DE4422100C1 - Flexible medizinische Verpackungseinheit für die Hämodialyse zur Herstellung eines Dialysierflüssigkeit-Konzentrats sowie Vorrichtung hierfür - Google Patents
Flexible medizinische Verpackungseinheit für die Hämodialyse zur Herstellung eines Dialysierflüssigkeit-Konzentrats sowie Vorrichtung hierfürInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine flexible medizinische Verpackungseinheit für die
Hämodialyse zur Herstellung eines Dialysierflüssigkeitskonzentrats mit einem
Behälter, der ein einziges Anschlußstück und einen Innenraum aufweist, der mit
einem pulverförmigen Salzkonzentrat gefüllt ist, gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1. Eine solche Verpackungseinheit ist aus der
WO 93/18805 bekannt. Die Erfindung umfaßt
weiterhin auch eine Vorrichtung zur Herstellung eines
flüssigen Hämodialysekonzentrats, in der ein solcher
Behälter Verwendung findet.
Für die Hämodialyse muß eine Dialysierflüssigkeit bereitgestellt werden, deren
Elektrolytzusammensetzung im wesentlichen derjenigen des Bluts des zu
behandelnden Patienten entsprechen soll.
Es sind seit langem Verfahren bekannt, mit denen gebrauchsfertige
Dialysierflüssigkeiten einstufig aus fertig in Kanistern angelieferten
Flüssigkonzentraten hergestellt werden. Gleichermaßen sind Verfahren bekannt,
mit denen Dialysierflüssigkeiten in einem Tank bettseitig (ebenso einstufig) aus
einem Trockenkonzentrat und Wasser erzeugt werden.
Andererseits kann jedoch aber auch bettseitig zunächst in einer zweistufigen
Methode ein Flüssigkonzentrat aus einem Trockenkonzentrat durch Vermischen
mit Wasser hergestellt werden, aus dem anschließend durch weiteres Vermischen
mit Wasser in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis die gewünschte
Dialysierflüssigkeit hergestellt wird.
Ein Verfahren der letztgenannten Art ist in der DE 32 12 230 A1 beschrieben, bei
dem zunächst ein Trockenkonzentrat in einer Mischkammer vorgelegt wird, die
eingangsseitig mit einer Wasserquelle und ausgangsseitig mit einem
Dialysierflüssigkeitstank verbunden ist. Hierdurch kann ein individuell
angepaßtes Flüssigkonzentrat und daraus eine fertige Dialysierflüssigkeit
hergestellt werden. Diese Mischkammer hat im wesentlichen die Aufgabe,
nicht nur die leicht löslichen Elektrolytsalze, wie Natriumchlorid,
Kaliumchlorid oder Calciumchlorid, sondern auch das in Wasser schwerer
lösliche Natriumbicarbonat nur in gelöster Form in die Ausgangsleitung zu
überführen. Die Mischung erfolgt, wie bei Batch-Verfahren allgemein üblich,
volumetrisch, d. h. eine vorbestimmte Menge Trockenkonzentrat wird mit
einem vorbestimmten Volumen Wasser umgesetzt. Bei diesem Mischprinzip
wird aus einem Trockenkonzentrat und Wasser ein Flüssigkonzentrat in einen
ersten Behälter zumindest zeitweise kontinuierlich und bei einer weiteren
Variante aus Flüssigkeit und Wasser eine fertige Dialysierflüssigkeit in dem
gleichen oder einem weiteren Behälter zubereitet, wobei dieser Behälter die
gesamte Dialysierflüssigkeitsmenge für eine gesamte Behandlung enthält.
In der DE 34 43 911 A1 ist ein Verfahren beschrieben, bei dem ein
Flüssigkonzentrat aus Trockenkonzentrat und Wasser in einem Mischbehälter
zubereitet wird, der über eine Eingangsleitung und über eine Ausgangsleitung
verfügt. Ausgangsseitig kann dann Flüssigkonzentrat einem Mischpunkt
zugeführt werden, dem über eine zweite Leitung Wasser in einer
vorbestimmten Menge zugeführt wird. Üblicherweise wird in dem
Mischbehälter ein Flüssigkonzentrat-Batch für eine gesamte Behandlung
erzeugt, so daß im Anschluß daran eine fertige Dialysierflüssigkeit durch
kontinuierliche Mischung des Flüssigkonzentrats mit Wasser hergestellt werden
kann.
Aus US 4 386 634 ist ein weiteres Verfahren beschrieben, mit dem eine
Dialysierflüssigkeit aus Trockenkonzentrat mittels eines zweistufigen
Verfahrens hergestellt werden kann, wie es ebenfalls Gegenstand der Erfindung
ist. Dabei wird ein Beutel als Mischgefäß für eine batchweise Fertigung von
Flüssigkonzentrat benutzt, der während der Behandlung kontinuierlich zu
einem Mischpunkt entleert wird, der ebenfalls mit Wasser zur Herstellung
einer gebrauchsfertigen Dialysierflüssigkeit beaufschlagt wird. Die batchweise
Herstellung von Flüssigkonzentrat hat zwar den Vorteil einer sicheren
Mischung des Trockenkonzentrats mit Wasser, andererseits jedoch den
Nachteil, daß hierdurch ein relativ großer Raumbedarf für das Konzentrat (8-12 l)
notwendig ist, so daß hierdurch stabile Behälter oder aufwendige
Lagerungs- und Halterungseinrichtungen notwendig sind. Beide Anordnungen
sind dabei mit relativ hohen Kosten für die Desinfektion bzw. für die
Bereitstellung verbunden.
Insofern hat man versucht (EP 278 100 A2), Dialysierflüssigkeiten dadurch
herzustellen, daß man festes Konzentrat relativ geringen Volumens in einer
Kartusche vorgelegt hat, die über einen Wassereinlaß und über einen
Flüssigkonzentratauslaß verfügt. Diese Kartusche ist mit einer Monosubstanz,
üblicherweise Natriumbicarbonat gefüllt, das mit Wasser von der
Kartuscheneingangsseite beaufschlagt wird, so daß sich beim Durchströmen der
Flüssigkeit durch die Kartusche hindurch Bicarbonat langsam auflöst und ein
Flüssigkonzentrat gebildet wird. Dieses Konzentrat wird durch den Auslaß
einem Mischpunkt zugeführt, an dem es mit Wasser und weiteren
Flüssigkonzentraten zu einer Dialysierflüssigkeit vorbestimmter
Zusammensetzung verdünnt wird.
Dieses kontinuierlich arbeitende Verfahren hat den Vorteil des geringen
Raumbedarfs für das Konzentrat und der guten Lagerfähigkeit des
Trockenkonzentrats in der Kartusche im Vergleich zu einem in einem Kanister
angelieferten Flüssigkonzentrat. Nachteilig an diesem Verfahren und dieser
Anordnung sind, daß das Pulver stetig durchflossen werden muß, um die
gewünschte Sättigung der Lösung durch Auflösen des Salzes einzustellen. So
lösen sich bekanntlich etwa 100 g Natriumbicarbonat bei Raumtemperatur in 1 l
Wasser auf. Diese Sättigung ist am Ausgang der Kartusche sicherzustellen, was
jedoch durch das häufige Zusammenkleben des Pulvers und die gefürchtete
Kanalbildung innerhalb der Kartusche bei ständigem Durchströmen des Wassers
häufig nicht sichergestellt werden kann. Insofern ergeben sich aufgrund der
unterschiedlichen Zusammensetzung der Flüssigkonzentrate Schwierigkeiten bei
der Herstellung der fertigen Dialysierflüssigkeit, was insbesondere bei hohen
Mischungsverhältnissen von Wasser zu Flüssigkonzentrat der Fall ist.
