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BEREICH DER
ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft
spinale Fixiervorrichtungen und betrifft spezieller eine Pedikel-Schraubenanordnung
mit einer Pedikelschraube mit einem aufweitbaren Kopf. Die Anordnung
beinhaltet ein Kopplungselement mit einem Sitz zur Aufnahme des
Kopfes der Schraube und zum Erlauben einer mehrachsigen Bewegung
der Schraube relativ zu dem Kopplungselement, sowie einen Einsatz
zum Aufweiten des Kopfes der Pedikelschraube gegen den Sitz des
Kopplungselementes, um eine Bewegung des Kopplungselementes und
der Pedikelschraube relativ zueinander zu verhindern.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die Wirbelsäule ist ein hochkomplexes System
aus Knochen und Bindegeweben, die eine Stütze des Körpers vorsieht und die empfindliche
Wirbelsäule
und Nerven schützt.
Die Wirbelsäule
beinhaltet eine Reihe von Wirbeln, von denen einer auf dem anderen
steckt, wobei jeder Wirbelkörper
einen relativ starken Knochenabschnitt beinhaltet, der die Außenoberfläche des
Körpers
(kortisch) bildet, sowie einen relativ schwachen Knochenabschnitt,
der das Zentrum des Körpers
(spongiös),
bildet. Zwischen jedem Wirbelkörper
ist eine Zwischenwirbelscheibe angeordnet, um auf die Wirbelsäule ausgeübte Kompressionskräfte abzufedern
und zu dämpfen.
Der Wirbelkanal, der empfindliches Rückenmark und Nerven beinhaltet,
ist gleich hinter den Wirbelkörpern
angeordnet.
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Verschiedene Arten von Wirbelsäulenstörungen sind
bekannt und beinhalten Skoliose (eine abnormale seitliche Krümmung der
Wirbelsäule),
Kyphose (eine abnormale Vorwärtskrümmung der
Wirbelsäule, üblicherweise
in der thorakalen Wirbelsäule), übermäßige Lordose
(abnormale Rückwärtskrümmung der
Wirbelsäule, üblicherweise
in der Lendenwirbelsäule),
Spondylolisthese (Vorwärtsversatz eines
Wirbels über
einen anderen, üblicherweise
in einer Lenden- oder Halswirbelsäule) und andere Störungen,
die bewirkt werden durch Abnormalitäten, Krankheiten oder Verletzungen
wie beispielsweise gesprungene oder verschobene Scheiben, degenerative
Scheibenstörungen,
gebrochenen Wirbeln und ähnlichem.
Patienten, die unter derartigen Zuständen leiden, erfahren üblicherweise
extreme und schwächende
Schmerzen wie auch eine geminderte Nervenfunktion.
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Die vorliegende Erfindung bezieht
eine Technik ein, die im allgemein als spinale Fixierung bezeichnet
wird, wobei chirurgische Implantate dazu verwendet werden, angrenzende
Wirbel der Wirbelsäule
miteinander zu verschmelzen bzw. zu verbinden und/oder mechanisch
ruhig zu stellen. Eine spinale Fixierung kann auch dazu verwendet
werden, um die Ausrichtung der angrenzenden Wirbel relativ zueinander
zu verändern,
um die Gesamtausrichtung der Wirbelsäule zu ändern. Derartige Techniken
wurden wirkungsvoll dazu verwendet, um die oben beschriebenen Zustände zu behandeln
und in den meisten Fällen,
um den Patienten von seinen erlittenen Schmerzen zu befreien. Wie
dies jedoch detaillierter weiter unten ausgeführt wird, bestehen einige Nachteile
in Zusammenhang mit gegenwärtigen
Fixiervorrichtungen.
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Eine spezielle spinale Fixiertechnik
beinhaltet das Ruhigstellen der Wirbelsäule durch Verwendung orthopädischer
Stangen, die im allgemeinen als Wirbelsäulenstangen bezeichnet werden
und im allgemeinen parallel zu der Wirbelsäule verlaufen. Dies wird bewerkstelligt
durch Freilegen der Wirbelsäule nach
hinten hin und Befestigen von Knochenschrauben an den Pedikeln der
geeigneten Wirbel. Die Pedikelschrauben werden im allgemeinen zwei
pro Wirbel angeordnet, und zwar eine an jedem Pedikel an beiden
Seiten des Dornfortsatzes und dienen als Verankerungsstellen für die Wirbelsäulenstangen.
Klemmelemente, die ausgelegt sind zur Aufnahme einer Wirbelsäulenstange
durch sie hindurch, werden dann dazu verwendet, um die Wirbelsäulenstangen
mit den Schrauben zu verbinden. Der fluchtende Einfluß der Stangen
zwingt die Wirbelsäule
dazu, mit einer wünschenswerteren
Form übereinzustimmen.
In gewissen Fällen
können
die Wirbelsäulenstangen
gebogen werden, um die gewünschte
Krümmung
der Wirbelsäule
zu erzielen.
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Das US-Patent 5,129,388 von Vignaud
et al. offenbart eine spinale Fixiervorrichtung mit einer Pedikelschraube,
die einen U-förmigen
Kopf hat, der fest mit der Schraube verbunden ist. Der U-förmige Kopf
beinhaltet einen U-förmigen
Kanal zur Aufnahme einer Wirbelsäulenstange
darin. Der U-förmige Kopf
ist innen mit Gewinde versehen, so daß eine Setzschraube mit Außengewinden
darin eingeschraubt werden kann. Nachdem die Pedikelschraube in
den Knochen eingeführt
wurde und die Wirbelsäulenstange
in dem U-förmigen
Kanal positioniert ist, wird die Setzschraube in die Innengewinde
des Kopplungselementes geschraubt, um die Wirbelsäulenstange
in dem U-förmigen
Kanal zu sichern und eine Relativbewegung zwischen der Wirbelsäulenstange
und der Pedikelschraube zu blockieren. Die Fixiervorrichtung beinhaltet
auch eine Kappe, welche einen oberen Abschnitt des U-förmigen Elementes abdeckt,
um die Arme des U-förmigen
Elementes daran zu hindern, sich beim Einschrauben der Setzschraube
in den U-förmigen Kopf,
zu spreizen.
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Chirurgen begegneten häufig beachtlichen Schwierigkeiten,
wenn sie versuchten, spinale Fixiervorrichtungen, wie diejenigen,
die in dem oben erwähnten '388 Patent offenbart
sind, einzuführen.
Beispielsweise war es Chirurgen häufig unmöglich, wirkungsvoll und geeignet
die Wirbelsäulenstange
in die U-förmigen
Köpfe der
Knochenschrauben zu plazieren. Dies liegt daran, daß die U-förmigen Köpfe der Schrauben
oftmals nicht miteinander fluchten aufgrund der Krümmung der
Wirbelsäulen
und den unterschiedlichen Ausrichtungen der zu instrumentierenden
Pedikel. Die Wirbelsäulenstangen
sind oftmals in mehreren Ebenen gebogen, um die Pedikelschrauben mit
der Stange zu koppeln, was zu schwächeren Verbindungen mit der
Stange führen
kann. Diese Probleme führen
auch zu wesentlichen längeren
Vorgängen
und erhöhen
dabei die Wahrscheinlichkeit von Komplikation in Zusammenhang mit
der Operation.
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In Reaktion auf die mit dem '388 Patent in Zusammenhang
stehenden Probleme, offenbaren US-Patent 5,733,286 von Errico et
al., US-Patent 5,672,176 von Biedermann et al. und US-Patent 5,476,464
von Metz-Stavenhagen mehrachsige spinale Fixiervorrichtungen, bei
denen das an dem Knochen fixierte Verankerungselement einen kugelförmigen Kopf
hat. Die Fixiervorrichtungen in den jeweiligen Patenten haben auch
Aufnahmeanordnungen für
orthopädische
Stangen, um orthopädische
Stangen in den Aufnahmeanordnungen zu sichern und die Stangen mit
den Verankerungselementen zu verbinden. Die kugelförmigen Köpfe der
Verankerungselemente erlauben eine Bewegung der Verankerungselemente
relativ zu den Aufnahmeanordnungen für die Verankerungsstange. Die
oben erwähnten
Patente lösen
jedoch nicht all die in Bezug auf das '388 Patent von Vignaud festgehaltenen
Schwierigkeiten, da sich die entsprechenden spinalen Fixiervorrichtungen
nach dem Einführen
verschieben können.
Dies beruht hauptsächlich
auf der Tatsache, daß ein
nicht ausreichender Oberflächenbereichkontakt zwischen
den kugelförmigen
Köpfen
der Verankerungselemente und den Stangenaufnahmeanordnungen besteht.
Zudem sind die Vorrichtungen komplex und schwierig herzustellen.
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Andere polyaxiale Knochenfixiervorrichtungen
werden in der Internationalen Patentanmeldung WO 88/03781 gelehrt.
