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1. Gebiet
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf eine Kraft
widerstehende gewellte Anordnung nach dem Oberbegriff von Anspruch
1 und auf ein Verfahren zum Herstellen einer derartigen Anordnung
nach Anspruch 18. Insbesondere bezieht sie sich auf eine Paletten-
oder Packmaterialstütze, die
aufgebaut ist aus einer Wellpappe, die störende Umwelteinflüsse minimiert,
vor der Konfiguration wenig Platz einnimmt und auf wirksame Weise
Produktions-, Lager- und Transportkosten spart. Die vorliegende
Wellpappenanordnung kann transportiert und gelagert werden als eines
oder mehrere Preßschnitt- und
Ritzwellpappstücke,
wodurch ein übermäßiges Volumen
beseitigt wird, wobei die Stücke
leicht miteinander verbindbar sind, um eine vollständige Paletten-
oder Packmaterialstützanordnung
zu bilden. Bei einer bevorzugten Gestalt werden zwei oder mehrere dieser
Stücke
verschachtelt und miteinander verklebt, um eine Anordnung zu bilden.
Des weiteren wird es bevorzugt, daß die Pappe der vorliegenden Erfindung
eine niedrige Feuchtigkeitsdampfübertragungsrate
(MVTR = moisture vapor transmission rate), eine hervorragende Klebefähigkeit
und Recyclingfähigkeit
hat.
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2. Beschreibung der einschlägigen Technik
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Gewellte
Strukturen wie beispielsweise Behälter, Schachteln und dergleichen
sind in der Technik bekannt. Praktisch verwendete Wellpalletten-
und Packmaterialstützen,
die für
ihren beabsichtigten Zweck gut wirken, einschließlich bevorzugter Lasttragefestigkeit,
Recyclingfähigkeit,
Kosteneffizienz und Einfachheit in der Bauweise sind nicht bekannt.
Außerdem
ist eine gewellte Anordnung, die sowohl als eine Paletten- als auch
eine Packmaterialstütze
dienen kann, nicht bekannt, obwohl eine derartige Bauweise nützlich sein
würde: Struktureigenschaften einschließlich Gewichtstrage-
und Polsterungsspezifikationen, die nützlich sind bei der Produktion
einer neuen Wellpalettengestaltung, übertragen sich ganz natürlich auf
eine neue Wellpackmaterialstütze,
da beide Anordnungen ähnliche
Funktionen durchführen. Bei
einer gesamten einfachen Beschreibung kann die Palette der vorliegenden
Erfindung als eine Packmaterialstütze verwendet werden, wenn
sie zwischen Transportprodukten plaziert wird. Die Palette kann
an einer Kante zwischen den Produkten stehen, um eine gepolsterte
Barriere mit der Dicke der Palette zu schaffen.
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Insbesondere
unter Bezugnahme auf die Palette wird diese hauptsächlich als
ein Verfahren bei der Handhabung von Materialien mit großen Mengen verwendet.
Paletten weisen typischerweise eine flache erhobene Oberfläche auf,
um Behälter
oder Packungen in einem ausreichendem Abstand von dem Boden zu stützen, um
es den Gabeln eines Gabelstaplers zu ermöglichen, unter ihnen eingeführt zu werden,
so daß die
die Last stützende
Palette von einem Platz zu einem anderen Platz bewegt werden kann.
Zum Zweck des Transports von Produkten schaffen Paletten zum Tragen
von Gütern
ein einfaches, ökonomisches
und effizientes Verfahren. Güter können auf
Paletten gestapelt werden, die dann durch Gabelstapler gehandhabt
werden. Bei dieser Vorgehensweise können viel mehr Güter getragen werden
bei jedem Transportweg, um menschliche Arbeitskraft einzusparen
und Güter
auf einfache Weise an geeignete Plätze zu bringen.
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Die
meisten Paletten wurden bisher und werden auch momentan aus Holz
hergestellt. In der Vergangenheit wurde die Mehrzahl der Paletten
insbesondere aus Nadel- oder Weichholz aufgebaut. Von den verfügbaren Materialien
vor einer neuen Technologie bei der Entwicklung einer Pappbauweise
lieferte das Weichholz den besten Kompromiß aus Festigkeit und Kosten.
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Der
Anwender dieser herkömmlichen
Holzpaletten wird jedoch mit einer Anzahl an Problemen konfrontiert.
Die Herstellungskosten und Reparaturkosten von Holzpaletten steigen
an mit einer Rate, die von der Kosteneffizienz des Palettentransports abgezogen
wird. Darüber
hinaus erfordern leere Holzpaletten einen wesentlichen Lagerraum
und es ist insbesondere kostenaufwendig, leere Paletten mit der
Bahn oder LKWs für
die Wiederverwendung zu transportieren.
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Um
Kosten zu vermindern haben viele Holzpalettenhersteller auf die
Verwendung von niedrigeren Graden von nicht abgelagerten oder unbehandeltem
Schnittholz umgestellt, das auch als Palettenholz bekannt ist. Palettenholz
hat typischerweise eine rauhe Endbehandlung und bricht oder verzieht
sich leicht oder dergleichen. Des weiteren stellt eine derartige
rauhe Endbehandlung eine Splittergefahr dar und ist für einige
Verwendungen ungeeignet einschließlich Lebensmittelhandhabungsanwendungen. Derart
niedrige Grade an Schnittholz splittern oder brechen auch leicht,
was zu einem Palettenfehler führt.
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Herkömmliche
Palettenarten müssen
zu dem Transporteur zurückgebracht
werden nach der Verwendung, so daß der Transporteur diese wiederverwenden
kann, falls dies möglich
ist, oder die Paletten müssen
auf geeignete Weise entsorgt werden. Holzpaletten sind außerdem sperrig,
was sie für
die Lagerung und den Rücktransport
zu dem Transporteur ungeeignet macht. Beschädigte Holzpaletten können im
allgemeinen nicht zu einer Deponie oder zu einer Abfallstelle gebracht
werden. Stattdessen müssen
sie entweder zerspant oder verbrannt werden bevor sie entsorgt werden.
Die Zerspanung ist ein beträchtliches
Problem insofern, als Nägel
und andere Metallbefestiger aus der Holzpalette entfernt werden
müssen,
bevor der Zerspanungsvorugang unternommen werden kann, wodurch beträchtliche Kosten
bei der Palettenbeseitigung entstehen. Aus demselben Grund schließen oft
erhöhte
Umweltgesetze das Verbrennen von verwendeten Paletten aus.
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Die
Entsorgung herkömmlicher
Holz- und Nagelpaletten ist ein ernsthafteres Problem, wenn derartige
Paletten chemischen oder biochemischen Materialien ausgesetzt sind,
die die Palette verunreinigen, da verunreinigte Teile der Palette
nicht durch Einäscherung
zerstört
werden können.
Die verunreinigten Teile der Paletten müssen oft auf gefährlichen Abfalldeponien
entsorgt werden, was sowohl ungeeignet als auch teuer ist.
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Da
die Holzvorkommen in den letzten Jahren auch abnehmen, wurden Paletten entwickelt,
die aus Kunststoff oder Metall aufgebaut sind. Während es wahr ist, daß eine höhere Druckwiderstandsfestigkeit ein
Vorteil von aus Kunststoff und Metall hergestellten Paletten ist,
erfüllen
diese beiden anderen Arten an Palettenmaterialien nicht mehr die
an den Umweltschutz gestellten Anforderungen. Außerdem erfüllen die schwereren Palettenmaterialien
aus Kunststoff und Metall nicht die ökonomische Effizienz, wenn
das Gewicht die Grundlage für
die Berechnung der Transportkosten ist. Nach der Herstellung belegen
die Endprodukte aus Kunststoff und Metall einen größeren Raum
und führen
zu höheren
Lager- und Transportkosten als jene, die aus Holz hergestellt sind.
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Somit
besteht seit langem ein Bedarf für
eine Palette, die leichtgewichtig, kostengünstig, fest ist und eine glatte
Außenoberfläche hat,
die aus einem alternativen Material gebildet ist, im Gegensatz zu Holz,
Kunststoff oder Metall.
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Es
besteht momentan ein Bedarf für
recyclingfähige
Materialien, wie beispielsweise Wellpappeschachteln, die einfach
wiederhergestellt werden können
zu einer recycelten Wellpappe. Die Recyclingfähigkeit liefert zukünftige Kosteneffizienz
in einem großen
Ausmaß.
Pappe ist ein sehr homogenes Material (mit der Ausnahme von kleinen
Mengen an Klebstoff und Drucktinte, die bei dem Recyclingprozess
akzeptabel sind), und kann einfach bei einer Anzahl an Absonderungsstellen
gesammelt werden (beispielsweise Warenhäuser, Fabrik, Verkaufslager oder
dergleichen). In einigen Fällen
werden Paletten verwendet zum Stützen
einer Anzahl an Wellbehältern
(beispielsweise Schachteln), die an der Palette angebracht werden
unter Verwendung geeigneter Mittel (beispielsweise Bänder, Schrumpfumhüllungen oder
dergleichen). Somit ist es wünschenswert,
eine Palette zur Verfügung
zu stellen, die in demselben Materialstrom recycelt werden kann
wie die begleitenden Wellbehälter.
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Es
gab eine Vielzahl an Versuchen über
Jahre hinweg, Holzpaletten mit solchen aus Pappe zu ersetzen. Die
bisherigen Pappepaletten waren jedoch nicht so stabil wie Holzpaletten
und keine derselben erhielt eine breite Akzeptanz. In den letzten
Jahren wurden auch Versuche unternommen, die sperrigen und teuren
Holzpaletten durch Wellpappeblätter
zu ersetzen, die als Gleitblätter
bezeichnet werden. Diese Gleitblätter
haben einfach ein Blatt aus Wellpappe, das etwas größer als
die Abmessungen der darauf zu stapelnden Waren ist. Das Gleitblatt
soll weder das Gewicht der gestapelten Güter tragen noch ist es dazu
geeignet, und muß immer
durch eine geeignete horizontale Fläche gestützt werden. Durch Vorsehen einer
zusätzlichen
Randkante aus Wellpappematerial ist es möglich, die Blätter zu
greifen und gleiten zu lassen und die darauf getragenen Güter über den
Boden hinweg oder auf einem spezial dafür gestalteten Hubwagen.
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Während Gleitblätter Kosteneinsparungen
in vielen industriellen Anwendungen mit sich gebracht haben, sind
sie einfach nicht geeignet, Palettentransporte vollständig zu
ersetzen. Beispielsweise ergeben sich Schwierigkeiten, wenn schwer
beladene Gleitblätter
direkt in der Nachbarschaft einer Tür eines vollbeladenen Kastenwagens
oder eines Auflegers positioniert sind. Bei dieser Positionierung
kann der Hubwagenmechanismus einen ausreichenden Abschnitt des Gleitblatts
nicht greifen, um es auf den Hubwagen zu ziehen. Ein ungeeignet
gegriffenes Gleitblatt wird oft gefaltet. Dies benötigt in
vielen Situationen das Entladen des Blatts, um die Güter aus dem
Träger
herauszubewegen und dann die Güter auf
dem Blatt neu zu stapeln für
den Transport durch den Hubwagen.
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Eine
vollkommen wellenförmige
Pappepalette ist sehr wünschenswert,
da sie zusammen mit Wellbehältern
recycelt werden kann, die auf der Palette getragen werden. In Warenhäusern und
Verkaufslagern (beispielsweise Einkaufszentren oder dergleichen),
ist es bekannt, eine separate Komprimierungseinrichtung zum Komprimieren
und Speichern von gewelltem Abfall vorzusehen. Derartiger Abfall
kann wiedergewonnnen und recycelt werden zu einem neuen Wellmaterial.