Des weiteren sind die Konnektoren von zwei Anschlüssen mit den bekannten
Hygiene- und Verwechslungsproblemen behaftet.
Eine weitere Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung von Flüssigkonzentrat
ist in DE 41 39 165 beschrieben, bei der jedoch ebenfalls die vorstehend
beschriebenen Kanalbildungs- und Hygiene- sowie Verwechslungsprobleme
auftreten können.
Der Oberbegriff des Patentanspruchs 1 geht von einer aus
der eingangs genannten WO 93/18805
bekannten medizinischen Verpackungseinheit zur Herstellung einer
Dialysierflüssigkeit aus. Die bekannte Verpackungseinheit besteht aus einem
flexiblen Behälter mit einem einzigen Anschlußstück, welcher mit einem
pulverförmigen Salzkonzentrat für die Dialysebehandlung gefüllt ist. Der Beutel
hat ein Fassungsvermögen von 2 oder 6 l. Zur Herstellung der
Dialysierflüssigkeit wird der Beutel mit Wasser gefüllt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungseinheit und
eine Vorrichtung zur Herstellung eines flüssigen Hämodialysekonzentrats zur
Verfügung zu stellen, mit der kontinuierlich bettseitig ein gesättigtes flüssiges
Konzentrat ohne Kanalbildungs- oder Lagerungsprobleme hergestellt werden
kann, wobei die Sterilitätsprobleme auf ein Minimum reduziert werden. Diese Aufgabe wird mit den Gegenständen
der Ansprüche 1 bzw. 9 gelöst.
Danach ist der Inhalt der Verpackungseinheit derartig, daß portionsweise
gesättigte Dialysekonzentrate hergestellt werden können, d. h. während der
Behandlung eines Patienten muß die Verpackungseinheit
mehrmals mit frischem Wasser aufgefüllt werden, so daß jeweils batchweise
Flüssigkonzentrate (Multi-Batch-Verfahren) hergestellt werden.
Dies geschieht mittels der Vorrichtung nach dem Anspruch 9, wo
im Verhältnis zum Gesamtbedarf an
Dialysierflüssigkeit eine relativ kleine Einzelmenge an Konzentrat hergestellt
und diese jeweils batchweise zur gebrauchsfertigen Dialysierflüssigkeit
verdünnt wird.
Gemäß einer ersten Ausführungsform weist die Absperreinrichtung Ventile auf,
die in der Leitungsanordnung in folgender Weise angeordnet sind. Ein erstes
Ventil ist in einem ersten Leitungsstück vorgesehen, das die Wasserquelle mit
einem Verknüpfungspunkt verbindet. Von diesem Verknüpfungspunkt geht ein
zweites Leitungsstück zum Anschlußstück des flexiblen Behälters ab. In diesem
zweiten Leitungsstück ist ein zweites Ventil angeordnet. Des weiteren geht von
dem Verknüpfungspunkt ein drittes Leitungsstück ab, das ein drittes Ventil
aufweist und an seinem Ende mit der Einrichtung zur Erzeugung der fertigen
Dialysierflüssigkeit verbunden ist.
Diese Ventil 1-3 werden gemäß einem vorbestimmten Mischverfahren
aktiviert, d. h. geöffnet und anschließend desaktiviert, d. h. geschlossen.
Die Wasserquelle, aus der üblicherweise Umkehrosmose-Wasser (RO-Wasser)
bereitgestellt wird, steht üblicherweise unter Druck, so daß zur Zuführung des
Wassers im allgemeinen keine Fördereinrichtung in Form einer Pumpe
notwendig ist. Andererseits kann jedoch aber auch in der Leitungsanordnung
eine Pumpanordnung vorgesehen sein, die frisches Wasser zum flexiblen
Behälter fördert und fertiges Flüssigkonzentrat aus dem Behälter wieder
abfördert. Ggf. kann die Abförderung auch durch eine in der Einrichtung zur
Herstellung der fertigen Dialysierflüssigkeit vorgesehene Pumpe durchgeführt
werden.
Gemäß einer ersten Ausführungsform ist das Leitungssystem im Bereich des
Verknüpfungspunktes über ein viertes Leitungsstück mit einer volumetrisch
arbeitenden Pumpe, üblicherweise einer Proportionierpumpe versehen. Diese
Pumpe wirkt dabei sowohl als Zuführungs- als auch als Abführungspumpe. Ihr
Innenvolumen ist üblicherweise geringer als das Innenvolumen des flexiblen
Behälters, so daß mehrere Pumpvorgänge durchgeführt werden müssen, um
den Innenraum mit einer vorbestimmten Wassermenge zu füllen.
Um einen Füllvorgang der Pumpe auszulösen, wird zunächst das erste Ventil
geöffnet, während die beiden übrigen Ventile geschlossen sind. Die dann mit
Wasser gefüllte Pumpe wird in einem Entleerungsschritt bei geöffnetem
zweiten Ventil und geschlossenem ersten und dritten Ventil in den flexiblen
Behälter entleert. Dieser Vorgang wird so oft durchgeführt, bis eine
vorbestimmte Menge Wasser in den vorteilhafterweise als Beutel ausgebildeten
flexiblen Behälter überführt worden ist.
Da der flexible Behälter nur über ein einziges Anschlußstück verfügt, weist er
auch ein gemeinsames Leitungsstück für das zugeführte Wasser und das
abzuführende Flüssigkonzentrat auf. Dieses Totvolumen befindet sich
üblicherweise in dem zweiten Leitungsstück zwischen dem Verknüpfungspunkt
und dem Anschlußstück des Behälters.
Die dem Behälter jeweils zugeführte Wassermenge reicht üblicherweise nicht
aus, um auch nur einen erheblichen Teil des Bicarbonat-Konzentrats im Beutel
zu lösen. Üblicherweise werden nur etwa 10-20% des Konzentrats im Beutel
aufgelöst. So wird beispielsweise bei einem Beutel, der ein füllbares
Innenvolumen von 1,5 l aufweist und mit etwa 650 g Natriumbicarbonat und
etwa 1 l Wasser gefüllt ist, etwa 100 g Natriumbicarbonat bei Raumtemperatur
unter Bildung einer gesättigten Lösung aufgelöst, so daß mindestens weitere
fünf Füll- und Entleerungsoperationen durchgeführt werden können, ohne daß
die Gefahr besteht, die Sättigungskonzentration nicht mehr zu erreichen.
Damit auch tatsächlich das zugeführte Wasser durch Vermischung mit dem
pulverförmigen Konzentrat in eine gesättigte Lösung umgewandelt wird, wird
vorteilhafterweise die im Beutel befindliche Lösung in Bewegung gehalten.
Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß der Beutel geschüttelt oder mit
Ultraschall behandelt wird, so daß eine innige Durchmischung erfolgt.
Andererseits kann jedoch aber auch die Proportionalpumpe bei geöffnetem
zweiten Ventil und permanent geschlossenen Ventilen 1 und 3 mehrfach in die
Füll- und Entleerungsphase geschaltet werden, so daß hierdurch eine stoßweise
Füllung und Entleerung des Konzentratbeutels erfolgt.
Mit der letzteren Methode, die eine bevorzugte Ausführungsform der
Kompensierung des Totvolumens darstellt, wird auch ein weiteres Problem
gelöst, nämlich dasjenige des Totvolumens, das sich, wie vorstehend erläutert,
im zweiten Leitungsstück sowie den angrenzenden Bereichen einstellt. Diese
sind nämlich sowohl von Wasser als auch von Konzentrat durchflossen, so daß
jeweils Rückstände, insbesondere diejenigen des Wassers in diesem
Totvolumenbereich zu kompensieren sind. Insofern sind vorteilhafterweise die
Ventile 1-3 möglichst nahe am Verknüpfungspunkt angeordnet. Wird nun die
Pumpe bei geöffnetem zweiten Ventil mehrfach gefüllt und entleert, so hat dies
zur Folge, daß das im Totvolumen befindliche Restwasser innig mit bereits
gesättigtem Konzentrat in der Pumpe und anschließend im Beutel vermischt
wird, so daß im Totvolumenbereich anschließend keine verdünnten
Konzentratmengen mehr vorhanden sind.
Andererseits reicht es jedoch aber auch gemäß einer besonders bevorzugten
Ausführungsform aus, wenn nach dem letzten Entleerungshub der
Proportionierpumpe in der Wasserfüllphase nochmals bei weiter geöffnetem
zweitem Ventil ein Füllhub der Pumpe abläuft, so daß das gesamte im
Totvolumenbereich befindliche Wasser in die Pumpe und darüber hinaus noch
vorteilhafterweise eine geringe Menge an gesättigter Konzentratlösung in die
Pumpe abgesaugt wird.
In allen Fällen wird anschließend die Pumpe stillgesetzt, so daß bei geöffnetem
zweiten Ventil und dritten Ventil dort gesättigtes
Dialysierflüssigkeitskonzentrat bereitgestellt wird, das anschließend in der
Einrichtung zur Herstellung einer fertigen Dialysierflüssigkeit aus den übrigen
Elektrolytkomponenten weitervermischt wird.
Andererseits läßt sich auch die zu Beginn geförderte Flüssigkeitsmenge an
Flüssigkonzentrat einschließlich Totvolumen mittels eines Durchflußsensors
hinsichtlich eines seiner Ionenkomponenten (Natriumionen oder
Bicarbonationen) quantitativ bestimmen, so daß eine Kompensation durch
Regelung der zugeführten Konzentrat-/Wassermengen möglich ist.
Diese Anordnung stellt eine weitere bevorzugte Ausführungsform eine
Einrichtung zur Kompensierung des Totvolumens dar. Hier wird fortlaufend
die Konzentration in dem zugeführten Wasser/Konzentrat-Gemisch bestimmt
und die Einrichtung zur Herstellung der fertigen Dialysierflüssigkeit
entsprechend gesteuert. Andererseits kann natürlich auch bei bekanntem
Totvolumen eine vorbestimmte Menge Flüssigkeit der Einrichtung zur
Herstellung der Dialysierflüssigkeit zugeführt werden, die diese
Flüssigkeitsmenge dann nicht als Konzentrat, sondern als zugeführtes Wasser
erkennt bzw. akzeptiert. Eine solche Betriebsweise ist bei getaktet arbeitenden
volumentrischen Einrichtungen zur Herstellung von Dialysierflüssigkeit
einsetzbar, wie es beispielsweise bei dem Dialysegerät 2008 der Anmelderin
verwirklicht ist. Hier wird Dialysierflüssigkeit volumetrisch durch Mischen
von vorbestimmten Teilen Konzentrat mit Wasser hergestellt. Beispielsweise
werden 1 Teil Konzentrat in einen Behälter eingegeben, der anschließend mit
34 Teilen Wasser aufgefüllt wird. Bei der Vorrichtung nach dem Anspruch 9 wird nun die aus dem
Totvolumen zunächst zugeführte Flüssigkeitsmenge als Wasser gewertet, d. h.
die Pumpenhübe, mit welchen diese Flüssigkeitsmenge zugeführt wird, werden
nicht als Konzentrathübe gewertet.
Des weiteren ist es möglich, anstelle der Proportionierpumpe einen Auslaß
vorzusehen, durch den dieses Totvolumen in den Abfluß gefördert wird.
Hierzu ist vorteilhafterweise eine Ablaßpumpe vorgesehen, die nach der
Füllung des Beutels bei geöffnetem zweiten Ventil kurzzeitig betätigt wird.
Eine solche Anordnung ist dann vorteilhaft, wenn RO-Wasser unter Druck dem
flexiblen Behälter zugeführt werden kann. Diese Pumpe kann natürlich durch
ein viertes Ventil ersetzt werden, wenn der Behälter ebenfalls unter Druck
entleert werden kann. In einem solchen Fall wird das vierte Ventil so lange
geöffnet, bis das Wasser sicher aus Totvolumenbereich entfernt ist und
gesättigtes Konzentrat am Abfluß auftaucht.
Grundsätzlich ist dabei festzuhalten, daß das Totvolumen im Verhältnis zu der
zugeführten Flüssigkeitsmenge etwa 1-2% beträgt, so daß die Verluste
praktisch vernachlässigbar sind.
Anstelle von Ventilen lassen sich auch Klemmen einsetzen, sofern die
Leitungen flexibel sind. Des gleichen können peristaltische Pumpen anstelle
dieser Ventile eingesetzt werden, die im desaktivierten Zustand ebenfalls die
Leitungen sperren.
Der flexible Behälter, vorzugsweise ein Beutel, der zur Aufnahme des
Trockenkonzentrats dient, wird gemäß einer ersten Ausführungsform von unten
mit Wasser beaufschlagt, d. h. das Anschlußstück befindet sich bei
aufgehängtem Beutel am unteren Ende. Um eine Verschleppung von
Trockenkonzentrat nach dem Mischen mit Wasser zu verhindern, werden
vorteilhafterweise Abtrenneinrichtungen im Behälter verwendet. So ist
beispielsweise die Anschlußöffnung des Behälters mit einer halbdurchlässigen
Membran verschlossen, die Wasser und Flüssigkonzentrat, nicht jedoch das
Trockenkonzentrat aufgrund seiner Partikelgröße (ca. 0,3 mm und größer)
durchläßt. Wird bei dieser Ausführungsform Wasser zugeführt, so findet
bereits im Bodenbereich eine innige Durchmischung des Trockenkonzentrats
mit Wasser statt, so daß bei dem Durchströmen des Pulvers zur Auffüllung des
Behälters sich sofort gesättigtes Konzentrat bildet.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann der Behälter in umgekehrter
Orientierung benutzt werden, d. h. das Anschlußstück befindet sich in der
Gebrauchslage oben. In einem solchen Fall wird ein Steigrohr in den Beutel
integriert, das bis an die tiefste Stelle des Behälters geführt ist. Dabei ist das
Ende des Steigrohrs entweder wiederum mit einer halbdurchlässigen Membran
oder aber mit einem Rückschlagventil gesperrt, das nur den Zufluß, nicht
jedoch aber den Abfluß von Flüssigkonzentrat zuläßt. Im letzteren Fall befindet
sich eine zweite Öffnung benachbart zum Anschlußstück im Steigrohr, das
durch ein zweites Rückschlagventil in umgekehrter Richtung zum ersten
Rückschlagventil versperrt ist, so daß nur die Abförderung möglich ist.
