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Die Erfindung betrifft Hydrierkatalysatoren,
und insbesondere Katalysatoren für
die Hydrierung von Aromaten, welche eine Toleranz gegenüber Schwefel
aufweisen, sowie ein Verfahren für
ihre Verwendung.
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STAND DER
TECHNIK
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In der Erdölindustrie besteht heute eine
deutliche Nachfrage nach nichtaromatischen Lösungsmitteln, einschließlich flüssiger Kohlenwasserstoffe,
welche im Bereich von ungefähr
200 bis 1100°F
(93 bis 593°C) sieden.
Solche Produkte sind beispielsweise Flugzeugbenzin, Dieselkraftstoffe,
Lösungsmittel,
Weißöle, Schmieröl usw..
Produkte, welche in diesem Bereich sieden, wurden bisher durch Behandlung
verschiedener innerhalb oder oberhalb des gewünschten Bereiches siedender
Destillationsströme
mit Wasserstoff und/oder durch Hydrocracken gewonnen. Obwohl bei
der Behandlung mit Wasserstoff und dem Hydrocracken im Allgemeinen
ein erheblicher Anteil der mehrkernigen Aromaten zumindest teilweise
hydriert wird, enthalten die dabei erhaltenen Produkte dennoch einen
vergleichsweise hohen Anteil monoaromatischer Kohlenwasserstoffe sowie
einen erheblichen Anteil an Schwefel. In vielen Fällen ist
eine weitere Hydrierung dieser Produkte erwünscht, um auf diese Weise die
gewünschten
Lösungsmittelprodukte
zu erhalten und um die Vorgaben für Flugzeugbenzin und andere
derartige Endprodukte erfüllen
zu können.
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Andere Bereiche der herkömmlichen
Hydrierung umfassen die Hydrierung von Benzol zu Cyclohexan. Bei
einem dieser Verfahren zur Herstellung von Cyclohexan wird eine
Mischung aus Benzol, Cyclohexan und Wasserstoff unter hydrierenden
Bedingungen in Gegenwart eines Hydrierkatalysators, welcher ein
Metall der Gruppe VI und Gruppe VIII enthält, in Kontakt gebracht, wie
dies im US-Patent
Nr. 3,622,645 beschrieben ist. Weiter wird auf das US-Patent Nr. 3,869,521
verwiesen, welches einen Übergangsmetallkatalysator
beschreibt, der sich für
die Umwandlung von Benzol in Cyclohexan eignet.
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Die Hydrierung ungesättigter
Kohlenwasserstoffe, insbesondere aromatischer Kohlenwasserstoffe,
zu den entsprechenden gesättigten
Kohlenwasserstoffen unter Verwendung von Platin- und/oder Palladiumkatalysatoren
wird im US-Patent Nr. 3,637,484 beschrieben. In diesem Patent werden
Platin und/oder Palladium durch Kationenaustausch selektiv auf einem
Siliciumdioxid/Aluminiumoxidcogel oder -copolymer niedergeschlagen,
welches wiederum in einer großporigen
Matrix eines Aluminiumoxidgels verteilt ist.
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Im US-Patent Nr. 3,674,888 wird ein
Verfahren zur selektiven Hydrierung ungesättigter Kohlenwasserstoffe
in flüssiger
Phase unter Verwendung eines Katalysators aus Palladium auf Aluminiumoxid
beschrieben. Der Katalysator wird erhalten, indem Agglomerate aus
Aluminiumoxid, welche eine bestimmte Oberfläche aufweisen, mit Dampf in
Kontakt gebracht werden, das Agglomerat mit einer Palladiumverbindung
vermischt und die erhaltene Mischung calciniert wird.
