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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Blutentnahmevorrichtung
für die
Entnahme von Blut, sie bezieht sich insbesondere auf eine arterielle
Blutentnahmevorrichtung zur Entnahme von arteriellem Blut.
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Das
arterielle Blut wird zur Analyse und zur Messung der gelösten Sauerstoffmenge
in dem Blut oder ähnlichem
entnommen. Ungleich der Entnahme von venösem Blut hat eine dafür verwendete
arterielle Blutentnahmevorrichtung einen Aufbau, in dem das Blut
in die Blutentnahmevorrichtung entsprechend dem Blutdruck in der
Arterie eingeleitet wird.
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In
diesem Fall kann, da die Luft in der Spritze nach außen abgelassen
werden sollte, da das Blut in die Spritze der Blutentnahmevorrichtung
durch den Blutdruck eingeleitet wird, das Innere und das Äußere der Spritze über ein
Filterelement ventiliert werden.
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Ferner,
da in dem Fall, dass das Blut geronnen ist, eine genaue Analyse
unmöglich
gemacht wird, wird ein gerinnungshemmendes Mittel wie etwa Heparin
in der Spritze der arteriellen Blutentnahmevorrichtung vorgesehen.
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Es
ist aus US-459 50 21 bekannt, das Heparin in der Spritze in einem
gefriergetrockneten Zustand zu lagern. Die darin beschriebene Blutentnahmevorrichtung
hat die folgenden Nachteile.
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Zunächst kann
das gefriergetrocknete Heparin leicht Feuchtigkeit absorbieren,
und aufgrund des erzeugten Zerfließungs-Phänomens verflüssigt werden.
Daher tritt das Problem auf, dass
- – das Vorhandensein
des Heparins in der Spritze nicht sichergestellt werden kann;
- – in
dem Fall, wo das verflüssigte
Heparin ausfließt,
und an das Filterelement anhaftet und absorbiert, wird der Filter
verstopft, und so die Gasabgabe entsprechend dem Einleiten des Bluts
ver- oder behindert;
- – da
das verflüssigte
Heparin mit dem entnommenen Blut gemischt wird, und so das Blut
verdünnt,
kann die genaue Analyse und Messung verhindert werden.
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Zweitens
werden Blasen zum Zeitpunkt des Einleitens des Bluts erzeugt und
mit dem gesammelten Blut gemischt. Daher werden die Messwerte, wie
etwa die gelöste
Sauerstoffmenge, beeinträchtigt,
so dass die genaue Analyse und Messung verhindert wird.
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Drittens
ist viel Arbeit erforderlich, da es notwendig ist, eine Heparinlösung durch
Gefriertrocknen zu verarbeiten.
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Hierbei
sollte, da wie vorher erwähnt
der Raum mit dem gelagerten Heparin über das Filterelement nach
außen
ventiliert werden kann, um das erste Problem der Feuchtigkeitsabsorption
des Heparins zu vermeiden, die Gesamtheit der arteriellen Blutentnahmevorrichtung
in ein spezielles Verpackungsmaterial mit einer hervorragenden Dampfbarriereeigenschaft
verpackt werden, wie etwa ein Verpackungsmaterial mit einem laminierten
Film mit einer Aluminiumdünnschicht.
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Daher
verursacht es eine Kostensteigerung und außerdem ist es in Bezug auf
die Qualitätskontrolle nachteilig,
da das Innere des Verpackungsmaterials nicht sichtbar ist. Daneben
gibt es ein Problem der schwierigen Entsorgung des Verpackungsmaterials.
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Überdies
gibt es ein Problem der benötigten
hohen Arbeitsaufwandes bei der Produktion der Blutentnahmevorrichtung,
da es notwendig ist, eine Heparinlösung durch Gefriertrocknen
zu verarbeiten.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Eine
Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung einer Blutentnahmevorrichtung
mit hervorragender Löslichkeit
und Mischeigenschaft eines gerinnungshemmenden Mittels mit Bezug
auf das Blut, ohne die Notwendigkeit eines Gefriertrocknungsvorganges
eines gerinnungshemmenden Mittels, das eine Maßnahme zur Feuchtigkeitsverhinderung
beseitigen oder reduzieren (vermindern) kann und die Mischung von
Blasen in das entnommene Blut beschränkt und ferner eine gute Produktionsausbeute
hat.
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Die
Aufgabe kann durch die im Folgenden beschriebene erfindungsgemäße Blutentnahmevorrichtung erzielt
werden.
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Gemäß einem
ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung kann die Aufgabe
der Erfindung durch eine Blutentnahmevorrichtung erzielt werden,
mit einem äußeren Zylinder,
einschließlich
einer Bluteinlassöffnung,
einer in dem äußeren Zylinder
verschiebbaren Dichtung, einem Stempel für den Bewegungsvorgang der Dichtung
und einem Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel, mit einem auf wenigstens einer Seite eines
plattenförmigen
Trageelements getragenen gerinnungshemmenden Mittel, vorgesehen
in einem durch den äußeren Zylinder
und die Dichtung umgebenen Raum.
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Es
ist bevorzugt, dass das Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel in Richtung der Bluteinlassöffnung kegelförmig ist.
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Gemäß einem
zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung, welche die Blutentnahmevorrichtung
des ersten Gesichtspunkts umfasst, ist es bevorzugt, dass das Spitzenende
des kegelförmigen
Zufuhrstücks
zugespitzt ist.
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Gemäß einem
dritten Gesichtspunkt der Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung
des ersten und zweiten Gesichtspunkts umfasst, ist es bevorzugt,
dass das kegelförmige
Spitzenende in der Bluteinlassöffnung
angeordnet ist.
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Gemäß einem
vierten Gesichtspunkt der Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung
des ersten oder dritten Gesichtspunktes umfasst, ist es bevorzugt,
dass das Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel seine Stellung durch linearen Kontakt
des Randteils mit der inneren Oberfläche des äußeren Zylinders aufrecht erhält.
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Gemäß einem
fünften
Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung kann die Aufgabe der Erfindung durch
eine Blutentnahmevorrichtung erzielt werden, mit einem äußeren Zylinder
mit einer Bluteinlassöffnung, einer
in dem äußeren Zylinder
verschiebbaren Dichtung, einen Stempel für den Bewegungsvorgang der
Dichtung und einem Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel mit einem auf wenigstens einer Seite
eines plattenförmigen
Tragelements getragenen gerinnungshemmenden Mittel, vorgesehen in
einen durch den äußeren Zylinder
und die Dichtung umgebenen Raum, wobei das Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel seine Stellung durch linearen Kontakt des Randteils mit der
inneren Oberfläche
des äußeren Zylinders
aufrecht erhält.
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Gemäß einem
sechsten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung kann die Aufgabe
der Erfindung durch eine Blutentnahmevorrichtung erzielt werden,
mit einem äußeren Zylinder
mit einer Bluteinlassöffnung, einer
in dem äußeren Zylinder
verschiebbaren Dichtung, einem Stempel für den Bewegungsvorgang der
Dichtung, und einem Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel, mit einem auf wenigstens einer Seite
eines plattenförmigen
Tragelements getragenen gerinnungshemmenden Mittels, vorgesehen
in einem durch den äußeren Zylinder
und die Dichtung umgebenen Raum, wobei das Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel seine Stellung durch linearen Kontakt mit einem Paar von
Randteilen, die einander gegenüberliegen,
mit der inneren Oberfläche
des äußeren Zylinders
aufrecht erhält.