Diese Veröffentlichung
beschreibt eine Vorrichtung zur Befestigung bzw. Fixierung von Knochenschrauben
in Öffnungen
in einer Osteosyntheseplatte. Der Kopf der Knochenschraube ist mit
Längsnuten
versehen, die es dem Kopf ermöglichen,
sich aufzuweiten, nachdem er in einer der Öffnungen in der Platte positioniert
ist. Nachdem eine Schraube durch eine der Öffnungen eingeführt wurde,
wird eine Einstellschraube in eine Bohrung am oberen Bereich des
Kopfes eingeschraubt, um den Kopf aufzuweiten. Die äußere Oberfläche des
aufgeweiteten Kopfes drückt
gegen die Öffnung
in der Platte, um die Schraube an der Platte zu befestigen. Das US-Patent
4,484,570 offenbart ebenfalls eine Knochenschraube, die verwendet
wird in Verbindung mit einer Platte, wobei die Schraube einen Kopf
mit einer zentralen Öffnung
und Schlitze hat, welche den Kopf in Zungen unterteilt. Ein Expander
mit einer konischen Oberfläche
ist in die zentrale Öffnung
des Kopfes eingesetzt, um den Kopf aufzuweiten und die Schraube
in Bezug auf die Platte zu verriegeln. Die WO 88/03781 und das US-Patent
4,484,570 als Bezugschriften betreffen jedoch Knochenplatten und nicht
spinale Fixiervorrichtungen unter Verwendung orthopädischer
Stangen.
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Trotz der oben erwähnten Vorrichtungen
verbleibt Raum für
Verbesserungen von spinalen Fixiervorrichtungen nach dem Stand der
Technik in Bezug auf das Verriegeln des Schraubenkopfes, die Komplexizität der Verwendung,
der Schwierigkeit bei der geeigneten Positionierung der orthopädischen
Stange und den Stangenaufnahmeanordnungen, die erforderliche Handhabung
der vielen Teile in Verbindung mit einigen komplexen Vorrichtungen
und die postoperative Bewegung der stangenaufnehmenden Anordnungen
relativ zu den Knochenverankerungselementen aufgrund der schwachen
Schnittstellen zwischen den beiden.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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In Übereinstimmung mit gewissen
bevorzugten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung beinhaltet eine Pedikelschraubenanordnung ein
Befestigungselement mit einem spitzen Ende zum Einführen in
Knochen und einem aufweitbaren , Kopf an seinem gegenüberliegenden
Ende. Der Kopf kann aufgrund des Materials, aus dem er hergestellt ist,
oder seiner Ausgestaltung, aufgeweitet werden. Eine bevorzugte Ausgestaltung
für einen
aufweitbaren Kopf beinhaltet einen Kopf mit einem oder mehreren
darin ausgebildeten Schlitzen. In diesem Ausführungsbeispiel hat der aufweitbare
Kopf vorzugsweise eine äußere Oberfläche mit
einem konvexen Abschnitt, eine Ausnehmung, die eine innere Oberfläche mit
einer inneren Abmessung begrenzt bzw. definiert, sowie wenigstens
einen Schlitz, der zwischen seiner inneren und äußeren Oberfläche verläuft, um
eine Expansion des Kopfes zu erlauben. Die Anordnung beinhaltet
auch einen Einsatz, der zumindest teilweise in der Ausnehmung des
Kopfes positioniert werden kann. Der Einsatz hat vorzugsweise eine
Außenoberfläche mit
einer Außenabmessung, die
größer ist
als die Innenabmessung der Ausnehmung. Bei gewissen Ausführungsbeispielen
kann der Einsatz mit der Ausnehmung des Kopfes drehbar sein.
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Die Pedikelschraubenanordnung hat
auch ein Kopplungselement, zum Koppeln der Pedikelschraube mit einer
orthopädischen
Stange. Das Kopplungselement beinhaltet vorzugsweise eine durch
sich verlaufende Bohrung zur Aufnahme des Befestigungselements und
einen Sitz zur Aufnahme des Kopfes des Befestigungselements. Der
Sitz kann einen konkaven Abschnitt beinhalten zur Aufnahme des konvexen
Abschnitts des Kopfes und der erlaubt, daß das Befestigungselement und
das Kopplungselement relativ zueinander verschwenkbar sind, bevor sie
verriegelt werden, um eine weitere Schwenkbewegung zu verhindern.
Die Anordnung kann auch ein Verriegelungselement in Verbindung mit
dem Kopplungselement beinhalten, um die orthopädische Stange in dem Kopplungselement
zu verriegeln, nachdem die Stange darin positioniert wurde. Das Verriegelungselement
ist vorzugsweise derart ausgelegt, daß es den Einsatz in die Ausnehmung
des Kopfes derart zwingt, daß die
Außenabmessung
des Einsatzes an der Innenabmessung des Kopfes lagert, wobei sich
der Kopf gegen den Sitz des Kopplungselementes aufweitet, um eine
weitere Schwenkbewegung des Kopplungselements relativ zu dem Befestigungselement
zu verhindern. Das Kopplungselement hat eine Außenoberfläche, die mit einer Greiffläche versehen
sein kann.
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Der aufweitbare Kopf des Befestigungselementes
sieht eine Verbesserung des Oberflächenkontaktes zwischen dem
Kopf und dem Sitz des Kopplungselements vor. Dieser verbesserte
Oberflächenkontakt
führt zur
Erzeugung einer sichereren Verriegelungskraft. Zudem wird die Verriegelungskraft
durch die Reibungskraft erhöht,
die an der Schnittstelle zwischen dem Kopf des Befestigungselements
und dem Kopplungselement wirkt. Diese Reibungskraft ist proportional
zu der Normalkraft des Kopfes des Befestigungselementes an dem Sitz
des Kopplungselements und erhöht
sich daher, wenn der Einsatz derart wirkt, daß er den Kopf des Befestigungselements
aufweitet. Als Folge dessen ist die Wahrscheinlichkeit einer postoperativen
Verschiebung und/oder Bewegung einer Wirbelsäulenstange oder eines Kopplungselementes
relativ zu einem oder mehreren der Knochenbefestigungselemente wesentlich
reduziert. Daher sieht die vorliegende Erfindung eine zuverlässigere
spinale Fixiervorrichtung vor und kommt den post-operativen Verschiebeproblemen,
wie sie bei Vorrichtungen im Stand der Technik erkennbar sind, bei. Überdies
hat die Pedikelschraubenanordnung nach der vorliegenden Erfindung
weniger Teile. Als Folge dessen werden Implantationsoperationen
stark vereinfacht und die Möglichkeit,
daß eine
Komponente im Inneren eines Patientenkörper fallengelassen wird, wird
stark reduziert.
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Bei gewissen bevorzugten Ausführungsbeispielen
ist das Befestigungselement eine Pedikelknochenschraube mit Außengewinden,
die sich von einem spitzen Ende der Schraube in Richtung des Kopfes
erstrecken. Das Befestigungselement kann in seinem mit Gewinde versehenen
Abschnitt ein oder mehrere Löcher
haben zur Aufnahme von Knochentransplantatmaterial, wie dies in
US-Patent 4,484,570 von Sutter offenbart ist. Anstelle der Verwendung
einer Schraube zur Befestigung der Schraube an dem Knochen, kann
bei anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen
das Befestigungselement ein hakenförmiges Verankerungselement
beinhalten, wie es in dem oben erwähnten US-Patent 5,476,464 von
Metz-Stavenhaben offenbart ist. Das Befestigungselement kann ebenfalls
eine Struktur sein mit Widerhaken an einer ihrer Außenflächen, wobei
das Befestigungselement in den Knochen gezwungen wird und die Widerhaken
das Befestigungselement daran hindern, aus dem Knochen herausgezogen
zu werden. Das Befestigungselement beinhaltet vorzugsweise einen
Hals zwischen dem Kopf und dem spitzen Ende, wobei der Hals vorzugsweise
an dem Kopf angrenzend angeordnet ist. Der Hals beinhaltet eine
konkave Oberfläche
und hat einen Durchmesser, der im allgemeinen kleiner ist als der
Durchmesser des mit Gewinde versehenen Abschnitts des Befestigungselements.
Der Kopf des Befestigungselementes beinhaltet vorzugsweise eine
Ausnehmung, welche eine innere Oberfläche mit einer Innenabmessung
begrenzt bzw. definiert. Der Kopf beinhaltet auch mehrere Schlitze,
die zwischen den inneren und oberen Oberflächen des Kopfes verlaufen. Vorzugsweise
hat das Befestigungselement eine Längsachse, die von dem spitzen
Ende zu dem Kopf verläuft
und wobei dessen innere und äußere Oberflächen auf
der Längsachse
zentriert sind. Die Schlitze beginnen im allgemeinen an der oberen
Oberfläche
des Kopfes und verlaufen in Richtung des spitzen Endes des Befestigungselementes
in Richtungen, im wesentlichen parallel zu der Längsachse. Die mehreren Schlitze
unterteilen im allgemeinen den Kopf in zwei oder mehrere elastische
Arme an dem oberen Ende des Befestigungselements. Bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
hat der Kopf sechs darin ausgebildete Schlitze zur Unterteilung
des Kopfes in sechs elastische Arme.
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Die elastischen Arme sind vorzugsweise
so ausgelegt, daß sie
sich von der Längsachse
weg biegen, um die Außenoberfläche des
Kopfes aufzuweiten. Die elastischen Arme können sich auch zum Zwecke des
Zusammendrückens
des Kopfes in Richtung der Längsachse
biegen, um die Außenabmessung
des Kopfes zu reduzieren und den Einbau des Befestigungselementes
in das Kopplungselement zu ermöglichen.
