DE59603271C5 - Mophalter sowie Mopbezug hierfür - Google Patents

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Abstract

Mophalter mit einem länglichen Rahmen (1) für die Aufnahme eines Mopbezuges (2), mit wenigstens zwei z.B. plattenförmigen, Wischflächen bildenden Klappflügeln (3, 3') zur Einführung von deren Randabschnitten (5, 5') in Taschen (6, 6') des Mopbezugs (2), und mit einem Gelenkplattenteil (4) für die Anbringung eines Stielhalters (7), z.B. mittels eines Kreuzgelenks, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappflügel (3, 3') untereinander und mit dem Gelenkplattenteil (4) um eine Längsachse (L) gelenkig miteinander verbunden sind und daß die an den Längsrändern (8, 8') der Klappflügel (3, 3') vorgesehenen Randabschnitte (5, 5') für die Aufnahme in Taschen (6, 6') an Längsrändern (14, 14') des Mopbezugs (2) ausgebildet sind.

Description

  • Das europäische Patent 0 757 903 mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland (nationale Patentnummer 596 03 271) wird gemäß § 64 des Patentgesetzes durch Änderung des Patentanspruchs 13 beschränkt.
  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Mophalter mit einem länglichen Rahmen für die Aufnahme eines Mopbezuges, mit wenigstens zwei z.B. plattenförmigen, Wischflächen bildenden Klappflügeln zur Einführung von deren Randabschnitten in Taschen des Mopbezugs, und mit einem Gelenkplattenteil für die Anbringung eines Stielhalters, z.B. mittels eines Kreuzgelenks.
  • Derartige Mophalter sind bspw. aus der DE 37 14 178 A1 bekannt. Dabei sind die beiden länglichen Klappflügel über Querachsen an einem mittleren Gelenkplattenteil angelenkt und in ihrer gestreckten Arbeitsstellung relativ zu letzterer lösbar verrastet. Sie bilden dabei auf ihrer Unterseite eine im wesentlichen durchgehende Wischfläche, während der über ein Kreuzgelenk an das Gelenkplattenteil angeschlossene Stielhalter auf der Oberseite des gestreckten Mophalters liegt. Ein Mopbezug wird dadurch aufgezogen, daß bei zusammengeklapptem Mophalter die äußeren (stirnseitigen) Enden der Klappflügel in auf der Oberseite an den äußeren (stirnseitigen) Enden des langgestreckten Mopbezuges vorgesehenen Taschen eingeführt und dann die Klappflügel in ihre langegestreckte Arbeitsstellung überführt werden, in welcher sie gegeneinander lösbar verrastet sind.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Mophalter mit den eingangs genannten Merkmalen zu verbessern, indem er hohe Flächenleistung, geringen Chemikalien- und Wasserbedarf, lange Gebrauchsdauer, kurze Taktzeiten im Reinigungsablauf und/oder einfache und bequeme Bedienung ohne Bücken und ohne Anfassen des Mopbezuges bei einfachem Aufbau und geringen Herstellungskosten miteinander vereinigt.
  • Diese Aufgabe wird mit der Erfindung bei einem Mophalter der eingangs genannten Art im wesentlichen dadurch gelöst, daß die Klappflügel untereinander und mit dem Gelenkplattenteil um eine Längsachse gelenkig miteinander verbunden sind und daß die an den Längsrändern der Klappflügel vorgesehenen Randabschnitte für die Aufnahme in Taschen an Längsrändern des Mopbezuges ausgebildet sind.
