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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf ein Wabenkernmaterial für
eine Verbundwerkstoffstruktur und ein Verfahren zu ihrer Herstellung.
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HINTERGRUND STAND DER
TECHNIK
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Bisher wurde eine Verbundwerkstoffstruktur mit
einem Wabenkernmaterial, das auf beiden Seiten durch aus z. B. einer
Stahlplatte hergestellte steife Oberflächenmaterialien eingefasst
wurde, in breitem Umfang als innere oder äußere Platte für ein Baumaterial,
wie eine Tür
oder eine Trennwand oder als ein Material für eine Struktur, wie ein Flugzeug
oder ein Fahrzeug verwendet, da es in derartigen Charakteristika,
wie geringem Gewicht, Steiffigkeit, Lärmabsorption und thermischer
Isolierung ausgezeichnet ist. Um die Lärmabsorption oder thermische
Isolierung unter derart verschiedenen Struktureigenschaften zu verbessern,
war auch ein Wabenkernmaterial mit einem in die Zellen des Wabenkörpers gefüllten Harzschaum
bekannt.
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Jedoch war mit einem herkömmlichen
Wabenkernmaterial, das mit einem Harzschaum gefüllt war, der in die Zellen
gefüllte
Harzschaum hart und brüchig,
und wenn, z. B. beim Transport, ein Biegen auftrat, war es wahrscheinlich,
dass der Schaum aus den Zellen herausrutschte und folglich war die
Transportierbarkeit oder Handhabungseffizienz schlecht. Ferner war
in einem Zustand, wo der Harzschaum nicht über die gesamten Zellen des
Wabenkernmaterials gefüllt
war, die thermische Isolierung des Wabenkernmaterials nicht einheitlich
oder gering. Daher schlägt
die JP-A-1-301329 ein Verhindern des Herausrutschens des Schaums
vor, indem an einem Ende der Zellenwand des Wabenkernmaterials ein Einschnitt
vorgesehen ist. Jedoch war in diesem Fall die Trennwand nicht kontinuierlich,
und es gab ein Problem, dass die mechanische Festigkeit, insbesondere
die Scherfestigkeit, gering war.
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Andererseits offenbart die PCT-Veröffentlichung
WO 97/11925 einen Schaum eines phosphorhaltigen sauren Materials,
als eines, das hinsichtlich Unbrennbarkeit und Feuerfestigkeit ausgezeichnet ist,
und wobei der Schaum unter üblichen
Temperatur- und Druckbedingungen geformt werden kann. Jedoch war
ein derartiger Schaum flexibel und hatte Elastizität und war
an sich manchmal ungeeignet als eine Struktur, bei der Starrheit
erforderlich war.
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Ein Ziel der vorliegenden Erfindung
ist es, ein Wabenkernmaterial bereitzustellen, wobei ein Harzschaum
flexibel ist und Elastizität
aufweist, während die
thermische Isolierung und Lärmisolierung
eines Wabenkernmaterials, mit einem herkömmlichen Harzschaum gefüllt, aufrecht
erhalten wird, und das für
eine Verbundwerkstoffstruktur mit verbesserter Transportierbarkeit
und Handhabungseffizienz geeignet und ebenfalls für eine gebogene
Verbundwerkstoffstruktur verwendbar ist, sowie ein Verfahren für dessen
Herstellung.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung wurde gemacht, um
das obige Ziel zu erreichen. Daher beruht die vorliegende Erfindung
auf einem Wabenkernmaterial für eine
Verbundwerkstoffstruktur, das einen Wabenkörper sowie einen in mindestens
einen Teil dessen Zellen gefüllten
Füllstoff
aufweist, worin der Wabenkörper
eine Zellgröße von 3
bis 100 mm aufweist und eine Porosität von 92 bis 99,5%, wie festgelegt
in der JIS-A6931, und der Füllstoff
ein zusammengesetzter Schaum ist, umfassend einen anorganischen Schaum,
erhalten aus einem phosphorhaltigen sauren Material (a), einem Härtungsmittel
(b) und, wenn notwendig, einem Treibmittel (c), und einen organischen
Schaum, erhalten aus einem Urethanpräpolymer mit NCO-Gruppen (d),
und Wasser (e).
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Ferner beruht die vorliegende Erfindung
auf einem Verfahren zur Herstellung eines Wabenkernmaterials für eine Verbundwerkstoffstruktur,
das umfasst: Füllen
einer Mischung, umfassend ein phosphorhaltiges saures Material (a),
ein Härtungsmittel (b),
ein Urethanpräpolymer
mit NCO-Gruppen (d), Wasser (e) und, wenn notwendig, ein Treibmittel
(c) in Zellen eines Wabenkörpers
mit einer Zellengröße von 3
bis 100 mm und einer Porosität
von 92 bis 99,5%, wie festgelegt in der JIS-A6931, gefolgt von Schäumen und
Härten.
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Ein derartiges erfindungsgemäßes Wabenkernmaterial
ist ausgezeichnet hinsichtlich der Flammverzögerung oder Nichtentflammbarkeit,
die durch einen herkömmlichen
organischen Schaum nicht erreicht werden kann, und ist flexibel
und weist Elastizität
auf, was nicht durch einen herkömmlichen anorganischen
Schaum erreicht werden kann, da der Füllstoff in dessen Zellen aus
dem oben erwähnten zusammengesetzten
anorganischen und organischen Schaum aufgebaut ist. Zusätzlich wurde
entsprechend den Feststellungen der Erfinder gefunden, dass, wenn
Komponenten, um einen derartgen zusammengesetzten Schaum zu bilden,
in Zellen des Wabenkörpers
geschäumt
und gehärtet
werden, die Schäumungs-
und Expansionskraft des Schaums eine außerordentlich hohe Adhäsivität zwischen
der Wabe und dem Füllstoff
in Kombination mit der inhärent
hohen Adhäsivität eines
Polyurethanpolymers mit sich bringen.
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Das Wabenkernmaterial der vorliegenden Erfindung
zeigt daher kein Herausrutschen des Füllstoffs aus dem Wabenkörper und
ist leicht zu transportieren oder handhaben und zeigt auch Flexibilität, und die
Modifizierung der Form nach der Herstellung ist möglich, wobei
Oberflächenmaterialien,
wie flache Platten, ohne weiteres mit dem Wabenkernmaterial verbunden
werden können,
und es wird möglich,
dies für
eine Struktur mit einer gebogenen Form einzusetzen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
perspektivische Ansichten einiger typischer Beispiele des für das Wabenkernmaterial
der vorliegenden Erfindung einzusetzenden Wabenkörpers. In diesen Beispielen
haben die Zellen die nachfolgenden Formen. (1) hexagonale Form,
(2) kreisförmige
Form, (3) Kartonform, (4) Rippenform und (5) Origamiform.
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BESTE AUSFÜHRUNGSFORM
ZUR DURCHFÜHRUNG
DER ERFINDUNG
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Nun wird die vorliegende Erfindung
in weiteren Einzelheiten beschrieben.
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Der das Wabenkernmaterial der vorliegenden
Erfindung bildende Wabenkörper
hat eine Anordnung mit im Wesentlichen kontinuierlichen geometrischen
Zellen (durch Öffnungen)
einer polygonalen Form, wie einer hexagonalen Form, einer tetragonalen
Form oder einer dreieckigen Form, einer kreisförmigen Form oder einer ungleichmäßig lateralen
polygonalen Form, definiert durch Trennwände, hergestellt aus einem
kontinuierlichen Bestandteil.
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Die Zellengröße und die Porosität des Wabenkörpers stehen
in Zusammenhang mit der Steifigkeit des herzustellenden Wabenkernmaterials,
und sie werden festgelegt durch die JIS-A6931. Die Zellgröße wird
durch (f) in der beigefügten 1 dargestellt, und sie beträgt vorzugsweise
3 bis 100 mm, insbesondere bevorzugt 5 bis 50 mm. Die Porosität wird definiert
durch (Volumen, eingenommen durch den Wabenkörper – Volumen des Trennwandmaterials
des Wabenkörpers)/Volumen,
eingenommen durch den Wabenkörper.
In der vorliegenden Erfindung beträgt es geeigneterweise 92 bis
99,5%, insbesondere 93 bis 98%.
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Wenn die Porosität des Wabenkörpers kleiner
ist als der obige Bereich, ist es wahrscheinlich, dass sich der
Schaum auf den Trennwänden
der Zellen zum Zeitpunkt des Füllens
abscheidet, wodurch das Füllen
schwierig, und gleichzeitig der durch den Wabenkörper eingenommene Anteil groß wird und die
Menge des Wabenkörpers,
die ohne weiteres Wärme überträgt, anwächst, wodurch
die thermische Isolierung des Wabenkernmaterials gestört, und
das Gewicht größer wird,
was unerwünscht
ist. Wenn diese andererseits groß wird, wird der durch den
Wabenkörper
eingenommene Anteil klein, und die Festigkeit des Wabenkernmaterials
nimmt ab, was unerwünscht
ist. Die Dicke der Trennwände
des Wabenkörpers
hat eine invers proportionale Beziehung zu dieser Porosität, aber
sie beträgt
bevorzugt 0,02 bis 3 mm.
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Die Dicke des Wabenkörpers wird
durch (g) in 1 dargestellt
und wird geeigneterweise abhängig
von den erforderlichen mechanischen Eigenschaften, der thermischen
Isolierungseigenschaft, Lärmisolierungseigenschaft,
Feuerschutzeigenschaft etc. ausgewählt. Beispielsweise zum Abtrennen
eines Büros
ist eine dünne
Dicke von nicht mehr als 50 mm bevorzugt, und in einem Fall, wo
vorbeugender Brandschutz oder Flammbeständigkeit erforderlich ist,
beträgt
sie bevorzugt mindestens 40 mm. Bei einer Kühlschrankfrierplatte, die eine
thermische Isolierungseigenschaft erfordert, beträgt sie ferner bevorzugt
200 bis 400 mm.
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Das Material des Wabenkörpers kann
beispielsweise ein Metall, ein Papier, ein Flammverzögererpapier,
ein Kompositmaterial einer Faser und eines Harzes, ein Kunststoff,
ein Keramikmaterial oder ein Keramikpapier sein. Das obige Metall
kann beispielsweise Aluminium, rostfreier Stahl oder Stahl sein.
Das obige Papier kann beispielsweise ein Kraftpaekpapier, ein Papier,
hergestellt aus einer Pflanzenfaser, wie Pulpe, oder hergestellt
aus einer synthetischen Faser, wie Polyester, Polyamid, Rayon oder
Polyvinylalkohol sein, ein Papier, hergestellt aus einer organischen
oder anorganischen Faser, wie Aramidpapier, Graphitpapier oder Glaspapier,
oder ein Flammverzögererpapier,
erhalten durch Zugabe und Mischen von Magnesiumsilikat, Aluminiumhydroxid,
Antimonoxid, einer Phosphorverbindung, einer halogenierten Verbindung,
einer Borverbindung etc. mit einem Fasermaterial, das während der
Herstel lung des Papiers eingesetzt wird, oder durch die Nachimprägnierung
nach Herstellung des Papiers oder nach Herstellung einer Wabe.
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Ferner kann das Kompositmaterial
aus der obigen Faser und einem Harz, beispielsweise eine harzimprägnierte
Wabe, hergestellt aus einer Faser und einem Harz, sein, erhalten
durch Imprägnieren eines
duroplastischen Harzes, wie Phenol, Polyimid, Polyester oder Epoxy
oder ein thermoplastisches Harz, wie Nylon oder Polyamid, zu den
oben erwähnten
verschiedenen Papieren und anorganische oder organische gewobene
oder nicht gewobene Gewebe von z. B. Glas, Graphit, Aramid, einem
thermoplastischen Polyester, Rayon, Polyamid, Polyvinylalkohol oder
Pulpe. Weiterhin kann die obige Kunststoffwabe beispielsweise eine
Wabe, hergestellt aus z. B. Vinylchlorid, Polypropylen, Polyethylen,
Polyurethan, Polyimid, Polyetherimid oder Polycarbonat, sein. Ferner kann
die obige Keramikwabe beispielsweise eine Wabe, hergestellt aus
z. B. Cordielit oder Mullit, sein. Die obige Keramikpapierwabe kann
beispielsweise eine Wabe, hergestellt aus z. B. Aluminiumoxid oder Aluminiumoxidsiliziumoxidfaser,
sein.