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Der aufweitbare Kopf beinhaltet auch
vorzugsweise wenigstens einen Vorsprung, der sich in die Ausnehmung
erstreckt, um zumindest teilweise den Einsatz in der Ausnehmung
zu sichern. Die Vorsprünge
sind vorzugsweise an oberen Enden der elastischen Arme ausgebildet,
wobei jeder elastische Arm vorzugsweise einen Vorsprung beinhaltet.
Die elastischen Arme sind im allgemeinen in einer im wesentlichen
ringförmigen
Ausgestaltung um den Umfang der Ausnehmung angeordnet, wobei die
Vorsprünge
sich in die Ausnehmung zur Sicherung des Einsatzes erstrecken.
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Der Einsatz hat vorzugsweise ein
oberes Ende und ein unteres Ende und eine Längsachse, die sich zwischen
dem oberen und unteren Ende erstreckt. Der Einsatz hat auch vorzugsweise
eine Außenoberfläche und
einen Flansch, der um die Außenoberfläche verläuft, und
zwar zwischen seinem oberen und unteren Ende. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen
liegt der Flansch in einer Ebene, die im wesentlichen senkrecht
zu der Längsachse
des Einsatzes ist. Der Flansch begrenzt vorzugsweise die Außenabmessung
des Einsatzes, d.h., den Abschnitt des Einsatzes mit dem größten Durchmesser. Mit
anderen Worten, liefert der Flansch den größten Durchmesserabschnitt des
Einsatzes. Von der Seite oder in einer Querschnittsseitenansicht
gesehen, verjüngt
sich die Außenoberfläche des
Einsatzes in Richtung von dem Flansch in Richtung seines unteren
Endes nach innen. Bei gewissen Ausführungsbeispielen hat das untere
Ende des Einsatzes im wesentlichen kugelförmige Gestalt. Bei anderen
bevorzugten Ausführungsbeispielen
jedoch ist das untere Ende des Einsatzes im wesentlichen flach.
Das obere Ende des Einsatzes hat vorzugsweise eine radiale Oberfläche, die
ausgestaltet ist zum Eingriff mit der orthopädischen Stange. Die radiale
Oberfläche
des oberen Endes stellt einen guten Oberflächenkontakt zwischen der Stange
und dem Einsatz sicher, und zwar ungeachtet des Winkels des Einsatzes
relativ zu der Stange. Wenn der Einsatz zumindest teilweise in der
Ausnehmung des aufweitbaren Kopfes positioniert wurde, erstreckt
sich das obere Ende des Einsatzes über den oberen Bereich des
Kopfes, um u.a. eine Stange davon abzuhalten, den Kopf des Befestigungselementes
zu kontaktieren.
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Bei anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen
beinhaltet der Einsatz wenigstens einen radialen Vorsprung und vorzugsweise
mehrere radiale Vorsprünge,
die von dem Umfang des Einsatzes nach außen verlaufen. Die radialen
Vorsprünge
sind vorzugsweise an dem oberen Ende des Einsatzes vorgesehen, wobei
jeder Vorsprung derart bemessen ist, daß er sich in einen der in dem
aufweitbaren Kopf ausgebildeten Schlitze erstreckt, wenn der Einsatz zumindest
teilweise in der Ausnehmung positioniert ist. Der Einsatz hat einen
radialen Flansch, der vorzugsweise unmittelbar unterhalb der radialen
Vorsprünge
angeordnet ist, sowie eine an seinem oberen Ende ausgebildete Hülse bzw.
Konus. Die Hülse ist
ausgelegt zur Aufnahme eines Antriebselementes, wie beispielsweise
einem Schraubenzieher, einen Sechskantschlüssel oder ähnlichem. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird das Befestigungselement an dem Knochen angebracht durch Einführen eines Antriebselementes
in die Hülse
des Einsatzes und dann Drehen des Antriebselementes zum Zwecke der
Drehung des Einsatzes in einer Richtung im oder entgegen dem Uhrzeigersinn.
Der Einsatz wiederum überträgt das Antriebsdrehmoment
von dem Antriebselement an das Befestigungselement. Das Antriebsdrehmoment
wird von dem Einsatz an das Befestigungselement an der Schnittstelle
radialer Vorsprung/Schlitz übertragen.
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Bei anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen
hat der Einsatz keine Hülse,
jedoch eine durch ihn durch verlaufende axiale Bohrung. Bei diesen
speziellen Ausführungsbeispielen
hat der ausgenommene Abschnitt des Kopfes eine darin ausgebildete
Hülse,
die derart bemessen ist, daß sie
das Antriebselement aufnimmt. Ist der Einsatz zumindest teilweise
in der Ausnehmung positioniert, so fluchtet die durch den Einsatz
verlaufende Bohrung im wesentlichen mit der in dem Kopf ausgebildeten
Hülse, so
daß ein
Antriebselement durch die Bohrung geführt werden kann, um die Hülse zu erreichen.
Das Antriebselement wird dann gedreht, um das Befestigungselement
in einer Richtung entweder im oder entgegen dem Uhrzeigersinn zu
drehen, um das Befestigungselement in dem Knochen zu verankern.
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Vorzugsweise beinhaltet das Kopplungselement
ein im wesentlichen U-förmiges
Element mit einem oberen Ende und einem unteren Ende und einer Längsachse,
die zwischen dem oberen und dem unteren Ende verläuft. Das
Kopplungselement hat eine innere Oberfläche, die eine Bohrung definiert,
die in einer Richtung im wesentlichen parallel zu dessen Längsachse
verläuft,
sowie eine äußere Oberfläche. Die
innere Oberfläche
des Kopplungselementes definiert die Gestalt der Bohrung, welche
das Befestigungselement aufnimmt. Bei gewissen Ausführungsbeispielen
verläuft
die Bohrung in einer Richtung im wesentlichen parallel zu der Längsachse
des Kopplungselementes. Das Kopplungselement beinhaltet vorzugsweise
Gewinde, die ausgelegt sind, um gewindemäßig in Eingriff zu stehen mit
dem Verriegelungselement. Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Gewinde
auf der inneren Oberfläche
des Kopplungselementes ausgebildet und das Verriegelungselement
beinhaltet eine Setzschraube, die Außengewinde hat, um gewindemäßig in Eingriff
zu stehen mit den Innengewinden des Kopplungselementes. Bei anderen
bevorzugten Ausführungsbeispielen
jedoch können
die Gewinde auf der äußeren Oberfläche des Kopplungselementes
ausgebildet sein, wobei das Verriegelungselement eine Sperrmutter
hat mit Innengewinden, die ausgelegt sind zum gewindemäßigen Eingriff
mit den Gewinden an der Außenoberfläche des
Kopplungselementes. Das Kopplungselement kann auch eine oder mehrere
darin ausgebildete Vertiefungen oder Nuten haben zur Aufnahme einer
Steuervorrichtung, wie beispielsweise eines Zwangsinstruments zum
Setzen der Stange in das Kopplungselement. Bei einigen Ausführungsbeispielen
verlaufen die Vertiefungen oder Nuten im allgemeinen in einer Richtung
im wesentlichen senkrecht zu der Längsachse des Kopplungselementes.
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Die innere Oberfläche des Kopplungselementes
begrenzt an seinem unteren Ende vorzugsweise den Sitz, einschließlich einem
konkaven Abschnitt zur Aufnahme des konvexen Abschnitts des Kopfes
und ermöglicht
es dem Kopf, relativ zu dem Kopplungselement zu schwenken, bevor
er an Ort und Stelle verriegelt wird. Der Sitz ist vorzugsweise an
dem unteren Ende des Kopplungselementes, in einem Aufweithohlraum,
angrenzend vorgesehen. Der Aufweithohlraum hat vorzugsweise einen
Durchmesser, der größer ist
als der Durchmesser der Innengewinde.
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Während
des Zusammenbaus der oben erwähnten
Pedikelschraubenvorrichtung, wird das spitze Ende des Befestigungselementes
durch die Bohrung des Kopplungselementes geführt, bis der aufweitbare Kopf
innerhalb des Aufweithohlraums positioniert ist, wobei die konvexe äußere Oberfläche des Kopfes
in Kontakt mit dem konkaven Sitz des Kopplungselementes ist. Bei
gewissen bevorzugten Ausführungsbeispielen
wird dies bewerkstelligt, indem das spitze Ende des Befestigungselementes
durch das obere Ende des Kopplungselementes, in Richtung dessen
unteren Endes, geführt
wird. Gelangt das spitze Ende und der mit Gewinde versehene Abschnitt
des Befestigungselementes in Richtung des unteren Endes des Kopplungselementes,
so muß der Kopf
komprimiert bzw. zusammengedrückt
werden, so daß er
an einem kleineren Durchmesserabschnitt der Bohrung des Kopplungselementes
vorbei gelangen, da die äußere Oberfläche des
Kopfes einen Durchmesser hat, der größer ist als der kleinste Durchmesser
der Bohrung. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der kleinste
Durchmesserabschnitt der Bohrung definiert durch die Innengewinde des
Kopplungselementes. Bei anderen Ausführungsbeispielen jedoch kann
der kleinste Durchmesserabschnitt ein einwärts verlaufender Vorsprung
sein, wie beispielsweise ein ringförmiger Ring. Als Folge dessen
müssen
die elastischen Arme des Kopfes sich nach innen biegen, um den Kopf
zu komprimieren, woraufhin der Kopf durch den kleinen Durchmesserabschnitt
des Kopplungselementes gelangen kann. Der Kopf wird weiter in einem
komprimierten Zustand durch das Kopplungselement geführt, bis
der Kopf den Aufweithohlraum erreicht, woraufhin die elastischen
Arme frei sind, in ihre ursprüngliche,
ungebogene Stellung zurückzugelangen.