Zusätzlich
zu den vorstehend angemerkten Gestaltungen wurden mehrere Versuche
durch andere gemacht, eine vollständig gewellte Pappepalette
herzustellen durch Nachahmen der Gestaltung einer Holzpalette unter
Verwendung von Schichten von Wellpappe anstelle von Holzbrettern.
Derartige Paletten sind schwer und teuer, da sie versuchen, eine äquivalente
Festigkeit einer Holzpalette zu erzielen, wobei diese Palette mehrere Schichten
an Wellmaterial aufweist (beispielsweise 16 Schichten).
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Eine
andere Anforderung einer praktischen Palettengestaltung ist, daß die Palette geeignet feuchtigkeits-
und wasserbeständig
sein muß.
Wasserspritzer, Regen und Kondensation kann in Warenhäusern, Ladedecks,
LKWs, Zügen
und dergleichen vorhanden sein. In vielen Fällen kann eine Palette in der
Nähe einer
Stelle plaziert werden, an der ein Risiko der Überflutung besteht, wobei die
Palette in einer kleinen stehenden Wassermenge verbleibt. Wellpappepaletten
nach dem Stand der Technik sind nicht geeignet ausgestattet, um
derartigen Feuchtigkeitsbedingungen zu widerstehen. Darüber hinaus zersetzen
sich oft alternative Palettengestaltungen aus Papierkern, Holz und
Zellstoff bei derartigen Bedingungen.
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Es
besteht ein Bedarf für
eine neue Wellpappepalettengestaltung, die die zahlreichen Nachteile der
herkömmlichen
Palette überwinden
kann und die aus einem umgewandelten und neu hergestellten Papierprodukt
hergestellt wird. Bei den meisten Anwendungen hat die Wellpappe
eine Schichtstruktur, die gewöhnlich
aus einem Preßschnitt
besteht, um Wellstrukturen zu bilden. Sie besteht aus einem geriffelten
Wellmedium, das zwischen Blätter
einer Zwischenlage sandwichartig angeordnet wird. Die einfachste
dreilagige Struktur ist als eine Doppelseite bekannt. Seit 1990 werden
die meisten Zwischenlagen vollständig
aus neuem langfasrigen Weichholzkraftzellstoff hergestellt. Heute
jedoch enthalten diese Lagen beträchtliche Teile recycelter alter
Wellbehälter
(OCC) und viele sind 100% aus OCC hergestellt.
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Im
gesamten Land und selbst im Rest der Welt erreicht der Deponieplatz
für die
Abfallentsorgung schnell seine Kapazität. Im Jahr 2000 repräsentieren
Papier und Pappeprodukte 40,9% des kommunalen Festabfallstroms und
können
auf nahezu 42% steigen im Jahr 2010. Neue Regierungsgesetze und die
steigenden Sorgen der Öffentlichkeit
bezüglich der
Umwelt haben den Druck erhöht,
diese Materialien aus dem Festabfallstrom zu beseitigen. Das am weitesten
verbreitete Verfahren der Verminderung von Papierabfall ist das
Recycling.
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OCC
hat eine Geschichte der effizienten Recyclingverwendung. Selbst
vor der Ära
der Regierungsmandate und selbstauferlegter Industrieziele, wurden
fast 50% der OCC in Nordamerika recycelt. Die Wiederherstellungsrate
beträgt
heute etwa 62%. Es ist erwartet, daß im Jahr 2000 eine Höhe von 70% erreicht
wird. Heute geht das meiste des recycelten Materials direkt von
Verkaufskettenläden
und Fabriken zu Verarbeitungsstätten
auf der Grundlage von langfristigen Verträgen. Der Rest kommt von der öffentlichen
Straßensammlung
und von Altpapierhändlern.
Etwas OCC wird bei der Produktion von Schachteln verwendet und etwas
wird selbst gebleicht und bei der Produktion von feinem Papier verwendet, aber
die meisten OCC werden wieder verwendet, um Wellmedium und Zwischenlagen
zu produzieren. Sogenannte Wiederherstellung von Zellstoff (repulping) bezieht
sich auf eine mechanische Aktion, die trockene oder verdichtete
Zellstoffasern in einen Wasserschlamm, Schlämme oder eine Lösung verteilt.
Die Aktion kann gerade ausreichend sein, um ein Pumpen der Schlämme zu ermöglichen
oder kann geeignet sein, um alle Fasern vollständig zu trennen und zu verteilen.
Bei einem typischen Recyclingprozess werden OCC-Ballen in eine Vorrichtung
zur Wiederherstellung von Zellstoff (repulper) gefördert, in
der das Material getrennt wird und die gröbsten Verunreinigungen beseitigt
werden. Die resultierende Ablagerung wird durch Druckschirme gepumpt
und Zyklonreiniger, um übergroße Materialien
und Fremdstoffe zu beseitigen. Umkehrreiniger beseitigen Kunststoffe,
STYROFOAM® oder
andere leichtgewichtige Verunreinigungen. Der Klebstoff, Wachs und
Bänder,
die ursprünglich
für die
Montage der Wellschachtel verwendet werden, müssen beseitigt werden.
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Unbehandelte
OCC erzeugen gewöhnlich keine
Probleme beim Recycling. Pappe wird jedoch oft behandelt oder beschichtet,
um seine Eigenschaften zu verbessern und diese Beschichtungen machen
das Papier ungeeignet für
das Recycling. Wellpappe wird beispielsweise oft mit einer Vorhangbeschichtung
behandelt, mit Wachs, einer Imprägnierung,
einer Laminierung, einer Prägung
oder einer Beschichtung auf Wasserbasis, um den Abrieb zu vermindern
und eine Öl-
und Feuchtigkeitsbeständigkeit
zu schaffen. Die Feuchtigkeitsdampfübertragungsrate (MVTR = moisture
vapour transfer rate) ist eine wissenschaftliche Messung, die verwendet
wird zum Beschreiben einer Fähigkeit
eines Produkts, den Durchtritt von Feuchtigkeitsdampf durch dieses hindurch
zu ermöglichen über eine
spezifische Zeitperiode bei einer gesteuerten Temperatur und bei
einem bestimmten Atmosphärendruck.
Während
Beschichtungen wie beispielsweise Wachs die Feuchtigkeitsbeständigkeiteigenschaften
der Pappe verbessern, ist der Wachsbeschichtungsprozess kostenintensiv
und macht die Pappe oft ungeeignet für das Recycling.
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Bei
der Palettenbauweise kann eine übermäßige Feuchtigkeitsaufnahme
dazu führen,
daß eine Wellpappepalette
ihre Integrität
verliert und während der
Verwendung auseinanderfällt
bzw. beschädigt wird,
was ein Potential für
große
wirtschaftliche Verluste darstellt. Traditionelle Lösungen beinhalten
im allgemeinen Kunststoffolien, entweder als ein Laminat mit der
Pappe oder als ein Beutel um die Palette herum. Beide Lösungen sind
kostenintensiv und verursachen zusätzliche Arbeitskosten und vermindern oder
beseitigen die Recyclingfähigkeit
der Palette. Deshalb besteht ein Bedarf in der Technik für Beschichtungen,
die eine hohe Feuchtigkeitswiderstandsfähigkeit liefern ohne einen
Kompromiß bezüglich der
Recyclingfähigkeit
der Palette zu veranlassen.
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Die
MVTR der Wellpappepalette hängt
nicht nur von der Beschichtung der Pappe ab, sondern auch von dem
Verfahren, mit der die Beschichtung aufgetragen wird. Traditionelle
Verfahren der Aufbringung der Beschichtung wie beispielweise eine
Stabstreichmaschine oder ein Rakelstreichmaschine können zu
Variationen der Beschichtungsdicke führen, die wiederum zu Variationen
der MVTR der Beschichtung führen.
Die typische Lösung
dieses Problems besteht lediglich in der Erhöhung der auf die Pappe aufgebrachten
Beschichtungsmenge. Diese Lösung
kann kostenintensiv sein und führt
nicht zu einem gleichmäßig beschichteten
Produkt sowohl linear als auch quer zu dem Pappeblatt.
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Nun
wird Bezug genommen auf herkömmliche
Packmaterialstützen,
Packmaterialstützanordnungen
werden häufig
eingesetzt, wenn industrielle Artikel von einem Ort zu einem anderen
transportiert werden. Bekannte Packmaterialstützanordnungen weisen auf typische
Weise ein Packmaterialstützelement
auf, das an einem starren Rahmen befestigt ist. Das Packmaterialstützelement
selbst ist aus einem elastomerischen Material ausgebildet und hat
eine Oberfläche,
die geeignet ist, um in Eingriff zu treten mit dem Packmaterial
und dieses für
den Transport zu stützen.
Die Elastizität
des Packmaterialstützelements
schützt
natürlich
das Packmaterial vor einer Beschädigung,
die andererseits durch Knarren und Vibrationen des Packmaterials während dem
Transport auftreten würde.
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Es
gibt eine Anzahl an bisher bekannten Transportbehältern für Packmaterial,
insbesondere Transportbehälter
für schwere
Industriekomponenten wie beispielsweise Kraftfahrzeugmotoren. Diese bisher
bekannten Transportcontainer weisen auf typische Weise einen Rahmen
auf, der aus einem starren Material wie beispielsweise Stahlrohren
aufgebaut ist. Darüber
hinaus ist jeder Behälter
gewöhnlich gestaltet,
um eine Anzahl an Industriekomponenten zu transportieren.
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Auf
typische Weise sind diese elastomeren Packmaterialstützelemente
aus Polyisocyanat gebildet, das mit Kunstharz reagiert. Die Reaktion
selbst wird ausgeführt
innerhalb einer Form, so daß die Form,
die mit der Gestalt des Packmaterialstützelements übereinstimmt, das Teil in der
gewünschten Endgestalt
bildet. Derartige Packmaterialstützelemente
können
des weiteren für
das spezielle Packmaterial hergestellt werden, um transportiert
zu werden.
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Die
Entsorgung der bisher bekannten Packmaterialstützen nach ihrem Gebrauchsleben
stellt jedoch Probleme dar, nicht ungleich den Problemen, die bei
beschädigtem
Holz- und Kunststoffpaletten auftreten. Das durch die Reaktion von
Polyisocyanat gebildete elastomere Material und Kunstharz kann nicht
recycelt werden und muß statt
dessen auf einer Deponie oder äquivalentem
entsorgt werden. Eine derartige Entsorgung ist nicht nur kostenintensiv, sondern
stellt auch potentielle Gefahren für die Umwelt dar.
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Die
Industrie der Vereinigten Staaten hat sich grundsätzlich um
die Beseitigung von Schaumpackmaterialstützen und Verpackungen mit Polystyrol bzw.
Styropor und anderen Schäumen
eingesetzt, aufgrund ungünstiger
Umwelteinflüsse
derartiger Verpackungen und demgemäß richten sich die Anstrengungen
auf das Vorsehen von Packmaterialstützen, die recyclingfähig sind.
Es gibt verschiedene Industrien, die Packmaterialstützen anwenden
und diese reichen von der Möbelindustrie
bis zur Automobilindustrie. Jedes zu transportierende Produkt kann von
Kratzern, Dellen und anderen Beschädigungen durch einige Arten
von Packmaterialstützanordnungen
geschützt
werden.