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Gemäß einem
siebten Gesichtspunkt der Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung
des sechsten Gesichtspunkts umfasst, ist es bevorzugt, dass die
Längen
des Paares der Randteile im Wesentlichen gleich sind.
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Gemäß einem
achten Gesichtspunkt der Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung
des ersten oder siebten Gesichtspunktes umfasst, ist es bevorzugt,
dass das Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel eine polygonale Form hat.
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Gemäß einem
neunten Gesichtspunkt der Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung
des ersten oder achten Gesichtspunkt der Erfindung umfasst, ist
es bevorzugt, dass das plattenförmige
Trageelement aus einem in Blut unlöslichen Material hergestellt
ist.
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Gemäß einem
zehnten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung des
ersten oder neunten Gesichtspunktes umfasst, ist es bevorzugt, dass
das plattenförmige
Trageelement aus einem nicht porösen
Material erzeugt ist.
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Gemäß einem
elften Gesichtspunkt der Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung
des ersten oder zehnten Gesichtspunkt umfasst, ist es bevorzugt,
dass die feine Rauheit auf der Oberfläche des plattenförmigen Trageelements
in Kontakt mit dem gerinnungshemmenden Mittel ausgebildet wird.
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Gemäß einem
zwölften
Gesichtspunkt der Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung des
ersten oder elften Gesichtspunkts umfasst, ist es bevorzugt, dass
das gerinnungshemmende Mittel durch Aufbringen einer Lösung des
gerinnungshemmenden Mittels auf die Oberfläche des plattenförmigen Trageelements
und Trocknen bei einer gewöhnlichen
Temperatur oder höher
getragen wird.
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Gemäß einem
dreizehnten Gesichtspunkt der Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung
des ersten oder zwölften
Gesichtspunkts umfasst, ist es bevorzugt, dass das Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes Mittel
in einer im Wesentlichen parallelen Richtung mit der Längsrichtung
des äußeren Zylinders
angeordnet ist.
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Gemäß einem
vierzehnten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung
des ersten oder dreizehnten Gesichtspunkts umfasst, ist es bevorzugt,
dass ein Ventilationsteil in der Dichtung und dem Stempel gebildet
wird.
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Gemäß einem
fünfzehnten
Gesichtspunkt der Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung des
vierzehnten Gesichtspunkts umfasst, ist es bevorzugt, dass ein gasdurchlässiges Filterelement,
welches den Durchtritt einer Flüssigkeit
nicht ermöglicht,
in der Dichtung vorgesehen wird.
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Gemäß einem
sechzehnten Gesichtspunkt der Erfindung, der die Blutentnahmevorrichtung
des ersten oder fünfzehnten
Gesichtspunkts umfasst, ist es bevorzugt, dass das gerinnungshemmende
Mittel Heparin ist.
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Die
Blutentnahmevorrichtung gemäß dem ersten
oder sechzehnten Gesichtpunkt ist für die Entnahme von arteriellem
Blut geeignet.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Die 1 ist
eine vertikale Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Blutentnahmevorrichtung.
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Die 2 ist
eine Querschnittsansicht eines Aufbaus eines Zuführstücks für ein gerinnungshemmendes Mittel.
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Die 3 ist
eine Querschnittsansicht eines Aufbaus eines Zuführstücks für ein gerinnungshemmendes Mittel.
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Die 4 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A der 1.
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Die 5 ist
ein Diagramm (Querschnittsansicht entlang der Seitenlinie), das
die Stellung des Zuführstücks für ein gerinnungshemmendes
Mittel in einem äußeren Zylinder
zeigt.
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Die 6 ist
ein Diagramm (Querschnittsansicht entlang einer Seitenlinie), das
die Stellung des Zufuhrstücks
für ein
gerinnungshemmendes Mittel in einem äußeren Zylinder zeigt.
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Die 7 ist
eine vertikale Querschnittsansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Blutentnahmevorrichtung.
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Die 8 ist
eine vertikale Querschnittsansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Blutentnahmevorrichtung.
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Die 9 ist
eine vertikale Querschnittsansicht, welche die Form und die Stellung
eines Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes
Mittel in einer Blutentnahmevorrichtung eines Vergleichsbeispiels
zeigt.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsbeispiele
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Hiernach
wird eine erfindungsgemäße Blutentnahmevorrichtung
ausführlich
erläutert,
basierend auf den in den beigefügten
Zeichnungen gezeigten Ausführungsbeispielen.
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Die 1 ist
eine vertikale Querschnittsansicht, die ein Ausführungsbeispiel der Blutentnahmevorrichtung
der Erfindung zeigt. Die 2 und 3 sind Querschnittsansichten,
wobei jede ein Aufbaubeispiel für ein
Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel zeigt.
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Die 4 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A der 1.
Für die
Einfachheit der Erläuterung
wird auf die obere Seite der 1 als ein „Basisende" und auf die untere
Seite als ein „Spitzenende" Bezug genommen.
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Die
Blutentnahmevorrichtung 1 dieses Ausführungsbeispiels, welche eine
Blutentnahmevorrichtung zur Entnahme von arteriellem Blut ist, umfasst
einen äußeren Zylinder
(Spritze) 2, eine im äußeren Zylinder 2 verschiebbare
Dichtung 3 und einen Stempel 4 für den Bewegungsvorgang
der Dichtung 3.
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Der äußere Zylinder 2 umfasst
ein zylindrisches Element mit einem Bodenteil, mit einem Teil mit
geringem Durchmesser 22 mit einem geringerem Durchmesser
als der Körperteil
des inneren Zylinders 2, integral in dem zentralen Teil
des Bodenteils 21 gebildet. Eine Nabe eines Nadelrohrs
(nicht dargestellt) zur Entnahme des Bluts ist zur Verwendung an
dem schmalen Durchmesserteil 22 angepasst und montiert.
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Demgemäß wird das
Blut zum Zeitpunkt der Entnahme in den äußeren Zylinder 2 von
der inneren Seite des Teils mit geringem Durchmesser 22 eingeleitet,
d.h. von der Bluteinlassöffnung 23.
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Überdies
wird ein plattenförmiger
Flansch 24 integral an der äußeren Peripherie des Basisendes
des äußeren Zylinders 2 gebildet.
Der Bewegungsvorgang eines Stempels 4 relativ zu dem äußeren Zylinder 2 kann
durch auf dem Flansch 24 platzierte Finger durchgeführt werden.
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Eine
aus einem elastischen Material erzeugte Dichtung 3 ist
in dem äußeren Zylinder 2 gelagert.
Die Dichtung 3 kann sich in dem äußeren Zylinder 2 in
der Längsrichtung
des äußeren Zylinders 2 verschieben. Zu
dem Zeitpunkt kann sich der äußere Peripherieteil 31 der
Dichtung 3 bei engem Kontakts mit der inneren peripheren
Oberfläche 25 des äußeren Zylinders 2 verschieben,
damit die Eigenschaft der Flüssigkeitsdichtigkeit
zur Verfügung
gestellt wird.
