DE4413812A1 - Kernrohr - Google Patents

Kernrohr

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    • B65H75/02Cores, formers, supports, or holders for coiled, wound, or folded material, e.g. reels, spindles, bobbins, cop tubes, cans, mandrels or chucks
    • B65H75/18Constructional details
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Description

Die Erfindung betrifft ein Kernrohr für eine Rolle aus Papier oder blattförmigem Material, wie es beispielsweise zum Aufwic­ keln von Papier, wie Zeitungsdruckpapier, von Filmen und an­ derem blattförmigem Material gebräuchlich ist. Insbesondere be­ trifft die vorliegende Erfindung ein solches Kernrohr mit me­ chanisch verriegelbaren Kerneinsatzelementen zur Verringerung des Innendurchmessers des Kernrohrs.
Derartige Kernrohre oder Kernrollen sind aber bei der Herstel­ lung von Filmrollen oder in der Papierindustrie zum Aufwickeln des Film- oder Papiermaterials gebräuchlich. Die Kernrollen be­ stehen üblicherweise aus Pappe und werden spiralförmig oder in mehreren Lagen übereinander gewickelt. Dafür werden eine oder mehrere Lagen Pappe mit einem Kleber bestrichen und um einen Kern gewickelt, um jede Schicht in dem Gesamtaufbau gegenüber der folgenden abzudichten. Für leichtgewichtige Verwendungen werden die Kernrohre aus leichter Pappe hergestellt und können aus nur wenigen Schichten bestehen. Für große Belastungen hin­ gegen, wie zum Beispiel das Auf- und Abwickeln von Zeitungs­ druckpapier oder Tiefdruckpapier, sind die Kernrohre üblicher­ weise sehr lang, beispielsweise bis zu etwa drei Metern. Im Hinblick auf diese enorme Größe ist es erforderlich, daß die Kernrohre einen sehr schweren oder dicken Aufbau besitzen, um das Gewicht einer großen Papierrolle tragen zu können.
Für die Verwendung in Auf- oder Abwickeleinrichtungen sind die Kernrohre auf Flanschwellen oder Spannfutter mit einer Stan­ dardgröße montiert. Üblicherweise werden U-förmige Stirnkappen aus Metall in die offenen Enden des Kernrohrs eingesetzt, um ein genaueres und einfacheres Montieren der Papp-Kernrohre auf dem Spannfutter oder auf der Flanschwelle zu ermöglichen.
Bekannte Kernrohre aus Pappe, wie sie im Verfahren zur Herstel­ lung von Film- und Papiermaterial verwendet werden, weisen in etwa einen Innendurchmesser von 7,6 cm auf, und viele der in der Wirtschaft benutzten Einrichtungen haben Spannfutter und Flanschwellen, die auf jenen Innendurchmesser von 7,6 cm abge­ stimmt sind. Aufgrund dessen ist der Benutzer auf die Verwen­ dung von Kernrohren mit einem Innendurchmesser von 7,6 cm ange­ wiesen.
Manchmal wäre es für Druckereien und/oder Hersteller von Film­ material vorteilhafter, ein größeres Kernrohr auf einer Auf- oder Abwickeleinrichtung zu verwenden, die auf die Verwendung von Kernrohren, mit kleinerem Durchmesser ausgelegt ist, mit dem Vorteil eines verbesserten Schwingungsverhaltens und einer verbesserten dynamischen Widerstandsfähigkeit. Beispielsweise haben viele konventionelle Kernrohre einen Durchmesser von etwa 15,2 cm, und es ist verständlich, daß die Verwendung eines sol­ chen 15,2 cm-Kernrohres auf einer Einrichtung für Kernrohre mit einem Innendurchmesser von 7,6 cm das Schwingungsverhalten wäh­ rend des Auf- und Abwickelns merklich beeinflussen kann.