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Bei der Verwendung von Platin- und/oder
Palladiumkatalysatoren tritt das Problem auf, dass diese durch Schwefelverbindungen,
die im Zustrom enthalten sein können,
vergiftet werden. Ein Platin- und Palladiumkatalysator für die selektive
Hydrierung von Aromaten und Olefinen, welcher eine gewisse Toleranz
gegenüber
Schwefel und Stickstoff aufweist, ist in den US-Patenten Nr. 4,049,576
sowie 3,943,053 beschrieben. In diesen Patenten wird ein Katalysator
beschrieben, welcher jeweils 0,2 bis 1 Gew.-% Platin und Palladium
auf einem inerten Träger
aufweist, welcher vorzugsweise eine große Oberfläche aufweist, wie Gamma-Aluminiumoxid.
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Ein weiterer Katalysator, welcher
auf Gamma-Aluminiumoxid mit einer großen Oberfläche beruht und für die Hydrierung
ungesättigter
Kohlenwasserstoffe verwendet werden kann, wird im US-Patent Nr. 3,674,888 beschrieben.
Weitere Katalysatoren mit großer
Oberfläche,
welche vorzugsweise Gamma-Aluminiumoxid als Träger verwenden, werden im US-Patent
Nr. 4,713,363 beschrieben. Weiter wird auf das US-Patent Nr. 4,952,549
verwiesen.
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Neben den auf Aluminiumoxid beruhenden
Trägern
werden Träger
aus Siliziumdioxid und Aluminiumoxid, auf welchen Edelmetalle, wie
Platin oder Palladium, niedergeschlagen sind, für die Hydrierung von Produktströmen der
Erdöl verarbeitenden
Industrie beispielsweise im US-Patent Nr. 3,637,484 beschrieben.
Ein Katalysator für
die Hydrierung von Aromaten, welcher eine Toleranz gegenüber Schwefel
aufweist und wobei der Träger
ein oberflächenmodifizierter
Träger
aus Aluminiumoxid und Siliciumdioxid ist, auf welchem Edelmetalle
niedergeschlagen sind, wird in der WO 98/35745 beschrieben. Weiter
wird auf die US-Patente 3,461,181; 3,859,370 sowie 4,251,392 verwiesen.
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Weitere Katalysatoren, welche Palladium
und/oder Platin auf einem inerten Träger aus Aluminiumoxid und/oder
Siliciumdioxid umfassen, sind in den US-Patenten Nr. 2,911,357;
3,173,857; 3,271,327; 3,280,041; 3,549,720; 3,759,823 sowie 3,703,461;
der GB 1,501,346 und der WO 98/35754 beschrieben.
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Obwohl einige dieser Katalysatoren
für die
Hydrierung unterschiedlicher ungesättigter Produktströme verwendet
werden können,
besteht dennoch eine Nachfrage nach verbesserten Hydrierkatalysatoren.
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Weiter sind die aus dem Stand der
Technik bekannten Edelmetallkatalysatoren weiterhin empfindlich gegenüber einer
Vergiftung durch Schwefel und/oder Stickstoff, welche in herkömmlichen
Produktströmen
enthalten sein können.
Es werden daher auch Katalysatoren benötigt, welche eine Toleranz
gegenüber
Schwefel aufweisen.
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Der Erfindung lag daher die Aufgabe
zugrunde, einen neuen Hydrierkatalysator zur Verfügung zu
stellen.
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Weiter lag der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen verbesserten Hydrierkatalysator für die Umwandlung
von Aromaten in einem Produktstrom zur Verfügung zu stellen, wobei der
Katalysator eine hohe Aktivität
aufweist.
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Weiter lag der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen verbesserten Hydrierkatalysator für die Umwandlung
von Benzol in Cyclohexan zur Verfügung zu stellen, wobei der
Katalysator eine hohe Aktivität
sowie Selektivität
aufweist.
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Weiter lag der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen verbesserten Hydrierkatalysator zur Verfügung zu
stellen, welcher eine Toleranz gegenüber niedrigen bis mittleren
Anteilen an Schwefel in einem Produktstrom aufweist.
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Weiter lag der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen verbesserten Hydrierkatalysator zur Verfügung zu
stellen, welcher Platin und Palladium auf einem Aluminiumoxidträger enthält.