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Das
Material der Dichtung 3 ist nicht besonders beschränkt. Beispiele
davon enthalten verschiedene Sorten von Gummimaterialien, wie etwa
natürlicher
Gummi (Kautschuk), Butylgummi, Isoprengummi, Butadiengummi, Styrol-Butadiengummi,
Silicongummi, verschiedene Sorten von thermoplastischen Elastomeren, wie
etwa auf Polyurethan basierend, auf Polyester basierend, auf Polyamid
basierend, auf Olefin basierend und auf Styrol basierend und elastische
Materialien wie etwa eine Mischungen davon.
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Ein
Ventilationsloch 32 wird in dem zentralen Teil des Filters 3 durch
das Basisende zum Spitzenende gebildet.
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Ein
Filterelement 35 wird in der Nähe zu dem Spitzenende des Lochs 32 vorgesehen,
um so das Loch 32 zu versiegeln. Das Filterelement 35 ermöglicht den
Durchtritt eines Gases, aber verhindert den Durchtritt einer Flüssigkeit.
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Beispiele
für das
Material des Filterelements 35 enthalten verschiedene Sorten
von gesinterten porösen
Materialien, hydrophobe, nicht gewebte Textilien und andere Sorten
von porösem
Material. In diesem Fall, sind als die gesinterten porösen Materialien
die bevorzugt, die durch Sintern eines Polymermaterial (pulvrig) enthaltenen
Materials, wie etwa Polyethylen und ein hydrophiles (wasserlösliches,
wasserquellbares) Polymer erhalten werden.
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Der
Stempel 4 für
den Bewegungsvorgang der Dichtung 3 ist mit der Basisendseite
der Dichtung 3 gekoppelt.
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Der
Stempel 4 umfasst ein im Wesentlichen zylindrisches Element,
mit einem pilzförmigen
Kopfteil 41 geformt an dem Spitzenendteil davon. Das Kopfteil 41 wird
in das Loch 32 von der Basisendseite der Dichtung 3 eingesetzt,
um so mit einem auf dem Basisende der Dichtung 3 gebildeten
Verbindungsteil 33 verbunden zu sein. Demgemäß folgt
in dem Fall in dem der Stempel 4 in die Basisendrichtung
oder in die Spitzenendrichtung bewegt wird, die Dichtung 3 der
Bewegung.
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Überdies
wird ein Ventilationsloch 42 in dem Kopfteil 41 gebildet,
welches in dem Loch 32 der Dichtung 3 und dem
inneren Raum 43 des Stempels 4 kommuniziert.
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Der
innere Raum 43 des Stempels 4 ist zu dem Basisende
des Stempels 4 geöffnet. Überdies
wird ein ringförmiger
Flansch 44 integral an dem Basisendteil der äußeren Peripherie
des Stempels 4 gebildet. Der Bewegungsvorgang des Stempels 4 relativ
zu dem äußeren Zylinder 2 kann
durch auf dem Flansch 44 platzierte Finger durchgeführt werden.
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Beispiele
für das
Material des äußeren Zylinders 2 und
des Stempels 4 enthalten Polyester und Butadien-Styrol-Copolymere,
wie etwa Polyvinylchlorid, Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol,
Poly-(4-methylpenten-1),
Polycarbonat, Acrylharz, Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer und Polyethylenterephthalat
und verschiedene Sorten von Harzen wie etwa Polyamid (z.B. Nylon-6,
Nylon-6.6, Nylon-6.10, Nylon-12). Von diesen Beispielen sind Harze
wie etwa Polypropylen, Polyester und Poly-(4-methylpenten-1) wegen
ihrer leichten Formbarkeit bevorzugt.
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Es
ist bevorzugt, dass das Material des äußeren Zylinders 2 im
Wesentlichen transparent ist, um die Sichtbarkeit des Inneren sicherzustellen.
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In
der Blutentnahmevorrichtung 1 wird ein Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel 5 in dem durch den äußeren Zylinder 2 und
die Dichtung 3 umgebenen Raum 26 gelagert. Das
Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 dient für die Zufuhr eines darauf getragenen
gerinnungshemmenden Mittels, zu dem in dem äußeren Zylinder 2 eingeleiteten
Blut. Hiernach wird der Aufbau des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes Mittel 5 erläutert.
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Wie
in der 2 gezeigt, umfasst das Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel ein plattenförmiges
Trageelement 51 mit einem auf beiden Oberflächen davon
getragenen gerinnungshemmenden Mittel 52. Ungleich dem
in der Figur gezeigten Ausführungsbeispiel,
kann das gerinnungshemmende Mittel 52 nur auf einer Seite
des Tragelements 51 getragen werden.
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Das
Material des Trageelements 51 ist nicht besonders beschränkt, aber
ein in einer Flüssigkeit
wie Blut unlösliches
Material ist bevorzugt. Demgemäß kann die
Abgabe des Trageelementmaterials in das entnommene Blut, das die
Analyse und die Messung beeinträchtigt,
verhindert werden.
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Überdies
können
als das Material für
das Trageelement 51 poröse
Materialien, wie etwa ein Membranfilter, gewobenes Textil, nicht
gewobenes Textil und ein poröser
Harzfilm verwendet werden, aber ein nicht poröses Material ist bevorzugt.
In dem Fall wo das Trageelement 51 aus einem nicht porösen Material
erzeugt wird, ist sowohl die Mischeigenschaft des gerinnungshemmenden
Mittels 52 in Bezug auf Blut verbessert, als auch kann
die Erzeugung von Blasen zum Zeitpunkt des Einleitens des Blutes
und danach deutlich abgeschwächt
werden.
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Beispiele
des nicht porösen
Materials enthalten Filme von verschiedenen Sorten von Harzen wie
etwa Polyester einschließlich
Polyethylen, Polypropylen, Ionomer und Polyethylenterephthalat,
Polystyrol, Poly-(4-methylpenten-1),
Polyamid, Acrylharze und Polyvinylchlorid.
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Die
Dicke des Trageelements 51 ist nicht besonders beschränkt aber
in dem Fall wo das Trageelement 51 aus einem nicht porösen Material
erzeugt wird, ist etwa 0,025 bis 2,0 mm Dicke bevorzugt und etwa
0,03 bis 0,1 mm Dicke ist bevorzugter.
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Die
Oberfläche
(die Oberfläche
im Kontakt mit dem gerinnungshemmenden Mittel 52) 53 des
Trageelements 51 kann, wie in der 2 gezeigt,
flach sein, aber eine feine Rauheit 54, gebildet wie in
der 3 gezeigt, ist bevorzugt. Demgemäß kann sowohl
die Schicht des gerinnungshemmenden Mittels 52 leicht erzeugt,
als auch die Anhaftungsfähigkeit
des gerinnungshemmenden Mittels 52 kann verbessert werden,
und folglich ist dies vorteilhaft.
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Als
die Größe für die feine
Rauheit 54 wird eine Oberflächenrauheit Ra der Oberfläche 53 von
5 bis 100 μm
insbesondere 5 bis 30 μm
vorgesehen werden.
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Das
Erzeugungsverfahren der feinen Rauheit 54 ist nicht besonders
beschränkt
und Beispiele davon enthalten ein Prägeverfahren, ein Mattierungsverfahren
und ein Schussbestrahlen (z.B. Kollision mit Silicapartikeln).