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Ist einmal der Einsatz in der Ausnehmung positioniert,
so können
die elastischen Arme sich nicht mehr nach innen biegen, da die Außenabmessung
des Einsatzes an der Innenabmessung des ausgenommenen Abschnittes
des Kopfes anschlägt. Als
solches kann der Kopf nicht mehr länger komprimiert werden. Überdies
kann das Befestigungselement solange nicht von dem Kopplungselement
entfernt werden, solange der Einsatz in dem ausgenommenen Abschnitt
des Kopfes gesichert verbleibt.
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Während
eines spinalen Fixiervorganges und nachdem das Befestigungselement
in den Knochen geschraubt wurde, ist das Kopplungselement frei,
relativ zu dem Befestigungselement und dem daran befestigten Einsatz
zu schwenken. Der Halsabschnitt des Befestigungselements, der vorzugsweise eine
konkave Oberfläche
mit einem Durchmesser hat, der kleiner ist als der Durchmesser des
mit Gewinde versehenen Abschnittes des Befestigungselementes, ermöglicht es
dem Kopplungselement, um einen größeren Bereich an Winkeln, relativ
zu der Längsachse
des Befestigungselementes zu schwenken. Daher kann eine Wirbelsäulenstange
leichter innerhalb der Stangenaufnahmeöffnung des Kopplungselementes
positioniert werden. Nachdem die Stange innerhalb der Stangenaufnahmeöffnung positioniert
wurde, wird die Stange dann an Ort und Stelle verriegelt durch Einschrauben
des Verriegelungselementes in die Gewinde des Kopplungselementes. Wenn
sich das Verriegelungselement nach unten auf der Stange festzieht, übt die Stange
wiederum eine nach unten gerichtete Kraft auf den Einsatz aus. Der Einsatz
wiederum bewegt sich weiter in die Ausnehmung, um die elastischen
Arme dazu zu zwingen, sich voneinander weg zu bewegen, um den Kopf
des Befestigungselementes aufzuweiten. Wenn sich der Kopf auf weitet,
gelangt ein vergrößerter Bereich
des Kopfes in Eingriff mit dem Sitz des Kopplungselementes und die
Normalkraft, die der Kopf auf den Sitz ausübt, nimmt zu. Die Reibungskraft,
die entlang der Schnittstelle zwischen dem Kopf und dem Kopplungselement
wirkt, erhöht
sich daher ebenfalls, da sie proportional zu der Normalkraft ist
Der vergrößerte Oberflächenkontaktbereich zwischen
dem Kopf und dem Kopplungselement und die größere Reibungskraft verbessern
die Verriegelungskraft dazwischen und verhindern eine weitere Schwenkbewegung
des Kopplungselementes relativ zu dem Befestigungselement. Als Folge
dessen ist die Wahrscheinlichkeit eines post-operativen Verschiebens und/oder
einer Bewegung der Pedikelschraubenanordnung weitgehend reduziert,
wodurch das Auftreten postoperativer Komplikationen bei Patienten
in Bezug auf spinale Implantate minimiert ist. Bei gewissen bevorzugten
Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung befestigt das Kopplungselement die orthopädische Stange
direkt über
dem Kopf des Befestigungselementes. Bei anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen
jedoch kann das Kopplungselement so aufgebaut sein, daß es die
orthopädische Stange
zu der Längsachse
der Pedikelschraube versetzt hält,
wie dies in US-Patent
5,344,422 von Frigg und US-Patent 5,584,831 von McKay offenbart
ist.
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Obgleich nicht als Teil der beanspruchten
Erfindung beinhaltet, kann die hierin definierte Anordnung ein Werkzeug
zur Befestigung des Befestigungselements im Knochen beinhalten.
Das Werkzeug ist vorzugsweise ein Antriebselement mit einer drehbaren
Welle und einer oder mehreren Klauen, die von einem Ende der Welle
zum Eingriff in die Schlitze verlaufen. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen
hat das Antriebselement eine Klaue für jeden Schlitz in dem Kopf
des Befestigungselements. Das Antriebselement kann auch Außengewinde
an einem unteren Ende der Welle haben. Die Außengewinde sind vorzugsweise
ausgelegt, um in Eingriff zu gelangen mit den Innengewinden des
Kopplungselementes, wenn ein Befestigungselement in Knochen getrieben
wird. Der Eingriff der Außengewinde
des Antriebselementes und der Innengewinde des Kopplungselementes
stabilisiert im allgemeinen die Pedikelschraubenanordnung, wenn
das Befestigungselement am Knochen befestigt wird. Insbesondere
verhindert der Eingriff der Gewinde, daß das Kopplungselement sich
relativ zu dem Befestigungselement bewegt, wenn das Befestigungselement
in Knochen getrieben wird, wodurch die Installation der Befestigungselemente
vereinfacht wird.
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Diese und andere Ziele, Merkmale
und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden leichter verständlich aus
der detaillierten Beschreibung weiter unten erläuterter, bevorzugter Ausführungsbeispiele, im
Zusammenhang mit den beigefügten
Zeichnungen.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Befestigungselements für eine Pedikelschraubenanordnung
in Übereinstimmung
mit einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
eine Ansicht von oben auf das in 1 gezeigte
Befestigungselement.
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3 zeigt
eine fragmentartige Querschnittsansicht des in 1 gezeigten Befestigungselements.
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4A zeigt
eine Seitenansicht eines Einsatzes für eine Pedikelschraubenanordnung
in Übereinstimmung
mit einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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4B zeigt
eine Seitenansicht eines Einsatzes für eine Pedikelschraubenanordnung
in Übereinstimmung
mit weiteren bevorzugten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung.
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5 zeigt
eine perspektivische Ansicht des in 4A gezeigten
Einsatzes.
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6 zeigt
eine Ansicht von oben auf den in 4A gezeigten
Einsatz.
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7 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Kopplungselements für eine Pedikelschraubenanordnung
in Übereinstimmung
mit einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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8 zeigt
eine fragmentartige Querschnittsansicht des in 7 gezeigten Kopplungselements.
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9A zeigt
ein Verfahren zum Zusammenbau einer Pedikelschraubenanordnung, wobei
das Befestigungselement der 1 zusammengebaut
ist mit dem Kopplungselement der 7,
in Übereinstimmung
mit einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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9B und 9B' zeigen
eine fragmentartige Ansicht der Unteranordnung der 9A während
eines weiteren Schrittes beim Zusammenbauvorgang.
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9C und 9C' zeigen
die Unteranordnung der 9B während eines
weiteren Schrittes beim Zusammenbauvorgang.
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9D zeigt
die Unteranordnung der 9A–9C während eines
weiteren Schrittes beim Zusammenbauvorgang.
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9E zeigt
die Unteranordnung der 9D während noch
einem weiteren Schritt beim Zusammenbauvorgang.
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10A–10C zeigen
ein Verfahren zum Zusammenbau des Einsatzes der 4A mit dem Befestigungselement der 1, in Übereinstimmung mit gewissen
bevorzugten Ausführungsbeispielen der
vorliegenden Erfindung.
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11 zeigt
eine fragmentartige Querschnittsansicht der in 9E gezeigten Pedikelschraubenanordnung.
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12 zeigt
eine Seitenansicht der Pedikelschraubenanordnung der 9E mit einer orthopädischen
Stange, die in einer Stangenaufnahmeöffnung des Kopplungselementes
befestigt ist, gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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13 zeigt
eine Pedikelschraubenanordnung in Übereinstimmung mit weiteren
bevorzugten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung.
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14A zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Einsatzes, der in der in 13 gezeigten Pedikelschraubenanordnung
verwendet wird.
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14B zeigt
eine Ansicht von oben auf den in 14A gezeigten
Einsatz.
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14C zeigt
eine Querschnittsansicht des Einsatzes der 14B entlang der Linie A-A.
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15 zeigt
eine fragmentartige perspektivische Ansicht der in 13 gezeigten Pedikelschraubenanordnung.
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16 zeigt
eine andere fragmentartige perspektivische Ansicht der in 13 gezeigten Pedikelschraubenanordnung.
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17 zeigt
eine Ansicht von oben auf die in 13 gezeigte
Pedikelschraubenanordnung.
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18 zeigt
eine Querschnittsseitenansicht der in 13 und 17 gezeigten Pedikelschraubenanordnung,
nachdem das Befestigungselement in Knochen verankert wurde und eine
orthopädische Stange
innerhalb einer Stangenaufnahmeöffnung des
Kopplungselementes befestigt wurde.
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19A zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Einsatzes für eine Pedikelschraubenanordnung
in Übereinstimmung
mit weiteren bevorzugten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung .
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19B zeigt
eine Seitenansicht des in 19A gezeigten
Einsatzes.