Die Form und die Anordnung des Konzentrat-Behälters kann weitgehend frei
gewählt werden, solange ein ausreichender Kontakt des Wassers mit dem
Trockenkonzentrat in der Füllphase gewährleistet ist.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 schematisch eine Vorrichtung zur Herstellung eines Flüssigkonzentrats
Fig. 2 schematisch eine erste Ausführungsform eines Trockenkonzentrat-
Beutels,
Fig. 3 schematisch eine zweite Ausführungsform eines Trockenkonzentrat-
Beutels,
Fig. 4 schematisch eine dritte Ausführungsform eines Trockenkonzentrat-
Beutels und
Fig. 5 schematisch eine vierte Ausführungsform eines Trockenkonzentrat-
Beutels.
In Fig. 1 ist mit 10 eine Einrichtung zur Herstellung eines Flüssigkonzentrats
für die Hämodialyse dargestellt. Diese Einrichtung 10 weist eine Wasserquelle
12 auf, die üblicherweise eine stationäre RO-Anlage ist. Aus dieser
Wasserquelle kann stetig unter Druck oder druckfrei Wasser zugeführt werden,
das im wesentlichen elektrolytfrei ist. Andererseits kann aber auch die
Wasserquelle ein Wasserreservoir sein, das mit so viel Wasser gefüllt ist, daß
damit ein Behälter 14 vollständig angefüllt werden kann.
Der Behälter 14 ist flexibel ausgeführt, vorteilhafterweise in Beutelform.
Hierzu werden üblicherweise Kunststoffolien eingesetzt, um derartige Beutel
herzustellen.
Der Behälter 14 ist mit einem Trockenkonzentrat 16 teilweise gefüllt, das
üblicherweise eine Partikelgröße von 0,3 mm und mehr aufweist. Als
Trockenkonzentrat können sämtliche bei der Dialyse eingesetzten Elektrolyte in
Frage kommen, vorzugsweise das schwer wasserlösliche Natriumbicarbonat.
Dieses Trockenkonzentrat liegt in dem Beutel in einer solchen Menge vor, daß
mindestens eine Hämodialyse-Behandlung durchgeführt werden kann.
Wird Natriumbicarbonat in dem Behälter 14 vorgelegt, so werden
vorteilhafterweise sämtliche anderen Konzentrate (Natriumchlorid,
Kaliumchlorid, Calciumchlorid) in einem weiteren, nicht gezeigten Behälter
entweder in Trockenform oder in Flüssigkonzentratform vorgelegt.
Üblicherweise enthält der Behälter ca. 500-1000 g Natriumbicarbonat (je nach
herzustellender Gesamtflüssigkeitsmenge). Weiterhin beträgt das Innenvolumen
des Behälter 14 das 2-4fache des Ausgangsvolumens des pulverförmigen
Natriumbicarbonats bzw. der anderen Trockenkonzentrate.
Der Behälter 14 verfügt über ein einziges rohrförmiges Anschlußstück 18,
dessen Ende vorteilhafterweise ein erstes Verbindungsstück 20 aufweist.
Des weiteren ist gemäß der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform auf der
gegenüberliegenden Seite des Behälters 14 eine Aufhängeeinrichtung 22,
üblicherweise eine Öse vorgesehen, mit der der Behälter 14 an einem nicht
gezeigten Stativ aufgehängt werden kann.
Von der Wasserquelle geht ein erstes Leitungsstück 24, das in ein erstes Ventil
26 als Absperrorgan eingeschaltet ist ab und das bis zu einem
Verknüpfungspunkt 28 geführt ist. Von dort geht ein zweites Leitungsstück 30,
in die ein zweites Ventil 32 eingeschaltet ist und an dessen Ende ein zweites
Verbindungsstück 34 angeordnet ist, zum Anschlußstück 18 ab. Das zweite
Verbindungsstück wird im Gebrauchsfall mit dem ersten Verbindungsstück 20
konnektiert, so daß eine Strömungsverbindung zwischen dem zweiten
Leitungsstück 30 und dem Behälter 14 durch das rohrförmige Anschlußstück
18 hindurch geschaffen wird.
Schließlich ist ein drittes Leitungsstück 36 vorgesehen, das vom
Verknüpfungspunkt 28 abgeht und in das ein drittes Ventil 38 eingeschaltet ist.
Dieses dritte Leitungsstück 36 mündet in eine Einrichtung zur Herstellung
einer Dialysierflüssigkeit 40.
Diese Einrichtung 40 ist nur schematisch dargestellt, wobei die weiteren
Konzentratzuführungen, sofern solche eingesetzt werden, nicht gezeigt sind.
Lediglich dargestellt ist eine weitere Wasserleitung 42, die von der
Wasserquelle 12 abgeht und direkt mit der Einrichtung 40 verbunden ist. Dort
wird das über die Leitungen 30 und 36 zugeführte Flüssigkonzentrat in einem
vorbestimmten Verhältnis mit Wasser vermischt. Anschließend wird die
fertiggestellte Flüssigkeit über eine Dialysatleitung 44 dem Dialysegerät 46
zugeführt.
Des weiteren ist eine Einrichtung zur Eliminierung des Totvolumens 48
vorgesehen, die strichliert dargestellt ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist diese Einrichtung zur
Eliminierung des Totvolumens 48 eine Proportionierpumpe 50 auf, die über
ein viertes Leitungsstück 52 mit dem Verknüpfungspunkt 28 verbunden ist. Die
Proportionierpumpe 50 ist dabei vorteilhafterweise eine Kolbenpumpe mit
definiertem Innenvolumen bzw. Fördervolumen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die Proportionierpumpe 50, die
zunächst als Einrichtung zur Eliminierung des Totvolumens dient, auch als
reine Förderpumpe für Frischwasser eingesetzt werden.
Schließlich ist eine Steuereinheit 54 vorgesehen, die über Steuerleitungen
56, 58, 60, 62, 64 und 66 mit der Wasserquelle 12, dem ersten, zweiten bzw.
dritten Ventil 26, 32, 38, der Einrichtung zur Eliminierung des Totvolumens 48
und der Einrichtung zur Herstellung der Dialysierflüssigkeit 40 verbunden ist.
Des weiteren ist im dritten Leitungsstück 36 eine Sensoreinheit 68 vorgesehen,
die über eine Signalleitung 70 mit der Steuereinheit verbunden ist. Diese
Sensoreinheit 56 kann die Konzentration des im Flüssigkonzentrat gelösten
Salzes zumindest qualitativ, vorzugsweise jedoch aber auch quantitativ mittels
Messung der aktuellen Elektrolytkonzentration und des Durchflusses durch das
Leitungsstück 36 ermitteln.