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Beispiele
des gerinnungshemmenden Mittels 52 enthalten Heparin (Natriumchlorid
+ Natriumheparin), ACD-Flüssigkeit
(Natriumcitrat, Zitronensäure,
Traubenzucker), CPD-Flüssigkeit
(Natriumcitrat, Zitronensäure,
Traubenzucker, Natriummonophosphat), CPD-1-Flüssigkeit
(Natriumcitrat, Zitronensäure,
Traubenzucker, Natriummonophosphat, Adenin), Urokinase, TPA, EDTA·2Na und
EDTA·3K.
Hiernach wird der Fall des Heparins als ein Vertreter davon erläutert.
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Das
Verfahren zum Auftragen des gerinnungshemmenden Mittels 52 auf
dem Trageelement 51 ist nicht besonders beschränkt und
ein so genanntes Aufbringverfahren, wie etwa ein Verfahren des Eintauchens (Aufbringens)
des Trageelements 51 in eine wässrige Lösung eines gerinnungshemmenden
Mittels und Trocknen, und ein Verfahren des Aufbringens einer wässrigen
Lösung
eines gerinnungshemmenden Mittels auf die Oberfläche des Trageelements 51 durch
Sprühen,
eine Rolle oder eine Bürste
und Trocknen kann durchgeführt
werden. In diesem Fall enthält
das Trockenverfahren ein Lufttrocknen mit kalter oder warmer Luft
und Wärmetrocknen
durch einen Ofen. Das heißt,
der Trockenvorgang wird bevorzugt bei normaler oder höherer Temperatur
durchgeführt.
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Gemäß dem vorher
erwähnten
Verfahren kann eine erwünschte
aufgetragene Menge des gerinnungshemmenden Mittels 52 auf
dem Trageelement 51 einfach und sicher aufgetragen werden.
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Insbesondere
in dem Fall einer niedrigen Einheit, zum Beispiel etwa 7 Einheiten
des Heparins (gerinnungshemmendes Mittel), können die folgenden Vorteile
zur Verfügung
gestellt werden.
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In
dem herkömmlichen
Ausführungsbeispiel
mit Gefriertrocknen sollte im Falle einer niedrigen Einheit Heparin
ein Ausbreitungsmittel, wie etwa Polyvinylpyrrolidon (PVP) zugegeben
werden. Jedoch ist in der Erfindung, selbst in dem Fall des Auftragens
einer niedrigen Einheit Heparin, die Zugabe eines Ausbreitungsmittels
durch das Einstellen der Heparinkonzentration in der wässrigen
Lösung
(Eintauchflüssigkeit,
Auftragflüssigkeit)
des Heparins und des Anwendungsbereichs nicht notwendig, wobei die
niedrigen Heparineinheiten leicht aufgetragen, als auch die Tragemenge
davon genau bestimmt werden kann.
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Überdies
läuft,
ungleich dem herkömmlichen
Ausführungsbeispiel
mit Gefriertrocknen, das gerinnungshemmende Mittel nicht Gefahr
durch Feuchtigkeitsabsorption zu zerfließen. Daher können die
Löslichkeit
und die Mischeigenschaften mit Bezug auf Blut bevorzugt erhalten
werden. Ferner gibt es keine Notwendigkeit, die gesamte Blutentnahmevorrichtung
mit einem speziellen Verpackungsmaterial mit hervorragenden Dampfbarriereneigenschaften
zu verpacken, wie etwa ein Verpackungsmaterial mit einem laminierten
Film mit einer Aluminiumdünnschicht
zur Verhinderung der Feuchtigkeit. Daher kann die Sichtbarkeit des
Verpackungsmaterials sichergestellt werden, und folglich ist es
sowohl vorteilhaft in Bezug auf die Qualitätskontrolle als auch darin,
dass die Kosten des Verpackungsmaterials verringert werden können und
der Entsorgungsvorgang des Verpackungsmaterials vereinfacht werden
kann. Als das Verpackungsmaterial kann ein herkömmlicherweise für medizinische
Vorrichtungen verwendeter transparenter Kunststofffilm verwendet
werden. Zum Beispiel ist ein PET-PE-laminierter Film bevorzugt.
Als das Sterilisationsverfahren sind eine γ-Strahlen-Sterilisation und eine Elektronenstrahlsterilisation
bevorzugt.
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Ferner
kann im Vergleich mit dem herkömmlichen
Ausführungsbeispiel
mit Gefriertrocknen, gemäß dem schichtartigen
gerinnungshemmenden Mittel 52 dieses Ausführungsbeispiels,
die Blasenbildung zum Zeitpunkt des Einleitens des Blutes verringert
werden.
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Die
Form und die Anordnung des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes Mittel 5 werden
erläutert.
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Die
Spitzenendseite 50 des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes Mittel 5 hat
eine Kegelform in Richtung der Bluteinlassöffnung 22. Das Spitzenende
(Eckteil 57) in Kegelform kann in einem bestimmten Maße rund
(R-Anwendung) sein, aber es ist bevorzugt zugespitzt. Demgemäß kann die
Wirkung der Verhinderung der Blasenbildung weiterhin zu dem Zeitpunkt
der Einleitens des Blutes verbessert werden.
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Als
das Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5, welches die Bedingungen erfüllen kann, hat
das Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 gemäß diesem Ausführungsbeispiel
eine sechseckige Form (insbesondere ein Sechseck symmetrisch in
den rechten und linken Seiten mit Bezug auf die Achse des äußeren Zylinders 2),
wie in der 1 gezeigt. Ferner ist unter
Berücksichtigung
der Vorteile bei der Herstellung und dem Zusammensetzen ein gleichmäßiges Sechseck
bevorzugt.
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Das
Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 ist in der Richtung im Wesentlichen
parallel zu der Längsrichtung
des äußeren Zylinders 2 angeordnet.
Demgemäß kann das
in den äußeren Zylinder 2 über die
Bluteinlassöffnung 23 eingeleitete
Blut ungehindert entlang beider Oberflächen des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes
Mittels 5 (Oberfläche
des gerinnungshemmenden Mittels 52) fließen, so
dass das gerinnungshemmende Mittel 52 wirkungsvoll in dem
Blut gelöst
und gemischt werden kann.
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Das
Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 hat ein Paar Seiten (Randteile) 55, 56,
welche einander an den rechten und linken Seiten in der 1 gegenüberliegen.
Der Abstand zwischen den Seiten 55, 56 ist der
gleiche oder mehr als der innere Durchmesser des äußeren Zylinders 2.
Das Zufuhrstück
für ein gerinnungshemmendes
Mittel 5 erhält
seine Stellung durch linearen Kontakt (lineares Kontaktieren) mit
jeder der Seiten 55, 56 mit der inneren peripheren
Oberfläche 25 des äußeren Zylinders 2.
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Ferner
ist es bevorzugt, dass das Eckteil 57 an dem Spitzenende
des Zufuhrstücks
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 in der Bluteinlassöffnung 23 des
Teils mit geringem Durchmesser 22 oder auf der Verlängerung
in der Richtung des Basisendes der Bluteinlassöffnung 23 angeordnet
ist (siehe 8). Im Gegensatz dazu, ist in
dem in der 8 gezeigten Ausführungsbeispiel
das Eckteil 57 an dem Spitzenende des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes
Mittel 5 auf der Verlängerung
in der Richtung zu dem Basisende der Bluteinlassöffnung 23 des Teils
mit geringem Durchmesser 22 angeordnet. Das heißt, das
Eckteil 57 ist in einer Stellung in der Nähe der Mitte
des äußeren Zylinders 2,
vom Basisende der Bluteinlassöffnung 23 in
einem vorbestimmten Abstand entfernt angeordnet.
