DE59603271C5 - Mophalter sowie Mopbezug hierfür - Google Patents
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Abstract
Mophalter
mit einem länglichen
Rahmen (1) für
die Aufnahme eines Mopbezuges (2), mit wenigstens zwei z.B. plattenförmigen,
Wischflächen
bildenden Klappflügeln
(3, 3') zur Einführung
von deren Randabschnitten (5, 5') in Taschen (6, 6') des Mopbezugs (2),
und mit einem Gelenkplattenteil (4) für die Anbringung eines Stielhalters
(7), z.B. mittels eines Kreuzgelenks, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappflügel (3,
3') untereinander und mit dem Gelenkplattenteil (4) um eine Längsachse
(L) gelenkig miteinander verbunden sind und daß die an den Längsrändern (8,
8') der Klappflügel
(3, 3') vorgesehenen Randabschnitte (5, 5') für die Aufnahme in Taschen (6, 6')
an Längsrändern (14,
14') des Mopbezugs (2) ausgebildet sind.
Description
- Das europäische Patent 0 757 903 mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland (nationale Patentnummer 596 03 271) wird gemäß § 64 des Patentgesetzes durch Änderung des Patentanspruchs 13 beschränkt.
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Mophalter mit einem länglichen Rahmen für die Aufnahme eines Mopbezuges, mit wenigstens zwei z.B. plattenförmigen, Wischflächen bildenden Klappflügeln zur Einführung von deren Randabschnitten in Taschen des Mopbezugs, und mit einem Gelenkplattenteil für die Anbringung eines Stielhalters, z.B. mittels eines Kreuzgelenks.
- Derartige Mophalter sind bspw. aus der
DE 37 14 178 A1 bekannt. Dabei sind die beiden länglichen Klappflügel über Querachsen an einem mittleren Gelenkplattenteil angelenkt und in ihrer gestreckten Arbeitsstellung relativ zu letzterer lösbar verrastet. Sie bilden dabei auf ihrer Unterseite eine im wesentlichen durchgehende Wischfläche, während der über ein Kreuzgelenk an das Gelenkplattenteil angeschlossene Stielhalter auf der Oberseite des gestreckten Mophalters liegt. Ein Mopbezug wird dadurch aufgezogen, daß bei zusammengeklapptem Mophalter die äußeren (stirnseitigen) Enden der Klappflügel in auf der Oberseite an den äußeren (stirnseitigen) Enden des langgestreckten Mopbezuges vorgesehenen Taschen eingeführt und dann die Klappflügel in ihre langegestreckte Arbeitsstellung überführt werden, in welcher sie gegeneinander lösbar verrastet sind. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Mophalter mit den eingangs genannten Merkmalen zu verbessern, indem er hohe Flächenleistung, geringen Chemikalien- und Wasserbedarf, lange Gebrauchsdauer, kurze Taktzeiten im Reinigungsablauf und/oder einfache und bequeme Bedienung ohne Bücken und ohne Anfassen des Mopbezuges bei einfachem Aufbau und geringen Herstellungskosten miteinander vereinigt.
- Diese Aufgabe wird mit der Erfindung bei einem Mophalter der eingangs genannten Art im wesentlichen dadurch gelöst, daß die Klappflügel untereinander und mit dem Gelenkplattenteil um eine Längsachse gelenkig miteinander verbunden sind und daß die an den Längsrändern der Klappflügel vorgesehenen Randabschnitte für die Aufnahme in Taschen an Längsrändern des Mopbezuges ausgebildet sind.