Die in Fig. 1 gezeigte Ausführungsform einer Einrichtung zur Herstellung
eines Flüssigkonzentrats 10 arbeitet folgendermaßen.
In der Füllphase wird aus der Wasserquelle 12 Frischwasser durch das erste
Leitungsstück 24 bei aktiviertem ersten Ventil dem Verknüpfungspunkt 28
zugeführt. Vorteilhafterweise liefert die Wasserquelle 12 unter Druck,
beispielsweise bis zu einem Druck von etwa 0,3 bar RO-Wasser, das bei
aktiviertem zweiten Ventil 32 durch das zweite Leitungsstück 30 und das
rohrförmige Anschlußstück 18 in den Beutel 14 durch die im Beutel
vorgesehene Trockenkonzentratschicht hindurch gefördert wird. Die zugeführte
Wassermenge wird letztlich durch das Innenvolumen des Beutels 14 bestimmt.
Diese Menge kann entweder zeitgesteuert (durch die Öffnungszeiten der
Ventile 26 und 32) eingestellt werden, wenn die Flußmenge des Wassers je
Zeiteinheit bekannt ist. Andererseits reicht ein Druck von 0,2-0,3 bar nicht
aus, um den Beutel 14 zum Platzen zu bringen, so daß auch eine reine
Zeitsteuerung der Ventile 26 und 32 ausreichend erscheint.
Steht die Wasserquelle 12 nicht unter Druck, so muß das Wasser mittels einer
nicht gezeigten, in der Wasserquelle 12 befindlichen Pumpe dem ersten
Leitungsstück 24 zugeführt werden.
Andererseits ist es jedoch aber auch möglich, die volumetrische Pumpe 50 als
Förderpumpe einzusetzen. In diesem Fall werden die beiden Ventile 26 und 32
gegenläufig getaktet, und zwar wird das Ventil 26 in der Füllphase der Pumpe
50 geöffnet, worauf sich beim Entleeren der Pumpe das zweite Ventil 32
öffnet, so daß das gesamte, vorher in die Pumpe 50 geförderte Wasser zum
Beutel 14 transportiert wird.
Dabei ist das Innenvolumen der Pumpe 50 so bemessen, daß der Beutel 14 in
maximal 20-30 Pumphüben gefüllt werden kann. Andererseits ist das
Fördervolumen der Pumpe 50 mindestens doppelt so groß wie das nachstehend
erläuterte Totvolumen der Leitungsanordnung 24, 30, 18, 36.
Die Durchströmung des pulverförmigen Konzentrats 16 vom rohrförmigen
Anschlußstück 18 her erfolgt so, daß sich nach dem Durchströmen des Pulvers
im restlichen Innenraum 15 des Behälters 14 flüssiges Konzentrat im
gesättigten Zustand befindet. Dieser Sättigungsvorgang wird im übrigen noch
dadurch unterstützt werden, daß beim Ablassen des Flüssigkonzentrats,
nachdem das erste Ventil 26 geschlossen und anstelle dessen das zweite Ventil
32 und das dritte Ventil 38 geöffnet worden sind, erneut die
Festkonzentratschicht 16 durchströmt wird. Dabei strömt dann in der
Entleerphase das Flüssigkonzentrat durch das Anschlußstück 18, das zweite
Leitungsstück 30 und das dritte Leitungsstück 36 zur Einrichtung zur
Herstellung der Dialysierflüssigkeit 40, das üblicherweise eine
Ansaugeinrichtung in Form einer nicht gezeigten volumentrischen Pumpe
besitzt. In diesem Stadium der Entleerung des Behälters 14 erhält dabei die
Einrichtung 40 von der Steuereinrichtung 54 über die Steuerleitung 66 ein
entsprechendes Aktivierungssignal.
Um die Sättigung der Konzentratlösung durchgehend aufrechtzuerhalten, muß
das Totvolumen innerhalb der Leitungsanordnung beseitigt werden. Dieses
Totvolumen setzt sich aus den Leitungsbestandteilen zusammen, durch die
sowohl Wasser als auch Flüssigkonzentrat gefördert werden, also überwiegend
das zweite Leitungsstück 30 sowie die Bereiche, die sich um den
Verknüpfungspunkt 28 mit den Leitungsabschnitten 24, 36 und ggf. 52
befinden.
Gemäß einer ersten Ausführungsform ist die Einrichtung zur Eliminierung des
Totvolumens 58 als Pumpe 50 ausgebildet, die das Totvolumen über das
vierte Leitungsstück 52 bei geöffnetem Ventil 32 absaugt. Am Ende dieser
Absaugphase steht am Verknüpfungspunkt 28 gesättigtes Flüssigkonzentrat zur
weiteren Verarbeitung zur Verfügung. Dabei kann die Pumpe 50, sofern sie
ein ausreichendes Innenvolumen aufweist, das Totvolumen innerhalb der
Pumpe 50 speichern. Wird der Beutel 14 wieder in die Füllphase geschaltet, so
erhält die Pumpe 50 von dem Steuergerät 54 den Befehl, sich wieder zu
entleeren, d. h. das gespeicherte Volumen Flüssigkeit in den Beutel 14
abzugeben.
Die Pumpe 50 dient bei dieser Ausführungsform als Mittel zur Entfernung des
Totvolumens aus dem gemeinsamen Leitungsabschnitt 30, wobei die
Speicherung dieses Flüssigkeitsvolumens innerhalb der Pumpe 50 erfolgt.
Die Pumpe 50 kann natürlich auch unmittelbar in einen Abfluß 51 fördern,
sofern sie über einen Ausgang verfügt. Des gleichen kann anstelle der Pumpe
50 ein strichliert dargestelltes Ventil 53 im Leitungsabschnitt 52 vorgesehen
sein, sofern das Flüssigkonzentrat unter Druck aus dem Beutel 14,
beispielsweise durch Schwerkraft bei dem in Fig. 1 gezeigten Beutel, bei
geöffnetem Ventil 32 abgefördert werden. In einem solchen Fall kann bei
geöffnetem Ventil 32 und bei geöffnetem Ablaßventil 53 über einen
vorbestimmten Zeitraum hinweg die in der Totvolumenzone befindliche
Flüssigkeit in den Abfluß befördert werden.
Wird die Pumpe 50 - wie bereits vorstehend erwähnt - auch zur Füllung des
Beutels 14 eingesetzt, so erfolgt der Ausstoß des Totvolumens beim ersten
Pumphub. Anschließend wird Frischwasser bei geöffnetem Ventil 26
angesaugt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Einrichtung zur Eliminierung des
Totvolumens 48 dient die Pumpe 50 als Einrichtung zur vollständigen
Durchmischung des Inhalts des Beutels 14 unter Einschluß des im Totvolumen
befindlichen Wassers. Hierzu wird die Pumpe 50 mehrfach bei geschlossenem
Ventil 26 und geöffnetem Ventil 32 gefüllt und entleert. Dies hat zur Folge,
daß sowohl das Totvolumen als auch bereits fertiges Flüssigkonzentrat in die
Pumpe 50 gefördert und dort durchmischt werden. Anschließend wird dieses
Gemisch in den Beutel 14 ausgestoßen, so daß dort eine weitere
Aufkonzentrierung erfolgt. Nachdem mehrere derartige Mischoperationen
durchgeführt worden sind, befindet sich im gesamten Leitungssystem
18, 30, 52, 36 sowie innerhalb der Pumpe 50 gesättigtes Flüssigkonzentrat.