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Gemäß der Anordnung
kann sowohl das Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 auf dem äußeren Zylinder 2 weiterhin
stabil getragen und fixiert werden, als auch zum Zeitpunkt des Einleitens
des Blutes von der Bluteinlassöffnung 23 in
den äußeren Zylinder 2 kann
die Wirkung der Unterdrückung
der Verformung des Zufuhrstücks
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 hoch sein, und die Sicherheit
der Anordnung des Eckteils 57 in einer geeigneten Stellung
kann hoch sein. Ferner trägt
es ebenfalls dazu bei, sowohl die Bildung von Blasen wirkungsvoll
zum Zeitpunkt des Einleitens des Blutes zu vermeiden oder zu verhindern, als
auch das gerinnungshemmende Mittel 52 in dem Blut ungehindert
zu lösen
oder zu mischen. In dem in der 8 gezeigten
Ausführungsbeispiel
kann das Eckteil 57 des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes Mittel 5 in
einer geeigneten Stellung weiter sicher angeordnet werden.
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Die
Stellung des Eckteils 57 in der Längsrichtung des äußeren Zylinders
ist nicht auf die in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt.
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Wie
in der 4 gezeigt, wird das Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes Mittel
in einer im Wesentlichen glatten Form (in einer geraden Linie) in
diesem Ausführungsbeispiel
angeordnet.
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Überdies
kann, wie in der 5 gezeigt, das Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel 5 in einem bogenförmig gekrümmten Zustand angeordnet werden.
Ebenso ist es in diesem Fall bevorzugt, dass das Eckteil 57 an
dem Spitzenende des Zufuhrstücks
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 in der Bluteinlassöffnung 23 des
Teils mit geringem Durchmesser 22 oder auf der Verlängerung
in der Richtung des Basisendes der Bluteinlassöffnung 23 angeordnet
ist.
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Überdies
kann, wie in der 6 gezeigt, das Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel 5 in einem in S-Form gekrümmtem Zustand angeordnet werden.
Ebenso ist es in diesem Fall bevorzugt, dass das Eckteil 57 an
dem Spitzenende des Zufuhrstücks
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 in der Bluteinlassöffnung 23 oder
auf der Verlängerung
in Richtung des Basisendes der Bluteinlassöffnung 23 angeordnet
ist.
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Überflüssig zu
erwähnen,
dass die Form und die Anordnung des erfindungsgemäßen Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes
Mittel 5 nicht auf die in den Figuren gezeigten begrenzt
ist.
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Zum
Beispiel kann, wie in der 7 gezeigt,
das Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 fünfeckig (sog. „Home base"-Form) sein. Als
weitere Beispiele für
die Form des Zufuhrstücks
für ein
gerinnungshemmendes Mittel kann jede Form eingesetzt werden, wie
etwa ein Dreieck, ein Viereck, ein Fünfeck, ein Achteck, ein Kreis,
eine Ellipse, ein Oval, eine Kanonenkugelform und eine Kürbisform.
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Wie
vorher erwähnt,
kann das Eckteil 57 an dem Spitzenende des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes
Mittel 5 auf der Verlängerung
in der Richtung zu dem Basisende der Bluteinlassöffnung 23 des Teils
mit geringem Durchmesser 22 angeordnet sein. Zum Beispiel
ist in dem in der 8 gezeigten Ausführungsbeispiel
das Spitzenende des Eckteils 57 des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes
Mittel 5 in einer Stellung in der Nähe der Mitte des äußeren Zylinders 2,
von dem Basisende der Bluteinlassöffnung 23 in einem
vorbestimmten Abstand entfernt angeordnet. Der Zwischenraum kann
etwa 0 bis 35 mm, insbesondere etwa 0 bis 20 mm sein.
-
Obwohl
die Seiten (Randteile) des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes Mittel 5 an
der Spitzenendseite 50 in den 1, 7 und 8 gerade
Linien (zugespitzter Zustand) haben, können die Seiten gekrümmt sein.
-
Ein
Ausführungsbeispiel
für ein
Herstellungsverfahren des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes Mittel 5 wird
erläutert.
-
Zunächst wird
ein großes
Trageelementblatt (nicht dargestellt) vorbereitet und eine Schicht
des gerinnungshemmenden Mittels 52 wird auf einer Seite
oder auf beiden Seiten davon durch ein vorher erläutertes Verfahren
ausgebildet.
-
Als
Nächstes
wird das Trageelementblatt in eine gewünschte Form (z.B. das in der
Figur gezeigte Sechseck oder ein Fünfeck) geschnitten oder gestanzt.
Demgemäß kann das
Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 erhalten werden. Das Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel 5 wird in einer vorbestimmten Stellung in dem äußeren Zylinder 2 wie
vorher erwähnt,
angebracht. Da eine große
Anzahl der Zufuhrstücke
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 von einem Trageelementblatt
erhalten werden kann, ist die Produktionsausbeute extrem hoch. Überdies
ist die Handhabbarkeit zum Zeitpunkt des Anbringens des erhaltenen
Zufuhrstücks
für ein
gerinnungshemmendes Mittel 5 in den äußeren Zylinder 2 gut.
-
Als
Nächstes
wird ein Ausführungsbeispiel
der Verwendung der Blutentnahmevorrichtung 1 erläutert.
-
Mit
einer Blutentnahmenadel (nicht dargestellt), angebracht auf dem
Teil mit geringem Durchmesser 22 des äußeren Zylinders 2,
wird die Blutentnahmenadel in die Arterie gestochen. Dann fließt, entsprechend dem
Blutdruck in der Arterie, das Blut in die Basisendrichtung durch
das Innere der Blutentnahmenadel und die Bluteinlassöffnung 23 des
Teils mit geringem Durchmesser 22, um so in den äußeren Zylinder 2 (der
Raum 26, umgeben durch den äußeren Zylinder 2 und
die Dichtung 3) eingeleitet zu werden.
-
Das
durch die Bluteinlassöffnung 23 in
der Basisendrichtung fließende
Blut berührt
zunächst
das Eckteil 57 des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes Mittel 5 und
bereitet sich schrittweise davon aus, um entlang der Oberfläche des
gerinnungshemmenden Mittels 52 zu fließen und schrittweise den Raum 26 zu
füllen.
Demgemäß wird das
gerinnungshemmende Mittel 52 in dem Blut gelöst und gemischt.
Zu diesem Zeitpunkt, da das Blut entlang der Oberfläche des
Zufuhrstücks
für ein
gerinnungshemmendes Mittel ungehindert fließt, können Blasen schwerlich gebildet
werden. Das heißt,
die Blasenbildung kann zum Zeitpunkt des Einleitens des Blutes in
den Raum 26 vermieden oder verhindert werden.
-
Überdies
dringt die Luft in dem Raum 26 durch das Filterelement 35,
entsprechend dem Einströmen des
Blutes in den Raum 26, um so nach außen über die Löcher 32, 42 und
den inneren Raum 43 nacheinander abgegeben zu werden. Demgemäß kann das
Blut ungehindert in den Raum 26 eingeleitet werden.