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Von diesen ist eine Metallwabe, hergestellt aus
Aluminium, rostfreiem Stahl oder Stahl, eine harzimprägnierte
Wabe, hergestellt aus einer phenolharzimprägnierten Wabe oder eine polyimidharzimprägnierte
Wabe oder eine Flammverzögererwabe, von
der der Einäscherungsrest
in dem in der JIS-P8128 festgelegten Test mindestens 40 Gew.-% beträgt, aus
derartigen Gründen,
wie den mechanischen Eigenschaften, Wärmebeständigkeit, Flammverzögerung,
leichtem Einheitsgewicht und Preis, bevorzugt. Es ist insbesondere
bevorzugt, eine Flammverzögererpapierwabe
mit mindestens 40 Gew.-% darin einverleibtem Magnesiumsilikat oder
Aluminiumhydroxid vom Gesichtspunkt der ausgezeichneten mechanischen
Festigkeit und thermischen Isolierungseigenschaften und einem niedrigen
Preis einzusetzen.
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Die obige Aluminiumwabe ist in der
Regel eine, die eine Folie einer Aluminiumlegierung, wie 5052, 5056,
2024, 3003 oder 3004, wie in der JIS-H4000 festgelegt, verwendet.
Die obige Stahlwabe ist bevorzugt eine, erhalten durch Binden von Stahlfolien
mit relativ niedrigem Kohlenstoffgehalt mit einem Kleber, gefolgt
von Expandieren. Ferner kann die Metallwabe eine sogenannte gewellte
Wabe sein, erhalten durch Bilden einer Metallfolie in einer gewellten
Form, gefolgt vom Binden, und mit einer derartigen Metallwabe kann,
wie es der Einzelfall erfordert, eine Korrosionsbeständigkeitsbeschichtungsbehandlung
durchgeführt
werden.
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Wenn hiermit eine Metallwabe verwendet wird,
ist die Adhäsion
zur Urethankomponente oder dem phosphorhaltigen sauren Material
im Schaum gut, wodurch kein Herausrutschen des Schaums auftritt,
selbst mit einer Metallwabe mit einer relativ großen Zellgröße, und
die Handhabungseffizienz ist ebenfalls gut.
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Ferner ist als die phenolharzimprägnierte Wabe
und die polyimidharzimprägnierte
Wabe eine mit einem Phenolharz oder einem Polyimidharz, imprägniert auf
ein Papier, hergestellt aus einer Pflanzenfaser, wie textile Pflanzenfaser
oder Pulpe, einem Aramidpapier, einem Glaspapier, einem glasfaserverwobenen
Gewebe, einem graphitfaserverwobenen Gewebe oder einem aramidfaserverwobenen Gewebe,
bevorzugt.
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Es wurde festgestellt, dass, wenn
eine die obige Pflanzenfaser oder eine organische Substanz, wie
ein Harz, enthaltende Wabe eingesetzt wird, die mit dem Schaum gefüllte Wabe
in der vorliegenden Erfindung bessere Flammschutzeigenschaften aufweist,
als ein Wabenkernmaterial, in dem die Wabe keinen gefüllten Schaum
aufweist (d. h. die Wabe an sich).
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Als Flammschutzpapierwabe, enthaltend Aluminiumhydroxid
oder Magnesiumsilikat, ist ferner eine, erhalten durch Schichten
von Aluminiumhydroxid oder Magnesiumsilikat zusammen mit einer organischen
Faser, wie Pulpe oder einer anorganischen Faser, wie einer Glasfaser
in einer Papierform, und Binden dieser Schichten durch einen Kleber,
gefolgt von Expandieren, bevorzugt.
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Durch Verwenden der Wabe mit darin
einbezogenem Magnesiumsilikat oder Aluminiumhydroxid kann die mechanische
Festigkeit gegenüber
der mechanischen Festigkeit des Kernmaterials, die von einer Kombination
einer üblichen
Wabe und einem Schaum erwartet wird, beträchtlich verbessert werden.
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In der vorliegenden Erfindung wird
der in den Wabenkörper
zu füllende
Füllstoff
hergestellt aus einem zusammengesetzten Schaum, umfassend einen
anorganischen Schaum, erhalten aus einem phosphorhaltigen sauren
Material (a), einem Härtungsmittel
(b) und, wenn notwendig, einem Treibmittel (c), sowie einen organischen
Schaum, erhalten aus einem Urethanpräpolymer mit NCO-Gruppen (d), und
Wasser (e). Das Härtungsmittel
(b) und das Treibmittel (c), um den anorganischen Schaum zu bilden,
kann eine Einzelsubstanz mit beiden Funktionen oder können jeweils
getrennte Substanzen sein. Ein derartiger anorganischer Schaum ist
ausgezeichnet hinsichtlich Flammschutz und Starrheit, aber hat seinen
schwachen Punkt hinsichtlich Sprödigkeit.
Jedoch kann mit dem Schaum der vorliegenden Erfindung die Sprödigkeit
im Wesentlichen durch Kombination mit dem organischen Schaum, erhalten
aus dem Urethanpräpolymer
und Wasser, überwunden werden.
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Das Verhältnis des anorganischen Schaums zum
organischen Schaum im zusammengesetzten Schaum bezieht sich auf
die physikalischen Eigenschaften des Füllstoffs in der vorliegenden
Erfindung, und bezieht sich demgemäß auf die Charakteristika des
Wabenkernmaterials. Das Verhältnis
(Gewicht) des anorganischen Schaums/des organischen Schaums beträgt bevorzugt
3/1 bis 50/1. Wenn das Verhältnis
des anorganischen Schaums zum organischen Schaum höchstens
das 50-Fache ist, sind die Adhäsivität und die
Flexibilität
ohne Sprödigkeit
gut. Wenn es andererseits mindestens das 3-Fache beträgt, sind
die Flammverzögerung
oder die Brandschutzeigenschaften gut. Ferner beträgt dieses
Verhältnis
bevorzugt 5/1 bis 30/1.
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Der zusammengesetzte Schaum der vorliegenden
Erfindung kann erhalten werden durch: Füllen einer Mischung, umfassend
ein phosphorhaltiges saures Material (a), ein Härtungsmittel (b), ein Urethanpräpolymer
mit NCO-Gruppen (d), Wasser (e) und, wenn notwendig, ein Treibmittel
(c) in Zellen des Wabenkörpers,
gefolgt von Schäumen
und Härten beispielsweise
durch Herstellen einer wässrigen
Mischung, umfassend ein phosphorhaltiges saures Material (a), ein
Härtungsmittel
(b), ein Treibmittel (c) und ein Urethanpräpolymer (d), Füllen dieser
Mischung in Zellen des Wabenkörpers
und im Wesentlichen gleichzeitiges Schäumen und Härten des anorganischen Schaums
und des organischen Schaums. Es ist wichtig, dass der anorganische Schaum,
hergestellt aus (a) und (b) und, wenn notwendig, (c), und der organische
Schaum, hergestellt aus (d) und (e) im Wesentlichen gleichzeitig
geschäumt
und gehärtet
werden, und man in die Zellen der Wabe schäumen lässt, wodurch ein zusammengesetzter
Schaum mit den oben erwähnten
exzellenten Charakteristika erhalten werden kann.
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Der zusammengesetzte Schaum in der
vorliegenden Erfindung kann als das phosphorhaltige saure Material
(a) beispielsweise Phosphorsäure, phosphorige
Säure,
Phosphorsäureanhydrid,
kondensierte Phosphorsäuren,
mehrwertige Metallsalze von diesen, Salze eines wasserlöslichen
Amins mit derartigen mehrwertigen Metallsalzen oder eine Mischung
von zwei oder mehreren dieser eingesetzt werden. Von diesen ist
es bevorzugt, ein saures mehrwertiges Metallphosphat, wie ein mehrwertiges primäres Metallphosphat
oder ein mehrwertiges sekundäres
Metallphosphat oder ein Salz eines derartigen Phosphats mit einem
wasserlöslichen
Amin hinsichtlich der Wasserbeständigkeit,
Feuchtigkeitsbeständigkeit
oder hohen Zellfestigkeit des Schaums einzusetzen. Als das obige
mehrwertige (zweiwertige, drei- oder höher wertige) Metall können beispielsweise
Magnesium, Calcium, Aluminium, Zink, Barium oder Eisen erwähnt werden.
Von diesen sind Magnesium, Calcium oder Aluminium bevorzugt. An
Stelle eines Verfahrens, wo ein derartiges mehrwertiges Metallphosphat
oder ein mehrwertiges Metallphosphit zugegeben wird, ist es möglich, ein
Verfahren einzusetzen, worin eine mit Phosphorsäure oder phosphoriger Säure chemisch
aktive Metallverbindung, beispielsweise ein mehrwertiges Metalloxid, wie
Magnesiumoxid oder Calciumoxid, oder ein mehrwertiges Metallhydroxid,
wie Aluminiumhydroxid, Magnesiumhydroxid oder Calciumhydroxid, in das
System getrennt vom phosphorhaltigen sauren Material, wie Phosphorsäure oder
phosphorige Säure,
zugegeben wird, und diese im System umgesetzt werden. Von diesen
wird als das phosphorhaltige saure Material (a) besonders bevorzugt
Phosphorsäure,
primäres
Magnesiumphosphat, primäres
Aluminiumphosphat, primäres
Zinkphosphat oder eine Mischung von zwei oder mehreren dieser aus
dem Grund, dass die Wasserbeständigkeit,
Feuchtigkeitsbeständigkeit
oder Zellenfestigkeit des Schaums hoch ist, eingesetzt.
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Ferner ist es ganz besonders bevorzugt
als phosphorhaltiges saures Material (a), ein Salz eines sauren
mehrwertigen Metallphosphats mit einem wasserlöslichen Amin einzusetzen. Hier
bedeutet das wasserlösliche
Amin eines, das sich in Wasser in einer Menge von mindestens 1 Gew.-%
bei 20°C
löst. Es
ist daher möglich,
das abrupte Schäumen
und Härten
der wässrigen
Mischung zu steuern, wodurch die Zeit im nicht geschäumten Zustand
verlängert wird,
d. h. die Zeit unter Fluidität,
wodurch die Dicke beispielsweise durch ein Streichmesser einheitlich gemacht
werden kann und folglich die jeweiligen Zellen des Wabenkörpers einheitlich
gefüllt
werden können.
Es ist weiterhin möglich,
die wässrige
Mischung in die Zellen des Wabenkörpers zu füllen, bevor sie geschäumt wird,
wodurch die Blasen des Schaums durch den Wabenkörper nicht zerstört werden
und folglich ein konstant einheitliches Schäumen durchgeführt werden
kann, und es wird möglich,
die thermischen Isolierungseigenschaften zu verbessern und das Gewicht
zu reduzieren, was das Wabenkernmaterial betrifft.