US 4,875,636 offenbart ein Einweg-Transportsystem für Zeitungs­ druckpapier, bei dem das zylindrische Kernelement ohne Verwen­ dung von metallischen Stirnkappen benutzt werden kann. Die In­ nenflächen der einander gegenüberliegenden Endabschnitte des Kernrohrs haben im wesentlichen den gleichen nicht-zylindri­ schen Aufbau, im wesentlichen das gleiche Profil und die glei­ chen Abmessungen wie die Außenflächen der Walzenflanschwellen einer Offset-Druckmaschine, so daß das Kernrohr und die Flanschwelle auf im wesentlichen der ganzen Länge der Flansch­ welle in formschlüssigen Kontakt treten.
US 4,874,139 offenbart ein Kernrohr mit einem ringförmigen Kerneinsatzelement, das aus Cellulosematerial bestehen und bleibend mit der Innenseite des Endabschnitts des Kernrohrs verklebt sein kann. Die Verwendung eines solchen Kerneinsatz­ elements ermöglicht die Verwendung von Papp-Kernrohren mit ge­ ringerer Wandstärke. In der Praxis treten Probleme auf, da das ringförmige Kerneinsatzelement mit der Innenseite des Kernrohrs durch einen Kleber verbunden ist. Der Außenumfang des Kernein­ satzelementes muß im zusammengesetzten Zustand einen engen Sitz mit dem Innenumfang des Kernrohrs aufweisen, um Schwingungen und ein Schlagen beim Wickeln mit größeren Drehgeschwindigkei­ ten zu vermeiden und um zu verhindern, daß das Kerneinsatzein­ satzelement während plötzlicher Beschleunigung oder Abbremsung der Wickelmaschine abbricht. Darüber hinaus wird der Kleber aufgrund des verhältnismäßig kleinen Spielraums zwischen dem ringförmigen Kerneinsatzelement und der Innenmantelfläche des Kernrohrs häufig von dem mit Kleber eingestrichenen Abschnitt abgekratzt, wenn das Kerneinsatzelement in axialer Richtung in das Kernrohr eingesetzt wird. Darüber hinaus können Spalten ohne Klebverbindung zwischen dem Außenumfang des Kerneinsatz­ elements und dem Innenumfang des Kernrohrs entstehen, da die Außenmantelfläche des Kerneinsatzelements und die Innenmantel­ fläche des Kernrohrs völlig symmetrisch und kreisförmig ausge­ bildet sind. Daraus folgt für die Praxis, daß die ringförmigen Kerneinsatzelemente selten mit der ausreichenden Sicherheit an dem Kernrohr befestigt sind und sehr selten das Aufwickeln überstehen, wesentlich seltener als das Abwickeln.
Obwohl die Vermeidung von metallischen Stirnkappen für die Be­ festigung von Kernrohren auf Wickeleinrichtungen äußerst wün­ schenswert wäre, besitzen bekannte Kernrohre die vorstehend be­ schriebenen Nachteile, einschließlich einer schlechten Klebver­ bindung zwischen ringförmigen Kerneinsatzelementen und den En­ den des Kernrohrs und der Notwendigkeit, den Durchmesser von inneren Abschnitten des Kernrohrs zu verringern, damit die In­ nenfläche des Kernrohrs ein Profil erhält, was zu dem Außenpro­ fil der Flanschwellen einer Auf- und Abwickeleinrichtung paßt. Darüber hinaus ist aus dem Stand der Technik keine praktikable Lösung bekannt, um dem immer wiederkehrenden Bedürfnis der Her­ steller nach Verwendung von Kernrohren mit großem Durchmesser auf solche Wickeleinrichtungen Rechnung zu tragen, die eigent­ lich zur Verwendung von Kernrohren mit kleinerem Durchmesser vorgesehen waren.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den vor­ stehend geschilderten Bedürfnissen Rechnung zu tragen und ein entsprechendes Kernrohr für eine Rolle aus Papier oder blatt­ förmigem Material anzugeben.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteran­ sprüchen angegeben.