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Weiter lag der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen verbesserten Hydrierkatalysator für die Entfernung
von Aromaten aus einem Produktstrom zur Verfügung zu stellen, wobei der
Katalysator ein oder mehrere Edelmetalle, vorzugsweise Platin und
Palladium, umfasst, welche auf einem Träger niedergeschlagen sind, der überwiegend
aus Theta-Aluminiumoxid aufgebaut ist.
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Diese und andere Aufgaben werden
durch das Produkt und das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
gelöst.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft einen verbesserten
Hydrierkatalysator für
die Hydrierung von Aromaten und anderen ungesättigten Verbindungen in einem
Kohlenwasserstoff-Produktstrom, welcher im Bereich von 200 bis 1100°F (93 bis
593°C) siedet,
und welcher bis zu 150 ppmw Gesamtschwefel enthalten kann. Der erfindungsgemäße Katalysator
enthält
jeweils zwischen 100 ppm und 5 Gew.-% Platin und Palladium, insbesondere
bevorzugt zwischen 0,1 und 1,0% Platin und 0,2 bis 2,0% Palladium.
Das bevorzugte molare Verhältnis
von Platin und Palladium im Katalysator liegt zwischen 1:4 und 1:7.
Als Katalysatorträger
wird ein inerter Träger
aus Aluminiumoxid verwendet, wobei das Aluminiumoxid zumindest ungefähr 50% Theta(oder
Delta-)Aluminiumoxid umfasst, wobei der übrige Anteil des Trägers vorzugsweise
aus Alpha-Aluminiumoxid gebildet ist, vorzugsweise zwischen 1 und
40%. Kleinere Anteile anderer Aluminiumoxidmodifikationen können ebenfalls
enthalten sein.
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Die Erfindung betrifft weiter ein
Verfahren zur Hydrierung von Produktströmen, welche aromatische oder
andere ungesättigte
Kohlenwasserstoffe sowie weniger als ungefähr 150 ppmw Schwefel als Verunreinigung
enthalten, unter Verwendung des oben beschriebenen Katalysators.
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Die Erfindung betrifft weiter ein
Verfahren zur Herstellung des oben erwähnten Hydrierkatalysators.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Der im Katalysator verwendete Träger für das Platin
und Palladium ist ein Aluminiumoxidträger mit mittlerer bis niedriger
Oberfläche,
welcher im Wesentlichen Theta- (oder Delta-)Aluminiumoxid enthält. Die Oberfläche des
Trägers
beträgt
60 bis 100 m2/g. Der Anteil des Theta- (oder
Delta-)Aluminiumoxids am Träger beträgt zumindest
etwa 50%, vorzugsweise zumindest etwa 60%. Um eine relativ niedrige
Oberfläche
von weniger als ungefähr
150 m2/g für den Katalysator zu erhalten,
können
bis zu 40% des Trägers
auch aus Alpha-Aluminiumoxid bestehen. Jede Kombination aus Theta-
(oder Delta-)Aluminiumoxid und Alpha-Aluminiumoxid im Träger, welche
zu einem Träger
mit einer Oberfläche
innerhalb des bevorzugten Bereichs führt, soll von der Erfindung
mit umfasst sein. Kleinere Anteile anderer Aluminiumoxid-Modifikationen
können
auch im Träger
enthalten sein.
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Während
der thermalen Behandlung von hydriertem Aluminiumoxid werden verschiedene
Modifikationen des Aluminiumoxids durchlaufen. Die jeweilige Modifikation
wird durch eine Anzahl von Überlegungen definiert,
welche die Kristallstruktur, das Herstellungsverfahren sowie die
Oberfläche
umfassen. Es sind zumindest sieben Modifikationen von Aluminiumoxid
bekannt, wie dies in Kirk-Othmer, Encyclopedia of Chemical Technology,
2. Aufl., Bd.
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2, S. 48–58 (1963) erörtert wird.