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20A–20C zeigen
ein Verfahren zum Zusammenbau einer Pedikelschraubenanordnung unter
Verwendung des in 19A gezeigten
Einsatzes.
-
21 zeigt
eine vergrößerte fragmentartige Querschnittsansicht
der in 20C gezeigten
Pedikelschraubenanordnung.
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22 zeigt
eine Querschnittsansicht der Pedikelschraubenanordnung der 20C mit einer in einer ihrer
Stangenaufnahmeöffnung
befestigten orthopädischen
Stange gemäß bevorzugten
Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung.
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23 zeigt
eine Seitenansicht eines Einsatzes für eine Pedikelschraubenanordnung
in Übereinstimmung
mit weiteren bevorzugten Aus führungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung.
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24 zeigt
eine Seitenansicht eines Einsatzes und eines Befestigungselements
für eine
Pedikelschraubenanordnung gemäß noch weiteren
bevorzugten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung.
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25 zeigt
eine Seitenansicht eines Antriebselementes zum Treiben eines Befestigungselementes
einer Pedikelschraubenanordnung in Knochen in Übereinstimmung mit gewissen
bevorzugten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung.
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26 zeigt
eine Seitenansicht eines Antriebselementes zum Treiben eines Befestigungselementes
einer Pedikelschraubenanordnung in Knochen in Übereinstimmung mit weiteren
bevorzugten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung.
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27 zeigt
das Antriebselement der 26 im
Eingriff mit dem Befestigungselement.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Bezugnehmend auf 1 in Übereinstimmung
mit gewissen bevorzugten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung beinhaltet eine Pedikelschraubenanordnung
mit geschlitzten Kopf ein Befestigungselement 30, das ein
spitzes Ende 32 zum Einführen
in Knochen hat, wie beispielsweise den Knochen eines Wirbelkörpers, sowie
an seinem oberen Ende einen aufweitbaren Kopf 34. Das Befestigungselement 30 hat
eine Längsachse
A-A und beinhaltet vorzugsweise Außengewinde 36, die
von dem spitzen Ende 32 des Befestigungselementes in Richtung
des aufweitbaren Kopfes 34 verlaufen. Die Gewinde 36 enden
an einem Halsabschnitt 38 des Befestigungselementes, der
vorzugsweise an dem aufweitbaren Kopf 34 angrenzend angeordnet
ist. Die Außengewinde 36 haben
einen Außendurchmesser,
der größer ist
als ein Durchmesser des Halses 38. Der Hals hat vorzugsweise
eine konkave Oberfläche,
die es ermöglicht,
daß das
Befestigungselement 30 frei um einen breiteren Bereich
an Winkeln schwenkbar ist, wie dies detaillierter unten beschrieben
wird. Das Befestigungselement 30 einschließlich des
mit Gewinde versehenen Abschnitts 36, der Hals 38 und
der aufweitbare Kopf 34 sind vorzugsweise aus einem nicht
organischen Material hergestellt, das dauerhaft ist und das in einen
menschlichen Körper implantiert
werden kann, wie beispielsweise Titan oder rostfreier Stahl.
-
Bezugnehmend auf die 1–3 hat der aufweitbare Kopf
ein oberes Ende 40, das von der Spitze 32 entfernt
liegt, sowie ein unteres Ende 42, das integral mit dem
Hals 38 verbunden ist. Die äußere Oberfläche 44 des Kopfes 34 beinhaltet
einen konvexen Abschnitt. Der aufweitbare Kopf 34 hat eine
darin ausgebildete Ausnehmung 46, die vorzugsweise um die
Längsachse
A-A des Befestigungselementes 30 zentriert ist. Die Ausnehmung 46 begrenzt
bzw. definiert eine innere Oberfläche 48, die eine Innenabmessung
hat. Der Kopf 34 beinhaltet auch mehrere Schlitze 50,
die zwischen den inneren und äußeren Oberflächen des
Kopfes 34 verlaufen und eine Expansion und Kompression
des Kopfes erlauben, wie dies detaillierter unten beschrieben wird.
-
Bezugnehmend auf die 1 und 2 hat
der aufweitbare Kopf 34 eines bevorzugten Befestigungselementes
sechs Schlitze 50, die zwischen seinen inneren und äußeren Oberflächen 48, 44 verlaufen.
Die Schlitze 50 sind allgemein gleichförmig um den Umfang des Kopfes 34 beabstandet.
Wie in 2 gezeigt, ist
das Zentrum eines ersten Schlitzes 50A zu dem Zentrum eines
angrenzenden zweiten Schlitzes 50B durch den mit A1 bezeichneten Winkel versetzt. Bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
beläuft
sich der Winkel A1 auf etwa 60°. Obgleich
das Ausführungsbeispiel
der 2 sechs Schlitze
offenbart, ist vorgesehen, daß jegliche
Anzahl an Schlitzen, einschließlich
lediglich eines Schlitzes, in dem Kopf ausgebildet sein kann. Die Schlitze 50 unterteilen
den aufweitbaren Kopf 34 in mehrere elastische Arme 52,
wobei jeder elastische Arm ein unteres Ende beinhaltet, das integral
mit dem Befestigungselement, an seinem Halsabschnitt angrenzend,
verbunden ist, sowie ein von ihm entfernt liegendes oberes Ende.
Wie in 2 gezeigt, umgeben
die elastischen Arme 52 allgemein die Ausnehmung 46 und
befinden sich vorzugsweise in einer gleichmäßig beabstandeten Konfiguration
um den Umfang der Ausnehmung 46. Jeder elastische Arm 52 beinhaltet
einen Vorsprung 54 an seinem oberen Ende, der sich von
dem Arm in Richtung der Längsachse
A-A in dem Zentrum der Ausnehmung 46 erstreckt. Wie in 3 gezeigt, definiert die
innere Oberfläche 48 der
Ausnehmung 46 einen Winkel A2 mit
der Längsachse
A-A des Befestigungselementes 30. Bei einem Ausführungsbeispiel
beläuft
sich der Winkel A2 auf etwa 15 Grad.
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Bezugnehmend auf die 4A, 5 und 6 beinhaltet die Pedikelschraubenanordnung
der vorliegenden Erfindung auch einen Einsatz 56, der zumindest
teilweise innerhalb der Ausnehmung des aufweitbaren Kopfes (2) positionierbar und/oder
befestigbar ist. Wie in 4 gezeigt,
hat der Einsatz 56 ein oberes Ende 58 mit einer
radialen Oberfläche, ein unteres
Ende 60 mit einer radialen Oberfläche und eine äußere Oberfläche 62,
die zwischen seinem oberen und unteren Ende 58, 60 verläuft. Der
Einsatz 56 hat eine mit B-B bezeichnete Längsachse,
die zwischen dem oberen und unteren Ende verläuft, und beinhaltet auch einen
Flansch 64, der um den größten Durchmesserabschnitt der äußeren Oberfläche 62 verläuft. Mit
anderen Worten definiert der Flansch 64 die größte Außenabmessung
des Einsatzes 56. Bei anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen
jedoch definiert der Flansch nicht die größte Außenabmessung des Einsatzes 56.
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Die äußere Oberfläche 62 des Einsatzes
hat einen ersten Abschnitt 66 mit einem ersten Durchmesser,
bezeichnet mit D1. Der erste Abschnitt 66 verläuft zwischen
dem oberen Ende 58 des Einsatzes 56 und dem Flansch 64.
Die äußere Oberfläche des
Einsatzes 56 hat einen zweiten Abschnitt 68, der zwischen
dem Flansch 64 und dem unteren Ende 60 des Einsatzes 56 verläuft. Die
Außenabmessung
des Einsatzes 56 bei dem Flansch 64 hat einen
zweiten Durchmesser, bezeichnet mit D2,
der größer ist
als D1. Zwischen dem Flansch 64 und dem unteren Ende 60 des
Einsatzes verjüngt
sich die äußere Oberfläche 62 relativ
zu der Längsachse
B-B des Einsatzes unter einem mit A3 bezeichneten Winkel nach innen.
Bezugnehmend auf die 3 und 4A wird bevorzugt, daß der Winkel
A3 des Einsatzes 56 größer ist
als der Winkel A2 der Ausnehmung 46, so daß der Einsatz
die Außenabmessung 44 des
Kopfes 34 aus Gründen
erweitern kann, die detaillierter unten erläutert werden. Obgleich der
in 4A gezeigte Einsatz
ein im wesentlichen kugelförmiges
unteres Ende hat, ist vorgesehen, daß das untere Ende 60' des Einsatzes 56', wie in 4B gezeigt, im wesentlichen
flach sein kann.
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Bezugnehmend auf die 7 und 8,
beinhaltet die Pedikelschraubenanordnung auch ein Kopplungselement 70 zum
Koppeln einer orthopädischen Stange
mit dem Befestigungselement 30 (1). Das Kopplungselement 70 hat
ein oberes Ende 72 und ein unteres Ende 74, sowie
eine mit C-C bezeichnete
Längsachse,
die von dem oberen zu dem unteren Ende verläuft. Das Kopplungselement 70 hat auch
eine Außenoberfläche 76 mit
einem konvexen Abschnitt an ihrem unteren Ende 74. Die
Außenoberfläche beinhaltet
auch vorzugsweise eine Greiffläche in
Form von darin ausgebildeten Vertiefungen oder Nuten 78,
so daß das
Kopplungselement ergriffen und/oder gehandhabt werden kann unter
Verwendung eines Befestigungselementes oder Werkzeugs wie beispielsweise
eines Zwangsinstrumentes, das Verwendung findet zum Setzen der orthopädischen Stange
in die Pedikelschraubenanordnung. Die Nuten 78 verlaufen
vorzugsweise in Richtungen im wesentlichen senkrecht zu der Längsachse
C-C des Kopplungselementes.
