bzw. gummiartigen Abstreifelement drei Profilträger mit
bürstenartigen
Abstreifelementen folgen, die jeweils parallel zueinander verlaufen,
und dass ein schmaler und/oder leistenförmiger Teil des Abstreifelements oder
des Streifenelements auf der Oberfläche des L-förmigen
Schenkels rutschfest aufliegt. Durch die pyramidenstumpfartig ausgestalteten
Streifenelemente, die als schallisolierende Elemente eingesetzt werden
können,
in Verbindung mit den vorteilhaft ausgestalteten, quadratisch ausgebildeten
Kammern können
derartige Streifenelemente wesentlich einfacher montiert werden
als bisher, wobei es vorteilhaft ist, dass auch die L-förmigen Seitenteile
Gleitflächen aufweisen,
die das Einführen
der schallisolierenden oder gleithemmenden Streifenelemente in die
Kammern wesentlich erleichtern.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und
in der Beschreibung erläutert
und in den Figuren dargestellt, wobei bemerkt wird, dass alle Ein zelmerkmale
und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen erfindungswesentlich
sind. Es zeigt:
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1 einen
Querschnitt eines Profilträgers mit
einer aus Weichmaterial hergestellten Abstreifleiste und zwei mit
Abstand angeordneten, in unteren Kammern vorgesehenen, schallisolierenden Gleitelementen,
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1b ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines Profilträgers,
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2 ein
schallisolierendes Gleitelement bzw. Streifenelement im Maßstab 5:1,
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3 eine
Teilansicht des unteren Endes des Seitenteils mit der an der Stirnfläche des
L-förmigen
Schenkels vorgesehenen Gleitfläche,
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4 eine
perspektivische Darstellung des Fußabstreifers mit den einzelnen
Abstreifelementen, die entweder aus Gummi oder aus Bürstenteilen
gebildet sind, wobei die unteren Kammern der Profilträger der
Querschnittsform der Gleitelemente angepasst sind,
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5 den
L-förmigen
Schenkel eines Profilträgers,
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6 die
Draufsicht des Fußabstreifers.
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7 eine
Ansicht der Profilleiste von unten,
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8 eine
Frontansicht der Abstreifmatte.
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In
der Zeichnung ist in 4 eine perspektivische Darstellung
eines Fußabstreifers 20 dargestellt,
der aus zahlreichen parallel zueinander verlaufenden Profilträgern 1 besteht,
die über
seilartige Verbindungselemente 41 zusammengehalten werden. Hierzu
sind die Verbindungselemente 41 gemäß 4 in vorteilhafter
Weise durch in der Zeichnung nicht dargestellte, in Seitenteilen 4 der
Profilträger 1 vorgesehene
Bohrungen hindurchgeführt.
Zwischen den einzelnen Profilträgern 1 befinden
sich rohrförmige
bzw. hülsenartige,
auf den Verbindungselementen angeordnete Distanzstücke 42,
die dafür
sorgen, daß die
einzelnen Profilträger 1 einen
gleichmäßigen Abstand
untereinander aufweisen. Jeweils das äußerste Ende des Verbindungselements 41,
das als Seil ausgebildet ist, ist jeweils fest oder lösbar mit
dem außen
liegenden Profilträger 1 verbunden.
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Die
einzelnen Profilträger 1,
die in 1 näher
veranschaulicht sind, bestehen aus den beiden parallel verlaufenden
Seitenteilen 4, die über
rechtwinklig dazu angeordnete, parallel verlaufende Querstege 5, 6 fest
miteinander verbunden sind. Zwischen den beiden Querstegen 5, 6 ist
ein Hohlraum 43 vorgesehen, der durch zwei Seitenteile 25 des
Profilträgers 1 begrenzt
wird, die dadurch den Hohlraum 43 bilden, durch den die
Verbindungselemente 41 geführt sind. Auf diese Weise er hält man eine
geschützte
Anordnung der als Seil ausgebildeten Befestigungseinrichtung 41.