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Das
für die
Verwendung als Packmaterialstütze
gebildete elastomere Material ist im allgemeinen ein isomeres Material,
das schwammartig ist. Sobald die Produkte zwischen voneinander beabstandeten
Packmaterialstützelementen
eingekeilt werden, wird das schwammartige elastomere Material folglich
etwas komprimiert und polstert das Packmaterial. Ein anderer Nachteil
der herkömmlichen
Packmaterialstützanordnung
besteht darin, daß die
Transportbehälter
während
dem Transport oft kräftigen Stößen ausgesetzt
sind. Dies trifft insbesondere auf Zugtransporte der Transportbehälter zu.
In derartigen Situationen ist es bekannt, daß die schwammartigen Packmaterialstützelemente
abbröckeln
oder auf andere Weise während
dem Transport abgetragen bzw. abgeschürft werden. Ein derartiger
Abtrag oder ein Abbröckeln
des elastomeren Materials ist inakzeptabel, da es zu einer Beschädigung des
Packmaterials führen
kann.
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Somit
ist es ersichtlich, daß es
einen Bedarf gibt für
eine Kraft widerstehende gewellte Anordnung, die bei ihrer Bauweise
sowohl als eine Palette als auch als eine Packmaterialstütze verwendet
werden kann, die ein Wellbrett bzw. Blatt aufweist und sowohl die
Umweltverschmutzung als auch die Transportkosten minimieren kann,
die vor der Konfiguration wenig Raum einnimmt und auf wirksame Weise
Produktions- und Lagerkosten sparen kann. Vorzugsweise haben Wellpappepaletten
und Packmaterialstützanordnungen
der vorliegenden Erfindung eine niedrige Feuchtigkeitsdampfübertragungsrate,
eine hervorragende Klebefähigkeit
und Recyclingfähigkeit.
Die vorliegende Erfindung richtet sich hauptsächlich auf das Vorsehen derartiger
gewellter Strukturen.
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Das
US-Patent Nr.
5784971 beschreibt
eine Palettenstrukturverbesserung. Die Palettenstruktur umfaßt eine
Kraft widerstehende gewellte Anordnung nach dem Oberbegriff von
Anspruch 1.
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Das
US-Patent
4 433 807 beschreibt
eine Kartonschließverriegelung.
Die Verriegelung wird verwendet zwischen Schließpaneelen eines Kartons der
Umhüllungsart.
Es ist ein Primärverriegelungsstreifen
an einem äußeren Schließpaneel
vorgesehen und ein Sekundärschließstreifen
an dem inneren Schließpaneel,
wodurch eine Primär-
und Sekundärverriegelung
gebildet ist.
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Kurz
beschrieben bildet die vorliegende Erfindung eine Kraft widerstehende
Anordnung mit einem unteren und oberen Rahmenelement, die faltbar aufgebaut
sind aus gewellten Pappeabwicklungen wie in dem folgenden Anspruch
1 beansprucht wird. Jedes Rahmenelement hat Rippen mit Verriegelungsschlitzen.
Das untere und obere Rahmenelement unterscheidet sich in der Abmessung,
haben aber in einer bevorzugten Gestalt nahezu identische Elemente,
wodurch die Produktion der Abwicklungen vereinfacht wird und die
notwendigen Faltschritte für die
Bildung der vorliegenden gewellten Struktur. Nach der faltbaren
Bauweise von jedem Rahmenelement wird das obere Rahmenelement bezüglich des unteren
Rahmenelements um 90° gedreht
und mit der Oberseite nach unten über dem unteren Rahmenelement
plaziert. Die Rippen des unteren Rahmenelements verriegeln in den
Verriegelungsschlitzen der Rippen des oberen Rahmenelements und
die Rippen des oberen Rahmenelements verriegeln in den Verriegelungsschlitzen
der Rippen des unteren Rahmenelements.
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Die
gewellte Pappe der vorliegenden gewellten Anordnung kann verschiedene
Ausführungsbeispiele
haben einschließlich
einem Medium zwischen zwei Blättern
von Zwischenlagen oder mehrschichtig aufgebaut sein und eine Vielzahl
an Wellengestalten aufweisen. Die Wellengröße und Dicke kann angepaßt werden
um spezifische Anforderungen der Festigkeit und Flexibilität zu erfüllen. Vorzugsweise
hat die zu einer Palette angeordnete Kraft widerstehende gewellte
Struktur einen Vierfacheintritt für die Manövrierfähigkeit eines Gabelstaplers
und kann zu dem Endverbraucher entweder in montierter Gestalt oder in
einer flachen Abwicklungsgestalt gesandt werden. Bei der Ausbildung
als eine Palette wird die vorliegende Anordnung treffender als eine
Lasttrageanordnung bezeichnet, die Behälter und dergleichen über dem
Boden trägt.
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Die
vorliegende aufgebaute Erfindung, die als eine Palette verwendet
wird, beseitigt zahlreiche Nachteile, die sich bei der Verwendung
herkömmlicher
permanenter Paletten ergeben. Die vorliegende Palette besteht aus
relativ kostengünstigen
Materialien wie beispielsweise Wellpappe und ist zusammen befestigt
durch einen herkömmlichen
Kleber, wie beispielsweise Klebstoff, der keine störende Wirkung auf
die Recyclingfähigkeit
der Pappe hat, so daß die Paletten
recyclingfähig
bleiben und auf öffentlichen Deponien
entsorgt werden können
und kostengünstig
hergestellt werden können.
Die gewellte Palette der vorliegenden Erfindung wird auch einfach
entsorgt bei der Verschmutzung aufgrund von Spritzern des Produkts
oder einer Beschädigung,
da alle Materialien der Bauweise biologisch abbaubar sind oder ohne
weitere Demontage eingeäschert
werden können.
Die gewellten Paletten sind leichtgewichtig und haben eine große Strukturfestigkeit.
Somit sind die gewellten Paletten der vorliegenden Erfindung insbesondere
geeignet für
die Fließbandbearbeitung
zum Aufnehmen oder Stützen
von Teilen, die gestützt oder
gestapelt werden müssen,
dadurch, daß der
Arbeiter das Gewicht der traditionellen Holz- und Nagelpalette nicht
handhaben muß.
Darüber
hinaus hat der Hersteller nicht die Ausgaben für das Vorsehen von leichtgewichtigen
Kunststoffpaletten, die gewöhnlich zu
teuer sind für
die Verwendung bei Betrieben, die eine Entsorgung oder Zerstörung der
Palette aufgrund der Verschmutzung erfordern.
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Diese
Vorteile der vorliegenden gewellten Anordnung, die eine Palette
bildet, treffen auf gleiche Weise auf die Anordnung unter Bildung
einer Packmaterialstütze
zu. Wenn eine Packmaterialstütze zwischen
zwei oder mehr Flächen
plaziert wird, widersteht die vorliegende Erfindung den Kräften, die erzeugt
werden, wenn die Flächen
zueinander gebracht werden während
dem Absetzen oder dem Transport.
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Demgemäß ist es
eine grundsätzliche
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine entsorgungsfähige und
recyclingfähige
gewellte Kraft widerstehende Pappestruktur mit möglichst niedrigen Kosten zu schaffen,
während
die Festigkeit und Haltbarkeit maximiert wird.
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Eine
andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung
einer entsorgungsfähigen
Palette oder Packmaterialstützanordnung,
die nur aus leichtgewichtigem Blattmaterial wie beispielsweise gewellter
Pappe und Klebstoff hergestellt werden kann.
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Noch
eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung
von Rippen, die aus gewellten Material bestehen, um das obere Rahmenelement
der Palette hoch genug über
dem unteren Rahmenelement zu stützen,
um die Gabeln eines Gabelstaplers aufzunehmen.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung
einer Palette und einer Packmaterialstützanordnung mit Rippen, die
so positioniert sind, daß sie
gleichmäßig das
Gewicht der Last oder aufgebrachten Kräfte verteilen.
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Eine
andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in dem Aufbau
einer Palette und einer Packmaterialstützanordnung, die Lasten oder
Kräften
widersteht, die auf diese aufgebracht wird und nicht seitlich gefaltet
oder gebogen wird bei einer Bewegung oder dem Transport.
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Eine
andere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Schaffung einer Pappebauweise
mit einer Beschichtung, die die MVTR der Pappeanordnung vermindert,
während
sie noch ein Recycling des Produkts ermöglicht.
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Diese
und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
wird ersichtlich beim Lesen der folgenden Beschreibung im Zusammenhang
mit den beigefügten
Zeichnungen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt
eine faltbare gewellte Kraft widerstehende Pappeanordnung der vorliegenden
Erfindung gemäß der bevorzugten
Gestalt bei der montierten Konfiguration.
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2 zeigt
eine gewellte Unterpappenabwicklung gemäß einer bevorzugten Gestalt
der vorliegenden Erfindung.
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3 zeigt
eine gewellte Oberpappenabwicklung gemäß einer bevorzugten Gestalt
der vorliegenden Erfindung.
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4 stellt
ein bevorzugtes Kantenpaneel und ein faltbares Untersäulenpaneel
der Abwicklung von 2 dar.
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5 stellt
einen bevorzugten Seitensäulenpaneelbereich
des faltbaren Säulenpaneels
von 4 dar.
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6 stellt
einen bevorzugten Mittelsäulenpaneelbereich
des faltbaren Säulenpaneels
von 4 dar.
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7 stellt
ein bevorzugtes Hebepaneel der Abwicklung von 2 dar.
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8 stellt
ein bevorzugtes Mittelpaneel der Abwicklung von 2 dar.
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9 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines unteren Rahmenelements der vorliegenden
Erfindung in einer montierten Konfiguration.
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10 zeigt
eine gewellte Unterpappeabwicklung gemäß einer anderen bevorzugten
Gestalt der vorliegenden Erfindung.
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11 zeigt
eine gewellte Oberpappeabwicklung gemäß einer anderen bevorzugten
Gestalt der vorliegenden Erfindung.
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12 zeigt
eine Seitenansicht eines bevorzugten Rippenabschnitts der vorliegenden
Erfindung.
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13 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer montierten Kraft widerstehenden
Anordnung gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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14 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Verriegelungsschlitzes eines
Rippenabschnitts der vorliegenden Erfindung.
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15 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Verriegelungsschlitzes eines
anderen Rippenabschnitts der vorliegenden Erfindung, wobei der Rippenabschnitt mit
dem Rippenabschnitt von 14 bei
der Bauweise der vorliegenden Anordnung in Eingriff tritt.
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16 zeigt
eine Seitenansicht des Eingriffs der Rippenabschnitte von 14 und 15.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Kurz
beschrieben schafft die vorliegende Erfindung bei einer bevorzugten
Gestalt eine Kraft widerstehende gewellte Pappeanordnung, die sowohl als
eine Palette als auch als eine Packmaterialstütze mit einer hohen Feuchtigkeitswiderstandsfähigkeit verwendet
werden kann, wobei die Anordnung faltbar aufgebaut ist mit zwei
flachen, ausgeschnittenen Abwicklungen, um beispielsweise eine Palette
mit einer im allgemeinen flachen oberen Fläche zu bilden zum Stützen von
Behältern
oder Packungen mit einem ausreichenden Abstand von dem Boden, um
es den Gabeln eines Gabelstaplers zu ermöglichen, unter diesen eingeführt zu werden,
so daß die
die Last stützende
Palette von einem Platz zu einem anderen Platz bewegt werden kann.
Die Palettenbauweise beseitigt tatsächlich einen negativen Umwelteinfluß und minimiert
die Ausgaben bei dem Transport, die zu den herkömmlichen Palettenbauweisen
gehören.