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Das obige wasserlösliche Amin kann beispielsweise
ein sekundäres
oder tertiäres
Alkylamin sein (Kohlenstoffzahl: 2 bis 18), wie Diethylamin, Diisopropylamin,
Diallylamin, Triethylamin oder Triallylamin; ein heterocyclisches
Amin (Kohlenstoffzahl: 3 bis 20), wie Pyridin, Piperidin, N-Methylpiperidin, Morpholin,
N-Methylmorpholin, N-Ethylmorpholin oder Lutidin; ein Aminoalkohol
(Kohlenstoffzahl: 2 bis 18), wie Monoethanolamin, N,N-Dimethylethanolamin
oder N,N-Diethylethanolamin; oder ein wasserlösliches Amin mit einem Siedepunkt
in einem Bereich von Raumtemperatur bis etwa 200°C, wie Harnstoff. Als das wasserlösliche Amin
ist Trimethylamin, N-Ethylmorpholin, Monoethanolamin oder Harnstoff bevorzugt.
Die Menge des zuzugebenden wasserlöslichen Amins pro Äquivalent
des sauren mehrwertigen Metallphosphats beträgt in der Regel 0,01 bis 1 Äquivalent,
bevorzugt 0,05 bis 0,5 Äquivalente.
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Der Gehalt des phosphorhaltigen sauren Materials
(a) im Schaum der vorliegenden Erfindung beträgt 3 bis 20 Gew.-%, insbesondere
4 bis 18 Gew.-%; als ein bevorzugter Rahmen, wenn umgewandelt auf
die Atommenge des Phosphors im Schaum der vorliegenden Erfindung.
Wenn der Gehalt der Phosphoratome weniger als 3 Gew.-% beträgt, neigt
das Flammschutzverhalten des erhältlichen
Schaums dazu, niedrig zu sein. Wenn der Gehalt der Phosphoratome
20 Gew.-% übersteigt,
neigt die Dispergierbarkeit des Präpolymers (d) dazu, niedrig
zu sein, wobei es schwierig wird, eine einheitlich geschäumte Struktur
zu erhalten.
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Als das obige Härtungsmittel (b) im Schaum der
Erfindung können
ein Carbonat (b 1), ein Metalloxid und/oder ein Metallhydroxid (b2)
oder ein Leichtmetall (b3), das ein Gas erzeugt, wenn es mit einer Säure oder
einem Alkali reagiert, eingesetzt werden, und zwei oder mehrere
dieser können
in Kombination verwendet werden.
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Als ein bevorzugtes Beispiel des
Carbonats (b1) können
Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, Kaliumcarbonat, Ammoniumcarbonat,
Calciumcarbonat, Bariumcarbonat, Basischem Magnesiumcarbonat oder
Basischem Zinkcarbonat erwähnt werden.
Von diesen ist ein mehrwertiges Metallcarbonat bevorzugt und insbesondere
bevorzugt ist ein basisches Salz, wie basisches Magnesiumcarbonat oder
basisches Zinkcarbonat.
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Als ein bevorzugtes Beispiel des
Metalloxids (b2) können
Natriumoxid, Kaliumoxid, Calciumoxid, Bariumoxid, Magnesiumoxid
oder Zinkoxid erwähnt werden.
Das Metallhydroxid (b2) kann beispielsweise Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid,
Calciumhydroxid, Bariumhydroxid, Magnesiumhydroxid oder Zinkhydroxid
sein. Von diesen ist ein mehrwertiges Metalloxid oder ein mehrwertiges
Metallhydroxid besonders bevorzugt. Als das Metalloxid und/oder
das Metallhydroxid (b2) kann eine nicht umgesetzte Metallverbindung,
die zum Zeitpunkt der Herstellung von (a), im Falle, wo als das
phosphorhaltige Säurematerial
(a) ein Reaktionsprodukt eines phosphorhaltigen Säurematerials
mit einem mehrwertigen Metalloxid oder einem mehrwertigen Metallhydroxid
eingesetzt wird, im Überschuss
verwendet werden.
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Als ein bevorzugtes Beispiel des
obigen Leichtmetalls (b3) können
Magnesium, Aluminium oder Zink erwähnt werden. Von (b) ist (bi)
oder (b2) bevorzugt, und insbesondere ist (b1) bevorzugt.
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Die Menge des obigen Härtungsmittels
beträgt
bevorzugt 0,1 bis 200 Gewichtsteile auf 100 Gewichtsteile des phosphorhaltigen
sauren Materials (a). Im Falle des Härtungsmittels (b 1) hat dieses ebenfalls
eine Funktion als Treibmittel, und es beträgt besonders bevorzugt 1 bis
150 Gewichtsteile, wenn der Grad des Härtens und Schäumens berücksichtigt wird.
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Hinsichtlich des Treibmittels (c)
im Schaum der vorliegenden Erfindung, ist es in Abhängigkeit vom
Typ des obigen Härtungsmittels
(b) nicht erforderlich, ein getrenntes Treibmittel einzusetzen.
Das heißt
im Falle von (b1) und (b3) haben (b1) und (b3) auch eine Funktion
als Treibmittel (c). Demgegenüber
hat (b2) nur eine Funktion als Härtungsmittel, und
es ist ein Treibmittel (c) erforderlich. Als ein solches Treibmittel
(c) kann ein niedrig siedendes organisches Lösungsmittel oder eine organische
Verbindung, die bei Wärmezersetzung
ein Gas erzeugt, erwähnt
werden.
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Das obige flüchtige, niedrig siedende, organische
Lösungsmittel
(der Siedepunkt liegt bevorzugt bei höchstens 120°C) kann beispielsweise ein Ether, ein
Keton, ein Kohlenwasserstoff oder ein halogenierter Kohlenwasserstoff
sein. Diese Treibmittel können
allein oder in Kombination als eine Mischung von zwei oder mehreren
dieser eingesetzt werden.
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Ein bevorzugtes Beispiel des obigen
Ethers ist Diethylether oder Dipropylether und ein bevorzugtes Beispiel
des Ketons ist Aceton oder Methylethylketon. Ein bevorzugtes Beispiel
des obigen Kohlenwasserstoffs ist Pentan, Hexan, Heptan, Cyclopentan oder
Cyclohexan. Ein bevorzugtes Beispiel des obigen halogenierten Kohlenwasserstoffs
ist einer mit einem Siedepunkt von 0 bis 100°C, einschließlich eines chlorierten Kohlenwasserstoffs,
wie Methylenchlorid oder Trichlorethylen, ein chlorierter Fluorkohlenwasserstoff
wie 2,2-Dichlor-1,1,1-trifluorethan (HCFC123) oder 1,1-Dichlor-1-fluorethan (HCFC141b)
oder ein fluorierter Kohlenwasserstoff, wie 1,1,1,2,3,3,-Hexafluorpropan
(HFC236ea) oder 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan (HFC245fa).
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Ein bevorzugtes Beispiel der oben
erwähnten
organischen Verbindung, die bei thermischer Zersetzung ein Gas erzeugt,
ist eine Verbindung vom Azotyp, wie Azobisisobutyronitril, Azodicarbonamid oder
Azobisformaldehyd; eine Nitrosoverbindung, wie Dinitrosopentamethylentetramin
oder Dinitrosoterephthalamid; eine Sulfonylhydrazidverbindung, wie
p-Toluolsulfonylhydrazid oder P,P'-Oxy-bis-(benzolsulfonylhydrazid);
ein organisches Peroxid, wie Methylethylketonperoxid, Benzoylperoxid
oder Cumolperoxid; oder eine Verbindung vom Hydrazotyp, wie Hydrazodicarbonamid,
Isopropylhydrazodicarboxylat, Tolylhydrazinotriamin oder p-Toluolsulfonylsemicarbazid.
Weiterhin können
5-Phenyltetrazol, Ammoniumcarbonat, Ammoniumhydrogencarbonat oder
eine Verbindung, wie Harnstoff, eingesetzt werden. Als das Treibmittel
(c) kann bevorzugt ein halogenierter Kohlenwasserstoff mit einem
Siedepunkt von 0 bis 100°C
oder Aceton erwähnt
werden.
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In der vorliegenden Erfindung beträgt die Menge
des Treibmittels (c) in der Regel höchstens 55 Gewichtsteile, bevorzugt
0,5 bis 50 Gewichtsteile, besonders bevorzugt 5 bis 45 Gewichtsteile
auf 100 Gewichtsteile des phosphorhaltigen sauren Materials (a).
Wenn (b2) als Härtungsmittel
eingesetzt wird, wird separat ein Treibmittel verwendet. Demgemäß kann durch
geeignetes Auswählen
des Treibmittels zum Härtungsmittel
die Schäumungszeit
für die
Härtungsreaktion
in geeigneter Weise eingestellt werden, und das Füllen des
Schaums in den Wabenkörper
ist zufriedenstellend. Ferner können
die Mengen des Härtungsmittels
und des Treibmittels jeweils eingestellt werden, wobei es einfach
ist, die gewünschte Härte in einem
weiten Bereich von weich nach hart, abhängig vom Schäumungsverhältnis, einzustellen.
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In der vorliegenden Erfindung kann
das Urethanpräpolymer
mit NCO-Gruppen (d) eines sein, dass von einer organischen Polyisocyanatverbindung
(n) und einer aktiven Wasserstoff enthaltenden Verbindung (h) abgeleitet
ist und die NCO-Gruppen in ihrem Molekül aufweist. Als solch eine
organische Polyisocyanatverbindung (n) können die nachfolgenden (n1)
bis (n5) beispielsweise erwähnt
werden. Hierbei ist die Kohlenstoffanzahl (n1) bis (n5) ein Wert,
der die Kohlenstoffzahl in den NCO-Gruppen ausnimmt.
- (n1) ein C2-12 aliphatisches Polyisocyanat,
- (n2) ein C4-15 alicyclisches Polyisocyanat,
- (n3) ein C8-12 araliphatisches Polyisocyanat,
- (n4) ein C6-20 aromatisches Polyisocyanat,
- (n5) ein modifiziertes Produkt eines Polyisocyanats (n1) bis
(n4).
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Spezifische Beispiele des aliphatischen
Polyisocyanats (n1) umfassen:
Ethylendiisocyanat,
Tetramethylendiisocyanat,
Hexamethylendiisocyanat
(HDI),
Dodecamethylendiisocyanat,
2,2,4-Trimethylhexamethylendiisocyanat,
Lysindiisocyanat,
und
1,3, 6-Hexamethylentriisocyanat.
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Spezifische Beispiele des alicyclischen
Polyisocyanats (n2) umfassen:
Isophorondiisocyanat (IPDI),
Dicyclohexylmethan-4-4'-diisocyanat (hydriertes MDI),
1,4-Cyclohexandiisocyanat,
Methylcyclohexan-2,4-diisocyanat
(hydriertes TDI), und
1,4-Bis(2-isocyanatethyl)-cyclohexan
und dergleichen.
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Spezifische Beispiele des araliphatischen Polyisocyanats
(n3) umfassen:
p-Xyloldiisocyanat, und
Tetramethylxyloldiisocyanat
und dergleichen.
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Spezifische Beispiele des aromatischen
Polyisocyanats (n4) umfassen:
1,4-Phenylendiisocyanat
2,4-
oder 2,6-Toluoldiisocyanat (TDI),
Diphenylmethan-2,4'- oder 4,4'-Diisocyanat (MDI),
Naphthalin-1,5-diisocyanat,
3,3'-Dimethyldiphenylmethan-4,4'-diisocyanat, rohes
TDI, und
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Polyphenylmethanpolyisocyanat [herkömmlicher
Name ist rohes MDI: ein phosgeniertes Produkt eines Kondensat eines
aromatischen Amins, wie Anilin oder dessen Mischung mit Formaldehyd
(eine Mischung, umfassend Diaminodiphenylmethan und eine kleine
Menge, wie 1 bis 20 Gew.-%, eines Polyamins mit mindestens drei
Aminogruppen)].
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Spezifische Beispiele des modifizierten
Produkts (n5) eines Polyisocyanats (n1) bis (n4) umfassen modifizierte
Produkte mit Kohlenstoffamidgruppen, Uretidiongruppen, Uretoimingruppen,
Harnstoffgruppen, Beauletgruppen, Isocyanuratgruppen, Urethangruppen
etc., eingeführt
an Stelle der Isocyanatgruppen des Polyisocyanats, oben bezeichnet
als (n1) bis (n4).