Hierauf kann dann die Konzentratbildung abgeschlossen werden, wobei die
Pumpe 50 desaktiviert und das Ventil 38 geöffnet wird.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann bei geöffnetem Ventil 38 die
Einrichtung 40 zur Herstellung der Dialysierflüssigkeit von der
Steuereinrichtung 54 den Befehl erhalten, einen vorbestimmten Anteil der über
die Leitung 30 und 36 zu befördernden Flüssigkeit als Wasser und nicht als
Flüssigkonzentrat der in der Einheit 40 befindlichen Mischkammer zuzuführen.
Hierzu wird vorteilhafterweise zuvor der Leitungsabschnitt 36 durch Betätigen
des Ventils 26 und 38 von restlichem Flüssigkonzentrat befreit, so daß sich im
gesamten Zuführungsabschnitt für das Flüssigkonzentrat zunächst Wasser
befindet. Da üblicherweise die Zuführungsraten mittels der in der Einrichtung
40 vorgesehenen Pumpe und das Totvolumen bekannt sind, kann das Eintreffen
der Konzentratfront in der Einheit 40 vorausbestimmt werden.
Andererseits kann jedoch aber auch mittels der Sensoreinheit 68 diese Front
ermittelt werden, so daß durch ein entsprechendes Signal über die Leitungen
70 und 66 die Einheit 40 entsprechend aktiviert werden kann. Handelt es sich
bei der Einheit 40 um einen Proportioniermischer, so läßt sich bei bekanntem
Totvolumen bzw. bekannter Zuführrate aus dem Behälter 14 der
Proportionalmischer so einstellen, daß die gewünschte
Dialysierflüssigkeitszusammensetzung erzielt wird. In diesem Fall wird das
Totvolumen zunächst als Wasser angesehen, so daß entsprechend weniger
Wasser über die Wasserleitung (bei einer 1 : 34 bzw. 1 : 16 Mischung von
Konzentrat mit Wasser) zugeführt wird. Am Mischpunkt erfolgt dann
rechnerisch die gewünschte Zuführung von Konzentrat zur vorbestimmten
Zusammensetzung der Dialysierflüssigkeit.
Das Ende der Entleerungsphase des Beutels 14 kann auf unterschiedliche
Weise festgestellt werden. Wenn ein volumetrisches Mischsystem in der
Einrichtung 40 zur Herstellung der Dialysierflüssigkeit eingesetzt wird, so läßt
sich bei bekanntem Füllvolumen des Beutels 14 die Entleerung durch die von
der Einrichtung 40 entnommenen Volumina genau feststellen. Infolgedessen
wird nach Erreichen eines vorbestimmten Volumens ein entsprechendes Signal
über die Leitung 66 an die Steuereinheit 54 von der Einrichtung 40 abgegeben.
Gleiches läßt sich auch bei proportionalen Mischsystemen in der Einrichtung
40 feststellen, deren Pumprate bei der Förderung von Flüssigkonzentrat zu
einem in der Einheit 40 vorgesehen Mischpunkt bekannt ist. Auch hier läßt
sich durch eine reine Zeitsteuerung die entnommene Flüssigkonzentratmenge
feststellen, so daß die Steuereinheit 54 ebenfalls von der Einheit 40 nach
Ablauf dieser Zeit aktiviert wird.
Eine weitere Ausführungsform zur Bestimmung des Endes der
Entleerungsphase besteht darin, daß die Steuereinheit 54 ein Zeitglied aufweist,
das nach Ablauf einer vorbestimmten Zeitdauer die Entleerungsphase beendet
und die Füllphase wieder einleitet. Dies ist dann zweckmäßig, wenn die pro
Zeiteinheit zugeführten Flüssigkonzentratmengen und die in den Beutel 14 in
der Füllphase geförderten Wassermengen bekannt sind.
Andererseits kann jedoch aber auch die Füllgrad unmittelbar über einen Sensor
85 bestimmt werden, der über eine Signalleitung 87 mit der Steuereinheit 54
verbunden ist. Dieser Sensor 85 kann ein am Beutel 14 angebrachter
Längensensor sein, mit dem der Ausdehnungsgrad des Beutels sowohl beim
Befüllen als auch beim Entleeren festgestellt werden kann. Insofern kann ein
solcher Längensensor sowohl den Füllvorgang als auch den
Entleerungsvorgang in vorbestimmter Weise ermitteln.
Andererseits kann jedoch aber auch dieser Sensor 85 gravimetrisch das
Gewicht des Behälters 14 bestimmen, so daß vorteilhafterweise vorbestimmte
Flüssigkeitsmengen durch Gewichtsmessung bei der Zuführung sowie der
Abführung ermittelt werden können.
Am Ende der Entleerungsphase wird dabei das dritte Ventil 38 geschlossen,
wobei das zweite Ventil 32 geöffnet bleibt. Zugleich wird die Wasserquelle 12,
sofern sie nicht aktiviert ist, und das erste Ventil 26 aktiviert, so daß wiederum
Frischwasser zum Beutel 14 zufließen und diesen in der Füllphase füllen kann.
Das Ende der Füllphase kann, wie vorstehend erwähnt, durch den Sensor 85
ermittelt werden, so daß die Steuereinheit 54 zumindest das erste Ventil 26
schließt und den Entleerungsvorgang einleitet. Andererseits ist jedoch aber
auch eine reine Zeitsteuerung möglich, wenn sichergestellt ist, daß das von der
Wasserquelle 12 zugeführte Wasser den Beutel 14 nach dem vollständigen
Füllen nicht zum Platzen bringt. Dies ist dann gewährleistet, wenn der Druck,
mit dem das Wasser von der Wasserquelle 12 zugeführt wird, unterhalb des
Berstdrucks des Beutels 14 liegt, üblicherweise unterhalb 0,2-0,3 bar.
Schließlich ist auch eine reine Zeitsteuerung des Füllvorgangs möglich, sofern
die pro Zeiteinheit zugeführten Wassermengen und das Füllvolumen des
Beutels 14 bekannt sind. Bei einer solchen Steuerung wird das erste Ventil 26
über eine vorbestimmte Zeit offengehalten und anschließend geschlossen. An
die Füllphase schließt sich dann die Phase zur Eliminierung des Totvolumens
an, nach deren Abschluß die Entleerungsphase beginnt.
In Fig. 2 ist eine erste Ausführungsform des Behälters
14, wie er bereits in Fig. 1 gezeigt ist, in Form eines Beutels 72 gezeigt, der
mit einem trockenen Elektrolytkonzentrat, vorzugsweise Natriumbicarbonat in
einer solchen Menge gefüllt ist, daß die Behandlung eines Patienten während
einer Sitzung gewährleistet ist. Üblicherweise liegt diese Menge zwischen 500
und 800 g Bicarbonat, das vorteilhafterweise eine mittlere Kornung von 0,5 mm
und darüber aufweist. Diese Konzentratschicht ist mit 74 bezeichnet.