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Die
oberen Enden der Seitenteile 4 weisen je ein L-förmiges Seitenteil 27 mit
je einem Schenkel 2 bzw. 3 auf.
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Wie
aus 4 hervorgeht, kann beispielsweise das Endstück des Seils 41 durch
eine Feststellschraube 44 gesichert werden, die durch eine entsprechende
Gewindebohrung im Distanzstück 42 hindurchgeführt wird
und somit gegen die Oberfläche des
Seils 41 zur Anlage kommt. Hierdurch erhält man eine
kostengünstige
Klemmverbindung.
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Wie
bereits erwähnt,
besteht der Profilträger 1 aus
den beiden mit 4 gekennzeichneten Seitenteilen, die durch
die beiden mit Abstand zueinander angeordneten Querstege 5 und 6 fest
verbunden sind. In vorteilhafter Weise können die beiden Querstege 5 und 6 mit
Bezug auf die Seitenteile 4 mittig angeordnet sein. Durch
die beiden mittig angeordneten Querstege 5 und 6 wird,
wie bereits erwähnt,
zur Aufnahme des Verbindungselements bzw, des Seils 41 ein platzsparender
Hohlraum 43 geschaffen. Gleichzeitig dienen die Querstege 5 und 6 auch
als Wände
für die nachstehend
beschriebenen Kammern 7, 8, 9 und 10.
Hierdurch wird bei geringstmöglichem
Materialeinsatz eine optimale Raumausnutzung für die einzelnen Kammern 7, 8, 9, 10, 43 geschaffen,
insbesondere deshalb, weil die Querstege 5 und 6 durchgehend
mit den Seitenteilen 25 verbunden sind. Zwei sich am unteren
Quersteg sich anschließende,
mit Abstand zueinander angeordnete, L-förmige Seitenteile 13 und 14 bilden
die untere, rechte Kammer 9 und zwei L-förmige Schenkel 11 und 12 die
linke Kammer 10. Die Kammern 9 und 10 haben
einen gleich großen
Querschnitt und liegen auf der gleichen Querebene. Zwischen den
beiden Kammern 9 und 10 ist ein Hohlraum bzw.
die nach unten offene, dritte Kammer 8 vorgesehen, in der
ebenfalls ein schallisolierendes Streifenelement eingeklemmt werden kann.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß 1 sind jedoch
nur zwei schallisolierende und/oder gleithemmende Streifenelemente 23 und 24 in
den äußeren Kammern 9 und 10 vorgesehen.
Damit sich die Streifenelemente 23 bzw. 24 leicht
in die rechteckförmige Kammer 8 bzw. 9 einführen lassen,
ist nach einer weiteren Ausführungsform
gemäß 3 der
Schenkel 11 sowie die anderen Schenkel 12, 13 und 14 mit einer
geneigt verlaufenden Gleitfläche 30 versehen, die
zwischen ihrer Oberfläche
und der Stirnseite des Schenkels 11 einen Winkel α zwischen
30° und
50° bzw.
von ca. 45° einschließt.
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In 2 ist
das elastische, aus Gummi oder Kunststoff gebildete Streifenelement 23 dargestellt, das
als schallisolierendes und/oder gleithemmendes Streifenelement ausgebildet
ist. Das Streifenelement 23 besteht aus zwei spiegelbildlich
zueinander ausgerichteten und über
einen Steg 31 fest miteinander verbundenen, pyramidenstumpfförmigen Teilen 32 und 33.
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Die
beiden außen
liegenden Kammern 9 und 10 des Profilträgers 1 dienen
zur Aufnahme je eines pyramidenstumpfförmigen Teils 32, das
in der entsprechenden Kammer 9 oder 10 einklemmbar
ist. Das in der Kammer 9 bzw. 10 aufnehmbare,
pyramidenstumpfförmige
Teil 32 ist kleiner als das darunter und außen liegende,
pyramidenstumpfförmige
Teil 33.