Drei dieser Modifikationen, Chi, Eta sowie Gamma, kristallisieren
nur schlecht und drei, Kappa, Delta sowie Theta, kristallisieren
vergleichsweise gut. Eine siebte Form, Rho-Aluminiumoxid, kann als
amorph angesehen werden. (Es wird auch die Meinung vertreten, dass
Rho-Aluminiumoxid in kristallisierter Form vorliegt, welche jedoch
schlechter kristallisiert ist als Gamma-Aluminiumoxid.)
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Die spezifischen Oberflächen der
Chi- und Eta-Modifikationen von Aluminiumoxid sind vergleichsweise
groß und
liegen im Bereich von 250 bis 500 m2/g, wobei die spezifische Oberfläche von
Gamma-Aluminiumoxid im Bereich von 150–300 m2/g liegt. Im Gegensatz
dazu sind die Oberflächen
von Kappa-, Theta- und Delta-Aluminiumoxid
deutlich niedriger, wobei die Oberfläche von Delta- und Theta-Aluminiumoxid
im Allgemeinen im Bereich von ungefähr 60 bis 100 m2/g liegt. Die
spezifische Oberfläche
von Al-pha-Aluminiumoxid ist
noch geringer und liegt im Allgemeinen unterhalb von etwa 30 m2/g. Wegen seiner vergleichsweise großen Oberfläche und
der einfachen Herstellbarkeit wird Gamma-Aluminiumoxid oft als Träger für bestimmte
Edelmetall-Katalysatoren für
die Hydrierung gewählt,
wie z.B. solche, die in den US-Patenten Nr. 3,280,041; 4,049,576;
3,943,053 sowie 4,713,363 beschrieben werden.
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Neben ihrer Oberfläche bestehen
noch weitere Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Aluminiumoxid-Modifikationen,
wie dies in größerem Umfang
in Tabelle 3 des Artikels von Kirk Othmer, auf welchen oben hingewiesen
wurde, beschrieben ist. Beispielsweise ist die Temperatur, die für die Herstellung
der Delta- (und Theta-)Modifikation von Aluminiumoxid benötigt wird,
deutlich höher
(900–1000°C) als die
Temperatur, welche für
die Herstellung der Rho-, Eta- und Gamma-Modifikationen von Aluminiumoxid
verwendet werden (200–600°C).
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Da die spezifische Oberfläche und
die Kristallstruktur von Theta- und Delta-Aluminiumoxid so ähnlich sind,
ist es oft schwierig, diese beiden Modifikationen von Aluminiumoxid
zu unterscheiden. In Zusammenhang mit dieser Erfindung umfassen
daher alle Bezugnahmen auf Theta-Aluminiumoxid auch Delta-Aluminiumoxid.
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Überraschend
wurde gefunden, dass verbesserte Palladium- und Platinkatalysatoren
für die
Hydrierung aromatischer Produktströme, welche Schwefelverunreinigungen
enthalten, aus Theta-Aluminiumoxidträgern hergestellt werden können. Dies
ist überraschend,
da die Oberfläche
eines Trägers
aus Theta-Aluminiumoxid deutlich niedriger ist als die konventioneller
Träger
aus Gamma-Aluminiumoxid,
welche für
die Hydrierung verwendet werden, wie dies beispielsweise im US-Patent
Nr. 4,049,576 beschrieben ist.
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Es kann jedes bekannte Verfahren
zur Abscheidung von Platin und Palladium auf dem oben beschriebenen
Träger
verwendet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform wird für die Abscheidung
von Platin und Palladium auf den Träger zunächst eine wässrige Lösung, welche vorzugsweise Chlorplatinsäure und
Palladiumchlorid enthält,
und wie sie von Colonial Metals vertrieben wird, hergestellt. Die
Menge der in der wässrigen
Lösung
gelösten
Chlorplatinsäure
und des Palladiumchlorids ist ausreichend, um einen fertigen calcinierten
Katalysator herstellen zu können,
welcher zwischen 100 ppm bis ungefähr 5,0 Gew.-% von jeweils elementarem
Platin- und Palladiummetall enthält.