-
In
dem Fall, in dem der Raum 26 mit dem Blut gefüllt ist,
kommt das Filterelement 35 mit dem Blut in Kontakt und
wird durch das Blut benetzt. Gemäß der Wirkung
des Blockierens des Blutdurchtritts durch das Filterelement 35,
kann das Auslecken des Bluts verhindert werden.
-
Wenn
der Raum 26 mit dem Blut gefüllt ist, wird die Blutentnahmenadel
aus der Arterie gezogen und mit einer Kappe zum Schutz abgedeckt.
Danach wird die Blutentnahmevorrichtung 1 geschwenkt, vibriert,
gedreht oder vertikal herumgedreht, um das Lösen und Mischen des gerinnungshemmenden
Mittels 52 mit dem Blut zu erleichtern.
-
Da
eine geeignete Menge des gerinnungshemmenden Mittels 52 in
dem Blut in dem Raum 26 ausreichend gelöst und gemischt wird, kann
eine optimale gerinnungshemmende Wirkung zur Verfügung gestellt werden.
-
Das
wie vorher erwähnt
in die Blutentnahmevorrichtung 1 entnommene Blut, wird
zur Analyse und Untersuchung zur Verfügung gestellt. Wie vorher erwähnt kann,
da die Blasenbildung zum Zeitpunkt des Einleitens des Blutes in
den Raum 26 vermieden oder vermindert wird, ferner ein
genauer Messwert bei Messung des Gaspartialdrucks in dem entnommenen
Blut erhalten werden.
-
In
dem Fall der Abgabe des entnommenen Blutes in der Blutentnahmevorrichtung 1 wird
der Stempel 4 gedrückt
und zu der Spitzenendrichtung bewegt, um das Volumen des Raums 26 zu
verringern, um so das Blut aus dem Spitzenende des Teils mit geringem
Durchmesser 22 auszugeben.
-
Zu
diesem Zeitpunkt kann, da das durch das Blut benetzte Filterelement 35 nicht
den Durchtritt des Bluts ermöglicht,
das Blut nicht rückwärts zu der
Basisendrichtung durch das Loch 32 fließen, um auszulecken.
-
Die
Erfindung ist nicht auf die vorher erläuterten arteriellen Blutentnahmevorrichtungen
begrenzt, sondern sie kann genauso gut für eine venöse Blutentnahmevorrichtung
angewendet werden.
-
Als
Nächstes
werden spezifische Ausführungsbeispiele
der Erfindung erläutert.
-
(Beispiel 1)
-
Eine
Blutentnahmevorrichtung (zur Entnahme des arteriellen Bluts) wurde
mit dem in den 1, 3 und 4 gezeigten
Aufbau hergestellt. Die Beschaffenheit der arteriellen Blutentnahmevorrichtung
ist wie folgt.
-
1. Äußerer Zylinder
-
- Material des äußeren Zylinders:
Polypropylen
- Innerer Durchmesser: 9,0 mm
- Volumen des Raums 26: 2,5 ml
-
2. Stempel
-
- Stempelmaterial: Polypropylen
-
3. Dichtung
-
- Dichtungsmaterial: Silikongummi
- Filterelement: gesintertes poröses Polyethylenmaterial (welches
ein stark absorbierendes Polymer auf Stärke-Acrylbasis enthält)
-
4. Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel
-
- Form: gleichmäßiges Sechseck
- Größe: 9,0
mm Abstand zwischen den Seiten 55, 56
- Trageelementmaterial: Polyethylenterephthalat
- Trageelementdicke: 0,075 mm
- Trageelementoberflächenbereich:
1,4 cm2 für die Gesamtheit der Vorder-
und Rückseiten
- Oberflächenzustand
des Trageelements: feine Rauheit gebildet auf der gesamten Oberfläche (Oberflächenrauheit
Ra = 15 μm)
- Gerinnungshemmendes Mittel: Heparin (zwei aufgetragene Mengen:
7 Einheiten und 125 Einheiten)
- Der das gerinnungshemmende Mittel tragende Teil: Gesamtoberflächen auf
beiden Seiten des Trageelements
- Auftragsverfahren des gerinnungshemmenden Mittels: Durch Eintauchen
von Trageelementen in wässrige
Lösungen
eines Heparins jeweils mit so eingestellter Heparinkonzentration,
um eine aufgetragene Menge von 7 Einheiten oder 125 Einheiten nach
dem Trocknen zur Verfügung
zu stellen, und Trocknen mit 110°C
warmer Luft, die Heparinschichten wurden mit etwa 3 μm mittlerer
Dicke (7 Einheiten) oder mit etwa 30 μm mittlerer Dichte (125 Einheiten)
gebildet.
- Stellung des Spitzenendes des Eckteils 57 auf dem Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel: innerhalb der Bluteinlassöffnung 23
-
Die
arterielle Blutentnahmevorrichtung wurde in einem aus PET/PE-laminierten
Film hergestellten Verpackungsmaterial gelagert und versiegelt und
für 60
Tage in einer Umgebung mit 30°C,
80% RL gelassen. Das Heparin in dem äußeren Zylinder 2 war
in dem normalen Zustand ohne Degeneration.
-
(Beispiel 2)
-
Mit
dem gleichen Verfahren wie in dem Beispiel 1, außer dass die Stellung des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes
Mittel in dem äußeren Zylinder
zu der in der 8 gezeigten Stellung geändert wird (das
Spitzenende des Eckteils 57 des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes
Mittel ist in einer Stellung etwa 3 mm vom Basisende der Bluteinlassöffnung 23 entfernt),
wurde eine arterielle Blutentnahmevorrichtung erzeugt. Die arterielle
Blutentnahmevorrichtung wurde in dem gleichen aus einem PET/PE-laminierten
Film hergestellten Verpackungsmaterial gelagert und versiegelt und
für 60
Tage in einer Umgebung bei 30°C,
80% RL gelassen. Das Heparin in dem äußeren Zylinder 2 war
in dem normalen Zustand ohne Degeneration.
-
(Beispiel 3)
-
Mit
dem gleichen Verfahren wie in dem Beispiel 1 wurde eine Blutentnahmevorrichtung
(zur Entnahme des arteriellen Bluts) mit dem in den 1, 3 und 4 gezeigten
Aufbau produziert. Die Beschreibung der arteriellen Blutentnahmevorrichtung
des Beispiels 3 ist gleich der des Beispiels 1, außer für die im
Folgenden gezeigte Beschreibung des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes Mittel.
-
*Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel
-
- Form: gleichmäßiges Sechseck
- Trageelementmaterial: Polyethylenterephthalat
- Trageelementstärke:
0,075 mm
- Trageelementoberflächenbereich:
1,4 cm2 für die Gesamtheit der Vorder-
und Rückseiten
- Oberflächenzustand
des Trageelements: feine Rauheit gebildet auf der gesamten Oberfläche (Oberflächenrauheit
Ra = 15 μm)
- Gerinnungshemmendes Mittel: Heparin (zwei aufgetragene Mengen:
7 Einheiten und 125 Einheiten)
- Der das gerinnungshemmende Mittel tragende Teil: Gesamte Oberflächen auf
beiden Seiten des Trageelements
- Auftragsverfahren des gerinnungshemmenden Mittels: Durch Eintauchen
der Trageelemente in wässrige
Lösungen
von einem Heparin, jeweils mit einer derartig eingestellten Heparinkonzentration,
um 7 Einheiten oder 125 Einheiten aufgetragene Mengen nach dem Trocknen
zur Verfügung
zu stellen und Trocknen mit 110°C
heißer
Luft wurden Heparinschichten mit etwa 3 μm mittlerer Stärke (7 Einheiten)
oder mit etwa 30 μm
mittlerer Stärke
(125 Einheiten) gebildet.