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Das
kleinere, pyramidenstumpfförmige
Teil 32 besteht aus zwei geneigt verlaufenden Oberflächen 34,
an die sich eine obere Stirnfläche 36' und eine untere
Stirnfläche 36 anschließen. Die
beiden Stirnflächen 36 und 36' verlaufen parallel
zueinander. Die geneigt verlaufende Oberfläche 34 bildet mit
den Stirnflächen 36, 36' einen Winkel α zwischen
30° und 50° bzw. von
ca. 45°.
An die untere Stirnfläche 36 schließt sich
der Steg 31 an, der in eine Oberfläche bzw. Stirnseite 35 übergeht.
Die Stirnseite 35 des unten liegenden, pyramidenstumpfförmigen Teils 33 ist wesentlich
größer als
die darüberliegende
Stirnfläche 36.
Die Stirnfläche 35 mit
dem Maß D
des unten liegenden, pyramidenstumpfförmigen Teils 33 entspricht
der Größe F (1)
und somit der äußeren Abmessung
der Kammer 9, 10, die durch die Schenkel 11 und 12 bzw. 13 und 14 begrenzt
wird.
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Die
L-förmigen
Teile der Schenkel 11 und 12 liegen in einer Aussparung 40 zwischen
den Stirnseiten 35 und 36 der beiden pyramidenstumpfförmigen Teile 32 und 33,
wenn das obere, pyramidenstumpfförmige
Teil 32 in die Kammer 9 bzw. 10 eingepreßt ist.
Hierdurch erhält
man ein widerstandsfähiges, nicht
verschiebbares Gleitelement an der Unterseite des Fußabstreifers 20.
Der Winkel α zwischen
der Oberfläche 34 und
den Stirnflächen 36 bzw. 35 oder 36' und 35' kann auch einen
Winkel zwischen 30° und
60°, beispielsweise
zwischen 40° und
50° bzw. 43° bis 47°, im Ausführungsbeispiel
45°, aufweisen.
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Es
auch möglich,
die oberen Teile der Streifenelemente 24'' genau
der schwalbenschwanzförmigen
Innenkontur der Kammer 9 gemäß 4 anzupassen.
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Nach
diesem Beispiel sind die pyramidenstumpfförmigen Teile 32' um 180° in Bezug
auf 2 gedreht. Derartige Streifenelemente lassen sich
jedoch nicht so leicht in die Kammer 9 eindrücken wie die
Streifenelemente 23 gemäß 2.
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Wie
aus 4 hervorgeht, sind bürstenartige Abstreifelemente 22 in
oberen Klammern 37 aufgenommen. Es können jeweils ein, zwei, drei
oder auch mehrere bürstenartige
Abstreifelemente 22 zwischen zwei elastischen Abstreifelementen 21 vorgesehen
sein. Im Ausführungsbeispiel
befinden sich zwischen jeweils zwei Abstreifelementen 21 vier bürstenartige
Streifenelemente 22. Vorteilhaft ist es jedoch auch, wenn
lediglich drei bürstenartige
Streifenelemente 22 vorgesehen sind.
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Die
bürstenartigen
Streifenelemente 22 sind in der Klammer 37 aufgenommen.
Diese bestehen aus zwei V-förmig
ausgebildeten, einander zugewandten und geneigt verlaufenden Klammerteilen 38,
wobei jeweils ein Schenkel 39 des einen Klammerteils 38 mit
dem angrenzenden Schenkel 39 des anderen Klammerteils 38 fest
verbunden ist. Zwei andere, freitragende Schenkel 46 der
Klammerteile 38 bilden eine Einlassöffnung 47 zur Aufnahme
der bürstenartigen
Abstreifelemente 22, die aus Kokos, Kunststoff oder aus
einem anderen elastischen und widerstandsfähigen Material gebildet sein
können. Durch
Zusammendrücken
der V-förmigen
Schenkel 46 der Klammer 37 werden die Bürstenelemente 22 fest
eingeklemmt. Die gesamte Klammer 37 befindet sich in der
entsprechenden oberen Kammer 7 des Profilträgers 1.