- Aufgrund der Art der Gelenkverbindung zwischen Gelenkplattenteil und den beiden Klappflügeln ist es möglich, die beiden Klappflügel nach dem Einführen mit ihren seitlichen Randabschnitten in die Taschen an den Längsrändern des Mopbzuges auf die einander gegenüberliegenden Seitenflächen des mittleren Gelenkplattenteils zu klappen und aufgrund der Gelenkverbindung des Stielhalters mit dem Gelenkplattenteil den einen oder den anderen Klappflügel mit dessen von dem Mopbezug überdeckten Außenseite parallel zu dem zu wischenden Boden auszurichten. Der neuartige Mophalter hat auf diese Weise zwei unterschiedliche Wischflächenbereiche, von welchen entweder die eine oder die andere durch entsprechendes Verschwenken bzw. Drehen des Mophalters zum Reinigen des Bodens eingesetzt werden kann. Auf diese Weise kann die Gebrauchsdauer verdoppelt werden oder es können den Außenseiten der beiden Klappflügel unterschiedliche Bezugmaterialien zugeordnet werden, z.B. gröberes Material für die Anfangsbehandlung des Bodens, z.B. zum Scheuern oder Schruppen, um grobe Verunreinigungen vom Boden zu lösen, und weicheres saugfähiges Material für die Nachbehandlung des Bodens, bspw. zum Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmen beim Nachwischen und Trocknen des Bodens. Die Art der Gelenkverbindung des Stielhalters mit dem Gelenkplattenteil und dessen Gelenkverbindung mit den beiden Klappflügeln erlaubt es ferner, den Mophalter ohne Berührung des Mopbezuges mit der Hand aufzuspannen und durch Umlegen des Gelenkplattenteils um die Längsachse zunächst auf den einen Klappflügel und dann zusammen mit dem ersten Klappflügel aus den zweiten Klappflügel in Arbeitsposition zu bringen, wobei Sorge dafür getragen werden kann, daß aufgrund geeigneter Verbindungsmittel die Klappflügel in ihrer Arbeitsstellung relativ zu dem Gelenkplattenteil verbleiben. In der zusammengeklappten Lage des Mophalters kann dieser ferner bei aufgezogenem Mopbezug in eine Moppresse eingeführt und somit im Rahmen des Reinigungsvorganges überschüssiges Wasser aus ihm ausgepreßt und neue Reinigungsflüssigkeit von ihm aufgenommen werden.
- Dabei ist die Geometrie der Gelenkverbindung besonders günstig und der Aufbau des Mophalters besonders einfach, wenn gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung die Klappflügel untereinander und mit dem Gelenkplattenteil um ein und dieselbe Längsachse gelenkig miteinander verbunden sind.
- Eine besonders einfache Handhabung des Wischmops ist dann möglich, wenn der Gelenkplattenteil bis aus die Innenseite eines Klappflügels schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar ist, und daß dann die Einheit aus dem einen Klappflügel und dem Gelenkplattenteil aus die Innenseite des anderen Klappflügels schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar ist, so daß ein verhältnismäßig flaches Paket aus Gelenkplattenteil in der Mitte und Klappflügeln außen erreicht wird, aus welchen der Mopbezug aufgezogen ist und deren Außenseien er bedeckt.
- Es ist aber auch möglich, daß die beiden Klappflügel aus der Horizontalen bis in eine Arbeitslage nach oben schwenkbar und in dieser zueinander arretierbar sind, in welcher die beiden Klappflügel in einem spitzen Winkel zueinander stehen und den Gelenkplattenteil zwischen sich einschließen. Die von dem Mopbezug überdeckten Wischflächen der beiden Klappflügel stehen in dem Fall also in einem Winkel zueinander.
- Der Mopbezug läßt sich dann besonders einfach auf den Halter aufziehen, wenn die beiden Klappflügel aus der Horizontalen von dem Gelenkplattenteil weg bis in eine bspw. von einem Anschlag bestimmte Einführungslage nach unten schwenkbar sind, in welcher die nach unten hängenden Klappflügel in einem spitzen Winkel zueinander stehen. Beim Anheben des Mophalters mittels des Stielgriffes nimmt dabei der Gelenkplattenteil eine vertikale Lage ein, während die beiden Klappflügel von ihm schräg nach unten hängen. In dieser Lage kann der Mophalter auf den flach am Boden ausgebreiteten Mopbezug aufgesetzt und nach unten gedrückt werden, so daß sich die Klappflügel in ihre horizontale Lage aufspreizen und mit ihren äußeren Randabschnitten in die Taschen des Mopbezugs einfahren.