Bei dem in Fig. 2 gezeigten Beutel 72 handelt es sich um ein Hängesystem, bei
dem der rohrförmige Anschußstutzen 76 in der Gebrauchslage unten
angeordnet ist. Gegenüber dem Anschlußstutzen 76 befindet sich eine
Aufhängeöse 78 im Rand des Beutels 72.
Des weiteren ist der Anschlußstutzen 76 mit einem Konnektorstück 80
versehen, wie es bereits vorstehend erwähnt worden ist. Durch den
Anschlußstutzen 76 hindurch besteht eine Strömungsverbindung mit dem
Innenraum 82 des Beutels, der üblicherweise zu 1/3-1/4 seines Volumens mit
dem Konzentrat gefüllt ist. Der Rest des Innenraums 82 kann mittels Wasser
bzw. gesättigter Konzentratlösung aufgefüllt sein.
Das im Innenraum 82 liegende Ende des Anschlußstutzens 76 ist mit einer
halbdurchlässigen Membranschicht oder Filterschicht 84 verschlossen, die die
Eigenschaft hat, einerseits zuströmendes Wasser und abströmende
Konzentratlösung durchzulassen, andererseits Konzentratpulver oder -granulat
am Abströmen durch den Anschlußstutzen 76 hindurch zu hindern. Ein Filter
hält beispielsweise sämtliche Partikel zurück, die eine Korngröße von mehr als
0,3 µm aufweisen. Kleinere Partikel können dagegen im Konzentratstrom
mitgerissen werden und lösen sich spätestens in der Einrichtung 40 auf. Ihre
Konzentration ist derart gering, daß sie keine Nennenswerte Änderung der
Zusammensetzung der Dialysierflüssigkeit nach sich ziehen.
In Fig. 3 ist eine weitgehend der Ausführungsform von Fig. 2 ähnliche Form
gezeigt, wobei es sich hier um einen Beutel 86 handelt, bei dem der
Anschlußstutzen 88 in der Gebrauchslage oben ist. Dabei kann das
Konnektorstück 90 nicht nur zum Konnektieren, sondern auch zum Befestigen
des Beutels 86 an dem nicht gezeigten Dialysegerät dienen.
Der Beutel 86 weist dabei ein Tauchrohr 92 auf, das sich im Anschluß an den
Anschlußstutzen 88 bis zum Bodenbereich 94 erstreckt, der gemäß der in Fig.
3 gezeigten Ausführungsform vorteilhafterweise konisch nach unten spitz
zulaufend verläuft.
Das Ende des Tauchrohrs 92 ist mit der gleichen Membran- oder Filterschicht
96 verschlossen, wie er mit 84 bei der Ausführungsform von Fig. 2 gezeigt ist.
Diese Filterschicht 96 befindet sich in der pulverförmigen Konzentratschicht
98, die der Konzentratschicht 74 gleicht.
Die Ausführungsformen von Fig. 2 und 3 haben den Vorteil, daß die in die
Beutel 72 und 86 beförderte Flüssigkeit zweimal die Konzentratschicht 74 und
98 durchqueren muß. So fließt das Wasser zunächst beim Zufördern durch die
Konzentratschicht hindurch und sättigt sich weitgehend bzw. vollständig mit
Natriumbicarbonat. Wird anschließend Lösung aus dem Innenraum 82 bzw.
100 des Beutels 86 abgepumpt, so muß die aus dem Innenraum nachstehende
Lösung nochmals durch die Konzentratschicht hindurch und löst, sofern sie
nicht bereits gesättigt ist, pulverförmiges Konzentratsalz bis zu ihrer Sättigung
auf.
In Fig. 4 ist eine dritte Ausführungsform eines Beutels 102 gezeigt, der im
wesentlichen der Ausführungsform gemäß Fig. 3 entspricht, so daß auf die
Ausführungsform gemäß Fig. 3 mit ihren Bezugszeichen Bezug genommen
wird. Bei der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform wird jedoch nur der Zufluß
von Wasser durch das Tauchrohr 92 bis zu seinem Ende zugelassen, denn ein
Einwegventil 104 sperrt den Rückfluß in Richtung Anschlußstück 88.
Infolgedessen ist benachbart zum Anschlußstück 88 im Innenraum 100 ein
Abflußstutzen bzw. eine Öffnung 106 am Tauchrohr 92 vorgesehen, durch das
Flüssigkonzentrat abgezogen werden kann. Gemäß einer ersten
Ausführungsform ist das Ende des Abflußstutzens 106 mit einer Membran
bzw. Filterschicht 108 verschlossen, die den vorstehend genannten
Filterschichten 84 und 96 entspricht. Gemäß einer anderen Ausführungsform
ist in dem Abflußstutzen ein zweites Rückschlagventil 110 vorgesehen, das nur
den Abfluß in Richtung Anschlußstutzen 88 zuläßt, ansonsten aber den Zufluß
von Wasser sperrt.
Eine weitere Ausführungsform eines Beutels 112 ist in Fig. 5 dargestellt, die
weitgehend der Ausführungsform gemäß Fig. 4 bzw. Fig. 3 entspricht, so daß
auch hier wieder die gleichen Bezugszeichen für gleiche Teile eingesetzt
werden.
Anstelle des Abflußstutzens 106 ist ein zweites Tauchrohr 114 vorgesehen, das
mit der Membran 108 verschlossen ist. Dieses Tauchrohr durchsetzt die
Konzentratschicht 98 und ist an ihrem Ende wiederum mit der Filterschicht
108 verschlossen. Andererseits zweigt sie benachbart vom Anschlußstutzen 88
innerhalb des Beutels 112 vom Rückschlagventil 104 im ersten Tauchrohr 92
ab.
Dabei läßt das erste Rückschlagventil 104 den Zufluß von Wasser durch den
Innenraum 100 und die Konzentratschicht 98 zu, sperrt jedoch den Rückfluß.
Dieser erfolgt dann durch die Filterschicht 108, das zweite Tauchrohr 114, den
oberen Teil des ersten Tauchrohrs 92 und den Anschlußstutzen 88.
Die Beutel 72, 86, 102 und 112 sind jeweils eine selbständige Handelseinheit
und können bei Bedarf an die Einrichtung 10 angeschlossen werden. Dabei ist
unter Beutel nicht nur der übliche Kunststoffbeutel, der vorzugsweise aus
einem klaren durchsichtigen Material besteht, sondern auch ein Behälter mit
festen Wänden zu verstehen, der dann über ein Belüftungsmittel, üblicherweise
eine hydrophobe Membran, die Luft, nicht jedoch Wasser durchläßt, verfügt.
Ein solcher Behälter kann ebenfalls aus einem klaren Kunststoffmaterial oder
aber aus Glas bestehen. Solche Gefäße mit festen Wänden können dann
zweckmäßig sein, wenn Konzentrate aufgelöst werden, bei denen kein Gas,
wie bei Bicarbonat durch Disproportionierung von Bicarbonat in Carbonat und
CO₂, entsteht. Insofern ist für die Auflösung von Bicarbonat ein Behälter mit
festen Wänden nicht bevorzugt.