Vorzugsweise ist das Platin im Katalysator in einer Menge von ungefähr 0,1 bis
ungefähr
1,0 Gew.-% und das Palladium in einer Menge von ungefähr 0,2 bis
2,0 Gew.-% im Katalysator enthalten. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
ist das Platin in einem Anteil von ungefähr 0,1 bis ungefähr 0,5 Gew.-%
und das Palladium in einem Anteil von 0,2 bis ungefähr 1,0 Gew.-%,
bezogen auf den Katalysator, enthalten. Das bevorzugte molare Verhältnis von
Platin zu Palladium im Katalysator liegt zwischen ungefähr 1 zu
3 bis ungefähr
1 zu 9, vorzugsweise zwischen ungefähr 1 zu 4 bis ungefähr 1 zu
7.
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Durch die Verwendung von Platin-
und/oder Palladiumchloriden bei der Herstellung des Katalysators kann
der fertige Katalysator auch restliche Mengen an Chloriden in einem
Anteil von ungefähr
0,1 bis ungefähr 2
Gew.-% enthalten. Überraschend
kann die Anwesenheit von Chloriden in diesem Bereich die Eigenschaften des
fertigen Katalysators verbessern.
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Für
die Herstellung des Katalysators wird zunächst der Aluminiumoxidträger, welcher
im Wesentlichen Theta-Aluminiumoxid enthält, hergestellt. Für die Herstellung
des Trägers
wird zunächst
ein Vorläufermaterial, wie
Böhmitpulver,
mit Wasser gemischt, und, sofern erforderlich, ein geeignetes Peptisierungsagens,
wie eine Säure,
zugegeben, um die mechanischen Eigenschaften zu verbessern. Dieser
Träger
wird dann bei niedriger Temperatur getrocknet, um das Wasser zu
verdampfen und dann bei einer Temperatur zwischen ungefähr 1500
bis ungefähr
2500°F (816
bis ungefähr
1371°C)
calciniert, um Theta-Aluminiumoxid herzustellen. Die Zusammensetzung
des Aluminiumoxid kann durch bekannte Charakterisierungsverfahren
bestätigt
werden, wie durch Röntgendiffraktion.
Der Aluminiumoxidträger
kann neben dem Theta-Aluminiumoxid unterschiedliche Mengen an Alpha-Aluminiumoxid
enthalten. Vorzugsweise entspricht der Anteil des Theta-Aluminiumoxids
zumindest ungefähr
50% des Trägers,
insbesondere bevorzugt zumindest ungefähr 60%, wobei der restliche
Anteil von Alpha-Aluminiumoxid gebildet wird, vorzugsweise in einem
Anteil von ungefähr
1 bis ungefähr
40 Gew.-%. Kleinere Anteile anderer Aluminiumoxide können ebenfalls
enthalten sein, wie z.B. Gamma-Aluminiumoxid, jedoch in Mengen von
weniger als ungefähr
5%. Eine Hitzebehandlung des Trägers
verringert die Oberfläche
des Katalysators vorzugsweise auf einen Bereich von ungefähr 30 bis
ungefähr
150 m2/g, besonders bevorzugt von ungefähr 50 bis
ungefähr 110
m2/g, insbesondere bevorzugt ungefähr 60 bis
ungefähr
100 m2/g, bei einem Porenvolumen im Bereich
von ungefähr
0,3 bis ungefähr
0,7 ml/g. Jede Kombination aus Theta-Aluminiumoxidträger und
Alpha-Aluminiumoxidträger,
welche einen Träger
mit der erforderlichen Oberfläche
ergibt, wird von der Erfindung mit umfasst.
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Der Träger kann in jeder beliebigen
Form hergestellt werden, beispielsweise als Pulver, Pellets, Extrudat
oder Kügelchen.
Vorzugsweise wird der Träger
in Form eines Extrudats kleiner Größe hergestellt, vorzugsweise
mit einem Durchmesser von weniger als ungefähr 0,25 inch (0,6 cm).