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Die
folgende detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
bezieht sich hauptsächlich
auf eine Kraft widerstehende gewellte Anordnung, die als eine Palette
ausgebildet ist, wobei die Verwendung des Ausdrucks Palette im allgemeinen
mit den Ausdrücken
Packmaterialschutzanordnung ersetzt werden kann, da beide Bauweisen ähnlich sind.
Wenn die Bauweise der Palette von der Bauweise der Packmaterialschutzanordnung
abweicht, wird dies in der Beschreibung besonders angegeben.
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Es
wird nun im Detail auf die Zeichnungen Bezug genommen, wobei gleiche
Bezugszeichen gleiche Teile in allen Ansichten bezeichnen, 1 zeigt
eine vorstehende Palette 10, die durch die vorliegende
Erfindung produziert wird, wobei die Palette 10 im allgemeinen
ein unteres Rahmenelement 12 und ein oberes Rahmenelement 14 aufweist,
die beide aus Abwicklungen faltbar aufgebaut sind.
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Die
Palette 10 ist vorzugsweise durch Falten einer unteren
Abwicklung 20 und einer oberen Abwicklung 22 aufgebaut,
die jeweils in der bevorzugten Gestalt durch die 2 und 3 gezeigt
sind. Die Abwicklungen 20, 22 sind ausgeschnitten
und geritzt gemäß bekannter
Techniken, aus flachen Blättern
einer Wellpappe, wobei das Material nachfolgend detaillierter beschrieben
wird.
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Während die
vorliegende Erfindung vorzugsweise zwei Abwicklungen aufweist, kann
eine einzelne Abwicklung, die über
sich selbst gefaltet ist, die vorliegende Kraft widerstehende Anordnung 10 aufweisen.
Jede Hälfte
der einen Abwicklung kann die unterschiedlichen Elemente der nachfolgend
beschriebenen unteren und oberen Abwicklung 20, 22 aufweisen
und die Hälften,
die übereinander
gefaltet werden.
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Bei
einem anderen Ausführungsbeispiel
der Anordnung 10 können
drei oder mehr separate Abwicklungen faltbar ausgebildet sein, um
die Anordnung 10 zu bilden. Bei diesem Ausführungsbeispiel können zwei
oder mehr Abwicklung unterschiedliche Stücke der beschriebenen unteren
und/oder oberen Abwicklung 20, 22 bilden. Vorzugsweise
sind die verschiedenen Elemente mit sowohl der oberen als auch der
unteren Abwicklung 20, 22 ähnlich bezüglich ihrer Gestalt und Funktion,
womit ein Hauptteil der Beschreibung der Zusammensetzung der Abwicklungen 20, 22 sich
insbesondere nur auf die untere Abwicklung 20 bezieht.
Da die Elemente beider Abwicklungen 20, 22 ähnlich sind,
wird ein Bezugszeichen verwendet, um ein ähnliches Element sowohl der oberen
als auch unteren Abwicklung 20, 22 darzustellen.
Wenn Klarheit erforderlich ist zwischen einem ähnlichen Element beider Abwicklungen 20, 22 beispielsweise
bei der Beschreibung der faltbaren Bauweise der vorliegenden Erfindung 10 wird
eine derartige Differenzierung zwischen zwei Elementen die Verwendung
des Buchstaben "b
und t" zusätzlich zu einem
Bezugszeichen verwendet, wodurch Bezug genommen wird auf ein unteres
Abwicklungselement oder ein oberes Abwicklungselement. Es ist verständlich unter
Bezugnahme auf die Beschreibung und die Zeichnungen, das ähnliche
Elemente sowohl der unteren als auch oberen Abwicklung 20, 22 auf ähnliche
Weise gestaltet sind.
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Zur
Klarheit ist die detaillierte Beschreibung der Palette 10 in
zwei Unterabschnitte aufgeteilt: Die Anordnungsabwicklungen und
die Anordnungsbauweise.
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Die Anordnungsabwicklungen
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Die
untere Abwicklung 20 hat vorzugsweise eine Wellpappe. Wie
hier verwendet wird, bezieht sich "Pappe" auf ein Blatt aus einer Zellulosefaser
in Blattform. Der Ausdruck Pappe umfaßt Papier und Pappe unterschiedlicher
Dicken. Die bevorzugte Pappe ist eine neue Kraftpappe mit einem
Gewicht, das als Zwischenlage bekannt ist. Sie hat eine größere Festigkeit
als recycelte Pappe, da ihre Fasern im allgemeinen fester sind und
die Pappe weniger Unreinheiten aufweist. Wie in der Technik gut
bekannt ist, erzeugt ein chemischer Verarbeitungsprozess bzw. Kochprozess
unter Verwendung von Natronlauge und Natriumsulfid eine Kraftpappe
und es gibt unterschiedliche Arten an Kraftpappe, die mit verschiedenen
Zusätzen
und Behandlungen für
unterschiedliche Anwendungen hergestellt wird. Die Palette kann auch
die wiederverarbeitete Pappe verwenden, d. h. keine neue Kraftpappe.
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Eine
Oberflächenbehandlung
kann eingesetzt werden als Teil eines Umwandlungsprozesses, um die
Oberflächeneigenschaften
der verwendeten Pappe zu ändern.
Typische Oberflächenbehandlungprozesse
umfassen die Änderung
der Feuchtigkeits- bzw. Wasserbeständigkeit eines Substrats, die
Verbesserung der Haftfähigkeit
eines aufgetragenen Materials oder die Beseitigung einer akkumulierten statischen
Aufladung. Oberflächenbehandlungstechnologien
können
eine Schlüsselrolle
bei der Vorbereitung der Oberflächen
einer Pappe für
anschließende Verarbeitungsschritte
spielen. Bei der Vorbereitung der Palettenpappe der vorliegenden
Erfindung kann eine Pappe durch eine Flammenbehandlungseinrichtung
gefördert
werden, in der die zu beschichtenden Oberflächen beflammt werden durch
einen oder mehrere Gasbrenner, um lose Fasern und Abrieb abzubrennen
und den Wasserinhalt des Papiers zu vermindern. Die Flammenbehandlung
der vorliegenden Erfindung hat verschiedene Vorteile. Am wichtigsten ist
die Schaffung einer besseren Papieroberfläche durch Abbrennen loser Fasern
und anderer Oberflächenstoffe,
die eine kontinuierliche Beschichtung beispielsweise als eine Feuchtigkeitsbarriere
stören würden. Wenn
die losen Fasern nicht durch die Flammenbehandlung beseitigt werden
würden,
würden sie
Störungen
beim Beschichten verursachen und einen Durchtritt für die Feuchtigkeit
schaffen, um durch die Beschichtung hindurch zu dringen und in die
Pappe hinein. Dieser Prozess wird im allgemeinen als eine Dochtwirkung
bezeichnet, wobei Feuchtigkeit entlang loser Fasern angezogen wird
durch die Beschichtung hindurch und in die Pappe eintritt. Nicht nur
daß dieses
die Pappe schwächt,
das Pappeprodukt ist auch weniger wirksam als eine Feuchtigkeitsbarriere.
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Darüber hinaus
durch Verhindern des Durchtretens von Feuchtigkeit durch die Beschichtung
einer Wellpappe hindurch durch die Dochtwirkung und durch Verhindern
von Eindringen von Feuchtigkeit in die Beschichtung bei erschwerten
Feuchtigkeits- und Wasserspritzbedingungen, ist die Flammenbehandlung
sehr wichtig bezüglich
der endgültigen
Festigkeit der gewellten Palette bei nassen Zuständen.
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Vorteile
der Flammenbehandlung gegenüber anderen
Oberflächenbehandlungen
umfassen die Freiheit von Ozon, kleinen Löchern und unerwünschter
Behandlung der Rückseite
der Pappe. Darüber
hinaus kann die durch den Kranz bzw. die Krone erzeugte Wärme die
Fasern mehr als erwünscht
austrocknen, wodurch veranlaßt
wird, daß diese
sich dehnen.
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Von
der Vorheizeinrichtung kann die Pappe durch eine Reihe von Walzen
zu einer Beschichtungseinrichtung gefördert werden. Es gibt vier Hauptarten
moderner Beschichtungsprozesse: Rakelbeschichtung, Luftmesserbeschichtung,
Walzenbeschichtung und Stabbeschichtung. Rakelbeschichtung und Luftmesserbeschichtung
können
am Band oder außerhalb
der Pappemaschine durchgeführt werden.
Eine Stabbeschichtung wird gewöhnlich
außerhalb
der Pappemaschine durchgeführt
und kann entweder eine vollständige
Beschichtung sein oder eine erste Beschichtung, der eine Beschichtung
außerhalb
der Maschine durch eine Rakel oder einen Luftmesserprozess folgt.
Während
alle vier Beschichtungsverfahren verwendet werden, wurde überraschenderweise
herausgefunden, daß die
Luftmesserbeschichtung zu der Beschichtung mit der größten Konsistenz
führt.
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Bei
einem Luftmesserbeschichtungsprozess wird die Beschichtungsmischung
durch eine Metallwalze aufgetragen und durch einen dünnen flachen Luftstrom
verteilt von einem Schlitz einer Metallklinge, die sich über die
Maschine hinweg erstreckt. Im Gegensatz hierzu wird bei der Rakelbeschichtung
die Mischung auf die Oberfläche
aufgetragen durch Walzen, um eine dünne Höhenbeschichtung zu erzielen. Übermäßige Beschichtung
wird durch eine dünne
flexible Metallklinge beseitigt, die die Oberfläche glättet.
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Die
bevorzugte Beschichtungszusammensetzung, die bei der Pappe der vorliegenden
Palette verwendet wird, ist eine wasserdispergierbare Polymersuspension,
die vorzugsweise 20 bis 40% Feststoffe umfaßt. Die bevorzugte Beschichtungszusammensetzung
ist eine wässrige
Dispension aus einem Polyesterharz, vorzugsweise Polyethylen, Polyethylenterephthalat
(PET) oder Polypropylen.
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Ein
weiteres bevorzugtes wasserdispergierbares Polymer ist ein wasserlösliches
oder ein wasserdispergierbares Polyesterharz, wie in
US-A-4 977 191 von Salsmann
beschrieben, das hier durch Bezugnahme eingeschlossen sein soll.
Insbesondere beschreibt das Dokument
US-A-4 977 191 ein wasserlösliches oder wasserdispergierbares
Polyesterharz umfassend ein Reaktionsprodukt von 20–50 Gew.-%
Abfallterephthalatpolymer, 10–40
Gew.-% zumindest eines Glycols und 5–25 Gew.-% zumindest eines
oxyalkylierten Polyols.
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Ein
weiteres bevorzugtes wasserdispergierbares Polymer ist eine sulfonierte
wasserlösliche oder
wasserdispergierbare Polyesterharzzusammensetzung, wie in
US-A-5 281 630 von
Salsmann beschrieben, die hier unter Bezugnahme eingeschlossen sein
soll. Insbesondere beschreibt das Dokument
US-A-5 281 630 eine wässrige Suspension eines
sulfonierten wasserlöslichen
oder wasserdispergierbaren Polyesterharzes, umfassend ein Reaktionsprodukt
von 20–50
Gew.-% Terephthalatpolymer, 10–40
Gew.-% zumindest eines Glycols und 5–25 Gew.-% zumindest eines
oxyalkylierten Polyols, um ein Vorpolymerharz mit einer Hydroxyalkyfunktionalität zu erzeugen,
wobei das Vorpolymerharz des weiteren mit etwa 0,10 Mol bis etwa
0,50 Mol einer alpha-beta-ethylenisch ungesättigten Dicarbonsäure pro
100 g eines Vorpolymerharzes umgesetzt wird und ein derart hergestelltes
Kunstharz, das durch einen Rest einer alpha-beta-ethylenisch ungesättigten Dicarbonsäure terminiert
ist mit etwa 0,5 Mol bis etwa 1,5 Mol eines Sulfits pro Mol eines
alpha-beta-ethylenisch ungesättigten
Dicarbonsäurerests
umgesetzt wird, um ein sulfonat-terminiertes Harz zu erzeugen.