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Die Auswahl derartiger organischer
Polyisocyanatverbindungen (n) ist nicht besonders beschränkt, und
sie können
alleine oder in einer optionalen Kombination als eine Komponente
verwendet werden, um ein Polyurethanpolymer abhängig von den physikalischen
Eigenschaften des Schaums und den Kosten zu erzeugen. Von diesen
sind HDI, IPDI, hydriertes MDI, hydriertes TDI, TDI oder MDI bevorzugt,
und besonders bevorzugt ist IPDI, TDI oder MDI.
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Die obige aktiven Wasserstoff enthaltende Verbindung
(h) kann beispielsweise ein Polyol mit niedrigem Molekulargewicht
(h1) und ein Polyol mit hohem Molekulargewicht (h2) sein. Wenn hierbei
der Bereich des Molekulargewichts von jeweils (h1) und (h2) durch
die Hydroxylgruppenzahl dargestellt wird, beträgt die Hydroxylgruppenzahl
von (h1) in der Regel 300 bis 1000 oder höher, bevorzugt 350 bis 800. Weiterhin
beträgt
die Hydroxylgruppenzahl von (h2) in der Regel weniger als 300, bevorzugt
20 bis 250, insbesondere bevorzugt 40 bis 200. Weiterhin beträgt die Anzahl
an funktionellen Gruppen der aktiven Wasserstoff enthaltenden Verbindung
(h) im Falle entweder von (h1) oder (h2) in der Regel 2 bis 8 oder höher.
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Als das Polyol mit niedrigem Molekulargewicht
(h1) können
die nachfolgenden (h1-1) bis (h1-6) erwähnt werden.
- (h1-1)
ein aliphatischer zweiwertiger Alkohol,
- (h1-2) ein Diol mit einer cyclischen Gruppe und niedrigem Molekulargewicht,
- (h1-3) ein dreiwertiger Alkohol,
- (h1-4) ein vierwertiger bis achtwertiger oder höherer mehrwertiger
Alkohol,
- (h1-5) ein Alkanolamin,
- (h1-6) ein niedrigmolares Ethylenoxid und/oder Proplyenoxidaddukt
einer Verbindung von (h1-1) bis (h1-5).
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Andererseits können das das Polyol mit hohem
Molekulargewicht (h2) die nachfolgenden (h2-1) bis (h2-6) erwähnt werden.
- (h2-1) ein Polyoxyalkylenpolyol,
- (h2-2) ein Polyesterpolyol,
- (h2-3) ein Polyolefinpolyol,
- (h2-4) ein Acrylpolyol,
- (h2-5) ein Castorölpolyol,
- (h2-6) ein Polymerpolyol.
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Von den Polyolen (h1) mit niedrigem
Molekulargewicht umfassen spezifische Beispiele des aliphatischen
zweiwertigen Alkohols (h1-1) Ethylenglycol, Diethylenglycol, Propylenglycol,
Dipropylenglycol, 1,4-Butandiol, Neopentylglycol, 1,6-Hexandiol oder
1,8-Octamethylendiol und dergleichen. Spezifische Beispiele des
Diols mit niedrigem Molekulargewicht (h1-2) mit einer cyclischen
Gruppe umfassen 1,4-Bis(2-hydroxyethoxyphenyl)-propan. Spezifische
Beispiele des dreiwertigen Alkohols (h1-3) umfassen Glycerol, Trimethylolpropan
und Hexantriol. Spezifische Beispiele des vierwertigen oder höheren mehrwertigen
Alkohols (h1-4) umfassen Sorbitol und Saccharose. Spezifische Beispiele
des Alkanolamins (h1-5) umfassen Triethanolamin und Methyldiethanolamin.
Spezifische Beispiele des obigen niedrigmolaren Addukts (h1-6) umfassen
jene mit Ethylenoxid und/oder Propylenoxid, zugegeben in niedrigmolarer Menge
in einem derartigen Bereich, dass der Hydroxylwert mindestens 300
beträgt,
zu jenen, die als spezifische Beispiele für (h1-1) bis (h1-5) erwähnt sind.
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Andererseits kann von den Polyolen
mit hohem Molekulargewicht (h2) das Polyoxyalkylenpolyol (h2-1)
beispielsweise eines mit einem Alkylenoxid sein, zugegeben zu einer
Verbindung (h1-1) bis (h1-5), beschrieben in dem Paragraph über das
Polyol mit niedrigem Molekulargewicht (h1), zu einem niedermolekularen
Amin oder einem mehrwertigen Phenol. Das niedermolekulare Amin kann
beispielsweise ein niedermolekulares Polyamin, wie Ethylendiamin,
Tetramethylendiamin oder Hexamethylendiamin, oder ein niedermolekulares
Monoamin, wie n-Butylamin oder Stearylamin sein. Das mehrwertige Phenol
kann beispielsweise ein Hydrochinon, Bisphenol A, Bisphenol F oder
Bisphenol S sein. Als das zuzugebende Alkylenoxid können C2-4-Alkylenoxid, wie Ethylenoxid, Propylenoxid
oder Butylenoxid oder eine Kombination hiervon (im Falle der Kombination kann
es ein Block- oder statistisches Addukt sein) beispielsweise genannt
werden. Spezifische Beispiele des Polyoxyalkylenpolyols (h2-1) umfassen
Polyoxypropylenglycol, Polyoxypropylentriol, Polyoxyethylenpolyoxypropylenglycol,
Polyoxyethylenpolyoxypropylentriol, Polyoxypropylentetraol und Polyoxytetramethylenglycol.
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Das Polyesterpolyol (h2-2) kann beispielsweise
das nachfolgende (h2-21) bis (h-23) sein:
- (h2-21)
ein kondensiertes Polyesterpolyol, erhalten durch Umsetzen eines
zwei- oder höherfunktionalen
mehrwertigen Alkohols mit einer Dicarbonsäure;
- (h2-22) ein Polylactonpolyol, erhalten durch Ringöffnungspolymerisation
eines Lactons;
- (h2-23) ein Polycarbonatpolyol, erhalten durch Umsetzung von
Ethylencarbonat mit 1,6-Hexandiol.
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Die Dicarbonsäure, die das kondensierte Polyesterpolyol
(h2-21) aufbaut, kann beispielsweise eine C2-20 aliphatische
Dicarbonsäure
sein (wie Succinsäure,
Adipinsäure,
Sebacinsäure,
Glutarsäure, Azelainsäure, Maleinsäure oder
Fumarsäure),
eine C8-24 aromatische Dicarbonsäure (wie
Terephthalsäure
oder Isophthalsäure)
und ein Anhydrid, ein Niederalkylester (Kohlenstoffanzahl 1 bis
4) oder ein Säurehalogenid
(wie ein Säurechlorid)
einer derartigen Dicarbonsäure
oder eine Mischung von zwei oder mehreren dieser. Das für das Polylactonpolyol (h2-22)
einzusetzende Lacton kann beispielsweise ε-Caprolacton sein.
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Spezifische Beispiele eines derartigen
Polyesterpolyols (h2-2) umfassen Polyethylenadipat, Polybutylenadipat,
Polyhexamethylenadipat, Polyneopentyladipat, Polyethylenpolypropylenadipat,
Polyethylenbutylenadipat, Polybutylenhexanmethylenadipat, Polydiethylenadipat,
Poly-(polytetramethylenether)-adipat, Polyethylenazelat, Polyethylensebacat, Polybutylenazelat,
Polybutylensebacat, Polyethylenterephthalat, Polycaprolactondiol
und Polycarbonatdiol.
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Spezifische Beispiele des Polyolefinpolyols (h2-3)
umfassen Polybutadienpolyol, hydriertes Polybutadienpolyol und Polyisoprenpolyol.
Spezifische Beispiele des Acrylpolyols (h2-4) umfassen ein Copolymer
von Hydroxyethylacrylat mit Ethylacrylat und ein Copolymer von Hydroxyethylacrylat,
Ethylacrylat und Styrol. Das Polyol vom Castoröltyp (h2-5) kann beispielsweise
sein (h2-51) Castoröl;
(h2-52) ein Polyesterpolyol einer Castorölfettsäure mit einem mehrwertigen
Alkohol oder ein Polyoxyalkylenpolyol oder eine Mischung von zwei
oder mehreren dieser. Spezifische Beispiele von (h2-52) umfassen
einen Mono-, Di- oder Triester einer Castorölfettsäure mit Trimethylolpropan und
einen Mono- oder
Diester einer Castorölfettsäure mit
Polyoxypropylenglycol.
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Das Polymerpolyol (h2-6) kann beispielsweise
eines sein, erhältlich
durch Polymerisation eines ethylenisch ungesättigten Monomers, offenbart
in der U.S. 3,383,351, wie Acrylonitril oder Styrol von den in (h2-1)
bis (h2-5) beschriebenen hochmolekularen Polyolen. Der Gehalt der
das Polymerpolyol (h2-6) aufbauenden ethylenisch ungesättigten
Monomereinheit beträgt
in der Regel 0,1 bis 70 Gew.-%, bevorzugt 5,0 bis 60 Gew.-%. Als
ein Verfahren zur Herstellung des Polymerpolyols (h2-6) kann ein Verfahren
zur Polymerisation des ethylenisch ungesättigten Monomers zu einem Polyol
in Gegenwart eines Polymerisationsinitiators (wie einem radikalbildenden
Mittel) (wie das in der U.S. 3,383,351 offenbarte Verfahren) beispielhaft
genannt werden.
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Von denen im Vorangehenden als die
aktiven Wasserstoff enthaltende Verbindung (h) genannten ist besonders
ein Ethylenoxidaddukt von dem Polyoxyalkylenpolyolen (h2-1) bevorzugt,
und es ist bevorzugt, das Ethylenoxidaddukt allein oder als Teil
der aktiven Wasserstoff enthaltenden Verbindung (h) einzusetzen.
In einem derartigen Fall beträgt
der Gehalt der Oxyethyleneinheiten in der aktiven Wasserstoff enthaltenden
Verbindung (h) vorzugsweise 10 bis 95 Gew.-%, besonders bevorzugt
50 bis 90 Gew.-%. Durch Verwendung eines derartigen Ethylenoxidaddukts,
wird die Dispergierbarkeit des Präpolymers (d) zum Zeitpunkt
der Herstellung der wässrigen
Mischung verbessert.
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Das Polyol mit niederem Molekulargewicht (h1)
und das Polyol mit hohem Molekulargewicht (h2) können jeweils allein verwendet
werden oder können in
Kombination eingesetzt werden, und das Verhältnis des Polyols mit niederem
Molekulargewicht (h1) zum Polyol mit hohem Molekulargewicht (h2)
ist nicht besonders beschränkt.
Um beispielsweise den Effekt zum Überwinden der Sprödigkeit
des Schaums zu verbessern oder um den Effekt zum Verleihen der Flexibilität zu erhöhen, wird
das Verhältnis
von (h2) vorzugsweise erhöht,
so dass das Gewichtsverhältnis
von (h1) : (h2) = (0 bis 50) : (50 bis 100) beträgt. Andererseits, um die Starrheit
des Schaums zu erhöhen,
wird das Verhältnis
von (h1) vorzugsweise erhöht,
so dass das Gewichtsverhältnis
von (h1) : (h2) = (50 bis 100) : (0 bis 50) beträgt.