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Sobald der überwiegend aus Theta-Aluminiumoxid
bestehende Träger
hergestellt ist, werden die Platin- und Palladium-Komponenten zugegeben.
Die Erfindung umfasst dabei jedes beliebige Verfahren zur Imprägnierung
eines Trägers
mit Platin und Palladium. In einer Ausführungsform wird der Träger mit
einer Lösung der
Chlorplatinsäure
und Palladiumchlorid imprägniert.
Die Menge an Chlorplatinsäure
und Palladiumchlorid in der Lösung
hängt von
der Menge an Palladium und Platin ab, mit welcher der überwiegend
aus Theta-Aluminiumoxid bestehende Träger beladen werden soll. Der
nasse Katalysator wird abgedeckt und in Ruhe belassen, um die Materialien über eine
längere
Zeit, vorzugsweise zwischen ungefähr 2 bis ungefähr 24 Stunden, absorbieren
zu können.
Der Katalysator wird dann bei Raumtemperatur für ungefähr 24 Stunden getrocknet.
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Der Katalysator kann auch durch ein
Auftropf-Verfahren hergestellt werden.
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Der getrocknete Katalysator wird
dann bei einer Temperatur von bis zu ungefähr 500°C (932°F) während ungefähr 2 Stunden calciniert. Nach
Abschluss des Calcinierens ist der Katalysator für die Reduktion bereit. Die
Reduktion wird unter Erhitzen der Katalysatorzusammensetzung in
Gegenwart von Wasserstoff bei einer Temperatur zwischen ungefähr 500°F (260°C) und ungefähr 842°F (450°C) bei einem
Druck von ungefähr
0 bis ungefähr
2.000 psig während
3 Stunden durchgeführt.
Der Katalysator kann auch in situ reduziert werden, indem Wasserstoffgas
bei den oben angegebenen Temperaturen und dem oben angegebenen Druck durchgeleitet
wird.
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Es wurde gefunden, dass der durch
das oben beschriebene Verfahren hergestellte Katalysator "schwefeltolerant" ist. Unter "schwefeltolerant" wird verstanden,
dass der Katalysator während
der Hydrierung in Gegenwart einer bestimmten Menge an Schwefel im
Produktstrom nicht wesentlich deaktiviert wird. Durch diese Schwefeltoleranz
kann der erfindungsgemäße Hydrierkatalysator
in bekannten Hydrierverfahren verwendet werden, wobei die Produktströme mäßige Mengen
an Schwefel enthalten (weniger als ungefähr 150 ppm Gesamtschwefel in
Form von Schwefelverbindungen) und der Katalysator innerhalb einer üblichen
Zeitspanne aktiv bleibt, d.h. der Katalysator hat einen vernünftigen
Lebenszyklus. Die Dauer, für
welche der erfindungsgemäße Katalysator
eine gute Aktivität
behält,
schwankt in Abhängigkeit
vom speziellen Produktstrom, welcher verwendet wird, sowie anderen
im Stand der Technik bekannten Variablen. Der erfindungsgemäße Katalysator
weist jedoch zumindest eine Toleranz gegenüber Schwefel auf, wie sie in
bisher bekannten schwefeltoleranten Hydrierkatalysatoren erreicht
wird, die für
die oben beschriebenen Hydrierverfahren eingesetzt werden, in denen
Cracken und eine Verschiebung des Siedepunktes unerwünscht ist,
oder übertrifft
diese sogar.
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Der erfindungsgemäße Katalysator wird vorzugsweise
als Hydrierkatalysator für
die Hydrierung ungesättigter
Verbindungen in einem flüssigen
Kohlenwasserstoffstrom verwendet. Diese Produktströme enthalten gewöhnlich,
oder zumindest meist, relativ hohe Anteile an Olefinen und einkernigen
sowie mehrkernigen Aromaten, welche weiter hydriert werden sollen.