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Noch
ein anderes wasserdispergierbares Polymer ist die Beschichtung,
die in der Druckschrift
US-A-5
726 277 von Salsmann beschrieben ist, die hier unter Bezugnahme
eingeschlossen sein soll. Insbesondere beschreibt die Druckschrift
US-A-5 726 277 eine
Beschichtungszusammensetzung, umfassend ein Reaktionsprodukt aus
mindestens 50 Gew.-% eines Abfallterephthalatpolymer und einem Gemisch
aus Glycolen, einschließlich
oxyalkyliertem Polyol, in Gegenwart eines Glycolysekatalysators, wobei
das Reaktionsprodukt weiter mit einer difunktionalen organischen
Säure umgesetzt
wird und wobei das Gewichtsverhältnis
von Säure
zu Glycolen in dem Bereich von 6 : 1 bis 1 : 2 liegt.
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Während die
vorstehenden Beispiele als bevorzugte wasserdispergierbare Polymerbeschichtungszusammensetzungen
bereitgestellt sind, sind auch andere wasserdispergierbare Polymere
geeignet für
die Verwendung bei der vorliegenden Palette. Beispielsweise sind
ohne einschränkend
zu sein, weitere geeignete wasserdispergierbare Zusammensetzungen
in dem Dokument
US-A-4
104 222 von Date et al. beschrieben, das hier unter Bezugnahme eingeschlossen
sein soll.
US-A-4,104,222 beschreibt eine
Dispersion eines linearen Polyesterharzes, die durch Mischen eines
linearen Polyesterharzes mit einem grenzflächenaktiven Mittel vom höheren Alkohol/Ethylenoxidadditivs-Typ,
Schmelzen des Gemisches und Dispergieren der resultierenden Schmelze durch
Gießen
davon in eine wässrige
Alkali-Lösung unter
Rühren,
erhalten wird. Insbesondere wird diese Dispersion durch Mischen
eines linearen Polyesterharzes mit einem grenzflächenaktiven Mittel vom höheren Alkohol/Ethylenoxidadditivs-Typ,
Schmelzen des Gemisches und Dispergieren der resultierenden Schmelze
durch Gießen
davon in eine wässrige
Lösung
eines Alkanolamins unter Rühren
bei einer Temperatur von 70 bis 95°C erhalten, wobei das Alkanolamin
ausgewählt
ist aus der Gruppe, bestehend aus Monoethanolamin, Diethanolamin,
Triethanolamin, Monomethylethanolamin, Monoethylethanolamin, Diethylethanolamin,
Propanolamin, Butanolamin, Pentanolamin, N-Phenylethanolamin, und
einem Alkylolamin von Glycerin, wobei das Alkanolamin in der wässrigen
Lösung
in einer Menge von 0,2 bis 5 Gew.-% vorhanden ist, wobei das grenflächenaktive
Mittel vom höheren
Alkohol/Ethylenoxidadditivs-Typ, ein Ethylenoxidadditivsprodukt
eines höheren
Alkohols mit einer Alkylgruppe von mindestens 8 Kohlenstoffatomen,
einem alkylsubstitutiertem Phenol oder einem Sorbitanmonoacylat
ist, und wobei das grenzflächenaktive
Mittel einen HLB-Wert von mindestens 12 aufweist.
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Auf ähnliche
Weise offenbart beispielsweise
US-A-4 528 321 von Allen eine Dispersion in
einer nicht mit Wasser mischbaren Flüssigkeit von wasserlöslichen
oder wasserquellfähigen
Polymerpartikeln und das durch eine Phasenumkehrpolymerisation in der
nicht wassermischbaren Flüssigkeit
hergestellt wurde und das eine nicht-ionische Verbindung einschließt, die
aus C
4_
12-Alkylenglycolmonoethern,
deren C
1–4-Alkonoaten,
C
6–12-Polyalkylenglycolmonoethern
und deren C
1–4-Alkanoatn
ausgewählt
ist.
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Der
Fachmann versteht, daß verschiedene Beschichtungen
unterschiedliche Wärmetoleranzen und
Zugfestigkeiten haben. Es liegt im Fachwissen des Fachmanns, geeignete
Beschichtungen für
eine gegebene Anwendung ohne übermäßige Versuche auszuwählen.
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Bei
einem endbeschichteten Produkt ist die Erscheinung der Beschichtung
der Pappe derart, daß sie
im wesentlichen untrennbar sind, d.h. ein Abschälen ist praktisch unmöglich. Die
Fasern der Pappe werden sich trennen bevor die Beschichtung von
der Pappe sich abschält.
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Das
bevorzugte Papierbeschichtungsverfahren und das hierzu verwendete
Gerät zum
Beschichten der vorliegenden Palettenabwicklungen ist in der US-Patentanmeldung
Nr.
09/195 172 beschrieben, die
den Titel "Papierbeschichtungsverfahren
und Gerät" hat, die unter Bezugnahme
hier eingeschlossen sein soll.
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Alternativ
kann die Palette aus einem zusammengesetzten Laminatmaterial ausgebaut
sein, das hergestellt wird, durch Hindurchtreten eines Pappeblatts
oder eines Kraftpapiers und eines Blatts aus Kunststoffolie wie
beispielsweise zweifach orientierter Polyester (bioriented polyester)
durch den Walzenspalt eines Walzenpaars, wodurch geschmolzener Kunststoff
extrudiert wird, zum Imprägnieren
und Verkleben zwischen dem Papier und der Kunststoffolie, so daß ein Teil
des geschmolzenen Kunststoffmittels teilweise imprägniert und
Teil des Kunststoffblatts wird und ein Abschnitt des Kunststoffmittels
sich nach außerhalb
von der Papierblattfläche
erstreckt und eine neue feste Fläche
bildet, auf der die Kunststoffolie gestützt ist und an der die Kunststoffolie
fest anhaftet.
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Die
untere Abwicklung 20 von 2 weist vorzugsweise
ein unteres Paneel 30 und untere faltbare Säulenpaneele 40, 50, 60, 70 auf.
Bei der faltbaren Bauweise bleibt das untere Paneel 30 der
Abwicklung 20 im allgemeinen parallel zu der Bodenfläche und
in der Nähe
bei dieser, während
die faltbaren Säulenpaneele 40, 50, 60, 70 ansteigen,
um vertikale Rippen zu bilden, die im allgemeinen senkrecht zu der
Bodenfläche
sind. Wenn die untere Abwicklung 20 faltbar montiert ist,
bildet sie das untere Rahmenelement 12 der Palette 10.
Die untere Abwicklung 20 hat im allgemeinen eine rechtwinklige
Form und ist durch erste und zweite Enden 32, 34 und
erste und zweite Seiten 36, 38 begrenzt.
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Es
sollte beachtet werden, daß bei
der folgenden Beschreibung Bezugnahmen auf Längen, Breiten und Dicken variieren
können
in der Ausrichtung zwischen den einzelnen Elementen der Palette 10.
Beispielsweise ist die untere Abwicklung 20 gezeigt und
beschrieben mit einer Länge
gleich der Länge
der Seiten 36, 38, eine Breite gleich der Länge der
Enden 32, 34 und einer Dicke gleich der Dicke der
Abwicklung mit der unteren Abwicklung 20. Beim Beschreiben
verschiedener Elemente der unteren Abwicklung 20 können noch
einige Elemente beschrieben werden mit einer Länge, die parallel verläuft beispielsweise
zu Enden 32, 34 (anstatt von Seiten 36, 38)
und einer Breite, die parallel zu Seiten 36, 38 verläuft (anstatt
von Enden 32, 34). Außerdem kann sich die Dicke
eines Elements auf eine Messung in der Längenrichtung oder Breitenrichtung
der Abwicklung 20 beziehen und nicht auf die Dicke im Sinne
der Dicke der Abwicklung 20.
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Ein
erstes, zweites, drittes und viertes unteres faltbares Säulenpanel 40, 50, 60, 70 der
unteren Abwicklung 20 ist gezeigt mit jeweils 3 separaten Säulenpaneelbereichen.
Beispielsweise hat das erste untere faltbare Säulenpaneel 40 Säulenpaneelbereiche 42, 44, 46.
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Das
untere Paneel 30 der unteren Abwicklung 20 hat
eine obere Seite und eine untere Seite und wie in 2 dargestellt
ist, hat es Kantenpaneele 81, 89, Hebepaneele 83, 87 und
Mittelpaneele 85. Bei der Betätigung zu der Montage 10 der
vorliegenden Erfindung, schaut die obere Seite des unteren Paneels 30 auswärts innerhalb
der montierten Erfindung und die untere Seite liegt auf dem Boden
oder einer anderen Fläche,
auf der die Anordnung ruht. 2 stellt
eine nicht montierte oder ungefaltete untere Abwicklung 20 dar
und zeigt deshalb die faltbaren Säulenpaneele 40, 50, 60, 70 und
die Elemente des unteren Paneels 30 in derselben Ebene.
Kantenpaneel 81 hat Kantenklappen 102, 104 und
erstreckt sich von links nach rechts von einem ersten Ende 32 zu
ersten Säulenpaneelbereichen 42, 44, 46 und
den Kantenklappen 102, 104.
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Ein
Hebepaneel 83 hat zwei Hebeklappen 122, 124 und
hat durch diese hindurch zwei Hebedurchtritte 126, 128 ausgeschnitten
für die
Verwendung einer Bodenhebeeinrichtung zum Anheben der aufgebauten
Palette 10. Das Hebepaneel 83 erstreckt sich zwischen
Säulenpaneelbereichen 42, 44, 46 und
Hebeklappen 122, 124 und einem zweiten Säulenpaneel 50.
Ausschnitte 112, 114 liegen zwischen Kantenklappen 102, 104 und
Hebeklappen 122, 124 jeweils.
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Ein
Mittelpaneel 85 hat vier im allgemeinen identische Klappen,
Mittelklappen 142, 144, 152, 154.
Das Mittelpaneel 85 erstreckt sich zwischen einem zweiten
und dritten Säulenpaneel 50, 60 und den
Kanten der Klappen 142, 144 zu den Kanten der Klappen 152, 154.
Zwischen einem Hebepaneel 83 und einer mittleren Klappe 142, 144 liegen
jeweils Ausschnitte 132, 134.
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Ein
Hebenpaneel 87 hat zwei Hebeklappen 172, 174 und
hat durch dieses hindurch zwei Hebedurchtritte 176, 178 ausgeschnitten.
Das Hebepaneel 87 erstreckt sich zwischen einem dritten
Säulenpaneel 60 und
einem vierten Säulenpaneel 70 und den
Kanten von Hebeklappen 172, 174. Zwischen Mittelklappen 152, 154 und
dem Hebepaneel 87 liegen jeweils Ausschnitte 162, 164.
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Ein
Kantenpaneel 89 erstreckt sich sowohl von dem vierten unteren
Säulenpaneel 70 als
auch den Kanten der Kantenklappen 192, 194 zu
einem Ende 34. Zwischen Hebeklappen 172, 174 und
Kantenklappen 192, 194 liegen jeweils Ausschnitte 182, 184.