Erfindungsgemäß wird somit ein Kernrohr für eine Rolle aus Pa­ pier oder blattförmigem Material mit mechanisch eingeklinkten ringförmigen Kerneinsatzelementen an jedem der einander gegen­ überliegenden Enden des Kernrohrs angegeben. Die den Innen­ durchmesser verringernden ringförmigen Kerneinsatzelemente sind mit dem Innenumfang des mittleren Kernelementes durch mechani­ sche Verbindungs- oder Verriegelungsmittel in sicherem axial verriegelndem Eingriff. Da die ringförmigen Kerneinsatzelemente fest mit dem mittleren Kernelement verbunden sind, bietet die Erfindung eine praktikable und äußerst einfach verfügbare Lö­ sung zur Verringerung des Innendurchmessers der Enden von zy­ lindrischen Kernrohren mit großem Durchmesser, so daß diese Kernrohre ohne weiteres auf Wickeleinrichtungen verwendet wer­ den können, die eigentlich für Kernrohre mit kleinerem Durch­ messer vorgesehen waren. Ferner können die Innenmantelflächen der Kerneinsatzelemente derart gestaltet und profiliert werden, daß sie an die Außenabmessungen und Formen konventioneller Flanschwellen oder Spannfutter bekannter Wickeleinrichtungen angepaßt sind.
Aufgrund der mechanischen Verbindungs- oder Verriegelungsele­ mente ist ein sicherer radialer Eingriff zwischen den ringför­ migen Kerneinsatzelementen und dem mittleren Kernelement gege­ ben, so daß eine auf die ringförmigen Einsatzelemente ausgeübte Drehbewegung sicher auf das mittlere Kernelement übertragen wird, und derart, daß auf die ringförmigen Kerneinsatzelemente ausgeübte axial einwärts gerichtete Kräfte besser auf das mitt­ lere Kernelement übertragen werden, mit dem Ergebnis, daß die Kerneinsatzelemente eine erhöhte Belastungskapazität in Dreh­ richtung und in axialer Richtung aufweisen. Wenn entweder die ringförmigen Kerneinsatzelemente oder das mittlere Kernelement oder beide aus einem Schichtmaterial bestehen, kann das mecha­ nische Verbindungs- oder Verriegelungselement auch die Wider­ standsfähigkeit der Schichtstruktur verbessern. Vorzugsweise sind wenigstens zwei radiale Verbindungs- oder Verriegelungs­ elemente in jedem der einander gegenüberliegenden Enden des mittleren Kernelementes vorgesehen, um das entsprechende ring­ förmige Kerneinsatzelement an dem Ende mechanisch zu verrie­ geln.
Die ringförmigen Kerneinsatzelemente werden in einfacher Weise aus verschiedenen Materialien auf Cellulosebasis und/oder Poly­ merbasis oder aus Komposit-Materialien hergestellt, wie bei­ spielsweise Holzpartikel oder -Späne, Zellstoff, Pappe und/oder flüssige und feste Polymere, und zwar durch konventionelle Formgieß- oder Wickelverfahren. Die radialen Verbindungs- oder Verriegelungselemente sind vorzugsweise als zylindrisch ge­ formte Elemente, wie beispielsweise Stifte, ausgebildet, und können aus verschiedenen Komposit-Materialen auf Cellulosebasis und/oder Polymerbasis bestehen. Gemäß einer vorteilhaften Wei­ terbildung der Erfindung sind die radialen Verbindungs- oder Verriegelungselemente als zylindrisch geformte hohle Elemente ausgebildet, bestehend aus mehrfachen Wicklungen von Pappmate­ rial. Das erfindungsgemäße Kernrohr kann ohne metallische Stirnkappen oder Einsätze verwendet werden. Die ringförmigen Kerneinsatzelemente stärken die Enden des Papp-Kernrohrs zu­ sätzlich, in dem die Wandstärke der Kernrohrenden erhöht wird. Die Innenmantelflächen der Kerneinsatzelemente kann derart ge­ formt oder profiliert werden, daß sie die Außenprofile konven­ tioneller Spannfutter und/oder Flanschwellen von Auf- und Ab­ wickeleinrichtungen im wesentlichen formschlüssig aufnehmen, und folglich mit einem wesentlichen Anteil der gesamten Ober­ fläche der Walzenflanschwellen einen engen Oberflächenkontakt bilden, wenn das Kernrohr auf die Walzenflanschwellen aufge­ steckt ist.