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Um ferner das Molekulargewicht oder
die Viskosität
des Präpolymers
(d) einzustellen, kann ein Monool (h3) als Komponente (h), wie es
der Fall erfordert, einbezogen werden. Das Monool (h3) kann beispielsweise
ein aliphatischer einwertiger Alkohol sein, wie Methanol, Ethanol,
Isopropanol, Butanol, Pentanol, 2-Ethylhexanol oder Dodecanol oder
ein Alkylenoxid-(wie Ethylenoxid oder Propylenoxid)-Addukt eines Alkylphenols
(wie Octylphenol, Nonylphenol oder Dodecylphenol). Die Hydroxylzahl
des Monools (h3) liegt in der Regel in demselben Bereich wie für (h1) oder
(h2). Der Anteil des wie es der Fall erfordert einzusetzenden Monools
(h3) in der aktiven Wasserstoffverbindung (h) liegt in der Regel
in einem Bereich, wo die Durchschnittszahl von funktionellen Gruppen
von (h) mindestens 2, bevorzugt mindestens 2,5 beträgt.
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Der NCO-Gehalt in obigem Urethanpräpolymer
(d) beträgt
bevorzugt 0,5 bis 30 Gew.-%. Ferner ist der Zustand des Urethanpräpolymers
(d) bevorzugt bei Raumtemperatur flüssig und weist bevorzugt ein
Molekulargewicht und eine molekulare Zusammensetzung eines bestimmten
Grads auf. Das gewichtsgemittelte Molekulargewicht durch Gelpermeationschromatographie
beträgt
bevorzugt 1.000 bis 50.000.
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Das Urethanpräpolymer (d) kann durch Zugeben
des organischen Polyisocyanats und der aktiven Wasserstoff enthaltenden
Verbindung in einen Reaktor und Umsetzen dieser bei einer Temperatur von
50 bis 120°C
hergestellt werden. Der Gehalt der Urethanpräpolymer-(d)-Einheiten im Schaum
in der vorliegenden Erfindung, d. h. der Gehalt von (d) zum Gesamtfeststoffgehalt
zum Zeitpunkt der Herstellung des Schaums beträgt bevorzugt 3 bis 30 Gew.-%,
besonders bevorzugt 5 bis 25 Gew.-%. Zum Schaum der vorliegenden
Erfindung kann Borsäure
oder ein mehrwertiges Metallborat mit einer Menge von 1 bis 50 Gew.-%
im Schaum einbezogen werden, um die Form nach dem Verbrennen aufrecht
zu erhalten oder eine Wärmeerzeugung
oder Raucherzeugung zu unterdrücken.
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In den Schaum der vorliegenden Erfindung kann
ein anorganischer Füllstoff
wie es der Fall erfordert, einbezogen werden, wenn man die physikalischen
Eigenschaften und die Kosten berücksichtigt. Der
anorganische Füllstoff
kann beispielsweise ein Zement (wie Portland Zement oder Tonerde
Zement) sein, ein Tonmineral (wie Monmorillonit oder Bentonit),
ein anorganisches geringwiegendes Aggregat (wie Perlit oder Silasballon),
eine anorganische Faser (wie Mineralwolle oder Glaswolle), Flugasche, Quarzstaub,
Siliciumdioxidpulver, Keramikpulver, Aluminiumhydroxid, Aluminiumdioxid,
Calciumsulfat oder andere wasserunlösliche anorganische Pulvermaterialien.
Weiterhin kann auch eine organische Faser einbezogen werden, um
die Zugfestigkeit und Biegefestigkeit etc. des Schaums zu verbessern.
Die Menge eines derartigen Materials ist nicht besonders beschränkt, es
beträgt
in der Regel höchstens
1800 Gewichtsteile, bevorzugt 10 bis 500 Gewichtsteile auf 100 Gewichtsteile
des phosphorhaltigen sauren Materials (a).
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Der Schaum der vorliegenden Erfindung kann
unter Zugabe eines Flammschutzmittels geschäumt und gehärtet werden, um noch höhere vorbeugende
Flammschutzeigenschaft zu verleihen. Bevorzugte Beispiele des Flammschutzmittels
umfassen einen nicht-halogenhaltigen Phosphorsäureester, einen halogenhaltigen
Phosphorsäureester, ein
aktiven Wasserstoff enthaltendes Flammschutzmittel, Antimontrioxid,
Antimonpentoxid und Zinkoxid. Diese können in Kombination als eine
Mischung von zwei oder mehreren dieser eingesetzt werden. Die Menge
des Flammschutzmittels liegt bevorzugt bei höchstens 40 Gewichtsteilen,
besonders bevorzugt bei 0,1 bis 30 Gewichtsteile auf 100 Gewichtsteile des
Urethanpräpolymers.
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Erfindungsgemäß wird das phosphorhaltige saure
Material (a), das Härtungsmittel
(b), das Präpolymer
(d), Wasser (e) und, wenn notwendig, das Treibmittel (c) gemischt,
um eine wässrige
Mischung zu erhalten, die in die Zellen einer Wabe gefüllt wird, gefolgt
von Schäumen
und Härten,
um das Wabenkernmaterial der vorliegenden Erfindung zu erhalten. Die
Menge an Wasser in der wässrigen
Mischung kann in einem Bereich sein, wo Aufschlämmen möglich ist, und es ist nicht
notwendig, mehr Wasser als nötig
zuzugeben. Wenn die Wassermenge groß ist, benötigt man Zeit und Arbeit, um
das geschäumte und
gehärtete
Produkt zu trocknen. Die Menge an Wasser ist vorzugsweise derart,
dass die Konzentration des Feststoffgehalts in der Mischung 50 bis
90 Gew.-% beträgt.
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In der vorliegenden Erfindung kann
beispielsweise ein Katalysator eingesetzt werden, um die Härtungsgeschwindigkeit
des Präpolymers
(d) zu steuern, um den organischen Schaum zu bilden. Bevorzugte
Beispiele eines derartigen Katalysators umfassen einen Katalysator
vom Metalltyp, wie Dibutylzinndilaurat, ein Alkyltitanat, ein organisches
Siliciumtitanat, Zinnoctoat, Bleioctylat, Zinkoctylat, Wismuthoctylat,
Dibutylzinndiorthophenylphenoxit, ein Umsetzungsprodukt von Zinnoxid
mit einer Esterverbindung (wie Dioctylphthalat) und ein Katalysator vom
Amintyp, wie Monoamin (wie Triethylamin), ein Diamin (wie N,N,N',N'-Tetramethylethylendiamin), ein
Triamin (wie N,N,N',N'',N''-Pentamethyldiethylentriamin)
oder ein cyclisches Amin (wie Triethylendiamin). Die Menge des Katalysators
beträgt
in der Regel höchstens
7 Gewichtsteile, bevorzugt 0,001 bis 5 Gewichtsteile auf 100 Gewichtsteile
des Präpolymers (d).
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Weiterhin kann in der vorliegenden
Erfindung ein Schaumstabilisator eingesetzt werden, um die Zellstruktur
des zu bildenden Schaums zu steuern. Als ein bevorzugtes Beispiel
eines derartigen Schaum stabilisators kann ein oberflächenaktives Mittel
vom Siliciumtyp erwähnt
werden. Beispielsweise können "SH-192", "SH-193" oder "SH-194", hergestellt von
Dow Corning Toray Silicon Co., Ltd., "TFA-4200", hergestellt von Toshiba Silicons, "L-5320", "L-5340" oder "L-5350", hergestellt von Nippon
Unicar Company Limited, und "F-121" oder "F-122", hergestellt von
Shin-Etsu Chemical Co., Ltd., erwähnt werden. Die Menge des Schaumstabilisators
beträgt
in der Regel höchstens
2 Gewichtsteile, bevorzugt 0,001 bis 1 Gewichtsteil auf 100 Gewichtsteile
des Urethanpräpolymers.
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In der vorliegenden Erfindung ist
ein bevorzugtes spezifisches Verfahren zur Herstellung der obigen
wässrigen
Mischung und Schäumen
und Härten
dieser in Zellen einer Wabe wie folgt. Die wässrige Mischung wird durch
Mischen des phosphorhaltigen sauren Materials (a), des Härtungsmittels
(b), des Präpolymers
(d), Wasser (e) und des Treibmittels (c), das, wie es der Fall erfordert,
eingesetzt wird, und des anorganischen Füllstoffs auf einmal hergestellt. Ansonsten
kann es hergestellt werden durch Mischen des phosphorhaltigen sauren
Materials (a) oder dessen wässriger
Lösung
und des Präpolymers (d)
und dann Mischen des Härtungsmittels
(b) und des Treibmittels (c), das, wie es der Fall erfordert, eingesetzt
wird, und des anorganischen Füllstoffs, getrennt
oder zuvor Mischen dieser, um eine Aufschlämmung zu bilden, die dann gemischt
wird.
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Das Verfahren zum Füllen der
obigen wässrigen
Mischung in Zellen eines Wabenkörpers
ist nicht besonders beschränkt,
und ein Verfahren des Einfüllens
einer wässrigen
Mischung in Aufschlämmungsform
in Zellen, ein Füllverfahren
durch Sprühen
oder ein Verfahren des Glättens
der wässrigen Mischung
in eine flache Form und dann Hineinpressen eines Wabenkörpers von
oben, um diesen zu füllen,
können
beispielsweise erwähnt
werden. In einem derartigen Verfahren ist es bevorzugt, dass nach dem
Füllen
der wässrigen
Mischung in den Wabenkörper
ein flaches glattes Frontteil auf die gefüllte Wabenkörperfront aufgebracht wird,
um diese ausreichend zu fixieren, wodurch es möglich wird, ein Herausquellen
des Schaums aus den Zellen des Wabenkörpers zu verhindern. Weiterhin
muss die wässrige Mischung
nicht notwendigerweise in alle Zellen des Wabenkörpers oder in gesamte Zellen
gefüllt
werden. Somit ist es möglich,
ein Wabenkernmaterial zu erzeugen, bei dem der Schaum nur in einen
Teil der Zellen entlang der Dickenrichtung des Wabenkörpers gefüllt ist.
Das Füllverhältnis der
obigen wässrigen Mischung
in Zellen des Wabenkörpers
beträgt
in der Regel mindestens 20 Vol.-%, bevorzugt 30 bis 100 Vol.-%.
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Die obige wässrige Mischung wird in Zellen des
Wabenkörpers
gefüllt
und dann bevorzugt für wenige
Sekunden oder bis zu einigen zehn Minuten unter herkömmlichen
Temperatur- und herkömmlichen
Druckbedingungen geschäumt,
und dann wird das Härten
vervollständigt,
um einen Schaum zu bilden. Im Falle jedoch, dass die Temperatur
während des
Winters niedrig ist oder im Falle, wo es erwünscht ist, die Schäum- und
Härtungszeit
hinsichtlich des Verfahrens zu verkürzen, kann auf 50°C erhitzt
werden, während
man noch stehen lässt.
Danach kann auf eine Temperatur von 80 bis 100°C erhitzt werden, wenn es der
Fall erfordert, um überschüssiges Wasser
zu entfernen.
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Der derart erzeugte anorganische
und organische zusammengesetzte Schaum der vorliegenden Erfindung
hat die oben beschriebenen ausgezeichneten Charakteristika. Insbesondere
durch Kontrollieren der Mengen des mehrwertigen Metallcarbonats
(b1), des Leichtmetalls (b3) und des Treibmittels (c), die in der
obigen wässrigen
Mischung enthalten sind, wobei dessen spezifisches Gewicht in einem weiten
Bereich von 0,01 bis 1,5 eingestellt werden kann. Insbesondere mit
dem zusammengesetzten Schaum der vorliegenden Erfindung, wenn das
spezifische Gewicht mit einer Größe von 0,1
oder geringer niedrig ist, wird die Flexibilität des Schaums verstärkt entwickelt
und folglich hat das erhältliche
Wabenkernmaterial Flexibilität.