  • Aufgrund der Art der Gelenkverbindung zwischen Gelenkplattenteil und den beiden Klappflügeln ist es möglich, die beiden Klappflügel nach dem Einführen mit ihren seitlichen Randabschnitten in die Taschen an den Längsrändern des Mopbzuges auf die einander gegenüberliegenden Seitenflächen des mittleren Gelenkplattenteils zu klappen und aufgrund der Gelenkverbindung des Stielhalters mit dem Gelenkplattenteil den einen oder den anderen Klappflügel mit dessen von dem Mopbezug überdeckten Außenseite parallel zu dem zu wischenden Boden auszurichten. Der neuartige Mophalter hat auf diese Weise zwei unterschiedliche Wischflächenbereiche, von welchen entweder die eine oder die andere durch entsprechendes Verschwenken bzw. Drehen des Mophalters zum Reinigen des Bodens eingesetzt werden kann. Auf diese Weise kann die Gebrauchsdauer verdoppelt werden oder es können den Außenseiten der beiden Klappflügel unterschiedliche Bezugmaterialien zugeordnet werden, z.B. gröberes Material für die Anfangsbehandlung des Bodens, z.B. zum Scheuern oder Schruppen, um grobe Verunreinigungen vom Boden zu lösen, und weicheres saugfähiges Material für die Nachbehandlung des Bodens, bspw. zum Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmen beim Nachwischen und Trocknen des Bodens. Die Art der Gelenkverbindung des Stielhalters mit dem Gelenkplattenteil und dessen Gelenkverbindung mit den beiden Klappflügeln erlaubt es ferner, den Mophalter ohne Berührung des Mopbezuges mit der Hand aufzuspannen und durch Umlegen des Gelenkplattenteils um die Längsachse zunächst auf den einen Klappflügel und dann zusammen mit dem ersten Klappflügel aus den zweiten Klappflügel in Arbeitsposition zu bringen, wobei Sorge dafür getragen werden kann, daß aufgrund geeigneter Verbindungsmittel die Klappflügel in ihrer Arbeitsstellung relativ zu dem Gelenkplattenteil verbleiben. In der zusammengeklappten Lage des Mophalters kann dieser ferner bei aufgezogenem Mopbezug in eine Moppresse eingeführt und somit im Rahmen des Reinigungsvorganges überschüssiges Wasser aus ihm ausgepreßt und neue Reinigungsflüssigkeit von ihm aufgenommen werden.
  • Dabei ist die Geometrie der Gelenkverbindung besonders günstig und der Aufbau des Mophalters besonders einfach, wenn gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung die Klappflügel untereinander und mit dem Gelenkplattenteil um ein und dieselbe Längsachse gelenkig miteinander verbunden sind.
  • Eine besonders einfache Handhabung des Wischmops ist dann möglich, wenn der Gelenkplattenteil bis aus die Innenseite eines Klappflügels schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar ist, und daß dann die Einheit aus dem einen Klappflügel und dem Gelenkplattenteil aus die Innenseite des anderen Klappflügels schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar ist, so daß ein verhältnismäßig flaches Paket aus Gelenkplattenteil in der Mitte und Klappflügeln außen erreicht wird, aus welchen der Mopbezug aufgezogen ist und deren Außenseien er bedeckt.
  • Es ist aber auch möglich, daß die beiden Klappflügel aus der Horizontalen bis in eine Arbeitslage nach oben schwenkbar und in dieser zueinander arretierbar sind, in welcher die beiden Klappflügel in einem spitzen Winkel zueinander stehen und den Gelenkplattenteil zwischen sich einschließen. Die von dem Mopbezug überdeckten Wischflächen der beiden Klappflügel stehen in dem Fall also in einem Winkel zueinander.
  • Der Mopbezug läßt sich dann besonders einfach auf den Halter aufziehen, wenn die beiden Klappflügel aus der Horizontalen von dem Gelenkplattenteil weg bis in eine bspw. von einem Anschlag bestimmte Einführungslage nach unten schwenkbar sind, in welcher die nach unten hängenden Klappflügel in einem spitzen Winkel zueinander stehen. Beim Anheben des Mophalters mittels des Stielgriffes nimmt dabei der Gelenkplattenteil eine vertikale Lage ein, während die beiden Klappflügel von ihm schräg nach unten hängen. In dieser Lage kann der Mophalter auf den flach am Boden ausgebreiteten Mopbezug aufgesetzt und nach unten gedrückt werden, so daß sich die Klappflügel in ihre horizontale Lage aufspreizen und mit ihren äußeren Randabschnitten in die Taschen des Mopbezugs einfahren.