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Weder
die Palette noch die Packmaterialanordnung der vorliegenden Erfindung
braucht Hebepaneele 83, 87 mit Hebedurchtritten,
da die Hebepaneele 83, 87 einstöckig sein
können
ohne Öffnungen zum
Einsetzen einer Hebeeinrichtung. Wie des weiteren in der Montageanleitung
beschrieben ist, kann die Anzahl der zu jedem Paneel gehörigen Klappen variieren.
Als ein Minimum brauchen benachbarte Paneele nur eine einzelne Klappe,
die sich von jedem Paneel erstreckt, so daß das Säulenpaneel in eine sich aufwärts erstreckende
Rippe verriegelt werden kann. Wie beispielsweise in 2 gezeigt
ist, haben benachbarte Paneele 81, 83 zwischen
den beiden vier Klappen 102, 104, 122, 124,
die sich von dem Kantenpaneel 81 und dem Hebepaneel 83 jeweils
erstrecken. Benachbarte Paneele 83, 85 haben zwischen
den beiden zwei Klappen 142, 144, die sich von
dem Mittelpaneel 85 erstrecken. Noch bei einem alternativen
Ausführungsbeispiel
ist nur eine einzelne Klappe, die sich von jedem Paneel 81, 83 erstreckt
und von jedem Paneel 83, 85 erstreckt, notwendig
zum Verriegeln der Säulenpaneele 40, 50 jeweils
in Rippen. Wie beschrieben wird, hat die zumindest eine Klappe zwischen
benachbarten Paneelen eine Klappenverriegelungsanordnung.
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Die
untere und obere Abwicklung 20, 22 sind vorzugsweise
symmetrisch sowohl um die vertikale als auch die horizontale Schnittlinie. Ähnliche
Elemente der unteren Abwicklung 20 an jeder Seite jeder
Schnittlinie sind im allgemeinen spiegelsymmetrisch zueinander.
Des weiteren sind das erste und zweite Säulenpaneel 40, 50 in
allgemeinen identisch. Deshalb wird zur Vereinfachung nur die Kante 81, das
erste Säulenpaneel 40,
das Hebepaneel 83 und das Mittelpaneel 85 nachfolgend
detailliert beschrieben. Es ist verständlich, daß Säulen 50, 60, 70,
Hebepaneel 70 und Kantenpaneel 89 eine ähnliche Bauweise
wie die beschriebene hat.
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Wie
in 4 gezeigt ist, hat das Kantenpaneel 81 zwei
Kantenklappen 102, 104, die sich zwischen Säulenpaneelbereichen 42, 44 und 46 erstrecken.
Die Kantenklappe 102 ist durch ein Kantenende 103 und
Seitenschlitze 101, 105 definiert, die in die
untere Abwicklung 20 eingeschnitten sind. Die Kantenklappe 104 ist
definiert durch ein Kantenende 108 und Seitenschlitze 107, 109.
Das Ende des Kantenpaneels 81 fernes Ende 32 der
unteren Abwicklung 20 weist des weiteren Ritzlinien 202, 242, 282 auf.
Seitenschlitze 101, 105, 107, 109 und
Ritzlinien 202, 242, 282 differenzieren
das Kantenpaneel 81 von dem ersten Säulenpaneel 40. Ritzlinien 202, 242, 282 liegen
vorzugsweise auf einer geraden Linie senkrecht zu der ersten und
zweiten Seite 36, 38 der unteren Abwicklung 20. Bei einem
alternativen Ausführungsbeispiel
des Kantenpaneels 81 hat das Kantenpaneel 81 nicht
die Kantenklappen 102, 104, wobei Ausschnitte 112, 114 sich
in das Kantenpaneel 81 hinein erstrecken zu einer geraden
Linie mit einer Verlängerung
der Ritzlinien 202, 242, 282.
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Ein
erstes Säulenpaneel 40 hat
Säulenpaneelbereiche 42, 44, 46.
Ein faltbares Säulenpaneel 40 hat
eine Breite WCOL, die als die Breite zwischen Ritzlinien 202, 204 des
Säulenpaneelbereichs 42 dargestellt
ist, und deshalb hat jeder Paneelbereich 42, 44, 46 eine
Breite gleich WCOL. Wie in 5 gezeigt
ist, ist der Säulenpaneelbereich 42 der
Abschnitt des ersten Säulenpaneels 40,
der eingeschlossen ist durch den Seitenabschnitt 206 der
Seite 36, die Ritzlinien 202, 204, den Schlitz 101 und
den Seitenausschnitt 111 des Ausschnitts 112.
Vorzugsweise sind Ritzlinien 202, 204 parallel
und die Ritzlinie 202 und der Schlitz 101 sind
im wesentlichen senkrecht zueinander, während der Winkel α zwischen
der Ritzlinie 204 und den Seitenausschnitt 111 größer als
90° ist,
wobei der Winkel α eine
Verriegelungsbeziehung der Hebeklappe 122 über der
Kantenklappe 102 liefert bei der Montage der Palette 10.
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Wie
vorher angemerkt wurde, können
die Ausführungsbeispiele
der Anordnung 10 nur eine einzelne Klappe aufweisen zwischen
benachbarten Paneelen, wobei die zumindest einzelne Klappe Klappenverriegelungsanordnungen
aufweist, wobei die Klappenverriegelungsanordnung 137, 139 nachfolgend
beschrieben sind und in die Hebeklappe 122 eingebaut gezeigt
sind. Somit unter Bezugnahme auf 5, wenn
das Kantenpaneel 81 die einzige Klappe zwischen den benachbarten
Paneelen 81, 83 hat, wobei die Klappe sich erstreckt
von dem Kantenpaneel 81 bei einer Stelle der Kantenklappe 102,
würde die
Klappe in einem großen
Teil erscheinen wie der Hebeklappe 122 mit den Sperranordnungen 137, 139.
Des weiteren bei diesem Ausführungsbeispiel sind
Ritzlinien 204 und der Seitenausschnitt 111 im wesentlichen
senkrecht zueinander, während
der zwischen der Ritzlinie 204 und dem Seitenausschnitt 111 in 5 gezeigte
Winkel α zwischen
der Ritzlinie 202 und dem Schlitz 101 existieren
würde,
wobei der Winkel α zwischen
der Ritzlinie 202 und dem Schlitz 101 auch eine
Verriegelungsbeziehung der Klappe schaffen würde, die sich von dem Kantenpaneel über das
Hebepaneel 83 erstreckt, wenn die Hebeklappe 122 nicht
existieren würde.
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Im
allgemeinen zentriert mit dem Säulenpaneelbereich 42 ist
die Verriegelungsöffnung 210.
Die Verriegelungs- oder Sperröffnung 210 beinhaltet
vorzugsweise einen Verriegelungsschlitz 212, der sich an
der Seite der Verriegelungsöffnung 210 gegenüber der
Seite 211 befindet, die nahe dem Seitenabschnitt 206 liegt.
Ein Verriegelungsschlitz 212 erstreckt sich eine Länge über die
Länge der
Verriegelungsöffnung 210 hinaus.
Der Säulenpaneelbereich 42 umfaßt des weiteren
ein Säulenoberpaneel 220 mit
einer Breite WRTP zwischen Ritzlinien 222, 242, die
die Länge
der Breite des Paneelbereichs 42 umspannen, noch unterbrochen
durch die Verriegelungsöffnung 210.
Das Säulenoberpaneel 220 teilt des
weiteren vorzugsweise den Paneelbereich 42 in Säulenseitenpaneele 302, 304 benachbart
dem Säulenoberpaneel 220.
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Bei
der Betätigung
des Säulenpaneelbereichs 42 beim
Falten werden Ritzlinien 202, 204 zueinander gezogen,
wodurch das Rippenoberpaneel 220 aufwärts angehoben wird von der
flachen Ebene des unteren Paneels 30, wie in 9 dargestellt
ist, während
Ritzlinien 222, 224 aufreißen und mit etwa 90° gefaltet
werden. (9 stellt einen Säulenpaneelbereich 72 des
vierten Säulenpaneels 70 dar, wobei
der Bereich 72 identisch ist mit dem Säulenpaneelbereich 42).
Die Säulenseitenpaneele 302, 304 steigen
zwischen Ritzlinien 202, 204 und einem Rippenoberpaneel 220 an.
Bei dieser Konfiguration bilden Säulenseitenpaneele 302, 304 Rippenseiten 302, 304.
Rippenseiten 302, 304 haben Seitenkanten. Eine
Verriegelungsöffnung 210 schafft
eine im allgemeinen flache Aussparung mit einer unteren Kante in
der Mitte des Rippenoberpaneels 220 mit benachbarten Seitenkanten 214, 216 der
Verriegelungsöffnung 210,
die während
dem Falten zueinandergebracht werden. Ein Verriegelungsschlitz 212 taucht
unterhalb die untere Kante der Aussparung ein, da der Verriegelungsschlitz 212 sich
mit einer Länge über die
Länge der
Verriegelungsöffnung 210 hinaus
erstreckt, die definiert ist zwischen den Seitenkanten 214, 216 der
Verriegelungsöffnung 210.
-
Wie
in 6 gezeigt ist, ist der Säulenpaneelbereich 44 der
Abschnitt des ersten Säulenpaneels 40,
der eingeschlossen ist durch den Schlitz 105, den Seitenausschnitt 113 des
Ausschnitts 112, die Ritzlinien 242, 244,
den Schlitz 107 und den Seitenausschnitt 115 des
Ausschnitts 114. Vorzugsweise sind Ritzlinien 242, 244 parallel
und Seitenschlitze 105, 107 sind im wesentlichen
senkrecht zu Ritzlinien 242, während Winkel β zwischen
Ritzlinien 244 und Messerschnitten 113, 115 größer als
90° sind
die wiederum eine Verriegelungsbeziehung der Hebeklappen 122, 142 über die
Kantenklappen 102, 104 jeweils schaffen bei der
Montage der Palette 10.
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Im
allgemeinen zentriert entlang sowohl einer ersten als auch einer
dritten Schnittlinie, die senkrecht zu den Ritzlinien 242, 244 verläuft, während Linien
getrennt von der Länge
der Ritzlinien 242, 244 in vier gleichen Segmenten
(die zweite Schnittlinie schneidet die Ritzlinien 242, 244 in
Hälften)
innerhalb des Säulenpaneelbereichs 44 sind
zwei Verriegelungsschlitze 252, 254, die beide
im allgemeinen identisch mit dem Verriegelungsschlitz 212 der
Verriegelungsöffnung 210 sind.
Ein Säulenpaneelbereich 44 umfaßt des weiteren
ein Säulenoberpaneel 260 zwischen
Ritzlinien 254, 256, die die Länge des Paneelbereichs 44 überspannen,
noch unterbrochen durch Verriegelungsschlitze 252, 254.
-
Bei
der Betätigung
des Säulenpaneelbereichs 44 durch
Falten werden Ritzlinien 242, 244 zueinander gebracht,
wodurch Säulenoberpaneel 260 aufwärts angehoben
wird von der flachen Ebene des unteren Paneels 30. Verriegelungsschlitze 252, 254 schaffen
vertikale Schlitze, die innerhalb das Rippenoberpaneel 260 geschnitten
sind. Die Ausrichtung der Verriegelungsschlitze 252, 254 und
des Säulenoberpaneels 260 des
Säulenpaneelbereichs 44 sind
vorzugsweise mit dem Verriegelungsschlitz 212 und dem Säulenoberpaneel 220 des
Säulenpaneelbereichs 42 ausgerichtet,
so daß Rippenoberpaneele 220, 260 und
Verriegelungsschlitze 212, 252, 245 eine
Kontinuität
der Struktur beim Falten präsentieren.