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Eine Bohrung 80 verläuft entlang
der Längsachse
C-C des Kopplungselements 70 zur Aufnahme des Befestigungselements.
Die Bohrung 80 definiert eine Innenoberfläche 82 des
Kopplungselements, die Innengewinde 84, an dem oberen Ende 72 angrenzend,
hat, sowie an dem unteren Ende 74 angrenzend, einen Aufweithohlraum 86.
Das untere Ende des Aufweithohlraumes 86 hat vorzugsweise
einen Sitz 88 mit einer konkaven Oberfläche zur Aufnahme der konvexförmigen Außenoberfläche des
aufweitbaren Kopfes (1).
Die Innenabmessung D3 des Aufweithohlraums 86 hat einen
Durchmesser, der größer ist
als die Außenabmessung
der Außenoberfläche des
aufweitbaren Kopfes (2),
wenn sich der Kopf in einem normalen, ungeweiteten Zustand befindet.
Als Folge dessen können
das Befestigungselement und das Kopplungselement drehen und frei relativ
zueinander schwenken, wenn der Kopf ungeweitet ist, wie dies detaillierter
unten beschrieben wird.
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9A–9E zeigen
ein bevorzugtes Verfahren zum Zusammenbau einer Pedikelschraubenanordnung
mit geschlitztem Kopf. Bezugnehmend auf 9A, wird das spitze Ende 32 des
Befestigungselements 30 durch die Bohrung 80 (8) des Kopplungselements 70,
am oberen Ende des Kopplungselementes, geführt. Der mit Gewinde versehene
Abschnitt 36 des Befestigungselements 30 kann
frei durch die Bohrung gelangen, da der Außendurchmesser der Gewinde 36 geringer
ist als der Durchmesser der Innengewinde 84 des Kopplungselementes.
Hat jedoch der Kopf 34 einmal die Innengewinde 84 erreicht,
so kann das Befestigungselement 30 nicht mehr länger frei
durch die Bohrung 80 gelangen, da der Außendurchmesser
des Kopfes 34 größer ist
als der Durchmesser der Innengewinde 84.
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Bezugnehmend auf die 9B müssen,
damit der Kopf 34 des Befestigungselements 30 weiter durch
die Bohrung 80 und in Richtung des unteren Endes des Kopplungselementes
bewegt werden kann, die flexiblen Arme 52 des Kopfes sich
nach innen, aufeinander zu, in die durch die Pfeile angegebene Richtung
biegen, um den Kopf zusammenzudrücken.
Beim Zusammendrücken
ist der Außendurchmesser
des Kopfes 34 kleiner als der oder gleich dem Durchmesser
der Innengewinde 84 des Kopplungselementes. Bewegt sich
einmal der Kopf 34 an den Innengewinden 84 vorbei
und in den Aufweitraum 86 hinein, so sind, Bezugnehmend
auf 9C die elastischen
Arme 52 frei, sich voneinander weg, in die durch die Pfeile
angegebene Richtung zu bewegen. Die elastischen Arme sind frei,
in ihre ursprüngliche
Orientierung zurück
zu gelangen, da der Innendurchmesser des Aufweithohlraums größer ist
als der Außendurchmesser
des Kopfes, wenn sich der Kopf in einem unkomprimierten Zustand
befindet.
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Bezugnehmend auf die 9B' und 9C' ist bei
anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen,
ist der Außendurchmesser
des Kopfes 34' kleiner
als der Durchmesser der Innengewinde 84' des Kopplungselementes 70'. Als Folge
dessen kann der Kopf 34' frei
an den Innengewinden 84' vorbei
gelangen. Bei diesen Ausführungsbeispielen
hat die Bohrung einen minimalen Durchmesserabschnitt 85', der zwischen
den Innengewinden 84' und
dem Aufweithohlraum 86' des
Kopplungselementes 70' angeordnet ist.
Wie in 9B' gezeigt, müssen sich die elastischen Arme 52' des Kopfes 34' nach innen
in Richtung aufeinander zu bewegen, um den Kopf zusammenzudrücken. Wenn
er zusammengedrückt
ist, ist der Außendurchmesser
des Kopfes 34' kleiner
als der oder gleich dem Durchmesser des minimalen Durchmesserabschnitts 85' des Kopplungselements 70'. Ist einmal
der Kopf 34' an
dem minimalen Durchmesserabschnitt 85' vorbei und in den Aufweithohlraum 86' gelangt, so
steht es, bezugnehmend auf 9C', den elastischen
Armen 52' frei,
sich voneinander weg zu bewegen, um den Kopf 34' in seinen ursprünglichen,
unkomprimierten Zustand zurückzuführen. Der
minimale Durchmesserabschnitt kann ein Flansch 85', der nach innen,
in Richtung der zentralen Achse C-C des Kopplungselements 70' ragt.
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9D zeigt
das Befestigungselement 30 und das Kopplungselement 70,
nachdem der aufweitbare Kopf 34 in demAufweithohlraum 86 des Kopplungselements
positioniert wurde. Da die äußere Oberfläche des
aufweitbaren Kopfes 34 einen Durchmesser hat, der kleiner
ist als der Innendurchmesser des Aufweithohlraums 86, steht
es dem aufweitbaren Kopf 34 und dem Befestigungselement 30 frei,
relativ zu dem Kopplungselement 70 zu schwenken. Der Hals 38 mit
reduziertem Durchmesser ermöglicht
es dem Befestigungselement 30, über einen breiteren Bereich
an Winkeln relativ zu dem Kopplungselement 70' zu schwenken.
Der Einsatz 56 (4A)
ist dann zumindest teilweise in der Ausnehmung 46 des aufweitbaren
Kopfes 34 positioniert.
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10A–10C zeigen
ein bevorzugtes Verfahren zum Vorsehen des Einsatzes 56 zumindest teilweise
in der Ausnehmung 46. 10A zeigt
den Einsatz 56 an der Ausnehmung 46 des Kopfes 34 angrenzend,
bevor die äußere Oberfläche des
Einsatzes 62 in Eingriff gelangt mit den elastischen Armen 52 des
Kopfes. Die Außenabmessung
des Einsatzes bei dem Flansch 64 ist größer als die Innenabmessung
der Ausnehmung. Die Innenabmessung 88 der Ausnehmung verläuft zwischen
gegenüberliegenden Vorsprüngen 54 an
den oberen Enden der elastischen Arme 52.
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In 10B liegt
der Einsatz 56 an den Vorsprüngen 54 der elastischen
Arme 52 an und wird in Richtung nach unten in die Ausnehmung 46 bewegt. Als
Folge dessen gelangt die äußere Oberfläche 62 des
Einsatzes in Eingriff mit den Vorsprüngen 54, um die elastischen
Arme 52 voneinander weg, in die durch Pfeile angegebenen
Richtungen zu zwingen. Bezugnehmend auf 10C, fahren die elastischen Arme 52 damit
fort, sich voneinander weg zu biegen, bis der Flansch 64 des
Einsatzes 56 an den Vorsprüngen 54 vorbei gelangt
ist, woraufhin die elastischen Arme 52 frei werden, sich
zurück,
aufeinander zu in die durch die Pfeile angegebenen Richtungen zu
bewegen. Die Vorsprünge 54 halten
dann den Einsatz 56 zumindest teilweise in der Ausnehmung 46 fest.
Bei Befestigung in der Ausnehmung, befindet sich das obere Ende 58 des
Einsatzes 56 vorzugsweise oberhalb des oberen Bereichs 40 des
Kopfes 34 aus Gründen,
die detaillierter unten erläutert
werden. Ist einmal der Einsatz 56 durch die Vorsprünge 54 gesichert,
so können
die elastischen Arme 52 nicht mehr länger nach innen, aufeinander
zu komprimieren, da die äußere Oberfläche 62 des
Einsatzes sich in engem Eingriff befindet mit der inneren Oberfläche 48 der
elastischen Arme 52, d.h., der inneren Oberfläche der
Ausnehmung 46. Ist einmal der Einsatz 56 in der
Ausnehmung 46 gesichert, ist es als Folge dessen sehr schwierig,
den Einsatz aus der Ausnehmung zu entfernen, ohne die elastischen Arme 52 des
aufweitbaren Kopfes wesentlich zu manipulieren.
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Ist einmal der Einsatz 56 in
der Ausnehmung 46 gesichert, so können, bezugnehmend auf die 9E und 11, der Einsatz 56 und das Befestigungselement 30 frei
relativ zu dem Kopplungselement 70 miteinander schwenken.
Wie in 11 gezeigt, ist der
Einsatz 56 vorzugsweise nicht vollständig innerhalb der Ausnehmung 46 gesichert
und hat vorzugsweise ein relativ hohes Profil in Bezug auf das obere Ende 40 des
aufweitbaren Kopfes 34. Als Folge dessen sitzt das obere
Ende 58 des Einsatzes 56 oberhalb des oberen Endes 40 des
Befestigungselementes 30, um zu verhindern, daß eine orthopädische Stange
(nicht gezeigt), die innerhalb des Kopplungselements positioniert
ist, den Kopf 34 kontaktiert.