- Stellung des Spitzenendes des Eckteils 57 des Zufuhrstücks für ein gerinnungshemmendes
Mittel: an einer Stellung etwa 3 mm entfernt von dem Basisende des
inneren Raums (Bluteinlassöffnung) 23.
-
Die
arterielle Blutentnahmevorrichtung wurde in einem Verpackungsmaterial,
hergestellt aus einem PET/PE-laminierten
Film, gelagert und versiegelt und so für 60 Tage bei einer Umgebung
von 30°C,
80% RL gelassen. Das Heparin in dem äußeren Zylinder 2 war
in dem normalen Zustand ohne Degeneration.
-
(Vergleichsbeispiel 1)
-
Mit
dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 1, außer dass ein Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel 58 in eine Halbkreisform geschnitten und in einer
wie in der 9 gezeigten Stellung angeordnet verwendet
wurde, wurde eine arterielle Blutentnahmevorrichtung hergestellt.
Die arterielle Blutentnahmevorrichtung wurde in dem gleichen aus
einem PET/PE-laminierten Film hergestellten Verpackungsmaterial
wie in dem Beispiel 3 gelagert und versiegelt, und so für 30 Tage
in einer Umgebung mit 30°C,
80% RL gelassen.
-
(Vergleichsbeispiel 2)
-
Mit
dem gleichen Verfahren wie in dem Beispiel 1, außer dass ein Heparin (zwei
Sorten: 7 Einheiten und 125 Einheiten) durch Auftropfen einer wässrigen
Lösung
eines Heparins mit einer erwünschten
Konzentration (mit 0,3% zugegebenem PVP für 7 Einheiten) in den äußeren Zylinder 2 und
Gefriertrocknen bei –20°C vorgesehen
wurde, wurde eine arterielle Blutentnahmevorrichtung hergestellt.
-
Die
arterielle Blutentnahmevorrichtung wurde in einem Verpackungsmaterial
mit einer Dampfbarriereeigenschaft gelagert und versiegelt (mit
einem dreischichtigen laminierten Blatt einschließlich einem PET-Film/einer
Aluminiumdünnschicht/einem
PE-Film), und so für
60 Tage in einer Umgebung mit 30°C,
80% RL gelassen. Das Heparin in dem äußeren Zylinder 2 absorbierte
schwerlich die Feuchtigkeit und war im Wesentlichen im normalen
Zustand.
-
(Vergleichsbeispiel 3)
-
Die
gleiche arterielle Blutentnahmevorrichtung wie in dem Vergleichsbeispiel
2 wurde mit dem gleichen Verpackungsmaterial, hergestellt aus einem
PET/PE-laminierten
Film, wie in dem Beispiel 1 gelagert und versiegelt, und für 60 Tage
in einer Umgebung von 30°C,
80% RL gelassen. Das Heparin in dem äußeren Zylinder 2 wurde
aufgrund des Zerfließungsphänomens erzeugt
durch die Feuchtigkeitsabsorption verflüssigt.
-
(Vergleichsbeispiel 4)
-
Eine
arterielle Blutentnahmevorrichtung, hergestellt mit dem gleichen
Verfahren wie in dem Vergleichsbeispiel 3, außer dass das Zufuhrstück für ein gerinnungshemmendes
Mittel nicht vorgesehen wurde, wurde in dem gleichen Verpackungsmaterial,
hergestellt aus einem PET/PE-laminierten
Film wie in Beispiel 3 gelagert und versiegelt, und für 60 Tage
in einer Umgebung mit 30°C,
80% RL gelassen.
-
<Experiment 1>
-
Die
arteriellen Blutentnahmevorrichtungen der Beispiele 1, 2 und der
Vergleichsbeispiele 1, 2 wurden aus den Verpackungsmaterialien genommen.
Das arterielle Blut eines Menschen wurde mit den arteriellen Blutentnahmevorrichtungen
(Nr. 1 bis 10) entnommen.
-
Ob
in dem äußeren Zylinder
Blasen gebildet wurden oder nicht wurde mit dem Auge beobachtet.
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 1 gezeigt.
-
Bedeutung
der Zeichen in Tabelle 1 ist wie folgt:
- O
- = ohne Blasenbildung
- X
- = mit Blasenbildung
-
Tabelle
1: Stand der Blasenbildung
-
<Experiment 2>
-
Die
arteriellen Blutentnahmevorrichtungen der Beispiele 1, 2 und der
Vergleichsbeispiele 1, 2 werden aus den Verpackungsmaterialien genommen.
Das arterielle Blut eines Menschen wurde mit den arteriellen Blutentnahmevorrichtungen
(Nr. 11 bis 20) entnommen.
-
Nach
der Entnahme wurde das entnommene Blut durch zehnfaches Drehen der
Blutentnahmevorrichtung in die rechte und linke Richtung bewegt.
Nach Stehen lassen für
15 Minuten (Nr. 11 bis 15) und für
30 Minuten (Nr. 16 bis 20) wurde bewertet, ob Blutgerinnung in dem
entnommenen Blut auftrat, oder nicht.
-
Die
Bewertung erfolgte durch Abgabe des entnommenen Bluts auf ein Filterpapier,
Zugabe einer physiologischen Saline während des Ansaugens des Bluts,
optische Beobachtung des Grads der Masse an geronnenem Blut (Koagulat),
die auf dem Filterpapier vorhanden ist, und Klassifizierung des
Ausmaßes
in die folgenden vier Grade.
-
Die
Bewertungsergebnisse sind in der Tabelle 2 gezeigt.
- :
- überhaupt keine Blutgerinnungsklumpen
- O:
- leichte Blutgerinnungsklumpen
- Δ:
- mit Blutgerinnungsklumpen
- X:
- mit einer großen Zahl
von Blutgerinnungsklumpen oder der gesamte Ansatz ist in einem geleeartigen Zustand.
-
Tabelle
2: Löslichkeit
und Mischeigenschaften des Heparins
-
<Evaluierung des Experiments 1 und des
Experiments 2>
-
Wie
in den Tabellen 1 und 2 gezeigt, werden in den erfindungsgemäßen Blutentnahmevorrichtungen der
Beispiele 1, 2 keine Blasen zum Zeitpunkt der Entnahme des Bluts
gebildet, das Phänomen
des Zerfließens
des Heparins wird nicht erzeugt, selbst wenn es mit einem herkömmlichen
Verpackungsmaterial verpackt wird und die hervorragende gerinnungshemmende
Wirkung wird kontinuierlich aufgrund der ausreichenden Lösung und
Mischung des Blutes zur Verfügung
gestellt. Insbesondere wird selbst in dem Fall einer niedrigen Einheit
(7 Einheiten) von aufgetragenem Heparin die hervorragende gerinnungshemmende
Wirkung vorgesehen.