Schließlich können die erfindungsgemäßen Kernrohre während des Transports in leerem Zustand und/oder in mit Papier bewickeltem Zustand durch Endverschlüsse, wie Stöpsel oder dergleichen ver­ schlossen werden.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung des Endab­ schnitts eines ersten Ausführungsbeispiels eines Kern­ rohrs, wobei der andere Endabschnitt identisch ausge­ bildet ist; und
Fig. 2 einen Längsschnitt des Kernrohrs gemäß Fig. 1, wobei hier das Kerneinsatzelement in den zylindrischen Kern eingesetzt ist; und
Fig. 3 einen Längsschnitt durch den Endabschnitt eines zweiten Ausführungsbeispieles eines Kernrohres, bei dem ein Teil des Außendurchmessers des ringförmigen Kernein­ satzelementes derselbe ist, wie der Außendurchmesser des mittleren Kernelementes.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Endes eines Kernrohrs für eine Rolle aus Papier oder blattför­ migem Material. Das (nicht dargestellte) gegenüberliegende Ende des Kernrohrs ist mit dem dargestellten Ende identisch. Das Kernrohr weist ein mittleres Kernelement 10 und ein den Innen­ durchmesser verringerndes ringförmiges Kerneinsatzelement 12 auf. Das Kernelement 10 ist durch einen zylindrischen, hohlen Mantel 14 definiert, der vorzugsweise aus mehrfachen Lagen ei­ nes Pappmaterials gebildet ist, obwohl die Erfindung auch in vorteilhafter Weise mit Kernelementen aus anderen Materialien wie Plastik oder dergleichen verwendet werden kann.
Der in Fig. 1 dargestellte Mantel 14 besteht aus einem spiral­ förmig gewickelten rohrförmigen Körper; jedoch ist auch die Verwendung eines rohrförmigen Körpers möglich, dessen Mantel 14 aus mehreren übereinander liegenden Lagen von Pappmaterial ge­ bildet sein kann, oder alternativ hierzu weist der Kern 10 einen Mantel aus einer einzigen Lage aus einem Kunststoffmate­ rial auf, der durch eine Exdrudier- oder Formgießverfahren her­ gestellt wurde. Vorzugsweise besteht der Mantel 14 der vorlie­ genden Erfindung aus mehrfachen Papplagen. Sowohl das Spiral­ wickelverfahren als auch das Hülsenwickelverfahren gehören zu den bekannten Verfahren auf dem Gebiet der vorliegenden Erfin­ dung. Im allgemeinen beinhalten diese Verfahren das Wickeln von einer oder mehreren mit einem Kleber bestrichenen Lagen um einen Kern herum, um einen rohrförmigen Körper zu erhalten. Die Stärke der Rohrwandung und die Dichte der Papplagen werden nach der gewünschten Widerstandsfähigkeit des zylindrischen Kerns bzw. seines Mantels ausgewählt. Dort, wo der Kern beispiels­ weise für eine geringe Last vorgesehen ist, können die Pappla­ gen eine geringe Dichte und/oder ein geringes Gewicht aufwei­ sen, und die Mantelstärke kann verhältnismäßig klein sein, bei­ spielsweise in der Größenordnung zwischen 3 mm und 6 mm. Zur Verwendung mit schweren Lasten ist eine größere Mantelstärke, beispielsweise in der Größenordnung zwischen 12 mm und 22 mm sowie üblicherweise ein schwereres und/oder dickeres Pappmate­ rial erforderlich.
