DE4408481C2 - Sitzplatte, insbesondere für den Fahrersitz eines Nutzfahrzeuges - Google Patents

Sitzplatte, insbesondere für den Fahrersitz eines Nutzfahrzeuges

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Description

Die Erfindung betrifft eine Sitzplatte, insbesondere für den Fahrersitz eines Nutzfahrzeuges, mit einem Grundteil und einem auf den Grundteil angeordneten Sitzpolster, einem zwischen dem Grundteil und dem Sitzpolster federnd beweglich vorgesehenen Flächenelement und einer durch das Flächenelement mittels eines länglichen Betätigungselementes betätigbaren Schalteinrichtung zum Einschalten einer Funktionseinrichtung des Nutzfahrzeuges bei einer bestimmten Mindestgewichtsbelastung der Sitzplatte bzw. zum Aus schalten der Funktionseinrichtung bei Entlastung der Sitzplatte.
Eine solche Sitzplatte ist aus der DE 40 23 350 A1 bzw. aus der hierzu parallelen US 5 124 512 der Anmelderin bekannt. Bei dieser bekannten Sitzplatte ist das Flächenelement mittels mindestens eines elastisch federnden Verbindungsabschnittes mit dem Grundteil der Sitzplatte verbunden. Zu diesem Zweck wird dort vorgeschlagen, am Flächenelement einen U-förmigen Bügel mit zwei voneinander beabstandeten Schenkelteilen zu befestigen, die jeweils mit einem Endabschnitt über das Flächenelement überstehen welcher den elastisch federnden Verbindungsabschnitt bildet. Das bedingt jedoch die Montage des Bügels am Flächenelement.
Aus der US 4 678 058 ist eine Sitzplatte bzw. ein Fahrzeugsitz mit einem Betätigungselement zur Betätigung einer Schalteinrichtung bekannt, wobei das Betätigungselement als Federbügel ausgebildet ist, dessen Schenkel zur Betätigung der Schalteinrichtung vorgesehen sind. Ein solcher Sitz ist jedoch nur in einem vergleichsweise kleinen Flächenbereich auf eine entsprechende Gewichtsbelastung empfindlich. Ähnliches gilt für den aus der US 3 703 618 bekannten Fahrzeugsitz, bei welchem das Betätigungselement zum Betätigen einer Schalteinrichtung beispielsweise als mäanderförmig gebogener Federdraht ausgebildet ist. Eine Sitzplatte mit einem zum Betätigen einer Schalteinrichtung vorgesehenen Betätigungselement, das als mäanderförmig gebogener Federdraht ausgebildet ist, ist aus der US 4 075 443 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sitzplatte der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß bei einer weiteren Vereinfachung ihres Aufbaus eine weitere Verbesserung des Schaltverhaltens bzw. der Schaltempfindlichkeit erzielt wird.
Diese Aufgabe wird bei einer Sitzplatte der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Flächenelement unterseitig mindestens ein Antriebselement mit mindestens einer Keilfläche und das längliche Betätigungselement mit mindestens einer Aussparung für das zugehörige Antriebselement ausgebildet ist, wobei das bei einer Gewichtsbelastung nach unten gedrückte Antriebselement mit der mindestens einen Keilfläche gegen den entsprechenden Rand der zugehörigen Aussparung drückt und das längliche Betätigungselement in dessen Längsrichtung zur Betätigung der Schalteinrichtung verschiebt, und mit dem länglichen Betätigungselement eine Federeinrichtung verbunden ist, die bei der Durchführung der Verschiebebewegung mechanisch gespannt wird.
Das Antriebselement wirkt mit dem länglichen Betätigungselement durch die Keilfläche, d. h. deren Keilwinkel, derartig zusammen, daß sich zwischen der Bewegung des Antriebselementes und der Bewegung des Betätigungselementes eine passende Übersetzung ergibt. Damit ist in vorteilhafter Weise eine optimale Schaltempfindlichkeit realisierbar.
Der Keilwinkel der besagten Keilfläche und die zugehörige Aussparung des länglichen Betätigungselementes sind hierbei derartig dimensioniert, daß eine Selbsthemmung zwischen dem Antriebselement und dem Betätigungselement zuverlässig ausgeschlossen ist.