- Die lösbare Verbindungseinrichtung zwischen den Klappflügeln und dem Gelenkplattenteil können bspw. eine solche Rast-, Klemm-, Haft- oder Klettverbindung aufweisen, daß diese ohne manuelle Handhabung unter Verschwenken des Gelenkplattenteils relativ zu den Klappflügeln herstellbar und auch einfach wieder lösbar sind.
- Das Lösen der Verbindungseinrichtung kann insbesondere dadurch geschehen, daß ein Betätigungselement zum Trennen der Klappflügel aus ihrer Anlage an dem Gelenkplattenteil und/oder einem Klappflügel vorgesehen ist, mit Hilfe dessen die Rast-, Klemm-, Haft- oder Reibkräfte überwunden werden können, wie sie ggf. von der lösbaren Verbindungseinrichtung ausgeübt werden.
- Die Gelenkverbindung des Stielhalters ist zweckmäßigerweise an dem der Längsachse abgewandten Längsrand des Gelenkplattenteils vorgesehen, wodurch eine einfache Konstruktion bei guter Handhabbarkeit des Wischmops gewährleistet ist.
- Um eine optimale Kraftverteilung zu erreichen, kann dar Gelenkplattenteil schmaler als die beiden Klappflügel sein, d.h. z.B. die halbe Breite aufweisen, wobei zusätzlich die beiden Klappflügel im Bereich des Stielhalters eine Randaussparung aufweisen. Auf diese Weise liegt die Gelenkverbindung des Stielhalters an dem Gelenkplattenteil zwischen den beiden von den Klappflügeln gebildeten Wischflächen.
- Es wird ferner vorgeschlagen, daß der Gelenkplattenteil und die beiden Klappflügel etwa gleiche Länge aufweisen, so daß die Klappflügel großflächig an dem Gelenkplattenteil abgestützt werden und die Neigung zu Schmutzablagerungen am Halter verringert ist.
- Zum Ausgleich der Materialstärke des Mophalters kann es zweckmäßig sein, daß die Klappflügel im Bereich der Randabschnitte dünner sind als in dem an die Längsachse angrenzenden mittleren Bereich.
- Die Erfindung bezieht sich auch auf einen Mopbezug für die Verwendung auf einem Mophalter der zuvor beschriebenen Art, wobei die beiden Klappflügel des Mophalters eine in Längsrichtung mittig angeordnete Randaussparung aufweisen, so dass jeder Klappflügel zwei Randabschnitte aufweist. Der neue Mopbezug zeichnet sich dadurch aus, dass dieser an den Längsrändern jeweils zwei Taschen für das Einführen der längsseitigen Randabschnitte der Klappflügel aufweist. Im Gegensatz zu den in der nachveröffentlichten
DE 44 03 550 C1 beschriebenen Mopbezug kann somit der erfindungsgemäße Mopbezug bei einem Mophalter eingesetzt werden, der in seiner Arbeitsstellung von der einen auf die andere Seite schwenkbar ist. - Der Mopbezug kann dabei Aussparungen der Längsränder im Bereich des Stielhalters an dem Gelenkplattenteil aufweisen, so daß er bei einem Mophalter verwendet werden kann, dessen Stielhalterung am freien Rand eines Gelenkplattenteils angelenkt ist, welches schmaler als die benachbarten Klappflügel ist, um eine optimale Kraftverteilung zu erreichen.