In den ringförmigen Enden der Mantelwand 14 sind radial ausge­ richtete Bohrungen 16 zur Aufnahme entsprechender zylindrisch geformter Stifte 18 vorgesehen. Ebenso sind radial ausgerich­ tete ringförmige Bohrungen 20 in den Kerneinsatzelementen 12 vorgesehen. Die Bohrungen 20 in den ringförmigen Kerneinsatze­ lementen 12 sind derart angeordnet, daß sie sich mit den Boh­ rungen 16 in dem mittleren Kernelement 10 ausrichten, wenn die Kerneinsatzelemente 12 in das mittlere Kernelement eingeführt sind.
Fig. 2 zeigt das einseitig vollständig zusammengebaute Kernrohr, bei dem die radialen Verbindungs- oder Verriegelungsstifte 18 durch die Mantelwand 14 des mittleren Kernelementes und durch das ringförmige Kerneinsatzelement 12 verlaufen, wodurch das ringförmige Kerneinsatzelement 12 mit dem mittleren Kernelement verriegelt wird. Vor der Fertigstellung des Kernrohres, wie es in Fig. 2 dargestellt ist, wird ein Kleber auf Latex- oder Lösungsmittelbasis und/oder ein aushärtender Kleber auf die Außenoberfläche 22 des ringförmigen Kerneinsatzelementes oder auf die Innenumfangsfläche 23 des Endes des mittleren Kernelementes, oder auf beide Flächen gestrichen. In ähnlicher Weise kann ein Kleber auf die Außenoberfläche 26 des radialen Verriege­ lungsstiftes 18 und/oder auf die Innenumfangsflächen der Boh­ rungen 16 und 20 gestrichen werden.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung bestehen die Verschlußstifte 18 aus mehreren Wickelschichten Pappmate­ rial, die im Spiralwickelverfahren oder im Hülsenwickelverfah­ ren erstellt wurden. Diese Verfahren sind bekannt. Die Verwen­ dung von radialen Verschlußstiften aus mehrfachen Lagen aus Pappmaterial kann insbesondere deshalb vorteilhaft sein, da dann das komplette Kernrohr, von dem in Fig. 2 nur ein Teil dargestellt ist, aus Materialen auf Cellulosebasis hergestellt werden kann. Das verbessert die Möglichkeiten zum Recyceln des Kernrohres am Ende einer nutzenbringenden Lebensdauer.
Es ist selbstverständlich, daß Größen, Formen und Anordnungen der radialen Verschlußelemente 18 und die Bohrungen 16 und 20 gegenüber den Fig. 1 und 2 verändert werden können. Obwohl die Zeichnungen zylindrisch geformte Stifte für die Enden des mittleren Kernelementes zeigen, können die radialen Verschluße­ lemente 18 auch andere Formen aufweisen, wie z. B. quadratische oder rechteckige Querschnitte, wofür dann die Bohrungen ent­ sprechend ausgeführt sind. Ebenso kann ein einziger radialer Verschlußstift an jedem Ende des mittleren Kernelementes ver­ wendet werden oder auch mehr als zwei radiale Verschlußstifte an jedem Ende.
Bei dem Kernrohr gemäß den Fig. 1 und 2 sind zwei Verschluß­ stifte 18 derart angeordnet, daß sie koaxial zueinander posi­ tioniert sind. Eine solche Anordnung ist insbesondere deshalb vorteilhaft, daß alle vier Bohrungen 16 und 20 in dem mittleren Kernelement 10 und dem ringförmigen Kerneinsatzelement 12 mit einem einzigen Arbeitsgang erstellt werden können. Hierzu kann das ringförmige Kerneinsatzelement 12 in das mittlere Kernelement 10 eingesetzt und vorübergehend mittels Leim oder derglei­ chen in ihm befestigt werden. Danach können alle vier Bohrungen 16 und 20 sowohl durch die Mantelwand 14 des mittleren Kernele­ mentes 10 als auch durch die Mantelwand des ringförmigen Kerneinsatzelementes mit einem einzigen Arbeitsgang gebohrt werden. Das Erstellen der Bohrungen nach einem vorübergehenden Zusammensetzen des Kernrohres stellt sicher, daß die Bohrungen miteinander fluchten.