Eine einfache Ausbildung bzw. eine montagefreundliche Sitzplatte ergibt sich, wenn das Flächenelement am Grundteil um eine in Sitzquerrichtung orientierte Schwenkachse in Bezug auf das Grundteil schwenkbeweglich gelagert ist, wenn zwischen dem Grundteil und dem Flächenelement eine Federeinrichtung vorgesehen ist, und wenn das längliche Betätigungselement von der Schwenkachse des Flächenelementes beabstandet und zu dieser mindestens annähernd parallel unter dem Flächenelement angeordnet ist. Bei der zwischen dem Grundteil und dem Flächenelement vorgesehenen Federeinrichtung handelt es sich vorzugsweise um mindestens eine Schraubendruckfeder, die durch geeignete Ausbildung des Grundteils und des Flächenelementes zwischen diesen lokalisierbar ist. Eine solchermaßen ausgebildete Federeinrichtung ist auch dann noch zumindest bedingt funktionsfähig, wenn die mindestens eine Schraubendruckfeder brechen sollte. Außerdem ist eine solche Federeinrichtung entsprechend einem gewünschten Federungsverhalten auswählbar.
Eine sehr einfache Ausbildung der erfindungsgemäßen Sitzplatte ergibt sich, wenn das Flächenelement mindestens zwei in Sitzquerrichtung miteinander fluchtende Laschen und wenn das Grundteil in Sitzquerrichtung fluchtende Ausnehmungen zum Einsetzen der Laschen des Flächenelementes aufweist. In diesem Fall ist die Schwenkachse, um welche das Flächenelement in Bezug auf das Grundteil verschwenkbar ist, durch die besagten Laschen und Ausnehmungen definiert. Bei den Ausnehmungen handelt es sich zweckmäßigerweise um Löcher, die im Grundteil ausgebildet sind. Desgleichen wäre es jedoch möglich, die Ausnehmungen durch Vertiefungen im Grundteil zu bilden.
Eine zuverlässige Funktionsweise der erfindungsgemäßen Sitzplatte wird realisiert, wenn das längliche Betätigungselement am Grundteil linear beweglich geführt und wenn die Schalteinrichtung in der Projektion des Flächenelementes auf das Grundteil seitlich neben dem Flächenelement am Grundteil angeordnet ist. Selbstverständlich wäre es auch möglich, das längliche Betätigungselement und die Schalteinrichtung am Flächenelement entsprechend anzuordnen.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Sitzplatte bzw. wesentlicher Teile derselben sowie ein Ausführungsbespiel eines Fahrersitzes eines Nutzfahrzeuges mit einer solchen Sitzplatte sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Sitzplatte in Blickrichtung von unten, wobei das zugehörige Grundteil der Sitzplatte nicht gezeichnet ist, um die Wirkungsweise des Flächenelementes und des länglichen Betätigungselementes zu verdeutlichen,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der Sitzplatte, wobei das Sitzpolster der Sitzplatte nicht gezeichnet ist, und
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Fahrersitzes für ein Nutzfahrzeug mit einer Sitzplatte, wie sie in Fig. 2 gezeichnet ist.
Fig. 1 zeigt in einer Ansicht von unten eine Sitzplatte 10, die insbesondere für den Fahrersitz eines Nutzfahrzeuges vorgesehen ist. In Fig. 1 ist die Sitzplatte 10 ohne das Grundteil gezeichnet, um die zwischen dem (nicht gezeichneten) Grundteil und einem Sitzpolster 12 der Sitzplatte 10 vorgesehene Flächenelement 14 sowie ein unter dem Flächenelement 14 vorgesehenes längliches Betätigungselement 16 zu verdeutlichen, das mit Hilfe des Flächenelementes 14 betätigbar ist. Das längliche Betätigungselement 16 dient zur Betätigung einer Schalteinrichtung 18, bei der es sich beispielsweise um einen elektrischen Mikroschalter handelt.