  • Die lösbare Verbindungseinrichtung zwischen den Klappflügeln und dem Gelenkplattenteil können bspw. eine solche Rast-, Klemm-, Haft- oder Klettverbindung aufweisen, daß diese ohne manuelle Handhabung unter Verschwenken des Gelenkplattenteils relativ zu den Klappflügeln herstellbar und auch einfach wieder lösbar sind.
  • Das Lösen der Verbindungseinrichtung kann insbesondere dadurch geschehen, daß ein Betätigungselement zum Trennen der Klappflügel aus ihrer Anlage an dem Gelenkplattenteil und/oder einem Klappflügel vorgesehen ist, mit Hilfe dessen die Rast-, Klemm-, Haft- oder Reibkräfte überwunden werden können, wie sie ggf. von der lösbaren Verbindungseinrichtung ausgeübt werden.
  • Die Gelenkverbindung des Stielhalters ist zweckmäßigerweise an dem der Längsachse abgewandten Längsrand des Gelenkplattenteils vorgesehen, wodurch eine einfache Konstruktion bei guter Handhabbarkeit des Wischmops gewährleistet ist.
  • Um eine optimale Kraftverteilung zu erreichen, kann dar Gelenkplattenteil schmaler als die beiden Klappflügel sein, d.h. z.B. die halbe Breite aufweisen, wobei zusätzlich die beiden Klappflügel im Bereich des Stielhalters eine Randaussparung aufweisen. Auf diese Weise liegt die Gelenkverbindung des Stielhalters an dem Gelenkplattenteil zwischen den beiden von den Klappflügeln gebildeten Wischflächen.
  • Es wird ferner vorgeschlagen, daß der Gelenkplattenteil und die beiden Klappflügel etwa gleiche Länge aufweisen, so daß die Klappflügel großflächig an dem Gelenkplattenteil abgestützt werden und die Neigung zu Schmutzablagerungen am Halter verringert ist.
  • Zum Ausgleich der Materialstärke des Mophalters kann es zweckmäßig sein, daß die Klappflügel im Bereich der Randabschnitte dünner sind als in dem an die Längsachse angrenzenden mittleren Bereich.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf einen Mopbezug für die Verwendung auf einem Mophalter der zuvor beschriebenen Art, wobei die beiden Klappflügel des Mophalters eine in Längsrichtung mittig angeordnete Randaussparung aufweisen, so dass jeder Klappflügel zwei Randabschnitte aufweist. Der neue Mopbezug zeichnet sich dadurch aus, dass dieser an den Längsrändern jeweils zwei Taschen für das Einführen der längsseitigen Randabschnitte der Klappflügel aufweist. Im Gegensatz zu den in der nachveröffentlichten DE 44 03 550 C1 beschriebenen Mopbezug kann somit der erfindungsgemäße Mopbezug bei einem Mophalter eingesetzt werden, der in seiner Arbeitsstellung von der einen auf die andere Seite schwenkbar ist.
  • Der Mopbezug kann dabei Aussparungen der Längsränder im Bereich des Stielhalters an dem Gelenkplattenteil aufweisen, so daß er bei einem Mophalter verwendet werden kann, dessen Stielhalterung am freien Rand eines Gelenkplattenteils angelenkt ist, welches schmaler als die benachbarten Klappflügel ist, um eine optimale Kraftverteilung zu erreichen.
  • Der erfindungsgemäße Mopbezug kann ferner aus zwei unterschiedlichen Materialien derart zusammengefügt sein, daß die Wischfläche des einen Klappflügels außen mit dem einen Material und die Wischfläche des anderen Klappflügels außen mit dem anderen Material überdeckt ist, wenn der Mopbezug auf den Mophalter aufgezagen ist. Auf diese Weise kann der Mopbezug bspw. für das Scheuern oder Schruppen (mit verhältnismäßig grobem Material) und Nachwischen bzw. Trocknen (mit verhältnismäßig weichem saugfähigem Material) eingesetzt werden. Der eine Funktionsbereich dient dabei dem Lösen von grobem Schmutz von der Bodenfläche, der andere der Aufnahme des Schmutzes und von Wasser.
  • Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung.
  • Es zeigen:
  • 1 einen die Erfindung aufweisenden Mophalter mit Stielhalter und Stiel bei aufgezogenem Mopbezug in Vorderansicht,
  • 2 den Mophalter gemäß 1 in Seitenansicht,
  • 3a bis 3d schematisch den Mophalter nach 1 in verschiedenen Benutzungsstadien zur Erläuterung dessen Funktion,
  • 4 einen erfindungsgemäßen Mophalter entsprechend der Darstellung in 1 für eine andere Ausführungsform,
  • 5 den Mophalter gemäß 4 in Seitenansicht,
  • 6a bis 6d schematisch den Mophalter nach 4 in verschiedenen Benutzungsstadien zur Erläuterung dessen Funktion,
  • 7 den Mophalter aus 1 dieser gegenüber vergrößert und ohne Mopbezug,
  • 8 den aufgeklappten Mophalter von 7 von unten gesehen (teilweise geschnitten),
  • 9 bis 11 Schnittdarstellungen entsprechend den Schnittlinien A-A, B-B und C-C von 8,
  • 12 eine der 11 entsprechende Schnittdarstellung, wobei jedoch der Gelenkplattenteil auf den einen (linken) Klappflügel umgelegt ist, um mit diesem durch Haftverbindung eine Einheit zu bilden, welche dann auf den anderen (rechten) Klappflügel geklappt werden kann,
  • 13 und 14 in Seitenansicht und in Schnittdarstellung eine weitere Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Mophalters, und
  • 15 in Draufsicht einen erfindungsgemäßen Mopbezug.
  • Die in den Zeichnungen dargestellten Mophalter haben einen länglichen Rahmen 1 z.B. aus Kunststoff für die Aufnahme eines Mopbezuges 2. Jeder Rahmen 1 hat zwei plattenförmige, dem zu reinigenden Boden zuzukehrende Wischflächen bildende Klappflügel 3, 3' und einen Gelenkplattenteil 4, an dessen freiem Längsrand 12 ein Stielhalter 7 für einen Stiel 16 mittels einer z.B. kreuzgelenkartigen Gelenkverbindung 17 angeschlossen ist. Die beiden Klappflügel 3, 3' weisen an ihren Längsrändern 8, 8' dünnere Randabschnitte 5, 5' für die Aufnahme in Taschen 6, 6' des Mopbezugs 2 auf. Die Klappflügel 3, 3' und der Gelenkplattenteil 4 sind bei den Ausführungen gemäß den 1 bis 12 über ein und dieselbe Längsachse L gelenkig miteinander verbunden.
  • Bei der in den 1 bis 3d dargestellten Ausführungsform ist der Gelenkplattenteil 4 bis auf die Innenseite 9 des einen Klappflügels 3 schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar, worauf dann die Einheit aus dem einen Klappflügel 3 und dem Gelenkplattenteil 4 auf die Innenseite 9' des anderen Klappflügels 3' schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar ist. Die lösbare Verbindungseinrichtung 70 zwischen den Klappflügeln 3, 3' und dem Gelenkplattenteil 4 kann eine Rast, Klemm-, Haft- oder Klettverbindung aufweisen. Gemäß 8, 10 und 11 ist die Haftverbindung bspw. mittels eines Magneten und einer metallenen Gegenplatte gebildet.
  • Bei der Ausführungsform gemäß den 4 bis 6d sind die beiden Klappflügel 3, 3' aus der Horizontalen bis in eine Arbeitslage nach oben schwenkbar und in dieser zueinander arretierbar. In der Arbeitslage stehen die beiden Klappflügel 3, 3' in einem spitzen Winkel zueinander und schließen den Gelenkplattenteil 4 zwischen sich ein. Die Arretierung kann bspw. mittels Seilzügen 18 erfolgen.