Die radialen Verschlußelemente 18 können selbstverständlich auch aus anderen Materialien als Pappe bestehen. Zum Beispiel können sie aus Holzdübeln geformt werden, aus Holzpartikeln, aus Kunststoffmaterialien oder anderen Materialien durch ver­ schiedene bekannte Formgieß- und/oder Extrudierverfahren. In vorteilhafter Weise erstrecken sich die radialen Verschlußele­ mente 18 vollständig durch die Mantelwand 14 des mittleren Kernelementes und vollständig durch die Mantelwand der ringför­ migen Kerneinsatzelementes 12. Es ist allerdings selbstver­ ständlich, daß die radialen Verschlußelemente sich auch nur teilweise durch eine oder beide einander gegenüberliegende Sei­ ten der Mantelwand 14 des mittleren Kernelementes und/oder des ringförmigen Kerneinsatzelementes erstrecken können.
Die den Innendurchmesser verringernden ringförmigen Kernein­ satzelemente 12 werden durch irgendein bekanntes Verfahren her­ gestellt, vorzugsweise durch ein Formgießverfahren mit Materia­ len auf Cellulosebasis wie Zellstoff, Holzpartikel und derglei­ chen. Alternativ hierzu können die ringförmigen Kerneinsatzele­ mente durch Zuschneiden gewünschter Längen eines Papprohres ge­ bildet werden, um die gewünschte Länge für die ringförmigen Kerneinsatzelemente 12 zu erhalten.
Der zylindrische Kern 10 hat üblicherweise einen Innendurchmes­ ser von einigen Zentimetern, beispielsweise 7,6 cm bis 17 cm oder mehr, vorzugsweise etwa 15 cm. Ferner besitzt er üblicher­ weise eine ausgedehnte Länge zwischen 30 cm und mehr als 3 Me­ tern, jedoch treten der Nutzen und die Vorteile der Erfindung am deutlichsten zu Tage, wenn das gesamte Kernrohr eine Länge von mehr als 1,50 aufweist, und zwar im Hinblick auf die bekannten Probleme mit Schwingungen und dynamischer Wider­ standskraft bei solchen länglichen rohrförmigen Körpern.
Das ringförmige Kerneinsatzelement 12 besitzt üblicherweise eine axiale Länge, die von der gewünschten Verwendung des Kern­ rohrs abhängt und hat vorzugsweise eine axiale Länge, die der Länge des Spannfutters oder der Flanschwelle entspricht, auf die das Kernrohr aufgesteckt werden soll, oder ist sogar länger als diese. Üblicherweise reicht die Länge des ringförmigen Kerneinsatzelements von 2,5 cm bis etwa 46 cm oder mehr.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kernrohrs ist nur ein Teil jedes ringförmigen Kerneinsatzele­ ments in das mittlere Kernelement 10 eingesetzt. Beispielsweise kann ein Endabschnitt des Kerneinsatzelements den selben Außen­ durchmesser haben, wie der des mittleren Kernelements, während der gegenüberliegende Endabschnitt einen Außendurchmesser auf­ weisen kann, der dem Innendurchmesser des mittleren Kernele­ ments entspricht. Somit kann der Außenumfang des Kerneinsatze­ lements ein gestuftes Längsprofil mit einem vergrößerten Flansch an einem Ende davon aufweisen. Der Innendurchmesser des Kerneinsatzelements ist im wesentlichen über die Gesamtlänge derselbe und beträgt beispielsweise 7,6 cm. Das Ende mit dem kleineren Durchmesser wird in den Innenumfang des mittleren Kernelements eingeführt und erfindungsgemäß mit diesem verbun­ den. Das Ende mit dem größeren Außendurchmesser bzw. mit dem Flansch definiert sowohl den Außenumfang, als auch den Innenum­ fang des Endes eines fertiggestellten Kernrohrs.