Der erfindungsgemäße Katalysator
kann auch als Hydrierkatalysator für Aromaten, Olefine und Diolefine
sowie für
die Hydrierung von Benzol zu Cyclohexan verwendet werden. Die Anwesenheit
von Schwefelverbindungen in vielen dieser Produktströme erschwert
häufig
die Hydrierung durch die Vergiftung des für die Hydrierung verwendeten
Metallkatalysators. Der erfindungsgemäße Katalysator ist tolerant
gegenüber
vernünftigen
Mengen an Schwefel bzw. Schwefelverbindungen im Produktstrom, wie
dies oben ausgeführt
wurde.
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Überraschend
wurde gefunden, dass ein nach dem oben beschriebenen Verfahren unter
Verwendung von überwiegend
Theta- (oder Delta-Aluminiumoxid hergestellter Katalysator zu besseren
Ergebnissen führt als
herkömmliche
Platin- und Palladium-Katalysatoren, welche auf einem Gamma-Aluminiumoxidträger niedergeschlagen
sind, wie dies beispielsweise im US-Patent Nr. 4,049,576 beschrieben
ist.
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BEISPIELE
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Die folgenden Beispiele erläutern die
Erfindung genauer. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich
Teile und Prozentangaben auf Gewicht.
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BEISPIEL 1
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Ein herkömmlich bekannter extrudierter
Aluminiumoxidträger
wurde hergestellt, indem Böhmitpulver mit
Wasser gemischt und, sofern erforderlich, ein Peptisierungsagens
zugegeben wurde, um die mechanische Festigkeit zu erhöhen. Der
Träger
wurde in eine übliche
Form extrudiert, welche einen Durchmesser von ungefähr 1/20
inch aufwies. Der ausgeformte Träger
wurde zum Verdampfen des Wassers bei niedriger Temperatur getrocknet
und dann calci niert, wobei die Temperatur über eine Rampe bis zu einer
Endtemperatur von 1500 bis 2500°F
(816 bis ungefähr
1371°C)
erhöht
und bei der Endtemperatur für
2 bis 30 Stunden gehalten wurde, um einen Träger herzustellen, welcher aus
96% Theta-Aluminiumoxid und 4% Alpha-Aluminiumoxid besteht. Die
Struktur des Trägers
wurde durch Röntgendiffraktion
bestätigt.
Der Träger
wurde dann unter Verwendung der Tropftechnik mit einer Lösung von
Hexachlorplatinsäure
und Palladiumchlorid in ausreichender Konzentration imprägniert,
um die unten angegebene Beladung mit Platin und Palladium zu erreichen.
Der Katalysatorträger
wurde in der Lösung
belassen und abgedeckt, um für
18 bis 24 Stunden getränkt
zu werden. Die Abdeckung wurde anschließend vom Katalysator abgenommen
und dieser bei Raumtemperatur während ungefähr 24 Stunden
getrocknet. Der getrocknete Katalysator wurde in einem Brennofen
calciniert, wobei die Temperatur in 10°C-Inkrementen erhöht und für jeweils
2 Stunden bei jeder der folgenden Temperaturen gehalten wurde: 140°C, 300°C sowie 500°C.
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Der Katalysator enthielt 0,20 Gew.-%
Platin, 0,57 Gew.-% Palladium und 0,45 Gew.-% Chlorid. Der Träger für den Katalysator
besaß eine
Oberfläche
von 84 m2/g und ein Porenvolumen von 0,44 ml/g, wie in Tabelle 1
angegeben.
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Die Eigenschaften des Katalysators
für die
Hydrierung von Aromaten wurden mit einer HCLGP/LGO Leichtgasöl-Mischung
getestet, welche 25 Gew.-% Gesamtaromaten, 50 ppms S und 2 ppmw
N enthielt, wobei die in Tabelle 1 angegebenen Ergebnisse erhalten
wurden.