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Bei
einem alternativen Ausführungsbeispiel der
Säulenpaneelbereiche 42, 44,
das in 10 dargestellt ist, ist ein
Verriegelungsschlitz 252, wie er in 5 und 6 gezeigt
ist, durch drei Verriegelungsschlitzabschnitte 212, 314, 316 ersetzt.
Die Verriegelungsöffnung 210 des
Säulenpaneelabschnitts 42 über der
des Verriegelungsschlitzes 212 ist aus dem Ausführungsbeispiel
des Paneelbereichs 42 beseitigt, das in 10 gezeigt
ist. Verriegelungsschlitzabschnitte 312, 314, 316 würden eine
feste Öffnung
bilden ähnlich
dem Verriegelungsschlitz 252, wenn Verriegelungsschlitzabschnitte 312, 314, 316 verbunden
wären,
um eine einzelne Öffnung
zu bilden. Der Verriegelungsschlitzabschnitt 314 ist breiter als
die Breite von Verriegelungsschlitzabschnitten 312, 316.
Des weiteren erstrecken sich Verriegelungsschlitzabschnitte 312, 316 des
Säulenpaneelbereichs 44 über eine
Länge,
um jeweils mit Ritzlinien 242, 244 in Kontakt
zu treten.
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7 stellt
ein Hebepaneel 83 mit Hebeklappen 122, 124 und
Hebedurchtritten 126, 128 dar. Die Hebeklappe 122 hat
vorzugsweise eine Kopfkante 131, Winkelseitenkanten 133, 135 und
Hebeklappenverriegelungsanordnungen 137, 139.
Vorzugsweise ist die Kopfkante 131 kürzer als das Kantenende 103 der
Kantenklappe 102. Seitenkanten 133, 135 stehen von
dem Kantenkopf 131 weg und bilden einen stumpfen Winkel
mit diesem. Vorzugsweise erstrecken sich Seitenkanten 133, 135 über einen
Punkt p hinaus, bei dem die Linie pp zwischen dem Punkt p an der
Seitenkante 133 und dem Punkt p an der Seitenkante 135 gleich
der Länge
des Kantenendes 103 der Kantenklappe 102 ist.
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An
der Basis der Hebeklappe 122 sind Klappenverriegelungsanordnungen 137, 139,
deren Ausschnitte die Klappenverriegelungsanordnungen 137, 139 bilden,
in dem Ausschnitt 112 eingeschlossen. Wie in 5 gezeigt
ist, umfaßt
die Anordnung 139 vorzugsweise einen Verriegelungsstreifen 153 unterhalb
dessen eine Aussparung 157 mit einer Breite WTAB liegt,
die in etwa gleich zweimal der Dicke des unteren Paneels 30 ist.
Der Abstand zwischen der Aussparungsseite 155 der Aussparung 157 und
der ersten Seite 36 ist als L111 gezeigt.
Der Abstand zwischen dem Seitenschlitz 101 der Kantenklappe 102 und
der Seite 36 ist als L101 gezeigt.
Wenn der Säulenpaneelbereich 42 in
einen Rippenabschnitt 340 gefaltet wird, wie weiter in
der Montageanleitung beschrieben ist, sollte dann das aufwärts sich
erstreckende Säulenseitenpaneel 302 des
Rippenabschnitts 340 in der Nähe des Schlitzes 101 sanft
in die Aussparung 157 einzupassen sein. Es sollte beachtet
werden, daß vorzugsweise
nur das Säulenseitenpaneel
(das in 5 gezeigte Paneel 302),
das nicht das Säulenseitenpaneel
ist, das einen Winkel α (Paneel 304)
einschließt,
mit der Aussparung 157 in Eingriff tritt. Die Aussparung 157 umfaßt einen
Winkelseitenausschnitt 111, wodurch es dem Verriegelungsstreifen 153 erschwert
wird, das Säulenseitenpaneel 304 innerhalb
der Aussparung 157 zu enthalten. Vorzugsweise sollte der
Abstand L111 etwa gleich dem Abstand L101 sein. Bei den Ausführungsbeispielen, die jeweils
die kürzeren
Abstände
L111 umfassen im Vergleich zu L101 wird
die Kante des Rippenabschnitts 340 in der Nähe des Schlitzes 101 gegen
die Aussparungsseite 155 knittern und wird nicht sanft
innerhalb der Aussparung 157 ruhen. Alternativ bei Ausführungsbeispielen
selbst mit erhöhten
Abständen
L111 im Vergleich zu L101 kann
der Verriegelungsstreifen 153 nicht die Kante des Rippenabschnitts 340 in
der Nähe
des Schlitzes 101 lösbar
fangen.
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Das
in 8 gezeigte Mittelpaneel 85 hat vier Mittelklappen 142, 144, 152, 154.
Jede Mittelklappe ist im allgemeinen identisch mit der vorstehend
detailliert beschriebenen Hebeklappe 122. Mittelklappen 142, 144, 152, 154 dienen
demselben Verriegelungszweck und wirken wie die Hebeklappe 122,
obwohl die Mittelklappe 142 nicht über eine Kantenklappen gleitet
wie es die Hebeklappe 122 tut, sondern über einen Abschnitt des Hebepaneels 83 gleitet.
In 8 ist ein Ausschnitt 132 größer dargestellt
als ein Ausschnitt 112 durch den nahen Bereich der Kantenklappe 102.
Wenn das zweite Säulenpaneel 50 auf ähnliche
Weise gefaltet wird wie das Säulenpaneel 40,
um die erhöhte
Rippe zu erzeugen, erstreckt sich die Mittelklappe 142 aufwärts und über das
Hebepaneel 83 hinweg, wobei die Kopfkante 141 der
Mittelklappe 142 sich in Richtung auf eine Kante 127 der
Hebeöffnung 126 hin
bewegt und in derer Nähe
ruht, wie in 7 gezeigt ist. Vorzugsweise
ist die Kopfkante 141 eine benachbarte Kante 127,
da der Abstand zwischen dem Ausschnitt 132 und dem Ende 127,
der als DJP bezeichnet wird ( 7),
in etwa gleich der Länge
der Mittelklappe 142 ist, die als DJP bezeichnet
wird.
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Wie
somit beschrieben ist, hat die untere Abwicklung 20 eine
Vielzahl von im allgemeinen identischer faltbarer Säulenpaneelbereiche,
Klappen und Ausschnittabschnitten.
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Wie
in 3 gezeigt ist, hat die obere Abwicklung 22 nahezu
eine identische Gestaltung wie die untere Abwicklung 20,
obwohl die obere Abwicklung 22 nicht die Hebedurchtritte
hat, wie die bevorzugte untere Abwicklung 20. Das untere
Paneel 30 der oberen Abwicklung 22 hat eine obere
Seite und eine untere Seite. Bei der Montage der Anordnung 10 der
vorliegenden Erfindung ist die obere Seite des unteren Paneels 30 aufwärts gerichtet
außerhalb
der montierten Erfindung und die untere Seite ist abwärts gerichtet
innerhalb der montierten Erfindung. Diese Bezugnahme auf die obere
und untere Seite des unteren Paneels 30 der oberen Abwicklung 22 ist
entgegengesetzt ausgerichtet zu der oberen und unteren Seite des
unteren Paneels 30 der unteren Abwicklung 20,
da bei dem Aufbau der Anordnung 10 die obere Abwicklung 22 mit
der Oberseite gedreht wird über
die untere Abwicklung 20.
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Alternativ
würde die
Palette, die aus der unteren Abwicklung 20 aufgebaut ist,
wie in 10 gezeigt ist, eine obere Abwicklung 22 aufweisen,
die sich etwas von der oberen Abwicklung 22 von 3 unterscheidet.
Diese obere Abwicklung 22 ist in 11 dargestellt.
Wie gezeigt ist, haben die Verriegelungsschlitze der ersten, zweiten,
dritten und vierten oberen faltbaren Säulenpaneele 40, 50, 60, 70 der
oberen Abwicklung 22 identische Verriegelungsöffnungen 410.
Nur die Ausrichtung der Verriegelungsöffnungen 410 unterscheidet
sich. Wie vorher beschrieben ist, sind sowohl die obere als auch
die untere Abwicklung 20, 22 vorzugsweise symmetrisch sowohl
bezüglich
einer vertikalen als auch einer horizontalen Schnittlinie. Die Ausrichtungen
der Verriegelungsöffnungen 410 schnippen
vertikal zwischen unterschiedlichen Seiten einer horizontalen Schnittlinie
der oberen Abwicklung 22.
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Halbkreisseite 412,
horizontale flache Seiten 414, 416, 418,
vertikale flache Seiten 422, 424 und bogenförmige Seiten 426, 428 definieren
eine Verriegelungsöffnung.
Bei einer bevorzugten Gestalt ist die Verriegelungsöffnung 410 identisch
um eine vertikale Schnittlinie der Verriegelungsöffnung 410 herum.
Bogenförmige
Seiten 426, 428 bilden Ausschnitte 432, 434,
wie in dem Säulenbereich 44 gezeigt
ist.
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Wenn
die Anordnung 10 als eine Palette ausgebildet ist, sind
die obere und untere Abwicklung 20, 22 vorzugsweise
so bemessen, daß sie
faltbar eine herkömmliche
Palette in der Größe 40" × 48" erzeugt. Bei einer derartigen Konfiguration
in Abhängigkeit von
der Dicke der verwendeten Wellpappe betragen die bevorzugten Abmessungen
jeder Abwicklung 20, 22 gleich 40" × 77,25" für
die untere Abwicklung 20 und 48" × 69,25" für
die obere Abwicklung 22. Diese Abmessungen schaffen eine
Palette 10 mit 40" × 48" beim Falten der
Abwicklungen 20, 22 und Montage der oberen Abwicklung 22 über der
unteren Abwicklung 20 nach dem Ausrichten der oberen Abwicklung 22 neunzig
Grad bezüglich
der unteren Abwicklung 20, wie in der Montageanleitung
beschrieben ist.
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Die
Anzahl und allgemeine Form von jedem Element der vorliegenden Palette 10 umfaßt die Anzahl
und Form der Säulenpaneele,
Säulenpaneelbereiche,
Hebedurchtritte und dergleichen, die variabel sind bei den alternativen
Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Palette. Beispielsweise kann das untere Paneel 20 sechs
Säulenpaneele
aufweisen. Die beiden Säulenpaneele über den
vier dargestellten in 2 würden zwischen dem ersten und
zweiten Säulenpaneel 40, 50 und
das andere zwischen den dritten und vierten Säulenpaneel 60, 70 angeordnet werden.
Jedes würde
geformt und ausgerichtet sein, jeweils wie das in der Nähe befindliche
erste und vierte Säulenpaneel 40, 70.
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Die
Anzahl der Verriegelungsschlitze pro jedem unteren und oberen faltbaren Säulenpaneel
beträgt
vorzugsweise gleich die Anzahl der Säulenpaneele mit den gegenüberliegenden
Abwicklungen 20, 22. Das heißt, wenn die obere Abwicklung 22 acht faltbare
Säulenpaneele
aufweist, dann hat jedes Säulenpaneel
der unteren Abwicklung 20 acht Verriegelungschlitze.
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Die
Kantenpaneele 81, 89 brauchen keine Kantenklappen
und die Hebepaneele 83, 87 des unteren Paneels 20 brauchen
keine Hebedurchtritte 126, 128, 176, 178.