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Somit ist es in der vorliegenden
Erfindung möglich,
ein Wabenkernmaterial mit einem zusammengesetzten Schaum in einem
weiten Materialbereich, das von einem harten Material bis zu einem weichen
Material reicht, zu erhalten. Ferner kann in der vorliegenden Erfindung
das thermische Isolierungsverhalten des erhaltenen Wabenkernmaterials durch
Auswählen
des Materials des Wabenkörpers und
Steuern der Zusammensetzung der obigen wässrigen Mischung, insbesondere
durch Steuern des spezifischen Gewichts, beispielsweise, um eine niedrige
thermische Leitfähigkeit
in einer Größe von höchstens
0,04 kcal/mh°C
zu verleihen, eingestellt werden, und die Brandschutzeigenschaften
sind ebenfalls entsprechend denen von nicht-brennbarem bis halb-brennbarem
Material.
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Als die an das Wabenkernmaterial
der vorliegenden Erfindung zu bindenden Oberflächenmaterialien können Metallplatten,
beispielsweise Stahlplatten, Aluminiumlegierungsplatten, rostfreie
Stahlplatten oder Titanlegierungsplatten sein; Holzplatten können beispielsweise
Sperrholzplatten, Spanplatten, MDF (mittlere Faserplatten, medium
fiber plates), Lauan- oder Cryptomeria-Platten sein und Kunststoffplatten
können
FRP-Platten, Vinylchloridplatten, Acrylplatten oder Schäume von
relativ hartem, nicht entzündbarem
Harz, wie Polyurethan, Polystyrol, Polyethylen, Phenol, Melamin
oder Harnstoffharz sein. Ferner können anorganische Platten beispielsweise
Gipsplatten, Schieferplatten, Calciumsilicatplatten, Ziegel- oder Keramikplatten
sein und natürliche
Steinplatten können
beispielsweise Marmor, Granit, Kalkstein oder Travertin sein. Ferner können auf
derartige Oberflächenmaterialien
eine oder mehrere Behandlungen, wie Beschichten, Platieren, Verkleiden
mit einem Frontmaterial, Präparieren
und Beschichten von Harz, Primerbehandlung, Rostvorbehandlung, antibakterielle
Behandlung und Antipilzbehandlung, wie es der Fall erfordert, angewendet
werden.
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Vom Gesichtspunkt der Feuerbeständigkeit, Flammbeständigkeit,
Festigkeit und des dekorativen Erscheinungsbildes der obigen Stahlplatten
können es
beispielsweise gefärbte
Stahlplatten, Galvaniumstahlplatten, gebundene Stahlplatten oder
zinkplatierte Stahlplatten sein. Die obigen Aluminiumlegierungsplatten
können
beispielsweise Legierungen vom Al-Mg-Typ vom 5000er Typ von nicht-erhitzten behandelten
Legierungen sein (korrosionsbeständige
Aluminiumlegierung), eine Legierung vom Al-, Cu-, Mg-Typ vom 2000er
Typ einer wärmebehandelten
Legierung (Hochleistungsaluminiumlegierung), eine Legierung vom
Al-, Mg-, Si-Typ vom 6000er Typ oder eine Legierung vom Al-, Zn-,
Mg-Typ vom 7000er Typ. Die rostfreien Stahlplatten können beispielsweise
SUS430 oder SUS304 sein. Diese Metallplatten und Titaniumlegierungsplatten
werden bevorzugt eingesetzt. Ferner sind die oben erwähnten anorganischen
Platten und natürlichen
Steinplatten geeignet. Ferner sind die Kunststoffplatten, diejenigen
erhalten durch Schäumen
eines relativ harten nicht-entzündlichen
Harzes, wie des oben erwähnten Phenols,
Melamins oder Harnstoffharzes, geeignet und Flammschutzbretter,
die mit einer anorganischen Faser verstärkt wurden, sind bevorzugt.
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Ferner kann im Falle des Bindens
der Oberflächenmaterials
an das Wabenkernmaterial ein Kleber oder Lötmittel verwendet werden oder
ein Verfahren, wie Diffusionsbinden, kann eingesetzt werden. Von
diesen ist ein Verfahren zur Verwendung eines Klebers üblich. Der
Kleber kann beispielsweise ein Kleber vom duroplastischen Typ sein,
wie ein Epoxytyp, Urethantyp oder Vinylphenoltyp oder ein thermoplastischer
Kleber, wie ein synthetischer Kautschuktyp oder Vinylacetattyp.
Dessen Formulierung kann in Form einer Lösung, einer Paste, eines Feststoffs oder
eines Films vorliegen. Ein derartiger Kleber wird geeigneterweise
abhängig
vom Material der Oberflächenmaterialien
und dem Wabenkörper,
der Klebstofffestigkeit, den Härtungsbedingungen,
der Bindungseinrichtung, der Haltbarkeit, den Kosten etc. ausgewählt. Ferner
kann das Bindungsverfahren beispielsweise ein Rückbiegeverfahren, ein Druckwalzenverfahren,
ein Heißpressverfahren,
ein Vakuumzugverfahren oder ein Autoklavenverfahren sein. Diese
Verfahren können
allein oder in Kombination verwendet werden. Ferner kann auf die
bindende Fläche
der zu bindenden Oberflächenmaterialien eine
Primerbehandlung oder Entfettungsbehandlung und eine Behandlung
zum Aufrauen der bindenden Oberfläche, wie Sanden, abhängig vom
Kleber, angewendet werden.
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Nun wird die vorliegende Erfindung
in weiteren Einzelheiten an Hand der Beispiele beschrieben. Es versteht
sich jedoch, dass die Auslegung der vorliegenden Erfindung durch
derartige Beispiele in keinem Fall beschränkt wird.
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BEISPIEL 1
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Eine 50 gew.-%ige wässrige Lösung eines primären Magnesiumphosphats
(a-1), das in einen Tank A gegeben wird, ein TDI Präpolymer
(d-1), das in einen Tank D gegeben wird, geflutet mit Stickstoff, um
eine Reaktion mit Luftfeuchtigkeit zu verhindern, und Basischem
Magnesiumcarbonat (b-1), das in einen Tank B gegeben wird, wurden
hergestellt. Aus den obigen jeweiligen Tanks wurden zunächst (a-1) und
(d-1) herausgenommen, so dass (a-1)/(d-1) 50 Gewichtsteile/5 Gewichtsteile
waren und mit einer Spiralstiftmühle
gemischt und gerührt.
Unmittelbar danach wurde (b-1) in einer Menge von 30 Gewichtsteilen
durch eine Vibrationsleitung zugegeben, gefolgt von weiterem Mischen.
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Das in diesem Beispiel 1 und den
nachfolgenden Beispielen eingesetzte TDI-Präpolymer (d-1) stellt das Folgende
dar. Zu 100 Gewichtsteilen von TDI-80 [Colonate T-80, Handelsname,
hergestellt von Nippon Polyurethane Industry Co., Ltd.], 420 Gewichtsteilen
Polyoxyethylenpolyoxypropylenglycol [Molekulargewicht: 2188, ein
Blockcopolymer, umfassend 60 Gew.-% Ethylenoxid und 40 Gew.-% Propylenoxid]
wurden umgesetzt, um das Präpolymer
zu erhalten. Das Präpolymer
hatte einen NCO-Gehalt von 6,2 Gew.-% und ein gewichtsmittleres
Molekulargewicht von 1.355 und war bei Raumtemperatur eine viskose
Harzlösung.
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Die erhaltene wässrige Mischung in Aufschlämmungsform
wurde aus einem PET-(Polyethylenterephthalat)-Film
aus einer Austragsöffnung
des Spiralstiftmischers ausgetragen (hergestellt von Pacific Machinery & Engineering Co.,
Ltd.), so dass die Dicke flach und glatt war und auf eine Bandpresse transferiert.
Die beschichtete Menge zu dieser Zeit betrug 1,50 kg/m2.
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Weiterhin wurde ein separat hergestellter Brandschutzpapierwabenkörper mit
einer Zellengröße von 17
mm, einer Porosität
von 95,3% und einer Dicke von 40 mm, der Magnesiumsilicat in einer
Menge von 77 Gew.-% des Gesamtgewichts enthielt, auf die wässrige Mischung
platziert und 3 Minuten durch eine Bandpresse im gepressten Zustand
gehalten.
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Während
des Zurückhaltens
durch die Bandpresse wurde das Schäumen und Härten der obigen wässrigen
Mischung beendet und der gebildete Schaum nahm etwa 80% der Dicke
der Wabe ein. Danach wurde überschüssiges Wasser
durch Erwärmen
und Trocknen bei 90°C
für 2 Stunden
verdampft. Das Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials betrug
2,0 kg/m2.
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BEISPIEL 2
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In derselben Art und Weise wie in
Beispiel 1 wurde eine 50 gew.-%ige wässrige Lösung hergestellt von primärem Magnesiumphosphat
(a-1), das in einen Tank A gegeben wurde, und einem TDI-Präpolymer
(d-1), das in einen Tank D gegeben wurde, der mit Stickstoff geflutet
war, um eine Umsetzung mit Luftfeuchtigkeit zu verhindern, sowie
Magnesiumoxid (b-2), das in einen Tank B gegeben wurde, und Aceton
(c-1), das in einen Tank C gegeben wurde. Aus den jeweiligen obigen
Tanks wurden zunächst
(a-1) und (d-1) herausgenommen, so dass (a-1)/(d-1) 50 Gewichtsteile/5
Gewichtsteile waren und mit einem Spiralstiftmischer gemischt und
gerührt.
Unmittelbar danach wurden 10 Gewichtsteile (c-1) und 40 Gewichtsteile
(b-2) durch einen Vibrationszulauf zugegeben, gefolgt von weiterem
Mischen.
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Die erhaltene wässrige Mischung in Aufschlämmungsform
wurde aus einer Austragsöffnung des
Spiralstiftmischers auf einen PET-Film ausgetragen, so dass die
Dicke flach und glatt war und auf eine Bandpresse transferiert.
Die beschichtete Menge zu diesem Zeitpunkt betrug 1,68 kg/m2.
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Weiterhin wurde ein separat hergestellter Papierwabenkörper, der
der gleiche war wie in Beispiel 1, auf die wässrige Mischung platziert und
3 Minuten durch eine Bandpresse im gepressten Zustand gehalten.
Während
des Zurückhaltens
durch die Bandpresse wurde das Schäumen und Härten der obigen wässrigen
Mischung beendet, und der gebildete Schaum nahm etwa 70% der Dicke
der Wabe ein. Danach wurde überschüssiges Wasser
durch Erhitzen und Trocknen bei 90°C für 2 Stunden abgedampft. Das
Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials betrug 2,1 kg/m2.
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BEISPIEL 3
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In derselben Art und Weise wie in
Beispiel 1 wurden ein TDI-Präpolymer
(d-1), das in einen Tank D gegeben wurde, geflutet mit Stickstoff,
um eine Reaktion mit Luftfeuchtigkeit zu verhindern, und Basischem
Magnesiumcarbonat (b-1), das in einen Tank B gegeben wurde, hergestellt,
außer
dass ein Salz (a-2) hergestellt durch Mischen einer 50 gew.-%igen wässrigen
Lösung
von primärem
Magnesiumphosphat und Triethylamin in einem Gewichtsverhältnis von
19 : 1, das in einen Tank A gegeben wurde, hergestellt. Aus den
jeweiligen obigen Tanks wurden zunächst (a-2) und (d-1) herausgenommen,
so dass (a-2)/(d-1) 53 Gewichtsteile/5 Gewichtsteile waren und mit
einem Spiralstiftmischer wurde gemischt und gerührt. Unmittelbar danach wurde
(b-1) in einer Menge von 30 Gewichtsteilen durch einen Vibrationszulauf
zugegeben, gefolgt von weiterem Mischen.
-
Die erhaltene wässrige Mischung in Aufschlämmungsform
wurde auf einen PET-(Polyethylenterephthalat)-Film
von einer Austragsöffnung
des Spiralstiftmischers ausgetragen und danach die Dicke mittels
eines Abstreifmessers ausreichend gleichmäßig gemacht und auf eine Bandpresse transferiert.