- Der erfindungsgemäße Mopbezug kann ferner aus zwei unterschiedlichen Materialien derart zusammengefügt sein, daß die Wischfläche des einen Klappflügels außen mit dem einen Material und die Wischfläche des anderen Klappflügels außen mit dem anderen Material überdeckt ist, wenn der Mopbezug auf den Mophalter aufgezagen ist. Auf diese Weise kann der Mopbezug bspw. für das Scheuern oder Schruppen (mit verhältnismäßig grobem Material) und Nachwischen bzw. Trocknen (mit verhältnismäßig weichem saugfähigem Material) eingesetzt werden. Der eine Funktionsbereich dient dabei dem Lösen von grobem Schmutz von der Bodenfläche, der andere der Aufnahme des Schmutzes und von Wasser.
- Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung.
- Es zeigen:
-
1 einen die Erfindung aufweisenden Mophalter mit Stielhalter und Stiel bei aufgezogenem Mopbezug in Vorderansicht, -
2 den Mophalter gemäß1 in Seitenansicht, -
3a bis3d schematisch den Mophalter nach1 in verschiedenen Benutzungsstadien zur Erläuterung dessen Funktion, -
4 einen erfindungsgemäßen Mophalter entsprechend der Darstellung in1 für eine andere Ausführungsform, -
5 den Mophalter gemäß4 in Seitenansicht, -
6a bis6d schematisch den Mophalter nach4 in verschiedenen Benutzungsstadien zur Erläuterung dessen Funktion, -
7 den Mophalter aus1 dieser gegenüber vergrößert und ohne Mopbezug, -
8 den aufgeklappten Mophalter von7 von unten gesehen (teilweise geschnitten), -
9 bis11 Schnittdarstellungen entsprechend den Schnittlinien A-A, B-B und C-C von8 , -
12 eine der11 entsprechende Schnittdarstellung, wobei jedoch der Gelenkplattenteil auf den einen (linken) Klappflügel umgelegt ist, um mit diesem durch Haftverbindung eine Einheit zu bilden, welche dann auf den anderen (rechten) Klappflügel geklappt werden kann, -
13 und14 in Seitenansicht und in Schnittdarstellung eine weitere Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Mophalters, und -
15 in Draufsicht einen erfindungsgemäßen Mopbezug. - Die in den Zeichnungen dargestellten Mophalter haben einen länglichen Rahmen
1 z.B. aus Kunststoff für die Aufnahme eines Mopbezuges2 . Jeder Rahmen1 hat zwei plattenförmige, dem zu reinigenden Boden zuzukehrende Wischflächen bildende Klappflügel3 ,3' und einen Gelenkplattenteil4 , an dessen freiem Längsrand12 ein Stielhalter7 für einen Stiel16 mittels einer z.B. kreuzgelenkartigen Gelenkverbindung17 angeschlossen ist. Die beiden Klappflügel3 ,3' weisen an ihren Längsrändern8 ,8' dünnere Randabschnitte5 ,5' für die Aufnahme in Taschen6 ,6' des Mopbezugs2 auf. Die Klappflügel3 ,3' und der Gelenkplattenteil4 sind bei den Ausführungen gemäß den1 bis12 über ein und dieselbe Längsachse L gelenkig miteinander verbunden. - Bei der in den
1 bis3d dargestellten Ausführungsform ist der Gelenkplattenteil4 bis auf die Innenseite9 des einen Klappflügels3 schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar, worauf dann die Einheit aus dem einen Klappflügel3 und dem Gelenkplattenteil4 auf die Innenseite9' des anderen Klappflügels3' schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar ist. Die lösbare Verbindungseinrichtung70 zwischen den Klappflügeln3 ,3' und dem Gelenkplattenteil4 kann eine Rast, Klemm-, Haft- oder Klettverbindung aufweisen. Gemäß8 ,10 und11 ist die Haftverbindung bspw. mittels eines Magneten und einer metallenen Gegenplatte gebildet. - Bei der Ausführungsform gemäß den