Das Flächenelement 14 ist an seinem einen Querrand 20 mit zwei voneinander beabstandeten und miteinander in Sitzquerrichtung fluchtenden Laschen 22 ausgebildet. Durch die beiden Laschen 22 und durch zugehörige Ausnehmungen im (nicht gezeichneten) Grundteil der Sitzplatte 10, die zum Einsetzen der Lasche 22 des Flächenelementes 14 vorgesehen sind, wird eine Schwenkachse 24 festgelegt, die in Fig. 1 durch eine dünne strichpunktierte Linie angedeutet ist, und um welche das Flächenelement 14 in Bezug auf das in Fig. 1 nicht dargestellt Grundteil verschwenkbar ist. Zwischen dem nicht gezeichneten Grundteil und dem Flächenelement 14 ist eine Federeinrichtung 26 vorgesehen, mit deren Hilfe die federnde Beweglichkeit des Flächenelementes 14 relativ zum Grundteil der Sitzplatte 10 festgelegt ist.
Das Flächenelement 14 ist an dem dem Querrand 20 gegenüberliegenden Querrandabschnitt 28 mit Antriebselementen 30 versehen, die vom Flächenelement 14 unterseitig wegstehen. Jedes Antriebselement 30 weist eine Keilfläche 32 auf, mit welcher das entsprechende Antriebselement 30 an einem Randabschnitt 34 einer Aussparung 36 des länglichen Betätigungselementes 16 anliegt. In Fig. 1 ist das längliche Betätigungselement 16 in der Nachbarschaft der rechten Aussparung 36 abgeschnitten gezeichnet, um das zugehörige Antriebselement 30 mit seiner Keilfläche 32 besser zu verdeutlichen.
Wird die Sitzplatte 10 belastet, so wird das Flächenelement 14 um die Schwenkachse 24 zum nicht gezeichneten Grundteil nach unten verschwenkt. Hierbei wird das längliche Betätigungselement 16 mittels der Antriebselemente 30 bzw. der Keilflächen 32 der Antriebselemente 30 in seiner Längsrichtung, d. h. in Richtung des Pfeiles 38 zur Schalteinrichtung 18 hin bewegt und die Schalteinrichtung 18 bei einer entsprechenden Belastung der Sitzplatte 10 betätigt. Gleichzeitig wird eine Federeinrichtung 40, die mit dem länglichen Betätigungselement 16 verbunden ist, mechanisch gespannt.
Wird die Sitzplatte 10 wieder entlastet, so entspannt sich die zwischen dem Flächenelement 14 und dem nicht gezeichneten Grundteil vorgesehene Federeinrichtung 26, so daß das Flächenelement 14 um die Schwenkachse 24 wieder vom Grundteil der Sitzplatte 10 weggeschwenkt wird, wodurch sich gleichzeitig auch die Federeinrichtung 40 entspannen kann. Hierdurch wird das längliche Betätigungselement 16 entgegen der Richtung des Pfeiles 38 wieder von der Schalteinrichtung 18 wegbewegt.
Fig. 2 zeigt in einer Ansicht von oben eine Ausbildung der Sitzplatte 10, wobei das Sitzpolster von dem Grundteil 42 der Sitzplatte 10 entfernt und nicht gezeichnet ist. Das Grundteil 42 ist mit Ausnehmungen 44 ausgebildet, die in Sitzquerrichtung voneinander beabstandet sind und miteinander fluchten. In den Ausnehmungen 44 sind die Laschen 22 des Flächenelementes 14 lose angeordnet, so daß durch die miteinander in Sitzquerrichtung fluchtenden Laschen 22 des Flächenelementes 14 und die Ausnehmungen 44 im Grundteil 42 die in Sitzquerrichtung orientierte Schwenkachse 24 festgelegt ist, um welche das Flächenelement 14 relativ zum Grundteil 42 schwenkbeweglich gelagert ist.
Das längliche Betätigungselement 16 ist in Sitzquerrichtung der Sitzplatte 10 unter dem Flächenelement 14 angeordnet und am Grundteil 42 linear beweglich geführt. Die Federeinrichtung 40 ist mit ihrem einen Befestigungsende 46 am länglichen Betätigungselement 16 und mit ihrem zweiten Befestigungselement 48 am Grundteil 42 festgelegt. Das längliche Betätigungselement 16 ist mit zwei Aussparungen 36 ausgebildet, in welche vom Flächenelement 14 unterseitig wegstehende Antriebselemente 30 hineinstehen.