-
Im
Gegensatz dazu werden in der Blutentnahmevorrichtung der Vergleichsbeispiele
1, 2 Blasen zum Zeitpunkt der Entnahme des Blutes erzeugt, so dass
die Blasen in dem entnommenen Blut gemischt werden. Überdies,
obwohl das Phänomen
des Zerfließens
des Heparins in der Blutentnahmevorrichtung des Vergleichsbeispiels
2 vermieden wird, da sie mit einem speziellen teuren Material mit
der Dampfbarriereeigenschaft verpackt ist, sind die Lösungseigenschaft
und die Mischeigenschaft mit Blut schlechter als die der Beispiele
1, 2.
-
Da
die arterielle Blutentnahmevorrichtung des Vergleichsbeispiels 3
mit einem herkömmlichen
Verpackungsmaterial mit einer schwachen Dampfbarriereeigenschaft
verpackt wird, wird das Heparin aufgrund des Phänomens des Zerfließens erzeugt
durch die Feuchtigkeitsabsorption verflüssigt. Daher kann das Vorhandensein
des Heparins nicht beobachtet werden. Ferner sinkt aufgrund der
Adhäsion
des verflüssigten
Heparins auf dem Filterelement, so dass ein Verstopfen verursacht
wird, der Produktwert.
-
<Experiment 3>
-
Die
arteriellen Blutentnahmevorrichtungen des Beispiels 3 und der Vergleichsbeispiele
2, 4 wurden aus den Verpackungsmaterialien entnommen. Das arterielle
Blut eines Menschen wurde mit den arteriellen Blutentnahmevorrichtungen
(jeweils 40 Stück)
entnommen.
-
Unmittelbar
nach der Entnahme wurde das entnommene Blut durch Rotation der Blutentnahmevorrichtungen
in der rechten und linken Richtung für eine vorbestimmte Zeit bewegt.
Die Anzahl der Rotationen schwankte in vier Stufen, einschließlich 0-,
5-, 10- und 20-mal. 10 Stück
wurden für
jede Anzahl der Rotationen verwendet. Unmittelbar nach dem Vorgang
wurde beurteilt, ob die Blutgerinnung in dem entnommenen Blut erzeugt
wurde oder nicht.
-
Die
Beurteilung erfolgte durch Abgabe des entnommenen Blutes auf ein
Filterpapier, Zugabe von einer physiologischen Kochsalzlösung während des
Saugens des Bluts und optische Beobachtung, ob Blutgerinnungsklumpen
(Koagulate) auf dem Filterpapier vorhanden sind oder nicht. Selbst
in dem Fall, wo ein Stück Blutklumpen
gefunden wird, wird als Vorhandensein von Blutgerinnung bewertet.
Die Beurteilungsergebnisse (Anzahl derjenigen mit Blutgerinnung)
werden in Tabelle 3 gezeigt.
-
Tabelle
3: Unmittelbar nach Bluteinleitung
-
Nach
Verstreichen von 10 Minuten von der vorherigen Beurteilung wurde
ob in dem entnommenen Blut Blutgerinnung auftrat, oder nicht, in
der gleichen Art und Weise abermals beurteilt. Die Beurteilungsergebnisse sind
in der Tabelle 4 gezeigt.
-
Tabelle
4: Nach Verstreichen von 10 Minuten
-
Nach
Verstreichen von 20 Minuten nach der anfänglichen Beurteilung wurde
in der gleichen Art und Weise beurteilt ob die Blutgerinnung in
dem entnommenen Blut auftrat, oder nicht. Die Ergebnisse sind in
der Tabelle 5 gezeigt.
-
Tabelle
5: Nach Ablauf von 20 Minuten
-
<Evaluierung des Experiments 3>
-
Wie
in den Tabellen 3 bis 5 gezeigt, wird in den erfindungsgemäßen Blutentnahmevorrichtungen
das Phänomen des
Zerfließens
des Heparins nicht erzeugt, selbst obwohl sie mit einem herkömmlichen
Verpackungsmaterial verpackt sind und die hervorragende gerinnungshemmende
Wirkung wird kontinuierlich aufgrund der ausreichenden Mischung
und Lösung
des Blutes zur Verfügung
gestellt. Insbesondere wird selbst in dem Fall mit einer niedrigen
Einheit (7 Einheiten) eines aufgetragenen Heparins die hervorragende
gerinnungshemmende Wirkung vorgesehen.
-
Im
Gegensatz dazu wird in der Blutentnahmevorrichtung des Vergleichsbeispiel
2, obwohl das Phänomen
des Zerfließens
des Heparins, da sie in ein spezielles teueres Material mit Dampfbarriereneigenschaft verpackt
ist, verhindert wird, die Lösungseigenschaft
und die Mischeigenschaft mit Blut geringer als in dem Fall der erfindungsgemäßen Beispiele.
-
Im
Gegensatz dazu, da die arterielle Blutentnahmevorrichtung des Vergleichsbeispiels
3 in ein herkömmliches
Verpackungsmaterial mit einer schwachen Dampfbarriereeigenschaft
verpackt ist, wird das Heparin aufgrund des Phänomens des Zerfließens erzeugt
durch die Feuchtigkeitsabsorption verflüssigt. Daher kann das Vorhandensein
des Heparins nicht beobachtet werden. Ferner sinkt der Produktwert
aufgrund der Adhäsion
des verflüssigten
Heparins auf dem Filterelement, was Verstopfung verursacht.
-
Wie
vorher erläutert,
kann mit einer erfindungsgemäßen Blutentnahmevorrichtung
die Bildung von Blasen zum Zeitpunkt der Entnahme des Bluts (Blutentnahme)
vermieden oder vermindert werden, um die nachteilige Wirkung aufgrund
der darin gemischten Blasen zu vermeiden. Zum Beispiel kann in dem
Fall der Analyse und der Messung der gelösten Sauerstoffmenge in dem
arteriellen Blut ein genaueres Analyseergebnis erhalten werden.
-
Überdies
kann mit einer erfindungsgemäßen Blutentnahmevorrichtung
die hervorragende Löslichkeit und
Mischeigenschaft des gerinnungshemmenden Mittel mit Bezug auf das
Blut und einer ausreichenden gerinnungshemmenden Wirkung zur Verfügung gestellt
werden.
-
Da
ferner das Risiko der Feuchtigkeitsabsorption im Vergleich mit dem
herkömmlichen
Ausführungsbeispiel
mit einem gefriergetrockneten, gerinnungshemmenden Mittel eliminiert
werden kann, kann die Maßnahme
zur Verhinderung der Feuchtigkeitsabsorption, wie etwa das Verpacken
mit einem speziellen Verpackungsmaterial mit Dampfbarriereeigenschaft,
eliminiert oder reduziert (abgeschwächt) werden, und folglich können die
Produktionskosten gesenkt werden.
-
Überdies,
da ein Zufuhrstück
für ein
gerinnungshemmendes Mittel einfach mit einer guten Produktivität hergestellt
und es einfach in eine Blutentnahmevorrichtung eingebaut werden
kann, kann eine Blutentnahmevorrichtung mit einer guten Produktionseffizienz
vorgesehen werden.