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Die Montageanleitung
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Die
Abwicklungen 20, 22 können faltbar aufgebaut sein,
um eine Lasttrageanordnung 10 zu bilden, wie nun detaillierter
beschrieben wird. 9 zeigt die untere Abwicklung 20 der
Palette 10 bei einer teilweise montierten Konfiguration.
Das Falten der unteren Abwicklung 20 wird beschrieben von
einer ersten Seite 32 zu einer zweiten Seite 34, obwohl das
Falten der Abwicklung 20 nicht einer besonderen Reihenfolge
folgen muß.
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Das
erste faltbare Säulenpaneel 40 wird
zu einer Rippe gefaltet, die in einer im allgemeinen senkrechten
Ebene zu dem unteren Paneel 30 ansteigt durch Falten von
Säulenpaneelbereichen 42, 44, 46 aufwärts von
den unteren Paneel 30 um jeweilige Ritzlinien 202, 204, 242, 244 und 282, 284.
Wenn das erste faltbare Säulenpaneel 40 beginnt,
die Form als eine Rippe anzunehmen, wird das Säulenoberpaneel 220 des
Säulenpaneelbereichs 42 um
die Ritzlinien 222, 242 gefaltet und wird ein
Rippenoberpaneel 220, das in einer im allgemeinen parallelen
Ebene zu der Ebene des unteren Paneels 30 liegt. Jedes
Säulenoberpaneel
von jedem Paneelbereich 44, 46 ist ähnlich gefaltet.
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Das
Säulenpaneel 40 wird
weiter aufwärts gefaltet
von dem Paneel 30, wenn die Ritzlinien 202, 242, 282 näher zu den
Ritzlinien 204, 244, 284 jeweils gebracht
werden. Vorzugsweise liegt jeder Satz Ritzlinien aneinander an (beispielsweise
liegt Ritzlinie 202 an der Ritzlinie 204 an),
wodurch ein Säulenpaneel 40 in
etwa mit einer Dreiecksform geschaffen wird, da beispielsweise die
Breite WRTP des Rippenoberpaneels 220 vorzugsweise zweimal
größer als
die Dicke der Pappeabwicklung TPB ist, wie in 12 gezeigt
ist.
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12 stellt
eine Seitenansicht eines gefalteten Rippenabschnitts 340 dar,
wobei der Rippenabschnitt 340 ein gefalteter Paneelbereich 42 ist.
Der Rippenabschnitt 340 hat Seitenkanten 342 der
Säulenseitenpaneele 302, 304 der
nun aufwärts
sich erstreckenden Paneele 302, 304. Paneelbereiche 44, 46 bilden
auf ähnliche
Weise Rippenabschnitte 340 mit Seitenkanten.
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Wenn
die Rippe 40 gefaltet wird, werden Hebeklappen 122, 124 notwendigerweise
in Richtung zu Kantenklappen 102, 104 gebracht über Ausschnitte 112, 114.
Hebeklappen 122, 124 gleiten vorzugsweise über Kantenklappen 102, 104.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 5 hat die Klappenverriegelungsanordnung 139 eine
Aussparung 157 vorzugsweise mit der Breite WTAB,
die in etwa gleich zweimal die Dicke TPB des
unteren Paneels 30 hat. Wenn die Hebeklappe 122 faltbar über die
Kantenklappe 102 gleitet bei dem Aufbau der Palette 10,
treten die aufwärts
sich erstreckenden Seitenkanten 342 des Seitensäulenpaneels 302 des Säulenpaneelbereichs 42 (12)
zunächst
in Kontakt mit Hebeklappenwinkelseitenkanten 132, 135 bei
einem Punkt p an jeder Klappenwinkelseitenkante 133, 135 (7).
Beim Drücken
der Kopfkante 131 weiter über die Kantenklappe 102 hinweg,
beginnen die Seitenkante 342 des Säulenseitenpaneels 302 des
Säulenpaneelbereichs 42 und
die Klappenwinkelseitenkanten 133, 135 sich zu
verformen bis die Seitenkante 342 des Säulenseitenpaneels 302 in der
Aussparung der Klappenverriegelungsanordnung 139 ruht.
Bei diesem Punkt befindet sich die Hebeklappe 122 in einer
verriegelten Position über der
Kantenklappe 102. Die Hebeklappe 124 wird auf ähnliche
Weise verriegelt, wodurch eine verriegelte endgültige hochstehende Rippe 350 mit
drei Rippenabschnitten 340 geschaffen wird, wie in 9 gezeigt
ist.
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Das
zweiten Säulenpaneel 50 wird
zu einer Rippe gefaltet genau wie das Säulenpaneel 40. Auf ähnliche
Weise zum Verriegeln der Hebeklappen 122, 124 über das
Kantenpaneel 81 erstrecken sich Mittelklappen 142, 144 über Ausschnitte 132, 134 hinweg
und werden über
ein Hebepaneel 83 gefaltet. Dieser Prozess wird wiederholt
bis die Rippen in einer aufrechten Konfiguration verriegelt sind,
die den unteren Rahmen 12 erzeugt (9).
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Die
obere Abwicklung 22 einer Anordnung 10 mit einer
oberen Abwicklung 22 wird in eine verriegelte Konfiguration
gefaltet, wie gerade für
die untere Abwicklung 20 beschrieben wurde. Dieser Verriegelungsprozess
wird wiederholt für
die obere Abwicklung 22, wodurch der obere Rahmen 14 der
Anordnung 10 geschaffen wird.
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Die
gefalteten Konfigurationen des unteren und oberen Rahmens 12, 14 werden
lösbar
befestigt gegen Entfalten durch die Klappenverriegelungsanordnungen.
Die gefalteten Konfigurationen des unteren und oberen Rahmens können starr
befestigt werden gegen Entfalten durch am Rahmen fixierte Sicherungsmittel.
Beispielsweise können
die am Rahmen fixierten Sicherungsmittel Klebstoff aufweisen, der
auf die oberen Seiten der Kantenklappen 102, 104 oder
auf die unteren Seiten der Hebeklappen 122, 124 oder
beide aufgetragen wird, um die Rippen 350 in ihrem gefalteten
Zustand starr zu befestigen durch klebende Befestigung der Position
der Kantenklappen 102, 104 über Hebeklappen 122, 124.
Andere am Rahmen fixierte Befestigungsmittel können Klebeband, Heftklammern
und dergleichen aufweisen.
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Die
untere und obere Abwicklung 20, 22 der in 10 und 11 dargestellten
Ausführungsbeispiele
sind ähnlich
gefaltet wie vorstehend beschrieben ist.
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Nachdem
die untere und obere Abwicklung gefaltet sind, wird die Anordnung 10 durch
Drehen der unteren oder oberen Abwicklung 20, 22 um
90 Grad bezüglich
der anderen Abwicklung gebildet. Dann wird die obere Abwicklung 22 mit
der Oberseite nach unten geschnippt, so daß Rippen 350b sich
abwärts
erstrecken in Richtung auf die aufwärts sich erstreckenden Rippen 350b der
unteren Abwicklung 20. Die Abwicklungen 20, 22 werden
dann zusammengebracht, so daß die
Verriegelungsschlitze von jeder Rippe an einer Abwicklung in Eingriff
treten mit den Verriegelungsschlitzen der Rippen der anderen Abwicklung.
Wie in 1 gezeigt ist, da die Abwicklungen relativ zueinander
um 90 Grad gedreht werden, bilden die oberen Rahmenrippen 350t und
die unteren Rahmenrippen 350b kreuzende Reihen und Spalten
an Rippen.
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13 stellt
eine aufgebaute Abwicklung oder eine Packmaterialanordnung 10 dar.
Eine durch ein Säulenpaneel 40t des
oberen Paneels 42 gebildete Rippe tritt in Eingriff mit
Verriegelungsschlitzen der Rippenabschnitte, die durch Säulenpaneelabschnitte 46b, 56b, 66b, 76b der
unteren Säulenpaneele 40b, 50b, 60b, 70b jeweils
gebildet sind.
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Die
montierte Konfiguration des unteren und oberen Rahmen 12, 14 wird
lösbar
befestigt gegen eine Trennung durch miteinander verbundene Verriegelungsschlitze.
Die montierte Konfiguration des unteren und oberen Rahmen 12, 14 kann
starr befestigt werden gegen eine Trennung durch an der Anordnung
fixierte Sicherungsmittel. Beispielsweise können die an der Anordnung fixierten
Sicherungsmittel Klebstoff aufweisen, der auf die oberen Flächen der Rippenoberpaneele
von jedem Paneelbereich aufgetragen wird, um beispielsweise jedes
Rippenoberpaneel des oberen Rahmens 14 an dem unteren Paneel 30 des
unteren Rahmens 12 starr zu befestigen. Andere an der Anordnung
fixierte Sicherungsmittel können
Klebeband, Heftklammern und dergleichen aufweisen.
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14 bis 16 stellen
miteinander verbundene Verriegelungsschlitze der Anordnung 10 dar,
die aus der unteren Abwicklung 20 von 10 und
der oberen Abwicklung 22 von 11 aufgebaut ist. 14 zeigt
einen Rippenabschnitt 340b der unteren Abwicklung 22.
Unter Bezugnahme auf 10 und 14 hat
der montierte Verriegelungsschlitz 252 (nicht gezeigte)
Verriegelungsschlitzabschnitte 312, 314, 316.
Der Abstand zwischen dem niedrigsten Punkt des Schlitzabschnitts 314 und
dem höchsten
Punkt des Schlitzabschnitts 316 wird mit DLS bezeichnet. 15 zeigt
einen Rippenabschnitt 340t der oberen Abwicklung 20.
Unter Bezugnahme auf 11 und 15 hat
die Verriegelungsöffnung 410 eine
Halbkreisseite 412, eine horizontale flache Seite 418,
eine vertikale flache Seite 424 und eine bogenförmige Seite 428.
Eine Aussparung 415 ist durch die Verriegelungsöffnung 410 erzeugt.
Es soll verständlich
sein, daß die
Aussparung 415 in dem Rippenabschnitt 340t auf
verschiedene Arten ausgebildet werden kann und so geformt ist, daß sie auf
lösbare
Weise den Rippenabschnitt 340b innerhalb der Aussparung 450 sichern
kann. Deshalb muß die
Aussparung 450 nicht gebildet sein durch den Halbkreis 412 oder flache
Abschnitte 418, 424 oder die bogenförmige Seite 428.
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Vorzugsweise
ist die Länge
einer flachen Seite 418, die durch DLA bezeichnet
wird, gleich groß DLS. Wenn auf diese Weise der Rippenabschnitt 340b von 14 mit
der Oberseite abwärts
gedreht wird und in Eingriff gebracht wird mit dem Rippenabschnitt 340t von 15,
tritt die Verriegelungsöffnung 410 in Eingriff
mit dem Verriegelungsschlitz 252 der Rippe 340b.
Die feste Breite des Rippenabschnitts 340b mit einer Höhe DLS paßt
vorzugsweise mit einer Übergangspassung
in die Aussparung 450 hinein und ist lösbar befestigt innerhalb der
Aussparung 450 durch die vorstehende Nase einer Bogenseite 428 einer Verriegelungsöffnung 410,
wie in 16 gezeigt ist.
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Während die
Erfindung in ihren bevorzugten Gestalten offenbart ist, ist es für den Fachmann
ersichtlich, daß viele
Abwandlungen, Hinzufügungen und
Weglassungen durchgeführt
werden ohne von dem Umfang der Erfindung und ihren Äquivalenten abzuweichen,
wie sie in den folgenden Ansprüchen angeführt ist.