Die einzelnen Fasern der bürstenartigen
Abstreifelemente 22 bilden mit der oben liegenden Oberfläche der
gesamten Abstreifmatte einen annähernd
rechten Winkel β,
d. h. sie stehen mit Bezug auf die Oberfläche 49 der Abstreifmatte 20 aufrecht
und bilden somit einen sehr guten Widerstand beim Abstreifvorgang.
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Wie
aus 5, 1 und 1b hervorgeht,
weist das L-förmige
Seitenteil 27 einen rechtwinklig dazu angeordneten Schenkel 2 bzw. 3 auf,
die eine gerillte Oberfläche 48, 48' aufweisen,
an die sich eine ballige oder halbkreisrunde Oberfläche 29 mit
einem Radius R von ca. 0,5 mm anschließt. Der Schenkel 2 bzw. 3 greift
in die Aussparung 40 des Abstreifelements 21 bzw.
des Streifenelements 24' ein
(1, 1b).
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Auf
der Oberfläche 48 liegt
ein schmaler Teil 50 des Abstreifelements 21 rutschfest
auf. Hierdurch wird eine sehr gute Klemmwirkung für das Abstreifelement 21 und
das Streifenelement 24' erzielt.
Vorteilhaft ist es auch, daß die
Außenseite
der Schenkel 2, 3 auf der gleichen Ebene liegt
wie die Außenfläche des
Schenkels 4.
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- 1
- Profilträger
- 2
- Schenkel
des Seitenteils
- 3
- Schenkel
des Seitenteils
- 4
- Seitenteil
- 5
- Quersteg
- 6
- Quersteg
- 7
- obere
Kammer
- 8
- untere
mittlere Kammer
- 9
- untere äußere Kammer
- 10
- untere äußere Kammer
- 11
- L-förmiges Seitenteil
bzw. Schenkel
- 12
- L-förmiges Seitenteil
bzw. Schenkel
- 13
- L-förmiges Seitenteil
bzw. Schenkel
- 14
- L-förmiges Seitenteil
bzw. Schenkel
- 20
- Fußabstreifer
- 21
- elastisches
Abstreifelement
- 22
- bürstenartiges
Abstreifelement
- 23
- schallisolierendes
und/oder gleithemmendes
-
- Streifenelement
- 24
- schallisolierendes
und/oder gleithemmendes
-
- Streifenelement
- 24'
- Streifenelement
- 24''
- Streifenelement
- 25
- Seitenteil
- 27
- L-förmiges Seitenteil,
Schenkel
- 29
- halbkreisförmige Oberfläche
- 30
- Gleitfläche, Oberfläche
- 31
- Steg
- 32
- pyramidenstumpfförmiges Teil
- 32'
- pyramidenstumpfförmiges Teil
- 33
- pyramidenstumpfförmiges Teil
- 34
- geneigt
verlaufende Oberfläche
- 35
- Stirnseite,
Oberfläche
- 35'
- Stirnseite,
Oberfläche
- 36
- Stirnseite,
Stirnfläche
- 36'
- Stirnseite,
Stirnfläche
- 37
- Klammer
- 38
- Klammerteile
- 39
- Schenkel
- 40
- Aussparung
- 41
- seilartige
Verbindungselemente, Seil
- 42
- Distanzstück
- 43
- Hohlraum
- 44
- Feststellschraube
- 46
- Schenkel
- 47
- Öffnung
- 48
- rillenförmige Oberfläche
- 48'
- Oberfläche
- 49
- Oberfläche der
Matte 20
- 50
- Teil
der Abstreifmatte
- R
- =
Radius von Oberfläche 29