Die beschichtete Menge betrug zu diesem Zeitpunkt 1,55 kg/m2.
-
Ferner wurde ein separat hergestellter
Papierwabenkörper,
der der gleiche war wie in Beispiel 1, auf die wässrige Mischung platziert und
3 Minuten durch eine Bandpresse im gepressten Zustand gehalten.
Während
des Zurückhaltens
durch die Bandpresse wurde das Schäumen und Härten der obigen wässrigen
Mischung beendet, und der gebildete Schaum war einheitlich hinsichtlich
der in jede Wabenzelle gefüllten
Menge und nahm etwa 70% der Dicke der Wabe ein. Mit diesem Wabenkernmaterial wurde
die Schäumungsgeschwindigkeit
herabgesetzt, so dass obige wässrige
Mischung in einem nicht geschäumten
Zustand aufrecht erhalten wurde, d. h. die Zeit mit Fluidität wurde
verlängert,
wodurch es möglich
war, die Dicke ausreichend einheitlich zu machen, und folglich war
die in jede Wabenzelle gefüllte
Menge einheitlich. Danach wurde überschüssiges Wasser
durch Erhitzen und Trocknen bei 90°C für 2 Stunden abgedampft. Das
Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials betrug 2,0 kg/m2.
-
BEISPIEL 4
-
Das Füllen des Wabenkörpers wurde
in gleicher Art und Weise durchgeführt, außer dass das Triethylamin in
Beispiel 3 geändert
wurde in Harnstoff und eine 50 gew.-%ige wässrige Lösung von primärem Magnesiumphosphat
und Harnstoff in einem Gewichtsverhältnis von 99 : 1 gemischt wurde.
Der gebildete Schaum war einheitlich hinsichtlich der in jede Wabenzelle
gefüllte
Menge und nahm etwa 70% der Dicke der Wabe ein. Mit diesem Wabenkernmaterial wurde
die Schäumungsgeschwindigkeit
herabgesetzt, so dass die obige wässrige Mischung in nicht-geschäumtem Zustand
aufrecht erhalten wurde, d. h. die Zeitdauer mit Fluidität wurde
verlängert, wodurch
es möglich
war, die Dicke ausreichend gleichmäßig zu machen, und folglich
war die in jede Wabenzelle gefüllte
Menge einheitlich. Danach wurde überschüssiges Wasser
durch Erwärmen
und Trocknen bei 90°C
für 2 Stunden
abgedampft. Das Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials betrug 2,1
kg/m2.
-
BEISPIEL 5
-
Zwischen eine halbzylindrische konvexe Form
mit einem Durchmesser von 600 mm und eine halbrohrförmige konkave
Form mit einem Durchmesser von 640 mm wurde eine farbige Stahlplatte
mit einer Dicke von 0,5 mm mit einem bei Raumtemperatur härtbaren
Zweikomponenten-Kleber vom Epoxytyp, an einer Seite für das Wabenkernmaterial
beschichtet, eingebracht und das in Beispiel 1 hergestellte Wabenkernmaterial
darauf platziert. Ferner wurde eine farbige Stahlplatte mit einem
bei Raumtemperatur härtbaren
Zweikomponenten-Kleber vom Epoxytyp, an einer Seite in der gleichen
Art und Weise beschichtet, darauf platziert, woraufhin die Formen
geschlossen wurden und man sie bei Raumtemperatur 24 Stunden stehen
ließ,
um den Kleber härten
zu lassen, wodurch man eine Verbundwerkstoffplatte mit einer gebogenen
Oberfläche
erhielt. Zu diesem Zeitpunkt war das Wabenkernmaterial frei von
Rissbildung und kein Herausfallen des Schaums trat auf, und dessen
Adhäsion
zu den Stahlplatten war perfekt.
-
BEISPIEL 6
-
In derselben Art und Weise wie in
Beispiel 3 wurden ein Salz (a-2) hergestellt durch Mischen einer 50
gew.-%igen wässrigen
Lösung
von primärem
Magnesiumphosphat und Triethylamin in einem Gewichtsverhältnis von
19 : 1, die in einen Tank A gegeben wurden, ein TDI-Präpolymer
(d-1), das in einen Tank D gegeben wurde, geflutet mit Stickstoff,
um eine Reaktion mit Luftfeuchtigkeit zu verhindern, und Basischem
Magnesiumcarbonat (b-1), das in einen Tank B gegeben wurde. Aus
den jeweiligen obigen Tanks wurden zunächst (a-2) und (d-1) herausgenommen,
so dass (a-2)/(d-1) 53 Gewichtsteile/5 Gewichtsteile waren, und
mit einem Spiralstiftmischer gemischt und gerührt. Unmittelbar danach wurde (b-1)
in einer Menge von 30 Gewichtsteilen durch einen Vibrationszulauf
zugegeben, gefolgt von weiterem Mischen.
-
Die erhaltene wässrige Mischung in Aufschlämmungsform
wurde auf einen PET-Film aus einer Austragsöffnung des Spiralstiftmischers
ausgetragen, so dass die Dicke glatt und flach war und auf eine
Bandpresse transferiert. Die beschichtete Menge zu diesem Zeitpunkt
betrug 1,52 kg/m2.
-
Weiterhin wurde ein separat hergestellter Flammschutzpapierwabenkörper mit
einer Zellengröße von 19
mm, einer Porosität
von 96,0% und einer Dicke von 40 mm, der Aluminiumhydroxid in einer Menge
von 47 Gew.-% des Gesamtgewichts und Mineralwolle in einer Menge
von 24 Gew.-% enthielt, auf die wässrige Mischung platziert und
3 Minuten durch eine Bandpresse im gepressten Zustand gehalten.
-
Während
des Zurückhaltens
durch die Bandpresse wurde das Schäumen und Härten der obigen wässrigen
Mischung beendet, und der gebildete Schaum nahm etwa 90% der Dicke
der Wabe ein. Danach wurde überschüssiges Wasser
durch Erhitzen und Trocknen bei 90°C für 2 Stunden abgedampft. Das
Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials betrug 2,2 kg/m2.
-
BEISPIEL 7
-
In derselben Art und Weise wie in
Beispiel 3 wurden ein Salz (a-2) hergestellt durch Mischen einer 50
gew.-%igen wässrigen
Lösung
von primärem
Magnesiumphosphat und Triethylamin in einem Gewichtsverhältnis von
19 : 1, die in einen Tank A gegeben wurden, ein TDI-Präpolymer
(d-1), das in einen Tank D gegeben wurde, geflutet mit Stickstoff,
um eine Reaktion mit Luftfeuchtigkeit zu verhindern, und basischem
Magnesiumcarbonat (b-1), das in einen Tank B gegeben wurde. Aus
den jeweiligen obigen Tanks wurde zunächst (a-2) und (d-1) herausgenommen,
so dass (a-2)/(d-1) 53 Gewichtsteile/5 Gewichtsteile waren, und
mit einem Spiralstiftmischer gemischt und gerührt. Unmittelbar danach wurde (b-1)
in einer Menge von 30 Gewichtsteilen durch einen Vibrationszulauf
zugegeben, gefolgt von weiterem Mischen.
-
Die erhaltene wässrige Mischung in Aufschlämmungsform
wurde auf einen PET-Film aus einer Austragsöffnung des Spiralstiftmischers
ausgetragen, so dass die Dicke glatt und flach war und auf eine
Bandpresse transferiert. Die beschichtete Menge zu diesem Zeitpunkt
betrug 1,52 kg/m2.
-
Weiterhin wurde ein separat hergestellter Kraftpackpapierwabenkörper mit
einer Zellengröße von 19
mm, einer Porosität
von 95,8% und einer Dicke von 40 mm auf die wässrige Mischung platziert und
3 Minuten durch eine Bandpresse im gepressten Zustand gehalten.
-
Während
des Zurückhaltens
durch die Bandpresse wurde das Schäumen und Härten der obigen wässrigen
Mischung beendet, und der gebildete Schaum nahm etwa 90% der Dicke
der Wabe ein. Danach wurde überschüssiges Wasser
durch Erhitzen und Trocknen bei 90°C für 2 Stunden abgedampft. Das
Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials betrug 2,1 kg/m2.
-
BEISPIEL 8
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In derselben Art und Weise wie in
Beispiel 3 wurde ein Salz (a-2) hergestellt durch Mischen einer 50
gew.-%igen wässrigen
Lösung
von primärem
Magnesiumphosphat und Triethylamin in einem Gewichtsverhältnis von
19 : 1, die in einen Tank A gegeben wurden, ein TDI-Präpolymer
(d-1), das in einen Tank D gegeben wurde, geflutet mit Stickstoff,
um eine Reaktion mit Luftfeuchtigkeit zu verhindern, und Basischem
Magnesiumcarbonat (b-1), das in einen Tank B gegeben wurde. Aus
den jeweiligen obigen Tanks wurden zunächst (a-2) und (d-1) herausgenommen,
so dass (a-2)/(d-1) 53 Gewichtsteile/5 Gewichtsteile waren, und
mit einem Spiralstiftmischer gemischt und gerührt. Unmittelbar danach wurde (b-1)
in einer Menge von 30 Gewichtsteilen durch einen Vibrationszulauf
zugegeben, gefolgt von weiterem Mischen.
-
Die erhaltene wässrige Mischung in Aufschlämmungsform
wurde auf einen PET-Film aus einer Austragsöffnung des Spiralstiftmischers
ausgetragen, so dass die Dicke glatt und flach war und auf eine
Bandpresse transferiert. Die beschichtete Menge zu diesem Zeitpunkt
betrug 1,50 kg/m2.
-
Weiterhin wurde ein separat hergestellter Aluminiumwabenkörper mit
einer Zellengröße von 9,5
mm, einer Porosität
von 98,2% und einer Dicke von 40 mm auf die wässrige Mischung platziert und
3 Minuten durch eine Bandpresse im gepressten Zustand gehalten.
-
Während
des Zurückhaltens
durch die Bandpresse wurde das Schäumen und Härten der obigen wässrigen
Mischung beendet, und der gebildete Schaum nahm etwa 90% der Dicke
der Wabe ein. Danach wurde überschüssiges Wasser
durch Erhitzen und Trocknen bei 90°C für 2 Stunden abgedampft. Das
Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials betrug 2,4 kg/m2.
-
VERGLEICHSBEISPIEL 1
-
Eine 50 gew.-%ige wässrige Lösung von
primärem
Magnesiumphosphat (a-1), die in einen Tank A gegeben wurde, und
basischem Magnesiumcarbonat (b-1), das in einen Tank B gegeben wurde,
wurden hergestellt. 30 Gewichtsteile von (b-1) wurden zu 50 Gewichtsteilen
von (a-1) aus den jeweiligen Tanks zugegeben, gefolgt von Mischen
mit einem Spiralstiftmischer.
-
Die erhaltene wässrige Mischung in Aufschlämmungsform
wurde auf einen PET-Film von einer Austragsöffnung des Spiralstiftmischers
ausgetragen, so dass die Dicke glatt und flach war und auf eine
Bandpresse transferiert. Die beschichtete Menge zu diesem Zeitpunkt
betrug 1,50 kg/m2.
-
Ferner wurde ein getrennt hergestellter
Papierwabenkörper,
der derselbe wie in Beispiel 1 war, auf die wässrige Mischung platziert und
3 Minuten durch eine Bandpresse im gepressten Zustand gehalten.
-
Während
des Zurückhaltens
durch die Bandpresse wurde das Schäumen und Härten der obigen wässrigen
Mischung beendet, und der gebildete Schaum nahm etwa 50% der Dicke
der Wabe ein. Danach wurde überschüssiges Wasser
durch Erwärmen
und Trocknen bei 90°C
für 2 Stunden
abgedampft. Das Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials betrug
2,2 kg/m2.