Claims (17)
1. Flexible medizinische Verpackungseinheit für die Hämodialyse zur
Herstellung eines Dialysierflüssigkeitskonzentrats mit einem flexiblen
Behälter (14), der ein einziges Anschlußstück (76) und einen Innenraum (15) aufweist,
der mit einem pulverförmigen Salzkonzentrat (16) gefüllt ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der flexible Behälter (14) eine für eine
Dialysebehandlung ausreichende Menge des pulverförmigen Salzkonzentrat (16)
enthält und daß das Volumen des Innenraums (15) des Behälters (14) so
bemessen ist, daß sich das pulverförmige Salzkonzentrat (16) bei völliger
Füllung mit Wasser nur teilweise auflöst.
2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Salzkonzentrat Natriumbicarbonat ist.
3. Verpackungseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der flexible Behälter (14) ein Kunststoffbeutel ist.
4. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß benachbart zum Anschlußstück (76) im Innenraum
(82) des Behälters eine Filterschicht (84) vorgesehen ist, durch die
hindurch eine Strömungsverbindung vom Anschlußstück (76) zum
Innenraum (82) geschaffen wird.
5. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sich ein Tauchrohr (92) vom Anschlußstück (88)
durch den Innenraum (100) des Beutels (86, 102, 112) bis zum
Bodenbereich (94) erstreckt.
6. Verpackungseinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das im
Bodenbereich (94) befindliche Ende des Tauchrohrs (92) mit einer
Filterschicht (96) verschlossen ist.
7. Verpackungseinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß im
Tauchrohr (92) ein erstes Rückschlagventil (104) vorgesehen ist, das nur
den Fluß in Richtung Bodenbereich (94) des Behälters (102, 112) zuläßt,
und benachbart zum Anschlußstück (88) das Tauchrohr (92) eine Öffnung
oder einen Abflußstutzen (106) aufweist, wobei an der Öffnung oder am
Abflußstutzen (106) ein zweites Rückschlagventil (110), das nur die
Abströmung von Flüssigkeit in Richtung Anschlußstutzen (88) freigibt,
und/oder eine weitere Filterschicht (108) angeordnet sind.
8. Verpackungseinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich
der Abflußstutzen (106, 114) bis in die Konzentratschicht (98) erstreckt.
9. Vorrichtung zur Herstellung eines flüssigen Hämodialysekonzentrats mit
einer Wasserquelle (12), einem flexiblen Behälter (14) mit einem einzigen
Anschlußstück (18, 76, 88), der ausreichend pulverförmiges Konzentratsalz
(16) für eine Dialysebehandlung aufweist, einer Leitungsanordnung
(24, 30, 36) die einerseits die Wasserquelle (12) und andererseits das
Anschlußstück (18) sowie eine Einrichtung (40) zur Herstellung von
Dialysierflüssigkeit verbindet, einer Absperranordnung (26, 32, 38), die
jeweils in vorbestimmter Weise die Leitungsanordnung (24, 30, 36) freigibt
bzw. sperrt, sowie mit einer Steuereinheit (54) zur Aktivierung der
Wasserquelle (12), der Absperranordnung (26, 32, 38) und der Einrichtung
(40) zur Herstellung der Dialysierflüssigkeit, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Einrichtung (54, 48) zur Kompensierung eines Totvolumens, das im
wesentlichen durch den beim Befüllen und Entleeren des Behälters (14)
gemeinsam von Wasser und Flüssigkonzentrat durchflossenen
Leitungsabschnitt (18, 30) gebildet ist, vorgesehen ist, die vor Beginn der
Entleerungsphase durch die Steuereinheit (54) aktiviert wird, so daß eine
Veränderung der Zusammensetzung der von der Einrichtung (40)
hergestellten Dialysierflüssigkeit, welche durch die Beimischung der innerhalb des
Totvolumens befindlicher ungesättigter Konzentratlösung hervorgerufen wird, ausgeglichen
wird.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß von der
Wasserquelle (12) ein erstes Leitungsstück (24) mit einem ersten Ventil
(26) zum Verknüpfungspunkt (28), von dem Anschlußstutzen (18) ein
zweites Leitungsstück (30) mit einem zweiten Ventil (32) zum
Verknüpfungspunkt (28), und von der Einheit (40) ein drittes
Leitungsstück (36) mit einem dritten Ventil (38) geführt sind und vom
Verknüpfungspunkt (28) ein viertes Leitungsstück abgeht, das mit der
Einrichtung (54, 48) zur Kompensierung des Totvolumens schaltmäßig
verbunden ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (54, 48) zur Kompensierung des Totvolumens eine
Proportionierpumpe (50) aufweist, die vom Steuergerät (54) aktivierbar
ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Proportionierpumpe (50) vom Steuergerät (54) bei geöffnetem zweiten
Ventil (32) und geschlossenen ersten und dritten Ventilen (26 und 38) in der
Eliminationsphase so betrieben ist, daß sie zumindest das gesamte
Totvolumen absaugt und bis zum nächsten Füllschritt speichert.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Proportionierpumpe (50) in der Eliminationsphase bei geöffnetem zweiten
Ventil (32) und geschlossenen ersten und dritten Ventilen (26 und 38) vom Steuergerät (54)
wechselweise in den Ansaug- und Entleerungsbetrieb geschaltet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (48) ein viertes Ventil (53) ist, das in der Eliminationsphase
zusammen mit dem zweiten Ventil vom Steuergerät (54) über eine solche
Zeitdauer geöffnet ist, daß das Totvolumen durch das vierte Leitungsstück
(52) abgeführt wird.
15. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (40) zur Herstellung der Dialysierflüssigkeit einen
Proportioniermischer zum Mischen von vorbestimmten Teilen von
Dialysierflüssigkeitskonzentrat mit vorbestimmten Teilen von Wasser
aufweist, und daß die Einrichtung (48, 50) zur Kompensierung des
Totvolumens die Einrichtung (40) zur Herstellung der Dialysierflüssigkeit
derart ansteuert, daß der Teil des dem Dialysierflüssigkeitskonzentrat
zugeführten Wassers um einen dem Totvolumen entsprechenden Anteil
verringert ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (48, 54) eine Sensoreinheit (68) aufweist, die fortlaufend in
der Eliminationsphase die Zusammensetzung der das dritte Leitungsstück
(36) passierenden Flüssigkeit bestimmt und das Erreichen eines
vorbestimmten Meßwerts hinsichtlich Zusammensetzung und/oder Menge
der Flüssigkeit der Steuereinheit (54) signalisiert, die dann die Einheit (40)
zur Herstellung der Dialysierflüssigkeit in die Phase der Förderung von
Flüssigkonzentrat umschaltet.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das Steuergerät (54) die Einrichtung (40) zur Herstellung der
Dialysierflüssigkeit am Ende der Entleerungsphase desaktiviert, das dritte
Ventil (38) schließt und die Wasserquelle (12) sowie das erste und zweite
Ventil (26, 32) in vorbestimmter Weise zur Einleitung der Füllphase
aktiviert.
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