  • Bei allen dargestellten Ausführungsformen können die beiden Klappflügel 3, 3' aus der Horizontalen von dem Gelenkplattenteil 4 weg nach unten bis zu einem Anschlag in eine Einführungslage schwenken, in welcher die so nach unten hängenden Klappflügel 3, 3' in einem spitzen Winkel zueinander stehen. Dies ist die Vorbereitungsstellung für das Einführen der Klappflügel 3, 3' in die Taschen 6, 6' des Mopbezugs 2.
  • Da die Klappflügel 3, 3' bei der in den 1 bis 3d und 5 bis 13 in der flachen Arbeitsstellung zwar lösbar jedoch fest an dem mittleren Gelenkplattenteil 4 gehalten sein sollen, ist gemäß 9 und 10 ein Betätigungselement 11 vorgesehen, welches dem Trennen der Klappflügel 3, 3' aus ihrer Anlage an dem Gelenkplattenteil 4 dient. Das Betätigungselement 11 hat Vorsprünge 19, welche beim Umlegen des Gelenkplattenteils 4 auf die entsprechenden Klappflügel 3, 3' in entsprechende Vertiefungen 20 eingreifen. Beim Verschieben des Betätigungselements 11 bspw. mit der Hand wirken Schrägflächen 21 der Vorsprünge 19 und der Vertiefungen 20 derart zusammen, daß eine nach außen gerichtete Trennkraft zwischen dem Gelenkplattenteil 4 und dem jeweiligen Klappflügel 3, 3' ausgeübt wird, wodurch die aufgrund der Verbindungseinrichtung 10 oder auf sonstige Weise erzeugten Rast-, Klemm-, Haft- oder Reibkräfte überwunden werden können. Auf diese Weise läßt sich der Mophalter wieder leicht öffnen.
  • Wie insbesondere aus den 2, 3a bis 3d, 7 sowie 9 bis 12 ersichtlich, ist der Gelenkplattenteil 4 wesentlich schmaler als die Klappflügel 3, 3', so bspw. nur halb so breit. Da die Gelenkverbindung 17 am äußeren (freien) Längsrand 12 angebracht ist, um die Druckkräfte etwa in der Mitte der Wischflächen aufbringen zu können, andererseits aber gewährleistet werden soll, daß der Mophalter in seiner Arbeitsstellung gemäß 3d von der einen auf die andere Seite schwenkbar sein soll, so daß die beiden unterschiedlichen Wischflächen zum Einsatz kommen können, weisen die beiden Klappflügel 3, 3' gemäß den 7 und 8 äußere Randaussparungen 13, 13' auf.
  • Dementsprechend hat auch der Mopbezug 2 mit seinen längsseitigen Taschen 6, 6' gemäß 15 an seinen Längsrändern 14, 14' entsprechende Aussparungen 15, 15'.
  • Die in den 13 und 14 dargstellte Ausführungsform eines Mophalters zeichnet sich dadurch aus, daß die Klappflügel 3, 3' um parallel Längsachsen L, L' an dem Innenrand des Gelenkplattenteils 4 angesenkt sind.