-
VERGLEICHSBEISPIEL 2
-
Eine 50 gew.-%ige wässrige Lösung von
primärem
Magnesiumphosphat (a-1), die in einen Tank A gegeben wurde, Magnesiumoxid
(d-2), das in einen Tank B gegeben wurde, und Aceton (c-1), das
in einen Tank C gegeben wurde, wurden hergestellt. 10 Gewichtsteile
von (c-1) und 40 Gewichtsteile von (b-2) wurden zu 50 Gewichtsteilen
von (a-1) aus den jeweiligen Tanks zugegeben, gefolgt von Mischen
mit einem Spiralstiftmischer.
-
Die erhaltene wässrige Mischung in Aufschlämmungsform
wurde auf einen PET-Film von einer Austragsöffnung des Spiralstiftmischers
ausgetragen, so dass die Dicke glatt und flach war und auf eine
Bandpresse transferiert. Die beschichtete Menge zu diesem Zeitpunkt
betrug 1,53 kg/m2.
-
Ferner wurde ein getrennt hergestellter
Papierwabenkörper,
der derselbe wie in Beispiel 1 war, auf die wässrige Mischung platziert und
3 Minuten durch eine Bandpresse im gepressten Zustand gehalten.
-
Während
des Zurückhaltens
durch die Bandpresse wurde das Schäumen und Härten der obigen wässrigen
Mischung beendet, und der gebildete Schaum nahm etwa 40% der Dicke
der Wabe ein. Danach wurde überschüssiges Wasser
durch Erwärmen
und Trocknen bei 90°C
für 2 Stunden
abgedampft. Das Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials betrug
2,2 kg/m2.
-
VERGLEICHSBEISPIEL 3
-
In derselben Art und Weise wie in
Beispiel 1 wurde eine 50 gew.-%ige wässrige Lösung von primärem Magnesiumphosphat
(a-1), das in einen Tank A gegeben wurde, ein TDI-Präpolymer
(d-1), das in einen Tank D gegeben wurde, geflutet mit Stickstoff, um
eine Reaktion mit Luftfeuchtigkeit zu verhindern, und basischem
Magnesiumcarbonat (d-1), das in einen Tank D gegeben wurde, hergestellt.
Aus den jeweiligen obigen Tanks wurde zunächst (a-1) und (d-1) herausgenommen,
so dass (a-1) J (d-1) 50 Gewichtsteile/5 Gewichtsteile war und mit
einem Spiralstiftmischer gemischt und gerührt. Unmittelbar danach wurde
(b-1) in einer Menge von 30 Gewichtsteilen durch einen Vibrationszulauf
zugegeben, gefolgt von weiterem Mischen.
-
Die erhaltene wässrige Mischung in Aufschlämmungsform
wurde auf einen PET-Film von einer Austragsöffnung des Spiralstiftmischers
ausgetragen, so dass die Dicke glatt und flach war und auf eine
Bandpresse transferiert. Die beschichtete Menge zu diesem Zeitpunkt
betrug 1,50 kg/m2.
-
Ferner wurden Zellen eines Papierwabenkörpers mit
einer Zellengröße von 16
mm, einer Porosität
von 95,3% und einer Dicke von 40 mm, die 77 Gew.-% Magnesiumsilicat
enthielten, teilweise abgeschnitten, um einen Wabenkörper mit
einer Zellgröße von 120
mm und einer Porosität
von 98,3% herzustellen. Ein derartiger Wabenkörper wurde auf die wässrige Mischung
platziert und 3 Minuten durch eine Bandpresse im gepressten Zustand
gehalten.
-
Während
des Zurückhaltens
durch die Bandpresse wurde das Schäumen und Härten der obigen wässrigen
Mischung beendet, und der gebildete Schaum nahm etwa 80% der Dicke
der Wabe ein. Danach wurde überschüssiges Wasser
durch Erhitzen und Trocknen bei 90°C für 2 Stunden abgedampft. Das
Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials betrug 1,4 kg/m2.
-
VERGLEICHSBEISPIEL 4
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100 Gewichtsteile eines festen Phenolharzes
vom Novolac Typ, 10 Gewichtsteile Hexamethylentetramin und 5 Gewichtsteile
Dinitrosopentamethylentetramin wurden mit einer Metallrolle geknetet, gefolgt
von Pulverisieren, um ein Pulvermaterial für einen Schaum mit 50 bis 150
mesh zu erhalten. Ein derartiges Pulvermaterial wurde auf einen
PET-Film in einer Größe von 60
cm × 90
cm in einer Menge von 1,2 kg/m2 aufgebracht
und mit einem weiteren PET-Film überschichtet,
gefolgt von Wärmepressen bei
120°C für 5 Minuten
und dann Abkühlen
auf Raumtemperatur. Das Pulvermaterial wurde einmal durch Erhitzen
plastifiziert und wurde beim weiteren Abkühlen eine Platte.
-
Ferner wurde ein getrennt hergestellter
Papierwabenkörper,
der derselbe war wie in Beispiel 1, auf das obige plattenförmige Material
mit einem an einer Seite abgeschälten
PET-Films platziert, gefolgt von Wärmepressen bei 160°C für 60 Minuten
und dann Abkühlen
auf Raumtemperatur. Der gebildete Phenolschaum nahm etwa 80% der
Dicke der Wabe ein. Das Gewicht des erhaltenen Wabenkernmaterials
betrug 2,3 kg/m2.
-
VERGLEICHSBEISPIEL 5
-
In derselben Art und Weise wie in
Beispiel 5 wurde zwischen eine halbzylindrische konvexe Form mit
einem Durchmesser von 600 mm und eine halbrohrförmige konkave Form mit einem
Durchmesser von 640 mm eine farbige Stahlplatte mit einer Dicke von
0,5 mm und in einem bei Raumtemperatur härtbaren Zweikomponenten-Kleber
vom Epoxytyp, an einer Seite für
ein Wabenkernmaterial beschichtet, gegeben und das im Vergleichsbeispiel
1 hergestellte Wabenkernmaterial darauf platziert.
-
Ferner wurde eine farbige Stahlplatte
mit einem bei Raumtemperatur härtbaren
Zweikomponenten-Kleber
vom Epoxytyp, an einer Seite in derselben Art und Weise beschichtet,
darauf platziert, woraufhin die Formen geschlossen und bei Raumtemperatur für 24 Stunden
stehen gelassen wurden, um den Kleber aushärten zu lassen, wodurch eine
Verbundwerkstoffplatte mit einer gebogenen Oberfläche erhalten wurde.
-
Der Schaum löste sich von den Wabentrennwänden ab
und weiterhin wurde Rissbildung an der Wabe an der konkaven Seite
des Wabenkernmaterials beobachtet.
-
Ferner wurde der durch Einhüllen des
Wabenkernmaterials gebrochene Schaum an der konvexen Seite zwischen
der Wabe und der Stahlplatte eingebracht und ein Ablösen der
Stahlplatte wurde beobachtet.
-
VERGLEICHSBEISPIEL 6
-
Dieselbe magnesiumsilicat-haltige
Papierwabe, wie in Beispiel 1 bis 4 und in den Vergleichsbeispielen
1, 2 und 4 eingesetzt, wurde an sich als Kernmaterial verwendet.
-
VERGLEICHSBEISPIEL 7
-
Dieselbe aluminiumhydroxid-haltige
Papierwabe, wie in Beispiel 6 verwendet, wurde an sich als Kernmaterial
eingesetzt.
-
VERGLEICHSBEISPIEL 8
-
Dieselbe Kraftpackpapierwabe, wie
im Beispiel 7 verwendet, wurde an sich als Kernmaterial eingesetzt.
-
Hinsichtlich der in den obigen Beispielen
und Vergleichsbeispielen erhaltenen Wabenkernmaterialien (außer Beispiel
5 und Vergleichsbeispiel 5) wurden (1) Flexibilität des Wabenkernmaterials,
(2) Herausrutschen des Füllstoffs
aus dem Wabenkernmaterial, (3) die thermische Leitfähigkeit
des Wabenkernmaterials, (4) die Flammbeständigkeit des Wabenkernmaterials
und (5) die Kompressionsfestigkeit der Verbundwerkstoffplatte getestet.
Die Ergebnisse sind in den beigefügten Tabellen 1 und 2 gezeigt.
Die Testverfahren für
die obigen Punkte sind wie folgt.
-
(1) Flexibilität des Wabenkernmaterials
-
Das Wabenkernmaterial wurde in eine
Größe von 600 × 300 geschnitten
(vorausgesetzt, dass die longitudinale Richtung die Expansionsrichtung des
Wabenkörpers
war) und an zwei Punkten mit einer Spanne von 500 mm gestützt (vorausgesetzt, dass
die mit der wässrigen
Mischung beschichtete Seite während
der Herstellung nach unten gerichtet war), wodurch die Biegung am
Zentrumsabschnitt gemessen wurde.
-
(2) Herausrutschen des
Füllstoffs
aus dem Wabenkernmaterial
-
Der obige an zwei Punkten gestützte Testtisch
wurde mit einer Vibrationsamplitude von 10 mm bei 100 Hz für 3 Minuten
vibriert, woraufhin das Herausrutschen und Verschieben des Füllstoffs
visuell bewertet wurde.
-
(3) Die thermische Leitfähigkeit
des Wabenkernmaterials, gemessen mit JIS A1412.
-
(4) Die Nicht-Entflammbarkeit
des Wabenkernmaterials
-
Die maximale höchste Temperatur beim Nicht-Entflammbarkeitstest,
festgelegt in der Notiz Nr. 1828 durch das Bauministerium, Japan
1970.
-
(5) Kompressionsfestigkeit
der Verbundwerkstoffplatte
-
Die Verbundwerkstoffplatte mit farbigen Stahlplatten
von 0,8 mm, gebunden an beiden Seiten des Wabenkernmaterials durch
einen Kleber vom Epoxytyp, wurde entsprechend der JIS K9511 gemessen.
-
INDUSTRIELLE ANWENDBARKEIT
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Das erfindungsgemäße Wabenkernmaterial ist ausgezeichnet
hinsichtlich des Flammenschutzes und der Nicht-Entflammbarkeit,
was nicht durch einen herkömmlichen
organischen Schaum erreicht werden kann, und ist flexibel und weist
Elastizität
auf, was durch einen herkömmlichen
anorganischen Schaum nicht erreicht werden kann, da der Füllstoff in
dessen Zellen der oben erwähnte
anorganische und organische zusammengesetzte Schaum ist.
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Zusätzlich weist dieses eine extrem
hohe Adhäsion
zwischen der Wabe und dem Füllstoff
auf, wodurch kein Herausrutschen des Füllstoffs aus dem Wabenkörper auftritt,
und Transportieren und Handhaben sind leicht.
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Ferner ist der Schaum flexibel und
eine Modifizierung nach der Herstellung ist möglich, wodurch ein Befestigen
von flachem Oberflächenmaterial
gut ist, und ein Wabenkernmaterial, das auch für eine Struktur mit einer gebogenen
Oberfläche
geeignet ist, kann vorgesehen werden.
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Ferner ist ein Verfahren zur Herstellung
eines Wabenkernmaterials vorgesehen, worin in Zellen eines Wabenkörpers eine
wässrige
Mischung, umfassend ein phosphorhaltiges saures Material, ein Härtungsmittel,
ein Treibmittel und ein Urethanpolymer mit NCO-Gruppen, im Wesentlichen
gleichzeitig geschäumt
und gehärtet
wird, um den oben erwähnten
zusammengesetzten Schaum zu bilden, der einen anorganischen Schaum
und einen organischen Schaum aufweist.
-
Weiterhin wird ein Verfahren zur
Herstellung eines Wabenkernmaterials bereitgestellt, worin Schäumen und
Härten
vor Füllen
der obigen wässrigen
Mischung in Zellen des Wabenkörpers
unterdrückt
wird und der zusammengesetzte Schaum in den Zellen des Wabenkörpers einheitlich
ausgebildet wird.