In Fig. 2 sind zwei Alternativen einer Schalteinrichtung 18 angedeutet, die am Grundteil 42 seitlich neben der Projektion des Flächenelementes 14 auf das Grundteil 42 angeordnet sind. Das Flächenelement 14 weist eine in Bezug auf das Grundteil 42 möglichst grobe Flächenabmessung auf, so daß gleichsam unabhängig davon, wo die Sitzplatte 10 gewichtsbelastet wird, eine entsprechende Betätigung der Schalteinrichtung 18 erfolgt.
Die Fig. 3 zeigt in einer Seitenansicht einen Fahrersitz 50 für ein Nutzfahrzeug, der eine Sitzplatte 10 und eine mit der Sitzplatte 10 verbundene Rückenlehne 52 aufweist. Aus dieser Figur ist auch deutlich das Flächenelement 14 erkennbar, das mit von seinem Querrand 20 wegstehenden Laschen 22 in zugehörigen Ausnehmungen 44 des Grundteils 42 lose gehalten ist, so daß sich eine verschwenkbare Lagerung des Flächenelementes 14 in Bezug auf das Grundteil 42 der Sitzplatte 10 ergibt. In Fig. 3 ist das auf dem Flächenelement 14 bzw. auf dem Grundteil 42 der Sitzplatte 10 angeordnete Sitzpolster nicht dargestellt.

Claims (4)

1. Sitzplatte, insbesondere für den Fahrersitz (50) eines Nutzfahrzeuges, mit einem Grundteil (42) und einem auf dem Grundteil (42) angeordneten Sitzpolster (12), einem zwischen dem Grundteil (42) und dem Sitzpolster (12) federnd beweglich vorgesehenen Flächenelement (14) und einer durch das Flächenelement (14) mittels eines länglichen Betätigungselementes (16) betätigbaren Schalteinrichtung (18) zum Einschalten einer Funktionseinrichtung des Nutzfahrzeuges bei einer bestimmten Mindestgewichtsbelastung der Sitzplatte (10) bzw. zum Ausschalten der Funktionseinrichtung bei Entlastung der Sitzplatte (10), dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement (14) unterseitig mindestens ein Antriebselement (30) mit mindestens einer Keilfläche (32) und das längliche Betätigungselement (16) mit mindestens einer Aussparung (36) für das zugehörige Antriebselement (30) ausgebildet ist, wobei das bei einer Gewichtsbelastung nach unten gedrückte Antriebselement (30) mit der mindestens einen Keilfläche (32) gegen den entsprechenden Rand der zugehörigen Aussparung (36) drückt und das längliche Betätigungselement (16) in dessen Längsrichtung zur Betätigung der Schalteinrichtung (18) verschiebt, und mit dem länglichen Betätigungselement (16) eine Federeinrichtung (40) verbunden ist, die bei der Durchführung der Verschiebebewegung (38) mechanisch gespannt wird.
2. Sitzplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement (14) am Grundteil (42) um eine in Sitzquerrichtung orientierte Schwenkachse (24) in Bezug auf das Grundteil (42) schwenkbeweglich gelagert ist, daß zwischen dem Grundteil (42) und dem Flächenelement (14) eine Federeinrichtung (26) vorgesehen ist, und daß das längliche Betätigungselement (16) von der Schwenkachse (24) des Flächenelementes (14) beabstandet und zu diesem mindestens annährend parallel orientiert unter dem Flächenelement (14) angeordnet ist.
3. Sitzplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ausbildung der Schwenkachse (24) das Flächenelement (14) mindestens zwei in Sitzquerrichtung miteinander fluchtende Laschen (22) und das Grundteil (42) in Sitzquerrichtung miteinander fluchtende Ausnehmungen (44) zum Einsetzen der Laschen (22) des Flächenelementes (14) aufweist.
4. Sitzplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das längliche Betätigungselement (16) am Grundteil (42) linear beweglich geführt und daß die Schalteinrichtung (18) in der Projektion des Flächenelementes (14) auf das Grundteil (42) seitlich neben dem Flächenelement (14) am Grundteil (42) angeordnet ist.
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