  • Die 3a bis 3d veranschaulichen die Arbeitsweise mit dem erfindungsgemäßen Mophalter gemäß den 1 und 2. Der Mop wird an dem Stiel 16 ergriffen und so gehalten, daß der Mophalter sich in geringem Abstand über den flach auf den Boden gelegten Mopbezug 2 befindet. Aufgrund der Gelenkverbindungen hängt der Gelenkplattenteil 4 senkrecht nach unten und die beiden Klappflügel 3, 3' befinden sich in ihrer nach unten hängenden leicht gespreizten Lage (3a). Dann wird der Mop auf den Boden abgesenkt, so daß die beiden Klappflügel 3, 3' mit ihren äußeren Randabschnitten 5, 5' in die Taschen 6, 6' an den entsprechend ausgerichteten Längsrändern 14, 14' des Mopbezugs 2 eintauchen können (3b). Dann wird der Gelenkplattenteil 4 mittels des Stiels 16 nach der einen Seite um die Längsachse L auf den Klappflügel 3 umgelegt und dort entweder von Hand oder selbsttätig eine Verbindung mittels der Verbindungseinrichtung 10 zwischen dem Gelenkplattenteil 4 und dem Klappflügel 3 hergestellt (3c). Die Einheit aus Klappflügel 3 und Gelenkplattenteil 4 kann dann über die Längsachse L nach der anderen Seite auf den anderen Klappflügel 3' geschwenkt werden. Auch dort wird die Verbindung zwischen Gelenkplattenteil 4 und Klappflügel 3' mittels der Verbindungseinrichtung 10 entweder selbsttätig oder von Hand hergestellt. Der Mophalter nimmt dann die in 3d dargestellte Arbeitslage ein, wobei zwei Wischflächen zur Verfügung stehen, da die Einheit aus den beiden Klappflügeln 3, 3' und dem Gelenkplattenteil 4 mit dem Mopbezug 2 unter Ausnutzung der Aussparungen 13, 13' und 15, 15' um die Gelenkverbindung 17 geschwenkt werden kann.
  • Ein ähnlicher Ablauf ergibt sich aus den 6a bis 6d für einen Mophalter gemäß den 4 und 5. Hierbei werden die beiden Klappflügel 3, 3' jedoch nicht vollständig auf den Gelenkplattenteil 4 geklappt und mit diesem verbunden, sondern bspw. mittels der Seilzüge 18 in einer Arbeitsstellung arretiert, in welcher die Klappflügel 3, 3' in einem spitzen Winkel zueinander stehen und den Gelenkplattenteil 4 zwischen sich einschließen. Da auch hier die Einheit aus Gelenkplattenteil 4 und den beiden Klappflügeln 3, 3' mit dem aufgezogenen Mopbezug 2 um die Gelenkverbindung 17 verschwenkbar bleibt, stehen auch hier zwei Wischflächen zur Verfügung, welche in dem genannten spitzen Winkel zueinander stehen.
  • Der in 15 dargestellte Mopbezug 2 besteht aus zwei Materialabschnitten 2a, 2b unterschiedlicher Materialbeschaffenheit, d.h. unterschiedlicher Funktionsbereiche, so daß der Boden z.B. mit einem verhältnismäßig grobem Material zunächst gescheuert oder geschruppt und dann mit einem verhältnismäßig weichem Material gereinigt bzw. getrocknet werden kann.
  • 1
    Rahmen
    2
    Mopbezug
    2a, 2b
    Materialabschnitte
    3, 3'
    Klappflügel
    4
    Gelenkplattenteil
    5, 5'
    Randabschnitte
    6, 6'
    Taschen
    7
    Stielhalter
    8, 8'
    Längsränder
    9, 9'
    Innenseite
    10
    Verbindungseinrichtung
    11
    Betätigungselement
    12
    Längsrand
    13, 13'
    Randaussparung
    14, 14'
    Längsränder
    15, 15'
    Aussparungen
    16
    Stiel
    17
    Gelenkverbindung
    L, L'
    Längsachsen
    l
    Länge
    T
    Längstrennungslinie

Claims (15)

  1. Mophalter mit einem länglichen Rahmen (1) für die Aufnahme eines Mopbezuges (2), mit wenigstens zwei z.B. plattenförmigen, Wischflächen bildenden Klappflügeln (3, 3') zur Einführung von deren Randabschnitten (5, 5') in Taschen (6, 6') des Mopbezugs (2), und mit einem Gelenkplattenteil (4) für die Anbringung eines Stielhalters (7), z.B. mittels eines Kreuzgelenks, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappflügel (3, 3') untereinander und mit dem Gelenkplattenteil (4) um eine Längsachse (L) gelenkig miteinander verbunden sind und daß die an den Längsrändern (8, 8') der Klappflügel (3, 3') vorgesehenen Randabschnitte (5, 5') für die Aufnahme in Taschen (6, 6') an Längsrändern (14, 14') des Mopbezugs (2) ausgebildet sind.