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Nachdem der Einsatz 56 innerhalb
der Ausnehmung 46 des aufweitbaren Kopfes 34 gesichert ist,
ist bezugnehmend auf 12 die
Pedikelschraubenanordnung bereit, um in Knochen 90 eingeführt zu werden.
In einem ersten Schritt kann das Befestigungselement 30 durch
Bohren eines Führungslochs in
den Knochen an dem Knochen 90 verankert werden. Das spitze
Ende 32 des Befestigungselements 30 wird dann
in dem Führungsloch
angeordnet und das Befestigungselement wird unter Verwendung eines
Antriebselements oder Werkzeuges in den Knochen geschraubt. Das
Antriebselement kann ein Schraubenzieher sein oder kann einen oder
mehrere, sich davon erstreckende Vorsprünge beinhalten, die derart
ausgestaltet sind, daß sie
in den einen oder die mehreren in dem Kopf ausgebildeten Schlitze passen,
wie dies detaillierter unten beschrieben wird. Das mit Gewinde versehene
Befestigungselement 30 wird in den Knochen 90 getrieben,
bis ein ausreichender Abschnitt des Befestigungselements in dem Knochen
verankert ist.
-
Nachdem das Befestigungselement 30 in dem
Knochen 90 verankert ist, kann das Kopplungselement 70 frei
relativ zu dem Befestigungselement schwenken und drehen. Dieser
Schwenk- und/oder Drehvorgang kann notwendig sein, um eine orthopädische Stange 92 innerhalb
der Stangenaufnahmeöffnung 94 des
Kopplungselements 70 zu positionieren. Die Stangenaufnahmeöffnung ist
vorzugsweise durch eine U-förmige Öffnung am
oberen Bereich des Kopplungselements definiert. Wie oben erwähnt, hat
der Hals 38 des Befestigungselements 30 eine konkave
Oberfläche
und einen Durchmesser, der kleiner ist als der Durchmesser des mit
Gewinde versehenen Abschnitts 36 des Befestigungselements. Als
Folge dessen kann das Kopplungselement 70 über einen
weiteren Bereich an Winkeln, relativ zu der Längsachse A-A des Befestigungselementes schwenken,
als dies möglich
wäre, wenn
sich die Gewinde die gesamte Strecke zu dem unteren Ende des Kopfes 34 erstrecken
würden.
Das Kopplungselement 70 kann dann geschwenkt und/oder gedreht werden,
so daß die
orthopädische
Stange 92 in der Stangenaufnahmeöffnung 94 positioniert
werden kann. Das Kopplungselement kann unter Verwendung von Nuten 78 oder
durch Ergreifen des Körpers des
Kopplungselementes bewegt werden.
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Nachdem die Stange 92 positioniert
wurde, wird eine Setzschraube 96 mit Außengewinden in die Innengewinde 84 des
Kopplungselements 70 geschraubt. Die Setzschraube 96 wird
solange in die Innengewinde 84 gedreht, bis die Setzschraube
an der Stange 92 anschlägt.
Die Setzschraube 96 wird dann weiter in die Innengewinde
gedreht, um die Stange 92 in dem Stangenaufnahmekanal 94 zu
verriegeln. Die Setzschraube 96 übt eine nach unten gerichtete Kraft
auf die Stange 92 aus, die wiederum eine nach unten gerichtete
Kraft auf den Einsatz 56 ausübt. Die nach unten gerichtete
Kraft auf den Einsatz 56 wiederum bewegt den Einsatz weiter in die
Ausnehmung 46, um die elastischen Arme 52 voneinander weg
zu spreizen und die Außenabmessung
des Kopfes aufzuweiten. Die Setzschraube 96 wird weiter
angezogen, bis die äußere Oberfläche 44 des
aufweitbaren Kopfes 34 den Sitz 88 des Kopplungselements 70 kontaktiert,
um das Kopplungselement an Ort und Stelle zu verriegeln und eine
weitere Schwenkbewegung des Kopplungselements relativ zu dem Befestigungselement
zu verhindern. Die aufweitbare Natur des Kopfes eröffnet einen
größeren Oberflächenkontaktbereich
zwischen dem Kopf und dem Kopplungselement, als dies möglich ist
mit Befestigungselementen, die steife bzw. feste Köpfe haben.
Der aufweitbare Kopf liefert eine größere Reibungskraft zwischen
dem Kopf und dem Sitz des Kopplungselementes, so daß die erzeugte
Verriegelungs- bzw. Sperrkraft wesentlich größer ist.
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13–19 zeigen eine Pedikelschraubenanordnung
mit geschlitztem Kopf in Übereinstimmung mit
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung. 13 zeigt
ein mit Gewinde versehenes Befestigungselement 130 mit
einem spitzen Ende 132, einem mit Gewinde versehenen Abschnitt
136, einem Hals 138 und einem aufweitbaren Kopf, der eine
Ausnehmung und Schlitze hat zur Unterteilung des Kopfes in elastische
Arme. Die Anordnung beinhaltet auch ein Kopplungselement 170. Das
Befestigungselement 130 und das Kopplungselement 170 sind
im wesentlichen gleich denjenigen, wie sie in Bezug auf die 1 und 7 beschrieben wurden.
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Bezugnehmend auf die 14A–14C,
hat ein Einsatz 156 für
die Anordnung ein oberes Ende 158, ein unteres Ende 160 mit
einer radialen Oberfläche
und eine Außenoberfläche 162,
die zwischen dessen oberem und unterem Ende verläuft. Das obere Ende 158 des
Einsatzes 156 hat radiale Vorsprünge 198, die sich
von diesem nach außen
erstrecken. Die radialen Vorsprünge 198 sind
derart bemessen, daß sie
in die in dem aufweitbaren Kopf ausgebildeten Schlitze passen (1). Der Einsatz beinhaltet einen
an seinem oberen Ende ausgebildeten Konus 199 zur Aufnahme
eines Antriebselementes wie beispielsweise einen Sechskantschlüssel oder
einen Schraubenzieher. Der Einsatz beinhaltet auch einen Flansch 164,
der unmittelbar unterhalb der Vorsprünge vorgesehen ist. Der Flansch
verläuft
um den größten Durchmesserabschnitt
der Außenoberfläche 162 und
definiert vorzugsweise die Außenabmessung des
Einsatzes. Die Außenoberfläche des
Einsatzes verjüngt
sich unter einem Winkel relativ zu der Längsachse des Einsatzes nach
innen, so daß der
Einsatz die elastischen Arme des Kopfes voneinander weg zwingen
kann, wenn der Einsatz sich weiter in die Ausnehmung des Kopfes
bewegt.
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15 zeigt
eine fragmentartige Ansicht der Anordnung, wobei der Einsatz 156 der 14A innerhalb der Ausnehmung
des aufweitbaren Kopfes 134 gesichert ist. Der Einsatz
wird innerhalb der Ausnehmung gesichert unter Ausnutzung eines Vorganges,
der im allgemeinen gleich dem oben in 10a–10C beschriebenen
ist. Die radialen Vorsprünge 198,
die sich von dem oberen Ende 158 des Einsatzes erstrecken,
sind innerhalb der Schlitze 150 des Kopfes angeordnet.
Die elastischen Arme 152 des Kopfes werden durch den Einsatz 156 daran
gehindert, sich nach innen, aufeinander zu, zu biegen. Bei gewissen
Ausführungsbeispielen
kann die Außenoberfläche 162 (14C) des Einsatzes die elastischen
Arme daran hindern, sich nach innen, aufeinander zu, zu biegen.
Nachdem der Einsatz 156 an dem Kopf des Befestigungselementes 130 gesichert
wurde, steht es, bezugnehmend auf 16, dem
Befestigungselement und Einsatz frei, zusammen relativ zu dem Kopplungselement 170 zu schwenken.
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Bezugnehmend auf die 17 und 18 kann das
Befestigungselement an einem Knochen 190 befestigt werden,
indem zunächst
ein Führungsloch
in den Knochen gebohrt wird und dann das spitze Ende 132 des
Befestigungselementes in das Führungsloch eingeführt wird.
Ein Antriebselement wie beispielsweise ein Sechskantschlüssel wird
dann in den an dem oberen Ende des Einsatzes 156 ausgebildeten Konus 199 eingeführt. Da
das Antriebselement den Einsatz 156 dreht, gelangen die
radialen Vorsprünge 158 des
Einsatzes 156 in Eingriff mit den elastischen Armen des
Kopfes 134 zum Zwecke des Treibens des Befestigungselementes
in den Knochen 190. Nachdem das Befestigungselement in
dem Knochen 190 verankert ist, steht es dem Kopplungselement frei,
sich relativ zu dem Befestigungselement zu verschwenken und zu drehen,
so daß eine
orthopädische
Stange 192 innerhalb der Stangenaufnahmeöffnung 194 des
Kopplungselements 170 positioniert werden kann. Nachdem
die Stange 192 positioniert wurde, wird ein Verriegelungselement 196 mit
Außengewinde
drehend in Eingriff gebracht mit den Innengewinden 184 des
Kopplungselements 170 und in Richtung der Stange 192 getrieben,
bis ein unteres Ende 197 des Verriegelungselements 196 in
Eingriff steht mit der orthopädischen
Stange 192. Das Verriegelungselement 196 wird
weiter in die Innengewinde 184 getrieben, um eine nach
unten gerichtete Kraft auf die orthopädische Stange 192 vorzusehen.