Die Innenumfangsfläche 24 des Kerneinsatzelements 12 kann der­ art profiliert sein, daß sie auf das Außenprofil einer (nicht dargestellten) Walzenflanschwelle paßt, wie sie üblicherweise in Auf- und Abwickeleinrichtungen verwendet wird. Folglich kann die Innenumfangsfläche des Kerneinsatzelements 12 einen ersten Abschnitt an der Position 24a aufweisen, der in axial auswärts gerichteter Richtung radial auswärts gerichtet angeschrägt ver­ läuft, vorzugsweise mit einem Winkel von ungefähr 2° in Bezug auf die Längsachse des Kernelements 10, und einen zweiten Ab­ schnitt an der Position 24b, der sich unter einem zweiten Win­ kel von vorzugsweise 33° in Bezug auf die Längsachse ange­ schrägt axial nach außen gerichtet erstreckt. Ferner kann die Innenoberfläche 24 eine oder mehrere Nuten zur Aufnahme eines Keils oder dergleichen aufweisen, der auf dem Außenumfang einer Walzenflanschwelle einer konventionellen Wickeleinrichtung vor­ gesehen ist. Derartige profilierte Innenoberflächen sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Das Kernrohr gemäß der vorliegenden Erfindung kann auch mit konventionellen metallischen Einsätzen zur Aufnahme von Flan­ schwellen oder Spannfuttern verwendet werden; jedoch sind sol­ che metallischen Einsätze bei dem bevorzugten Ausführungs­ beispiel der Erfindung nicht erforderlich. Es wurde bereits er­ wähnt, daß ein konventioneller Rohrstöpsel während des Trans­ ports oder des Lagerns des Kernrohrs in vorteilhafter Weise in die ringförmige Öffnung des Kerneinsatzelements 12 eingesetzt werden kann, um die Enden des Kernrohrs bzw. des Kerneinsatz­ elements zu schützen. Auch derartige Kernstöpsel sind aus dem Stand der Technik bekannt.

Claims (20)

1. Kernrohr für eine Rolle aus Papier oder blattförmigem Material,
mit einem länglichen hohlen zylindrischen mittleren Kernelement (10) mit einer Mantelwand (14), mit einander gegenüberliegenden Enden, und mit einem definierten Außendurchmesser und einem de­ finierten Innendurchmesser;
mit ringförmigen Kerneinsatzelementen (12), deren Außenumfang we­ nigstens in einem Abschnitt im wesentlichen den selben Außen­ durchmesser aufweist wie der Innendurchmesser des mittleren Kern­ elements (10);
wobei jedes der ringförmigen Kerneinsatzelemente (12) koaxial durch mechanische Verbindungsmittel (18, 20) an dem Innenumfang eines der einander gegenüberliegenden Enden des mittleren Kern­ elements (10) befestigt ist;
wobei die Verbindungsmittel (18, 20) wenigstens ein radiales Ver­ schlußteil (18) enthalten, das an der Mantelwand des mittleren Kernelements (10) befestigt ist und sich wenigstens teilweise ra­ dial durch die Mantelwand (14) und wenigstens teilweise radial durch das ringförmige Kerneinsatzelement (12) erstreckt, wodurch die Kerneinsatzelemente (12) an dem Kernelement (10) in einem ge­ genseitigen Verschluß gesichert sind.
2. Kernrohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die radialen Verschlußteile (18) vollständig durch die Mantelwand (14) des Kernelements (10) erstrecken.
3. Kernrohr nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die radialen Verschlußteile (18) vollständig durch die radiale Wandstärke der ringförmigen Kerneinsatzelemente (12) er­ streckt.
4. Kernrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei radiale Verschlußteile (18) an jedem der ge­ genüberliegenden Enden des Kernelements (10) vorgesehen sind.
5. Kernrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die radialen Verschlußteile (18) zylindrisch geformte, insbe­ sondere hohle Stifte sind.
6. Kernrohr nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die radialen zylindrisch geformten Verschlußstifte (18) aus mehreren Wickelschichten Pappmaterial besteht.
7. Kernrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelwand (14) des Kernelements (10) aus mehreren Wickel­ schichten aus Pappmaterial gebildet ist.
8. Kernrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die radialen Verschlußteile (18) an der Mantelwand des Kern­ elements (10) und des Kerneinsatzelements (12) durch Klebstoff be­ festigt ist.
9. Kernrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerneinsatzelemente (12) ein Material auf Cellulose-Basis enthalten.
10. Kernrohr nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerneinsatzelemente (12) durch Formen des Cellulosemateri­ als gebildet sind.
11. Kernrohr nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Cellulosematerial Holzpartikel enthält.
12. Kernrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kernelement (10) eine Mantelwand aus Kunststoff aufweist.
13. Kernrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerneinsatzelemente (12) aus Kunststoff bestehen.
14. Kernrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ringförmigen Endstücke (12) eine profilierte Innenoberflä­ che aufweisen, um mit dem Außenprofil eines Spannfutters oder dgl. auf einem Wickelgerät zusammenwirken zu können.
15. Kernrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ringförmigen Kerneinsatzelemente (12) eine radiale Wand­ stärke aufweisen, die ausreicht, um den Innendurchmesser des Kern­ elements (10) von 15,24 cm auf etwa die Hälfte zu reduzieren.
16. Kernrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kernrohr eine Länge zwischen 152 cm und 335 cm aufweist.
17. Kernrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerneinsatzelemente (12) eine Länge zwischen etwa 2,5 und 45,7 cm aufweisen.
18. Kernrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der ringförmigen Kerneinsatzelemente (12) in einem Ab­ schnitt im wesentlichen den selben Außendurchmesser aufweist, wie das Kernelement (10).
19. Verfahren zum Formen eines Kernrohres für eine Rolle aus Papier oder anderem blattförmigen Material, mit den folgenden Verfahrens­ schritten:
es wird ein längliches hohles zylindrisches mittleres Kernelement (10) mit einem Mantelwand (14), mit einander gegenüberliegenden Enden, und mit einem definierten Außendurchmesser und einem defi­ nierten Innendurchmesser erzeugt;
es werden ringförmige, den Durchmesser verringernde Kerneinsatz­ elemente (12) erzeugt, deren Außenumfang wenigstens in einem Ab­ schnitt im wesentlichen den selben Außendurchmesser aufweist wie der Innendurchmesser des mittleren Kernelements (10) und die je­ weils mit einem der gegenüberliegenden Enden des Kernelements (10) zusammenwirken;
es wird wenigstens eine fluchtende Bohrung in jedem der Enden des Kernelements (10) und den dazugehörigen Kerneinsatzelementen (12) ausgebildet;
es werden wenigstens zwei radiale Verschlußteile (18) erzeugt, die im wesentlichen den selben Außendurchmesser haben, wie der Innen­ durchmesser der fluchtenden Bohrungen, und von denen jeweils eines in eine der Bohrungen durch das Kernelement (10) und das Kernein­ satzelement (12) gesatzt wird, wodurch die Kerneinsatzelemente (12) an dem Innenumfang des zugehörigen Endes des Kernelements (10) in einem gegenseitigen Verschluß gesichert sind.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens zwei Abschnitten in jedem der gegenüberliegenden Enden des Kernelements (10) und der zugehörigen Kerneinsatzele­ mente (12) fluchtende Bohrungen angebracht werden.
DE4413812A 1993-04-20 1994-04-20 Kernrohr Withdrawn DE4413812A1 (de)

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