4 bis6d sind die beiden Klappflügel3 ,3' aus der Horizontalen bis in eine Arbeitslage nach oben schwenkbar und in dieser zueinander arretierbar. In der Arbeitslage stehen die beiden Klappflügel3 ,3' in einem spitzen Winkel zueinander und schließen den Gelenkplattenteil4 zwischen sich ein. Die Arretierung kann bspw. mittels Seilzügen18 erfolgen. - Bei allen dargestellten Ausführungsformen können die beiden Klappflügel
3 ,3' aus der Horizontalen von dem Gelenkplattenteil4 weg nach unten bis zu einem Anschlag in eine Einführungslage schwenken, in welcher die so nach unten hängenden Klappflügel3 ,3' in einem spitzen Winkel zueinander stehen. Dies ist die Vorbereitungsstellung für das Einführen der Klappflügel3 ,3' in die Taschen6 ,6' des Mopbezugs2 . - Da die Klappflügel
3 ,3' bei der in den1 bis3d und5 bis13 in der flachen Arbeitsstellung zwar lösbar jedoch fest an dem mittleren Gelenkplattenteil4 gehalten sein sollen, ist gemäß9 und10 ein Betätigungselement11 vorgesehen, welches dem Trennen der Klappflügel3 ,3' aus ihrer Anlage an dem Gelenkplattenteil4 dient. Das Betätigungselement11 hat Vorsprünge19 , welche beim Umlegen des Gelenkplattenteils4 auf die entsprechenden Klappflügel3 ,3' in entsprechende Vertiefungen20 eingreifen. Beim Verschieben des Betätigungselements11 bspw. mit der Hand wirken Schrägflächen21 der Vorsprünge19 und der Vertiefungen20 derart zusammen, daß eine nach außen gerichtete Trennkraft zwischen dem Gelenkplattenteil4 und dem jeweiligen Klappflügel3 ,3' ausgeübt wird, wodurch die aufgrund der Verbindungseinrichtung10 oder auf sonstige Weise erzeugten Rast-, Klemm-, Haft- oder Reibkräfte überwunden werden können. Auf diese Weise läßt sich der Mophalter wieder leicht öffnen. - Wie insbesondere aus den
2 ,3a bis3d ,7 sowie9 bis12 ersichtlich, ist der Gelenkplattenteil4 wesentlich schmaler als die Klappflügel3 ,3' , so bspw. nur halb so breit. Da die Gelenkverbindung17 am äußeren (freien) Längsrand12 angebracht ist, um die Druckkräfte etwa in der Mitte der Wischflächen aufbringen zu können, andererseits aber gewährleistet werden soll, daß der Mophalter in seiner Arbeitsstellung gemäß3d von der einen auf die andere Seite schwenkbar sein soll, so daß die beiden unterschiedlichen Wischflächen zum Einsatz kommen können, weisen die beiden Klappflügel3 ,3' gemäß den7 und8 äußere Randaussparungen13 ,13' auf. - Dementsprechend hat auch der Mopbezug
2 mit seinen längsseitigen Taschen6 ,6' gemäß15 an seinen Längsrändern14 ,14' entsprechende Aussparungen15 ,15' . - Die in den
13 und14 dargstellte Ausführungsform eines Mophalters zeichnet sich dadurch aus, daß die Klappflügel3 ,3' um parallel Längsachsen L, L' an dem Innenrand des Gelenkplattenteils4 angesenkt sind. - Die
3a bis3d veranschaulichen die Arbeitsweise mit dem erfindungsgemäßen Mophalter gemäß den1 und2 . Der Mop wird an dem Stiel16 ergriffen und so gehalten, daß der Mophalter sich in geringem Abstand über den flach auf den Boden gelegten Mopbezug2 befindet. Aufgrund der Gelenkverbindungen hängt der Gelenkplattenteil4 senkrecht nach unten und die beiden Klappflügel3 ,3' befinden sich in ihrer nach unten hängenden leicht gespreizten Lage (3a ). Dann wird der Mop auf den Boden abgesenkt, so daß die beiden Klappflügel3 ,3' mit ihren äußeren Randabschnitten5 ,5' in die Taschen6 ,6' an den entsprechend ausgerichteten Längsrändern14 ,14' des Mopbezugs2 eintauchen können (3b ). Dann wird der