  2. Mophalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappflügel (3, 3') untereinander und mit dem Gelenkplattenteil (4) um ein und dieselbe Längsachse (L) gelenkig miteinander verbunden sind.
  3. Mophalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkplattenteil (4) bis auf die Innenseite (9) des einen Klappflügels (3) schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar ist, und daß dann die Einheit aus dem einen Klappflügel (3) und dem Gelenkplattenteil (4) auf die Innenseite (9') des anderen Klappflügels (3') schwenkbar und mit diesem lösbar verbindbar ist.
  4. Mophalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klappflügel (3, 3') aus der Horizontalen bis in eine Arbeitslage nach oben schwenkbar und in dieser zueinander arretierbar sind, in welcher die beiden Klappflügel (3, 3') in einem spitzen Winkel zueinander stehen und den Gelenkplattenteil (4) zwischen sich einschließen.
  5. Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klappflügel (3, 3') aus der Horizontalen bis in eine Einführungslage nach unten von dem Gelenkplattenteil (4) weg schwenkbar sind, in welcher die nach unten hängenden Klappflügel (3, 3') in einem spitzen Winkel zueinander stehen.
  6. Mophalter nach Anspruch 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindungseinrichtung (10) zwischen den Klappflügeln (3, 3') und dem Gelenkplattenteil (4) eine Rast-, Klemm-, Haft- oder Klettverbindung aufweist.
  7. Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein Betätigungselement (11) zum Trennen der Klappflügel (3, 3') aus ihrer Anlage an dem Gelenkplattenteil (4) gegen Rast-, Klemm-, Haft- oder Reibkräfte, ggf. die den lösbaren Verbindungseinrichtung (10).
  8. Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindung (17) des Stielhalters (7) an dem der Längsachse (L) abgewandten Längsrand (12) des Gelenkplattenteils (4) vorgesehen ist.
  9. Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkplattenteil (4) schmalen als die beiden Klappflügel (3, 3') ist, d.h. z.B. die halbe Breite aufweisen.
  10. Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klappflügel (3, 3') im Bereich des Stielhalters (7) eine Randaussparung (13, 13') aufweisen.
  11. Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkplattenteil (4) und die beiden Klappflügel (3, 3') etwa gleiche Länge (l) aufweisen.
  12. Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappflügel (3, 3') im Bereich der Randabschnitte (5, 5') dünner sind als in dem an die Längsachse (L) angrenzenden mittleren Bereich.
  13. Mopbezug für die Verwendung auf einem Mophalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die beiden Klappflügel (3, 3') des Mophalters eine in Längsrichtung mittig angeordnete Randaussparung (13, 13') aufweisen, so dass jeder Klappflügel (3, 3') zwei Randabschnitte (5, 5') aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Mopbezug an den Längsrändern (14, 14') jeweils zwei Taschen (6, 6') für das Einführen der längsseitigen Randabschnitte (5, 5') der Klappflügel (3, 3') aufweist.
  14. Mopbezug nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch Aussparungen (15, 15') der Längsränder (14, 14') im Bereich des Stielhalters (7) an dem Gelenkplattenteil (4).
  15. Mopbezug nach Anspruch 13 oder 14, gekennzeichnet durch zwei Materialabschnitte (2a, 2b) unterschiedlicher Beschaffenheit, welche wahlweise mit der zu reinigenden Fläche in Berührung gebracht werden können, vorzugsweise mit einer Längstrennungslinie (T) benachbart einem Längsrand bzw. der Längsachse (L) des Rahmens (1).
DE59603271T 1995-08-08 1996-07-10 Mophalter sowie Mopbezug hierfür Expired - Lifetime DE59603271C5 (de)

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