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BEISPIEL 2
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Es wurde das gleiche Verfahren wie
bei Beispiel 1 durchgeführt,
wobei jedoch die Schritte des Tränkens
und Trocknens bei Raumtemperatur nicht ausgeführt wurden. Der Katalysator
enthielt 0,19% Platin, 0,56% Palladium sowie 0,39 Chlorid, jeweils
bezogen auf das Gewicht.
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VERGLEICHSBEISPIEL 3
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Als Träger wurde Gamma-Aluminiumoxid
verwendet, welches nach bekannten Verfahren hergestellt und calciniert
worden war. Durch Röntgendiffraktion
wurde bestätigt,
dass der Träger überwiegend
aus Gamma-Aluminiumoxid bestand. Die Oberfläche des Trägers betrug 205 m2/g
bei einem Porenvolumen von 0,61 ml/g. Im Übrigen wurde der Katalysator
nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 1 hergestellt. Der Katalysator
enthielt 0,21% Platin und 0,59 Palladium.
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BEISPIEL 4
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Durch Zugabe eines brennbaren Materials
wurde ein Träger
mit einem größeren Porenvolumen
hergestellt, welcher unter Verwendung des Verfahrens aus Beispiel
1 calciniert wurde. Der Träger
enthielt ungefähr
63% Theta-Aluminiumoxid und 37% Alpha-Aluminiumoxid. Die Imprägnierung
und Calcinierung wurde wie bei Beispiel 2 durchgeführt. Der
Katalysator enthielt 0,19 Gew.-% Platin, 0,585 Gew.-% Palladium
und 0,38 Gew.-% Chlorid.
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VERGLEICHSBEISPIEL 5
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Es wurde ein Katalysator nach dem
Verfahren hergestellt, wie es im US-Patent Nr. 4,049,576, Beispiel 1,
beschrieben ist. Der extrudierte Träger bestand aus Gamma-Aluminiumoxid,
das wie in Vergleichsbeispiel 3 hergestellt worden war. Die Konzentration
des Platins und Palladiums auf dem Träger betrug 0,19 Gew.-% bzw.
0,59 Gew.-%.
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AKTIVIERUNG
DES KATALYSATORS UND PRÜFUNG
DER EIGENSCHAFTEN
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12,3 g jedes Katalysators aus den
Beispielen wurde in einen Reaktor geladen, während 2 Stunden unter einem
Stickstoffstrom bei 300°C
getrocknet. Der Reaktor wurde bei einem Druck von 500 psig (37,9
bar) mit Wasserstoff beaufschlagt. Der Katalysator wurde bei 300°C während 3
Stunden mit Wasserstoff reduziert und auf 260°C abgekühlt. Der reduzierte Katalysator
wurde auf die Hydrierung von Aromaten in einem Leichtgasöl-Produktstrom
geprüft,
welcher 25 Gew.-% Gesamtaromaten, ungefähr 3,8% Polyaromaten, 50 ppmw
S und 2 ppmw N enthielt. Die Tests wurden bei 550 psig (37,9 bar)
und 550°F
(288°C),
H2/HC von 2000 scf/bb1 und einer LHSV von
1,2 l/l/h durchgeführt.
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Die Ergebnisse der Prüfung dieser
Proben sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Der Katalysator mit der höchsten Umwandlung
von Aromaten, d.h. der geringsten Restmenge an Aromaten im Produkt,
war der mit der höchsten
Aktivität.
Wie durch diese Beispiele gezeigt, sind die Katalysatoren der Beispiele
1, 2 und 4, in welchen ein Träger
verwendet wurde, welcher überwiegend
Theta-Aluminiumoxid
enthält,
deutlich aktiver als die Katalysatoren mit Trägern aus Gamma-Aluminiumoxid,
wie sie in Vergleichsbeispiel 3 oder Vergleichsbeispiel 5 verwendet
wurden, die nach den Verfahren hergestellt worden waren, wie sie
im US-Patent Nr. 4,049,576 beschrieben sind. Die bevorzugten Ausführungsformen
und die bevorzugte Ausführung
der Erfindung ist in der vorangehenden Beschreibung erläutert worden.
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