Gelenkplattenteil4 mittels des Stiels16 nach der einen Seite um die Längsachse L auf den Klappflügel3 umgelegt und dort entweder von Hand oder selbsttätig eine Verbindung mittels der Verbindungseinrichtung10 zwischen dem Gelenkplattenteil4 und dem Klappflügel3 hergestellt (3c ). Die Einheit aus Klappflügel3 und Gelenkplattenteil4 kann dann über die Längsachse L nach der anderen Seite auf den anderen Klappflügel3' geschwenkt werden. Auch dort wird die Verbindung zwischen Gelenkplattenteil4 und Klappflügel3' mittels der Verbindungseinrichtung10 entweder selbsttätig oder von Hand hergestellt. Der Mophalter nimmt dann die in3d dargestellte Arbeitslage ein, wobei zwei Wischflächen zur Verfügung stehen, da die Einheit aus den beiden Klappflügeln3 ,3' und dem Gelenkplattenteil4 mit dem Mopbezug2 unter Ausnutzung der Aussparungen13 ,13' und15 ,15' um die Gelenkverbindung17 geschwenkt werden kann. - Ein ähnlicher Ablauf ergibt sich aus den
6a bis6d für einen Mophalter gemäß den4 und5 . Hierbei werden die beiden Klappflügel3 ,3' jedoch nicht vollständig auf den Gelenkplattenteil4 geklappt und mit diesem verbunden, sondern bspw. mittels der Seilzüge18 in einer Arbeitsstellung arretiert, in welcher die Klappflügel3 ,3' in einem spitzen Winkel zueinander stehen und den Gelenkplattenteil4 zwischen sich einschließen. Da auch hier die Einheit aus Gelenkplattenteil4 und den beiden Klappflügeln3 ,3' mit dem aufgezogenen Mopbezug2 um die Gelenkverbindung17 verschwenkbar bleibt, stehen auch hier zwei Wischflächen zur Verfügung, welche in dem genannten spitzen Winkel zueinander stehen. - Der in
15 dargestellte Mopbezug2 besteht aus zwei Materialabschnitten2a ,2b unterschiedlicher Materialbeschaffenheit, d.h. unterschiedlicher Funktionsbereiche, so daß der Boden z.B. mit einem verhältnismäßig grobem Material zunächst gescheuert oder geschruppt und dann mit einem verhältnismäßig weichem Material gereinigt bzw. getrocknet werden kann. -
- 1
- Rahmen
- 2
- Mopbezug
- 2a, 2b
- Materialabschnitte
- 3, 3'
- Klappflügel
- 4
- Gelenkplattenteil
- 5, 5'
- Randabschnitte
- 6, 6'
- Taschen
- 7
- Stielhalter
- 8, 8'
- Längsränder
- 9, 9'
- Innenseite
- 10
- Verbindungseinrichtung
- 11
- Betätigungselement
- 12
- Längsrand
- 13, 13'
- Randaussparung
- 14, 14'
- Längsränder
- 15, 15'
- Aussparungen
- 16
- Stiel
- 17
- Gelenkverbindung
- L, L'
- Längsachsen
- l
- Länge
- T
- Längstrennungslinie
Claims (15)
- Mophalter mit einem länglichen Rahmen (
1 ) für die Aufnahme eines Mopbezuges (2 ), mit wenigstens zwei z.B. plattenförmigen, Wischflächen bildenden Klappflügeln (3 ,3' ) zur Einführung von deren Randabschnitten (5 ,5' ) in Taschen (6 ,6' ) des Mopbezugs (2 ), und mit einem Gelenkplattenteil (4 ) für die Anbringung eines Stielhalters (7 ), z.B. mittels eines Kreuzgelenks, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappflügel (3 ,3' ) untereinander und mit dem Gelenkplattenteil (4 ) um eine Längsachse (L) gelenkig miteinander verbunden sind und daß die an den Längsrändern (8 ,8' ) der Klappflügel (3 ,3' ) vorgesehenen Randabschnitte (5 ,5' ) für die Aufnahme in Taschen (6 ,6' ) an Längsrändern (14 ,14' ) des Mopbezugs (2 ) ausgebildet sind. - Mophalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappflügel (
3 ,3' ) untereinander und mit dem Gelenkplattenteil (4 ) um ein und dieselbe Längsachse (L) gelenkig miteinander verbunden sind. - Mophalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkplattenteil (
4 ) bis auf die Innenseite (9 ) des einen Klappflügels (3 ) schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar ist, und daß dann die Einheit aus dem einen Klappflügel (3 ) und dem Gelenkplattenteil (4 ) auf die Innenseite (9' ) des anderen Klappflügels (3' ) schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar ist. - Mophalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klappflügel (
3 ,3' ) aus der Horizontalen bis in eine Arbeitslage nach oben schwenkbar und in dieser zueinander arretierbar sind, in welcher die beiden Klappflügel (3 ,3' ) in einem spitzen Winkel zueinander stehen und den Gelenkplattenteil (4 ) zwischen sich einschließen. - Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klappflügel (
3 ,3' ) aus der Horizontalen bis in eine Einführungslage nach unten von dem Gelenkplattenteil (4 ) weg schwenkbar sind, in welcher die nach unten hängenden Klappflügel (3 ,3' ) in einem spitzen Winkel zueinander stehen. - Mophalter nach Anspruch 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindungseinrichtung (
10 ) zwischen den Klappflügeln (3 ,3' ) und dem Gelenkplattenteil (4 ) eine Rast-, Klemm-, Haft- oder Klettverbindung aufweist. - Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein Betätigungselement (
11 ) zum Trennen der Klappflügel (3 ,3' ) aus ihrer Anlage an dem Gelenkplattenteil (4 ) gegen Rast-, Klemm-, Haft- oder Reibkräfte, ggf. die den lösbaren Verbindungseinrichtung (10 ). - Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindung (
17 ) des Stielhalters (7 ) an dem der Längsachse (L) abgewandten Längsrand (12 ) des Gelenkplattenteils (4 ) vorgesehen ist. - Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkplattenteil (
4 ) schmalen als die beiden Klappflügel (3 ,3' ) ist, d.h. z.B. die halbe Breite aufweisen. - Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klappflügel (
3 ,3' ) im Bereich des Stielhalters (7 ) eine Randaussparung (13 ,13' ) aufweisen. - Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkplattenteil (
4 ) und die beiden Klappflügel (3 ,3' ) etwa gleiche Länge (l) aufweisen. - Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappflügel (
3 ,3' ) im Bereich der Randabschnitte (5 ,5' ) dünner sind als in dem an die Längsachse (L) angrenzenden mittleren Bereich. - Mopbezug für die Verwendung auf einem Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die beiden Klappflügel (
3 ,3' ) des Mophalters eine in Längsrichtung mittig angeordnete Randaussparung (13 ,13' ) aufweisen, so dass jeder Klappflügel (3 ,3' ) zwei Randabschnitte (5 ,5' ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Mopbezug an den Längsrändern (14 ,14' ) jeweils zwei Taschen (6 ,6' ) für das Einführen der längsseitigen Randabschnitte (5 ,5' ) der Klappflügel (3 ,3' ) aufweist. - Mopbezug nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch Aussparungen (
15 ,15' ) der Längsränder (14 ,14' ) im Bereich des Stielhalters (7 ) an dem Gelenkplattenteil (4 ). - Mopbezug nach Anspruch 13 oder 14, gekennzeichnet durch zwei Materialabschnitte (
2a ,2b ) unterschiedlicher Beschaffenheit, welche wahlweise mit der zu reinigenden Fläche in Berührung gebracht werden können, vorzugsweise mit einer Längstrennungslinie (T) benachbart einem Längsrand bzw. der Längsachse (L) des Rahmens (1 ).
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