Die orthopädische
Stange 192 wiederum übt
eine nach unten gerichtete Kraft auf das obere Ende 158 des Einsatzes 156 aus,
um den Einsatz 156 weiter in die Ausnehmung 146 des
aufweitbaren Kopfes 134 zu zwingen. Wenn sich der Einsatz
weiter in die Ausnehmung des aufweitbaren Kopfes bewegt, zwingt
die Außenoberfläche 144 des
Einsatzes die elastischen Arme 152 dazu, sich voneinander weg
zu bewegen, um den Außendurchmesser
des aufweitbaren Kopfes aufzuweiten. Als Folge dessen gelangt die
Außenoberfläche des
aufweitbaren Kopfes in Eingriff mit dem Sitz 188 des Kopplungselementes 170,
um das Kopplungselement an Ort und Stelle, relativ zu dem Befestigungselement 130 zu
verriegeln und eine weitere Schwenkbewegung des Kopplungselementes
relativ zu dem Befestigungselement zu verhindern.
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19A–23 zeigen
einen Einsatz 256 für eine
Pedikelschraubenanordnung in Übereinstimmung
mit noch weiteren bevorzugten Ausführungsbeispielen der vorliegenden
Erfindung. In diesem speziellen Ausführungsbeispiel sind das Befestigungselement 230 und
das Kopplungselement 270 im wesentlichen von der Ausgestaltung
her gleich den oben gezeigten Ausführungsbeispielen. Bezugnehmend
jedoch auf die 19A und 19B, hat der Einsatz 256 eine
Außenoberfläche, die
im wesentlichen die Form einer Kugel hat und hat einen minimalen
Durchmesserabschnitt 264 an seinem oberen Bereich 258.
Die Kugelform der Außenoberfläche 262 des
Einsatzes 256 erlaubt, daß der Einsatz innerhalb der
Ausnehmung 246 des Kopfes 234 des Befestigungselements 230 frei
dreht.
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20A–20C zeigen
ein bevorzugtes Verfahren zum Zusammenbau der Pedikelschraubenanordnung
mit geschlitztem Kopf unter Verwendung des Einsatzes 256 der 19A und 19B. Bezugnehmend auf die 20A, wird das spitze Ende 232 des Befestigungselements 230 durch
die Bohrung 280 des Kopplungselements 270 geführt. Der
mit Gewinde versehene Abschnitt 236 des Befestigungselements 230 kann
frei durch die Bohrung 280 gelangen, da der Außendurchmesser
der Gewinde 236 kleiner ist als der minimale Durchmesser
der Bohrung 280 des Kopplungselements 270. Wie
oben ausgeführt
wurde, kann der minimale Durchmesser der Bohrung definiert werden
entweder durch die Innengewinde 284 des Kopplungselements 270 oder ein
anderes Merkmal, das in der Bohrung des Kopplungselements ausgeführt wurde,
wie beispielsweise ein Flansch (beispielsweise Teil 85' in 9B'). Hat jedoch der Kopf 234 einmal
den minimalen Durchmesserabschnitt des Kopplungselements 270 erreicht,
so kann das Befestigungselement 230 nicht mehr länger frei
durch die Bohrung 280 gelangen, da der Außendurchmesser
des Kopfes 234 größer als der
minimale Durchmesser ist.
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20B zeigt
das Befestigungselement 230 und das Kopplungselement 270,
nachdem der aufweitbare Kopf 234 in dem Aufweithohlraum 286 des Kopplungselements 270 positioniert
wurde. Da die Außenoberfläche des
aufweitbaren Kopfes 234 einen Durchmesser hat, der kleiner
ist als der Innendurchmesser des Aufweithohlraums 286,
können
der aufweitbare Kopf 234 und das Befestigungselement 230 relativ
zu dem Kopplungselement 270 frei schwenken. Der Halsabschnitt 238 reduzierten
Durchmessers des Befestigungselements ermöglicht, daß das Befestigungselement 230 und
das Kopplungselement 270 relativ zueinander in einem breiteren
Winkelbereich schwenken können.
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Bezugnehmend auf die 20C und 21, wird
der Einsatz 256 dann zumindest teilweise in der Ausnehmung 246 des
aufweitbaren Kopfes 234 positioniert. Der Einsatz 246 wird
durch die elastischen Arme 252 des Kopfes 234 in
der Ausnehmung 246 gehalten. Zu diesem Zeitpunkt kann der
Einsatz 256 frei in der Ausnehmung 246 drehen
und das Kopplungselement 270 kann relativ zu dem Befestigungselement 230 frei
verschwenkt werden und drehen. Nachdem eine Stange 292 in
der Stangenaufnahmeöffnung 294 gesichert
wurde, wird, bezugnehmend auf 22,
die Aufweitung des aufweitbaren Kopfes 234 bewirkt, wenn
die Stange 292 den Einsatz 256 weiter in die Ausnehmung 246 schiebt.
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23 zeigt
einen Einsatz 356 für
eine Pedikelschraubenanordnung in Übereinstimmung mit noch anderen
bevorzugten Ausführungsbeispielen der
vorliegenden Erfindung. Der Einsatz 356 hat an seinem oberen
Ende 358 radiale Vorsprünge 398. Das
obere Ende 358 definiert eine Oberfläche mit einer radialen Krümmung, um
u.a. eine orthopädische Stange
von dem Kopf des Befestigungselementes weg zu halten (1). Die radial gekrümmte Oberfläche vereinfacht
auch die Bewegung des Befestigungselementes relativ zu dem Kopplungselement, bevor
die Stange in dem Kopplungselement gesichert bzw. befestigt wird.
Der Einsatz beinhaltet einen radialen Flansch 364 zur Sicherung
durch elastische Arme eines aufweitbaren Kopfes, wie dies in 10A–10C gezeigt ist.
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24 zeigt
eine Pedikelschraubenanordnung in Übereinstimmung mit noch einem
anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Die Anordnung beinhaltet ein Befestigungselement 430,
das im wesentlichen gleich dem in 1-3 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist. Das Befestigungselement 430 hat einen aufweitbaren Kopf 434,
eine in dem aufweitbaren Kopf ausgebildete Ausnehmung 446 und
mehrere elastische Arme 452. Das Befestigungselement 430 hat
eine Hülse bzw.
Aufnahme 402, die am Boden der Ausnehmung 446 ausgebildet
ist. Ein Werkzeug kann in die Hülse eingeführt werden,
um das Befestigungselement in Knochen zu treiben. Die Anordnung
beinhaltet auch vorzugsweise einen Einsatz 456 mit einer
Bohrung 404, die von einem seiner oberen Enden 458 zu
einem seiner unteren Enden 460 verläuft. Die Bohrung ist vorzugsweise
eine Axialbohrung 404, die so ausgelegt ist, daß das oben
erwähnte
Werkzeug hindurch und in die Hülse 402 am
Boden der Ausnehmung 446 gelangen kann, um das Befestigungselement
in den Knochen zu treiben.
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Bezugnehmend auf 25 hat ein Antriebselement 591 zum Treiben
eines Befestigungselements 530 im Knochen einen Schaft 593,
der ein unteres Ende 595 hat mit mehreren sich nach unten
erstreckenden Pratzen 597. Die Pratzen 597 sind
derart bemessen, daß sie
in die Schlitze 550 des Kopfes 534 des Befestigungselements 530 passen.
Bei Drehung des Schaftes 593 gelangen die Pratzen 597 in Eingriff
mit den elastischen Armen 544 des Kopfes 534, um das Befestigungselement
zu drehen und das Befestigungselement 530 in Knochen 590 zu
treiben.
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26 und 27 zeigen ein Antriebselement 691 zum
Treiben eines Befestigungselements 630 in Knochen 690.
Das Antriebselement 691 ist im wesentlichen gleich dem
in 25 gezeigten und
beinhaltet einen Schaft 693 mit einem unteren Ende 695 und
mehreren nach unten verlaufenden Pratzen 697, die derart
bemessen sind, daß sie
in die Schlitze 650 des Kopfes 634 passen. Das
Antriebselement hat Außengewinde 699,
vorzugsweise zwischen dem Schaft 693 und den Pratzen 697 (26). Die Außengewinde 699 sind
ausgestaltet, um bei Drehung zusammenzupassen mit den Innengewinden 684 des
Kopplungselements 670. Der passende Eingriff der Außengewinde 699 des
Antriebselementes und der Innengewinde 684 stabilisiert
im allgemeinen die gesamte Pedikelschraubenanordnung, wenn das Befestigungselement 630 in
Knochen 690 getrieben wird.
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Da diese und andere Variationen und
Kombinationen der oben erläuterten
Merkmale verwendet werden können,
sollten die vorstehenden Beschreibungen der bevorzugten Ausführungsbeispiele
lediglich der Darstellung dienen und die Erfindung, wie sie durch
die Ansprüche
definiert wird, nicht einschränken.